Versicherungsbedingungen für die Petplan Tierkrankenversicherung - FASSUNG

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Versicherungsbedingungen für die Petplan Tierkrankenversicherung - FASSUNG
Versicherungsbedingungen
für die Petplan
Tierkrankenversicherung

                                               FASSUNG
                                                07/2021

 www.petplan.de   info@petplan.de       0800 5600500*

                                    Jedes Haustier verdient
Versicherungsbedingungen für die Petplan Tierkrankenversicherung - FASSUNG
2                                                     Versicherungsbedingungen für die Petplan Tierkrankenversicherung

ALLGEMEINE INFORMATION                                               nehmer erklärt sich mit dieser Erteilung von Auskünften einver-
Petplan ist ein Handelsname der Tiergarant Versicherungs-            standen.
dienst GmbH.
Der Risikoträger für die Petplan Tierkrankenversicherungs-           ARTIKEL 2. VORAUSSETZUNGEN FÜR
produkte ist die Veterfina Verzekeringsmaatschappij N.V..            DEN VERSICHERUNGSCHUTZ
Die Tiergarant Versicherungsdienst GmbH, Karmarschstr.34,            Artikel 2.1 Identifizierungschip
30159 Hannover (Tel.:0800/5600500 – Anruf ist kostenlos              Für den Fall, dass das versicherte Tier zu Beginn des Vertrages
– E-Mail: info@petplan.de) ist für die Produkte „Petplan“ be-        nicht mit einem Identifizierungschip versehen ist, ist der Versi-
vollmächtigter Assekuradeur des Versicherers: Veterfina Ver-         cherungsnehmer verpflichtet, das versicherte Tier beim ersten
zekeringsmaatschappij, Gatwickstraat 9, 1043 GL Amsterdam,           Besuch eines Tierarztes nach Abschluss des Versicherungsver-
Niederlande.                                                         trages, dieses mit Hilfe eines Identifizierungschips, der den ISO-
                                                                     Standard erfüllt, zu registrieren.
EINLEITUNG
Diese Bedingungen beziehen sich auf die Petplan Krankenver-          Artikel 2.2 Karenzzeit
sicherung für Hund, Katze und Kaninchen.                             Wenn auf dem Versicherungsschein nichts anderes angegeben
Auf dem Versicherungsschein, der gemeinsam mit diesen Be-            ist, gilt ab Vertragsbeginn eine Wartezeit von 30 Tagen. In die-
dingungen ein wesentlicher Bestandteil des Versicherungsver-         sem Zeitraum besteht keine Deckung, außer für das Injizieren
trages ist, ist angegeben, welches Tier versichert ist und welches   des Identifizierungschips. Erkrankungen oder Behandlungen
Versicherungspaket gültig ist: entweder ausschließlich das OP        (unabhängig der Ursache), die während der Wartezeit oder be-
Kostenschutz-Paket, Basis-Paket, oder das Plus-Paket.                reits davor entstanden sind, sowie alle hieraus hervorgehende
                                                                     Folgekosten, werden nicht vergütet.
ARTIKEL 1. GRUNDLAGEN DES
VERSICHERUNGSVERTRAGES                                               Artikel 2.3 Tierarztwahl
Artikel 1.1 Angaben des Versicherungsnehmers                         Der Versicherungsnehmer ist in der Wahl der Tierarztpraxis
Der Versicherungsvertrag basiert auf den durch den Versiche-         grundsätzlich frei. Bei Antragstellung ist ein bereits vorhandener
rungsnehmer an die Tiergarant Versicherungsdienst GmbH als           Haustierarzt anzugeben und ein späterer Wechsel des Haustier-
Versicherungsvertreter erteilten Auskünften und Informationen.       arztes mitzuteilen. Der Versicherer kann im Einzelfall Tierarzt-
                                                                     praxen durch vorherige Ankündigung von der Behandlung der
Artikel 1.2 Vorsorge                                                 versicherten Tiere ausschließen. Des Weiteren hat der Versiche-
Der Versicherungsnehmer hat auf Anraten des Tierarztes für           rer bzw. der Bevollmächtigte das Recht, den Versicherungsneh-
das versicherte Tier alle erforderlichen und üblichen (Vorsorge-)    mer an einen anderen Tierarzt zu verweisen, wenn berechtigte,
Maßnahmen zu treffen, einschließlich aller Behandlungen um           fachliche Zweifel an der fachlichen Qualifikation des bisherigen
Krankheiten vorzubeugen.                                             Tierarztes bestehen.

Artikel 1.3 Aktuelles Alter                                          Artikel 2.4 Besondere Nutzung
Für die Berechnung des aktuellen Versicherungsbeitrages eines        Es besteht kein Recht auf Versicherungsleistungen, wenn das
Versicherungsvertrages ist das Alter notwendig. Wenn es sich         versicherte Tier zur Bewachung oder bei einer besonderen Form
bei dem versicherten Tier um einen Hund handelt, hat der Ver-        von Sport (wie Windhunderennen und Schlittenhundesport) ge-
sicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages die tatsächliche        nutzt wird und hierdurch eine Behandlung des Tieres notwendig
Hunderasse im Vertrag anzugeben, mit welcher die zutreffende         wird, es sei denn dies wurde in einer zusätzlichen Klausel explizit
Prämie bestimmt werden kann.                                         eingeschlossen.

