Die Corona-Warn-App Wie funktioniert sie, was kann sie leisten? - EVG
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18.2.2021 Die Corona-Warn-App Wie funktioniert sie, was kann sie leisten? Auf der Corona-Warn-App ruhen große Hoffnungen: Infektionsketten sollen unterbrochen und damit der Weg aus der Krise in die Normalität geebnet werden. Im Folgenden haben wir einige der wichtigsten Fragen und Antworten zur App für Euch zusammengestellt. Was ist die Grundidee hinter der App? aus Zahlen und Buchstaben. Diese Kombination ändert sich regelmäßig. Um eine Pandemie erfolgreich einzudämmen, ist es wichtig, Infektionsketten schnellstmöglich nachzu- Gleichzeitig empfängt die App auch die ID-Signale vollziehen. Dabei soll die Corona-Warn-App helfen: der Smartphones, die sich in Deiner Nähe bewe- Sie erfasst anonym, welche Smartphones – und da- gen, und speichert diese Signale für 14 Tage. Nach mit welche Nutzer*innen – einander nahegekom 14 Tagen werden diese Protokolle automatisch ge- men sind. Wenn Du dich in unmittelbarer Nähe löscht. einer Person aufgehalten hast, die im Nachhinein positiv auf Corona getestet wird und dieses Posi- Solltest Du positiv auf COVID-19 getestet wer- tiv-Ergebnis in der App meldet, wirst Du von der den, kannst Du das Deiner App mitteilen. Jede*r App darüber informiert. App-Nutzer*in, die*der sich in Deiner Nähe aufge- halten hat, wird dann informiert – entsprechend Darüber hinaus kannst Du in der App ein sogenann wirst Du umgekehrt informiert, wenn Du Dich in tes Kontakt-Tagebuch führen, in dem Du notieren der Nähe von jemandem aufgehalten hast, der po- kannst, wen Du getroffen oder wo Du dich aufge- sitiv gestestet wurde und die App darüber infor- halten hast. Außerdem werden seit einiger Zeit miert hat. auch allgemeine Informationen zu Infektionszah- len und der Anzahl der über die App gemeldeten Wenn Du der App eine Infektion gemeldet hast, positiven Corona-Tests veröffentlicht. sendet diese Deine anonymen ID-Signale der ver- gangenen 14 Tage an alle Handys, auf denen die Wie funktioniert die Kontaktermittlung? App ebenfalls installiert ist. Diese gleichen dann Deine ID-Signale mit ihren eigenen ab und in- Wenn Du die App auf Deinem Smartphone instal- formieren alle Nutzer*innen, die sich in Deiner lierst und aktivierst, sendet sie in regelmäßigen Nähe aufgehalten haben. Sie erhalten dann eine Abständen über Bluetooth ein anonymes Signal Information, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko (ID-Signal). Dieses Signal lässt keinerlei Rück- bestand. Wichtig: Sie werden nicht darüber infor- schlüsse auf Deine persönlichen Daten zu, son- miert, welche Person infiziert ist, sondern nur da- dern besteht aus einer zufälligen Kombination rüber, dass sie sich in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten haben. Wir leben Gemeinschaft
Werden Menschen, die ich in meinem Kontakt- Achtung: Jeder QR-Code ist nur ein- Tagebuch notiert habe, automatisch informiert, malig gültig. Wenn ein neuer QR-Code wenn ich einen positiven Corona-Test melde? eingescannt wird, wird der vorherige Code ge- löscht. Eine automatische Übermittlung des Tes- Nein, das Kontakt-Tagebuch ist nur als freiwillige tergebnisses für den ersten Code ist dann nicht Gedächtnisstütze für Dich gedacht, keine der dort mehr möglich. Du kannst also nicht die Testergeb- eingegebenen Namen, Orte oder sonstigen Daten nisse von zwei oder mehr Personen mit derselben werden ausgelesen oder in anderer Form von der App abrufen. App verwendet. Solltest