FAQ "Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW" - Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) - IQ ...

 
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FAQ "Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW" - Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) - IQ ...
FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
              Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020)

Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“

                                                                           www.iq-netzwerk-nrw.de
                                                                              www.netzwerk-iq.de
FAQ "Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW" - Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) - IQ ...
Impressum

Herausgeber:
Westdeutscher Handwerkskammertag
Volmerswerther Straße 79
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/3007-700
E-Mail: kontakt@whkt.de
www.iq-netzwerk-nrw.de
www.netzwerk-iq.de

Redaktion:
Birgit van Tessel, Beate Mertens

Diese Publikation entstand in Abstimmung mit der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung, Forschungsinsti-
tut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Rollnerstraße 14, 90408 Nürnberg.

Layout:
Peter Luttke (WHKT)

Fotos:
Rolf Göbels (WHKT)

Stand: Juli 2020
Diese Handreichung kann keine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall
und für die genaue Auskunft an die genannten Beratungsstellen/zuständige Stelle oder an eine juristisch geschul-
te Person, die verbindlichen Rechtsrat erteilen darf.

Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer Angabe des Herausgebers, des Titels und des Stands der Veröffentlichung. Bitte senden Sie zusätzlich ein
Belegexemplar an den Herausgeber.
FAQ "Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW" - Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) - IQ ...
Vorwort

Wir, das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie sind für

die Prüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Pflege- und Gesund-

heitsfachberufen zuständig. In enger Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk versu-

chen wir den Zugang zum Beruf für unsere Antragstellenden so übersichtlich wie

möglich zu gestalten. Hierbei unterstützt uns das IQ Netzwerk, indem es eine um-

fassende Beratung für Antragstellende, Arbeitgeber*innen und Schulen übernimmt.

Das IQ Netzwerk steht mit uns im engen Kontakt, so dass auch aktuelle Herausfor-

derungen im Anerkennungsverfahren gemeinsam gelöst werden können. Durch die

Unterstützung des IQ Netzwerks haben wir die Möglichkeit, uns primär auf die ei-

gentliche Prüfung und Sicherung des Patient*innenschutzes zu konzentrieren, ohne

an Beratungsleistung für die Antragstellenden zu verlieren. Dies wäre ohne Beteili-

gung des IQ Netzwerks sicherlich nicht in diesem Umfang möglich.

Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie

www.brd.nrw.de

                                                               Förderprogramm IQ   3
FAQ "Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW" - Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) - IQ ...
Inhalt

1. Anerkennungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Was benötigt eine Pflegefachkraft, um in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Wie bekommt eine Pflegefachkraft eine Berufserlaubnis? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Welche Ergebnisse sind beim Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren möglich?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2. Qualifizierungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Wo sind geeignete Angebote zu finden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Wo werden Anpassungslehrgänge sowie Vorbereitungen auf die Prüfungen durchgeführt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

3. Besonderheiten bei der Anerkennung von Abschlüssen aus der EU, dem EWR und der Schweiz . . . . . 9

Wurde die Ausbildung in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz gemacht?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Was ist eine „Automatische Anerkennung“?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Was ist eine „Konformitätsbescheinigung“?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Was ist der Nachweis über „Erworbene Rechte“ (Bestätigung im Sinne Artikel 23 der
Richtlinie 2005/36/EG durch die jeweilig zuständige Behörde)? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Wer ist die zuständige Stelle, die gegebenenfalls die „Konformitätsbescheinigung“ oder
die Bescheinigung über die „erworbenen Rechte“ ausstellen kann? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Sonderfall „Vereinigtes Königreich nach dem Brexit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10

Was ist bei der Anwerbung von Altenpfleger*innen zu beachten?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10

Worauf sollten Sie als Arbeitgeber*in bei der Anwerbung von Pflegekräften grundsätzlich achten?  . . . . . . . . . .10

Wo und wie wird die Berufserlaubnis/Berufszulassung erteilt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11

4. Einreise aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Die Pflegefachkraft lebt im Ausland. Kann sie einfach nach Deutschland kommen?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

Es wird keine volle Gleichwertigkeit festgestellt. Was dann? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

Ist es möglich, mit einem Aufenthaltstitel nach §  16 d AufenthG schon in Deutschland zu arbeiten? . . . . . . . . . .15

Ist es auch möglich, eine Aufenthaltserlaubnis lediglich zum Ablegen einer (Kenntnis- oder Fachsprach-)
Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (§ 16d Abs. 5 AufenthG) zu beantragen?  . . .15

4   FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
FAQ "Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW" - Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) - IQ ...
5. Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Welches Sprachniveau ist zur Visumserteilung notwendig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

Welche Sprachzertifikate akzeptieren die Visastellen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

6. Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Welche Informations- und Beratungsangebote zum Anerkennungsverfahren gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

Welche Kosten entstehen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

Welche Dokumente werden für das Anerkennungsverfahren benötigt?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

7. Finanzierungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Wer wird unterstützt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19

Was kann über den Anerkennungszuschuss gefördert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Welche Finanzierungsmöglichkeiten und kostenlose Angebote zu Ausgleichsmaßnahmen gibt es? . . . . . . . . . . .19

8. Sprachlernangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Deutsch lernen (und Prüfungen ablegen) weltweit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

Deutsch lernen vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

IQ Netzwerk Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

Online Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

                                                                                                                                                                              5
FAQ "Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW" - Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) - IQ ...
1. ANERKENNUNGSVERFAHREN

Was benötigt eine Pflegefachkraft, um in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten?
Eine Pflegefachkraft darf in Deutschland in der Re-      der Schweiz eine Berufserlaubnis. Wer vorübergehen-
gel erst dann als Fachkraft arbeiten, wenn sie eine      de Dienstleistungen erbringen will, muss dies bei der
Berufserlaubnis hat. Dies gilt grundsätzlich immer,      zuständigen Stelle schriftlich vor Aufnahme der Tätig-
wenn die Fachkraft aus einem „Drittstaat“ kommt.         keit melden. Die zuständige Stelle ist in diesem Fall
Eine Ausnahme bilden „vorübergehende Dienstleis-         das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt. Die
tungen“: Lediglich Personen aus der EU, Norwegen,        Anzeigepflicht für die Erbringung von Dienstleistun-
Island, Liechtenstein, der Schweiz und – bis zu einem    gen richtet sich nach Artikel 5 der Richtlinie 2005/36/
entsprechenden Abkommen mit der EU oder längs-           EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
tens bis zum 31.12.2020 – Personen aus dem Verei-        07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsquali-
nigten Königreich können – sofern sie noch nicht in      fikationen: „Der vorübergehende und gelegentliche
Deutschland niedergelassen sind – vorübergehend          Charakter der Erbringung von Dienstleistungen wird
Dienstleistungen erbringen. Bei einer dauerhaften Be-    im Einzelfall beurteilt, insbesondere anhand der Dau-
schäftigung und/oder Niederlassung in Deutschland        er, der Häufigkeit, der regelmäßigen Wiederkehr und
benötigen auch Personen aus der EU, Norwegen, Is-        der Kontinuität der Dienstleistung.“
land, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und

