FAQ "Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW" - Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) - IQ ...
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FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“ Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.iq-netzwerk-nrw.de www.netzwerk-iq.de
Impressum Herausgeber: Westdeutscher Handwerkskammertag Volmerswerther Straße 79 40221 Düsseldorf Tel.: 0211/3007-700 E-Mail: kontakt@whkt.de www.iq-netzwerk-nrw.de www.netzwerk-iq.de Redaktion: Birgit van Tessel, Beate Mertens Diese Publikation entstand in Abstimmung mit der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung, Forschungsinsti- tut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Rollnerstraße 14, 90408 Nürnberg. Layout: Peter Luttke (WHKT) Fotos: Rolf Göbels (WHKT) Stand: Juli 2020 Diese Handreichung kann keine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall und für die genaue Auskunft an die genannten Beratungsstellen/zuständige Stelle oder an eine juristisch geschul- te Person, die verbindlichen Rechtsrat erteilen darf. Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer Angabe des Herausgebers, des Titels und des Stands der Veröffentlichung. Bitte senden Sie zusätzlich ein Belegexemplar an den Herausgeber.
Vorwort Wir, das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie sind für die Prüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Pflege- und Gesund- heitsfachberufen zuständig. In enger Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk versu- chen wir den Zugang zum Beruf für unsere Antragstellenden so übersichtlich wie möglich zu gestalten. Hierbei unterstützt uns das IQ Netzwerk, indem es eine um- fassende Beratung für Antragstellende, Arbeitgeber*innen und Schulen übernimmt. Das IQ Netzwerk steht mit uns im engen Kontakt, so dass auch aktuelle Herausfor- derungen im Anerkennungsverfahren gemeinsam gelöst werden können. Durch die Unterstützung des IQ Netzwerks haben wir die Möglichkeit, uns primär auf die ei- gentliche Prüfung und Sicherung des Patient*innenschutzes zu konzentrieren, ohne an Beratungsleistung für die Antragstellenden zu verlieren. Dies wäre ohne Beteili- gung des IQ Netzwerks sicherlich nicht in diesem Umfang möglich. Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie www.brd.nrw.de Förderprogramm IQ 3
Inhalt 1. Anerkennungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Was benötigt eine Pflegefachkraft, um in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Wie bekommt eine Pflegefachkraft eine Berufserlaubnis? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Welche Ergebnisse sind beim Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren möglich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2. Qualifizierungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Wo sind geeignete Angebote zu finden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Wo werden Anpassungslehrgänge sowie Vorbereitungen auf die Prüfungen durchgeführt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Besonderheiten bei der Anerkennung von Abschlüssen aus der EU, dem EWR und der Schweiz . . . . . 9 Wurde die Ausbildung in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz gemacht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Was ist eine „Automatische Anerkennung“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Was ist eine „Konformitätsbescheinigung“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Was ist der Nachweis über „Erworbene Rechte“ (Bestätigung im Sinne Artikel 23 der Richtlinie 2005/36/EG durch die jeweilig zuständige Behörde)? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Wer ist die zuständige Stelle, die gegebenenfalls die „Konformitätsbescheinigung“ oder die Bescheinigung über die „erworbenen Rechte“ ausstellen kann? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Sonderfall „Vereinigtes Königreich nach dem Brexit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 Was ist bei der Anwerbung von Altenpfleger*innen zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 Worauf sollten Sie als Arbeitgeber*in bei der Anwerbung von Pflegekräften grundsätzlich achten? . . . . . . . . . .10 Wo und wie wird die Berufserlaubnis/Berufszulassung erteilt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 4. Einreise aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Die Pflegefachkraft lebt im Ausland. Kann sie einfach nach Deutschland kommen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 Es wird keine volle Gleichwertigkeit festgestellt. Was dann? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 Ist es möglich, mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 d AufenthG schon in Deutschland zu arbeiten? . . . . . . . . . .15 Ist es auch möglich, eine Aufenthaltserlaubnis lediglich zum Ablegen einer (Kenntnis- oder Fachsprach-) Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (§ 16d Abs. 5 AufenthG) zu beantragen? . . .15 4 FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
5. Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Welches Sprachniveau ist zur Visumserteilung notwendig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 Welche Sprachzertifikate akzeptieren die Visastellen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 6. Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Welche Informations- und Beratungsangebote zum Anerkennungsverfahren gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 Welche Kosten entstehen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 Welche Dokumente werden für das Anerkennungsverfahren benötigt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 7. Finanzierungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Wer wird unterstützt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19 Was kann über den Anerkennungszuschuss gefördert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Welche Finanzierungsmöglichkeiten und kostenlose Angebote zu Ausgleichsmaßnahmen gibt es? . . . . . . . . . . .19 8. Sprachlernangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Deutsch lernen (und Prüfungen ablegen) weltweit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 Deutsch lernen vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 IQ Netzwerk Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 Online Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 5
