Fachinput Versicherungsschutz' - Fachinput Datenschutzbestimmungen'- Praktische Absicherungsmöglichkeiten zum Umgang mit dem neuen Reiserecht ...
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Fachtagung Reiserecht 2018 Fachinput ‚Versicherungsschutz’ – Praktische Absicherungsmöglichkeiten zum Umgang mit dem neuen Reiserecht Fachinput ‚Datenschutzbestimmungen’ – Möglichkeiten der Versicherung Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf
Ihr Ansprechpartner Tino Braunschweig Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach, Telefon: +49 (0) 8104 / 89 16-0 Telefax: +49 (0) 8104 / 89 17-35 Email: service@bernhard-assekuranz.com 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 2
Geschichte Wandlung von einer Herr Thorsten M. Kuhr tritt als Generalvertretung in ein Gesellschafter und Geschäftsführer ein. Versicherungsmaklerunternehm Herr Bernhard jun. bleibt dem en Unternehmen als Beirat erhalten 1950 1967 1975 2011 2011 - Heute Gründung durch Betreuung ausländischer Entwicklung der BERNHARD- Michael Bernhard sen. Kunden und Umfirmierung in Gruppe „BERNHARD Assekuranzmakler GmbH International“ 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 3
Zahlen – Daten – Fakten • Persönliche Ansprechpartner in allen 21.000 Fachbereichen Mandate • Maßgeschneiderte Rahmenverträge für Vereine • Vertragsausfertigung, -verwaltung und 45.000 Hamburg Schadenbearbeitung aus einer Hand betreute Versicherungsverträge • Umfangreiches Spezialwissen durch Berlin jahrzehntelange Zusammenarbeit mit inzwischen 85 London (Referenzbüro) Düsseldorf Paderborn über 14.000 Vereinen und Verbänden Kooperationen mit über 85 Versicherungsgesellschaften Frankfurt a. M. • Kostenfreie und unverbindliche Überprüfung 25 Jahre bestehender Verträge Mitglied im Verband Deutscher Versicherungs- München • Weitreichendes Informationsangebot (u.a. Makler e.V. Seminare, Workshops) 60 Mitarbeiter an sieben Standorten 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 4
Einleitung Reiseversicherungen • Reiseveranstalter-Haftpflicht • Reiseveranstalter-Insolvenz • Reiseversicherung Gruppe 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 5
Reiseversicherungen Reiseveranstalter-Haftpflicht • Reiseveranstalter ist nach Reisevertragsrecht § 651 a – m BGB, wenn für ein im Vorhinein festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit einem einheitlichen Preis (Pauschalreiseangebot) zwei oder mehr touristische Leistungen des Veranstalters angeboten werden. Neu ab 01.07.2018 • Eine touristische Leistung ist dann wesentlich, wenn sie mindestens 25 % des Werts der Kombination ausmacht. • Tagesreisen und Gelegenheitsveranstalter unterliegen nicht mehr dem Pauschalreiserecht. • Begriff der „verbundenen Reiseleistung“ §651 w BGB • § 651 h IV Nr.2 Haftung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt • Tagesreisen mit einer Dauer von weniger als 24h, ohne Übernachtung und bis zu einem Preis von 500 Euro unterliegen nicht dem neuen Reisrecht 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 6
Reiseversicherungen Reiseveranstalter-Haftpflicht Eigenständigen touristischen Leistungen nach §651a II Nr.4 sind: • Eintrittskarten für Konzerte • Sportveranstaltungen • Ausflüge oder Themenparks • Führungen • Die Vermietung von Sportausrüstungen (etwa Skiausrüstungen) • Wellnessbehandlungen Keine eigenständige touristische Leistungen sind: • Gepäckbeförderung im Zuge der Beförderung von Personen • Mahlzeiten, Getränke oder Reinigung im Rahmen der Unterbringung • Zugang zu Einrichtungen wie Schwimmbad, Sauna, Wellnessbereich oder Fitnessraum des Beherbungsbetriebes 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 7
Reiseversicherungen Reiseveranstalter-Haftpflicht Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter Versicherung gegen die Risiken von zivilrechtlichen Schadenersatz-ansprüchen aufgrund vertraglicher Pflichten mit einer Reise. • Bei Tod, der Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschäden). • Bei Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer (Sachschäden), nicht aber das Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen. • Vermögenschäden wegen Mangel oder Nichterfüllung der zugesagten Leistungen Hinweis: Reiseveranstalter haften nach dem Reisevertragsrecht nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für die ihrer Kooperationspartner bzw. Erfüllungsgehilfen (z.B. Unterkunft und Beförderungsunternehmen). 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 8
