Flecken Nörten-Hardenberg - Änderung des Flächennutzungsplanes - Begründung Entwurf - Planungsgruppe Puche

 
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Flecken Nörten-Hardenberg - Änderung des Flächennutzungsplanes - Begründung Entwurf - Planungsgruppe Puche
Flecken Nörten-Hardenberg
32. Änderung des Flächennutzungsplanes

                              Begründung
                              Entwurf
                              Stand: 03.11.2021

                              Betreuung:

                              ………………………..
                              (Unterschrift)

                                         planungsgruppe
                                         puche
                              stadtplanung umweltplanung consulting gmbh

                              394 FNP Begründung 2-b.docx
Flecken Nörten-Hardenberg - Änderung des Flächennutzungsplanes - Begründung Entwurf - Planungsgruppe Puche
IMPRESSUM:

Projekt:         32. Änderung des Flächennutzungsplanes

Projektnummer:   21394

Kommune:         Nörten-Hardenberg
                 Burgstraße 2
                 37176 Nörten-Hardenberg

Auftragnehmer:

                 Häuserstraße 1
                 37154 Northeim

Mitarbeitende:   Dipl.-Ing. Mathias Flörke, M.Sc.
                 Dipl. Geogr. Thomas Fatscher
                 Elke Wirthwein
Flecken Nörten-Hardenberg - Änderung des Flächennutzungsplanes - Begründung Entwurf - Planungsgruppe Puche
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG
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                                                     32. Änderung des Flächennutzugsplanes

INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis                                                                       I

Abbildungsverzeichnis                                                                   II

Tabellenverzeichnis                                                                     II

ANHANG                                                                                  II

1             Vorbemerkungen                                                             3
1.1           Rechtsgrundlagen                                                           3
1.2           Verfahren                                                                  3

2             Hintergrund der Planung                                                    4
2.1           Planungsanlass und Planungserfordernis                                     4
2.2           Beschreibung der Plangebiete                                               5
2.3           Innenentwicklungspotenziale / Bedarfsnachweis                              7
2.4           Plangrundlagen                                                             8

3             Änderungsinhalt                                                            8

4             Ziele und Zwecke der Planung                                               9

5             Planungsalternativen                                                     10
5.1           Räumliche Alternativen                                                    10
5.2           Inhaltliche Alternativen                                                  10
5.3           Nullvariante                                                              10

6             Übergeordnete Planungen                                                  11
6.1           Regionales Raumordnungsprogramm                                           11
6.2           Flächennutzungsplan                                                       13
6.3           Hochwasserschutz                                                          17

7             Voraussichtliche Auswirkung der Planung auf die
              städtebauliche Entwicklung und Ordnung                                   17
7.1           Lage                                                                      17
7.2           Siedlungsentwicklung und Ortsbild                                         18
7.3           Nutzungen und Nutzungskonflikte                                           19
7.4           Immissionsschutz                                                          19
7.5           Infrastruktur                                                             19
7.5.1         Erschließung                                                              19
7.5.2         Technische Ver- und Entsorgung                                            20

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     32. Änderung des Flächennutzungsplanes

     8                Umweltauswirkungen der Planung                                            21

     9                Darstellungen und Städtebauliche Werte                                    22
     9.1              Darstellungen                                                             22
     9.2              Städtebauliche Werte                                                      22

     ABBILDUNGSVERZEICHNIS
     Abbildung 1: Luftbild aus dem Jahre 2021 mit Kennzeichnung der Änderungsbereiche,
                  Quelle: Google Maps (ohne Maßstab)                                             6
     Abbildung 2: Lageplan mit Kennzeichnung der Änderungsbereiche, Quelle: LGLN 2021
                  (ohne Maßstab)                                                                 6
     Abbildung 3: Ausschnitt aus dem RROP 2006 des Landkreises Northeim mit Lage des
                  Planbereiches (ohne Maßstab)                                                  13
     Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Ur-Flächennutzungsplan des Flecken Nörten-
                  Hardenberg mit Kennzeichnung des Planbereiches (ohne Maßstab)                 15
     Abbildung 5: Ausschnitt aus der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken
                  Nörten-Hardenberg mit Kennzeichnung des Planbereiches (ohne
                  Maßstab)                                                                      16
     Abbildung 6: Ausschnitt aus der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken
                  Nörten-Hardenberg                                                             16
     Abbildung 7: Lage des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes mit
                  Kennzeichnung der Lage des Plangebietes (ohne Maßstab, LGLN 2021)             17

     TABELLENVERZEICHNIS
     Tabelle 1:       Flächenbilanz                                                             22

      ANHANG
              UMWELTPLANUNG LICHTENBORN, DIPL. ING. MICHAEL SCHMITZ: Faunistische Kartierung
               und artenschutzrechtliche Einschätzung zur Aufstellung eines B-Plan in Lütgen-
               rode; Lichtenborn Juli 2021

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                                                        32. Änderung des Flächennutzugsplanes

1    Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Flecken Nörten-
Hardenberg ist:
      das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
         (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020
         (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist,
         die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
          21.11.2017 (BGBl. I, S. 3786),
         die Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung der Bekanntmachung vom
          18.12.1990 (BGBl. 1991 I, S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom
          04.05.2017 (BGBl. I, S. 1057) geändert worden ist.

1.2 Verfahren
Der Verwaltungsausschuss der Flecken Nörten-Hardenberg hat in seiner Sitzung am
02.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ge-
fasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB fand durch Auslegung des
Vorentwurfs mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Rathaus des Flecken Nörten-
Hardenberg vom 16.08.2021 bis 17.09.2021 statt.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden
mit Schreiben vom 12.08.2021 gemäß § 4 (1) und § 2 (2) BauGB bis zum 17.09.2021 beteiligt.

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Nörten-Hardenberg hat in seiner Sitzung am
__.__.____ dem Entwurf des o. a. Flächennutzungsplanes einschließlich der Entwurfsbegrün-
dung mit Umweltbericht zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB wurde
vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____ durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wur-
den mit Schreiben vom __.__.____ gemäß § 4 (2) und § 2 (2) BauGB beteiligt.