1. ANERKENNUNGSVERFAHREN Was benötigt eine Pflegefachkraft, um in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten? Eine Pflegefachkraft darf in Deutschland in der Re- der Schweiz eine Berufserlaubnis. Wer vorübergehen- gel erst dann als Fachkraft arbeiten, wenn sie eine de Dienstleistungen erbringen will, muss dies bei der Berufserlaubnis hat. Dies gilt grundsätzlich immer, zuständigen Stelle schriftlich vor Aufnahme der Tätig- wenn die Fachkraft aus einem „Drittstaat“ kommt. keit melden. Die zuständige Stelle ist in diesem Fall Eine Ausnahme bilden „vorübergehende Dienstleis- das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt. Die tungen“: Lediglich Personen aus der EU, Norwegen, Anzeigepflicht für die Erbringung von Dienstleistun- Island, Liechtenstein, der Schweiz und – bis zu einem gen richtet sich nach Artikel 5 der Richtlinie 2005/36/ entsprechenden Abkommen mit der EU oder längs- EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom tens bis zum 31.12.2020 – Personen aus dem Verei- 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsquali- nigten Königreich können – sofern sie noch nicht in fikationen: „Der vorübergehende und gelegentliche Deutschland niedergelassen sind – vorübergehend Charakter der Erbringung von Dienstleistungen wird Dienstleistungen erbringen. Bei einer dauerhaften Be- im Einzelfall beurteilt, insbesondere anhand der Dau- schäftigung und/oder Niederlassung in Deutschland er, der Häufigkeit, der regelmäßigen Wiederkehr und benötigen auch Personen aus der EU, Norwegen, Is- der Kontinuität der Dienstleistung.“ land, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und Wie bekommt eine Pflegefachkraft eine Berufserlaubnis? Es muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung, EU/EWR/Schweiz): https://europa.eu/youreurope/ umgangssprachlich „Anerkennung“ gestellt werden. citizens/work/professional-qualifications/european- Die zuständige Stelle in NRW für den Antrag auf professional-card/index_de.htm Gleichwertigkeitsfeststellung ist das Landesprüfungs- das Ticketsystem des Einheitlichen Ansprechpart- amt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei ners (EA) NRW (nur für Personen im Anwendungs- der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de/ bereich der RL 2005/36/EG – EU/EWR/Schweiz).: gesundheit_soziales/LPA-PuG-Start/index.jsp). https://gewerbe.nrw/meine-antraege/weitere-an- Es existieren alternativ zwei elektronische Wege traege-ueber-den-einheitlichen-ansprechpartner/ der Antragstellung: ticketsystem-ea der europäische Berufsausweis (EBA, nur für Perso- nen im Anwendungsbereich der RL 2005/36/EG – 6 FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
Welche Ergebnisse sind beim Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren möglich? Feststellung der Gleichwertigkeit schenbescheid, in dem die Unterschiede und die Aus- Wird die Gleichwertigkeit der Ausbildung im Vergleich gleichsmöglichkeiten aufgeführt werden. zur deutschen Berufsausbildung festgestellt, erhalten Ebenso wird den Anerkennungssuchenden im Zwi- die Anerkennungssuchenden den „Bescheid“, d. h. ei- schenbescheid zum Ausgleich der wesentlichen Un- nen Brief über die Feststellung der Gleichwertigkeit. terschiede die Wahl zwischen einem Anpassungslehr- Nun kann der Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis gang (praktische Ausbildung und ggf. theoretischer beim örtlichen Gesundheitsamt gestellt werden. und praktischer Unterricht) oder einer (Kenntnis- oder Eignungs-)Prüfung gegeben. Neues Pflegeberufegesetz seit 01.01.2020 Durch das am 01.01.2020 in Kraft getretene Pflegebe- Sonderfall „Erklärung zur (freiwilligen) rufegesetz wird die Ausbildung in der Pflege grundle- Teilnahme an der Kenntnisprüfung“ gend inhaltlich neu geregelt. Eine Übergangsregelung1 Es gibt die Möglichkeit, freiwillig auf einen detaillier- ermöglicht jedoch, Anerkennungsverfahren noch nach ten Ausbildungsvergleich zu verzichten und damit dem bislang geltenden Krankenpflegegesetz bzw. Al- gleichzeitig die Teilnahme an der Kenntnisprüfung zu tenpflegegesetz durchzuführen. Insbesondere bei Aus- beantragen. bildungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird das Anerkennungsverfahren vom Landes- Vorteil: Der ausführliche Ausbildungsvergleich ent- prüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Phar- fällt. Das Verfahren kann so deutlich verkürzt werden. mazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf zunächst noch nach den bisherigen Vorschriften durchgeführt. Nachteil: Die Anerkennungssuchenden verzichten hiermit auf die Wahlmöglichkeit zwischen Anpas- Feststellung wesentlicher Unterschiede zwischen sungslehrgang und Prüfung sowie auch auf die Mög- der ausländischen und der deutschen Ausbildung lichkeit einer direkten Gleichwertigkeitsfeststellung im Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, Rahmen eines Ausbildungsvergleichs. erhalten die Anerkennungssuchenden einen Zwi- HINWEIS Eine Kenntnisprüfung ist eine mögliche Ausgleichsmaßnahme für Personen mit Abschlüssen aus Drittstaaten. Ohne eine professionelle Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, ist die Prüfung kaum erfolgreich zu schaffen. VERFAHRENSVERLAUF BIS ZUR BERUFSZULASSUNG keine Gleich- wesentlichen wertigkeits Unterschiede feststellung Gleichwertigkeits prüfung durch zuständige Stelle: Kenntnis Landesprüfungsamt prüfung Prüfung der der Bezirkregierung weiteren NRW Mitteilung Nachweise Zwischen- der Ergeb- wesentliche Eignungs für Berufszu- Berufs bescheid mit nisse an die Unterschiede prüfung lassung durch zulassung Auflagen zuständige das örtliche Stelle Gesundheits- amt in NRW Anpassungs- lehrgang 1 Pflegeberufegesetz, § 66a Förderprogramm IQ 7
