Fachbereich AKTUELL CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung Bau und Ausrüstung zum sicheren Verwenden - Deutsche Gesetzliche ...

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Fachbereich AKTUELL CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung Bau und Ausrüstung zum sicheren Verwenden - Deutsche Gesetzliche ...
Fachbereich AKTUELL                                                                                   FBHM-117

CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung
Bau und Ausrüstung zum sicheren Verwenden

Sachgebiet Holzbe- und –verarbeitung
Stand: 24.06.2021
Diese „Fachbereich AKTUELL“ enthält die              Inhalt
Bau- und Ausrüstungsanforderungen für
CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbei-                 Beschreibung und Anwendungsbereich . 1
tung nach dem Stand der Technik und gibt
                                                         Gefährdungen ............................................ 2
damit der Firma, die die Maschine betreibt, die
Möglichkeit, ihre Maschine entsprechend ein-             Bau und Ausrüstung ................................. 3
zuschätzen und abzugleichen. Sie kann auch
beim Zukauf von gebrauchten Maschinen                    Nachrüstung .............................................. 8
herangezogen werden.                                     Zusammenfassung und
Diese Informationsschrift hat nicht das Ziel,            Anwendungsgrenzen ................................ 8
die sichere Durchführung einzelner Arbeits-              Anlage: Checkliste Sicherheitsdefizite.. 11
schritte zu beschreiben und konzentriert sich
auf die technische Ausrüstung der Maschinen,         Die Achsbewegungen und der Werkzeugeinsatz
die im Wesentlichen in Tischlerei- und               erfolgen programmgesteuert. Dabei ist das Werk-
Schreinereibetrieben eingesetzt werden.              stück entweder auf einer feststehenden Auf-
                                                     nahme aufgespannt und der Aggregateträger mit
                                                     dem Werkzeug bewegt sich oder der Aufspann-
                                                     tisch mit dem Werkstück bewegt sich und die
                                                     beweglichen Werkzeugaufnahmen bestimmen
                                                     die anderen Achsen.
                                                     In dieser „Fachbereich AKTUELL“ sind die gemäß
                                                     Betriebssicherheitsverordnung     (BetrSichV) [1]
                                                     wichtigsten sicherheitsrelevanten Anforderungen
                                                     unter Berücksichtigung des Unfallgeschehens
                                                     und des bekannten Zustands an Altmaschinen
                                                     zusammengefasst.
Bild 1:   Beispiel eines CNC-Bearbeitungszentrums
          mit Bumpersicherung – ohne seitliche und         Betreiben von CNC-
          rückwärtige Sicherungsmaßnahmen
                                                           Bearbeitungszentren
    Beschreibung und                                 Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ent-
                                                     sprechend der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze
    Anwendungsbereich                                der Prävention“ [2], überprüft der Betreiber oder
                                                     die Betreiberin, ob die an der Maschine
Ein CNC-Bearbeitungszentrum zur Holzbearbei-
                                                     vorhandenen Schutzmaßnahmen den Anforde-
tung ist eine Maschine mit mechanischem Vor-
                                                     rungen nach dem Stand der Technik entsprechen.
schub, die zur Bearbeitung von Werkstücken aus
                                                     Der Betreiber oder die Betreiberin einer Maschine
Holz oder holzähnlichen Materialien mit Fräs-,
                                                     stellt damit sicher, dass die arbeitsmittelbezogene
Säge- oder Bohrwerkzeugen vorgesehen ist und
                                                     Sicherheit und die Gesundheit der Bedienperson
die mindestens zwei programmierbare Achsen
                                                     beim Verwenden der Maschine gewährleistet
zum Positionieren und Bearbeiten aufweist.
                                                     werden können.
                                                                                                                1/17
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Der Stand der Technik nach der Betriebssicher-
heitsverordnung kann erreicht werden durch eine
                                                            Gefährdungen
Gesamtheit aus:                                       Durch die Auswertung von Unfällen an CNC-
                                                      Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung seit
• technischen (Bau- und Ausrüstung),
                                                      dem Jahr 2000 konnten folgende Schwerpunkte
• organisatorischen und
                                                      ermittelt werden:
• personenbezogene Maßnahmen.
                                                      • tödliche Unfälle durch herausgeschleuderte
Das Ziel für den Betreiber oder die Betreiberin ist       Werkzeugteile
es, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die          • Unfälle durch unerwartetes Anlaufen der
technischen Anforderungen an Bau- und Aus-              Achsbewegungen beim Einrichten und bei der
rüstung nach dem Stand der Technik so weit wie          Beschickung
möglich zu erfüllen.                                  • Unfälle durch Berührung des laufenden oder
                                                        auslaufenden Werkzeugs
Gelingt das nicht vollständig, ist zu prüfen, ob
durch zusätzliche organisatorische und personen-      • Unfälle durch unzulässiges Betreten des
                                                        Gefahrenbereichs (Tisch, Rückseite)
bezogene Maßnahmen die sichere Verwendung
gewährleistet wird. Veraltete oder fehlende tech-     • Unfälle durch unzureichend gesicherte Spann-
                                                        einrichtungen
nische Maßnahmen können nur begrenzt durch
zusätzliche organisatorische und personen-            Gefährdungen durch Quetsch- und Scherstellen
bezogene Maßnahmen kompensiert werden                 ergeben sich unter anderem
Nach der Betriebssicherheitsverordnung haben          • beim Fahren der Teilkapsel (Kanten der Öffnung)
technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor                    über das festgespannte Werkstück oder das feste
organisatorischen Schutzmaßnahmen und diese               Spannsystem (Einzelspanner/Konsolen),
wiederum vor personenbezogenen Schutzmaß-             •   beim Fahren der Teilkapsel über feste Teile des
nahmen.                                                   Maschinengestells,
                                                      •   beim Annähern der sich bewegenden Teilkapseln/
      Stand der Technik                                   Tische/Werkstücke an feststehende Wände oder
                                                          Zäune,
Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind
insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrich-        •   beim Vorbeifahren der am Tisch festgespannten
                                                          Werkstücke an den Kanten der Bearbeitungs-
tungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die
                                                          öffnung,
mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Dabei
sind die normativen Anforderungen sowie die           •   beim Bewegen der Tische zwischen den Kanten
                                                          der sich bewegenden Tische,
Anforderungen des Herstellers unter Einbezie-
hung der Anwendervorgaben zu berücksichtigen.         •   durch Bewegungen des Werkzeugwechselsystems,
                                                      •   durch mechanische Bewegungen der Spanner
Der hier dargestellte Stand der Technik ergibt sich       beim „Spannen“ ober „Spannung-Lösen“.
aus den Erkenntnissen praxiserprobter Einrich-
tungen sowie Betriebs- und Verfahrensweisen,          Gefährdungen durch das sich drehende Werk-
aus Unfallanalysen, aus der Literatur zur             zeug ergeben sich durch
Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz           • Berührung des Werkzeugs.
und aus einschlägigen Produktnormen. Er orien-
tiert sich an der Empfehlung zur Betriebs-            Gefährdungen durch Herausschleudern              von
sicherheit (EmpfBS 1114) zur Anpassung an den         Teilen ergeben sich durch
Stand der Technik bei der Verwendung von              • Überdrehzahl des Werkzeugs,
Arbeitsmitteln [3].                                   • Berührung des Werkzeugs mit nicht leicht zerspan-
Die hier aufgeführten Maßnahmen helfen dabei,             barem Material (zum Beispiel Stahl),
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheits-       • Fehler im Material des Werkzeugs,
gefahren zu verhindern und zukünftige Tätigkeiten     • unsachgemäße Einspannung des Werkzeugs
mit CNC-Bearbeitungszentren sicher zu gestal-             (Fehleinspannung),
ten.                                                  • nicht richtig festgespannte Werkstücke,
Aufgrund des technischen Fortschritts unterliegt      • abgetrennte, nicht mehr gespannte
                                                          Werkstückabschnitte.
der Stand der Technik einem kontinuierlichen
Wandel. Diese „Fachbereich AKTUELL“ erhebt
daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.            Gefährdungen durch Stoß ergeben sich durch

