FC Flethsee - SV Brokdorf
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FC Flethsee Hygienekonzept des FC Flethsee zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs Allgemeine Informationen Vereins-Informationen: Verein SG Flethsee / Brokdorf Ansprechpartner für Hygienekonzept Sönke Nagel E-Mail Strafraumtaucher@web.de Telefonnummer 01792421053 Adresse der Sportstätte A-Platz, 25554 Flethsee Flethsee, den 18.08.2020____________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Grundsätzliches: Das hier vorliegende Konzept gilt für die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs für die SG Flethsee/Brokdorf und ist für das Sporttreiben, insbesondere das Fußballtraining und - spielen, im Außenbereich – nicht aber für den Hallensport – ausgerichtet. Als Grundlage dieses vereinsinternen Konzeptes dienen das DFB-Konzept „Zurück auf den Platz“ sowie Hinweise des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV).
1. Allgemeine Hygieneregeln: • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) werden unterlassen. • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch). • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände. • Alle Vereinsmitglieder werden auf die allgemeinen Hygieneregeln und das vereinsinterne Konzept hingewiesen. 2. Gesundheitszustand/Verdachtsfälle Covid-19 • Der Gesundheitszustand aller am Training/Spiel Beteiligten wird vor jeder Einheit abgefragt. Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist nur bei einem symptomfreien Gesundheitszustand erlaubt. • Liegt eines der folgenden Symptome vor, bleibt die betroffene Person zu Hause, bzw. kontaktiert einen Arzt: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome). Die gleiche Anweisung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen. • Im Verdachtsfall eines Covid-19-Erkrankten wird der Trainingsbetrieb für die Mannschaft umgehend eingestellt, bis Klarheit über den Verdacht besteht. • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Bedingungen zur Quarantäne. Maßnahmen zum weiteren Vorgehen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzusprechen. 3. Organisatorisches • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. • Ansprechpartner*in für Fragen zum Hygienekonzept ist Sönke Nagel. • Alle Trainer*innen und Spieler*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen eingewiesen. Eine Einweisung erfolgt im Rahmen des Spielbetriebs auch für das gegnerische Team, Schiedsrichter*innen und Zuschauer*innen. • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten (insbesondere im Eingangsbereich) ausgestattet. Insgesamt sind 4 Desinfektionsspender/Waschbecken frei zugänglich. • Eine Dokumentation aller Trainingsbeteiligten je Trainingseinheit erfolgt durch den*die zuständige*n Trainer*in. • Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes. Die individuelle Anreise (z.B. zu Fuß, mit dem Fahrrad, etc.) wird nach Möglichkeit empfohlen. • Ankunftszeiten der Mannschaften werden zeitlich versetzt geplant, um ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Teams zu verhindern. • Spieler*innen sind dazu aufgefordert ihre eigenen Getränke mitzubringen. • Aushänge auf dem Vereinsgelände weisen auf die Hygiene- und Abstandsregeln hin. • Markierungen auf dem Boden weisen ggf. auf nötige Abstände hin.
