FDF-Magazin Aktuelles - Berufsneuordnung Florist*in - FDF-Niedersachsen

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FDF-Magazin Aktuelles - Berufsneuordnung Florist*in - FDF-Niedersachsen
Aktuelles       Fachverband Deutscher Floristen
                   Landesverband Niedersachsen e.V.

   FDF-Magazin
   Ausgabe 4

   Berufsneuordnung
       Florist*in
Erstes Start - Up für Azubis
    - gut angekommen!
FDF-Magazin Aktuelles - Berufsneuordnung Florist*in - FDF-Niedersachsen
Inhaltsverzeichnis
03                    Azubi Start - Up gelungen!
04 - 05               Mitglieder- und Delegiertenversammlung 2020
05                    Abschlussprüfung in Bremen
06                    Abschlussprüfung in Uelzen
06                    BERTIE -Selbstmanagement für Azubis
07                    Floralprofis – kompetente Fortbildung jetzt buchen!
08                    Einladung: Berufsneuordnung Florist*in mitgestalten!
09                    Verkaufszeiten 4. Quartal 20 für Niedersachsen/Bremen
10                    Mitmach-Aktion für Floristen
10                    FDF-Rahmenabkommen KFZ-Versicherung
11                    Adventsausstellung zu Corona-Zeiten?
                                                                                 Beilagen:
11-12                 Gut zu Wissen!
                                                                                 - KFZ-
12                    Warum Mitglied im Verband sein?                      Versicherungsver-
                                                                                 gleich
                                                                            Philipp Franke

                                                                            - Druckvorlage:
                                                                                Advents-
                                                                            Sicherheitsinfor-
                                                                                 mation

„so funktioniert`s“

 IMPRESSUM
 Herausgeber: Fachverband Deutscher Floristen, LV Niedersachsen e. V, Siemensstr. 11, 30916
 Isernhagen, Tel.: 0511 - 80 15 12, Fax: 0511 - 88 79 15, E-Mail: info@fdf-niedersachsen.de
 Redaktion und Layout: Corina Wieckenberg Bezug: 5 x im Jahr, im Mitgliedsbeitrag enthalten.
 Trotz gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge kann eine Haftung für deren Inhalt nicht übernommen
 werden!
FDF-Magazin Aktuelles - Berufsneuordnung Florist*in - FDF-Niedersachsen
Erstes Azubi Start-Up
Trotz der bestehenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auflagen fand am 15. September das
erste Azubi Start-Up des FDF statt. Dazu lud der Fachverband Deutscher Floristen, LV Niedersachsen e. V. mit
freundlicher Unterstützung der Firma Landgard Fachhandel GmbH & Co. KG alle niedersächsischen Azubis
erste Ausbildungsjahr Florist*in ein.

18 Teilnehmer*innen nahmen die Einladung an und wurden am 10.00 Uhr von unserer FDF-Vizepräsidentin
herzlich begrüßt.

Gestartet wurde mit einer Führung durch den Großmarkt. Herr Hoffmeyer, Marktleiter, erzählte den angehenden
Florist*innen wie der Markt organisiert ist. Er erklärte anschaulich die Preisgestaltung und auch was bei dem
Einkauf der angebotenen Pflanzen zu beachten ist.
So erhielten die Azubis einen ersten Eindruck von dem, was ihre Chefs so alles am Morgen bereits erledigen
müssen, bevor das Geschäft geöffnet wird.

Anschließend wurde es praktisch. Mit der niedersächsischen Landesmeisterin der Floristen Janika Hölscher
konnten die Teilnehmerinnen ein Werkstück kreieren, wobei die Preiskalkulation nicht zu kurz kam. Janika
erzählte u.a. auch über ihren beruflichen Werdegang und wies daraufhin, dass die Ausbildung zur Florist*in ein
Beginn zu einem kreativen und aufregenden Berufsweg sein kann, der nicht nach der Abschlussprüfung zu
Ende sein muss.

                                          Nach der Mittagspause informierte Herr Machner über die Arbeit der
                                          BGHW. Er gab Tipps zur Hautpflege und erklärte den jungen Leuten
                                          wie wichtig es ist, auf sich aufzupassen, da oft Gefahrenquellen wie
                                          Treppen, Leitern usw. gerade zu Beginn der Ausbildung nicht
                                          wahrgenommen werden.

