Flecken Nörten-Hardenberg - Änderung des Flächennutzungsplanes - Begründung Entwurf - Planungsgruppe Puche
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Flecken Nörten-Hardenberg 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung Entwurf Stand: 03.11.2021 Betreuung: ……………………….. (Unterschrift) planungsgruppe puche stadtplanung umweltplanung consulting gmbh 394 FNP Begründung 2-b.docx
IMPRESSUM: Projekt: 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Projektnummer: 21394 Kommune: Nörten-Hardenberg Burgstraße 2 37176 Nörten-Hardenberg Auftragnehmer: Häuserstraße 1 37154 Northeim Mitarbeitende: Dipl.-Ing. Mathias Flörke, M.Sc. Dipl. Geogr. Thomas Fatscher Elke Wirthwein
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG I 32. Änderung des Flächennutzugsplanes INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis I Abbildungsverzeichnis II Tabellenverzeichnis II ANHANG II 1 Vorbemerkungen 3 1.1 Rechtsgrundlagen 3 1.2 Verfahren 3 2 Hintergrund der Planung 4 2.1 Planungsanlass und Planungserfordernis 4 2.2 Beschreibung der Plangebiete 5 2.3 Innenentwicklungspotenziale / Bedarfsnachweis 7 2.4 Plangrundlagen 8 3 Änderungsinhalt 8 4 Ziele und Zwecke der Planung 9 5 Planungsalternativen 10 5.1 Räumliche Alternativen 10 5.2 Inhaltliche Alternativen 10 5.3 Nullvariante 10 6 Übergeordnete Planungen 11 6.1 Regionales Raumordnungsprogramm 11 6.2 Flächennutzungsplan 13 6.3 Hochwasserschutz 17 7 Voraussichtliche Auswirkung der Planung auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 17 7.1 Lage 17 7.2 Siedlungsentwicklung und Ortsbild 18 7.3 Nutzungen und Nutzungskonflikte 19 7.4 Immissionsschutz 19 7.5 Infrastruktur 19 7.5.1 Erschließung 19 7.5.2 Technische Ver- und Entsorgung 20 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG II 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 8 Umweltauswirkungen der Planung 21 9 Darstellungen und Städtebauliche Werte 22 9.1 Darstellungen 22 9.2 Städtebauliche Werte 22 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Luftbild aus dem Jahre 2021 mit Kennzeichnung der Änderungsbereiche, Quelle: Google Maps (ohne Maßstab) 6 Abbildung 2: Lageplan mit Kennzeichnung der Änderungsbereiche, Quelle: LGLN 2021 (ohne Maßstab) 6 Abbildung 3: Ausschnitt aus dem RROP 2006 des Landkreises Northeim mit Lage des Planbereiches (ohne Maßstab) 13 Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Ur-Flächennutzungsplan des Flecken Nörten- Hardenberg mit Kennzeichnung des Planbereiches (ohne Maßstab) 15 Abbildung 5: Ausschnitt aus der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Nörten-Hardenberg mit Kennzeichnung des Planbereiches (ohne Maßstab) 16 Abbildung 6: Ausschnitt aus der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Nörten-Hardenberg 16 Abbildung 7: Lage des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes (ohne Maßstab, LGLN 2021) 17 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Flächenbilanz 22 ANHANG UMWELTPLANUNG LICHTENBORN, DIPL. ING. MICHAEL SCHMITZ: Faunistische Kartierung und artenschutzrechtliche Einschätzung zur Aufstellung eines B-Plan in Lütgen- rode; Lichtenborn Juli 2021 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 3 32. Änderung des Flächennutzugsplanes 1 Vorbemerkungen 1.1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Flecken Nörten- Hardenberg ist: das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I, S. 3786), die Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I, S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I, S. 1057) geändert worden ist. 1.2 Verfahren Der Verwaltungsausschuss der Flecken Nörten-Hardenberg hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ge- fasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB fand durch Auslegung des Vorentwurfs mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Rathaus des Flecken Nörten- Hardenberg vom 16.08.2021 bis 17.09.2021 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 12.08.2021 gemäß § 4 (1) und § 2 (2) BauGB bis zum 17.09.2021 beteiligt. Der Verwaltungsausschuss des Flecken Nörten-Hardenberg hat in seiner Sitzung am __.__.____ dem Entwurf des o. a. Flächennutzungsplanes einschließlich der Entwurfsbegrün- dung mit Umweltbericht zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____ durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wur- den mit Schreiben vom __.__.____ gemäß § 4 (2) und § 2 (2) BauGB beteiligt. Der Rat des Flecken Nörten-Hardenberg hat in seiner Sitzung am __.__.____ für die 32. Än- derung des Flächennutzungsplanes nach Prüfung der nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorge- brachten Anregungen den Feststellungsbeschluss gefasst. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 4 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2 Hintergrund der Planung 2.1 Planungsanlass und Planungserfordernis Ein privater Investor möchte am südlichen Ortsrand von Lütgenrode in westlicher Fortset- zung der bestehenden Baugebiete ein neues Wohnbaugebiet vorwiegend für Einfamilien- häuser entwickeln. Das Vorhaben geht über die Größe hinaus, die einer Ortschaft wie Lütgenrode ohne zentral- örtliche Funktion üblicherweise aufgrund der Vorgaben der Raumordnung und des Bauge- setzbuches für die Eigenentwicklung zugestanden werden kann. Auch über den in der Regel erforderlichen Bedarfsnachweis auf Grundlage einer umfassen- den Analyse der Potenziale zur Innenentwicklung ließe sich ein Bedarf in der hier angestreb- ten Größenordnung nicht darstellen. Eine Chance besteht darin, die im Flächennutzungsplan bereits dargestellte Wohnbauflä- chen, die aktuell nicht oder nur schwer tatsächlich entwickelt werden können, großteils zu- rückzunehmen und zu tauschen. Diese Möglichkeit des Flächentauschs wird hier genutzt. Daher besteht die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes aus zwei Teilbereichen. Es soll im Gegenzug eine andere bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche zurückgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist unter Verzicht der oben genannten Vorgaben und Nachweise zwischen dem Flecken Nörten-Hardenberg und dem Landkreis Northeim abgestimmt. Die Kommunen haben gemäß § 1 (3) BauGB Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, so- bald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das Plangebiet zur Entwicklung des neuen Wohngebietes befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich, da weder ein Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, noch ein innerhalb des im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt. Das Plangebiet schließt sich un- mittelbar an die Siedlungsflächen der Ortschaft Lütgenrode an. Der Flächennutzungsplan stellt für die beiden Teilbereiche eine Fläche für die Landwirtschaft und Wohnbauflächen dar. Zur Baurechtssetzung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flä- chennutzungsplanes im Regelverfahren erforderlich. In dem Bauleitplanverfahren sollen alle öffentlichen und privaten Belange einbezogen wer- den. Ziel ist es, eventuell vorhandene, unterschiedliche Nutzungsansprüche zu harmonisie- ren, Vorgaben für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu machen und den Bedarf nach neuen Wohnbauflächen im Flecken Nörten-Hardenberg zu decken. Mit dem neuen Baugebiet soll die gemeindliche Entwicklung des Flecken Nörten-Hardenberg vorangetrieben werden. Um den Bedarf an Wohnbauland abzudecken, sollen demzufolge Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 5 32. Änderung des Flächennutzugsplanes 2.2 Beschreibung der Plangebiete Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus zwei Teilberei- chen. Zum einen das Plangebiet welches durch die verbindliche Bauleitplanung im Parallelverfahren mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „An der Espolde“ als Wohngebiet entwickelt werden soll (Lütgenrode West), zum anderen jener Bereich, der bereits im wirksamen Flä- chennutzungsplan (Darstellung erfolgte im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungs- planes) bisher als Wohnbaufläche dargestellt ist (Lütgenrode Ost). Dort werden die Wohn- bauflächen zurückgenommen und für das neue Wohngebiet an entsprechender Stelle am westlichen Ortsrand von Lütgenrode neu dargestellt. Die beiden Teilbereiche liegen am westlichen und östlichen Ortsrand der Ortschaft Lütgen- rode des Flecken Nörten-Hardenberg. Teilbereich 1 - Lütgenrode West: Im Osten grenzt die vorhandene Bebauung des Baugebietes „Zwischen den Wegen (BP Nr. 5) und westlich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Süden wird das Plangebiet von ei- nem landwirtschaftlichen Weg der Feldmarksgenossenschaft begrenzt. Nördlich des Plange- bietes grenzen weitere landwirtschaftliche Flächen sowie das Gewässer Espolde an. Teilbereich 2 - Lütgenrode Ost: Im Westen grenzt die vorhandene Bebauung des östlichen Ortsrandes von Lütgenrode und östlich und südlich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der nördliche Bereich liegt teil- weise im Überschwemmungsgebiet der Espolde. In den nachfolgenden Abbildungen sind die Geltungsbereiche der 32. Änderung des Flächen- nutzungsplanes gekennzeichnet. Die exakten Abgrenzungen sind jedoch nur dem Planteil im Maßstab 1:5.000 zu entnehmen. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 6 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Abbildung 1: Luftbild aus dem Jahre 2021 mit Kennzeichnung der Änderungsbereiche, Quelle: Google Maps (ohne Maßstab) Abbildung 2: Lageplan mit Kennzeichnung der Änderungsbereiche, Quelle: LGLN 2021 (ohne Maßstab) 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 7 32. Änderung des Flächennutzugsplanes 2.3 Innenentwicklungspotenziale / Bedarfsnachweis Die Baugesetzbuchnovelle 2013 hat das Thema der Innenentwicklung stärker in den Fokus gerückt. So soll gemäß § 1 (4) BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Gemäß § 1a (2) BauGB soll die Notwen- digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen begründet werden. Dabei sol- len Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdich- tungspotenziale zählen können. Dies bedeutet, dass im Zuge der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechende Ermittlungen der Innenentwicklungspotenziale in Bezug auf die Wohngebietsentwicklung und Aussagen zu einem Bedarfsnachweis vorangehen müssen. Der Flächennutzugsplan stellt den Geltungsbereich des Teilbereiches 1 – Lütgenrode West des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche und zu einem kleinen Teil als Ortsrandeingrü- nung dar. Die Ortschaft Lütgenrode hat noch ca. 2,57 ha Flächenreserve an im wirksamen Flächennutzungsplan bereits dargestellten Wohnbauflächen. Diese können aber großteils auf Grund von Entwicklungshemnissen keiner adäquaten Wohnbebauung zugeführt wer- den. Es soll daher ein Flächentausch erfolgen und die im Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost östlich von Lütgenrode dargestellte