FÖRDERFIBEL Stand 11-2021 - Pfalzwerke

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FÖRDERFIBEL Stand 11-2021 - Pfalzwerke
FÖRDERFIBEL
Eine Übersicht über die Zuschüsse und
Fördermöglichkeiten für Elektromobilität in
Deutschland und den Bundesländern

                                       Stand 11-2021

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FÖRDERFIBEL Stand 11-2021 - Pfalzwerke
Wenn Ihr
                                           Bundesland hier nicht aufge-
                          führt ist, werden neben den deutschlandweiten
                      zum Zeitpunkt der Drucklegung leider keine öffentli-
                  chen Mittel in Ihrer Region zur Verfügung gestellt. Teilweise
                   bieten allerdings Stadtwerke individuelle Zuschüsse an.
                      Auf Anfrage recherchieren/beraten wir hier gerne.
                             Bitte beachten Sie, dass Irrtümer und
                                 Änderungen vorbehalten bleiben.

INHALT

Einführung                                       Seite      3

E-Mobilität: ein Überblick                       Seite      4

Förderung bundesweit                             Seite      9

Förderung in Berlin                              Seite     19

Förderung in Baden-Württemberg                   Seite     20

Förderung in Bayern                              Seite     23

Förderung in Hamburg                             Seite     26

Förderung in Hessen                              Seite     27

Förderung in Mecklenburg-Vorpommern              Seite     29

Förderung in Nordrhein-Westfalen                 Seite     30

Förderung im Saarland                            Seite     35

Förderung in Sachsen                             Seite     37

Förderung in Schleswig-Holstein                  Seite     38

Förderung in Thüringen                           Seite     39

Glossar                                          Seite     42

Schlusswort & Ihr Kontakt zu uns                 Seite     43

Quellen und rechtliche Aufklärung                Seite     44

Haftungsausschluss                               Seite     45

                                                                                  2
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EINFÜHRUNG

Der Automotive-Markt verändert sich mit            Im Rahmen unserer Recherche für die Studie
steigender Geschwindigkeit. Die Zeit der           und als Beratungsleistung haben wir in diesem
Verbrenner neigt sich dem Ende. Immer mehr         Zusammenhang diese Förderfibel erstellt.
Hersteller stellen ihr Angebot auf Elektro- bzw.   Sie soll Ihnen helfen, sich im Wirrwarr des
Elektrohybridfahrzeuge um. Unternehmen werden      deutschen Forderdschungels zurecht zu finden
mit ihren Fahrzeugflotten zu den wesentlichen      und zu erfahren, ob der sprichwörtliche
Treibern der Umstellung von konventionellen zu     Flickenteppich Ihre Region abdeckt.
elektrischen Antrieben gehören und damit die
Trendwende einleiten.

Für den Elektromobilitätsmonitor 2020 befragen
wir im Rahmen einer deskriptiven Studie
sektorenübergreifend Entscheidungsträger
bzw. Entscheidungsvorbereiter inländischer
Unternehmen. Insgesamt werden die Ergebnisse
aus über 1.500 durchgeführten Interviews
                                                          Hierfür haben unsere Expertinnen
verarbeitet.
                                                      und Experten die Fördermöglichkeiten in
                                                     Deutschland und in den einzelnen Bundesländern
Das Ergebnis ist eine umfassende und aktuelle
                                                   recherchiert. Die Ergebnisse wurden mit mehreren
Innenansicht des Elektromobilitätsmarktes
                                                   Quellen verglichen und so auf deren Verlässlichkeit
in Deutschland.
                                                   geprüft. Natürlich ist der Ursprung der Informationen
                                                     in unserem Quellenverzeichnis
                                                        nachzulesen.

                                                                                                           3
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ELEKTRO-
MOBILITÄT

            Ein Überblick

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ELEKTROMOBILITÄT: EIN ÜBERBLICK

Vielen ist wahrscheinlich bekannt, das
Elektrofahrzeug nicht gleicht Elektrofahrzeug ist.
Gleiches gilt natürlich auch für Ladestationen.
Es wird zwischen batterieelektrischen und
Hybridfahrzeugen und Ladesäulen und
Wallboxen unterschieden. Hier sollen für ein
besseres Grundverständnis jeweils die Optionen
einander gegenübergestellt und die technischen
Unterschiede erläutert werden.

Bei Ladesäulen und Wallboxen liegt der
Unterschied, wie der Name schon sagt, in der
Befestigung des Ladegeräts: Entweder wird es
auf einer freistehenden Säule oder als Modul
an der Wand angebracht. Entscheidend sind
eher die Ladebetriebsarten. Zum Laden von
Elektrofahrzeugen wird zwischen Normalladung,
Mittelschnellladung und Schnellladung
unterschieden.

LADEBETRIEBSART 1                                    LADEBETRIEBSART 2

• Geladen wird mit Wechselstrom (AC) an einer        • Der Unterschied zur Ladebetriebsart 1 besteht
  landesüblichen Haushaltssteckdose                    im Wesentlichen darin, dass in die Ladeleitung
• Maximal 3,7 kW Ladeleistung                          eine Steuer- und Schutzeinrichtung integriert
• Bei dieser Ladebetriebsart findet keine              ist, die vor elektrischem Schlag bei
  Kommunikation zwischen Energieabgabestelle           Isolationsfehlern schützt.
  und Fahrzeug statt.
• Ladedauer 8–14 Stunden

LADEBETRIEBSART 3                                    LADEBETRIEBSART 4

• In dieser Ladebetriebsart findet das               • Das Laden mit Gleichstrom (DC) wird
  Laden mit Wechselstrom (AC) an einer                 üblicherweise für höhere Ladeleistungen
  zweckgebundenen Steckdose statt, die                 verwendet.
  sich an einer am Netz fest installierten           • Ladeleistung bis 150 kW
  Ladestation befindet.                              • Volksmündlich ist dies das Laden an
• Ladeleistung bis 22 kW                               „Schnelladesäulen“.
• Steuern lässt sich der Ladevorgang durch           • Ladedauer 0,5–1 Stunde
  einen Datenaustausch zwischen Ladestation
  und Fahrzeug.
• Ladedauer 2–4 Stunden

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ELEKTROMOBILITÄT: EIN ÜBERBLICK

BATTERIE-ELEKTROFAHRZEUG                           BATTERIE-ELEKTROFAHRZEUG
(BEV)                                              MIT RANGE EXTENDER (E-REV)

• Das batterieelektrische Fahrzeug ist ein         • Das batterieelektrische Fahrzeug mit Range
  rein elektrisches Fahrzeug. Es besitzt keinen      Extender hat wie das BEV einen Elektromotor.
  Verbrennungsmotor.                                 Dieser ist wie beim BEV allein für den
• Der Antrieb erfolgt nur über den Elektromotor.     Antrieb des Fahrzeugs verantwortlich.
  Seine Energie bezieht das Fahrzeug über            Die Bewegungsenergie kann wie beim
  die integrierte Batterie. Batterieelektrische      BEV per Rekuperation über einen Generator
  Fahrzeuge verfügen im Regelfall über einen         zurückgewonnen werden.
  Generator mit der Fähigkeit zur Rekuperation.    • Zusätzlich hat der E-REV einen kleinen
  Die Bewegungsenergie wird dabei beim               konventionellen Verbrennungsmotor und einen
  Ausrollen oder Bremsen über einen                  Kraftstofftank. Über den Verbrennungsmotor
  Generator zurückgewonnen und in die Batterie       kann bei Bedarf die Batterie geladen und so die
  zurückgespeichert.                                 Reichweite vergrößert werden.
• Im Wesentlichen werden BEV jedoch extern         • Auch E-REV werden wie BEV im Regelfall
  mit Strom geladen.                                 extern geladen.