Wie bekommt eine Pflegefachkraft eine Berufserlaubnis?
Es muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung,        EU/EWR/Schweiz): https://europa.eu/youreurope/
umgangssprachlich „Anerkennung“ gestellt werden.             citizens/work/professional-qualifications/european-
    Die zuständige Stelle in NRW für den Antrag auf          professional-card/index_de.htm
Gleichwertigkeitsfeststellung ist das Landesprüfungs-      	das Ticketsystem des Einheitlichen Ansprechpart-
amt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei            ners (EA) NRW (nur für Personen im Anwendungs-
der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de/             bereich der RL 2005/36/EG – EU/EWR/Schweiz).:
gesundheit_soziales/LPA-PuG-Start/index.jsp).                https://gewerbe.nrw/meine-antraege/weitere-an-
    Es existieren alternativ zwei elektronische Wege         traege-ueber-den-einheitlichen-ansprechpartner/
der Antragstellung:                                          ticketsystem-ea
  	der europäische Berufsausweis (EBA, nur für Perso-
    nen im Anwendungsbereich der RL 2005/36/EG –

6   FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
FAQ "Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW" - Das Wichtigste zu Anerkennungsverfahren und Einreise nach Deutschland (Stand 07/2020) - IQ ...
Welche Ergebnisse sind beim Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren möglich?
Feststellung der Gleichwertigkeit                               schenbescheid, in dem die Unterschiede und die Aus-
Wird die Gleichwertigkeit der Ausbildung im Vergleich           gleichsmöglichkeiten aufgeführt werden.
zur deutschen Berufsausbildung festgestellt, erhalten               Ebenso wird den Anerkennungssuchenden im Zwi-
die Anerkennungssuchenden den „Bescheid“, d. h. ei-             schenbescheid zum Ausgleich der wesentlichen Un-
nen Brief über die Feststellung der Gleichwertigkeit.           terschiede die Wahl zwischen einem Anpassungslehr-
Nun kann der Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis           gang (praktische Ausbildung und ggf. theoretischer
beim örtlichen Gesundheitsamt gestellt werden.                  und praktischer Unterricht) oder einer (Kenntnis- oder
                                                                Eignungs-)Prüfung gegeben.
Neues Pflegeberufegesetz seit 01.01.2020
Durch das am 01.01.2020 in Kraft getretene Pflegebe-            Sonderfall „Erklärung zur (freiwilligen)
rufegesetz wird die Ausbildung in der Pflege grundle-           Teilnahme an der Kenntnisprüfung“
gend inhaltlich neu geregelt. Eine Übergangsregelung1           Es gibt die Möglichkeit, freiwillig auf einen detaillier-
ermöglicht jedoch, Anerkennungsverfahren noch nach              ten Ausbildungsvergleich zu verzichten und damit
dem bislang geltenden Krankenpflegegesetz bzw. Al-              gleichzeitig die Teilnahme an der Kenntnisprüfung zu
tenpflegegesetz durchzuführen. Insbesondere bei Aus-            beantragen.
bildungen aus Ländern außerhalb der Europäischen
Union wird das Anerkennungsverfahren vom Landes-                Vorteil: Der ausführliche Ausbildungsvergleich ent-
prüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Phar-               fällt. Das Verfahren kann so deutlich verkürzt werden.
mazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf zunächst
noch nach den bisherigen Vorschriften durchgeführt.             Nachteil: Die Anerkennungssuchenden verzichten
                                                                hiermit auf die Wahlmöglichkeit zwischen Anpas-
Feststellung wesentlicher Unterschiede zwischen                 sungslehrgang und Prüfung sowie auch auf die Mög-
der ausländischen und der deutschen Ausbildung                  lichkeit einer direkten Gleichwertigkeitsfeststellung im
Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden,              Rahmen eines Ausbildungsvergleichs.
erhalten die Anerkennungssuchenden einen Zwi-

                                                         HINWEIS
  Eine Kenntnisprüfung ist eine mögliche Ausgleichsmaßnahme für Personen mit Abschlüssen aus Drittstaaten. Ohne
  eine professionelle Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, ist die Prüfung kaum erfolgreich zu schaffen.

                                   VERFAHRENSVERLAUF BIS ZUR BERUFSZULASSUNG

                              keine                                                           Gleich-
                           wesentlichen                                                     wertigkeits­
                           Unterschiede                                                     feststellung

  Gleichwertig­keits­
   prüfung durch
  zuständige Stelle:                                        Kenntnis­
 Landesprüfungsamt                                           prüfung
                                                                                             Prüfung der
 der Bezirkregierung
                                                                                               weiteren
        NRW                                                                 Mitteilung
                                                                                              Nachweise
                                           Zwischen-                       der Ergeb-
                           wesentliche                      Eignungs­                       für Berufszu-       Berufs­
                                          bescheid mit                     nisse an die
                           Unterschiede                      prüfung                       lassung durch       zulassung
                                            Auflagen                       zuständige
                                                                                             das örtliche
                                                                              Stelle
                                                                                           Gesundheits-
                                                                                             amt in NRW
                                                           Anpassungs-
                                                            lehrgang

1 Pflegeberufegesetz, §  66a

                                                                                                      Förderprogramm IQ    7
2. QUALIFIZIERUNGSANGEBOTE

Wo sind geeignete Angebote zu finden?
Kenntnisprüfung                                              die Prüfenden zu finden, die das Landesprüfungsamt
Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die festgestell-        für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, Abtei-
ten wesentlichen Unterschiede und umfasst dar-               lung Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung
über hinaus festgelegte inhaltliche Bereiche, die            Düsseldorf erstellt hat.
sich meistens mit einem (oder mehreren) regulären
Prüfungsabschnitt(en) der deutschen Abschlussprü-            Eignungsprüfung
fung decken. Sie wird in der Regel bei Drittstaatenab-       Die Eignungsprüfung bezieht sich nur auf die festge-
schlüssen angewendet.                                        stellten wesentlichen Unterschiede. Sie wird bei EU-/
    Welche Inhalte in der Kenntnisprüfung vorausge-          EWR- und Schweizer Abschlüssen angewendet. Au-
setzt werden, kann der Verordnung zur Durchführung           ßerdem – zumindest bis 31.12.2020 – bei Abschlüssen
und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie                 aus dem Vereinigten Königreich.
zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnis-
sen in Heilberufen des Bundes (HeilBAV); bzw. sobald         Anpassungslehrgang
nach dem neuen Pflegeberufegesetz geprüft wird, der          Der Anpassungslehrgang soll die individuell fehlen-
Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung            den Kenntnisse vermitteln und endet für Drittstaaten-
entnommen werden.                                            abschlüsse mit einem abschließenden Fachgespräch.
    Zum Ablauf der Prüfungen, den Beurteilungskri-           Dauer und Inhalt des Lehrgangs werden individuell im
terien in den Prüfungen und zu allen Fragen bezogen          schriftlichen Bescheid festgelegt. Er kann sich auf the-
auf den Anpassungslehrgang sind umfangreiche Infor-          oretische und/oder praktische Inhalte beziehen.
mationen in den Formularen und Informationen für

Wo werden Anpassungslehrgänge sowie Vorbereitungen auf die Prüfungen durchgeführt?
    	IQ Netzwerk:
      www.iq-netzwerk-nrw.de/angebote/                        	Liste von Bildungsträgern des LPA:
       qualifizierungsmassnahmen/                                 www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-
                                                                  PuG-Start/pdf-Gesundheitsfachberufe/LPA_
 	Kursnet der Bundesagentur für Arbeit:                          Bildungseinrichtungen.pdf
	 https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
   portal/bildungssuchende/migrationshintergrund.do

                                                     HINWEIS
    Praktische Anteile der Anpassungslehrgänge können unter Umständen ganz oder teilweise in Ihrer Einrichtung ab-
    solviert werden. Nachdem die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolviert wurde, erhalten Sie vom LPA einen Be-
    scheid über die Gleichwertigkeit der Ausbildung.

