Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Melsungen "Auf der Röthe"

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Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Melsungen "Auf der Röthe"
Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Melsungen
            "Auf der Röthe"

                       Begründung

                     Vorentwurf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
 und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
                     gemäß § 4 (1) BauGB

                    Erstellt im Auftrag der
            Stadt Melsungen und der Riedforst GbR

                      Kassel, 15.09.2020

                                            Hafenstraße 28, 34125 Kassel
                                   Tel: 0561 5798930, Fax: 0561 5798939
                                              E-Mail: info@boef-kassel.de
Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Melsungen "Auf der Röthe"
Auftraggeber:    Stadt Melsungen
                 Am Markt 1
                 34212 Melsungen

                 Riedforst GbR
                 Dr. Carmen Obach-Schröck und Markus Obach
                 Lichtenauer Straße 27
                 34212 Melsungen-Günsterode

Auftragnehmer:   BÖF
                 Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung GmbH
                 Hafenstraße 28
                 34125 Kassel
                 www.boef-kassel.de

Bearbeiter:      Anke Seibert-Schmidt,
                 Stefan Brinkmann (Karten)
Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Melsungen "Auf der Röthe"
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung                                                           Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1          ANLASS UND ZIELE DER PLANUNG, ................................................................ 1

2          VERFAHREN ....................................................................................................... 1

3          LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH .............................................. 2
3.1        UMGEBUNG ........................................................................................................... 3

4          BESTAND ............................................................................................................ 3
4.1        TOPOGRAFIE ......................................................................................................... 3
4.2        BESTANDSBESCHREIBUNG DER GRÜNLAND-BIOTOPE ............................................... 3
4.2.1      Extensiv genutzte Weiden (KV-Code 06.210) ...................................................... 3
4.2.2      Intensiv genutzte Weiden (KV-Code 06.220)........................................................ 4

4.2.2.1    Bewertung ............................................................................................................ 5
4.3        FAUNA .................................................................................................................. 5
4.4        GEOLOGIE UND BODEN .......................................................................................... 6
4.4.1      Bewertung der Bodenfunktion .............................................................................. 6
4.4.2      Altlasten ............................................................................................................... 7
4.5        WASSER ............................................................................................................... 7
4.6        KLIMA / LUFT ......................................................................................................... 7
4.7        LANDSCHAFTSBILD................................................................................................. 8
4.8        MENSCH / KULTUR UND SACHGÜTER....................................................................... 8

5          ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN, RECHTSKRÄFTIGE PLÄNE UND
           SCHUTZGEBIETE ............................................................................................... 9
5.1        REGIONALPLAN ...................................................................................................... 9
5.2        FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ....................................................................................... 9
5.3        LANDSCHAFTSPLAN ..............................................................................................10
5.4        SCHUTZGEBIETE UND GESETZLICH GESCHÜTZTE BIOTOPE.......................................12

6          ERSCHLIEßUNG ................................................................................................12
6.1        VERKEHR .............................................................................................................12
6.2        VER- UND ENTSORGUNG .......................................................................................13

7          PLANUNG ..........................................................................................................13
7.1        BAULICHE NUTZUNG .............................................................................................13
7.2        FREIFLÄCHENNUTZUNG .........................................................................................14
7.3        ERSCHLIEßUNG ....................................................................................................14
7.3.1      Verkehr ...............................................................................................................14
7.3.2      Ver- und Entsorgung ...........................................................................................14

BÖF                                                                                                 Stand: 15.09.2020                I
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Inhaltsverzeichnis                                          Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

8              PRÜFUNG ALTERNATIVER STANDORTE ........................................................15

9              FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS ..................................................17
9.1            ART UND MAß DER BAULICHEN NUTZUNG, BAULICHE ANLAGEN ................................17
9.2            FESTSETZUNGEN ZUR GESTALTUNG ......................................................................18
9.3            FESTSETZUNGEN ZUR GRÜNORDNUNG...................................................................18

10             EXTERNE KOMPENSATION .............................................................................19

11             LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS .....................................................20

Abbildungsverzeichnis
Abb. 3-1: Übersichtskarte .................................................................................................... 2
Abb. 5-1: Auszug aus dem Regionalplan Nordhessen 2009 ................................................ 9
Abb. 5-2: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt
          Melsungen, die rote Fläche stellt den Geltungsbereich des
          Bebauungsplans dar, nur der westliche Teil bis zum Gelben Strich wird
          als Sondergebiet ausgewiesen und ist damit Gegenstand der Änderung
          des Flächennutzungsplans..................................................................................10
Abb. 5-3: Auszug aus dem Landschaftsplan der Stadt Melsungen
          (PLANUNGSGRUPPE STADT+LAND, Kassel 2003)...................................................11
Abb. 5-4: Lage des B-Plan Geltungsbereichs im VSG und zum FFH-Gebiet, der
          gelbe Strich kennzeichnet die Grenze zwischen dem Bereich der im
          Bebauungsplan als Sondergebiet festgesetzt und somit bebaubar ist,
          und der Flächen, die als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt
          werden. (Quelle: www.natureg.hessen.de 2018 und
          www.geoportal.hessen.de) ..................................................................................12
Abb. 7-1: vorgesehene und vorhandene Erschließung des Plangebiets (Bildquelle:
          Google Earth Pro) ...............................................................................................15
Abb. 8-1: Lage der geprüften Alternativ-Flächen ..................................................................16
Abb. 10-1: Lage der externen Kompensationsflächen zum Bebauungsplangebiet................19

