Die Corona-Warn-App Wie funktioniert sie, was kann sie leisten? - EVG

 
WEITER LESEN
18.2.2021

  Die Corona-Warn-App
  Wie funktioniert sie, was kann sie leisten?

  Auf der Corona-Warn-App ruhen große Hoffnungen: Infektionsketten sollen unterbrochen
  und damit der Weg aus der Krise in die Normalität geebnet werden. Im Folgenden haben
  wir einige der wichtigsten Fragen und Antworten zur App für Euch zusammengestellt.

  Was ist die Grundidee hinter der App?                aus Zahlen und Buchstaben. Diese Kombination
                                                       ändert sich regelmäßig.
  Um eine Pandemie erfolgreich einzudämmen, ist es
  wichtig, Infektionsketten schnellstmöglich nachzu-   Gleichzeitig empfängt die App auch die ID-Signale
  vollziehen. Dabei soll die Corona-Warn-App helfen:   der Smartphones, die sich in Deiner Nähe bewe-
  Sie erfasst anonym, welche Smartphones – und da-     gen, und speichert diese Signale für 14 Tage. Nach
  mit welche Nutzer*innen – einander nahegekom­        14 Tagen werden diese Protokolle automatisch ge-
  men sind. Wenn Du dich in unmittelbarer Nähe         löscht.
  einer Person aufgehalten hast, die im Nachhinein
  positiv auf Corona getestet wird und dieses Posi-    Solltest Du positiv auf COVID-19 getestet wer-
  tiv-Ergebnis in der App meldet, wirst Du von der     den, kannst Du das Deiner App mitteilen. Jede*r
  App darüber informiert.                              App-Nutzer*in, die*der sich in Deiner Nähe aufge-
                                                       halten hat, wird dann informiert – entsprechend
  Darüber hinaus kannst Du in der App ein sogenann­    wirst Du umgekehrt informiert, wenn Du Dich in
  tes Kontakt-Tagebuch führen, in dem Du notieren      der Nähe von jemandem aufgehalten hast, der po-
  kannst, wen Du getroffen oder wo Du dich aufge-      sitiv gestestet wurde und die App darüber infor-
  halten hast. Außerdem werden seit einiger Zeit       miert hat.
  auch allgemeine Informationen zu Infektionszah-
  len und der Anzahl der über die App gemeldeten       Wenn Du der App eine Infektion gemeldet hast,
  positiven Corona-Tests veröffentlicht.               sendet diese Deine anonymen ID-Signale der ver-
                                                       gangenen 14 Tage an alle Handys, auf denen die
  Wie funktioniert die Kontaktermittlung?              App ebenfalls installiert ist. Diese gleichen dann
                                                       Deine ID-Signale mit ihren eigenen ab und in-
  Wenn Du die App auf Deinem Smartphone instal-        formieren alle Nutzer*innen, die sich in Deiner
  lierst und aktivierst, sendet sie in regelmäßigen    Nähe aufgehalten haben. Sie erhalten dann eine
  Abständen über Bluetooth ein anonymes Signal         Information, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko
  (ID-Signal). Dieses Signal lässt keinerlei Rück-     bestand. Wichtig: Sie werden nicht darüber infor-
  schlüsse auf Deine persönlichen Daten zu, son-       miert, welche Person infiziert ist, sondern nur da-
  dern besteht aus einer zufälligen Kombination        rüber, dass sie sich in der Nähe einer infizierten
                                                       Person aufgehalten haben.

