Fachanforderungen Geschichte - Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I Sekundarstufe II
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Ministerium für Schule und Berufsbildung Fachanforderungen Geschichte Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I Sekundarstufe II Schleswig-Holstein. Der echte Norden. FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE 1
Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Postfach 7124, 24171 Kiel Kontakt: pressestelle@bimi.landsh.de Layout: Stamp Media im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.stamp-media.de Druck: Schmidt & Klaunig im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.schmidt-klaunig.de Kiel, Juli 2016 Die Landesregierung im Internet: www.schleswig-holstein.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
Fachanforderungen Geschichte Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I Sekundarstufe II
INHALT Inhalt I Allgemeiner Teil..................................................................................................................................................................... 6 1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt..................................................................................................................................... 7 2 Lernen und Unterricht.................................................................................................................................................................. 8 2.1 Kompetenzorientierung......................................................................................................................................................... 8 2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des gesellschaftlichen Lebens....................................................................... 8 2.3 Leitbild Unterricht................................................................................................................................................................... 9 2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung...................................................................................................................... 9 3 Grundsätze der Leistungsbewertung....................................................................................................................................... 11 II Fachanforderungen Geschichte Sekundarstufe I....................................................................................... 12 1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I........................................................................................................................... 12 1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 12 1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 12 1.3 Didaktische Leitlinien .......................................................................................................................................................... 12 1.4 Anforderungsebenen und Anforderungsbereiche.......................................................................................................... 13 2 Kompetenzbereiche................................................................................................................................................................... 15 2.1 Wahrnehmungskompetenz................................................................................................................................................. 15 2.2 Erschließungskompetenz.................................................................................................................................................... 15 2.3 Sachurteilskompetenz.......................................................................................................................................................... 15 2.4 Orientierungskompetenz.................................................................................................................................................... 15 3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 20 4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 22 5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 24 5.1 Unterrichtsbeiträge.............................................................................................................................................................. 24 5.2 Bewertungskriterien............................................................................................................................................................. 25 4 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
INHALT III Fachanforderungen Geschichte Sekundarstufe II.................................................................................... 26 1 Das Fach Geschichte in der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen.......................................................... 26 1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 26 1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 26 1.3 Didaktische Leitlinien........................................................................................................................................................... 26 1.4 Anforderungsniveaus und Anforderungsbereiche........................................................................................................... 26 2 Kompetenzbereiche .................................................................................................................................................................. 27 3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 27 E1: Vergangenheit und Gegenwart – Lernen aus der Geschichte?...................................................................................... 28 E2: Begegnungen von Kulturen – Konfrontation, Abgrenzung oder Integration?.............................................................. 28 E3: Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft – Kontinuitäten und Brüche........................................................................... 29 Q1.1: Die Menschenrechte aus universal-historischer Perspektive – angeboren, egalitär, unteilbar und universell?.... 29 Q1.2: Nationale Identitäten seit dem 19. Jahrhundert – Realität oder Konstruktion?........................................................ 