Artikel 1.4 Informationspflicht Versicherungsnehmer                  ARTIKEL 3. BEGINN, DAUER UND ENDE DES
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, so schnell wie mög-        VERSICHERUNGSVERTRAGES
lich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Um-    Artikel 3.1 Vertragsbeginn
setzung des Versicherungsvertrages notwendig sind. Dies um-          Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen
fasst unter anderem:                                                 in Artikel 4.5 zu dem im Versicherungsschein genannten Zeit-
• Auf Ersuchen ist die Krankenakte des versicherten Tieres, wel-     punkt.
  che beim behandelnden Tierarzt und/oder Fachtierarzt erhält-
  lich ist, einzureichen.                                            Artikel 3.2 Vertragsende
• Änderung der persönlichen Angaben                                  Der Versicherungsschutz endet zu dem im Versicherungsschein
• Änderung der Bankverbindung                                        genannten Zeitpunkt.

Der Versicherungsnehmer ist mit jeglicher Informationsertei-         Artikel 3.3 Stillschweigende Verlängerung
lung des Tierarztes oder des Behandlers hinsichtlich der Be-         Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
handlung des versicherten Tieres an den Versicherer bzw. Be-         sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Partei-
vollmächtigten einverstanden.                                        en des Versicherungsvertrages spätestens einen Monat vor dem
                                                                     Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zu-
Artikel 1.5 Erteilung von Auskünften an Tierarzt / Behandler         gegangen ist, wobei für die Kündigungserklärung die Textform
Zur einwandfreien Umsetzung des Versicherungsvertrages kann          genügt.
der Versicherer bzw. Bevollmächtigte dem Tierarzt / Behandler
mitteilen, dass das Tier versichert ist und über den Versiche-       Artikel 3.4 Schadenfallkündigung
rungsumfang, die Prämienleistung, vergütete Behandlungen             Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsneh-
und die Leistungsberechnung informieren. Der Versicherungs-          mer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündi-
Fassung 07/2021                                                                                                                    3

gen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen           ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Ver-
über die Entschädigung. Der Versicherer verzichtet ausdrücklich      sicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
auf sein Recht gemäß § 92 VVG, den Vertrag nach Eintritt eines
Versicherungsfalles zu kündigen.                                     Artikel 4.6 Fälligkeit der Folgeprämie
                                                                     Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,
Artikel 3.5 Wegfall des versicherten Interesses                      am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Der
Scheidet das Tier nachweislich durch Veräußerung, Schenkung          Versicherungsnehmer hat zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prä-
oder Tod aus Ihrem Gewahrsam aus, so endet für dieses Haus-          mie für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die
tier das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der Veräuße-          Zahlung der fälligen Prämie gilt als rechtzeitig, wenn die Prämie
rung, der Schenkung oder des Ablebens. Die für das betroffene        zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer be-
Haustier anfallende Prämie wird zeitanteilig erstattet. Die Mel-     rechtigten Einziehung nicht widersprechen.
dung über den Wegfall des versicherten Interesses hat inner-
halb eines Monats nach Tod oder Veräußerung an den Versiche-         Artikel 4.7 Leistungsfreiheit und Kündigung bei Folgeprämie
rer bzw. Bevollmächtigten zu erfolgen.                               Der Versicherer kann bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folge-
                                                                     prämie auf Kosten des Versicherungsnehmers in Textform zur
Artikel 3.6 Änderung der Deckung                                     Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei
Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit            Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung setzen (Mah-
eine Anpassung des Versicherungsschutzes zu beantragen. Die          nung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je
Mitteilung hat hierüber spätestens einen Monat vor dem Ablauf        Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kos-
des jeweiligen Versicherungsjahres dem Versicherer in Textform       ten im Einzelnen benennt und außerdem auf die Rechtsfolgen
vorzuliegen. Stimmt der Versicherer diesem Antrag zu, tritt die      – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht
Anpassung / Änderung zu Beginn des nächsten Versicherungs-           fristgerechten Zahlung hinweist. Die Gebühr je Mahnung be-
jahres (Hauptfälligkeit) in Kraft. Der Versicherer behält sich das   trägt 5,- EUR. Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
Recht einer erneuten Gesundheitsprüfung vor.                         Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versiche-
                                                                     rungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zah-
ARTIKEL 4. PRÄMIE                                                    lung der Prämie oder der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so
Artikel 4.1 Prämienaufbau                                            ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der
Die Versicherungsprämie ist vom Alter des Tieres und bei Hun-        Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
den von der Rassegruppe abhängig. Die jeweilige Versicherungs-       Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungs-
prämie wird anhand der Rasse oder mindestens einer Kreuzung          frist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungs-
aus den jeweiligen Rassen sowie dem Alter des versicherten Tie-      nehmer mit der Zahlung in Verzug ist. Die Kündigung kann mit
ren berechnet.                                                       der Bestimmung der Zahlungsfrist in der Mahnung so verbun-
                                                                     den werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der
Artikel 4.2 Versicherungssteuer                                      Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung im
Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die gesetzlich geltende     Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündi-
Versicherungssteuer.                                                 gung ausdrücklich hinzuweisen.