                                                                                                       2/17
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• verfahrende Teilkapselungen mit mehr als             Jahr 1999 veröffentlicht und bis zum Ersatz
  25 m/min,                                            durch die Norm DIN EN ISO 19085-3 im Jahr
• verfahrende Achsen mit mehr als 25 m/min,            2018 dreimal überarbeitet.
• ausfahrende Tische mit mehr als 25 m/min
                                                      In den folgenden Unterabschnitten dieses
und werden durch die Maßnahmen der in Kapitel         Kapitels werden die Schutzkonzepte und Maß-
3.1 beschriebenen Schutzkonzepte reduziert.           nahmen an Neumaschinen, die sich aus der
                                                      Anwendung der oben genannten maschinen-
    Bau und Ausrüstung                                spezifischen Normen ergeben, in ihren Grund-
                                                      sätzen geschildert. Die Schilderungen dienen als
CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung,          Orientierung für die Gefährdungsbeurteilung und
die in Verkehr gebracht wurden, müssen auch           die Nachrüstung von Altmaschinen.
nach Umbau- oder Instandhaltungsmaßnahmen
mindestens der zum Zeitpunkt des Inverkehr-                 Schutzkonzepte
bringens entsprechenden Fassung der Bau- und          Grundsätzlich unterscheidet man bei den Schutz-
Ausrüstungsanforderungen und der aktuellen            konzepten zwischen Maschinen mit Vollkap-
BetrSichV oder der aktuellen Fassung der              selung und Maschinen mit Teilkapselung.
Maschinenrichtlinie (MRL) genügen [4].
                                                      3.1.1 Vollkapselung
An Maschinen, die auf Basis der Maschinen-
richtlinie in Verkehr gebracht wurden und die mit     Bei der Vollkapselung ist die Maschine vollständig
einem CE-Zeichen versehen sind, darf der              von allen Seiten durch feststehende oder beweg-
sicherheitstechnische Standard nicht verringert       lich trennende Schutzeinrichtungen geschlossen.
werden.                                               Zugänge, zum Beispiel zum Be- und Entladen
                                                      oder zur Störungsbeseitigung, sind nur durch
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dürfen darüber
                                                      gesicherte Türen möglich. Gefahrstellen sind im
hinaus nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und
                                                      Automatikbetrieb nicht erreichbar.
verwenden lassen, die den für sie geltenden
Rechtsvorschriften zur Sicherheit und zum             In der Regel sind Betriebsarten zur Störungs-
Gesundheitsschutz zum Zeitpunkt der Ver-              beseitigung, zum Einrichten und zum Reinigen
wendung entsprechen (zum Beispiel BetrSichV           erforderlich und festzulegen. Die sich dabei
und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [5]).           ergebenden höheren Risiken sind durch Ersatz-
                                                      maßnahmen auf ein akzeptables Maß zu
Die sicherheitstechnischen Anforderungen für
                                                      reduzieren.
CNC-Bearbeitungszentren zur Holzbearbeitung
wurden fortlaufend an Änderungen der Maschine         3.1.2 Teilkapselung
hinsichtlich der Leistung, Kapazität, Komplexität,
Steuerungstechnik und Datentechnik angepasst.
Diese technologische Entwicklung hatte auch
Änderungen der Sicherheitstechnik der Maschine
zur Folge. Außerdem wurden Mess- und
Prüfverfahren zur Ermittlung sicherheitsrelevanter
Parameter weiterentwickelt.
Die wesentlichen sicherheitsrelevanten Bau- und
Ausrüstungsmerkmale für CNC-Bearbeitungs-
zentren zur Holzbearbeitung werden nachfolgend        Bild 2:   Beispiel eines teilgekapselten CNC-
aufgeführt und orientieren sich an der:                         Bearbeitungszentrums ohne
                                                                Sicherheitsmaßnahmen
• DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und
  Schreinerhandwerk“ [6]
                                                      Bei der Teilkapselung (siehe Bild 2) sind die
• DIN EN ISO 19085-1 „Holzbearbeitungsmaschinen
                                                      Gefahrstellen oder Gefahren im Bearbeitungs-
  − Sicherheit − Teil 1: Gemeinsame Anforderungen“
  [7]                                                 betrieb durch eine Kombination aus verschie-
• DIN EN ISO 19085-3 “Holzbearbeitungsmaschinen       denen Sicherungsmaßnahmen gesichert, die
  − Sicherheit – Teil 3: Numerisch gesteuerte (NC-)   nachfolgend beschrieben werden.
  Bohr- und Fräsmaschinen“ [8]                        Gesichert werden müssen Gefahren durch
 Vorläuferin der DIN EN ISO 19085-3 war die DIN       Quetschen, Scheren oder die Berührung mit den
 EN 848-3. Diese Norm wurde das erste Mal im
                                                                                                      3/17
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sich drehenden Werkzeugen. Die sich ergeben-        • DIN EN ISO 13855 „(Sicherheit von Maschinen −
den Gefahrstellen können durch nachfolgende           Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf
Einzelmaßnahmen oder eine Kombination dieser          Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen“
Maßnahmen gesichert werden:                           [11]
• feststehende trennende Schutzeinrichtungen        Die Sicherheitsabstände von feststehenden tren-
• bewegliche verriegelte trennende Schutzein-       nenden Schutzeinrichtungen und von Sensor-
  richtungen                                        bereichen von berührungslos wirkenden und
• Sicherheitsabstände                               druckempfindlichen    Schutzeinrichtungen    zu
• Lichtschranken/Lichtvorhänge/Sicherheitsscanner   Gefahrstellen sind entsprechend den oben
• Schaltmatten                                      genannten B-Normen einzuhalten.
• Bumper/Schaltleisten/Schaltstangen
                                                    Als Ausnahmen sind in der maschinenspezi-
Gefahren durch schnelle Bewegungen – Stoß-          fischen Norm (C-Norm) für CNC-Bearbeitungs-
gefahr: Diese Gefahr ist ab Verfahrgeschwindig-     zentren für die Holzbearbeitung die Sicherheits-
keiten von mehr als 25 m/min durch technische       abstände vom Beschickungsbereich, von den
Maßnahmen zu sichern. Das sind überwiegend:         Kanten der Öffnung in der Teilkapsel, von den
• Lichtschranken/Lichtvorhänge/Sicherheitsscanner   Sensorbereichen der berührungslos wirkenden
• Schaltmatten                                      Schutzeinrichtungen und von den Sensor-
• Bumper/Schaltleisten/Schaltstangen                bereichen der druckempfindlichen Schutzein-
Gefährdungen durch herausgeschleuderte Ge-          richtungen zu Quetsch- und Scherstellen geringer
genstände können nur durch trennende Schutz-        als in den entsprechenden Fachgrundnormen
einrichtungen gesichert werden. Das sind            festgelegt.
überwiegend:
• feststehende trennende Schutzeinrichtungen
• Sicherheitsvorhänge
 In der Regel sind nur für Werkzeuge mit einem
 Durchmesser größer als oder gleich 16 mm
 technische Sicherungsmaßnahmen gegen
 Herausschleudern erforderlich.
Gefährdungen durch Holzstaub in der Umge-
bungsluft werden durch eine normgerechte
Auslegung der Absaugung und Kapselungen
reduziert.
Falls der Schichtmittelwert, das heißt die
Konzentration von Holzstaub bezogen auf eine
achtstündige Arbeitsschicht, bei bestimmten
Arbeitsgängen nicht eingehalten wird, muss
gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe
TRGS 563 „Holzstaub“ [9], Persönliche Schutz-
ausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden.
In der Regel sind Betriebsarten zur Störungs-       Bild 3:   CNC-Bearbeitungszentrum mit Wechsel-
beseitigung, zum Einrichten und zum Reinigen                  beschickung und Schaltmattenabsicherung
erforderlich und festzulegen. Die sich dabei
ergebenden höheren Risiken sind durch Ersatz-       Im Beschickungsbereich gilt ein Sicherheits-
maßnahmen zu reduzieren und zu minimieren.          abstand von 850 mm von der Bedienposition zu
3.1.3 Sicherheitsabstände                           Quetsch-, Scher-, Einzugs- und Erfassungs-
                                                    stellen. Auf detaillierte Angaben zu den exakten
Sicherheitsabstände sind zum Beispiel in den        Messpunkten, den zu berücksichtigenden Para-
Sicherheitsfachgrundnormen (B-Normen) festge-       metern und Messverfahren wird hier nicht weiter
legt:                                               eingegangen. Sie sind in der maschinen-
• DIN EN ISO 13857 „Sicherheit von Maschinen −      spezifischen C-Norm (DIN EN ISO 19085-3)
  Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von       angegeben.
  Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren
  Gliedmaßen“ [10]
                                                                                                   4/17
Fachbereich AKTUELL                                                                          FBHM-117

