FDF-Magazin Aktuelles - Berufsneuordnung Florist*in - FDF-Niedersachsen
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Aktuelles Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Niedersachsen e.V. FDF-Magazin Ausgabe 4 Berufsneuordnung Florist*in Erstes Start - Up für Azubis - gut angekommen!
Inhaltsverzeichnis 03 Azubi Start - Up gelungen! 04 - 05 Mitglieder- und Delegiertenversammlung 2020 05 Abschlussprüfung in Bremen 06 Abschlussprüfung in Uelzen 06 BERTIE -Selbstmanagement für Azubis 07 Floralprofis – kompetente Fortbildung jetzt buchen! 08 Einladung: Berufsneuordnung Florist*in mitgestalten! 09 Verkaufszeiten 4. Quartal 20 für Niedersachsen/Bremen 10 Mitmach-Aktion für Floristen 10 FDF-Rahmenabkommen KFZ-Versicherung 11 Adventsausstellung zu Corona-Zeiten? Beilagen: 11-12 Gut zu Wissen! - KFZ- 12 Warum Mitglied im Verband sein? Versicherungsver- gleich Philipp Franke - Druckvorlage: Advents- Sicherheitsinfor- mation „so funktioniert`s“ IMPRESSUM Herausgeber: Fachverband Deutscher Floristen, LV Niedersachsen e. V, Siemensstr. 11, 30916 Isernhagen, Tel.: 0511 - 80 15 12, Fax: 0511 - 88 79 15, E-Mail: info@fdf-niedersachsen.de Redaktion und Layout: Corina Wieckenberg Bezug: 5 x im Jahr, im Mitgliedsbeitrag enthalten. Trotz gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge kann eine Haftung für deren Inhalt nicht übernommen werden!
Erstes Azubi Start-Up Trotz der bestehenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auflagen fand am 15. September das erste Azubi Start-Up des FDF statt. Dazu lud der Fachverband Deutscher Floristen, LV Niedersachsen e. V. mit freundlicher Unterstützung der Firma Landgard Fachhandel GmbH & Co. KG alle niedersächsischen Azubis erste Ausbildungsjahr Florist*in ein. 18 Teilnehmer*innen nahmen die Einladung an und wurden am 10.00 Uhr von unserer FDF-Vizepräsidentin herzlich begrüßt. Gestartet wurde mit einer Führung durch den Großmarkt. Herr Hoffmeyer, Marktleiter, erzählte den angehenden Florist*innen wie der Markt organisiert ist. Er erklärte anschaulich die Preisgestaltung und auch was bei dem Einkauf der angebotenen Pflanzen zu beachten ist. So erhielten die Azubis einen ersten Eindruck von dem, was ihre Chefs so alles am Morgen bereits erledigen müssen, bevor das Geschäft geöffnet wird. Anschließend wurde es praktisch. Mit der niedersächsischen Landesmeisterin der Floristen Janika Hölscher konnten die Teilnehmerinnen ein Werkstück kreieren, wobei die Preiskalkulation nicht zu kurz kam. Janika erzählte u.a. auch über ihren beruflichen Werdegang und wies daraufhin, dass die Ausbildung zur Florist*in ein Beginn zu einem kreativen und aufregenden Berufsweg sein kann, der nicht nach der Abschlussprüfung zu Ende sein muss. Nach der Mittagspause informierte Herr Machner über die Arbeit der BGHW. Er gab Tipps zur Hautpflege und erklärte den jungen Leuten wie wichtig es ist, auf sich aufzupassen, da oft Gefahrenquellen wie Treppen, Leitern usw. gerade zu Beginn der Ausbildung nicht wahrgenommen werden. Nach diesem theoretischen Teil begrüßte der erste Vorsitzende der FDF-Bezirksstelle Hannover Bernhard Kahlandt die angehenden Florist*innen mit einer sehr fesselnden Rede in ihrer Ausbildung. Er lud sie ein, sich für die Floristik zu öffnen und diesen kreativen aber auch fordernden Beruf mit Leidenschaft zu erlernen. Gegen 15.00 Uhr endet das erste Start-Up des Fachverbandes. Einen besonderen Dank an alle Unterstützer. Die Firma Smithers- Oasis Germany GmbH für das Werkzeug, die Firma Landgard für die tolle „Rundumversorgung“, Herrn Machner und Herrn Kahlandt für die interessanten Vorträge, Janika für die tollen Werkstücke und einen besonderen Dank an unsere FDF-Vize-Präsidentin Brigitte Feldkamp, die diese Veranstaltung maßgeblich organisiert hat. Vielen Dank. „Gut geführt! Stefan Hoffmeyer, Marktleiter Landgard“ 3
