Flächennutzungsplan Gemeinde Leingarten 10. Änderung der 2. Fortschreibung "Infocenter TransnetBW" Begründung mit Nachträgen - Stadt Leingarten

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Flächennutzungsplan Gemeinde Leingarten 10. Änderung der 2. Fortschreibung "Infocenter TransnetBW" Begründung mit Nachträgen - Stadt Leingarten
Gemeinde Leingarten

                             Flächennutzungsplan

                      10. Änderung der 2. Fortschreibung

                              „Infocenter TransnetBW“

                             Begründung mit Nachträgen

                                 Kirchstraße 5
                                 74199 Untergruppenbach
                                 Tel. 07131.58230-0
                                 Fax 07131.58230-26
                                 www.kaeser-ingenieure.de

Projektnummer: 4 2018 0012
INHALTSVERZEICHNIS

Teil 1: Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Bauleitplanung

    1. Erfordernis der Planaufstellung                                             3

    2. Lage des Plangebietes                                                       3

    3. Planerische Zielsetzung                                                     4

    4. Planerische Vorgaben                                                        5

Teil 2 der Begründung:

Umweltbericht                                                                      6

Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung   2
1. Erfordernis der Planaufstellung
Gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener
Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist. Seit Inkrafttreten der aktuell gültigen 2. Fortschreibung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Leingarten gab es bisher neun Änderungen.
Der Betreiber des Umspannwerkes Großgartach beabsichtigt auf seinem Gelände die
Errichtung eines Infocenters. Die Flächen im Gewann Hipperich sind im aktuell gültigen
Flächennutzungsplan als Flächen für die Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung
Elektrizität dargestellt. Der in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan
„Infocenter TransnetBW“ ist also nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die
erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans soll im vorliegenden Parallelverfahren
erfolgen.

2. Lage der Plangebiets
Die Fläche liegt zwischen Leingarten und dem Heilbronner Stadtteil Böckingen, nahe der B 293
(vgl. Übersichtsplan). Es ist von der K 2154 aus erschlossen und grenzt direkt an das
Umspannwerk Großgartach. Es umfasst den westlichen Teil des Flurstücks 7541, sowie einen
schmalen Streifen des Flurstücks 8024 (Feldweg), auf einer Gesamtfläche von ca. 4.000 m².

Abbildung 1: Lage Änderungsbereich                                             © OpenStreetMap-Mitwirkende

Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung                        3
3. Planerische Zielsetzung
a) Zielsetzung
Das Bauvorhaben steht in direktem Zusammenhang mit dem notwendigen Ausbau der
Stromnetze im Zuge der Energiewende und dient der Sensibilisierung der regionalen,
nationalen und internationalen Öffentlichkeit für das Projekt „SuedLink“. Diese Nord-Süd-
Stromtrasse wird zukünftig an einen Konverter im Umspannwerk Großgartach angeschlossen.
Der Vorhabenträger TransnetBW plant in unmittelbarer Nähe zur Konverteranlage die
Errichtung eines Informationsgebäudes. Dieses Gebäude soll während und nach dem Bau des
Konverters eine Möglichkeit zur Information für die interessierte Öffentlichkeit in der Region
bieten. Zudem können Besuchergruppen aus dem In- und Ausland direkt vor Ort über die
Technologie und die Realisierung des Projekts „SuedLink“ informiert werden. TransnetBW plant
hier zum Beispiel Bürgersprechstunden durchzuführen.
Seitens der Gemeinde Leingarten wird das Informationszentrum auch als Anziehungspunkt im
Rahmen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 gesehen. Es soll jedoch auch darüber hinaus
als Informationsschnittstelle für die Energiewende dienen.

b) Alternativenprüfung
Da das Infocenter in direktem Zusammenhang mit der geplanten Nord-Süd-Stromtrasse
„SuedLink“ steht, ist für die oben angeführten Zwecke ein Standort nahe dem geplanten
Konverter sinnvoll. Der Standort befindet sich in direkter Nachbarschaft und ist zudem durch die
baulichen Anlagen des Umspannwerks entsprechend vorgeprägt. Aus diesen Gründen ist ein
besser geeigneter alternativer Standort nicht ersichtlich.

c) Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen
Die vorliegende Planung führt zu einem Verlust von derzeit extensiv genutztem Grünland. Die
Wertigkeit der in Anspruch genommenen Flächen ist im Umweltbericht (vgl. Umweltbericht zum
Bebauungsplan „Infocenter TransnetBW“) dargestellt und mit entsprechend hoher Bewertung in
die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung eingeflossen. Aufgrund der Regelung des § 1 a Abs. 2
Satz 4 BauGB ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu begründen, dabei sollen auch
Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zu Grunde gelegt werden.
Aufgrund des dreieckigen Zuschnitts und der geringen Größe der Baufläche sind die Belange
der Landwirtschaft durch die Inanspruchnahme nur geringfügig betroffen. Da keine
Einfriedungen vorgesehen sind, wird die Befahrbarkeit der umliegenden Feldwege oder die
Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht beeinträchtigt.
Besser geeignete Möglichkeiten der Innenentwicklung bestehen aufgrund des direkten Bezugs
des Vorhabens zum angrenzenden Konverterstandort nicht, auf die Ausführungen zur
Alternativenprüfung wird ergänzend verwiesen.

Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung              4
4. Planerische Vorgaben
  a.) Regionalplan Heilbronn-Franken 2020
  Im Regionalplan liegt die Fläche im Randbereich eines regionalen Grünzugs. Im Norden grenzt
  ein Landschaftsschutzgebiet an.

  b.) Flächennutzungsplan
  Die Fläche wird derzeit als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt, als Teil der
  Sonderbaufläche für das Umspannwerk Großgartach. Sie ist planungsrechtlich dem
  Außenbereich zuzuordnen (vgl. nachfolgende Darstellung).
                     15 1 30 1 51 29

                     132
                      5 1 31

5073

                                                                                                                                           Hi p
5072
                                                        Salenwiesen                                                        Btr
                                                                                                                                 g

          15070                                                                      15       4
                                                                 15136           K 2
                                              15135

                                                                   15149
                                              1 51 34

                                                                                        Umspannwerk Großgartach
                                                                           S
                                                  8046                                            7541
                                 8 045

                                         80 44

                                                                                       8024
                                         8 043
                                         804 2
                                                    804 1
                                                            8 040
                                                              80 39
                                                               8 038
8 2 32

 82 29 /1
 8 23 1

                                                                       803 7
    8226/2
    8 22 8
    8225/1

                                                                                          8 035
                                                                               8 036

                                                                                                  80 34
                                                                                                  8 033
                              B2                                                                  80 32
      8 22 4
       8221
        8220

                                       93

                                                                                                                                 8 02 2
                                                        804
              8243          8213
                                                            6
                                                                 Viehweide                                             8023
                                                                                                                                          802

  Böckinger Weg                                                                                                   8 03 1             8025

             64                        9668
        96
                          9667                                   Böckinger Weg
                                                            69

                         9666                                                          9670
                                                         96

                       9665
                                                                                                           76
                                                                                                          96

  ZEICHENERKLÄRUNG:

                         Fläche Sonstiges Sondergebiet neu (ca. 0,4 ha )

                         Abgrenzung Änderungsbereich

  Abbildung 3: Gültiger Flächennutzungsplan mit Fläche Änderungsbereich

  Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung                                                   5
Teil 2: Umweltbericht
Im Umweltbericht nach der Anlage zum BauGB sind die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 vorliegenden, ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Im
Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird von der Abschichtungsmöglichkeit nach § 2
Abs. 4 Satz 5 BauGB Gebrauch gemacht und auf den Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-
Ausgleichs-Bilanz sowie auf die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Infocenter
TransnetBW“ verwiesen, welcher im Parallelverfahren zur 10. Änderung der 2. Fortschreibung
des Flächennutzungsplans aufgestellt wird.

Gefertigt:
Untergruppenbach, den 01.02.2018/03.04.2018
Ingenieurbüro für Vermessung und Planung
Matthias Käser

Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung         6
Landkreis: Heilbronn
Gemeinde: Leingarten
Gemarkung: Großgartach

Änderung des Flächennutzungsplans, 10. Änderung der 2. Fortschreibung (Infocenter TransnetBW)                                                   Nachtrag 1

Eingegangene Anregungen anlässlich der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 16.02.2018 bis 19.03.2018:

Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                   Beschluss des Gemeinderates

1.   Terranets BW GmbH                    Ihr Bauantrag / Anfrage wird bei uns schnellstmöglich bearbeitet.       Kenntnisnahme.
     vom 15.02.2018
                                          Erst wenn die notwendigen technischen und rechtlichen Regelungen Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          / Vereinbarungen getroffen wurden, dürfen die Bautätigkeiten im
                                          Schutzstreifen unserer Anlagen ausgeführt werden. Bis zu diesem
                                          Zeitpunkt müssen wir jegliche Inanspruchnahme des bis zu 10,00 m
                                          breiten terranets bw-Schutzstreifens untersagen.
                                          Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          nichtabgestimmten Eingriff in den Schutzstreifenbereich der unter
                                          sehr hohem Innendruck stehenden Gasfernleitung eine Gefährdung
                                          der öffentliche Sicherheit und der vor Ort beschäftigten Personen
                                          nicht auszuschließen ist.
                                          Ihre E-Mail Anfrage wurde zur weiteren Bearbeitung im Hause, an Kenntnisnahme.
                                          Herrn Grunenberg (Tel. 0711-78121417) f.grunenberg@terranets-
                                          bw.de weitergeleitet.
2.   Handwerkskammer                      In oben genannter Angelegenheit werden              von    Seiten   der Kenntnisnahme.
     Heilbronn-Franken                    Handwerkskammer keine Bedenken erhoben.
     vom 19.02.2018
3.   Zweckverband                         Keine Einwendungen                                                      Kenntnisnahme.
     Abwasserbeseitigung Leintal
     vom 19.02.2018
4.   Stadt Schwaigern                     Für die Beteiligung am oben genannten Verfahren bedanken wir uns Kenntnisnahme und Beachtung.
     vom 20.02.2018                       recht herzlich. Aus Sicht der Stadt Schwaigern ist es nicht erforderlich
                                          Anregungen, Hinweise oder Bedenken geltend zu machen.
                                          Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                     Seite 1
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                 Beschluss des Gemeinderates

5.   Amprion GmbH                         Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans verlaufen keine Kenntnisnahme.
     vom 21.02.2018                       Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.

