Fachlehrgang Wohnberater/-in
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Leitfaden Inhaltsverzeichnis 1 Ausbildungsportrait 2 Studienkonzept 3 Lehrplan 4 Unterricht 5 Die Schule 7 Qualitätsgrundsätze 8 Organisation 10 Stipendien und Ausbildungsbeiträge 12 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Kursprogramm nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind beide Geschlechter gleichwertig angesprochen. ©Bilder Jab Anstoetz 1
Ausbildungsportrait Die Schweizerische Fachschule für Wohnen & Gestalten ist eine unab- hängige, führende Institution auf dem Gebiet der gewerblichen Aus- und Weiterbildung. Die Schweizerische Fachschule ist nach ISO 9001:2000 zertifiziert und hat verbindliche Qualitätsgrundsätze aufgestellt. Die Fachschule bietet Ge- währ dafür, dass alle Absolventen aufgrund ihrer zeitlichen und finanzi- ellen Investitionen eine optimale, fachliche und praxisorientierte Ausbil- dung als Gegenleistung erhalten. Ihr Schlüssel zum Erfolg Niemals zuvor gab es so viele Möglichkeiten zum Lernen. Niemals zuvor war die Auswahl von unterschiedlichen Bildungs- und Weiterbildungs- möglichkeiten derart gross. Wir lernen heute mehr als je zuvor. Weiterbil- dung bringt Erfolg, Unabhängigkeit und sozialen Aufstieg. Die Fachschule - als eine der führenden Institutionen auf dem Gebiet der gewerblichen Aus- und Weiterbildung - ist seit über 25 Jahren im Bildungsmarkt tätig. Das Lernangebot umfasst ein breites Spektrum von berufsbegleitenden Studiengängen, Kursen, Seminaren und Workshops. Ein Bildungsangebot, das modular aufgebaut und ausgesprochen praxisorientiert konzipiert ist. Die Kurse werden berufsbegleitend absolviert. Know-how mit Praxiswissen Die Fachschule verfügt über qualifizierte und erfahrene Dozenten aus der Praxis und der beruflichen Weiterbildung. Sie garantieren mit ihrem Know-how und ihrem Praxiswissen, dass das angestrebte Bildungsziel von den Absolventen erreicht wird. Die Wissensvermittlung der Fachschule basiert auf praxisbezogenen Lerntechniken. Absolventen der Fachschule sind gesuchte Berufsleute. Sie sind prädestiniert für die Umsetzung von Konzepten und Projekten. Sie übernehmen aufgrund ihrer Ausbildung eine zentrale Funktion zwischen Planung und Umsetzung, auf die eine wettbewerbsorientierte Wirtschaft nicht verzichten kann. 2
Studienkonzept Wohnberater Grundlagen für die Ausbildung Diese Broschüre bildet die rechtliche Grundlage des Lehrgangs. Es gelten- die AGB‘s. Ausbildungsziel Die Fachkurse für Wohnberater haben die Aufgabe, jetzigen oder ange- henden Branchenmitarbeitern eine fundierte Fachausbildung zu vermit- teln. Gleichzeitig ist der Wohnberater Grundvoraussetzung für Querein- steiger, um zum Vorbereitungskurs „Einrichtungsberater“ zugelassen zu werden. Der Wohnberater schliesst mit einem Schulzertifikat ab. Ausbildungsschwergewicht Die Kurse sind vorwiegend auf die Tätigkeit als Wohnberater und Mö- belveräufer ausgerichtet. Die theoretische und praktische Schulung ori- entiert sich an der Berater- und Verkaufstätigkeit. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss der Kurse ihre Kunden umfassend im Wonbereich beraten können. Aufnahmebedingungen Wer den Nachweis erbringt, eine abgeschlossene Berufslehre absolviert zu haben oder einen Schulabschluss vorweisen kann, ist automatisch zu- gelassen. 3
Lehrplan Wohnberater Raumgestaltung (Projekte) Lichtplanung Zeichnen Grundlagen Stilkunde Materialkunde Textil Farbenlehre Schlussprüfung Orientteppiche Skizzieren Steinkunde Textile Bodenbeläge Massaufnahme Möbelbeschläge, Möbelmasse Parkett Fluchtpunktperspektive Sitzmöbel Administration Bettwaren Konstruktionslehre Materialkunde Holz Materialkunde Leder Offertwesen Perspektive Beschattungssysteme Elektrotechnik Oberflächenbehandlung Beleuchtung, Licht Kommunikation, Verkauf Anzahl Lektionen Lehrgang (360) 4