                                                                            Wir leben Gemeinschaft
Werden Menschen, die ich in meinem Kontakt-           Achtung: Jeder QR-Code ist nur ein-
Tagebuch notiert habe, automatisch informiert,        malig gültig. Wenn ein neuer QR-Code
wenn ich einen positiven Corona-Test melde?           eingescannt wird, wird der vorherige Code ge-
                                                      löscht. Eine automatische Übermittlung des Tes-
Nein, das Kontakt-Tagebuch ist nur als freiwillige
                                                      tergebnisses für den ersten Code ist dann nicht
Gedächtnisstütze für Dich gedacht, keine der dort
                                                      mehr möglich. Du kannst also nicht die Testergeb-
eingegebenen Namen, Orte oder sonstigen Daten
                                                      nisse von zwei oder mehr Personen mit derselben
werden ausgelesen oder in anderer Form von der
                                                      App abrufen.
App verwendet. Solltest Du tatsächlich positiv auf
Corona getestet werden, kannst Du die Kontakt-        Solltest Du den QR-Code verlieren, kannst Du
liste der letzten 14 Tage exportieren und dem Ge-     über die Verifizierungshotline (kostenfreier Anruf
sundheitsamt zur Verfügung stellen, damit dieses      unter Tel. 0800 754 0002, täglich rund um die Uhr
Deine Kontaktpersonen informieren kann – das ist      erreichbar) eine sogenannte teleTAN abfragen,
aber kein Muss.                                       mit der Du ein positives Testergebnis in der App
                                                      eingetragen kannst. Dies ist aber nur im Fall eines
Im Fall von Risikobegegnungen wird Dir im Kon-
                                                      positiven Ergebnisses notwendig.
takt-Tagebuch außerdem eine Begegnungshistorie
angezeigt. Du siehst also die Tage, an denen Risi-
kobegegnungen stattgefunden haben. So hast du         Schützt mich die App vor einer Infektion?
die Möglichkeit, Mitmenschen, die Du an diesen
                                                      Nein. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen der In-
Tagen getroffen hast, die die Corona-Warn-App
                                                      fektion und dem Auftreten der ersten Symptome)
aber nicht nutzen, über mögliche Risikobegeg-
                                                      beträgt mehrere Tage, in denen man unbewusst
nungen zu informieren.
                                                      bereits andere Menschen anstecken kann, ohne
                                                      es selbst zu wissen. Die App gibt nur eine Risiko-
Was mache ich, wenn ich positiv getestet wurde?       einschätzung für die*den Nutzer*in ab.
Beim PCR-Test erhältst Du ein Informationsblatt
mit Hinweisen für die Registrierung des Tests und     Was passiert, wenn die App mich vor einer Infek-
zum weiteren Vorgehen. Auf dem Informations-          tion warnt?
blatt ist außerdem ein QR-Code abgedruckt, mit
                                                      Eine Warnung heißt nicht automatisch, dass man
dem Du den Test in der Corona-Warn-App regist-
                                                      infiziert ist. Sie deutet nur darauf hin, dass man
rieren kannst. Dafür klickst Du auf Startbildschirm
                                                      sich in der Nähe einer infizierten Person aufgehal-
der App unter „Wurden Sie getestet?“ den Button
                                                      ten hat. Es ist also nicht notwendig, sich direkt in
„Nächste Schritte“. Nach dem Erklärtext gibt es die
                                                      Quarantäne zu begeben oder sich direkt beim Ge-
Möglichkeit, einen QR-Code einzuscannen („Test
                                                      sundheitsamt zu melden.
mit QR-Code“), evt. musst Du dafür noch den Zu-
griff auf die Kamera des Smartphones gewähren.        Für die Risikoeinschätzung berücksichtigt die App
Wurde der Test erfolgreich registriert, erscheint     zwei epidemiologisch relevante Daten, also Um-
ein Bestätigungsbildschirm mit Informationen          stände, die für eine Infektion von hoher Bedeu-
zum weiteren Ablauf.                                  tung sind: die Dauer einer Begegnung und die Dis-
                                                      tanz zwischen den Nutzer*innen.