Zur Sicherung von Stoßstellen sind Schalt-         Schaltstange den in der maschinenspezifischen
leisten/Bumper geeignet. Alternativ dazu sind      Norm definierten erreichbaren Bereich sichern.
Sicherheitsabstände von 700 mm zu berührungs
                                                   Diese druckempfindlichen Schutzeinrichtungen
los wirkenden Schutzeinrichtungen oder zur
                                                   werden überwiegend zur Sicherung von Gefahr-
Sensorfläche von Schaltmatten ausreichend.
                                                   stellen im Beschickungs- oder Entladebereich
Bild 3 zeigt ein Beispiel für eine Maschine mit    eingesetzt.
Wechselbeschickung ohne zusätzliche Bumper-
absicherung für Stoßstellen und Quetschstellen.
Abweichend davon zeigt Bild 4 einen Fall, wo
geringere Sicherheitsabstände bis minimal
550 mm von der Außenkante zu Quetsch-, Scher-
, Einzugs- und Erfassungsstellen innerhalb der
Teilkapsel zulässig sind. Der Mindestabstand S
errechnet sich hier wie folgt:
S = 550 mm + (0,75 x (hx – 200)) mm
mit: h x: Öffnungshöhe
 Der Abstand S beträgt immer mindestens
 550 mm, auch wenn rechnerisch ein kleinerer
 Wert ermittelt wurde.
                                                   Bild 5: Beispiel CNC-Bearbeitungszentrum in
                                                   Teilkapselung − Schutzkonzept unter Einbeziehung
                                                   von Bumpern

                                                   Anforderungen an druckempfindliche Schutzein-
                                                   richtungen sind in den folgenden Fachgrund-
                                                   normen festgelegt:
                                                   • DIN EN ISO 13856-2 „Sicherheit von Maschinen −
                                                     Druckempfindliche Schutzeinrichtungen – Teil 2:
                                                     Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung
                                                     von Schaltleisten und Schaltstangen“ [12]
                                                   • DIN EN ISO 13856-3 „Sicherheit von Maschinen −
                                                     Druckempfindliche Schutzeinrichtungen – Teil 3:
                                                     Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung
                                                     von Schaltpuffern, Schaltflächen, Schaltleinen und
                                                     ähnlichen Einrichtungen“ [13]
                                                   Zusätzlich müssen sie die dynamische Prüfung
                                                   aus Anhang H der maschinenspezifischen Norm
                                                   DIN EN ISO 19085-3 bestanden haben.
                                                   3.1.5 Gefahrstellensicherung durch
Bild 4:   Beispiel Sicherheitsabstände bei einer         Lichtschranken, Lichtvorhänge
          Teilkapsel mit kleiner Öffnungshöhe            oder Schaltmatten
3.1.4 Gefahrstellensicherung durch                 Lichtschranken, Lichtvorhänge oder Schaltmatten
      Bumper oder Schaltleisten                    werden zur Sicherung von Gefahrstellen ein-
                                                   gesetzt, die sich im Beschickungs- oder Entlade-
Bei Verfahrgeschwindigkeiten von mehr als          bereich sowie im rückwärtigen Bereich der
25 m/min werden Stoßstellen durch die fahrende     Maschine befinden.
Teilkapselung oder fahrende Tische häufig mit
Bumpern oder Schaltleisten/Schaltstangen ge-
sichert. Abhängig von den Körperteilen, die dem
Stoß oder der Scher-/Quetschstelle ausgesetzt
sind, muss der Bumper oder die Schaltleiste/

                                                                                                   5/17
Fachbereich AKTUELL                                                                             FBHM-117