Anlagen:

Anlage 1: Karte Bestandskartierung

Anlage 2: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer KV

Anlage 3: Darstellung der externen Kompensationsflächen und –maßnahmen

Anlage 4: Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Fey zum Überwachungsaufwand von Pferden in
Aktivstallungen

II          Stand: 15.09.2020                                                                                              BÖF
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Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

1          ANLASS UND ZIELE DER PLANUNG,
Die Riedforst GbR plant, einen Reiterhof im Außenbereich von Günsterode zu errichten. Die
Gesamtplanung umfasst die Errichtung von Aktivstallungen mit zusätzlichen Außenboxen und
einer Reithalle, einer Mehrzweckhalle, eines Reitplatzes und einer Mistplatte. Darüber hinaus
sind Parkplätze und Versorgungsbereiche für die Besucher und ein Betriebsleiterwohnhaus
mit einer Ferienwohnung vorgesehen. Zusätzlich soll der Bebauungsplan auch die Möglichkeit
der Etablierung einer Tierarztpraxis an diesem Standort schaffen.

Da bisher auch in der weiteren Umgebung keine Angebote für die Unterbringung von Pensi-
onspferden in Aktiv-Stallungen existieren, sieht die Riedforst GbR gute Chancen sich mit die-
sem Alleinstellungsmerkmal am Markt etablieren zu können. Die zusätzlichen Synergieeffekte
durch die Einrichtung einer Tierarztpraxis am Standort können die Attraktivität des Angebotes
weiter stärken. Auch eigene Pferde sollen am Standort untergebracht und ausgebildet werden.
Zucht, Ausbildung und Verkauf von Turnier- und Freizeitpferden sollen in den Gesamtbetrieb
integriert werden.

Angegliedert an die Stallungen soll auch ein Wohnhaus für die Betriebsleiter gebaut werden.
Die direkte Nähe zum Betrieb ist erforderlich, um eine angemessene Überwachung zu ge-
währleisten. (siehe Anlage 4: Stellungnahme Prof. Dr. Fey).

Im Rahmen von Vorbereitungsterminen zur Realisierung des Vorhabens wurde deutlich, dass
die Errichtung eines Wohnhauses sowie einer Ferienwohnung und einer Tierarztpraxis den
Rahmen eines privilegierten Vorhabens sprengen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen wurde daher die Aufstellung eines Bebauungsplans mit paralleler Flächennut-
zungsplanänderung beschlossen.

2          VERFAHREN
Die Bebauungsplanaufstellung und die gleichzeitige Flächennutzungsplanänderung werden
im "normalen" zweistufigen Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
08.04.2019 und wurde am 18.04.2019 in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen öffent-
lich bekanntgemacht.

BÖF                                                                   Stand: 15.09.2020    1
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3         LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Die Stadt Melsungen als Mittelzentrum im System der zentralen Orte (vgl. Regionalplan Nord-
hessen 2009) liegt am nord-östlichen Rand des Schwalm-Eder-Kreises.

Der Stadtteil Günsterode liegt rund 10 km nord-östlich des Zentrums der Kernstadt Melsungen

                                                   Lage Bebauungsplan Nr. 108

Abb. 3-1: Übersichtskarte

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt östlich der Ortslage von Günsterode an einem
zur Ortslage abfallenden, westexponierten Hang.

Er wird begrenzt durch Feldwege im Norden und Grünlandflächen an den übrigen Grenzen.

Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 8 der Gemarkung Günsterode die Flurstücke 28 und
29 sowie die Flurstücke 30/2 und 101(teilweise).

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Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

3.1         UMGEBUNG
An den Geltungsbereich angrenzend befinden sich in alle Richtungen weitere Grünlandflä-
chen. In einer Entfernung von rund 100 m liegen im Westen die nächstgelegenen Wohnge-
bäude. Auf dem Flurstück 12 befindet sich in der südwestlichen Ecke ein Holzschuppen.

4           BESTAND
Bei den Flächen des Geltungsbereichs handelt es sich um landwirtschaftliche als Grünland
genutzte Flächen. Ein kurzer Abschnitt eines asphaltierten Wegs, der zwischen den Sonder-
gebieten 1 und 2 liegt, wird mit einbezogen.

4.1         TOPOGRAFIE
Die Fläche ist in West-Exposition deutlich geneigt und fällt zur Ortschaft hin, die im Tal liegt,
ab. Der Höhenunterschied zwischen der tiefsten Stelle im Westen des Geltungsbereichs bis
zur höchsten im Osten beträgt ca. 30 m.