Artikel 4.3 Bankgebühren                                             Artikel 4.8 Ratenzahlung
Sollte der Lastschrifteinzug fehlschlagen und hat der Versiche-      Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende Raten als
rungsnehmer dies zu vertreten, z. B. mangels Deckung des Kon-        gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsneh-
tos, haben Sie die von den Banken erhobene Bearbeitungsge-           mer mit der Zahlung einer Rate in Verzug gerät.
bühr zu bezahlen.
                                                                     Artikel 4.9 Verzugsschaden
Artikel 4.4 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                   Schäden, die durch Verzug entstehen, werden zuzüglich der ge-
Die Erst- oder Einmalprämie wird sofort nach Abschluss des           setzlichen Verzugszinsen geltend gemacht. Bei Kündigung durch
Vertrages fällig. Der Einzug der Prämie erfolgt im Lastschrift-      den Versicherer wegen Zahlungsverzug hat der Versicherungs-
einzugsverfahren. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten          nehmer zudem eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprä-
vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten      mie an den Versicherer zu zahlen.
Jahresprämie.
                                                                     Artikel 4.10 Beitragskalkulation für bestehende Verträge
Artikel 4.5 Leistungsfreiheit und Rücktritt bei Nichtzahlung         Die Tarifbeiträge werden unter Berücksichtigung der Schaden-
Erst- oder Einmalprämie                                              aufwendungen, der Kosten (insbesondere Provisionen sowie
Wenn der Versicherungsnehmer die Erst- oder Einmalprämie             der Sach- und Personalkosten) und des Gewinnansatzes kalku-
nicht zu dem nach Artikel 4.4 der Versicherungsbedingungen           liert.
maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versiche-
rer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versiche-         Artikel 4.11 Neukalkulation
rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherer      Der Versicherer ist berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für
den Versicherungsnehmer durch einen gesonderten Hinweis              bestehende Verträge einmal im Jahr neu zu kalkulieren. Bei der
in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-        Neukalkulation werden Tierversicherungsverträge aus dem Be-
rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie        stand des Versicherers, die nach versicherungsmathematischen
aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht     Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen,
ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu          zusammengefasst. Für die Neukalkulation werden außer der
vertreten hat. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Erst- oder Ein-   bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung einer ausreichend
malprämie ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt     großen Zahl gleichartiger Risiken auch die zukünftige Schaden
4                                                      Versicherungsbedingungen für die Petplan Tierkrankenversicherung