                                                        3.1.7 Gefahrensicherung durch Vorhänge
                                                        Zur Reduzierung des Risikos durch heraus-
                                                        geschleuderte Teile müssen die Vorhänge
                                                        bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese sind in
                                                        der EN ISO 19085-3 im Detail festgelegt. Die
                                                        wichtigsten,   einfach   zu     überprüfenden
Bild 6:   Beispiel eines CNC-Bearbeitungszentrums       Anforderungen sind:
          in Teilkapselung − Schutzkonzept mit
                                                        • Sie müssen mehrlagig und überlappend sein.
          allseitiger Lichtschrankenabsicherung
                                                        • Sie müssen alle Öffnungen bis herab auf die
                                                          niedrigste Werkstückaufspannebene vollständig
Anforderungen an Schaltmatten oder Lichtschran-           abdecken.
ken und Lichtvorhänge sind in den folgenden B-
Normen festgelegt:                                      Sind alte Vorhänge aus PVC vorhanden, ist zu
                                                        prüfen, ob ein Austausch gegen Vorhänge mit
• DIN EN ISO 13856-1 „Sicherheit von Maschinen −        besserem Rückhaltevermögen möglich ist. Ist ein
  Druckempfindliche Schutzeinrichtungen – Teil 1:
                                                        solcher Austausch nach Aussage des Herstellers
  Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung
  von Schaltmatten und Schaltplatten“ [14]              nicht möglich, zum Beispiel wegen Problemen mit
• DIN EN 61496-1 „Sicherheit von Maschinen – Be-        der Absaugung, sind Ersatzmaßnahmen erfor-
  rührungslos wirkende Schutzeinrichtungen – Teil 1:    derlich.
  Allgemeine Anforderungen und Prüfungen“ [15]
• DIN EN 61496-2 Sicherheit von Maschinen – Be-
                                                              Sicherung der Rückseite
  rührungslos wirkende Schutzeinrichtungen – Teil 2:    Die Zugangssicherung von der Rückseite und den
  Besondere Anforderungen an Einrichtungen, welche      Seiten erfolgt überwiegend durch feststehende
  nach dem aktiven opto-elektronischen Prinzip          trennende Schutzeinrichtungen, wie Umzäu-
  arbeiten“ [16]                                        nungen, Wandelemente oder Blechwände.
Die Strahlenhöhe liegt bei 2-strahligen senkrecht       Lichtschranken zur Zugangssicherung von der
angeordneten Lichtschranken bei 400 mm und              Rückseite sind nur zulässig, wenn keine Teile in
900 mm über dem Boden und bei 3-strahligen              diesen Bereich herausgeschleudert werden kön-
senkrecht angeordneten Lichtschranken bei               nen und Bewegungen zum Stillstand gekommen
300 mm, 700 mm und 1100 mm über dem Boden.              sind, bevor sie erreicht werden können.
Waagerechte und schräge Anordnungen sind
ebenfalls möglich. Die Anordnung und Anzahl der               Sicherung des Ladebereichs
Lichtschranken sind in der Fachgrundnorm                Der Ladebereich der CNC-Bearbeitungszentren
festgelegt. Die Sicherheitsabstände zu Gefahr-          wird überwiegend durch die Kombination aus
stellen     werden      im     Kapitel   3.1.3          Lichtschranken, Laserscannern, Schaltmatten,
Sicherheitsabstände beschrieben.                        Bumpern oder Schaltleisten gesichert. Die
3.1.6 Gefahrstellensicherung durch                      Sicherheitsabstände gemäß 3.1.3 müssen dabei
                                                        eingehalten werden.
      trennende Schutzeinrichtungen
Feststehende    trennende    und   bewegliche                 Zugänge
trennende Schutzeinrichtungen werden über-              Sind Zugänge zum hinteren Bereich der CNC-
wiegend zur Sicherung der Seiten und der                Bearbeitungszentren durch Türen ausgeführt,
Rückseite der Maschine eingesetzt.                      müssen sie mit den Antrieben der gefahr-
Anforderungen an diese Schutzeinrichtungen sind         bringenden Bewegungen verriegelt sein. Können
in den folgenden Fachgrundnormen festgelegt:            auslaufende Werkzeuge oder Achsen erreicht
                                                        werden, müssen die Türen bis zum Stillstand der
• DIN EN ISO 14119 „Sicherheit von Maschinen –
                                                        gefahrbringenden Bewegung zugehalten werden.
  Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit
  trennenden Schutzeinrichtungen – Leitsätze für        Zugänge durch Lichtschranken müssen bei
  Gestaltung und Auswahl“ [17]                          Auslösung alle gefahrbringenden Bewegungen
• DIN EN ISO 14120 „Sicherheit von Maschinen –          stillsetzen. Die Gefahrstellen durch Bewegungen
  Trennende Schutzeinrichtungen - allgemeine Anfor-     müssen zum Stillstand gekommen sein, bevor sie
  derungen an Gestaltung und Bau von feststehenden      erreicht werden können.
  und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen“
  [18]
                                                                                                        6/17
Fachbereich AKTUELL                                                                               FBHM-117

      Sicherung gegen                                  • Die Drehzahl der Spindel ist auf 300 U/min begrenzt.
                                                       • Gefahrbringende Bewegungen des Werkzeug-
      Herausschleudern                                   wechslers müssen freigegeben werden und
Die Sicherung gegen Herausschleudern erfolgt             Gefährdungen durch diese Bewegungen sind durch
durch trennende Schutzeinrichtungen aus                  eine Zweihandschaltung reduziert.
geeignetem Material (zum Beispiel Polycarbonat         • Alle anderen gefahrbringenden Bewegungen sind
mit einer Dicke von mindestens 5 mm) oder durch          gesperrt.
Vorhänge mit einem Aufhaltevermögen von                3.6.3 Betriebsart 3 − Positionieren der
mindestens 100 g.                                            Spanneinrichtungen von Hand
Ein Anheben der Vorhänge durch die Maschinen-          Die Betriebsart 3 wird bei der Positionierung der
steuerung ist nur zulässig, wenn das Werkzeug          Spanneinrichtungen von Hand verwendet.
stillsteht oder sich nur sehr langsam dreht.
Dadurch ist gewährleistet, dass der Schutz gegen       Nach Stillstand aller erreichbaren gefahrbringen-
Herausschleudern dauerhaft besteht.                    den Bewegungen können unter Berücksichtigung
                                                       der nachfolgenden Ersatzschutzmaßnahmen zur
      Betriebsarten und                                hinreichenden Risikominderung Bewegungen
      Einrichtbetrieb                                  freigegeben werden.

