Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Melsungen "Auf der Röthe"
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Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Melsungen "Auf der Röthe" Begründung Vorentwurf Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Erstellt im Auftrag der Stadt Melsungen und der Riedforst GbR Kassel, 15.09.2020 Hafenstraße 28, 34125 Kassel Tel: 0561 5798930, Fax: 0561 5798939 E-Mail: info@boef-kassel.de
Auftraggeber: Stadt Melsungen Am Markt 1 34212 Melsungen Riedforst GbR Dr. Carmen Obach-Schröck und Markus Obach Lichtenauer Straße 27 34212 Melsungen-Günsterode Auftragnehmer: BÖF Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung GmbH Hafenstraße 28 34125 Kassel www.boef-kassel.de Bearbeiter: Anke Seibert-Schmidt, Stefan Brinkmann (Karten)
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS UND ZIELE DER PLANUNG, ................................................................ 1 2 VERFAHREN ....................................................................................................... 1 3 LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH .............................................. 2 3.1 UMGEBUNG ........................................................................................................... 3 4 BESTAND ............................................................................................................ 3 4.1 TOPOGRAFIE ......................................................................................................... 3 4.2 BESTANDSBESCHREIBUNG DER GRÜNLAND-BIOTOPE ............................................... 3 4.2.1 Extensiv genutzte Weiden (KV-Code 06.210) ...................................................... 3 4.2.2 Intensiv genutzte Weiden (KV-Code 06.220)........................................................ 4 4.2.2.1 Bewertung ............................................................................................................ 5 4.3 FAUNA .................................................................................................................. 5 4.4 GEOLOGIE UND BODEN .......................................................................................... 6 4.4.1 Bewertung der Bodenfunktion .............................................................................. 6 4.4.2 Altlasten ............................................................................................................... 7 4.5 WASSER ............................................................................................................... 7 4.6 KLIMA / LUFT ......................................................................................................... 7 4.7 LANDSCHAFTSBILD................................................................................................. 8 4.8 MENSCH / KULTUR UND SACHGÜTER....................................................................... 8 5 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN, RECHTSKRÄFTIGE PLÄNE UND SCHUTZGEBIETE ............................................................................................... 9 5.1 REGIONALPLAN ...................................................................................................... 9 5.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ....................................................................................... 9 5.3 LANDSCHAFTSPLAN ..............................................................................................10 5.4 SCHUTZGEBIETE UND GESETZLICH GESCHÜTZTE BIOTOPE.......................................12 6 ERSCHLIEßUNG ................................................................................................12 6.1 VERKEHR .............................................................................................................12 6.2 VER- UND ENTSORGUNG .......................................................................................13 7 PLANUNG ..........................................................................................................13 7.1 BAULICHE NUTZUNG .............................................................................................13 7.2 FREIFLÄCHENNUTZUNG .........................................................................................14 7.3 ERSCHLIEßUNG ....................................................................................................14 7.3.1 Verkehr ...............................................................................................................14 7.3.2 Ver- und Entsorgung ...........................................................................................14 BÖF Stand: 15.09.2020 I
Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 8 PRÜFUNG ALTERNATIVER STANDORTE ........................................................15 9 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS ..................................................17 9.1 ART UND MAß DER BAULICHEN NUTZUNG, BAULICHE ANLAGEN ................................17 9.2 FESTSETZUNGEN ZUR GESTALTUNG ......................................................................18 9.3 FESTSETZUNGEN ZUR GRÜNORDNUNG...................................................................18 10 EXTERNE KOMPENSATION .............................................................................19 11 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS .....................................................20 Abbildungsverzeichnis Abb. 3-1: Übersichtskarte .................................................................................................... 2 Abb. 5-1: Auszug aus dem Regionalplan Nordhessen 2009 ................................................ 9 Abb. 5-2: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Melsungen, die rote Fläche stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans dar, nur der westliche Teil bis zum Gelben Strich wird als Sondergebiet ausgewiesen und ist damit Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplans..................................................................................10 Abb. 5-3: Auszug aus dem Landschaftsplan der Stadt Melsungen (PLANUNGSGRUPPE STADT+LAND, Kassel 2003)...................................................11 Abb. 5-4: Lage des B-Plan Geltungsbereichs im VSG und zum FFH-Gebiet, der gelbe Strich kennzeichnet die Grenze zwischen dem Bereich der im Bebauungsplan als Sondergebiet festgesetzt und somit bebaubar ist, und der Flächen, die als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt werden. (Quelle: www.natureg.hessen.de 2018 und www.geoportal.hessen.de) ..................................................................................12 Abb. 7-1: vorgesehene und vorhandene Erschließung des Plangebiets (Bildquelle: Google Earth Pro) ...............................................................................................15 Abb. 8-1: Lage der geprüften Alternativ-Flächen ..................................................................16 Abb. 10-1: Lage der externen Kompensationsflächen zum Bebauungsplangebiet................19 Anlagen: Anlage 1: Karte Bestandskartierung Anlage 2: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer KV Anlage 3: Darstellung der externen Kompensationsflächen und –maßnahmen Anlage 4: Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Fey zum Überwachungsaufwand von Pferden in Aktivstallungen II Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 1 ANLASS UND ZIELE DER PLANUNG, Die Riedforst GbR plant, einen Reiterhof im Außenbereich von Günsterode zu errichten. Die Gesamtplanung umfasst die Errichtung von Aktivstallungen mit zusätzlichen Außenboxen und einer Reithalle, einer Mehrzweckhalle, eines Reitplatzes und einer Mistplatte. Darüber hinaus sind Parkplätze und Versorgungsbereiche für die Besucher und ein Betriebsleiterwohnhaus mit einer Ferienwohnung vorgesehen. Zusätzlich soll der Bebauungsplan auch die Möglichkeit der Etablierung einer Tierarztpraxis an diesem Standort schaffen. Da bisher auch in der weiteren Umgebung keine Angebote für die Unterbringung von Pensi- onspferden in Aktiv-Stallungen existieren, sieht die Riedforst GbR gute Chancen sich mit die- sem Alleinstellungsmerkmal am Markt etablieren zu können. Die zusätzlichen Synergieeffekte durch die Einrichtung einer Tierarztpraxis am Standort können die Attraktivität des Angebotes weiter stärken. Auch eigene Pferde sollen am Standort untergebracht und ausgebildet werden. Zucht, Ausbildung und Verkauf von Turnier- und