FÖRDERMITTELRADAR ÜBERSICHT: FÖRDERPROGRAMME DES BUNDES UND DER BUNDESLÄNDER - STAND: MAI 2021 - ABGnova GmbH

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FÖRDERMITTELRADAR ÜBERSICHT: FÖRDERPROGRAMME DES BUNDES UND DER BUNDESLÄNDER - STAND: MAI 2021 - ABGnova GmbH
FÖRDERMITTELRADAR
ÜBERSICHT: FÖRDERPROGRAMME DES BUNDES UND DER
BUNDESLÄNDER

STAND: MAI 2021

                  In dieser Übersicht finden Sie wichtige Förderprogramme
                             des Bundes und der Bundesländer

                  -   nur investive Zuschüsse und Tilgungszuschüsse -
FÖRDERMITTELRADAR ÜBERSICHT: FÖRDERPROGRAMME DES BUNDES UND DER BUNDESLÄNDER - STAND: MAI 2021 - ABGnova GmbH
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude                                               Link

                                            Gebäude / Energieberatung
                      Gefördert werden Beratungen, die ein energetisches Sanierungskonzept für Bestandswohngebäude
                      (Bauantrag älter als 10 Jahre) aufzeigen:

                      • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder
               WAS
                      • z.B. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zur umfassenden energetischen Sanierung durch
                        aufeinander abgestimmte schrittweise Maßnahmen
 Sektorübergreifend

                      inklusive Vor-Ort-Termin

                      Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Eigentümern von
                      Wohngebäuden (Bedingungen: bei Unternehmen nur KMU, ohne eigenes qualifiziertes Personal mit der
              WER
                      mit der Zulassung zu dieser Energieberatung, Beihilfe gem. De-minimis nicht ausgeschöpft) ein um den
                      den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.

                      Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars
 WIE VIEL
                      maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

      LÄUFT           31.12.2022     VERFAHREN         über BAFA                   VORLAUFZEIT

                      • Das BAFA besitzt keine Zuständigkeit für die Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen. Es fördert
                        allein eine Energieberatung für Wohngebäude durch fachkundige und unabhängige Energieberater.
SONSTIGES
                        Stellt ein Energieberater im Zusammenhang mit einer Energieberatung für Wohngebäude einen
                        Gebäudeenergieausweis aus, ist dies aber nicht förderschädlich.                                      2
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG):
                           Einzelmaßnahmen – Zuschuss
                                                                                                            Link

                                            Gebäude / Wärmeerzeuger
                       Gefördert werden in Bestandsgebäuden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern:
                       Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“) (Förderung 20%)
                       • Gas-Hybridheizungen, Solarkollektoranlagen (Förderung je 30%)
                WAS
                       • Biomasseheizungen und Wärmepumpen (Förderung je 35%)
                       • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen
                         (EE-Hybride) je 35%

                       Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen,
 Sektorübergreifend

                WER    freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige
                       Organisationen einschließlich Kirchen;
                       •   Bonus beim Austausch von Ölheizungen: 10% (+5% bei Biomasse
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG):
                           Einzelmaßnahmen – Zuschuss
                                                                                                                 Link

                                                Gebäude / Wärmeschutz

                       Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des
                       Gebäudes an der Gebäudehülle (Mindestanforderungen sind zu beachten) darunter:
                       • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
              WAS      • Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden;
                       • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren;
                       • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden
                       • Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
 Sektorübergreifend

                       Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen,
             WER       freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige
                       Organisationen einschließlich Kirchen;

                       •   Fördersatz 20 Prozent, jeweils zuzüglich 5%, wenn zuvor ein individueller Sanierungsfahrplan
                           (iSFP) im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ erstellt wurde
                       •   Fachplanung und Baubegleitung: 50%
 WIE VIEL              •   Es sind Maßnahmen förderfähig, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungsvorhabens
                           oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen erforderlich sind („Umfeldmaßnahmen“).
                       •   Das Förderprogramm BEG EM unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.
                       •   Höchstgrenze BEG EM bei WG: 60.000 Euro je WE und Kalenderjahr; NWG 1.000 Euro/m2 (NGF)

LÄUFT BIS              31.12.2030      VERFAHREN                                      VORLAUFZEIT

                       • Einbindung eines „Energie-Effizienz-Experten (EEE)“ (Link) erforderlich; Unterstützung durch
                         ABGnova; EEE erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB) auf BAFA-Formular. Der EEE
SONSTIGES
                         erhält eine TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen
                         Antragstellung.                                                                                      4
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG):
                                   Wohngebäude
                                                                                                            Link

                                             Gebäude / Effizienzhäuser
                       • Neubau Effizienzhaus
                       • Im Zuge der Errichtung oder des Ersterwerbs werden PV-, Windkraft- und KWK-Anlagen sowie
                         Stromspeicherung mitgefördert, wenn für diese Anlagen keine Förderung bzw. Einspeisevergütung
                         nach dem EEG in Anspruch genommen wird. Eine Förderung von z.B. PV-Anlagen im Rahmen BEG
               WAS       WG sowie nach dem KWKG, KWKAusVO ist nach Maßgabe des KWKG bzw. der KWKAusVO
                         möglich.
                       • Sanierung zum Effizienzhaus
                       ab 01.07.2021 – bis dahin KfW 430, 151/152/153
 Sektorübergreifend

                       Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen,
              WER      freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige
                       Organisationen einschließlich Kirchen;
                       Neubau: Effizienzhaus 55: 15 %; Effizienzhaus 40: 20%; (+2,5% EE/NH), Effizienzhaus 40 Plus: 25%.
                       Sanierung: Effizienzhaus Denkmal: 25%; EH 100: 27,5%; EH 85: 30%; EH 70: 35%; EH 55: 40%;
                       EH 40: 45% (+5% EE). Jeweils zuzüglich 5%, wenn zuvor ein geförderter individueller
                       Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde.
 WIE VIEL              •  Förderfähig beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzhäusern sind die gesamten
                          gebäudebezogenen Investitionskosten; bei Sanierungen die Kosten der energetischen
                          Sanierungsmaßnahmen sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmassnahmen
                       •  Maximal: 120.000 Euro pro Wohneinheit, im Fall „Effizienzhaus EE“-Klasse, einer „Effizienzhaus
                          NH“-Klasse oder einem „Effizienzhaus 40 Plus“-Standard auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit;

LÄUFT BIS              31.12.2030    VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT

                       • Contractoren müssen mit dem Antrag eine Erklärung abgeben, dass ein konsentierten Entwurf eines
                         Contractingvertrags vorliegt.
SONSTIGES
                       • Einbindung eines „Energie-Effizienz-Experten (EEE)“ (Link) erforderlich; Unterstützung durch
                         ABGnova                                                                                            5
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG):
                           Einzelmaßnahmen – Zuschuss
                                                                                                                  Link

                               Gebäude / Energieanlagen / Energiemonitoring
                       Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz,
                       darunter Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive WRG
                       Weiterhin bei Wohngebäuden:
                       Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur
                       Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“)
               WAS     oder des angeschlossenen Gebäudenetzes;
                       Bei Nichtwohngebäuden:
 Sektorübergreifend

                       • Einbau von MSR-Technik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades
                       • Kältetechnik zur Raumkühlung;
                       • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme.