                      Elektro-                                              Elektro-
                      motor                                                 motor

                         E                                                     E
                                                            Verbrennungs-
                                                            motor mit
                                                            Generator

                                        Aufladen                                            Aufladen
                                        über das                                            über das
                   Batterie             Netz                           Batterie             Netz

                                                                                                       6
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ELEKTROMOBILITÄT: EIN ÜBERBLICK

PLUG-IN-HYBRIDFAHRZEUG (PHEV)                     VOLL-HYBRIDFAHRZEUG (HEVFULL)

• Das Plug-In-Hybridfahrzeug hat, wie auch der    • Der Vollhybrid ist dem Plug-in-Hybridfahrzeug
  E-REV, sowohl einen Elektromotor als auch         sehr ähnlich: Auch er verfügt über einen
  einen konventionellen Verbrennungsmotor.          konventionellen und einen Elektromotor
• Im Gegensatz zum E-REV ist der                    und beide Motoren sind am Antrieb beteiligt
  Verbrennungsmotor beim PHEV parallel zum          und werden wie beim PHEV je nach Lade-
  Elektromotor aktiv am Antrieb beteiligt.          zustand und Leistungsabfrage genutzt.
• Je nach Ladezustand der Batterie und            • Wie die zuvor genannten Fahrzeuge kann auch
  geforderter Leistung können aber entweder nur     der Vollhybrid über einen Generator
  der Elektromotor, nur der Verbrennungsmotor       rekuperieren, allerdings lässt sich dieser
  oder beide gemeinsam das Fahrzeug antreiben.      Fahrzeugtyp nicht extern laden.
• Das PHEV beherrscht wie die beiden zuvor        • Die einzige Energiequelle der Batterie ist somit
  genannten Fahrzeugtypen die Möglichkeit           der Generator, der Bewegungsenergie des
  der Rekuperation über einen Generator und         Motors in elektrische Energie umwandelt.
  kann ebenfalls extern geladen werden.

                            Elektro-                                          Elektro-
                            motor                                             motor

                               E                                                 E
         Konventioneller                                   Konventioneller
         Verbrennungs-                                     Verbrennungs-
         motor (parallel)                                  motor (parallel)

                                       Aufladen
                                       über das
                      Batterie         Netz                             Batterie

                                                                                                       7
ELEKTROMOBILITÄT: EIN ÜBERBLICK

MILD-HYBRIDFAHRZEUG (HEVMILD)
                                                                      Elektro-
• Der Mildhybrid ist eher mit einem                                   motor

  konventionellen Fahrzeug mit                                           E
  Verbrennungsmotor vergleichbar.                  Konventioneller
• Der Verbrennungsmotor wird dauerhaft für den     Verbrennungs-
  Antrieb genutzt.                                 motor (parallel)

• Der Elektromotor kann den Antrieb
  nicht allein übernehmen. Er dient nur als
  Beschleunigungshilfe und ersetzt den Anlasser.
  Diese Fahrzeuge haben wie nahezu alle
  modernen Fahrzeuge eine Start-Stopp-                          Batterie

  Automatik.
• Zusätzlich wird im Vergleich zu
  konventionellen Fahrzeugen die Bremsenergie
  (Rekuperation) in elektrische Energie
  umgewandelt.

                                                                                 8
FÖRDERUNG

            bundesweit

                         9
BUNDESWEITE FÖRDERUNG

             FÖRDERUNGEN UND VORTEILE ALLGEMEIN

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                  WER WIRD GEFÖRDERT?

• Das Aufladen eines E-Autos beim                    •   Unternehmen
  Arbeitgeber ist bis 2030 steuerfrei. Anders als    •   Privatperson
  bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen            •   Verband/Vereinigung
  (z. B. Tankgutscheine für Verbrenner) wird         •   Öffentliche Einrichtung
  das Aufladen von E-Autos an ortsfesten
  betriebseigenen Ladestationen i. d. R. nicht als
  geldwerter Vorteil versteuert
• Ein E-Auto ist für zehn Jahre von der Kfz-
  Steuer befreit.
• Ein Elektro-Dienstwagen mit Privatnutzung
  wird statt mit 1 % nur mit 0,5 % des
  Bruttolistenpreises versteuert.
• Der Absatz elektrisch betriebener
  Fahrzeuge (Umweltbonus).

WIE HOCH IST DER UMWELTBONUS?                        AN WEN WENDE ICH MICH?

• 6.000 € für reine Elektrofahrzeuge, deren          • BAFA
  Nettolistenpreis für das Basismodell in              Bundesamt für Wirtschaft und
  Deutschland max. 40.000 € beträgt                    Ausfuhrkontrolle
• 5.000 € für Plug-In-Hybriden, deren                  Referat 422
  Nettolistenpreis für das Basismodell in              Frankfurter Straße 29–35
  Deutschland max. 40.000 € beträgt                    65760 Eschborn
• 4.500 € für andere Hybriden, deren                   Telefon: 06196/908-009
  Nettolistenpreis für das Basismodell in              E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de
  Deutschland max. 40.000 € beträgt
• pauschal 100 € für die Ausstattung des
  Fahrzeuges mit einem AVAS

                                                                        Quelle:
                                                                        Bundesministerium für Wirtschaft und
                                                                        Energie: www.foerderdatenbank.de/FDB/
                                                                        DE/Foerderprogramme
Antrag Umweltbonus
möglich bis:
31.12.2021

                                                                                                      10
WICHTIG!
BUNDESWEITE FÖRDERUNG                                                    Der Antrag auf Fö
                                                                                           rderung
                                                                         muss VOR Vorhab
                                                                                           ensbeginn
                                                                         gestellt werden!

          KFW-UMWELT­PROGRAMM (240, 241)

WAS WIRD GEFÖRDERT?                               WER WIRD GEFÖRDERT?

• Anschaffung gewerblich genutzter                • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  Fahrzeuge (Personenkraftwagen,                  • Freiberuflich arbeitende Personen
  Zweirad, Nutzfahrzeuge inklusive Busse)         • Unternehmen, die als Contracting-Geber
  mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeuge          Dienstleistungen für Dritte erbringen
  mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin          • Für Vorhaben im Ausland: auch
  beziehungsweise Elektro/Diesel) und               Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen
  Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren           und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher
  Kohlendioxid-Emissionen 50 g pro Kilometer        Beteiligung im Ausland
  nicht übersteigen oder deren elektrische
  Reichweite mindestens 40 Kilometer beträgt
• Errichtung von Ladestationen für
  Elektrofahrzeuge

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                       AN WEN WENDE ICH MICH?

• Es können bis zu 100 % der förderfähigen        • Ihre Hausbank
  Investitionskosten finanziert werden. Der       • KfW
  Kredithöchstbetrag beträgt i. d. R. bis zu        Palmengartenstraße 5–9
  10 Millionen € pro Vorhaben mit verschiedenen     60325 Frankfurt am Main
  möglichen Laufzeiten des Kredits.                 Telefon: 0800/539-9001
• Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit        E-Mail: info@kfw.de
  wird der Zinssatz für die gesamte                 Internet: www.kfw.de
  Kreditlaufzeit festgeschrieben.
• Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit
  wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre
  festgeschrieben.

                                                                   Quelle:
                                                                   Thüringer Aufbaubank, Förderprogramme,
Antrag möglich bis:                                                www.aufbaubank.de/Foerderprogramme
bisher keine Frist

                                                                                                    11
WICHTIG!
BUNDESWEITE FÖRDERUNG                                                      Der Antrag auf Fö
                                                                                             rderung
                                                                           muss VOR Vorhab
                                                                                             ensbeginn
                                                                           gestellt werden!

          KFW-FÖRDERPROGRAMM 439:
          LADESTATIONEN FÜR ELEKTROFAHRZEUGE – KOMMUNEN

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                 WER WIRD GEFÖRDERT?

Mit dem Förderprogramm wird die Beschaffung         • Kommunale Gebietskörperschaften
und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahr-   • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von
zeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stell-         kommunalen Gebietskörperschaften
plätzen zum Aufladen kommunal genutzter             • Gemeindeverbände
Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und              • Kommunale Zweckverbände
Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen
von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen einer
Kommune gefördert. Das Programm ist eine
Fördermaßnahme des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                         AN WEN WENDE ICH MICH?