                                          Innerhalb des Straßengrundstücks der K 2154 und somit außerhalb Kenntnisnahme.
                                          der für den Bebauungsplan in Anspruch genommenen Grundstücke
                                          verläuft das im Betreff genannte Nachrichtenkabel der Amprion
                                          GmbH.
                                          Den Verlauf des Nachrichtenkabels können Sie unserem beigefügten
                                          Lageplan im Maßstab 1: 1000 entnehmen. Wir weisen jedoch darauf
                                          hin, dass sich die tatsächliche Lage der Kabelanlage ausschließlich
                                          durch Suchschachtungen in der Örtlichkeit ergibt.
                                          Gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes bestehen aus Kenntnisnahme.
                                          unserer Sicht keine Bedenken.
                                          Wegen    der     den     Bebauungsplan    tangierenden 110-kV- Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          Hochspannungsfreileitung der innogy Netze Deutschland GmbH
                                          wenden Sie sich bitte an die Syna Netz GmbH.
                                          Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
6.   Unitymedia BW GmbH                   Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Neu- oder Kenntnisnahme und Beachtung.
     vom 21.02.2018                       Mitverlegungen sind nicht geplant.
                                          Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich
                                          Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH Bitte beachten Sie
                                          die beigefügte Kabelschutzanweisung.
                                          Sollten aus Ihrer Sicht Änderungen am Bestandsnetz der Unitymedia
                                          BW GmbH notwendig werden, bitten wir um schnellstmögliche
                                          Kontaktaufnahme. Vor Baubeginn sind aktuelle Planunterlagen vom
                                          ausführenden Tiefbauunternehmen anzufordern.
                                          Unsere kostenlose Unitymedia BW GmbH Planauskunft ist
                                          erreichbar via Internet über die Seite
                                          https://www.unitymedia.de/wohnungswirtschaft/service/Planauskunft/
                                          Dort kann man sich einmalig registrieren lassen und Planauskünfte
                                          einholen.
                                          Als zusätzliches Angebot bieten wir den Fax-Abruf über die Fax-
                                          Nummer 0900/111 1140 (10 Euro pro Abruf) an.
                                          Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben
                                          Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an.

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                             Seite 2
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                               Beschluss des Gemeinderates

7.   Heilbronner Versorgungs-GmbH         Anbei erhalten Sie einen Planausschnitt der HVG/SWH. Da wir dort Kenntnisnahme.
     vom 22.02.2018                       keine Leitungen verlegt haben, gibt es unsererseits keine Einwände.

8.   Netze BW GmbH                        Gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes und den Kenntnisnahme.
     vom 26.02.2018                       Bebauungsplan haben wir keine grundsätzlichen Bedenken oder
                                          Anregungen vorzubringen.
                                          Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
9.   Regionalverband                      Die vorgelegte Planung stufen wir als nicht regionalbedeutsam ein. Kenntnisnahme.
     Heilbronn-Franken                    Wir tragen daher keine Bedenken vor.
     vom 26.02.2018
                                          Sofern sich an der Art und am Umfang der Planung keine Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          Änderungen ergeben, ist eine Beteiligung im weiteren Verlauf dieses
                                          Verfahrens nicht erforderlich. Wir bitten jedoch um Mitteilung der
                                          Rechtsverbindlichkeit der Planung unter Benennung der
                                          Planbezeichnung und des Datums. Die Übersendung einer
                                          rechtskräftigen Ausfertigung ist nicht erforderlich.
10. AVG Albtal-Verkehrs-                  Wir bedanken uns für die Beteiligung an dem o.g. Verfahren und Kenntnisnahme.
    Gesellschaft mbH                      teilen Ihnen mit, dass die AVG von den Planungen nicht betroffen ist.
    vom 28.02.2018
11. Deutsche Bahn AG                      Gegen die Neuaufstellung des o. g. Bebauungsplan bestehen von       Kenntnisnahme. Zwischen Plangebiet und Bahnstrecke liegen ca.
    vom 02.03.2018                        Seiten der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der TöB-Belange keine     100m. zudem die Bundestraße B293, eine Baumreihe und
                                          Einwendungen, wenn folgende Hinweise und Anregungen beachtet        landwirtschaftlich genutzte Flächen. Eine Beeinträchtigung der im
                                          und berücksichtigt werden.                                          Plangebiet vorgesehenen Nutzung ist daher nicht zu erwarten.
                                                                                                              Auf     die     Stellungnahme    (Nr.   10)    der    betreibenden
                                                                                                              Verkehrsgesellschaft AVG wird verwiesen, deren Belange sind nicht
                                                                                                              berührt.
                                          Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn
                                          sind entschädigungslos zu dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub,
                                          Lärm und Erschütterungen.
                                          Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der
                                          Eisenbahn haben auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.
12. Industrie- und Handelskammer          Seitens der IHK bestehen keine Anregungen oder Bedenken.            Kenntnisnahme.
    Heilbronn-Franken
    vom 08.03.2018

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                                          Seite 3
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                 Beschluss des Gemeinderates