30 Q2.1: Diktatur und Demokratie im Zeitalter der Extreme...................................................................................................... 31 Q2.2: Dauerhafter Friede – eine Utopie? Friedensschlüsse und Lösungsversuche internationaler Konflikte................. 32 4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 34 5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 34 5.1 Unterrichtsbeiträge.............................................................................................................................................................. 35 5.2 Klassenarbeiten und gleichwertige Leistungsnachweise................................................................................................ 35 5.3 Bewertungskriterien............................................................................................................................................................. 35 6 Die Abiturprüfung im Fach Geschichte.................................................................................................................................... 36 6.1 Anforderungsbereiche in der Abiturprüfung.................................................................................................................... 36 6.2 Die schriftliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 36 6.3 Die mündliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 37 6.4 Besondere Lernleistung....................................................................................................................................................... 38 IV Anhang.................................................................................................................................................................................. 39 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE 5
ALLGEMEINER TEIL 1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt I Allgemeiner Teil 1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt Vorgaben der Fachanforderungen Die Fachanforderungen beschreiben die didaktischen Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe Grundlagen der jeweiligen Fächer und den spezifischen I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden Beitrag der Fächer zur allgemeinen und fachlichen allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Bildung. Darauf aufbauend legen sie fest, was Schüler Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes. Die innen und Schüler jeweils am Ende der Sekundarstufe I Fachanforderungen gehen von den pädagogischen beziehungsweise am Ende der Sekundarstufe II wissen Zielen und Aufgaben aus, wie sie im Schleswig- und können sollen. Aus diesem Grund sind die Fachan Holsteinischen Schulgesetz (SchulG) formuliert sind. In forderungen abschlussbezogen formuliert. Die fachlichen allen Fächern, in denen die Kultusministerkonferenz (KMK) Anforderungen werden als Kompetenz- bzw. Leistungs Bildungsstandards beschlossen hat, liegen diese den erwartungen beschrieben und mit Inhalten verknüpft. Fachanforderungen zugrunde. Sie berücksichtigen auch die stufenbezogenen Vereinbarungen der KMK. In den Fachanforderungen für die Sekundarstufe I werden die angestrebten Kompetenzen und die zentralen Inhalte Die Fachanforderungen sind in einen für alle Fächer auf drei Anforderungsebenen ausgewiesen: geltenden allgemeinen Teil und einen fachspezifischen ∙ Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA): Die Teil gegliedert. Der fachspezifische Teil ist nach Anforderungsebene beschreibt die Regelanforderungen Sekundarstufe I und Sekundarstufe II unterschieden. Alle für den Erwerb des ESA; diese sind in den weiteren Teile sind inhaltlich aufeinander bezogen. Sie stellen Anforderungsebenen enthalten. den verbindlichen Rahmen für die pädagogische und ∙ Mittlerer Schulabschluss (MSA): Die Anforderungsebene unterrichtliche Arbeit dar. beschreibt die über den ESA hinausgehenden Regelanforderungen für den Erwerb des MSA. In der Sekundarstufe I zielt der Unterricht sowohl auf ∙ Übergang in die Oberstufe: Die Anforderungsebene den Erwerb von Allgemeinbildung als auch auf die beschreibt die über den MSA hinausgehenden Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler. Sie Regelanforderungen für den Übergang in die Oberstufe. können am Ende der neunten Jahrgangsstufe den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, am Ende der Der Unterricht in der Sekundarstufe I der zehnten Jahrgangsstufe den Mittleren Schulabschluss Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler oder die Versetzung in die Sekundarstufe II erlangen. entsprechend ihres Leistungsvermögens zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, zum Mittleren In der Sekundarstufe II zielt der Unterricht auf Schulabschluss und zum Übergang in die Oberstufe und eine vertiefte Allgemeinbildung, die Vermittlung muss daher allen Anforderungsebenen gerecht werden. wissenschaftspropädeutischer Grundlagen und auf das Erreichen der allgemeinen Berufs- und Studierfähigkeit. Der Unterricht in der Sekundarstufe I am Gymnasium In der Sekundarstufe II können die Schülerinnen und zielt auf einen erfolgreichen Übergang in die Oberstufe, Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife so dass die Anforderungen für den Übergang in die oder mit bestandener Abiturprüfung die Allgemeine Oberstufe vorrangig zu berücksichtigen sind. Hochschulreife erlangen. Die Fachanforderungen dienen der Transparenz und Am Gymnasium erwerben Schülerinnen und Schüler Vergleichbarkeit. Sie gewährleisten die Durchlässigkeit den Mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die und Mobilität im Schulwesen. Klassenstufe 11. Die Lehrkräfte gestalten den Unterricht und die damit verbundene Unterstützung der 6 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