Wohnbaufläche großteils (2,1 ha) an den westlichen Ortsrand verlagert werden. Es lässt sich zwar für das Plangebiet des Teilbereiches 1 – Lüt- genrode West als solches noch keine städtebauliche Entwicklungsabsicht bisher ableiten, jedoch wird durch den Flächentausch keine zusätzliche Wohnbaufläche in Anspruch genom- men. Der Flecken Nörten-Hardenberg verfolgt prioritär gemäß § 1 (5) BauGB die Strategie einer qualifizierten Innenentwicklung und hat sich bereits mit den Möglichkeiten der Innenent- wicklungspotenziale auseinandergesetzt. Es existiert ein Baulücken- und Leerstandskataster, welches fortlaufend aktualisiert wird. Das Baulücken- und Leerstandskataster zeigt nur geringe Nachverdichtungspotenziale aus Sicht der Ausgestaltung der verfügbaren Grundstücke und auch im Hinblick auf eine rasche Verfügbarkeit sowie einer erfolgversprechenden, durchführbaren Vermarktung auf. Laut dem Baulücken- und Leerstandskatasters des Flecken Nörten-Hardenberg sind 4 Leer- stände in Lütgenrode zu verzeichnen. Von diesen befinden sich derzeit 2 in der Renovierung. 2 Eigentümern von Grundstücken sind nicht verkaufsbereit, obwohl die Nachfrage danach bereits seit mehreren Jahren sehr groß war. Als Baulücke steht maximal eine Baulücke im Baumesweg zur Verfügung, welche zurzeit aber insgesamt als Wohnbaufläche privat ge- nutzt wird. Es wird daher eine weitere Innenentwicklung aufgrund der Lage der Ortschaft Lütgenrode ohne die Inanspruchnahme einer Neuausweisung von Wohnbauflächen nicht gesehen. Es gibt im Gemeindegebiet keine größeren, zusammenhängenden Flächenpotenziale. Ein wesentliches gemeindliches Entwicklungspotenzial wird derzeit im Kernort Nörten-Harden- bergs mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schlosspark“ und der damit ver- bundenen 31. Änderung des Flächennutzungsplanes realisiert. Die Bauleitpläne befinden sich derzeit in den Beteiligungsverfahren. Zur weiteren Deckung des Baulandbedarfes stehen keine weiteren adäquaten Flächen zur Verfügung. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 8 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Dem Flecken Nörten-Hardenberg liegen zwischenzeitlich mehrere konkrete Anfragen von Bauwilligen vor. Aufgrund einer Nachfrage nach Grundstücken für den Einfamilienhausbau stellt sich daher heraus, dass die vorhandenen Baulücken den Flächenbedarf für eine wohn- bauliche Entwicklung in Lütgenrode sowie auch im gesamten Gemeindegebiet nicht abde- cken können bzw. auch keine anderen adäquaten Flächen für eine Wohnbaulandentwicklung existieren. Angesichts der vorangegangenen Ausführungen stellt die Inanspruchnahme einer landwirt- schaftlichen Fläche in Lütgenrode zur Entwicklung eines kleinen Wohngebietes zur Eigenent- wicklung des Ortsteils die tragfähigste Möglichkeit dar, Bauland für Wohnbauzwecke zur Verfügung zu stellen und ist dementsprechend gegenüber der Vorgabe einer vorrangigen In- nenentwicklung vertretbar. Die Gemeinde kommt daher ihrer Aufgabe nach, eine nachhaltige städtebauliche Entwick- lung im Sinne des § 1 BauGB zu gewährleisten und der vorhandenen Nachfrage nach sofort verfügbaren Baugrundstücken nachzukommen. 2.4 Plangrundlagen Folgende Fachgutachten liegen der Planung zu Grunde: Artenschutzgutachten Ein Artenschutzgutachten wurde bereits beauftragt, die Ergebnisse liegen vor. Das Gutach- ten wird als Beurteilungsgrundlage für die neu geplante Nutzung dienen und die Auswirkun- gen der Inanspruchnahme der Fläche auf geschützte Arten beurteilen. Die wesentlichen Er- gebnisse dieses Gutachtens werden im Kapitel 8.2.1 beschrieben. Das Gutachten ist der Be- gründung als Anhang beigefügt. 3 Änderungsinhalt Teilbereich 1 - Lütgenrode West: Folgende Flächendarstellung im Flächennutzungsplan ändert sich daher: Darstellung einer ca. 2,9 ha großen „Wohnbaufläche“ und einer ca. 0,5 ha großen „Grünfläche“ auf den Flurstücken 277/1, 277/2, 277/4, 277/6, 277/7, 277/8, 277/9, 277/10, 277/11, 277/17 (teilweise) 280/2, 281/1 und 316/2 der Flur 2, Gemarkung Lütgenrode sowie damit einhergehend Rücknahme einer ca. 3,2 ha großen „Flä- che für die Landwirtschaft“ und einer ca. 0,2 ha großen „Grünfläche“ (Ortsrand- eingrünung). (Von der ca. 2,9 ha großen „Wohnbaufläche“ werden jedoch nur ca. 2,25 ha „Wohnbaufläche“ durch das neue Baugebiet ausgelöst (zur Erklärung siehe auch Kapitel 6.2). Teilbereich 2 - Lütgenrode Ost: Folgende Flächendarstellung im Flächennutzungsplan ändert sich daher: Darstellung einer ca. 2,1 ha großen „Fläche für die Landwirtschaft“ auf den Flurstü- cken 36/1, 36/2, 37, 38 sowie teilweise der Flurstücke 35/4, 41/1, 37/1, 38, 49/1, 49/2 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 9 32. Änderung des Flächennutzugsplanes und 49/3, der Flur 4, Gemarkung Lütgenrode und damit einhergehend Rücknahme einer ca. 2,1 ha großen „Wohnbaufläche“. Nach Abschluss des Verfahrens und der Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes kann damit das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB für den nachfolgenden Bebauungsplan er- füllt werden. 