Reiseversicherungen Reiseveranstalter -Haftpflicht Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter Für gemeinnützige Organisationen gibt es attraktive Sonderkonditionen bereits ab 99,00 € p.a. Praxistipp: Reisevermittler sollten nicht nur die Reisevermittlertätigkeit sondern auch die Reiseveranstalter- Tätigkeit versichern (Stichwort: Verbundene Reiseleistung) 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 9
Reiseversicherungen Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung • Der Reiseveranstalter hat die Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Kunden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. • Reiseveranstalter und Reisevermittler müssen den Reisenden auf den Reisepreis (auch Anzahlungen) bei Zahlung vor Beendigung der Reise einen Sicherungsschein übergeben. • Ein Verstoß gegen diese Absicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Neu ab 01.07.2018 • Insolvenzabsicherung der Vermittler verbundener Reiseleistungen nach § 651 w III, wenn dieser Zahlungen für die vermittelten Leistungen entgegennimmt 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 10
Reiseversicherungen Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung Ausgenommen von der Absicherungspflicht sind lediglich: • Veranstalter, die bis zu zwei Reisen und außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstalten • Tagesreisen mit einer Dauer von weniger als 24h, ohne Übernachtung und bis zu einem Preis von 500 Euro • Juristische Personen des öffentlichen Rechts z.B. Kirchengemeinden, staatliche Schulen und Universitäten) Anmerkung: für kirchliche Vereine gilt diese Ausnahmeregelung z. B. nicht 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 11
Reiseversicherungen Reiseversicherung-Gruppe Für deutsche Gruppen für Reisemaßnahmen im In- und Ausland, sowie ausländische Gruppen für Reisen nach Deutschland. Beinhaltet: • Krankenversicherung (für Reisen in D nicht notwendig) • Unfallversicherung • Haftpflichtversicherung • Rechtschutzversicherung • Reise- Gepäck- Versicherung • Reise- Rücktrittskostenversicherung für die Teilnehmer Die Bereiche sind einzeln wählbar. 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 12
Einleitung CyberSchutz-Versicherung • Aktuelles Umfeld in Bezug auf IT-Risiken • Versicherungslösungen 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 13
Aktuelles Umfeld CyberSchutz-Versicherung Warum sollten sich Organisationen mit CyberSchutz beschäftigen? Hackerangriffe und Datendiebstahl-Delikte steigen dramatisch an und treffen immer häufiger auch Organisationen aus dem Nonprofitbereich. Cyber-Risiken rangieren auf der Rangliste der größten Risiken für Menschen in Deutschland weit oben. Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können sehr schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen – vor allem für gemeinnützige Organisationen, die weder über die finanziellen Mittel, noch über das adäquate Krisenmanagement zur Bewältigung verfügen. 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 14
Aktuelles Umfeld CyberSchutz-Versicherung Absichten / Motive für Cyber-Angriffe: • Kriminelle Energie • Datendiebstahl jeder Datensatz bringt Geld • Als Racheakt • Ehemalige Mitarbeiter als Innentäter • Spionage • Verschaffen eines Wettbewerbsvorteils • Nutzung des Serversystems für illegale Zwecke • Illegale Spielepartys Lahmlegen des Servers • Vertuschung von Straftaten aller Art • Missbräuchliche Servernutzung durch Dritte bspw. als Plattform für illegale Film- und Musiktauschbörsen • Hacken als Volkssport • Um des „Hacken willens“ IT-Szeneprofilierung 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 15
Aktuelles Umfeld CyberSchutz-Versicherung Das Risiko Cyberkriminalität nimmt zu: 250 Mio. Schadprogramme gibt es heute weltweit 300.000 kommen jeden Tag dazu Ca. 1 Mio. Computer in Deutschland haben Kriminelle gekapert 30 % der Organisationen hatten 2014 einen IT-Sicherheitsvorfall 2/3 davon verursachten Mitarbeiter absichtlich oder versehentlich 46 Milliarden € Gesamtschäden in Deutschland durch Cyberangriffe •(Quellen: GfK, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, BSI) 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 16
Aktuelles Umfeld CaberSchutz-Versicherung Regulierung im Bereich IT-Sicherheit/Datensicherheit: Allgemeine Regelungen: - BGB - Aktiengesetz Spezielle Regelungen: - Bundesdatenschutzgesetz - IT-Sicherheitsgesetz - EU-Datenschutz-Grundverordnung (neues DS-GVO ab 25.05.2018 in Kraft) 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 17
