FÖRDERMITTELRADAR ÜBERSICHT: FÖRDERPROGRAMME DES BUNDES UND DER BUNDESLÄNDER - STAND: MAI 2021 - ABGnova GmbH
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FÖRDERMITTELRADAR ÜBERSICHT: FÖRDERPROGRAMME DES BUNDES UND DER BUNDESLÄNDER STAND: MAI 2021 In dieser Übersicht finden Sie wichtige Förderprogramme des Bundes und der Bundesländer - nur investive Zuschüsse und Tilgungszuschüsse -
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude Link Gebäude / Energieberatung Gefördert werden Beratungen, die ein energetisches Sanierungskonzept für Bestandswohngebäude (Bauantrag älter als 10 Jahre) aufzeigen: • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder WAS • z.B. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zur umfassenden energetischen Sanierung durch aufeinander abgestimmte schrittweise Maßnahmen Sektorübergreifend inklusive Vor-Ort-Termin Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Eigentümern von Wohngebäuden (Bedingungen: bei Unternehmen nur KMU, ohne eigenes qualifiziertes Personal mit der WER mit der Zulassung zu dieser Energieberatung, Beihilfe gem. De-minimis nicht ausgeschöpft) ein um den den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars WIE VIEL maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. LÄUFT 31.12.2022 VERFAHREN über BAFA VORLAUFZEIT • Das BAFA besitzt keine Zuständigkeit für die Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen. Es fördert allein eine Energieberatung für Wohngebäude durch fachkundige und unabhängige Energieberater. SONSTIGES Stellt ein Energieberater im Zusammenhang mit einer Energieberatung für Wohngebäude einen Gebäudeenergieausweis aus, ist dies aber nicht förderschädlich. 2
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Einzelmaßnahmen – Zuschuss Link Gebäude / Wärmeerzeuger Gefördert werden in Bestandsgebäuden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern: Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“) (Förderung 20%) • Gas-Hybridheizungen, Solarkollektoranlagen (Förderung je 30%) WAS • Biomasseheizungen und Wärmepumpen (Förderung je 35%) • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) je 35% Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, Sektorübergreifend WER freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; • Bonus beim Austausch von Ölheizungen: 10% (+5% bei Biomasse
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Einzelmaßnahmen – Zuschuss Link Gebäude / Wärmeschutz Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle (Mindestanforderungen sind zu beachten) darunter: • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) WAS • Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden; • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren; • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden • Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Sektorübergreifend Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, WER freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; • Fördersatz 20 Prozent, jeweils zuzüglich 5%, wenn zuvor ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ erstellt wurde • Fachplanung und Baubegleitung: 50% WIE VIEL • Es sind Maßnahmen förderfähig, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen erforderlich sind („Umfeldmaßnahmen“). • Das Förderprogramm BEG EM unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. • Höchstgrenze BEG EM bei WG: 60.000 Euro je WE und Kalenderjahr; NWG 1.000 Euro/m2 (NGF) LÄUFT BIS 31.12.2030 VERFAHREN VORLAUFZEIT • Einbindung eines „Energie-Effizienz-Experten (EEE)“ (Link) erforderlich; Unterstützung durch ABGnova; EEE erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB) auf BAFA-Formular. Der EEE SONSTIGES erhält eine TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen Antragstellung. 4
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Wohngebäude Link Gebäude / Effizienzhäuser • Neubau Effizienzhaus • Im Zuge der Errichtung oder des Ersterwerbs werden PV-, Windkraft- und KWK-Anlagen sowie Stromspeicherung mitgefördert, wenn für diese Anlagen keine Förderung bzw. Einspeisevergütung nach dem EEG in Anspruch genommen wird. Eine Förderung von z.B. PV-Anlagen im Rahmen BEG WAS WG sowie nach dem KWKG, KWKAusVO ist nach Maßgabe des KWKG bzw. der KWKAusVO möglich. • Sanierung zum Effizienzhaus ab 01.07.2021 – bis dahin KfW 430, 151/152/153 Sektorübergreifend Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, WER freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Neubau: Effizienzhaus 55: 15 %; Effizienzhaus 40: 20%; (+2,5% EE/NH), Effizienzhaus 40 Plus: 25%. Sanierung: Effizienzhaus Denkmal: 25%; EH 100: 27,5%; EH 85: 30%; EH 70: 35%; EH 55: 40%; EH 40: 45% (+5% EE). Jeweils zuzüglich 5%, wenn zuvor ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde. WIE VIEL • Förderfähig beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzhäusern sind die gesamten gebäudebezogenen Investitionskosten; bei Sanierungen die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmassnahmen • Maximal: 120.000 Euro pro Wohneinheit, im Fall „Effizienzhaus EE“-Klasse, einer „Effizienzhaus NH“-Klasse oder einem „Effizienzhaus 40 Plus“-Standard auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit; LÄUFT BIS 31.12.2030 VERFAHREN VORLAUFZEIT • Contractoren müssen mit dem Antrag eine Erklärung abgeben, dass ein konsentierten Entwurf eines Contractingvertrags vorliegt. SONSTIGES • Einbindung eines „Energie-Effizienz-Experten (EEE)“ (Link) erforderlich; Unterstützung durch ABGnova 5