4. Regelungen Kabinen/Sammelduschen • Insgesamt verfügt der FC Flethsee über 2. Davon werden 2 zur Verfügung gestellt. • In den Innenräumen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. • Eine gleichzeitige Nutzung des Kabinentraktes von mehreren Mannschaften wird verhindert. • Die Einteilung der Kabinen ist wie folgt geplant: Linke Kabine für Heim / Rechte Kabine. • Alle Kabinen werden regelmäßig gelüftet und regelmäßig gereinigt. • Insbesondere in den Toiletten stehen ausreichend Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung. 5. Regelungen auf dem Trainingsplatz (im Trainingsbetrieb) • Durch die räumliche und/oder zeitliche Trennung wird die Vermischung mehrerer Mannschaften auf dem Platz und in den Kabinen verhindert. • Auf das Händewaschen vor und direkt nach dem Training wird hingewiesen. • Besprechungen finden nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands statt. • Trainingsmaterialien und Leibchen werden nach jeder Einheit gereinigt und gewaschen. 6. Regelungen für den Spielbetrieb • Wir informieren das gegnerische Team und den*die Schiedsrichter*in bereits im Vorfeld über unser Hygienekonzept und die örtlichen Gegebenheiten. • Ankunftszeiten werden im Vorfeld abgesprochen, um ein frühzeitiges Aufeinandertreffen aller Beteiligten zu verhindern. • Es wird dafür gesorgt, dass die Mannschaften unterschiedliche Wege zu den Kabinen und zum Platz nutzen, bzw. eine zeitliche Entzerrung abgesprochen. • Durch klar gekennzeichnete Markierungen wird die jeweilige technische Zone gut sichtbar markiert. • Auf ein gemeinsames Einlaufen/Handshake wird verzichtet. • Die Eintragung des Spielberichts im DFBnet werden die am Spiel beteiligten Vereine im Vorfeld auf eigenen Endgeräten tätigen. Der Schiedsrichter bekommt als Einziger die Möglichkeit vor Ort ein Endgerät zu nutzen. • Die Dokumentation aller am Spiel Beteiligten wird mit einer Liste vor Spielbeginn erfasst • Absprachen vor dem Spiel/in der Halbzeit finden nach Möglichkeit nur draußen statt. Drinnen werden die Ansprachen auf das nötige Minimum reduziert. • Leibchen und sonstige Materialien werden nach dem Spiel gereinigt.
7. Regelungen für Zuschauer • Die Gegebenheiten unserer Sportanlage ermöglichen eine maximale Zuschauerzahl von 150 pro Spiel unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht: a. Zugangsbereich sowie Abstandsmarkierungen b. Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage c. Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen d. Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt. • Die Kontaktdaten aller Zuschauer werden von Sönke Nagel bzw. Ordner erfasst und verwaltet. • Die Kontaktdaten werden mindestens vier Wochen aufbewahrt. • Den Einlass der Zuschauer organisieren wir wie folgt: Im Zugangsbereich zum Kiosk/Kabinenbereich wird eine Zugangsstelle eingerichtet, an dem Zuschauen eingewiesen und die Kontaktdaten erfasst werden. • Eine strikte Trennung von Mannschaften und Zuschauern wird garantiert. • Um den Aufenthalt der Zuschauer auf der Sportanlage zu reduzieren, wird der Eintritt erst ab 30 Minuten vor dem Spiel gestattet und im Vorfeld kommuniziert. • Die Einhaltung des Mindestabstands am Spieltag wird durch Sönke Nagel bzw. durch Ordner kontrolliert. 8. Regelungen für den Verkauf von Speisen: • Für die Einhaltung aller Auflagen im Vereinsheim ist Sönke Nagel bzw. Vereinsoffizielle verantwortlich. • Kontaktdaten von Gästen des Vereinsheims werden gesondert aufgenommen. • Auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird hingewiesen. • Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten und durch sichtbare Markierungen unterstützt. • Die Räumlichkeiten werden während der Öffnungszeiten dauerhaft gelüftet. • Die Räumlichkeiten werden nach der Nutzung gereinigt. Flethsee, den 18.08.2020____________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift
FC Flethsee Hygienekonzept zur Nutzung der Umkleiden und Duschenräume des FC Flethsee 1. Personenanzahl und Abstand • Spieler*innen, die in einer Mannschaft miteinander trainieren, dürfen sich ohne weitere Auflagen in einer Kabine umziehen und eine Sammeldusche nutzen. Hierbei ist zu beachten, dass sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig in einer (Dusch- ) Kabine aufhalten. • Sind mehr als 10 Spieler*innen einer Mannschaft beim Training, müssen sich die Spieler auf 2 Kabinen verteilen. • Der Kabinentrakt darf nur von 2 Mannschaften gleichzeitig benutzt werden, wobei die eine Mannschaft die linke und die andere Mannschaft die rechte Seite des Kabinentraktes zu nutzen hat. Eine Vermischung der beiden Mannschaft ist nicht gestattet ist. • Eine nachfolgende Mannschaft darf den Kabinentrakt erst betreten, wenn die Mannschaft davor die Kabinen komplett verlassen hat. • Eventuell sind die Trainingszeiten so zu organisieren, dass immer nur 2 Mannschaften einen gemeinsamen Trainingsbeginn oder ein gemeinsames Trainingsende haben, um einen Stau vor den Umkleiden zu vermeiden. • Hinweisschilder auf Hygiene- und Abstandsregelungen (Mindestabstand, Husten- und Nieskette, Händewaschen, nicht ins Gesicht fassen, Desinfektionsmittel nutzen) sind für alle gut sichtbar aufzuhängen. • Beim Betreten und Verlassen der Umkleiden ist der Mindestabstand zu anderen Gruppen/Personen einzuhalten. Ein Nasen- Mundschutz kann bei Bedarf getragen werden. • Nur Personen, die in der Teilnehmerliste geführt werden und deren Kontaktdaten bekannt sind, dürfen die Dusch- und Umkleideräume betreten. • Finden Fußballspiele statt, so haben zuerst die Schiedsrichter und anschließend die Gastmannschaften Vorrang bei der Kabinenbenutzung. Eine entsprechende Absprache ist zu kommunizieren. 2. Hygieneregeln • Für die Nutzung von Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsspender durch den Verein bereitzustellen. • In dem Umkleiden stellt der Verein Spender mit Desinfektionsmittel bereit. • Beim Betreten der Umkleiden sollten die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. • Für eine regelmäßige Durchlüftung ist zu sorgen. • Nach jeder Benutzung der Umkleiden und der Duschen können oft berührte Bereiche (Wasserhähne, Türklinken, Ablageflächen, Waschbecken) durch die Benutzer desinfiziert werden. • Die Umkleideräume und Duschen werden durch die Reinigungskraft des Vereins gründlich gereinigt. 3. Der Trainer hat auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten.
FC Flethsee Hygienekonzept bei Spielbetrieb Fussball auf der Sportanlage des FC Flethsee Allgemeines Bei der Durchführung von Test-, Freundschafts-, Pokal-, und Ligaspielen auf dem Gelände der Sportanlage des FC Flethsee ist Folgendes zu beachten: • Grundlage für die Nutzung bilden die 10 Leitplanken des DOSB, der Leitfaden „Zurück ins Spiel“ vom DFB, das „Hygienekonzept des FC Flethsee“ und das „Hygienekonzept zur Nutzung der Umkleiden und Duschen des FC Flethsee.“ • Die oben genannten Grundlagen und das Hygienekonzept „Spielbetrieb Fußball des FC Flethsee“ sind öffentlich sichtbar auszuhängen und den Gastmannschaften sowie den Schiedsrichtern rechtzeitig vor Anpfiff, spätestens 24 Stunden, vorher zur Verfügung zu stellen. • Dass Sportgelände ist in 3 Zonen eingeteilt: a. Zone 1: Spielfeld/Auswechselbank/Wechselzone b. Zone 2: Umkleidebereiche (Bitte gesondertes Konzept beachten) c. Zone 3: Zuschauerbereiche (links und rechts vom Spielfeld) • Markierungen und Hinweisschilder erleichtern die Einhaltung der Vorgaben und Abstandsregeln. • Auf eine strikte Trennung von Mannschaften und Zuschauern ist zu achten. • Bei der Festsetzung von Fußballspielen sind Übergangszeiten einzuplanen sowie der allgemeine Trainingsbetrieb zu berücksichtigen, um ein Aufeinandertreffender verschiedenen Gruppen/ Mannschaften zu verhindern. • Die Belegung der Umkleiden und Duschen ist sorgfältig zu planen. • Bestenfalls kommen die (Gast-)Spieler/ Mannschaften umgezogen erst kurz vor dem Aufwärmen zum Platz. (ein Umkleiden vor Ort ist möglich) Das gesamte Hygienekonzept des FC Flethsee, das Hygienekonzept Spielbetrieb Fussball, das Hygienekonzept zur Nutzung der Umkleiden und Duschen und die 10 Leitplanken des DOSB sind im öffentlich ausgehängt und können eingesehen werden. Der Leitfäden „Zurück auf den Platz“ „und „Zurück ins Spiel“ des DFB sowie das „Das Konzept zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs für Vereine“ des SHFV sind auf der Homepage des jeweilen Verbandes einzusehen. Fragen können an Sönke Nagel (FC Flethsee) gestellt werden.