                                          Nach diesem theoretischen Teil begrüßte der erste Vorsitzende der
                                          FDF-Bezirksstelle Hannover Bernhard Kahlandt die angehenden
                                          Florist*innen mit einer sehr fesselnden Rede in ihrer Ausbildung. Er
                                          lud sie ein, sich für die Floristik zu öffnen und diesen kreativen aber
                                          auch fordernden Beruf mit Leidenschaft zu erlernen.

                                          Gegen 15.00 Uhr endet das erste Start-Up des Fachverbandes.
                                          Einen besonderen Dank an alle Unterstützer. Die Firma Smithers-
                                          Oasis Germany GmbH für das Werkzeug, die Firma Landgard für die
                                          tolle „Rundumversorgung“, Herrn Machner und Herrn Kahlandt für
                                          die interessanten Vorträge, Janika für die tollen Werkstücke und
                                          einen besonderen Dank an unsere FDF-Vize-Präsidentin Brigitte
                                          Feldkamp, die diese Veranstaltung maßgeblich organisiert hat.
                                          Vielen Dank.
                                          „Gut geführt! Stefan Hoffmeyer, Marktleiter Landgard“

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Mitglieder- und Delegiertenversammlung

 Bild:“ neuer Vorstand“ Brigitte Feldkamp, Gert Brümmel, Martin Müller

Schatzmeister Gert Brümmel im Amt bestätigt                        Mitgliedsbetriebe erhalten ihre Ehrenurkunde auf
Ausgeglichener Haushalt                                            dem postalischen Weg.
Gute Verbandsarbeit während des Lockdowns                          FDF-Präsident Martin Müller war es ein besonders
                                                                   Anliegen, sich für die ausgezeichnete Arbeit des
Auch hier gab Corona den Ton an. Nachdem die                       FDF-Büros durch Frau Wieckenberg und das
Versammlung im März abgesagt werden musste,                        Engagement von FDF-Vizepräsidentin Frau
konnte der Verband am 19. September 2020                           Feldkamp während des Lockdowns zu bedanken.
endlich tagen.                                                     Maßgeblich durch ihren Einsatz bei den
                                                                   verschiedenen Ministerien wurde das
Vor der Mitglieder- und Delegiertenversammlung                     Öffnungsverbot für Blumenfachgeschäfte bereits
tagte das Präsidium. Hier werden u.a. die Bilanz                   nach kurzer Zeit wieder aufgehoben.
2019 und der Haushaltsentwurf für das nächste
Jahr vorgestellt.

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die
anstehende Berufsneuordnung Florist*in. Frau
Feldkamp schlug aufgrund der Wichtigkeit des
Themas vor, dass ein Arbeitstreffen gemeinsam mit
den Mitgliedern der IHK-Prüfungsausschüsse und
den ausbildenden Mitgliedsbetriebe in der Justus-
von-Liebig-Schule veranstaltet werden sollte.

             Näheres dazu auf Seite 8

Um 16.00 Uhr begann dann die Mitglieder- und
Delegiertenversammlung. Allerdings auch nur in                     „FDF-Powerfrauen“
„abgespeckter Version“. Die einzelnen
Bezirksstellenvorsitzende nahmen                                   Er wies auch darauf hin, wie wichtig die
satzungskonform die Stimmen ihrer                                  Verbandsarbeit ist. Der Verband informiert sachlich
Bezirksstellenmitglieder in der Versammlung wahr.                  und kompetent, unterstützt so seine Mitglieder und
Auf persönliche Ehrungen der 25 und 40-jährigen                    hat großen Einfluss auf politischer Ebene.
Verbandszugehörigkeit wurde in diesem Jahr
ebenfalls verzichtet. Alle zu ehrenden                             Je mehr Betriebe sich dem Verband
                                                                   anschließen umso stärker wird er!

