Finanzierungsfibel - bib International College

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Finanzierungsfibel - bib International College
Finanzierungsfibel
                                 Bergisch Gladbach

          Tabellarischer Überblick zu verschiedenen Fördermöglichkeiten.
                         Alle Angaben sind ohne Gewähr.

                          letzte Aktualisierung: Juni 2021

•   Schüler-BAföG

•   Bildungskredit

•   Hinweise zur Beantragung von BAföG und Bildungskrediten

•   Wohnkostenzuschuss

•   Zweitwohnungssteuer

•   bib International College-Finanzierungsmodell

•   Auslandsförderung
Förderart               Schüler-BAföG (BundesAusbildungsförderungsGesetz)
Möglich für             alle Bildungsgänge des bib International College
                        Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler, so-
                        fern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören, in der
Voraussetzungen         Erstausbildung (Ausnahmen bitte beim BAföG-Amt erfragen).
                        Antritt der bib International College-Maßnahmen vor dem 30. Lebensjahr.
                        Förderbeträge sind abhängig vom Einkommen der Eltern, Ehegatten und
                        vom eigenen Einkommen und Vermögen (im Höchstfall sind es
Förderbeträge           243,00 €/Monat); bei nicht bei den Eltern wohnenden Schülern kann sich
                        der Betrag auf 580,00 €/Monat plus evtl. Zulagen erhöhen.
                        Eine elternunabhängige Förderung bedarf besonderer Voraussetzungen.
                        Beratung und Antrag: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw.
                        Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
                        Der Antrag sollte mind. einen Monat vor Maßnahmebeginn dort einge-
                        reicht werden (Kopie des bib-Ausbildungsvertrages beifügen, s. auch
                        „Hinweise zur Beantragung von BAföG und Bildungskrediten“).
                        Das Formblatt 2 des BAföG-Antrags bitte an das Schulsekretariat des bib
                        International College weitergeben, nachdem Sie die Punkte 1 bis 4 aus-
Beratung und Beantra-   gefüllt haben. Wir geben es dann ab dem ersten Schultag ausgefüllt zu-
gung                    rück. Leistungen nach dem BAföG werden mit Aufnahme der Ausbildung,
                        aber frühestens vom Beginn des Antragsmonats an erbracht.
                        Formulare sind im Internet (www.bafög.de) oder beim zuständigen Amt
                        für Ausbildungsförderung erhältlich.
                        Aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungszeiten sind Wartezeiten bis
                        zur ersten Überweisung von bis zu drei Monaten möglich.
                        Die Bewilligung erfolgt nur für 1 Jahr. Dann muss ein neuer Antrag ge-
                        stellt werden.
Rückzahlung             Keine
                        Das Kindergeld wird beim BAföG nicht angerechnet.
                        Bezieher von ALG II/Hartz IV sprechen bitte vor Abgabe des BAföG-An-
                        trags mit Ihrem Berater.
                        Auszubildende können kontinuierlich einem 450 Euro-Minijob nachgehen,
                        ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung vorgenommen werden.
Sonstige Hinweise       Empfänger von BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen, können sich von
                        der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
                        www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befrei-
                        ung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
                        Ein Bildungskredit wird beim BAföG nicht angerechnet. Beide Förderun-
                        gen können parallel genutzt werden.
                        Internet: www.bafög.de
Weitere Informationen   Gebührenfreie Hotline des Bundesbildungsministeriums: 0800 2236341
                        (Mo. bis Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr)