8   FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
3. BESONDERHEITEN BEI DER ANERKENNUNG VON
ABSCHLÜSSEN AUS DER EU, DEM EWR UND DER SCHWEIZ

Wurde die Ausbildung in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz gemacht?
Wenn diese Frage mit „ja“ beantwortet wird, muss            	ob es möglich ist, eine sogenannte Konformitätsbe-
überprüft werden,                                             scheinigung zu beschaffen oder
  	ob der Abschluss unter die sogenannte automati-         	ob eventuell „erworbene Rechte“ geltend gemacht
    sche Anerkennung fällt oder                               werden können?

Was ist eine „Automatische Anerkennung“?
Der Antrag muss gestellt werden, es findet aber keine     Anhang V, Absatz 5.2.3 der EU-Anerkennungsrichtlinie
Einzelfallüberprüfung (Curriculumsvergleich, Berufs-      (aktuelle Fassung) aufgeführt und finden sich auch in
erfahrung etc.) statt, sondern die Ausbildungen (und      der Information des LPA Düsseldorf (Information auto-
entsprechend die Abschlüsse) erfüllen die Mindest-        matische Anerkennung).
anforderungen an die Ausbildung nach der Richtlinie           Abschlüsse aus dem EWR und der Schweiz, die
2005/36/EG (EU-Anerkennungsrichtlinie) und sind nach      im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG automatisch an-
dem sogenannten „Stichtag“ aufgenommen (und na-           erkannt werden können, finden Sie in dem Merkblatt
türlich abgeschlossen) worden. (Der Stichtag entspricht   der anerkennenden Stelle in Hessen (Merkblatt EWR_
in den meisten Fällen dem Datum des EU-Beitritts). Alle   Schweiz).
Abschlüsse und Stichtage im Bereich der EU sind im

Was ist eine „Konformitätsbescheinigung“?
Das ist eine Bestätigung der zuständigen Behör-           digen Stellen im Ausbildungsland eine automatische
de, wonach die Ausbildung Artikel 31 der Richtlinie       Anerkennung ermöglicht werden. Die „Konformitäts-
2005/36/ EG entspricht: Wenn die Ausbildung vor           bescheinigung“ besagt, dass die Ausbildung den Min-
dem Stichtag begonnen wurde oder eine andere Ab-          destanforderungen nach der Richtlinie 2005/36/EG
schlussbezeichnung vorliegt, könnte ggf. über eine        entspricht.
sogenannte „Konformitätsbescheinigung“ der zustän-

Was ist der Nachweis über „Erworbene Rechte“ (Bestätigung im Sinne Artikel 23
der Richtlinie 2005/36/EG durch die jeweilig zuständige Behörde)?
Es handelt sich um eine Bescheinigung der Heimatbe-       lang rechtmäßig, in vollem Tätigkeitsumfang der allge-
hörden, dass der Beruf während der letzten fünf Jahre     meinen Pflege und ordnungsgemäß ausgeübt wurde
vor Erteilung der Bescheinigung mindestens drei Jahre     (Tätigkeitsnachweis).

Wer ist die zuständige Stelle, die gegebenenfalls die „Konformitätsbescheinigung“
oder die Bescheinigung über die „erworbenen Rechte“ ausstellen kann?
In einigen Ländern sind es die kommunalen Gesund-         Die Berufsverbände und auch das nationale Gesund-
heitsbehörden. In Polen ist es beispielsweise die je-     heitsministerium können auf jeden Fall Auskunft
weils örtlich zuständige Kreis-/Bezirkskammer der         dazu geben.
Krankenschwestern und Hebammen (Okregowa Izba
Pielegniarek i Poloznych).

                                                                                            Förderprogramm IQ   9
Sonderfall „Vereinigtes Königreich nach dem Brexit“
Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs gel-                    Für Abschlüsse im Bereich der Pflege gelten weiter
ten weiterhin die Regelungen des Freizügigkeitsrechts                    die bisherigen Regelungen. Dies gilt ebenfalls für eine
nach dem EU-Austritt für eine Übergangszeit bis zum                      Übergangszeit bis zum Abschluss eines diesbezüg-
Abschluss eines Abkommens mit der EU zur Rege-                           lichen Abkommens mit der EU, längstens jedoch bis
lung des Aufenthaltsrechts; längstens jedoch bis zum                     zum 31.12.2020. Eine bereits erteilte Berufsanerken-
31.12.2020.                                                              nung hat weiterhin Bestand.

                                                               HINWEIS
     Für Abschlüsse aus der EU, dem EWR und der Schweiz hält das Landesprüfungsamt spezielle Informationen
     www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-PuG-EU-Ausbildungen/index.jsp und ein spezielles Antragsformular vor
     www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-PuG-Start/pdf-Gesundheitsfachberufe/Antrag-EU-2020.pdf.

Was ist bei der Anwerbung von Altenpfleger*innen zu beachten?
Es ist wichtig zu wissen, dass in der Regel die künfti-                  heren Altenpflegeausbildung in Deutschland unter-
gen Mitarbeiter*innen aus dem Ausland eine grund-                        scheidet. Im Ausbildungsvergleich würden erhebliche
ständige Ausbildung im Bereich der Gesundheits- und                      Unterschiede festgestellt werden.
Krankenpflege mitbringen werden. Deshalb sollte der                          Ein Nachteil ist daher, dass Anpassungsmaßnah-
Antrag auf Anerkennung in diesen Fällen auch un-                         men, insbesondere praktische Teile im Rahmen von
bedingt für den Referenzberuf „Gesundheits- und                          Anpassungslehrgängen, in der Regel nur zu einem ge-
Krankenpfleger*innen“ gestellt werden.                                   ringen Teil in der eigenen Einrichtung absolviert wer-
    Grund dafür ist, dass sich die Ausbildung in der                     den können.
Gesundheits- und Krankenpflege deutlich von der frü-

Worauf sollten Sie als Arbeitgeber*in bei der Anwerbung von Pflegekräften
grundsätzlich achten?
Für einige Staaten gibt es ein Anwerbe- und Vermitt-                     fung von Bewerber*innen die folgenden Kriterien, die
lungsverbot für Personal in Gesundheits- und Pflege-                     bei der Gleichwertigkeitsfeststellung eine wesentli-
berufen. In diesen Ländern (sog. „WHO-Liste“) darf                       che Rolle spielen, im Hinterkopf zu haben und ggf. zu
nur die Bundesagentur für Arbeit tätig werden. Wel-                      überprüfen:
che Staaten das sind, können Sie der Anlage zu § 38
BeschV entnehmen.                                                         	Funktionale Entsprechung: Was darf jemand mit
                                                                            diesem Zeugnis/Abschluss in dem Land tun, in
Die gängigsten unangenehmen Überraschungen für                              dem es/er erworben wurde?
Antragstellende und Arbeitgeber*innen sind                               	  Manchmal handelt es sich um Ausbildungen, die
1. 	die Auflagen (= Stundenzahlen) für einen Anpas-                          im Erwerbsland verschiedene Richtungen eröff-
     sungslehrgang sind deutlich höher als erwartet.                          nen (z. B. Krankenpflege oder Medizinische Fa-
2. 	der Referenzberuf „Gesundheits- und Kran­ken­­­                          changestellte; Krankenpflege oder Hebammen-
     pfleger*in“ (oder in seltenen Fällen „Altenpfleger*in“)                  wesen etc.; dies gilt häufig zum Beispiel für
     ist nicht gegeben.                                                       sogenannte „Feldschere“). Hier ist wichtig zu er-
                                                                              fragen, ob tatsächlich bereits (nachweisbar) in
Um zumindest grob derartigen „Überraschungen“ be-                             der allgemeinen Pflege gearbeitet wurde und ob
gegnen zu können, ist es hilfreich, bei der Überprü-                          – für den Fall, dass im Erwerbsland eine entspre-

2 	Bis Ende 2018 war eine Berufsanerkennung für „Feldschere“ in NRW im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege gänzlich ausgeschlos-
    sen. Mittlerweile findet aber eine Einzelfallüberprüfung statt, wenn Berufserfahrung im Bereich der allgemeinen Pflege nachgewiesen wer-
    den kann und selbstverständlich die Berechtigungen zu einer Tätigkeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege im Ausbildungsland
    gegeben sind.