• Die Förderung erfolgt durch einen                 • KfW-Zuschussportal
  Investitionszuschuss.                               https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
• 70 % der förderfähigen Gesamtkosten,                PDF downloaden und dann per Mail an
  max. 900,00 Euro pro Ladepunkt.                     kommune@kfw.de
• Die Summe der beantragten Zuschüsse eines         • KfW
  Antrags muss mindestens 9.000,00 Euro               Palmengartenstraße 5–9
  betragen. Entsprechend sind in einem Antrag         60325 Frankfurt am Main
  mindestens zehn förderfähige Ladepunkte zu          Telefon: 0800/539-9001
  bündeln.                                            E-Mail: info@kfw.de
• Unterschreiten die Gesamtkosten des                 Internet: www.kfw.de
  beantragten Vorhabens 12.857,14 Euro,
  wird keine Förderung gewährt.
                                                                         Quelle:
                                                                         www.kfw.de/inlandsfoerderung/
                                                                         %C3%96ffentliche-Einrichtungen/
                                                                         Kommunen/Infrastruktur/
                                                                         F%C3%B6rderprodukte/
                                                                         Nachhaltige-
Antrag möglich bis:                                                      Mobilit%C3%A4tskonzepte-(439)/
bisher keine Frist

                                                                                                     12
WICHTIG!
BUNDESWEITE FÖRDERUNG                                                     Der Antrag auf Fö
                                                                                            rderung
                                                                          muss VOR Vorhab
                                                                                            ensbeginn
                                                                          gestellt werden!

         LADESTATIONEN FÜR ELEKTROAUTOS –
         WOHNGEBÄUDE KFW 440

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                WER WIRD GEFÖRDERT?

• Neue Ladestationen mit 11 kW Ladeleistung        • Eigentümer und Wohnungseigentümer-
  und intelligenter Steuerung                        gemeinschaften, Mieter und Vermieter
• Kosten für Einbau und Anschluss der
  Ladestation                                      AN WEN WENDE ICH MICH?
• Kosten für alle Installations­arbeiten, Kosten
  eines Energiemanagement-Systems zur              • KfW-Zuschussportal
  Steuerung der Ladestation                          https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
• Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 €         • KfW
  betragen, und der Antrag muss vor Kauf der         Palmengartenstraße 5–9
  Ladestation auf dem KfW-Zuschussportal             60325 Frankfurt am Main
  gestellt werden.                                   Telefon: 0800/539-9001
                                                     E-Mail: info@kfw.de
                                                     Internet: www.kfw.de
WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

• Pauschaler Zuschuss von 900 € pro
  Ladepunkt                                           DERZEIT KÖNNEN KEINE
• Gesamtzuschuss 900–2.700 € je nach                  ANTRÄGE GESTELLT WERDEN.
  Anzahl der Ladepunkte und entsprechendem            Es liegen keine Informationen vor, ob der
  Schwellenwert, Tabelle genaue                       Fördermechanismus wieder aktiviert wird.
  Zuschusshöhe hier

                                                                        Quelle:
                                                                        Bundesministerium für Verkehr
                                                                        und digitale Infrastruktur
Antragstellung derzeit                                                  www.bmvi.de
nicht möglich

                                                                                                    13
WICHTIG!
BUNDESWEITE FÖRDERUNG                                                       Der Antrag auf Fö
                                                                                              rderung
                                                                            muss VOR Vorhab
                                                                                              ensbeginn
                                                                            gestellt werden!

          KFW-FÖRDERPROGRAMM 441:
          LADESTATIONEN FÜR ELEKTROFAHRZEUGE

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                 WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung      • Die Förderung erfolgt durch einen Investitions-
einer fabrikneuen Ladestation inklusive des           zuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens
elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und           auf Ihr Konto überwiesen wird.
Batteriespeicher) sowie damit verbundene            • 70 % der förderfähigen Gesamtkosten,
notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich          max. 900,00 Euro pro Ladepunkt.
zugänglichen Stellplätzen in Deutschland. Bei der   • Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens
Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für         1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt.
folgende Leistungen berücksichtigt werden:            Insgesamt ist die Förderung auf maximal
                                                      45.000,00 Euro je Standort (Investitions-
• Ladestation (Hardware)                              adresse) beschränkt.
• Energiemanagementsystem/Lademanage-               • Sind unter einer Investitionsadresse mehrere
  mentsystem zur Steuerung von Ladestationen          Unternehmen ansässig, so gilt der maximale
• Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) und          Zuschussbetrag je Investitionsadresse und
  Batteriespeichersysteme                             Unternehmen.
• Notwendige Elektroinstallationsarbeiten
  (zum Beispiel Erdarbeiten)
                                                    WER WIRD GEFÖRDERT?
• Notwendige technische und bauliche Maßnahmen
  am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum
                                                    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die
  Beispiel bauliche Veränderungen zur
                                                      sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus
                                                    • Kommunale Unternehmen
  nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG))
                                                    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen
• Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungs-
                                                      Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  maßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der
                                                    • Gemeinnützige Organisationen
  Telekommunikationsanbindung der
                                                      einschließlich Kirchen
  Ladestation
                                                    • Einzelunternehmer oder Freiberufler

                                                    AN WEN WENDE ICH MICH?

                                                    • KfW-Zuschussportal
                                                      https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
                                                    • KfW
Antrag möglich bis:                                   Palmengartenstraße 5–9
bisher keine Frist
                                                      60325 Frankfurt am Main
                                                      Telefon: 0800/539-9001
                                                      E-Mail: info@kfw.de
Quelle:                                               Internet: www.kfw.de
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/
Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/                                                                 14
Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-
Unternehmen-(441)/
BUNDESWEITE FÖRDERUNG

         FÖRDERAUFRUF ZUR FÖRDERUNG VON
         FAHRZEUGEN UND LADEINFRASTRUKTUR

WAS WIRD GEFÖRDERT?                            WER WIRD GEFÖRDERT?

• Die Beschaffung von batterieelektrischen     • Kommunale und gewerbliche Flotten
  Neufahrzeugen und Beschaffung von
  Ladeinfrastruktur für diese Neufahrzeuge
• Ladeinfrastruktur wird ausschließlich im
  Zusammenhang mit einer im Rahmen des
  Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung
  gefördert
• Gefördert werden die Investitionsmehr-
  ausgaben, diese werden durch Vergleich mit
  Referenzfahrzeugen ermittelt

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                    AN WEN WENDE ICH MICH?

• Förder-Mindestbetrag von 9.000 € netto       • Projektträger Jülich
• Förderquote zwischen 40 – 60 % der             Forschungszentrum Jülich GmbH
  Mehrausgaben                                   Fachbereich EVI2
                                                 Telefon: 030 20199-3500
                                                 E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de

                                                 NOW GmbHTelefon: 030/311 6116 -750
                                                 E-Mail: elektromobilitaet@now-gmbh.de

                                                    Quelle:
                                                    https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/
                                                    systemfiles/cbox/5654/live/lw_bekdoc/
                                                    foerderaufruf_bmvi_fahrzeuge_lis_2021_02.pdf
Antrag möglich bis:
31.03.2021

                                                                                                   15
BUNDESWEITE FÖRDERUNG

         LADEINFRASTRUKTUR VOR ORT
         (FÖRDERUNG DES BMVI)

WAS WIRD GEFÖRDERT?                               WER WIRD GEFÖRDERT?

• Beschaffung und Installation von öffentlicher   • Natürliche Personen
  Normal- und Schnellladeinfrastruktur,           • Unternehmen, die unter die
  insbesondere im Einzelhandel, Hotel- und          KMU-Definition fallen
  Gastgewerbe; einschließlich Netzanschluss       • Gebietskörperschaften
• Ladeinfrastruktur muss öffentlich zugänglich
  sein und vertragsbasiertes Laden, Roaming
  und Ad-hoc-Laden ermöglichen

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                       AN WEN WENDE ICH MICH?