Der Rat des Flecken Nörten-Hardenberg hat in seiner Sitzung am __.__.____ für die 32. Än-
derung des Flächennutzungsplanes nach Prüfung der nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorge-
brachten Anregungen den Feststellungsbeschluss gefasst.

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    32. Änderung des Flächennutzungsplanes

    2    Hintergrund der Planung

    2.1 Planungsanlass und Planungserfordernis
    Ein privater Investor möchte am südlichen Ortsrand von Lütgenrode in westlicher Fortset-
    zung der bestehenden Baugebiete ein neues Wohnbaugebiet vorwiegend für Einfamilien-
    häuser entwickeln.

    Das Vorhaben geht über die Größe hinaus, die einer Ortschaft wie Lütgenrode ohne zentral-
    örtliche Funktion üblicherweise aufgrund der Vorgaben der Raumordnung und des Bauge-
    setzbuches für die Eigenentwicklung zugestanden werden kann.

    Auch über den in der Regel erforderlichen Bedarfsnachweis auf Grundlage einer umfassen-
    den Analyse der Potenziale zur Innenentwicklung ließe sich ein Bedarf in der hier angestreb-
    ten Größenordnung nicht darstellen.

    Eine Chance besteht darin, die im Flächennutzungsplan bereits dargestellte Wohnbauflä-
    chen, die aktuell nicht oder nur schwer tatsächlich entwickelt werden können, großteils zu-
    rückzunehmen und zu tauschen.

    Diese Möglichkeit des Flächentauschs wird hier genutzt. Daher besteht die 32. Änderung des
    Flächennutzungsplanes aus zwei Teilbereichen.

    Es soll im Gegenzug eine andere bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche
    zurückgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist unter Verzicht der oben genannten
    Vorgaben und Nachweise zwischen dem Flecken Nörten-Hardenberg und dem Landkreis
    Northeim abgestimmt.

    Die Kommunen haben gemäß § 1 (3) BauGB Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, so-
    bald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

    Das Plangebiet zur Entwicklung des neuen Wohngebietes befindet sich nach § 35 BauGB im
    Außenbereich, da weder ein Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, noch ein
    innerhalb des im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt. Das Plangebiet schließt sich un-
    mittelbar an die Siedlungsflächen der Ortschaft Lütgenrode an.

    Der Flächennutzungsplan stellt für die beiden Teilbereiche eine Fläche für die Landwirtschaft
    und Wohnbauflächen dar.

    Zur Baurechtssetzung sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flä-
    chennutzungsplanes im Regelverfahren erforderlich.

    In dem Bauleitplanverfahren sollen alle öffentlichen und privaten Belange einbezogen wer-
    den. Ziel ist es, eventuell vorhandene, unterschiedliche Nutzungsansprüche zu harmonisie-
    ren, Vorgaben für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu machen und den Bedarf
    nach neuen Wohnbauflächen im Flecken Nörten-Hardenberg zu decken.

    Mit dem neuen Baugebiet soll die gemeindliche Entwicklung des Flecken Nörten-Hardenberg
    vorangetrieben werden. Um den Bedarf an Wohnbauland abzudecken, sollen demzufolge
    Wohnbaugrundstücke geschaffen werden.

                                                                      394 FNP Begründung 2-b.docx
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2.2 Beschreibung der Plangebiete
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus zwei Teilberei-
chen.

Zum einen das Plangebiet welches durch die verbindliche Bauleitplanung im Parallelverfahren
mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „An der Espolde“ als Wohngebiet entwickelt
werden soll (Lütgenrode West), zum anderen jener Bereich, der bereits im wirksamen Flä-
chennutzungsplan (Darstellung erfolgte im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungs-
planes) bisher als Wohnbaufläche dargestellt ist (Lütgenrode Ost). Dort werden die Wohn-
bauflächen zurückgenommen und für das neue Wohngebiet an entsprechender Stelle am
westlichen Ortsrand von Lütgenrode neu dargestellt.

Die beiden Teilbereiche liegen am westlichen und östlichen Ortsrand der Ortschaft Lütgen-
rode des Flecken Nörten-Hardenberg.

Teilbereich 1 - Lütgenrode West:
Im Osten grenzt die vorhandene Bebauung des Baugebietes „Zwischen den Wegen (BP Nr. 5)
und westlich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Süden wird das Plangebiet von ei-
nem landwirtschaftlichen Weg der Feldmarksgenossenschaft begrenzt. Nördlich des Plange-
bietes grenzen weitere landwirtschaftliche Flächen sowie das Gewässer Espolde an.

Teilbereich 2 - Lütgenrode Ost:
Im Westen grenzt die vorhandene Bebauung des östlichen Ortsrandes von Lütgenrode und
östlich und südlich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der nördliche Bereich liegt teil-
weise im Überschwemmungsgebiet der Espolde.

In den nachfolgenden Abbildungen sind die Geltungsbereiche der 32. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes gekennzeichnet. Die exakten Abgrenzungen sind jedoch nur dem Planteil im
Maßstab 1:5.000 zu entnehmen.

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    32. Änderung des Flächennutzungsplanes

    Abbildung 1: Luftbild aus dem Jahre 2021 mit Kennzeichnung der Änderungsbereiche, Quelle: Google
                 Maps (ohne Maßstab)

    Abbildung 2: Lageplan mit Kennzeichnung der Änderungsbereiche, Quelle: LGLN 2021 (ohne Maßstab)

                                                                         394 FNP Begründung 2-b.docx
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2.3 Innenentwicklungspotenziale / Bedarfsnachweis
Die Baugesetzbuchnovelle 2013 hat das Thema der Innenentwicklung stärker in den Fokus
gerückt. So soll gemäß § 1 (4) BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorrangig
durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Gemäß § 1a (2) BauGB soll die Notwen-
digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen begründet werden. Dabei sol-
len Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu
denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdich-
tungspotenziale zählen können.

Dies bedeutet, dass im Zuge der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechende
Ermittlungen der Innenentwicklungspotenziale in Bezug auf die Wohngebietsentwicklung
und Aussagen zu einem Bedarfsnachweis vorangehen müssen.