Gesonderte Regelungen für den Spielbetrieb Zone 1 (Spielfeld/Auswechselbank/Wechselzone): • Für Spieler und Personen, die sich in Zone 1 aufhalten, ist der Mindestabstand innerhalb der Mannschaften aufgehoben. • Der Mindestabstand gilt allerdings weiterhin zwischen den beiden am Spiel beteiligten Mannschaften und dem/den Schiedsrichter(n) vor und nach dem Spiel und in Besprechungszeiten. Während des Spieles ist der Abstand dagegen zwischen den aktiv am Spiel Beteiligten aufgehoben. • Eine Mannschaft darf aus maximal 18 Spielern bestehen, die von maximal 3 Betreuern begleitet werden. Andere der Mannschaft zugehörigen Personen gelten als Zuschauer und dürfen sich nicht in Zone 1 aufhalten. • Die Eintragung des Spielberichts im DFBnet erfolgt bestenfalls schon vorab. • Der Gastverein hat eine Teilnehmerliste aller Spieler/Betreuer/Trainer mit allen Kontaktdaten vor Spielbeginn beim Trainer der Heimmannschaft abzugeben (Die „Liste_Kontaktdaten Spieler und Betreuer-Spielbetrieb SG“ kann als Vorlage genutzt werden. Diese wird vor Ort oder mit dem Übersenden des Hygienekonzepts übermittelt). • Der Heimtrainer hat ebenfalls eine Teilnehmerliste aller Spieler/Betreuer/Trainer mit allen Kontaktdaten vor Spielbeginn zu erstellen (Die „Liste_Kontaktdaten Spieler und Betreuer- Spielbetrieb SG“ soll als Vorlage genutzt werden. Diese wird vor Ort oder mit dem Übersenden des Hygienekonzepts übermittelt). • Der/die Schiedsrichter hat/haben seine/ihre Kontaktdaten vor Spielbeginn beim Heimtrainer abzugeben. (Der „Kontaktbogen_Schiedsrichter - Spielbetrieb SG“ kann als Vorlage genutzt werden. Dieser wird vor Ort oder mit dem Übersenden des Hygienekonzepts übermittelt). • Absprachen vor dem Spiel und in der Halbzeit finden nach Möglichkeit nur draußen statt. In Zone 1 muss dafür kein Mindestabstand eingehalten werden. Drinnen werden die Ansprachen auf das nötige Minimum reduziert, dort gilt weiterhin der Mindestabstand. • Auf ein gemeinsames Einlaufen/Handshake wird verzichtet. • In Zone 1 dürfen sich nur die für den Spielbetrieb notwendigen Personengruppen befinden: a. Spieler*innen (max. 18) b. Trainer*innen (max. 3) c. Funktionsteams d. Schiedsrichter*innen e. Sanitäts- und Ordnungsdienst f. Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
Zone 2 (Umkleidebereiche): • Das „Hygienekonzept zur Nutzung der Umkleiden und Duschen des FC Flethsee“ ist zu beachten. • Erst Schiedsrichter und anschließend die Gastmannschaften haben Vorrang bei der Benutzung der Duschen und Umkleiden. • Zum Spielbetrieb sind die Umkleiden und Duschen durch Beschilderung zuzuweisen. • Nur Personen, die Zutritt zur Zone 1 haben, betreten den Kabinentrakt. • Die Gastmannschaft darf ihre persönlichen Gegenstände in einer ihrer Kabinen während des Spiels lagern. • Übergangszeiten zwischen angesetzten Spielen ist großzügig einzuplanen. Gesonderte Regelungen für Zuschauer Zone 3 (links und rechts vom Spielfeldrand): • Die Gegebenheiten der Sportanlage ermöglichen eine maximale Zuschauerzahl von 150 Zuschauern pro Spiel unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. • Zuschauer, die in einem Haushalt leben, brauchen untereinander keinen Mindestabstand einzuhalten. • Feste Sitzplätze werden nicht ausgewiesen. • Die Bereiche für Zuschauer sind sichtbar kennzeichnet. • Der Kioskbereich ist nicht für Zuschauer freigegeben, damit beim Verkauf am Kiosk auch dort ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. • Beschilderungen und Markierungen