Die maximalen Förderbeträge sind bei              • Bundesministerium für Verkehr und
• Normalladepunkten (bis 22kW) bis zu 80 %,         digitale Infrastruktur
   max. 4.000 EUR pro Ladepunkt
• Schnellladepunkten (größer 22kW) bis zu         Anträge werden über das easy-online-Portal gestellt.
   80 %,max. 16.000 EUR pro Ladepunkt
• Anschluss an das Niederspannungsnetz bis        Weitere Informationen
   zu 80 %, max. 10.000 EUR                       https://www.bav.bund.de/DE/4_
• Anschluss an das Mittelspannungsnetz bis zu     Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/
   80 %, max. 100.000 EUR                         Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html

                                                               Quelle:
                                                               Bundesanstalt für
                                                               Verwaltungsdienstleistungen
Antrag möglich bis:                                            www.bav.bund.de
31.12.2021; Maßnahme muss
bis 31.12.2022 umgesetzt sein;
keine Verlängerung möglich.
Anträge werden im
Windhundverfahren genehmigt.
                                                                                                         16
BUNDESWEITE FÖRDERUNG

         FLOTTENAUSTAUSCHPROGRAMM SOZIAL & MOBIL

WAS WIRD GEFÖRDERT?                             WER WIRD GEFÖRDERT?

• Die Beschaffung von batterieelektrischen      • Im Gesundheits- und im Sozialwesen tätige
  Neufahrzeugen und Beschaffung von               Organisationen und Unternehmen
  Ladeinfrastruktur für diese Neufahrzeuge im     (gemäß Wirtschaftszweigklasse Q)
  Gesundheits- und Sozialwesen                    sowie Leasinggeber
• Ladeinfrastruktur wird ausschließlich im
  Zusammenhang mit einer im Rahmen des
  Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung
  gefördert
• Gefördert werden die Investitionsmehr-
  ausgaben, diese werden durch Vergleich mit
  Referenzfahrzeugen ermittelt

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                     AN WEN WENDE ICH MICH?

• Förderfähige Ausgaben der Beschaffung         • Projektträger VDI/VDE Innovation +
  von batterieelektrischen Fahrzeugen sowie       Technik GmbH
  Fördersumme betragen pauschal 10.000 €          Bereich Mobilität der Zukunft und Europa
• Förderfähige Ausgaben für eine Wallbox bis      Steinplatz 1
  22 kW betragen pauschal 1.500 €                 10623 Berlin
• Förderfähige Ausgaben für eine Ladesäule        Telefon: 030/310078-5660
  (AC) betragen pauschal 2.500 €                  E-Mail: elmo@vdivde-it.de
• Förderung von Schnellladeinfrastruktur
  ist nicht möglich

                                                                 Quelle:
                                                                 VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
                                                                 https://www.erneuerbar-mobil.de/
                                                                 foerderprogramme/sozial%26mobil
Antrag möglich:
in Förderrunden, jeweils bis zum 1. März
eines Jahres, letztmaliger Stichtag:
1. März 2022
                                                                                               17
ZUSCHÜSSE UND
FÖRDERMÖGLICHKEITEN

                   in den
                Bundesländern

                                18
FÖRDERUNG IN BERLIN

FÖRDERPROGRAMMEN „WIRTSCHAFTSNAHE
ELEKTROMOBILITÄT“ (WELMO) DES LANDES BERLIN

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                WER WIRD GEFÖRDERT?

• Fördermodul Potenzialberatung für Fahrzeuge      • Die Fördermaßnahmen richten sich
  und Ladeinfrastruktur                              ausschließlich an in Berlin tätige kleine und
• Bedarfsplanung von Fahrzeugen,                     mittlere Unternehmen und selbstständig
  Reichweiten und Ladeinfrastruktur,                 Tätige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen,
  Ermittlung von Voraussetzungen für                 gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit
  Netzanschluss und Sektorenkopplung und             ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
  der Planung von Maßnahmen zur Wahrung
  der Versorgungssicherheit
• Jede Antragstellerin/jeder Antragsteller kann
  vor Beantragung der Investitionsförderung eine
  geförderte eintägige Beratung
  durch ein vom Projektträger
  autorisiertes Beratungsunternehmen in
  Anspruch nehmen.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                        AN WEN WENDE ICH MICH?

• Im Rahmen der Potenzialberatung wird eine        • IBB Business Team GmbH
  eintägige Beratung mit einem Netto-                Bundesallee 21, 10719 Berlin
  Beratungssatz von max. 800 € gefördert.          • Landeskreditbank Baden-Württemberg –
• Die Förderhöhe beläuft sich auf 80 % der           Förderbank – (L-Bank)
  Netto-Beratungskosten pro Tag. Förderfähig         Schlossplatz 10
  sind ausschließlich Beratungsleistungen von        76113 Karlsruhe
  Unternehmen mit einem Netto-Tagessatz von          Telefon: 030/21-250
  maximal 1.000 €.                                   E-Mail: elektromobilitaet@l-bank.de
                                                     Internet: http://ibb-bt-welmo.antragsverwaltung.de

                                                                         Quelle:
                                                                         co2online gemeinnützige
                                                                         Beratungsgesellschaft mbH
Antrag möglich bis:                                                      www.co2online.de
bisher keine Frist

                                                                                                      19
FÖRDERUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG

SCHNELLLADEINFRASTRUKTUR FÜR E-TAXIS

WAS WIRD GEFÖRDERT?                               WER WIRD GEFÖRDERT?

• Installation von Ladestationen mit > 22 kW      • Juristische und natürliche Personen mit Sitz
  Leistung inkl. Netzanschluss (auch                in Baden-Württemberg, die den Bau und
  Ertüchtigung oder alternativ Pufferspeicher),     Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis
  Tiefbau, Fundament, Installation und              gewährleisten können
  Inbetriebnahme
• Ausstattung mit Steuerungs- und
  Kommunikationsfunktionalitäten,
  Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
  Parkplatzsensoren, Anfahrschutz,
  Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
• Eine 24/7-Zugänglichkeit für E-Taxis muss
  garantiert und Strom aus erneuerbaren
  Energien verwendet werden.
• Die maximale Ladeleistung der Ladestation
  muss abwärtskompatibel sein.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                       AN WEN WENDE ICH MICH?

• 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für         • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
  DC-Schnellladepunkte, bis 12.000 € pro            Dorotheenstraße 8
  Ladepunkt bei < 100 kW und bis zu                 70173 Stuttgart
  30.000 € für Ladepunkte ab 100 kW                 Telefon: 0711/231-5897
• 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für           E-Mail: e-foerderung-bw@vm.bwl.de
  den Netzanschluss, bis 5.000 € für den            Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de
  Anschluss ans Niederspannungsnetz und bis
  50.000 € ans Mittelspannungsnetz

                                                                    Quelle:
                                                                    Ministerium für Verkehr
                                                                    Baden-Württemberg (VM)
Antrag möglich bis:                                                 https://vm.baden-wuerttemberg.de
bisher keine Frist

                                                                                                   20
FÖRDERUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG

BW-E-GUTSCHEIN FÜR E-FAHRZEUGE

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                 WER WIRD GEFÖRDERT?