und Kostenentwicklung berücksichtigt. Dabei haben wir die an-         entstandenen Krankheitskosten zugunsten des versicherten
erkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versi-           Tieres aus veterinärmedizinischer Sicht medizinisch notwendig
cherungstechnik zu beachten. Der Ansatz für Gewinn bleibt von         (Definition Artikel 13.2) und üblich sind. Die Behandlungskosten
der Neukalkulation unberührt.                                         müssen in der Bundesrepublik Deutschland (außer bei einem
                                                                      vorübergehenden Aufenthalt von maximal 3 Monaten im euro-
Artikel 4.12 Beitragsanhebung und Beitragsabsenkung                   päischen Ausland) und während der Laufzeit des Vertrages ent-
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den jeweils bishe-        standen sein. Die Vergütungen für ein Versicherungspaket sind
rigen Tarifbeitrag, so sind wir berechtigt, den bisherigen Tarif-     begrenzt auf die jeweils genannte maximale Versicherungsleis-
beitrag um die Differenz anzuheben. Ergibt die Neukalkulation         tung je Versicherungsjahr.
einen niedrigeren als den jeweiligen bisherigen Tarifbeitrag, so
sind wir verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz   Artikel 5.2 Versicherungspaket OP- Kostenschutz
abzusenken. Die sich danach ergebenden Beitragsänderungen             Der Versicherer erstattet abhängig der vereinbarten Versiche-
gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres         rungsleistungen maximal den 4-fachen Satz der Gebühren-
für bestehende Verträge. Die Beiträge nach dem neu kalkulier-         ordnung für Tierärzte (GOT), für die medizinisch notwendigen
ten Tarif für bestehende Verträge dürfen nicht höher sein, als die    Operationskosten bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 EUR pro
Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife        Versicherungsjahr. Zu den Operationskosten zählen die Kosten
vergleichbare Tarifmerkmale, einen entsprechenden Deckungs-           für nicht diagnostische chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose
umfang und vergleichbare Bedingungen aufweisen.                       am Operationstag sowie die Unterbringungskosten, Kosten für
                                                                      die notwendigen Medikamente und Verpflegungskosten nach
Artikel 4.13 Mitteilung und Kündigungsrecht nach Beitrags-            der Operation bis maximal 10 Tage pro Versicherungsjahr nach
anhebung                                                              dem Tag der Operation. Gleiches gilt für Operationen im euro-
Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versi-         päischen Ausland. Auf die Definition der Operation in Artikel
cherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Ver-             13.1 wird verwiesen. Vor diesem Hintergrund und soweit nicht
trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung            anders in Artikel 6 der Versicherungsbedingungen vereinbart,
kündigen. Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der             werden ausschließlich folgende Kosten erstattet:
Textform. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungs-             a) Das Honorar des Tierarztes oder des Fachtierarztes (Defini-
erklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer-               tion Artikel 13.4) bis zum tariflich vereinbarten Satz der Ge-
dens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der             bührenordnung für Tierärzte.
Mitteilung über die Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche          b) Medizinisch notwendige Operationen unter Vollnarkose
Kündigungsrecht hinweisen. Sie können den Versicherungsver-           c) Die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in
trag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über              einer Klinik bis maximal 10 Tage pro Versicherungsjahr im An-
die Erhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung               schluss an eine Operation.
kündigen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet             d) Anschaffung und Injizieren eines Identifizierungschips, der
kein Kündigungsrecht.                                                    die ISO-Norm erfüllt.
                                                                      e) In der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Tierarznei-
Artikel 4.14 Bedingungsanpassung                                         mittel und für die Genesung des Tieres notwendige Medika-
Der Versicherer ist berechtigt, – bei Änderung von Gesetzen              mente nach einer Operation bis maximal 10 Tage pro Versi-
und Verordnungen, auf denen die Bestimmungen des Ver-                    cherungsjahr.
sicherungsvertrags beruhen, - bei unmittelbar den Versiche-           f) Überweisung zu einem anderen Tierarzt, Fachtierarzt.
rungsvertrag betreffenden Änderungen der höchstrichterlichen          g) Pressemittelbeitrag bei einem entlaufenen, versicherten Tier,
Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für              bis maximal € 250,- je Vorfall. Dieser Beitrag wird aktiviert
Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. der zuständigen Landesauf-            nachdem der Versicherte eine schriftliche Vermisstenmel-
sichtsbehörde oder der Kartellbehörde, – im Fall der Unwirksam-          dung gemacht hat und das Tier länger als 72 Stunden ent-
keit von Bedingungen sowie – zur Abwendung einer kartell- oder           laufen ist.
aufsichtsbehördlichen Beanstandung die davon betroffenen              h) Euthanasie
Regelungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen
oder zu ersetzen. Die neuen Bedingungen sollen den Ersetzten          Artikel 5.3 Versicherungspaket Basis
rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen. Sie dür-      Der Versicherer erstattet abhängig der vereinbarten Versiche-
fen die Versicherten auch unter Berücksichtigung der bisherigen       rungsleistungen maximal den 4-fachen Satz der Gebührenord-
Auslegung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht un-      nung für Tierärzte (GOT), für die erforderlichen Kosten der aus
zumutbar benachteiligen. Die zulässigen Änderungen werden             veterinärmedizinischer Sicht notwendigen Diagnostik und Heil-
dem Versicherungsnehmer in Textform mitgeteilt und erläutert.         behandlung einschließlich chirurgischer Eingriffe unter Vollnar-
Sie finden vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an            kose (Operationen) und der Medikation infolge Krankheit oder
Anwendung, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer               Unfall bis zu einer Höchstgrenze von 3.000 EUR pro Versiche-
die Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwer-            rungsjahr. Die Kostenübernahme beginnt mit der Diagnostik
dens mitteilt und ihn schriftlich über sein Kündigungsrecht be-       und der Heilbehandlung durch den Tierarzt und endet, wenn
lehrt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag          nach medizinischem Befund die Notwendigkeit einer Heilbe-
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen,           handlung nicht mehr besteht. Gleiches gilt für die ambulanten
an dem die Bedingungsänderung wirksam werden würde.                   und stationären Heilbehandlungen bei einem vorübergehenden
                                                                      Auslandsaufenthalt von maximal drei Monaten innerhalb Euro-
ARTIKEL 5. VERSICHERUNGSLEISTUNGEN                                    pas. Vor diesem Hintergrund und soweit nicht anders in Artikel 6
UND DECKUNGSUMFANG                                                    der Versicherungsbedingungen vereinbart, werden ausschließ-
Artikel 5.1 Allgemeines                                               lich folgende Kosten erstattet:
Allgemein gilt, dass alle Vergütungen für Behandlungen und alle       a) Das Honorar des Tierarztes oder des Fachtierarztes bis zum
Fassung 07/2021                                                                                                                       5