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Nach dem der Vorstand durch die                           Da aber durch die Pandemie erst sehr kurzfristig
Sitzungsteilnehmer einstimmig entlastet worden ist,       feststeht, ob eine Veranstaltung stattfindet, können
standen die Wahlen an. Das Amt des                        noch keine verbindlichen Aussagen getroffen
Schatzmeisters/in und ein/er Kassenprüfer/in              werden.
musste neu besetzt werden. Herr Gert Brümmel              Es bleibt also abzuwarten wie in 2021 die
stellte sich zur Wiederwahl und wurde einstimmig in       Öffentlichkeitsarbeit für den Berufsstand umgesetzt
geheimer Wahl für weitere drei Jahre im Amt des           werden kann.
Schatzmeisters bestätigt. Frau Damke-Holtz wurde
einstimmig in das Amt der Kassenprüferin gewählt.         Um 17.30 Uhr schloss Herr Müller die
                                                          Versammlung. Die nächste Mitglieder- und
Nachdem der Haushaltsentwurf ebenfalls                    Delegiertenversammlung findet voraussichtlich am
einstimmig angenommen wurde, berichtete Frau              Samstag, 21. März 2021 statt. Die Einladung erfolgt
Feldkamp noch über die Veranstaltungen, die für           wieder fristgemäß über das FDF-Magazin.
das nächste Jahr geplant sind.

               Abschlussprüfung in Bremen
Die Corona-Krise verändert das Jahr – und dennoch nehmen die Dinge ihren Lauf. Die Abschlussprüfungen der
Florist*innen in Bremen wurde durchgeführt. Unter Einhaltung der Corona-Regeln konnten alle Prüfungsteile
stattfinden. Die ursprünglich geplanten Termine mussten allerdings leicht verschoben werden – diese Tatsache
nahmen alle Beteiligten gern in Kauf. Die praktische Prüfung wurde in den großzügigen Räumen der Botanika in
Bremen durchgeführt. Auf eine Freisprechungsfeier mit vielen Gästen musste in diesem Jahr verzichtet werden,
aber durch das große Foyer der Botanika konnten Ausbilder und wenige Familienmitglieder bei der
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse anwesend sein.
Die Prüfungswerkstücke waren auf einem hohen Niveau. Das Motto der diesjährigen „Komplexen
Prüfungsaufgabe lautete „Nordische Sommervielfalt“. Entsprechend waren die Arbeitsproben aus sommerlichen
Werkstoffen zusammengestellt – sommerliche Farben, Düfte und Blütenformen prägten das Bild.
Neun Prüfungsteilnehmer*innen waren zur Prüfung angetreten.
Der niedersächsische Fachverband zeichnete zwei herausragende Leistungen mit einer Urkunde aus. Von
„florieren!„ wurde dazu jeweils Gutscheine für Abonnements übereicht.
Text: Heike Damke-Holtz

„geschafft!“

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Abschlussprüfung in Uelzen
Auch in Uelzen stand die Corona-Pandemie im Vordergrund. Am 14. Juli gingen acht Auszubildende in die
Abschlussprüfung. Sechs davon bestanden erfolgreich die Prüfung.

In einem kleinen feierlichen Rahmen wurden die Ergebnisse bekannt gegeben.

„Jungflorist*innen“

                Wir gratulieren allen Florist*innen zur bestandenen Prüfung
                      und wünschen einen erfolgreichen Berufsstart.

Für Azubis: Selbstmanagement-Training
Mit Selbstkompetenz zum Erfolg: Azubis bleiben dran und starten durch mit dem Selbstmanagement-
Training BERTIE

Einjähriges Azubi-Programm sucht noch teilnehmende Betriebe aus Hannover und der Region

Schwierigkeiten in der Ausbildung prospektiv angehen und überwinden gelingt am besten, wenn Auszubildende
von Anfang an ihre Selbstkompetenz entwickeln können. Neben der Planungs- und Konzentrationsfähigkeit
gehören dazu die Fähigkeiten, sich selbst zu motivieren statt aufzuschieben, mit Misserfolgen umzugehen,
                            sowie Widersprüche auszuhalten und zu integrieren.