10    FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
chende Zusatzqualifikation und/oder Erlaubnis                             verkürzte Ausbildung handelt. Gerade wenn die
      für den Bereich der Krankenpflege benötigt wird                           Verkürzung nicht durch eine vorausgegange-
      – diese vorhanden ist.2                                                   ne Ausbildung in einem Gesundheitsberuf be-
                                                                                gründet ist, fehlen hier im Ausbildungsvergleich
 	Formale Entsprechung: Wo ist diese Ausbildung                                häufig umfangreiche Stundenanteile in Theorie
   im jeweiligen Bildungssystem rangmäßig einge-                                und Praxis. Ein geläufiges Beispiel ist der bosni-
   ordnet, was sind die Zugangsvoraussetzungen, die                             sche Abschluss „medicinska sestra/medicinski
   Dauer?                                                                       tehničar“. Dieser Abschluss kann regulär im Rah-
	 Wer zum Beispiel im Erwerbsland eine Ausbil-                                men einer 4-jährigen Ausbildung an einer Fach-
     dung im Bereich der Krankenpflegeassistenz                                 mittelschule erworben werden (50 % allgemein-
     absolviert hat, wird in Deutschland nicht wei-                             bildende/50 % berufsbezogene Fächer). Er kann
     tergehende Berechtigungen im Anerkennungs-                                 aber auch außerordentlich und zum Teil stark
     verfahren erhalten.                                                        verkürzt auf Basis eines abgeschlossenen Mittel-
                                                                                schulabschlusses bzw. Fachmittelschulabschlus-
                                                                                ses erworben werden. Ist letzteres der Fall, ist
  	Materielle Entsprechung: Wie ist die Ausbildung                             ein geforderter Anpassungslehrgang von 2-jähri-
    inhaltlich ausgestaltet?                                                    ger Dauer keine Seltenheit.3
      Hier sollten Sie z. B. darauf achten, ob es sich
       um die reguläre Ausbildung oder um eine stark

Wo und wie wird die Berufserlaubnis/Berufszulassung erteilt?
Die Erteilung der Berufserlaubnis ist erst dann möglich,                     	die persönliche Eignung (Behördenführungszeug-
wenn die Gleichwertigkeit – direkt oder nach einem                             nis nach § 30 Abs. 5 BZRG, Certificate/Letter of
Anpassungslehrgang oder erfolgreicher Eignungs-/                               Good Standing o. a.) und
Kenntnisprüfung – abschließend durch das LPA festge-                         	momentan auch noch die für die Berufsausübung
stellt wurde. Zuständig für die Erteilung der Berufser-                        notwendigen Sprachkenntnisse. Hier gibt es mittler-
laubnis ist das örtliche Gesundheitsamt und – nur in                           weile einen Beschluss der Gesundheitsministerkon-
den Fällen, die der automatischen Anerkennung unter-                           ferenz zur Einführung einer Fachsprachprüfung auf
liegen – die örtlich zuständige Bezirksregierung. „Örtli-                      B2-Niveau, der aber erst bis zum Ende des Jahres
ches Gesundheitsamt“ kann bedeuten:                                            2020 durch die Bundesländer umgesetzt sein muss.
   	Das Gesundheitsamt am Wohnort, wenn schon ein                             Bis auf weiteres verbleibt die Überprüfung in der
     Wohnsitz in NRW vorhanden ist und dem Landes-                             Zuständigkeit der Sprachkenntnisse also bei den Ge-
     prüfungsamt eine Meldebescheinigung vorliegt.                             sundheitsämtern. Ausgehend von den Anforderun-
   	Das Gesundheitsamt am künftigen Arbeitsort, wenn                          gen an die Fachsprachprüfung kann aber folgendes
     der Wohnsitz im Ausland liegt, aber bereits ein Ar-                       abgeleitet werden: Die Mindestanforderung liegt im
     beitsplatzangebot oder der Nachweis der Absicht                           Bereich umgangssprachlicher Kenntnisse auf dem
     (Bewerbung/Mietvertrag etc.) aus NRW vorliegt.                            Level B2 (mit Tendenz zu C1) des europäischen Re-
     Die gleichen Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit                       ferenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis eines
     gelten analog für die Bezirksregierungen in den Fäl-                      Fachsprachkurses ist von Vorteil. Deutsche Sprach-
     len der automatischen Anerkennung.                                        prüfungen und Zertifikate werden durch das Goe-
                                                                               the-Institut, The European Language Certificates
Das Gesundheitsamt/die Bezirksregierung überprüft                              (telc), deutsche Universitäten mit der DSH-Prüfung
außerdem:                                                                      und das TestDaF-Institut angeboten; teilweise auch
  	Die gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis),                          speziell für die Pflege (z. B. telc).HINWEIS

                                                                HINWEIS
  Ohne die Berufserlaubnis darf nicht als Pflegefachkraft gearbeitet werden. Eine Tätigkeit als Hilfskraft ist allerdings möglich.

3 	Hier sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass es bezogen auf einige Ausbildungsstätten für die verkürzte (kostenpflichtige, für bosnische
    Verhältnisse sehr teure und zumeist auf eine künftige Tätigkeit in der EU hin ausgerichtete) Ausbildung zu Vorwürfen der Käuflichkeit von
    Abschlüssen gekommen ist. Vgl. z. B.: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/pflegekraefte-ausland-bosnien-herzegowina-be-
    trug-abschluss-deutschland-pflegekraeftemangel; https://www.arte.tv/de/videos/085298-000-A/bosnien-ein-gespaltenes-land/

