Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV - Teilnutzungsplan "Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg" Kanton Schwyz Gemeinde Feusisberg Vorprüfung - Gemeinde ...

 
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Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV - Teilnutzungsplan "Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg" Kanton Schwyz Gemeinde Feusisberg Vorprüfung - Gemeinde ...
Kanton Schwyz
                       Gemeinde Feusisberg

                 Vorprüfung

               Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg»
               Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV

     274-05
6. Juli 2020
Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV - Teilnutzungsplan "Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg" Kanton Schwyz Gemeinde Feusisberg Vorprüfung - Gemeinde ...
Impressum

Auftrag                                Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg»

Auftraggeber                           Hochbauamt Kanton Schwyz
                                       Postfach 1252
                                       6431 Schwyz

Auftragnehmer                          Remund + Kuster
                                       Büro für Raumplanung AG
                                       Poststrasse 4
                                       8808 Pfäffikon SZ

                                       055 415 00 15
                                       info@rkplaner.ch
                                       www.rkplaner.ch

Bearbeitung                            Marcel Rust, Christoph Lanker, Daniel Hauser

Titelbild                              aus Höfner Volksblatt vom 29.11.2018
Qualitätsmanagement

T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
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Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV - Teilnutzungsplan "Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg" Kanton Schwyz Gemeinde Feusisberg Vorprüfung - Gemeinde ...
Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                                                                              3

Inhaltsverzeichnis

1.               Einleitung ............................................................................................... 5
1.1              Ausbauabsichten ................................................................................. 5
1.1.1            Bestehender Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg ................................. 5
1.1.2            Beabsichtigter Ausbau / Wettbewerb ............................................... 5
1.2              Verfahren ............................................................................................... 6
1.2.1            Allgemein ............................................................................................... 6
1.2.2            Bisheriger Verlauf .................................................................................. 6

2.               Planungsrechtliche Rahmenbedingungen........................................ 7
2.1              Grundlagen Bund ................................................................................. 7
2.1.1            Sachpläne ............................................................................................. 7
2.1.2            Inventare................................................................................................ 7
2.2              Grundlagen Kanton ............................................................................. 8
2.2.1            Kantonaler Richtplan ........................................................................... 8
2.2.2            Kantonale Naturgefahrenkarte .......................................................... 9
2.2.3            Wald und Gewässer ........................................................................... 10
2.2.4            Erschliessung ........................................................................................ 10
2.2.5            Kataster der belasteten Standorte ................................................... 12
2.2.6            Lärm ...................................................................................................... 12
2.3              Grundlagen Gemeinde ..................................................................... 14
2.3.1            Kommunaler Richtplan ...................................................................... 14
2.3.2            Bestehende Nutzungsplanung und Baureglement ........................ 14

3.               Teilnutzungsplan ................................................................................. 15
3.1              Rechtskräftiger Zonenplan ................................................................ 15
3.2              Anpassung des Zonenplans .............................................................. 15
3.3              Zonenplan mit Änderungen .............................................................. 17
3.4              Anpassung des Baureglements ........................................................ 17
3.5              Rodungsverfahren .............................................................................. 18

4.               Berücksichtigung von Zielen und Grundsätzen der Raumplanung ..
                 .............................................................................................................. 19
4.1              Ziele der Raumplanung gemäss Art. 1 RPG .................................... 19
4.1.1            Haushälterische Bodennutzung und Trennung von Baugebiet und
                 Nichtbaugebiet .................................................................................. 19
4.1.2            Es ist eine kompakte Siedlung zu schaffen ...................................... 19
4.1.3            Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu
                 schaffen und zu erhalten ................................................................... 19
4.2              Planungsgrundsätze der Raumplanung gemäss Art. 3 RPG ......... 19
4.2.1            Wohn- und Arbeitsgebiete sollen einander zweckmässig
                 zugeordnet sein und schwergewichtig an Orten geplant werden,
                 die auch mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen
                 sind ....................................................................................................... 19

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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                                                                              4