Das Einrichten muss gefahrlos möglich sein und         • Alle Bewegungen des Aggregatträgers in Richtung
wird normalerweise bei aktiven Schutzein-                möglicher Stellen, an denen Gefährdungen durch
                                                         Quetschen oder Scheren auftreten können, sind nur
richtungen oder Stillstand durchgeführt. Falls der
                                                         mit Zustimmeinrichtung möglich.
Gefahrenbereich zum Einrichten betreten werden
                                                       • Die maximalen Achsgeschwindigkeiten sind auf
muss, muss die Maschine entsprechende                    10 m/min reduziert.
Betriebsarten haben.
                                                       • Alle anderen gefahrbringenden Bewegungen sind
Bei diesen Betriebsarten werden bestimmte                gesperrt.
Bewegungen zugelassen, wobei durch Ersatz-
sicherungsmaßnahmen sichergestellt wird, dass                Sicherung der mechanischen
das Risiko einer Verletzung niedrig bleibt.                  Spanneinrichtungen
Not-Halt ist als Schutzmaßnahme im Gefahrfall          Mögliche alternative Maßnahmen zur hin-
bei allen Betriebsarten übergeordnet und immer         reichenden Risikominderung in Bezug auf
aktiv.                                                 Quetsch- und Schergefahren:
3.6.1 Betriebsart 1 − Bearbeitungsbetrieb              • Einhaltung der Sicherheitsabstände
Die Betriebsart 1 wird im Programmbetrieb oder         • Zweihandsteuerung zur Einleitung der Spann-
                                                         bewegung
bei der Fertigung von Werkstückserien ver-
wendet.                                                • Doppelstufige Aktivierung der Spannkraft, wobei in
                                                         der ersten Stufe die Schließkraft nicht mehr als
Alle Gefahrstellen sind gesichert. Das heißt, alle       150 N beträgt und die finale Spannkraft erst
Schutzeinrichtungen sind angebracht und                  willentlich durch eine Befehlseinrichtung ausgelöst
betriebsbereit.                                          wird
                                                       • Verringerung des Spalts zwischen Spannfläche und
3.6.2 Betriebsart 2 − Einrichtbetrieb                    Werkstück auf < 6 mm
Die Betriebsart 2 wird beim Einrichten oder bei der    • Verringerung des Spalts zwischen Spannfläche und
                                                         Werkstück durch eine manuell verstellbare
Störungsbeseitigung verwendet.
                                                         trennende Schutzeinrichtung in Verbindung mit einer
Nach Stillstand aller erreichbaren gefahr-               Begrenzung des Spannwegs auf ≤ 10 mm
bringenden Bewegungen können unter Berück-
sichtigung der nachfolgenden Ersatzschutzmaß-                Bremse
nahmen zur hinreichenden Risikominderung               Für Werkzeugspindeln, bei denen die unge-
Bewegungen freigegeben werden.                         bremste Auslaufzeit 10 s übersteigt, muss eine
• Alle Achsbewegungen sind nur mit Zustimm-            automatische Bremse vorhanden sein.
  einrichtung möglich.
• Die Achsgeschwindigkeiten sind auf maximal
  2 m/min begrenzt.
• Es ist nur eine Achsbewegung gleichzeitig möglich.

                                                                                                        7/17
Fachbereich AKTUELL                                                                           FBHM-117

      Absaugung                                        berücksichtigt. Daher ist der Rückschluss falsch,
                                                       dass eine Maschine, die alle Punkte der
Es müssen die in der Betriebsanleitung                 Checkliste erfüllt, auch generell allen aktuellen
angegebenen Luftvolumenströme eingehalten              Anforderungen nach dem Stand der Technik
werden.                                                entspricht. Sicherheitsrelevante Aspekte der
Sofern keine weiteren Angaben des Herstellers          Steuerfunktionen wurden zum Beispiel überhaupt
vorliegen, sind mindestens die in Anlage 2 der         nicht behandelt.
TRGS 553 „Holzstaub“ angegebenen Werte für
                                                            Empfohlene Nachrüstungen
staubgeminderte Arbeitsbereiche einzuhalten.
                                                       In der Checkliste (siehe Anlage auf Seite 10)
Werden die Bedingungen nach Anlage 1, Anlage
                                                       werden mögliche Maßnahmen zur Nachrüstung
2 und Anlage 4 der TRGS 553 eingehalten, darf
                                                       im Hinblick auf den Bau und die sichere
der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin von einem
                                                       Verwendung nach Betriebssicherheitsverordnung
staubgeminderten Arbeitsbereich ausgehen. In
                                                       aufgelistet.
diesem Fall wurde die Verpflichtung nach
GefStoffV § 7 erfüllt und Arbeitsplatzmessungen
nach TRGS 553 Abschnitt 4.1 sind nicht mehr                Zusammenfassung und
erforderlich.
                                                           Anwendungsgrenzen
    Nachrüstung                                        Diese „Fachbereich AKTUELL“ beruht auf dem
                                                       durch den Fachbereich Holz und Metall (FBHM),
Unter Berücksichtigung der Gefährdungen, des           Sachgebiet Holzbe- und -verarbeitung der
an der Maschine umgesetzten Schutzkonzepts             Deutschen     Gesetzlichen   Unfallversicherung
und des Unfallgeschehens wurde der sicherheits-        (DGUV) zusammengeführten Erfahrungswissen
technische Ist-Zustand der Maschine ermittelt und      hinsichtlich des Stands der Technik für CNC-
bewertet. Daraus ergeben sich die empfohlenen          Bearbeitungszentren der Holzbearbeitung.
Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen
                                                       Das in Form einer Checkliste dargelegte Konzept
zur sicheren Verwendung gemäß Betriebs-
                                                       für die Nachrüstung in der Anlage dieser „Fach-
sicherheitsverordnung.
                                                       bereich AKTUELL“ soll auch Personen, die in den
      Sicheres Verwenden nach                          Betrieben verantwortlich für das Betreiben und die
                                                       Instandhaltung von Maschinen sind, in die Lage
      Betriebssicherheitsverordnung                    versetzen, Nachrüstungsbedarf nach BetrSichV
Die Anlage auf Seite 11 dieser „Fachbereich            zu erkennen und selbst durchzuführen.
AKTUELL“ beinhaltet eine Checkliste, in der die        Das Konzept für Nachrüstungsmaßnahmen ist
wichtigsten sicherheitsrelevanten Punkte aufge-        besonders für Maschinen entwickelt worden, die
listet worden sind, die für den Bau und die            überwiegend in Tischlerei- und Schreinerei-
Ausrüstung der Maschine zur Vermeidung von             betrieben eingesetzt werden.
Unfällen relevant sind. Trifft einer dieser Punkte
auf den Bau oder die Ausrüstung der zu                 Nicht anwendbar ist dieses Konzept auf CNC-
beurteilenden Maschine zu, sind weitere                Bearbeitungszentren, die ausschließlich für
Maßnahmen erforderlich.                                Massivholzbearbeitung konzipiert wurden (zum
                                                       Beispiel Abbundanlagen) und auf Maschinen mit
In dieser Checkliste werden nicht alle für den Bau     automatischen Beschickungs- und Entnahme-
und die Ausrüstung erforderlichen Anforderungen        stationen.
im Detail abgefragt, sondern es wird nur auf
wenige, für die Sicherheit besonders wichtige          Die Bestimmungen nach einzelnen Gesetzen und
Sicherheitsanforderungen eingegangen.                  Verordnungen bleiben durch diese „Fachbereich
                                                       AKTUELL“ unberührt. Die Anforderungen der
Dadurch, dass die Überprüfung weniger komplex          gesetzlichen Vorschriften gelten uneingeschränkt.
und aufwändig ist und der Schwerpunkt auf den
für die Sicherheit relevanten Aspekten liegt, wird     Um vollständige Informationen zu erhalten, ist es
eine hohe Präventionswirkung erreicht. Zur             erforderlich, die in Frage kommenden Vor-
Beurteilung der Sicherheitsaspekte der Maschine        schriftentexte einzusehen.
ist hier kein detailliertes Fachwissen erforderlich,   Diese „Fachbereich AKTUELL“ ersetzt           die
was zu einer höheren Akzeptanz des Verfahrens          gleichnamige Fassung, herausgegeben           als
beiträgt. Selbstverständlich werden durch dieses       Entwurf 04/2021.
Verfahren nicht alle sicherheitsrelevanten Punkte
                                                                                                     8/17
Fachbereich AKTUELL                                                                                    FBHM-117