• Unterhalts- sowie Ladeinfrastrukturkosten         • Unternehmen, Einzelkauffrauen und
  für Ihre Elektrofahrzeuge mit vollelektrischem      -männer, Freiberufler, Gesellschaften des
  Antrieb bis zu einem maximalen                      bürgerlichen Rechts, eingetragene Vereine,
  Nettolistenpreis von 65.000 € sowohl mit            Genossenschaften, Körperschaften des
  batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem     öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten,
  Energiesystem                                       Stiftungen des öffentlichen Rechts oder
                                                      Unternehmergesellschaften, die nach dem
                                                      01.03.2020 ein neues Elektrofahrzeug
                                                      bestellt haben
                                                    • Wach- und Sicherheitsdienste, kommunale
                                                      Betriebe bzw. medizinische Dienste, die ab
                                                      dem 01.06.2019 ein neues E-Auto
                                                      bestellt haben
                                                    • Fahrschulbetriebe, Carsharing-Unternehmen,
                                                      Pflege- und Sozialdienste, Bürgerbusvereine,
                                                      Unternehmen mit ÖPNV-Service­fahrzeugen,
                                                      Kommunen, Landkreise oder Gewerbetreibende
                                                      mit Lieferverkehr mit Bestelldatum
                                                      ab 01.11.2017

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                         AN WEN WENDE ICH MICH?

• Festbetrag in Form eines Zuschusses in            • L-Bank
  Höhe von 1.000 € bei gekauften und                  Schlossplatz 12
  333,33 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei                76131 Karlsruhe
  geleasten Elektrofahrzeugen                         Telefon: 0800/664-5866
                                                      E-Mail: elektromobilitaet@l-bank.de
                                                      Internet: www.l-bank.de

                                                                     Quelle:
                                                                     Landeskreditbank Baden-Württemberg
                                                                     https://www.l-bank.de/produkte/
Antrag möglich bis:                                                  finanzhilfen/bw-e-gutschein.html
bisher keine Frist

                                                                                                     21
FÖRDERUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG

LINOX BW

WAS WIRD GEFÖRDERT?                              WER WIRD GEFÖRDERT?

• Ladeinfrastruktur im privaten und halb         • Unternehmen, Vereine,
  öffentlichen Raum (keine 24/7-Zugänglichkeit     Stiftungen, Genossenschaften,
  erforderlich)                                    Wohnungseigentumsgemeinschaften etc.
• Sach- und Investitionskosten für den Aufbau      aus Kommunen mit besonders hoher
  der Ladeinfrastruktur                            NOx-Belastung in Baden-Württemberg.
                                                   Antragsberechtigt sind alle juristischen
                                                   Personen aus den betroffenen Kommunen:
                                                   https://linox-bw.de/antragstellung.html

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                      AN WEN WENDE ICH MICH?

• Großunternehmen bis zu 40 % der                • Verband Region Stuttgart
  förderfähigen Kosten                             Kronenstr. 25
• KMU bis zu 50 % der förderfähigen Kosten         70174 Stuttgart
• Kleinstunternehmen bis zu 60 % der               E-Mail: linox-bw@region-stuttgart.org
  förderfähigen Kosten
• Kommunen bis 100 % der förderfähigen Kosten

                                                                  Quelle:
                                                                  https://www.linox-bw.de/
Antrag möglich bis:
30.09.2022

                                                                                              22
FÖRDERUNG IN BAYERN

FÖRDERAUFRUFE „LADEINFRASTRUKTUR FÜR
ELEKTROFAHRZEUGE IN BAYERN“

WAS WIRD GEFÖRDERT?                               WER WIRD GEFÖRDERT?

• Die Errichtung öffentlich zugänglicher          • Antragsberechtigt sind natürliche und
  Ladeinfrastruktur in Bayern mit einem             juristische Personen mit Sitz in Bayern.
  oder mehreren Ladepunkten einschließlich
  des dafür erforderlichen Netzanschlusses des
  Ladestandorts und der Montage der
  Ladestation
• Es dürfen maximal 20 % der jährlich zur
  Verfügung stehenden Mittel an eine
  Antragstellerin/einen Antragsteller
  vergeben werden.
• Voraussetzung für die Förderung sind ein
  öffentlicher Zugang für Ladesäulen, die
  Nutzung erneuerbarer Energien und der
  Mindestbetrieb über 6 Jahre.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                       AN WEN WENDE ICH MICH?

• Die für die jeweilige Förderperiode geltenden   • Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für
  Höchstbeträge für Zuwendungen werden in           Innovation und Wissenstransfer mbH
  den Förderaufrufen mit ergänzenden                Am Tullnaupark 8
  Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.        90402 Nürnberg
• Die Zuwendung wird im Wege der                    Telefon: 0800/026-8724
  Projektförderung als nicht rückzahlbarer          E-Mail: kontakt@projekttraeger-bayern.de
  Zuschuss als Anteilfinanzierung gewährt.          Internet:
                                                    www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung

                                                                    Quelle:
                                                                    Bayern Innovativ
                                                                    https://www.bayern-innovativ.de/

                                                                                                       23
FÖRDERUNG IN BAYERN

FÖRDERPROGRAMM „LADEN IN MÜNCHEN“

WAS WIRD GEFÖRDERT?                             WER WIRD GEFÖRDERT?

• Gefördert wird der Ladeinfrastruktur Aufbau   • Antragsberechtigt sind nur juristische
  bei mehr als zehn Ladepunkten                   Personen und Wohnungseigentümer-
• Die Ladepunkte müssen im Stadtgebiet            gemeinschaften (WEG).
  München errichtet werden oder in den
  Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und
  München.
• Betrieb der Ladeinfrastruktur mit Ökostrom
• Teilnahme an einer Begleitforschung der
  TU München

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                     AN WEN WENDE ICH MICH?

• Gefördert werden 40 bis 60 % der              • Landeshauptstadt München
  im Projektzeitraum abgeschriebenen              Referat für Gesundheit und Umwelt
  Investitionskosten.                             SG E-Mobilität
• Ebenfalls gefördert werden 40 bis 60 % der      Bayerstraße 28a
  im Projektzeitraum entstandenen Ausgaben,
  die nicht abgeschrieben werden.

                                                                  Quelle:
                                                                  Landeshauptstadt München
                                                                  www.muenchen.de/emobil

Antrag möglich bis:
30.09.2022

                                                                                             24
FÖRDERUNG IN BAYERN

MÜNCHEN E-MOBIL

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                 WER WIRD GEFÖRDERT?

• Lastenpedelecs sowie zwei- und dreirädrige        • Für Pedelecs und Fahrzeuge EG-Klasse L1e bis
  Elektroleichtfahrzeuge                              L4e alle natürlichen und juristischen Personen
• E-Pkw, wenn beim Kauf keine weiteren                des öffentlichen und privaten Rechts
  Förderungen in Anspruch genommen wurden           • Bei Fahrzeugen der EG-Klasse L5e bis L7e
  (Doppelförderverbot) und Nettolistenpreis von       sowie E-Pkw der EG-Klasse M1 und N1 alle
  65.000 € nicht überschritten wird                   Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie
• E-Pkw der EG-Klasse M1 und N1, wenn                 freiberuflich tätige Personen und gemeinnützig
  sie gewerblich genutzt werden und ein               anerkannte Organisationen
  herkömmlich motorisiertes Fahrzeug ersetzen.      • Förderanträge für Ladeinfrastruktur können
  Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr vor        von natürlichen und juristischen Personen
  Antragstellung auf die Antragstellerin/den          des öffentlichen und privaten Rechts und
  Antragsteller in München zugelassen sein.           Wohnungseigentümergesellschaften
  Der Ersatz des Fahrzeugs muss nach der              gestellt werden.
  Antragstellung durch eine Abmeldung               • Alle Antragsteller können Beratungsleistungen
  nachgewiesen werden.                                beantragen und müssen einen Hauptwohnsitz,
• Beratungsleistungen                                 Firmensitz bzw. eine Niederlassung in
                                                      München haben.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                         AN WEN WENDE ICH MICH?