                                                                                           Seite 2 von 8
Förderart               Bildungskredit
Möglich für             alle Bildungsgänge des bib International College
                        Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische volljährige
                        Schüler, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehö-
                        ren, die einen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben, können für die
Voraussetzungen         beiden letzten Jahre dieser Ausbildung in Deutschland einen Bildungs-
                        kredit beantragen.
                        Leistungen werden bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.
                        Das Kreditvolumen ist auf maximal 7.200 € pro Ausbildungsabschnitt be-
                        grenzt. Kreditnehmer/innen können bis zu 24 gleichbleibende Monatsra-
Förderbeträge           ten von 100, 200 oder 300 € frei wählen; auf Wunsch Einmalzahlung von
                        bis zu 3.600 € für ausbildungsbezogene Aufwendungen.
                        Der Bildungskredit wird (günstig) verzinst.
                        Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und ist zu richten an:
                         BVA
                         Abt. IV Bildungskredit
                         50728 Köln

                        Der Antrag kann auch online gestellt werden:

Beratung und Beantra-   https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Stu-
gung                    dium/Bildungskredit/Antrag/Bildungskredit-online/bildungskredit-on-
                        line_node.html

                        Bildungskredit Vergabe
                        Telefon:: 022899358-4492
                        Fax:: 022899358-4850
                        E-Mail:: bildungskredit@bva.bund.de

                        Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden
                        Frist von 4 Jahren in monatlichen Raten von 120 € an die KfW zurückzu-
Rückzahlung
                        zahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt wer-
                        den.
                        Der Bildungskredit hat keinen Einfluss auf andere Fördergelder (wie z. B.
                        BAföG).
Sonstige Hinweise
                        Es steht immer nur eine bestimmte Geldmenge zur Verfügung. Daher be-
                        steht kein Rechtsanspruch.
                        Besucheranschrift:
                        Bundesverwaltungsamt (Haus II), Eupener Straße 125, 50933 Köln
Weitere Informationen   www.bva.bund.de/bildungskredit
                        www.bafög.de

                                                                                              Seite 3 von 8
Hinweise zur Beantragung von BAföG und Bildungskrediten

Bei der Beantragung von BAföG oder einem Bildungskredit für die Bildungsgänge des bib ist folgendes zu be-
achten:

    wir sind eine Berufsfachschule, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
    im Ausbildungsstättenverzeichnis ist der Schulträger „Berufskolleg - Bildungszentrum für informations-
     verarbeitende Berufe e. V. (bib)“ verzeichnet
    für die Förderung und die Beantragung muss der staatliche Abschluss angegeben werden (s. u.)

    bib Titel (Zertifikat)                                Staatliche Berufsbezeichnung                     Dauer
                                                          (staatliches Abschlusszeugnis)
    Informatiker/-in Web & Mobile Development             Staatl. geprüfte/-r Informatiker/-in Software-   2 Jahre
                                                          entwicklung
    VR/AR-Developer/-in                                   Staatl. geprüfte/-r Informatiker/-in Multime-    2 Jahre
                                                          dia
    Game Developer/-in                                    Staatl. geprüfte/-r Informatiker/-in Multime-    2 Jahre
                                                          dia
    Mediendesigner/-in                                    Staatl. geprüfte/-r Gestaltungstechnische/r      2 Jahre
                                                          Assistent/-in Medien und Kommunikation

    Game Artist 2D                                        Staatl. geprüfte/-r Gestaltungstechnische/r      2 Jahre
                                                          Assistent/-in Medien und Kommunikation
    Game Artist 3D                                        Staatl. geprüfte/-r Gestaltungstechnische/r      2 Jahre
                                                          Assistent/-in Medien und Kommunikation
    Social-Media Manager/-in                              Staatl. geprüfte/-r Kfm. Assistent/-in Be-       2 Jahre
                                                          triebswirtschaft
    Nachhaltigkeits-Manager/-in                           Staatl. geprüfte/-r Kfm. Assistent/-in Be-       2 Jahre
                                                          triebswirtschaft
    Informatiker/-in Web & Mobile Development inkl. FHR   Staatl. geprüfte/-r Informationstechnische/r     3 Jahre
                                                          Assistent/-in u. FHR
    VR/AR-Developer/-in inkl. Fachhochschulreife          Staatl. geprüfte/-r Informationstechnische/r     3 Jahre
                                                          Assistent/-in u. FHR