13. Terranets BW GmbH                     Wir bedanken uns für die Beteiligung an dem oben genannten Kenntnisnahme und Beachtung.
    vom 13.03.2018                        Bebauungsplanverfahren. Wie bereits bekannt und aus den
                                          beigefügten Planunterlagen zu erkennen ist, verlaufen auf
                                          Gemarkung Großgartach Flst. Nr. 8024 (Feldweg) die
                                          Kraichgauleitung KRA DN 400 MOP 49 bar und parallel dazu verlegte
                                          Telekommunikationskabel der terranets bw GmbH.
                                          Die Erdgashochdruckleitung unseres Unternehmens sowie die
                                          parallel dazu verlegten Telekommunikationskabel sind gemäß den
                                          Vorschriften über Gashochdruckleitungen zur Sicherung ihres
                                          Bestandes, des Betriebes und der Instandhaltung sowie gegen
                                          Einwirkungen von außen in einem Schutzstreifen von 6,0 m Breite (je
                                          3,0 m beiderseits der Rohrachse) verlegt.
                                          Der Schutzstreifen ist grundsätzlich durch die Eintragung einer Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch dinglich
                                          gesichert. Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der
                                          Gasfernleitung keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet
                                          werden. Auch Dachvorsprünge oder sonstige An- und Aufbauten
                                          sowie Schachtbauwerke dürfen nicht in den Schutzstreifenbereich
                                          hineinragen. Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Einwirkungen
                                          vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der
                                          Gasfernleitung und der Kabel beeinträchtigen oder gefährden. So ist
                                          unter anderem das Einrichten von Dauerstellplätzen (Container,
                                          Wohnwagen usw.), das Lagern von schwer transportablen
                                          Materialien im Schutzstreifenbereich nicht zulässig, sowie das
                                          Überfahren der Gasfernleitung mit Schwerlast nur unter Einhaltung
                                          bestimmter Sicherheitsvorkehrungen gestattet.
                                          Wir bitten die Anlagen der terranets bw GmbH zusammen mit dem Die          Anlagen     und    der   Schutzstreifen      wurden     im
                                          6,0 m breiten Schutzstreifen in den Planunterlagen mit darzustellen. Bebauungsplanverfahren übernommen.
                                          Die geplante Regenwassersammelrinne, als auch die geplanten Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          PKW-Stellplätze werden voraussichtlich in den 6,0 m breiten
                                          Schutzstreifen hineinreichen. Dazu weisen wir vorsorglich darauf hin,
                                          dass jegliche Inanspruchnahme des 6,0 m breiten Schutzstreifens
                                          der Anlagen der terranets bw GmbH im Vorfeld einer Regelung in
                                          technischer und rechtlicher Hinsicht mit dem Vorhabensträger bedarf.
                                          In Bezug auf den Standort des geplanten Klimaaggregates bitten wir, Der Abstand des Klimaaggregats zur Gasleitung beträgt ca. 15 m und
                                          diesen Standort in jeden Fall außerhalb des 6,0 m breiten liegt somit deutlich außerhalb des Schutzstreifens.
                                          Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH zu platzieren.

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                                          Seite 4
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                            Beschluss des Gemeinderates

                                          Sollten Auskofferungs- und Verdichtungsmaßnahmen innerhalb des Die     Hinweise      wurden     im     parallel   verlaufenden
                                          6,0 m breiten Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH Bebauungsplanverfahren entsprechend übernommen.
                                          erforderlich werden, sind diese vor ihrer Durchführung mit unserer
                                          Betriebsanlage Nord abzustimmen. Bei Maßnahmen bei denen
                                          Erschütterungseinwirkungen auf die Gashochdruckanlagen nicht
                                          ausgeschlossen werden können (z.B. Spundungen, Rammungen,
                                          dynamisch wirkende Verdichtungsmaschinen), darf die maximal
                                          zulässige Schwinggeschwindigkeit an der Gasfernleitung von 30
                                          mm/sec. nicht überschritten werden. Gegebenenfalls ist die
                                          Unbedenklichkeit solcher Maßnahmen durch einen Gutachter
                                          schriftlich zu bestätigen.
                                          Bei allen Arbeiten im Nahbereich der Anlagen der terranets bw Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          GmbH sind die in der Anlage beigefügten Auflagen und Technischen
                                          Bedingungen zu beachtet und einzuhalten.
14. Regierungspräsidium Freiburg          B     Stellungnahme
    vom 15.03.2018                        Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche Kenntnisnahme.
                                          und bergbehördliche Belange äußert sich das Landesamt für
                                          Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm
                                          vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum
                                          Planungsvorhaben.
                                          1     Rechtliche   Vorgaben     aufgrund     fachgesetzlicher
                                                Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden
                                                können
                                          Siehe Abschnitt "Grundwasser".                                   Kenntnisnahme.
                                          2     Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den
                                                Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes
                                          Keine                                                            Kenntnisnahme.
                                          3     Hinweise, Anregungen oder Bedenken
                                          Geotechnik:
                                          Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB Kenntnisnahme.
                                          als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung
                                          vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für
                                          das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten,
                                          Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die
                                          darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des
                                          gutachtenden Ingenieurbüros.

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                                  Seite 5
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                Beschluss des Gemeinderates

                                          Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden Die    Hinweise      wurden     im     parallel        verlaufenden
                                          geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan:              Bebauungsplanverfahren entsprechend übernommen.
                                          Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB
                                          vorhandenen Geodäten im Verbreitungsbereich von quartären
                                          Lockergesteinen    (Holozänen  Abschwemmmassen,    Löss)
                                          unbekannter Mächtigkeit.
                                          Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden               (bei
                                          Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung)             des
                                          tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens zu rechnen.
                                          Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren
                                          Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen
                                          Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit
                                          des      Gründungshorizontes,       zum     Grundwasser,     zur
                                          Baugrubensicherung)               werden         objektbezogene
                                          Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020
                                          durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.
                                          Boden
                                          Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Kenntnisnahme.
                                          Anregungen oder Bedenken vorzutragen.
                                          Mineralische Rohstoffe
                                          Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Kenntnisnahme.
                                          Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
                                          Grundwasser
                                          Das Plangebiet befindet sich zum größten Teil in Zone IIIA des Die     Hinweise      wurden     im     parallel   verlaufenden
                                          Wasserschutzgebietes "Leinbachtal" (LUBW-Nr. 125133). Lediglich Bebauungsplanverfahren entsprechend übernommen.
                                          der westliche Spornbereich des Planareals befindet sich in Zone II;
                                          im Norden grenzt das Planareal an die Zone II. Auf die
                                          Schutzgebietsbestimmungen wird verwiesen.
                                          Auf hoch stehendes Grundwasser wird hingewiesen.
                                          Bergbau
                                          Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes          bestehen   von Kenntnisnahme.
                                          bergbehördlicher Seite keine Einwendungen.