    tariflich vereinbarten Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.   e) Physiotherapie, nach Überweisung durch den Tierarzt; aus-
b) Medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen               geführt von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten (De-
    unter Vollnarkose                                                    finition Artikel 13.5). Die Behandlung ist limitiert auf maximal
c) Die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in                10 Konsultationen à 30 Minuten je Indikation.
    einer Klinik bis maximal 10 Tage je Versicherungsjahr.           f) Verhaltenstherapie, nach Überweisung durch den Tierarzt;
d) Anschaffung und Injizieren eines Identifizierungschips, der          ausgeführt von einem anerkannten Verhaltenstherapeuten
    die ISO-Norm erfüllt.                                               (Definition Artikel 13.6). Je Indikation werden maximal sieben
e) Kosten der Untersuchung, die notwendig zur Feststellung              Behandlungen à 1,5 Stunden vergütet.
    einer Krankheit sind; inklusive röntgenologisch, sonografisch,
    endoskopisch, mikrobiologische Untersuchungen, Blut-, Ge-        ARTIKEL 6. LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE
    webe- und Stuhlproben, sowie ein Elektrokardiodiagramm           Der Versicherer übernimmt, unabhängig von einer medizini-
    (EKG). Alle Untersuchungen müssen Teil der notwendigen Be-       schen Indikation, keine Kosten für:
    handlung und Genesung des versicherten Tieres sein.              a) Krankheiten oder medizinische Beschwerden die bereits vor
f) Lasertherapie.                                                        oder zum Eingangsdatum der Versicherung bestanden, dazu
g) Behandlung von nicht chirurgischen Hüft- und Ellenbogen-              zählen auch angeborene Krankheiten bzw. Fehlentwicklun-
    problemen.                                                           gen; einschließlich aller medizinischen Beschwerden die wäh-
h) Hyposensibilisierung bei Allergien.                                   rend der Karenzzeit der Versicherung entstanden sind, sowie
i) In der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Tierarznei-             alle möglichen Folgebeschwerden die hieraus folgen.
   mittel.                                                           b) Alle chirurgischen Eingriffe zur Behandlung von Hüft- und
j) Behandlungen von Erkrankungen an den Geschlechtsorganen,              Ellbogenerkrankungen, einschließlich aller Krankheiten und
   ohne Kastration/ Sterilisation, auch wenn diese medizinisch           Beschwerden und Folgen von Gelenkknorpeldefekten, d.h.
   notwendig ist.                                                        Hüftdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED) inklusive Osteo-
k) Pensionskosten in einer gewerblichen Tierpension für die Ver-         chondrosis dissecans (OCD), Femurkopfresektion, losgelöster
    sorgung des versicherten Tieres, solange der Versicherungs-          Processus anconaeus, fragmentierter Processus coronoideus,
    nehmer im Krankenhaus verbleibt. Die Kosten für eine Tier-           Pectineus myektomie, Short-Ulna Syndrom, Arthroskopie und
    pension sind limitiert auf einen Betrag von gesamt € 250,- je        intraartikuläre Injektionen, einschließlich Golddrahtimplan-
    Versicherungsjahr.                                                   tationen, sowie deren Folgekosten; mit Ausnahme der Leis-
l) Überweisung zu einem anderen Tierarzt oder Fachtierarzt.              tungen im Versicherungspaket Basis und Plus. Für Katzen und
m) Chiropraktik, Osteopathie, wenn sie durch einen Tierarzt aus-         Kaninchen findet der Ausschluss von Hüft- und Ellbogener-
     geführt wird.                                                       krankungen keine Anwendung.
n) Homöopathische Tierarzneimitteln, wenn sie durch einen            c) Teilweise bzw. vollständige Kastration (Definition Artikel 13.3)
    Tierarzt verschrieben werden.                                        und Sterilisation, unabhängig einer medizinischen Indikation
