Fachinput Versicherungsschutz' - Fachinput Datenschutzbestimmungen'- Praktische Absicherungsmöglichkeiten zum Umgang mit dem neuen Reiserecht ...

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Fachtagung Reiserecht 2018

         Fachinput ‚Versicherungsschutz’ –
Praktische Absicherungsmöglichkeiten zum Umgang mit
                dem neuen Reiserecht

     Fachinput ‚Datenschutzbestimmungen’ –
          Möglichkeiten der Versicherung

                  Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf
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Ihr Ansprechpartner

                                                Tino Braunschweig

                                       Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach,
                                      Telefon: +49 (0) 8104 / 89 16-0
                                     Telefax: +49 (0) 8104 / 89 17-35
                              Email: service@bernhard-assekuranz.com

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Geschichte

                             Wandlung von einer                Herr Thorsten M. Kuhr tritt als
                             Generalvertretung in ein          Gesellschafter und Geschäftsführer ein.
                             Versicherungsmaklerunternehm      Herr Bernhard jun. bleibt dem
                             en                                Unternehmen als Beirat erhalten

             1950            1967           1975               2011                  2011 - Heute

             Gründung durch                 Betreuung ausländischer                  Entwicklung der BERNHARD-
             Michael Bernhard sen.          Kunden und Umfirmierung in               Gruppe
                                            „BERNHARD
                                            Assekuranzmakler GmbH
                                            International“

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Zahlen – Daten – Fakten
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   21.000                                                                                  Fachbereichen
         Mandate                                                                         • Maßgeschneiderte Rahmenverträge für Vereine
                                                                                         • Vertragsausfertigung, -verwaltung und
   45.000                                                      Hamburg
                                                                                           Schadenbearbeitung aus einer Hand
         betreute
  Versicherungsverträge                                                                  • Umfangreiches Spezialwissen durch
                                                                              Berlin

                                                                                           jahrzehntelange Zusammenarbeit mit inzwischen
          85                     London
                              (Referenzbüro)     Düsseldorf
                                                              Paderborn

                                                                                           über 14.000 Vereinen und Verbänden
 Kooperationen mit über 85
Versicherungsgesellschaften
                                                        Frankfurt a. M.                  • Kostenfreie und unverbindliche Überprüfung
          25     Jahre                                                                     bestehender Verträge
  Mitglied im Verband
Deutscher Versicherungs-
                                                                    München
                                                                                         • Weitreichendes Informationsangebot (u.a.
      Makler e.V.
                                                                                           Seminare, Workshops)
          60
   Mitarbeiter an sieben
        Standorten

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Einleitung

Reiseversicherungen

• Reiseveranstalter-Haftpflicht

• Reiseveranstalter-Insolvenz

• Reiseversicherung Gruppe

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Reiseversicherungen

Reiseveranstalter-Haftpflicht

• Reiseveranstalter ist nach Reisevertragsrecht § 651 a – m BGB, wenn für ein im Vorhinein
  festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit einem einheitlichen Preis (Pauschalreiseangebot)
  zwei oder mehr touristische Leistungen des Veranstalters angeboten werden.

Neu ab 01.07.2018

  • Eine touristische Leistung ist dann wesentlich, wenn sie mindestens 25 % des Werts der
    Kombination ausmacht.
  • Tagesreisen und Gelegenheitsveranstalter unterliegen nicht mehr dem Pauschalreiserecht.
  • Begriff der „verbundenen Reiseleistung“ §651 w BGB
  • § 651 h IV Nr.2 Haftung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt
  • Tagesreisen mit einer Dauer von weniger als 24h, ohne Übernachtung und bis zu einem Preis von
    500 Euro unterliegen nicht dem neuen Reisrecht

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Reiseversicherungen

Reiseveranstalter-Haftpflicht

Eigenständigen touristischen Leistungen nach §651a II Nr.4 sind:
     •   Eintrittskarten für Konzerte
     •   Sportveranstaltungen
     •   Ausflüge oder Themenparks
     •   Führungen
     •   Die Vermietung von Sportausrüstungen (etwa Skiausrüstungen)
     •   Wellnessbehandlungen