4.2         BESTANDSBESCHREIBUNG DER GRÜNLAND-BIOTOPE

4.2.1       Extensiv genutzte Weiden (KV-Code 06.210)
Beim Großteil der Weiden im Untersuchungsraum handelt es sich um extensiv genutzte Wei-
den, die durch das deutliche Vorkommen von Magerkeitszeigern gekennzeichnet sind. (Siehe
auch Karte Biotoptypen, Brutvögel)

Bestand 1

Bei Bestand 1 dominieren Gräser, unter denen vor allem das Rote Straußgras (Agrostis capil-
laris) und das Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) hohe Anteile erreichen. Weiterhin kommen
in geringeren Anteilen Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Knäuelgras
(Dactylis glomerata), Wiesen- und Rot-Schwingel (Festuca pratensis, F. rubra), Ausdauernder
Lolch (Weidelgras) (Lolium perenne), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense) und Goldhafer
(Trisetum flavescens) vor. Die Obergrasschicht ist mehrheitlich lückig ausgebildet, der Anteil
an Untergräsern ist hoch. Als Magerkeitszeiger sind neben Wiesen-Margerite (Leucanthemum
ircutianum) noch Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) sowie Geflecktes Johan-
niskraut (Hypericum maculatum) frequent zu finden. Als weitere typische Grünlandarten kom-
men u. a. Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris)
und Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia) hinzu. Pflanzensoziologisch lässt sich
der Bestand als Rot-Schwingel-Rot-Straußgras-Gesellschaft innerhalb des mesophilen Grün-
lands ansprechen.

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Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

Bestand 2b

Auch bei Bestand 2b handelt es sich um einen niedrigwüchsigen von Rot-Straußgras (Agrostis
capillaris) dominierten Bestand mit zahlreichen Magerkeitszeigern wie Wiesen-Margerite
(Leucanthemum ircutianum), Gewöhnlichem Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) und Mausohr-
Habichtskraut (Hieracium pilosella), der ansonsten Bestand 1 ähnelt und ebenfalls der Rot-
Schwingel-Rot-Straußgras-Gesellschaft zuzuordnen ist.

Bestand 3

Dieser Bestand gehört ebenfalls zu den Extensivweiden, allerdings wirkt hier der Rot-Schwin-
gel (Festuca rubra) neben dem Gewöhnlichen Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) aspektbil-
dend. Als weitere Magerkeitszeiger kommen Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus),
Feld-Hainsimse (Luzula campestris) und Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum) vor.
Auch hier sind als typische Wiesenarten Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Spitz-We-
gerich (Plantago lanceolata) und Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia) sowie
Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris) und Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) zu fin-
den. Das stellenweise vereinzelte Vorkommen von Glatthafer (Arrhenatherum elatior) und
Wiesen-Pippau (Crepis biennis) zeigt stellenweise einen Übergang von der Rot-Schwingel-
Rot-Straußgras-Gesellschaft hin zur Glatthaferwiese (Arrhenatherion).

4.2.2       Intensiv genutzte Weiden (KV-Code 06.220)

Bestand 2

Die den intensiv genutzten Weiden zugeordneten Bestände präsentieren sich deutlich weniger
blütenreich, in weiten Teilen hochwüchsiger und mit deutlich geringerer Frequenz an Mager-
keitszeigern. Bestandsprägend tritt in dem grasdominierten Bestand 2 der Ausdauernde Lolch
(= Weidelgras) (Lolium perenne) in Erscheinung. Weitere am Bestandsaufbau beteiligte Grä-
ser sind Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Weiche Trespe (Bromus hor-
deaceus), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense)
und Gemeines Rispengras (Poa trivialis), in geringen Anteilen auch Rot-Straußgras (Agrostis
capillaris), Wiesen- und Rot-Schwingel (Festuca pratensis, F. rubra) und Goldhafer (Trisetum
flavescens). An lückigen Stellen mit hoher Trittbelastung im Bereich des Unterstandes findet
sich vermehrt Einjähriges Rispengras (Poa annua) sowie Spitz-Wegerich (Plantago lanceo-
lata). Zu den nur vereinzelt vorkommenden Magerkeitszeigern gehören Geflecktes Johannis-
kraut (Hypericum maculatum) und Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum). Weiterhin
sind Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Ge-
wöhnliches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Wiesen-
Bärenklau (Heracleum sphondylium), Scharfer- und Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus
acris, R. repens) sowie Rauhaarige Wicke (Vicia hirsuta) partiell zu finden. Das orangerote
Habichtskraut (Hieracium auranthiacum) hat seine natürlichen Vorkommen im Alpenraum und

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Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

gilt in Hessen als eingebürgert. Pflanzensoziologisch kann der Bestand den Weidelgras-Wei-
den (Lolio-Cynosuretum) zugeordnet werden. Die vereinzelt auftretenden Arten Weißes Lab-
kraut (Galium album), Wiesen-Pippau (Crepis biennis) und Wiesen-Bocksbart (Tragopogon
pratensis) zeigen Übergänge zu Glatthaferwiesen.