o) Akupunktur, aufgrund einer Konsultation eines Tierarztes.             wie z.B. der Behandlung von Hodenhochstand (Kryptorchis-
p) Pressemittelbeitrag bei einem entlaufenen, versicherten Tier,         mus) oder Gebärmutterentzündungen (Pyometra). Sowie dar-
    bis maximal € 250,- je Vorfall. Dieser Beitrag wird aktiviert        aus entstehende Folgen und Nachbehandlungen.
    nachdem der Versicherte eine schriftliche Vermisstenmel-         d) Läufigkeitsprävention sowie die (chemische) Kastration mit
    dung gemacht hat und das Tier länger als 72 Stunden ent-             Hilfe von Medikamenten unabhängig einer medizinischen In-
    laufen ist.                                                          dikation.
q) Euthanasie.                                                       e) Behandlungen des Fortpflanzungsprozesses und die Beglei-
                                                                         tung bezüglich Trächtigkeit und Geburt, sowie daraus resul-
Artikel 5.4 Versicherungspaket Plus                                      tierende Folgebehandlungen.
Das Versicherungspaket Plus bietet eine Höchstleistung bis zu        f) Jede Gebissbehandlung inkl. Zahnfleisch einschließlich der
EUR 4.000,- pro Versicherungsjahr und beinhaltet jegliche Leis-         dazu gehörenden Diagnostik; mit Ausnahme der Leistungen
tungen des Versicherungspaketes Basis, die im Katalog des Ar-           im Versicherungspaket Plus.
tikel 5.3 der Versicherungsbedingungen aufgezählt sind, sowie        g) Alle Diät- und Ergänzungsfuttermittel.
die medizinisch notwendige Aufnahme und Verpflegung in einer         h) Alle Behandlungen und Mittel (inklusiv Tierarzneimittel) zur
Klinik bis 20 Tage je Versicherungsjahr, sowie Pensionskosten            Vorbeugung oder zur Bekämpfung von Infektionen durch Pa-
in einer gewerblichen Tierpension für die Versorgung des ver-            rasiten, wie Würmer, Flöhe, Zecken und Milben, sowie daraus
sicherten Tieres, solange der Versicherungsnehmer im Kranken-            resultierende Folgebehandlungen und –diagnostik, zum Bei-
haus verbleibt. Die Kosten für eine Tierpension sind limitiert auf       spiel die Behandlungen und Kontrollen vektorübertragener
einen Betrag von gesamt € 500,- je Versicherungsjahr. Zusätzlich         Erkrankungen (Reisekrankheiten).
werden 50% der Kosten für folgende Maßnahmen übernom-                i) Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, wie z.B. Shampoos,
men, soweit diese nicht in Artikel 6 der Versicherungsbedingun-         Hautpflegecremes, Verbandsmaterial, Bodies und Orthesen.
gen ausgeschlossen sind:                                             j) Kosmetische Eingriffe und experimentelle Behandlungen, so-
a) Gebissreinigung auf ärztliche Indikation, inklusive notwendi-        wie daraus resultierende Folgebehandlungen.
   ger Extraktion von Zähnen.                                        k) Chemo-/Radiotherapie, MRT-/CT Scan, Szintigraphie, Iso-
b) Zusätzliche Behandlung des Gebisses, inklusive Füllungen              topenuntersuchung; mit Ausnahme der Leistungen im Plus
   und Wurzelkanalbehandlungen.                                          Paket.
c) Spezielle Diagnostik, nämlich Magnetic Resonance Imaging          l) Organtransplantationen, Implantate, Rehabilitation und Ge-
   (MRI = MRT), Computertomografie (CT), Szintigrafie und Iso-          lenkprothesen.
   topenuntersuchung.                                                m) Epidemien und Pandemien.
d) Das Einsetzen von Herzschrittmachern, Herzklappen und das         n) Kosten für Behandlungen/ Medikamente/ Beratungen ohne ab-
   Ausführen von Gefäßchirurgie, inklusiv des Setzens von Coils          sehbaren Behandlungserfolg und ohne Notwendigkeit. Sowie
   und/oder Stents.                                                      Kosten für Beratungen und eingehende Anamneseerhebung.
6                                                     Versicherungsbedingungen für die Petplan Tierkrankenversicherung