                                                                                                                    Förderprogramm IQ      11
4. EINREISE AUS DEM AUSLAND

Die Pflegefachkraft lebt im Ausland. Kann sie einfach nach
Deutschland kommen?
Staatsbürger*innen aus der EU, Norwegen,                                    folgt vorzugehen: Anträge sind nach § 19c Abs. 1
Island, Liechtenstein, dem Vereinigten                                      AufenthG i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV zu prüfen. An-
Königreich4 und der Schweiz …                                               tragstellende müssen einen dieser Beschäftigung
… genießen Personenfreizügigkeit. Das bedeutet,                             entsprechenden Arbeitsvertrag vorlegen. Die Zu-
Fachkräfte aus diesen Ländern können sich einfach in                        stimmung darf nicht erteilt werden, wenn die an-
Deutschland niederlassen und eine Erwerbstätigkeit                          tragstellende Person in den letzten 24 Monaten
aufnehmen. Hier ist keine Erlaubnis für Einreise, Aus-                      vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbe-
bildung und Erwerbstätigkeit nötig.                                         werberleistungsgesetz bezogen hat. Es sind kei-
                                                                            ne Qualifikationsnachweise erforderlich. Es findet
Sonderfall „Westbalkanregelung“                                             eine „Vorrangprüfung“ statt.
Staatsangehörige der Westbalkanstaaten Albanien,                        Der Vorteil dieses Umwegs über eine Tätigkeit als
Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien,                        Hilfskraft in der Pflege liegt – sofern die Voraus-
Montenegro und Serbien haben bis zum 31.12.20205                        setzungen gegeben sind - in der Nutzung der För-
die Möglichkeit, unabhängig von ihrer persönlichen                      dermöglichkeiten in Deutschland (z. B. „Anerken-
Qualifikation, bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen                   nungszuschuss“, Berufsbezogene Deutschkurse
eine Ausbildung oder Beschäftigung in Deutschland                       nach DeuFöV…), zu denen nach einem mindes-
aufzunehmen:                                                            tens 3-monatigen Aufenthalt ein Zugang besteht.
  	n icht-qualifizierte Beschäftigungen (Hilfstätig-                  Nachteilig sind die langen Wartezeiten bei der Vi-
     keiten): Bei Anträgen zur Aufnahme einer nicht-                    sumsstelle und der fehlende Zugang zum „beschleu-
     qualifizierten Beschäftigung (Hilfstätigkeit) ist wie              nigten Fachkräfteverfahren“ nach § 81a AufenthG.

4 	 Bis 31.12.2020 oder bis zu einem entsprechenden Abkommen.

5	Ursprünglich gab es starke Signale, dass die Westbalkanregelung über das Jahr 2020 hinaus verlängert würde, angesichts der möglichen Ef-
   fekte durch die Corona-Krise dürfte dies aber erneut auf dem Prüfstand stehen.

12   FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
HINWEIS
                                                            	Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Ar-
  Auch für Aushilfstätigkeiten im Pflegebereich muss          beit: eine Woche
  ein Mindestsprachniveau von A2 gegeben sein. Die          	Visumverfahren: sechs Wochen
  Möglichkeiten der Einreise über § 16d, bzw. § 18 a
  AufenthG wie unter „Drittstaatenangehörige“ darge-
  legt, existieren ebenfalls, wurden aber bislang weni-   Voraussetzungen für das beschleunigte Fachkräftever-
  ger genutzt.                                            fahren sind,
                                                            	ein konkretes Arbeitsplatzangebot für ein inländi-
                                                              sches Beschäftigungsverhältnis,
                                                            	die antragstellende Person hält sich im Ausland auf.
Sonderfall § 41 Abs. 1 AufenthV und § 26, Abs.              	Arbeitgeber*innen benötigen eine Vollmacht und
1 BeschV – „Vergünstigung für Angehörige                      agieren als Bevollmächtigte.
bestimmter Staaten“
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Ka-       Aufenthalt nach § 18a AufenthG – Aufenthalts­
nada, der Republik Korea, von Neuseeland und der          erlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten
Vereinigten Staaten von Amerika können auch für           Be­schäftigung für eine Fachkraft mit Berufsaus-
einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visum-     bildung
frei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin auf-    Dieser Aufenthaltstitel kann aus dem In- oder Ausland
halten. Sie können in Deutschland auf Grundlage des       beantragt werden, sofern folgende Voraussetzungen
§ 19c AufenthG ein Visum zu jeder Beschäftigung           gegeben sind:
– also auch zu Hilfstätigkeiten oder auch im Bereich        	die Berufserlaubnis muss erteilt oder zugesagt
der nicht reglementierten Berufe ohne Anerkennung             sein,
– beantragen. Im Falle von Hilfstätigkeiten, bzw. Be-       	ein verbindliches Arbeitsplatzangebot liegt nach-
zugnahme auf § 19 c AufenthG findet eine Vorrang-             weisbar vor (Links Formblatt und Zusatzblatt)
prüfung statt. Selbstverständlich existieren für diesen     	die Agentur für Arbeit hat der Beschäftigung zuge-
Personenkreis auch alle Optionen der Antragstellung           stimmt. (Es findet hier eine Überprüfung der Ver-
aus dem Ausland wie unter „Drittstaatsangehörige“             gleichbarkeit der Arbeitsbedingungen mit inländi-
dargelegt, sofern der gewöhnliche Aufenthalt außer-           schen Beschäftigten statt.)
halb des Bundesgebietes liegt.
                                                          Der erste Punkt kann in dem seltenen Fall, dass das
„Drittstaatsangehörige“                                   LPA ohne weitere Auflagen die Gleichwertigkeit fest-
„Das über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz geän-         gestellt hat, in der Praxis bei Antragstellung aus dem
derte Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eröffnet (nicht        Ausland in NRW derzeit schwierig werden. Der Grund:
nur) für Pflegefachkräfte aus „Drittstaaten“ verschie-    Die Berufserlaubnis wird nicht durch die anerkennen-
dene Einreise- und Aufenthaltskonstellationen:            de Stelle, sondern durch die örtlichen Gesundheits-
    Für Arbeitgeber*innen und Fachkräfte, die noch im     ämter erteilt, die zudem Prüfaufgaben (Sprachkennt-
Ausland ansässig sind, ist hier insbesondere das neue     nisse etc.) haben.
„beschleunigte Fachkräfteverfahren“ nach § 81a Auf-
enthG von Interesse, welches in NRW über die Zent-        Es gibt zwei Wege aus dem Dilemma:
ralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfa-        1. 	Der Versuch, eine schriftliche Zusage für die Be-
len (ZFE) abgewickelt wird und eine kostenpflichtige           rufserlaubnis vom Gesundheitsamt zu erhalten.
(411,-  € Durchführungsgebühr) alternative Option zum          Dies wird insbesondere dann möglich sein, wenn
regulären Einreiseverfahren und ggf. dem Verfahren             das Gesundheitsamt auf Grundlage von aussage-
zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundes-                kräftigen Sprachzertifikaten entscheidet und an-
agentur für Arbeit nach § 36 Absatz 3 BeschV darstellt.        sonsten alle weiteren wesentlichen Dokumente
    Sinn und Zweck des beschleunigten Fachkräfte-              vorgelegt werden können.
verfahrens ist – wie der Name schon sagt – eine Be-             Dieser Weg könnte direkt zur Erteilung eines Auf-
schleunigung aller wesentlichen Prozesse im Zuge der              enthaltstitels nach § 18a AufenthG führen.
Fachkräfteeinwanderung; insbesondere auch im Pro-         2. 	Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Ge-
zess der Visumserteilung. Im beschleunigten Verfah-            sundheitsamtes, dass die für die Berufsausübung
ren gibt es klar vorgegebene Bearbeitungsfristen:              notwendigen Sprachkenntnisse noch nicht nach-
  	Anerkennungsverfahren: zwei Monate (ab Vollstän-           gewiesen wurden (wenn im örtlichen Gesund-
    digkeit der Unterlagen) bis zum Bescheid (Beachten         heitsamt auf Grundlage von Sprachzertifikaten
    Sie, dass dies nicht heißen muss, dass die Gleich-         entschieden wird)/bzw. werden konnten, weil dies
    wertigkeit schon im Erstbescheid gegeben ist!)             ein persönliches Erscheinen erfordert.

