FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM UMWELTBERICHT SO "SEKTOR F - KULTURTOURISMUS" DECKBLATTNUMMER 7 - GEMEINDE RIMBACH LANDKREIS CHAM ...
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Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM UMWELTBERICHT SO „SEKTOR F - KULTURTOURISMUS“ DECKBLATTNUMMER 7 GEMEINDE RIMBACH LANDKREIS CHAM REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ FASSUNG VOM 22.06.2021 1 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis I Begründung Flächennutzungsplan ....................................................................................................................4 I.1 Luftbild ....................................................................................................................................................... 4 I.2 Derzeit gültiger Flächennutzungsplan ....................................................................................................... 5 I.3 Flächennutzungsplan Deckblattnummer 5 ................................................................................................ 5 I.4 Anlass, Zweck und Ziel der Planung ........................................................................................................... 6 I.5 Erschließung ............................................................................................................................................... 8 I.6 Hinweise ...................................................................................................................................................11 I.7 Textliche Festsetzungen ...........................................................................................................................11 I.8 Verfahren .................................................................................................................................................11 II Umweltbericht ...............................................................................................................................................12 II.1 Einleitung ...............................................................................................................................................12 II.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans ...............................................12 II.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung ........................................................................................13 II.4 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen der Prognose bei Durchführung der Planung ..................................................................................................................................................14 II.4.1 Schutzgut Mensch (Lärm und Erholung) .....................................................................................15 II.4.2 Schutzgut Arten und Lebensräume .............................................................................................15 II.4.3 Schutzgut Boden .........................................................................................................................17 II.4.4 Schutzgut Wasser ........................................................................................................................19 II.4.5 Schutzgut Klima und Luft.............................................................................................................20 II.4.6 Schutzgut Landschaftsbild ...........................................................................................................20 II.4.7 Schutzgut Kultur – und Sachgüter ...............................................................................................21 II.4.8 Wechselwirkungen ......................................................................................................................22 II.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ..................22 II.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .........................................................................................................................................22 II.6.1 Vermeidung und Verringung .......................................................................................................22 2 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ II.6.2 Ausgleich und Einstufung ............................................................................................................23 II.7 Alternative Planungsmöglichkeiten ........................................................................................................24 II.8 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken .....24 II.9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring).........................................................................................24 II.10 Allgemein verständliche Zusammenfassung.........................................................................................24 3 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ I. BEGRÜNDUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN I.1 LUFTBILD 4 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ I.