4.2.2            Es sollen Massnahmen getroffen werden zur besseren Nutzung der
                 brachliegenden oder ungenügend genutzten Flächen in
                 Bauzonen und der Möglichkeiten zur Verdichtung der
                 Siedlungsfläche ................................................................................... 20
4.2.3            Siedlungen, Bauten und Anlagen haben sich in die Landschaft
                 einzuordnen......................................................................................... 20
4.2.4            Für die öffentlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden
                 Bauten und Anlagen sind sachgerechte Standorte zu bestimmen.
                 Es sollen regionale Bedürfnisse berücksichtigt und störende
                 Ungleichheiten abgebaut werden. ................................................. 20
4.2.5            Es sollen nachteilige Auswirkungen von öffentlichen Bauten auf
                 die natürlichen Lebensgrundlagen, die Bevölkerung und die
                 Wirtschaft vermieden oder gesamthaft gering gehalten werden...
                 .............................................................................................................. 20

                 Beilagen ............................................................................................... 21

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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                                                          5

                      1.     Einleitung

                     1.1     Ausbauabsichten

                   1.1.1     Bestehender Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg

             Beschrieb       Im bestehenden Sicherheitsstützpunkt in Biberbrugg (SSB) befinden sich die
                             Amtsstelle der kantonalen Staatsanwaltschaft, Teile der Kantonspolizei so-
                             wie das Amt für Justizvollzug mit dem Kantonsgefängnis. Im Sicherheitsstütz-
                             punkt arbeiten rund 70 Mitarbeiter des Kantons.

                   Lage

              Sicherheits-
               stützpunkt
              Biberbrugg

          Hauptstrasse H8

            SOB-Bahnlinie

                             Lage des bestehenden                  Sicherheitsstützpunkts      Biberbrugg,   Quelle:   R+K/   Hintergrund:
                             webgis.sz.ch

                   1.1.2     Beabsichtigter Ausbau / Wettbewerb

    Ausbau Absichten         Der Regierungsrat hat im Jahre 2015 das Baudepartement beauftragt, die
        in Biberbrugg        Immobilienstrategie des Kantons Schwyz zu überarbeiten. Die überarbeitete
                             Immobilienstrategie sieht eine Reduktion der Mietobjekte vor. In Zukunft soll
                             die Verwaltung vermehrt in eigenen Gebäuden untergebracht werden.

                             Eine Machbarkeitsstudie für den Standort Biberbrugg zeigte ein erhebliches
                             Ausbaupotenzial. Durch den Ausbau in Biberbrugg soll ein Polizei- und Ver-
                             waltungszentrum entstehen. Das Hochbauamt rechnet mit zusätzlich ca.
                             300 bis 330 neuen Arbeitsplätzen in Biberbrugg.

Um- und Einzonung in         Um den geplanten Ausbau des Verwaltungszentrums Biberbrugg zu ermög-
  die Zone für öffentli-     lichen, ist eine Umzonung der Parzellen KTN 1111 und KTN 1291 von der
che Bauten und Anla-         Wohn- und Gewerbezone (WG3) in die Zone für öffentliche Bauten und An-
     gen und Rodung          lagen (Oe) nötig. Für eine optimale Nutzung des Standorts soll zudem das
                             kleine Waldareal, welches auf den Parzellen KTN 1110 und KTN 1290 liegt,
                             gerodet und in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe) eingezont
                             werden.

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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                        6

  Projektwettbewerb    Das Hochbauamt des Kantons Schwyz beabsichtigt, einen Projektwettbe-
                       werb für Generalplanerteams durchzuführen.