Der Flächennutzugsplan stellt den Geltungsbereich des Teilbereiches 1 – Lütgenrode West
des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche und zu einem kleinen Teil als Ortsrandeingrü-
nung dar. Die Ortschaft Lütgenrode hat noch ca. 2,57 ha Flächenreserve an im wirksamen
Flächennutzungsplan bereits dargestellten Wohnbauflächen. Diese können aber großteils
auf Grund von Entwicklungshemnissen keiner adäquaten Wohnbebauung zugeführt wer-
den. Es soll daher ein Flächentausch erfolgen und die im Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost
östlich von Lütgenrode dargestellte Wohnbaufläche großteils (2,1 ha) an den westlichen
Ortsrand verlagert werden. Es lässt sich zwar für das Plangebiet des Teilbereiches 1 – Lüt-
genrode West als solches noch keine städtebauliche Entwicklungsabsicht bisher ableiten,
jedoch wird durch den Flächentausch keine zusätzliche Wohnbaufläche in Anspruch genom-
men.

Der Flecken Nörten-Hardenberg verfolgt prioritär gemäß § 1 (5) BauGB die Strategie einer
qualifizierten Innenentwicklung und hat sich bereits mit den Möglichkeiten der Innenent-
wicklungspotenziale auseinandergesetzt.

Es existiert ein Baulücken- und Leerstandskataster, welches fortlaufend aktualisiert wird.
Das Baulücken- und Leerstandskataster zeigt nur geringe Nachverdichtungspotenziale aus
Sicht der Ausgestaltung der verfügbaren Grundstücke und auch im Hinblick auf eine rasche
Verfügbarkeit sowie einer erfolgversprechenden, durchführbaren Vermarktung auf.

Laut dem Baulücken- und Leerstandskatasters des Flecken Nörten-Hardenberg sind 4 Leer-
stände in Lütgenrode zu verzeichnen. Von diesen befinden sich derzeit 2 in der Renovierung.
2 Eigentümern von Grundstücken sind nicht verkaufsbereit, obwohl die Nachfrage danach
bereits seit mehreren Jahren sehr groß war. Als Baulücke steht maximal eine Baulücke im
Baumesweg zur Verfügung, welche zurzeit aber insgesamt als Wohnbaufläche privat ge-
nutzt wird. Es wird daher eine weitere Innenentwicklung aufgrund der Lage der Ortschaft
Lütgenrode ohne die Inanspruchnahme einer Neuausweisung von Wohnbauflächen nicht
gesehen.

Es gibt im Gemeindegebiet keine größeren, zusammenhängenden Flächenpotenziale. Ein
wesentliches gemeindliches Entwicklungspotenzial wird derzeit im Kernort Nörten-Harden-
bergs mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schlosspark“ und der damit ver-
bundenen 31. Änderung des Flächennutzungsplanes realisiert. Die Bauleitpläne befinden sich
derzeit in den Beteiligungsverfahren. Zur weiteren Deckung des Baulandbedarfes stehen
keine weiteren adäquaten Flächen zur Verfügung.

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    32. Änderung des Flächennutzungsplanes

    Dem Flecken Nörten-Hardenberg liegen zwischenzeitlich mehrere konkrete Anfragen von
    Bauwilligen vor. Aufgrund einer Nachfrage nach Grundstücken für den Einfamilienhausbau
    stellt sich daher heraus, dass die vorhandenen Baulücken den Flächenbedarf für eine wohn-
    bauliche Entwicklung in Lütgenrode sowie auch im gesamten Gemeindegebiet nicht abde-
    cken können bzw. auch keine anderen adäquaten Flächen für eine Wohnbaulandentwicklung
    existieren.

    Angesichts der vorangegangenen Ausführungen stellt die Inanspruchnahme einer landwirt-
    schaftlichen Fläche in Lütgenrode zur Entwicklung eines kleinen Wohngebietes zur Eigenent-
    wicklung des Ortsteils die tragfähigste Möglichkeit dar, Bauland für Wohnbauzwecke zur
    Verfügung zu stellen und ist dementsprechend gegenüber der Vorgabe einer vorrangigen In-
    nenentwicklung vertretbar.

    Die Gemeinde kommt daher ihrer Aufgabe nach, eine nachhaltige städtebauliche Entwick-
    lung im Sinne des § 1 BauGB zu gewährleisten und der vorhandenen Nachfrage nach sofort
    verfügbaren Baugrundstücken nachzukommen.

    2.4 Plangrundlagen
    Folgende Fachgutachten liegen der Planung zu Grunde:

    Artenschutzgutachten

    Ein Artenschutzgutachten wurde bereits beauftragt, die Ergebnisse liegen vor. Das Gutach-
    ten wird als Beurteilungsgrundlage für die neu geplante Nutzung dienen und die Auswirkun-
    gen der Inanspruchnahme der Fläche auf geschützte Arten beurteilen. Die wesentlichen Er-
    gebnisse dieses Gutachtens werden im Kapitel 8.2.1 beschrieben. Das Gutachten ist der Be-
    gründung als Anhang beigefügt.

    3       Änderungsinhalt
    Teilbereich 1 - Lütgenrode West:
    Folgende Flächendarstellung im Flächennutzungsplan ändert sich daher:

            Darstellung einer ca. 2,9 ha großen „Wohnbaufläche“ und einer ca. 0,5 ha großen
             „Grünfläche“ auf den Flurstücken 277/1, 277/2, 277/4, 277/6, 277/7, 277/8, 277/9,
             277/10, 277/11, 277/17 (teilweise) 280/2, 281/1 und 316/2 der Flur 2, Gemarkung
             Lütgenrode sowie damit einhergehend Rücknahme einer ca. 3,2 ha großen „Flä-
             che für die Landwirtschaft“ und einer ca. 0,2 ha großen „Grünfläche“ (Ortsrand-
             eingrünung). (Von der ca. 2,9 ha großen „Wohnbaufläche“ werden jedoch nur ca.
             2,25 ha „Wohnbaufläche“ durch das neue Baugebiet ausgelöst (zur Erklärung
             siehe auch Kapitel 6.2).
    Teilbereich 2 - Lütgenrode Ost:
    Folgende Flächendarstellung im Flächennutzungsplan ändert sich daher:

               Darstellung einer ca. 2,1 ha großen „Fläche für die Landwirtschaft“ auf den Flurstü-
                cken 36/1, 36/2, 37, 38 sowie teilweise der Flurstücke 35/4, 41/1, 37/1, 38, 49/1, 49/2

                                                                            394 FNP Begründung 2-b.docx
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         und 49/3, der Flur 4, Gemarkung Lütgenrode und damit einhergehend Rücknahme
         einer ca. 2,1 ha großen „Wohnbaufläche“.