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Einzelmaßnahmen – Zuschuss Link Gebäude / Energieanlagen / Energiemonitoring Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz, darunter Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive WRG Weiterhin bei Wohngebäuden: Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) WAS oder des angeschlossenen Gebäudenetzes; Bei Nichtwohngebäuden: Sektorübergreifend • Einbau von MSR-Technik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades • Kältetechnik zur Raumkühlung; • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme. Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, WER freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; • Fördersatz 20 Prozent WIE VIEL • Das Förderprogramm BEG EM unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. LÄUFT BIS 31.12.2030 VERFAHREN 1-stufig VORLAUFZEIT • Einbindung eines „Energie-Effizienz-Experten (EEE)“ (Link) erforderlich; Unterstützung durch ABGnova SONSTIGES • EEE erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB) auf BAFA-Formular. Der EEE erhält eine TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen Antragstellung 6
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Einzelmaßnahmen – Zuschuss Link Gebäude / Energieanlagen / Optimierung Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizverteilsystems in Bestandsgebäuden • der Einstellung der Heizkurve, • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne WAS der Richtlinie, • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe, • die Dämmung von Rohrleitungen, Sektorübergreifend • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück) sowie • Mess-, Steuer- und Regelungstechniken. Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, WER freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; WIE VIEL • Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung beträgt die Förderquote 20 Prozent LÄUFT BIS 31.12.2030 VERFAHREN 1-stufig VORLAUFZEIT Es sind weiterhin Maßnahmen förderfähig, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungs- SONSTIGES vorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen erforderlich sind (Umfeldmaßnahmen). 7
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Einzelmaßnahmen – Zuschuss Link Gebäude / Wärmeanschluss Gefördert wird als Alternative zur Nutzung einer gebäudeindividuellen Heizung WAS ferner der Anschluss bzw. die Erneuerung eines Anschlusses an ein öffentliches Wärmenetz, wenn dessen Wärmeerzeugung zu mindestens 25 Prozent durch erneuerbare Energien gespeist wird. Sektorübergreifend Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, WER freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; • Für eine Wärmeübergabestation eines Netzes (mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 %) beträgt der Fördersatz 30 % • Für eine Wärmeübergabestation eines Netzes (mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 %) beträgt der Fördersatz 35 % WIE VIEL • Die Förderung umfasst die Kosten für Wärmeübergabestation und Rohrnetz, sofern diese nicht im Eigentum des Wärmenetzbetreibers verbleiben, sowie die Kosten für Installation, Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmassnahmen. • Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. LÄUFT BIS 31.12.2030 VERFAHREN 1-stufig VORLAUFZEIT SONSTIGES 8
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Nichtwohngebäude Link Gebäude / Effizienzhäuser Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes einhalten PV-, Windkraft-, KWK-Anlagen sowie Stromspeicherung werden mitgefördert, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung für stromerzeugende Anlagen WAS auf Basis erneuerbarer Energien und für Stromspeicher für die Eigenstromversorgung nach dieser Richtlinie und eine Förderung nach dem KWKG, KWKAusVO ist nach Maßgabe des KWKG bzw. der KWKAusVO möglich. Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes Sektorübergreifend einhalten. Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, WER freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Förderfähige Kosten sind: • beim Neubau die gesamten gebäudebezogenen Investitionskosten. Dies sind die Kosten der Errichtung entsprechend der Kostengruppen 300/400 nach DIN 276 sowie die Umfeldmaßnahmen. WIE VIEL Effizienzgebäude 55: 15 %; Effizienzgebäude 40: 20 %; • bei Sanierungen die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Umfeldmaßnahmen. Effizienzgebäude Denkmal: 25%, EH 100: 27,5%, EH 70: 35%, EH 55: 40%, EH 40: 45 %. 01.07.2021- LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT 31.12.2030 • Contractoren müssen mit Antrag Erklärung abgeben, dass ein konsentierten Entwurf eines Contractingvertrags vorliegt. SONSTIGES • Einbindung eines „Energie-Effizienz-Experten (EEE)“ (Link) erforderlich; Unterstützung durch ABGnova 9
Pilotprogramm Einsparzähler Link Energieanlagen / Energiemonitoring Gefördert werden: • Pilotprojekte inkl. Hardware und Software, die mit Hilfe von Einsparzählern und Mehrwertdiensten messbare und quantifizierbare Energieeinsparungen initiieren WAS • „Leuchtturmprojekte“: innovative Finanzierungs- und Handelssysteme mit per Einsparzähler nachgewiesenen eingesparten GWh • Personalkosten, Ausrüstungskosten, Forschungskosten, Projektvermarktung Sektorübergreifend Unternehmen und Unternehmenskonsortien WER • Zuschusshöhe leistungsabhängig, max. 25 % der förderfähigen Kosten (35 % für KMU oder Konsortien mit KMU-Beteiligung, +15 % wenn Ergebnisse oder Teile des Projekts der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (etwa als Open-Source Produkt) WIE VIEL • Förderhöhe: 10.000 € - 2 Mio. € • Projektvermarktung: 80 %, bis zu 200.000 € über 3 Jahre • „Leuchtturmprojekte“: max. 80 %, max. 200.000 € LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN über BAFA VORLAUFZEIT SONSTIGES 10
