FESTIVAL, COACHING & WETTBEWERB - für Combos & Solist*innen Bewerbt euch ab Mitte Juli - Landesmusikrat ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
021 FESTIVAL, 23.01.2 us Tollha e COACHING & K a rl s r u h WETTBEWERB für Combos & Solist*innen Vorentscheid zur Bundesbegegnung Jugend jazzt Bewerbt euch ab Mitte Juli de online über w w w.lmr-bw. Anmeldeschluss: 15.11.2020
AUSSCHREIBUNG JUGEND JAZZT SOUTH-WEST – VIEL MEHR ALS EIN WETTBEWERB Wo steh ich musikalisch? Was würden Jazz-Profis zu mir sagen? Was fehlt mir noch, um ein/e richtig gute/r „Jazzer*in“ zu wer- den? Wie gut sind andere in meinem Alter – kann ich da mit- halten? Antworten gibt’s bei Jugend jazzt South-West am 23. Januar 2021 im Tollhaus in Karlsruhe. Alle Jazzsolist*innen und Combos, die sich bis zum 15.11.2020 beim Landesmusikrat BW angemeldet haben, können teilneh- men. Verpflegung gibt’s natürlich auch – und ganz viel Musik! WAS ERWARTET EUCH? • Jazz-Brunch – Get-together • Wettbewerb für Solist*innen und Combos in unterschied- lichen Altersgruppen (Vorentscheid für die Bundesbegeg- nung nur für Combos) • Coaching bei den Juroren – Jazzprofis geben euch Tipps • Preisträgerkonzert mit Übergabe der Preise im Gesamtwert von 4.500 €
TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zugelassen sind Mitwirkende bis einschließlich 24 Jahre, die ihren Erstwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zum 1. September 2020 noch nicht in einer musikalischen Berufs- ausbildung (Vollstudium) oder in der Berufspraxis stehen. Mu- sikstudent*innen sowie Berufsmusiker*innen sind damit aus- geschlossen. Combos von 2 bis 10 Mitgliedern werden getrennt gewertet in drei Altersgruppen: • C 1 (Durchschnittsalter bis 15 Jahre) • C 2 (Durchschnittsalter bis 19 Jahre) • C 3 (Durchschnittsalter bis 24 Jahre) Jugend jazzt Baden-Württemberg 2016 Solist*innen werden getrennt Foto: LMR Baden-Württemberg gewertet in drei Altersgruppen: • S 1 (bis 15 Jahre) • S 2 (bis 19 Jahre) • S 3 (bis 24 Jahre) Solist*innen können mit Be- gleitung (ohne Altersbeschränkung und Wertung) auftreten. Der Wett- bewerb für Solist*innen wird nur auf Landesebene ausgeschrieben. Für sie gibt es keine Bundesbegegnung und somit auch keine Weiterleitung. Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestal- tung, Sound und improvisierte Teile jazz- oder vorwiegend jazzgeprägt sein. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms beträgt bei den Combos 15–25 Minuten, bei den Solist*innen 15 Minuten. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leis- tungsbewertung nicht berücksichtigt. Die Teilnehmenden stellen sich und ihre Titel selbst vor.
Die beteiligten Combos legen Partituren ihres Programms in zweifacher Ausfertigung beim Wettbewerb vor. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Veranstalter anspre- chendes Informationsmaterial in digitaler Form und ein zur Ver- öffentlichung geeignetes Foto (300 dpi inklusive Nennung des Bildurhebers) zur Verfügung zu stellen. Ein Klavier und/oder Konzertflügel und ein komplettes Jazz- Drumset werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Instrumente einschließlich der dazugehörenden Ver- stärker sind von den Teilnehmenden mitzubringen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit steht allen Combos dieselbe Mikrofonanlage mit folgender Ausstattung zur Verfügung: Mi- krofonabnahme des Konzertflügels/Klaviers, bis zu 4 Mikrofone für Solist*innen und zum Klangausgleich, Monitoranlage. Für die Bedienung der Beschallungsanlage steht ein Tontechniker zur Verfügung. Jugend jazzt Baden-Württemberg 2016 Foto: LMR Baden-Württemberg
UNTERRICHTUNG NACH DATENSCHUTZG RUNDV ERORDNUNG Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten der Teil- nehmenden an Jugend jazzt South-West erhoben werden, zum Beispiel Name, Alter bzw. Jahrgang, Wohnort, Instrument, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden von den durchführenden Trägern und Organisationen erhoben, ver- arbeitet und genutzt, um Jugend jazzt South-West zu organi- sieren. Die Daten können sowohl online (Internet, E-Mail) als auch off- line (z. B. Printprodukte) und in anderen Medien zu Zwecken der Kommunikation, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Dokumentation und der Organisation (z. B. Ergebnislisten und Zeitpläne für Teilnehmende) veröffentlicht werden. Die Teilnehmer*innen sind einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme vom Veranstalter aufgenommene Fotos, Musik- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Durchführung von Jugend jazzt South-West und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ver- anstalters und der Jugend jazzt South-West durchführenden Träger und Organisatoren erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten und Fotos sowie Musik- und Filmaufnahmen kön- nen auch online (z. B. Internet, E-Mail), offline (z. B. Print, Ton- und Bildtonträger) und in anderen Medien (z. B. Radio) zu Zwecken der Werbung, zur Kommunikation und zur Doku- mentation von Jugend jazzt South-West veröffentlicht werden.
JURY Die Jury besteht aus renommierten Jazzmusiker*innen, Do- zent*innen und Persönlichkeiten der Jazzszene. Die Entschei- dung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ausgeschlossen. Ein Beratungsgespräch ist nach vorheriger Anmeldung (im Vor- feld des Wettbewerbs) möglich. PREISE UND AUSZEICHNUNGEN Jede/r Teilnehmer*in erhält eine Urkunde. Darüber hinaus wird der „Preis der BGV für Jugend jazzt Baden-Württemberg“ ver- geben. Dieser beinhaltet Preisgelder in Höhe von 4.500 €. Die Preise werden während des Preisträgerkonzerts am Abend des Wettbewerbs in Karlsruhe übergeben. Die Preisträger*innen verpflichten sich zur Teilnahme an diesem Konzert, eine Auftrittsgarantie besteht jedoch nicht. ANMELDUNG Mit ihrer Anmeldung erkennen die Teilnehmer*innen die Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich zu de- ren Einhaltung. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Anmel- deformular auf der Homepage des Landesmusikrats Baden- Württemberg: www.lmr-bw.de. Angemeldete Teilnehmer*innen, die, gleich aus welchen Grün- den, nicht am Wettbewerb teilnehmen können, haben dies un- verzüglich zu melden. Anmeldeschluss ist der 15. November 2020 (24:00 Uhr). Veranstaltungsort: Kulturzentrum Tollhaus Karlsruhe Alter Schlachthof 35 76131 Karlsruhe
FÖRDERUNG UND ZUSAMMENARBEIT Der Landesmusikrat Baden-Württemberg wird bei der Ausrich- tung des Landeswettbewerbs Jugend jazzt South-West 2021 unterstützt von: der Versicherungsgruppe BGV/Badische Ver- sicherungen (BGV) als Hauptsponsor des Wettbewerbs, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden- Württemberg, dem Kulturamt | Kulturbüro der Stadt Karlsruhe und dem Kulturzentrum Tollhaus Karlsruhe. KONTAKT Landesmusikrat Baden-Württemberg e. V. Ortsstraße 6 | 76228 Karlsruhe Telefon 0721 94767-12 | E-Mail weber@lmr-bw.de www.lmr-bw.de
Sie können auch lesen