Flächennutzungsplan Gemeinde Leingarten 10. Änderung der 2. Fortschreibung "Infocenter TransnetBW" Begründung mit Nachträgen - Stadt Leingarten
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Gemeinde Leingarten Flächennutzungsplan 10. Änderung der 2. Fortschreibung „Infocenter TransnetBW“ Begründung mit Nachträgen Kirchstraße 5 74199 Untergruppenbach Tel. 07131.58230-0 Fax 07131.58230-26 www.kaeser-ingenieure.de Projektnummer: 4 2018 0012
INHALTSVERZEICHNIS Teil 1: Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Bauleitplanung 1. Erfordernis der Planaufstellung 3 2. Lage des Plangebietes 3 3. Planerische Zielsetzung 4 4. Planerische Vorgaben 5 Teil 2 der Begründung: Umweltbericht 6 Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung 2
1. Erfordernis der Planaufstellung Gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Seit Inkrafttreten der aktuell gültigen 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leingarten gab es bisher neun Änderungen. Der Betreiber des Umspannwerkes Großgartach beabsichtigt auf seinem Gelände die Errichtung eines Infocenters. Die Flächen im Gewann Hipperich sind im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Elektrizität dargestellt. Der in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan „Infocenter TransnetBW“ ist also nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans soll im vorliegenden Parallelverfahren erfolgen. 2. Lage der Plangebiets Die Fläche liegt zwischen Leingarten und dem Heilbronner Stadtteil Böckingen, nahe der B 293 (vgl. Übersichtsplan). Es ist von der K 2154 aus erschlossen und grenzt direkt an das Umspannwerk Großgartach. Es umfasst den westlichen Teil des Flurstücks 7541, sowie einen schmalen Streifen des Flurstücks 8024 (Feldweg), auf einer Gesamtfläche von ca. 4.000 m². Abbildung 1: Lage Änderungsbereich © OpenStreetMap-Mitwirkende Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung 3
3. Planerische Zielsetzung a) Zielsetzung Das Bauvorhaben steht in direktem Zusammenhang mit dem notwendigen Ausbau der Stromnetze im Zuge der Energiewende und dient der Sensibilisierung der regionalen, nationalen und internationalen Öffentlichkeit für das Projekt „SuedLink“. Diese Nord-Süd- Stromtrasse wird zukünftig an einen Konverter im Umspannwerk Großgartach angeschlossen. Der Vorhabenträger TransnetBW plant in unmittelbarer Nähe zur Konverteranlage die Errichtung eines Informationsgebäudes. Dieses Gebäude soll während und nach dem Bau des Konverters eine Möglichkeit zur Information für die interessierte Öffentlichkeit in der Region bieten. Zudem können Besuchergruppen aus dem In- und Ausland direkt vor Ort über die Technologie und die Realisierung des Projekts „SuedLink“ informiert werden. TransnetBW plant hier zum Beispiel Bürgersprechstunden durchzuführen. Seitens der Gemeinde Leingarten wird das Informationszentrum auch als Anziehungspunkt im Rahmen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 gesehen. Es soll jedoch auch darüber hinaus als Informationsschnittstelle für die Energiewende dienen. b) Alternativenprüfung Da das Infocenter in direktem Zusammenhang mit der geplanten Nord-Süd-Stromtrasse „SuedLink“ steht, ist für die oben angeführten Zwecke ein Standort nahe dem geplanten Konverter sinnvoll. Der Standort befindet sich in direkter Nachbarschaft und ist zudem durch die baulichen Anlagen des Umspannwerks entsprechend vorgeprägt. Aus diesen Gründen ist ein besser geeigneter alternativer Standort nicht ersichtlich. c) Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen Die vorliegende Planung führt zu einem Verlust von derzeit extensiv genutztem Grünland. Die Wertigkeit der in Anspruch genommenen Flächen ist im Umweltbericht (vgl. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Infocenter TransnetBW“) dargestellt und mit entsprechend hoher Bewertung in die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung eingeflossen. Aufgrund der Regelung des § 1 a Abs. 2 Satz 4 BauGB ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu begründen, dabei sollen auch Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zu Grunde gelegt werden. Aufgrund des dreieckigen Zuschnitts und der geringen Größe der Baufläche sind die Belange der Landwirtschaft durch die Inanspruchnahme nur geringfügig betroffen. Da keine Einfriedungen vorgesehen sind, wird die Befahrbarkeit der umliegenden Feldwege oder die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht beeinträchtigt. Besser geeignete Möglichkeiten der Innenentwicklung bestehen aufgrund des direkten Bezugs des Vorhabens zum angrenzenden Konverterstandort nicht, auf die Ausführungen zur Alternativenprüfung wird ergänzend verwiesen. Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung 4