    Game Developer/-in inkl. Fachhochschulreife           Staatl. geprüfte/-r Informationstechnische/r     3 Jahre
                                                          Assistent/-in u. FHR
    Game Artist inkl. Fachhochschulreife                  Staatl. geprüfte/-r Gestaltungstechnische/r      3 Jahre
                                                          Assistent/-in Medien und Kommunikation
                                                          und FHR
    Mediendesigner/-in inkl. Fachhochschulreife           Staatl. geprüfte/-r Gestaltungstechnische/r      3 Jahre
                                                          Assistent/-in Medien und Kommunikation
                                                          und FHR
    Social-Media Manager/-in                              Staatl. geprüfte/-r Kfm. Assistent/-in Be-       3 Jahre
                                                          triebswirtschaft und FHR
    Nachhaltigkeits-Manager/-in                           Staatl. geprüfte/-r Kfm. Assistent/-in Be-       3 Jahre
                                                          triebswirtschaft und FHR

                                                                                                       Seite 4 von 8
Wohnkostenzuschuss
Möglich für             alle Bildungsgänge des bib International College
Voraussetzungen         Bedingungen des § 27 Abs. 3 SGB II müssen erfüllt sein
Beratung und Beantra-   beim Jobcenter am jeweiligen Wohnort
gung
Weitere Informationen   Jobcenter

                        Zweitwohnungsteuer
                        bitte beachten Sie, dass die Stadt Bergisch Gladbach Zweitwohnungsteuer er-
                        hebt
                        www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=2069
Weitere Informationen

Förderart                bib International College-Finanzierungsmodell
Möglich für              alle Bildungsgänge des bib International College Bergisch Gladbach
                         Ausbildungsvertrag mit dem bib International College.
Voraussetzungen
                         Regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Einzelanfrage.
Förderbeträge            Stundung der Systemnutzungsgebühren bis 50%.
Beratung und Beantra-    Antrag muss schriftlich gestellt werden (Formblatt im Schulsekretariat erhält-
gung                     lich). Gespräch mit Schulleiter. Einzelfallentscheidung.
                         Monatliche Raten ab dem ersten Monat nach Ausbildungsende.
Rückzahlung              Laufzeiten: 24 Monate. Sondertilgung möglich.
                         Verzinsung: 5%
Sonstige Hinweise        Bürgschaftserklärung erforderlich
                         bib International College
Weitere Informationen    Hauptstraße 2
                         51465 Bergisch Gladbach

                                                                                              Seite 5 von 8
Auslandsförderung

  Förderart               Auslands-BAföG
  Möglich für             das Studium im Ausland
                          Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler/Studie-
  Voraussetzungen
                          rende, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören.
                          Förderbeträge sind abhängig vom Einkommen der Eltern, Ehegatten und vom
  Förderbeträge
                          eigenen Einkommen und Vermögen
                          für Irland:
                          Region Hannover
                          Fachbereich Schulen
                          - Ausbildungsförderung -
                          Hildesheimer Straße 20
                          30169 Hannover
                          Tel.: 0511 616-0; -22252; Fax: 0511 616-22896
                          E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
                          Internet: www.bafoeg-region-hannover.de

                          Belgien:
                          Bezirksregierung Köln
                          Dezernat 49
                          50606 Köln

                          Dienstgebäude: Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen

                          Tel. 0221 147-4990, Fax: 0221 147-4950
                          E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
                          Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de
  Beratung und Beantra-
  gung
                          Österreich:
                          Landeshauptstadt München
                          Referat für Bildung und Sport
                          Amt für Ausbildungsförderung
                          Neuhauser Straße 39
                          80331 München