Keine eigenständige touristische Leistungen sind:
     • Gepäckbeförderung im Zuge der Beförderung von Personen
     • Mahlzeiten, Getränke oder Reinigung im Rahmen der Unterbringung
     • Zugang zu Einrichtungen wie Schwimmbad, Sauna, Wellnessbereich oder Fitnessraum des
       Beherbungsbetriebes

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Reiseversicherungen

Reiseveranstalter-Haftpflicht

Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter
Versicherung gegen die Risiken von zivilrechtlichen Schadenersatz-ansprüchen aufgrund
vertraglicher Pflichten mit einer Reise.
     • Bei Tod, der Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschäden).
     • Bei Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer (Sachschäden), nicht aber
       das Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen.
     • Vermögenschäden wegen Mangel oder Nichterfüllung der zugesagten Leistungen

Hinweis:
Reiseveranstalter haften nach dem Reisevertragsrecht nicht nur für selbstverschuldete Schäden,
sondern auch für die ihrer Kooperationspartner bzw. Erfüllungsgehilfen (z.B. Unterkunft und
Beförderungsunternehmen).

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Reiseversicherungen

Reiseveranstalter -Haftpflicht

Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter
Für gemeinnützige Organisationen gibt es attraktive Sonderkonditionen bereits
ab 99,00 € p.a.

Praxistipp:
Reisevermittler sollten nicht nur die Reisevermittlertätigkeit sondern auch die Reiseveranstalter-
Tätigkeit versichern (Stichwort: Verbundene Reiseleistung)

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Reiseversicherungen

Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung

• Der Reiseveranstalter hat die Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge Konkurses
  oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Kunden für die
  Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen.
• Reiseveranstalter und Reisevermittler müssen den Reisenden auf den Reisepreis (auch
  Anzahlungen) bei Zahlung vor Beendigung der Reise einen Sicherungsschein übergeben.
• Ein Verstoß gegen diese Absicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer
  Geldstrafe bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Neu ab 01.07.2018

  • Insolvenzabsicherung der Vermittler verbundener Reiseleistungen nach § 651 w III, wenn dieser
    Zahlungen für die vermittelten Leistungen entgegennimmt

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Reiseversicherungen

Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung

Ausgenommen von der Absicherungspflicht sind lediglich:
  • Veranstalter, die bis zu zwei Reisen und außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit Reisen
    veranstalten

   • Tagesreisen mit einer Dauer von weniger als 24h, ohne Übernachtung und bis zu einem Preis
     von 500 Euro

   • Juristische Personen des öffentlichen Rechts z.B. Kirchengemeinden, staatliche Schulen und
     Universitäten)
     Anmerkung: für kirchliche Vereine gilt diese Ausnahmeregelung z. B. nicht

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Reiseversicherungen

Reiseversicherung-Gruppe

Für deutsche Gruppen für Reisemaßnahmen im In- und Ausland, sowie
ausländische Gruppen für Reisen nach Deutschland.

Beinhaltet:

  •   Krankenversicherung (für Reisen in D nicht notwendig)
  •   Unfallversicherung
  •   Haftpflichtversicherung
  •   Rechtschutzversicherung
  •   Reise- Gepäck- Versicherung
  •   Reise- Rücktrittskostenversicherung
      für die Teilnehmer

Die Bereiche sind einzeln wählbar.

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Einleitung

CyberSchutz-Versicherung

• Aktuelles Umfeld in Bezug auf IT-Risiken

• Versicherungslösungen

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Aktuelles Umfeld

CyberSchutz-Versicherung

Warum sollten sich Organisationen mit CyberSchutz beschäftigen?

Hackerangriffe und Datendiebstahl-Delikte steigen dramatisch an und treffen immer häufiger auch
Organisationen aus dem Nonprofitbereich. Cyber-Risiken rangieren auf der Rangliste der größten
Risiken für Menschen in Deutschland weit oben.

Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können sehr schnell existenzbedrohende Ausmaße
annehmen – vor allem für gemeinnützige Organisationen, die weder über die finanziellen Mittel,
noch über das adäquate Krisenmanagement zur Bewältigung verfügen.

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Aktuelles Umfeld

CyberSchutz-Versicherung

Absichten / Motive für Cyber-Angriffe:

• Kriminelle Energie
         •   Datendiebstahl  jeder Datensatz bringt Geld
• Als Racheakt
         •   Ehemalige Mitarbeiter als Innentäter
• Spionage
         •   Verschaffen eines Wettbewerbsvorteils
• Nutzung des Serversystems für illegale Zwecke
         •   Illegale Spielepartys  Lahmlegen des Servers
• Vertuschung von Straftaten aller Art
         •   Missbräuchliche Servernutzung durch Dritte bspw. als Plattform für illegale Film- und Musiktauschbörsen
• Hacken als Volkssport
         •   Um des „Hacken willens“  IT-Szeneprofilierung

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Aktuelles Umfeld

CyberSchutz-Versicherung

Das Risiko Cyberkriminalität nimmt zu:

 250 Mio. Schadprogramme gibt es heute weltweit
 300.000 kommen jeden Tag dazu
 Ca. 1 Mio. Computer in Deutschland haben Kriminelle gekapert
 30 % der Organisationen hatten 2014 einen IT-Sicherheitsvorfall
 2/3 davon verursachten Mitarbeiter absichtlich oder versehentlich

 46 Milliarden € Gesamtschäden in Deutschland durch Cyberangriffe
•(Quellen: GfK, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, BSI)

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Aktuelles Umfeld

CaberSchutz-Versicherung

Regulierung im Bereich IT-Sicherheit/Datensicherheit:
Allgemeine Regelungen:
  -    BGB
  -    Aktiengesetz
Spezielle Regelungen:
  -    Bundesdatenschutzgesetz
  -    IT-Sicherheitsgesetz
  -    EU-Datenschutz-Grundverordnung (neues DS-GVO ab 25.05.2018 in Kraft)

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Aktuelles Umfeld

CyberSchutz-Versicherung

Welche kosten können auf Vereine zukommen:

   -   Datenrekonstruktion
   -   Betriebsunterbrechung
   -   Telefonkosten
   -   Schadenhotline (Forensiker)
   -   Ansprüche Dritter (z.B. Kunden, Spender, Sponsoren)
   -   Austausch von Hardware
   -   Benachrichtigung Geschädigter bei Datenschutzverletzungen
   -   Vermeidung von Reputationsschäden
   -   Elektronischer Zahlungsverkehr

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Versicherung

CyberSchutz-Versicherung

Welche Versicherungsleistungen sind Pflicht:
  -    Deckung auch bei nicht zielgerichteten Angriffen
  -    Deckung bei Datenschutzverletzungen (unabhängig von einem Cyberangriff)
  -    Beitragsfreie Rückwärtsdeckung
  -    Ausreichende Versicherungssummen und Sublimite
  -    Forensische Dienstleistungen bereits bei begründetem Verdacht
  -    Persönlicher Krisenplan
  -    Professionelle Schadenhotline

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Versicherung

CyberSchutz-Versicherung

Welche Versicherungsleistungen sind Pflicht:
  -    Faire Deckung der Betriebsunterbrechung (Wartefrist anstatt zeitlicher Selbstbehalt)
  -    Individuelle Deckungserweiterungen fakultativ (Datenmanipulation/Telefonmehrkosten,
       Fehlbedienung, Systemfehler, …)
  -    Deckung für Ansprüche weltweit
  -    Möglichkeit der Mitversicherung von externen Dienstleistern und ausländischen
       Tochterunternehmen
  -    Fakultative Mitversicherung der Cybererpressung

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Versicherung

CyberSchutz-Versicherung

Exkurs Datenschutz (DSGVO):
    -    CyberSchutz-Versicherung begleitet Versicherungsnehmer bei Abwehr von Ansprüchen

