Fachbereich AKTUELL CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung Bau und Ausrüstung zum sicheren Verwenden - Deutsche Gesetzliche ...
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Fachbereich AKTUELL FBHM-117 CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung Bau und Ausrüstung zum sicheren Verwenden Sachgebiet Holzbe- und –verarbeitung Stand: 24.06.2021 Diese „Fachbereich AKTUELL“ enthält die Inhalt Bau- und Ausrüstungsanforderungen für CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbei- Beschreibung und Anwendungsbereich . 1 tung nach dem Stand der Technik und gibt Gefährdungen ............................................ 2 damit der Firma, die die Maschine betreibt, die Möglichkeit, ihre Maschine entsprechend ein- Bau und Ausrüstung ................................. 3 zuschätzen und abzugleichen. Sie kann auch beim Zukauf von gebrauchten Maschinen Nachrüstung .............................................. 8 herangezogen werden. Zusammenfassung und Diese Informationsschrift hat nicht das Ziel, Anwendungsgrenzen ................................ 8 die sichere Durchführung einzelner Arbeits- Anlage: Checkliste Sicherheitsdefizite.. 11 schritte zu beschreiben und konzentriert sich auf die technische Ausrüstung der Maschinen, Die Achsbewegungen und der Werkzeugeinsatz die im Wesentlichen in Tischlerei- und erfolgen programmgesteuert. Dabei ist das Werk- Schreinereibetrieben eingesetzt werden. stück entweder auf einer feststehenden Auf- nahme aufgespannt und der Aggregateträger mit dem Werkzeug bewegt sich oder der Aufspann- tisch mit dem Werkstück bewegt sich und die beweglichen Werkzeugaufnahmen bestimmen die anderen Achsen. In dieser „Fachbereich AKTUELL“ sind die gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) [1] wichtigsten sicherheitsrelevanten Anforderungen unter Berücksichtigung des Unfallgeschehens und des bekannten Zustands an Altmaschinen zusammengefasst. Bild 1: Beispiel eines CNC-Bearbeitungszentrums mit Bumpersicherung – ohne seitliche und Betreiben von CNC- rückwärtige Sicherungsmaßnahmen Bearbeitungszentren Beschreibung und Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ent- sprechend der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze Anwendungsbereich der Prävention“ [2], überprüft der Betreiber oder die Betreiberin, ob die an der Maschine Ein CNC-Bearbeitungszentrum zur Holzbearbei- vorhandenen Schutzmaßnahmen den Anforde- tung ist eine Maschine mit mechanischem Vor- rungen nach dem Stand der Technik entsprechen. schub, die zur Bearbeitung von Werkstücken aus Der Betreiber oder die Betreiberin einer Maschine Holz oder holzähnlichen Materialien mit Fräs-, stellt damit sicher, dass die arbeitsmittelbezogene Säge- oder Bohrwerkzeugen vorgesehen ist und Sicherheit und die Gesundheit der Bedienperson die mindestens zwei programmierbare Achsen beim Verwenden der Maschine gewährleistet zum Positionieren und Bearbeiten aufweist. werden können. 1/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 Der Stand der Technik nach der Betriebssicher- heitsverordnung kann erreicht werden durch eine Gefährdungen Gesamtheit aus: Durch die Auswertung von Unfällen an CNC- Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung seit • technischen (Bau- und Ausrüstung), dem Jahr 2000 konnten folgende Schwerpunkte • organisatorischen und ermittelt werden: • personenbezogene Maßnahmen. • tödliche Unfälle durch herausgeschleuderte Das Ziel für den Betreiber oder die Betreiberin ist Werkzeugteile es, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die • Unfälle durch unerwartetes Anlaufen der technischen Anforderungen an Bau- und Aus- Achsbewegungen beim Einrichten und bei der rüstung nach dem Stand der Technik so weit wie Beschickung möglich zu erfüllen. • Unfälle durch Berührung des laufenden oder auslaufenden Werkzeugs Gelingt das nicht vollständig, ist zu prüfen, ob durch zusätzliche organisatorische und personen- • Unfälle durch unzulässiges Betreten des Gefahrenbereichs (Tisch, Rückseite) bezogene Maßnahmen die sichere Verwendung gewährleistet wird. Veraltete oder fehlende tech- • Unfälle durch unzureichend gesicherte Spann- einrichtungen nische Maßnahmen können nur begrenzt durch zusätzliche organisatorische und personen- Gefährdungen durch Quetsch- und Scherstellen bezogene Maßnahmen kompensiert werden ergeben sich unter anderem Nach der Betriebssicherheitsverordnung haben • beim Fahren der Teilkapsel (Kanten der Öffnung) technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor über das festgespannte Werkstück oder das feste organisatorischen Schutzmaßnahmen und diese Spannsystem (Einzelspanner/Konsolen), wiederum vor personenbezogenen Schutzmaß- • beim Fahren der Teilkapsel über feste Teile des nahmen. Maschinengestells, • beim Annähern der sich bewegenden Teilkapseln/ Stand der Technik Tische/Werkstücke an feststehende Wände oder Zäune, Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrich- • beim Vorbeifahren der am Tisch festgespannten Werkstücke an den Kanten der Bearbeitungs- tungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die öffnung, mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Dabei sind die normativen Anforderungen sowie die • beim Bewegen der Tische zwischen den Kanten der sich bewegenden Tische, Anforderungen des Herstellers unter Einbezie- hung der Anwendervorgaben