                1.2    Verfahren

               1.2.1   Allgemein

                       Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz
                       (§ 25 ff. PBG) hat die Teilnutzungsplanung folgendes Verfahren zu durchlau-
                       fen:

                       1.     Verabschiedung Entwurf Teilnutzungsplan durch den Gemeinderat
                              zuhanden des Informations- und Mitwirkungsverfahrens sowie der
                              kantonalen Vorprüfung;

                       2.     Prüfung der Eingaben des Mitwirkungsverfahrens und der Inhalte des
                              Vorprüfungsberichtes, Bereinigung der Teilnutzungsplanänderung;
                              Bericht über Mitwirkung;

                       3.     Öffentliche Auflage während 30 Tagen;

                       4.     Evtl. Einsprache- und Beschwerdebehandlung;

                       5.     Beschlussfassung durch Gemeindeversammlung/Urnenabstimmung;

                       6.     Genehmigung durch den Regierungsrat.

               1.2.2   Bisheriger Verlauf

         Vorprüfung

   Informations- und
Mitwirkungsverfahren

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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                          7

                   2.    Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

                  2.1    Grundlagen Bund

                 2.1.1   Sachpläne

Sachplan Infrastruktur   Im Sachplan Infrastruktur Schiene ist ein Doppelspurausbau zwischen Bi-
             Schiene     berbrugg und Schindellegi-Feusisberg als Vororientierung vermerkt. Die
                         Standortfestlegung ist in unmittelbarer Umgebung des Planungsperimeters.

                         Die bestehende Gleisinfrastruktur ist durch die Hauptstrasse H8 vom Pla-
                         nungsgebiet getrennt. Von einer Beanspruchung des Landes für den Dop-
                         pelspurausbau ist nicht auszugehen.

                 2.1.2   Inventare

                  BLN    Das Planungsgebiet liegt im Bundesinventar der Landschaften und Natur-
                         denkmäler (BLN) im Gebiet Nummer 1307, Glaziallandschaft Lorze – Sihl mit
                         Höhronenkette und Schwantenau.

                                                Bereich der
                                                Um-/ Einzonung

                         BLN-Gebiet, map.geo.sz, abgerufen am 25.03.2020

          Schutzziele    Die Schutzziele des BLN-Gebiets umfassen:
                         •     Die Moränenlandschaft mit ihrem reichen Formenschatz erhalten;
                         •     Die natürliche Dynamik der Flusslandschaften von Lorze und Sihl sowie
                               die Urtümlichkeit der nicht erschlossenen Flussabschnitte erhalten;
                         •     Die Tropfsteinhöhlen und Quelltuffkomplexe in den Höllgrotten erhalten;
                         •     Die weitgehend intakte Silhouette des Höhronen mit den zusammen-
                               hängenden, teilweise abgeschiedenen und ungestörten Waldgebieten
                               erhalten;

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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                                        8

                                 •     Die Hoch- und Flachmoore sowie die Trockenbiotope in ihrer Qualität,
                                       Vernetzung sowie ökologischen Funktion und mit ihren charakteristi-
                                       schen Pflanzen- und Tierarten erhalten;
                                 •     Die standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung erhalten und ihre
                                       Entwicklung zulassen;
                                 •     Die Kulturlandschaft mit ihrer charakteristischen Siedlungsstruktur, den
                                       landschaftsprägenden und kulturhistorisch bedeutenden Elementen,
                                       namentlich auch den landschaftsprägenden historischen Brücken im
                                       Lorzentobel, in ihrer Substanz erhalten.

                                 Das Planungsgebiet liegt am Rande des BLN-Gebiets. Der Gewässerraum
                                 der Alp ist eigentümerverbindlich gesichert. Mit der Durchführung des Pro-
                                 jektwettbewerbs kann dem Ziel einer angemessenen Einordnung ins BLN-
                                 Gebiet am besten entsprochen werden.

                        2.2      Grundlagen Kanton

                      2.2.1      Kantonaler Richtplan

          Siedlungsgebiet        Der Richtplan des Kantons Schwyz wurde am 24. Mai 2017 vom Bundesrat
      gemäss kantonalem          genehmigt. Im Richtplan des Kantons Schwyz ist das Siedlungsgebiet der
        Richtplan Schwyz 1       Gemeinden für den Bedarf bis 2040 festgelegt. Die Parzellen KTN 1110, KTN
                                 1111, KTN 1290 sowie KTN 1291 sind Teil des Siedlungsgebiets.

