Fachanforderungen Geschichte - Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I Sekundarstufe II

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Ministerium für Schule
                                                   und Berufsbildung

Fachanforderungen
Geschichte

Allgemein bildende Schulen
Sekundarstufe I
Sekundarstufe II

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

                                        FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE        1
Impressum

Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7124, 24171 Kiel
Kontakt: pressestelle@bimi.landsh.de
Layout: Stamp Media im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.stamp-media.de
Druck: Schmidt & Klaunig im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.schmidt-klaunig.de
Kiel, Juli 2016
Die Landesregierung im Internet: www.schleswig-holstein.de

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Fachanforderungen
Geschichte

Allgemein bildende Schulen
Sekundarstufe I
Sekundarstufe II
INHALT

    Inhalt

    I Allgemeiner Teil..................................................................................................................................................................... 6

      1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt..................................................................................................................................... 7

      2 Lernen und Unterricht.................................................................................................................................................................. 8

         2.1 Kompetenzorientierung......................................................................................................................................................... 8

         2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des gesellschaftlichen Lebens....................................................................... 8

         2.3 Leitbild Unterricht................................................................................................................................................................... 9

         2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung...................................................................................................................... 9

      3 Grundsätze der Leistungsbewertung....................................................................................................................................... 11

    II Fachanforderungen Geschichte Sekundarstufe I....................................................................................... 12

      1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I........................................................................................................................... 12

         1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 12

         1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 12

         1.3 Didaktische Leitlinien .......................................................................................................................................................... 12

         1.4 Anforderungsebenen und Anforderungsbereiche.......................................................................................................... 13

      2 Kompetenzbereiche................................................................................................................................................................... 15

         2.1 Wahrnehmungskompetenz................................................................................................................................................. 15

         2.2 Erschließungskompetenz.................................................................................................................................................... 15

         2.3 Sachurteilskompetenz.......................................................................................................................................................... 15

         2.4 Orientierungskompetenz.................................................................................................................................................... 15

      3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 20

      4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 22

      5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 24

         5.1 Unterrichtsbeiträge.............................................................................................................................................................. 24

         5.2 Bewertungskriterien............................................................................................................................................................. 25

4   FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
INHALT

III Fachanforderungen Geschichte Sekundarstufe II.................................................................................... 26

  1 Das Fach Geschichte in der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen.......................................................... 26

     1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 26

     1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 26

     1.3 Didaktische Leitlinien........................................................................................................................................................... 26

     1.4 Anforderungsniveaus und Anforderungsbereiche........................................................................................................... 26

  2 Kompetenzbereiche .................................................................................................................................................................. 27

  3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 27
     E1: Vergangenheit und Gegenwart – Lernen aus der Geschichte?...................................................................................... 28
     E2: Begegnungen von Kulturen – Konfrontation, Abgrenzung oder Integration?.............................................................. 28
     E3: Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft – Kontinuitäten und Brüche........................................................................... 29
     Q1.1: Die Menschenrechte aus universal-historischer Perspektive – angeboren, egalitär, unteilbar und universell?.... 29
     Q1.2: Nationale Identitäten seit dem 19. Jahrhundert – Realität oder Konstruktion?........................................................ 30
     Q2.1: Diktatur und Demokratie im Zeitalter der Extreme...................................................................................................... 31
     Q2.2: Dauerhafter Friede – eine Utopie? Friedensschlüsse und Lösungsversuche internationaler Konflikte................. 32

  4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 34

  5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 34

     5.1 Unterrichtsbeiträge.............................................................................................................................................................. 35

     5.2 Klassenarbeiten und gleichwertige Leistungsnachweise................................................................................................ 35

     5.3 Bewertungskriterien............................................................................................................................................................. 35

  6 Die Abiturprüfung im Fach Geschichte.................................................................................................................................... 36

     6.1 Anforderungsbereiche in der Abiturprüfung.................................................................................................................... 36

     6.2 Die schriftliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 36

     6.3 Die mündliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 37

     6.4 Besondere Lernleistung....................................................................................................................................................... 38

IV Anhang.................................................................................................................................................................................. 39

                                                                                                                               FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE                                      5
ALLGEMEINER TEIL
1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt

     I Allgemeiner Teil

     1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt                       Vorgaben der Fachanforderungen
                                                                 Die Fachanforderungen beschreiben die didaktischen
     Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe          Grundlagen der jeweiligen Fächer und den spezifischen
     I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden            Beitrag der Fächer zur allgemeinen und fachlichen
     allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein.           Bildung. Darauf aufbauend legen sie fest, was Schüler­
     Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes. Die          innen und Schüler jeweils am Ende der Sekundarstufe I
     Fachanforderungen gehen von den pädagogischen               beziehungsweise am Ende der Sekundarstufe II wissen
     Zielen und Aufgaben aus, wie sie im Schleswig-              und können sollen. Aus diesem Grund sind die Fachan­
     Holsteinischen Schulgesetz (SchulG) formuliert sind. In     forderungen abschlussbezogen formuliert. Die fachlichen
     allen Fächern, in denen die Kultusministerkonferenz (KMK)   Anforderungen werden als Kompetenz- bzw. Leistungs­
     Bildungsstandards beschlossen hat, liegen diese den         erwartungen beschrieben und mit Inhalten verknüpft.
     Fachanforderungen zugrunde. Sie berücksichtigen auch
     die stufenbezogenen Vereinbarungen der KMK.                 In den Fachanforderungen für die Sekundarstufe I werden
                                                                 die angestrebten Kompetenzen und die zentralen Inhalte
     Die Fachanforderungen sind in einen für alle Fächer         auf drei Anforderungsebenen ausgewiesen:
     geltenden allgemeinen Teil und einen fachspezifischen       ∙ Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA): Die
     Teil gegliedert. Der fachspezifische Teil ist nach           Anforderungsebene beschreibt die Regelanforderungen
     Sekundarstufe I und Sekundarstufe II unterschieden. Alle     für den Erwerb des ESA; diese sind in den weiteren
     Teile sind inhaltlich aufeinander bezogen. Sie stellen       Anforderungsebenen enthalten.
     den verbindlichen Rahmen für die pädagogische und           ∙ Mittlerer Schulabschluss (MSA): Die Anforderungsebene
     unterrichtliche Arbeit dar.                                  beschreibt die über den ESA hinausgehenden
                                                                  Regelanforderungen für den Erwerb des MSA.
     In der Sekundarstufe I zielt der Unterricht sowohl auf      ∙ Übergang in die Oberstufe: Die Anforderungsebene
     den Erwerb von Allgemeinbildung als auch auf die             beschreibt die über den MSA hinausgehenden
     Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler. Sie         Regelanforderungen für den Übergang in die Oberstufe.
     können am Ende der neunten Jahrgangsstufe den
     Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, am Ende der       Der Unterricht in der Sekundarstufe I der
     zehnten Jahrgangsstufe den Mittleren Schulabschluss         Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler
     oder die Versetzung in die Sekundarstufe II erlangen.       entsprechend ihres Leistungsvermögens zum Ersten
                                                                 allgemeinbildenden Schulabschluss, zum Mittleren
     In der Sekundarstufe II zielt der Unterricht auf            Schulabschluss und zum Übergang in die Oberstufe und
     eine vertiefte Allgemeinbildung, die Vermittlung            muss daher allen Anforderungsebenen gerecht werden.
     wissenschaftspropädeutischer Grundlagen und auf das
     Erreichen der allgemeinen Berufs- und Studierfähigkeit.     Der Unterricht in der Sekundarstufe I am Gymnasium
     In der Sekundarstufe II können die Schülerinnen und         zielt auf einen erfolgreichen Übergang in die Oberstufe,
     Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife         so dass die Anforderungen für den Übergang in die
     oder mit bestandener Abiturprüfung die Allgemeine           Oberstufe vorrangig zu berücksichtigen sind.
     Hochschulreife erlangen.
                                                                 Die Fachanforderungen dienen der Transparenz und
     Am Gymnasium erwerben Schülerinnen und Schüler              Vergleichbarkeit. Sie gewährleisten die Durchlässigkeit
     den Mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die      und Mobilität im Schulwesen.
     Klassenstufe 11.
                                                                 Die Lehrkräfte gestalten den Unterricht und
                                                                 die damit verbundene Unterstützung der