4 Ziele und Zwecke der Planung Folgende allgemeine Ziele und Zwecke liegen der Planung zugrunde: In der Gemarkung Lütgenrode soll westlich von Lütgenrode ein neues Wohnge- biet zur Wohnnutzung entwickelt werden. Bislang sind die Flächen intensiv land- wirtschaftlich genutzt und im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Um den raumordnerischen Vorgaben gerecht zu werden sollen entsprechende im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächen, welche sich teilweise im Überschwemmungsgebiet östlich von Lütgenrode befinden, großteils zurückge- nommen werden. Der Flächennutzungsplan soll zur planungsrechtlichen Vorbereitung in Wohnbau- flächen und landwirtschaftliche Flächen sowie Grünflächen geändert werden. Ein Bebauungsplan soll zur planungsrechtlichen Sicherung und zur Umsetzung der Bauvorhaben aufgestellt werden. Dies geschieht im Parallelverfahren. Die Flecken Nörten-Hardenberg will mit diesem Angebot die verstärkte Nachfrage nach Bauland befriedigen. Die Wohnbauflächen sollen im Plangebiet für die Besiedlung mit einer Einfamilien- hausbebauung bereitgestellt werden. Die Gebäudetypologie soll sich dabei aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern zusammensetzen. Um eine gute Einbettung in das Landschaftsbild zu erreichen, soll das Plangebiet eine gute Durchgrünung und entlang des südlichen und westlichen Plangebiets- rand verlaufende Grünstruktur erhalten. Die Belange von Boden, Natur und Landschaft werden im Rahmen einer Umwelt- prüfung gewürdigt und in einem Umweltbericht dokumentiert. Die Belange des Artenschutzes sollen durch eine faunistische Untersuchung und einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gewürdigt werden. In dem Bauleitplanverfahren sollen alle öffentlichen und privaten Belange einbezo- gen werden. Ziel ist es, eventuell vorhandene, unterschiedliche Nutzungsansprüche zu harmonisieren und Vorgaben für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu machen. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 10 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 5 Planungsalternativen 5.1 Räumliche Alternativen Die Flächen des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West sind im Flächennutzungsplan des Fle- cken Nörten-Hardenberg bisher nicht als Wohnbauflächen vorgesehen. Allerdings ist in Teil- bereich 2 – Lütgenrode Ost in der Gemarkung Lütgenrode, östlich an den Ortsrand an- grenzend, eine große Flächenreserve von Wohnbauflächen im wirksamen Flächennutzungs- plan dargestellt, die bisher nicht entwickelt werden konnten (siehe Kapitel 2.1, 2.3 und 6.2). Durch die beschriebenen Entwicklungshemnisse kann diese Fläche auch in Zukunft nicht einer adäquaten Wohnbebauung zugeführt werden. Wie bereits ausgeführt sind auch adäquate Innenentwicklungspotentiale nicht mehr vor- handen. Im Osten von Lütgenrode ist eine Siedlungsentwicklung aufgrund der räumlichen Nähe zur Autobahn ebenfalls nicht mehr möglich. Im nördlichen Teil von Lütgenrode besteht ein Ge- werbegebiet, das von der günstigen Lage zur Autobahn profitiert. Auch dort sind Siedlungs- entwicklungen nicht mehr möglich. Das hier zu entwickelnde Baugebiet ist vorwiegend für den Einfamilienhausbau vorgesehen. Dies begründet sich aus der städtebaulichen Umgebung des Plangebietes. Dementsprechend wird mit der Planung der städtebauliche Entwicklungsbereich der Ortschaft Lütgenrode sinnvoll fortgeführt. Räumliche Alternativen scheiden auf Grund von Flächenverfügbarkeiten aus. Standortalter- nativen sind nicht gegeben. 5.2 Inhaltliche Alternativen Das Baugebiet „An der Espolde“ soll in logischer Fortführung des östlich angrenzenden Bau- gebietes als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Eine andere Flächennutzung außer Wohnbaufläche kommt für den Teilbereich 1 - Lütgen- rode West städtebaulich nicht in Frage. Aufgrund dessen entspricht die hier gewählte Darstellung einer Wohnbaufläche an dieser Stelle den Grundsätzen der gemeindlichen Entwicklungsziele. Durch die Flächenrücknahme im Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost werden dort wieder land- wirtschaftliche Flächen dargestellt. Dies entspricht dem Entwicklungsziel. Eine andere Flä- chendarstellung kommt in der logischen Konsequenz nicht in Betracht. 5.3 Nullvariante Mit der Nullvariante wird geprüft, welche Folgen der Verzicht der Planung auf die städtebau- liche Entwicklung der Kommune hätte. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 11 32. Änderung des Flächennutzugsplanes Der Flecken Nörten-Hardenberg ist Grundzentrum im Landkreis Northeim. Gemäß Landes- Raumordnungsprogramm und Regionalem Raumordnungsprogramm hat die Kommune die Aufgabe zur Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten. Das Plangebiet gehört jedoch zu keinem Vorranggebiet für die Siedlungsentwicklung. Auf Grund des demografischen Wandels bedarf es besonderer Anstrengung einer immer äl- ter werdenden Bevölkerung adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muss die Kommune dafür Sorge tragen, dass für die junge Bevölkerung Flächen bereitge- stellt werden, die den Bau- und Wohnungswünschen gerecht werden. Ohne die Ausweisung von Bauflächen ist der Generationswechsel in der Bestandsbebauung nicht umzusetzen. Die Gemeinde muss Sorge für eine gleichmäßige Entwicklung schaffen. Zum einen wird Bedarf für Familien mit Kindern gesehen, zum anderen bedarf es angemes- senen Wohnraum für die Bevölkerungsgruppen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Der Wohnraum für die ältere Bevölkerungsschicht ist aber erst mit entsprechenden Entwicklungszeiten abzudecken. In der Zwischenzeit müssen für die jungen Familien aber Angebote zum angemessenen Wohnen geschaffen werden, ansonsten ist mit einem zu- sätzlichen Abwandern von jungen Familien in das Umland Richtung Göttingen oder Nort- heim zu rechnen. Mit der Nullvariante würde jedoch auch im Teilbereich 1 – Lütgenrode West kein Eingriff in den Boden stattfinden und die Flächen weiterhin für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Allerdings würde die Darstellung in Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost als Wohnbauflächen wegen den beschriebenen Entwicklungshemnissen keiner baulichen Nut- zung zugeführt werden können. Die Nullvariante führt jedoch zu einem stärkeren Bevölkerungsrückgang, bauwillige Familien würden sich nicht niederlassen können und die Kommune könnte Ihrer raumordnerischen Aufgabe nicht adäquat nachkommen. 