Mitglieder- und Delegiertenversammlung Bild:“ neuer Vorstand“ Brigitte Feldkamp, Gert Brümmel, Martin Müller Schatzmeister Gert Brümmel im Amt bestätigt Mitgliedsbetriebe erhalten ihre Ehrenurkunde auf Ausgeglichener Haushalt dem postalischen Weg. Gute Verbandsarbeit während des Lockdowns FDF-Präsident Martin Müller war es ein besonders Anliegen, sich für die ausgezeichnete Arbeit des Auch hier gab Corona den Ton an. Nachdem die FDF-Büros durch Frau Wieckenberg und das Versammlung im März abgesagt werden musste, Engagement von FDF-Vizepräsidentin Frau konnte der Verband am 19. September 2020 Feldkamp während des Lockdowns zu bedanken. endlich tagen. Maßgeblich durch ihren Einsatz bei den verschiedenen Ministerien wurde das Vor der Mitglieder- und Delegiertenversammlung Öffnungsverbot für Blumenfachgeschäfte bereits tagte das Präsidium. Hier werden u.a. die Bilanz nach kurzer Zeit wieder aufgehoben. 2019 und der Haushaltsentwurf für das nächste Jahr vorgestellt. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die anstehende Berufsneuordnung Florist*in. Frau Feldkamp schlug aufgrund der Wichtigkeit des Themas vor, dass ein Arbeitstreffen gemeinsam mit den Mitgliedern der IHK-Prüfungsausschüsse und den ausbildenden Mitgliedsbetriebe in der Justus- von-Liebig-Schule veranstaltet werden sollte. Näheres dazu auf Seite 8 Um 16.00 Uhr begann dann die Mitglieder- und Delegiertenversammlung. Allerdings auch nur in „FDF-Powerfrauen“ „abgespeckter Version“. Die einzelnen Bezirksstellenvorsitzende nahmen Er wies auch darauf hin, wie wichtig die satzungskonform die Stimmen ihrer Verbandsarbeit ist. Der Verband informiert sachlich Bezirksstellenmitglieder in der Versammlung wahr. und kompetent, unterstützt so seine Mitglieder und Auf persönliche Ehrungen der 25 und 40-jährigen hat großen Einfluss auf politischer Ebene. Verbandszugehörigkeit wurde in diesem Jahr ebenfalls verzichtet. Alle zu ehrenden Je mehr Betriebe sich dem Verband anschließen umso stärker wird er! 4
Nach dem der Vorstand durch die Da aber durch die Pandemie erst sehr kurzfristig Sitzungsteilnehmer einstimmig entlastet worden ist, feststeht, ob eine Veranstaltung stattfindet, können standen die Wahlen an. Das Amt des noch keine verbindlichen Aussagen getroffen Schatzmeisters/in und ein/er Kassenprüfer/in werden. musste neu besetzt werden. Herr Gert Brümmel Es bleibt also abzuwarten wie in 2021 die stellte sich zur Wiederwahl und wurde einstimmig in Öffentlichkeitsarbeit für den Berufsstand umgesetzt geheimer Wahl für weitere drei Jahre im Amt des werden kann. Schatzmeisters bestätigt. Frau Damke-Holtz wurde einstimmig in das Amt der Kassenprüferin gewählt. Um 17.30 Uhr schloss Herr Müller die Versammlung. Die nächste Mitglieder- und Nachdem der Haushaltsentwurf ebenfalls Delegiertenversammlung findet voraussichtlich am einstimmig angenommen wurde, berichtete Frau Samstag, 21. März 2021 statt. Die Einladung erfolgt Feldkamp noch über die Veranstaltungen, die für wieder fristgemäß über das FDF-Magazin. das nächste Jahr geplant sind. Abschlussprüfung in Bremen Die Corona-Krise verändert das Jahr – und dennoch nehmen die Dinge ihren Lauf. Die Abschlussprüfungen der Florist*innen in Bremen wurde durchgeführt. Unter Einhaltung der Corona-Regeln konnten alle Prüfungsteile stattfinden. Die ursprünglich geplanten Termine mussten allerdings leicht verschoben werden – diese Tatsache nahmen alle Beteiligten gern in Kauf. Die praktische Prüfung wurde in den großzügigen Räumen der Botanika in Bremen durchgeführt. Auf eine Freisprechungsfeier mit vielen Gästen musste in diesem Jahr verzichtet