6    FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
ALLGEMEINER TEIL
                                                            1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt

Persönlichkeitsentwicklung in eigener pädagogischer
Verantwortung. Sie berücksichtigen bei der konkreten
Ausgestaltung der Fachanforderungen die Beschlüsse
der Schulkonferenz zu Grundsatzfragen und dabei
insbesondere die Beschlüsse der Fachkonferenz zur
Abstimmung des schulinternen Fachcurriculums. Mit
ihren Vorgaben bilden die Fachanforderungen den
Rahmen für die Fachkonferenzarbeit in den Schulen.
Innerhalb dieser Rahmenvorgaben besitzen die Schulen
und auch die Fachkonferenzen Gestaltungsfreiheit
bezüglich der Umsetzung der Kontingentstundentafel,
der Lern- und Unterrichtsorganisation, der pädagogisch-
didaktischen Konzepte wie auch der inhaltlichen
Schwerpunktsetzungen. Die Fachanforderungen
verzichten auf kleinschrittige Detailregelungen.

Aufgabe der schulinternen Fachcurricula ist es,
die Kerninhalte und Kompetenzen, die in den
Fachanforderungen auf den jeweiligen Abschluss
bezogen ausgewiesen sind, über die einzelnen
Jahrgangsstufen hinweg aufzubauen. Die schulinternen
Fachcurricula bilden die Planungsgrundlage für den
Fachunterricht und enthalten konkrete Beschlüsse über
∙ anzustrebende Kompetenzen für die einzelnen
 Jahrgangsstufen
∙ Schwerpunktsetzungen, die Verteilung und Gewichtung
 von Unterrichtsinhalten und Themen
∙ fachspezifische Methoden
∙ angemessene mediale Gestaltung des Unterrichts
∙ Diagnostik, Differenzierung und Förderung,
 Leistungsmessung und Leistungsbewertung
∙ Einbeziehung außerunterrichtlicher Lernangebote und
 Ganztagsangebote.

Die Fachcurricula berücksichtigen die Prinzipien des
fächerverbindenden und fächerübergreifenden wie
auch des themenzentrierten Arbeitens. Die Fachcurricula
werden evaluiert und weiterentwickelt.

                                                          FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE          7
ALLGEMEINER TEIL
2 Lernen und Unterricht

     2 Lernen und Unterricht                                      ∙ Sozialkompetenz meint die Fähigkeit, die Bedürfnisse
                                                                   und Interessen der Mitlernenden empathisch
     Ziel des Unterrichts ist der systematische, alters- und       wahrzunehmen. Schülerinnen und Schüler sind in
     entwicklungsgemäße Erwerb von Kompetenzen. Der                der Lage, selbstständig und sozial verantwortlich zu
     Unterricht fördert die kognitiven, emotionalen, sozialen,     handeln. Sie setzen sich mit den Vorstellungen der
     kreativen und körperlichen Fähigkeiten der Schülerinnen       anderen kritisch und auch selbstkritisch auseinander,
     und Schüler. Er vermittelt ihnen kulturelle und               hören einander zu und gehen aufeinander ein. Sie
     gesellschaftliche Orientierung und ermuntert sie dazu,        können konstruktiv und erfolgreich mit anderen
     eigenständig zu denken und vermeintliche Gewissheiten,        zusammenarbeiten.
     kulturelle Wertorientierungen und gesellschaftliche          ∙ Methodenkompetenz meint die Fähigkeit, Aufgaben
     Strukturen auch kritisch zu überdenken. Unterricht trägt      selbstständig zu bearbeiten. Schülerinnen und Schüler
     dazu bei, Bereitschaft zur Empathie zu entwickeln, und        verfügen über grundlegende Arbeitstechniken und Me-
     fördert die Fähigkeit, die eigenen Überzeugungen und          thoden; dazu gehört auch die sichere Nutzung der Infor-
     das eigene Weltbild in Frage zu stellen. Er unterstützt       mationstechnologie. Sie wählen Verfahrensweisen und
     die Schülerinnen und Schüler dabei, Unsicherheiten            Vorgehensweisen selbstständig und wenden methodische
     auszuhalten und Selbstvertrauen zu erwerben.                  Kenntnisse sinnvoll auf unbekannte Sachverhalte an. Sie
                                                                   können Sachverhalte sprachlich differenziert darstellen.
     2.1 Kompetenzorientierung
                                                                  Die fortschreitende Entwicklung und Ausbildung
     In den Fachanforderungen wird ein Kompetenzbegriff           dieser überfachlichen Kompetenzen ermöglicht es den
     verwendet, der das Wissen und Können, die Fähigkeiten        Schülerinnen und Schülern, Lernprozesse zunehmend
     und Fertigkeiten eines Menschen umfasst. Das                 selbst zu gestalten, d.h.: zu planen, zu steuern, zu
     schließt die Bereitschaft ein, das Wissen und Können         analysieren und zu bewerten.
     in unterschiedlichen Situationen zur Bewältigung von
     Herausforderungen und zum Lösen von Problemen                2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des
     anzuwenden. Die Fachanforderungen sind in                    gesellschaftlichen Lebens
     diesem Sinne auf die Darstellung der angestrebten
     fachbezogenen Kompetenzen fokussiert.                        Schülerinnen und Schüler werden durch die
                                                                  Auseinandersetzung mit Kernproblemen des sozio-
     Über die fachbezogenen Kompetenzen hinaus fördert            kulturellen Lebens in die Lage versetzt, Entscheidungen
     der Unterricht aller Fächer den Erwerb überfachlicher        für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen,
     Kompetenzen:                                                 wie sich das eigene Handeln auf andere Menschen,
     ∙ Selbstkompetenz meint die Fähigkeit, die eigene            auf künftige Generationen, auf die Umwelt oder das
      Situation wahrzunehmen und für sich selbst eigenständig     Leben in anderen Kulturen auswirkt. Die Kernprobleme
      zu handeln und Verantwortung zu übernehmen.                 beschreiben Herausforderungen, die sich sowohl auf
      Die Schülerinnen und Schüler artikulieren eigene            die Lebensgestaltung des Einzelnen als auch auf das
      Bedürfnisse und Interessen differenziert und reflektieren   gemeinsame gesellschaftliche Handeln beziehen.
      diese selbstkritisch. Dazu gehört die Bereitschaft,
      vermeintliche Gewissheiten, das eigene Denken               Die Auseinandersetzung mit Kernproblemen richtet sich
      und das eigene Weltbild kritisch zu reflektieren und        insbesondere auf:
      Unsicherheiten auszuhalten. Bezogen auf das Lernen          ∙ Grundwerte menschlichen Zusammenlebens:
      bedeutet Selbstkompetenz, Lernprozesse selbstständig         Menschenrechte, das friedliche Zusammenleben in
      zu planen und durchzuführen, Lernergebnisse zu               einer Welt mit unterschiedlichen Kulturen, Religionen,
      überprüfen, ggf. zu korrigieren und zu bewerten.             Gesellschaftsformen, Völkern und Nationen