    -    Berechtigte Ansprüche werden befriedigt
    -    Vertragsstrafen sind nicht versicherbar
    -    Ansprüche Dritter an die Organe (Vorstand, Datenschutzbeauftragter,…) sind ggf. über die
         D&O-Versicherung abgedeckt
Haftpflichtversicherung:
-       Bei Datenschutzverletzungen nur Versicherungsschutz bei Ansprüchen von natürlichen Personen
        (Folge des Bundesdatenschutzgesetz)

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CyberSchutz - Versicherung

Bernhard-Versicherungskonzept für Vereine

Versicherungsschutz für:
A) Haftpflichtansprüche
B) Eigenschäden
C) behördliche Datenschutzverfahren
D) Serviceleistungen

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CyberSchutz - Versicherung

Auslösung des Versicherungsfalles:

A) Verletzung der Netzwerksicherheit
      -      Übermittlung von Schadsoftware (Viren, Trojaner,…)
      -      Denial-of-Service Angriff
      -      Zugangsverhinderung zu Daten
      -      Unberechtigte Aneignung von Zugangsdaten
      -      Computersabotage
      -      Unberechtigte Veränderung / Löschung von Daten
      -      Diebstahl / Verlust von IT-Systemen

B) Unberechtigte Veröffentlichung oder Weitergabe von Daten Dritter durch Mitarbeiter des Vereins

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CyberSchutz - Versicherung

A) Versicherungsschutz für
   Haftpflichtansprüche Dritter
•   Vertraulichkeits- und Datenschutzverletzungen

      •      Unabhängig von einem Cyberangriff
•   Netzwerksicherheitsverletzungen

      •      Bis hin zur Betriebsunterbrechung bei Dritten die zu Vermögensschadenhaftpflichtansprüchen führen
•   Digitale Kommunikation

      •      Versicherungsschutz für Ansprüche, die gegen Versicherte von einem Dritten wegen rechtswidriger
             Kommunikation geltend gemacht werden
•   E-Payment / Vertragsstrafen

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CyberSchutz - Versicherung

A) Versicherungsschutz für Haftansprüche

Schadenbeispiel:
Weitergabe von Computerviren
Fahrlässige Weitergabe von Computerviren, -würmern etc. durch Emailversand.

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CyberSchutz - Versicherung

B) Versicherungsschutz für Eigenschäden

• Systemverbesserung nach erfolgreicher Schadenabwehr
• Eigene Betriebsunterbrechung
• Wiederherstellung der Software
• Datenmanipulation / Telefonmehrkosten
      •      Versicherungsschutz für Schäden, die einer Organisation in unmittelbarer Folge einer
             Datenmanipulation dadurch entstehen, dass Versicherte irrtümlich und ohne Rechtsgrund Geld
             überweisen oder überweisen lassen.

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CyberSchutz - Versicherung

B) Versicherungsschutz für Eigenschäden

Schadenbeispiel 1:
Server gehackt
• Der Server eines Verbandes wird gehackt. Es kommt zum kompletten Systemausfall

Schadenbeispiel 2:
Notebook verloren
• Der Vorstandsvorsitzende verliert sein Notebooks mit sensiblen Daten

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CyberSchutz-Versicherung

B) Versicherungsschutz für Eigenschäden

Welche kosten können entstehen:
• Daten-/Software-Schäden
  • Daten/Programme werden beschädigt, gestohlen, verschlüsselt oder gehen verloren…

  • …und müssen rekonstruiert oder wieder eingegeben werden;

  • …und müssen (z.B. von Beratern des Softwarehauses oder eigenen                     Mitarbeitern) neu
      installiert und konfiguriert werden;

  • …und müssen neu angeschafft werden

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CyberSchutz-Versicherung

B) Versicherungsschutz für Eigenschäden

Welche kosten können entstehen:
• Mehrkosten und Ertragsausfall aufgrund Betriebsunterbrechung
      • Das IT-System ist offline…

      • …es kann nicht mehr auf die Daten der Vereinsmitglieder zugegriffen werden;

      • Das Online Buchungssystem ist nicht erreichbar und Anfragen müssen manuell bearbeitet
             werden