Kommunalrichtlinien Förderschwerpunkt: Energiemanagementsysteme Link Energiemonitoring Gefördert wird: • Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystems durch externe Dienstleister WAS • Sachausgaben für: Software, die für das Energiemanagement notwendig ist, im Umfang von maximal 5 000 €, mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik im Umfang von maximal 10 000 € Sektorübergreifend Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und WER sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung • Reguläre Förderquote 40 % (65 % für finanzschwache Kommunen) – diese wird befristet bis zum 31. Dezember 2021 um 10 Prozentpunkte erhöht (Konjunkturpaket) • Mindestzuwendung: 5.000 € • Die zuwendungsfähigen Brutto-Ausgaben für fachkundige externe Dritte zur Durchführung einer WIE VIEL Gebäudebewertung sind in der Regel beschränkt auf: 1.200 € für Gebäude bis zu 1.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) 1.800 € für Gebäude von 1.000 m² bis 3.000 m² BGF 2.400 € für Gebäude über 3.000 m² BGF LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT 1 Jahr SONSTIGES 11
Kommunalrichtlinien Förderschwerpunkt: Hocheffiziente Beleuchtung Link Energieanlagen Gefördert wird: • Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei d. Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen • Beleuchtungstechnik bei Lichtsignalanlagen einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik WAS • Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben • Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung Sektorübergreifend • Außerdem: Ausgaben für Fachpersonal, Messung der Beleuchtungsklassen, Entsorgung der ersetzten Komponenten Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und WER sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung • Reguläre Förderquote für Beleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung sowie Lichtsignalanlagen: 20 % (25 % für finanzschwache Kommunen) – diese wird befristet bis zum 31 Dezember 2021 um 10 Prozentpunkte erhöht (Konjunkturpaket) WIE VIEL • Förderquote für Beleuchtung mit Technik zur adaptiven Nutzung sowie Innen- und Hallenbeleuchtung: 25 % (30 % für finanzschwache Kommunen) diese wird befristet bis zum 31 Dezember 2021 um 10 Prozentpunkte erhöht (Konjunkturpaket) • Mindestzuwendung von 5.000 € LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT 1 Jahr SONSTIGES LINK 2 12
Kommunalrichtlinien Förderschwerpunkte: Klimaschutzkonzepte, Potenzialstudien Link Energiekonzepte Gefördert wird: • Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die Umsetzung den Bereichen: WAS integrierter Klimaschutz klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung klimafreundliche Mobilität Sektorübergreifend Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und WER sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung • Potenzialstudien: 50% • Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und –management: 65% WIE VIEL • Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement: 40% • Ausgewählte Maßnahme aus Klimaschutzkonzept: 50% LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT 1 Jahr SONSTIGES 13
Kommunalrichtlinien Förderschwerpunkte: RLT, Effizienz von Rechenzentren Link Energieanlagen Gefördert wird: • die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten in Nicht- Wohngebäuden sowie • die Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen einer Grundsanierung WAS • Optimierungsmaßnahmen und Investitionen an bestehender Infrastruktur in Rechenzentren (z. B. Nutzung freier Kühlung, Wärmestromführung, Erhöhung der Betriebstemperaturen, Sektorübergreifend Abwärmenutzung, Bedarfssteuerung, Verbesserung der Server-Auslastung) • Investitionen in Messtechnik und Komponenten für ein Energiemonitoring Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und WER sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung • Raumlufttechnische Anlagen: 25% WIE VIEL • Rechenzentren: 40% LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT 1 Jahr SONSTIGES 14
Förderprogramm für umweltschonende Kälte- und Klimaanlagen Link Energieanlagen Kälte-, Klimaanlagen u. Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt; nur in Verbindung mit ergänzende Komponenten und Systeme und zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken. • Flüssigkeitskühlsätze, Direktverdampfungsanlagen, WP zur Nutzung von Prozessabwärme; Sektorübergreifend WAS • Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel einschl. Kühlmöbel; • Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Komponenten und Systeme für den Freikühlbetrieb); • Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung bzw. mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern; • Komponenten für Wärmepumpenbetrieb, Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) und Komponenten für den Freikühlbetrieb; • Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen und Sorptionskältemaschinen; • Einbindung von Regenerativenergieanlagen. Gewerbliche Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale WER Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen Förderhöhe abhängig von Kälteleistung und Art der Anlage, Förderrechner als Hilfestellung zur Ermittlung WIE VIEL möglicher Fördermittel LÄUFT BIS 31.12.2021 VERFAHREN über BAFA VORLAUFZEIT 15