4. Planerische Vorgaben a.) Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 Im Regionalplan liegt die Fläche im Randbereich eines regionalen Grünzugs. Im Norden grenzt ein Landschaftsschutzgebiet an. b.) Flächennutzungsplan Die Fläche wird derzeit als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt, als Teil der Sonderbaufläche für das Umspannwerk Großgartach. Sie ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen (vgl. nachfolgende Darstellung). 15 1 30 1 51 29 132 5 1 31 5073 Hi p 5072 Salenwiesen Btr g 15070 15 4 15136 K 2 15135 15149 1 51 34 Umspannwerk Großgartach S 8046 7541 8 045 80 44 8024 8 043 804 2 804 1 8 040 80 39 8 038 8 2 32 82 29 /1 8 23 1 803 7 8226/2 8 22 8 8225/1 8 035 8 036 80 34 8 033 B2 80 32 8 22 4 8221 8220 93 8 02 2 804 8243 8213 6 Viehweide 8023 802 Böckinger Weg 8 03 1 8025 64 9668 96 9667 Böckinger Weg 69 9666 9670 96 9665 76 96 ZEICHENERKLÄRUNG: Fläche Sonstiges Sondergebiet neu (ca. 0,4 ha ) Abgrenzung Änderungsbereich Abbildung 3: Gültiger Flächennutzungsplan mit Fläche Änderungsbereich Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung 5
Teil 2: Umweltbericht Im Umweltbericht nach der Anlage zum BauGB sind die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 vorliegenden, ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird von der Abschichtungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB Gebrauch gemacht und auf den Umweltbericht mit integrierter Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz sowie auf die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Infocenter TransnetBW“ verwiesen, welcher im Parallelverfahren zur 10. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufgestellt wird. Gefertigt: Untergruppenbach, den 01.02.2018/03.04.2018 Ingenieurbüro für Vermessung und Planung Matthias Käser Flächennutzungsplan Leingarten – 10. Änderung der 2. Fortschreibung – Begründung 6
Landkreis: Heilbronn Gemeinde: Leingarten Gemarkung: Großgartach Änderung des Flächennutzungsplans, 10. Änderung der 2. Fortschreibung (Infocenter TransnetBW) Nachtrag 1 Eingegangene Anregungen anlässlich der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 16.02.2018 bis 19.03.2018: Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates 1. Terranets BW GmbH Ihr Bauantrag / Anfrage wird bei uns schnellstmöglich bearbeitet. Kenntnisnahme. vom 15.02.2018 Erst wenn die notwendigen technischen und rechtlichen Regelungen Kenntnisnahme und Beachtung. / Vereinbarungen getroffen wurden, dürfen die Bautätigkeiten im Schutzstreifen unserer Anlagen ausgeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen wir jegliche Inanspruchnahme des bis zu 10,00 m breiten terranets bw-Schutzstreifens untersagen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Kenntnisnahme und Beachtung. nichtabgestimmten Eingriff in den Schutzstreifenbereich der unter sehr hohem Innendruck stehenden Gasfernleitung eine Gefährdung der öffentliche Sicherheit und der vor Ort beschäftigten Personen nicht auszuschließen ist. Ihre E-Mail Anfrage wurde zur weiteren Bearbeitung im Hause, an Kenntnisnahme. Herrn Grunenberg (Tel. 0711-78121417) f.grunenberg@terranets- bw.de weitergeleitet. 2. Handwerkskammer In oben genannter Angelegenheit werden von Seiten der Kenntnisnahme. Heilbronn-Franken Handwerkskammer keine Bedenken erhoben. vom 19.02.2018 3. Zweckverband Keine Einwendungen Kenntnisnahme. Abwasserbeseitigung Leintal vom 19.02.2018 4. Stadt Schwaigern Für die Beteiligung am oben genannten Verfahren bedanken wir uns Kenntnisnahme und Beachtung. vom 20.02.2018 recht herzlich. Aus Sicht der Stadt Schwaigern ist es nicht erforderlich Anregungen, Hinweise oder Bedenken geltend zu machen. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich. Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 1
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates 5. Amprion GmbH Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans verlaufen keine Kenntnisnahme. vom 21.02.2018 Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Innerhalb des Straßengrundstücks der K 2154 und somit außerhalb Kenntnisnahme. der für den Bebauungsplan in Anspruch genommenen Grundstücke verläuft das im Betreff genannte Nachrichtenkabel der Amprion GmbH. Den Verlauf des Nachrichtenkabels können Sie unserem beigefügten Lageplan im Maßstab 1: 1000 entnehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Kabelanlage ausschließlich durch Suchschachtungen in der Örtlichkeit ergibt. Gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes bestehen aus Kenntnisnahme. unserer Sicht keine Bedenken. Wegen der den Bebauungsplan tangierenden 110-kV- Kenntnisnahme und Beachtung. Hochspannungsfreileitung der innogy Netze Deutschland GmbH wenden Sie sich bitte an die Syna Netz GmbH. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 6. Unitymedia BW GmbH Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Neu- oder Kenntnisnahme und Beachtung. vom 21.02.2018 Mitverlegungen sind nicht geplant. Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. Sollten aus Ihrer Sicht Änderungen am Bestandsnetz der Unitymedia BW GmbH notwendig werden, bitten wir um schnellstmögliche Kontaktaufnahme. Vor Baubeginn sind aktuelle Planunterlagen vom ausführenden Tiefbauunternehmen anzufordern. Unsere kostenlose Unitymedia BW GmbH Planauskunft ist erreichbar via Internet über die Seite https://www.unitymedia.de/wohnungswirtschaft/service/Planauskunft/ Dort kann man sich einmalig registrieren lassen und Planauskünfte einholen. Als zusätzliches Angebot bieten wir den Fax-Abruf über die Fax- Nummer 0900/111 1140 (10 Euro pro Abruf) an. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 2
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates 7. Heilbronner Versorgungs-GmbH Anbei erhalten Sie einen Planausschnitt der HVG/SWH. Da wir dort Kenntnisnahme. vom 22.02.2018 keine Leitungen verlegt haben, gibt es unsererseits keine Einwände. 8. Netze BW GmbH Gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes und den Kenntnisnahme. vom 26.02.2018 Bebauungsplan haben wir keine grundsätzlichen Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 9. Regionalverband Die vorgelegte Planung stufen wir als nicht regionalbedeutsam ein. Kenntnisnahme. Heilbronn-Franken Wir tragen daher keine Bedenken vor. vom 26.02.2018 Sofern sich an der Art und am Umfang der Planung keine Kenntnisnahme und Beachtung. Änderungen ergeben, ist eine Beteiligung im weiteren Verlauf dieses Verfahrens nicht erforderlich. Wir bitten jedoch um Mitteilung der Rechtsverbindlichkeit der Planung unter Benennung der Planbezeichnung und des Datums. Die Übersendung einer rechtskräftigen Ausfertigung ist nicht erforderlich. 10. AVG Albtal-Verkehrs- Wir bedanken uns für die Beteiligung an dem o.g. Verfahren und Kenntnisnahme. Gesellschaft mbH teilen Ihnen mit, dass die AVG von den Planungen nicht betroffen ist. vom 28.02.2018 11. Deutsche Bahn AG Gegen die Neuaufstellung des o. g. Bebauungsplan bestehen von Kenntnisnahme. Zwischen Plangebiet und Bahnstrecke liegen ca. vom 02.03.2018 Seiten der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der TöB-Belange keine 100m. zudem die Bundestraße B293, eine Baumreihe und Einwendungen, wenn folgende Hinweise und Anregungen beachtet landwirtschaftlich genutzte Flächen. Eine Beeinträchtigung der im und berücksichtigt werden. Plangebiet vorgesehenen Nutzung ist daher nicht zu erwarten. Auf die Stellungnahme (Nr. 10) der betreibenden Verkehrsgesellschaft AVG wird verwiesen, deren Belange sind nicht berührt. Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn sind entschädigungslos zu dulden, hierzu gehören auch Bremsstaub, Lärm und Erschütterungen. Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der Eisenbahn haben auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen. 12. Industrie- und Handelskammer Seitens der IHK bestehen keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Heilbronn-Franken vom 08.03.2018 Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 3
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates 13. Terranets BW GmbH Wir bedanken uns für die Beteiligung an dem oben genannten Kenntnisnahme und Beachtung. vom 13.03.2018 Bebauungsplanverfahren. Wie bereits bekannt und aus den beigefügten Planunterlagen zu erkennen ist, verlaufen auf Gemarkung Großgartach Flst. Nr. 8024 (Feldweg) die Kraichgauleitung KRA DN 400 MOP 49 bar und parallel dazu verlegte Telekommunikationskabel der terranets bw GmbH. Die Erdgashochdruckleitung unseres Unternehmens sowie die parallel dazu verlegten Telekommunikationskabel sind gemäß den Vorschriften über Gashochdruckleitungen zur Sicherung ihres Bestandes, des Betriebes und der Instandhaltung sowie gegen Einwirkungen von außen in einem Schutzstreifen von 6,0 m Breite (je 3,0 m beiderseits der Rohrachse) verlegt. Der Schutzstreifen ist grundsätzlich durch die Eintragung einer Kenntnisnahme und Beachtung. beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch dinglich gesichert. Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Gasfernleitung keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet werden. Auch Dachvorsprünge oder sonstige An- und Aufbauten sowie Schachtbauwerke dürfen nicht in den Schutzstreifenbereich hineinragen. Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Gasfernleitung und der Kabel beeinträchtigen oder gefährden. So ist unter anderem das Einrichten von Dauerstellplätzen (Container, Wohnwagen usw.), das Lagern von schwer transportablen Materialien im Schutzstreifenbereich nicht zulässig, sowie das Überfahren der Gasfernleitung mit Schwerlast nur unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Wir bitten die Anlagen der terranets bw GmbH zusammen mit dem Die Anlagen und der Schutzstreifen wurden im 6,0 m breiten Schutzstreifen in den Planunterlagen mit darzustellen. Bebauungsplanverfahren übernommen. Die geplante Regenwassersammelrinne, als auch die geplanten Kenntnisnahme und Beachtung. PKW-Stellplätze werden voraussichtlich in den 6,0 m breiten Schutzstreifen hineinreichen. Dazu weisen wir vorsorglich darauf hin, dass jegliche Inanspruchnahme des 6,0 m breiten Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH im Vorfeld einer Regelung in technischer und rechtlicher Hinsicht mit dem Vorhabensträger bedarf. In Bezug auf den Standort des geplanten Klimaaggregates bitten wir, Der Abstand des Klimaaggregats zur Gasleitung beträgt ca. 15 m und diesen Standort in jeden Fall außerhalb des 6,0 m breiten liegt somit deutlich außerhalb des Schutzstreifens. Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH zu platzieren. Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 4
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates Sollten Auskofferungs- und Verdichtungsmaßnahmen innerhalb des Die Hinweise wurden im parallel verlaufenden 6,0 m breiten Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH Bebauungsplanverfahren entsprechend übernommen. erforderlich werden, sind diese vor ihrer Durchführung mit unserer Betriebsanlage Nord abzustimmen. Bei Maßnahmen bei denen Erschütterungseinwirkungen auf die Gashochdruckanlagen nicht ausgeschlossen werden können (z.B. Spundungen, Rammungen, dynamisch wirkende Verdichtungsmaschinen), darf die maximal zulässige Schwinggeschwindigkeit an der Gasfernleitung von 30 mm/sec. nicht überschritten werden. Gegebenenfalls ist die Unbedenklichkeit solcher Maßnahmen durch einen Gutachter schriftlich zu bestätigen. Bei allen Arbeiten im Nahbereich der Anlagen der terranets bw Kenntnisnahme und Beachtung. GmbH sind die in der Anlage beigefügten Auflagen und Technischen Bedingungen zu beachtet und einzuhalten. 14. Regierungspräsidium Freiburg B Stellungnahme vom 15.03.2018 Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche Kenntnisnahme. und bergbehördliche Belange äußert sich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben. 1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können Siehe Abschnitt "Grundwasser". Kenntnisnahme. 2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes Keine Kenntnisnahme. 3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken Geotechnik: Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB Kenntnisnahme. als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 5
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden Die Hinweise wurden im parallel verlaufenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan: Bebauungsplanverfahren entsprechend übernommen. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodäten im Verbreitungsbereich von quartären Lockergesteinen (Holozänen Abschwemmmassen, Löss) unbekannter Mächtigkeit. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Boden Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Kenntnisnahme. Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Kenntnisnahme. Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich zum größten Teil in Zone IIIA des Die Hinweise wurden im parallel verlaufenden Wasserschutzgebietes "Leinbachtal" (LUBW-Nr. 125133). Lediglich Bebauungsplanverfahren entsprechend übernommen. der westliche Spornbereich des Planareals befindet sich in Zone II; im Norden grenzt das Planareal an die Zone II. Auf die Schutzgebietsbestimmungen wird verwiesen. Auf hoch stehendes Grundwasser wird hingewiesen. Bergbau Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen von Kenntnisnahme. bergbehördlicher Seite keine Einwendungen. Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 6