ALLGEMEINER TEIL 1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt Persönlichkeitsentwicklung in eigener pädagogischer Verantwortung. Sie berücksichtigen bei der konkreten Ausgestaltung der Fachanforderungen die Beschlüsse der Schulkonferenz zu Grundsatzfragen und dabei insbesondere die Beschlüsse der Fachkonferenz zur Abstimmung des schulinternen Fachcurriculums. Mit ihren Vorgaben bilden die Fachanforderungen den Rahmen für die Fachkonferenzarbeit in den Schulen. Innerhalb dieser Rahmenvorgaben besitzen die Schulen und auch die Fachkonferenzen Gestaltungsfreiheit bezüglich der Umsetzung der Kontingentstundentafel, der Lern- und Unterrichtsorganisation, der pädagogisch- didaktischen Konzepte wie auch der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen. Die Fachanforderungen verzichten auf kleinschrittige Detailregelungen. Aufgabe der schulinternen Fachcurricula ist es, die Kerninhalte und Kompetenzen, die in den Fachanforderungen auf den jeweiligen Abschluss bezogen ausgewiesen sind, über die einzelnen Jahrgangsstufen hinweg aufzubauen. Die schulinternen Fachcurricula bilden die Planungsgrundlage für den Fachunterricht und enthalten konkrete Beschlüsse über ∙ anzustrebende Kompetenzen für die einzelnen Jahrgangsstufen ∙ Schwerpunktsetzungen, die Verteilung und Gewichtung von Unterrichtsinhalten und Themen ∙ fachspezifische Methoden ∙ angemessene mediale Gestaltung des Unterrichts ∙ Diagnostik, Differenzierung und Förderung, Leistungsmessung und Leistungsbewertung ∙ Einbeziehung außerunterrichtlicher Lernangebote und Ganztagsangebote. Die Fachcurricula berücksichtigen die Prinzipien des fächerverbindenden und fächerübergreifenden wie auch des themenzentrierten Arbeitens. Die Fachcurricula werden evaluiert und weiterentwickelt. FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE 7
ALLGEMEINER TEIL 2 Lernen und Unterricht 2 Lernen und Unterricht ∙ Sozialkompetenz meint die Fähigkeit, die Bedürfnisse und Interessen der Mitlernenden empathisch Ziel des Unterrichts ist der systematische, alters- und wahrzunehmen. Schülerinnen und Schüler sind in entwicklungsgemäße Erwerb von Kompetenzen. Der der Lage, selbstständig und sozial verantwortlich zu Unterricht fördert die kognitiven, emotionalen, sozialen, handeln. Sie setzen sich mit den Vorstellungen der kreativen und körperlichen Fähigkeiten der Schülerinnen anderen kritisch und auch selbstkritisch auseinander, und Schüler. Er vermittelt ihnen kulturelle und hören einander zu und gehen aufeinander ein. Sie gesellschaftliche Orientierung und ermuntert sie dazu, können konstruktiv und erfolgreich mit anderen eigenständig zu denken und vermeintliche Gewissheiten, zusammenarbeiten. kulturelle Wertorientierungen und gesellschaftliche ∙ Methodenkompetenz meint die Fähigkeit, Aufgaben Strukturen auch kritisch zu überdenken. Unterricht trägt selbstständig zu bearbeiten. Schülerinnen und Schüler dazu bei, Bereitschaft zur Empathie zu entwickeln, und verfügen über grundlegende Arbeitstechniken und Me- fördert die Fähigkeit, die eigenen Überzeugungen und thoden; dazu gehört auch die sichere Nutzung der Infor- das eigene Weltbild in Frage zu stellen. Er unterstützt mationstechnologie. Sie wählen Verfahrensweisen und die Schülerinnen und Schüler dabei, Unsicherheiten Vorgehensweisen selbstständig und wenden methodische auszuhalten und Selbstvertrauen zu erwerben. Kenntnisse sinnvoll auf unbekannte Sachverhalte an. Sie können Sachverhalte sprachlich differenziert darstellen. 2.1 Kompetenzorientierung Die fortschreitende Entwicklung und Ausbildung In den Fachanforderungen wird ein Kompetenzbegriff dieser überfachlichen Kompetenzen ermöglicht es den verwendet, der das Wissen und Können, die Fähigkeiten Schülerinnen und Schülern, Lernprozesse zunehmend und Fertigkeiten eines Menschen umfasst. Das selbst zu gestalten, d.h.: zu planen, zu steuern, zu schließt die Bereitschaft ein, das Wissen und Können analysieren und zu bewerten. in unterschiedlichen Situationen zur Bewältigung von Herausforderungen und zum Lösen von Problemen 2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des anzuwenden. Die Fachanforderungen sind in gesellschaftlichen Lebens diesem Sinne auf die Darstellung der angestrebten fachbezogenen Kompetenzen fokussiert. Schülerinnen und Schüler werden durch die Auseinandersetzung mit Kernproblemen des sozio- Über die fachbezogenen Kompetenzen hinaus fördert kulturellen Lebens in die Lage versetzt, Entscheidungen der Unterricht aller Fächer den Erwerb überfachlicher für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, Kompetenzen: wie sich das eigene Handeln auf andere Menschen, ∙ Selbstkompetenz meint die Fähigkeit, die eigene auf künftige Generationen, auf die Umwelt oder das Situation wahrzunehmen und für sich selbst eigenständig Leben in anderen Kulturen auswirkt. Die Kernprobleme zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. beschreiben Herausforderungen, die sich sowohl auf Die Schülerinnen und Schüler artikulieren eigene die Lebensgestaltung des Einzelnen als auch auf das Bedürfnisse und Interessen differenziert und reflektieren gemeinsame gesellschaftliche Handeln beziehen. diese selbstkritisch. Dazu gehört die Bereitschaft, vermeintliche Gewissheiten, das eigene Denken Die Auseinandersetzung mit Kernproblemen richtet sich und das eigene Weltbild kritisch zu reflektieren und insbesondere auf: Unsicherheiten auszuhalten. Bezogen auf das Lernen ∙ Grundwerte menschlichen Zusammenlebens: bedeutet Selbstkompetenz, Lernprozesse selbstständig Menschenrechte, das friedliche Zusammenleben in zu planen und durchzuführen, Lernergebnisse zu einer Welt mit unterschiedlichen Kulturen, Religionen, überprüfen, ggf. zu korrigieren und zu bewerten. Gesellschaftsformen, Völkern und Nationen 8 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
ALLGEMEINER TEIL 2 Lernen und Unterricht ∙ Nachhaltigkeit der ökologischen, sozialen und ∙ Inklusive Schule: Die inklusive Schule zeichnet ökonomischen Entwicklung: Erhalt der natürlichen sich dadurch aus, dass sie in allen Schularten und Lebensgrundlagen, Sicherung und Weiterentwicklung Schulstufen Kinder und Jugendliche mit und ohne der sozialen, wirtschaftlichen und technischen Behinderung gemeinsam beschult und ihren Unterricht Lebensbedingungen im Kontext der Globalisierung auf eine Schülerschaft in der ganzen Bandbreite ∙ Gleichstellung und Diversität: Entfaltungsmöglichkeiten ihrer Heterogenität ausrichtet. Diese Heterogenität der Geschlechter, Wahrung des Gleichberechtigungs- bezieht sich nicht allein auf Behinderung oder gebots, Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt sonderpädagogischen Förderbedarf. Sie steht ∙ Partizipation: Recht aller Menschen zur generell für Vielfalt und schließt beispielsweise verantwortungsvollen Mit-Gestaltung ihrer sozio- die Hochbegabung ebenso ein wie den kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Migrationshintergrund oder unterschiedliche soziale Lebensverhältnisse Ausgangslagen. ∙ Sonderpädagogische Förderung: Auch die 2.3 Leitbild Unterricht Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf orientiert sich an Guter Unterricht den Fachanforderungen. Das methodische Instrument ∙ fördert gezielt die Freude der Schülerinnen und Schüler dafür ist der Förderplan, der in Ausrichtung auf die am Lernen und die Entwicklung fachlicher Interessen individuelle Situation und den sonderpädagogischen ∙ lässt Schülerinnen und Schüler Selbstwirksamkeit erfahren Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers und ∙ vermittelt Wertorientierungen in Zusammenarbeit mit einem Förderzentrum erstellt, ∙ fördert nicht allein die intellektuellen und kognitiven umgesetzt und evaluiert wird. Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, sondern ∙ Durchgängige Sprachbildung: Die Vermittlung schul- auch ihre sozialen und emotionalen, kreativen und und bildungsrelevanter sprachlicher Fähigkeiten körperlichen Potenziale (Bildungssprache) erfolgt im Unterricht aller Fächer. ∙ ermöglicht den Schülerinnen und Schülern durch Das Ziel ist, die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder passende Lernangebote, die auf ihre individuellen und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund, Voraussetzungen und ihr Vorwissen abgestimmt sind, unabhängig von ihrer Erstsprache, im Schriftlichen wie einen systematischen − alters- und entwicklungs im Mündlichen systematisch auf – und auszubauen. gerechten − Erwerb von Wissen und Können sowie die Das setzt entsprechenden Wortschatz und die Kenntnis Chance, Leistungserwartungen zu erfüllen bildungssprachlicher grammatischer Strukturen voraus. ∙ fördert und fordert eigene Lernaktivität der Schülerinnen Die Lehrkräfte planen und gestalten den Unterricht und Schüler, vermittelt Lernstrategien und unterstützt mit Blick auf die Sprachebene Bildungssprache und die Fähigkeit zum selbstgesteuerten Lernen stellen die Verbindung von Alltags –, Bildungs- und ∙ zielt auf nachhaltige Lernprozesse Fachsprache explizit her. ∙ bietet Gelegenheit, das Gelernte in ausreichender Form Alle Schülerinnen und Schüler werden an die Besonder systematisch einzuüben, anzuwenden und zu festigen. heiten von Fachsprachen und an fachspezifische Textsor ten herangeführt. Deshalb ist Fachunterricht auch stets 2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung Sprachunterricht auf bildungs- und fachsprachlichem Niveau. Folgende Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung, ∙ Kulturelle Bildung: Kulturelle Bildung ist unverzichtbarer die sich aus den pädagogischen Zielen des Schulgesetzes Teil der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung, ergeben, sind nicht dem Unterricht einzelner Fächer die den Einzelnen zur Mitgestaltung gesellschaftlicher zugeordnet. Sie sind im Unterricht aller Fächer zu Prozesse befähigt. Der Zusammenarbeit mit berücksichtigen: professionellen Künstlerinnen, Künstlern und FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE 9
ALLGEMEINER TEIL 2 Lernen und Unterricht Kulturschaffenden auch an außerschulischen Lernorten kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. ∙ Niederdeutsch und Friesisch: Seinem Selbstverständnis nach ist Schleswig-Holstein ein Mehrsprachenland, in dem Regional- und Minderheitensprachen als kultureller Mehrwert begriffen werden. Für die Bildungseinrichtungen des Landes erwächst daraus die Aufgabe, das Niederdeutsche und das Friesische zu fördern und zu seiner Weiterentwicklung beizutragen. ∙ Medienbildung: Medien sind Bestandteil aller Lebensbereiche; wesentliche Teile der Umwelt sind nur medial vermittelt zugänglich. Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt, sachgerecht, sozial verantwortlich, kommunikativ und kreativ mit den Medien umzugehen. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit dem Bild von Wirklichkeit, das medial erzeugt wird. Schülerinnen und Schüler sollen den Einfluss der Medien reflektieren und dabei erkennen, dass Medien (Nachrichten, Zeitungen, Bücher, Filme etc.) immer nur eine Interpretation, eine Lesart von Wirklichkeit bieten, und sie sollen sich bewusst werden, dass ihr vermeintlich eigenes Bild von Wirklichkeit durch die Medien (mit-)bestimmt wird. ∙ Berufs- und Studienorientierung: Diese ist integrativer Bestandteil im Unterricht aller Fächer und Jahrgangsstufen. Sie hat einen deutlichen Praxisbezug, z.B. Betriebspraktika, schulische Veranstaltungen am Lernort Betrieb. Die Schulen haben ein eigenes Curriculum zur Berufs- und Studienorientierung, sie gewährleisten in Zusammenarbeit mit ihren Partnern, wie z.B. der Berufsberatung, eine kontinuierliche Unterstützung der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler nach dem Schulabschluss einen beruflichen Anschluss finden. 10 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
ALLGEMEINER TEIL 3 Grundsätze der Leistungsbewertung 3 Grundsätze der Leistungsbewertung Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend an der Teilnahme am Unterricht beeinträchtigt sind . Leistungsbewertung wird verstanden als Dokumentation ∙ Bei Schülerinnen und Schülern, deren Zweitsprache und Beurteilung der individuellen Lernentwicklung und Deutsch ist, kann die Schule wegen zu geringer des jeweils erreichten Leistungsstands. Sie erfasst alle Deutschkenntnisse auf eine Leistungsbewertung in in den Fachanforderungen ausgewiesenen Kompetenz bestimmten Fächern verzichten. bereiche und berücksichtigt sowohl die Prozesse als auch ∙ Besonderen Schwierigkeiten im Lesen und die Ergebnisse schulischen Arbeitens und Lernens. Die Rechtschreiben wird durch Ausgleichs- und Beurteilung von Leistungen dient der kontinuierlichen Fördermaßnahmen gemäß Erlass begegnet. Rückmeldung an Schülerinnen, Schüler und Eltern, zudem ist sie für die Lehrkräfte eine wichtige Grundlage für För- Leistungsbewertung im Zeugnis derungs- und Beratungsstrategien. Die individuelle Leistungs- Die Leistungsbewertung im Zeugnis ist das Ergebnis einer bewertung erfüllt neben der diagnostischen auch eine er- sowohl fachlichen als auch pädagogischen Abwägung der mutigende Funktion. Kriterien und Verfahren