8    FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
ALLGEMEINER TEIL
                                                                                                       2 Lernen und Unterricht

∙ Nachhaltigkeit der ökologischen, sozialen und               ∙ Inklusive Schule: Die inklusive Schule zeichnet
 ökonomischen Entwicklung: Erhalt der natürlichen              sich dadurch aus, dass sie in allen Schularten und
 Lebensgrundlagen, Sicherung und Weiterentwicklung             Schulstufen Kinder und Jugendliche mit und ohne
 der sozialen, wirtschaftlichen und technischen                Behinderung gemeinsam beschult und ihren Unterricht
 Lebensbedingungen im Kontext der Globalisierung               auf eine Schülerschaft in der ganzen Bandbreite
∙ Gleichstellung und Diversität: Entfaltungsmöglichkeiten      ihrer Heterogenität ausrichtet. Diese Heterogenität
 der Geschlechter, Wahrung des Gleichberechtigungs-            bezieht sich nicht allein auf Behinderung oder
 gebots, Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt             sonderpädagogischen Förderbedarf. Sie steht
∙ Partizipation: Recht aller Menschen zur                      generell für Vielfalt und schließt beispielsweise
 verantwortungsvollen Mit-Gestaltung ihrer sozio-              die Hochbegabung ebenso ein wie den
 kulturellen, politischen und wirtschaftlichen                 Migrationshintergrund oder unterschiedliche soziale
 Lebensverhältnisse                                            Ausgangslagen.
                                                              ∙ Sonderpädagogische Förderung: Auch die
2.3 Leitbild Unterricht                                        Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
                                                               sonderpädagogischem Förderbedarf orientiert sich an
Guter Unterricht                                               den Fachanforderungen. Das methodische Instrument
∙ fördert gezielt die Freude der Schülerinnen und Schüler      dafür ist der Förderplan, der in Ausrichtung auf die
 am Lernen und die Entwicklung fachlicher Interessen           individuelle Situation und den sonderpädagogischen
∙ lässt Schülerinnen und Schüler Selbstwirksamkeit erfahren    Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers und
∙ vermittelt Wertorientierungen                                in Zusammenarbeit mit einem Förderzentrum erstellt,
∙ fördert nicht allein die intellektuellen und kognitiven      umgesetzt und evaluiert wird.
 Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, sondern            ∙ Durchgängige Sprachbildung: Die Vermittlung schul-
 auch ihre sozialen und emotionalen, kreativen und             und bildungsrelevanter sprachlicher Fähigkeiten
 körperlichen Potenziale                                       (Bildungssprache) erfolgt im Unterricht aller Fächer.
∙ ermöglicht den Schülerinnen und Schülern durch               Das Ziel ist, die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder
 passende Lernangebote, die auf ihre individuellen             und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund,
 Voraussetzungen und ihr Vorwissen abgestimmt sind,            unabhängig von ihrer Erstsprache, im Schriftlichen wie
 einen systematischen − alters- und entwicklungs­              im Mündlichen systematisch auf – und auszubauen.
 gerechten − Erwerb von Wissen und Können sowie die            Das setzt entsprechenden Wortschatz und die Kenntnis
 Chance, Leistungserwartungen zu erfüllen                      bildungssprachlicher grammatischer Strukturen voraus.
∙ fördert und fordert eigene Lernaktivität der Schülerinnen    Die Lehrkräfte planen und gestalten den Unterricht
 und Schüler, vermittelt Lernstrategien und unterstützt        mit Blick auf die Sprachebene Bildungssprache und
 die Fähigkeit zum selbstgesteuerten Lernen                    stellen die Verbindung von Alltags –, Bildungs- und
∙ zielt auf nachhaltige Lernprozesse                           Fachsprache explizit her.
∙ bietet Gelegenheit, das Gelernte in ausreichender Form       Alle Schülerinnen und Schüler werden an die Besonder­
 systematisch einzuüben, anzuwenden und zu festigen.           heiten von Fachsprachen und an fachspezifische Textsor­
                                                               ten herangeführt. Deshalb ist Fachunterricht auch stets
2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung                    Sprachunterricht auf bildungs- und fachsprachlichem
                                                               Niveau.
Folgende Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung,             ∙ Kulturelle Bildung: Kulturelle Bildung ist unverzichtbarer
die sich aus den pädagogischen Zielen des Schulgesetzes        Teil der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung,
ergeben, sind nicht dem Unterricht einzelner Fächer            die den Einzelnen zur Mitgestaltung gesellschaftlicher
zugeordnet. Sie sind im Unterricht aller Fächer zu             Prozesse befähigt. Der Zusammenarbeit mit
berücksichtigen:                                               professionellen Künstlerinnen, Künstlern und

                                                                                 FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE                9
ALLGEMEINER TEIL
2 Lernen und Unterricht