                       Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen,
              WER      freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige
                       Organisationen einschließlich Kirchen;

                       •   Fördersatz 20 Prozent
 WIE VIEL
                       •   Das Förderprogramm BEG EM unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.

LÄUFT BIS              31.12.2030     VERFAHREN         1-stufig                      VORLAUFZEIT

                       • Einbindung eines „Energie-Effizienz-Experten (EEE)“ (Link) erforderlich; Unterstützung durch
                         ABGnova
SONSTIGES
                       • EEE erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB) auf BAFA-Formular. Der EEE erhält eine
                         TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin zur eigentlichen Antragstellung   6
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG):
                           Einzelmaßnahmen – Zuschuss
                                                                                                            Link

                                    Gebäude / Energieanlagen / Optimierung
                       Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizverteilsystems in
                       Bestandsgebäuden
                       • der Einstellung der Heizkurve,
                       • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der
                         Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne
               WAS       der Richtlinie,
                       • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe,
                       • die Dämmung von Rohrleitungen,
 Sektorübergreifend

                       • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im
                         Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück) sowie
                       • Mess-, Steuer- und Regelungstechniken.

                       Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen,
              WER      freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige
                       Organisationen einschließlich Kirchen;

 WIE VIEL              •   Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung beträgt die Förderquote 20 Prozent

LÄUFT BIS              31.12.2030    VERFAHREN        1-stufig                    VORLAUFZEIT

                       Es sind weiterhin Maßnahmen förderfähig, die zur Vorbereitung und Umsetzung eines Sanierungs-
SONSTIGES              vorhabens oder zur Inbetriebnahme von dabei eingebauten Anlagen erforderlich sind
                       (Umfeldmaßnahmen).                                                                              7
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG):
                           Einzelmaßnahmen – Zuschuss
                                                                                                             Link

                                            Gebäude / Wärmeanschluss

                       Gefördert wird als Alternative zur Nutzung einer gebäudeindividuellen Heizung
               WAS     ferner der Anschluss bzw. die Erneuerung eines Anschlusses an ein öffentliches Wärmenetz,
                       wenn dessen Wärmeerzeugung zu mindestens 25 Prozent durch erneuerbare Energien gespeist wird.
 Sektorübergreifend

                       Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen,
              WER      freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige
                       Organisationen einschließlich Kirchen;

                       •   Für eine Wärmeübergabestation eines Netzes (mit einem Anteil erneuerbarer Energien von
                           mindestens 25 %) beträgt der Fördersatz 30 %
                       •   Für eine Wärmeübergabestation eines Netzes (mit einem Anteil erneuerbarer Energien von
                           mindestens 55 %) beträgt der Fördersatz 35 %
 WIE VIEL
                       •   Die Förderung umfasst die Kosten für Wärmeübergabestation und Rohrnetz, sofern diese nicht im
                           Eigentum des Wärmenetzbetreibers verbleiben, sowie die Kosten für Installation, Inbetriebnahme
                           und notwendiger Umfeldmassnahmen.
                       •   Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.

LÄUFT BIS              31.12.2030    VERFAHREN         1-stufig                    VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                            8
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG):
                                 Nichtwohngebäude
                                                                                                                            Link

                                                 Gebäude / Effizienzhäuser

                       Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude,
                       die den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes einhalten
                       PV-, Windkraft-, KWK-Anlagen sowie Stromspeicherung werden mitgefördert, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach
                       dem EEG in Anspruch genommen wird. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung für stromerzeugende Anlagen
               WAS     auf Basis erneuerbarer Energien und für Stromspeicher für die Eigenstromversorgung nach dieser Richtlinie und eine
                       Förderung nach dem KWKG, KWKAusVO ist nach Maßgabe des KWKG bzw. der KWKAusVO möglich.
                       Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach
                       Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes
 Sektorübergreifend

                       einhalten.

                       Eigentümer, Pächter oder Mieter, Contractoren, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen,
              WER      freiberuflich Tätige; Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände; gemeinnützige Organisationen
                       einschließlich Kirchen;

                       Förderfähige Kosten sind:
                       •   beim Neubau die gesamten gebäudebezogenen Investitionskosten. Dies sind die Kosten der
                           Errichtung entsprechend der Kostengruppen 300/400 nach DIN 276 sowie die Umfeldmaßnahmen.
 WIE VIEL
                           Effizienzgebäude 55: 15 %; Effizienzgebäude 40: 20 %;
                       •   bei Sanierungen die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Umfeldmaßnahmen.
                           Effizienzgebäude Denkmal: 25%, EH 100: 27,5%, EH 70: 35%, EH 55: 40%, EH 40: 45 %.

                       01.07.2021-
LÄUFT BIS                                 VERFAHREN                                          VORLAUFZEIT
                       31.12.2030
                       • Contractoren müssen mit Antrag Erklärung abgeben, dass ein konsentierten Entwurf eines
                         Contractingvertrags vorliegt.
SONSTIGES
                       • Einbindung eines „Energie-Effizienz-Experten (EEE)“ (Link) erforderlich; Unterstützung durch
                         ABGnova                                                                                                              9
Pilotprogramm Einsparzähler                                                     Link

                                      Energieanlagen / Energiemonitoring

                      Gefördert werden:
                      • Pilotprojekte inkl. Hardware und Software, die mit Hilfe von Einsparzählern und Mehrwertdiensten
                        messbare und quantifizierbare Energieeinsparungen initiieren
             WAS
                      • „Leuchtturmprojekte“: innovative Finanzierungs- und Handelssysteme mit per Einsparzähler
                        nachgewiesenen eingesparten GWh
                      • Personalkosten, Ausrüstungskosten, Forschungskosten, Projektvermarktung
 Sektorübergreifend