                           Das vom Niedersächsischen Kultusministerium, der Landeshauptstadt und der
                           Region Hannover geförderte Selbstmanagement-Training BERTIE (Beratung,
                           Ressourcenaktivierung und Training für Initiative und Erfolg) unterstützt während
                           des Ausbildungsjahres 2020/21 Auszubildende des ersten Lehrjahres aus
                           Hannover und der Region bei der Verbesserung ihrer Selbstkompetenz. Mit
                           BERTIE werden sie sich ihrer guten Potenziale und persönlichen Ressourcen
                           bewusst, setzen sich konkrete Ziele, die zu ihnen passen, setzen diese schrittweise
                           um und bewältigen etwaige Rückschläge besser.

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Das für die Betriebe kostenlose Training bietet mit seinem Modul der regelmäßig stattfindenden Erfolgs- oder
   Buddy-Teams Strategien und Methoden in der Kleingruppe, wie man sich gegenseitig gedanklich ermutigen und
   wie man ungünstige Selbstbewertungsgedanken vermeiden kann.
   Zu den Bausteinen von BERTIE gehören zwei Einführungstage. Dort erfolgt eine Standortbestimmung („Was
   kann ich, wo stehe ich“), das persönliche Ziel wird bewusst gemacht und verankert und der mentale
   Ressourcenpool aufgebaut.
   Mit einem persönlichkeitsorientierten Einzelcoaching über Potenziale und mögliche Problemlagen des einzelnen
   Azubis geht es weiter. In den regelmäßig stattfindenden Erfolgsteams helfen sich die Auszubildenden dann
   gegenseitig, ihre Ziele Schritt für Schritt in Handlungen umzusetzen.
   Am Abschlusstag wird Erreichtes präsentiert und Methoden ausprobiert, wie in der Zukunft auftauchende
   etwaige Hindernisse überwunden werden können.

                               Weitere Informationen zum BERTIE-Training:
                 Dr. Susanne Kaplan, Berufsorientierungszentrum der Werk-statt-Schule e.V.
                                  E-Mail.:S.Kaplan@werkstattschule.de,
                                      Telefon: 0511 – 27 078 16 - 50.

Fortbildung für Angestellte und Inhaber*innen
                                                  Die FDF-Floralprofis - kompetent, innovativ, kreativ

                                          •      Sie wünschen sich einen neutralen Blick von außen auf Ihren
                                                 Betrieb?
                                          •      Sie sind grundsätzlich zufrieden mit Ihren Geschäftsabläufen,
                                                 können sich aber eine Optimierung vorstellen?
                                          •      Sie wünschen sich betriebswirtschaftliche Begleitung?
                                          •      Sie möchten soziale Medien stärker nutzen und Ihren
                                                 Internettauftritt optimieren?
                                          •      Sie wünschen sich Verkaufs-Schulungsmaßnahmen für Ihr
                                                 Team?
                                          •      Sie möchten Einblicke in aktuelle Trends und neue Ideen für
                                                 Ihre Floristik und Warenpräsentation?

                                          •      Wir erstellen Ihnen ein individuell, auf Ihre Bedürfnisse
                                                 abgestimmtes Schulungspaket.
                                          •      Wir bieten Ihnen „on the job training“.
                                          •      Wir schulen Ihr gesamtes Team oder ausgewählte Mitarbeiter.
                                          •      Wir bieten Ihnen die sofortige Messbarkeit des
                                                 Schulungserfolgs durch Kundenreaktionen.
                                          •      Wir unterstützen Sie bei der Optimierung ihres geschäftlichen
                                                 Erfolges.

   Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Gern stehen wir Ihnen telefonisch: 0511 80 15 12
   oder per E -Mail: info@fdf-niedersachsen.de für eine kostenfreie Vorabberatung zur Verfügung.
                                     Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Berufsneuordnung Florist*in
An alle interessierten Ausbilder*innen
Mitgestalten an einem attraktiven Berufsbild
Fachkräfte für den Berufsstand sichern

Einladung zum Austausch über die geplante Berufsneuordnung Florist*in
Die Ausbildungsordnung mit dem Berufsbild Florist wurde vor mehr als 20 Jahren verabschiedet. Durch neue
Entwicklungen und Veränderungen in der floristischen Arbeitswelt ist es an der Zeit, die Inhalte der
Berufsausbildung dementsprechend anzupassen. Die Fragen und Vorstellungen darüber, welche Inhalte
"veraltet und überholt" sind, und welche unbedingt ins Berufsbild mit aufgenommen werden sollen, gehen
zum Teil weit auseinander.