• Lastenpedelecs und Zwei- / dreirädrige            • Ermittlung der zuständigen Einrichtung:
  Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der                 https://www.muenchen.de/rathaus/
  Nettokosten bis max. 1.000 €                        Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-
• Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der     und-Umwelt/Klimaschutz_und_Energie/
  Nettokosten bis max. 3.000 €                        Elektromobilitaet/Foerderprogramm_
• Ladeinfrastruktur mit 40 % der Nettokosten          Elektromobilitaet.html
  für Planung, Montage und Installation bis max.
  3.000 € für Normalladepunkte und max.
  10.000 € für Schnellladepunkte

Antrag möglich bis:
31.12.2021 (mit Chance auf
Verlängerung ab 2022 bis 2025)

                                                                                                       25
FÖRDERUNG IN HAMBURG

ELBE – ELECTRIFY BUILDINGS FOR EVS

WAS WIRD GEFÖRDERT?                               WER WIRD GEFÖRDERT?

• Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder          • Grundeigentümer*innen oder sonstige
  Gewerbeimmobilien sowie auf gewerblich            dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und
  genutzten Flächen                                 Nichtwohngebäuden in Hamburg
• Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der zur       • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an
  Beschaffung vorgesehenen Ladeeinrichtungen        Standorten in Hamburg
  inklusive deren betriebsfertiger Installation   • Hamburger Hochschulen und
  und der Maßnahmen für die Verlegung des           Forschungseinrichtungen
  Stromanschlusses                                • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der
• Hardwarebeschaffung/-leasing                      öffentlichen Verwaltung in Hamburg
• Installation, Erstinbetriebnahme und            • Die Antragsteller*innen sind dazu verpflichtet,
  Beschilderung                                     am Erreichen der Forschungsziele mitzuwirken,
• Voraussetzung für die Förderung ist die           sodass ein auf Netzerfordernisse
  Zusammenarbeit mit einem der am Projekt           abgestimmtes Lade- und Lastmanagement
  ELBE beteiligten                                  realisiert werden kann.
  Ladeinfrastrukturbetreibenden (CPO).

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                       AN WEN WENDE ICH MICH?

• Für die Durchführung der Vorhaben können        • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
  Zuwendungen als nicht rückzahlbare                Besenbinderhof 31
  Zuschüsse gewährt werden.                         20097 Hamburg
• Die Förderung beträgt mindestens 40 % der         Telefon: 040/24846-113
  förderfähigen Kosten. Bei mittleren               Fax: 040/24846-432
  Unternehmen erhöht sich die Förderung auf         E-Mail: m.winkelmann@ifbhh.de
  50 %, bei kleinen und Kleinstunternehmen          Internet: www.ifbhh.de
  auf 60 %.

Antrag möglich bis:
30.09.2022

                                                                                                      26
FÖRDERUNG IN HESSEN

UMWELTFREUNDLICHER ÖFFENTLICHER
PERSONENNAHVERKEHR (ÖPNV)

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                WER WIRD GEFÖRDERT?

• Anschaffung von Elektrobussen und                • Antragsberechtigt sind die hessischen
  Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur.     Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte,
  Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit         Kommunen sowie öffentliche und private
  einer Mindestlänge von 8 m), Solobusse             Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV
  und Gelenkbusse.                                   erfüllen.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                        AN WEN WENDE ICH MICH?

• Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss    • HA Hessen Agentur GmbH
  von bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben       Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte
  des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit            Alina Riepshoff/Herr Dirk Säuberlich
  Verbrennungsmotor.                                 Konradinerallee 9
• Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur               65189 Wiesbaden
  kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 %           Telefon: 0611/95017-8957, -8906
  der Investitionsausgaben beantragt werden.         E-Mail: alina.riepshoff@hessen-agentur.de,
  Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt             dirk.saeuberlich@hessen-agentur.de
  beträgt dabei 400 € pro Kilowatt                   Internet: www.innovationsfoerderung-hessen.de
  installierter Ladeleistung. Der Netzanschluss
  kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 €
  bezuschusst werden.

Antrag möglich bis:
bisher keine Frist

                                                                                                      27
FÖRDERUNG IN HESSEN

FÖRDERAUFRUF ZUR FÖRDERUNG VON
LADEINFRASTRUKTUR 2021/2022

WAS WIRD GEFÖRDERT?                               WER WIRD GEFÖRDERT?

• Beschaffung und Installation von Normal-        • Unternehmen und Kommunen mit Sitz
  und Schnellladeinfrastruktur                      in Hessen

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                       AN WEN WENDE ICH MICH?

• Bis zu 40% der Investitionskosten für           • Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
  Normal- und Schnellladesäulen sowie für           Energie, Verkehr und Wohnen
  Wallboxen (als Zuschuss) auf dem eigenen          Förderportal der Innovationsförderung Hessen
  Betriebsgelände sowie an frequentierten Orten
  im öffentlichen Raum                              Telefon: 0611/95017 8990
• Förderfähig ist auf die Planungsleistung und      E-Mail: ladeinfrastruktur@hessen-agentur.de
  Installation bis maximal 10.000 Euro
  pro Standort
• Gesamtausgaben für ein Vorhaben müssen
  zwischen 10.000 EUR und 300.000 EUR liegen.

                                                                    Quelle:
                                                                    HA Hessen Agentur GmbH
                                                                    https://www.innovationsfoerderung-
                                                                    hessen.de/ladesaeulen

Antrag möglich bis:
30.04.2021; Förderung endet
spätestens am 31.10.2022

                                                                                                   28
FÖRDERUNG IN MECKLENBURG-VORPOMMERN

KLIMASCHUTZFÖRDERRICHTLINIE UNTERNEHMEN
(KLIFÖUNTRL M-V)

WAS WIRD GEFÖRDERT?                               WER WIRD GEFÖRDERT?

• Investive Maßnahmen zum Einsatz                 • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und        mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
  Antriebe, Brennstoffzelltechnik und               einschließlich Genossenschaften und
  E-Mobilität (es werden noch andere                Contracting-Unternehmen
  Maßnahmen außerhalb von E-Mobilität
  gefördert. Details: https://www.lfi-mv.de/
  export/sites/lfi/foerderungen/klimaschutz-
  projekte-in-wirtschaftlich-taetigen-
  organisationen/download/Klimaschutz-            AN WEN WENDE ICH MICH?
  Foerderrichtlinien-AmtsBlatt-10.11.14.pdf),
  die mindestens 20.000 € kosten.                 • Landesförderinstitut Mecklenburg
• Der Projektstandort muss sich im Eigentum         Vorpommern
  des Antragstellers und in Mecklenburg-            Jördis Mannheim/Christoph Papenfuß
  Vorpommern befinden                               Werkstr. 213
• Das Projekt ist sachlich, technologisch und       19061 Schwerin
  bautechnisch unter Beachtung des                  Telefon: 0385/6363-1434, -1231
  Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und                E-Mail: joerdis.mannheim@lfi-mv.de,
  Wirtschaftlichkeit zu planen und muss sich in     christoph.papenfuss@lfi-mv.de
  mehr als 5 Jahren amortisieren.                   Internet: www.lfi-mv.de/foerderungen

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

• Die Ermittlung des nicht rückzahlbaren
  Zuschusses erfolgt auf der Basis von
  Nettoinvestitionskosten
• Wasserstoff-Infrastruktur auf Basis
  erneuerbarer Energie 30 %
• Elektromobilität einschl. Infrastruktur auf                      Quelle:
  Basis erneuerbarer Energie 30 %                                  Landeshauptstadt Schwerin
                                                                   https://www.schwerin.de/politik-
                                                                   verwaltung/dienstleistungen

Antrag möglich bis:
31.12.2023
                                                                                                      29
FÖRDERUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN

PROGRES.NRW, PROGRAMMBEREICH
EMISSIONSARME MOBILITÄT

WAS WIRD GEFÖRDERT?                              WER WIRD GEFÖRDERT?