                                                                                             Förderprogramm IQ   13
 In diesem Fall könnte ein Aufenthaltstitel nach                 die in der Absprache festgelegten deutschen Sprach-
        § 16 d Abs. 1 (Aufenthalt zur Anerkennung ei-                   kenntnisse (wenn nicht festgelegt, mindestens A2)
        ner im Ausland erworbenen Berufsqualifikation)                  vorhanden sein.
        oder alternativ Absatz 5 AufenthG (Prüfungen                        Während des Anerkennungsverfahrens wird be-
        zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifika-                  reits eine Beschäftigung im angestrebten Berufsfeld
        tionen) erteilt werden. Theoretisch käme auch                   ausgeübt (als Hilfskraft).
        noch ein Aufenthaltstitel nach § 16 f AufenthG                      Darüber hinaus ist eine Nebenbeschäftigung von
        (Sprachkurs) in Frage. Dieser ist aber ungünsti-                bis zu 10 Stunden pro Woche unabhängig von der an-
        ger, weil mit diesem Aufenthaltstitel nicht gear-               zuerkennenden Berufsqualifikation möglich.
        beitet werden kann.
                                                                        Sonderfall Arbeitnehmer*innen ab 45
Neu: Einreise zum Zweck der Anerkennung nach                            Voraussetzung für die erstmalige Erteilung eines Auf-
§ 16 d Absatz 4 AufenthG                                                enthaltstitels nach § 18 a Absatz 1 nach Vollendung
Diese Möglichkeit eines Aufenthaltes zwecks Aner-                       des 45. Lebensjahres ist ein Gehalt in Höhe von min-
kennung von im Ausland erworbenen beruflichen                           destens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemes-
Qualifikationen gibt es nur im Rahmen von Vermitt-                      sungsgrenze in der allgemeinen Rentenversiche-
lungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit und                        rung (für 2020 entspricht dem ein Bruttogehalt von
der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes.6 (D. h.,                     3.795  €). Ausnahmen sind
der Regelfall wird die Antragstellung aus dem Aus-                        	über den Nachweis einer angemessenen Alters-
land sein.)                                                                 versorgung möglich und/oder
    Der Aufenthaltstitel wird zunächst für ein Jahr er-                   	in Fällen, in denen ein öffentliches, insbesondere
teilt und kann dann um jeweils ein Jahr bis zu einer                        ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarkt-
Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren verlängert                           politisches Interesse an der Beschäftigung besteht.
werden.
    Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit                         Diese „Ü-45-Regelung“ betrifft auch die „Westbalkan-
nach § 39 AufenthG ist erforderlich. Zudem müssen                       Regelung“.

Es wird keine volle Gleichwertigkeit festgestellt. Was dann?
Mit dem Bescheid, bzw. einem Zwischenbescheid                               plus 10  %/Monat.) Werden Belege vorgelegt, dass
über die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen                              einzelne Kosten (Krankenversicherung, Kost, Logis
(Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) kann ein                          etc.) nicht anfallen, wird der Betrag entsprechend
Visum nach § 16d Abs. 1 Aufenthaltsgesetz beantragt                         reduziert. Fehlbeträge können durch Eigenmit-
werden, das maximal 24 Monate (18 Monate plus 6                             tel z. B. auf einem Sperrkonto oder im Einzelfall
Monate Verlängerungsmöglichkeit) gültig ist. Voraus-                        durch eine Verpflichtungserklärung gedeckt wer-
setzungen dafür sind:                                                       den.
  	Der Bescheid oder Zwischenbescheid der zustän-                        	Bei überwiegend betrieblichen Qualifizierungs-
    digen Stelle über die Notwendigkeit von Aus-                            maßnahmen (Praxisanteil von über 50 Prozent)
    gleichsmaßnahmen                                                        muss die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 Auf-
  	Ein Nachweis darüber, wo und wie die Ausgleichs-                        enthG zustimmen. Das bedeutet auch, dass die Tä-
    maßnahme stattfinden wird (Bescheinigung über                           tigkeit vergütet werden muss
    Kursanmeldung etc.).                                                  	Ein ausreichender Krankenversicherungsnachweis
  	Ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, die                        für den gesamten beabsichtigten Aufenthalts-
    für die Qualifizierungsmaßnahme vorausgesetzt                           zeitraum. Ansonsten kann das Visum nur für den
    werden.                                                                 Zeitraum erteilt werden, für den der Krankenver-
  	Die Sicherung des Lebensunterhalts bei Antrag-                          sicherungsschutz nachgewiesen wird, außer die
    stellung auf den entsprechenden Aufenthaltstitel                        antragstellende Person macht durch Vorlage ge-
    muss nachgewiesen werden. (Richtsatz momen-                             eigneter Dokumente (Arbeitsvertrag etc.) eine An-
    tan: BaföG Höchstsatz plus 10 % (2020 bei 861,-  €                      schlussversicherung glaubhaft.

6	Aktuell (April 2020) existieren solche Vermittlungsabsprachen über „Triple Win“ mit den Ländern Tunesien, Bosnien und Herzegowina, Ser-
   bien und den Philippinen sowie mit der Arbeitsverwaltung von Mexiko.

14   FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
Ist es möglich, mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 d AufenthG
schon in Deutschland zu arbeiten?
Ja, unter den folgenden Vorgaben:                                 dingungen als vergleichbare inländische Arbeit-
  	Mindestlohngesetz ist immer zu beachten.                      nehmerinnen und -arbeitnehmer beschäftigt wer-
  	Jede Nebenbeschäftigung bis zu 10 Std./Woche ist              den“7
    zulässig. Es ist keine Zustimmung der Bundesagen-           	Wurde die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich ab-
    tur für Arbeit erforderlich.                                  solviert, erhalten die Anerkennungssuchenden
  	Eine Beschäftigung von mehr als 10 Std./Woche                 einen Bescheid über die Gleichwertigkeit ihrer
    ist möglich, wenn sie in berufsfachlichem Zusam-              Ausbildung. Damit kann bei Nachweis eines Ar-
    menhang mit dem anzuerkennenden Beruf steht                   beitsplatzes die Berufserlaubnis (s. S. 11) bean-
    (zum Beispiel als Hilfskraft in der Pflege). Voraus-          tragt werden. Nach Erteilung der Berufserlaubnis
    setzungen: Verbindliches Arbeitsplatzangebot                  kann ein Aufenthaltstitel nach § 18a Abs. 1 Auf-
    in dem nach Anerkennung auszuübenden Beruf.                   enthG beantragt werden.
    Es ist die Zustimmung der Bundesagentur für Ar-             	Diejenigen, die noch keinen Arbeitsvertrag haben,
    beit (folgend „BA“) erforderlich. Die BA prüft, ob            können nach erfolgreichem Abschluss die Ertei-
    bei der Beschäftigung ein berufsfachlicher Zusam-             lung einer Erlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach
    menhang besteht und ob „die Ausländerinnen                    § 20 Abs. 3 Nummer 4 AufenthG für die Dauer von
    und Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbe-               bis zu 12 Monaten beantragen.