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DERZEIT GÜLTIG I.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DECKBLATTNUMMER 7 5 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ I.4 ANLASS, ZWECK UND ZIEL DER PLANUNG Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs entstand im Laufe der letzten Jahrzehnte auf einer Fläche von ca. 2 ha im Außenbereich der Gipfellage des Hoher Bogen zwischen den Höhenpunkten Eckstein und Schwarzriegel in unterschiedlichen Ausbaustufen und durch verschiedenste militärische Nutzer die Einsatzstellung Sektor F. Dieses Areal sollte nach Aufgabe der militärischen Nutzung durch die Nato einer zivilen Nachnutzung zugeführt werden und strebt eine gänzlich zivile Konversion an. Weithin sichtbar prägt die bauliche Silhouette der beiden Haupttürme das Landschaftsbild im Naturpark “Oberer Bayerischer Wald”. Der Sektor F ist umgeben von verschiedenen Schutzklassifizierungen der Flora Fauna und des Landschaftsbildes. Der damalige massive Eingriff zerstörte unwiederbringlich die natürliche Geologie und Vegetation und wurde nach den menschlichen Bedürfnissen einer Infrastruktur angepasst. Im historischen Kontext steht der Sektor F daher Beispielhaft als Mahnmal menschlicher Konfrontation und des Eingriffes in seine Umwelt. Als Zeitzeugnis dieser prägenden Epoche des Kalten Krieges, wurde er daher schon frühzeitig in die Denkmalliste aufgenommen. Aus diesen Gründen ist daher eine Bewahrung und Weiternutzung anzustreben. Ein Rückbau oder gar ein Verfall würde weitaus mehr Ressourcen verbrauchen und verlorenes nicht wieder ersetzten können. Um den derzeitigen baulichen Bestand zu erfassen, sowie dessen Auswirkungen und die Aufgaben des Denkmalschutzes zu erfüllen, ist neben einer Publikumsöffnung auch die planungsrechtliche Erfassung umzusetzen. Daher ist es im Vorgriff nötig, dass im Außenbereich und zuvor im Baurecht mit den militärischen Sonderrechten errichteten Komplexes, in ein Sondergebiet Sektor F - Kulturtourismus und dessen Rechtskonformität zu überführen. Da sich mit der gegebenen Erweiterung und dessen derzeitiger Nutzung als Aussichtsturm, dies nun endgültig nicht mehr im Außenbereich abbilden lässt, ist hier eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Gemeinderat Rimbach hat daher am __ __ __ __ __ __ die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufnahme des zuvor gemeindefreien Gebietes Hoher Bogen beschlossen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan SO „Sektor F – Kulturtourismus“ aufgestellt. Änderungen Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan vom 11.12.1984, ist diese Fläche noch nicht abgebildet. Derzeit besitzt das Gebiet kein Baurecht im allgemeinen Sinne. Die Flächen des geplanten Sondergebietes Sektor F sind im Besitz der Hoher Bogen Mountain Resort GbmH und sollen als „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden, um die notwendige, weitere Entwicklung zu ermöglichen. Die Änderung und Aufnahme des zuvor gemeindefreien Gebietes umfasst die Flurnummer 616/6 der Gemarkung Hoher Bogen im Gemeindegebiet Rimbach mit einer Gesamtfläche von ca. 20.307 qm (2,0) ha. 6 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Abbildung 2 Luftbild: Sektor F mit vorhandenen Baulichkeiten und prägender Landschaftsdominanz, Foto: Michael Schreiner, Datum: August 2020 Abbildung 1 Aktueller Lageplan mit Darstellung der bestehenden Einrichtungen ca. 2 ha 7 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Ziel, Zweck und Ausrichtung Wie beschrieben besteht in dem überplanten Gebiet bereits der zuvor über Jahrzehnte genutzte Sektor F, laut Flächennutzungsplan befindet er sich jedoch im Außenbereich. Im Sektor F befinden sich bereits die dafür grundsätzlich notwendigen Infrastrukturen einer kompletten Ver- und Entsorgung sowie in der aufgeführten Gebäudestruktur mit Erschließungsanlagen. Anlass für vorliegende Änderung ist der Wunsch des Betreibers, das zuvor militärisch genutzte Areal baurechtlich zu legitimieren und somit bei Bedarf einer weiteren Entwicklung innerhalb dieses Bereiches als Sondergebiet zu ermöglichen. Zwar soll der Grundcharakter des Sektor F mit seiner baulichen Struktur nicht verändert werden, jedoch sollen ergänzende Bauten oder Änderungen, welche sich im Lauf der nächsten Zeit ergeben können (z.B.: Hackguthalle, Kletterturm, Ausstellungsbereich, Turmcafé) grundsätzlich ermöglicht werden. Die Anlage wird derzeit schon als Aussichtsturm genutzt und weitere Gebäudeteile dienen der Geländebetreuung und des Gebäudeunterhalts. Bereits in den letzten Jahren hat sich der Aussichtsturm als ein Träger des regionalen Tourismus herausgestellt. Die Bedeutung reicht jedoch weit über den Bayerischen Wald hinaus, es ist hier ein Leuchtturm- Projekt auf verschiedenen Ebenen am Entstehen. Um jedoch auch die Bedingungen für zukünftige touristische und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu erfüllen, ist es notwendig hier ggf. weiter investieren zu können. Und um auch auf Planungsebene rechtssicher zu werden, soll spätestens jetzt, hierzu der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Nur so kann eine langfristig sinnvolle Entwicklung des Sektor F gewährleistet werden. 