Bestand 4

Am hochwüchsigen und blütenarmen Oberhang der Weide dominiert der Glatthafer (Arr-
henatherum elatior). Weitere Arten wie Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Gewöhnli-
ches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys) so-
wie Zaun- und Rauhaarige Wicke (Vicia sepium, V. hirsuta) sind stellenweise beigemischt,

Magerkeitszeiger kommen nicht vor. Der Bestand kann pflanzensoziologisch einer artenarmen
Glatthafer-Basalgesellschaft zugeordnet werden.

4.2.2.1     Bewertung

Die mit Magerkeitszeigern ausgestatteten und artenreicheren, extensiv genutzten Weiden
(06.210) besitzen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung, stellen aber weder ein nach
§ 30 BNatSchG geschütztes Biotop dar, noch sind sie dem Lebensraumtyp Magere Flachland-
Mähwiesen (LRT 6510) nach Anhang I der FFH-Richtlinie zuzuordnen. Die intensiv genutzten
Weiden (06.220) besitzen eine mittlere Bedeutung und gehören ebenfalls keiner Schutzkate-
gorie an. Nach BArtSchV geschützte Arten oder Arten mit Rote Liste-Status konnten innerhalb
der Bestände nicht nachgewiesen werden.

4.3         FAUNA
Da das Gebiet zum überwiegenden Teil im Vogelschutzgebiet liegt, wurden Avifaunaerhebun-
gen durchgeführt. Es fanden 3 Begehungen (25.05.2019, 06.06.2019 und 09.06.2019) jeweils
in den Morgenstunden statt. Dabei konnte eine brütende Feldlerche (Alauda arvensis) auf dem
südlich angrenzenden Flurstück 27 festgestellt werden. Brutverdacht besteht für einen Haus-
rotschwanz (Phoenicurus ochruros) in der Scheune auf dem südlich an den Geltungsbereich
angrenzenden Flurstück 149/25. Innerhalb des Geltungsbereichs wurden keine brütenden
Tiere festgestellt.

Als regelmäßige Nahrungsgäste wurden außerdem

Bluthänfling (Carduelis cannabina), Goldammer (Emberiza citrinella), Bachstelze (Motacilla
alba), Mehlschwalbe (Delichon urbicum), Star (Sturnus vulgaris), Wacholderdrossel (Turdus
pilari), Buchfink (Fringilla coelebs), Rotmilan (Milvus milvus), Mäusebussard (Buteo buteo),
Rabenkrähe (Corvus corone), Ringeltaube (Columba palumbus), Amsel (Turdus merula) und
Kleiber (Sitta europaea)

beobachtet.

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Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

Das Artenspektrum entspricht damit dem am Standort zu erwartenden. Ein Angebot an Nist-
möglichkeiten ist aktuell – abgesehen vom Boden – nicht vorhanden. Auch das Nahrungsan-
gebot ist auf den Boden beschränkt, da Gehölzstrukturen oder auch höhere Stauden nicht
vorhanden sind.

4.4          GEOLOGIE UND BODEN
Der Geltungsbereich liegt in einer Buntsandstein Mittelgebirgsregion, die geologisch und mor-
phologisch vielfältig ist. Die dominierenden Ausgangsmaterialien der Bodenbildung sind Sand-
stein, Ton und Schluff.

Die Böden im Vorhabenbereich sind zum größten Teil von Sandigem Lehm geprägt, in Teil-
bereichen steht lehmiger Sand an. Es handelt sich um Braunerden aus solifluidalen Sedimen-
ten. (Bodenviewer Hessen, BFD50)

4.4.1        Bewertung der Bodenfunktion
Die BK50 und die damit verbundenen weiteren Informationen können im BodenViewer Hessen
(HLNUG) eingesehen werden. Dieser gibt einen groben Überblick über das zu untersuchende
Gebiet. Auf Basis der BFD5L (Bodenflächendaten 1:5.000 für landwirtschaftliche Nutzfläche)
werden folgende Bodenfunktionen bewertet und anschließend zu einer Gesamtbewertung ag-
gregiert. (HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE, Wiesbaden 2012)

Bodenteilfunktionen

Lebensraum für Pflanzen
Kriterien:      - Standortpotenzial für natürliche Pflanzengesellschaften (Biotopentwicklungs-
                potenzial)
                - natürliche Bodenfruchtbarkeit (Ertragspotenzial)

 Kriterium                     Klasse Erfüllungsgrad des Kriteriums der Bodenteilfunktion

 Ertragspotenzial                            2-3                       gering bis mittel

Funktion des Bodens im Wasserhaushalt
Kriterien:      - nutzbare Feldkapazität des Wurzelraums
                - Feldkapazität des Wurzelraums

 Kriterium                     Klasse Erfüllungsgrad des Kriteriums der Bodenteilfunktion

 Feldkapazität (BFD5)                         2                             gering

6        Stand: 15.09.2020                                                                  BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium

 Kriterium                    Klasse Erfüllungsgrad des Kriteriums der Bodenteilfunktion

 Nitratrückhaltevermögen                     2                            gering

Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
Zur Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte lässt sich aus dem Bo-
denviewer ableiten, dass es sich nicht um Böden mit geringen Flächenanteilen in Hessen han-
delt. Auch sonstige Hinweise auf Besonderheiten des Bodens im Geltungsbereich liegen nicht
vor.