Neu- und Ausbau von Wärmenetzen § 18 KWKG 2020 Link Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen Wärmenetze • Betreiber eines neuen oder ausgebauten Wärmenetzes haben gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags • Anforderung: Wärme zu 75 % aus KWK oder 50-75% aus KWK+EE+Abwärme WAS • Gilt auch bei Anschluss einer KWK-Anlage an ein Wärmenetz, das o.g. Anforderung erfüllt, Zusammenschluss von Wärmenetzen, Umstellung von Heizdampf auf Warmwasser Sektorübergreifend WER • 30 bis 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus von Wärmenetzen WIE VIEL • max. 20 Mio. EUR pro Projekt LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 16
Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen - Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Link KWK-Anlagen, Netze, Wärmespeicher Gefördert werden: • Neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen (Ausnahme Stein-/Braunkohle) • Bestehende KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung über 2 MW • Neu- und Ausbau von Wärme-, Kälte- und Dampfnetzen WAS • Neubau von Wärme- u. Kältespeichern, in die Wärme oder Kälte aus KWK-Anlagen eingespeist eingespeist wird • Innovative KWK-Anlagen/Systeme, die über die Standards im KWKG hinausgehen, z. B. Sektorübergreifend Kombination KWK-Anlagen mit Solarthermie/ Wärmepumpen („Pilot-Ausschreibung“) WER Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen • Betreiber von KWK-Anlagen erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber den vereinbarten Preis sowie einen Zuschlag für den eingespeisten KWK-Strom. • Die Förderung für Anlagen zwischen 1 und 50 MW und innovative KWK-Systeme wird in einem WIE VIEL Ausschreibungsverfahren geregelt. Alle anderen Anlagen werden nach dem KWKG in aktueller Fassung gefördert (Überarbeitung im Rahmen des KohleausstiegsG 2020) liegt ab dem 15.08.2020 vor. • Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW können einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten LÄUFT BIS 31.12.2025 VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 17
Neue Mini-KWK-Anlagen bis inkl. 20 kWel in Bestandsgebäuden (Klimaschutzinitiative – Mini KWK- Link Anlagen) – läuft zum 31.12.2020 aus! KWK-Anlagen Gefördert wird in zwei Sparten: WAS • Basisförderung: Förderfähig ist die Neuerrichtung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis in Bestandsbauten • Bonusförderung: Aufschlag auf die Basisförderung für besonders energieeffiziente Anlagen Sektorübergreifend Privatpersonen, Angehörige der freien Berufe, KMU, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, WER Zweckverbände und gemeinnützige Investoren, Contractoren • Fördersatz für verschiedene Leistungsbereiche, abnehmend mit der Leistungsgröße der KWK Anlage bis 1.900 € / kW (kumuliert über Leistungsstufen) + WIE VIEL • Bonusförderung für KWK Anlagen mit Brennwertabgaswärmetauscher und hohem elekt. Wirkungsgrad (i.d.R. Brennstoffzellen) LÄUFT BIS 31.12.2020 VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 18
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) Link Energieberatung • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247 (nur KMU) • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599: • Konzept für umfassende energetische Sanierung Schritt für Schritt über einen längeren längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen (Sanierungsfahrplan) WAS (Sanierungsfahrplan) • Konzept für umfassende energetische Sanierung nach Standard eines bundesgeförderten bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes (Sanierung in einem Zug) Sektorübergreifend • Konzept für Neubau nach Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes • Contracting-Orientierungsberatung Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, WER soziale Einrichtungen, Kultureinrichtungen, KMUs, Nicht-KMUs • Energieaudits nach DIN EN 16247 Förderhöhe: 80 %, max. 1.200 €; bei Energiekosten höher als 10.000 € (netto): max. 6.000 €. • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599: 80 %, max. Zuschuss bei Gebäuden WIE VIEL 500 m²: max. 8.000 € • Contracting-Orientierungsberatung: 80 %, max. 7.000 €; bei Energiekosten >300.000 € (netto): max. 10.000 € LÄUFT BIS 31.12.2024 VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 19
7. Energieforschungsprogramm – Angewandte Energieforschung Link F&E Gefördert werden (in Bezug zu Energieeffizienz) Maßnahmen und Pilotprojekte u.a. für: • Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude • Energiewende im Quartier • Kälte und Wärmeversorgung • Abwärmenutzung • Prozessoptimierung WAS • Systemintegration • Sektorübergreifend Systemübergreifende Forschung • Brennstoffzellen Aktuelle Förderaufrufe: Förderaufruf „Bewertung des optimierten Netzbetriebs im Übertragungs- und Verteilnetz im internationalen Kontext“ WER Unternehmen, Forschungseinrichtungen • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten • Bis zu 80 % für KMU WIE VIEL • Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben LÄUFT BIS offen VERFAHREN VORLAUFZEIT Jeweils aktuelle Förderaufrufe (siehe Link) SONSTIGES Unbegrenzte Rahmenprogrammlaufzeit – mit Änderungen ist zu rechnen 20