      Kulturschaffenden auch an außerschulischen Lernorten
      kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
     ∙ Niederdeutsch und Friesisch: Seinem Selbstverständnis
      nach ist Schleswig-Holstein ein Mehrsprachenland,
      in dem Regional- und Minderheitensprachen als
      kultureller Mehrwert begriffen werden. Für die
      Bildungseinrichtungen des Landes erwächst daraus die
      Aufgabe, das Niederdeutsche und das Friesische zu
      fördern und zu seiner Weiterentwicklung beizutragen.
     ∙ Medienbildung: Medien sind Bestandteil aller
      Lebensbereiche; wesentliche Teile der Umwelt sind nur
      medial vermittelt zugänglich. Schülerinnen und Schüler
      sollen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt,
      sachgerecht, sozial verantwortlich, kommunikativ und
      kreativ mit den Medien umzugehen. Dazu gehört auch
      die kritische Auseinandersetzung mit dem Bild von
      Wirklichkeit, das medial erzeugt wird. Schülerinnen und
      Schüler sollen den Einfluss der Medien reflektieren und
      dabei erkennen, dass Medien (Nachrichten, Zeitungen,
      Bücher, Filme etc.) immer nur eine Interpretation,
      eine Lesart von Wirklichkeit bieten, und sie sollen sich
      bewusst werden, dass ihr vermeintlich eigenes Bild von
      Wirklichkeit durch die Medien (mit-)bestimmt wird.
     ∙ Berufs- und Studienorientierung: Diese ist
      integrativer Bestandteil im Unterricht aller Fächer und
      Jahrgangsstufen. Sie hat einen deutlichen Praxisbezug,
      z.B. Betriebspraktika, schulische Veranstaltungen
      am Lernort Betrieb. Die Schulen haben ein eigenes
      Curriculum zur Berufs- und Studienorientierung, sie
      gewährleisten in Zusammenarbeit mit ihren Partnern,
      wie z.B. der Berufsberatung, eine kontinuierliche
      Unterstützung der beruflichen Orientierung der
      Schülerinnen und Schüler. Ziel ist, dass alle Schülerinnen
      und Schüler nach dem Schulabschluss einen beruflichen
      Anschluss finden.

10   FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
ALLGEMEINER TEIL
                                                                                          3 Grundsätze der Leistungsbewertung

3 Grundsätze der Leistungsbewertung                              Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend an der
                                                                 Teilnahme am Unterricht beeinträchtigt sind .
Leistungsbewertung wird verstanden als Dokumentation            ∙ Bei Schülerinnen und Schülern, deren Zweitsprache
und Beurteilung der individuellen Lernentwicklung und            Deutsch ist, kann die Schule wegen zu geringer
des jeweils erreichten Leistungsstands. Sie erfasst alle         Deutschkenntnisse auf eine Leistungsbewertung in
in den Fachanforderungen ausgewiesenen Kompetenz­                bestimmten Fächern verzichten.
bereiche und berücksichtigt sowohl die Prozesse als auch        ∙ Besonderen Schwierigkeiten im Lesen und
die Ergebnisse schulischen Arbeitens und Lernens. Die            Rechtschreiben wird durch Ausgleichs- und
Beurteilung von Leistungen dient der kontinuierlichen            Fördermaßnahmen gemäß Erlass begegnet.
Rückmeldung an Schülerinnen, Schüler und Eltern, zudem
ist sie für die Lehrkräfte eine wichtige Grundlage für För­-    Leistungsbewertung im Zeugnis
derungs- und Beratungsstrategien. Die individuelle Leistungs-   Die Leistungsbewertung im Zeugnis ist das Ergebnis einer
bewertung erfüllt neben der diagnostischen auch eine er-        sowohl fachlichen als auch pädagogischen Abwägung der
mutigende Funktion. Kriterien und Verfahren der Leistungs-      erbrachten Unterrichtsbeiträge und ggf. Leistungsnach­
bewertung werden den Schülerinnen, Schülern und Eltern          weise. Es ist sicherzustellen, dass die Bewertung für die
vorab offengelegt und erläutert. Schülerinnen und Schüler       Unterrichtsbeiträge auf einer ausreichenden Zahl unter­-
erhalten eine kontinuierliche Rückmeldung über den Lei-         schiedlicher Formen von Unterrichtsbeiträgen beruht. Bei
stungsstand. Diese erfolgt so rechtzeitig, dass die Schü-       der Gesamtbewertung hat der Bereich der Unterrichts­
lerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, aus der Rück-       beiträge ein stärkeres Gewicht als der Bereich der Leistungs­-
meldung zukünftige Lern- und Arbeitsstrategien abzuleiten.      nachweise. Fachspezifische Hinweise zur Leistungsbe­
                                                                wertung werden in den Fachanforderungen ausgeführt.
In der Leistungsbewertung werden zwei Beurteilungsbereiche
unterschieden: Unterrichtsbeiträge und Leistungsnachweise.      Vergleichsarbeiten
∙ Unterrichtsbeiträge umfassen alle Leistungen, die sich        Vergleichsarbeiten in den Kernfächern sind länderüber­
 auf die Mitarbeit und Mitgestaltung im Unterricht oder         greifend konzipiert und an den KMK- Bildungsstandards
 im unterrichtlichen Kontext beziehen. Zu ihnen gehören         orientiert. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, ob
 sowohl mündliche als auch praktische und schriftliche          und inwieweit Schülerinnen und Schüler die in den Bil-
 Leistungen.                                                    dungsstandards formulierten Leistungserwartungen er-
∙ Leistungsnachweise werden in Form von Klassenarbeiten         füllen. Vergleichsarbeiten dienen in erster Linie der Selbst­-
 und Leistungsnachweisen, die diesen gleichwertig sind,         evaluation der Schule. Sie ermöglichen die Identifikation
 erbracht; sie decken die verbindlichen Leistungserwartun-      von Stärken und Entwicklungsbedarfen von Lerngruppen.
 gen der Fächer und die Kompetenzbereiche angemessen            Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden schulintern
 ab. Art und Zahl der in den Fächern zu erbringenden            ausgewertet. Die Auswertungen sind Ausgangspunkt für
 Leistungsnachweise werden per Erlass geregelt.                 Strategien und Maßnahmen der Unterrichtsentwicklung.
                                                                Vergleichsarbeiten gehen nicht in die Leistungsbewertung
Besondere Regelungen                                            der einzelnen Schülerinnen und Schüler ein. Die Teilnahme
∙ Für Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem                  an den Vergleichsarbeiten ist per Erlass geregelt.
 sonderpädagogischen Förderbedarf, die zieldifferent
 unterrichtet werden, wird ein Förderplan mit individuell       Zentrale Abschlussprüfungen
 zu erreichenden Leistungserwartungen aufgestellt.              Im Rahmen der Prüfungen zum Erwerb des Ersten allge-
∙ Werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi­           meinbildenden Schulabschlusses, des Mittleren Schulab-
 schem Förderbedarf entsprechend den Anforderungen              schlusses und der Allgemeinen Hochschulreife werden in
 der allgemeinbildenden Schule unterrichtet, hat die            einigen Fächern Prüfungen mit zentraler Aufgabenstellung
 Schule der Beeinträchtigung angemessen Rechnung                durchgeführt. Die Prüfungsregelungen richten sich nach
 zu tragen (Nachteilsausgleich). Dies gilt ebenso für           den Fachanforderungen und den KMK-Bildungsstandards.