Ist es auch möglich, eine Aufenthaltserlaubnis lediglich zum Ablegen einer
(Kenntnis- oder Fachsprach-)Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen
Berufsqualifikation (§ 16d Abs. 5 AufenthG) zu beantragen?
Ja, unter den folgenden Voraussetzungen: Die Sprach-          suche nach § 20 Absatz 3 Nummer 4 AufenthG oder
kenntnisse müssen für ein Ablegen und Bestehen der            einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung
Prüfung ausreichend sein. Es wird geprüft, ob die Vo-         nach § 18 a AufenthG handeln.
raussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels,             Eine Prüfung der Bundesagentur für Arbeit bezieht
in den nach der Erlangung der Anerkennung gewech-             sich auf das Arbeitsplatzangebot für die künftige qua-
selt werden soll, erfüllt werden können. Dabei kann es        lifizierte Beschäftigung.
sich um einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Arbeits-

                                                     HINWEIS
  IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung – Leitfaden zum § 16d Aufenthaltsgesetz: neu, sobald neu erstellt

7 Vgl. AufenthG.

                                                                                                 Förderprogramm IQ   15
5. SPRACHE

Welches Sprachniveau ist zur Visumserteilung notwendig?
Die Visastellen richten sich dabei nach den Mindest-         Wenn keine Angaben eines Bildungsanbieters vorlie-
voraussetzungen, die der Bildungsanbieter der ge-            gen, fordern die Visastellen:
planten Maßnahme voraussetzt oder die im Falle von             	Mindestniveau A2, es sei denn, der vorausgehen-
§ 16 d Abs. 5 im Rahmen einer Prüfung nachgewiesen               de Spracherwerb ist Bestandteil der geplanten
werden müssen.                                                   Qualifizierungsmaßnahme.

Welche Sprachzertifikate akzeptieren die Visastellen?
Auszüge Visumshandbuch Auswärtiges Amt 6/2019: Als           In Deutschland abgelegte Sprachprüfungen kön-
Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprach-          nen dann anerkannt werden, wenn sie von einem
zertifikate anerkannt werden, die auf einer standardi-       der oben genannten Prüfungsanbieter oder einem
sierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Asso-          ihrer Prüfungslizenznehmer durchgeführt wurden.
ciation of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.        Sprachzertifikate von anderen Sprachschulen, auch
Dies trifft derzeit (Stand 8/2019) für Zertifikate folgen-   wenn sie über die Zulassung zur Durchführung von
der Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:              Integrationskursen verfügen, sind nicht anerken-
  	Goethe-Institut e.V.,                                    nungsfähig. Davon ausgenommen sind Zeugnisse für
  	telc GmbH,                                               Fachsprachenprüfungen, sofern diese von einem da-
  	Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),                     für zugelassenen Prüfinstitut ausgestellt wurden.
  	TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität
    Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprach-           Ausnahmen von der Vorlage eines
    prüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).                  Sprachnachweises:
                                                             Das Vorliegen von Deutschkenntnissen auf dem Ni-
Grundsätzlich wird bei diesen Anbietern unterstellt,         veau B1 oder darunter kann unterstellt werden, wenn
dass die zugrundeliegende Prüfung auch im Ausland            der/die Antragstellende
anhand der einschlägigen Prüfvorschriften und mit              	den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (Kompetenz-
der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt wurde. Ins-             stufe B1) nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 IntV bestanden hat,
besondere wird davon ausgegangen, dass die Anbie-              	vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Er-
ter vor Ort Maßnahmen zur Korruptionsprävention                  folg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) be-
und gegen Täuschungsversuche ergreifen.                          sucht hat, wenn dieser Schulbesuch nicht mehr als
    Es sollten in der Regel nur Zertifikate akzeptiert           5 Jahre zurück liegt,
werden, bei denen                                              	einen Hauptschulabschluss oder wenigstens ei-
  	das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurück           nen gleichwertigen deutschen Schulabschluss
    liegt. Sind einzelne Module wiederholt worden,               erworben hat,
    gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls.            	in die zehnte Klasse einer weiterführenden
    Ein Zertifikat kann nur dann als Nachweis dienen,            deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasi-
    wenn alle Prüfungsbestandteile bestanden wur-                um oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder
    den. Das Ablegen verschiedener Prüfteile bei un-           	ein Studium an einer deutschsprachigen Hoch-
    terschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend.             schule oder Fachhochschule oder eine deutsche
                                                                 Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

16   FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
6. BERATUNG

Welche Informations- und Beratungsangebote zum Anerkennungsverfahren gibt es?
  = INFORMATIONEN FÜR RATSUCHENDE |        = INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMEN

 		IQ Beratungsangebote: www.iq-netzwerk-nrw.de/       		Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
    angebote/anerkennungsberatung                           (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit:
 		 IQ NRW Online Anerkennungsberatung:                     recognition@arbeitsagentur.de
		  www.iq-netzwerk-nrw.de/                             		 Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nord-
		anerkennungserstberatung                                  rhein-Westfalen: www.bezreg-koeln.nrw.de/
    IQ Qualifizierungsangebote:                             brk_internet/leistungen/abteilung02/21/zent-
		  www.iq-netzwerk-nrw.de/angebote/                        ralstelle_fachkraefteeinwanderung_nrw/index.
		qualifizierungsmassnahmen/                                html
 		IQ NRW mobiles Schulungsteam:                          	ZAV – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung:
		  www.iq-netzwerk-nrw.de/schulungsteam                    www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite

Welche Kosten entstehen?
In der Regel gibt es häufig folgende Kostenfaktoren:     	Visumsgebühren (75,-  €)
  	Deutschkurs                                          	Nachweis Lebensunterhalt (kein „Kostenfaktor“
  	Übersetzungen (wenn Unterlagen nicht auf               im engeren Sinne, aber hier müssen unter Um-
    Deutsch oder Englisch)                                 ständen im Visumsverfahren 947,-  € (Stand 2020)
  	beglaubigte Kopien; evtl. Kosten für Haager Apos-      pro Monat oder entsprechend zu erwartende Ein-
    tille oder Legalisation                                künfte nachgewiesen werden)

                                                                                       Förderprogramm IQ   17
Verfahrensgebühr (aktuell 150–350  €)                             	eventuell Gebühr Gesundheitsamt für Berufser-
     	Anpassungslehrgang/Vorbereitungskurs Kenntnis-                      laubnis
       prüfung bei festgestellten wesentlichen Unter-                    	Reisekosten
       schieden                                                          	Evtl. Kosten für „beschleunigtes Fachkräfteverfah-
     	Gesundheitszeugnis zur Vorlage beim Gesund-                         ren“ (411,-  €), wenn d. Arbeitgeber*in diese Kos-
       heitsamt                                                            ten nicht trägt.
     	Strafregisterauszug/polizeiliches Führungszeugnis