                      Unternehmen und Unternehmenskonsortien
            WER

                      •   Zuschusshöhe leistungsabhängig, max. 25 % der förderfähigen Kosten (35 % für KMU oder
                          Konsortien mit KMU-Beteiligung, +15 % wenn Ergebnisse oder Teile des Projekts der Allgemeinheit
                          zur Verfügung gestellt werden (etwa als Open-Source Produkt)
 WIE VIEL             •   Förderhöhe: 10.000 € - 2 Mio. €
                      •   Projektvermarktung: 80 %, bis zu 200.000 € über 3 Jahre
                      •   „Leuchtturmprojekte“: max. 80 %, max. 200.000 €

LÄUFT BIS             31.12.2022      VERFAHREN        über BAFA                    VORLAUFZEIT

SONSTIGES

                                                                                                                            10
Kommunalrichtlinien
                      Förderschwerpunkt: Energiemanagementsysteme
                                                                                                               Link

                                                       Energiemonitoring
                         Gefördert wird:

                         •   Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystems durch externe Dienstleister
             WAS         •   Sachausgaben für:
                               Software, die für das Energiemanagement notwendig ist, im Umfang von maximal 5 000 €,
                               mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik im Umfang von maximal 10 000 €
 Sektorübergreifend

                         Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und
            WER
                         sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung

                         •   Reguläre Förderquote 40 % (65 % für finanzschwache Kommunen) – diese wird befristet bis zum
                             31. Dezember 2021 um 10 Prozentpunkte erhöht (Konjunkturpaket)
                         •   Mindestzuwendung: 5.000 €
                         •   Die zuwendungsfähigen Brutto-Ausgaben für fachkundige externe Dritte zur Durchführung einer
 WIE VIEL
                             Gebäudebewertung sind in der Regel beschränkt auf:
                                     1.200 € für Gebäude bis zu 1.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF)
                                     1.800 € für Gebäude von 1.000 m² bis 3.000 m² BGF
                                     2.400 € für Gebäude über 3.000 m² BGF

LÄUFT BIS                31.12.2022        VERFAHREN                                VORLAUFZEIT       1 Jahr

SONSTIGES
                                                                                                                              11
Kommunalrichtlinien
                      Förderschwerpunkt: Hocheffiziente Beleuchtung
                                                                                                                   Link

                                                        Energieanlagen
                         Gefördert wird:
                         •   Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei d. Sanierung von Außen- und
                             Straßenbeleuchtungsanlagen
                         •   Beleuchtungstechnik bei Lichtsignalanlagen einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik
            WAS
                         •   Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben
                         •   Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
 Sektorübergreifend

                         •   Außerdem: Ausgaben für Fachpersonal, Messung der Beleuchtungsklassen, Entsorgung der
                             ersetzten Komponenten

                         Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und
           WER
                         sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung

                         •   Reguläre Förderquote für Beleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung sowie
                             Lichtsignalanlagen: 20 % (25 % für finanzschwache Kommunen) – diese wird befristet bis zum 31
                             Dezember 2021 um 10 Prozentpunkte erhöht (Konjunkturpaket)
 WIE VIEL                •   Förderquote für Beleuchtung mit Technik zur adaptiven Nutzung sowie Innen- und
                             Hallenbeleuchtung: 25 % (30 % für finanzschwache Kommunen) diese wird befristet bis zum 31
                             Dezember 2021 um 10 Prozentpunkte erhöht (Konjunkturpaket)
                         •   Mindestzuwendung von 5.000 €

LÄUFT BIS                31.12.2022        VERFAHREN                                   VORLAUFZEIT        1 Jahr

SONSTIGES                LINK 2
                                                                                                                             12
Kommunalrichtlinien
Förderschwerpunkte: Klimaschutzkonzepte, Potenzialstudien
                                                                                                          Link

                                                    Energiekonzepte
                      Gefördert wird:
                      •   Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen
                          oder -manager sowie die Umsetzung den Bereichen:
            WAS                    integrierter Klimaschutz
                                   klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung
                                   klimafreundliche Mobilität
 Sektorübergreifend

                      Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und
           WER
                      sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung

                      •   Potenzialstudien: 50%
                      •   Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und –management: 65%
 WIE VIEL
                      •   Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement: 40%
                      •   Ausgewählte Maßnahme aus Klimaschutzkonzept: 50%

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SONSTIGES
                                                                                                                    13
Kommunalrichtlinien
                 Förderschwerpunkte: RLT, Effizienz von Rechenzentren
                                                                                                              Link

                                                      Energieanlagen
                        Gefördert wird:
                        •   die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten in Nicht-
                            Wohngebäuden sowie
                        •   die Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen
                            einer Grundsanierung
                WAS
                        •   Optimierungsmaßnahmen und Investitionen an bestehender Infrastruktur in Rechenzentren (z. B.
                            Nutzung freier Kühlung, Wärmestromführung, Erhöhung der Betriebstemperaturen,
 Sektorübergreifend

                            Abwärmenutzung, Bedarfssteuerung, Verbesserung der Server-Auslastung)
                        •   Investitionen in Messtechnik und Komponenten für ein Energiemonitoring

                        Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und
                WER
                        sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung

                        •   Raumlufttechnische Anlagen: 25%
 WIE VIEL
                        •   Rechenzentren: 40%

LÄUFT BIS               31.12.2022        VERFAHREN                                VORLAUFZEIT       1 Jahr

SONSTIGES
                                                                                                                           14
Förderprogramm für umweltschonende
                                 Kälte- und Klimaanlagen
                                                                                                                 Link

                                                      Energieanlagen

                      Kälte-, Klimaanlagen u. Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden,
                      wenn die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt
                      wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt; nur in
                      Verbindung mit ergänzende Komponenten und Systeme und zusätzliche Maßnahmen, die den
                      klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.

                      •   Flüssigkeitskühlsätze, Direktverdampfungsanlagen, WP zur Nutzung von Prozessabwärme;
 Sektorübergreifend

          WAS         •   Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel einschl. Kühlmöbel;
                      •   Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Komponenten und Systeme für den Freikühlbetrieb);
                      •   Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung bzw. mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern;
                      •   Komponenten für Wärmepumpenbetrieb, Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage
                          (Integration der Wärmerückgewinnung) und Komponenten für den Freikühlbetrieb;
                      •   Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen und Sorptionskältemaschinen;
                      •   Einbindung von Regenerativenergieanlagen.