                                                                                    FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE                 11
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I
 1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I

      II Fachanforderungen Geschichte Sekundarstufe I

      1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I                 fremder Epochen und ihren Spuren in der eigenen
                                                                   Lebenswelt trägt dazu bei, rational und kritisch fundierte
      1.1 Grundlagen und Lernausgangslage                          Positionen im Sinne eines historisch-politischen
                                                                   Urteilsvermögens zu gewinnen. Mit der Entwicklung
      Die Lernausgangslage des Faches Geschichte in den            dieses Urteilsvermögens werden die Schülerinnen und
      Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ist durch folgende        Schüler zugleich in die Lage versetzt, am demokratischen
      Merkmale charakterisiert:                                    Gemeinwesen und an der Gestaltung der politischen
      ∙ Aufgrund der Kontingentstundentafel und differierender     Kultur teilzuhaben.
       schulinterner Fachcurricula beginnt Geschichte als eigen-
       ständiges Unterrichtsfach in den Klassenstufen 5 oder 6.    Der Geschichtsunterricht vermittelt auch die Einsicht in
      ∙ Geschichte ist in allen Medien präsent.                    die Verschiedenheit menschlicher Daseinsformen und die
       Populärwissenschaftliche Veröffentlichungen,                Fähigkeit, sich in die Situation der am historischen Prozess
       Kinderlexika, Comics, Ausstellungen, Angebote               beteiligten Individuen und Gruppen hineinzuversetzen.
       außerschulischer Lernorte und die Präsentation              Dies ist zugleich mit dem Ziel verbunden, dass die
       geschichtlicher Themen in den audiovisuellen                Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben, die
       Medien und im Internet führen zu einer Vorprägung           ihnen ein souveränes, selbstgesteuertes historisches
       der Schülerinnen und Schüler. Solche Elemente der           Denken ermöglichen, damit sie sich nach ihrer Schulzeit
       Geschichtskultur beeinflussen ihre Erwartungshaltung        als autonome Subjekte in der Geschichtskultur orientieren
       bei der Begegnung mit historischen Phänomenen,              und behaupten können.
       Ereignissen und Persönlichkeiten im Unterricht.
                                                                   Damit werden Grundlagen für das Leben in einer pluralen
      Im Unterricht der Grundschule werden die Schülerinnen        Welt bereitgestellt.
      und Schüler bereits an historische Inhalte und
      Fragestellungen aus ihrer Lebenswelt herangeführt. Dabei     In diesem Sinne ist das übergeordnete Ziel des
      wird versucht, die subjektive und erlebnisorientierte        Geschichtsunterrichts die Entwicklung eines reflektierten
      Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler durch               Geschichtsbewusstseins. Dieses artikuliert sich in
      Begegnungen mit Wirklichkeit und Lebenswelt                  narrativer Kompetenz, d. h. der Fähigkeit, durch
      zu versachlichen und zu objektivieren. Die in der            rational begründetes historisches Erzählen Sinn über
      Grundschule vermittelten Kompetenzen ermöglichen es,         Zeiterfahrung zu bilden (Konstruktion). Umgekehrt
      auf unterschiedliche Sozialformen und auf methodische        stellt auch die Dekonstruktion, d. h. die kritische
      Fertigkeiten wie zielgerichtetes Sammeln, Ordnen und         Analyse bereits vorliegender und fremder historischer
      Auswerten zurückzugreifen.                                   Narrationen (Deutungen), eine wichtige Aufgabe des
                                                                   Geschichtsunterrichts dar.
      1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und
      fachlichen Bildung                                           1.3 Didaktische Leitlinien

      Der Geschichtsunterricht vermittelt die Fähigkeit und die    Die in diesen Fachanforderungen formulierten Standards
      Bereitschaft, sich mit den geschichtlichen Elementen,        sollen im Rahmen der verbindlichen Halbjahresthemen
      Strukturen und Abläufen auseinanderzusetzen, die für die     in themenzentrierter Auseinandersetzung mit den
      Orientierung in der heutigen Gesellschaft von Bedeutung      historischen Inhalten erreicht werden.
      sind und trägt so zur Identitätsbildung bei.
                                                                   Es bleibt den Fachkonferenzen vorbehalten, mit Blick
      Diese Beschäftigung mit den historisch gewachsenen           auf die eigene Schülerschaft sowie auf das lokale und
      Denkmustern, Wertmaßstäben und Lebensgewohnheiten            regionale Umfeld im Rahmen der vorgegebenen Themen

12    FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I
                                                                               1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I