Aktuelles Umfeld CyberSchutz-Versicherung Welche kosten können auf Vereine zukommen: - Datenrekonstruktion - Betriebsunterbrechung - Telefonkosten - Schadenhotline (Forensiker) - Ansprüche Dritter (z.B. Kunden, Spender, Sponsoren) - Austausch von Hardware - Benachrichtigung Geschädigter bei Datenschutzverletzungen - Vermeidung von Reputationsschäden - Elektronischer Zahlungsverkehr 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 18
Versicherung CyberSchutz-Versicherung Welche Versicherungsleistungen sind Pflicht: - Deckung auch bei nicht zielgerichteten Angriffen - Deckung bei Datenschutzverletzungen (unabhängig von einem Cyberangriff) - Beitragsfreie Rückwärtsdeckung - Ausreichende Versicherungssummen und Sublimite - Forensische Dienstleistungen bereits bei begründetem Verdacht - Persönlicher Krisenplan - Professionelle Schadenhotline 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 19
Versicherung CyberSchutz-Versicherung Welche Versicherungsleistungen sind Pflicht: - Faire Deckung der Betriebsunterbrechung (Wartefrist anstatt zeitlicher Selbstbehalt) - Individuelle Deckungserweiterungen fakultativ (Datenmanipulation/Telefonmehrkosten, Fehlbedienung, Systemfehler, …) - Deckung für Ansprüche weltweit - Möglichkeit der Mitversicherung von externen Dienstleistern und ausländischen Tochterunternehmen - Fakultative Mitversicherung der Cybererpressung 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 20
Versicherung CyberSchutz-Versicherung Exkurs Datenschutz (DSGVO): - CyberSchutz-Versicherung begleitet Versicherungsnehmer bei Abwehr von Ansprüchen - Berechtigte Ansprüche werden befriedigt - Vertragsstrafen sind nicht versicherbar - Ansprüche Dritter an die Organe (Vorstand, Datenschutzbeauftragter,…) sind ggf. über die D&O-Versicherung abgedeckt Haftpflichtversicherung: - Bei Datenschutzverletzungen nur Versicherungsschutz bei Ansprüchen von natürlichen Personen (Folge des Bundesdatenschutzgesetz) 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 21
CyberSchutz - Versicherung Bernhard-Versicherungskonzept für Vereine Versicherungsschutz für: A) Haftpflichtansprüche B) Eigenschäden C) behördliche Datenschutzverfahren D) Serviceleistungen 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 22
CyberSchutz - Versicherung Auslösung des Versicherungsfalles: A) Verletzung der Netzwerksicherheit - Übermittlung von Schadsoftware (Viren, Trojaner,…) - Denial-of-Service Angriff - Zugangsverhinderung zu Daten - Unberechtigte Aneignung von Zugangsdaten - Computersabotage - Unberechtigte Veränderung / Löschung von Daten - Diebstahl / Verlust von IT-Systemen B) Unberechtigte Veröffentlichung oder Weitergabe von Daten Dritter durch Mitarbeiter des Vereins 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 23
CyberSchutz - Versicherung A) Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche Dritter • Vertraulichkeits- und Datenschutzverletzungen • Unabhängig von einem Cyberangriff • Netzwerksicherheitsverletzungen • Bis hin zur Betriebsunterbrechung bei Dritten die zu Vermögensschadenhaftpflichtansprüchen führen • Digitale Kommunikation • Versicherungsschutz für Ansprüche, die gegen Versicherte von einem Dritten wegen rechtswidriger Kommunikation geltend gemacht werden • E-Payment / Vertragsstrafen 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 24
CyberSchutz - Versicherung A) Versicherungsschutz für Haftansprüche Schadenbeispiel: Weitergabe von Computerviren Fahrlässige Weitergabe von Computerviren, -würmern etc. durch Emailversand. 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 25
CyberSchutz - Versicherung B) Versicherungsschutz für Eigenschäden • Systemverbesserung nach erfolgreicher Schadenabwehr • Eigene Betriebsunterbrechung • Wiederherstellung der Software • Datenmanipulation / Telefonmehrkosten • Versicherungsschutz für Schäden, die einer Organisation in unmittelbarer Folge einer Datenmanipulation dadurch entstehen, dass Versicherte irrtümlich und ohne Rechtsgrund Geld überweisen oder überweisen lassen. 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 26
CyberSchutz - Versicherung B) Versicherungsschutz für Eigenschäden Schadenbeispiel 1: Server gehackt • Der Server eines Verbandes wird gehackt. Es kommt zum kompletten Systemausfall Schadenbeispiel 2: Notebook verloren • Der Vorstandsvorsitzende verliert sein Notebooks mit sensiblen Daten 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 27
CyberSchutz-Versicherung B) Versicherungsschutz für Eigenschäden Welche kosten können entstehen: • Daten-/Software-Schäden • Daten/Programme werden beschädigt, gestohlen, verschlüsselt oder gehen verloren… • …und müssen rekonstruiert oder wieder eingegeben werden; • …und müssen (z.B. von Beratern des Softwarehauses oder eigenen Mitarbeitern) neu installiert und konfiguriert werden; • …und müssen neu angeschafft werden 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 28