Der Unterricht Unterrichtsform Die Lehr- und Stoffpläne sind auf die besondere Methodik des an der Fachschule praktizierten Kombinationsunterrichts ausgerichtet. Darin spielt die selbstständige Bearbeitung von Unterlagen sowie von Fallstu- dien durch den Studierenden zur Unterrichtsvorbereitung, wie auch zur entsprechenden Nachbearbeitung eine wichtige Rolle. Es versteht sich, dass nicht jeder Absolvent gleich viel Zeit für die Bewältigung dieser Auf- gaben benötigt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dieser zusätzliche Arbeitsaufwand nochmals der regulären Unterrichtsdauer entspricht. Die Lehrgänge werden nach dem Prinzip des berufsbegleiten- den Unterrichts durchgeführt, was einen optimalen Wissenstransfer von der Theorie in die Praxis gewährleistet. Lernmethoden Es werden Lehrmethoden angewendet, die speziell auf die Ausbildungs- situation und Interessen in der Kaderschulung ausgerichtet sind. Im wei- teren werden praxisbezogene Probleme anhand von Aufgabenstellungen und vor allem von Fallstudien selbstständig oder in Gruppen gelöst. Diese Fallstudien bilden zugleich die Basis für eingehende, fachliche Diskussio- nen, von denen ein beträchtlicher Lerneffekt ausgeht. Erfolgskontrolle Während des Kurses werden periodisch Erfolgskontrollen durchgeführt. Diese erfolgen in Form von Tests sowie Klausuren, Präsentationen und der Lösung von Fallbeispielen und haben zum Ziel, den Lernfortschritt für den Absolventen transparent zu machen. Der Kursteilnehmer kann dadurch abschätzen, in welchen Fächern noch verstärkte Anstrengungen für einen erfolgreichen Prüfungsabschluss nötig sind. Kursunterlagen Neben der einschlägigen Fachliteratur werden auch konkrete Anschau- ungsmaterialien und spezifische Schulungsunterlagen eingesetzt, die spe- ziell für diesen Kurs geschaffen wurden. Die Anwedungsbezogenheit der vermittelten Lerninhalte wird durch Fallbeispiele verstärkt. 5
Klassengrösse Die Klassengrösse ist auf 22 Teilnehmer beschränkt. Für überbuchte Kurse gelten folgende Zulassungskriterien: Anzahl Jahre Berufspraxis und be- suchte Weiterbildungskurse. Kann die Mindestanzahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht werden, wird der Kurs verschoben. Ausbildungsdauer Der Wonberaterlehrgang erstreckt sich über die Dauer eines Jahres. Dabei werden die gesamten Lektionen in 8 Modulen aufgeteilt. Die Module wer- den in 2 aufeinanderfolgenden Wochen abgehalten. Kursgeld (Änderungen vorbehalten) Das Kursgeld exkl. Einschreibegebühr (500.00 CHF) beläuft sich auf 8’000.00 CHF. Jeder Teilnehmer erhält aus dem AVE BBF einen Beitrag in der Höhe von 1’000.00 CHF. Angestellten von Mitgliedsbetrieben steht zusätzlich ein Beitrag aus dem Weiterbildungsfonds in der Höhe von 2’000.00 CHF zu. Für Skripte, Schulmaterial, Lehrbücher und Literatur sind vom Kursteilnehmer ca. 500.00 CHF zu budgetieren. Diese fallen individu- ell und nach effektiven Bedarf an. 6
Die Schule Trägerschaft Die Lehrgänge für Wohnberater werden von der Schweizerischen Fach- schule für Wohnen & Gestalten ausgeschrieben. Dieser Lehrgang bereitet die Teilnehmer zur Ablegung der Prüfung für das Erlangen des Zertifikats „Wohnberater interieursuisse“vor. Unterrichtszeit Grundsätzlich gelten folgende Unterrichtszeiten: 08.00 – 12.00 / 13.30 - 17.15 Uhr. Die jeweiligen Studiendaten sowie die eigentlichen Unter- richtszeiten entnehmen Sie dem Lehr- sowie dem Stundenplan. Diese werden Ihnen vor dem Kursbeginn zugestellt. Unterkunft Für Unterkunft und Verpflegung