                      Gewerbliche Unternehmen, Contractoren, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale
         WER          Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche
                      Einrichtungen

                      Förderhöhe abhängig von Kälteleistung und Art der Anlage, Förderrechner als Hilfestellung zur Ermittlung
WIE VIEL
                      möglicher Fördermittel

LÄUFT BIS             31.12.2021      VERFAHREN         über BAFA                     VORLAUFZEIT                                15
Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
                       § 18 KWKG 2020                                                                        Link
    Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

                                                      Wärmenetze
                      •   Betreiber eines neuen oder ausgebauten Wärmenetzes haben gegenüber dem
                          Übertragungsnetzbetreiber Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags

                      •   Anforderung: Wärme zu 75 % aus KWK oder 50-75% aus KWK+EE+Abwärme
                WAS
                      •   Gilt auch bei Anschluss einer KWK-Anlage an ein Wärmenetz, das o.g. Anforderung erfüllt,
                          Zusammenschluss von Wärmenetzen, Umstellung von Heizdampf auf Warmwasser
 Sektorübergreifend

               WER

                      •   30 bis 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus von Wärmenetzen
 WIE VIEL
                      •   max. 20 Mio. EUR pro Projekt

LÄUFT BIS                            VERFAHREN                                      VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                     16
Modernisierung und Neubau von KWK-Anlagen - Kraft-
                               Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
                                                                                                                 Link

                                         KWK-Anlagen, Netze, Wärmespeicher

                            Gefördert werden:
                            •  Neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen (Ausnahme Stein-/Braunkohle)
                            •  Bestehende KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung über 2 MW
                            •  Neu- und Ausbau von Wärme-, Kälte- und Dampfnetzen
                WAS
                            •  Neubau von Wärme- u. Kältespeichern, in die Wärme oder Kälte aus KWK-Anlagen eingespeist
                               eingespeist wird
                            •  Innovative KWK-Anlagen/Systeme, die über die Standards im KWKG hinausgehen, z. B.
 Sektorübergreifend

                               Kombination KWK-Anlagen mit Solarthermie/ Wärmepumpen („Pilot-Ausschreibung“)

               WER          Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

                            •   Betreiber von KWK-Anlagen erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber den vereinbarten Preis sowie
                                einen Zuschlag für den eingespeisten KWK-Strom.
                            •   Die Förderung für Anlagen zwischen 1 und 50 MW und innovative KWK-Systeme wird in einem
 WIE VIEL                       Ausschreibungsverfahren geregelt. Alle anderen Anlagen werden nach dem KWKG in aktueller
                                Fassung gefördert (Überarbeitung im Rahmen des KohleausstiegsG 2020) liegt ab dem
                                15.08.2020 vor.
                            •   Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW können einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten

LÄUFT BIS                   31.12.2025     VERFAHREN                                     VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                               17
Neue Mini-KWK-Anlagen bis inkl. 20 kWel in
                      Bestandsgebäuden (Klimaschutzinitiative – Mini KWK-                                        Link
                              Anlagen) – läuft zum 31.12.2020 aus!

                                                              KWK-Anlagen

                            Gefördert wird in zwei Sparten:

                WAS         • Basisförderung: Förderfähig ist die Neuerrichtung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis
                              in Bestandsbauten
                            • Bonusförderung: Aufschlag auf die Basisförderung für besonders energieeffiziente Anlagen
 Sektorübergreifend

                            Privatpersonen, Angehörige der freien Berufe, KMU, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften,
               WER
                            Zweckverbände und gemeinnützige Investoren, Contractoren

                            •   Fördersatz für verschiedene Leistungsbereiche, abnehmend mit der Leistungsgröße der KWK
                                Anlage bis 1.900 € / kW (kumuliert über Leistungsstufen) +
 WIE VIEL
                            •   Bonusförderung für KWK Anlagen mit Brennwertabgaswärmetauscher und hohem elekt.
                                Wirkungsgrad (i.d.R. Brennstoffzellen)

LÄUFT BIS                   31.12.2020     VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                            18
Energieberatung für Nichtwohngebäude,
                           Anlagen und Systeme (EBN)
                                                                                                             Link

                                                   Energieberatung
                      •   Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247 (nur KMU)
                      •   Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599:
                            •   Konzept für umfassende energetische Sanierung Schritt für Schritt über einen längeren
                                längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen (Sanierungsfahrplan)
                WAS             (Sanierungsfahrplan)
                            •   Konzept für umfassende energetische Sanierung nach Standard eines bundesgeförderten
                                bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes (Sanierung in einem Zug)
 Sektorübergreifend

                            •   Konzept für Neubau nach Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes
                      •   Contracting-Orientierungsberatung

                      Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen,
               WER
                      soziale Einrichtungen, Kultureinrichtungen, KMUs, Nicht-KMUs

                      •   Energieaudits nach DIN EN 16247 Förderhöhe: 80 %, max. 1.200 €; bei Energiekosten höher als
                          10.000 € (netto): max. 6.000 €.
                      •   Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599: 80 %, max. Zuschuss bei Gebäuden
 WIE VIEL
                          500 m²: max. 8.000 €
                      •   Contracting-Orientierungsberatung: 80 %, max. 7.000 €; bei Energiekosten >300.000 € (netto):
                          max. 10.000 €

LÄUFT BIS             31.12.2024     VERFAHREN                                      VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                         19
7. Energieforschungsprogramm –
                                 Angewandte Energieforschung
                                                                                                                  Link

                                                                 F&E
                               Gefördert werden (in Bezug zu Energieeffizienz) Maßnahmen und Pilotprojekte u.a. für:

                          •    Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude
                          •    Energiewende im Quartier
                          •    Kälte und Wärmeversorgung
                          •    Abwärmenutzung
                          •    Prozessoptimierung
             WAS
                          •    Systemintegration
                          •
 Sektorübergreifend

                               Systemübergreifende Forschung
                          •    Brennstoffzellen

                               Aktuelle Förderaufrufe:
                               Förderaufruf „Bewertung des optimierten Netzbetriebs im Übertragungs- und Verteilnetz im
                               internationalen Kontext“
            WER       Unternehmen, Forschungseinrichtungen

                      •       Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
                      •       Bis zu 80 % für KMU
 WIE VIEL
                      •       Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 % der
                              zuwendungsfähigen Ausgaben

LÄUFT BIS             offen               VERFAHREN                                      VORLAUFZEIT

                      Jeweils aktuelle Förderaufrufe (siehe Link)
SONSTIGES
                      Unbegrenzte Rahmenprogrammlaufzeit – mit Änderungen ist zu rechnen
                                                                                                                            20
BMU-Umweltinnovationsprogramm                                                      Link

                                                  Umweltinnovationen
                      Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen

                      Gefördert werden modellhafte:
                      Umweltschutz-, Entsorgungs-, Versorgungs- und Behandlungsanlagen
                      Umweltschonende Produktionsverfahren
             WAS
                      Anlagen zur Herstellung umweltverträglicher Produkte oder Substitutionsstoffe

                      Die Anlagen und Verfahren müssen fortschrittliche Technologien verwenden, möglichst in die
 Sektorübergreifend

                      Produktionsprozesse integrierte Verfahren sein, oder eine neuartige Verfahrenskombination im
                      jeweiligen Anwendungsbereich darstellen.