Um eine zukunftsorientierte Richtung für diese Berufsneuordnung gemeinsam zu entwickeln, lädt der
Fachverband Deutscher Floristen, LV Niedersachsen e. V.
Sie am
                                   Mittwoch, 18. November 2020
                                      von 10.00 – ca. 16.00 Uhr
           in die Justus-von-Liebig-Schule, Heisterbergallee 8, 30456 Hannover-Ahlem

zu einem Gedankenaustausch bzw. Brainstorming ein.

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und bitten bis zum 30.10.20 um eine Rückmeldung, ob Sie an dieser
Veranstaltung teilnehmen werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Feldkamp                                   Heike Damke-Holtz
FDF-Vize-Präsidentin                                Mitglied im FDF-Bundesausbildungsausschuss

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
                                           Anmeldung

Zum Treffen Brainstorming Berufsneuordnung am Mittwoch, 18.11.2020, Justus-von-Liebig-Schule,
Hannover, Beginn 10.00 Uhr komme

ich mit_______________ Personen.

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Name                                         Unterschrift

                    Anmeldung bitte bis zum 30.10.2020 per Fax: 0511 88 79 15
                          oder per E-Mail: info@fdf-niedersachsen.de

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FDF-Magazin Aktuelles - Berufsneuordnung Florist*in - FDF-Niedersachsen
Erlaubte Verkaufszeiten 4. Quartal 2020
                                Niedersachsen

                   → montags bis samstags von 0.00 Uhr bis 24 Uhr

                        → sonntags und feiertags für 3 Stunden

  Sonntag        15. November           3 Stunden            Volkstrauertag
  Mittwoch       18. November           0 –24 Uhr            Buß- und Bettag
  Sonntag        22. November           3 Stunden            Totensonntag
  Sonntag        29. November           3 Stunden            1. Advent
  Sonntag        06. Dezember           3 Stunden            2. Advent
  Sonntag        13. Dezember           3 Stunden            3. Advent
  Sonntag        20. Dezember           3 Stunden            4. Advent
  Donnerstag     24. Dezember           0-14 Uhr             Heiligabend
  Freitag        25. Dezember           3 Stunden            1. Weihnachtstag
  Samstag        26. Dezember           3 Stunden            2. Weihnachtstag
  Donnerstag     31. Dezember           0-14 Uhr             Silvester
  Freitag        01. Januar 2021        3 Stunden            Neujahr

                                      Bremen
                   → montags bis samstags von 0.00 Uhr bis 24 Uhr

         → sonntags und feiertags für 3 Stunden zwischen 8.00 und 16.00 Uhr

    Sonntag         15. November       6 Std., zw. 8.00   Volkstrauertag
                                       und 16.00 Uhr
    Mittwoch        18. November       0 –24 Uhr          Buß- und Bettag
    Sonntag         22. November       6 Std., zw. 8.00   Totensonntag
                                       und 16.00 Uhr
    Sonntag         29. November       3 Stunden          1. Advent
    Sonntag         06. Dezember       3 Stunden          2. Advent
    Sonntag         13. Dezember       3 Stunden          3. Advent
    Sonntag         20. Dezember       3 Stunden          4. Advent
    Donnerstag      24. Dezember       0.00 – 14.00       Heiligabend
    Freitag         25. Dezember       3 Stunden          1. Weihnachtstag
    Samstag         26. Dezember       Verkaufsverbot     2. Weihnachtstag
    Donnerstag      31. Dezember       3 Stunden          Silvester
    Freitag         01. Januar 2021    3 Stunden          Neujahr

Diese Verkaufszeiten sind Maximalzeiten, nicht verpflichtend.
Sie können Ihre Verkaufszeiten innerhalb dieser Grenzen selbst bestimmen!
Bitte beachten Sie die ortsüblichen Gottesdienstzeiten.

  Zur Beachtung: Die Verkaufszeiten müssen so angebracht werden, dass sie außerhalb der
                               Verkaufsstelle sichtbar sind.