der Leistungs- erbrachten Unterrichtsbeiträge und ggf. Leistungsnach bewertung werden den Schülerinnen, Schülern und Eltern weise. Es ist sicherzustellen, dass die Bewertung für die vorab offengelegt und erläutert. Schülerinnen und Schüler Unterrichtsbeiträge auf einer ausreichenden Zahl unter- erhalten eine kontinuierliche Rückmeldung über den Lei- schiedlicher Formen von Unterrichtsbeiträgen beruht. Bei stungsstand. Diese erfolgt so rechtzeitig, dass die Schü- der Gesamtbewertung hat der Bereich der Unterrichts lerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, aus der Rück- beiträge ein stärkeres Gewicht als der Bereich der Leistungs- meldung zukünftige Lern- und Arbeitsstrategien abzuleiten. nachweise. Fachspezifische Hinweise zur Leistungsbe wertung werden in den Fachanforderungen ausgeführt. In der Leistungsbewertung werden zwei Beurteilungsbereiche unterschieden: Unterrichtsbeiträge und Leistungsnachweise. Vergleichsarbeiten ∙ Unterrichtsbeiträge umfassen alle Leistungen, die sich Vergleichsarbeiten in den Kernfächern sind länderüber auf die Mitarbeit und Mitgestaltung im Unterricht oder greifend konzipiert und an den KMK- Bildungsstandards im unterrichtlichen Kontext beziehen. Zu ihnen gehören orientiert. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, ob sowohl mündliche als auch praktische und schriftliche und inwieweit Schülerinnen und Schüler die in den Bil- Leistungen. dungsstandards formulierten Leistungserwartungen er- ∙ Leistungsnachweise werden in Form von Klassenarbeiten füllen. Vergleichsarbeiten dienen in erster Linie der Selbst- und Leistungsnachweisen, die diesen gleichwertig sind, evaluation der Schule. Sie ermöglichen die Identifikation erbracht; sie decken die verbindlichen Leistungserwartun- von Stärken und Entwicklungsbedarfen von Lerngruppen. gen der Fächer und die Kompetenzbereiche angemessen Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden schulintern ab. Art und Zahl der in den Fächern zu erbringenden ausgewertet. Die Auswertungen sind Ausgangspunkt für Leistungsnachweise werden per Erlass geregelt. Strategien und Maßnahmen der Unterrichtsentwicklung. Vergleichsarbeiten gehen nicht in die Leistungsbewertung Besondere Regelungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler ein. Die Teilnahme ∙ Für Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem an den Vergleichsarbeiten ist per Erlass geregelt. sonderpädagogischen Förderbedarf, die zieldifferent unterrichtet werden, wird ein Förderplan mit individuell Zentrale Abschlussprüfungen zu erreichenden Leistungserwartungen aufgestellt. Im Rahmen der Prüfungen zum Erwerb des Ersten allge- ∙ Werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi meinbildenden Schulabschlusses, des Mittleren Schulab- schem Förderbedarf entsprechend den Anforderungen schlusses und der Allgemeinen Hochschulreife werden in der allgemeinbildenden Schule unterrichtet, hat die einigen Fächern Prüfungen mit zentraler Aufgabenstellung Schule der Beeinträchtigung angemessen Rechnung durchgeführt. Die Prüfungsregelungen richten sich nach zu tragen (Nachteilsausgleich). Dies gilt ebenso für den Fachanforderungen und den KMK-Bildungsstandards. FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE 11
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I 1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I II Fachanforderungen Geschichte Sekundarstufe I 1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I fremder Epochen und ihren Spuren in der eigenen Lebenswelt trägt dazu bei, rational und kritisch fundierte 1.1 Grundlagen und Lernausgangslage Positionen im Sinne eines historisch-politischen Urteilsvermögens zu gewinnen. Mit der Entwicklung Die Lernausgangslage des Faches Geschichte in den dieses Urteilsvermögens werden die Schülerinnen und Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ist durch folgende Schüler zugleich in die Lage versetzt, am demokratischen Merkmale charakterisiert: Gemeinwesen und an der Gestaltung der politischen ∙ Aufgrund der Kontingentstundentafel und differierender Kultur teilzuhaben. schulinterner Fachcurricula beginnt Geschichte als eigen- ständiges Unterrichtsfach in den Klassenstufen 5 oder 6. Der Geschichtsunterricht vermittelt auch die Einsicht in ∙ Geschichte ist in allen Medien präsent. die Verschiedenheit menschlicher Daseinsformen und die Populärwissenschaftliche Veröffentlichungen, Fähigkeit, sich in die Situation der am historischen Prozess Kinderlexika, Comics, Ausstellungen, Angebote beteiligten Individuen und Gruppen hineinzuversetzen. außerschulischer Lernorte und die Präsentation Dies ist zugleich mit dem Ziel verbunden, dass die geschichtlicher Themen in den audiovisuellen Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben, die Medien und im Internet führen zu einer Vorprägung ihnen ein souveränes, selbstgesteuertes historisches der Schülerinnen und Schüler. Solche Elemente der Denken ermöglichen, damit sie sich nach ihrer Schulzeit Geschichtskultur beeinflussen ihre Erwartungshaltung als autonome Subjekte in der Geschichtskultur orientieren bei der Begegnung mit historischen Phänomenen, und behaupten können. Ereignissen und Persönlichkeiten im Unterricht. Damit werden Grundlagen für das Leben in einer pluralen Im Unterricht der Grundschule werden die Schülerinnen Welt bereitgestellt. und Schüler bereits an historische Inhalte und Fragestellungen aus ihrer Lebenswelt herangeführt. Dabei In diesem Sinne ist das übergeordnete Ziel des wird versucht, die subjektive und erlebnisorientierte Geschichtsunterrichts die Entwicklung eines reflektierten Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler durch Geschichtsbewusstseins. Dieses artikuliert sich in Begegnungen mit Wirklichkeit und Lebenswelt narrativer Kompetenz, d. h. der Fähigkeit, durch zu versachlichen und zu objektivieren. Die in der rational begründetes historisches Erzählen Sinn über Grundschule vermittelten Kompetenzen ermöglichen es, Zeiterfahrung zu bilden (Konstruktion). Umgekehrt auf unterschiedliche Sozialformen und auf methodische stellt auch die Dekonstruktion, d. h. die kritische Fertigkeiten wie zielgerichtetes Sammeln, Ordnen und Analyse bereits vorliegender und fremder historischer Auswerten zurückzugreifen. Narrationen (Deutungen), eine wichtige Aufgabe des Geschichtsunterrichts