1.5 ERSCHLIESSUNG Straßenerschließung Individualverkehr über Bergbahn, Rufbus und Eigenbetriebsshuttle sowie Rad- und Wanderwege. Ver-und Entsorgung sowie Eigenbewirtschaftung erfolgt über Erschließungsstraße ab OT Madersdorf / Gmd. Rimbach. Parkflächen ausgewiesene Parkflächen sind im SO nur für Eigenbetriebe und Mieter. An genannten Erschließungsmedien sind in ausreichender Form Parkflächen vorhanden. Wasserversorgung Die Versorgung mit Trink,- und Brauchwasser wird durch die dafür errichtete Quellfassung "Eckwiese" sichergestellt. Im Rahmen eines Wasserrechtsverfahren ist diese zu prüfen und einer Genehmigung zuzuführen. Aussagen aus der Genehmigung müssen erfüllt werden. Eine Verteilung der Entnahmemenge der Quellschüttung (18,6qm/d) erfolgt nach dem Schlüssel der HoBo Wasser GbR. Abwasserbeseitigung Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser ist durch die bestehenden Anlagen gewährleistet. Die Hoher Bogen Mountain Resort GmbH betreibt auf dem betroffenen Gelände eine Kleinkläranlage. Diese Abwasseranlage wird auf die zukünftige erweiterte Nutzung, angemessen und ausreichend betrieben. Das betroffene Areal wird nicht an die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Rimbach angeschlossen. Bei einer zukünftigen erweiterten intensiveren Nutzung wird mit dem Sachgebiet Wasserrecht Rücksprache gehalten. 8 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Oberflächenwasser Mit Bescheid vom 18.03.2021 (Az. Wasser-6421-0040) wurde der Hoher Bogen Mountain Resort GmbH eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten des auf dem Gelände anfallenden Niederschlagswassers in das Grundwasser erteilt. Das Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen im nordwestlichen Teil des Areals wird über eine Versickerungsmulde beseitigt. Das Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen im südöstlichen Teil wird in eine bestehende Regenrückhaltung eingeleitet und anschließend breitflächig versickert. Die übrigen Flächen entwässern breitflächig in die angrenzenden Grünflächen. Neu anfallendes Oberflächenwasser sowie Niederschlagswasser soll möglichst über geeignete Einrichtungen (z.B. Rigolen, Mulden, breiflächige Versickerung über den belebten Baukörper) vor Ort versickern. Stromversorgung Das SO ist durch eine 20kV-Stromleitung mit grundstückseigener Trafoanalge erschlossen. Im SO befindliche Erzeugungsanlagen (Batterspeicher, PV-Anlagen, BHKW) sichern zusätzich die Versorgungssicherheit. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird im Zuge des Verfahrens mit der Feuerwehr abgestimmt. Die Anlage verfügt im Moment über eine Löschwasserzisterne mit 300 m². Müllbeseitigung Die Müllbeseitigung wird durch das Mountain Resort selbst durchgeführt. Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV) Auf den betroffenen Grundstücken sind verschiedene Lageranlagen vorhanden, die den Anforderungen des Wasserrechts, insbesondere der AwSV, unterliegen. Diese Anlagen werden durch das Sachgebiet Wasser- recht in eigener Zuständigkeit überwacht. Nach Angaben der Hoher Bogen Mountain Resort GmbH sollen die Anlage teilweise stillgelegt und ausgebaut werden. Auch dies wird durch das Sachgebiet Wasserrecht überwacht. Soweit neue Anlagen installiert werden sollen, müsste dies dem Sachgebiet Wasserrecht der AwSV gemäß rechtzeitig und unaufgefordert schriftlich angezeigt werden, um eine Beurteilung zu ermöglichen. Telekommunikationsnetz Der Anschluss an das Telekommunikationsnetz erfolgt über den bereits vorhandenen Anschluss im Bestandsnetz. Eine Abstimmung mit der Deutschen Telekom hat bei Bedarf zu erfolgen. Brandschutz Die verkehrstechnische Erschließung des Gebietes hat unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Fassung der Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr 2009-10“ sowie nach den Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) Anlage A.2.2.1.1/1 zu erfolgen. Zur Sicherstellung der notwendigen Löschwasserversorgung nach Art. 1 Abs. 2 BayFwG muss die Löschwassermenge nach dem aktuellen DVGW-Arbeitsblatt W 405 berechnet und bei der Er- schließungsmaßnahme ausgeführt werden. Schallschutz Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich. In der näheren Umgebung befinden sich keine Wohngebäude. Durch die 7. Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rimbach 9 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ wegen Darstellung einer Sondergebietsfläche mit der Bezeichnung „Sektor F –Kulturtourismus“ sind deshalb keine erheblichen Belästigungen und somit keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu erwarten. Denkmalschutz Im Geltungsbereich des Sondergebietes ist der Hauptfernmeldeturm seit 2006 in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Bauliche Maßnahmen im Umfeld und am Denkmal selbst, werden hierzu mit der Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Cham abgestimmt. Beschreibung: Abhörturm des ehemaligen Fernmeldesektor F der Bundeswehr, 75 Meter hoher Turm aus Stahl und Beton mit 16 sich nach oben hin verjüngenden Geschossen und einem Turmkorb in Höhe der Geschosse 9 bis 11 Bauzeit: 1964–67 Milit. Nutzungszeitraum: 1967-2003 Eintragungsdatum: 18. Juli 2006 Lage: Am Schwarzriegel 3 Objekt: Abhörturm Aktennummer: D-3-72-151-11 Abbildung 3 Abhörturm, Foto: Michael Schreiner, Datum: August 2020 10 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ 1.6 HINWEISE Melde- und Sicherungspflicht beim Auffinden von Bodendenkmälern Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder an die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Cham gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 DschG unterliegen. Diese Bestimmungen lauten: Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Energieversorgung Soweit Baum- und Strauchpflanzungen in einer Abstandszone von je 2,50 m beiderseits von Erdkabeln erfolgen, sind im Einvernehmen mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, ist zu beachten. Der Beginn aller Baumaßnahmen, dazu gehört auch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, ist dem zuständigen Kundencenter rechtzeitig zu melden. Flächen für Ver- und Entsorgungsleitungen Strom-, Wasser- und Fernmeldeleitungen sowie Abwasserkanäle sind – wenn möglich – unter öffentlichen Fahrbahnen oder unbepflanzten Seitenstreifen zu verlegen. Die jeweiligen Abstände nach den entsprechenden Richtlinien sind einzuhalten. Die jeweiligen Hausanschlussleitungen sind unter Berücksichtigung der auf öffentlichem Grund festgesetzten Baumstandorte zu planen und zu verlegen 1.7 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Siehe beiliegenden zeichnerischen Bebauungsplan. 1.8 VERFAHREN Siehe beiliegenden zeichnerischen Bebauungsplan. 11 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ II. UMWELTBERICHT II.1 EINLEITUNG Nach § 2 (4) BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Ein Verzicht auf die Umweltprüfung ist nur bei vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und bei beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung) möglich. Im Rahmen der Umweltprüfung ist ein Umweltbericht zu erstellen (§ 2a BauGB) und als Begründung dem Bauleitplanentwurf beizulegen. Er dokumentiert die Ergebnisse der Umweltprüfung und soll die sachgerechte Abwägung erleichtern. In § 1a BauGB wird die Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren integriert. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes. Der Umweltbericht orientiert sich in seiner Ausführung an der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und baut auf dem Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung der obersten Baubehörde auf. Der Untersuchungsraum umfasst den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans. II.2 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES BAULEITPLANS Die Gemeinde Rimbach hat die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 7 „SO Sektor F - Kulturtourismus “ im Gipfelbereich zwischen den Höhenpunkten Eckstein und Schwarzriegel beschlossen, um hier die weitere Entwicklung rechtlich abzusichern. Der Geltungsbereich umfasst ca. 2 ha und beinhaltet die Flurnummer 616/6, Gemarkung Hoher Bogen, Gemeinde Rimbach. Aktuell ist die geplante SO-Fläche als gemeindefreies Gebiet im Außenbereich ausgewiesen. Mit vorliegender Deckblattänderung soll der FNP um diesen Bereich erweitert werden, der Geltungsbereich neu definiert und ein Sondergebiet mit dem Namen „Sektor F“ errichtet werden. Mit dieser Deckblattänderung soll der FNP an die bestehenden Verhältnisse angepasst werden und zukünftige Entwicklungen innerhalb des Bereiches ermöglichen. Der regionale Planungsstab „Regensburg 11 “ stellt die Fläche als „Naherholungsgebiet im Sinne des Fremdenverkehrs“ dar. Abbildung 4 Lage innerhalb des Gebiets Hoher Bogen 12 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Abbildung 5 Luftbild. Rot: Geltungsbereich des Sondergebiets in der FNP Änderung Im Geltungsbereich der Deckblattänderung des SO besteht bereits eine massive Bebauung mit Hoch- Tief- und Sonderbau, sowie einer komplexen Infrastruktur, um der damaligen militärischen Autarkie Rechnung zu tragen. Dies umfasst sowohl die grundlegende Erschließung, und die dafür grundsätzlich notwendigen Anlagen (Erschließungsstraße, Kanalisation, Trafoanlagen, Quellfassung, Abwasseranlage, unterirdische Leistungs- und Verbindungssysteme) sowie der kompletten Einfriedung des Geländes. II.3 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND IHRER BERÜCKSICHTIGUNG Umweltfachliche Vorgaben, die zur wesentlichen Umweltprüfung der Bauleitplanung gehören, beschreibt § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB. Darüber hinaus sind die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz in § 1a BauGB zu beachten. Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben sich aus Art. 1 BayNatSchG. Daneben sind die Grundsätze des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesbodenschutz- gesetzes zu berücksichtigen. Die Fläche des SO Sektor F - Kulturtourismus grenzt an das Landschaftsschutzgebiet (LSG), des Flora Fauna Habitas (FFH) und liegt innerhalb der Schutzzonierung des Naturpark Oberer Bayerischer Wald. Zudem wird das SO zur Hälfte, von nordwestlicher Seite in das Wasserschutzgebeit “Eckwiese” einbezogen, von der aber noch keine genaue Abgrenzung festgelegt wurde, da das Verfahren noch läuft. Die Artenschutzrechtliche Belange werden somit im geringen Maße berührt. 13 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Abbildung 6 Änderung des Flächennutzungsplan Rimbach: Orange schraffiert: Geltungsbereich SO Sektor F Kulturtourismus Rot schraffiert schräg: FFH- Gebiet Grün schraffiert schräg: LSG Gebiet Blau flächig: geplante Wasserschutzgebiet Zone III Komplette Fläche liegt im Naturpark „Oberer Bayerischer Wald“ II.4 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIEßLICH DER PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Die Beschreibung des Bestands erfolgt schutzgutbezogen. Auf der Grundlage einer verbal-argumentativen Beschreibung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen erfolgt danach eine schutzgut- bezogene Bewertung durch eine Einschätzung der Eingriffsschwere nach geringer, mittlerer und hoher Erheblichkeit. Diese Prognose ermöglicht die Einschätzung der Projektauswirkungen bei der Durchführung des Bebauungsplans. 14 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ II.4.1 SCHUTZGUT MENSCH (LÄRM UND ERHOLUNG) Beschreibung: Die geplante Erweiterungsfläche hatte bisher nur eine bedingte Bedeutung für die Erholungsnutzung, da die Fläche militärisch genutzt wurde. Immissionen Im geplanten Geltungsbereich liegt mit dem Aussichtsturm bereits eine immissionsschutzrechtlich geprüfte Anlage vor. Im Einwirkungsbereich der überplanten Fläche liegen keine Immissionsorte. Baubedingte Auswirkungen: Bei zukünftigen Baumaßnahmen ist mit baubedingten Beeinträchtigungen zu rechnen. Mit dem Neubau von Gebäuden werden beispielsweise umfangreiche Erdarbeiten erforderlich sein, die zusätzliche Lärmbelastungen verursachen werden. Diese baubedingten Beeinträchtigungen sind aber nur in einem eng begrenzten Zeitfenster (Bauphase) gegeben und können daher vernachlässigt werden. Anlage-/ Betriebsbedingte Auswirkungen: Auswirkungen auf umliegende Nachbarschaft wird es nicht geben. Ergebnis: Schutzgut Baubedingte Anlagenbedingte Betriebsbedingte Gesamterheblichkeit Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Mensch / Lärm Mittel Gering Gering Gering II.4.2 SCHUTZGUT ARTEN UND LEBENSRÄUME Beschreibung: An das Planungsgebiet grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ und das Flora-Habitat-Gebiet an. Ein kartiertes Biotop befindet sich in ca. 130 m entfernt mit der Biotopnummer 6743-1028-002. 15 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Abbildung 7 Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald, aus BayernAtlas Abbildung 8 Kartierte Biotope, aus BayernAtlas Abbildung 9 Flora-Fauna-Habitat Gebiet, aus BayernAtlas 16 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Baubedingte Auswirkungen: Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zusätzlich zu umfangreichen Abtragungen und großflächigen Neugestaltungen des Oberbodens und einer Versiegelung bebauter Flächen kommen, wodurch die Bodenstruktur dauerhaft verändert wird. Es ist wichtig, dass die Versiegelung auf das nötigste Maß begrenzt wird und sich die künftige Bebauung gut in das Landschaftsbild einpasst. Auf die Anwendung von Dünger und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Anlage- / Betriebsbedingte Auswirkungen: Bei der bisher realisierten Baumaßnahme wurden auf Ebene der Baugenehmigung dieses Schutzgut abgehandelt und entsprechende Ausgleichsflächen bzw. –maßnahmen ermittelt. Vor der noch unklaren weiteren Entwicklung soll dies so weiterverfolgt werden. Die sich im Anhang befindlichen Verträglichkeitsabschätzungen stecken hierzu einen groben Rahmen ab. Ergebnis: Schutzgut Baubedingte Anlagenbedingte Betriebsbedingte Gesamterheblichkeit Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Arten und Mittel Gering Gering Gering Lebensräume II.4.3 SCHUTZGUT BODEN Beschreibung: Böden erfüllen unterschiedliche natürliche Funktionen: • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorgansimen (Lebensraumfunktion), • Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, • Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zu Schutz des Grundwassers. Zusätzlich sind Böden grundsätzlich Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und Archiv der Natur - und Kulturgeschichte. Die dem Planungsgebiet zuzuordnenden Flächen sind ohne bekannte kulturhistorische Bedeutung, im Bestand mit anthropogen geprägtem Boden. 