2. QUALIFIZIERUNGSANGEBOTE Wo sind geeignete Angebote zu finden? Kenntnisprüfung die Prüfenden zu finden, die das Landesprüfungsamt Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die festgestell- für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, Abtei- ten wesentlichen Unterschiede und umfasst dar- lung Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung über hinaus festgelegte inhaltliche Bereiche, die Düsseldorf erstellt hat. sich meistens mit einem (oder mehreren) regulären Prüfungsabschnitt(en) der deutschen Abschlussprü- Eignungsprüfung fung decken. Sie wird in der Regel bei Drittstaatenab- Die Eignungsprüfung bezieht sich nur auf die festge- schlüssen angewendet. stellten wesentlichen Unterschiede. Sie wird bei EU-/ Welche Inhalte in der Kenntnisprüfung vorausge- EWR- und Schweizer Abschlüssen angewendet. Au- setzt werden, kann der Verordnung zur Durchführung ßerdem – zumindest bis 31.12.2020 – bei Abschlüssen und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie aus dem Vereinigten Königreich. zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnis- sen in Heilberufen des Bundes (HeilBAV); bzw. sobald Anpassungslehrgang nach dem neuen Pflegeberufegesetz geprüft wird, der Der Anpassungslehrgang soll die individuell fehlen- Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung den Kenntnisse vermitteln und endet für Drittstaaten- entnommen werden. abschlüsse mit einem abschließenden Fachgespräch. Zum Ablauf der Prüfungen, den Beurteilungskri- Dauer und Inhalt des Lehrgangs werden individuell im terien in den Prüfungen und zu allen Fragen bezogen schriftlichen Bescheid festgelegt. Er kann sich auf the- auf den Anpassungslehrgang sind umfangreiche Infor- oretische und/oder praktische Inhalte beziehen. mationen in den Formularen und Informationen für Wo werden Anpassungslehrgänge sowie Vorbereitungen auf die Prüfungen durchgeführt? IQ Netzwerk: www.iq-netzwerk-nrw.de/angebote/ Liste von Bildungsträgern des LPA: qualifizierungsmassnahmen/ www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA- PuG-Start/pdf-Gesundheitsfachberufe/LPA_ Kursnet der Bundesagentur für Arbeit: Bildungseinrichtungen.pdf https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ portal/bildungssuchende/migrationshintergrund.do HINWEIS Praktische Anteile der Anpassungslehrgänge können unter Umständen ganz oder teilweise in Ihrer Einrichtung ab- solviert werden. Nachdem die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolviert wurde, erhalten Sie vom LPA einen Be- scheid über die Gleichwertigkeit der Ausbildung. 8 FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
3. BESONDERHEITEN BEI DER ANERKENNUNG VON ABSCHLÜSSEN AUS DER EU, DEM EWR UND DER SCHWEIZ Wurde die Ausbildung in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz gemacht? Wenn diese Frage mit „ja“ beantwortet wird, muss ob es möglich ist, eine sogenannte Konformitätsbe- überprüft werden, scheinigung zu beschaffen oder ob der Abschluss unter die sogenannte automati- ob eventuell „erworbene Rechte“ geltend gemacht sche Anerkennung fällt oder werden können? Was ist eine „Automatische Anerkennung“? Der Antrag muss gestellt werden, es findet aber keine Anhang V, Absatz 5.2.3 der EU-Anerkennungsrichtlinie Einzelfallüberprüfung (Curriculumsvergleich, Berufs- (aktuelle Fassung) aufgeführt und finden sich auch in erfahrung etc.) statt, sondern die Ausbildungen (und der Information des LPA Düsseldorf (Information auto- entsprechend die Abschlüsse) erfüllen die Mindest- matische Anerkennung). anforderungen an die Ausbildung nach der Richtlinie Abschlüsse aus dem EWR und der Schweiz, die 2005/36/EG (EU-Anerkennungsrichtlinie) und sind nach im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG automatisch an- dem sogenannten „Stichtag“ aufgenommen (und na- erkannt werden können, finden Sie in dem Merkblatt türlich abgeschlossen) worden. (Der Stichtag entspricht der anerkennenden Stelle in Hessen (Merkblatt EWR_ in den meisten Fällen dem Datum des EU-Beitritts). Alle Schweiz). Abschlüsse und Stichtage im Bereich der EU sind im Was ist eine „Konformitätsbescheinigung“? Das ist eine Bestätigung der zuständigen Behör- digen Stellen im Ausbildungsland eine automatische de, wonach die Ausbildung Artikel 31 der Richtlinie Anerkennung ermöglicht werden. Die „Konformitäts- 2005/36/ EG entspricht: Wenn die Ausbildung vor bescheinigung“ besagt, dass die Ausbildung den Min- dem Stichtag begonnen wurde oder eine andere Ab- destanforderungen nach der Richtlinie 2005/36/EG schlussbezeichnung vorliegt, könnte ggf. über eine entspricht. sogenannte „Konformitätsbescheinigung“ der zustän- Was ist der Nachweis über „Erworbene Rechte“ (Bestätigung im Sinne Artikel 23 der Richtlinie 2005/36/EG durch die jeweilig zuständige Behörde)? Es handelt sich um eine Bescheinigung der Heimatbe- lang rechtmäßig, in vollem Tätigkeitsumfang der allge- hörden, dass der Beruf während der letzten fünf Jahre meinen Pflege und ordnungsgemäß ausgeübt wurde vor Erteilung der Bescheinigung mindestens drei Jahre (Tätigkeitsnachweis). Wer ist die zuständige Stelle, die gegebenenfalls die „Konformitätsbescheinigung“ oder die Bescheinigung über die „erworbenen Rechte“ ausstellen kann? In einigen Ländern sind es die kommunalen Gesund- Die Berufsverbände und auch das nationale Gesund- heitsbehörden. In Polen ist es beispielsweise die je- heitsministerium können auf jeden Fall Auskunft weils örtlich zuständige Kreis-/Bezirkskammer der dazu geben. Krankenschwestern und Hebammen (Okregowa Izba Pielegniarek i Poloznych). Förderprogramm IQ 9
Sonderfall „Vereinigtes Königreich nach dem Brexit“ Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs gel- Für Abschlüsse im Bereich der Pflege gelten weiter ten weiterhin die Regelungen des Freizügigkeitsrechts die bisherigen Regelungen. Dies gilt ebenfalls für eine nach dem EU-Austritt für eine Übergangszeit bis zum Übergangszeit bis zum Abschluss eines diesbezüg- Abschluss eines Abkommens mit der EU zur Rege- lichen Abkommens mit der EU, längstens jedoch bis lung des Aufenthaltsrechts; längstens jedoch bis zum zum 31.12.2020. Eine bereits erteilte Berufsanerken- 31.12.2020. nung hat weiterhin Bestand. HINWEIS Für Abschlüsse aus der EU, dem EWR und der Schweiz hält das Landesprüfungsamt spezielle Informationen www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-PuG-EU-Ausbildungen/index.jsp und ein spezielles Antragsformular vor www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-PuG-Start/pdf-Gesundheitsfachberufe/Antrag-EU-2020.pdf. Was ist bei der Anwerbung von Altenpfleger*innen zu beachten? Es ist wichtig zu wissen, dass in der Regel die künfti- heren Altenpflegeausbildung in Deutschland unter- gen Mitarbeiter*innen aus dem Ausland eine grund- scheidet. Im Ausbildungsvergleich würden erhebliche ständige Ausbildung im Bereich der Gesundheits- und Unterschiede festgestellt werden. Krankenpflege mitbringen werden. Deshalb sollte der Ein Nachteil ist daher, dass Anpassungsmaßnah- Antrag auf Anerkennung in diesen Fällen auch un- men, insbesondere praktische Teile im Rahmen von bedingt für den Referenzberuf „Gesundheits- und Anpassungslehrgängen, in der Regel nur zu einem ge- Krankenpfleger*innen“ gestellt werden. ringen Teil in der eigenen Einrichtung absolviert wer- Grund dafür ist, dass sich die Ausbildung in der den können. Gesundheits- und Krankenpflege deutlich von der frü- Worauf sollten Sie als