hat jeder Kursteilnehmer selber zu sor- gen. Im Ausbildungszentrum ist eine beschränkte Anzahl Zimmer verfüg- bar. Das Sekretariat nimmt Ihre Reservation gerne entgegen. Unfallversicherung Sowohl Berufsunfall- als auch Nichtberufsunfallversicherung sind Sache des Kursteilnehmers. Vom Kursanbieter wird keine entsprechende Versi- cherung abgeschlossen. Steuerbelege Der steuerliche Nachweis für Kursgelder und –kosten ist Aufgabe der Kur- steilnehmer. Die Fakturen sind deshalb sorgfältig aufzubewahren. Erkun- digen Sie sich bei Ihrer Steuerbehörde bezüglich der Abzugsfähigkeit der Ausbildungskosten. 7
Qualitätsgrundsätze Schweizerische Fachschule Als unabhängige, führende Institution auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung hat die Schweizerische Fachschule für Wohnen und Gestal- ten von Anfang an verbindliche Qualitätsgrundsätze aufgestellt, welche Gewähr dafür bieten sollen, dass ihre Absolventen für deren Investitionen an Zeit und Geld ein Optimum an nutzwertorientierter Gegenleistung er- halten. Garantierte Qualität Jeder Kursteilnehmer soll sich auf ein solide aufgebautes, reelles Bildungs- angebot von hohem qualitativem Standard verlassen können, dass ihm einen optimalen Gegenwert bietet für die von ihm erbrachten zeitlichen und finanziellen Leistungen. Das Qualitatsmanagement-System ist nach ISO 9001 und EduQua zertifiziert. Nutzwert-Orientierung Die Leistungen orientieren sich am konkreten Nutzen, den sie ihren Ab- solventen bringen. Nicht das Angebot steht im Mittelpunkt dieser Leis- tungen, sondern das Bedürfnis der Kursteilnehmer, des Marktes und der Branche. Praxisbezug Die Dozenten sind Berufsleute aus der Praxis, die sich nicht nur durch pra- xisnahe Wissensvermittlung, sondern auch durch einen stetig aktualisier- ten Wissensstand ausweisen. Durchlässigkeit Die Bildungsangebote sind auf bestmögliche gegenseitige Durchlässig- keit ausgelegt, so dass von der investierten Zeit möglichst wenig verloren geht, wenn sich ein Schüler im Verlaufe der Ausbildung neu orientiert. 8
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Organisation Grundsätze Die hohe Wochenlektionenzahl und die modulare Vermittlung der Lehrin- halte fordern eine hohe Präsenz. Urlaube sind rechtzeitig dem Klassenleh- rer einzureichen. Abwesenheiten sind dem Schulsekretariat zu melden. Absenzen Die Absenzen werden pro Semester oder Kursblock abgerechnet. Für die Zulassung ins nächste Semester oder in den Folgekurs darf die Dauer der Abwesenheiten 15 % nicht überschreiten. Ausschluss / Abbruch Der Kurs kann nur aus triftigen Gründen abgebrochen werden. In solchen Fällen wird das Kursgeld nicht zurückerstattet. Die Subventionen aus dem allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds (AVE BBF) und dem Weiterbildungsfonds werden zurückgefordert. 10
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Stipendien und Ausbildungsbeiträge Jedes Kantonale Amt für Berufsbildung informiert Sie gern über Verfahren und Höhe eines allfälligen Stipendienbeitrags. Die Gesuche richtet der Stu- dent in eigener Regie und Verantwortung an das zuständige Stipendienamt. Anmeldetermin Letzter Anmeldetermin nach Poststempel ist der 31. Oktober eines jewei- ligen Kursjahres. Die Aufnahme in die Kurse oder die Zurückstellung wird bis zum 15.des nachfolgenden Monats eröffnet. Auf diesen Zeitpunkt hin, erhalten Sie auch die definitiven Kursdaten. Schlussprüfung Am Ende der 8. Kurswoche (4. Modul) wird eine Abschlussprüfung durch- geführt. Die promovierten Teilnehmer erhalten ein Zertifikat lautend auf den Titel „Wohnberater interieursuisse“, sowie das Notenblatt der Ab- schlussprüfung. Die Schlussprüfung kostet CHF 750.00. 12