Du tatsächlich positiv auf Corona getestet werden, kannst Du die Kontakt- Solltest Du den QR-Code verlieren, kannst Du liste der letzten 14 Tage exportieren und dem Ge- über die Verifizierungshotline (kostenfreier Anruf sundheitsamt zur Verfügung stellen, damit dieses unter Tel. 0800 754 0002, täglich rund um die Uhr Deine Kontaktpersonen informieren kann – das ist erreichbar) eine sogenannte teleTAN abfragen, aber kein Muss. mit der Du ein positives Testergebnis in der App eingetragen kannst. Dies ist aber nur im Fall eines Im Fall von Risikobegegnungen wird Dir im Kon- positiven Ergebnisses notwendig. takt-Tagebuch außerdem eine Begegnungshistorie angezeigt. Du siehst also die Tage, an denen Risi- kobegegnungen stattgefunden haben. So hast du Schützt mich die App vor einer Infektion? die Möglichkeit, Mitmenschen, die Du an diesen Nein. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen der In- Tagen getroffen hast, die die Corona-Warn-App fektion und dem Auftreten der ersten Symptome) aber nicht nutzen, über mögliche Risikobegeg- beträgt mehrere Tage, in denen man unbewusst nungen zu informieren. bereits andere Menschen anstecken kann, ohne es selbst zu wissen. Die App gibt nur eine Risiko- Was mache ich, wenn ich positiv getestet wurde? einschätzung für die*den Nutzer*in ab. Beim PCR-Test erhältst Du ein Informationsblatt mit Hinweisen für die Registrierung des Tests und Was passiert, wenn die App mich vor einer Infek- zum weiteren Vorgehen. Auf dem Informations- tion warnt? blatt ist außerdem ein QR-Code abgedruckt, mit Eine Warnung heißt nicht automatisch, dass man dem Du den Test in der Corona-Warn-App regist- infiziert ist. Sie deutet nur darauf hin, dass man rieren kannst. Dafür klickst Du auf Startbildschirm sich in der Nähe einer infizierten Person aufgehal- der App unter „Wurden Sie getestet?“ den Button ten hat. Es ist also nicht notwendig, sich direkt in „Nächste Schritte“. Nach dem Erklärtext gibt es die Quarantäne zu begeben oder sich direkt beim Ge- Möglichkeit, einen QR-Code einzuscannen („Test sundheitsamt zu melden. mit QR-Code“), evt. musst Du dafür noch den Zu- griff auf die Kamera des Smartphones gewähren. Für die Risikoeinschätzung berücksichtigt die App Wurde der Test erfolgreich registriert, erscheint zwei epidemiologisch relevante Daten, also Um- ein Bestätigungsbildschirm mit Informationen stände, die für eine Infektion von hoher Bedeu- zum weiteren Ablauf. tung sind: die Dauer einer Begegnung und die Dis- tanz zwischen den Nutzer*innen. Wir leben Gemeinschaft
Eine Warnung allein reicht auch nicht aus, um Ist die Inbetriebnahme freiwillig? einen Anspruch auf einen SARS-CoV-2-Test zu er- Ja – und das war auch die Bedingung der Bundes- langen. Daher wird geraten, dass man sich zu- regierung. Die Entscheidung zur Installation und nächst mit ärztlichem Fachpersonal (Hausarzt, Nutzung der App liegt allein bei Dir. ärztlicher Bereitschaftsdienst, Gesundheitsbehör- den) in Verbindung setzt. Kann mein Arbeitgeber mich dazu verpflichten, die App zu installieren? Welche Daten werden gespeichert? Nein, der Arbeitgeber kann Dir die Nutzung der Die App an sich speichert hauptsächlich Daten, App nicht vorschreiben – weder auf Deinem die anfallen, nachdem ein*e Nutzer*in sich als Dienst- noch auf Deinem Privathandy. Dies würde positiv getestet bei der App gemeldet hat. Diese dem der App zugrundeliegenden Prinzip der Frei- Daten sind pseudonymisiert und können, nach willigkeit widersprechen. aktuellem Wissensstand, keinen