    Richtplanfestlegungen        Auf dem Planungsperimeter befinden sich Bauten und Anlagen des Kan-
           Planungsgebiet        tons. Im Rahmen des Teilnutzungsplans «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg»
                                 soll ein Ausbau ebendieser Bauten und Anlagen des Kantons ermöglicht
                                 werden.

1Kanton Schwyz, Amt für Raumentwicklung: Richtplan des Kantons Schwyz – Richtplantext und Karten Teile Nord und Süd, 24. Mai
2017.

                                 T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
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    Ausschnitt
Richtplankarte

                                                                                  Bereich der
                                                                                  Um- /Einzonung

         2.2.2   Kantonale Naturgefahrenkarte

                 Auf den Parzellen im Planungsperimeter ist keine Gefährdung vorhanden.
                 Angrenzend an das Planungsgebiet ist ein Gefahrenhinweis auf Hochwasser
                 aufgrund des Flusses Alp verzeichnet.

                                                                                         Bereich der
                                                                                         Um- /Einzonung

                 Naturgefahrenkarte, map.geo.sz, abgerufen am 25.03.2020

                 T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
                 Verfahren\1_Vorprüfung\Bericht\Erläuterungsbericht.docx
Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV - Teilnutzungsplan "Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg" Kanton Schwyz Gemeinde Feusisberg Vorprüfung - Gemeinde ...
Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                                 10

                        2.2.3      Wald und Gewässer

                        Wald       Das zu rodende Waldareal auf dem Planungsgebiet besitzt keine spezielle
                                   Funktion oder Qualität. Gleichzeitig mit diesem Nutzungsplanverfahren wird
                                   das Rodungsverfahren durchgeführt.

       Grundwasserschutz           Das Planungsgebiet liegt im Gewässerschutzbereich AO.

                                   Gewässerschutzbereiche AO werden zum Schutz der Wasserqualität oberir-
                                   discher Gewässer ausgeschieden, wenn diese zur Trinkwasserversorgung
                                   genutzt werden oder wenn diese indirekt eine Grundwasserfassungen spei-
                                   sen. 2

                                                             Bereich der
                                                             Um- /Einzonung

                                   Grundwasserschutzzone AO im Bereich der Teilnutzungsplanung, map.geo.sz, abgerufen am
                                   25.03.2020

                                   Gemäss Art. 32 Gewässerschutzverordnung sind in den Gewässerschutzbe-
                                   reichen kantonale Bewilligungen erforderlich.

                                   Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Gewässerschutzbestimmun-
                                   gen ist im Baubewilligungsverfahren zu belegen.

                        2.2.4      Erschliessung

      Öffentlicher Verkehr         Durch die bedeutsame Lage des Bahnhofs Biberbrugg und die guten Zug-
                                   verbindungen ist ein grosses Umfeld des Bahnhofs sehr gut erschlossen und
                                   befindet sich in der höchsten Güteklasse (A) des öffentlichen Verkehrs. Der
                                   Standort Biberbrugg ist damit für einen Schwerpunkt der kantonalen Verwal-
                                   tung sehr gut geeignet.

2   Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft: Wegleitung Grundwasserschutz, S. 33, 2004

                                   T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                                       11

                                                                                                Bereich der
                                                                                                Um- /Einzonung

                        ÖV-Güteklassen gemäss dem Amt für Raumentwicklung (map.geo.admin.ch, abgerufen:
                        27.03.2020)

Motorisierter Verkehr   Auch für den motorisierten Individualverkehr ist der Standort Biberbrugg mit
                        einem direkten Anschluss an die Hauptstrasse 8 sehr gut erschlossen.