Nach Abschluss des Verfahrens und der Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes kann damit
das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB für den nachfolgenden Bebauungsplan er-
füllt werden.

4    Ziele und Zwecke der Planung
Folgende allgemeine Ziele und Zwecke liegen der Planung zugrunde:

          In der Gemarkung Lütgenrode soll westlich von Lütgenrode ein neues Wohnge-
           biet zur Wohnnutzung entwickelt werden. Bislang sind die Flächen intensiv land-
           wirtschaftlich genutzt und im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen
           dargestellt.
          Um den raumordnerischen Vorgaben gerecht zu werden sollen entsprechende im
           Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächen, welche sich teilweise im
           Überschwemmungsgebiet östlich von Lütgenrode befinden, großteils zurückge-
           nommen werden.
          Der Flächennutzungsplan soll zur planungsrechtlichen Vorbereitung in Wohnbau-
           flächen und landwirtschaftliche Flächen sowie Grünflächen geändert werden.
          Ein Bebauungsplan soll zur planungsrechtlichen Sicherung und zur Umsetzung der
           Bauvorhaben aufgestellt werden. Dies geschieht im Parallelverfahren.
          Die Flecken Nörten-Hardenberg will mit diesem Angebot die verstärkte Nachfrage
           nach Bauland befriedigen.
          Die Wohnbauflächen sollen im Plangebiet für die Besiedlung mit einer Einfamilien-
           hausbebauung bereitgestellt werden. Die Gebäudetypologie soll sich dabei aus
           Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern zusammensetzen.
          Um eine gute Einbettung in das Landschaftsbild zu erreichen, soll das Plangebiet
           eine gute Durchgrünung und entlang des südlichen und westlichen Plangebiets-
           rand verlaufende Grünstruktur erhalten.
          Die Belange von Boden, Natur und Landschaft werden im Rahmen einer Umwelt-
           prüfung gewürdigt und in einem Umweltbericht dokumentiert.
          Die Belange des Artenschutzes sollen durch eine faunistische Untersuchung und
           einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gewürdigt werden.
          In dem Bauleitplanverfahren sollen alle öffentlichen und privaten Belange einbezo-
           gen werden. Ziel ist es, eventuell vorhandene, unterschiedliche Nutzungsansprüche
           zu harmonisieren und Vorgaben für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu
           machen.

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     32. Änderung des Flächennutzungsplanes

     5    Planungsalternativen

     5.1 Räumliche Alternativen
     Die Flächen des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West sind im Flächennutzungsplan des Fle-
     cken Nörten-Hardenberg bisher nicht als Wohnbauflächen vorgesehen. Allerdings ist in Teil-
     bereich 2 – Lütgenrode Ost in der Gemarkung Lütgenrode, östlich an den Ortsrand an-
     grenzend, eine große Flächenreserve von Wohnbauflächen im wirksamen Flächennutzungs-
     plan dargestellt, die bisher nicht entwickelt werden konnten (siehe Kapitel 2.1, 2.3 und 6.2).
     Durch die beschriebenen Entwicklungshemnisse kann diese Fläche auch in Zukunft nicht einer
     adäquaten Wohnbebauung zugeführt werden.

     Wie bereits ausgeführt sind auch adäquate Innenentwicklungspotentiale nicht mehr vor-
     handen.

     Im Osten von Lütgenrode ist eine Siedlungsentwicklung aufgrund der räumlichen Nähe zur
     Autobahn ebenfalls nicht mehr möglich. Im nördlichen Teil von Lütgenrode besteht ein Ge-
     werbegebiet, das von der günstigen Lage zur Autobahn profitiert. Auch dort sind Siedlungs-
     entwicklungen nicht mehr möglich.

     Das hier zu entwickelnde Baugebiet ist vorwiegend für den Einfamilienhausbau vorgesehen.
     Dies begründet sich aus der städtebaulichen Umgebung des Plangebietes. Dementsprechend
     wird mit der Planung der städtebauliche Entwicklungsbereich der Ortschaft Lütgenrode
     sinnvoll fortgeführt.

     Räumliche Alternativen scheiden auf Grund von Flächenverfügbarkeiten aus. Standortalter-
     nativen sind nicht gegeben.

     5.2 Inhaltliche Alternativen
     Das Baugebiet „An der Espolde“ soll in logischer Fortführung des östlich angrenzenden Bau-
     gebietes als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden.

     Eine andere Flächennutzung außer Wohnbaufläche kommt für den Teilbereich 1 - Lütgen-
     rode West städtebaulich nicht in Frage.

     Aufgrund dessen entspricht die hier gewählte Darstellung einer Wohnbaufläche an dieser
     Stelle den Grundsätzen der gemeindlichen Entwicklungsziele.

     Durch die Flächenrücknahme im Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost werden dort wieder land-
     wirtschaftliche Flächen dargestellt. Dies entspricht dem Entwicklungsziel. Eine andere Flä-
     chendarstellung kommt in der logischen Konsequenz nicht in Betracht.

     5.3 Nullvariante
     Mit der Nullvariante wird geprüft, welche Folgen der Verzicht der Planung auf die städtebau-
     liche Entwicklung der Kommune hätte.

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Der Flecken Nörten-Hardenberg ist Grundzentrum im Landkreis Northeim. Gemäß Landes-
Raumordnungsprogramm und Regionalem Raumordnungsprogramm hat die Kommune die
Aufgabe zur Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten. Das Plangebiet gehört jedoch zu
keinem Vorranggebiet für die Siedlungsentwicklung.

Auf Grund des demografischen Wandels bedarf es besonderer Anstrengung einer immer äl-
ter werdenden Bevölkerung adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig
muss die Kommune dafür Sorge tragen, dass für die junge Bevölkerung Flächen bereitge-
stellt werden, die den Bau- und Wohnungswünschen gerecht werden.