dar. 1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung 1.3 Didaktische Leitlinien Der Geschichtsunterricht vermittelt die Fähigkeit und die Die in diesen Fachanforderungen formulierten Standards Bereitschaft, sich mit den geschichtlichen Elementen, sollen im Rahmen der verbindlichen Halbjahresthemen Strukturen und Abläufen auseinanderzusetzen, die für die in themenzentrierter Auseinandersetzung mit den Orientierung in der heutigen Gesellschaft von Bedeutung historischen Inhalten erreicht werden. sind und trägt so zur Identitätsbildung bei. Es bleibt den Fachkonferenzen vorbehalten, mit Blick Diese Beschäftigung mit den historisch gewachsenen auf die eigene Schülerschaft sowie auf das lokale und Denkmustern, Wertmaßstäben und Lebensgewohnheiten regionale Umfeld im Rahmen der vorgegebenen Themen 12 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I 1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I dazu geeignete historische Inhalte und Vorgaben für ∙ ermöglichen die Entwicklung und Ausdifferenzierung Unterrichtsverfahren (Fachtage, Projekte, Exkursionen, …) eines je eigenen reflektierten Geschichtsbewusstseins im schulinternen Fachcurriculum festzulegen. der Lernenden in den verschiedenen Dimensionen. Diese können sein: Temporalbewusstsein (gestern Für die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte und die – heute – morgen), Wirklichkeitsbewusstsein real - Organisation des Lernprozesses sind die folgenden fiktiv), Wandelbewusstsein (statisch – veränderlich), didaktischen Prinzipien besonders zu beachten: Identitätsbewusstsein (wir – ihr – sie), politisches ∙ Problemorientierung, Bewusstsein (oben – unten), ökonomisch-soziales ∙ Multiperspektivität, Bewusstsein (arm – reich), moralisches Bewusstsein ∙ Kontroversität (richtig – falsch). ∙ Pluralität und Interkulturalität, ∙ Wissenschaftsorientierung, Im Sinne einer Schülerorientierung entsprechen Themen, ∙ Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung Inhalte, Methoden und Anforderungen dem Erfahrungs- ∙ Handlungsorientierung. und Lernstand der Schülerinnen und Schüler, die den historischen Erkenntnisprozess zunehmend selbstständig Im Unterricht sind verschiedene fachspezifische vollziehen. Narrative Kompetenz bedeutet in diesem Verfahrensweisen bzw. thematische Zusammenhang, dass die Schülerinnen und Schüler Strukturierungskonzepte einzusetzen; dazu gehören lernen, ihre persönlichen geschichtlichen Vorkenntnisse chronologisch-genetisches Verfahren, Längsschnitt, und Voreinstellungen in eine methodisch fundierte Querschnitt, Fallanalyse und historischer Vergleich. Narration zu übertragen. Hierfür eignen sich besonders regional- und landesgeschichtlichen Inhalte, die im Die acht vorgegebenen Themen (ab S.21) sind für die schulinternen Fachcurriculum ausgewiesen werden. Gestaltung der schulinternen Fachcurricula verbindlich. 1.4 Anforderungsebenen und Anforderungsbereiche Die Themen und die historischen Inhalte ∙ berücksichtigen grundlegende Inhalte, die im In den Fachanforderungen für die Sekundarstufe I werden kollektiven Gedächtnis und der Geschichtskultur unserer die angestrebten Kompetenzen und die zentralen Inhalte Gesellschaft präsent sind (Basisnarrative), auf drei Anforderungsebenen ausgewiesen: ∙ sind für die Diskursfähigkeit der Lernenden und deren ∙ Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) kulturelle Anschlussfähigkeit relevant, ∙ Mittlerer Schulabschluss (MSA) ∙ stellen einen Bezug zu derzeitigen gesellschaftlichen ∙ Übergang in die Oberstufe Schlüssel- bzw. Kernproblemen her, ∙ berücksichtigen unterschiedliche Für die Gestaltung des Unterrichts, die Erstellung von geschichtswissenschaftliche Dimensionen, wie Aufgaben und die Bewertung von Unterrichtsbeiträgen zum Beispiel Politik-, Wirtschafts-, Sozial-, Alltags-, und Leistungsnachweisen sind auf allen Mentalitäts-, Kultur- und Geschlechtergeschichte, Anforderungsebenen (ESA, MSA, Übergang Oberstufe) ∙ weisen exemplarische Bedeutung auf, die grundlegende die folgenden Anforderungsbereiche zu berücksichtigen: Einsichten in historische Prozesse, Strukturen und ∙ Der Anforderungsbereich I (AFB I) umfasst das Zusammenhänge eröffnet, Wiedergeben von Sachverhalten aus einem ∙ ermöglichen es den Lernenden, in intensiver abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang Auseinandersetzung mit dem historischen unter rein reproduktivem Benutzen eingeübter Sachgegenstand Fachbegriffe sowie Methoden Arbeitstechniken (Reproduktion). historischer Erkenntnis zu lernen und anzuwenden, um ∙ Der Anforderungsbereich II (AFB II) umfasst das fachspezifische Kompetenzen auszubilden, selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE 13
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I 1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte (Reorganisation und Transfer). ∙ Der Anforderungsbereich III (AFB III) umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu eigenständigen Begründungen, Folgerungen, Deutungen und Wertungen zu gelangen (Reflexion und Problemlösung). Im Unterricht müssen für jede Schülerin und jeden Schüler die Anforderungsbereiche I, II und III angemessen angeboten und entsprechende Leistungen von ihnen eingefordert werden. Das ist unabhängig von der Anforderungsebene, auf der die Lernenden sich individuell befinden, zu gewährleisten. Den Anforderungsbereichen zugeordnet sind Operatoren (siehe Anhang). Diese dienen dazu, den Schülerinnen und Schülern die Anforderungen der Aufgabenstellungen transparent zu machen. Der Umgang mit den Operatoren wird im Laufe der Sekundarstufe I vermittelt und eingeübt. 