                                                                                                Bereich der
                                                                                                Um- /Einzonung

                        Hauptsrassennetz (gemäss map.geo.admin.ch, abgerufen: 27.03.2020)

                        Der geplante Ausbau des Verwaltungszentrums in Biberbrugg zieht auch ei-
                        nen erhöhten Parkplatzbedarf nach sich. Im Verkehrsgutachten «Erweite-
                        rung SSP Biberbrugg, Verkehrliche Randbedingungen Wettbewerb» der
                        Firma AKP Verkehrsingenieur AG vom 22. April 2020 (Beilage 2) wird ein Park-
                        platzbedarf von 224 Parkfeldern ausgewiesen. Zudem wird die Leistungsfä-
                        higkeit der Zufahrt zum Parkplatz nachgewiesen und als ausreichend beur-
                        teilt.

                        T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
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                      2.2.5     Kataster der belasteten Standorte

                                 Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte im Kanton Schwyz (KbS)
                                 liegt auf der Parzelle KTN 1111 ein belasteter Standort vor. Gemäss dem Ver-
                                 zeichnis handelt es sich dabei um einen Betrieb, bei welchem flüssige Brenn-
                                 und Treibstoffe sowie Mineralölerzeugnisse anfielen, wobei keine schädli-
                                 chen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind. 3

                                 Der Umgang mit dem belasteten Standort wird im Baubewilligungsverfahren
                                 geregelt.

                                                                                                        Bereich der
                                                                                                        Um- /Einzonung

                                 Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte des Kantons Schwyz, abgerufen via
                                 https://map.geo.sz.ch/ am 30.03.2020

                      2.2.6     Lärm

                    Strasse      Das Planungsgebiet liegt in Bezug auf Lärm im Einflussgebiet der Haupt-
                                 strasse H8 sowie der Einsiedlerstrasse. Im Bereich des heutigen Waldareals
                                 auf den Parzellen KTN 1110 und KTN 1290 müssen gemäss Lärmschutzverord-
                                 nung die Planungswerte eingehalten werden können.

                                 Dazu wurde vom Büro Remund + Kuster Büro für Raumplanung AG aus Pfäf-
                                 fikon ein Lärmgutachten erstellt (Beilage 1). Im «Lärmgutachten betreffend
                                 Aussenlärm, Teilnutzungsplan Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg» wurde einer-
                                 seits der Nachweis erbracht, dass die Planungswerte auf dem heutigen
                                 Waldareal eingehalten werden können. Andererseits wurde anhand von 3
                                 verschiedenen Bebauungstypologien die Bebaubarkeit der Parzellen aus
                                 lärmrechtlicher Sicht nachgewiesen.

                                 Es wurde festgestellt, dass die massgebenden Grenzwerte überall eingehal-
                                 ten werden können. Es wird jedoch empfohlen, die lärmempfindlichen
                                 Räumlichkeiten möglichst von der Strasse abgewandt anzuordnen.

3Amt für Umweltschutz: Kataster der belasteten Standorte im Kanton Schwyz (KbS) – Katasterauszug Standortnummer 30_B513
vom 13.04.2017, bezogen via WebGIS SZ am 31.01.2020

                                T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                      13

Eisenbahn   Die nahegelegene Eisenbahnline weist gemäss den festgelegten Emissio-
            nen im Emissionsplan 2015 am Tag eine Belastung von 66.8 dB(A) und in der
            Nacht eine Belastung von 55.0 dB(A) auf. Die Grenzwerte für Betriebsräume
            liegen am Tag bei 70 dB(A), respektive bei 65 dB(A) auf dem heutigen Wald-
            areal. Aufgrund der Distanz von mindestens 35 Meter zur Bahnlinie werden
            die Grenzwerte in Bezug auf Eisenbahnlärm deutlich eingehalten. Deswe-
            gen wurde der Eisenbahnlärm im detaillierten Lärmgutachten von R+K nicht
            weiter untersucht.

            T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
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                 2.3    Grundlagen Gemeinde

                2.3.1   Kommunaler Richtplan

                        Im kommunalen Richtplan vom 17. April 2018 der Gemeinde Feusisberg gibt
                        es keine Festlegungen im Planungsgebiet.