Arbeitgeber*in bei der Anwerbung von Pflegekräften grundsätzlich achten? Für einige Staaten gibt es ein Anwerbe- und Vermitt- fung von Bewerber*innen die folgenden Kriterien, die lungsverbot für Personal in Gesundheits- und Pflege- bei der Gleichwertigkeitsfeststellung eine wesentli- berufen. In diesen Ländern (sog. „WHO-Liste“) darf che Rolle spielen, im Hinterkopf zu haben und ggf. zu nur die Bundesagentur für Arbeit tätig werden. Wel- überprüfen: che Staaten das sind, können Sie der Anlage zu § 38 BeschV entnehmen. Funktionale Entsprechung: Was darf jemand mit diesem Zeugnis/Abschluss in dem Land tun, in Die gängigsten unangenehmen Überraschungen für dem es/er erworben wurde? Antragstellende und Arbeitgeber*innen sind Manchmal handelt es sich um Ausbildungen, die 1. die Auflagen (= Stundenzahlen) für einen Anpas- im Erwerbsland verschiedene Richtungen eröff- sungslehrgang sind deutlich höher als erwartet. nen (z. B. Krankenpflege oder Medizinische Fa- 2. der Referenzberuf „Gesundheits- und Kranken changestellte; Krankenpflege oder Hebammen- pfleger*in“ (oder in seltenen Fällen „Altenpfleger*in“) wesen etc.; dies gilt häufig zum Beispiel für ist nicht gegeben. sogenannte „Feldschere“). Hier ist wichtig zu er- fragen, ob tatsächlich bereits (nachweisbar) in Um zumindest grob derartigen „Überraschungen“ be- der allgemeinen Pflege gearbeitet wurde und ob gegnen zu können, ist es hilfreich, bei der Überprü- – für den Fall, dass im Erwerbsland eine entspre- 2 Bis Ende 2018 war eine Berufsanerkennung für „Feldschere“ in NRW im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege gänzlich ausgeschlos- sen. Mittlerweile findet aber eine Einzelfallüberprüfung statt, wenn Berufserfahrung im Bereich der allgemeinen Pflege nachgewiesen wer- den kann und selbstverständlich die Berechtigungen zu einer Tätigkeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege im Ausbildungsland gegeben sind. 10 FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
chende Zusatzqualifikation und/oder Erlaubnis verkürzte Ausbildung handelt. Gerade wenn die für den Bereich der Krankenpflege benötigt wird Verkürzung nicht durch eine vorausgegange- – diese vorhanden ist.2 ne Ausbildung in einem Gesundheitsberuf be- gründet ist, fehlen hier im Ausbildungsvergleich Formale Entsprechung: Wo ist diese Ausbildung häufig umfangreiche Stundenanteile in Theorie im jeweiligen Bildungssystem rangmäßig einge- und Praxis. Ein geläufiges Beispiel ist der bosni- ordnet, was sind die Zugangsvoraussetzungen, die sche Abschluss „medicinska sestra/medicinski Dauer? tehničar“. Dieser Abschluss kann regulär im Rah- Wer zum Beispiel im Erwerbsland eine Ausbil- men einer 4-jährigen Ausbildung an einer Fach- dung im Bereich der Krankenpflegeassistenz mittelschule erworben werden (50 % allgemein- absolviert hat, wird in Deutschland nicht wei- bildende/50 % berufsbezogene Fächer). Er kann tergehende Berechtigungen im Anerkennungs- aber auch außerordentlich und zum Teil stark verfahren erhalten. verkürzt auf Basis eines abgeschlossenen Mittel- schulabschlusses bzw. Fachmittelschulabschlus- ses erworben werden. Ist letzteres der Fall, ist Materielle Entsprechung: Wie ist die Ausbildung ein geforderter Anpassungslehrgang von 2-jähri- inhaltlich ausgestaltet? ger Dauer keine Seltenheit.3 Hier sollten Sie z. B. darauf achten, ob es sich um die reguläre Ausbildung oder um eine stark Wo und wie wird die Berufserlaubnis/Berufszulassung erteilt? Die Erteilung der Berufserlaubnis ist erst dann möglich, die persönliche Eignung (Behördenführungszeug- wenn die Gleichwertigkeit – direkt oder nach einem nis nach § 30 Abs. 5 BZRG, Certificate/Letter of Anpassungslehrgang oder erfolgreicher Eignungs-/ Good Standing o. a.) und Kenntnisprüfung – abschließend durch das LPA festge- momentan auch noch die für die Berufsausübung stellt wurde. Zuständig für die Erteilung der Berufser- notwendigen Sprachkenntnisse. Hier gibt es mittler- laubnis ist das örtliche Gesundheitsamt und – nur in weile einen Beschluss der Gesundheitsministerkon- den Fällen, die der automatischen Anerkennung unter- ferenz zur Einführung einer Fachsprachprüfung auf liegen – die örtlich zuständige Bezirksregierung. „Örtli- B2-Niveau, der aber erst bis zum Ende des Jahres ches Gesundheitsamt“ kann bedeuten: 2020 durch die Bundesländer umgesetzt sein muss. Das Gesundheitsamt am Wohnort, wenn schon ein Bis auf weiteres verbleibt die Überprüfung in der Wohnsitz in NRW vorhanden ist und dem Landes- Zuständigkeit der Sprachkenntnisse also bei den Ge- prüfungsamt eine Meldebescheinigung vorliegt. sundheitsämtern. Ausgehend von den Anforderun- Das Gesundheitsamt am künftigen Arbeitsort, wenn gen an die Fachsprachprüfung kann aber folgendes der Wohnsitz im Ausland liegt, aber bereits ein Ar- abgeleitet werden: Die Mindestanforderung liegt im beitsplatzangebot oder der Nachweis der Absicht Bereich umgangssprachlicher Kenntnisse auf dem (Bewerbung/Mietvertrag etc.) aus NRW vorliegt. Level B2 (mit Tendenz zu C1) des europäischen Re- Die gleichen Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit ferenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis eines gelten analog für die Bezirksregierungen in den Fäl- Fachsprachkurses ist von Vorteil. Deutsche Sprach- len der automatischen Anerkennung. prüfungen und Zertifikate werden durch das Goe- the-Institut, The European Language Certificates Das Gesundheitsamt/die Bezirksregierung überprüft (telc), deutsche Universitäten mit der DSH-Prüfung außerdem: und das TestDaF-Institut angeboten; teilweise auch Die gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis), speziell für die Pflege (z. B. telc).HINWEIS HINWEIS Ohne die Berufserlaubnis darf nicht als Pflegefachkraft gearbeitet werden. Eine Tätigkeit als Hilfskraft ist allerdings möglich. 3 Hier sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass es bezogen auf einige Ausbildungsstätten für die verkürzte (kostenpflichtige, für bosnische Verhältnisse sehr teure und zumeist auf eine künftige Tätigkeit in der EU hin ausgerichtete) Ausbildung zu Vorwürfen der Käuflichkeit von Abschlüssen gekommen ist. Vgl. z. B.: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/pflegekraefte-ausland-bosnien-herzegowina-be- trug-abschluss-deutschland-pflegekraeftemangel; https://www.arte.tv/de/videos/085298-000-A/bosnien-ein-gespaltenes-land/ Förderprogramm IQ 11