dazu geeignete historische Inhalte und Vorgaben für         ∙ ermöglichen die Entwicklung und Ausdifferenzierung
Unterrichtsverfahren (Fachtage, Projekte, Exkursionen, …)    eines je eigenen reflektierten Geschichtsbewusstseins
im schulinternen Fachcurriculum festzulegen.                 der Lernenden in den verschiedenen Dimensionen.
                                                             Diese können sein: Temporalbewusstsein (gestern
Für die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte und die          – heute – morgen), Wirklichkeitsbewusstsein real -
Organisation des Lernprozesses sind die folgenden            fiktiv), Wandelbewusstsein (statisch – veränderlich),
didaktischen Prinzipien besonders zu beachten:               Identitätsbewusstsein (wir – ihr – sie), politisches
∙ Problemorientierung,                                       Bewusstsein (oben – unten), ökonomisch-soziales
∙ Multiperspektivität,                                       Bewusstsein (arm – reich), moralisches Bewusstsein
∙ Kontroversität                                             (richtig – falsch).
∙ Pluralität und Interkulturalität,
∙ Wissenschaftsorientierung,                                Im Sinne einer Schülerorientierung entsprechen Themen,
∙ Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung                         Inhalte, Methoden und Anforderungen dem Erfahrungs-
∙ Handlungsorientierung.                                    und Lernstand der Schülerinnen und Schüler, die den
                                                            historischen Erkenntnisprozess zunehmend selbstständig
Im Unterricht sind verschiedene fachspezifische             vollziehen. Narrative Kompetenz bedeutet in diesem
Verfahrensweisen bzw. thematische                           Zusammenhang, dass die Schülerinnen und Schüler
Strukturierungskonzepte einzusetzen; dazu gehören           lernen, ihre persönlichen geschichtlichen Vorkenntnisse
chronologisch-genetisches Verfahren, Längsschnitt,          und Voreinstellungen in eine methodisch fundierte
Querschnitt, Fallanalyse und historischer Vergleich.        Narration zu übertragen. Hierfür eignen sich besonders
                                                            regional- und landesgeschichtlichen Inhalte, die im
Die acht vorgegebenen Themen (ab S.21) sind für die         schulinternen Fachcurriculum ausgewiesen werden.
Gestaltung der schulinternen Fachcurricula verbindlich.
                                                            1.4 Anforderungsebenen und Anforderungsbereiche
Die Themen und die historischen Inhalte
∙ berücksichtigen grundlegende Inhalte, die im              In den Fachanforderungen für die Sekundarstufe I werden
 kollektiven Gedächtnis und der Geschichtskultur unserer    die angestrebten Kompetenzen und die zentralen Inhalte
 Gesellschaft präsent sind (Basisnarrative),                auf drei Anforderungsebenen ausgewiesen:
∙ sind für die Diskursfähigkeit der Lernenden und deren     ∙ Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
 kulturelle Anschlussfähigkeit relevant,                    ∙ Mittlerer Schulabschluss (MSA)
∙ stellen einen Bezug zu derzeitigen gesellschaftlichen     ∙ Übergang in die Oberstufe
 Schlüssel- bzw. Kernproblemen her,
∙ berücksichtigen unterschiedliche                          Für die Gestaltung des Unterrichts, die Erstellung von
 geschichtswissenschaftliche Dimensionen, wie               Aufgaben und die Bewertung von Unterrichtsbeiträgen
 zum Beispiel Politik-, Wirtschafts-, Sozial-, Alltags-,    und Leistungsnachweisen sind auf allen
 Mentalitäts-, Kultur- und Geschlechtergeschichte,          Anforderungsebenen (ESA, MSA, Übergang Oberstufe)
∙ weisen exemplarische Bedeutung auf, die grundlegende      die folgenden Anforderungsbereiche zu berücksichtigen:
 Einsichten in historische Prozesse, Strukturen und         ∙ Der Anforderungsbereich I (AFB I) umfasst das
 Zusammenhänge eröffnet,                                     Wiedergeben von Sachverhalten aus einem
∙ ermöglichen es den Lernenden, in intensiver                abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang
 Auseinandersetzung mit dem historischen                     unter rein reproduktivem Benutzen eingeübter
 Sachgegenstand Fachbegriffe sowie Methoden                  Arbeitstechniken (Reproduktion).
 historischer Erkenntnis zu lernen und anzuwenden, um       ∙ Der Anforderungsbereich II (AFB II) umfasst das
 fachspezifische Kompetenzen auszubilden,                    selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen

                                                                                   FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE          13
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I
1 Das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I

      bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden
      gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte
      (Reorganisation und Transfer).
     ∙ Der Anforderungsbereich III (AFB III) umfasst den
      reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen,
      den eingesetzten Methoden und gewonnenen
      Erkenntnissen, um zu eigenständigen Begründungen,
      Folgerungen, Deutungen und Wertungen zu gelangen
      (Reflexion und Problemlösung).

     Im Unterricht müssen für jede Schülerin und jeden
     Schüler die Anforderungsbereiche I, II und III angemessen
     angeboten und entsprechende Leistungen von ihnen
     eingefordert werden. Das ist unabhängig von der
     Anforderungsebene, auf der die Lernenden sich
     individuell befinden, zu gewährleisten.

     Den Anforderungsbereichen zugeordnet sind Operatoren
     (siehe Anhang). Diese dienen dazu, den Schülerinnen und
     Schülern die Anforderungen der Aufgabenstellungen
     transparent zu machen. Der Umgang mit den Operatoren
     wird im Laufe der Sekundarstufe I vermittelt und eingeübt.

14   FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I
                                                                                                       2 Kompetenzbereiche

2 Kompetenzbereiche                                           Narrative Kompetenz als Ausdruck historischen Denkens
                                                              und reflektierten Geschichtsbewusstseins setzt sich aus
Geschichtsunterricht zielt auf den Erwerb fachlicher          vier Teilbereichen zusammen:
Kompetenzen in Auseinandersetzung mit historischen
Inhalten. Kenntnisse von geschichtlichen Ereignissen          ∙ 1. Wahrnehmungskompetenz
und Entwicklungen sind eine notwendige, nicht jedoch           Die Schülerinnen und Schüler werden auf historische
eine hinreichende Voraussetzung historischen Lernens.          Zeugnisse und Präsentationen (z.B. Geschichtsfilme,
Übergeordnetes Ziel des Geschichtsunterrichts muss             Ausstellungen) aus der Geschichtskultur aufmerksam
daher die Entwicklung einer narrativen Kompetenz sein,         und können aus ihnen Fragen und Vermutungen
die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, durch         ableiten, die Grundlage für deren Erschließung sind.
historisches Erzählen Sinn über Zeiterfahrung zu bilden.
Historisches Erzählen verknüpft einzelne Sachverhalte         ∙ 2. Erschließungskompetenz
aus der Vergangenheit und misst ihnen dadurch eine             Die Schülerinnen und Schüler können durch
besondere Bedeutung zu. Dies wird erreicht, indem die          sachgerechten Umgang mit verschiedenen Gattungen
Schülerinnen und Schüler lernen, historische Fragen            von historischen Quellen und Darstellungen eigene
zu stellen, Sachverhalte zu analysieren, Sachurteile           geschichtliche Sachanalysen entwickeln und formulieren
und Werturteile zu formulieren. Das heißt, dass in             sowie bereits vorhandene kritisch überprüfen.
der Auseinandersetzung mit Geschichte Narrationen
konstruiert werden, in denen Vergangenheitspartikel           ∙ 3. Sachurteilskompetenz
sinnhaft und sinnstiftend miteinander verknüpft werden.        Die Schülerinnen und Schüler nutzen eigene
Historisches Erzählen ist daher eine Art rationaler            und erfassen vorliegende Sachanalysen in ihrem
Argumentation, deren Geltungsanspruch begründet                Zusammenhang und verwenden diese, um plausible
werden muss und kritisiert werden kann.                        Beziehungszusammenhänge in einem Sachurteil zu
                                                               bündeln und um die Grundlagen von Sachurteilen zu
Umgekehrt stellt auch die Dekonstruktion, d. h. die            erkennen und zu reflektieren.
kritische Analyse bereits vorliegender und fremder
historischer Narrationen (Deutungen), eine wichtige           ∙ 4. Orientierungskompetenz
Aufgabe des Geschichtsunterrichts dar. Diese Deutungen         Die Schülerinnen und Schüler gewinnen in der
finden sich beispielsweise in Werken von Historikerinnen       Auseinandersetzung mit historischen Inhalten
und Historikern, in geschichtlichen Dokumentar- oder           Orientierung in der individuellen und sozialen
Spielfilmen, in mündlichen Erzählungen oder vermittelt         Lebenspraxis mit Blick auf Gegenwart und Zukunft und
durch Denkmäler u.v.m. Die Schülerinnen und Schüler            entwickeln reflektierte und reflexive Einstellungen und
werden mit diesen bestehenden historischen Narrationen         Haltungen. Dies geschieht durch Konstruktion und
alltäglich mehr konfrontiert als mit historischen Quellen      Dekonstruktion von Werturteilen unter Berücksichtigung
und daher ist es von wesentlicher Bedeutung, deren             verschiedener Perspektiven sowie durch Reflexion des
Gültigkeit, Stimmigkeit, Plausibilität, Aussageabsicht oder    historischen Lernens und seiner Dimensionen.
Begründungen zu überprüfen. Beides zusammen, also
Konstruktion und Dekonstruktion, versetzen Schülerinnen
und Schüler in die Lage, historisch zu denken.