Insgesamt wird die Bodenfunktion durch den Bodenviewer Hessen als gering (westliche
Hälfte) bis sehr gering (östliche Hälfte) bewertet.

4.4.2        Altlasten
Altlasten sind auf dem Gelände nicht bekannt

4.5          WASSER
Innerhalb des B-Plan-Gebiets befinden sich keine Oberflächengewässer.

In westlicher Richtung befindet sich ~100m vom Geltungsbereich entfernt, der Laudenbach.
Durch die Ortschaft Günsterode fließt in ~250m Entfernung der Ohebach.

Hydrogeologisch gehört das Gebiet zum Großraum des Mitteldeutschen Bruchschollenlands,
dem Raum Mitteldeutscher Buntsandstein und als dessen Untergruppe dem hydrogeologi-
schen Teilraum Fulda-Werra Bergland und Solling.

Beim Grundwasserkörper handelt es sich um einen silikatischen Kluftgrundwasserleiter mit
mäßig bis geringer Durchlässigkeit. Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung wird mit
gering angegeben.

4.6          KLIMA / LUFT
Im Bereich des Planungsgebiets beträgt die Jahresdurchschnittstemperatur (ermittelter 10-
Jahresdurchschnitt 2001-2010) 8-9 °C, der durchschnittliche Jahresniederschlag beträgt 600-
700 mm/a (Umweltatlas Hessen, 2013).
Bei den geneigten unbewaldeten Flächen handelt es sich um Kaltluftentstehungsgebiete. Da
jedoch unterhalb des Gebietes geschlossene Gehölzbestände Querriegel zur Ortschaft bilden,

BÖF                                                                   Stand: 15.09.2020    7
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

ist davon auszugehen, dass die abfließende Kaltluft nicht oder nur sehr abgeschwächt in den
Siedlungsbereich gelangt.

4.7        LANDSCHAFTSBILD
Das Plangebiet gehört zum Fulda-Werra-Bergland, ein 350 bis 500m hohes Buntsandstein-
bergland. Es setzt sich zusammen aus Plateaurücken, Hügeln, muldenförmigen Tälern und
einzelnen, das Umland überragende Basaltkuppen. Das Plangebiet und seine nähere Umge-
bung gehören zu den wenigen landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Höhenlage. Das
Bergland wird ansonsten überwiegend forstwirtschaftlich genutzt und die Landwirtschaft findet
vorwiegend in den weiteren Tälern statt. Dass die Flächen unbewaldet sind, macht in diesem
Zusammenhang auch ihren Reiz für das Landschaftsbild aus, da dadurch die Waldflächen
unterbrochen und die Landschaft abwechslungsreicher wird.

Das Plangebiet liegt an einem stark geneigten westexponierten Hang. Durch seine relativ hohe
und offene Lage ist das Gebiet insbesondere von den umliegenden Höhenlagen aus gut ein-
sehbar.

Aus der Ortslage ist jedoch aufgrund größerer Gehölzbestände am Hangfuß unterhalb des
Gebiets nur von wenigen Bereichen aus eine Sichtbeziehung gegeben.

Sichtbeziehungen, allerdings mit größerer Entfernung, sind eher von benachbarten Höhenla-
gen aus gegeben.

4.8        MENSCH / KULTUR UND SACHGÜTER
Der Ortsrand mit der nächstgelegenen Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von
rund 100 m westlich und südwestlich des Geltungsbereichs. Kultur- und Sachgüter werden
durch die Planung nicht betroffen.

8       Stand: 15.09.2020                                                                BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

5          ÜBERGEORDNETE    PLANUNGEN,                           RECHTSKRÄFTIGE
           PLÄNE UND SCHUTZGEBIETE

5.1        REGIONALPLAN
Im Regionalen Raumordnungsplan Nordhessen 2009 ist die Fläche als Vorbehaltsgebiet für
die Landwirtschaft sowie als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft dargestellt.

Abb. 5-1: Auszug aus dem Regionalplan Nordhessen 2009

Der Planung stehen somit keine Ziele bzw. Vorranggebiete der Regionalplanung, die andere
raumbedeutsame Planungen ausschließen, entgegen. "Die im Text als Grundsätze gekenn-
zeichneten Aussagen und die in der Karte als Vorbehaltsgebiete ausgewiesenen Bereiche
sind nach § 4 Abs. 2 HLPG bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berück-
sichtigen – sie unterliegen also der Abwägung." (vgl. Regionalplan Nordhessen 2009, S. 1)

5.2        FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Der Flächennutzungsplan von 2010 (AKP_STADTPLANUNG+REGIONALENTWICKLUNG 2010) stellt
die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Da Bebauungspläne aus den Flächennut-
zungsplänen zu entwickeln sind, wird parallel zur Bebauungsplanaufstellung ein Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.