                                                                                                Bereich der
                                                                                                Um- /Einzonung

                        Ausschnitt rechtskräftiger Zonenplan der Gemeinde Feusisberg

                2.3.2   Bestehende Nutzungsplanung und Baureglement

                        Gemäss rechtskräftigem Zonenplan vom 11. April 2006 befinden sich die Par-
                        zelle KTN 1111 und KTN 1291 in der Wohn- und Gewerbezone (WG3). In der
                        Wohn- und Gewerbezone sind gemäss dem Baureglement der Gemeinde
                        Feusisberg folgende Nutzung erlaubt:

Wohn- und Gewerbe-      Art. 43 BauR: Wohn- und Gewerbezone WG2 und WG3
zone gemäss Baureg-
             lement
                        1Die Wohn- und Gewerbezonen sind gemischte Zonen und dienen dem Wohnen
                        sowie höchstens mässig störenden Gewerbe- und Geschäftsbetrieben.

                        Die Parzellen KTN 1110 und 1290 befinden sich in der Zone für öffentliche
                        Bauten und Anlagen Oe. Das Baureglement schreibt zur Zone für öffentliche
                        Bauten und Anlagen Folgendes vor:

 Zone für öffentliche   Art. 47 BauR: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe
Bauten und Anlagen
 Biberbrugg gemäss
                        2Die Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Biberbrugg ist für die Realisierung eines
                        kantonalen Sicherheitsstützpunktes bestimmt und wird der Empfindlichkeitsstufe III zu-
      Baureglement
                        geordnet. Die Baulinien gegenüber Wald und Gewässer sind im Zonenplan festge-
                        setzt. Im Übrigen gelten die kantonalen Abstandsvorschriften (Grenz-, Gebäude-
                        und Strassenabstände). Der Hochwasserschutz ist im Rahmen des Baubewilligungs-
                        verfahrens nachzuweisen.

                        T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
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                3.    Teilnutzungsplan

                3.1   Rechtskräftiger Zonenplan

                      Gemäss rechtskräftigem Zonenplan vom 11. April 2006 befinden sich die Par-
                      zellen KTN 1111 und KTN 1291 in der Wohn- und Gewerbezone (WG3). Die
                      Parzellen KTN 1110 und KTN 1290 befinden sich in der Zone für öffentliche
                      Bauten und Anlagen (Oe). Auf diesen beiden Parzellen befindet sich zudem
                      Waldareal.

Nichtbauzonen

                      Ausschnitt rechtskräftiger Zonenplan der Gemeinde Feusisberg

                3.2   Anpassung des Zonenplans

                      Wie in Kap. 2.3.2 ersichtlich, bildet die Wohn- und Gewerbezone (WG3)
                      keine rechtliche Grundlage für den beabsichtigten Bau des Verwaltungs-
                      zentrums in Biberbrugg. Da diese Zonenzuordnung nicht mehr zweckmässig
                      ist, soll eine Umzonung in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Bi-
                      berbrugg erfolgen. Damit wird die rechtliche Voraussetzung für den Bau des
                      Verwaltungszentrums Biberbrugg geschaffen.

                      Um den Standort optimal zu nutzen, muss das kleine Waldareal auf den Par-
                      zellen KTN 1110 und KTN 1290 gerodet und ebenfalls in die Zone für öffentli-
                      che Bauten und Anlagen eingezont werden. Zudem werden die

                      T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
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Waldabstandslinien des zu rodenden Waldareals aufgehoben. Die Waldab-
standslinie entlang des Ufergehölzes entlang der Alp bleibt unverändert be-
stehen.

Änderung des Zonenplans

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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                               17

                3.3   Zonenplan mit Änderungen

                      Durch die Zonenplanänderung kommt das gesamte Gebiet östlich der
                      Hauptstrasse in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zu liegen. Da-
                      mit sind die nötigen Flächen für den Bau des Verwaltungszentrums in Bi-
                      berbrugg gegeben.