Der Fachbereich Holz und Metall setzt sich unter                 im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten
anderem zusammen aus Vertretern und                              von Körperteilen“, Beuth Verlag, Berlin
Vertreterinnen der Unfallversicherungsträger,             [12]   DIN EN ISO 13856-2:2013-08 „Sicherheit von
staatlichen Stellen, Sozialpartnern, herstellenden               Maschinen − Druckempfindliche Schutzeinrich-
und betreibenden Firmen.                                         tungen − Teil 2: Allgemeine Leitsätze für die
                                                                 Gestaltung und Prüfung von Schaltleisten und
Weitere „Fachbereich AKTUELL“ des Fach-                          Schaltstangen“, Beuth Verlag, Berlin
bereichs Holz und Metall stehen im Internet zum           [13]   DIN EN ISO 13856-3:2013-12 „Sicherheit von
Download bereit [19].                                            Maschinen − Druckempfindliche Schutzeinrich-
                                                                 tungen − Teil 3: Allgemeine Leitsätze für die
Literatur:                                                       Gestaltung und Prüfung von Schaltpuffern,
                                                                 Schaltflächen, Schaltleinen und ähnlichen
[1]  Verordnung über die Sicherheit und die Gesund-              Einrichtungen“, Beuth Verlag, Berlin
     heit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
     (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom      [14]   DIN EN ISO 13856-1:2013-08 „Sicherheit von
     03. Februar 2015, (Bundesgesetzblatt I S. 49),              Maschinen − Druckempfindliche Schutzeinrich-
     zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 7 der Ver-          tungen − Teil 1: Allgemeine Leitsätze für die
     ordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584)              Gestaltung und Prüfung von Schaltmatten und
                                                                 Schaltplatten“, Beuth Verlag, Berlin
[2] DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention,
     Ausgabe Januar 2015, BGHM, Mainz                     [15]   DIN EN 61496-1:2014-06 „Sicherheit von Ma-
                                                                 schinen − Berührungslos wirkende Schutzein-
[3] Empfehlungen zur Betriebssicherheit EmpfBS                   richtungen − Teil 1: Allgemeine Anforderungen
     1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei                und Prüfungen“, Beuth Verlag, Berlin
     der Verwendung von Arbeitsmitteln“, Ausgabe
     März 2018, GMBl. 2018, S. 412 [Nr. 22]               [16]   DIN EN 61496-2:2014-06 „Sicherheit von Ma-
     (09.05.2018), Korrektur: GMBl. 2019, S. 310 [Nr.            schinen − Berührungslos wirkende Schutzein-
     13-16] (23.05.2019), BAUA                                   richtungen − Teil 2: Besondere Anforderungen an
                                                                 Einrichtungen, welche nach dem aktiven opto-
[4] Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parla-                elektronischen Prinzip arbeiten“, Beuth Verlag,
     ments und des Rates vom 17. Mai 2006 über                   Berlin
     Maschinen (Maschinen-Richtlinie, MRL), Amts-
     blatt der Europäischen Union, Nr. L 157/24 vom       [17]   DIN EN ISO 14119:2021-02 „Verriegelungsein-
     09.06.2006 mit Berichtigung im Amtsblatt L76/35             richtungen in Verbindung mit trennenden Schutz-
     vom 16.03.2007                                              einrichtungen − Leitsätze für Gestaltung und
                                                                 Auswahl“, Beuth Verlag, Berlin
[5] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
     (Gefahrstoffverordnung − GefStoffV) Ausferti-        [18]   DIN EN ISO 14120:2016-05 „Sicherheit von
     gungsdatum: 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643, 1644),             Maschinen − Trennende Schutzeinrichtungen −
     in der Fassung vom 15. November 2016, BGBl.                 Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und
     (2016) Teil I, Nr. 54, S. 2549–2555, zuletzt                Bau von feststehenden und beweglichen
     geändert durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29.             trennenden Schutzeinrichtungen“, Beuth Verlag,
     März 2017 (BGBl. I S 626)                                   Berlin
[6] DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und             [19]   Internet: www.dguv.de/fb-holzundmetall Publikati-
     Schreinerhandwerk“, Ausgabe April 2019, DGUV,               onen oder www.bghm.de Webcode: 
     Berlin
[7] DIN EN ISO 19085-1:2018-02 „Holzbearbeitungs-
     maschinen − Sicherheit − Teil 1: Gemeinsame          Bildnachweis:
     Anforderungen“, Beuth-Verlag, Berlin
[8] DIN EN ISO 19085-3:2018-04 “Holzbearbeitungs-         Die in dieser „Fachbereich AKTUELL“ des FBHM
     maschinen − Sicherheit – Teil 3: Numerisch           gezeigten Bilder wurden freundlicherweise zur
     gesteuerte (NC-) Bohr- und Fräsmaschinen“,           Verfügung gestellt von:
     Beuth-Verlag, Berlin
                                                          Bild 1 :          HOMAG Group AG
[9] TRGS 553 „Holzstaub“, Ausgabe August 2008.                              Homagstrasse 3-5
     BAUA                                                                   72296 Schopfloch
[10] DIN EN ISO 13857:2020-04 „Sicherheit von             Bild 2, 5, 6:     Holz-HER GmbH
     Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das                              Plochinger Straße 65
     Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den                             72622 Nürtingen
     oberen und unteren Gliedmaßen“, Beuth-Verlag,
     Berlin                                               Bild 3, 4         BGHM
                                                                            (nach DIN EN ISO 19085-3:2017)
[11] DIN EN ISO 13855:2010-10 „Sicherheit von
     Maschinen − Anordnung von Schutzeinrichtungen

                                                                                                             9/17
Fachbereich AKTUELL                               FBHM-117

Herausgeber
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail:     info@dguv.de
Internet:   www.dguv.de

Sachgebiet Holzbe- und -verarbeitung
im Fachbereich Holz und Metall
der DGUV     www.dguv.de
Webcode: d544755

Die Fachbereiche der DGUV werden von den
Unfallkassen, den branchenbezogenen Berufs-
genossenschaften sowie dem Spitzenverband
DGUV selbst getragen. Für den Fachbereich
Holz und Metall ist die Berufsgenossenschaft
Holz und Metall der federführende Unfallver-
sicherungsträger und damit auf Bundesebene
erster Ansprechpartner in Sachen Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit für Fragen zu diesem
Gebiet.