BÖF                                                                   Stand: 15.09.2020   9
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

Abb. 5-2: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Melsungen, die rote
          Fläche stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans dar, nur der westliche Teil bis
          zum Gelben Strich wird als Sondergebiet ausgewiesen und ist damit Gegenstand der
          Änderung des Flächennutzungsplans

5.3        LANDSCHAFTSPLAN
Der Landschaftsplan der Stadt Melsungen von 2003 stellt in seiner Entwicklungskarte die Flä-
chen um den Geltungsbereich als aus klimatischen Gründen von Bebauung freizuhaltend dar
(siehe Abb. 2-3). Der Geltungsbereich und einige direkt an ihn angrenzende Flächen sind
durch diese Darstellung jedoch nicht erfasst, vermutlich aufgrund der Tatsache, dass Gehölz-
riegel, die abfließende Kaltluft dieser Bereiche behindern.

10      Stand: 15.09.2020                                                                 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

Außerdem wird in diesem Bereich ein Aussichtspunkt dargestellt. Die Aussicht auf die benach-
barten westlich gelegenen Höhenzüge und das Tal wird auch nach Realisierung der geplanten
Bebauung noch gegeben sein.

Abb. 5-3:     Auszug aus dem Landschaftsplan der Stadt Melsungen ( PLANUNGSGRUPPE
       STADT+LAND, Kassel 2003)

BÖF                                                                   Stand: 15.09.2020   11
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

5.4        SCHUTZGEBIETE UND GESETZLICH GESCHÜTZTE BIOTOPE
Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs liegt im Vogelschutzgebiet "Riedforst bei
Melsungen" (4823-401). Nur der westliche Teil, in dem das Wohnhaus entstehen soll, befin-
det sich im innenabgegrenzten Siedlungsbereich und somit außerhalb des VSGs.

Nicht flächenmäßig betroffen aber in direkter Nähe liegt südwestlich des Geltungsbereichs das
FFH-Gebiet „Riedforst bei Melsungen“ (4823-301), das in Teilen Überschneidungen mit dem
VSG aufweist. Es erstreckt sich westlich/nordwestlich und südlich von Günsterode und nord-
östlich von Melsungen zwischen den Ortschaften Kaltenbach, Kehrenbach, Quentel, und Ei-
terhagen. Die Entfernung der nächstgelegenen Stelle des FFH-Gebiets zum B-Plan beträgt
ca. 300 m.

Abb. 5-4: Lage des B-Plan Geltungsbereichs im VSG und zum FFH-Gebiet, der gelbe Strich
          kennzeichnet die Grenze zwischen dem Bereich der im Bebauungsplan als Sonderge-
          biet festgesetzt und somit bebaubar ist, und der Flächen, die als Flächen für die Land-
          wirtschaft festgesetzt werden. (Quelle: www.natureg.hessen.de 2018 und www.geo-
          portal.hessen.de)

6          ERSCHLIEßUNG

6.1        VERKEHR
Die Erschließung des Gebiets ist über die Straße "Zur Pforte", die nach Osten aus Günsterode
durch die Feldflur bis zum Waldrand führt, sowie über den Batzweg, der im Norden des Ge-
bietes von der Lichtenauer Straße abgeht, gegeben. Von der Straße "Zur Pforte" zweigt nach
ca. 200 m eine weitere asphaltierte Straße in Richtung Norden ab, diese verläuft durch den
Geltungsbereich. Auch vom Batzweg zweigt nach Süden ein asphaltierter Feldweg ab, der bis
an den Geltungsbereich führt.

12       Stand: 15.09.2020                                                                   BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

6.2          VER- UND ENTSORGUNG
Eine Anbindung des Plangebiets durch Ver- und Entsorgungsleitungen ist aktuell nicht gege-
ben.

7            PLANUNG

7.1          BAULICHE NUTZUNG
Im ersten Bauabschnitt sollen

      -   ein Aktivstall mit 2 Liegehallen, mit zusätzlichen Außenboxen und einer Mistplatte so-
          wie
      -   eine Reithalle
      -   ein Reitplatz
      -   Parkplätze und Versorgungsbereiche für die Besucher

entstehen.

Der zweite Bauabschnitt soll

      -   ein Betriebsleiterwohnhaus mit einer Ferienwohnung sowie
      -   die Errichtung einer Mehrzweckhalle

umfassen.

Zusätzlich soll der Bebauungsplan die Möglichkeit der Etablierung einer Tierarztpraxis an die-
sem Standort schaffen.

Derzeit hält die Riedforst GbR acht eigene Pferde und ein Pensionspferd. Mittelfristiges Ziel
ist es, Plätze für insgesamt 24 Pensionspferde anzubieten.

Zum einen besteht eine generelle große Nachfrage nach Pferdeeinstellplätzen, zum anderen
gibt es einen Aktivstall in dieser Form bisher nur außerhalb des Schwalm-Eder-Kreises.