weisen auf die Einhaltung des Mindestabstandes hin. • Die Kontaktdaten aller Zuschauer werden von den Ordnern des FC Flethsee vollständig erfasst. (s. Erfassungsbogen der Kontaktdaten für Zuschauer). • Der Zutritt für Zuschauer ist erst kurz vor Anpfiff des Spiels gestattet. Kontaktdaten: • Die Liste mit den Kontaktdaten der Zuschauer werden vom Heimtrainer mit den Listen beider Mannschaften und der Schiedsrichter in den Trainerraum gebracht und dort in einem Umschlag zusammengefügt. • Die Kontaktdaten werden mindestens vier Wochen in diesem Umschlag verschlossen im Trainerraum aufbewahrt.
Zoneneinteilung der Sportanlage des FC Flethsee Legende: Zone 1: - Betreten nur für Spieler, Betreuer Zone 1 und Trainer erlaubt. - Mindestabstand in einer Mannschaft aufgehoben B-Platz Zone 1 (Wechselzone, Spielerbank): Zone 1 Betreten nur für Spieler, Betreuer und Trainer erlaubt. - Mindestabstand in einer Mannschaft aufgehoben Hauptplatz Zone 2: Zone 2 - Umkleiden (Konzept beachten) Zuschauer Zone 3: - Zuschauerzonen Vereinsheim mit Mindestabstand muss eingehalten Umkleiden und werden Duschen
Kontaktdaten-Spieler-und-Betreuer (Spielbetrieb: SG Flethsee/Brokdorf Fußball) Spiel am: Zeit von: bis: Mannschaft: Nr. Name Adresse Telefon Email 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Trainer: Trainer/Betreuer: Trainer/Betreuer:
Schiedsrichter-Kontaktbogen (Spielbetrieb SG Flethsee/Brokdorf Fußball) Spiel am: Zeit von: bis: Heim - Mannschaft Gast - Mannschaft SG Flethsee / Brokdorf Schiedsrichter Nr. Name Adresse Telefon Email 1 2 3
SG Flethsee / Brokdorf Zuschauerliste während Corona (Liste ist zur Nachverfolgung bei Infektionsketten) Datum: Zeit von: bis: Stand: 14.08.2020 Nr. Name Adresse Telefon
Erhebung von Kontaktdaten nach der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 Tragen Sie Ihre Kontaktdaten in das folgende Formular ein und nehmen Sie bitte die folgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Kenntnis. Wir weisen darauf hin, dass nach § 4 Abs. 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung die Kontaktdaten wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Die vorsätzliche Angabe von falschen Kontaktdaten stellt gemäß § 21 Abs. 2 Corona-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit § 73 Abs. 1 a Nummer 24 Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer mit einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro (Regelsatz) geahndet werden kann. 1. Kontaktdaten Datum: Uhrzeit: Vorname: Nachname: Anschrift: Telefonnr. (nur soweit vorhanden): E-Mail-Adresse (nur soweit vorhanden): 2. Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Verantwortlicher: Sönke Nagel, Flethseer Straße 1a, 25572 Landscheide, Mail: Strafraumtaucher@web.de ………………………………………………………………………………………………………………………. (hier durch das Unternehmen auszufüllen: Anschrift des Verantwortlichen sowie Kontaktdaten für die Wahrnehmung von Rechten betroffener Personen) Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: Sönke Nagel, Flethseer Straße 1a, 25572 Landscheide, Mail: Strafraumtaucher@web.de ………………………………………………………………………………………………………………………. (hier durch das Unternehmen auszufüllen, soweit ein(e) Datenschutzbeauftragte(r) benannt ist) Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage, gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung: Sicherstellung der effektiven Rückverfolgbarkeit von Infektionen; es besteht eine Verpflichtung zur Erhebung der Kontaktdaten nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO i.V.m. § 4 Abs. 2 der Landesverordnung (siehe Auslage) zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung. Empfänger der erhobenen Kontaktdaten: Die Kontaktdaten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Die Kontaktdaten werden für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Ihre Rechte: Sie haben als betroffene Person in Bezug auf die erhobenen Kontaktdaten das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, sowie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Löschung. Nutzen Sie zur Wahrnehmung Ihrer Rechte die obigen Kontaktdaten des Verantwortlichen. Der Verantwortliche wird eine Löschung der Kontaktdaten unabhängig davon nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vornehmen. Es besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für Datenschutz, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, www.datenschutzzentrum.de). Stand: 28.07.2020 – ULD
FAQ zum Thema Datenschutz im Rahmen der Kontaktnachverfolgung von Zuschauern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ab dem 19. August sind in Schleswig-Holstein Test- und Freundschaftsspiele mit Zuschauern wieder erlaubt. Dabei ist der Veranstalter, also der Heimverein, dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der Zuschauer zu sammeln. Anbei beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Kontakterhebung. In welcher Form müssen die Kontaktdaten erhoben werden? Wir empfehlen die Nutzung unseres Musterformulars, das Sie auf der Homepage des Verbandes unter www.shfv-kiel.de herunterladen können. Bitte sehen Sie von Vorlagen in Tabellenform ab. Diese Vorlagen entsprechen den nötigen Datenschutzverordnungen nicht. Welche Kontaktdaten müssen abgefragt werden? Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift und (soweit vorhanden) Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Wie lange müssen die Kontaktdaten aufbewahrt werden? Über einen Zeitraum von vier Wochen. Anschließend müssen diese vernichtet werden (z.B.geschreddert). Dürfen die Daten anderweitig verwendet werden? Nein, die Daten dürfen nicht für andere Zwecke (z.B. Werbung, etc.) verwendet werden! Wann muss der Veranstalter die Daten herausgeben? Sofern das Gesundheitsamt (die zuständige Behörde) die Daten anfordert, müssen diese herausgegeben werden. Was muss während des Erhebungsvorgangs beachtet werden? Halten Sie im Idealfall mehrere Stifte bereit und sorgen Sie für eine regelmäßige Desinfektion. Bitten Sie die Zuschauer ggf. eigene Stifte zu nutzen. Was muss der zuständige Verein ansonsten beachten? Es muss gewährleistet werden, dass Unbefugte nicht auf die Daten zugreifen können. Bewahren Sie Die Unterlagen beispielsweise in einem abschließbaren Schrank, Tresor, etc. auf. Was ist zu tun, wenn ein Zuschauer die Angabe seiner Daten verweigert? Der Person ist der Zugang zur Sportanlage bzw. zum Spiel zu untersagen. (Stand: 14. August)
ZURÜCK INS SPIE L A L L G E M E I N E H YG I E N E R E G E LN Bei coronaverdächtigen Symptomen wie Husten und Fieber zu Hause bleiben Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) Tragen von Mund-Nase-Schutz in allen geschlossenen Räumen Vermeiden von körperlichen Begrüßungsritualen (zum Beispiel Händedruck/Umarmungen) Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände Grundsätzlich gelten immer die aktuellen, lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
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