Ohne die Ausweisung von Bauflächen ist der Generationswechsel in der Bestandsbebauung
nicht umzusetzen. Die Gemeinde muss Sorge für eine gleichmäßige Entwicklung schaffen.
Zum einen wird Bedarf für Familien mit Kindern gesehen, zum anderen bedarf es angemes-
senen Wohnraum für die Bevölkerungsgruppen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden
sind. Der Wohnraum für die ältere Bevölkerungsschicht ist aber erst mit entsprechenden
Entwicklungszeiten abzudecken. In der Zwischenzeit müssen für die jungen Familien aber
Angebote zum angemessenen Wohnen geschaffen werden, ansonsten ist mit einem zu-
sätzlichen Abwandern von jungen Familien in das Umland Richtung Göttingen oder Nort-
heim zu rechnen.

Mit der Nullvariante würde jedoch auch im Teilbereich 1 – Lütgenrode West kein Eingriff in
den Boden stattfinden und die Flächen weiterhin für eine landwirtschaftliche Nutzung zur
Verfügung stehen. Allerdings würde die Darstellung in Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost als
Wohnbauflächen wegen den beschriebenen Entwicklungshemnissen keiner baulichen Nut-
zung zugeführt werden können.

Die Nullvariante führt jedoch zu einem stärkeren Bevölkerungsrückgang, bauwillige Familien
würden sich nicht niederlassen können und die Kommune könnte Ihrer raumordnerischen
Aufgabe nicht adäquat nachkommen.

6    Übergeordnete Planungen

6.1 Regionales Raumordnungsprogramm
Gemäß § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die
Ziele des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2010 (LROP) werden in dem Regi-
onalen Raumordnungsplan des Landkreises Northeim 2006 (RROP) aufgegriffen und durch
eigene, gebietsspezifische Planungsziele, konkretisiert.

Raumordnungsplan des Landkreises Northeim (2006)
Der Flecken Nörten-Hardenberg als Grundzentrum im Landkreis Northeim sind die Schwer-
punktaufgaben zur Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten und Arbeitsstätten zuge-
ordnet. Das Plangebiet liegt in einem Vorsorgegebiet für Landwirtschaft. Eine Rohrfernlei-
tung (Gas) kreuzt das Plangebiet im nord-westlichen Bereich.

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     32. Änderung des Flächennutzungsplanes

     Der Flecken Nörten-Hardenberg hat ebenso die raumordnerische Entwicklungsaufgabe Erho-
     lung und Fremdenverkehr. Die Ortschaft Lüdtgenrode hat keine ergänzenden Funktionen zu-
     gewiesen bekommen.

     Der Flecken Nörten-Hardenberg hat keine nennenswerten Flächenreserven im Innenbereich,
     die für eine bauliche Entwicklung für neues Wohnbauland in Frage kommen könnten.

     Da es keinen vergleichbar geeigneten Standort im Gemeindegebiet gibt, werden hier die Be-
     lange der Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten entsprechend hoch eingestuft (vgl.
     Kapitel 2.3).

     Weitere überlagernde Darstellungen mit dem Plangebiet sind im Raumordnungsplan nicht
     vorhanden.

     Selbst bei Wahl eines Alternativstandortes müsste landwirtschaftliche Fläche in Anspruch
     genommen werden. Hinzu kommt, dass es sich bei der Fläche im Plangebiet nicht um eine
     agrarstrukturell relevante Größe handelt und lediglich ein Flächentausch mit bereits im Flä-
     chennutzungsplan dargestellten aber nicht entwickelbaren Wohnbauflächen handelt.

     Es wird davon ausgegangen, dass vor dem Hintergrund der harten Standortfaktoren und der
     Tatsache, dass die in Rede stehende Flächengröße im Flächennutzungsplan des Flecken Nör-
     ten-Hardenberg in der Ortschaft Lütgenrode bereits als Wohnbaufläche existiert, die Be-
     lange der Landwirtschaft entsprechend zurückgestellt werden können.

     Ein Ausgleich, insbesondere für die Eingriffe in Natur und Landschaft, wird auf Ebene des Be-
     bauungsplanes hergestellt.

     Konflikte zwischen der Bebauungsplanaufstellung und den Zielen der Raumordnung werden
     nicht gesehen. Vielmehr werden, durch die Stärkung der Wohnfunktion im Rahmen der vor-
     liegenden Planung, die Ziele des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Flecken
     Nörten-Hardenberg unterstützt. Demzufolge werden mit der Planung keinerlei negativen
     Auswirkungen auf die Belange der Raumordnung erwartet.

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Abbildung 3: Ausschnitt aus dem RROP 2006 des Landkreises Northeim mit Lage des Planbereiches
             (ohne Maßstab)

6.2 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan des Flecken Nörten-Hardenberg stammt aus dem Jahr 1979 und
stellt den vorbereitenden Bauleitplan für die gemeindliche städtebauliche Entwicklungsab-
sicht dar.

Das Plangebiet des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West wird derzeit als landwirtschaftliche
Flächen und Grünflächen dargestellt. Westlich und südlich schließen sich landwirtschaftliche
Flächen an, während östlich Wohnbauflächen dargestellt sind.

Das Plangebiet des Teilbereiches 2 – Lütgenrode Ost wird derzeit als Wohnbauflächen
dargestellt. Östlich und südlich schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, während west-
lich Wohnbauflächen dargestellt sind.

Im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1983 wurden östlich an
die Ortschaft angrenzend ca. 2,57 ha Wohnbauflächen ausgewiesen, welche jedoch bis
heute keine städtebauliche Entwicklung erfahren haben.

Im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden zusätzlich weitere Wohn-
bauflächen mit einer Größe von ca. 2,0 ha an den westlichen Ortsrand realisiert. Auf diesen
Flächen hat sich das Baugebiet „Zwischen den Wegen“ entwickelt und befindet sich derzeit
in der Realisierung.

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     32. Änderung des Flächennutzungsplanes

     Das nun in Rede stehende vorliegende neue Baugebiet „An der Espolde“ wird sich westlich an
     das bestehende Baugebiet „Zwischen den Wegen“ anschließen. Diese Flächen sind zum größ-
     ten Teil bisher noch als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Es ist geplant nun das Plan-
     gebiet als Wohnbaufläche darzustellen.