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                                  Seite 6
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                Beschluss des Gemeinderates

                                          Da das Planungsgebiet innerhalb einer unbefristet und rechtskräftig Die Hinweise wurden im     parallel   verlaufenden
                                          bestehenden Bergbauberechtigung liegt, wird um Aufnahme Bebauungsplanverfahren entsprechend übernommen.
                                          folgenden Bergbauvermerks in den Textteil des Bebauungsplanes
                                          gebeten:
                                          "Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Bergbauberechtigung
                                          "Sanfte Maria", die zur Aufsuchung und Gewinnung von Steinsalz
                                          berechtigt. Rechtsinhaber der Berechtigung ist das Land Baden-
                                          Württemberg, vertreten durch das Finanzministerium.
                                          Eine Aufsuchung und Gewinnung von Steinsalz fand im Bereich des
                                          Bebauungsplanes bisher nicht statt.
                                          Sollte zukünftig die Aufsuchung und Gewinnung von Steinsalz in dem
                                          vorgenannten Feld im Bereich des Bebauungsplanes aufgenommen
                                          werden, wären damit möglicherweise verbundene bergbauliche
                                          Einwirkungen auf das Grundeigentum zu dulden. Für daraus
                                          entstehende Bergschäden im Sinne von § 114 des
                                          Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBI. l S. 1310)
                                          würde Schadenersatz nach §§ 115 ff. BBergG geleistet."
                                          Es wird darauf hingewiesen, dass bergbauliche Planungen zur
                                          Aufsuchung und Gewinnung von Steinsalz im Bereich des
                                          Bebauungsplanes derzeit nicht bestehen.
                                          Geotopschutz
                                          Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Kenntnisnahme.
                                          Naturschutzes nicht tangiert.
                                          Allgemeine Hinweise
                                          Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem Kenntnisnahme.
                                          bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am
                                          LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB
                                          (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden.
                                          Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im
                                          Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope
                                          (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden
                                          kann.

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                          Seite 7
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                  Beschluss des Gemeinderates

15. Regierungspräsidium Stuttgart         Raumordnung
    vom 16.03.2018                        Das Vorhaben liegt im Regionalen Grünzug gemäß Plansatz 3.1.1 Kenntnisnahme.
                                          Regionalplan Heilbronn-Franken 2020. Die Regionalen Grünzüge
                                          sind von Siedlungstätigkeit und anderen funktionswidrigen Nutzungen
                                          freizuhalten. Innerhalb der Regionalen Grünzüge sind die
                                          Landnutzungen auf eine Erhaltung und Entwicklung der
                                          Ausgleichsfunktionen und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
                                          auszurichten.
                                          Soweit es aufgrund der Bedeutung für die Allgemeinheit unabweisbar
                                          erforderlich ist und keine freiraumschonendere Alternativen zur
                                          Verfügung stehen, können im Ausnahmefällen standortgebundene
                                          Anlagen, wie technische Infrastruktur, zugelassen werden, soweit die
                                          Funktionen des Regionalen Grünzugs dadurch nicht in Frage gestellt
                                          werden.
                                          Auch Plansatz 3.1.9 (Z) LEP ist zu beachten. Danach ist die
                                          Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind
                                          Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen,
                                          Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-,
                                          Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die
                                          Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den
                                          Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu
                                          beschränken.
                                          Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass das Plangebiet Kenntnisnahme.
                                          durch das Umspannwerk Großgartach bereits vorbelastet ist, bringen
                                          wir keine Bedenken aus raumordnerischer Sicht gegen das Vorhaben
                                          vor. Im Übrigen erscheint das Vorhaben nicht raumbedeutsam.
                                          Umwelt - Naturschutz:
                                          Naturschutzgebiete sowie Flächen des Artenschutzprogramms Kenntnisnahme.
                                          Baden-Württemberg sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
                                          Die    weitere    naturschutzfachliche  Beurteilung    sowie    die
                                          artenschutzrechtliche Prüfung gem. §§ 44 ff BNatSchG obliegen
                                          grundsätzlich zunächst der unteren Naturschutzbehörde. Nur dann,
                                          wenn für streng geschützte Tier- und Pflanzenarten eine Ausnahme
                                          nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder eine Befreiung nach § 67
                                          BNatSchG erforderlich ist, bedarf es eines Antrags an das
                                          Regierungspräsidium (Referat 55). Gleiches gilt, wenn es sowohl für
                                          streng als auch für nicht streng geschützte Arten einer Ausnahme
                                          oder Befreiung bedarf.

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                              Seite 8
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                    Beschluss des Gemeinderates

                                          Für Rückfragen stehen Ihnen
                                          Herr Andreas Schmilz, Referat 55,   0711/904-15502,
                                             andreas.schmitz@rps.bwl.de
                                          Frau Sabine Zipper, Referat 56,   0711/904-15632,
                                             sabine.zipper@rps.bwl.de zur Verfügung
                                          Anmerkung:
                                          Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege - meldet Fehlanzeige.
                                          Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Ritzmann,
                                          Tel. 0711/904-45170, imke.ritzmann@rps.bwl.de.
                                          Hinweis:
                                          Wir bitten künftig - soweit nicht bereits geschehen - um Beachtung Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          des Erlasses zur Koordination in Bauleitplanverfahren vom
                                          10.02.2017 mit jeweils aktuellem Formblatt (abrufbar unter
                                          https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Bauleitplanung/Seiten/default.aspx).