4. EINREISE AUS DEM AUSLAND Die Pflegefachkraft lebt im Ausland. Kann sie einfach nach Deutschland kommen? Staatsbürger*innen aus der EU, Norwegen, folgt vorzugehen: Anträge sind nach § 19c Abs. 1 Island, Liechtenstein, dem Vereinigten AufenthG i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV zu prüfen. An- Königreich4 und der Schweiz … tragstellende müssen einen dieser Beschäftigung … genießen Personenfreizügigkeit. Das bedeutet, entsprechenden Arbeitsvertrag vorlegen. Die Zu- Fachkräfte aus diesen Ländern können sich einfach in stimmung darf nicht erteilt werden, wenn die an- Deutschland niederlassen und eine Erwerbstätigkeit tragstellende Person in den letzten 24 Monaten aufnehmen. Hier ist keine Erlaubnis für Einreise, Aus- vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbe- bildung und Erwerbstätigkeit nötig. werberleistungsgesetz bezogen hat. Es sind kei- ne Qualifikationsnachweise erforderlich. Es findet Sonderfall „Westbalkanregelung“ eine „Vorrangprüfung“ statt. Staatsangehörige der Westbalkanstaaten Albanien, Der Vorteil dieses Umwegs über eine Tätigkeit als Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Hilfskraft in der Pflege liegt – sofern die Voraus- Montenegro und Serbien haben bis zum 31.12.20205 setzungen gegeben sind - in der Nutzung der För- die Möglichkeit, unabhängig von ihrer persönlichen dermöglichkeiten in Deutschland (z. B. „Anerken- Qualifikation, bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen nungszuschuss“, Berufsbezogene Deutschkurse eine Ausbildung oder Beschäftigung in Deutschland nach DeuFöV…), zu denen nach einem mindes- aufzunehmen: tens 3-monatigen Aufenthalt ein Zugang besteht. n icht-qualifizierte Beschäftigungen (Hilfstätig- Nachteilig sind die langen Wartezeiten bei der Vi- keiten): Bei Anträgen zur Aufnahme einer nicht- sumsstelle und der fehlende Zugang zum „beschleu- qualifizierten Beschäftigung (Hilfstätigkeit) ist wie nigten Fachkräfteverfahren“ nach § 81a AufenthG. 4 Bis 31.12.2020 oder bis zu einem entsprechenden Abkommen. 5 Ursprünglich gab es starke Signale, dass die Westbalkanregelung über das Jahr 2020 hinaus verlängert würde, angesichts der möglichen Ef- fekte durch die Corona-Krise dürfte dies aber erneut auf dem Prüfstand stehen. 12 FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
HINWEIS Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Ar- Auch für Aushilfstätigkeiten im Pflegebereich muss beit: eine Woche ein Mindestsprachniveau von A2 gegeben sein. Die Visumverfahren: sechs Wochen Möglichkeiten der Einreise über § 16d, bzw. § 18 a AufenthG wie unter „Drittstaatenangehörige“ darge- legt, existieren ebenfalls, wurden aber bislang weni- Voraussetzungen für das beschleunigte Fachkräftever- ger genutzt. fahren sind, ein konkretes Arbeitsplatzangebot für ein inländi- sches Beschäftigungsverhältnis, die antragstellende Person hält sich im Ausland auf. Sonderfall § 41 Abs. 1 AufenthV und § 26, Abs. Arbeitgeber*innen benötigen eine Vollmacht und 1 BeschV – „Vergünstigung für Angehörige agieren als Bevollmächtigte. bestimmter Staaten“ Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Ka- Aufenthalt nach § 18a AufenthG – Aufenthalts nada, der Republik Korea, von Neuseeland und der erlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Vereinigten Staaten von Amerika können auch für Beschäftigung für eine Fachkraft mit Berufsaus- einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visum- bildung frei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin auf- Dieser Aufenthaltstitel kann aus dem In- oder Ausland halten. Sie können in Deutschland auf Grundlage des beantragt werden, sofern folgende Voraussetzungen § 19c AufenthG ein Visum zu jeder Beschäftigung gegeben sind: – also auch zu Hilfstätigkeiten oder auch im Bereich die Berufserlaubnis muss erteilt oder zugesagt der nicht reglementierten Berufe ohne Anerkennung sein, – beantragen. Im Falle von Hilfstätigkeiten, bzw. Be- ein verbindliches Arbeitsplatzangebot liegt nach- zugnahme auf § 19 c AufenthG findet eine Vorrang- weisbar vor (Links Formblatt und Zusatzblatt) prüfung statt. Selbstverständlich existieren für diesen die Agentur für Arbeit hat der Beschäftigung zuge- Personenkreis auch alle Optionen der Antragstellung stimmt. (Es findet hier eine Überprüfung der Ver- aus dem Ausland wie unter „Drittstaatsangehörige“ gleichbarkeit der Arbeitsbedingungen mit inländi- dargelegt, sofern der gewöhnliche Aufenthalt außer- schen Beschäftigten statt.) halb des Bundesgebietes liegt. Der erste Punkt kann in dem seltenen Fall, dass das „Drittstaatsangehörige“ LPA ohne weitere Auflagen die Gleichwertigkeit fest- „Das über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz geän- gestellt hat, in der Praxis bei Antragstellung aus dem derte Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eröffnet (nicht Ausland in NRW derzeit schwierig werden. Der Grund: nur) für Pflegefachkräfte aus „Drittstaaten“ verschie- Die Berufserlaubnis wird nicht durch die anerkennen- dene Einreise- und Aufenthaltskonstellationen: de Stelle, sondern durch die örtlichen Gesundheits- Für Arbeitgeber*innen und Fachkräfte, die noch im ämter erteilt, die zudem Prüfaufgaben (Sprachkennt- Ausland ansässig sind, ist hier insbesondere das neue nisse etc.) haben. „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ nach § 81a Auf- enthG von Interesse, welches in NRW über die Zent- Es gibt zwei Wege aus dem Dilemma: ralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfa- 1. Der Versuch, eine schriftliche Zusage für die Be- len (ZFE) abgewickelt wird und eine kostenpflichtige rufserlaubnis vom Gesundheitsamt zu erhalten. (411,- € Durchführungsgebühr) alternative Option zum Dies wird insbesondere dann möglich sein, wenn regulären Einreiseverfahren und ggf. dem Verfahren das Gesundheitsamt auf Grundlage von aussage- zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundes- kräftigen Sprachzertifikaten entscheidet und an- agentur für Arbeit nach § 36 Absatz 3 BeschV darstellt. sonsten alle weiteren wesentlichen Dokumente Sinn und Zweck des beschleunigten Fachkräfte- vorgelegt werden können. verfahrens ist – wie der Name schon sagt – eine Be- Dieser Weg könnte direkt zur Erteilung eines Auf- schleunigung aller wesentlichen Prozesse im Zuge der enthaltstitels nach § 18a AufenthG führen. Fachkräfteeinwanderung; insbesondere auch im Pro- 2. Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Ge- zess der Visumserteilung. Im beschleunigten Verfah- sundheitsamtes, dass die für die Berufsausübung ren gibt es klar vorgegebene Bearbeitungsfristen: notwendigen Sprachkenntnisse noch nicht nach- Anerkennungsverfahren: zwei Monate (ab Vollstän- gewiesen wurden (wenn im örtlichen Gesund- digkeit der Unterlagen) bis zum Bescheid (Beachten heitsamt auf Grundlage von Sprachzertifikaten Sie, dass dies nicht heißen muss, dass die Gleich- entschieden wird)/bzw. werden konnten, weil dies wertigkeit schon im Erstbescheid gegeben ist!) ein persönliches Erscheinen erfordert. Förderprogramm IQ 13