zu berücksichtigen. • durch Bewegungen des Werkzeugwechselsystems, • durch mechanische Bewegungen der Spanner Der hier dargestellte Stand der Technik ergibt sich beim „Spannen“ ober „Spannung-Lösen“. aus den Erkenntnissen praxiserprobter Einrich- tungen sowie Betriebs- und Verfahrensweisen, Gefährdungen durch das sich drehende Werk- aus Unfallanalysen, aus der Literatur zur zeug ergeben sich durch Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz • Berührung des Werkzeugs. und aus einschlägigen Produktnormen. Er orien- tiert sich an der Empfehlung zur Betriebs- Gefährdungen durch Herausschleudern von sicherheit (EmpfBS 1114) zur Anpassung an den Teilen ergeben sich durch Stand der Technik bei der Verwendung von • Überdrehzahl des Werkzeugs, Arbeitsmitteln [3]. • Berührung des Werkzeugs mit nicht leicht zerspan- Die hier aufgeführten Maßnahmen helfen dabei, barem Material (zum Beispiel Stahl), Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheits- • Fehler im Material des Werkzeugs, gefahren zu verhindern und zukünftige Tätigkeiten • unsachgemäße Einspannung des Werkzeugs mit CNC-Bearbeitungszentren sicher zu gestal- (Fehleinspannung), ten. • nicht richtig festgespannte Werkstücke, Aufgrund des technischen Fortschritts unterliegt • abgetrennte, nicht mehr gespannte Werkstückabschnitte. der Stand der Technik einem kontinuierlichen Wandel. Diese „Fachbereich AKTUELL“ erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gefährdungen durch Stoß ergeben sich durch 2/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 • verfahrende Teilkapselungen mit mehr als Jahr 1999 veröffentlicht und bis zum Ersatz 25 m/min, durch die Norm DIN EN ISO 19085-3 im Jahr • verfahrende Achsen mit mehr als 25 m/min, 2018 dreimal überarbeitet. • ausfahrende Tische mit mehr als 25 m/min In den folgenden Unterabschnitten dieses und werden durch die Maßnahmen der in Kapitel Kapitels werden die Schutzkonzepte und Maß- 3.1 beschriebenen Schutzkonzepte reduziert. nahmen an Neumaschinen, die sich aus der Anwendung der oben genannten maschinen- Bau und Ausrüstung spezifischen Normen ergeben, in ihren Grund- sätzen geschildert. Die Schilderungen dienen als CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung, Orientierung für die Gefährdungsbeurteilung und die in Verkehr gebracht wurden, müssen auch die Nachrüstung von Altmaschinen. nach Umbau- oder Instandhaltungsmaßnahmen mindestens der zum Zeitpunkt des Inverkehr- Schutzkonzepte bringens entsprechenden Fassung der Bau- und Grundsätzlich unterscheidet man bei den Schutz- Ausrüstungsanforderungen und der aktuellen konzepten zwischen Maschinen mit Vollkap- BetrSichV oder der aktuellen Fassung der selung und Maschinen mit Teilkapselung. Maschinenrichtlinie (MRL) genügen [4]. 3.1.1 Vollkapselung An Maschinen, die auf Basis der Maschinen- richtlinie in Verkehr gebracht wurden und die mit Bei der Vollkapselung ist die Maschine vollständig einem CE-Zeichen versehen sind, darf der von allen Seiten durch feststehende oder beweg- sicherheitstechnische Standard nicht verringert lich trennende Schutzeinrichtungen geschlossen. werden. Zugänge, zum Beispiel zum Be- und Entladen oder zur Störungsbeseitigung, sind nur durch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dürfen darüber gesicherte Türen möglich. Gefahrstellen sind im hinaus nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und Automatikbetrieb nicht erreichbar. verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften zur Sicherheit und zum In der Regel sind Betriebsarten zur Störungs- Gesundheitsschutz zum Zeitpunkt der Ver- beseitigung, zum Einrichten und zum Reinigen wendung entsprechen (zum Beispiel BetrSichV erforderlich und festzulegen. Die sich dabei und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [5]). ergebenden höheren Risiken sind durch Ersatz- maßnahmen auf ein akzeptables Maß zu Die sicherheitstechnischen Anforderungen für reduzieren. CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung wurden fortlaufend an Änderungen der Maschine 3.1.2 Teilkapselung hinsichtlich der Leistung, Kapazität, Komplexität, Steuerungstechnik und Datentechnik angepasst. Diese technologische Entwicklung hatte auch Änderungen der Sicherheitstechnik der Maschine zur Folge. Außerdem wurden Mess- und Prüfverfahren zur Ermittlung sicherheitsrelevanter Parameter weiterentwickelt. Die wesentlichen sicherheitsrelevanten Bau- und Ausrüstungsmerkmale für CNC-Bearbeitungs- zentren zur Holzbearbeitung werden nachfolgend Bild 2: Beispiel eines teilgekapselten CNC- aufgeführt und orientieren sich an der: Bearbeitungszentrums ohne Sicherheitsmaßnahmen • DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ [6] Bei der Teilkapselung (siehe Bild 2) sind die • DIN EN ISO 19085-1 „Holzbearbeitungsmaschinen Gefahrstellen oder Gefahren im Bearbeitungs- − Sicherheit − Teil 1: Gemeinsame Anforderungen“ [7] betrieb durch eine Kombination aus verschie- • DIN EN ISO 19085-3 “Holzbearbeitungsmaschinen denen Sicherungsmaßnahmen gesichert, die − Sicherheit – Teil 3: Numerisch gesteuerte (NC-) nachfolgend beschrieben werden. Bohr- und Fräsmaschinen“ [8] Gesichert werden müssen Gefahren durch Vorläuferin der DIN EN ISO 19085-3 war die DIN Quetschen, Scheren oder die Berührung mit den EN 848-3. Diese Norm wurde das erste Mal im 3/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 