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FDF-Magazin Aktuelles - Berufsneuordnung Florist*in - FDF-Niedersachsen
Mitmach-Aktion für Floristen
Gemeinsam Licht ins Dunkel bringen
Mitmach-Aktion für Floristen
Aufgrund des Coronavirus muss die Lange Nacht              sich bei der Übergabe Ihres Werkstücks an die
mit Advent im Trend dieses Jahr leider ausfallen.          Einrichtung kostenfrei fotografieren lassen, z.B. für
Stattdessen starten die Blumengroßhändler eine             Ihre Website. Alte Menschen und Kranke leiden
Mitmach-Aktion unter dem Motto „Gemeinsam Licht            besonders in der Coronazeit. Mit unserer Aktion
ins Dunkel bringen“.                                       unterstützen wir die am meisten Betroffenen. Die
                                                           Presse wird darüber berichten. So machen wir
Nach reiflicher Überlegung haben sich der                  öffentlichkeitsstark auf unsere Solidarität
Großmarkt und die Blumengroßhändler für eine               aufmerksam.
Absage der Langen Nacht entschieden. „Diese
Entscheidung wurde schweren Herzens getroffen",            Und so sind Sie dabei:
betont Marktmeister Markus Günsch. „Doch zum               Ob Kranz, Gesteck oder was auch immer: Sie sind
einen macht die unabsehbare Entwicklung der                frei in der Gestaltung. Es ist kein Wettbewerb. Da
Pandemie jede Planung schwierig und zum                    wir gemeinsam Licht ins Dunkel bringen wollen,
anderen steht die Gesundheit über allem. Advent            sollte Ihr Objekt ein leuchtendes Element
im Trend lebt von der Nähe der Menschen. Man               beinhalten, z.B. durch eine Lichterkette.
möchte ins Gespräch kommen und das Miteinander
unbeschwert genießen. Maskenpflicht und                            Jeder Betrieb kann mit einem Werkstück
Abstandsregel passen nicht zu dieser Nähe und                       teilnehmen
Entspannung.“ Wenn es die Umstände erlauben, ist                   Sie erhalten 10 Gutscheine á 10 Euro
für das Frühjahr 2021 ein Ersatz-Event geplant.                     (ansässige Firmen/Großmarkt)
                                                                   Anmeldung zur Aktion und Abholung
Leuchtendes für Seniorenheime und andere                            der Gutscheine am Pförtnerhaus bis
Einrichtungen                                                       4. 11.
Die Blumengroßhändler bitten um Verständnis für                    Abgabe des Objekts am 11.11.
die Entscheidung und danken für das Vertrauen                       (Pförtnerhaus)
und die Einkäufe in der Corona-Zeit! Als Ausdruck                  Ausstellung der Objekte vom 12. bis
dieser Verbundenheit und als Ersatz für den                         14.11. (Blumenmarkthalle gegenüber
Kundenwettbewerb der Langen Nacht starten wir                       Firma Plate)
die Aktion „Gemeinsam Licht ins Dunkel bringen“.                   Abholung des Objekts ab 14.11.
Die Idee ist, dass alle teilnehmenden Floristen ein                Übergabe durch Sie an eine Einrichtung
leuchtendes Werkstück kreieren, das im Großmarkt                    Ihrer Wahl
ausgestellt und danach an eine frei auszuwählende                  Wenn Sie die Übergabe kostenfrei
Einrichtung übergeben wird, z.B. an ein                             fotografieren lassen möchten, teilen Sie
Seniorenheim, ein Hospiz oder ein Krankenhaus.                      Ihren Übergabetermin und -ort bitte
                                                                    rechtzeitig mit: Markus Günsch (Tel.
Alle Teilnehmenden erhalten Gutscheine der                          0172 4174698)
Firmen Beilken, A. Grimm, Schleper, D. Schröder,
Truffel, Vosteen und vom Großmarkt. Sie können                      Wir freuen uns auf große Teilnahme!

FDF-Rahmenabkommen KFZ-Versicherung
Ein Preis-Leistungsverhältnis das überzeugt!
Kfz-Versicherung über den Rahmenvertrag des FDF
Testen Sie den Branchentarif, besonders günstig ab drei Fahrzeuge

Wie auch im letzten Jahr bietet der Versicherungsmakler Philipp Franke als Exclusivpartner des FDF jedem
Mitglied (und deren Angestellten) die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich erstellen
zu lassen.