                                                                           Wir leben Gemeinschaft
Eine Warnung allein reicht auch nicht aus, um            Ist die Inbetriebnahme freiwillig?
einen Anspruch auf einen SARS-CoV-2-Test zu er-
                                                         Ja – und das war auch die Bedingung der Bundes-
langen. Daher wird geraten, dass man sich zu-
                                                         regierung. Die Entscheidung zur Installation und
nächst mit ärztlichem Fachpersonal (Hausarzt,
                                                         Nutzung der App liegt allein bei Dir.
ärztlicher Bereitschaftsdienst, Gesundheitsbehör-
den) in Ver­bindung setzt.
                                                         Kann mein Arbeitgeber mich dazu verpflichten,
                                                         die App zu installieren?
Welche Daten werden gespeichert?
                                                         Nein, der Arbeitgeber kann Dir die Nutzung der
Die App an sich speichert hauptsächlich Daten,
                                                         App nicht vorschreiben – weder auf Deinem
die anfallen, nachdem ein*e Nutzer*in sich als
                                                         Dienst- noch auf Deinem Privathandy. Dies würde
positiv getestet bei der App gemeldet hat. Diese
                                                         dem der App zugrundeliegenden Prinzip der Frei-
Daten sind pseudonymisiert und können, nach
                                                         willigkeit widersprechen.
aktuellem Wissensstand, keinen anderen Daten
einer Person zugeordnet werden. Die temporären
                                                         Der Arbeitgeber kann aber natürlich Rahmenbe-
ID-Codes, die über Bluetooth verschickt und emp-
                                                         dingungen zur freiwilligen Nutzung der App schaf-
fangen werden, werden von Apples und Googles
                                                         fen, sie zum Beispiel über die unternehmens­
Betriebssystem-Schnittstelle erzeugt und ver­
                                                         eigene IT-Infrastruktur verfügbar machen.
waltet. Die App speichert keine Kontaktdaten
der*des Handy-Besitzerin*Besitzers oder anderer
Personen.                                                In unserem Unternehmen soll es eine
                                                         Betriebsvereinbarung über die Nutzung der
                                                         Corona-Warn-App geben. Kann ich darüber
Welche Datenschutzbedenken gibt es?
                                                         zur Nutzung der App verpflichtet werden?
Mehrere unterschiedliche Sicherheits- und Daten­
                                                         Auch ein solcher Fall hebelt den Grundsatz der
schutz-Experten haben keine datenschutzrecht­
                                                         Freiwilligkeit nicht aus. Es ist davon auszugehen,
lichen Bedenken geäußert. Daher ist davon auszu-
                                                         dass der Arbeitgeber mit dem Betriebs- oder Per-
gehen, dass die rechtlichen Standards eingehalten
                                                         sonalrat zwar Rahmenbedingungen für die freiwil-
werden.
                                                         lige Nutzung der Corona-Warn-App vereinbaren
                                                         kann, nicht aber zur verpflichtenden Nutzung der
Es gibt theoretische Bedenken, dass Handys durch
                                                         App.
einen Hackerangriff getrackt oder enttarnt wer-
den könnten, was aber ein allgemeines Problem
bei der Bluetooth-Nutzung ist und nicht durch die        Können mir Einrichtungen wie Restaurants
Nutzung der Corona-Warn-App vereinfacht wird.            oder Geschäfte den Zutritt verwehren, wenn
Hier ist auch zu beachten, dass ein solcher Angriff      ich die App nicht nutze?
über das Betriebssystem des Handys und nicht
                                                         Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der
über die App erfolgt. Die Sicherheitseinrichtungen
                                                         Länder (DSK) hat sich zur Einführung der App dies-
der Betriebssysteme erfüllen aber einen sehr ho-
                                                         bezüglich wie folgt geäußert:
hen Sicherheitsstandard.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org