Nichtbauzonen

                      Ausschnitt Zonenplan mit Änderungen

                3.4   Anpassung des Baureglements

                      Für den geplanten Bau eines kantonalen Verwaltungszentrums am Standort
                      des bestehenden Sicherheitsstützpunkts Biberbrugg (SSB) ist das Bauregle-
                      ment der Gemeinde Feusisberg wie folgt anzupassen (Änderungen rot):

                      Art. 47 BauR: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe

                      2Die Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Biberbrugg ist für die Realisierung eines
                      kantonalen Sicherheitsstützpunktes und Verwaltungszentrums bestimmt und wird der
                      Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Die Baulinien gegenüber dem Wald und Gewäs-
                      ser sind im Zonenplan festgesetzt. Im Übrigen gelten die kantonalen Abstandsvor-
                      schriften (Grenz-, Gebäude- und Strassenabstände). Der Hochwasserschutz ist im
                      Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nachzuweisen.

                      Für den Ausbau des Verwaltungszentrums Biberbrugg ist die Änderung des
                      Artikels 47 Abs. 2 BauR notwendig. Da neben dem bestehenden

                      T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                      18

                Sicherheitsstützpunkt insbesondere auch ein kantonales Verwaltungszent-
                rum erstellt werden soll, ist der Artikel allgemeiner zu formulieren.

         3.5    Rodungsverfahren

 Waldflächen    Für die Rodung und Einzonung des Waldareales auf den Parzellen KTN 1110
                und KTN 1290 ist ein Rodungsverfahren durchzuführen. Das Rodungsverfah-
                ren wird mit dem Nutzungsplanverfahren koordiniert.

                Die zu rodende Waldfläche umfasst ca. 842 m2.

   Realersatz   Für die Rodung wird flächengleicher Realersatz geschaffen. Insgesamt wer-
                den rund 842 m2 Waldflächen aufgeforstet. Diese Aufforstungsflächen stel-
                len den Realersatz für die geplante Rodung auf den Parzellen KTN 1110 und
                KTN 1290 dar.

 Rodungen /     Die Details zur Rodung sind dem separaten Rodungsgesuch zu entnehmen
Aufforstungen   (Beilage 3).

                T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
                Verfahren\1_Vorprüfung\Bericht\Erläuterungsbericht.docx
Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                       19

  4.    Berücksichtigung von Zielen und Grundsätzen der
        Raumplanung

        Die Ziele und Grundsätze der Raumplanung sind in Art. 1 und Art. 3 RPG ent-
        halten. Im Folgenden wird aufgezeigt, inwiefern die Teilnutzungsplanung
        den verschiedenen Zielen und Grundsätzen der Raumplanung Rechnung
        trägt. Die Erläuterungen beschränken sich auf eine Auswahl der Ziele und
        Grundsätze und sind nicht abschliessend.

 4.1    Ziele der Raumplanung gemäss Art. 1 RPG

4.1.1   Haushälterische Bodennutzung und Trennung von Baugebiet und Nichtbau-
        gebiet

        Bei der vorliegenden Teilnutzungsplanung «Sicherheitsstützpunkt Bi-
        berbrugg» handelt es sich um eine Umzonung von einer Wohn- und Gewer-
        bezone in eine Zone für öffentliche Bauten. Zudem wird ein kleines Walda-
        real, welches von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgeben
        wird, gerodet und ebenfalls in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
        eingezont. Dadurch wird das Areal besser bebaubar und der Boden haus-
        hälterisch genutzt.

4.1.2   Es ist eine kompakte Siedlung zu schaffen

        Durch die Umzonung der Wohn- und Gewerbezone wird eine Wohnnutzung
        an diesem stark von Lärm belasteten Gebiet verhindert. Mit der Rodung und
        Einzonung des kleinen Waldareales auf den Parzellen KTN 1110 und KTN 1290
        wird zudem ein grossräumiges Gebiet derselben Nutzung zugewiesen und
        kann besser genutzt werden.

4.1.3   Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu
        erhalten

        Mit dem Ausbau des Verwaltungsstandorts Biberbrugg werden in Bi-
        berbrugg rund 300 Arbeitsplätze geschaffen. Dadurch können Synergien
        der Verwaltung optimal genutzt werden.