In diesem Fall könnte ein Aufenthaltstitel nach die in der Absprache festgelegten deutschen Sprach- § 16 d Abs. 1 (Aufenthalt zur Anerkennung ei- kenntnisse (wenn nicht festgelegt, mindestens A2) ner im Ausland erworbenen Berufsqualifikation) vorhanden sein. oder alternativ Absatz 5 AufenthG (Prüfungen Während des Anerkennungsverfahrens wird be- zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifika- reits eine Beschäftigung im angestrebten Berufsfeld tionen) erteilt werden. Theoretisch käme auch ausgeübt (als Hilfskraft). noch ein Aufenthaltstitel nach § 16 f AufenthG Darüber hinaus ist eine Nebenbeschäftigung von (Sprachkurs) in Frage. Dieser ist aber ungünsti- bis zu 10 Stunden pro Woche unabhängig von der an- ger, weil mit diesem Aufenthaltstitel nicht gear- zuerkennenden Berufsqualifikation möglich. beitet werden kann. Sonderfall Arbeitnehmer*innen ab 45 Neu: Einreise zum Zweck der Anerkennung nach Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Auf- § 16 d Absatz 4 AufenthG enthaltstitels nach § 18 a Absatz 1 nach Vollendung Diese Möglichkeit eines Aufenthaltes zwecks Aner- des 45. Lebensjahres ist ein Gehalt in Höhe von min- kennung von im Ausland erworbenen beruflichen destens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemes- Qualifikationen gibt es nur im Rahmen von Vermitt- sungsgrenze in der allgemeinen Rentenversiche- lungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit und rung (für 2020 entspricht dem ein Bruttogehalt von der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes.6 (D. h., 3.795 €). Ausnahmen sind der Regelfall wird die Antragstellung aus dem Aus- über den Nachweis einer angemessenen Alters- land sein.) versorgung möglich und/oder Der Aufenthaltstitel wird zunächst für ein Jahr er- in Fällen, in denen ein öffentliches, insbesondere teilt und kann dann um jeweils ein Jahr bis zu einer ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarkt- Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren verlängert politisches Interesse an der Beschäftigung besteht. werden. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Diese „Ü-45-Regelung“ betrifft auch die „Westbalkan- nach § 39 AufenthG ist erforderlich. Zudem müssen Regelung“. Es wird keine volle Gleichwertigkeit festgestellt. Was dann? Mit dem Bescheid, bzw. einem Zwischenbescheid plus 10 %/Monat.) Werden Belege vorgelegt, dass über die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen einzelne Kosten (Krankenversicherung, Kost, Logis (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) kann ein etc.) nicht anfallen, wird der Betrag entsprechend Visum nach § 16d Abs. 1 Aufenthaltsgesetz beantragt reduziert. Fehlbeträge können durch Eigenmit- werden, das maximal 24 Monate (18 Monate plus 6 tel z. B. auf einem Sperrkonto oder im Einzelfall Monate Verlängerungsmöglichkeit) gültig ist. Voraus- durch eine Verpflichtungserklärung gedeckt wer- setzungen dafür sind: den. Der Bescheid oder Zwischenbescheid der zustän- Bei überwiegend betrieblichen Qualifizierungs- digen Stelle über die Notwendigkeit von Aus- maßnahmen (Praxisanteil von über 50 Prozent) gleichsmaßnahmen muss die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 Auf- Ein Nachweis darüber, wo und wie die Ausgleichs- enthG zustimmen. Das bedeutet auch, dass die Tä- maßnahme stattfinden wird (Bescheinigung über tigkeit vergütet werden muss Kursanmeldung etc.). Ein ausreichender Krankenversicherungsnachweis Ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, die für den gesamten beabsichtigten Aufenthalts- für die Qualifizierungsmaßnahme vorausgesetzt zeitraum. Ansonsten kann das Visum nur für den werden. Zeitraum erteilt werden, für den der Krankenver- Die Sicherung des Lebensunterhalts bei Antrag- sicherungsschutz nachgewiesen wird, außer die stellung auf den entsprechenden Aufenthaltstitel antragstellende Person macht durch Vorlage ge- muss nachgewiesen werden. (Richtsatz momen- eigneter Dokumente (Arbeitsvertrag etc.) eine An- tan: BaföG Höchstsatz plus 10 % (2020 bei 861,- € schlussversicherung glaubhaft. 6 Aktuell (April 2020) existieren solche Vermittlungsabsprachen über „Triple Win“ mit den Ländern Tunesien, Bosnien und Herzegowina, Ser- bien und den Philippinen sowie mit der Arbeitsverwaltung von Mexiko. 14 FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
Ist es möglich, mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 d AufenthG schon in Deutschland zu arbeiten? Ja, unter den folgenden Vorgaben: dingungen als vergleichbare inländische Arbeit- Mindestlohngesetz ist immer zu beachten. nehmerinnen und -arbeitnehmer beschäftigt wer- Jede Nebenbeschäftigung bis zu 10 Std./Woche ist den“7 zulässig. Es ist keine Zustimmung der Bundesagen- Wurde die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich ab- tur für Arbeit erforderlich. solviert, erhalten die Anerkennungssuchenden Eine Beschäftigung von mehr als 10 Std./Woche einen Bescheid über die Gleichwertigkeit ihrer ist möglich, wenn sie in berufsfachlichem Zusam- Ausbildung. Damit kann bei Nachweis eines Ar- menhang mit dem anzuerkennenden Beruf steht beitsplatzes die Berufserlaubnis (s. S. 11) bean- (zum Beispiel als Hilfskraft in der Pflege). Voraus- tragt werden. Nach Erteilung der Berufserlaubnis setzungen: Verbindliches Arbeitsplatzangebot kann ein Aufenthaltstitel nach § 18a Abs. 1 Auf- in dem nach Anerkennung auszuübenden Beruf. enthG beantragt werden. Es ist die Zustimmung der Bundesagentur für Ar- Diejenigen, die noch keinen Arbeitsvertrag haben, beit (folgend „BA“) erforderlich. Die BA prüft, ob können nach erfolgreichem Abschluss die Ertei- bei der Beschäftigung ein berufsfachlicher Zusam- lung einer Erlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach menhang besteht und ob „die Ausländerinnen § 20 Abs. 3 Nummer 4 AufenthG für die Dauer von und Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbe- bis zu 12 Monaten beantragen. Ist es auch möglich, eine Aufenthaltserlaubnis lediglich zum Ablegen einer (Kenntnis- oder Fachsprach-)Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (§ 16d Abs. 5 AufenthG) zu beantragen? Ja, unter den folgenden Voraussetzungen: Die Sprach- suche nach § 20 Absatz 3 Nummer 4 AufenthG oder kenntnisse müssen für ein Ablegen und Bestehen der einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung Prüfung ausreichend sein. Es wird geprüft, ob die Vo- nach § 18 a AufenthG handeln. raussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels, Eine Prüfung der Bundesagentur für Arbeit bezieht in den nach der Erlangung der Anerkennung gewech- sich auf das Arbeitsplatzangebot für die künftige qua- selt werden soll, erfüllt werden können. Dabei kann es lifizierte Beschäftigung. sich um einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Arbeits- HINWEIS IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung – Leitfaden zum § 16d Aufenthaltsgesetz: neu, sobald neu erstellt 7 Vgl. AufenthG. Förderprogramm IQ 15