                                                      10/17
Fachbereich AKTUELL                                                                                                                  FBHM-117

Anlage: Checkliste Sicherheitsdefizite

Die folgende Checkliste hilft, Sicherheitsdefizite an CNC-Bearbeitungszentren zu      Themen:
erkennen und listet mögliche Maßnahmen zur hinreichenden Risikominderung
auf.
                                                                                      1. Ungeeignetes Schutzkonzept
Angaben zum CNC-Bearbeitungszentrum                                                   2. Mangelhafte Sicherung der Beschickungs-
                                                                                         /Entnahmebereichs
Bezeichnung (firmenintern):                                                           3. Mangelhafte Vorhänge
                                                                                      4. Lückenhafte unwirksame feststehende trennende
Hersteller:                                                                              Schutzeinrichtung
                                                                                      5. Mangelhafte unwirksame Zutrittssicherung
Lieferer/Importeur:
                                                                                      6. Mangelhafte Bremswirkung
Maschinentypbezeichnung:                                                              7. Manipulation von Schutzeinrichtungen

Datum:

Standort:

Hinweis: Diese Checkliste behandelt nur die wichtigsten sicherheitsrelevanten Punkte. Sie ist nicht vollständig.

                                                                                                                                         11/17
Fachbereich AKTUELL                                                                                                               FBHM-117

1. Ungeeignetes Schutzkonzept                         Defizite
                                                      vorhanden

Mangelhafte Schutzmaßnahme                             Ja   Nein Maßnahmen zur hinreichenden                    Maßnahme/Erläuterungen
                                                                 Risikominderung
1.1. Sicherheitsabstand zu Gefahrstellen kann nur                 a.   Sicherheitsabstand erweitern.
     bei Wechselbeschickung nicht eingehalten
     werden.                                                      b.   Wechsel-/Mehrfachbeschickung
                                                                       entsprechend einschränken oder
                                                                       gegebenenfalls untersagen.
1.2. Es müssen                                                    Durch Ersatzmaßnahmen ist sicherzustellen,
     • zum Einrichten,                                            dass diese Arbeiten gefahrlos ausgeführt
     • zur Störungsbeseitigung,                                   werden können.
     • zum Reinigen                                               Die Maßnahmen sind individuell festzulegen.
     • zum Positionieren der Spanneinrichtungen von               Konstruktive und technische Schutzmaß-
       Hand                                                       nahmen sind vorrangig zu wählen.
     Bewegungen ausgeführt werden, die erreich-                   Organisatorische Maßnahmen als alleinige
     bare Gefahrstellen erzeugen. Es fehlt die                    Ersatzmaßnahmen sind in der Regel nicht
     entsprechende Betriebsart. Schutzeinrich-                    zulässig. Warnhinweise können die oben
     tungen werden umgangen oder außer Kraft                      genannten Maßnahmen nur ergänzen.
     gesetzt.
1.3. Es müssen Bereiche                                           Es ist ein Zugang zu schaffen und sicher-
     • zur Störungsbeseitigung                                    zustellen, dass die entsprechenden Arbeiten
     • zum Einrichten oder                                        gefahrlos ausgeführt werden können. Die
     • zum Reinigen                                               Maßnahmen sind individuell festzulegen.
     betreten werden und es gibt keinen dafür                     Konstruktive und technische Schutzmaß-
     vorgesehenen Zugang.                                         nahmen sind vorrangig zu wählen.
                                                                  Organisatorische Maßnahmen als alleinige
                                                                  Ersatzmaßnahmen sind in der Regel nicht
                                                                  zulässig. Warnhinweise können die oben
                                                                  genannten Maßnahmen nur ergänzen.

                                                                                                                                         12/17
Fachbereich AKTUELL                                                                                                               FBHM-117

1. Ungeeignetes Schutzkonzept                    Defizite
                                                 vorhanden

Mangelhafte Schutzmaßnahme                        Ja   Nein Maßnahmen zur hinreichenden                         Maßnahme/Erläuterungen
                                                            Risikominderung
1.4. Der Tisch wird als Zugang in den hinteren               Der Zugang über den Tisch in den hinteren
     Bereich benutzt.                                        Bereich ist zu erschweren.
                                                             Es ist ein Zugang zu schaffen und sicher-
                                                             zustellen, dass die entsprechenden Arbeiten
                                                             gefahrlos ausgeführt werden können. Die
                                                             Maßnahmen sind individuell festzulegen.
                                                             Konstruktive und technische Schutzmaß-
                                                             nahmen sind vorrangig zu wählen. Organi-
                                                             satorische Maßnahmen als alleinige Ersatz-
                                                             maßnahmen sind in der Regel nicht zulässig.
                                                             Warnhinweise können die oben genannten
                                                             Maßnahmen nur ergänzen.
1.5. Der Tisch wird bestiegen, um die                        Die Maßnahmen sind individuell so festzulegen,
     Spannelemente zu positionieren.                         dass die entsprechenden Arbeiten gefahrlos
                                                             ausgeführt werden können.
                                                             Es könnten zum Beispiel entsprechende
                                                             Hilfsmittel zur Positionierung verwendet werden.
                                                             Die Positionierarbeiten müssen gefahrlos
                                                             ausgeführt werden können. Konstruktive und
                                                             technische Schutzmaßnahmen sind vorrangig
                                                             zu wählen. Organisatorische Maßnahmen als
                                                             alleinige Ersatzmaßnahmen sind in der Regel
                                                             nicht zulässig. Warnhinweise können die oben
                                                             genannten Maßnahmen nur ergänzen.
1.6. Ungesicherte Quetschstellen mit                         Quetschstellen durch Bumper sichern oder
     Gebäudeteilen                                           Erreichbarkeit zum Beispiel durch fest-stehende
                                                             trennende Schutzeinrichtungen oder durch
                                                             Lichtschranken oder durch Schaltmatten
                                                             verhindern.