6 Übergeordnete Planungen 6.1 Regionales Raumordnungsprogramm Gemäß § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2010 (LROP) werden in dem Regi- onalen Raumordnungsplan des Landkreises Northeim 2006 (RROP) aufgegriffen und durch eigene, gebietsspezifische Planungsziele, konkretisiert. Raumordnungsplan des Landkreises Northeim (2006) Der Flecken Nörten-Hardenberg als Grundzentrum im Landkreis Northeim sind die Schwer- punktaufgaben zur Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten und Arbeitsstätten zuge- ordnet. Das Plangebiet liegt in einem Vorsorgegebiet für Landwirtschaft. Eine Rohrfernlei- tung (Gas) kreuzt das Plangebiet im nord-westlichen Bereich. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 12 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Flecken Nörten-Hardenberg hat ebenso die raumordnerische Entwicklungsaufgabe Erho- lung und Fremdenverkehr. Die Ortschaft Lüdtgenrode hat keine ergänzenden Funktionen zu- gewiesen bekommen. Der Flecken Nörten-Hardenberg hat keine nennenswerten Flächenreserven im Innenbereich, die für eine bauliche Entwicklung für neues Wohnbauland in Frage kommen könnten. Da es keinen vergleichbar geeigneten Standort im Gemeindegebiet gibt, werden hier die Be- lange der Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten entsprechend hoch eingestuft (vgl. Kapitel 2.3). Weitere überlagernde Darstellungen mit dem Plangebiet sind im Raumordnungsplan nicht vorhanden. Selbst bei Wahl eines Alternativstandortes müsste landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt, dass es sich bei der Fläche im Plangebiet nicht um eine agrarstrukturell relevante Größe handelt und lediglich ein Flächentausch mit bereits im Flä- chennutzungsplan dargestellten aber nicht entwickelbaren Wohnbauflächen handelt. Es wird davon ausgegangen, dass vor dem Hintergrund der harten Standortfaktoren und der Tatsache, dass die in Rede stehende Flächengröße im Flächennutzungsplan des Flecken Nör- ten-Hardenberg in der Ortschaft Lütgenrode bereits als Wohnbaufläche existiert, die Be- lange der Landwirtschaft entsprechend zurückgestellt werden können. Ein Ausgleich, insbesondere für die Eingriffe in Natur und Landschaft, wird auf Ebene des Be- bauungsplanes hergestellt. Konflikte zwischen der Bebauungsplanaufstellung und den Zielen der Raumordnung werden nicht gesehen. Vielmehr werden, durch die Stärkung der Wohnfunktion im Rahmen der vor- liegenden Planung, die Ziele des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Flecken Nörten-Hardenberg unterstützt. Demzufolge werden mit der Planung keinerlei negativen Auswirkungen auf die Belange der Raumordnung erwartet. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 13 32. Änderung des Flächennutzugsplanes Abbildung 3: Ausschnitt aus dem RROP 2006 des Landkreises Northeim mit Lage des Planbereiches (ohne Maßstab) 6.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan des Flecken Nörten-Hardenberg stammt aus dem Jahr 1979 und stellt den vorbereitenden Bauleitplan für die gemeindliche städtebauliche Entwicklungsab- sicht dar. Das Plangebiet des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West wird derzeit als landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen dargestellt. Westlich und südlich schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, während östlich Wohnbauflächen dargestellt sind. Das Plangebiet des Teilbereiches 2 – Lütgenrode Ost wird derzeit als Wohnbauflächen dargestellt. Östlich und südlich schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, während west- lich Wohnbauflächen dargestellt sind. Im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1983 wurden östlich an die Ortschaft angrenzend ca. 2,57 ha Wohnbauflächen ausgewiesen, welche jedoch bis heute keine städtebauliche Entwicklung erfahren haben. Im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden zusätzlich weitere Wohn- bauflächen mit einer Größe von ca. 2,0 ha an den westlichen Ortsrand realisiert. Auf diesen Flächen hat sich das Baugebiet „Zwischen den Wegen“ entwickelt und befindet sich derzeit in der Realisierung. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 14 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Das nun in Rede stehende vorliegende neue Baugebiet „An der Espolde“ wird sich westlich an das bestehende Baugebiet „Zwischen den Wegen“ anschließen. Diese Flächen sind zum größ- ten Teil bisher noch als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Es ist geplant nun das Plan- gebiet als Wohnbaufläche darzustellen. Gleichzeitig sollen nicht mehr benötigte, weil durch Entwicklungshemmnisse nicht mehr re- alisierbare Wohnbauflächenreserven nahezu im Verhältnis 1:1 zurückgenommen werden. Dies betrifft den Großteil der in der 1. Änderung ausgewiesenen Wohnbauflächen östlich von Lütgenrode (siehe Abbildung 6). Diese Flächen sollen daher westlich von Lütgenrode ver- lagert werden. Ein kleiner Teil bleibt noch als Wohnbaufläche bestehen, da dort noch perspektivisch eine Siedlungsentwicklung gegenüber bereits vorhandener Erschließungsstruktur und bestehen- den Wohngebäuden möglich und sinnvoll erscheint. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird auch dazu genutzt die bestehenden Verhält- nisse in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu bereinigen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. „Zwischen den Wegen“, welcher nach dem Verfahren §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt wurde, wurde keine FNP-Berichtigung durchgeführt. Das Plangebiet des besagten Bebauungsplanes hatte jedoch auch noch geringfügig landwirtschaftliche Flä- chen mit einbezogen und war daher größer als die im wirksamen FNP dargestellte Wohn- baufläche (ca. 0,5 ha insgesamt, davon ca. 0,3 ha Wohnbaufläche und ca. 0,2 ha Ortsrand- eingrünung). Um keine Lücke bzw. Restfläche an landwirtschaftliche Fläche zwischen neuem Baugebiet und dem bestehenden Baugebiet zu erhalten bzw. weiterhin darzustellen wird für den Teil- bereich des Bebauungsplanes „Zwischen den Wegen“ ebenfalls Wohnbaufläche dargestellt. Die versäumte Berichtigung der Fläche wird jetzt in der 32. Änderung des Flächennutzungs- planes aufgenommen, aber nicht durch diese Bauleitplanung veranlasst, daher ist diese Flä- che beim Flächentausch auch zu vernachlässigen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass diese Flächengröße von ca. 0,5 ha Wohnbaufläche daher schon bei Aufstellung des Bebau- ungsplanes „Zwischen den Wegen“ als existent angenommen werden konnte und nicht durch das vorliegende Planverfahren ausgelöst wird. Im Endeffekt wird der Flächentausch nahezu 1:1 durchgeführt. Es ergibt sich eine neue Wohnbaufläche von ca. 2,25 ha, die durch dieses Planverfahren ausgelöst wird. Die Rücknahme im Teilbereich Lüttenrode Ost beträgt 2,1 ha, was lediglich einer Differenz von 0,15 ha entspricht. Nach Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs- planes wird der Bebauungsplan aus diesem entwickelt sein und das Entwicklungsgebot als erfüllt gelten können. Es werden keine Konflikte mit den bestehenden und künftigen Dar- stellungen des Flächennutzungsplanes erwartet. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 15 32. Änderung des Flächennutzugsplanes Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Ur-Flächennutzungsplan des Flecken Nörten-Hardenberg mit Kenn- zeichnung des Planbereiches (ohne Maßstab) 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 16 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Änderungsbereich für aktuellen Be- bauungsplan Nr. 7 „An der Espolde“ Änderungsbereich zur Bereinigung der Darstellung ausgelöst durch den Bebauungsplan Nr. 5 „Zwi- schen den Wegen“ Abbildung 5: Ausschnitt aus der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Nörten-Harden- berg mit Kennzeichnung des Planbereiches (ohne Maßstab) Änderungsbereich zur Rück- nahme der Wohnbauflächen und Darstellung landwirtschaft- licher Flächen Weiterhin Darstellung von Wohnbauflächen Abbildung 6: Ausschnitt aus der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Nörten-Harden- berg 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 17 32. Änderung des Flächennutzugsplanes 6.3 Hochwasserschutz Im Norden überschneidet sich das Plangebiet des Teilbereiches 1 – Lütgenrode West teil- weise mit dem festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet (HQ 100) des Gewässers Espolde. Auf der Überschneidungsfläche ist eine Bebauung nicht zulässig. Dort sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung grünordnerische Maßnahmen geplant, die die Nähe zum Gewässer würdigen. Im Flächennutzungsplan sollen Grünflächen darge- stellt werden. Der Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost befindet sich ebenfalls teilweise im Überschwem- mungsgebiet der Espolde. Dort werden durch die Rücknahme der Wohnbaufläche keine Kon- flikte gesehen bzw. potenziell vorhandene Konflikte sogar entschärft. Abbildung 7: Lage des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes (ohne Maßstab, LGLN 2021) 7 Voraussichtliche Auswirkung der Planung auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 7.1 Lage Der Flecken Nörten-Hardenberg liegt im südlichen Bundesland Niedersachsen im Landkreis Northeim. Der Flecken Nörten-Hardenberg ist ein Zusammenschluss aus den Ortschaften Angerstein, Bishausen, Elvese, Nörten-Hardenberg, Parensen, Sudershausen, Wolbrechtshausen und Lütgenrode. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 18 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Die Ortschaft Lütgenrode ist ca. 3,5 km2 groß und hat eine Einwohnerzahl von ca. 300 Perso- nen (Stand: 2019), Damit ist sie sowohl flächen- als auch einwohnermäßig der kleinste Orts- teil des Flecken Nörten-Hardenberg. Lütgenrode liegt lagegünstig in räumlicher Nähe des Oberzentrum Göttingens und des Mit- telzentrums Northeim. Durch Lütgenrode verläuft die Bundesstraße 446 von Duderstadt nach Hardegsen, östlich des Ortsteils führt sie zu der in 300 m vom Ort entfernten Autobahnauffahrt der BAB7. Der Hauptort Nörten-Hardenberg liegt ca. 1 km östlich von Lütgenrode, Wolbrechtshausen liegt ca. 1,5 km westlich entfernt, beide Orte sind über die Bundesstraße 446 gut zu errei- chen. Die Lagegunst begünstigt die Entwicklung der neuen Wohnbauflächen am westlichen Orts- rand von Lütgenrode. 