     Gleichzeitig sollen nicht mehr benötigte, weil durch Entwicklungshemmnisse nicht mehr re-
     alisierbare Wohnbauflächenreserven nahezu im Verhältnis 1:1 zurückgenommen werden.
     Dies betrifft den Großteil der in der 1. Änderung ausgewiesenen Wohnbauflächen östlich
     von Lütgenrode (siehe Abbildung 6). Diese Flächen sollen daher westlich von Lütgenrode ver-
     lagert werden.

     Ein kleiner Teil bleibt noch als Wohnbaufläche bestehen, da dort noch perspektivisch eine
     Siedlungsentwicklung gegenüber bereits vorhandener Erschließungsstruktur und bestehen-
     den Wohngebäuden möglich und sinnvoll erscheint.

     Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird auch dazu genutzt die bestehenden Verhält-
     nisse in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu bereinigen.

     Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. „Zwischen den Wegen“, welcher nach
     dem Verfahren §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte
     Verfahren) durchgeführt wurde, wurde keine FNP-Berichtigung durchgeführt. Das Plangebiet
     des besagten Bebauungsplanes hatte jedoch auch noch geringfügig landwirtschaftliche Flä-
     chen mit einbezogen und war daher größer als die im wirksamen FNP dargestellte Wohn-
     baufläche (ca. 0,5 ha insgesamt, davon ca. 0,3 ha Wohnbaufläche und ca. 0,2 ha Ortsrand-
     eingrünung).

     Um keine Lücke bzw. Restfläche an landwirtschaftliche Fläche zwischen neuem Baugebiet
     und dem bestehenden Baugebiet zu erhalten bzw. weiterhin darzustellen wird für den Teil-
     bereich des Bebauungsplanes „Zwischen den Wegen“ ebenfalls Wohnbaufläche dargestellt.

     Die versäumte Berichtigung der Fläche wird jetzt in der 32. Änderung des Flächennutzungs-
     planes aufgenommen, aber nicht durch diese Bauleitplanung veranlasst, daher ist diese Flä-
     che beim Flächentausch auch zu vernachlässigen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass
     diese Flächengröße von ca. 0,5 ha Wohnbaufläche daher schon bei Aufstellung des Bebau-
     ungsplanes „Zwischen den Wegen“ als existent angenommen werden konnte und nicht
     durch das vorliegende Planverfahren ausgelöst wird. Im Endeffekt wird der Flächentausch
     nahezu 1:1 durchgeführt. Es ergibt sich eine neue Wohnbaufläche von ca. 2,25 ha, die durch
     dieses Planverfahren ausgelöst wird.

     Die Rücknahme im Teilbereich Lüttenrode Ost beträgt 2,1 ha, was lediglich einer Differenz
     von 0,15 ha entspricht. Nach Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs-
     planes wird der Bebauungsplan aus diesem entwickelt sein und das Entwicklungsgebot als
     erfüllt gelten können. Es werden keine Konflikte mit den bestehenden und künftigen Dar-
     stellungen des Flächennutzungsplanes erwartet.

                                                                       394 FNP Begründung 2-b.docx
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Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Ur-Flächennutzungsplan des Flecken Nörten-Hardenberg mit Kenn-
             zeichnung des Planbereiches (ohne Maßstab)

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     32. Änderung des Flächennutzungsplanes

                                         Änderungsbereich für aktuellen Be-
                                         bauungsplan Nr. 7 „An der Espolde“

                                                                          Änderungsbereich zur Bereinigung
                                                                          der Darstellung ausgelöst durch
                                                                          den Bebauungsplan Nr. 5 „Zwi-
                                                                          schen den Wegen“

     Abbildung 5: Ausschnitt aus der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Nörten-Harden-
                  berg mit Kennzeichnung des Planbereiches (ohne Maßstab)

                                                                 Änderungsbereich zur Rück-
                                                                 nahme der Wohnbauflächen
                                                                 und Darstellung landwirtschaft-
                                                                 licher Flächen

                                     Weiterhin Darstellung von
                                     Wohnbauflächen

     Abbildung 6: Ausschnitt aus der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Flecken Nörten-Harden-
                  berg

                                                                                               394 FNP Begründung 2-b.docx
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6.3 Hochwasserschutz
Im Norden überschneidet sich das Plangebiet des Teilbereiches 1 – Lütgenrode West teil-
weise mit dem festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet (HQ 100)
des Gewässers Espolde. Auf der Überschneidungsfläche ist eine Bebauung nicht zulässig.
Dort sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung grünordnerische Maßnahmen geplant,
die die Nähe zum Gewässer würdigen. Im Flächennutzungsplan sollen Grünflächen darge-
stellt werden.

Der Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost befindet sich ebenfalls teilweise im Überschwem-
mungsgebiet der Espolde. Dort werden durch die Rücknahme der Wohnbaufläche keine Kon-
flikte gesehen bzw. potenziell vorhandene Konflikte sogar entschärft.

Abbildung 7: Lage des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes mit Kennzeichnung der Lage
             des Plangebietes (ohne Maßstab, LGLN 2021)

7    Voraussichtliche Auswirkung der Planung auf die
     städtebauliche Entwicklung und Ordnung

7.1 Lage
Der Flecken Nörten-Hardenberg liegt im südlichen Bundesland Niedersachsen im Landkreis
Northeim.

Der Flecken Nörten-Hardenberg ist ein Zusammenschluss aus den Ortschaften Angerstein,
Bishausen, Elvese, Nörten-Hardenberg, Parensen, Sudershausen, Wolbrechtshausen und
Lütgenrode.

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     32. Änderung des Flächennutzungsplanes

     Die Ortschaft Lütgenrode ist ca. 3,5 km2 groß und hat eine Einwohnerzahl von ca. 300 Perso-
     nen (Stand: 2019), Damit ist sie sowohl flächen- als auch einwohnermäßig der kleinste Orts-
     teil des Flecken Nörten-Hardenberg.

     Lütgenrode liegt lagegünstig in räumlicher Nähe des Oberzentrum Göttingens und des Mit-
     telzentrums Northeim.

     Durch Lütgenrode verläuft die Bundesstraße 446 von Duderstadt nach Hardegsen, östlich
     des Ortsteils führt sie zu der in 300 m vom Ort entfernten Autobahnauffahrt der BAB7.