Das Kompetenzmodell für Schleswig-Holstein
zur Entwicklung dieser narrativen Kompetenz bei
Schülerinnen und Schülern orientiert sich an dem Modell
des Geschichtsdidaktikers Peter Gautschi.

                                                                                FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE             15
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I
2 Kompetenzbereiche

     Zusammenfassende Darstellung des Kompetenzmodells

                                 Sachurteil                                         Werturteil
                                Sachurteils-                                     Orientierungs-
                                kompetenz                                         kompetenz

                                                      Historisches Erzählen

             Vergangenheit                                 Gegenwart                             Zukunft
                                                         Reflektiertes
                                                     Geschichtsbewusstsein

                                Sachanalyse                                            Frage
                              Erschließungs-                                    Wahrnehmungs-
                               kompetenz                                         kompetenz

     Die folgenden Kompetenzerwartungen sind für die                auch für die Schülerinnen und Schüler, die den
     Schülerinnen und Schüler, die den Übergang von                 Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss oder den
     der Sekundarstufe I zur Oberstufe absolvieren, im              Mittleren Schulabschluss anstreben. Dabei bedürfen
     Sinne von Standards verbindlich. In unterschiedlichen          diese Schülerinnen und Schüler zur Erlangung der
     Ausprägungen wie dem Komplexitätsgrad von                      Kompetenzen besonderer individueller Hilfestellungen
     Materialien und Aufgaben gilt diese Verbindlichkeit            (Binnendifferenzierung).

     2.1 Wahrnehmungskompetenz

     Die Schülerinnen und Schüler

                      ESA                                      MSA                             Übergang Oberstufe

     ∙ erkennen in der eigenen Gegenwart und Umgebung Phänomene, Sachverhalte und Spuren, die in die Vergangenheit weisen,

     ∙ entwickeln eine individuelle Neugier,

     ∙ stellen Fragen an die Vergangenheit, ∙ stellen gezielte und weiterführende Fragen an die Vergangenheit,

     ∙ diskutieren über Wege zur Beantwor- ∙ diskutieren über Wege zur Beantwortung der Fragen und formulieren Hypo-
       tung der Fragen mit Hilfen,           thesen, die historisches Lernen anregen,

     ∙ erkennen Veränderungen in der Zeit und Zeitdifferenzen,

     ∙ suchen mit Hilfe Materialien oder       ∙ suchen größtenteils selbstständig Materialien oder Menschen, die über die
       Menschen, die über die Vergangen-         Vergangenheit Auskunft geben,
       heit Auskunft geben,

     ∙ begegnen Zeitzeugen mit Offenheit, Respekt und Neugier.

16   FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I
                                                                                                        2 Kompetenzbereiche

2.2 Erschließungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

                  ESA                                     MSA                             Übergang Oberstufe

∙ unterscheiden Quellen und              ∙ unterscheiden Quellen (und ihre Gattungen) sowie Darstellungen (und ihre
  Darstellungen,                           Formen),

∙ beschreiben Merkmale der verschie-     ∙ beschreiben Merkmale der verschiedenen Quellen und Darstellungen und
  denen Quellen und Darstellungen,         charakterisieren diese,

∙ entnehmen Texten, Bildern, Schau­      ∙ entnehmen Texten, Bildern, Schau-      ∙ entnehmen Texten, Bildern, Schau-
  bildern und Karten angeleitet Infor-     bildern und Karten größtenteils          bildern und Karten selbstständig
  mationen,                                selbstständig Informationen,             Informationen,

∙ identifizieren unterschiedliche Phä- ∙ identifizieren unterschiedliche Phä- ∙ identifizieren unterschiedliche Phä-
  nomene, Sachverhalte und Personen, nomene, Sachverhalte und Personen, nomene, Sachverhalte und Personen,
  angeleitet durch gezielte Fragestel-   angeleitet durch Fragestellungen,
  lungen,

∙ ziehen aus Quellen Rückschlüsse auf    ∙ ziehen größtenteils selbstständig      ∙ ziehen aus Quellen selbstständig
  die Autoren auf der Basis von bereit     aus Quellen Rückschlüsse auf die         Rückschlüsse auf die Autoren,
  gestellten Informationen,                Autoren,

∙ nennen Zeit, Ort und historischen      ∙ nennen Zeit, Ort und historischen     ∙ nennen Zeit, Ort und historischen
  Zusammenhang einer Quelle oder           Zusammenhang einer Quelle oder          Zusammenhang einer Quelle oder
  Darstellung,                             Darstellung und stellen diese sprach- Darstellung und stellen diese sprach-
                                           lich angemessen dar,                    lich angemessen und umfassend dar,

∙ entwickeln einfache Fragen an leicht   ∙ entwickeln Fragen an gut verständli-   ∙ entwickeln Fragen an Quellen und
  verständliche Quellen und Darstel-       che Quellen und Darstellungen und        Darstellungen und beantworten
  lungen und beantworten diese,            beantworten diese,                       diese,

∙ prüfen Aussagekraft und Verlässlich-   ∙ prüfen Aussagekraft und Verlässlich- ∙ prüfen Aussagekraft und Verlässlich-
  keit von Quellen und Darstellungen       keit von Quellen und Darstellungen     keit von Quellen und Darstellungen
  mit gezielten Hilfestellungen,           mit Hilfestellungen und schätzen den nach eingeübten Kriterien und schät-
                                           Erkenntniswert ein,                    zen den Erkenntniswert ein,

∙ zitieren stark angeleitet gehaltvolle ∙ zitieren angeleitet gehaltvolle Aussa- ∙ zitieren gehaltvolle Aussagen, weisen
  Aussagen, weisen diese bibliogra-       gen, weisen diese bibliografisch nach diese bibliografisch nach und leisten
  fisch nach und leisten dadurch formal und leisten dadurch formal korrekte        dadurch formal korrekte Textarbeit,
  korrekte Textarbeit,                    Textarbeit,

∙ entwickeln anhand von Quellen und      ∙ stellen anhand von Quellen und Darstellungen begründete Hypothesen auf
  Darstellungen Vermutungen und            und überprüfen sie,
  überprüfen sie,

∙ präsentieren angeleitet, anschaulich   präsentieren größtenteils selbstständig, anschaulich und sprachlich angemes-
  und sprachlich angemessen ihre Ar-      sen ihre Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme funktionaler Medien.
  beitsergebnisse unter Zuhilfenahme
  funktionaler Medien.