sich drehenden Werkzeugen. Die sich ergeben- • DIN EN ISO 13855 „(Sicherheit von Maschinen − den Gefahrstellen können durch nachfolgende Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Einzelmaßnahmen oder eine Kombination dieser Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen“ Maßnahmen gesichert werden: [11] • feststehende trennende Schutzeinrichtungen Die Sicherheitsabstände von feststehenden tren- • bewegliche verriegelte trennende Schutzein- nenden Schutzeinrichtungen und von Sensor- richtungen bereichen von berührungslos wirkenden und • Sicherheitsabstände druckempfindlichen Schutzeinrichtungen zu • Lichtschranken/Lichtvorhänge/Sicherheitsscanner Gefahrstellen sind entsprechend den oben • Schaltmatten genannten B-Normen einzuhalten. • Bumper/Schaltleisten/Schaltstangen Als Ausnahmen sind in der maschinenspezi- Gefahren durch schnelle Bewegungen – Stoß- fischen Norm (C-Norm) für CNC-Bearbeitungs- gefahr: Diese Gefahr ist ab Verfahrgeschwindig- zentren für die Holzbearbeitung die Sicherheits- keiten von mehr als 25 m/min durch technische abstände vom Beschickungsbereich, von den Maßnahmen zu sichern. Das sind überwiegend: Kanten der Öffnung in der Teilkapsel, von den • Lichtschranken/Lichtvorhänge/Sicherheitsscanner Sensorbereichen der berührungslos wirkenden • Schaltmatten Schutzeinrichtungen und von den Sensor- • Bumper/Schaltleisten/Schaltstangen bereichen der druckempfindlichen Schutzein- Gefährdungen durch herausgeschleuderte Ge- richtungen zu Quetsch- und Scherstellen geringer genstände können nur durch trennende Schutz- als in den entsprechenden Fachgrundnormen einrichtungen gesichert werden. Das sind festgelegt. überwiegend: • feststehende trennende Schutzeinrichtungen • Sicherheitsvorhänge In der Regel sind nur für Werkzeuge mit einem Durchmesser größer als oder gleich 16 mm technische Sicherungsmaßnahmen gegen Herausschleudern erforderlich. Gefährdungen durch Holzstaub in der Umge- bungsluft werden durch eine normgerechte Auslegung der Absaugung und Kapselungen reduziert. Falls der Schichtmittelwert, das heißt die Konzentration von Holzstaub bezogen auf eine achtstündige Arbeitsschicht, bei bestimmten Arbeitsgängen nicht eingehalten wird, muss gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 563 „Holzstaub“ [9], Persönliche Schutz- ausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden. In der Regel sind Betriebsarten zur Störungs- Bild 3: CNC-Bearbeitungszentrum mit Wechsel- beseitigung, zum Einrichten und zum Reinigen beschickung und Schaltmattenabsicherung erforderlich und festzulegen. Die sich dabei ergebenden höheren Risiken sind durch Ersatz- Im Beschickungsbereich gilt ein Sicherheits- maßnahmen zu reduzieren und zu minimieren. abstand von 850 mm von der Bedienposition zu 3.1.3 Sicherheitsabstände Quetsch-, Scher-, Einzugs- und Erfassungs- stellen. Auf detaillierte Angaben zu den exakten Sicherheitsabstände sind zum Beispiel in den Messpunkten, den zu berücksichtigenden Para- Sicherheitsfachgrundnormen (B-Normen) festge- metern und Messverfahren wird hier nicht weiter legt: eingegangen. Sie sind in der maschinen- • DIN EN ISO 13857 „Sicherheit von Maschinen − spezifischen C-Norm (DIN EN ISO 19085-3) Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von angegeben. Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen“ [10] 4/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 Zur Sicherung von Stoßstellen sind Schalt- Schaltstange den in der maschinenspezifischen leisten/Bumper geeignet. Alternativ dazu sind Norm definierten erreichbaren Bereich sichern. Sicherheitsabstände von 700 mm zu berührungs Diese druckempfindlichen Schutzeinrichtungen los wirkenden Schutzeinrichtungen oder zur werden überwiegend zur Sicherung von Gefahr- Sensorfläche von Schaltmatten ausreichend. stellen im Beschickungs- oder Entladebereich Bild 3 zeigt ein Beispiel für eine Maschine mit eingesetzt. Wechselbeschickung ohne zusätzliche Bumper- absicherung für Stoßstellen und Quetschstellen. Abweichend davon zeigt Bild 4 einen Fall, wo geringere Sicherheitsabstände bis minimal 550 mm von der Außenkante zu Quetsch-, Scher- , Einzugs- und Erfassungsstellen innerhalb der Teilkapsel zulässig sind. Der Mindestabstand S errechnet sich hier wie folgt: S = 550 mm + (0,75 x (hx – 200)) mm mit: h x: Öffnungshöhe Der Abstand S beträgt immer mindestens 550 mm, auch wenn rechnerisch ein kleinerer Wert ermittelt wurde. Bild 5: Beispiel CNC-Bearbeitungszentrum in Teilkapselung − Schutzkonzept unter Einbeziehung von Bumpern Anforderungen an druckempfindliche Schutzein- richtungen sind in den folgenden Fachgrund- normen festgelegt: • DIN EN ISO 13856-2 „Sicherheit von Maschinen − Druckempfindliche Schutzeinrichtungen – Teil 2: Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung von Schaltleisten und Schaltstangen“ [12] • DIN EN ISO 13856-3 „Sicherheit von Maschinen − Druckempfindliche Schutzeinrichtungen – Teil 3: Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung von Schaltpuffern, Schaltflächen, Schaltleinen und ähnlichen Einrichtungen“ [13] Zusätzlich müssen sie die dynamische Prüfung aus Anhang H der maschinenspezifischen Norm DIN EN ISO 19085-3 bestanden haben. 