14 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I 2 Kompetenzbereiche 2 Kompetenzbereiche Narrative Kompetenz als Ausdruck historischen Denkens und reflektierten Geschichtsbewusstseins setzt sich aus Geschichtsunterricht zielt auf den Erwerb fachlicher vier Teilbereichen zusammen: Kompetenzen in Auseinandersetzung mit historischen Inhalten. Kenntnisse von geschichtlichen Ereignissen ∙ 1. Wahrnehmungskompetenz und Entwicklungen sind eine notwendige, nicht jedoch Die Schülerinnen und Schüler werden auf historische eine hinreichende Voraussetzung historischen Lernens. Zeugnisse und Präsentationen (z.B. Geschichtsfilme, Übergeordnetes Ziel des Geschichtsunterrichts muss Ausstellungen) aus der Geschichtskultur aufmerksam daher die Entwicklung einer narrativen Kompetenz sein, und können aus ihnen Fragen und Vermutungen die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, durch ableiten, die Grundlage für deren Erschließung sind. historisches Erzählen Sinn über Zeiterfahrung zu bilden. Historisches Erzählen verknüpft einzelne Sachverhalte ∙ 2. Erschließungskompetenz aus der Vergangenheit und misst ihnen dadurch eine Die Schülerinnen und Schüler können durch besondere Bedeutung zu. Dies wird erreicht, indem die sachgerechten Umgang mit verschiedenen Gattungen Schülerinnen und Schüler lernen, historische Fragen von historischen Quellen und Darstellungen eigene zu stellen, Sachverhalte zu analysieren, Sachurteile geschichtliche Sachanalysen entwickeln und formulieren und Werturteile zu formulieren. Das heißt, dass in sowie bereits vorhandene kritisch überprüfen. der Auseinandersetzung mit Geschichte Narrationen konstruiert werden, in denen Vergangenheitspartikel ∙ 3. Sachurteilskompetenz sinnhaft und sinnstiftend miteinander verknüpft werden. Die Schülerinnen und Schüler nutzen eigene Historisches Erzählen ist daher eine Art rationaler und erfassen vorliegende Sachanalysen in ihrem Argumentation, deren Geltungsanspruch begründet Zusammenhang und verwenden diese, um plausible werden muss und kritisiert werden kann. Beziehungszusammenhänge in einem Sachurteil zu bündeln und um die Grundlagen von Sachurteilen zu Umgekehrt stellt auch die Dekonstruktion, d. h. die erkennen und zu reflektieren. kritische Analyse bereits vorliegender und fremder historischer Narrationen (Deutungen), eine wichtige ∙ 4. Orientierungskompetenz Aufgabe des Geschichtsunterrichts dar. Diese Deutungen Die Schülerinnen und Schüler gewinnen in der finden sich beispielsweise in Werken von Historikerinnen Auseinandersetzung mit historischen Inhalten und Historikern, in geschichtlichen Dokumentar- oder Orientierung in der individuellen und sozialen Spielfilmen, in mündlichen Erzählungen oder vermittelt Lebenspraxis mit Blick auf Gegenwart und Zukunft und durch Denkmäler u.v.m. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln reflektierte und reflexive Einstellungen und werden mit diesen bestehenden historischen Narrationen Haltungen. Dies geschieht durch Konstruktion und alltäglich mehr konfrontiert als mit historischen Quellen Dekonstruktion von Werturteilen unter Berücksichtigung und daher ist es von wesentlicher Bedeutung, deren verschiedener Perspektiven sowie durch Reflexion des Gültigkeit, Stimmigkeit, Plausibilität, Aussageabsicht oder historischen Lernens und seiner Dimensionen. Begründungen zu überprüfen. Beides zusammen, also Konstruktion und Dekonstruktion, versetzen Schülerinnen und Schüler in die Lage, historisch zu denken. Das Kompetenzmodell für Schleswig-Holstein zur Entwicklung dieser narrativen Kompetenz bei Schülerinnen und Schülern orientiert sich an dem Modell des Geschichtsdidaktikers Peter Gautschi. FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE 15
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I 2 Kompetenzbereiche Zusammenfassende Darstellung des Kompetenzmodells Sachurteil Werturteil Sachurteils- Orientierungs- kompetenz kompetenz Historisches Erzählen Vergangenheit Gegenwart Zukunft Reflektiertes Geschichtsbewusstsein Sachanalyse Frage Erschließungs- Wahrnehmungs- kompetenz kompetenz Die folgenden Kompetenzerwartungen sind für die auch für die Schülerinnen und Schüler, die den Schülerinnen und Schüler, die den Übergang von Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss oder den der Sekundarstufe I zur Oberstufe absolvieren, im Mittleren Schulabschluss anstreben. Dabei bedürfen Sinne von Standards verbindlich. In unterschiedlichen diese Schülerinnen und Schüler zur Erlangung der Ausprägungen wie dem Komplexitätsgrad von Kompetenzen besonderer individueller Hilfestellungen Materialien und Aufgaben gilt diese Verbindlichkeit (Binnendifferenzierung). 2.1 Wahrnehmungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler ESA MSA Übergang Oberstufe ∙ erkennen in der eigenen Gegenwart und Umgebung Phänomene, Sachverhalte und Spuren, die in die Vergangenheit weisen, ∙ entwickeln eine individuelle Neugier, ∙ stellen Fragen an die Vergangenheit, ∙ stellen gezielte und weiterführende Fragen an die Vergangenheit, ∙ diskutieren über Wege zur Beantwor- ∙ diskutieren über Wege zur Beantwortung der Fragen und formulieren Hypo- tung der Fragen mit Hilfen, thesen, die historisches Lernen anregen, ∙ erkennen Veränderungen in der Zeit und Zeitdifferenzen, ∙ suchen mit Hilfe Materialien oder ∙ suchen größtenteils selbstständig Materialien oder Menschen, die über die Menschen, die über die Vergangen- Vergangenheit Auskunft geben, heit Auskunft geben, ∙ begegnen Zeitzeugen mit Offenheit, Respekt und Neugier. 16 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I 2 Kompetenzbereiche 2.2 Erschließungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler ESA MSA Übergang Oberstufe ∙ unterscheiden Quellen und ∙ unterscheiden Quellen (und ihre Gattungen) sowie Darstellungen (und ihre Darstellungen, Formen), ∙ beschreiben Merkmale der verschie- ∙ beschreiben Merkmale der verschiedenen Quellen und Darstellungen und denen Quellen und Darstellungen, charakterisieren diese, ∙ entnehmen Texten, Bildern, Schau ∙ entnehmen Texten, Bildern, Schau- ∙ entnehmen Texten, Bildern, Schau- bildern und Karten angeleitet Infor- bildern und Karten größtenteils bildern und Karten selbstständig mationen, selbstständig Informationen, Informationen, ∙ identifizieren unterschiedliche Phä- ∙ identifizieren unterschiedliche Phä- ∙ identifizieren unterschiedliche Phä- nomene, Sachverhalte und Personen, nomene, Sachverhalte und Personen, nomene, Sachverhalte und Personen, angeleitet durch gezielte Fragestel- angeleitet durch Fragestellungen, lungen, ∙ ziehen aus Quellen Rückschlüsse auf ∙ ziehen größtenteils selbstständig ∙ ziehen aus Quellen selbstständig die Autoren auf der Basis von bereit aus Quellen Rückschlüsse auf die Rückschlüsse auf die Autoren, gestellten Informationen, Autoren, ∙ nennen Zeit, Ort und historischen ∙ nennen Zeit, Ort und historischen ∙ nennen Zeit, Ort und historischen Zusammenhang einer Quelle oder Zusammenhang einer Quelle oder Zusammenhang einer Quelle oder Darstellung, Darstellung und stellen