                                                                                  FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE             17
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I
 2 Kompetenzbereiche

      2.3 Sachurteilskompetenz

      Die Schülerinnen und Schüler

                        ESA                                     MSA                              Übergang Oberstufe

      ∙ grenzen Gegenwärtiges von Vergangenem und Zukünftigem ab,

      ∙ identifizieren mit Hilfestellung       ∙ identifizieren größtenteils selbst- ∙ identifizieren Zusammenhänge wie
        Zusammenhänge wie z.B. Ursache           ständig Zusammenhänge wie z.B.        z.B. Ursache und Wirkung in Erzäh-
        und Wirkung in Erzählungen und           Ursache und Wirkung in Erzählungen lungen und Erklärungen,
        Erklärungen,                             und Erklärungen,

      ∙ erkennen die Perspektiven verschie- ∙ erkennen die Perspektiven verschiedener Beteiligter in konkreten historischen
        dener Beteiligter in konkreten histori- Situationen und unterscheiden diese voneinander,
        schen Situationen,

                                               ∙ stellen angeleitet Bezüge zu anderen ∙ stellen Bezüge zu anderen histori-
                                                 historischen Phänomenen her,           schen Phänomenen her,

      ∙ ordnen Ereignisse, Sachverhalte und    ∙ ordnen Ereignisse, Sachverhalte und Personen zeitlich ein, setzen sie in Bezie-
        Personen zeitlich ein und setzen sie     hung zueinander und vergleichen diese,
        in Beziehung zueinander,

      ∙ beurteilen Handlungsspielräume historischer und gegenwärtiger Akteure im Hinblick auf offene Möglichkeiten und
        Zwangslagen,

      ∙ ermitteln die Aussageabsicht von       ∙ ermitteln die Aussageabsicht von Quellen und Darstellungen und setzen
        Quellen und Darstellungen,               diese in den historischen Kontext,

      ∙ formulieren begründete Sachurteile,    ∙ formulieren multikausal begründete     ∙ formulieren multikausal und reflek-
                                                 Sachurteile,                             tiert begründete Sachurteile,

      ∙ überprüfen fremde und eigene Sach- ∙ überprüfen fremde und eigene Sach- ∙ überprüfen fremde und eigene Sach-
        urteile anhand leicht verständlicher urteile anhand ausgewählter Quellen, urteile anhand von Quellen,
        Quellen,

      ∙ stellen historische Sachverhalte mit   ∙ stellen historische Sachverhalte mit   ∙ stellen historische Sachverhalte plau-
        Hilfen zusammenhängend dar,              Hilfen plausibel dar,                    sibel dar,

      ∙ erkennen und formulieren die Vielfalt möglicher Sachurteile und dadurch den Konstruktcharakter von Geschichte.

18    FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE
FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE SEKUNDARSTUFE I
                                                                                                                    2 Kompetenzbereiche

2.4 Orientierungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

                  ESA                                          MSA                                   Übergang Oberstufe

∙ erkennen in Erzählungen und Dar-          ∙ erkennen in Erzählungen und Dar-              ∙ erkennen in Erzählungen und Dar-
  stellungen durch gezielte Hinweise          stellungen durch Hinweise wertende              stellungen wertende Sinnbildungs-
  wertende Sinnbildungsmuster,                Sinnbildungsmuster,                             muster,

∙ stellen einen Bezug von Phänomenen aus der Vergangenheit zur eigenen Person oder Gegenwart her,

∙ erkennen Interessen und Werte, die        ∙ erkennen Interessen und Werte, die            ∙ erkennen Interessen und Werte, die
  bei Menschen der Vergangenheit              bei Menschen der Vergangenheit                  bei Menschen der Vergangenheit
  eine Rolle spielten, und formulieren        eine Rolle spielten, und reflektieren           eine Rolle spielten, und reflektieren
  diese,                                      diese mit Hilfestellungen,                      diese,

∙ erklären angeleitet den Einfluss his-  ∙ erklären angeleitet den Einfluss                 ∙ erklären den Einfluss historischer
  torischer Konfliktsituationen auf die    historischer Konfliktsituationen auf               Konfliktsituationen auf die Gegen-
  Gegenwart, begründen diese nach          die Gegenwart, begründen diese                     wart, begründen diese und schätzen
  vorgegebenen Kriterien und schät-        und schätzen deren Einfluss für die                deren Einfluss für die Zukunft ab,
  zen deren Einfluss für die Zukunft ab,   Zukunft ab,

∙ formulieren eigene Werturteile krite-     ∙ formulieren eigene plausible Wertur- ∙ formulieren eigene plausible Wertur-
  rienorientiert,                             teile kriterienorientiert und stellen sie teile kriterienorientiert und stellen sie
                                              sprachlich angemessen dar,                sprachlich angemessen und umfas-
                                                                                        send dar,

∙ überprüfen ihre Werturteile anhand        ∙ überprüfen ihre Werturteile anhand            ∙ überprüfen ihre Werturteile anhand
  geltender Normen,                           geltender Normen und vergleichen                geltender Normen, vergleichen sie
                                              sie mit anderen,                                mit anderen und reflektieren dadurch
                                                                                              ihre eigenen Werturteile,

∙ finden in der Geschichte Orientierung für die Bewältigung ihrer Gegenwart und Gestaltung der Zukunft,

∙ reflektieren ihren Lernprozess.

    Schülerinnen und                     Schülerinnen und                Schülerinnen und                   Schülerinnen und
    Schüler                              Schüler                         Schüler                            Schüler

    kommen in GU                         lernen durch        Narrative   versprachliches                    erreichen reflek-
                                         Konstruktion und    Kompe-                                         tiertes Geschichts-
    mit naiven                                                           ihr historisches
                                         Dekonstruktion       tenz                                          bewusstsein
    Geschichtsbildern                                                    Denken
                                         historisch denken

                                    Prozessmodell des Geschichtsunterrichts

                                                                                            FACHANFORDERUNGEN GESCHICHTE              19
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