Freizeitpferden sollen in den Gesamtbetrieb integriert werden. Angegliedert an die Stallungen soll auch ein Wohnhaus für die Betriebsleiter gebaut werden. Die direkte Nähe zum Betrieb ist erforderlich, um eine angemessene Überwachung zu ge- währleisten. (siehe Anlage 4: Stellungnahme Prof. Dr. Fey). Im Rahmen von Vorbereitungsterminen zur Realisierung des Vorhabens wurde deutlich, dass die Errichtung eines Wohnhauses sowie einer Ferienwohnung und einer Tierarztpraxis den Rahmen eines privilegierten Vorhabens sprengen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Vo- raussetzungen wurde daher die Aufstellung eines Bebauungsplans mit paralleler Flächennut- zungsplanänderung beschlossen. 2 VERFAHREN Die Bebauungsplanaufstellung und die gleichzeitige Flächennutzungsplanänderung werden im "normalen" zweistufigen Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.04.2019 und wurde am 18.04.2019 in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen öffent- lich bekanntgemacht. BÖF Stand: 15.09.2020 1
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 3 LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Die Stadt Melsungen als Mittelzentrum im System der zentralen Orte (vgl. Regionalplan Nord- hessen 2009) liegt am nord-östlichen Rand des Schwalm-Eder-Kreises. Der Stadtteil Günsterode liegt rund 10 km nord-östlich des Zentrums der Kernstadt Melsungen Lage Bebauungsplan Nr. 108 Abb. 3-1: Übersichtskarte Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt östlich der Ortslage von Günsterode an einem zur Ortslage abfallenden, westexponierten Hang. Er wird begrenzt durch Feldwege im Norden und Grünlandflächen an den übrigen Grenzen. Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 8 der Gemarkung Günsterode die Flurstücke 28 und 29 sowie die Flurstücke 30/2 und 101(teilweise). 2 Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 3.1 UMGEBUNG An den Geltungsbereich angrenzend befinden sich in alle Richtungen weitere Grünlandflä- chen. In einer Entfernung von rund 100 m liegen im Westen die nächstgelegenen Wohnge- bäude. Auf dem Flurstück 12 befindet sich in der südwestlichen Ecke ein Holzschuppen. 4 BESTAND Bei den Flächen des Geltungsbereichs handelt es sich um landwirtschaftliche als Grünland genutzte Flächen. Ein kurzer Abschnitt eines asphaltierten Wegs, der zwischen den Sonder- gebieten 1 und 2 liegt, wird mit einbezogen. 4.1 TOPOGRAFIE Die Fläche ist in West-Exposition deutlich geneigt und fällt zur Ortschaft hin, die im Tal liegt, ab. Der Höhenunterschied zwischen der tiefsten Stelle im Westen des Geltungsbereichs bis zur höchsten im Osten beträgt ca. 30 m. 4.2 BESTANDSBESCHREIBUNG DER GRÜNLAND-BIOTOPE 4.2.1 Extensiv genutzte Weiden (KV-Code 06.210) Beim Großteil der Weiden im Untersuchungsraum handelt es sich um extensiv genutzte Wei- den, die durch das deutliche Vorkommen von Magerkeitszeigern gekennzeichnet sind. (Siehe auch Karte Biotoptypen, Brutvögel) Bestand 1 Bei Bestand 1 dominieren Gräser, unter denen vor allem das Rote Straußgras (Agrostis capil- laris) und das Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) hohe Anteile erreichen. Weiterhin kommen in geringeren Anteilen Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen- und Rot-Schwingel (Festuca pratensis, F. rubra), Ausdauernder Lolch (Weidelgras) (Lolium perenne), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense) und Goldhafer (Trisetum flavescens) vor. Die Obergrasschicht ist mehrheitlich lückig ausgebildet, der Anteil an Untergräsern ist hoch. Als Magerkeitszeiger sind neben Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum) noch Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) sowie Geflecktes Johan- niskraut (Hypericum maculatum) frequent zu finden. Als weitere typische Grünlandarten kom- men u. a. Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris) und Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia) hinzu. Pflanzensoziologisch lässt sich der Bestand als Rot-Schwingel-Rot-Straußgras-Gesellschaft innerhalb des mesophilen Grün- lands ansprechen. BÖF Stand: 15.09.2020 3