Nehmen Sie sich drei bis vier Minuten Zeit, um den beiliegenden Anforderungscoupon auszufüllen oder
faxen/mailen Sie einfach Ihre letzte Beitragsrechnung + Kfz-Schein an die unten genannten Kontaktdaten. Sie
bekommen dann in kürzester Zeit ein Vergleichsangebot. Sollte dies wiedererwartend teurer sein als Ihre
aktuelle Prämie, erhalten Sie eine Flasche Sekt frei Haus.

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                                               50668 Köln
                                 Tel. 0221-3403833 FAX 0221-42331161
                                Mail: info@versicherungsmakler-franke.de
                                  www.versicherungsmakler-franke.de

Adventsausstellungen zu Corona-Zeiten?
(ul & FDF NRW/Rönnecke) Einige Mitglieder haben bereits angefragt, wie es sich mit Adventsausstellungen
während der Corona-Pandemie verhält.
Es sind selbstverständlich einige Besonderheiten zu beachten. Bei den meisten „Adventsausstellungen“ handelt
es sich im rechtlichen Sinne gar nicht um Ausstellungen, sondern um einen regulären, ereignisbezogenen
Verkauf während den erlaubten Ladenöffnungszeiten. Somit müssen in diesem Fall „nur“ die Regelungen
beachtet werden, die ohnehin im Einzelhandel gelten. Und diese Regelungen sind schon eine große
Herausforderung, insbesondere wenn man mit einem großen Besucherandrang rechnen muss.
Von einer Adventsausstellung außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten oder auch in einer anderen
Location als dem Blumenfachgeschäft raten wir in diesem Jahr ab, da ansonsten viele zusätzliche Auflagen
erfüllt werden müssen, z. B. Erfassung der Besucher wie in der Gastronomie. Abraten würden wir auch vom
Ausschank von Getränken und Angebot von Speisen, es sei denn, letztere sind einzeln abgepackt und am
besten in Folie eingeschweißt. Alternativ können Sie einen professionellen Caterer damit beauftragen, der dann
sämtliche Schutzmaßnahmen ergreifen muss.
Es ist zu überlegen, ob man in diesem Jahr nicht spezielle Advents-Angebote/Werkstücke u.a. auf eine ganze
Woche verteilt statt einer Ausstellung an nur einem oder zwei Tagen. Da gerade Adventsausstellungen in
Blumenfachgeschäften sehr beliebt und auch bekannt sind, muss sicherlich mit Kontrollen der
Ordnungsbehörden gerechnet werden.

        Beachten Sie unsere Beilage Sicherheitsinformation für Ihre Werkstücke!

Gut zu Wissen!
Covid-19: Kein Erstattungsanspruch bei selbstverschuldeter Quarantäne
Arbeitnehmer und Selbständige, die sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne befinden und dadurch
einen Verdienstausfall erleiden, haben einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch nach dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) gegenüber der zuständigen Behörde. Sofern der Arbeitnehmer einen
gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltzahlungen gegen den Arbeitgeber hat, hat der Arbeitgeber
die Entschädigung zu zahlen. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, den gezahlten Lohn von der
zuständigen Behörde erstattet zu bekommen.

Diese Regelung greift nach Einschätzung des Niedersächsischen Sozialministeriums, allerdings nicht, wenn
Personen sich wissentlich in ein vom RKI ausgewiesenes Risikogebiet begeben. Es sei aus allgemeinen
Billigkeitserwägungen kaum zu rechtfertigen, wenn sich eine Person freiwillig in ein Gebiet mit Reisewarnung
begibt und anschließend auf Staatskosten seinen Verdienstausfall für die (bewusst herbeigeführte) Quarantäne
bekäme. Sofern erst nach Reiseantritt ein Land zum Risikogebiet erklärt wird greift jedoch die Erstattungs-
Regelung nach dem IfSG. Dazu stellt das RKI in einem Archiv die entsprechenden Bekanntmachungen
tageweise zur Verfügung. Da sich die Einschätzung zu Risikogebieten zum Teil täglich ändert, wird empfohlen
sich am Abreisetag auf der entsprechenden Website des RKI zu informieren.