                      In- und ausländische Unternehmen, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts,
                      Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des
            WER
                      öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften
                      Bevorzugte Förderung von KMU

                      •   Investitionszuschuss: direkter Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
 WIE VIEL             •   Oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von max. 70 % der
                          zuwendungsfähigen Ausgaben

LÄUFT BIS                             VERFAHREN                                       VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                           21
Umweltförderung der
                      Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)
                                                                                                            Link

                                                  Umweltinnovationen
                      Förderung von innovativen Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der
                      mittelständischen Wirtschaft

                      Aktuelle Förderthemen u.a.:
                      • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von
             WAS        Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
                      • Erneuerbare Energien – dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren und
                        negative Umweltauswirkungen reduzieren
 Sektorübergreifend

                      • Klima- und ressourcenschonendes Bauen, Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung
                        und -erneuerung
                      • Verminderung von CO2-Emissionen in energieintensiven Branchen

                      • Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
            WER
                      • KMUs

                      •   keine Zufinanzierung von Projekten
                      •   DBU beteiligt sich an Mehraufwänden, die der Forschung & Entwicklung zuzuordnen sind.
 WIE VIEL
                      •   Zuschusshöhe abhängig von Projekt und Antragsteller
                      •   In Ausnahmefällen kann die Förderung auch als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen
LÄUFT BIS                             VERFAHREN                                       VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                       22
Bundesförderung Serielle Sanierung                                                   Link

                                                       Sanierungen

                      Gefördert werden:
                      • Modul I: Durchführbarkeitsstudien für Politprojekte und FuE-Vorhaben

             WAS      • Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle
                        Pilotprojekte (inkl. Herstellung, Entwicklung von optimierten Abläufen)
                      • Modul III: Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller
                        Sanierungskomponenten
 Sektorübergreifend

                      • Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen im Sinne des § 52 der Abgabenordnung,
            WER         eingetragene Genossenschaften, Konsortien im Sinne des Artikels 25 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer i
                        AGVO, Contractoren

                      •   Mod. I: 60 % für KMU, 50 % für Nicht-KMU; förderfähigen Kosten bis 150.000 € pro Studie
                      •   Mod. II: Grundförderung von 25 %, bei KMU bis zu 35 %. Bei einer Kooperation (Konsortium mit
                          KMU-Beteiligung) oder Veröffentlichung Erhöhung um 15 %-Punkte möglich; bei Anwendungs-
 WIE VIEL
                          Pilotprojekten Förderung der Gebäudeeigentümer mit 30-55 %. Förderf. Kosten max. 5 Mio. €
                      •   Mod. III: 20 % bei kleinen und Kleinst-Unternehmen 10 % der förderfähigen Kosten bei mittleren
                          Unternehmen. Max. förderfähige Kosten 10 Mio. € (große Unternehmen hier ausgeschlossen)

LÄUFT BIS             31.12.2023      VERFAHREN                                       VORLAUFZEIT

SONSTIGES

                                                                                                                           23
KfW 202 IKU - Energetische Stadtsanierung -
                                Quartiersversorgung
                                                                                                              Link

                                                      Energie / Quartiere
                       Gefördert werden Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser- und
                       Abwassersysteme im Quartier

                       Kredit mit Tilgungszuschuss:
             WAS       • Modul A - Wärme- und Kälteversorgung im Quartier, Zuschuss 10 %
                       • Modul B - Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier, Zuschuss 20 %
 Sektorübergreifend

                       • Modul C - Klimafreundliche Mobilität im Quartier, Zuschuss 20 %
                       • Modul D- Klimaschutz und Klimawandelanpassung durch Grüne Infrastruktur, Zuschuss 20 % (neu)

                       Unternehmen mit mindestens 50 % kommunalem Gesellschafterhintergrund, gemeinnützige
            WER
                       Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Contractoren

                       • Kredithöhe bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben und 100 % der förderfähigen Kosten
 WIE VIEL
                       • Tilgungszuschüsse von bis zu 10 %

LÄUFT BIS                              VERFAHREN                                      VORLAUFZEIT

                       Im Programm KfW 432 wird die Zuschussförderung für integrierte Quartierskonzepte zum 01.04.2021
SONSTIGES              von 65 % auf 75 % erhöht. Kommunen müssen dann (übergangsweise bis zum 30.06.2022) nur noch 5
                       % kommunalen Eigenanteil nachweisen.
                                                                                                                         24
KfW 271 Erneuerbare Energien Premium
                                    (KfW 281 für KMU)
                                                                                                              Link

                                         Energieanlagen und Wärmenetze
                      Kredit mit Tilgungszuschuss:
                      • Solarkollektoranlagen, > 40m2, Zuschuss 40% auf Investitions- und Planungskosten
                      • Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse 20 €/kW + Bonus geringe Staubemissionen 20 €/kW +
                        Bonus Pufferspeicher (> 30 l/kW) 10 €/kW; bei AGVO: auf Investitionskosten abzügl. Investitions-
                        kosten in eine vergleichbare mit fossilen Brennstoffen befeuerte Anlage (z.B. Gas, auch wenn Gas
                        gar nicht verfügbar ist)
             WAS
                      • Wärmenetze, die aus EE gespeist werden 60 €/m, inkl. Zentrale Wärmeerzeuger, bei AGVO:
                        Investitionskosten abzüglich „erwarteter Betriebsgewinn“
                      • Wärmespeicher > mind. 10m3, Zuschuss 250 €/m3
 Sektorübergreifend

                      • große effiziente Wärmepumpen (Tilgungszuschuss bis zu 100.000 EUR)
                      • Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)
                      • Tiefengeothermie (max. 2 Mio. EUR je Einzelanlage)

                      Unternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, Gemeinnützige
            WER
                      Antragsteller und Genossenschaften, Contractoren (Energiedienstleister)

                      •    Ab 1,00 % effektivem Jahreszins, bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
                      •    Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme (Tilgungsrechner).
 WIE VIEL
                      •    Werden besonders ineffiziente Heizungsanlagen durch das Wärmenetz (mit EE) ersetzt, erhöht sich
                           der Tilgungszuschuss um 30%