werden, aber durch das große Foyer der Botanika konnten Ausbilder und wenige Familienmitglieder bei der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse anwesend sein. Die Prüfungswerkstücke waren auf einem hohen Niveau. Das Motto der diesjährigen „Komplexen Prüfungsaufgabe lautete „Nordische Sommervielfalt“. Entsprechend waren die Arbeitsproben aus sommerlichen Werkstoffen zusammengestellt – sommerliche Farben, Düfte und Blütenformen prägten das Bild. Neun Prüfungsteilnehmer*innen waren zur Prüfung angetreten. Der niedersächsische Fachverband zeichnete zwei herausragende Leistungen mit einer Urkunde aus. Von „florieren!„ wurde dazu jeweils Gutscheine für Abonnements übereicht. Text: Heike Damke-Holtz „geschafft!“ 5
Abschlussprüfung in Uelzen Auch in Uelzen stand die Corona-Pandemie im Vordergrund. Am 14. Juli gingen acht Auszubildende in die Abschlussprüfung. Sechs davon bestanden erfolgreich die Prüfung. In einem kleinen feierlichen Rahmen wurden die Ergebnisse bekannt gegeben. „Jungflorist*innen“ Wir gratulieren allen Florist*innen zur bestandenen Prüfung und wünschen einen erfolgreichen Berufsstart. Für Azubis: Selbstmanagement-Training Mit Selbstkompetenz zum Erfolg: Azubis bleiben dran und starten durch mit dem Selbstmanagement- Training BERTIE Einjähriges Azubi-Programm sucht noch teilnehmende Betriebe aus Hannover und der Region Schwierigkeiten in der Ausbildung prospektiv angehen und überwinden gelingt am besten, wenn Auszubildende von Anfang an ihre Selbstkompetenz entwickeln können. Neben der Planungs- und Konzentrationsfähigkeit gehören dazu die Fähigkeiten, sich selbst zu motivieren statt aufzuschieben, mit Misserfolgen umzugehen, sowie Widersprüche auszuhalten und zu integrieren. Das vom Niedersächsischen Kultusministerium, der Landeshauptstadt und der Region Hannover geförderte Selbstmanagement-Training BERTIE (Beratung, Ressourcenaktivierung und Training für Initiative und Erfolg) unterstützt während des Ausbildungsjahres 2020/21 Auszubildende des ersten Lehrjahres aus Hannover und der Region bei der Verbesserung ihrer Selbstkompetenz. Mit BERTIE werden sie sich ihrer guten Potenziale und persönlichen Ressourcen bewusst, setzen sich konkrete Ziele, die zu ihnen passen, setzen diese schrittweise um und bewältigen etwaige Rückschläge besser. 6
Das für die Betriebe kostenlose Training bietet mit seinem Modul der regelmäßig stattfindenden Erfolgs- oder Buddy-Teams Strategien und Methoden in der Kleingruppe, wie man sich gegenseitig gedanklich ermutigen und wie man ungünstige Selbstbewertungsgedanken vermeiden kann. Zu den Bausteinen von BERTIE gehören zwei Einführungstage. Dort erfolgt eine Standortbestimmung („Was kann ich, wo stehe ich“), das persönliche Ziel wird bewusst gemacht und verankert und der mentale Ressourcenpool aufgebaut. Mit einem persönlichkeitsorientierten Einzelcoaching über Potenziale und mögliche Problemlagen des einzelnen Azubis geht es weiter. In den regelmäßig stattfindenden Erfolgsteams helfen sich die Auszubildenden dann gegenseitig, ihre Ziele Schritt für Schritt in Handlungen umzusetzen. Am Abschlusstag wird Erreichtes präsentiert und Methoden ausprobiert, wie in der Zukunft auftauchende etwaige Hindernisse überwunden werden können. Weitere Informationen zum BERTIE-Training: Dr. Susanne Kaplan, Berufsorientierungszentrum der Werk-statt-Schule e.V. E-Mail.:S.Kaplan@werkstattschule.de, Telefon: 0511 – 27 078 16 - 50. Fortbildung für Angestellte und Inhaber*innen Die FDF-Floralprofis - kompetent, innovativ, kreativ • Sie wünschen sich einen neutralen Blick von außen auf Ihren Betrieb? • Sie sind grundsätzlich zufrieden mit Ihren Geschäftsabläufen, können sich aber eine Optimierung vorstellen? • Sie wünschen sich