BMU-Umweltinnovationsprogramm Link Umweltinnovationen Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen Gefördert werden modellhafte: Umweltschutz-, Entsorgungs-, Versorgungs- und Behandlungsanlagen Umweltschonende Produktionsverfahren WAS Anlagen zur Herstellung umweltverträglicher Produkte oder Substitutionsstoffe Die Anlagen und Verfahren müssen fortschrittliche Technologien verwenden, möglichst in die Sektorübergreifend Produktionsprozesse integrierte Verfahren sein, oder eine neuartige Verfahrenskombination im jeweiligen Anwendungsbereich darstellen. In- und ausländische Unternehmen, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des WER öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften Bevorzugte Förderung von KMU • Investitionszuschuss: direkter Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben WIE VIEL • Oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von max. 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 21
Umweltförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) Link Umweltinnovationen Förderung von innovativen Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft Aktuelle Förderthemen u.a.: • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von WAS Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln • Erneuerbare Energien – dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren und negative Umweltauswirkungen reduzieren Sektorübergreifend • Klima- und ressourcenschonendes Bauen, Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung • Verminderung von CO2-Emissionen in energieintensiven Branchen • Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts WER • KMUs • keine Zufinanzierung von Projekten • DBU beteiligt sich an Mehraufwänden, die der Forschung & Entwicklung zuzuordnen sind. WIE VIEL • Zuschusshöhe abhängig von Projekt und Antragsteller • In Ausnahmefällen kann die Förderung auch als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 22
Bundesförderung Serielle Sanierung Link Sanierungen Gefördert werden: • Modul I: Durchführbarkeitsstudien für Politprojekte und FuE-Vorhaben WAS • Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte (inkl. Herstellung, Entwicklung von optimierten Abläufen) • Modul III: Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten Sektorübergreifend • Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen im Sinne des § 52 der Abgabenordnung, WER eingetragene Genossenschaften, Konsortien im Sinne des Artikels 25 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer i AGVO, Contractoren • Mod. I: 60 % für KMU, 50 % für Nicht-KMU; förderfähigen Kosten bis 150.000 € pro Studie • Mod. II: Grundförderung von 25 %, bei KMU bis zu 35 %. Bei einer Kooperation (Konsortium mit KMU-Beteiligung) oder Veröffentlichung Erhöhung um 15 %-Punkte möglich; bei Anwendungs- WIE VIEL Pilotprojekten Förderung der Gebäudeeigentümer mit 30-55 %. Förderf. Kosten max. 5 Mio. € • Mod. III: 20 % bei kleinen und Kleinst-Unternehmen 10 % der förderfähigen Kosten bei mittleren Unternehmen. Max. förderfähige Kosten 10 Mio. € (große Unternehmen hier ausgeschlossen) LÄUFT BIS 31.12.2023 VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 23
KfW 202 IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung Link Energie / Quartiere Gefördert werden Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersysteme im Quartier Kredit mit Tilgungszuschuss: WAS • Modul A - Wärme- und Kälteversorgung im Quartier, Zuschuss 10 % • Modul B - Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier, Zuschuss 20 % Sektorübergreifend • Modul C - Klimafreundliche Mobilität im Quartier, Zuschuss 20 % • Modul D- Klimaschutz und Klimawandelanpassung durch Grüne Infrastruktur, Zuschuss 20 % (neu) Unternehmen mit mindestens 50 % kommunalem Gesellschafterhintergrund, gemeinnützige WER Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Contractoren • Kredithöhe bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben und 100 % der förderfähigen Kosten WIE VIEL • Tilgungszuschüsse von bis zu 10 % LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT Im Programm KfW 432 wird die Zuschussförderung für integrierte Quartierskonzepte zum 01.04.2021 SONSTIGES von 65 % auf 75 % erhöht. Kommunen müssen dann (übergangsweise bis zum 30.06.2022) nur noch 5 % kommunalen Eigenanteil nachweisen. 24
KfW 271 Erneuerbare Energien Premium (KfW 281 für KMU) Link Energieanlagen und Wärmenetze Kredit mit Tilgungszuschuss: • Solarkollektoranlagen, > 40m2, Zuschuss 40% auf Investitions- und Planungskosten • Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse 20 €/kW + Bonus geringe Staubemissionen 20 €/kW + Bonus Pufferspeicher (> 30 l/kW) 10 €/kW; bei AGVO: auf Investitionskosten abzügl. Investitions- kosten in eine vergleichbare mit fossilen Brennstoffen befeuerte Anlage (z.B. Gas, auch wenn Gas gar nicht verfügbar ist) WAS • Wärmenetze, die aus EE gespeist werden 60 €/m, inkl. Zentrale Wärmeerzeuger, bei AGVO: Investitionskosten abzüglich „erwarteter Betriebsgewinn“ • Wärmespeicher > mind. 10m3, Zuschuss 250 €/m3 Sektorübergreifend • große effiziente Wärmepumpen (Tilgungszuschuss bis zu 100.000 EUR) • Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) • Tiefengeothermie (max. 2 Mio. EUR je Einzelanlage) Unternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, Gemeinnützige WER Antragsteller und Genossenschaften, Contractoren (Energiedienstleister) • Ab 1,00 % effektivem Jahreszins, bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag • Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme (Tilgungsrechner). WIE VIEL • Werden besonders ineffiziente Heizungsanlagen durch das Wärmenetz (mit EE) ersetzt, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 30% LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES EU-Beihilferecht beachten (De-minimis oder AGVO Art. 46) 25