Schweizerische Fachschule Eichholzstrasse 11 T +41 32 641 66 10 für Wohnen & Gestalten CH-2545 Selzach info@interieursuisse.ch www.interieursuisse.ch
BEWERBUNG Fachlehrgang Wohnberater/-in PERSONALIEN Name: Vorname: Geburtsdatum: Email: Adresse: Telefon P: PLZ, Ort: Telefon G: Bürgerort: Mobile: AHV-Nr.: Wohnkanton: VORBILDUNG Primarschule in: Oberstufe in: Weiterbildung: Berufslehre als: Lehrabschluss: Lehrbetrieb: FIRMA FUNKTION VON BIS (JAHRE) Fähigkeitszeugnis mit Notenblatt und Arbeitszeugnisse (Fotokopien) sind dieser Bewerbung lückenlos beizulegen. Bei einer Kursabsage seitens des angemeldeten Interessenten wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Falls der Kurs nicht durchgeführt werden kann, wird die Einschreibegebühr zurückerstattet. Das Kursgeld ist zwingend vor Kursbeginn einzuzahlen. Vorzeitiger Abbruch berechtigt nicht zur Rückerstattung des Kursgeldes. Ich bestätige die AGB gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Datum: Unterschrift: Schweizerische Fachschule Eichholzstrasse 11 T +41 32 641 66 10 für Wohnen & Gestalten CH-2545 Selzach info@interieursuisse.ch www.interieursuisse.ch
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot der Schweizerischen Fachschule für Wohnen & Gestalten zur Anwendung. Gültigkeit: 1. August 2017. 1 Zahlung des Kursgeldes Nachdem Sie sich für einen Kurs oder einen Lehrgang angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung mitsamt dem entsprechenden Einzahlungsschein. Der dort ausgewie- sene Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung zum Lehrgang verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes macht die Anmeldung nichtig. Die Bezahlung ist nur mittels Bank- oder Postüberweisung möglich. Bei Verzug fallen Mahnspesen von CHF 50.00 an. 2 Kursorganisation Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, das Kursdatum oder die Kursblöcke zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen. Fällt die eingeplante Lehrperson aus, kann die Schullei- tung einen Lehrpersonenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Die für den ent- sprechenden Kurs/Lehrgang eingesetzten Lehrkräfte können beim Schulsekretariat eingesehen werden. 3 Kursplätze und Durchführung Um unsere Kurse optimal durchführen zu können, legen wir für jedes Angebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Studienplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldun- gen vergeben, natürlich unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung des geschuldeten Kursgeldes. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen beziehungsweise rückerstattet. 4 Kursgeld Das geschuldete Kursgeld kann aus dem entsprechenden Kursangebot (Broschüre oder Flyer) ent- nommen werden. Lehrmittel, Prüfungsgebühren, Gebühren für Studentenausweise, Bestätigun- gen, Fachausweise und Diplome, Zeugniskopien, Buchhaltungsauszüge, Kopier- und Druckkosten am Schulort (Skripte, Arbeits- und Merkblätter, Drucke/Kopien Schülerschaft etc. ab Kopierer oder persönlichem Notebook), Hotellerie- und Verpflegungskosten sind nicht im Kursgeld inbegriffen. Ebenso nicht inbegriffen sind die Kosten für die erforderlichen Hilfsmittel wie Notebook und an- dere Werkzeuge und Arbeitsmittel für den Unterricht. Das Kursgeld für Lehrgänge wird pro Se- mester in Rechnung gestellt. 5 Kursausschluss Die Schulleitung behält sich vor, einen oder mehrere Kursteilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In diesen Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine an- teilsmässige Rückerstattung noch einen Erlass des Kursgeldes. Kursausschlussgründe sind u.a. - Nichtbezahlung des Kursgeldes - Ehrverletzung - Belästigung - vorsätzliche Sachbeschädigung - Diebstahl R:\03-Dauerakten\AGB interieursuisse 2018.docx