betriebswirtschaftliche Begleitung? • Sie möchten soziale Medien stärker nutzen und Ihren Internettauftritt optimieren? • Sie wünschen sich Verkaufs-Schulungsmaßnahmen für Ihr Team? • Sie möchten Einblicke in aktuelle Trends und neue Ideen für Ihre Floristik und Warenpräsentation? • Wir erstellen Ihnen ein individuell, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Schulungspaket. • Wir bieten Ihnen „on the job training“. • Wir schulen Ihr gesamtes Team oder ausgewählte Mitarbeiter. • Wir bieten Ihnen die sofortige Messbarkeit des Schulungserfolgs durch Kundenreaktionen. • Wir unterstützen Sie bei der Optimierung ihres geschäftlichen Erfolges. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Gern stehen wir Ihnen telefonisch: 0511 80 15 12 oder per E -Mail: info@fdf-niedersachsen.de für eine kostenfreie Vorabberatung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! 7
Berufsneuordnung Florist*in An alle interessierten Ausbilder*innen Mitgestalten an einem attraktiven Berufsbild Fachkräfte für den Berufsstand sichern Einladung zum Austausch über die geplante Berufsneuordnung Florist*in Die Ausbildungsordnung mit dem Berufsbild Florist wurde vor mehr als 20 Jahren verabschiedet. Durch neue Entwicklungen und Veränderungen in der floristischen Arbeitswelt ist es an der Zeit, die Inhalte der Berufsausbildung dementsprechend anzupassen. Die Fragen und Vorstellungen darüber, welche Inhalte "veraltet und überholt" sind, und welche unbedingt ins Berufsbild mit aufgenommen werden sollen, gehen zum Teil weit auseinander. Um eine zukunftsorientierte Richtung für diese Berufsneuordnung gemeinsam zu entwickeln, lädt der Fachverband Deutscher Floristen, LV Niedersachsen e. V. Sie am Mittwoch, 18. November 2020 von 10.00 – ca. 16.00 Uhr in die Justus-von-Liebig-Schule, Heisterbergallee 8, 30456 Hannover-Ahlem zu einem Gedankenaustausch bzw. Brainstorming ein. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und bitten bis zum 30.10.20 um eine Rückmeldung, ob Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Brigitte Feldkamp Heike Damke-Holtz FDF-Vize-Präsidentin Mitglied im FDF-Bundesausbildungsausschuss -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- Anmeldung Zum Treffen Brainstorming Berufsneuordnung am Mittwoch, 18.11.2020, Justus-von-Liebig-Schule, Hannover, Beginn 10.00 Uhr komme ich mit_______________ Personen. ____________________________ _____________________________ Name Unterschrift Anmeldung bitte bis zum 30.10.2020 per Fax: 0511 88 79 15 oder per E-Mail: info@fdf-niedersachsen.de 8
Erlaubte Verkaufszeiten 4. Quartal 2020 Niedersachsen → montags bis samstags von 0.00 Uhr bis 24 Uhr → sonntags und feiertags für 3 Stunden Sonntag 15. November 3 Stunden Volkstrauertag Mittwoch 18. November 0 –24 Uhr Buß- und Bettag Sonntag 22. November 3 Stunden Totensonntag Sonntag 29. November 3 Stunden 1. Advent Sonntag 06. Dezember 3 Stunden 2. Advent Sonntag 13. Dezember 3 Stunden 3. Advent Sonntag 20. Dezember 3 Stunden 4. Advent Donnerstag 24. Dezember 0-14 Uhr Heiligabend Freitag 25. Dezember 3 Stunden 1. Weihnachtstag Samstag 26. Dezember 3 Stunden 2. Weihnachtstag Donnerstag 31. Dezember 0-14 Uhr Silvester Freitag 01. Januar 2021 3 Stunden Neujahr Bremen → montags bis samstags von 0.00 Uhr bis 24 Uhr → sonntags und feiertags für 3 Stunden zwischen 8.00 und 16.00 Uhr Sonntag 15. November 6 Std., zw. 8.00 Volkstrauertag und 16.00 Uhr Mittwoch 18. November 0 –24 Uhr Buß- und Bettag Sonntag 22. November 6 Std., zw. 8.00 Totensonntag und 16.00 Uhr Sonntag 29. November 3 Stunden 1. Advent Sonntag 06. Dezember 3 Stunden 2. Advent Sonntag 13. Dezember 3 Stunden 3. Advent Sonntag 20. Dezember 3 Stunden 4. Advent Donnerstag 24. Dezember 0.00 – 14.00 Heiligabend Freitag 25. Dezember 3 Stunden 1. Weihnachtstag Samstag 26. Dezember Verkaufsverbot 2. Weihnachtstag Donnerstag 31. Dezember 3 Stunden Silvester Freitag 01. Januar 2021 3 Stunden Neujahr Diese Verkaufszeiten sind Maximalzeiten, nicht verpflichtend. Sie können Ihre Verkaufszeiten innerhalb dieser Grenzen selbst bestimmen! Bitte beachten Sie die ortsüblichen Gottesdienstzeiten. Zur Beachtung: Die Verkaufszeiten müssen so angebracht werden, dass sie außerhalb der Verkaufsstelle sichtbar sind. 9