5. SPRACHE Welches Sprachniveau ist zur Visumserteilung notwendig? Die Visastellen richten sich dabei nach den Mindest- Wenn keine Angaben eines Bildungsanbieters vorlie- voraussetzungen, die der Bildungsanbieter der ge- gen, fordern die Visastellen: planten Maßnahme voraussetzt oder die im Falle von Mindestniveau A2, es sei denn, der vorausgehen- § 16 d Abs. 5 im Rahmen einer Prüfung nachgewiesen de Spracherwerb ist Bestandteil der geplanten werden müssen. Qualifizierungsmaßnahme. Welche Sprachzertifikate akzeptieren die Visastellen? Auszüge Visumshandbuch Auswärtiges Amt 6/2019: Als In Deutschland abgelegte Sprachprüfungen kön- Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprach- nen dann anerkannt werden, wenn sie von einem zertifikate anerkannt werden, die auf einer standardi- der oben genannten Prüfungsanbieter oder einem sierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Asso- ihrer Prüfungslizenznehmer durchgeführt wurden. ciation of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Sprachzertifikate von anderen Sprachschulen, auch Dies trifft derzeit (Stand 8/2019) für Zertifikate folgen- wenn sie über die Zulassung zur Durchführung von der Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu: Integrationskursen verfügen, sind nicht anerken- Goethe-Institut e.V., nungsfähig. Davon ausgenommen sind Zeugnisse für telc GmbH, Fachsprachenprüfungen, sofern diese von einem da- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD), für zugelassenen Prüfinstitut ausgestellt wurden. TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprach- Ausnahmen von der Vorlage eines prüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER). Sprachnachweises: Das Vorliegen von Deutschkenntnissen auf dem Ni- Grundsätzlich wird bei diesen Anbietern unterstellt, veau B1 oder darunter kann unterstellt werden, wenn dass die zugrundeliegende Prüfung auch im Ausland der/die Antragstellende anhand der einschlägigen Prüfvorschriften und mit den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (Kompetenz- der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt wurde. Ins- stufe B1) nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 IntV bestanden hat, besondere wird davon ausgegangen, dass die Anbie- vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Er- ter vor Ort Maßnahmen zur Korruptionsprävention folg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) be- und gegen Täuschungsversuche ergreifen. sucht hat, wenn dieser Schulbesuch nicht mehr als Es sollten in der Regel nur Zertifikate akzeptiert 5 Jahre zurück liegt, werden, bei denen einen Hauptschulabschluss oder wenigstens ei- das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurück nen gleichwertigen deutschen Schulabschluss liegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, erworben hat, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. in die zehnte Klasse einer weiterführenden Ein Zertifikat kann nur dann als Nachweis dienen, deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasi- wenn alle Prüfungsbestandteile bestanden wur- um oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder den. Das Ablegen verschiedener Prüfteile bei un- ein Studium an einer deutschsprachigen Hoch- terschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend. schule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. 16 FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
6. BERATUNG Welche Informations- und Beratungsangebote zum Anerkennungsverfahren gibt es? = INFORMATIONEN FÜR RATSUCHENDE | = INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMEN IQ Beratungsangebote: www.iq-netzwerk-nrw.de/ Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung angebote/anerkennungsberatung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit: IQ NRW Online Anerkennungsberatung: recognition@arbeitsagentur.de www.iq-netzwerk-nrw.de/ Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nord- anerkennungserstberatung rhein-Westfalen: www.bezreg-koeln.nrw.de/ IQ Qualifizierungsangebote: brk_internet/leistungen/abteilung02/21/zent- www.iq-netzwerk-nrw.de/angebote/ ralstelle_fachkraefteeinwanderung_nrw/index. qualifizierungsmassnahmen/ html IQ NRW mobiles Schulungsteam: ZAV – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung: www.iq-netzwerk-nrw.de/schulungsteam www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite Welche Kosten entstehen? In der Regel gibt es häufig folgende Kostenfaktoren: Visumsgebühren (75,- €) Deutschkurs Nachweis Lebensunterhalt (kein „Kostenfaktor“ Übersetzungen (wenn Unterlagen nicht auf im engeren Sinne, aber hier müssen unter Um- Deutsch oder Englisch) ständen im Visumsverfahren 947,- € (Stand 2020) beglaubigte Kopien; evtl. Kosten für Haager Apos- pro Monat oder entsprechend zu erwartende Ein- tille oder Legalisation künfte nachgewiesen werden) Förderprogramm IQ 17