3.1.5 Gefahrstellensicherung durch Bild 4: Beispiel Sicherheitsabstände bei einer Lichtschranken, Lichtvorhänge Teilkapsel mit kleiner Öffnungshöhe oder Schaltmatten 3.1.4 Gefahrstellensicherung durch Lichtschranken, Lichtvorhänge oder Schaltmatten Bumper oder Schaltleisten werden zur Sicherung von Gefahrstellen ein- gesetzt, die sich im Beschickungs- oder Entlade- Bei Verfahrgeschwindigkeiten von mehr als bereich sowie im rückwärtigen Bereich der 25 m/min werden Stoßstellen durch die fahrende Maschine befinden. Teilkapselung oder fahrende Tische häufig mit Bumpern oder Schaltleisten/Schaltstangen ge- sichert. Abhängig von den Körperteilen, die dem Stoß oder der Scher-/Quetschstelle ausgesetzt sind, muss der Bumper oder die Schaltleiste/ 5/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 3.1.7 Gefahrensicherung durch Vorhänge Zur Reduzierung des Risikos durch heraus- geschleuderte Teile müssen die Vorhänge bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese sind in der EN ISO 19085-3 im Detail festgelegt. Die wichtigsten, einfach zu überprüfenden Bild 6: Beispiel eines CNC-Bearbeitungszentrums Anforderungen sind: in Teilkapselung − Schutzkonzept mit • Sie müssen mehrlagig und überlappend sein. allseitiger Lichtschrankenabsicherung • Sie müssen alle Öffnungen bis herab auf die niedrigste Werkstückaufspannebene vollständig Anforderungen an Schaltmatten oder Lichtschran- abdecken. ken und Lichtvorhänge sind in den folgenden B- Normen festgelegt: Sind alte Vorhänge aus PVC vorhanden, ist zu prüfen, ob ein Austausch gegen Vorhänge mit • DIN EN ISO 13856-1 „Sicherheit von Maschinen − besserem Rückhaltevermögen möglich ist. Ist ein Druckempfindliche Schutzeinrichtungen – Teil 1: solcher Austausch nach Aussage des Herstellers Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung von Schaltmatten und Schaltplatten“ [14] nicht möglich, zum Beispiel wegen Problemen mit • DIN EN 61496-1 „Sicherheit von Maschinen – Be- der Absaugung, sind Ersatzmaßnahmen erfor- rührungslos wirkende Schutzeinrichtungen – Teil 1: derlich. Allgemeine Anforderungen und Prüfungen“ [15] • DIN EN 61496-2 Sicherheit von Maschinen – Be- Sicherung der Rückseite rührungslos wirkende Schutzeinrichtungen – Teil 2: Die Zugangssicherung von der Rückseite und den Besondere Anforderungen an Einrichtungen, welche Seiten erfolgt überwiegend durch feststehende nach dem aktiven opto-elektronischen Prinzip trennende Schutzeinrichtungen, wie Umzäu- arbeiten“ [16] nungen, Wandelemente oder Blechwände. Die Strahlenhöhe liegt bei 2-strahligen senkrecht Lichtschranken zur Zugangssicherung von der angeordneten Lichtschranken bei 400 mm und Rückseite sind nur zulässig, wenn keine Teile in 900 mm über dem Boden und bei 3-strahligen diesen Bereich herausgeschleudert werden kön- senkrecht angeordneten Lichtschranken bei nen und Bewegungen zum Stillstand gekommen 300 mm, 700 mm und 1100 mm über dem Boden. sind, bevor sie erreicht werden können. Waagerechte und schräge Anordnungen sind ebenfalls möglich. Die Anordnung und Anzahl der Sicherung des Ladebereichs Lichtschranken sind in der Fachgrundnorm Der Ladebereich der CNC-Bearbeitungszentren festgelegt. Die Sicherheitsabstände zu Gefahr- wird überwiegend durch die Kombination aus stellen werden im Kapitel 3.1.3 Lichtschranken, Laserscannern, Schaltmatten, Sicherheitsabstände beschrieben. Bumpern oder Schaltleisten gesichert. Die 3.1.6 Gefahrstellensicherung durch Sicherheitsabstände gemäß 3.1.3 müssen dabei eingehalten werden. trennende Schutzeinrichtungen Feststehende trennende und bewegliche Zugänge trennende Schutzeinrichtungen werden über- Sind Zugänge zum hinteren Bereich der CNC- wiegend zur Sicherung der Seiten und der Bearbeitungszentren durch Türen ausgeführt, Rückseite der Maschine eingesetzt. müssen sie mit den Antrieben der gefahr- Anforderungen an diese Schutzeinrichtungen sind bringenden Bewegungen verriegelt sein. Können in den folgenden Fachgrundnormen festgelegt: auslaufende Werkzeuge oder Achsen erreicht werden, müssen die Türen bis zum Stillstand der • DIN EN ISO 14119 „Sicherheit von Maschinen – gefahrbringenden Bewegung zugehalten werden. Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen – Leitsätze für Zugänge durch Lichtschranken müssen bei Gestaltung und Auswahl“ [17] Auslösung alle gefahrbringenden Bewegungen • DIN EN ISO 14120 „Sicherheit von Maschinen – stillsetzen. Die Gefahrstellen durch Bewegungen Trennende Schutzeinrichtungen - allgemeine Anfor- müssen zum Stillstand gekommen sein, bevor sie derungen an Gestaltung und Bau von feststehenden erreicht werden können. und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen“ [18] 6/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 Sicherung gegen • Die Drehzahl der Spindel ist auf 300 U/min begrenzt. • Gefahrbringende Bewegungen des Werkzeug- Herausschleudern wechslers müssen freigegeben werden und Die Sicherung gegen Herausschleudern erfolgt Gefährdungen durch diese Bewegungen sind durch durch trennende Schutzeinrichtungen aus eine Zweihandschaltung reduziert. geeignetem Material (zum Beispiel Polycarbonat • Alle anderen gefahrbringenden Bewegungen sind mit einer Dicke von mindestens 5 mm) oder durch gesperrt. Vorhänge mit einem Aufhaltevermögen von 3.6.3 Betriebsart 3 − Positionieren der mindestens 100 g. Spanneinrichtungen von Hand Ein Anheben der Vorhänge durch die Maschinen- Die Betriebsart 3 wird bei der Positionierung der steuerung ist nur zulässig, wenn das Werkzeug Spanneinrichtungen von Hand verwendet. stillsteht oder sich nur