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates Da das Planungsgebiet innerhalb einer unbefristet und rechtskräftig Die Hinweise wurden im parallel verlaufenden bestehenden Bergbauberechtigung liegt, wird um Aufnahme Bebauungsplanverfahren entsprechend übernommen. folgenden Bergbauvermerks in den Textteil des Bebauungsplanes gebeten: "Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Bergbauberechtigung "Sanfte Maria", die zur Aufsuchung und Gewinnung von Steinsalz berechtigt. Rechtsinhaber der Berechtigung ist das Land Baden- Württemberg, vertreten durch das Finanzministerium. Eine Aufsuchung und Gewinnung von Steinsalz fand im Bereich des Bebauungsplanes bisher nicht statt. Sollte zukünftig die Aufsuchung und Gewinnung von Steinsalz in dem vorgenannten Feld im Bereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden, wären damit möglicherweise verbundene bergbauliche Einwirkungen auf das Grundeigentum zu dulden. Für daraus entstehende Bergschäden im Sinne von § 114 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBI. l S. 1310) würde Schadenersatz nach §§ 115 ff. BBergG geleistet." Es wird darauf hingewiesen, dass bergbauliche Planungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Steinsalz im Bereich des Bebauungsplanes derzeit nicht bestehen. Geotopschutz Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Kenntnisnahme. Naturschutzes nicht tangiert. Allgemeine Hinweise Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem Kenntnisnahme. bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden kann. Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 7
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates 15. Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung vom 16.03.2018 Das Vorhaben liegt im Regionalen Grünzug gemäß Plansatz 3.1.1 Kenntnisnahme. Regionalplan Heilbronn-Franken 2020. Die Regionalen Grünzüge sind von Siedlungstätigkeit und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Innerhalb der Regionalen Grünzüge sind die Landnutzungen auf eine Erhaltung und Entwicklung der Ausgleichsfunktionen und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts auszurichten. Soweit es aufgrund der Bedeutung für die Allgemeinheit unabweisbar erforderlich ist und keine freiraumschonendere Alternativen zur Verfügung stehen, können im Ausnahmefällen standortgebundene Anlagen, wie technische Infrastruktur, zugelassen werden, soweit die Funktionen des Regionalen Grünzugs dadurch nicht in Frage gestellt werden. Auch Plansatz 3.1.9 (Z) LEP ist zu beachten. Danach ist die Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass das Plangebiet Kenntnisnahme. durch das Umspannwerk Großgartach bereits vorbelastet ist, bringen wir keine Bedenken aus raumordnerischer Sicht gegen das Vorhaben vor. Im Übrigen erscheint das Vorhaben nicht raumbedeutsam. Umwelt - Naturschutz: Naturschutzgebiete sowie Flächen des Artenschutzprogramms Kenntnisnahme. Baden-Württemberg sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die weitere naturschutzfachliche Beurteilung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung gem. §§ 44 ff BNatSchG obliegen grundsätzlich zunächst der unteren Naturschutzbehörde. Nur dann, wenn für streng geschützte Tier- und Pflanzenarten eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erforderlich ist, bedarf es eines Antrags an das Regierungspräsidium (Referat 55). Gleiches gilt, wenn es sowohl für streng als auch für nicht streng geschützte Arten einer Ausnahme oder Befreiung bedarf. Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 8
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Andreas Schmilz, Referat 55, 0711/904-15502, andreas.schmitz@rps.bwl.de Frau Sabine Zipper, Referat 56, 0711/904-15632, sabine.zipper@rps.bwl.de zur Verfügung Anmerkung: Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege - meldet Fehlanzeige. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Ritzmann, Tel. 0711/904-45170, imke.ritzmann@rps.bwl.de. Hinweis: Wir bitten künftig - soweit nicht bereits geschehen - um Beachtung Kenntnisnahme und Beachtung. des Erlasses zur Koordination in Bauleitplanverfahren vom 10.02.2017 mit jeweils aktuellem Formblatt (abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Bauleitplanung/Seiten/default.aspx). Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß § 26 Abs. 3 LplG gebeten, dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des Planes eine Mehrfertigung davon - zusätzlich in digitalisierter Form - im Originalmaßstab zugehen zu lassen. Wir bitten darum, am weiteren Verfahren beteiligt zu werden. Kenntnisnahme und Beachtung. 16. Stadt Heilbronn Durch die vorliegende Planung zur Ermöglichung des Baus eines Kenntnisnahme. vom 16.03.2018 Informationscenters im Zusammenhang mit dem Projekt "SuedLink" werden Interessen der Stadt Heilbronn nicht berührt. Seitens der Stadt Heilbronn sind weder zur Änderung des Flächennutzungsplans noch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Anregungen vorzubringen. Eine weitere Verfahrensbeteiligung ist nicht erforderlich. Kenntnisnahme und Beachtung. 17. Landratsamt Heilbronn Nachdem der dem Flächennutzungsplanverfahren zugrunde liegende Kenntnisnahme. vom 19.03.2018 Bebauungsplan parallel aufgestellt wurde, wird das Landratsamt Heilbronn im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zum Verfahren Stellung nehmen. Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 9