Welche Dokumente werden für das Anerkennungsverfahren benötigt?8
     	vollständig ausgefüllter und unterschriebener An-                   in deutscher oder englischer Sprache ist ausrei-
       tragsvordruck (handschriftlich mit Vor- und Nach-                   chend. ECTS-Punkte oder andere Punktsysteme
       namen unterschrieben)                                               können nur berücksichtigt werden, wenn sich aus
     	tabellarischer Lebenslauf                                           dem Nachweis ein Umrechnungsschlüssel (z. B. 1
     	Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Wenn kein Wohn-                       ECTS Punkt = 25 Stunden) für die jeweiligen Fä-
       sitz in NRW angegeben werden kann (eingetra-                        cher ergibt.
       gene Adresse im Antragsvordruck ausreichend),                     	Stundennachweise: wenn die Ausbildung an einer
       kann z. B. eine Bescheinigung zur beabsichtigten                    Fachschule (z. B. Mittelschule) absolviert wurde,
       beruflichen Niederlassung in NRW (einfache Ab-                      ist eine Bescheinigung erforderlich, aus der die
       sichtserklärung ist ausreichend), ein familiärer Be-                Ausbildungsinhalte (inkl. Stundenumfang) ersicht-
       zug oder eine Meldebescheinigung beigefügt wer-                     lich werden. Falls bei dem Nachweis die wöchent-
       den.                                                                lichen Stunden pro Fach angegeben sind, ist es
     	Kopie des Personalausweises oder Reisepasses                        unbedingt erforderlich, dass auch die Anzahl der
       (die Beglaubigung bzw. Übersetzung ist nicht not-                   Unterrichtswochen pro Schuljahr bzw. Semester
       wendig)                                                             aufgeführt ist (eine einfache Kopie des Originals
     	Standesamtliches Dokument über die Namens-                          und eine Übersetzung in deutscher oder engli-
       führung z. B. Heiratsurkunde (nur erforderlich bei                  scher Sprache ist ausreichend).
       einer Änderung des Familiennamens) als unbe-                      	Nachweise über die Berufstätigkeit im erlern-
       glaubigte Kopie und in deutscher Übersetzung                        ten Beruf und Zusatzqualifikationen (der Beruf
     	Diplome oder Prüfungszeugnisse (als beglaubigte                     muss tatsächlich und rechtmäßig ausgeübt sein).
       Kopie in Originalsprache und einer von einem öf-                    Berufserfahrung ist nur berücksichtigungsfähig,
       fentlich bestellten bzw. beeidigten Übersetzer ge-                  sofern der Beruf mindestens drei Jahre (Vollzeit-
       fertigte deutsche oder englische Übersetzung)                       äquivalent) ausgeübt wurde. Nicht berücksichti-
     	Arbeitslizenzen, Fachprüfungsnachweise, Regis-                      gungsfähige Berufserfahrung ist zum Beispiel ein
       tereinträge (eine Bescheinigung, die nachweist,                     Praktikum in Deutschland oder auch berufsfrem-
       dass in dem Ausbildungsland die Berechtigung zur                    de Tätigkeiten (z. B. Tätigkeit in der Verwaltung
       Berufsausübung vorliegt – als beglaubigte Kopie in                  in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen). Der
       Originalsprache und in einer von einem öffentlich                   Nachweis über die Berufstätigkeit muss in Origi-
       bestellten bzw. beeidigten Übersetzer gefertig-                     nalsprache und in einer von einem öffentlich be-
       ten deutschen oder englischen Übersetzung. Eine                     stellten bzw. beeidigten Übersetzer gefertigten
       Apostille im Original wird ebenfalls akzeptiert.)                   deutschen Übersetzung als beglaubigte Kopie vor-
     	Diploma supplement/Anhang zum Diplom. Sofern                        gelegt werden.
       die Ausbildung an einer Hochschule absolviert                     	ggf. frühere Entscheidungen zu einer Berufsaner-
       wurde, ist ein Anhang zum Diplom ausreichend,                       kennung, Entscheidungen von anderen Bundes-
       soweit die Ausbildungsinhalte (und Stundenum-                       ländern, einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder
       fang) ersichtlich werden. Wenn bei dem Nachweis                     einem Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen
       die wöchentlichen Stunden pro Fach angegeben
       sind, ist es unbedingt erforderlich, dass auch die
       Anzahl der Unterrichtswochen pro Schuljahr bzw.
       Semester aufgeführt sind. Eine einfache Kopie

8	Quelle: Antragsformular LPA „Drittstaaten“: www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-PuG-Start/pdf-Gesundheitsfachberufe/Antrag-Dritt-
   staat-2020.pdf

18     FAQ „Pflegefachkräfte aus dem Ausland für NRW“
7. FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Wer wird unterstützt?
 	Eine Verfahrensfinanzierung/-unterstützung für                  Kosten für das Anerkennungsverfahren und bis zu
   noch im Ausland ansässige Personen ist derzeit                  3000  € bei den Kosten für Qualifizierungsmaßnah-
   nicht gegeben. Das Verfahren und alle damit ver-                men unterstützt werden. Informationen zum Aner-
   bundenen Kosten müssen in der Regel selbst be-                  kennungszuschuss sind zu finden unter www.aner-
   zahlt werden. Unter Umständen unterstützt/finan-                kennungszuschuss.de.
   ziert d. potenzielle Arbeitgeber*in das Verfahren.            	Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland kommen
 	Wer sich bereits seit mindestens drei Monaten in                unter Umständen auch Unterstützungsmöglichkei-
   Deutschland aufhält und bestimmte Einkommens-                   ten durch Jobcenter und Arbeitsagenturen (SGB II/
   grenzen nicht überschreitet, kann über den „An-                 SGB III) in Frage.
   erkennungszuschuss“ bis maximal 600  € bei den

                                                       HINWEIS
 Sowohl für den Anerkennungszuschuss als auch für die Fördermöglichkeiten durch Jobcenter oder Arbeitsagentur gilt,
 dass Leistungen nicht nachträglich beantragt werden können, sondern umgekehrt: Der Antrag auf Anerkennung, der
 Übersetzungsauftrag etc. kann erst gestellt werden, wenn eine Bewilligung der (anteiligen) Kostenübernahme erfolgt ist.

Was kann über den Anerkennungszuschuss gefördert werden?
 	Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerken-                 	Kosten für Beratung und Unterstützung beim Zu-
   nungsverfahrens, 	                                             gang zu Maßnahmen und Praktika (bspw. durch
 	Maßnahmen wie Anpassungslehrgänge, Anpas-                       Qualifizierungsbegleitung).
   sungsqualifizierungen, Vorbereitungskurse auf Eig-
   nungs- und Kenntnisprüfungen inklusive überbe-              Nicht förderfähig sind Kosten für Sprachkurse und
   trieblicher Lehrlingsunterweisung,                          Sprachprüfungen; nicht förderfähig sind ferner Fahrt-
 	Prüfungsgebühren,                                           kosten im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen
                                                               sowie sonstige individuelle Bedarfe (z. B. Lebenshal-
                                                               tungskosten).

Welche Finanzierungsmöglichkeiten und kostenlose Angebote zu
Ausgleichsmaßnahmen gibt es?
 	Kostenlose Angebote des IQ Netzwerks NRW:                       (weniger als 250 Beschäftigte) durch die Bundes-
       www.iq-netzwerk-nrw.de/angebote/angebotsu-                      agentur für Arbeit (früher „WeGeBau“). www.bmas.
       ebersicht-homepageblock-alle-qualifizierungen-                  de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbil-
       und-schulungen/                                                 dungsfoerderung/weiterbildungsfoerderung.html
 	Unterstützungsmöglichkeiten durch das „Individual-        	Für Unternehmen: Für bestimmte Personengrup-
       budget“ des IQ Netzwerks NRW bei Vorliegen der                  pen (die in der Regel schon länger im Inland ansäs-
       Fördervoraussetzungen                                           sig sind) unter bestimmten Bedingungen der sog.
 	Unterstützungsmöglichkeiten durch Arbeitsagen-                  „Eingliederungszuschuss“ der Arbeitsagentur.
       tur/Jobcenter über Bildungsgutschein für AZAV-zer-
       tifizierte Angebote bei Vorliegen der Fördervoraus-
       setzungen
 	Für Unternehmen: Förderung berufl. Weiterbil-
       dung geringqualifizierter Mitarbeiter*innen sowie
       Beschäftigter in kleinen u. mittleren Unternehmen

                                                                                                    Förderprogramm IQ      19
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