                                          Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß § 26 Abs. 3
                                          LplG gebeten, dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des
                                          Planes eine Mehrfertigung davon - zusätzlich in digitalisierter Form -
                                          im Originalmaßstab zugehen zu lassen.
                                          Wir bitten darum, am weiteren Verfahren beteiligt zu werden.             Kenntnisnahme und Beachtung.
16. Stadt Heilbronn                       Durch die vorliegende Planung zur Ermöglichung des Baus eines Kenntnisnahme.
    vom 16.03.2018                        Informationscenters im Zusammenhang mit dem Projekt "SuedLink"
                                          werden Interessen der Stadt Heilbronn nicht berührt.
                                          Seitens der Stadt Heilbronn sind weder zur Änderung des
                                          Flächennutzungsplans noch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
                                          Bebauungsplans Anregungen vorzubringen.
                                          Eine weitere Verfahrensbeteiligung ist nicht erforderlich.               Kenntnisnahme und Beachtung.
17. Landratsamt Heilbronn                 Nachdem der dem Flächennutzungsplanverfahren zugrunde liegende Kenntnisnahme.
    vom 19.03.2018                        Bebauungsplan parallel aufgestellt wurde, wird das Landratsamt
                                          Heilbronn im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB auf Ebene der
                                          verbindlichen Bauleitplanung zum Verfahren Stellung nehmen.

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                 Seite 9
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                 Beschluss des Gemeinderates

18. Deutsche Telekom Technik              Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Kenntnisnahme und Beachtung.
    GmbH                                  Wie aus dem beigefügten Plan ersichtlich ist. Dieses Kabel ist
    vom 19.03.2018                        freigeschaltet und wird von der Telekom nicht mehr benötigt -
                                          trotzdem ist im Zuge der Bauausführung darauf zu achten, dass
                                          Beschädigungen      der   vorhandenen   Telekommunikationslinien
                                          vermieden werden. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die
                                          Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum
                                          Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien
                                          der Telekom informieren. Fax: 07161 15670010, E-Mail:
                                          planauskunft.suedwest@telekom.de
                                          Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.                 Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          Sollte an dem betreffenden Standort ein neuer Anschluss an das
                                          Telekommunikationsnetz der Telekom benötigt werden, bitten wir
                                          dies zwecks Koordinierung mit der Verlegung von anderen
                                          Versorgungsleitungen rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor
                                          Baubeginn) uns mitzuteilen (Tel. 0800 3301903, E-Mail:
                                          fmb.bhh.auftrag@telekom.de).
                                          Eine Neuverlegung von Telekommunikationslinien ist zurzeit nicht
                                          geplant.
                                          Diese Stellungnahme gilt sinngemäß auch für die Änderung des Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          Flächennutzungsplanes.
                                          Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne
                                          Zwecke zu benutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                              Seite 10
Landkreis:       Heilbronn
Gemeinde:        Leingarten
Gemarkung:       Großgartach

Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                        Nachtrag 2

Eingegangene Anregungen anlässlich der Auslegung vom 17.05.2018 – 18.06.2018:

Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                Beschluss des Gemeinderates

1.   Handwerkskammer Heilbronn-           Von Seiten der Handwerkskammer werden keine Bedenken erhoben. Kenntnisnahme.
     Franken
     vom 16.05.2018
2.   Gemeinde Nordheim                    Wir haben keine Anregungen vorzutragen und wünschen einen Kenntnisnahme.
     vom 16.05.2018                       reibungslosen Ablauf des Verfahrens.

3.   Netze BW                             Gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes und den Kenntnisnahme.
     vom 17.05.2018                       Bebauungsplan haben wir keine grundsätzlichen Bedenken oder
                                          Anregungen vorzubringen.
                                          Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
4.   Unitymedia                           Zum o. a. Bauvorhaben haben wir bereits mit Schreiben vom Kenntnisnahme.
     vom 25.05.2018                       21.02.2018 Stellung genommen.
                                          Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
5.   Regierungspräsidium Freiburg         Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche
     vom 25.05.2018                       und bergbehördliche Belange äußert sich das Landesamt für
                                          Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm
                                          vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum
                                          Planungsvorhaben.
                                          1   Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,
                                              die im Regelfall nicht überwunden werden können           Kenntnisnahme.
                                          Keine
                                          2   Beabsichtigte    eigene   Planungen    und    Maßnahmen,
                                              die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes Kenntnisnahme.

                                          Keine
                                          3   Hinweise, Anregungen oder Bedenken                               Kenntnisnahme.

Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                  Seite 1
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                 Beschluss des Gemeinderates

                                          Unter Hinweis auf unsere weiterhin gültige Stellungnahme vom 15. Kenntnisnahme.
                                          03. 2018 (Az. 2511 // 18-01584) sowie Hinweis d, e und f des
                                          Textteiles zum Bebauungsplan (Stand 22. 03.2018) sind von unserer
                                          Seite zum in der Offenlage modifizierten Planvorhaben keine
                                          weiteren Anmerkungen vorzubringen.
6.   Heilbronner Versorgungs-GmbH         Da wir im Plangebiet keine Leitungen verlegt haben, gibt es Kenntnisnahme.
     vom 29.05.2018                       unsererseits keine Einwände.