KfW 433 Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen Link Energieanlagen Gefördert wird: • Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Wohngebäude • Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung WAS • Fest vereinbarte Vollwartungskosten für die ersten zehn Jahre • Beratungskosten Für Wohn- und Nichtwohngebäude Sektorübergreifend Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, Contractoren, Kommunen, WER kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, Gemeinnützige Organisationen und Kirchen, Körperschaften des öffentlichen Rechts • Zuschuss bis zu 40 % der insgesamt förderfähigen Kosten für stationäre Brennstoffzellenheizungen: WIE VIEL • Grundförderung: Festbetrag von 6.800 €, max. 28.200 € • Leistungsabhängiger Betrag: 550 € je angefangener 100 W elektrischer Leistung LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES Der Zuschuss darf nicht mehr mit der Zuschlagszahlung nach dem KWKG kombiniert werden. 26
Förderprogramm „Frankfurt spart Strom“ Link Energieanlagen Förderprogramm der Stadt Frankfurt zur Einsparung des Stromverbrauchs. Gefördert werden Stromeinsparungen, z.B. durch Umrüstung auf effizientere Stromverbraucher: • LED WAS • Pumpen • Lüftung • etc. Sektorübergreifend WER KMU, Vereine und Religionsgemeinschaften mit Sitz in Frankfurt am Main • Maximal werden 30 % der förderfähigen Gesamtinvestitionen gefördert. • Für jede Kilowattstunde, die nachweislich eingespart wird, erhält der Antragsteller einmalig 10 Cent Zuschuss ausgezahlt. WIE VIEL • Werden weitere Förderprogramme in Anspruch genommen, wie zum Beispiel das Förderprogramm „Gewerbliche Kälte“ der Bafa, ist eine Kumulation der Förderbeträge möglich. Insgesamt darf der Gesamtzuschuss 50 % der Gesamtinvestition nicht übersteigen. Die absolute Förderhöhe ist auf 50.000 Euro pro Jahr und Unternehmen begrenzt. LÄUFT BIS 30.06.2024 VERFAHREN 2-stufig VORLAUFZEIT • Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Ergebnisberichts einer Energieberatung (z.B. SONSTIGES durch ABGnova). 27
Investitionsförderung und Beratung zum Produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS) Link Prozess- und Organisationsverbesserungen • „PIUS-Beratung“ Beratung durch RKW Hessen zur Identifikation von Einsparpotenzial WAS • „PIUS-Invest“, gefördert werden Prozess- und Organisationsverbesserungen, klimafreundliche Anlagentechnik Ziel: Verbesserung der CO2-Bilanz durch Prozess- und Organisationsinnovationen und eine ressourceneffiziente Produktion und Kreislaufwirtschaft Sektorübergreifend KMU (Kleine Mittelständische Unternehmen) mit Betriebsstätte in Hessen, in den Bereichen Produktion, WER Dienstleistung und Handel • „PIUS-Beratung“, gefördert zu 50%, max. 600 EUR/Beratertag, max. 12.000 EUR in 3 Jahren WIE VIEL • „PIUS-Invest“, 30% Zuschuss, max. 500.000 EUR pro Projekt, 1 EUR pro eingespartem kg CO2 LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT • Zugrunde liegt eine EU-EFRE Förderung SONSTIGES • Die Teile können auch unabhängig voneinander genutzt werden. 28
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) Link Energieanlagen • Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG) • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG) • Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG) WAS • Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energien (§ 7 HEG) • Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG) Sektorübergreifend natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse WER sowie Energiedienstleister (Contractoren). • Es werden je nach geförderter Maßnahme im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse in Höhe von WIE VIEL 30 Prozent, 50 Prozent und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT • Antrag über WI-Bank SONSTIGES • Zugrunde liegen EU-EFRE Mittel • EU-Beihilferecht zu beachten 29
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss Link Modul 1: Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen) Energieanlagen Gefördert werden: • Einzelmaßnahmen: Investitionen (min. 2.000 €) zum Ersatz/Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen bzw. Aggregaten verschiedener, definierter Querschnittstechnologien für die industrielle und gewerbliche Anwendung, z.B.: WAS Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung/Wärmerückgewinnung, Dämmung Sektorübergreifend Frequenzumrichter Die Liste der förderfähigen Technologien wird regelmäßig evaluiert und aktualisiert. Unternehmen, Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige • 30% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen • Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO); • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von WIE VIEL • 10 Prozentpunkten. • Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen. • Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro. LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT • Technische Mindestanforderungen beachten SONSTIGES • Bei Contracting wird der KMU-Bonus nur in den Fällen gewährt, in denen beide Vertragspartner ein KMU darstellen. 30