      • Überweisungen / Abbuchungen / Schriftwechsel müssen nach einem Schaden nachgearbeitet
             werden

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CyberSchutz-Versicherung

C) Versicherungsschutz für Behördliche
Datenschutzverfahren
• Der         Versicherer        bietet         Versicherungsschutz                   für     die      Abwehrkosten
    des          Versicherten,            wenn                   gegen                ihn           wegen      einer
    Datenschutzverletzung                 ein               Straf-,                 Ordnungswidrigkeits-       oder
    sonstiges behördliches Verfahren eingeleitet wird

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CyberSchutz-Versicherung

C) Versicherungsschutz für behördliche
Datenschutzverfahren
Schadenbeispiel:
E-Mail an falschen Verteiler geschickt
Ein Verein hat im Rahmen einer E-Mail-Marketing-Aktion ein internes Dokument mit sämtlichen
Mitgliederdaten (inkl. Adressdaten und Bankverbindung) mit versendet.

Der komplette E-Mailverteiler erhielt versehentlich die Daten aller Mitglieder. Die Erfüllung der
erforderlichen Meldepflicht an die zuständige Datenschutzbehörde ist bereits aufwendig und teuer.

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CyberSchutz-Versicherung

D) Versicherungsschutz für Serviceleistungen

• 24/7-Notfallhotline
• Professionelle Notfall- und Krisenberatung
• Zugriff auf weitere Experten aus Recht, Kommunikation und IT (E-Discovery, Forensik)

      • Forensische Dienstleistungen bereits bei begründetem Verdacht
• Kostenübernahme für Information Datenschutzverletzungen und freiwilliger Anzeige
• Rettungsaufwendungen
• Individueller Krisenplan (entgeltlich)

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CyberSchutz-Versicherung

D) Versicherungsschutz für Serviceleistungen

Schadenbeispiel (auch Bausteine A-C) :
Datenklau im Internet
Ein Verein mit einem Onlineshop für Vereinsartikel ist aufgrund eines Hackerangriffes Opfer von
Datenmissbrauch geworden. Über mehrere Wochen konnten sich Hacker rechtswidrigen Zugang
verschaffen und über 10.000 Kundendaten kopieren und unrechtmäßig nutzen.

 Der Schaden: Forensische Dienstleistungen, Rechtsberatung und Rechtsbeistand, gesetzliche
Informationspflichten, Öffentlichkeitsarbeit

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CyberSchutz-Versicherung

D) Versicherungsschutz für Serviceleistung

Welche kosten können entstehen:
• Reputations- und Imagesicherung

      • Negativschlagzeilen verursachen Kosten für Rufwiederherstellung (z.B. Anzeigenschaltung)

      • Misstrauen nach Veröffentlichung vertraulicher Daten
• Kosten für Forensik

      • Kosten, die durch Ursachenermittlung und Behebung des Schadens entstehen

      • Im Schadenfall stehen über eine Experten-Hotline IT-Spezialisten (Forensiker) zur Seite

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CyberSchutz-Verischerung

Prämienbeispiele

Verein mit Haushaltssumme 100.000 €:
      • Versicherungssumme 125.000 € - ca. 350 € p.a.
      • Versicherungssumme 250.000 € - ca. 500 € p.a.
      • Versicherungssumme 500.000 € - ca. 700 € p.a.
Verein mit Haushaltssumme 1.000.000 €:
  •     Versicherungssumme 125.000 € - ca. 450 € p.a.
  •     Versicherungssumme 250.000 € - ca. 650 € p.a.
  •     Versicherungssumme 500.000 € - ca. 850 € p.a.
Es gilt ein Selbstbehalt von 1.000 € je Schadenfall

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                                              Ridlerstraße 55                      info@chp-steuern.de
                                              80339 München

02.11.2017                               Hamburg · München · Berlin · Düsseldorf                             36
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                                                    Tino Braunschweig

                                          Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach,
                                          Telefon: +49 (0) 8104 / 89 16-0
                                         Telefax: +49 (0) 8104 / 89 17-35
                                  Email: service@bernhard-assekuranz.com

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