Mitmach-Aktion für Floristen Gemeinsam Licht ins Dunkel bringen Mitmach-Aktion für Floristen Aufgrund des Coronavirus muss die Lange Nacht sich bei der Übergabe Ihres Werkstücks an die mit Advent im Trend dieses Jahr leider ausfallen. Einrichtung kostenfrei fotografieren lassen, z.B. für Stattdessen starten die Blumengroßhändler eine Ihre Website. Alte Menschen und Kranke leiden Mitmach-Aktion unter dem Motto „Gemeinsam Licht besonders in der Coronazeit. Mit unserer Aktion ins Dunkel bringen“. unterstützen wir die am meisten Betroffenen. Die Presse wird darüber berichten. So machen wir Nach reiflicher Überlegung haben sich der öffentlichkeitsstark auf unsere Solidarität Großmarkt und die Blumengroßhändler für eine aufmerksam. Absage der Langen Nacht entschieden. „Diese Entscheidung wurde schweren Herzens getroffen", Und so sind Sie dabei: betont Marktmeister Markus Günsch. „Doch zum Ob Kranz, Gesteck oder was auch immer: Sie sind einen macht die unabsehbare Entwicklung der frei in der Gestaltung. Es ist kein Wettbewerb. Da Pandemie jede Planung schwierig und zum wir gemeinsam Licht ins Dunkel bringen wollen, anderen steht die Gesundheit über allem. Advent sollte Ihr Objekt ein leuchtendes Element im Trend lebt von der Nähe der Menschen. Man beinhalten, z.B. durch eine Lichterkette. möchte ins Gespräch kommen und das Miteinander unbeschwert genießen. Maskenpflicht und Jeder Betrieb kann mit einem Werkstück Abstandsregel passen nicht zu dieser Nähe und teilnehmen Entspannung.“ Wenn es die Umstände erlauben, ist Sie erhalten 10 Gutscheine á 10 Euro für das Frühjahr 2021 ein Ersatz-Event geplant. (ansässige Firmen/Großmarkt) Anmeldung zur Aktion und Abholung Leuchtendes für Seniorenheime und andere der Gutscheine am Pförtnerhaus bis Einrichtungen 4. 11. Die Blumengroßhändler bitten um Verständnis für Abgabe des Objekts am 11.11. die Entscheidung und danken für das Vertrauen (Pförtnerhaus) und die Einkäufe in der Corona-Zeit! Als Ausdruck Ausstellung der Objekte vom 12. bis dieser Verbundenheit und als Ersatz für den 14.11. (Blumenmarkthalle gegenüber Kundenwettbewerb der Langen Nacht starten wir Firma Plate) die Aktion „Gemeinsam Licht ins Dunkel bringen“. Abholung des Objekts ab 14.11. Die Idee ist, dass alle teilnehmenden Floristen ein Übergabe durch Sie an eine Einrichtung leuchtendes Werkstück kreieren, das im Großmarkt Ihrer Wahl ausgestellt und danach an eine frei auszuwählende Wenn Sie die Übergabe kostenfrei Einrichtung übergeben wird, z.B. an ein fotografieren lassen möchten, teilen Sie Seniorenheim, ein Hospiz oder ein Krankenhaus. Ihren Übergabetermin und -ort bitte rechtzeitig mit: Markus Günsch (Tel. Alle Teilnehmenden erhalten Gutscheine der 0172 4174698) Firmen Beilken, A. Grimm, Schleper, D. Schröder, Truffel, Vosteen und vom Großmarkt. Sie können Wir freuen uns auf große Teilnahme! FDF-Rahmenabkommen KFZ-Versicherung Ein Preis-Leistungsverhältnis das überzeugt! Kfz-Versicherung über den Rahmenvertrag des FDF Testen Sie den Branchentarif, besonders günstig ab drei Fahrzeuge Wie auch im letzten Jahr bietet der Versicherungsmakler Philipp Franke als Exclusivpartner des FDF jedem Mitglied (und deren Angestellten) die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich erstellen zu lassen. Nehmen Sie sich drei bis vier Minuten Zeit, um den beiliegenden Anforderungscoupon auszufüllen oder faxen/mailen Sie einfach Ihre letzte Beitragsrechnung + Kfz-Schein an die unten genannten Kontaktdaten. Sie bekommen dann in kürzester Zeit ein Vergleichsangebot. Sollte dies wiedererwartend teurer sein als Ihre aktuelle Prämie, erhalten Sie eine Flasche Sekt frei Haus. 10