LÄUFT BIS                              VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT

SONSTIGES             EU-Beihilferecht beachten (De-minimis oder AGVO Art. 46)

                                                                                                                             25
KfW 433 Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen                                           Link

                                                         Energieanlagen
                          Gefördert wird:
                          •   Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Wohngebäude
                          •   Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung
             WAS
                          •   Fest vereinbarte Vollwartungskosten für die ersten zehn Jahre
                          •   Beratungskosten
                          Für Wohn- und Nichtwohngebäude
 Sektorübergreifend

                          Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, Contractoren, Kommunen,
            WER           kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, Gemeinnützige Organisationen und
                          Kirchen, Körperschaften des öffentlichen Rechts

                          •   Zuschuss bis zu 40 % der insgesamt förderfähigen Kosten für stationäre Brennstoffzellenheizungen:
 WIE VIEL                 •   Grundförderung: Festbetrag von 6.800 €, max. 28.200 €
                          •   Leistungsabhängiger Betrag: 550 € je angefangener 100 W elektrischer Leistung

LÄUFT BIS                                   VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT

SONSTIGES                 Der Zuschuss darf nicht mehr mit der Zuschlagszahlung nach dem KWKG kombiniert werden.
                                                                                                                                  26
Förderprogramm „Frankfurt spart Strom“                                                   Link

                                                     Energieanlagen
                      Förderprogramm der Stadt Frankfurt zur Einsparung des Stromverbrauchs.
                      Gefördert werden Stromeinsparungen, z.B. durch Umrüstung auf effizientere Stromverbraucher:
                      • LED
            WAS       • Pumpen
                      • Lüftung
                      • etc.
 Sektorübergreifend

           WER        KMU, Vereine und Religionsgemeinschaften mit Sitz in Frankfurt am Main

                      •   Maximal werden 30 % der förderfähigen Gesamtinvestitionen gefördert.
                      •   Für jede Kilowattstunde, die nachweislich eingespart wird, erhält der Antragsteller einmalig
                          10 Cent Zuschuss ausgezahlt.
 WIE VIEL             •   Werden weitere Förderprogramme in Anspruch genommen, wie zum Beispiel das Förderprogramm
                          „Gewerbliche Kälte“ der Bafa, ist eine Kumulation der Förderbeträge möglich. Insgesamt darf der
                          Gesamtzuschuss 50 % der Gesamtinvestition nicht übersteigen. Die absolute Förderhöhe ist auf
                          50.000 Euro pro Jahr und Unternehmen begrenzt.

LÄUFT BIS             30.06.2024      VERFAHREN         2-stufig                    VORLAUFZEIT

                      • Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Ergebnisberichts einer Energieberatung (z.B.
SONSTIGES
                        durch ABGnova).
                                                                                                                             27
Investitionsförderung und Beratung zum
                      Produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS)
                                                                                                              Link

                                 Prozess- und Organisationsverbesserungen

                       • „PIUS-Beratung“ Beratung durch RKW Hessen zur Identifikation von Einsparpotenzial

            WAS        • „PIUS-Invest“, gefördert werden Prozess- und Organisationsverbesserungen, klimafreundliche
                          Anlagentechnik
                       Ziel: Verbesserung der CO2-Bilanz durch Prozess- und Organisationsinnovationen und eine
                       ressourceneffiziente Produktion und Kreislaufwirtschaft
 Sektorübergreifend

                       KMU (Kleine Mittelständische Unternehmen) mit Betriebsstätte in Hessen, in den Bereichen Produktion,
           WER
                       Dienstleistung und Handel

                       •   „PIUS-Beratung“, gefördert zu 50%, max. 600 EUR/Beratertag, max. 12.000 EUR in 3 Jahren
 WIE VIEL
                       •   „PIUS-Invest“, 30% Zuschuss, max. 500.000 EUR pro Projekt, 1 EUR pro eingespartem kg CO2

LÄUFT BIS                              VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT

                       • Zugrunde liegt eine EU-EFRE Förderung
SONSTIGES
                       • Die Teile können auch unabhängig voneinander genutzt werden.
                                                                                                                              28
Energetische Förderung
                      im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
                                                                                                                Link

                                                        Energieanlagen

                          • Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
                          • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
                          • Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
            WAS
                          • Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energien (§ 7
                            HEG)
                          • Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)
 Sektorübergreifend

                          natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse
           WER
                          sowie Energiedienstleister (Contractoren).

                          •   Es werden je nach geförderter Maßnahme im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse in Höhe von
 WIE VIEL
                              30 Prozent, 50 Prozent und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.

LÄUFT BIS                                VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT

                          • Antrag über WI-Bank
SONSTIGES                 • Zugrunde liegen EU-EFRE Mittel
                          • EU-Beihilferecht zu beachten
                                                                                                                              29
Bundesförderung für Energieeffizienz
                                   in der Wirtschaft - Zuschuss                                                       Link
                      Modul 1: Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)

                                                           Energieanlagen
                            Gefördert werden:
                            •   Einzelmaßnahmen: Investitionen (min. 2.000 €) zum Ersatz/Neuanschaffung hocheffizienter
                                Anlagen bzw. Aggregaten verschiedener, definierter Querschnittstechnologien für die industrielle
                                und gewerbliche Anwendung, z.B.:
             WAS                          Elektrische Motoren und Antriebe,
                                          Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen,
                                          Anlagen zur Abwärmenutzung/Wärmerückgewinnung, Dämmung
 Sektorübergreifend

                                          Frequenzumrichter
                            Die Liste der förderfähigen Technologien wird regelmäßig evaluiert und aktualisiert.

                            Unternehmen, Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige

                            •   30% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen
                            •   Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO);
                            •   Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von
 WIE VIEL                   •   10 Prozentpunkten.
                            •   Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss
                                mindestens 2.000,- Euro betragen.
                            •   Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro.

LÄUFT BIS                   31.12.2022      VERFAHREN                                     VORLAUFZEIT

                            • Technische Mindestanforderungen beachten
SONSTIGES                   • Bei Contracting wird der KMU-Bonus nur in den Fällen gewährt, in denen beide Vertragspartner ein
                              KMU darstellen.
                                                                                                                                   30
Bundesförderung für Energieeffizienz
                                 in der Wirtschaft – Zuschuss                                                    Link
                      Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

                                                         Energieanlagen

                          Gefördert werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:
                          •  Solarkollektoranlagen
            WAS           •  Biomasse-Anlagen
                          •  Wärmepumpen
                          •  Einbindungs-, Ertragsüberwachungs- und Fehlererkennungskosten
 Sektorübergreifend

            WER           Unternehmen, Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige

                          •   45% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen
                              Investitionsmehrkosten (Artikel 41 AGVO).
 WIE VIEL
                          •   Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlichen einen Bonus in Höhe von 10
                              Prozentpunkten.