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung Bestand 2b Auch bei Bestand 2b handelt es sich um einen niedrigwüchsigen von Rot-Straußgras (Agrostis capillaris) dominierten Bestand mit zahlreichen Magerkeitszeigern wie Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum), Gewöhnlichem Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) und Mausohr- Habichtskraut (Hieracium pilosella), der ansonsten Bestand 1 ähnelt und ebenfalls der Rot- Schwingel-Rot-Straußgras-Gesellschaft zuzuordnen ist. Bestand 3 Dieser Bestand gehört ebenfalls zu den Extensivweiden, allerdings wirkt hier der Rot-Schwin- gel (Festuca rubra) neben dem Gewöhnlichen Ferkelkraut (Hypochaeris radicata) aspektbil- dend. Als weitere Magerkeitszeiger kommen Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Feld-Hainsimse (Luzula campestris) und Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum) vor. Auch hier sind als typische Wiesenarten Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Spitz-We- gerich (Plantago lanceolata) und Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sectio Ruderalia) sowie Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris) und Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) zu fin- den. Das stellenweise vereinzelte Vorkommen von Glatthafer (Arrhenatherum elatior) und Wiesen-Pippau (Crepis biennis) zeigt stellenweise einen Übergang von der Rot-Schwingel- Rot-Straußgras-Gesellschaft hin zur Glatthaferwiese (Arrhenatherion). 4.2.2 Intensiv genutzte Weiden (KV-Code 06.220) Bestand 2 Die den intensiv genutzten Weiden zugeordneten Bestände präsentieren sich deutlich weniger blütenreich, in weiten Teilen hochwüchsiger und mit deutlich geringerer Frequenz an Mager- keitszeigern. Bestandsprägend tritt in dem grasdominierten Bestand 2 der Ausdauernde Lolch (= Weidelgras) (Lolium perenne) in Erscheinung. Weitere am Bestandsaufbau beteiligte Grä- ser sind Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Weiche Trespe (Bromus hor- deaceus), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense) und Gemeines Rispengras (Poa trivialis), in geringen Anteilen auch Rot-Straußgras (Agrostis capillaris), Wiesen- und Rot-Schwingel (Festuca pratensis, F. rubra) und Goldhafer (Trisetum flavescens). An lückigen Stellen mit hoher Trittbelastung im Bereich des Unterstandes findet sich vermehrt Einjähriges Rispengras (Poa annua) sowie Spitz-Wegerich (Plantago lanceo- lata). Zu den nur vereinzelt vorkommenden Magerkeitszeigern gehören Geflecktes Johannis- kraut (Hypericum maculatum) und Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum). Weiterhin sind Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Ge- wöhnliches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Wiesen- Bärenklau (Heracleum sphondylium), Scharfer- und Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus acris, R. repens) sowie Rauhaarige Wicke (Vicia hirsuta) partiell zu finden. Das orangerote Habichtskraut (Hieracium auranthiacum) hat seine natürlichen Vorkommen im Alpenraum und 4 Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung gilt in Hessen als eingebürgert. Pflanzensoziologisch kann der Bestand den Weidelgras-Wei- den (Lolio-Cynosuretum) zugeordnet werden. Die vereinzelt auftretenden Arten Weißes Lab- kraut (Galium album), Wiesen-Pippau (Crepis biennis) und Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis) zeigen Übergänge zu Glatthaferwiesen. Bestand 4 Am hochwüchsigen und blütenarmen Oberhang der Weide dominiert der Glatthafer (Arr- henatherum elatior). Weitere Arten wie Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Gewöhnli- ches Hornkraut (Cerastium holosteoides), Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys) so- wie Zaun- und Rauhaarige Wicke (Vicia sepium, V. hirsuta) sind stellenweise beigemischt, Magerkeitszeiger kommen nicht vor. Der Bestand kann pflanzensoziologisch einer artenarmen Glatthafer-Basalgesellschaft zugeordnet werden. 4.2.2.1 Bewertung Die mit Magerkeitszeigern ausgestatteten und artenreicheren, extensiv genutzten Weiden (06.210) besitzen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung, stellen aber weder ein nach § 30 BNatSchG geschütztes Biotop dar, noch sind sie dem Lebensraumtyp Magere Flachland- Mähwiesen (LRT 6510) nach Anhang I der FFH-Richtlinie zuzuordnen. Die intensiv genutzten Weiden (06.220) besitzen eine mittlere Bedeutung und gehören ebenfalls keiner Schutzkate- gorie an. Nach BArtSchV geschützte Arten oder Arten mit Rote Liste-Status konnten innerhalb der Bestände nicht nachgewiesen werden. 