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Praxis-Hinweis:
Es ist empfehlenswert, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer darauf hinweist, dass ein Verlust der
Lohnfortzahlung droht, wenn sich der Arbeitnehmer bewusst und freiwillig in ein Gebiet mit Reisewarnung
begibt und sich anschließend im Sinne der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Quarantäne begeben
muss. Der Arbeitnehmer verstößt damit gegen seine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber, was den
Verlust der Lohnfortzahlung zur Folge haben kann. Eine Verletzung der Treuepflicht kann den Arbeitnehmer
zum Schadensersatz in Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs verpflichten.

TERMINSACHE:
Aufrüstung der Kassensysteme mit einer "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE)
Mit dem sog. "Kassengesetz" wurde zum 1.1.2020 die Pflicht zum Schutz von elektronischen Aufzeichnungen
von Kasseneinnahmen durch eine "Technische Sicherheitseinrichtung" (TSE) eingeführt. Mit Schreiben vom
6.11.2019 stellte das Bundesfinanzministerium (BMF) klar, dass es nicht beanstandet werden soll, wenn diese
elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine TSE verfügen.

Nunmehr hat die Mehrheit der Länder diese Übergangsfrist bis zum 31.3.2021 - ohne Zustimmung des BMF -
verlängert. Als Begründung wird die (Über-)Belastung der betroffenen Unternehmen durch die Corona-
Pandemie sowie die Umsatzsteuer-Umstellung zum 1.7.2020 genannt. Zudem sollen bisher noch keine cloud-
basierten TSE-Lösungen zertifiziert worden sein, sodass es Unternehmen, welche sich für eine solche Lösung
entschieden haben, voraussichtlich nicht möglich sein wird, ihr Kassensystem bis zum 30.9.2020 mit einer TSE
auszurüsten.

Die Übergangsfrist bis 31.3.2021 ist länderspezifisch ausgestaltet. So regelt das Land Niedersachsen z. B. die
Voraussetzungen wie folgt:

• Bis spätestens 31.8.2020 muss ein Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder anderer Dienstleister im
Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE beauftragt worden sein. Dieser muss schriftlich
versichern, dass der Einbau bis zum 30.9.2020 nicht möglich ist und eine verbindliche Aussage vorlegen, bis
wann das Aufzeichnungssystem mit einer TSE ausgestattet sein wird (spätestens bis zum 31.3.2021).

• Bei einem geplanten Einsatz einer cloud-basierten TSE müssen Unternehmen spätestens bis zum 31.8.2020
den fristgerechten Einsatz beauftragt haben und durch geeignete Unterlagen dokumentieren können, dass
diese mangels Verfügbarkeit bis zum 30.9.2020 noch nicht einsatzbereit ist. Die Implementierung ist spätestens
bis zum 31.3.2021 abzuschließen.

Bitte beachten Sie! Die betroffenen Steuerpflichtigen müssen damit rechnen, dass eine nicht ordnungsgemäße
Nutzung des Systems als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Im Idealfall sollte also
dafür gesorgt werden, dass die TSE bis zum 30.9.2020 eingebaut und betriebsbereit ist!

WARUM MITGLIED IM VERBAND SEIN?
Der Fachverband Deutscher Floristen ist die bundesweite offizielle Interessenvertretung der
Deutschen Floristen. Zu den Arbeitsbereichen des Fachverbandes gehören u. a.:
       die Vertretung des Berufsstandes in der Öffentlichkeit
       die Vermittlung von Rahmenverträgen der Förderungsgemeinschaft Blumen GmbH
       die Regelung von Ausbildungs- und Sozialfragen
       die Herausgabe der Fachzeitschrift "G&V"
       die Standesvertretung in Wirtschaft und Politik
       die Vertretung der Mitglieder gegenüber Brancheninstitutionen und branchenfremden
        Organisationen
       die Stärkung und Profilierung der Mitgliedsbetriebe die Durchführung von
        Ausstellungen und Wettbewerben
       das Angebot eines komplexen Serviceangebots für die Mitglieder

Besuchen Sie unsere Homepage: www.fdf-niedersachsen.de

                           Gemeinsam sind Wir stark!

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