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss Link Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien Energieanlagen Gefördert werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus: • Solarkollektoranlagen WAS • Biomasse-Anlagen • Wärmepumpen • Einbindungs-, Ertragsüberwachungs- und Fehlererkennungskosten Sektorübergreifend WER Unternehmen, Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige • 45% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 41 AGVO). WIE VIEL • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlichen einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten. LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT • Technische Mindestanforderungen beachten • Bei Contracting wird der KMU-Bonus nur in den Fällen gewährt, in denen beide Vertragspartner ein SONSTIGES KMU darstellen. 31
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss Link Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software Energiemonitoring Gefördert werden: • Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem WAS • Erwerb und Installation von sowie Schulung des Personals durch Dritte in Energiemanagement- Software Voraussetzung: Sektorübergreifend Zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001/ EMAS notwendig! • Für KMU reicht alternatives System nach SpaEfV WER Unternehmen, Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige • 30% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO). WIE VIEL • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlichen einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT • Technische Mindestanforderungen beachten • Bei Contracting wird der KMU-Bonus nur in den Fällen gewährt, in denen beide Vertragspartner ein SONSTIGES KMU darstellen. 32
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss Link Modul 4: energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen Energieberatung / Energieanlagen Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen: • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und Optimierung von Produktionsprozessen • Maßnahmen zur Abwärmenutzung, z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme, inkl. WAS der erforderlichen Anlagentechnik, Einspeisung in Wärmenetze, Verbindungsleitungen • Anlagen zur Wärme-, Kälte- und Luftversorgung in der Produktion • Energieeffiziente Prozesswärme und –kälte Sektorübergreifend • Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess Bedingung 1: Amortisationszeit des Vorhabens ohne Förderung >2 Jahre Bedingung 2: Berechnung der Einsparungen an Endenergie und CO2 Einsparkonzept WER Unternehmen, Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige • 30% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO und Artikel 46 Abs. 5 und 6 AGVO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO, Artikel 41 AGVO). WIE VIEL • Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2. • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten. Der Investitionszuschuss beträgt hier max. 700 Euro/to CO2 . LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT • Technische Mindestanforderungen beachten • Bei Contracting wird der KMU-Bonus nur in den Fällen gewährt, in denen beide Vertragspartner ein SONSTIGES KMU darstellen. 33
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb Link Energieberatung / Energieanlagen Gefördert werden: • Investitionen zur Stromverbrauchsreduktion von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen (u.a. Prozess- und Verfahrensumstellungen, Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, Wärme-, Kühlungs-, und Belüftungsanlagen, die direkt an Prozessen beteiligt sind, Prozesswärmebereitstellung, Mess-, Steuer-, und Regelungstechnik) WAS • Kosten zur Erstellung eines Einsparkonzepts • Umsetzungsbegleitung der Investitionen • Mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr, aktuelle Runde einsehbar unter: https://www.wettbewerb- Sektorübergreifend energieeffizienz.de/mitmachen/wettbewerbsrunden • Anträge jederzeit einreichbar, berücksichtigt werden in einer Runde die zum Stichtag eingegangenen Anträge Unternehmen (privat und kommunal), freiberuflich tätige, Contractoren WER Bedingung: Amortisationszeit > 4 Jahre, Umsetzungsdauer inkl. Nachweis max. 3 Jahre, vorliegendes Einsparkonzept • Zentrales Auswahlkriterium ist die je Förder-Euro erreichte CO2-Einsparung/Jahr WIE VIEL • Max. 5 Mio. € pro Vorhaben, max. 50 % der förderfähigen Kosten LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 34
Elektrofahrzeuge und Infrastruktur Link Initiative des Bundesministeriums für Verkehr Mobilität / E-Mobilität Gefördert wird • straßengebundene Elektrofahrzeuge gemäß Richtlinie 2007/46/EG M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz), L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) WAS • Sonderfahrzeuge (soweit diese nicht den Fahrzeugklassen N1, N2 oder N3 zuzuordnen sind) • Batterieelektrische Einsatzfahrzeuge, die zur Sicherstellung der dauerhaften Einsatzfähigkeit über eine kraftstoffbetriebene Notstromversorgung verfügen Sektorübergreifend • Ladeinfrastruktur, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis steht. • Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen sowie WER Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen. • Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. • Ferner sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft • Förder-Mindestbetrag von 9.000 Euro netto pro Antrag • Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert. • Bei Zuwendungen für wirtschaftlich tätige Unternehmen richtet sich die Förderquote nach den WIE VIEL beihilferechtlichen Bestimmungen. Im Falle einer Beihilfe sind Förderquoten bis zu 40 Prozent zulässig. (Für KMU ggf. plus 10 - 20%). • Bei Zuwendungen, die keine Beihilfe darstellen, beträgt die Förderquote 90 Prozent, z.B. bei Kommunen und kommunalen Unternehmen, die die geförderten Fahrzeuge im nichtgewerblichen Bereich oder zur Daseinsvorsorge einsetzen. LÄUFT BIS 30.06.2024 VERFAHREN 1-stufig VORLAUFZEIT SONSTIGES • Nutzfahrzeuge (N1 bis N3), Busse (M2, M3), Umrüstungen sowie Leasingraten sind nicht förderfähig. 35