17 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Abbildung 10 Bodenkarte Bayern aus BayernAtlas Im Untersuchungsgebiet sind laut Bodenkarte Bayern fast ausschließlich Lockerbraunerde (podsolig, humusreich) aus (Kryo-) Sand bis Grussand (Amphibolit oder Gabbro) vorhanden. Baubedingte Auswirkungen: Baubedingt werden die Flächen im überbaubaren Bereich der Bauparzellen verändert, der Oberboden wird dort großflächig abgetragen und andernorts wieder aufgetragen. Damit wird die Bodenstruktur größtenteils dauerhaft verändert. Bodenab- und auftrag sind bei fast allen Baumaßnahmen unvermeidbar. Dauerhaft werden die Fläche nach erfolgter Modellierung wieder humusiert, das Schutzgut Boden wird dauerhaft wiederhergestellt. Im Bereich der geplanten Baufenster wird der Großteil der Flächen versiegelt. Der Bodentyp Braunerde hat eine hohe Ertragsfähigkeit. Historisch wurden diese Flächen wie heute als Acker bewirtschaftet. Diese Bodenfunktionen gehen vollständig verloren. Die vorgefundenen Flächen werden laut Leitfaden als anthropogen überprägter Boden ohne kultur-historische Bedeutung in die Liste 1b – Gebiet mit mittlerer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eingeordnet. Anlagenbedingte Auswirkungen: Der Boden steht als Fläche nicht mehr zur Verfügung und geht somit verloren. Durch Versiegelung kommt es zu den gravierendsten anlagenbedingten Auswirkungen. Die Filterfunktion des Bodens bei der Grundwasserneubildung ist im versiegelten Bereich nicht mehr gegeben. Dies wiederum hat Einfluss auf den natürlichen Bodenwassergehalt und die Grundwasserneubildung. Es wird somit ein mittlerer Versieglungs- bzw. Nutzungsgrad angenommen. Betriebsbedingte Auswirkungen: Bei der geplanten Nutzung sind keine nennenswerten betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten. Das Schutzgut Boden ist im genehmigten Anlagenbereich, hinsichtlich möglichen 18 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Schadstoffeintrages, bereits durch entsprechende Genehmigungen auf Ebene der Baugenehmigungen geregelt. Vor der noch unklaren weiteren Entwicklung soll dies so weiterverfolgt werden. Ergebnis: Schutzgut Baubedingte Anlagenbedingte Betriebsbedingte Gesamterheblichkeit Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Boden Mittel Gering Gering Gering II.4.4 SCHUTZGUT WASSER Beschreibung: Brunnennutzungen sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Das Gelände liegt nicht innerhalb eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes, jedoch grenzt das Trinkwasserschutzgebiet an. Im Geltungsbereich des SO befindet sich das oberflächliche, geplante Einzugsgebiet der Quellfassung „Eckwiese“, das noch genau im laufenden Verfahren abgegrenzt wird. Baubedingte Auswirkungen: Aufgrund der Versiegelung eines Großteils der oberen Bodenschichten im Zuge der Baumaßnahmen wird die Grundwasserneubildungsrate dergestalt verändert, dass sich das Rückhalte-volumen des belebten Bodens verringert, während sich der Oberflächenabfluss erhöht. Mit eventuell auftretendem Schichtenwasser ist zu rechnen und die Grundwasserneubildung wird beeinträchtigt. Während der Bauphase kann es zeitlich begrenzt zu einem Eingriff in das Grundwasser kommen. Durch geeignete Maßnahmen (Abpumpen und wieder einleiten) können diese Beeinträchtigungen als gering eingestuft werden. Anlage- / Betriebsbedingte Auswirkungen: Notwendigen Maßnahmen und Erlaubnisse des Einzugsgebiets der Quellfassung „Eckwiese“ samt geplanter Schutzzonierung III regelt die jeweilige Schutzgebietsverordnung, die aber noch im laufenden Verfahren festgelegt wird. Diese Vorgaben sind bei weiteren Planungen zu beachten. Somit können Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes vermieden werden. Ergebnis: Schutzgut Baubedingte Anlagenbedingte Betriebsbedingte Gesamterheblichkeit Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Wasser Mittel Gering Gering Gering 19 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ II.4.5 SCHUTZGUT KLIMA UND LUFT Beschreibung: Das Klima ist teilweise sehr rau. Das Gebiet hatte bislang keine nachweisbare besondere Funktion für das Lokalklima. Baubedingte Auswirkungen: Durch die Errichtung von Gebäuden entstehen temporäre Belastungen durch Staubentwicklung, An- und Abtransport. Sie stellen im Hinblick auf das Kleinklima sowie auf die Lufthygiene eine temporäre, geringe Belastung dar. Anlagenbedingte Auswirkungen: Die Auswirkungen der Veränderungen in kleinklimatischer Hinsicht durch die Bebauung und Versiegelung von Flächen im Planungsgebiet sind zu vernachlässigen. Ein weiterer Luftaustausch ist durch die angrenzenden Flächen und der geplanten Bebauung möglich. Die Bebauungen haben keine spürbaren, signifikanten klimatischen Effekte hinsichtlich relevanter Emis- sionen, des Windgeschehens oder des Kaltluftabflusses im Untersuchungsgebiet. Größere Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse im Umfeld sind nicht zu erwarten. Betriebsbedingte Auswirkungen: Die versiegelten Flächen reagieren sehr empfindlich auf die Sonneneinstrahlung. Dies führt zu einem schnelleren Aufheizen und höheren Oberflächentemperatur im Vergleich zur natürlichen Bodenoberfläche. Es sind aber lediglich lokal begrenzte Veränderungen des Mikroklimas, d.h. des Klimas der bodennahen Luftschichten, zu erwarten. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Bauvorhabens sind diese Auswirkungen aber zu vernachlässigen. Ergebnis: Schutzgut Baubedingte Anlagenbedingte Betriebsbedingte Gesamterheblichkeit Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Klima und Luft Gering Gering Gering Gering II.4.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD Beschreibung: Im Besonderen die drei Fernmeldetürme (SO und BR) stellen einen wesentlichen Eingriff in das Landschaftsbild dar und prägen die Fernwirkung im gesamten umliegenden Bereich des Landkreises Cham/Landkreis (D) Klattau (CZ). Rechtlich wurde der Hauptfernmeldeturm 2006 durch die Aufnahme in die Denkmalliste des Landesamtes für die Denkmalpflege unter Schutz gestellt. Hiervon leitet sich dessen Schutzwürdigkeit ab. 20 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Durch diese besondere Silhouette stellt sich der Hohe Bogen besonders als stark prägnanter Höhenzug und regionaler Bezugspunkt im ansonsten welligen Verlauf des Naturpark Oberer Bayerischer Wald dar. Das Landschaftsbild erfährt durch die Darstellung mit möglichen Erweiterungen des bestehenden Gebiets nur geringe zusätzlichen Beeinträchtigungen des bereits veränderten Landschaftsbildes. Baubedingte Auswirkungen: Mit der Bauphase ist mit optischen Störungen durch den Baubetrieb zu rechnen. Die baubedingten Aus- wirkungen sind wegen der kurzen Zeitdauer als gering einzustufen. Anlage-/ Betriebsbedingte Auswirkungen: Der Flächennutzungsplan führt hinsichtlich seiner Größe und Gestaltung zu keiner weiteren Veränderung des Landschaftsbildes zum Bestand da. Ergebnis: Schutzgut Baubedingte Anlagenbedingte Betriebsbedingte Gesamterheblichkeit Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Landschaftsbild Gering Gering Gering Gering II.4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Beschreibung: Schutz- und erhaltenswürdige Kultur- oder Sachgüter sind nicht vorhanden. Bau-/ Anlage-/ Betriebsbedingte Auswirkungen: Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. Ergebnis: Schutzgut Baubedingte Anlagenbedingte Betriebsbedingte Gesamterheblichkeit Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Kultur- und Liegt nicht vor Liegt nicht vor Liegt nicht vor Liegt nicht vor Sachgüter 21 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ II.4.8 WECHSELWIRKUNGEN Die nach Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unter- schiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplex Wirkungszusammenhänge unter Schutzgütern zu betrachten. Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bewegen sich in einem normalen, üblicher- weise anzutreffenden Rahmen und wurden in den Betrachtungen der vorher behandelten Schutzgüter einbezogen. Erhebliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen sind nicht bekannt bzw. zu erwarten. II.5 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSATNDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Da der Sektor F bereits existent ist und lediglich rechtlich gesichert werden soll, besteht keine Bearbeitung des Punktes. II.6 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN II.6.1 VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG Als Vermeidungsmaßnahmen können angesetzt werden: - Verbot tiergruppenschädigender Anlagen und Bauteile, z.B. Sockelmauern bei - Zäunen, nur Punktfundamente sind zulässig - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge im Bereich der Stellplätze, Lager- und Ausstellungsflächen - Vermeidung der Einleitung von belastetem Wasser in Oberflächengewässer - Vermeidung von Grundwasseranschnitten und Behinderung seiner Bewegung - Ausschluss von Dachbedeckungen mit gewässerschädlichen Materialen - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch verdichtete Bauweise und optimal mögliche Ausnutzung der Baufläche - Verwendung versickerungsfähiger Beläge im Bereich der Stellplätze, Lager und Ausstellungsflächen - Beschränkung der Aktivitäten auf die Tageszeit (keine Veranstaltungen nach Anbruch der Dämmerung) - Erhalt von Zonen mit unberührten Bereichen auf der Anlage (Reptilien), Erhalt der bestehenden Gehölze; Erhalt von Magerrasen bzw. Wiesen - Besucherlenkung im Bereich der Zugangsstraße - Beschränkung der nächtlichen Beleuchtung auf das Gelände (nicht in die freie Landschaft, Verwendung von insektenfreundlichen Lampen/LED) 22 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ - Der Standort des Reichblütigen Habichtskraut (Pilosella floribunda), der über das Arten- hilfsprogramm (AHP, 21.09.2007) kartiert wurde (nordöstliche Grundstücksgrenze, nördlich des Zugangs) ist zu erhalten bzw. bei Baumaßnahmen ausreichend zu schützen. II.6.2 AUSGLEICH UND EINSTUFUNG Die bauliche Nutzung von Freiflächen