7.   Industrie- und Handelskammer         Seitens der IHK bestehen keine Anregungen oder Bedenken.              Kenntnisnahme.
     Heilbronn-Franken
     vom 30.05.2018
8.   Terranets BW GmbH                    Wir bedanken uns für die weitere Beteiligung an der oben genannten    Kenntnisnahme. Diese Stellungnahme wurde gleichlautend auch im
     vom 30.05.2018                       Maßnahme. Wie bereits aus unserer Stellungnahme vom 13.03.2018        parallel geführten Bebauungsplanverfahren vorgebracht.
                                          bekannt, verlaufen auf Gemarkung Großgartach Flst. Nr. 8024           Die Vorgaben werden auf der Ebene der Bauausführung durch den
                                          (Feldweg) die Kraichgauleitung KRA DN 400 MOP 49 bar und              Vorhabenträger beachtet bzw. wurden im Bebauungsplan
                                          parallel dazu verlegte Telekommunikationskabel der terranets bw       berücksichtigt.
                                          GmbH.
                                          Die Erdgashochdruckleitung unseres Unternehmens sowie die
                                          parallel dazu verlegten Telekommunikationskabel sind gemäß den
                                          Vorschriften über Gashochdruckleitungen zur Sicherung ihres
                                          Bestandes, des Betriebes und der Instandhaltung sowie gegen
                                          Einwirkungen von außen in einem Schutzstreifen von 6,0 m Breite
                                          (je 3,0 m beiderseits der Rohrachse) verlegt.
                                          Der Schutzstreifen ist grundsätzlich durch die Eintragung einer
                                          beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch dinglich
                                          gesichert. Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der
                                          Gasfernleitung keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet
                                          werden. Auch Dachvorsprünge oder sonstige An- und Aufbauten
                                          sowie Schachtbauwerke dürfen nicht in den Schutzstreifenbereich
                                          hineinragen. Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Einwirkungen
                                          vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der
                                          Gasfernleitung und der Kabel beeinträchtigen oder gefährden. So ist
                                          unter anderem das Einrichten von Dauerstellplätzen (Container,
                                          Wohnwagen usw.), das Lagern von schwer transportablen
                                          Materialien im Schutzstreifenbereich nicht zulässig, sowie das
                                          Überfahren der Gasfernleitung mit Schwerlast nur unter Einhaltung
                                          bestimmter Sicherheitsvorkehrungen gestattet.

Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                                        Seite 2
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                    Beschluss des Gemeinderates

                                          Die geplante Regenwassersammelrinne, als auch die geplanten Pkw-
                                          Stellplätze werden voraussichtlich in den 6,0 m breiten Schutzstreifen
                                          hineinreichen. Dazu weisen wir vorsorglich darauf hin, dass jegliche
                                          Inanspruchnahme des 6,0 m breiten Schutzstreifens der Anlagen der
                                          terranets bw GmbH im Vorfeld einer Regelung in technischer und
                                          rechtlicher Hinsicht mit dem Vorhabensträger bedarf.
                                          In Bezug auf den Standort des geplanten Klimaaggregates bitten wir,
                                          diesen Standort in jeden Fall außerhalb des 6,0 m breiten
                                          Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH zu platzieren.
                                          Sollten Auskofferungs- und Verdichtungsmaßnahmen innerhalb des
                                          6,0 m breiten Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH
                                          erforderlich werden, sind diese vor ihrer Durchführung mit unserer
                                          Betriebsanlage Nord abzustimmen. Bei Maßnahmen bei denen
                                          Erschütterungseinwirkungen auf die Gashochdruckanlagen nicht
                                          ausgeschlossen werden können (z.B. Spundungen, Rammungen,
                                          dynamisch wirkende Verdichtungsmaschinen), darf die maximal
                                          zulässige Schwinggeschwindigkeit an der Gasfernleitung von 30
                                          mm/sec. nicht überschritten werden. Gegebenenfalls ist die
                                          Unbedenklichkeit solcher Maßnahmen durch einen Gutachter
                                          schriftlich zu bestätigen.
                                          Die bereits mit Schreiben vom 13.03.2018 versendeten Auflagen und
                                          Technischen Bedingungen sind bei allen Arbeiten im Nahbereich der
                                          Anlagen der terranets bw GmbH zu beachtet und einzuhalten.
                                          Wir bitten um eine weitere Beteiligung an dem oben genannten
                                          Bebauungsplanverfahren.
9.   Stadt Schwaigern                     Aus Sicht der Stadt Schwaigern ist es nicht erforderlich Anregungen, Kenntnisnahme und Beachtung.
     vom 04.06.2018                       Hinweise oder Bedanken geltend zu machen. Eine weitere
                                          Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
10. Amprion GmbH                          Mit Schreiben vom 21.02.2018 haben wir im Rahmen der frühzeitigen Kenntnisnahme.
    vom 05.06.2018                        Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur o.g.
                                          Bauleitplanung abgegeben.
                                          Diese Stellungnahme behält auch für den nun eingereichten
                                          Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung weiterhin ihre Gültigkeit.
                                          Gegen einen Satzungsbeschluss zur o, g. Bauleitplanung in der nun
                                          eingereichten Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.

Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                Seite 3
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                               Beschluss des Gemeinderates