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates 18. Deutsche Telekom Technik Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Kenntnisnahme und Beachtung. GmbH Wie aus dem beigefügten Plan ersichtlich ist. Dieses Kabel ist vom 19.03.2018 freigeschaltet und wird von der Telekom nicht mehr benötigt - trotzdem ist im Zuge der Bauausführung darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Fax: 07161 15670010, E-Mail: planauskunft.suedwest@telekom.de Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Kenntnisnahme und Beachtung. Sollte an dem betreffenden Standort ein neuer Anschluss an das Telekommunikationsnetz der Telekom benötigt werden, bitten wir dies zwecks Koordinierung mit der Verlegung von anderen Versorgungsleitungen rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor Baubeginn) uns mitzuteilen (Tel. 0800 3301903, E-Mail: fmb.bhh.auftrag@telekom.de). Eine Neuverlegung von Telekommunikationslinien ist zurzeit nicht geplant. Diese Stellungnahme gilt sinngemäß auch für die Änderung des Kenntnisnahme und Beachtung. Flächennutzungsplanes. Wir bitten Sie, die Ihnen überlassene Planunterlage nur für interne Zwecke zu benutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Nachtrag 1, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 10
Landkreis: Heilbronn Gemeinde: Leingarten Gemarkung: Großgartach Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Nachtrag 2 Eingegangene Anregungen anlässlich der Auslegung vom 17.05.2018 – 18.06.2018: Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates 1. Handwerkskammer Heilbronn- Von Seiten der Handwerkskammer werden keine Bedenken erhoben. Kenntnisnahme. Franken vom 16.05.2018 2. Gemeinde Nordheim Wir haben keine Anregungen vorzutragen und wünschen einen Kenntnisnahme. vom 16.05.2018 reibungslosen Ablauf des Verfahrens. 3. Netze BW Gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes und den Kenntnisnahme. vom 17.05.2018 Bebauungsplan haben wir keine grundsätzlichen Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 4. Unitymedia Zum o. a. Bauvorhaben haben wir bereits mit Schreiben vom Kenntnisnahme. vom 25.05.2018 21.02.2018 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. 5. Regierungspräsidium Freiburg Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche vom 25.05.2018 und bergbehördliche Belange äußert sich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben. 1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können Kenntnisnahme. Keine 2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes Kenntnisnahme. Keine 3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken Kenntnisnahme. Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 1
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates Unter Hinweis auf unsere weiterhin gültige Stellungnahme vom 15. Kenntnisnahme. 03. 2018 (Az. 2511 // 18-01584) sowie Hinweis d, e und f des Textteiles zum Bebauungsplan (Stand 22. 03.2018) sind von unserer Seite zum in der Offenlage modifizierten Planvorhaben keine weiteren Anmerkungen vorzubringen. 6. Heilbronner Versorgungs-GmbH Da wir im Plangebiet keine Leitungen verlegt haben, gibt es Kenntnisnahme. vom 29.05.2018 unsererseits keine Einwände. 7. Industrie- und Handelskammer Seitens der IHK bestehen keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Heilbronn-Franken vom 30.05.2018 8. Terranets BW GmbH Wir bedanken uns für die weitere Beteiligung an der oben genannten Kenntnisnahme. Diese Stellungnahme wurde gleichlautend auch im vom 30.05.2018 Maßnahme. Wie bereits aus unserer Stellungnahme vom 13.03.2018 parallel geführten Bebauungsplanverfahren vorgebracht. bekannt, verlaufen auf Gemarkung Großgartach Flst. Nr. 8024 Die Vorgaben werden auf der Ebene der Bauausführung durch den (Feldweg) die Kraichgauleitung KRA DN 400 MOP 49 bar und Vorhabenträger beachtet bzw. wurden im Bebauungsplan parallel dazu verlegte Telekommunikationskabel der terranets bw berücksichtigt. GmbH. Die Erdgashochdruckleitung unseres Unternehmens sowie die parallel dazu verlegten Telekommunikationskabel sind gemäß den Vorschriften über Gashochdruckleitungen zur Sicherung ihres Bestandes, des Betriebes und der Instandhaltung sowie gegen Einwirkungen von außen in einem Schutzstreifen von 6,0 m Breite (je 3,0 m beiderseits der Rohrachse) verlegt. Der Schutzstreifen ist grundsätzlich durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch dinglich gesichert. Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Gasfernleitung keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet werden. Auch Dachvorsprünge oder sonstige An- und Aufbauten sowie Schachtbauwerke dürfen nicht in den Schutzstreifenbereich hineinragen. Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Gasfernleitung und der Kabel beeinträchtigen oder gefährden. So ist unter anderem das Einrichten von Dauerstellplätzen (Container, Wohnwagen usw.), das Lagern von schwer transportablen Materialien im Schutzstreifenbereich nicht zulässig, sowie das Überfahren der Gasfernleitung mit Schwerlast nur unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 2
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates Die geplante Regenwassersammelrinne, als auch die geplanten Pkw- Stellplätze werden voraussichtlich in den 6,0 m breiten Schutzstreifen hineinreichen. Dazu weisen wir vorsorglich darauf hin, dass jegliche Inanspruchnahme des 6,0 m breiten Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH im Vorfeld einer Regelung in technischer und rechtlicher Hinsicht mit dem Vorhabensträger bedarf. In Bezug auf den Standort des geplanten Klimaaggregates bitten wir, diesen Standort in jeden Fall außerhalb des 6,0 m breiten Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH zu platzieren. Sollten Auskofferungs- und Verdichtungsmaßnahmen innerhalb des 6,0 m breiten Schutzstreifens der Anlagen der terranets bw GmbH erforderlich werden, sind diese vor ihrer Durchführung mit unserer Betriebsanlage Nord abzustimmen. Bei Maßnahmen bei denen Erschütterungseinwirkungen auf die Gashochdruckanlagen nicht ausgeschlossen werden können (z.B. Spundungen, Rammungen, dynamisch wirkende Verdichtungsmaschinen), darf die maximal zulässige Schwinggeschwindigkeit an der Gasfernleitung von 30 mm/sec. nicht überschritten werden. Gegebenenfalls ist die Unbedenklichkeit solcher Maßnahmen durch einen Gutachter schriftlich zu bestätigen. Die bereits mit Schreiben vom 13.03.2018 versendeten Auflagen und Technischen Bedingungen sind bei allen Arbeiten im Nahbereich der Anlagen der terranets bw GmbH zu beachtet und einzuhalten. Wir bitten um eine weitere Beteiligung an dem oben genannten Bebauungsplanverfahren. 9. Stadt Schwaigern Aus Sicht der Stadt Schwaigern ist es nicht erforderlich Anregungen, Kenntnisnahme und Beachtung. vom 04.06.2018 Hinweise oder Bedanken geltend zu machen. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich. 10. Amprion GmbH Mit Schreiben vom 21.02.2018 haben wir im Rahmen der frühzeitigen Kenntnisnahme. vom 05.06.2018 Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung abgegeben. Diese Stellungnahme behält auch für den nun eingereichten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung weiterhin ihre Gültigkeit. Gegen einen Satzungsbeschluss zur o, g. Bauleitplanung in der nun eingereichten Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 3
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates 11. Abteilung 2 Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren zum oben Kenntnisnahme. Immobilienmanagement, genannten Bebauungsplan. Vermögen und Bau Baden- Landeseigene Flächen der Liegenschaftsverwaltung sind nicht Württemberg, Amt Heilbronn betroffen. vom 05.06.2018 Anregungen und Bedenken bestehen keine. 12. Polizeipräsidium Heilbronn Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen gegen die Durchführung des Kenntnisnahme. Diese Stellungnahme wurde gleichlautend auch im vom 12.06.2018 o.g. Verfahrens keine Bedenken bzw. Anregungen. parallel geführten Bebauungsplanverfahren vorgebracht. Grundsätzlich werden jedoch unter Bezugnahme zu Ziff. 1.7 des Der Flächennutzungsplan enthält keine Regelungen zu Garagen. Textteiles „Nebenanlagen, .... bei nicht automatisch zu öffnenden Garagentoren aus verkehrlicher Sicht ein Mindestabstand von 5 Metern für erforderlich gehalten. 13. Deutsche Telekom Technik Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 19.03.2018 Kenntnisnahme. GmbH fristgerecht Stellung genommen. vom 13.06.2018 Unsere Anregungen und Bedenken sind ausreichend berücksichtigt. 14. Transnet BW GmbH Seitens TransnetBW wird es hierzu keine offizielle Stellungnahme Kenntnisnahme. vom 13.06.2018 geben, da wir ohnehin in regelmäßigem Austausch zu dieser Maßnahme stehen. 15. Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung vom 15.06.2018 Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 15.03.2018 und regen Auf die Ausführungen in der Begründung zur Bedeutung für die an, die darin angesprochenen raumordnerischen Belange noch in Allgemeinheit (Energiewende) und zur Standortwahl (Neubau des beiden Begründungen zu ergänzen, insbesondere ist auf die Lage Gleichstrom-Konverters) wird verwiesen. des Plangebiets im Regionalen Grünzug nach Plansatz 3.1.1 (Z) des Eine gleich geeignete, freiraumschonendere Alternative steht nicht Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 und auf Plansatz 3.1.9 (Z) zur Verfügung. Die Funktionen des Regionalen Grünzugs werden Landesentwicklungsplan hinzuweisen. durch das Vorhaben nicht in Frage gestellt. Alle Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Kenntnisnahme. Abs. 4 BauGB). Ziele der Raumordnung sind als verbindliche Vorgaben, die nicht der Abwägung unterliegen, zu beachten (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG und § 4 Abs. 1 ROG). Bezüglich des Regionalen Grünzugs verweisen wir auf unsere Kenntnisnahme. Stellungnahme vom 15.03.2018. Soweit es aufgrund der Bedeutung für die Allgemeinheit unabweisbar erforderlich ist und keine freiraumschonendere Alternativen zur Verfügung stehen, können in Ausnahmefällen standortgebundene Anlagen, wie technische Infrastruktur, zugelassen werden, soweit die Funktionen des Regionalen Grünzugs dadurch nicht in Frage gestellt werden. Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 4
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates Zusammenfassend bestehen weiterhin keine Bedenken aus raumordnerischer Sicht. Umwelt - Naturschutz: Naturschutzgebiete sowie Flächen des Artenschutzprogramms Kenntnisnahme. Baden-Württemberg sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die weitere naturschutzfachliche Beurteilung sowie die Kenntnisnahme. artenschutzrechtliche Prüfung gem. §§ 44ffBNatSchG obliegen grundsätzlich zunächst der unteren Naturschutzbehörde. Nur dann, wenn für streng geschützte Tier- und Pflanzenarten eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG oder eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erforderlich ist, bedarf es eines Antrags an das Regierungspräsidium (Referat 55). Gleiches gilt, wenn es sowohl für streng als auch für nicht streng geschützte Arten einer Ausnahme oder Befreiung bedarf. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Andreas Schmitz, Referat 55, 0711/904-15502, andreas.schmitz@rps.bwl.de Frau Sabine Zipper, Referat 56, 0711/904-15632, sabine.zipper@rps.bwl.de zur Verfügung Anmerkung: Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege - meldet Fehlanzeige. Kenntnisnahme. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Ritzmann, Tel. 0711/904-45170, imke.ritzmann@rps.bwl.de. Hinweis: Wir bitten künftig - soweit nicht bereits geschehen - um Beachtung Kenntnisnahme und Beachtung. des Erlasses zur Koordination in Bauleitplanverfahren vom 10.02.2017 mit jeweils aktuellem Formblatt (abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Bauleitplanung/Seiten/default.aspx). Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß § 26 Abs. 3 Kenntnisnahme und Beachtung. LplG gebeten, dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des Planes eine Mehrfertigung davon - zusätzlich in digitalisierter Form - im Originalmaßstab zugehen zu lassen. Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 5
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderates 16. Deutsche Bahn AG Gegen die Neuaufstellung des o. g. Bebauungsplan bestehen von Kenntnisnahme. Diese Stellungnahme wurde gleichlautend bereits in vom 18.06.2018 Seiten der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der TöB-Belange keine der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht, der Gemeinderat hat Einwendungen, wenn folgende Hinweise und Anregungen beachtet darüber folgenden Beschluss gefasst: und berücksichtigt werden. „Zwischen Plangebiet und Bahnstrecke liegen ca. 100m zudem die Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Bundestraße B293, eine Baumreihe und landwirtschaftlich genutzte entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Flächen. Eine Beeinträchtigung der im Plangebiet vorgesehenen Funkenflug, Abriebe Z. B. durch Bremsstäube, elektrische Nutzung (Infocenter) ist daher nicht zu erwarten.“ (vgl. Nachtrag der Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen Begründung). an benachbarter Bebauung führen können. Nachtrag 2, Flächennutzungsplan VR Leingarten; 10. Änderung der 2. Fortschreibung Seite 6
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