Sparen Sie bares Geld und lassen Sie sich mit dem beiliegenden Flyer ein unverbindliches Angebot erstellen!!! Versicherungsmakler Philipp Franke Eigelstein 89-91 50668 Köln Tel. 0221-3403833 FAX 0221-42331161 Mail: info@versicherungsmakler-franke.de www.versicherungsmakler-franke.de Adventsausstellungen zu Corona-Zeiten? (ul & FDF NRW/Rönnecke) Einige Mitglieder haben bereits angefragt, wie es sich mit Adventsausstellungen während der Corona-Pandemie verhält. Es sind selbstverständlich einige Besonderheiten zu beachten. Bei den meisten „Adventsausstellungen“ handelt es sich im rechtlichen Sinne gar nicht um Ausstellungen, sondern um einen regulären, ereignisbezogenen Verkauf während den erlaubten Ladenöffnungszeiten. Somit müssen in diesem Fall „nur“ die Regelungen beachtet werden, die ohnehin im Einzelhandel gelten. Und diese Regelungen sind schon eine große Herausforderung, insbesondere wenn man mit einem großen Besucherandrang rechnen muss. Von einer Adventsausstellung außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten oder auch in einer anderen Location als dem Blumenfachgeschäft raten wir in diesem Jahr ab, da ansonsten viele zusätzliche Auflagen erfüllt werden müssen, z. B. Erfassung der Besucher wie in der Gastronomie. Abraten würden wir auch vom Ausschank von Getränken und Angebot von Speisen, es sei denn, letztere sind einzeln abgepackt und am besten in Folie eingeschweißt. Alternativ können Sie einen professionellen Caterer damit beauftragen, der dann sämtliche Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Es ist zu überlegen, ob man in diesem Jahr nicht spezielle Advents-Angebote/Werkstücke u.a. auf eine ganze Woche verteilt statt einer Ausstellung an nur einem oder zwei Tagen. Da gerade Adventsausstellungen in Blumenfachgeschäften sehr beliebt und auch bekannt sind, muss sicherlich mit Kontrollen der Ordnungsbehörden gerechnet werden. Beachten Sie unsere Beilage Sicherheitsinformation für Ihre Werkstücke! Gut zu Wissen! Covid-19: Kein Erstattungsanspruch bei selbstverschuldeter Quarantäne Arbeitnehmer und Selbständige, die sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne befinden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gegenüber der zuständigen Behörde. Sofern der Arbeitnehmer einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltzahlungen gegen den Arbeitgeber hat, hat der Arbeitgeber die Entschädigung zu zahlen. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, den gezahlten Lohn von der zuständigen Behörde erstattet zu bekommen. Diese Regelung greift nach Einschätzung des Niedersächsischen Sozialministeriums, allerdings nicht, wenn Personen sich wissentlich in ein vom RKI ausgewiesenes Risikogebiet begeben. Es sei aus allgemeinen Billigkeitserwägungen kaum zu rechtfertigen, wenn sich eine Person freiwillig in ein Gebiet mit Reisewarnung begibt und anschließend auf Staatskosten seinen Verdienstausfall für die (bewusst herbeigeführte) Quarantäne bekäme. Sofern erst nach Reiseantritt ein Land zum Risikogebiet erklärt wird greift jedoch die Erstattungs- Regelung nach dem IfSG. Dazu stellt das RKI in einem Archiv die entsprechenden Bekanntmachungen tageweise zur Verfügung. Da sich die Einschätzung zu Risikogebieten zum Teil täglich ändert, wird empfohlen sich am Abreisetag auf der entsprechenden Website des RKI zu informieren. 11