11. Abteilung 2                           Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren zum oben Kenntnisnahme.
    Immobilienmanagement,                 genannten Bebauungsplan.
    Vermögen und Bau Baden-               Landeseigene Flächen der Liegenschaftsverwaltung sind nicht
    Württemberg, Amt Heilbronn            betroffen.
    vom 05.06.2018                        Anregungen und Bedenken bestehen keine.
12. Polizeipräsidium Heilbronn            Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen gegen die Durchführung des Kenntnisnahme. Diese Stellungnahme wurde gleichlautend auch im
    vom 12.06.2018                        o.g.     Verfahrens    keine      Bedenken     bzw.     Anregungen. parallel geführten Bebauungsplanverfahren vorgebracht.
                                          Grundsätzlich werden jedoch unter Bezugnahme zu Ziff. 1.7 des Der Flächennutzungsplan enthält keine Regelungen zu Garagen.
                                          Textteiles „Nebenanlagen, ....
                                          bei nicht automatisch zu öffnenden Garagentoren aus verkehrlicher
                                          Sicht ein Mindestabstand von 5 Metern für erforderlich gehalten.
13. Deutsche Telekom Technik              Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 19.03.2018 Kenntnisnahme.
    GmbH                                  fristgerecht Stellung genommen.
    vom 13.06.2018                        Unsere Anregungen und Bedenken sind ausreichend berücksichtigt.
14. Transnet BW GmbH                      Seitens TransnetBW wird es hierzu keine offizielle Stellungnahme Kenntnisnahme.
    vom 13.06.2018                        geben, da wir ohnehin in regelmäßigem Austausch zu dieser
                                          Maßnahme stehen.
15. Regierungspräsidium Stuttgart         Raumordnung
    vom 15.06.2018                        Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 15.03.2018 und regen     Auf die Ausführungen in der Begründung zur Bedeutung für die
                                          an, die darin angesprochenen raumordnerischen Belange noch in       Allgemeinheit (Energiewende) und zur Standortwahl (Neubau des
                                          beiden Begründungen zu ergänzen, insbesondere ist auf die Lage      Gleichstrom-Konverters) wird verwiesen.
                                          des Plangebiets im Regionalen Grünzug nach Plansatz 3.1.1 (Z) des   Eine gleich geeignete, freiraumschonendere Alternative steht nicht
                                          Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 und auf Plansatz 3.1.9 (Z)     zur Verfügung. Die Funktionen des Regionalen Grünzugs werden
                                          Landesentwicklungsplan hinzuweisen.                                 durch das Vorhaben nicht in Frage gestellt.
                                          Alle Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Kenntnisnahme.
                                          Abs. 4 BauGB).
                                          Ziele der Raumordnung sind als verbindliche Vorgaben, die nicht der
                                          Abwägung unterliegen, zu beachten (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG und § 4
                                          Abs. 1 ROG).
                                          Bezüglich des Regionalen Grünzugs verweisen wir auf unsere Kenntnisnahme.
                                          Stellungnahme vom 15.03.2018. Soweit es aufgrund der Bedeutung
                                          für die Allgemeinheit unabweisbar erforderlich ist und keine
                                          freiraumschonendere Alternativen zur Verfügung stehen, können in
                                          Ausnahmefällen standortgebundene Anlagen, wie technische
                                          Infrastruktur, zugelassen werden, soweit die Funktionen des
                                          Regionalen Grünzugs dadurch nicht in Frage gestellt werden.

Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                                          Seite 4
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                    Beschluss des Gemeinderates

                                          Zusammenfassend bestehen            weiterhin   keine   Bedenken   aus
                                          raumordnerischer Sicht.
                                          Umwelt - Naturschutz:
                                          Naturschutzgebiete sowie Flächen des Artenschutzprogramms Kenntnisnahme.
                                          Baden-Württemberg sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

                                          Die    weitere    naturschutzfachliche  Beurteilung    sowie    die Kenntnisnahme.
                                          artenschutzrechtliche Prüfung gem. §§ 44ffBNatSchG obliegen
                                          grundsätzlich zunächst der unteren Naturschutzbehörde. Nur dann,
                                          wenn für streng geschützte Tier- und Pflanzenarten eine Ausnahme
                                          nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder eine Befreiung nach § 67
                                          BNatSchG erforderlich ist, bedarf es eines Antrags an das
                                          Regierungspräsidium (Referat 55). Gleiches gilt, wenn es sowohl für
                                          streng als auch für nicht streng geschützte Arten einer Ausnahme
                                          oder Befreiung bedarf.
                                          Für Rückfragen stehen Ihnen
                                          Herr Andreas Schmitz, Referat 55,   0711/904-15502,
                                             andreas.schmitz@rps.bwl.de
                                          Frau Sabine Zipper, Referat 56,   0711/904-15632,
                                            sabine.zipper@rps.bwl.de
                                          zur Verfügung
                                          Anmerkung:
                                          Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege - meldet Fehlanzeige.          Kenntnisnahme.
                                          Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Ritzmann,
                                          Tel. 0711/904-45170, imke.ritzmann@rps.bwl.de.
                                          Hinweis:
                                          Wir bitten künftig - soweit nicht bereits geschehen - um Beachtung Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          des Erlasses zur Koordination in Bauleitplanverfahren vom
                                          10.02.2017 mit jeweils aktuellem Formblatt (abrufbar unter
                                          https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Bauleitplanung/Seiten/default.aspx).

                                          Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß § 26 Abs. 3 Kenntnisnahme und Beachtung.
                                          LplG gebeten, dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des
                                          Planes eine Mehrfertigung davon - zusätzlich in digitalisierter Form -
                                          im Originalmaßstab zugehen zu lassen.

Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                Seite 5
Anregungen von                            Inhalt der Anregungen                                                Beschluss des Gemeinderates

16. Deutsche Bahn AG                      Gegen die Neuaufstellung des o. g. Bebauungsplan bestehen von        Kenntnisnahme. Diese Stellungnahme wurde gleichlautend bereits in
    vom 18.06.2018                        Seiten der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der TöB-Belange keine      der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht, der Gemeinderat hat
                                          Einwendungen, wenn folgende Hinweise und Anregungen beachtet         darüber folgenden Beschluss gefasst:
                                          und berücksichtigt werden.                                           „Zwischen Plangebiet und Bahnstrecke liegen ca. 100m zudem die
                                          Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen         Bundestraße B293, eine Baumreihe und landwirtschaftlich genutzte
                                          entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase,   Flächen. Eine Beeinträchtigung der im Plangebiet vorgesehenen
                                          Funkenflug, Abriebe Z. B. durch Bremsstäube, elektrische             Nutzung (Infocenter) ist daher nicht zu erwarten.“ (vgl. Nachtrag der
                                          Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen   Begründung).
                                          an benachbarter Bebauung führen können.

Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung                                                                                              Seite 6
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