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten Link Richtlinie des Landes Hessen Mobilität / E-Mobilität Gefördert werden: • investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen), die - soweit vorhanden - über die jeweiligen gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen und die gesetzlich vorgegebenen Energiebedarfs- bzw. WAS Umweltgrenzwerte unterschreiten • Ausgaben für die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch gefördert. Hierunter fallen zum Beispiel (E-)Lastenfahrräder u. ä. Sektorübergreifend WER Hessische Kommunen • Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer WIE VIEL Zuschuss unter Beachtung der Höchstgrenzen nach Nr. 1.4.3 in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. LÄUFT BIS 31.12.2024 VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 36
KfW Zuschuss 440: Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude Link Mobilität / E-Mobilität Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden • Gefördert wird der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung WAS • Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten • Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation Sektorübergreifend Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften). Nicht antragsberechtigt sind WER beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges). WIE VIEL • Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 37
Kommunalrichtlinien Förderschwerpunkte: Mobilitätsstationen, Verkehrssteuerung Link Mobilität Gefördert wird: • die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen. WAS • die Anschaffung beziehungsweise Nutzung verkehrsbezogener smarter Datenquellen zur intelligenten Verkehrssteuerung. Die beantragten Maßnahmen müssen in einer Potenzialstudie als geeignet eingestuft werden, um Treibhausgasemissionen im Verkehr durch Verlagerungen des Modal Splits zu reduzieren. Sektorübergreifend Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und WER sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung • Mobilitätsstationen: 40% WIE VIEL • Intelligente Verkehrssteuerung: 30% LÄUFT BIS 31.12.2022 VERFAHREN VORLAUFZEIT 1 Jahr SONSTIGES 38
Förderprogramm „Elektromobilität“ Land Hessen Link Mobilität Vorhaben zur Unterstützung und Beschleunigung der Marktdurchdringung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Verfahren. WAS Förderfähig sind ferner herausragende Pilotvorhaben, die die E-Mobilität in neuen Bereichen oder unter Anwendung neuer Technologien erproben und damit wichtige Transfererkenntnisse generieren. Der Schwerpunkt liegt auf Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Darüber hinaus können auch Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie in Ausnahmefällen grundlegende Lösungskonzepte gefördert Sektorübergreifend werden. WER Unternehmen sowie wissenschaftliche und öffentliche Einrichtungen in Hessen Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben von bis zu 50 %. WIE VIEL Bei Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden (bei Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist in bestimmten Fällen sogar eine Förderquote bis zu 100 % möglich). LÄUFT BIS 12.08.2021 VERFAHREN VORLAUFZEIT SONSTIGES 39
Förderung multimodaler Mobilität Entwicklung, Erprobung und Umsetzung multimodaler Link Mobilitätskonzepte Mobilität • Ziel: Attraktivität der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gesteigert werden. • Gegenstand der Förderung können dabei die Entwicklung und Erprobung, die Erprobung oder die Umsetzung multimodaler Mobilitäts- und Verkehrskonzepte sein. Multimodal bedeutet hierbei, dass WAS verschiedene Fortbewegungsmittel miteinander kombiniert werden. • Die Konzepte müssen nachhaltig wirksam und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Die Integration der jeweiligen Kommune in das Vorhaben ist somit erforderlich. Sektorübergreifend kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Zusammenschlüsse WER kommunaler Gebietskörperschaften. • Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. WIE VIEL • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung sowie den beihilferechtlichen Vorgaben der Art. 25 bzw. 36 AGVO. LÄUFT BIS VERFAHREN VORLAUFZEIT • Zunächst Projektskizze erstellen • Antrag über WI-Bank SONSTIGES • Zugrunde liegen EU-EFRE Mittel • EU-Beihilferecht zu beachten 40
Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Link Mobilität • Gefördert wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland. WAS • Die Ladeinfrastruktur soll mind. 12/6 öffentlich zugänglich sein • Anforderungen an Ladeinfrastruktur beachten (siehe Link) Sektorübergreifend • Natürliche Personen und Gebietskörperschaften WER • Alle anderen müssen der KMU-Definition genügen. • Netzanschluss pro Standort: Niederspannung: max. 10.000 EUR; Mittelspannung: max. 100.000 EUR • Pro Ladepunkt: Normalladepunkte (AC und DC 11 kW bis 22 kW): max. 4.000 EUR; WIE VIEL Schnellladepunkte (DC bis einschließlich 50 kW): max. 16.000 EUR • Förderquote jeweils 80% LÄUFT BIS 31.12.2021 VERFAHREN VORLAUFZEIT • Antragstellung über das Förderportal des Bundes easy-Online SONSTIGES • Subventionsrecht zu beachten 41
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