o) Erstellen von Bescheinigungen und Gutachten, Fahrtkos-            ARTIKEL 9. OBLIEGENHEITEN BEI EINTRITT
    ten, Aufnahmeuntersuchungen, Porto und Verpackungs-              DES VERSICHERUNGSFALLES
    material.                                                        Artikel 9.1 Schadenmeldung
p) Second Opinion (Definition Artikel 13.8), es sei denn der Ver-    Beim Einreichen einer Schadenmeldung hat der Versicherungs-
    sicherer bzw. Bevollmächtigte stimmt dieser zu.                  nehmer das vollständig ausgefüllte Schadenformular zusam-
q) Das Einsetzen von Herzschrittmachern, Herzklappen und das         men mit den Originalrechnungen einzureichen. Diese Rechnun-
    Ausführen von Gefäßchirurgie, inklusiv des Setzens von Coils     gen müssen die Nummer des Identifizierungschips enthalten. Je
    und/oder Stents, mit Ausnahme der Leistungen aus dem Ver-        versichertem Tier hat der Versicherungsnehmer ein gesonder-
    sicherungspaket Plus.                                            tes Formular auszufüllen. Tierarztrechnungen dürfen bei Einrei-
r) Kosten für Physiotherapie, mit Ausnahme der Leistungen aus        chung der Schadenmeldung nicht älter als 12 Monate sein.
   dem Versicherungspaket Plus.
s) Notdienstpauschalen und Notdienstgrundgebühren                    Artikel 9.2 Unvollständige oder unrichtige Angaben
t) Die chirurgische Behandlung des Brachyzephalen Syndroms           Der Versicherungsnehmer muss hinsichtlich der Entstehung, Art
   (Definition Artikel 13.9) unabhängig einer medizinischen Indi-    und des Umfangs des Schadens vollständige und richtige Anga-
   kation z.B. Laryngoplastik, Gaumensegelkürzung, Erweiterung       ben machen.
   der Nasenlöcher.
u) Vorsorgeleistungen (z. B. Impfungen, Wurmkuren, Parasiten-        Artikel 9.3 Wahrung von Regressansprüchen
    prophlaxe)                                                       Stehen dem Versicherungsnehmer bezüglich eines Versiche-
                                                                     rungsfalles Ansprüche gegen eine Dritten zu, muss der Ver-
ARTIKEL 7. SELBSTBEHALT                                              sicherungsnehmer alle Anstrengungen unternehmen, damit
Die bedingungsgemäß vom Versicherer zu erbringende Leistung          diese Ansprüche aufrechterhalten und geltend gemacht werden
wird für die Versicherungsprodukte OP-Kostenschutz Paket und         können. Der Versicherer ist berechtigt, diese Ansprüche über
Plus Paket je Versicherungsfall um 20% und für das Versiche-         die Tiergarant Versicherungsdienst GmbH auf eigene Kosten
rungsprodukt Basis Paket je Versicherungsfall um 30% gekürzt.        geltend zu machen und – notfalls auch gerichtlich – zu verfolgen.
Zusätzlich zum vorher genannten Selbstbehalt kann ein weite-
rer jährlicher Selbstbehalt vereinbart werden. Die Höhe des zu-      Artikel 9.4 Zeitiges und einmaliges Zusenden von Tierarzt-
sätzlich jährlich vereinbarten Selbstbehaltes finden Sie in Ihrem    rechnungen
Versicherungsschein.                                                 Der Versicherungsnehmer kann Rechnungen aufsparen, diese
                                                                     sind jedoch zusammen mit der Schadenmeldung spätestens in-
ARTIKEL 8. OBLIEGENHEITEN VOR EINTRITT                               nerhalb von einem Jahr nach dem ältesten Behandlungsdatum
DES VERSICHERUNGSFALLES                                              beim Versicherer bzw. Bevollmächtigtem einzureichen. Der Ver-
Artikel 8.1 Benennung der Obliegenheiten                             sicherungsnehmer ist angehalten Rechnungen nur ein einziges
Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die Sie vor dem Versi-       Mal vorzulegen. Rechnungen für Krankheitskosten, die bereits
cherungsfall zu erfüllen haben sind:                                 eingereicht und bearbeitet sind, kommen nicht mehr für eine
a) Registrierung mit Identifizierungschip gemäß Artikel 2.1          Vergütung in Betracht.
b) Informationspflicht nach Artikel 1.4
c) Vorsorgemaßnahmen nach Artikel 1.2                                Artikel 9.5 Spezifizierung der Rechnung
d) Tierarztwahl nach Artikel 2.3                                     Der Versicherer bzw. Bevollmächtigte behält sich das Recht vor,
e) Die Meldung von Behandlungen über € 750,-                         sich Bestandteile der Tierarztrechnungen näher spezifizieren zu
   Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer         lassen, um das Recht auf eine Leistung beurteilen zu können.
   bzw. Bevollmächtigten rechtzeitig vor einer Entscheidung          Falls eine Rechnung sowohl versicherte als auch ungedeckte
   über die durchzuführende Behandlung schriftlich (eventu-          Kosten enthält, wird nur die versicherte Leistung erstattet. Wer-
   ell per Fax oder E-Mail) zu informieren, wenn die auszufüh-       den in einer Narkose mehrere zum Teil erstattungsfähige Ein-
   rende Behandlung Kosten von mehr als € 750,- verursacht.          griffe durchgeführt, sind die Narkosekosten demnach auf die
   Diese Mitteilungspflicht gilt jedoch nicht, wenn es sich nach     erfolgten Eingriffe aufzuteilen und nur zum Teil zu erstatten.
   dem Urteil des Tierarztes oder des Behandlers um eine Not-
   behandlung handelt. Der Versicherer bzw. Bevollmächtigte          Artikel 9.6 Second Opinion
   wird so schnell wie möglich, nach Möglichkeit am gleichen         Der Versicherer bzw. Bevollmächtigte hat das Recht, auf eige-
   Tag, eine Meldebestätigung zur Kenntnis an den Versiche-          ne Kosten eine Stellungnahme eines zweiten, unabhängigen
   rungsnehmer, oder in seinem Namen an den Behandler,               Tierarztes oder einem anderen relevanten Behandler („Second
   übermitteln. Notbehandlungen oder Behandlungen von                Opinion“) hinsichtlich der gestellten Diagnose und/oder Be-
   denen erwartet wird, dass die Gesamtkosten mehr als €             handlung und den damit verbundenen Kosten einzuholen. Der
   750,- betragen sind so schnell wie möglich nachträglich an        Versicherungsnehmer ist verpflichtet hierbei mitzuwirken.
   Petplan zu melden.
                                                                     Artikel 9.7 Rechtsfolge einer Obliegenheitsverletzung
Artikel 8.2 Rechtsfolge einer Obliegenheitsverletzung                Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Ar-
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahr-         tikel 8 der Versicherungsbedingungen vorsätzlich, so ist der
lässig eine Obliegenheit, die vor Eintritt des Versicherungsfalles   Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob
gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, so kann der Versiche-     fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit nach Artikel 8 der
rer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung der        Versicherungsbedingungen ist der Versicherer berechtigt, die
Obliegenheit Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.    Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Ver-
Dieses Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versiche-        schuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahr-
rungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätz-         lässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Außer im
lich noch grob fahrlässig verletzt hat.                              Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versiche-
Fassung 07/2021                                                                                                                      7