Verfahrensgebühr (aktuell 150–350 €) eventuell Gebühr Gesundheitsamt für Berufser- Anpassungslehrgang/Vorbereitungskurs Kenntnis- laubnis prüfung bei festgestellten wesentlichen Unter- Reisekosten schieden Evtl. Kosten für „beschleunigtes Fachkräfteverfah- Gesundheitszeugnis zur Vorlage beim Gesund- ren“ (411,- €), wenn d. Arbeitgeber*in diese Kos- heitsamt ten nicht trägt. Strafregisterauszug/polizeiliches Führungszeugnis Welche Dokumente werden für das Anerkennungsverfahren benötigt?8 vollständig ausgefüllter und unterschriebener An- in deutscher oder englischer Sprache ist ausrei- tragsvordruck (handschriftlich mit Vor- und Nach- chend. ECTS-Punkte oder andere Punktsysteme namen unterschrieben) können nur berücksichtigt werden, wenn sich aus tabellarischer Lebenslauf dem Nachweis ein Umrechnungsschlüssel (z. B. 1 Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Wenn kein Wohn- ECTS Punkt = 25 Stunden) für die jeweiligen Fä- sitz in NRW angegeben werden kann (eingetra- cher ergibt. gene Adresse im Antragsvordruck ausreichend), Stundennachweise: wenn die Ausbildung an einer kann z. B. eine Bescheinigung zur beabsichtigten Fachschule (z. B. Mittelschule) absolviert wurde, beruflichen Niederlassung in NRW (einfache Ab- ist eine Bescheinigung erforderlich, aus der die sichtserklärung ist ausreichend), ein familiärer Be- Ausbildungsinhalte (inkl. Stundenumfang) ersicht- zug oder eine Meldebescheinigung beigefügt wer- lich werden. Falls bei dem Nachweis die wöchent- den. lichen Stunden pro Fach angegeben sind, ist es Kopie des Personalausweises oder Reisepasses unbedingt erforderlich, dass auch die Anzahl der (die Beglaubigung bzw. Übersetzung ist nicht not- Unterrichtswochen pro Schuljahr bzw. Semester wendig) aufgeführt ist (eine einfache Kopie des Originals Standesamtliches Dokument über die Namens- und eine Übersetzung in deutscher oder engli- führung z. B. Heiratsurkunde (nur erforderlich bei scher Sprache ist ausreichend). einer Änderung des Familiennamens) als unbe- Nachweise über die Berufstätigkeit im erlern- glaubigte Kopie und in deutscher Übersetzung ten Beruf und Zusatzqualifikationen (der Beruf Diplome oder Prüfungszeugnisse (als beglaubigte muss tatsächlich und rechtmäßig ausgeübt sein). Kopie in Originalsprache und einer von einem öf- Berufserfahrung ist nur berücksichtigungsfähig, fentlich bestellten bzw. beeidigten Übersetzer ge- sofern der Beruf mindestens drei Jahre (Vollzeit- fertigte deutsche oder englische Übersetzung) äquivalent) ausgeübt wurde. Nicht berücksichti- Arbeitslizenzen, Fachprüfungsnachweise, Regis- gungsfähige Berufserfahrung ist zum Beispiel ein tereinträge (eine Bescheinigung, die nachweist, Praktikum in Deutschland oder auch berufsfrem- dass in dem Ausbildungsland die Berechtigung zur de Tätigkeiten (z. B. Tätigkeit in der Verwaltung Berufsausübung vorliegt – als beglaubigte Kopie in in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen). Der Originalsprache und in einer von einem öffentlich Nachweis über die Berufstätigkeit muss in Origi- bestellten bzw. beeidigten Übersetzer gefertig- nalsprache und in einer von einem öffentlich be- ten deutschen oder englischen Übersetzung. Eine stellten bzw. beeidigten Übersetzer gefertigten Apostille im Original wird ebenfalls akzeptiert.) deutschen Übersetzung als beglaubigte Kopie vor- Diploma supplement/Anhang zum Diplom. Sofern gelegt werden. die Ausbildung an einer Hochschule absolviert ggf. frühere Entscheidungen zu einer Berufsaner- wurde, ist ein Anhang zum Diplom ausreichend, kennung, Entscheidungen von anderen Bundes- soweit die Ausbildungsinhalte (und Stundenum- ländern, einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder fang) ersichtlich werden. Wenn bei dem Nachweis einem Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen die wöchentlichen Stunden pro Fach angegeben sind, ist es unbedingt erforderlich, dass auch die Anzahl der Unterrichtswochen pro Schuljahr bzw. Semester aufgeführt sind. Eine einfache Kopie 8 Quelle: Antragsformular LPA „Drittstaaten“: www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-PuG-Start/pdf-Gesundheitsfachberufe/Antrag-Dritt- staat-2020.pdf 18 FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
7. FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN Wer wird unterstützt? Eine Verfahrensfinanzierung/-unterstützung für Kosten für das Anerkennungsverfahren und bis zu noch im Ausland ansässige Personen ist derzeit 3000 € bei den Kosten für Qualifizierungsmaßnah- nicht gegeben. Das Verfahren und alle damit ver- men unterstützt werden. Informationen zum Aner- bundenen Kosten müssen in der Regel selbst be- kennungszuschuss sind zu finden unter www.aner- zahlt werden. Unter Umständen unterstützt/finan- kennungszuschuss.de. ziert d. potenzielle Arbeitgeber*in das Verfahren. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland kommen Wer sich bereits seit mindestens drei Monaten in unter Umständen auch Unterstützungsmöglichkei- Deutschland aufhält und bestimmte Einkommens- ten durch Jobcenter und Arbeitsagenturen (SGB II/ grenzen nicht überschreitet, kann über den „An- SGB III) in Frage. erkennungszuschuss“ bis maximal 600 € bei den HINWEIS Sowohl für den Anerkennungszuschuss als auch für die Fördermöglichkeiten durch Jobcenter oder Arbeitsagentur gilt, dass Leistungen nicht nachträglich beantragt werden können, sondern umgekehrt: Der Antrag auf Anerkennung, der Übersetzungsauftrag etc. kann erst gestellt werden, wenn eine Bewilligung der (anteiligen) Kostenübernahme erfolgt ist. Was kann über den Anerkennungszuschuss gefördert werden? Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerken- Kosten für Beratung und Unterstützung beim Zu- nungsverfahrens, gang zu Maßnahmen und Praktika (bspw. durch Maßnahmen wie Anpassungslehrgänge, Anpas- Qualifizierungsbegleitung). sungsqualifizierungen, Vorbereitungskurse auf Eig- nungs- und Kenntnisprüfungen inklusive überbe- Nicht förderfähig sind Kosten für Sprachkurse und trieblicher Lehrlingsunterweisung, Sprachprüfungen; nicht förderfähig sind ferner Fahrt- Prüfungsgebühren, kosten im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen sowie sonstige individuelle Bedarfe (z. B. Lebenshal- tungskosten). Welche Finanzierungsmöglichkeiten und kostenlose Angebote zu Ausgleichsmaßnahmen gibt es? Kostenlose Angebote des IQ Netzwerks NRW: (weniger als 250 Beschäftigte) durch die Bundes- www.iq-netzwerk-nrw.de/angebote/angebotsu- agentur für Arbeit (früher „WeGeBau“). www.bmas. ebersicht-homepageblock-alle-qualifizierungen- de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbil- und-schulungen/ dungsfoerderung/weiterbildungsfoerderung.html Unterstützungsmöglichkeiten durch das „Individual- Für Unternehmen: Für bestimmte Personengrup- budget“ des IQ Netzwerks NRW bei Vorliegen der pen (die in der Regel schon länger im Inland ansäs- Fördervoraussetzungen sig sind) unter bestimmten Bedingungen der sog. Unterstützungsmöglichkeiten durch Arbeitsagen- „Eingliederungszuschuss“ der Arbeitsagentur. tur/Jobcenter über Bildungsgutschein für AZAV-zer- tifizierte Angebote bei Vorliegen der Fördervoraus- setzungen Für Unternehmen: Förderung berufl. Weiterbil- dung geringqualifizierter Mitarbeiter*innen sowie Beschäftigter in kleinen u. mittleren Unternehmen Förderprogramm IQ 19
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