7.2 Siedlungsentwicklung und Ortsbild Das Plangebiet des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West schließt sich direkt westlich des neuen Baugebietes „Zwischen den Wegen“ an. Das dortige Wohnbaugebiet wurde 2019 entwickelt und befindet sich gerade in der Umsetzung. Weiter östlich befinden sich weitere Wohngebiete, die in den 1960er Jahren entwickelt wurden und vollständig bebaut sind. Die Bebauung in der Umgebung des Plangebietes setzt sich zum größten Teil aus aufgelockerten ein- bis zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern zusammen. Die vorhandene Bebauung grenzt unmittelbar an die freie Landschaft. Der bauliche Bestand hat keinen hervorgehobenen besonders prägenden gestalterischen Charakter. Es überwiegen freistehende Häuser mit Sattel- oder Walm-, vereinzelt Zeltdach. Im Osten von Lütgenrode ist eine Siedlungsentwicklung aufgrund der räumlichen Nähe zur Autobahn nicht mehr möglich. Die dort befindlichen Wohnbauflächenreserven befinden sich teilweise im Überschwemmungsgebiet der Espolde und hemmen dort eine weitere bauliche Entwicklung. Im nördlichen Teil von Lütgenrode besteht ein Gewerbegebiet, das von der günstigen Lage zur Autobahn profitiert. Auch dort sind Siedlungsentwicklungen nicht mehr möglich. Südlich vom Plangebiet befindet sich ein Sportplatz. Dieser ist ca. 100 m vom Planungsgebiet entfernt. Wesentliche Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch die Planung nicht erwartet. Aller- dings wird der Siedlungskörper nach Westen in die freie Landschaft entwickelt, so dass sich der Landschaftsraum verändert. Um einen harmonischen Übergang in die Landschaft zu er- reichen, wird eine Ortsrandbegrünung an den westlichen und südlichen Rändern vorgesehen. Durch den Wechsel von Bebauung und Dachlandschaft zu vertikalen Strukturen wie Laub- bäumen aber auch niedrig wachsenden Sträuchern, kann ein abwechslungsreicher Übergang ausgebildet werden. Mit der vorliegenden Planung am westlichen Ortsrand von Lütgenrode kann die Siedlungs- entwicklung sinnvoll fortgeführt und ergänzt werden. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 19 32. Änderung des Flächennutzugsplanes Die Flächen im Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost stehen weiterhin einer landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. 7.3 Nutzungen und Nutzungskonflikte Das Plangebiet des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West wird derzeit landwirtschaftlich ge- nutzt. Nach Süden und nach Westen schließen sich Ackerflächen an das Plangebiet an. Im Osten gliedern sich bauliche Strukturen an, wobei diese ausschließlich der Wohnnutzung die- nen. Von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen können sporadisch – insbesondere wäh- rend der Erntezeiten – Lärm, Gerüche und Staub auf das Plangebiet einwirken. Diese Aus- wirkungen sind im Übergang der bebauten Ortslagen aber nicht zu vermeiden und überstei- gen in der Regel das tolerierbare Maß nicht. Gesundheitsgefährdende Auswirkungen gehen in der Regel von den Emissionen nicht aus. Auswirkungen aus der Landwirtschaft sind in Dorfrandlagen von den zukünftigen Bewohnern zu tolerieren. Die Flächen im Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Sie stehen weiterhin einer landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Dort sind keine Nut- zungskonflikte erkennbar. 7.4 Immissionsschutz Das Plangebiet des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West ist rund 750 m von der Autobahn 7 entfernt. Zwischen dem Plangebiet und der Autobahn liegen bestehende Wohngebiete. Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn bestehen bereits in Form von Lärmschutzwällen und -wänden. Es ist somit im Plangebiet von geringeren Schadstoff- und Schallimmissionen als im bestehenden Wohngebiet auszugehen, die nicht erheblich belästigend wirken. Von den umliegenden landwirtschaftlichen Standorten können Emissionen ausgehen. Die dadurch im Plangebiet möglichen auftauchenden Immissionen sind jedoch ortsüblich und im tolerierbaren Maße hinzunehmen. Für den Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost ergeben sich durch die Planung keine Auswirkun- gen hinsichtlich des Immissionsschutzes. 7.5 Infrastruktur 7.5.1 Erschließung Das Plangebiet des Teilbereiches 1 – Lütgenrode West liegt am westlichen Ortsrand von Lütgenrode. Die Erschließung erfolgt über die Straße Espoldering. Im Plangebiet selber sind intern noch keine Erschließungsstraßen vorhanden. An das überörtliche Verkehrsnetz ist das Plangebiet über die Straße „Im Espelfelde“ an die Bundesstraße 446 angebunden. Die Erreich- barkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gut gegeben. Unweit des Plangebietes an der Straße „Im Espelfelde“ sind zwei Bushaltestellen bereits vorhanden. Der Leineradweg ist seit 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 20 32. Änderung des Flächennutzungsplanes einigen Jahren auf dem Abschnitt Nörten-Hardenberg – Northeim neu gestaltet und lässt sich innerhalb weniger Fahrminuten erreichen. Das Straßennetz ist nach Erschließung des neuen Baugebietes dem Grunde nach geeignet den zusätzlichen motorisierten und nicht motorisierten Verkehr aufzunehmen. Ausgehend von der Größe der neuen Wohnbauflächen und dem städtebaulichen Konzept des im Paral- lelverfahren aufzustellenden Bebauungsplanes können ca. 32-34 neue Wohngebäude ge- schaffen werden. Um die Erschließungs- und Verkehrssituation adäquat bewerten zu können und um negative Auswirkungen auf die Erschließungs- und Verkehrssituation ausschließen zu können, wurde im Laufe des Bauleitplanverfahrens eine Verkehrsuntersuchung durch das Fachbüro agc aus Göttingen in Kooperation mit IKS Mobilitätsplanung aus Kassel vorgelegt. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass „sowohl die straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen wie auch die der Regelwerke an einen verkehrsberuhigten Bereich werden auch nach Realisierung des neuen Baugebietes in den Straßen erfüllt. Die Verkehrsbelastungen werden auch dann im zulässigen Bereich sein.“1 Die neue Flächendarstellung als Wohnbaufläche bewirkt letztendlich nach Umsetzung des Bebauungsplanes und Realisierung des Baugebietes nur eine geringe Erhöhung des Verkehrs- aufkommens, die in Bezug auf die Auswirkungen auf die umliegenden Gemeindestraßen nicht erheblich sein wird. Negative Auswirkungen auf die Verkehrsstruktur sind nicht zu erwarten. Für den Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost ergeben sich durch die Planung keine Auswirkun- gen auf die Verkehrssituation. 7.5.2 Technische Ver- und Entsorgung Versorgung Innerhalb des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West sind noch keine Versorgungsleitungen vorhanden. Mit dem Ausbau der Erschließungsstraßen werden die notwendigen Versor- gungsleitungen hergestellt. Zudem sind im benachbarten Baugebiet „Zwischen den Wegen“ in der dortigen Erschließungsstraße „Espoldering“ die notwendigen Versorgungsanlagen Strom, Wasser und Telekommunikation vorhanden. Eine Versorgung des Plangebietes mit den notwendigen Energie-, Wasser- und Telekommu- nikationsleitungen kann über die Straße „Espoldering“ daher erfolgen. Die entsprechenden Leitungstrassen werden im Zuge der Erschließung verlegt. Dies ist Auf- gabe der Erschließungs- und Ausführungsplanung. Für den Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost ergeben sich durch die Planung keine Auswirkun- gen. 1 Verkehrsuntersuchung Neubaugebiet Lütgenrode; Agc Göttingen GmbH und IKS Kassel, Oktober 2021 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 21 32. Änderung des Flächennutzugsplanes Entsorgung Innerhalb des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West liegt teilweise Entsorgungsinfrastruktur. Ein Schmutzwasserkanal des Abwasserverbandes Espolde quert das Plangebiet im nördlichen Bereich. Dieser soll im Rahmen der Erschließung umverlegt werden, so dass Baugrundstücke besser nutzbar werden. Die Flächen zur Neuverlegung des Schmutzwasserkanals sollen durch ein Leitungsrecht im parallel aufzustellenden Bebauungsplan gesichert werden. Der tiefste südlichste Bereich liegt auf etwa 141 m ü NHN, der nördlichste auf etwa 137,0 m ü NHN. Das Plangebiet weist damit ein Gefälle von Süd nach Nord von ca. 0,76 Grad bzw. ca. 1,33 % auf. Die Ableitung des Schmutz- und Regenwassers wird für das Plangebiet im Freigefälle mög- lich sein. Es ist geplant für das Niederschlagswasser einen Stauraumkanal auf Höhe der Mitte des Plangebietes in den Erschließungsstraßen einzurichten, der für eine adäquate Rückhal- tung sorgen kann. Der Abwasserverband Espolde ist in Besitz der notwendigen Transportleitungen (mit vorge- sehenen Anschlüssen zur bestehenden Kanalisation) und führt das Schmutzwasser der Ab- wasserreinigungsanlage Nörten-Hardenberg zu. Es wird davon ausgegangen, dass dort Ka- pazitäten für einen Anschluss vorhanden sind. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Abstim- mungen hinsichtlich der Nutzung und des Anschlusses an die Entsorgungsleitungen zwi- schen Vorhabenträger und Abwasserverband zu führen. Eine Einschätzung und Bewertung der vorgesehenen Maßnahmen zur schadlosen Ableitung des Schmutz- und Regenwassers und die damit in Verbindung stehenden technischen, pla- nerischen und baulichen Anforderungen zur Entsorgung des Plangebietes sind im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen. Die Entwässerung stimmt der Vorhabenträger im weiteren Verfahrensverlauf mit der unte- ren Wasserbehörde des Landkreises Northeim ab. Für den Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost ergeben sich durch die Planung keine Auswirkun- gen. 8 Umweltauswirkungen der Planung Um die Belange von Natur und Landschaft in angemessenem Maße zu berücksichtigen, wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Das Ergebnis der Umwelt- prüfung ist im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dokumentiert. Der Umweltbericht ist die- ser Begründung als eigenständiges Dokument beigefügt. 394 FNP Begründung 2-b.docx
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG 22 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 9 Darstellungen und Städtebauliche Werte 9.1 Darstellungen Die Darstellungen im Flächennutzungsplan ergeben sich der städtebaulichen Zielsetzung ent- sprechend. Für die Änderungsbereiche werden folgende Darstellungen gewählt: Teilbereich 1 - Lütgenrode West Wohnbauflächen Grünflächen Teilbereich 2 - Lütgenrode Ost Flächen für die Landwirtschaft 9.2 Städtebauliche Werte Tabelle 1 Flächenbilanz Flächenbilanz des Plangebietes: Wirksamer FNP 32. Änderung FNP Geltungsbereich 5,5 ha 5,5 ha Grünflächen 0,2 ha 0,5 ha Flächen für die Landwirt- 3,2 ha 2,1 ha schaft Wohnbauflächen 2,1 ha 2,9 ha Nörten-Hardenberg, den Flecken Nörten-Hardenberg Die Bürgermeisterin (Siegel) _______________ (Glombitza) 394 FNP Begründung 2-b.docx
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