sehr langsam dreht. Dadurch ist gewährleistet, dass der Schutz gegen Nach Stillstand aller erreichbaren gefahrbringen- Herausschleudern dauerhaft besteht. den Bewegungen können unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ersatzschutzmaßnahmen zur Betriebsarten und hinreichenden Risikominderung Bewegungen Einrichtbetrieb freigegeben werden. Das Einrichten muss gefahrlos möglich sein und • Alle Bewegungen des Aggregatträgers in Richtung wird normalerweise bei aktiven Schutzein- möglicher Stellen, an denen Gefährdungen durch Quetschen oder Scheren auftreten können, sind nur richtungen oder Stillstand durchgeführt. Falls der mit Zustimmeinrichtung möglich. Gefahrenbereich zum Einrichten betreten werden • Die maximalen Achsgeschwindigkeiten sind auf muss, muss die Maschine entsprechende 10 m/min reduziert. Betriebsarten haben. • Alle anderen gefahrbringenden Bewegungen sind Bei diesen Betriebsarten werden bestimmte gesperrt. Bewegungen zugelassen, wobei durch Ersatz- sicherungsmaßnahmen sichergestellt wird, dass Sicherung der mechanischen das Risiko einer Verletzung niedrig bleibt. Spanneinrichtungen Not-Halt ist als Schutzmaßnahme im Gefahrfall Mögliche alternative Maßnahmen zur hin- bei allen Betriebsarten übergeordnet und immer reichenden Risikominderung in Bezug auf aktiv. Quetsch- und Schergefahren: 3.6.1 Betriebsart 1 − Bearbeitungsbetrieb • Einhaltung der Sicherheitsabstände Die Betriebsart 1 wird im Programmbetrieb oder • Zweihandsteuerung zur Einleitung der Spann- bewegung bei der Fertigung von Werkstückserien ver- wendet. • Doppelstufige Aktivierung der Spannkraft, wobei in der ersten Stufe die Schließkraft nicht mehr als Alle Gefahrstellen sind gesichert. Das heißt, alle 150 N beträgt und die finale Spannkraft erst Schutzeinrichtungen sind angebracht und willentlich durch eine Befehlseinrichtung ausgelöst betriebsbereit. wird • Verringerung des Spalts zwischen Spannfläche und 3.6.2 Betriebsart 2 − Einrichtbetrieb Werkstück auf < 6 mm Die Betriebsart 2 wird beim Einrichten oder bei der • Verringerung des Spalts zwischen Spannfläche und Werkstück durch eine manuell verstellbare Störungsbeseitigung verwendet. trennende Schutzeinrichtung in Verbindung mit einer Nach Stillstand aller erreichbaren gefahr- Begrenzung des Spannwegs auf ≤ 10 mm bringenden Bewegungen können unter Berück- sichtigung der nachfolgenden Ersatzschutzmaß- Bremse nahmen zur hinreichenden Risikominderung Für Werkzeugspindeln, bei denen die unge- Bewegungen freigegeben werden. bremste Auslaufzeit 10 s übersteigt, muss eine • Alle Achsbewegungen sind nur mit Zustimm- automatische Bremse vorhanden sein. einrichtung möglich. • Die Achsgeschwindigkeiten sind auf maximal 2 m/min begrenzt. • Es ist nur eine Achsbewegung gleichzeitig möglich. 7/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 Absaugung berücksichtigt. Daher ist der Rückschluss falsch, dass eine Maschine, die alle Punkte der Es müssen die in der Betriebsanleitung Checkliste erfüllt, auch generell allen aktuellen angegebenen Luftvolumenströme eingehalten Anforderungen nach dem Stand der Technik werden. entspricht. Sicherheitsrelevante Aspekte der Sofern keine weiteren Angaben des Herstellers Steuerfunktionen wurden zum Beispiel überhaupt vorliegen, sind mindestens die in Anlage 2 der nicht behandelt. TRGS 553 „Holzstaub“ angegebenen Werte für Empfohlene Nachrüstungen staubgeminderte Arbeitsbereiche einzuhalten. In der Checkliste (siehe Anlage auf Seite 10) Werden die Bedingungen nach Anlage 1, Anlage werden mögliche Maßnahmen zur Nachrüstung 2 und Anlage 4 der TRGS 553 eingehalten, darf im Hinblick auf den Bau und die sichere der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin von einem Verwendung nach Betriebssicherheitsverordnung staubgeminderten Arbeitsbereich ausgehen. In aufgelistet. diesem Fall wurde die Verpflichtung nach GefStoffV § 7 erfüllt und Arbeitsplatzmessungen nach TRGS 553 Abschnitt 4.1 sind nicht mehr Zusammenfassung und erforderlich. Anwendungsgrenzen Nachrüstung Diese „Fachbereich AKTUELL“ beruht auf dem durch den Fachbereich Holz und Metall (FBHM), Unter Berücksichtigung der Gefährdungen, des Sachgebiet Holzbe- und -verarbeitung der an der Maschine umgesetzten Schutzkonzepts Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und des Unfallgeschehens wurde der sicherheits- (DGUV) zusammengeführten Erfahrungswissen technische Ist-Zustand der Maschine ermittelt und hinsichtlich des Stands der Technik für CNC- bewertet. Daraus ergeben sich die empfohlenen Bearbeitungszentren der Holzbearbeitung. Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen Das in Form einer Checkliste dargelegte Konzept zur sicheren Verwendung gemäß Betriebs- für die Nachrüstung in der Anlage dieser „Fach- sicherheitsverordnung. bereich AKTUELL“ soll auch Personen, die in den Sicheres Verwenden nach Betrieben verantwortlich für das Betreiben und die Instandhaltung von Maschinen sind, in die Lage Betriebssicherheitsverordnung versetzen, Nachrüstungsbedarf nach BetrSichV Die Anlage auf Seite 11 dieser „Fachbereich zu erkennen und selbst durchzuführen. AKTUELL“ beinhaltet eine Checkliste, in der die Das Konzept für Nachrüstungsmaßnahmen ist wichtigsten sicherheitsrelevanten Punkte aufge- besonders für Maschinen entwickelt worden, die listet worden sind, die für den Bau und die überwiegend in Tischlerei- und Schreinerei- Ausrüstung der Maschine zur Vermeidung von betrieben eingesetzt werden. Unfällen relevant sind. Trifft einer dieser Punkte auf den Bau oder die Ausrüstung der zu Nicht anwendbar ist dieses Konzept auf CNC- beurteilenden Maschine zu, sind weitere Bearbeitungszentren, die ausschließlich für Maßnahmen erforderlich. Massivholzbearbeitung konzipiert wurden (zum Beispiel Abbundanlagen) und auf Maschinen mit In dieser Checkliste werden nicht alle für den Bau automatischen Beschickungs- und Entnahme- und die Ausrüstung erforderlichen Anforderungen stationen. im Detail abgefragt, sondern es wird nur auf wenige, für die Sicherheit besonders wichtige Die Bestimmungen nach einzelnen Gesetzen und Sicherheitsanforderungen eingegangen. Verordnungen bleiben durch diese „Fachbereich AKTUELL“ unberührt. Die Anforderungen der Dadurch, dass die Überprüfung weniger komplex gesetzlichen Vorschriften gelten uneingeschränkt. und aufwändig ist und der Schwerpunkt auf den für die Sicherheit relevanten Aspekten liegt, wird Um vollständige Informationen zu erhalten, ist es eine hohe Präventionswirkung erreicht. Zur erforderlich, die in Frage kommenden Vor- Beurteilung der Sicherheitsaspekte der Maschine schriftentexte einzusehen. ist hier kein detailliertes Fachwissen erforderlich, Diese „Fachbereich AKTUELL“ ersetzt die was zu einer höheren Akzeptanz des Verfahrens gleichnamige Fassung, herausgegeben als beiträgt. Selbstverständlich werden durch dieses Entwurf 04/2021. Verfahren nicht alle sicherheitsrelevanten Punkte 8/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 Der Fachbereich Holz und Metall setzt sich unter im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten anderem zusammen aus Vertretern und von Körperteilen“, Beuth Verlag, Berlin Vertreterinnen der Unfallversicherungsträger, [12] DIN EN ISO 13856-2:2013-08 „Sicherheit von staatlichen Stellen, Sozialpartnern, herstellenden Maschinen − Druckempfindliche Schutzeinrich- und betreibenden Firmen. tungen − Teil 2: Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung von Schaltleisten und Weitere „Fachbereich AKTUELL“ des Fach- Schaltstangen“, Beuth Verlag, Berlin bereichs Holz und Metall stehen im Internet zum [13] DIN EN ISO 13856-3:2013-12 „Sicherheit von Download bereit [19]. Maschinen − Druckempfindliche Schutzeinrich- tungen − Teil 3: Allgemeine Leitsätze für die Literatur: Gestaltung und Prüfung von Schaltpuffern, Schaltflächen, Schaltleinen und ähnlichen [1] Verordnung über die Sicherheit und die Gesund- Einrichtungen“, Beuth Verlag, Berlin heit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom [14] DIN EN ISO 13856-1:2013-08 „Sicherheit von 03. Februar 2015, (Bundesgesetzblatt I S. 49), Maschinen − Druckempfindliche Schutzeinrich- zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 7 der Ver- tungen − Teil 1: Allgemeine Leitsätze für die ordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584) Gestaltung und Prüfung von Schaltmatten und Schaltplatten“, Beuth Verlag, Berlin [2] DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, Ausgabe Januar 2015, BGHM, Mainz [15] DIN EN 61496-1:2014-06 „Sicherheit von Ma- schinen − Berührungslos wirkende Schutzein- [3] Empfehlungen zur Betriebssicherheit EmpfBS richtungen − Teil 1: Allgemeine Anforderungen 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei und Prüfungen“, Beuth Verlag, Berlin der Verwendung von Arbeitsmitteln“, Ausgabe März 2018, GMBl. 2018, S. 412 [Nr. 22] [16] DIN EN 61496-2:2014-06 „Sicherheit von Ma- (09.05.2018), Korrektur: GMBl. 2019, S. 310 [Nr. schinen − Berührungslos wirkende Schutzein- 13-16] (23.05.2019), BAUA richtungen − Teil 2: Besondere Anforderungen an Einrichtungen, welche nach dem aktiven opto- [4] Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parla- elektronischen Prinzip arbeiten“, Beuth Verlag, ments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Berlin Maschinen (Maschinen-Richtlinie, MRL), Amts- blatt der Europäischen Union, Nr. L 157/24 vom [17] DIN EN ISO 14119:2021-02 „Verriegelungsein- 09.06.2006 mit Berichtigung im Amtsblatt L76/35 richtungen in Verbindung mit trennenden Schutz- vom 16.03.2007 einrichtungen − Leitsätze für Gestaltung und Auswahl“, Beuth Verlag, Berlin [5] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung − GefStoffV) Ausferti- [18] DIN EN ISO 14120:2016-05 „Sicherheit von gungsdatum: 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), Maschinen − Trennende Schutzeinrichtungen − in der Fassung vom 15. November 2016, BGBl. Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und (2016) Teil I, Nr. 54, S. 2549–2555, zuletzt Bau von feststehenden und beweglichen geändert durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29. trennenden Schutzeinrichtungen“, Beuth Verlag, März 2017 (BGBl. I S 626) Berlin [6] DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und [19] Internet: www.dguv.de/fb-holzundmetall Publikati- Schreinerhandwerk“, Ausgabe April 2019, DGUV, onen oder www.bghm.de Webcode: Berlin [7] DIN EN ISO 19085-1:2018-02 „Holzbearbeitungs- maschinen − Sicherheit − Teil 1: Gemeinsame Bildnachweis: Anforderungen“, Beuth-Verlag, Berlin [8] DIN EN ISO 19085-3:2018-04 “Holzbearbeitungs- Die in dieser „Fachbereich AKTUELL“ des FBHM maschinen − Sicherheit – Teil 3: Numerisch gezeigten Bilder wurden freundlicherweise zur gesteuerte (NC-) Bohr- und