• Umsetzungsberatung und -konzepte               • Natürliche Personen
  Elektromobilität                               • Juristische Personen des öffentlichen
• Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge           Rechtes (z. B. Kommunen, kommunale
• Reine Batterieelektrofahrzeuge und               Gebietskörperschaften, kommunale
  Brennstoffzellenfahrzeuge                        Zweckverbände und Kirchen)
• Elektrische Lastenfahrräder                    • Juristische Personen des Privatrechts wie
• Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein     Unternehmen, Vereine und Parteien
  besonderes Landesinteresse besteht             • Personengesellschaften (z. B.
                                                   Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
                                                   offene Handelsgesellschaften,
                                                   Kommanditgesellschaften und
                                                   Partnerschaftsgesellschaften)

                                                 AN WEN WENDE ICH MICH?

                                                 • Bezirksregierung Arnsberg
                                                   Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
                                                   Postfach 10 25 45
                                                   44025 Dortmund
                                                   Telefon: 0211/837-1928
                                                   E-Mail: progres.emob@bra.nrw.de
                                                   Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

                                                                   Quelle:
                                                                   https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
                                                                   themen/p/progres_nrw_emissionsarme_
                                                                   mobilitaet/index.php

                                                                                                30
FÖRDERUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN

PROGRES.NRW, PROGRAMMBEREICH
EMISSIONSARME MOBILITÄT

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

• Für Umsetzungsberatung und -konzepte Elektromobilität:

    1   Kommunen/kommunale Betriebe: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 24.000 €
        Natürliche Personen: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 € für Eigentümer*innen
    2
        von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten
        Juristische Personen: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € für
        Wohnungseigentümer-Gemeinschaften sowie Eigentümer*innen von Mietgebäuden mit jeweils
    3
        mindestens vier Wohneinheiten, Besitzer*innen von mindestens fünf gewerblich genutzten
        Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeber*innen mit mindestens fünf Kfz-Stellplätzen für Beschäftigte

• Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:

        Kommunen und kommunale Betriebe: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.600 € (Wallbox)
    1
        bzw. 5.800 € (Ladesäule) pro Ladepunkt
        Natürliche Personen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 € pro Ladepunkt
    2
        (Wallbox/Ladesäule)
        Juristische Personen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 € (Wallbox)
    3
        bzw. 4.000 € (Ladesäule) pro Ladepunkt

• Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:

        Kommunen und kommunale Betriebe und juristische Personen: 60 % der zuwendungsfähigen
    1
        Ausgaben, max. 6.000 € pro Ladepunkt
    2   Natürliche Personen: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 6.000 € pro Ladepunkt

Antrag möglich bis:
31.12.2025

                                                                                                        31
FÖRDERUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN

PROGRES.NRW, PROGRAMMBEREICH
EMISSIONSARME MOBILITÄT

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

• Reine Batterieelektrofahrzeuge:

    1   Kommunen und kommunale Betriebe: 40 % der Anschaffungskosten, max. 30.000 €
        Juristische Personen: 8.000 € für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) und 8.000 € für die Klasse N2
    2   (größer 3,5 bis 7,49 t). Antragsberechtigt sind hier auch Personengesellschaften und
        natürliche Personen als Freiberufler und als Gewerbetreibende.

• Brennstoffzellenfahrzeuge:

    1   Kommunen und kommunale Betriebe: 60 % der Anschaffungskosten, max. 60.000 €
        Juristische Personen: 8.000 € für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) und 8.000 € für die Klasse N2
    2   (größer 3,5 bis 7,49 t). Antragsberechtigt sind hier auch Personengesellschaften und natürliche Personen
        als Freiberufler und als Gewerbetreibende.

• Konzepte, Studien und Analysen:

    1   Kommunen und kommunale Betriebe: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    2   Juristische Personen: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antrag möglich bis:
31.12.2025

                                                                                                              32
FÖRDERUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN

NRW.BANK.ELEKTROMOBILITÄT

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                   WER WIRD GEFÖRDERT?

• Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen-              • Gewerbliche Unternehmen; freie Berufe;
  und Wasserstoff-Fahrzeugen (Ausnahme:                 Öffentliche Einrichtungen & Unternehmen;
  Leasingfinanzierungen)                                Existenzgründer*innen mit Standort in NRW
• Investitionen im Zusammenhang mit
  Elektromobilität (z. B. Investitionen in
  Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik),
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im
  Bereich der Elektromobilität und
• Umrüstungen von Fahrzeugen auf
  elektrische Antriebe
• Mehrwertsteuerbeträge können nur
  mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller
  nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                           AN WEN WENDE ICH MICH?

• Förderung erfolgt als Ratendarlehen mit einem       • An Ihre Hausbank
  Höchstbetrag von 10 Mio. €
• Laufzeit: vier bis zehn Jahre mit festem Zinssatz
  für die gesamte Laufzeit ohne Tilgungsfreijahre
  oder inkl. zwei Tilgungsfreijahren
• Die Tilgung erfolgt in gleichen
  Vierteljahresraten
• Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten
  des Programms sowohl mit attraktiven,
  beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in
  einer beihilfefreien Variante mit entsprechend
  angepassten Zinssätzen an

Antrag möglich bis:
bisher keine Frist

                                                                                                    33
FÖRDERUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN

ZUWENDUNGEN FÜR DIE UMWELTWIRTSCHAFT
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN

WAS WIRD GEFÖRDERT?                              WER WIRD GEFÖRDERT?

• Studien und Beratungsleistungen, Forschung,    • Unternehmen, Verbände/Vereinigungen,
  Entwicklung und Innovation, Wissenstransfer,     Forschungseinrichtungen, Hochschulen,
  Netzwerke und Cluster, Teilnahme                 Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  kleiner und mittlerer Unternehmen an
  Messen oder Ausstellungen, Investitionen
  in den Umweltschutz, die über geltende
  Unionsnormen hinausgehen, Bau und Ausbau
  von Forschungsinfrastrukturen für
  Umwelt- und Naturschutz

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                      AN WEN WENDE ICH MICH?

• Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.       • Leitmarktagentur NRW
• Die Höhe des Zuschusses ist von Ihnen            Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
  als Antragsteller*in und der Art Ihres           52428 Jülich
  Vorhabens abhängig.                              Telefon: 02461/690-601
                                                   E-Mail: etn@fz-juelich.de
                                                   Internet: www.leitmarktagentur.nrw

Antrag möglich bis:
30.06.2021

                                                                                            34
FÖRDERUNG IM SAARLAND

FÖRDERUNG REGIONALER KLIMASCHUTZPROJEKTE UND DER
ELEKTRO-FAHRRAD-MOBILITÄT IM SAARLAND (EMOB)

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                WER WIRD GEFÖRDERT?

• E-Fahrzeuge als Pedelecs, Lastenpedelecs und     • Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden,
  Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit      Landkreise, kommunale Zweckverbände,
  von bis zu 45 km/h und/oder bis zu 4 kW            Anstalten des öffentlichen Rechts und
  starken Elektromotoren                             sonstige Betriebe und Einrichtungen,
• Fahrrad-Abstellanlagen für E-Fahrzeuge mit         die mehrheitlich in kommunaler
  mindestens 6 Stellplätzen                          Trägerschaft stehen.
• Errichtung oder Nachrüstung einzelner            • Der Zuwendungsantrag muss vor Beginn des
  Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge                  Vorhabens gestellt werden.
  (ohne Pkw)
• Innovative Projekte im Bereich E-Mobilität mit
  Pilot-, Demonstrations- und Modellcharakter,
  jedoch nur Projekte außerhalb der Pkw-           AN WEN WENDE ICH MICH?
  Elektromobilität.
• Erstellung von Radverkehrskonzepten zur          • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
  Verbesserung des Alltagsradverkehrs                Energie und Verkehr
• Verbesserung des Radverkehrs gemäß                 Referat F/3
  der aktuell gültigen Kommunalrichtlinie des        Franz-Josef-Röder-Straße 17
  Bundes vom 01.10.2018, sofern die dortigen         66119 Saarbrücken
  Voraussetzungen der EMOB nicht                     Herr Klaus-Dieter Uhrhan
  entgegenstehen                                     Telefon: 00681/501-4298
                                                     E-Mail: referat.f3@wirtschaft.saarland.de
                                                     Internet: www.wirtschaft.saarland.de

Antrag möglich bis:
bisher keine Frist

                                                                                                 35
FÖRDERUNG IM SAARLAND

FÖRDERUNG REGIONALER KLIMASCHUTZPROJEKTE UND DER
ELEKTRO-FAHRRAD-MOBILITÄT IM SAARLAND (EMOB)

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

• Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung und wird
  als Anteilsfinanzierung gewährt.
• Für E-Fahrzeuge 50 % der Anschaffungskosten bis max. 2.000 € für Lastenpedelecs
  und Elektroroller bzw. 1.000 € für Pedelecs
• Für die Errichtung/Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen bis 80 %
  der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. bis zu 30.000 € pro Anlage
• Für innovative Projekte 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 € pro Anlage
• Die Förderung von Radverkehrskonzepten beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  max. bis zu 50.000 €
• Die Förderung zur Verbesserung des Radverkehrs wird als Aufstockung zu einer möglichen Förderung im
  Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes mit zusätzlich bis zu 20 % der zuwendungsfähigen
  Ausgaben gewährt, maximal bis zu 50.000 €.