     Der Hauptort Nörten-Hardenberg liegt ca. 1 km östlich von Lütgenrode, Wolbrechtshausen
     liegt ca. 1,5 km westlich entfernt, beide Orte sind über die Bundesstraße 446 gut zu errei-
     chen.

     Die Lagegunst begünstigt die Entwicklung der neuen Wohnbauflächen am westlichen Orts-
     rand von Lütgenrode.

     7.2 Siedlungsentwicklung und Ortsbild
     Das Plangebiet des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West schließt sich direkt westlich des
     neuen Baugebietes „Zwischen den Wegen“ an. Das dortige Wohnbaugebiet wurde 2019
     entwickelt und befindet sich gerade in der Umsetzung. Weiter östlich befinden sich weitere
     Wohngebiete, die in den 1960er Jahren entwickelt wurden und vollständig bebaut sind. Die
     Bebauung in der Umgebung des Plangebietes setzt sich zum größten Teil aus aufgelockerten
     ein- bis zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern zusammen. Die vorhandene Bebauung
     grenzt unmittelbar an die freie Landschaft.

     Der bauliche Bestand hat keinen hervorgehobenen besonders prägenden gestalterischen
     Charakter. Es überwiegen freistehende Häuser mit Sattel- oder Walm-, vereinzelt Zeltdach.

     Im Osten von Lütgenrode ist eine Siedlungsentwicklung aufgrund der räumlichen Nähe zur
     Autobahn nicht mehr möglich. Die dort befindlichen Wohnbauflächenreserven befinden sich
     teilweise im Überschwemmungsgebiet der Espolde und hemmen dort eine weitere bauliche
     Entwicklung. Im nördlichen Teil von Lütgenrode besteht ein Gewerbegebiet, das von der
     günstigen Lage zur Autobahn profitiert. Auch dort sind Siedlungsentwicklungen nicht mehr
     möglich.

     Südlich vom Plangebiet befindet sich ein Sportplatz. Dieser ist ca. 100 m vom Planungsgebiet
     entfernt.

     Wesentliche Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch die Planung nicht erwartet. Aller-
     dings wird der Siedlungskörper nach Westen in die freie Landschaft entwickelt, so dass sich
     der Landschaftsraum verändert. Um einen harmonischen Übergang in die Landschaft zu er-
     reichen, wird eine Ortsrandbegrünung an den westlichen und südlichen Rändern vorgesehen.
     Durch den Wechsel von Bebauung und Dachlandschaft zu vertikalen Strukturen wie Laub-
     bäumen aber auch niedrig wachsenden Sträuchern, kann ein abwechslungsreicher Übergang
     ausgebildet werden.

     Mit der vorliegenden Planung am westlichen Ortsrand von Lütgenrode kann die Siedlungs-
     entwicklung sinnvoll fortgeführt und ergänzt werden.

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Die Flächen im Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost stehen weiterhin einer landwirtschaftlichen
Nutzung zur Verfügung.

7.3 Nutzungen und Nutzungskonflikte
Das Plangebiet des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West wird derzeit landwirtschaftlich ge-
nutzt. Nach Süden und nach Westen schließen sich Ackerflächen an das Plangebiet an. Im
Osten gliedern sich bauliche Strukturen an, wobei diese ausschließlich der Wohnnutzung die-
nen.

Von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen können sporadisch – insbesondere wäh-
rend der Erntezeiten – Lärm, Gerüche und Staub auf das Plangebiet einwirken. Diese Aus-
wirkungen sind im Übergang der bebauten Ortslagen aber nicht zu vermeiden und überstei-
gen in der Regel das tolerierbare Maß nicht. Gesundheitsgefährdende Auswirkungen gehen
in der Regel von den Emissionen nicht aus. Auswirkungen aus der Landwirtschaft sind in
Dorfrandlagen von den zukünftigen Bewohnern zu tolerieren.

Die Flächen im Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Sie stehen weiterhin einer landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Dort sind keine Nut-
zungskonflikte erkennbar.

7.4 Immissionsschutz
Das Plangebiet des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West ist rund 750 m von der Autobahn 7
entfernt. Zwischen dem Plangebiet und der Autobahn liegen bestehende Wohngebiete.
Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn bestehen bereits in Form von Lärmschutzwällen
und -wänden. Es ist somit im Plangebiet von geringeren Schadstoff- und Schallimmissionen
als im bestehenden Wohngebiet auszugehen, die nicht erheblich belästigend wirken.

Von den umliegenden landwirtschaftlichen Standorten können Emissionen ausgehen. Die
dadurch im Plangebiet möglichen auftauchenden Immissionen sind jedoch ortsüblich und im
tolerierbaren Maße hinzunehmen.

Für den Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost ergeben sich durch die Planung keine Auswirkun-
gen hinsichtlich des Immissionsschutzes.

7.5 Infrastruktur

7.5.1 Erschließung
Das Plangebiet des Teilbereiches 1 – Lütgenrode West liegt am westlichen Ortsrand von
Lütgenrode. Die Erschließung erfolgt über die Straße Espoldering. Im Plangebiet selber sind
intern noch keine Erschließungsstraßen vorhanden. An das überörtliche Verkehrsnetz ist das
Plangebiet über die Straße „Im Espelfelde“ an die Bundesstraße 446 angebunden. Die Erreich-
barkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gut gegeben. Unweit des Plangebietes an der
Straße „Im Espelfelde“ sind zwei Bushaltestellen bereits vorhanden. Der Leineradweg ist seit

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     32. Änderung des Flächennutzungsplanes

     einigen Jahren auf dem Abschnitt Nörten-Hardenberg – Northeim neu gestaltet und lässt
     sich innerhalb weniger Fahrminuten erreichen.

     Das Straßennetz ist nach Erschließung des neuen Baugebietes dem Grunde nach geeignet
     den zusätzlichen motorisierten und nicht motorisierten Verkehr aufzunehmen. Ausgehend
     von der Größe der neuen Wohnbauflächen und dem städtebaulichen Konzept des im Paral-
     lelverfahren aufzustellenden Bebauungsplanes können ca. 32-34 neue Wohngebäude ge-
     schaffen werden.