Das Wohnhaus für die Betriebsleiter, das in Nachbarschaft zu den Stallungen gebaut werden
soll, benötigt die Anbindung an den Betrieb um kurze Wege zu gewährleisten. Dies ist erfor-
derlich, um eine angemessene Überwachung sicherzustellen. (Siehe auch Stellungnahme
Prof. Dr. Fey im Anhang).

BÖF                                                                      Stand: 15.09.2020   13
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

7.2        FREIFLÄCHENNUTZUNG
Auf den Freiflächen im Sondergebiet sollen ein Reitplatz und befestigte Ausläufe für die Pferde
angelegt werden, die diese auch im Winter eigenständig nutzen können.

Später soll darüber hinaus eventuell ein Vielseitigkeits-Trainingsplatz mit Naturhindernissen
angelegt werden.

Um die Attraktivität für Vögel zu erhöhen, wird die Pflanzung einzelner hochstämmiger Bäume
festgesetzt, die als Ansitzwarte, Nist- und Brutstätten sowie Nahrungsquellen dienen sollen.

7.3        ERSCHLIEßUNG

7.3.1      Verkehr
Die Erschließung des Gebiets ist über die Straße "Zur Pforte", die nach Osten aus Günsterode
durch die Feldflur bis zum Waldrand führt, gegeben. Von der Straße "Zur Pforte" zweigt nach
ca. 200 m eine weitere asphaltierte Straße in Richtung Norden ab, diese verläuft durch den
Geltungsbereich. Ein Weg, der von dieser asphaltierten Straße in Richtung Osten abzweigt,
und im Geltungsbereich an dessen nördlichem Rand verläuft, bleibt erhalten.

7.3.2      Ver- und Entsorgung
Die Versorgungsleitungen werden durch die Bauherren selbst verlegt. Dies geschieht über das
Flurstück Batzweg (Flurstück 32/0, Flur 8). Entsprechende Nutzungsverträge werden zwi-
schen der Stadt und den Bauherren abgeschlossen.

14      Stand: 15.09.2020                                                                  BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

Abb. 7-1: vorgesehene und vorhandene Erschließung des Plangebiets (Bildquelle: Google E-
          arth Pro)

8            PRÜFUNG ALTERNATIVER STANDORTE
Es wurde im Vorfeld nach bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden für die Umsetzung des
Vorhabens gesucht. Jedoch wurden entsprechende Objekte nicht gefunden. Da mehrere Kri-
terien zu erfüllen sind, gestaltete sich die Suche nach einem geeigneten Standort schwierig:

      -   ein Aktivstall benötigt mehr Fläche als die übliche Stallhaltung mit Stallgasse und an-
          liegenden Einzelboxen
      -   im Anschluss an die Stallungen müssen größere Freiflächen zur Verfügung stehen, da
          die Pferde die Möglichkeit haben sollen, sich eigenständig zwischen Stall und Freiflä-
          che zu bewegen
      -   auch für Nebengebäude wie Reithalle, Versorgungs- und Lagerräume sowie Freianla-
          gen wie Sandflächen, Reitplatz und Hoffläche muss ausreichend Fläche zur Verfügung
          stehen
      -   Die Möglichkeit für die Errichtung eines Wohnhauses mit kurzem Weg zu den Stallun-
          gen muss gegeben sein (siehe Stellungnahme von Prof. Dr. Fey)
      -   für Entwicklungen und Erweiterungen sollte noch Spielraum gegeben sein, um auch
          langfristig die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gewährleisten zu können.

BÖF                                                                       Stand: 15.09.2020   15
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

Folgende Flächen wurden als Alternativen geprüft:

Flur 8, Flurstück 50: "Auf der Höhe"

Vorteile: - relativ ebene Topographie
          - dadurch deutlich weniger Erdarbeiten nötig

Nachteile: - größerer Entfernung zur Ortslage
           - höhere Lage (Wasserhochbehälter liegt tiefer)
           - vorhandene Erschließung nur über einen Schotterweg)
           - kein Eigentum (Grundstücksbesitzer will nicht verkaufen)

Flur 9, Flurstück 16: "In den Eichen"

Vorteile: - Nähe zur Ortslage
          - vorhandene Erschließung

Nachteile: - zu wenig Fläche für Aktivstall mit 24 Pferden
           - bei weniger Pferden Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben
           - keine Erweiterungsmöglichkeiten
           - sehr steile Hanglage

Abb. 8-1: Lage der geprüften Alternativ-Flächen

16      Stand: 15.09.2020                                                                 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

9            FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS

9.1          ART UND MAß DER BAULICHEN NUTZUNG, BAULICHE ANLAGEN
Das Plangebiet wird als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Pfer-
dehof mit Pferdepension und Tierarztpraxis" festgesetzt.

Das Gebiet wird in zwei Teilbereiche gegliedert, für die unterschiedliche zulässige Nutzungen
festgesetzt werden.
im Sondergebiet 1 wird
      -   die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Ferienwohnung und
      -   die Einrichtung einer Tierarztpraxis
zugelassen.