führt durch ihren Flächenverbrauch, durch die Veränderung von Oberflächengestalt und Bodenstruktur, sowie durch Versiegelung im geplanten Sondergebiet zu einer Veränderung des derzeitigen Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Sinne des § 14 BNatSchG. Auf der Ebene der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung ist überschlägig die Eingriffsregelung abzuhandeln. Im Rahmen dieses Verfahrens wird bereits eine grobe Abhandlung der Eingriffsregelung nach dem vom Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung u. Umweltfragen herausgegebenen Leitfaden (Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) vollzogen, siehe nachfolgende Tabelle: Darstellung der Eingriffsregelung mit vorläufigem Kompensationsbedarf: Geplante Nutzung: Sondergebiet Im Plan: Gipfelbereich zwischen den Höhenpunkten Eckstein und Schwarzriegel Flurnummer(n): 616/6, Gemarkung Hoher Bogen, Gemeinde Rimbach Größe des Deckblattes ca. 2,0 ha gesamt in ha: Erwartete Grundflächenzahl (GRZ): Über 0,35 (Typ A hoher Versiegelungsgrad) Empfindlichkeitsstufe des Kategorie I (geringe Bedeutung) Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes: Das Planungsgebiet besteht im Bestand aus einer ehemaligen Begründung: militärischen Anlage. Erwarteter durchschnittlicher 0,3 Kompensationsfaktor: Erwarteter Kompensationsbedarf in 0,6 ha ha Die bisherigen Baumaßnahmen wurden auf der Ebene der Genehmigungsplanung/Baugenehmigungen bereits Empfohlenes naturschutzrechtlich ausgeglichen. Da der Umfang evtl. noch Kompensationsmodell: geplanter, durch diese Deckblattänderung ermöglichter Maßnahmen, noch nicht feststeht, soll dies auch weiter so gehandhabt werden. Die erforderliche Ausgleichsfläche ist entweder in 23 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ Form einer externen Ersatzfläche bzw. als interne Ausgleichsfläche nachzuweisen. Im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist eine flächenscharfe Abhandlung der Eingriffsregelung erforderlich, ebenso wie die Zuordnung des Ausgleichsfaktors aus der angegebenen Faktorenspanne, die genaue Berechnung des Ausgleichsbedarfes und die flächenscharfe Zuordnung von Ausgleichsflächen mit den geplanten Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung. II.7 ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHLEITEN Da der Sektor F bereits existent ist und lediglich rechtlich gesichert werden soll, wird dieser Punkt nicht weiterbearbeitet. II.8 BESCHREIBUNG DER VERWENDETEN METHODIK UND HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN Für die Beurteilung der Eingriffsregelung wurde der Bayerische Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ verwendet. Für die Bearbeitung des Umweltberichtes wurde der Regionalplan „Regensburg 11 “ nach grundlegenden Zielsetzungen für den Bereich gesucht. Als Grundlage für die verbal argumentative Darstellung und der dreistufigen Bewertung sowie als Datenquelle wurden der Flächennutzungs- und Landschaftsplan, eine Ortsbegehung, sowie der Bayernatlas herangezogen. II.9 MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) Überwachungsmaßnahmen können sich auf die Entwicklung der Ausgleichsfläche beschränken. Empfohlen wird eine Prüfung der Vegetationsentwicklung in ca. 3-jährigen Abständen. II.10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Im Geltungsbereich der Deckblattänderung wurde seit den 50 Jahren der “Sektor F” aufgebaut, die Fläche befindet sich jedoch im Außenbereich. Für die weitere Geländeentwicklung ist hierfür eine Ausweisung als Sondergebiet erforderlich. Mit der Ausweisung in ein Sondergebiet bekommt der Betreiber neben der Legalisierung der bestehenden Anlage die Möglichkeit, zukünftige Investitionen durch Baumaßnahmen in diesem Bereich zu tätigen. Diese können momentan noch nicht konkretisiert werden, so dass naturschutzrechtliche Abhandlung der einzelnen Maßnahmen auf Ebene der Genehmigungsplanung erfolgen soll. Die Auswirkungen sind lokal begrenzt, die Anzahl der betroffenen Bürger gering. In der Komplexität der Auswirkungen ist von einer geringen Beeinträchtigung auszugehen. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter zusammen. 24 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
Flächennutzungsplan SO „Sektor F - Kulturtourismus“ Deckblattnummer 7, Gemeinde Rimbach _______________________________________________________________________________________ SCHUTZGUT BAUBEDINGTE ANLAGEBEDINGTE BETRIEBSBEDINGTE ERGEBNIS AUSWIRKUNG AUSWIRKUNG AUSWIRKUNG Schutzgut Mensch / Lärm Mittel Gering Gering Gering und Erholung Schutzgut Arten und Mittel Gering Gering Gering Lebensräume Schutzgut Boden Mittel Gering Gering Gering Schutzgut Wasser Mittel Gering Gering Gering Schutzgut Klima und Luft Gering Gering Gering Gering Schutzgut Landschaftsbild Gering Gering Gering Gering Schutzgut Kultur – und Liegt nicht vor Liegt nicht vor Liegt nicht vor Liegt nicht vor Sachgüter 25 Ingenieurkontor BLWS I Ladestraße 8 I 94249 Bodenmais
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