CyberSchutz-Versicherung B) Versicherungsschutz für Eigenschäden Welche kosten können entstehen: • Mehrkosten und Ertragsausfall aufgrund Betriebsunterbrechung • Das IT-System ist offline… • …es kann nicht mehr auf die Daten der Vereinsmitglieder zugegriffen werden; • Das Online Buchungssystem ist nicht erreichbar und Anfragen müssen manuell bearbeitet werden • Überweisungen / Abbuchungen / Schriftwechsel müssen nach einem Schaden nachgearbeitet werden 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 29
CyberSchutz-Versicherung C) Versicherungsschutz für Behördliche Datenschutzverfahren • Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für die Abwehrkosten des Versicherten, wenn gegen ihn wegen einer Datenschutzverletzung ein Straf-, Ordnungswidrigkeits- oder sonstiges behördliches Verfahren eingeleitet wird 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 30
CyberSchutz-Versicherung C) Versicherungsschutz für behördliche Datenschutzverfahren Schadenbeispiel: E-Mail an falschen Verteiler geschickt Ein Verein hat im Rahmen einer E-Mail-Marketing-Aktion ein internes Dokument mit sämtlichen Mitgliederdaten (inkl. Adressdaten und Bankverbindung) mit versendet. Der komplette E-Mailverteiler erhielt versehentlich die Daten aller Mitglieder. Die Erfüllung der erforderlichen Meldepflicht an die zuständige Datenschutzbehörde ist bereits aufwendig und teuer. 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 31
CyberSchutz-Versicherung D) Versicherungsschutz für Serviceleistungen • 24/7-Notfallhotline • Professionelle Notfall- und Krisenberatung • Zugriff auf weitere Experten aus Recht, Kommunikation und IT (E-Discovery, Forensik) • Forensische Dienstleistungen bereits bei begründetem Verdacht • Kostenübernahme für Information Datenschutzverletzungen und freiwilliger Anzeige • Rettungsaufwendungen • Individueller Krisenplan (entgeltlich) 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 32
CyberSchutz-Versicherung D) Versicherungsschutz für Serviceleistungen Schadenbeispiel (auch Bausteine A-C) : Datenklau im Internet Ein Verein mit einem Onlineshop für Vereinsartikel ist aufgrund eines Hackerangriffes Opfer von Datenmissbrauch geworden. Über mehrere Wochen konnten sich Hacker rechtswidrigen Zugang verschaffen und über 10.000 Kundendaten kopieren und unrechtmäßig nutzen. Der Schaden: Forensische Dienstleistungen, Rechtsberatung und Rechtsbeistand, gesetzliche Informationspflichten, Öffentlichkeitsarbeit 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 33
CyberSchutz-Versicherung D) Versicherungsschutz für Serviceleistung Welche kosten können entstehen: • Reputations- und Imagesicherung • Negativschlagzeilen verursachen Kosten für Rufwiederherstellung (z.B. Anzeigenschaltung) • Misstrauen nach Veröffentlichung vertraulicher Daten • Kosten für Forensik • Kosten, die durch Ursachenermittlung und Behebung des Schadens entstehen • Im Schadenfall stehen über eine Experten-Hotline IT-Spezialisten (Forensiker) zur Seite 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 34
CyberSchutz-Verischerung Prämienbeispiele Verein mit Haushaltssumme 100.000 €: • Versicherungssumme 125.000 € - ca. 350 € p.a. • Versicherungssumme 250.000 € - ca. 500 € p.a. • Versicherungssumme 500.000 € - ca. 700 € p.a. Verein mit Haushaltssumme 1.000.000 €: • Versicherungssumme 125.000 € - ca. 450 € p.a. • Versicherungssumme 250.000 € - ca. 650 € p.a. • Versicherungssumme 500.000 € - ca. 850 € p.a. Es gilt ein Selbstbehalt von 1.000 € je Schadenfall 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 35
Netzwerk NPO-Experten München und bundesweit Die NPO-Experten sind Steuerberater, Rechtsanwälte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte für alle Fragen und Themen rund um den Bereich steuerbegünstigte Vereine, Verbände und Stiftungen. Beratung – Buchhaltung – Lohnabrechnung – Steuererklärung Nutzen Sie den Vorteil einer zielgerichteten und umfassenden Betreuung: Dr. Rafael Hörmann Tel. 089 - 7491 480 Campbell Hörmann PartG Fax. 089 - 7491 4890 Ridlerstraße 55 info@chp-steuern.de 80339 München 02.11.2017 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 36
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tino Braunschweig Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach, Telefon: +49 (0) 8104 / 89 16-0 Telefax: +49 (0) 8104 / 89 17-35 Email: service@bernhard-assekuranz.com 25.01.2018 Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf 37
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