Fräsmaschinen“, Verfügung gestellt von: Beuth-Verlag, Berlin Bild 1 : HOMAG Group AG [9] TRGS 553 „Holzstaub“, Ausgabe August 2008. Homagstrasse 3-5 BAUA 72296 Schopfloch [10] DIN EN ISO 13857:2020-04 „Sicherheit von Bild 2, 5, 6: Holz-HER GmbH Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Plochinger Straße 65 Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den 72622 Nürtingen oberen und unteren Gliedmaßen“, Beuth-Verlag, Berlin Bild 3, 4 BGHM (nach DIN EN ISO 19085-3:2017) [11] DIN EN ISO 13855:2010-10 „Sicherheit von Maschinen − Anordnung von Schutzeinrichtungen 9/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Holzbe- und -verarbeitung im Fachbereich Holz und Metall der DGUV www.dguv.de Webcode: d544755 Die Fachbereiche der DGUV werden von den Unfallkassen, den branchenbezogenen Berufs- genossenschaften sowie dem Spitzenverband DGUV selbst getragen. Für den Fachbereich Holz und Metall ist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall der federführende Unfallver- sicherungsträger und damit auf Bundesebene erster Ansprechpartner in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für Fragen zu diesem Gebiet. 10/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 Anlage: Checkliste Sicherheitsdefizite Die folgende Checkliste hilft, Sicherheitsdefizite an CNC-Bearbeitungszentren zu Themen: erkennen und listet mögliche Maßnahmen zur hinreichenden Risikominderung auf. 1. Ungeeignetes Schutzkonzept Angaben zum CNC-Bearbeitungszentrum 2. Mangelhafte Sicherung der Beschickungs- /Entnahmebereichs Bezeichnung (firmenintern): 3. Mangelhafte Vorhänge 4. Lückenhafte unwirksame feststehende trennende Hersteller: Schutzeinrichtung 5. Mangelhafte unwirksame Zutrittssicherung Lieferer/Importeur: 6. Mangelhafte Bremswirkung Maschinentypbezeichnung: 7. Manipulation von Schutzeinrichtungen Datum: Standort: Hinweis: Diese Checkliste behandelt nur die wichtigsten sicherheitsrelevanten Punkte. Sie ist nicht vollständig. 11/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 1. Ungeeignetes Schutzkonzept Defizite vorhanden Mangelhafte Schutzmaßnahme Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden Maßnahme/Erläuterungen Risikominderung 1.1. Sicherheitsabstand zu Gefahrstellen kann nur a. Sicherheitsabstand erweitern. bei Wechselbeschickung nicht eingehalten werden. b. Wechsel-/Mehrfachbeschickung entsprechend einschränken oder gegebenenfalls untersagen. 1.2. Es müssen Durch Ersatzmaßnahmen ist sicherzustellen, • zum Einrichten, dass diese Arbeiten gefahrlos ausgeführt • zur Störungsbeseitigung, werden können. • zum Reinigen Die Maßnahmen sind individuell festzulegen. • zum Positionieren der Spanneinrichtungen von Konstruktive und technische Schutzmaß- Hand nahmen sind vorrangig zu wählen. Bewegungen ausgeführt werden, die erreich- Organisatorische Maßnahmen als alleinige bare Gefahrstellen erzeugen. Es fehlt die Ersatzmaßnahmen sind in der Regel nicht entsprechende Betriebsart. Schutzeinrich- zulässig. Warnhinweise können die oben tungen werden umgangen oder außer Kraft genannten Maßnahmen nur ergänzen. gesetzt. 1.3. Es müssen Bereiche Es ist ein Zugang zu schaffen und sicher- • zur Störungsbeseitigung zustellen, dass die entsprechenden Arbeiten • zum Einrichten oder gefahrlos ausgeführt werden können. Die • zum Reinigen Maßnahmen sind individuell festzulegen. betreten werden und es gibt keinen dafür Konstruktive und technische Schutzmaß- vorgesehenen Zugang. nahmen sind vorrangig zu wählen. Organisatorische Maßnahmen als alleinige Ersatzmaßnahmen sind in der Regel nicht zulässig. Warnhinweise können die oben genannten Maßnahmen nur ergänzen. 12/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 1. Ungeeignetes Schutzkonzept Defizite vorhanden Mangelhafte Schutzmaßnahme Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden Maßnahme/Erläuterungen Risikominderung 1.4. Der Tisch wird als Zugang in den hinteren Der Zugang über den Tisch in den hinteren Bereich benutzt. Bereich ist zu erschweren. Es ist ein Zugang zu schaffen und sicher- zustellen, dass die entsprechenden Arbeiten gefahrlos ausgeführt werden können. Die Maßnahmen sind individuell festzulegen. Konstruktive und technische Schutzmaß- nahmen sind vorrangig zu wählen. Organi- satorische Maßnahmen als alleinige Ersatz- maßnahmen sind in der Regel nicht zulässig. Warnhinweise können die oben genannten Maßnahmen nur ergänzen. 1.5. Der Tisch wird bestiegen, um die Die Maßnahmen sind individuell so festzulegen, Spannelemente zu positionieren. dass die entsprechenden Arbeiten gefahrlos ausgeführt werden können. Es könnten zum Beispiel entsprechende Hilfsmittel zur Positionierung verwendet werden. Die Positionierarbeiten müssen gefahrlos ausgeführt werden können. Konstruktive und technische Schutzmaßnahmen sind vorrangig zu wählen. Organisatorische Maßnahmen als alleinige Ersatzmaßnahmen sind in der Regel nicht zulässig. Warnhinweise können die oben genannten Maßnahmen nur ergänzen. 1.6. Ungesicherte Quetschstellen mit Quetschstellen durch Bumper sichern oder Gebäudeteilen Erreichbarkeit zum Beispiel durch fest-stehende trennende Schutzeinrichtungen oder durch Lichtschranken oder durch Schaltmatten verhindern. 