                          Tel.: 089 / 233 - 96266
                          Fax.: 089 / 233 - 83388
                          Email: afa.rbs@muenchen.de
                          Internet: https://www.muenchen.de/afa (Achtung: Kein / am Ende!)
                          Amtlicher Online-Antrag: https://www.bafoeg-bayern.de/
                          https://www.bafoeg-rechner.de/auslandsbafoeg/oesterreich.php
                          Tipp: Online-Antrag mit Hilfestellungen bei studierenplus.de

                          Anträge auf Auslandsförderung sollten frühzeitig (mindestens 6 Monate vor Be-
                          ginn der Auslandsausbildung) gestellt werden, weil die Bearbeitung sehr zeitauf-
                          wändig ist.
  Rückzahlung             teilweise Darlehen
  Weitere Informationen   Internet: www.bafög.de

                                                                                               Seite 6 von 8
Informationen über Fördermöglichkeiten in Irland
Möglich für             das Studium in Irland
                        www.in-irland-studieren.de
                        www.griffith-college.de
Weitere Informationen
                        Auf dieser Seite befinden sich alle Fördermöglichkeiten, die es für das Studium
                        in Cork/Dublin gibt, in deutscher Sprache: www.griffith-college.de/finanzen.html

                        Informationen über Fördermöglichkeiten in Schottland
Möglich für             das Studium in Schottland
                        Abertay University, Dundee:
                        www.abertay.ac.uk/studying/money-fees-funding/fees

Weitere Informationen   Glasgow Caledonian University: www.gcu.ac.uk/student/money/fees

                        Die Studienfinanzierung ist ggf. über die Students Awards Agency Scotland
                        oder ein Stipendium möglich.

                        Informationen über Fördermöglichkeiten in Belgien
Möglich für             das Studium in Belgien
                        Howest Hogeschool, Kortrijk:
Weitere Informationen   www.digitalartsandentertainment.be/page/81/Tuition+fee

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Förderart      Bildungskredit für Studierende im Ausland
    Möglich für    das Studium im Ausland
                   Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler/Studierende, sofern
                   sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören.

                   Der Bildungskredit kann Studierenden in Bachelor-Studiengängen gewährt werden, wenn
                   sie
                        volljährig sind bis zu dem Monat, in dem sie 36 Jahre alt werden
                        an einer Hochschule oder im Ausland an einer einer deutschen Hochschule gleich-
                           wertigen Ausbildungsstätte studieren
    Vorausset-          die Vorprüfung bestanden haben oder
    zungen              wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, die Leistungen des ersten Studien-
                           jahres vollständig erbracht haben
                        grundsätzlich nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studieren und
                        als Vollzeitstudent immatrikuliert sind
                   Bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen können Auslandssemester oder studienbedingte
                   Praktika gefördert werden.

                   Der Bildungskredit wird auch dann gewährt, wenn bereits ein Bildungskredit für die Ausbil-
                   dung am bib International College genehmigt wurde.
                   Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und ist zu richten an:
                    BVA
                    Abt. IV Bildungskredit
                    50728 Köln
    Beratung
    und Beantra-
                 Sie können den Antrag auch online stellen:
    gung
                 https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskre-
                 dit/Antrag/Schueler/schueler_node.html

                   Tel.: 0228 99358-4492; Fax: 0228 99358-4850
                Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jah-
    Rückzahlung ren in monatlichen Raten von 120 Euro an die KfW zurückzuzahlen. Er kann aber auch
                vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
                   Der Bildungskredit hat keinen Einfluss auf andere Fördergelder (wie z. B. BAföG).
    Sonstige
    Hinweise       Es steht immer nur eine bestimmte Geldmenge zur Verfügung. Daher besteht kein Rechts-
                   anspruch.
                   Besucheranschrift:
                   Bundesverwaltungsamt (Haus II), Eupener Straße 125, 50933 Köln
    Weitere In-
                   www.bva.bund.de/bildungskredit
    formationen
                   www.bafög.de

Weitere Informationen über Studienförderung im Ausland:

www.studis-online.de
www.daad.de/ausland/de/

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