     Um die Erschließungs- und Verkehrssituation adäquat bewerten zu können und um negative
     Auswirkungen auf die Erschließungs- und Verkehrssituation ausschließen zu können, wurde
     im Laufe des Bauleitplanverfahrens eine Verkehrsuntersuchung durch das Fachbüro agc aus
     Göttingen in Kooperation mit IKS Mobilitätsplanung aus Kassel vorgelegt. Als Ergebnis
     konnte festgestellt werden, dass „sowohl die straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen wie
     auch die der Regelwerke an einen verkehrsberuhigten Bereich werden auch nach Realisierung
     des neuen Baugebietes in den Straßen erfüllt. Die Verkehrsbelastungen werden auch dann im
     zulässigen Bereich sein.“1

     Die neue Flächendarstellung als Wohnbaufläche bewirkt letztendlich nach Umsetzung des
     Bebauungsplanes und Realisierung des Baugebietes nur eine geringe Erhöhung des Verkehrs-
     aufkommens, die in Bezug auf die Auswirkungen auf die umliegenden Gemeindestraßen
     nicht erheblich sein wird.

     Negative Auswirkungen auf die Verkehrsstruktur sind nicht zu erwarten.

     Für den Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost ergeben sich durch die Planung keine Auswirkun-
     gen auf die Verkehrssituation.

     7.5.2 Technische Ver- und Entsorgung
     Versorgung
     Innerhalb des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West sind noch keine Versorgungsleitungen
     vorhanden. Mit dem Ausbau der Erschließungsstraßen werden die notwendigen Versor-
     gungsleitungen hergestellt. Zudem sind im benachbarten Baugebiet „Zwischen den Wegen“
     in der dortigen Erschließungsstraße „Espoldering“ die notwendigen Versorgungsanlagen
     Strom, Wasser und Telekommunikation vorhanden.

     Eine Versorgung des Plangebietes mit den notwendigen Energie-, Wasser- und Telekommu-
     nikationsleitungen kann über die Straße „Espoldering“ daher erfolgen.

     Die entsprechenden Leitungstrassen werden im Zuge der Erschließung verlegt. Dies ist Auf-
     gabe der Erschließungs- und Ausführungsplanung.

     Für den Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost ergeben sich durch die Planung keine Auswirkun-
     gen.

     1
         Verkehrsuntersuchung Neubaugebiet Lütgenrode; Agc Göttingen GmbH und IKS Kassel, Oktober 2021

                                                                               394 FNP Begründung 2-b.docx
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Entsorgung
Innerhalb des Teilbereiches 1 - Lütgenrode West liegt teilweise Entsorgungsinfrastruktur.
Ein Schmutzwasserkanal des Abwasserverbandes Espolde quert das Plangebiet im nördlichen
Bereich. Dieser soll im Rahmen der Erschließung umverlegt werden, so dass Baugrundstücke
besser nutzbar werden. Die Flächen zur Neuverlegung des Schmutzwasserkanals sollen durch
ein Leitungsrecht im parallel aufzustellenden Bebauungsplan gesichert werden.

Der tiefste südlichste Bereich liegt auf etwa 141 m ü NHN, der nördlichste auf etwa 137,0 m
ü NHN. Das Plangebiet weist damit ein Gefälle von Süd nach Nord von ca. 0,76 Grad bzw. ca.
1,33 % auf.

Die Ableitung des Schmutz- und Regenwassers wird für das Plangebiet im Freigefälle mög-
lich sein. Es ist geplant für das Niederschlagswasser einen Stauraumkanal auf Höhe der Mitte
des Plangebietes in den Erschließungsstraßen einzurichten, der für eine adäquate Rückhal-
tung sorgen kann.

Der Abwasserverband Espolde ist in Besitz der notwendigen Transportleitungen (mit vorge-
sehenen Anschlüssen zur bestehenden Kanalisation) und führt das Schmutzwasser der Ab-
wasserreinigungsanlage Nörten-Hardenberg zu. Es wird davon ausgegangen, dass dort Ka-
pazitäten für einen Anschluss vorhanden sind. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Abstim-
mungen hinsichtlich der Nutzung und des Anschlusses an die Entsorgungsleitungen zwi-
schen Vorhabenträger und Abwasserverband zu führen.

Eine Einschätzung und Bewertung der vorgesehenen Maßnahmen zur schadlosen Ableitung
des Schmutz- und Regenwassers und die damit in Verbindung stehenden technischen, pla-
nerischen und baulichen Anforderungen zur Entsorgung des Plangebietes sind im Rahmen
der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.

Die Entwässerung stimmt der Vorhabenträger im weiteren Verfahrensverlauf mit der unte-
ren Wasserbehörde des Landkreises Northeim ab.

Für den Teilbereich 2 – Lütgenrode Ost ergeben sich durch die Planung keine Auswirkun-
gen.

8    Umweltauswirkungen der Planung
Um die Belange von Natur und Landschaft in angemessenem Maße zu berücksichtigen,
wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Das Ergebnis der Umwelt-
prüfung ist im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dokumentiert. Der Umweltbericht ist die-
ser Begründung als eigenständiges Dokument beigefügt.

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     32. Änderung des Flächennutzungsplanes

     9       Darstellungen und Städtebauliche Werte

     9.1 Darstellungen
     Die Darstellungen im Flächennutzungsplan ergeben sich der städtebaulichen Zielsetzung ent-
     sprechend. Für die Änderungsbereiche werden folgende Darstellungen gewählt:

     Teilbereich 1 - Lütgenrode West
            Wohnbauflächen

            Grünflächen

     Teilbereich 2 - Lütgenrode Ost
            Flächen für die Landwirtschaft

     9.2 Städtebauliche Werte

     Tabelle 1   Flächenbilanz

      Flächenbilanz des Plangebietes:

                                                    Wirksamer FNP             32. Änderung FNP

      Geltungsbereich                                      5,5 ha                       5,5 ha

      Grünflächen                                          0,2 ha                       0,5 ha

      Flächen für die Landwirt-                            3,2 ha                       2,1 ha
      schaft

      Wohnbauflächen                                       2,1 ha                       2,9 ha

     Nörten-Hardenberg, den
     Flecken Nörten-Hardenberg
     Die Bürgermeisterin

                                              (Siegel)

     _______________
     (Glombitza)

                                                                    394 FNP Begründung 2-b.docx
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