LÄUFT BIS                 31.12.2022      VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT

                          • Technische Mindestanforderungen beachten
                          • Bei Contracting wird der KMU-Bonus nur in den Fällen gewährt, in denen beide Vertragspartner ein
SONSTIGES
                            KMU darstellen.
                                                                                                                               31
Bundesförderung für Energieeffizienz
               in der Wirtschaft - Zuschuss                                                                  Link
 Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

                                                  Energiemonitoring

                      Gefördert werden:
                      •   Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum
                          Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder
                          Umweltmanagementsystem
               WAS    •   Erwerb und Installation von sowie Schulung des Personals durch Dritte in Energiemanagement-
                          Software
                      Voraussetzung:
 Sektorübergreifend

                      Zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001/ EMAS notwendig!
                      •   Für KMU reicht alternatives System nach SpaEfV

               WER    Unternehmen, Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige

                      •   30% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen
                          Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO).
 WIE VIEL
                      •   Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlichen einen Bonus in Höhe von 10
                          Prozentpunkten

LÄUFT BIS             31.12.2022    VERFAHREN                                     VORLAUFZEIT

                      • Technische Mindestanforderungen beachten
                      • Bei Contracting wird der KMU-Bonus nur in den Fällen gewährt, in denen beide Vertragspartner ein
SONSTIGES
                        KMU darstellen.
                                                                                                                           32
Bundesförderung für Energieeffizienz
                              in der Wirtschaft - Zuschuss                                                    Link
Modul 4: energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

                                        Energieberatung / Energieanlagen
                       Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen
                       Anlagen und Prozessen:
                       • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und Optimierung von
                         Produktionsprozessen
                       • Maßnahmen zur Abwärmenutzung, z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme, inkl.
                 WAS     der erforderlichen Anlagentechnik, Einspeisung in Wärmenetze, Verbindungsleitungen
                       • Anlagen zur Wärme-, Kälte- und Luftversorgung in der Produktion
                       • Energieeffiziente Prozesswärme und –kälte
 Sektorübergreifend

                       • Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
                       Bedingung 1: Amortisationszeit des Vorhabens ohne Förderung >2 Jahre
                       Bedingung 2: Berechnung der Einsparungen an Endenergie und CO2 Einsparkonzept

                WER    Unternehmen, Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige

                       •    30% der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO und Artikel 46 Abs. 5 und 6 AGVO) bzw.
                            der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO, Artikel 41 AGVO).
 WIE VIEL              •    Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2.
                       •    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10
                            Prozentpunkten. Der Investitionszuschuss beträgt hier max. 700 Euro/to CO2 .

LÄUFT BIS              31.12.2022     VERFAHREN                                     VORLAUFZEIT

                       • Technische Mindestanforderungen beachten
                       • Bei Contracting wird der KMU-Bonus nur in den Fällen gewährt, in denen beide Vertragspartner ein
SONSTIGES
                         KMU darstellen.
                                                                                                                             33
Bundesförderung für Energieeffizienz
                          in der Wirtschaft - Förderwettbewerb
                                                                                                             Link

                                        Energieberatung / Energieanlagen
                      Gefördert werden:
                      •  Investitionen zur Stromverbrauchsreduktion von industriellen und gewerblichen Anlagen und
                         Prozessen (u.a. Prozess- und Verfahrensumstellungen, Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme,
                         Wärme-, Kühlungs-, und Belüftungsanlagen, die direkt an Prozessen beteiligt sind,
                         Prozesswärmebereitstellung, Mess-, Steuer-, und Regelungstechnik)
              WAS     •  Kosten zur Erstellung eines Einsparkonzepts
                      •  Umsetzungsbegleitung der Investitionen
                      •  Mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr, aktuelle Runde einsehbar unter: https://www.wettbewerb-
 Sektorübergreifend

                         energieeffizienz.de/mitmachen/wettbewerbsrunden
                      •  Anträge jederzeit einreichbar, berücksichtigt werden in einer Runde die zum Stichtag
                         eingegangenen Anträge
                      Unternehmen (privat und kommunal), freiberuflich tätige, Contractoren
             WER      Bedingung: Amortisationszeit > 4 Jahre, Umsetzungsdauer inkl. Nachweis max. 3 Jahre,
                      vorliegendes Einsparkonzept

                      •    Zentrales Auswahlkriterium ist die je Förder-Euro erreichte CO2-Einsparung/Jahr
 WIE VIEL
                      •    Max. 5 Mio. € pro Vorhaben, max. 50 % der förderfähigen Kosten

LÄUFT BIS             31.12.2022      VERFAHREN                                     VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                       34
Elektrofahrzeuge und Infrastruktur                                                      Link
                      Initiative des Bundesministeriums für Verkehr

                                                     Mobilität / E-Mobilität
                        Gefördert wird
                        • straßengebundene Elektrofahrzeuge gemäß Richtlinie 2007/46/EG
                                      M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz),
                                      L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge)
           WAS          • Sonderfahrzeuge (soweit diese nicht den Fahrzeugklassen N1, N2 oder N3 zuzuordnen sind)
                        • Batterieelektrische Einsatzfahrzeuge, die zur Sicherstellung der dauerhaften Einsatzfähigkeit über
                          eine kraftstoffbetriebene Notstromversorgung verfügen
 Sektorübergreifend

                        • Ladeinfrastruktur, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs
                          beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis steht.
                        • Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen,
                          Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen sowie
          WER             Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen.
                        • Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
                        • Ferner sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
                        • Förder-Mindestbetrag von 9.000 Euro netto pro Antrag
                        • Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit
                          Verbrennungsmotor gefördert.
                        • Bei Zuwendungen für wirtschaftlich tätige Unternehmen richtet sich die Förderquote nach den
 WIE VIEL                 beihilferechtlichen Bestimmungen. Im Falle einer Beihilfe sind Förderquoten bis zu 40 Prozent
                          zulässig. (Für KMU ggf. plus 10 - 20%).
                        • Bei Zuwendungen, die keine Beihilfe darstellen, beträgt die Förderquote 90 Prozent, z.B. bei
                          Kommunen und kommunalen Unternehmen, die die geförderten Fahrzeuge im nichtgewerblichen
                          Bereich oder zur Daseinsvorsorge einsetzen.
LÄUFT BIS               30.06.2024       VERFAHREN         1-stufig                       VORLAUFZEIT