Antrag möglich bis:
bisher keine Frist

                                                                                                        36
FÖRDERUNG IN SACHSEN

STROMSPEICHER MIT/OHNE LADESTATION (RL SPEICHER)

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                WER WIRD GEFÖRDERT?

• Investitionen für konventionelle Anlagen zur     • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle
  Speicherung elektrischer Energie (einschl.         natürlichen und juristischen Personen des
  Quartierspeicher und Nachrüstsätze),               öffentlichen und privaten Rechts
  auch in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für       (einschließlich deren Zusammenschlüsse sowie
  Elektrofahrzeuge                                   Angehörige freier Berufe), die
• Investitionen für Speicheranlagen von              Eigentümer*innen, Pächter*innen oder
  elektrischer Energie die nicht auf Blei-           Mieter*innen von Flächen im Freistaat
  oder Lithium-Ionen-Technologien basieren           Sachsen sind, auf denen das Vorhaben
  (Modellvorhaben), auch in Verbindung               realisiert werden soll.
  mit Ladeinfrastruktur sowie der Mess-            • Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn
  und Steuereinrichtungen und Ingenieur- und         die Zuwendung für den Stromspeicher und ggf.
  Planungsleistungen                                 die Ladestation insgesamt mindestens
                                                     1.400 € beträgt.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                        AN WEN WENDE ICH MICH?

• Die Förderung wird im Rahmen einer               • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  Projektförderung als Festbetragsfinanzierung       Pirnaische Straße 9
  (konventionelle Stromspeicher und                  01069 Dresden
  Ladestationen) bzw. Anteilsfinanzierung            Telefon: 0351/4910-4910
  (für Modellvorhaben) in Form eines nicht           Fax: 0351/4910-1788
  rückzahlbaren Zuschusses gewährt.                  E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
• Konventioneller Stromspeicher:                     Internet: www.sab.sachsen.de
  Die Zuschusshöhe beträgt 1.000 €
  (Sockelbetrag) zzgl. 200 € pro kWh
  Nutzkapazität (Leistungsbetrag), max.
  40.000 €.
• Modellvorhaben: Die Zuschusshöhe beträgt bis
  50 % der zwdf. Ausgaben, max. 50.000 €.
                                                                    Quelle:
• Ladestation: Die Zuschusshöhe beträgt für
                                                                    Sächsische Aufbaubank – Förderbank
  AC-Ladepunkte 400 € sowie für DC-
                                                                    https://www.sab.sachsen.de/
  Ladepunkte 1.500 € pro Ladepunkt.
                                                                    förderprogramme/

                                          0 0 0 0 0 0

Antrag möglich bis:
bisher keine Frist                                                                                  37
FÖRDERUNG IN SCHLESWIG-HOLSTEIN

FÖRDERUNG VON LADESÄULEN UND WALLBOXEN

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                WER WIRD GEFÖRDERT?

• Ladeinfrastruktur/Wallboxen                      • Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen,
• Beratung/Installation                              gemeinnützige Organisationen/Stiftungen/
• Pedelecs                                           Verbände/Vereine, Unternehmen mit
                                                     kommunaler Beteiligung in Schleswig-Holstein

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                        AN WEN WENDE ICH MICH?

• Bei Anschaffung einer Wallbox 400 € +            • Ihre zuständige IHK
  400 € für Installation und Anschluss. Bei          (Flensburg, Kiel oder Lübeck)
  Neuerrichtung einer PV-Anlage mit min. 5 kWp
  erhöht sich der Betrag auf 600 € pro Wallbox.
• Errichtung öffentlich zugänglicher
  Ladeinfrastruktur bis zu 50 % der
  förderfähigen Ausgaben, max. 30.000 €
  pro Ladepunkt
• Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
  500 € pro LP für juristische Personen des
  privaten Rechts und natürliche Personen mit
  wirtschaftlicher Tätigkeit. 750 € für
  juristische Personen des öffentlichen Rechts
  einschl. deren Gesellschaften. 500 € für
  zusätzliches Lastmanagement pro Standort
  bei min. 3 Ladepunkten
• Lastenfahrräder bis 50 % der förderfähigen
  Kosten, max. 400 €

Antrag möglich bis:
bisher keine Frist

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FÖRDERUNG IN THÜRINGEN

ELEKTROMOBILITÄT THÜRINGEN

WAS WIRD GEFÖRDERT?                                 WER WIRD GEFÖRDERT?

• Ausgaben für Kauf, Leasing, Miete und             • Antragsberechtigt sind Unternehmen und
  Installation von Ladesystemen für alternativ        sonstige juristische Personen mit
  angetriebene Fahrzeuge inkl. innovativer            Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie
  Energiespeicher für erneuerbar erzeugte             Thüringer Forschungseinrichtungen.
  Energien                                          • Die Förderung wird als
• Investitionen für elektrische                       De-minimis-Beihilfe gewährt.
  Pufferspeicher, soweit diese in anerkannten       • Die dem Unternehmen bzw. dem
  Elektromobilitätsprojekten zur Stabilisierung       Unternehmensverbund gewährten De-minimis-
  der Netzspannung geeignet sind und                  Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag
  ausschließlich mit erneuerbaren Energien            von 200.000 € innerhalb des lfd. und der
  gespeist werden                                     letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
• Spezifische technische Ausrüstung, soweit           Bei Unternehmen, die im Bereich des
  diese zusätzlich in die Fahrzeuge oder die          gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind,
  Ladeinfrastruktur eingebaut wird und zur            beträgt der Höchstbetrag 100.000 €.
  Erfüllung des Zuwendungszwecks
  notwendig ist

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?                         AN WEN WENDE ICH MICH?

• Anschaffung + Installation Ladeinfrastruktur:     • Thüringer Aufbaubank
  Zuschuss von bis zu 75 % der Anschaffungskosten     Gorkistraße 9
  inkl. der Installation bis zur Inbetriebnahme,      99084 Erfurt
  jedoch max. 15.000 € je Ladestation (im Fall        Bettina Fröhlich, Nicole Engelhardt
  einer DC-Ladesäule oder Anlage zur Betankung        Telefon: 0361/7447-185, -180
  von Wasserstoff max. 30.000 €)                      Fax: 0361/7447-410
• Investitionen in elektrische Pufferspeicher:        E-Mail: bettina.froehlich@aufbaubank.de
  Zuschuss in Höhe von 500 €/kWh, max.                Internet: www.aufbaubank.de
  75 % der Gesamtausgaben (inkl. Netzanschluss)
• Ausgaben für spezifische technische
  Ausrüstungen: Zuschuss von bis zu 75 % der
  Ausgaben an Unternehmen bzw. bis zu 100 %
  an Forschungseinrichtungen

Antrag möglich bis:
bisher keine Frist
                                                                                                      39
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