diese sprach- Darstellung und stellen diese sprach- lich angemessen dar, lich angemessen und umfassend dar, ∙ entwickeln einfache Fragen an leicht ∙ entwickeln Fragen an gut verständli- ∙ entwickeln Fragen an Quellen und verständliche Quellen und Darstel- che Quellen und Darstellungen und Darstellungen und beantworten lungen und beantworten diese, beantworten diese, diese, ∙ prüfen Aussagekraft und Verlässlich- ∙ prüfen Aussagekraft und Verlässlich- ∙ prüfen Aussagekraft und Verlässlich- keit von Quellen und Darstellungen keit von Quellen und Darstellungen keit von Quellen und Darstellungen mit gezielten Hilfestellungen, mit Hilfestellungen und schätzen den nach eingeübten Kriterien und schät- Erkenntniswert ein, zen den Erkenntniswert ein, ∙ zitieren stark angeleitet gehaltvolle ∙ zitieren angeleitet gehaltvolle Aussa- ∙ zitieren gehaltvolle Aussagen, weisen Aussagen, weisen diese bibliogra- gen, weisen diese bibliografisch nach diese bibliografisch nach und leisten fisch nach und leisten dadurch formal und leisten dadurch formal korrekte dadurch formal korrekte Textarbeit, korrekte Textarbeit, Textarbeit, ∙ entwickeln anhand von Quellen und ∙ stellen anhand von Quellen und Darstellungen begründete Hypothesen auf Darstellungen Vermutungen und und überprüfen sie, überprüfen sie, ∙ präsentieren angeleitet, anschaulich präsentieren größtenteils selbstständig, anschaulich und sprachlich angemes- und sprachlich angemessen ihre Ar- sen ihre Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme funktionaler Medien. beitsergebnisse unter Zuhilfenahme funktionaler Medien. FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE 17
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I 2 Kompetenzbereiche 2.3 Sachurteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler ESA MSA Übergang Oberstufe ∙ grenzen Gegenwärtiges von Vergangenem und Zukünftigem ab, ∙ identifizieren mit Hilfestellung ∙ identifizieren größtenteils selbst- ∙ identifizieren Zusammenhänge wie Zusammenhänge wie z.B. Ursache ständig Zusammenhänge wie z.B. z.B. Ursache und Wirkung in Erzäh- und Wirkung in Erzählungen und Ursache und Wirkung in Erzählungen lungen und Erklärungen, Erklärungen, und Erklärungen, ∙ erkennen die Perspektiven verschie- ∙ erkennen die Perspektiven verschiedener Beteiligter in konkreten historischen dener Beteiligter in konkreten histori- Situationen und unterscheiden diese voneinander, schen Situationen, ∙ stellen angeleitet Bezüge zu anderen ∙ stellen Bezüge zu anderen histori- historischen Phänomenen her, schen Phänomenen her, ∙ ordnen Ereignisse, Sachverhalte und ∙ ordnen Ereignisse, Sachverhalte und Personen zeitlich ein, setzen sie in Bezie- Personen zeitlich ein und setzen sie hung zueinander und vergleichen diese, in Beziehung zueinander, ∙ beurteilen Handlungsspielräume historischer und gegenwärtiger Akteure im Hinblick auf offene Möglichkeiten und Zwangslagen, ∙ ermitteln die Aussageabsicht von ∙ ermitteln die Aussageabsicht von Quellen und Darstellungen und setzen Quellen und Darstellungen, diese in den historischen Kontext, ∙ formulieren begründete Sachurteile, ∙ formulieren multikausal begründete ∙ formulieren multikausal und reflek- Sachurteile, tiert begründete Sachurteile, ∙ überprüfen fremde und eigene Sach- ∙ überprüfen fremde und eigene Sach- ∙ überprüfen fremde und eigene Sach- urteile anhand leicht verständlicher urteile anhand ausgewählter Quellen, urteile anhand von Quellen, Quellen, ∙ stellen historische Sachverhalte mit ∙ stellen historische Sachverhalte mit ∙ stellen historische Sachverhalte plau- Hilfen zusammenhängend dar, Hilfen plausibel dar, sibel dar, ∙ erkennen und formulieren die Vielfalt möglicher Sachurteile und dadurch den Konstruktcharakter von Geschichte. 18 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I 2 Kompetenzbereiche 2.4 Orientierungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler ESA MSA Übergang Oberstufe ∙ erkennen in Erzählungen und Dar- ∙ erkennen in Erzählungen und Dar- ∙ erkennen in Erzählungen und Dar- stellungen durch gezielte Hinweise stellungen durch Hinweise wertende stellungen wertende Sinnbildungs- wertende Sinnbildungsmuster, Sinnbildungsmuster, muster, ∙ stellen einen Bezug von Phänomenen aus der Vergangenheit zur eigenen Person oder Gegenwart her, ∙ erkennen Interessen und Werte, die ∙ erkennen Interessen und Werte, die ∙ erkennen Interessen und Werte, die bei Menschen der Vergangenheit bei Menschen der Vergangenheit bei Menschen der Vergangenheit eine Rolle spielten, und formulieren eine Rolle spielten, und reflektieren eine Rolle spielten, und reflektieren diese, diese mit Hilfestellungen, diese, ∙ erklären angeleitet den Einfluss his- ∙ erklären angeleitet den Einfluss ∙ erklären den Einfluss historischer torischer Konfliktsituationen auf die historischer Konfliktsituationen auf Konfliktsituationen auf die Gegen- Gegenwart, begründen diese nach die Gegenwart, begründen diese wart, begründen diese und schätzen vorgegebenen Kriterien und schät- und schätzen deren Einfluss für die deren Einfluss für die Zukunft ab, zen deren Einfluss für die Zukunft ab, Zukunft ab, ∙ formulieren eigene Werturteile krite- ∙ formulieren eigene plausible Wertur- ∙ formulieren eigene plausible Wertur- rienorientiert, teile kriterienorientiert und stellen sie teile kriterienorientiert und stellen sie sprachlich angemessen dar, sprachlich angemessen und umfas- send dar, ∙ überprüfen ihre Werturteile anhand ∙ überprüfen ihre Werturteile anhand ∙ überprüfen ihre Werturteile anhand geltender Normen, geltender Normen und vergleichen geltender Normen, vergleichen sie sie mit anderen, mit anderen und reflektieren dadurch ihre eigenen Werturteile, ∙ finden in der Geschichte Orientierung für die Bewältigung ihrer Gegenwart und Gestaltung der Zukunft, ∙ reflektieren ihren Lernprozess. Schülerinnen und Schülerinnen und Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler Schüler Schüler Schüler kommen in GU lernen durch Narrative versprachliches erreichen reflek- Konstruktion und Kompe- tiertes Geschichts- mit naiven ihr historisches Dekonstruktion tenz bewusstsein Geschichtsbildern Denken historisch denken Prozessmodell des Geschichtsunterrichts FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE 19
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