Praxis-Hinweis: Es ist empfehlenswert, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer darauf hinweist, dass ein Verlust der Lohnfortzahlung droht, wenn sich der Arbeitnehmer bewusst und freiwillig in ein Gebiet mit Reisewarnung begibt und sich anschließend im Sinne der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Quarantäne begeben muss. Der Arbeitnehmer verstößt damit gegen seine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber, was den Verlust der Lohnfortzahlung zur Folge haben kann. Eine Verletzung der Treuepflicht kann den Arbeitnehmer zum Schadensersatz in Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs verpflichten. TERMINSACHE: Aufrüstung der Kassensysteme mit einer "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) Mit dem sog. "Kassengesetz" wurde zum 1.1.2020 die Pflicht zum Schutz von elektronischen Aufzeichnungen von Kasseneinnahmen durch eine "Technische Sicherheitseinrichtung" (TSE) eingeführt. Mit Schreiben vom 6.11.2019 stellte das Bundesfinanzministerium (BMF) klar, dass es nicht beanstandet werden soll, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine TSE verfügen. Nunmehr hat die Mehrheit der Länder diese Übergangsfrist bis zum 31.3.2021 - ohne Zustimmung des BMF - verlängert. Als Begründung wird die (Über-)Belastung der betroffenen Unternehmen durch die Corona- Pandemie sowie die Umsatzsteuer-Umstellung zum 1.7.2020 genannt. Zudem sollen bisher noch keine cloud- basierten TSE-Lösungen zertifiziert worden sein, sodass es Unternehmen, welche sich für eine solche Lösung entschieden haben, voraussichtlich nicht möglich sein wird, ihr Kassensystem bis zum 30.9.2020 mit einer TSE auszurüsten. Die Übergangsfrist bis 31.3.2021 ist länderspezifisch ausgestaltet. So regelt das Land Niedersachsen z. B. die Voraussetzungen wie folgt: • Bis spätestens 31.8.2020 muss ein Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE beauftragt worden sein. Dieser muss schriftlich versichern, dass der Einbau bis zum 30.9.2020 nicht möglich ist und eine verbindliche Aussage vorlegen, bis wann das Aufzeichnungssystem mit einer TSE ausgestattet sein wird (spätestens bis zum 31.3.2021). • Bei einem geplanten Einsatz einer cloud-basierten TSE müssen Unternehmen spätestens bis zum 31.8.2020 den fristgerechten Einsatz beauftragt haben und durch geeignete Unterlagen dokumentieren können, dass diese mangels Verfügbarkeit bis zum 30.9.2020 noch nicht einsatzbereit ist. Die Implementierung ist spätestens bis zum 31.3.2021 abzuschließen. Bitte beachten Sie! Die betroffenen Steuerpflichtigen müssen damit rechnen, dass eine nicht ordnungsgemäße Nutzung des Systems als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Im Idealfall sollte also dafür gesorgt werden, dass die TSE bis zum 30.9.2020 eingebaut und betriebsbereit ist! WARUM MITGLIED IM VERBAND SEIN? Der Fachverband Deutscher Floristen ist die bundesweite offizielle Interessenvertretung der Deutschen Floristen. Zu den Arbeitsbereichen des Fachverbandes gehören u. a.: die Vertretung des Berufsstandes in der Öffentlichkeit die Vermittlung von Rahmenverträgen der Förderungsgemeinschaft Blumen GmbH die Regelung von Ausbildungs- und Sozialfragen die Herausgabe der Fachzeitschrift "G&V" die Standesvertretung in Wirtschaft und Politik die Vertretung der Mitglieder gegenüber Brancheninstitutionen und branchenfremden Organisationen die Stärkung und Profilierung der Mitgliedsbetriebe die Durchführung von Ausstellungen und Wettbewerben das Angebot eines komplexen Serviceangebots für die Mitglieder Besuchen Sie unsere Homepage: www.fdf-niedersachsen.de Gemeinsam sind Wir stark! 12
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