                                                                                                                                         13/17
Fachbereich AKTUELL                                                                                                                FBHM-117

2. Mangelhafte Sicherung des Beschickungs-           Defizite
    oder Entnahmebereichs                            vorhanden

Mangelhafte Schutzmaßnahme                            Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden                        Maßnahme/Erläuterungen
                                                              Risikominderung
2.1. Transparente Bereiche (Fenster) sind                        Neubewertung des Ausschussrisikos und
     verschlissen, brüchig oder sind nicht mehr                  Berücksichtigung der eingeschränkten
     transparent (Hinweis auf Alterung).                         Prozessbeobachtung. Gegebenenfalls
                                                                 Austausch der betroffenen Teile
2.2. Schaltmatte ist beschädigt.                                 Instandsetzung oder Austausch der Schaltmatte
2.3. Sicherheitsabstand (siehe Kapitel 3.1.3                     Vergrößerung der Schutzeinrichtung oder des
     Sicherheitsabstände) zur nächstliegenden                    Abstands
     Quetsch-Scher- Einzugs-, Schneidstelle ist zu
     gering.
2.4. Lichtschranke/Schaltmatte kann hintertreten                 Verhinderung des automatischen Anlaufs durch
     werden und der Bearbeitungsvorgang wird                     technische Maßnahmen (zum Beispiel
     nach Verlassen der Lichtschranke/ Schaltmatte               Steuerungsänderung)
     automatisch fortgesetzt.
2.5. Rücksetzen der Lichtschranke/Schaltmatte ist                Verlegung des Stellteils zum Rücksetzen, so
     von innerhalb des Gefahrbereichs möglich.                   dass es nicht mehr von innerhalb des
                                                                 Gefahrbereichs erreichbar und der gesamte
                                                                 Gefahrbereich einsehbar ist.
2.6. Bei Geschwindigkeit über 25 m/min wird der                  Erweiterung des Sicherheitsabstands auf
     Sicherheitsabstand von 700 mm von der                       700 mm erweitern oder
     Lichtschranke/Schaltmatte zur nächst-                       Sicherung der Stoßstellen durch Nachrüstung
     liegenden Stoßstelle nicht eingehalten.                     von Bumpern/Schaltleisten oder
                                                                 Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit auf
                                                                 25 m/min.

                                                                                                                                          14/17
Fachbereich AKTUELL                                                                                                         FBHM-117

3. Mangelhafte Vorhänge                            Defizite
                                                   vorhanden
Mangelhafte Schutzmaßnahme                          Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden                   Maßnahme/Erläuterungen
                                                            Risikominderung
3.1. Die Vorhänge sind nicht mehrlagig                         Bewertung des Ausschussrisikos und
                                                               Berücksichtigung der eingeschränkten
                                                               Prozessbeobachtung. Gegebenenfalls
                                                               Austausch durch verbesserte Vorhänge aus
                                                               widerstandsfähigerem Material, falls
                                                               Nachrüstungsätze verfügbar sind.
3.2. Die Vorhänge reichen nicht über die ganze                 Größere Vorhänge nachrüsten, falls
     Öffnung und nicht bis zur Aufspannebene.                  Nachrüstung möglich.

3.3. Einzelne Lamellen des Vorhangs sind defekt.               Lamellen/Vorhang erneuern.
3.4. Die Vorhänge sind aus PVC.                                Austausch durch verbesserte Vorhänge aus
                                                               widerstandsfähigerem Material, falls
                                                               Nachrüstungsätze verfügbar sind.
3.5. Geeignete Vorhänge sind nicht nachrüstbar                 Aufenthalt im möglichen Ausschussbereich
                                                               einschränken/verbieten oder
                                                               zusätzliche Prallwände nachrüsten.

                                                                                                                                   15/17
Fachbereich AKTUELL                                                                                                             FBHM-117

4. Lückenhafte unwirksame feststehende                Defizite
    trennende Schutzeinrichtung                       vorhanden

Mangelhafte Schutzmaßnahme                             Ja   Nein Maßnahmen zur hinreichenden                   Maßnahme/Erläuterungen
                                                                 Risikominderung
4.1. In der Schutzeinrichtung (zum Beispiel                       Lücken in der Schutzeinrichtung schließen.
     Umzäunung) sind Lücken, die den Zugriff in
     Gefahrstellen ermöglichen.
4.2. Im Ausschussbereich deckt die Schutzein-                     Schutzeinrichtung vergrößern.
     richtung nicht den Bereich ab 180 mm bis
     mindestens 1800 mm über Aufstellfläche ab.                   Aufenthalt im ungeschützten Bereich
                                                                  einschränken/verbieten.
4.3. Im Ausschussbereich ist die Schutzein-richtung               Schutzeinrichtung vollflächig auskleiden.
     nicht widerstandsfähig gegen Ausschüsse oder
     hat Öffnungen (zum Beispiel Gitter, Spalte und               Rückhaltevermögen durch Verstärkung oder
     Ähnliches)                                                   Austausch ertüchtigen.
                                                                  Aufenthalt im ungeschützten Bereich
                                                                  einschränken/verbieten.

                                                                                                                                        16/17
Fachbereich AKTUELL                                                                                                                FBHM-117

5. Mangelhafte unwirksame Zutrittssicherung           Defizite
                                                      vorhanden
Mangelhafte Schutzmaßnahme                             Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden                      Maßnahme/Erläuterungen
                                                                Risikominderung
5.1. Nach dem Öffnen der Zugangstüren werden                    Prüfen, ob die Gefahrstellen erreichbar und die
     nicht alle Bewegungen abgeschaltet.                        Bewegungen gefährlich sind. Falls zutreffend,
                                                                Einzelgefahrstellensicherung oder Änderung der
                                                                Steuerung.
5.2. Beim Öffnen der Zugangstüren können wegen                  Bremsen prüfen und gegebenenfalls instand-
     noch nicht stillstehender Bewegungen auslau-               setzen.
     fende Werkzeuge oder Gefahrstellen erreicht
     werden.                                                     Nachrüstung einer Zuhaltung, falls möglich.
5.3. Das Rücksetzen ist auch von innerhalb der                   Verlegung des Stellteils zum Rücksetzen, so
     Gefahrzone möglich.                                         dass es von innerhalb nicht mehr erreichbar ist.
5.4. Vom Standort des Stellteils zum Rücksetzen ist              Verlegung des Stellteils zum Rücksetzen, so
     nicht der gesamte Gefahrbereich einsehbar.                  dass der gesamte Gefahrbereich einsehbar ist.

6. Mangelhafte Bremswirkung                           Defizite
                                                      vorhanden
Mangelhafte Schutzmaßnahme                             Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden                        Maßnahme/Erläuterungen
                                                                Risikominderung
6.1. Die Auslaufzeit von Werkzeugen ist größer als              Die Kapazität der Bremse ist dem größten
     10 s.                                                      Werkzeug anzupassen.
                                                                Falls keine oder nur eine unzureichende Bremse
                                                                vorhanden ist, ist eine Nachrüstung erforderlich.

7. Manipulation von Schutzeinrichtungen               Defizite
                                                      vorhanden
Mangelhafte Schutzmaßnahme                             Ja Nein Maßnahmen zur hinreichenden                     Maßnahme/Erläuterungen
                                                                Risikominderung
7.1. Verriegelungsschalter, Lichtschranken,                     Die Schutzeinrichtungen sind instand zu setzen
     Trittmatten oder andere Schutzeinrichtungen                und das Sicherheitskonzept ist zu überprüfen
     sind außer Betrieb gesetzt.                                (siehe Punkt 1 der Liste).

                                                                                                                                           17/17
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