rer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungs-      Artikel 13.3 Kastration
nehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder         Chirurgisches Entfernen (von Teilen) der Geschlechtsorgane von
für den Eintritt noch für die Feststellung des Versicherungsfalles   Hund, Katze oder Kaninchen, ungeachtet einer medizinischen
noch für die Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht ur-       Indikation. Hierunter fällt auch das (zeitliche) Deaktivieren von
sächlich ist. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt    Testikel oder Ovar durch Medikation.
des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklä-
rungsobliegenheit so ist der Versicherer nur dann vollständig        Artikel 13.4 Fachtierarzt
oder teilweise leistungsfrei, wenn der Versicherer den Versiche-     Tierarzt mit anerkanntem Spezialgebiet, eingeschrieben in der
rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die-         jeweiligen Tierärztekammer (TÄK) oder Landestierärztekammer
se Rechtsfolge hinweist.                                             (LTK), bzw. registriert als Diplomate of the European College.

ARTIKEL 10. HERBEIFÜHRUNG DES                                        Artikel 13.5 Tierphysiotherapeut
VERSICHERUNGSFALLES                                                  Die Berufsbezeichnung „Tierphysiotherapeut“ ist in Deutsch-
Artikel 10.1 Vorsätzliche Herbeiführung                              land nicht geschützt und die Ausbildungsformalitäten und -in-
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Ver-   halte sind nicht gesetzlich geregelt, so dass theoretisch jeder die
sicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.      Berufsbezeichnung führen darf. In diesen Versicherungsbedin-
                                                                     gungen sind Tierphysiotherapeuten gemeint, die Mitglieder in
Artikel 10.2 Grob fahrlässige Herbeiführung                          einem Berufsverband sind und eine mindestens einjährige Aus-
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob             bildung absolviert haben.
fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung
in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsneh-          Artikel 13.6 Verhaltenstherapeut
mers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                            Die Berufsbezeichnung „Verhaltenstherapeut für Tiere“ ist in
                                                                     Deutschland nicht geschützt und die Ausbildungsformalitäten
ARTIKEL 11. AUFRECHNUNGSVERBOT                                       und -inhalte sind nicht gesetzlich geregelt, so dass theoretisch
Gegenüber Prämienansprüchen des Versicherers aus dem Ver-            jeder die Berufsbezeichnung führen darf. In diesen Versiche-
sicherungsvertrag ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung          rungsbedingungen sind Verhaltenstherapeuten für Tiere ge-
mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers auf Schadenregu-             meint, die eine Ausbildung nach IHK, ifT, BVFT, ATN/VDTT oder
lierung aus einem Versicherungsfall nicht zulässig.                  vergleichbare absolviert haben.

ARTIKEL 12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN                                      Artikel 13.7 Rassehund
Artikel 12.1 Anwendbares Recht                                       Ein Individuum von genetisch verwandter Hundepopulation, an-
Auf diesen Versicherungsvertrag findet deutsches Recht An-           erkannt durch die Fédération Cynologique Internationale (F.C.I).
wendung.
                                                                     Artikel 13.8 Second Opinion
Artikel 12.2 Geltungsbereich                                         Konsultieren des Versicherungsnehmers eines zweiten, unab-
Soweit nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ab-         hängigen Tierarztes, ohne vorherige Rücksprache mit dem eige-
weichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.       nem Tierarzt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
                                                                     Artikel 13.9 Brachyzephale Syndrom
Artikel 12.3 Verjährung                                              Das Brachyzephale Syndrom beinhaltet stenotische Nasenlö-
Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Ver-     cher, abnormal geformte Nasenmuscheln, ein verlängertes Gau-
jährung ist nach Anmeldung eines Anspruchs bis zum Zugang            mensegel, einen Kehlkopfkollaps und eine verengte Trachea.
der Entscheidung des Versicherers in Schriftform gehemmt.

Artikel 12.4 Gerichtsstand
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versiche-
rer ist das Gericht am Sitz des Bevollmächtigten und auch das
Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs-
nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Erman-
gelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für
Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht aus-
schließlich zuständig.

ARTIKEL 13. DEFINITIONEN
Artikel 13.1 Operation
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose mit Hilfe von medizi-
nischen Instrumenten durchgeführter, chirurgischer Eingriff in
den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität
zum Zwecke der Therapie (ohne diagnostische Absicht).

Artikel 13.2 Medizinisch notwendig
Die Notwendigkeit von Versorgung, Untersuchung oder Behand-
lung, die durch veterinärmedizinische Wissenschaft anerkannt,
ausreichend geprüft und bewährt ist.
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