SONSTIGES               • Nutzfahrzeuge (N1 bis N3), Busse (M2, M3), Umrüstungen sowie Leasingraten sind nicht förderfähig.           35
Förderung von kommunalen Klimaschutz-
                          und Klimaanpassungsprojekten                                                       Link
                           Richtlinie des Landes Hessen

                                                Mobilität / E-Mobilität
                      Gefördert werden:
                      • investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Neu-,
                        Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen), die - soweit vorhanden - über die jeweiligen gesetzlich
                        geforderten Mindeststandards hinausgehen und die gesetzlich vorgegebenen Energiebedarfs- bzw.
               WAS
                        Umweltgrenzwerte unterschreiten
                      • Ausgaben für die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen
                        sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch gefördert. Hierunter fallen zum
                        Beispiel (E-)Lastenfahrräder u. ä.
 Sektorübergreifend

               WER    Hessische Kommunen

                      •   Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer
 WIE VIEL                 Zuschuss unter Beachtung der Höchstgrenzen nach Nr. 1.4.3 in Höhe von 70% der
                          zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

LÄUFT BIS             31.12.2024    VERFAHREN                                     VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                           36
KfW Zuschuss 440:
                      Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude
                                                                                                                 Link

                                                   Mobilität / E-Mobilität

                        Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
                        • Gefördert wird der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und
                          intelligenter Steuerung
             WAS
                        • Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
                        • Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation
 Sektorübergreifend

                        Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vermieter von Wohneigentum
                        (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften). Nicht antragsberechtigt sind
            WER
                        beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als
                        Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).

 WIE VIEL               •   Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt

LÄUFT BIS                               VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                                 37
Kommunalrichtlinien
Förderschwerpunkte: Mobilitätsstationen, Verkehrssteuerung
                                                                                                            Link

                                                           Mobilität

                      Gefördert wird:
                      •   die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen.
             WAS      •   die Anschaffung beziehungsweise Nutzung verkehrsbezogener smarter Datenquellen zur
                          intelligenten Verkehrssteuerung. Die beantragten Maßnahmen müssen in einer Potenzialstudie
                          als geeignet eingestuft werden, um Treibhausgasemissionen im Verkehr durch Verlagerungen des
                          Modal Splits zu reduzieren.
 Sektorübergreifend

                      Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen; Betriebe, Unternehmen und
            WER
                      sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung

                      •   Mobilitätsstationen: 40%
 WIE VIEL
                      •   Intelligente Verkehrssteuerung: 30%

LÄUFT BIS             31.12.2022        VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT   1 Jahr

SONSTIGES

                                                                                                                         38
Förderprogramm „Elektromobilität“ Land Hessen                                               Link

                                                             Mobilität
                         Vorhaben zur Unterstützung und Beschleunigung der Marktdurchdringung von elektrisch angetriebenen
                         Fahrzeugen
                         Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Verfahren.

               WAS       Förderfähig sind ferner herausragende Pilotvorhaben, die die E-Mobilität in neuen Bereichen oder unter
                         Anwendung neuer Technologien erproben und damit wichtige Transfererkenntnisse generieren.
                         Der Schwerpunkt liegt auf Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Darüber hinaus können auch Pilot-
                         und Demonstrationsprojekte sowie in Ausnahmefällen grundlegende Lösungskonzepte gefördert
 Sektorübergreifend

                         werden.

              WER        Unternehmen sowie wissenschaftliche und öffentliche Einrichtungen in Hessen

                         Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben von bis zu
                         50 %.

 WIE VIEL                Bei Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 90 % der
                         zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden (bei Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist
                         in bestimmten Fällen sogar eine Förderquote bis zu 100 % möglich).

LÄUFT BIS                12.08.2021     VERFAHREN                                     VORLAUFZEIT

SONSTIGES
                                                                                                                                  39
Förderung multimodaler Mobilität
                      Entwicklung, Erprobung und Umsetzung multimodaler                                            Link
                                       Mobilitätskonzepte

                                                                  Mobilität

                           • Ziel: Attraktivität der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gesteigert werden.
                           • Gegenstand der Förderung können dabei die Entwicklung und Erprobung, die Erprobung oder die
                             Umsetzung multimodaler Mobilitäts- und Verkehrskonzepte sein. Multimodal bedeutet hierbei, dass
            WAS
                             verschiedene Fortbewegungsmittel miteinander kombiniert werden.
                           • Die Konzepte müssen nachhaltig wirksam und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Die
                             Integration der jeweiligen Kommune in das Vorhaben ist somit erforderlich.
 Sektorübergreifend

                           kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Zusammenschlüsse
           WER
                           kommunaler Gebietskörperschaften.

                           •    Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der
                                Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
 WIE VIEL
                           •    Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur
                                Innovationsförderung sowie den beihilferechtlichen Vorgaben der Art. 25 bzw. 36 AGVO.

LÄUFT BIS                                   VERFAHREN                                    VORLAUFZEIT

                           •   Zunächst Projektskizze erstellen
                           •   Antrag über WI-Bank
SONSTIGES
                           •   Zugrunde liegen EU-EFRE Mittel
                           •   EU-Beihilferecht zu beachten                                                                    40
Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
                                     für Elektrofahrzeuge
                                                                                                                     Link

                                                                Mobilität

                           • Gefördert wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung
                             und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland.
            WAS
                           • Die Ladeinfrastruktur soll mind. 12/6 öffentlich zugänglich sein
                           • Anforderungen an Ladeinfrastruktur beachten (siehe Link)
 Sektorübergreifend

                           • Natürliche Personen und Gebietskörperschaften
           WER
                           • Alle anderen müssen der KMU-Definition genügen.

                           •   Netzanschluss pro Standort: Niederspannung: max. 10.000 EUR; Mittelspannung: max. 100.000
                               EUR
                           •   Pro Ladepunkt: Normalladepunkte (AC und DC 11 kW bis 22 kW): max. 4.000 EUR;
 WIE VIEL
                               Schnellladepunkte (DC bis einschließlich 50 kW): max. 16.000 EUR
                           •   Förderquote jeweils 80%

LÄUFT BIS                  31.12.2021      VERFAHREN                                      VORLAUFZEIT

                           • Antragstellung über das Förderportal des Bundes easy-Online
SONSTIGES
                           • Subventionsrecht zu beachten
                                                                                                                                   41
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