anderen Daten einer Person zugeordnet werden. Die temporären Der Arbeitgeber kann aber natürlich Rahmenbe- ID-Codes, die über Bluetooth verschickt und emp- dingungen zur freiwilligen Nutzung der App schaf- fangen werden, werden von Apples und Googles fen, sie zum Beispiel über die unternehmens Betriebssystem-Schnittstelle erzeugt und ver eigene IT-Infrastruktur verfügbar machen. waltet. Die App speichert keine Kontaktdaten der*des Handy-Besitzerin*Besitzers oder anderer Personen. In unserem Unternehmen soll es eine Betriebsvereinbarung über die Nutzung der Corona-Warn-App geben. Kann ich darüber Welche Datenschutzbedenken gibt es? zur Nutzung der App verpflichtet werden? Mehrere unterschiedliche Sicherheits- und Daten Auch ein solcher Fall hebelt den Grundsatz der schutz-Experten haben keine datenschutzrecht Freiwilligkeit nicht aus. Es ist davon auszugehen, lichen Bedenken geäußert. Daher ist davon auszu- dass der Arbeitgeber mit dem Betriebs- oder Per- gehen, dass die rechtlichen Standards eingehalten sonalrat zwar Rahmenbedingungen für die freiwil- werden. lige Nutzung der Corona-Warn-App vereinbaren kann, nicht aber zur verpflichtenden Nutzung der Es gibt theoretische Bedenken, dass Handys durch App. einen Hackerangriff getrackt oder enttarnt wer- den könnten, was aber ein allgemeines Problem bei der Bluetooth-Nutzung ist und nicht durch die Können mir Einrichtungen wie Restaurants Nutzung der Corona-Warn-App vereinfacht wird. oder Geschäfte den Zutritt verwehren, wenn Hier ist auch zu beachten, dass ein solcher Angriff ich die App nicht nutze? über das Betriebssystem des Handys und nicht Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der über die App erfolgt. Die Sicherheitseinrichtungen Länder (DSK) hat sich zur Einführung der App dies- der Betriebssysteme erfüllen aber einen sehr ho- bezüglich wie folgt geäußert: hen Sicherheitsstandard. Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org Wir leben Gemeinschaft
“Der Zugang zu behördlichen Einrichtungen, Ar- Kann ich die Corona-Warn-App auf beitsstätten, Handelsgeschäften, Gastronomiebe- meinem Diensthandy installieren? trieben und Beherbergungsstätten, Sportstätten, Das hängt davon ab, ob es eine Vereinbarung zur etc. darf nicht vom Vorweisen der App abhängig privaten Nutzung von dienstlichen Geräten und gemacht werden. Hierbei würde es sich um eine zum Umgang mit Apps gibt. Wenn Du Dein Dienst- zweckwidrige Verwendung handeln, die bereits handys ausdrücklich auch privat nutzen und Dir mit dem Konzept der Freiwilligkeit nicht verein- ohne Zustimmung des Arbeitgebers Apps darauf bar ist. Eine Diskriminierung von Personen, die die installieren darfst, kannst Du natürlich auch die App nicht anwenden, ist auszuschließen.” Corona-Warn-App installieren. Wenn Dir die priva- te Nutzung oder das Aufspielen von Apps unter- Wer hat die Corona-Warn-App entwickelt? sagt wurde, gilt dies natürlich nicht. Die App wurde von der Bundesregierung in Auf- trag gegeben und von der Deutschen Telekom und Ich habe eine Risikowarnung über die App SAP entwickelt. Die Telekom stellt die Server-Inf- erhalten. Gilt diese als Quarantäne-Anordnung rastruktur zur Verfügung und die SAP war für die oder reicht sie als Krankschreibung? Bin ich Entwicklung der Software verantwortlich. Das verpflichtet, zuhause zu bleiben? Was ist mit Robert-Koch-Institut wertet die anonymen Daten meinem Gehalt? aus. Zu den weiteren Beteiligten gehörten unter anderem der TÜV Nord, TÜV-Informationstechnik, Der Hinweis „Erhöhtes Risiko“ der Corona-Warn- das Fraunhofer Hertz-Institut und das Bundesamt App gilt nicht als Quarantäne-Anordnung oder für Sicherheit in der Informationstechnik. Krankschreibung. Der Arbeitgeber ist demzufolge laut aktuell gültiger Rechtslage auch nicht dazu verpflichtet, Dir trotz eines so begründeten Fern- Rät mir die EVG dazu, die App zu installieren? bleibens Deinen Lohn weiterzuzahlen. Die App scheint laut der Bewertung von IT- Sicherheits- und Privatsphäre-Expert*innen soli- Eine Risikowarnung der App informiert die*den de programmiert zu sein. Daher hat die EVG keine Nutzer*in lediglich darüber, dass aufgrund ei- Bedenken gegenüber der Nutzung. ner Begegnung mit einer positiv getesteten Per- son ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und Die möglichen Gefahren hängen nicht mit der App, empfiehlt die telefonische Kontaktaufnahme mit sondern mit der dauerhaften Bluetooth-Nutzung der*dem Hausärztin*Hausarzt, dem ärztlichen zusammen. Bluetooth ist aber bereits jetzt bei Bereitschaftsdienst oder dem Gesundheitsamt. vielen Smartphone-Nutzer*innen im Einsatz (z. B. Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder für Kopfhörer). Ein kleines Problem aus Sicht der eine Quarantäne-Anordnung trifft allein die*der EVG könnten Auswirkungen auf die Akkulaufzeit behandelnde Ärztin*Arzt bzw. das zuständige Ge- des Smartphones sein. sundheitsamt. Am Ende musst Du aber natürlich selbst entschei- den, ob Du die Corona-Warn-App nutzen möchtest. Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org Wir leben Gemeinschaft
Müssen Corona-bezogene Arbeitsschutzmaß- Wo kann ich weitere Informationen nahmen wie Abstands- oder Hygieneregelun- zur Corona-Warn-App erhalten? gen aufgrund der Verfügbarkeit der Corona- →O ffizielle Webseite: Warn-App nicht mehr zwingend eingehalten https://www.coronawarn.app/de/ werden? Dürfen sie vom Arbeitgeber reduziert werden? → Bundesregierung: Nein, Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet, https://www.bundesregierung.de/breg-de/ die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten themen/corona-warn-app sicherzustellen. Daran ändert auch die Einführung der App nichts, da sie keinen Ersatz für betriebli- → Bundesgesundheitsministerium: che Arbeitsschutzmaßnahmen darstellt. https://www.zusammengegencorona.de/ informieren/die-corona-warn-app/ Welche weiteren arbeitsrechtlichen Folgen hat → Robert-Koch-Institut: eine Risikowarnung durch die App? https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neu- artiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html Die vorliegende EVG-Hintergrundinformation zur Corona-Warn-App erhebt keinen Anspruch auf → DGB: Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sobald uns https://www.dgb.de/themen/++co++958547b4- neue oder geänderte Informationen dazu vorlie- b236-11ea-a4c5-52540088cada gen, werden wir sie hier ergänzen. Ich habe eine Fehlermeldung erhalten, was kann ich jetzt tun? Die Corona-Warn-App wird regelmäßig upgedatet, gelegentlich tauchen aber noch Probleme auf, die aber allesamt kein Sicherheitsrisiko darstellen und oft schon durch einen Neustart des Smartpho- nes behoben werden können. Eine Übersicht über die häufigsten Fehlermeldungen, Probleme und mögliche Lösungen findest Du in den offiziellen FAQs zur Corona-Warn-App unter folgendem Link: https://www.coronawarn.app/de/faq/#support Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org Wir leben Gemeinschaft
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