 4.2    Planungsgrundsätze der Raumplanung gemäss Art. 3 RPG

4.2.1   Wohn- und Arbeitsgebiete sollen einander zweckmässig zugeordnet sein und
        schwergewichtig an Orten geplant werden, die auch mit dem öffentlichen
        Verkehr angemessen erschlossen sind

        Das Planungsgebiet befindet sich in der obersten Güteklasse bezüglich der
        Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Damit sind die besten Voraus-
        setzungen für ein kantonales Verwaltungszentrum in Biberbrugg gegeben.

        T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
        Verfahren\1_Vorprüfung\Bericht\Erläuterungsbericht.docx
Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                         20

4.2.2   Es sollen Massnahmen getroffen werden zur besseren Nutzung der brachlie-
        genden oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen und der Möglich-
        keiten zur Verdichtung der Siedlungsfläche

        Momentan wird das Planungsgebiet nur zu Teilen genutzt. Durch eine Um-
        zonung in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie durch die Ro-
        dung und Einzonung des Waldareals kann das gesamte Gebiet östlich der
        Einsiedlerstrasse für die kantonale Verwaltung genutzt werden.

4.2.3   Siedlungen, Bauten und Anlagen haben sich in die Landschaft einzuordnen

        Mit dem Projektwettbewerb für die Überbauung des Areals wird eine ange-
        messene Einordung der geplanten Erweiterung in die Landschaft ange-
        strebt.

4.2.4   Für die öffentlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden Bauten und An-
        lagen sind sachgerechte Standorte zu bestimmen. Es sollen regionale Bedürf-
        nisse berücksichtigt und störende Ungleichheiten abgebaut werden.

        Wie in der Immobilienstrategie des Kantons festgestellt, ist der Standort Bi-
        berbrugg für den Ausbau eines Kantonalen Verwaltungszentrums im Bereich
        Justiz optimal. Die Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung werden
        dadurch auf zwei Hauptstandorte verteilt. Damit wird den regionalen Be-
        dürfnissen besser entsprochen.

4.2.5   Es sollen nachteilige Auswirkungen von öffentlichen Bauten auf die natürli-
        chen Lebensgrundlagen, die Bevölkerung und die Wirtschaft vermieden oder
        gesamthaft geringgehalten werden.

        Der Ausbau eines kantonalen Verwaltungszentrums in Biberbrugg führt zu
        keinen nachteiligen Auswirkungen der natürlichen Lebensgrundlagen oder
        der Bevölkerung. Die bessere Nutzung des bestehenden Sicherheitsstütz-
        punktes sowie die Zentralisierung der kantonalen Verwaltung im Bereich Jus-
        tiz auf den Standort Biberbrugg hat gemäss dem Schlussbericht zur Standor-
        tevaluation der Verwaltung des Kantons Schwyz aus dem Jahre 2017 einen
        positiven Einfluss auf die Wirtschaft.

        T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
        Verfahren\1_Vorprüfung\Bericht\Erläuterungsbericht.docx
Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg                       21

Beilagen

Beilage 1:

•     Lärmgutachten betreffend Aussenlärm, Teilnutzungsplan «Sicherheits-
      stützpunkt Biberbrugg» der Firma Remund + Kuster Büro für Raumplanung
      AG, Poststrasse 4, 8808 Pfäffikon, vom 6. Juli 2020

Beilage 2:

•     Erweiterung SSP Biberbrugg Verkehrliche Randbedingungen Wettbe-
      werb, Dokumentation Verkehrsgrundlagen der Firma AKP Verkehrsinge-
      nieur AG, Eichstrasse 25, 8045 Zürich, vom 22. April 2020

Beilage 3:

•     Rodungsgesuch, Rodungsvorhaben: Teilnutzungsplan Sicherheitsstütz-
      punkt Biberbrugg

T:\274 Kanton Schwyz HBA\05 TZP SSB Biberbrugg\13 aktuelles Exemplar,
Verfahren\1_Vorprüfung\Bericht\Erläuterungsbericht.docx
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