                                                                             Wir leben Gemeinschaft
“Der Zugang zu behördlichen Einrichtungen, Ar-           Kann ich die Corona-Warn-App auf
beitsstätten, Handelsgeschäften, Gastronomiebe-          meinem Diensthandy installieren?
trieben und Beherbergungsstätten, Sportstätten,
                                                         Das hängt davon ab, ob es eine Vereinbarung zur
etc. darf nicht vom Vorweisen der App abhängig
                                                         privaten Nutzung von dienstlichen Geräten und
gemacht werden. Hierbei würde es sich um eine
                                                         zum Umgang mit Apps gibt. Wenn Du Dein Dienst-
zweckwidrige Verwendung handeln, die bereits
                                                         handys ausdrücklich auch privat nutzen und Dir
mit dem Konzept der Freiwilligkeit nicht verein-
                                                         ohne Zustimmung des Arbeitgebers Apps darauf
bar ist. Eine Diskriminierung von Personen, die die
                                                         installieren darfst, kannst Du natürlich auch die
App nicht anwenden, ist auszuschließen.”
                                                         Corona-Warn-App installieren. Wenn Dir die priva-
                                                         te Nutzung oder das Aufspielen von Apps unter-
Wer hat die Corona-Warn-App entwickelt?                  sagt wurde, gilt dies natürlich nicht.
Die App wurde von der Bundesregierung in Auf-
trag gegeben und von der Deutschen Telekom und           Ich habe eine Risikowarnung über die App
SAP entwickelt. Die Telekom stellt die Server-Inf-       erhalten. Gilt diese als Quarantäne-­Anordnung
rastruktur zur Verfügung und die SAP war für die         oder reicht sie als Krankschreibung? Bin ich
Entwicklung der Software verantwortlich. Das             verpflichtet, zuhause zu bleiben? Was ist mit
Robert-Koch-Institut wertet die anonymen Daten           meinem Gehalt?
aus. Zu den weiteren Beteiligten gehörten unter
anderem der TÜV Nord, TÜV-Informationstechnik,           Der Hinweis „Erhöhtes Risiko“ der Corona-­Warn-
das Fraunhofer Hertz-Institut und das Bundesamt          App gilt nicht als Quarantäne-Anordnung oder
für Sicherheit in der Informationstechnik.               Krankschreibung. Der Arbeitgeber ist demzufolge
                                                         laut aktuell gültiger Rechtslage auch nicht dazu
                                                         verpflichtet, Dir trotz eines so begründeten Fern-
Rät mir die EVG dazu, die App zu installieren?
                                                         bleibens Deinen Lohn weiterzuzahlen.
Die App scheint laut der Bewertung von IT-
Sicherheits- und Privatsphäre-Expert*innen soli-         Eine Risikowarnung der App informiert die*den
de programmiert zu sein. Daher hat die EVG keine         Nutzer*in lediglich darüber, dass aufgrund ei-
Bedenken gegenüber der Nutzung.                          ner Begegnung mit einer positiv getesteten Per-
                                                         son ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und
Die möglichen Gefahren hängen nicht mit der App,         empfiehlt die telefonische Kontaktaufnahme mit
sondern mit der dauerhaften Bluetooth-Nutzung            der*dem Hausärztin*Hausarzt, dem ärztlichen
zusammen. Bluetooth ist aber bereits jetzt bei           Bereitschaftsdienst oder dem Gesundheitsamt.
vielen Smartphone-Nutzer*innen im Einsatz (z. B.         Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder
für Kopfhörer). Ein kleines Problem aus Sicht der        eine Quarantäne-Anordnung trifft allein die*der
EVG könnten Auswirkungen auf die Akkulaufzeit            behandelnde Ärztin*Arzt bzw. das zuständige Ge-
des Smartphones sein.                                    sundheitsamt.

Am Ende musst Du aber natürlich selbst entschei-
den, ob Du die Corona-Warn-App nutzen möchtest.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org

                                                                             Wir leben Gemeinschaft
Müssen Corona-bezogene Arbeitsschutzmaß-                 Wo kann ich weitere Informationen
nahmen wie Abstands- oder Hygieneregelun­­-              zur Corona-Warn-App erhalten?
gen aufgrund der Verfügbarkeit der Corona-­
                                                         →O
                                                           ffizielle Webseite:
Warn-App nicht mehr zwingend eingehalten
                                                          https://www.coronawarn.app/de/
werden? Dürfen sie vom Arbeitgeber reduziert
werden?
                                                         → Bundesregierung:
Nein, Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet,        https://www.bundesregierung.de/breg-de/
die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten          themen/corona-warn-app
sicherzustellen. Daran ändert auch die Einführung
der App nichts, da sie keinen Ersatz für betriebli-      → Bundesgesundheitsministerium:
che Arbeitsschutzmaßnahmen darstellt.                      https://www.zusammengegencorona.de/
                                                           informieren/die-corona-warn-app/

Welche weiteren arbeitsrechtlichen Folgen hat            → Robert-Koch-Institut:
eine ­Risikowarnung durch die App?                         https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neu-
                                                           artiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html
Die vorliegende EVG-Hintergrundinformation zur
Corona-Warn-App erhebt keinen Anspruch auf
                                                         → DGB:
Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sobald uns
                                                           https://www.dgb.de/themen/++co++958547b4-
neue oder geänderte Informationen dazu vorlie-
                                                           b236-11ea-a4c5-52540088cada
gen, werden wir sie hier ergänzen.

Ich habe eine Fehlermeldung erhalten, was
kann ich jetzt tun?
Die Corona-Warn-App wird regelmäßig upgedatet,
gelegentlich tauchen aber noch Probleme auf, die
aber allesamt kein Sicherheitsrisiko darstellen
und oft schon durch einen Neustart des Smartpho-
nes behoben werden können. Eine Übersicht über
die häufigsten Fehlermeldungen, Probleme und
mögliche Lösungen findest Du in den offiziellen
FAQs zur Corona-Warn-App unter folgendem Link:
https://www.coronawarn.app/de/faq/#support

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org

                                                                           Wir leben Gemeinschaft
Sie können auch lesen