6 Abmeldungen Eine Abmeldung aus einem Kurs verursacht administrativen Aufwand. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung: 6.1 Bei Lehrgängen/Seminare mit einem Kursgeld bis CHF 1‘000.00: Bei Abmeldungen bis eine Woche vor Kurs-/Seminarstart können wir Ihnen die Kursgeldzahlung erlassen bzw. rückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben wird. Erfolgt die Abmeldung weniger als eine Woche vor Kursbeginn, wird das gesamte Kursgeld fällig. 6.2 Bei Lehrgängen/Seminaren mit einem Kursgeld über CHF 1‘000.00: In diesem Fall bedarf es vom Lehrgang-/Seminarteilnehmer einer schriftlichen Kursabmeldung. Als Eingangsdatum gilt der Poststempel dieses Schreibens. Der Erlass bzw. die Rückerstattung des ge- leisteten Kursgeldes sind wie folgt geregelt: Abmeldezeitpunkt Rücktrittsgebühr Bis 120 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 100.- Bearbeitungsgebühr Ab 120 bis 90 Kalendertage vor Kursbeginn: 10 % des Kursgeldes, jedoch max. CHF 500.00 Ab 90 bis 60 Kalendertage vor Kursbeginn: 30 % des Kursgeldes Ab 60 bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % des Kursgeldes Ab 30 Kalendertage bis einen Tag vor Kursbeginn: 80 % des Kursgeldes Nach dem Kursstart: Kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des geleisteten Kursgeldes. Für Lehrgang-/Seminarteilnehmer, welche nach Kursbeginn in einen Lehrgang einsteigen, redu- ziert sich das Kursgeld pro rata. 7 Nicht besuchte Lektionen Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden auch nicht rückerstattet. 8 Kursbestätigung Der Unterrichtgeber stellt nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Kurslektionen automatisch eine Kursbestätigung aus. Bedingung ist allerdings, dass der entsprechende Kurs nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Abweichende Regelungen bei Zertifikats- und Diplomlehrgängen sind ausdrücklich vorbehalten. 9 Versicherung Für alle durch die Schweizerische Fachschule für Wohnen & Gestalten organisierten Lehrgänge und Seminare schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen und Inf- rastruktur der Schweizerischen Fachschule für Wohnen & Gestalten erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Unterrichtgeber nicht haftbar gemacht werden. R:\03-Dauerakten\AGB interieursuisse 2018.docx
10 Datenschutz Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die Schweizerische Fachschule für Woh- nen & Gestalten (Personen- und Kursdaten) für weitergehende Zwecke (Werbung, Zulassungsbe- dingungen etc.) verwenden können. Solche Werbung kann jederzeit abbestellt werden. 11 Video- und Audio-Aufnahmen Ohne ausdrückliches Einverständnis der Schweizerischen Fachschule für Wohnen & Gestalten so- wie derjenigen der Kursteilnehmenden dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten keinerlei Video- oder Audio-Aufnahmen erstellt werden. 12 Programm- und Preisänderungen Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. 13 Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen aus diesem Unterrichtsvertrag gilt Selzach als Gerichtsstand. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ausgabe August 2018 interieursuisse | Schweizerische Fachschule für Wohnen & Gestalten | Eichholzstrasse 11 | 2545 Selzach R:\03-Dauerakten\AGB interieursuisse 2018.docx
Provisorische Blockdaten Wohnberater 2021 Module Beginn Ende A 15.03.2021 19.03.2021 B 22.03.2021 26.03.2021 C 21.06.2021 25.06.2021 D 28.06.2021 02.07.2021 E 23.08.2021 27.08.2021 F 30.08.2021 03.09.2021 G 18.10.2021 22.10.2021 H 25.10.2021 29.10.2021
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