13/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 2. Mangelhafte Sicherung des Beschickungs- Defizite oder Entnahmebereichs vorhanden Mangelhafte Schutzmaßnahme Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden Maßnahme/Erläuterungen Risikominderung 2.1. Transparente Bereiche (Fenster) sind Neubewertung des Ausschussrisikos und verschlissen, brüchig oder sind nicht mehr Berücksichtigung der eingeschränkten transparent (Hinweis auf Alterung). Prozessbeobachtung. Gegebenenfalls Austausch der betroffenen Teile 2.2. Schaltmatte ist beschädigt. Instandsetzung oder Austausch der Schaltmatte 2.3. Sicherheitsabstand (siehe Kapitel 3.1.3 Vergrößerung der Schutzeinrichtung oder des Sicherheitsabstände) zur nächstliegenden Abstands Quetsch-Scher- Einzugs-, Schneidstelle ist zu gering. 2.4. Lichtschranke/Schaltmatte kann hintertreten Verhinderung des automatischen Anlaufs durch werden und der Bearbeitungsvorgang wird technische Maßnahmen (zum Beispiel nach Verlassen der Lichtschranke/ Schaltmatte Steuerungsänderung) automatisch fortgesetzt. 2.5. Rücksetzen der Lichtschranke/Schaltmatte ist Verlegung des Stellteils zum Rücksetzen, so von innerhalb des Gefahrbereichs möglich. dass es nicht mehr von innerhalb des Gefahrbereichs erreichbar und der gesamte Gefahrbereich einsehbar ist. 2.6. Bei Geschwindigkeit über 25 m/min wird der Erweiterung des Sicherheitsabstands auf Sicherheitsabstand von 700 mm von der 700 mm erweitern oder Lichtschranke/Schaltmatte zur nächst- Sicherung der Stoßstellen durch Nachrüstung liegenden Stoßstelle nicht eingehalten. von Bumpern/Schaltleisten oder Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit auf 25 m/min. 14/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 3. Mangelhafte Vorhänge Defizite vorhanden Mangelhafte Schutzmaßnahme Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden Maßnahme/Erläuterungen Risikominderung 3.1. Die Vorhänge sind nicht mehrlagig Bewertung des Ausschussrisikos und Berücksichtigung der eingeschränkten Prozessbeobachtung. Gegebenenfalls Austausch durch verbesserte Vorhänge aus widerstandsfähigerem Material, falls Nachrüstungsätze verfügbar sind. 3.2. Die Vorhänge reichen nicht über die ganze Größere Vorhänge nachrüsten, falls Öffnung und nicht bis zur Aufspannebene. Nachrüstung möglich. 3.3. Einzelne Lamellen des Vorhangs sind defekt. Lamellen/Vorhang erneuern. 3.4. Die Vorhänge sind aus PVC. Austausch durch verbesserte Vorhänge aus widerstandsfähigerem Material, falls Nachrüstungsätze verfügbar sind. 3.5. Geeignete Vorhänge sind nicht nachrüstbar Aufenthalt im möglichen Ausschussbereich einschränken/verbieten oder zusätzliche Prallwände nachrüsten. 15/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 4. Lückenhafte unwirksame feststehende Defizite trennende Schutzeinrichtung vorhanden Mangelhafte Schutzmaßnahme Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden Maßnahme/Erläuterungen Risikominderung 4.1. In der Schutzeinrichtung (zum Beispiel Lücken in der Schutzeinrichtung schließen. Umzäunung) sind Lücken, die den Zugriff in Gefahrstellen ermöglichen. 4.2. Im Ausschussbereich deckt die Schutzein- Schutzeinrichtung vergrößern. richtung nicht den Bereich ab 180 mm bis mindestens 1800 mm über Aufstellfläche ab. Aufenthalt im ungeschützten Bereich einschränken/verbieten. 4.3. Im Ausschussbereich ist die Schutzein-richtung Schutzeinrichtung vollflächig auskleiden. nicht widerstandsfähig gegen Ausschüsse oder hat Öffnungen (zum Beispiel Gitter, Spalte und Rückhaltevermögen durch Verstärkung oder Ähnliches) Austausch ertüchtigen. Aufenthalt im ungeschützten Bereich einschränken/verbieten. 16/17
Fachbereich AKTUELL FBHM-117 5. Mangelhafte unwirksame Zutrittssicherung Defizite vorhanden Mangelhafte Schutzmaßnahme Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden Maßnahme/Erläuterungen Risikominderung 5.1. Nach dem Öffnen der Zugangstüren werden Prüfen, ob die Gefahrstellen erreichbar und die nicht alle Bewegungen abgeschaltet. Bewegungen gefährlich sind. Falls zutreffend, Einzelgefahrstellensicherung oder Änderung der Steuerung. 5.2. Beim Öffnen der Zugangstüren können wegen Bremsen prüfen und gegebenenfalls instand- noch nicht stillstehender Bewegungen auslau- setzen. fende Werkzeuge oder Gefahrstellen erreicht werden. Nachrüstung einer Zuhaltung, falls möglich. 5.3. Das Rücksetzen ist auch von innerhalb der Verlegung des Stellteils zum Rücksetzen, so Gefahrzone möglich. dass es von innerhalb nicht mehr erreichbar ist. 5.4. Vom Standort des Stellteils zum Rücksetzen ist Verlegung des Stellteils zum Rücksetzen, so nicht der gesamte Gefahrbereich einsehbar. dass der gesamte Gefahrbereich einsehbar ist. 6. Mangelhafte Bremswirkung Defizite vorhanden Mangelhafte Schutzmaßnahme Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden Maßnahme/Erläuterungen Risikominderung 6.1. Die Auslaufzeit von Werkzeugen ist größer als Die Kapazität der Bremse ist dem größten 10 s. Werkzeug anzupassen. Falls keine oder nur eine unzureichende Bremse vorhanden ist, ist eine Nachrüstung erforderlich. 7. Manipulation von Schutzeinrichtungen Defizite vorhanden Mangelhafte Schutzmaßnahme Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden Maßnahme/Erläuterungen Risikominderung 7.1. Verriegelungsschalter, Lichtschranken, Die Schutzeinrichtungen sind instand zu setzen Trittmatten oder andere Schutzeinrichtungen und das Sicherheitskonzept ist zu überprüfen sind außer Betrieb gesetzt. (siehe Punkt 1 der Liste). 17/17
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