Im Sondergebiet 2 sind Anlagen für die Haltung von eigenen Pferden und Pensionspferden
in Aktivstallungen, Pferdezucht sowie die für diesen Zweck notwendigen Nebenanlagen zu-
lässig.
Insbesondere sind dies
      -   Gebäude mit Ställen und Reitbahn und Reitplatz
      -   eine Mehrzweckhalle
      -   befestigte Auslaufflächen im Anschluss an die Stallgebäude und
      -   befestigte Zuwegungen
      -   ein Raum für Tierärztliche Behandlungen

Die Unterbringung des Wohnhauses im Bereich des Sondergebietes 2 wurde geprüft. Die Flä-
chen reichen dafür jedoch nicht aus, da im Anschluss an die Stallungen so viel Fläche wie
möglich als Weide für die Tiere zur Verfügung stehen soll. Zudem hätte die gesamte Bebauung
weiter den Hang aufwärts verschoben werden müssen, was die Störung des Landschaftsbil-
des verstärkt hätte.

Um die Flächeninanspruchnahme und die Höhen der Gebäude auf das für ihre Funktion not-
wendige Maß zu begrenzen, werden Maximalwerte festgesetzt. Diese wurden aus dem Nut-
zungskonzept abgeleitet.

Für das Sondergebiet 1 wird eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie eine ma-
ximale Traufhöhe von 5,00 m festgesetzt. Bezugspunkt für die Ermittlung der zulässigen Höhe
ist die Oberfläche der an das Grundstück grenzenden Straße. Insbesondere von der Ortslage
aus soll der Blick nicht durch das Wohnhaus dominiert werden.

Für das Sondergebiet 2 wird eine maximale Grundflächenzahl von 0,3 sowie eine maximale
Firsthöhe von 10,00 m festgesetzt. Diese Höhe ist notwendig, um die Konstruktionen für die
vorgesehenen Gebäude (Reithalle, Mehrzweckhalle etc.) umsetzen zu können.

BÖF                                                                    Stand: 15.09.2020   17
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

9.2        FESTSETZUNGEN ZUR GESTALTUNG
Gemäß § 91 Hessischer Bauordnung wird festgesetzt, dass die Dachflächen nur in gedeckten
Farbtönen auszuführen sind. Zulässig ist die Verwendung von Grau-, Braun- und Rottönen,
glänzende Dacheindeckungen, z.B. glasierte Ziegel werden nicht zugelassen.

Diese Festsetzung trägt der Tatsache Rechnung, dass das Gebiet an exponierter Stelle liegt.
Es ist zwar von der Ortslage aus nur relativ eingeschränkt sichtbar, aber von benachbarten
Höhenlagen sind Sichtbeziehungen gegeben. Da diese Blickpunkte in größerer Entfernung
liegen, fallen weniger die Gebäude selbst ins Auge, als Dächer, die sich farblich stark von der
Umgebung absetzen.

9.3        FESTSETZUNGEN ZUR GRÜNORDNUNG
Die Festsetzungen zur Grünordnung beschränken sich auf die Festsetzungen der Hoch-
stammpflanzungen und abschirmende Hecken. Ansonsten sollen die Funktionsbereiche nicht
durch zusätzliche Pflanzmaßnahmen auseinandergezogen werden und somit vergrößert wer-
den. Die Pferdeweiden werden durch die Hochstämme als Lebensraum für die Avifauna auf-
gewertet sollen aber ebenfalls nicht durch weitere Pflanzmaßnahmen in der Fläche reduziert
werden.

18      Stand: 15.09.2020                                                                  BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

10           EXTERNE KOMPENSATION
Die naturschutzrechtliche Kompensation wird kompakt außerhalb des Geltungsbereichs vor-
gesehen und im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrags gemäß §1a Abs.3 Satz 3 BauGB
dinglich gesichert. Es handelt sich um zwei intensiv ackerbaulich genutzte Flächen, die rund
600 m entfernt südlich des Bebauungsplangebiets liegen, die Flurstücke 42 und 40 in der
Flur 10 der Gemarkung Günsterode. Die Flächen sollen in mäßig genutzte Frischwiesen
umgewandelt werden. Die Maßnahme umfasst insgesamt rund 10.000 m².

Abb. 10-1:    Lage der externen Kompensationsflächen zum Bebauungsplangebiet

Aufgestellt, Kassel den 15.09.2020

Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung, Kassel

BÖF                                                                   Stand: 15.09.2020   19
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung

11        LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

REGIONALVERSAMMLUNG NORDHESSEN (2009): Regionalplan Nordhessen
AKP_STADTPLANUNG+ REGIONALPLANUNG (2010): Flächennutzungsplan         Melsungen

Internetseiten
HLNUG: BodenViewer Hessen (www.bodenviewer.hessen.de)
HLNUG: GruschuViewer Hessen (www.gruschu.hessen.de)
HMUKLV: NaturegViewer Hessen (www.natureg.hessen.de)

Gesetze und Verordnungen

Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), neugefasst durch Bek. v.
3.11.2017 I 3634

Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist

Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 3
Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist

20      Stand: 15.09.2020                                                                BÖF
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