4.3 FAUNA Da das Gebiet zum überwiegenden Teil im Vogelschutzgebiet liegt, wurden Avifaunaerhebun- gen durchgeführt. Es fanden 3 Begehungen (25.05.2019, 06.06.2019 und 09.06.2019) jeweils in den Morgenstunden statt. Dabei konnte eine brütende Feldlerche (Alauda arvensis) auf dem südlich angrenzenden Flurstück 27 festgestellt werden. Brutverdacht besteht für einen Haus- rotschwanz (Phoenicurus ochruros) in der Scheune auf dem südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Flurstück 149/25. Innerhalb des Geltungsbereichs wurden keine brütenden Tiere festgestellt. Als regelmäßige Nahrungsgäste wurden außerdem Bluthänfling (Carduelis cannabina), Goldammer (Emberiza citrinella), Bachstelze (Motacilla alba), Mehlschwalbe (Delichon urbicum), Star (Sturnus vulgaris), Wacholderdrossel (Turdus pilari), Buchfink (Fringilla coelebs), Rotmilan (Milvus milvus), Mäusebussard (Buteo buteo), Rabenkrähe (Corvus corone), Ringeltaube (Columba palumbus), Amsel (Turdus merula) und Kleiber (Sitta europaea) beobachtet. BÖF Stand: 15.09.2020 5
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung Das Artenspektrum entspricht damit dem am Standort zu erwartenden. Ein Angebot an Nist- möglichkeiten ist aktuell – abgesehen vom Boden – nicht vorhanden. Auch das Nahrungsan- gebot ist auf den Boden beschränkt, da Gehölzstrukturen oder auch höhere Stauden nicht vorhanden sind. 4.4 GEOLOGIE UND BODEN Der Geltungsbereich liegt in einer Buntsandstein Mittelgebirgsregion, die geologisch und mor- phologisch vielfältig ist. Die dominierenden Ausgangsmaterialien der Bodenbildung sind Sand- stein, Ton und Schluff. Die Böden im Vorhabenbereich sind zum größten Teil von Sandigem Lehm geprägt, in Teil- bereichen steht lehmiger Sand an. Es handelt sich um Braunerden aus solifluidalen Sedimen- ten. (Bodenviewer Hessen, BFD50) 4.4.1 Bewertung der Bodenfunktion Die BK50 und die damit verbundenen weiteren Informationen können im BodenViewer Hessen (HLNUG) eingesehen werden. Dieser gibt einen groben Überblick über das zu untersuchende Gebiet. Auf Basis der BFD5L (Bodenflächendaten 1:5.000 für landwirtschaftliche Nutzfläche) werden folgende Bodenfunktionen bewertet und anschließend zu einer Gesamtbewertung ag- gregiert. (HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE, Wiesbaden 2012) Bodenteilfunktionen Lebensraum für Pflanzen Kriterien: - Standortpotenzial für natürliche Pflanzengesellschaften (Biotopentwicklungs- potenzial) - natürliche Bodenfruchtbarkeit (Ertragspotenzial) Kriterium Klasse Erfüllungsgrad des Kriteriums der Bodenteilfunktion Ertragspotenzial 2-3 gering bis mittel Funktion des Bodens im Wasserhaushalt Kriterien: - nutzbare Feldkapazität des Wurzelraums - Feldkapazität des Wurzelraums Kriterium Klasse Erfüllungsgrad des Kriteriums der Bodenteilfunktion Feldkapazität (BFD5) 2 gering 6 Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium Kriterium Klasse Erfüllungsgrad des Kriteriums der Bodenteilfunktion Nitratrückhaltevermögen 2 gering Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Zur Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte lässt sich aus dem Bo- denviewer ableiten, dass es sich nicht um Böden mit geringen Flächenanteilen in Hessen han- delt. Auch sonstige Hinweise auf Besonderheiten des Bodens im Geltungsbereich liegen nicht vor. Insgesamt wird die Bodenfunktion durch den Bodenviewer Hessen als gering (westliche Hälfte) bis sehr gering (östliche Hälfte) bewertet. 4.4.2 Altlasten Altlasten sind auf dem Gelände nicht bekannt 4.5 WASSER Innerhalb des B-Plan-Gebiets befinden sich keine Oberflächengewässer. In westlicher Richtung befindet sich ~100m vom Geltungsbereich entfernt, der Laudenbach. Durch die Ortschaft Günsterode fließt in ~250m Entfernung der Ohebach. Hydrogeologisch gehört das Gebiet zum Großraum des Mitteldeutschen Bruchschollenlands, dem Raum Mitteldeutscher Buntsandstein und als dessen Untergruppe dem hydrogeologi- schen Teilraum Fulda-Werra Bergland und Solling. Beim Grundwasserkörper handelt es sich um einen silikatischen Kluftgrundwasserleiter mit mäßig bis geringer Durchlässigkeit. Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung wird mit gering angegeben. 4.6 KLIMA / LUFT Im Bereich des Planungsgebiets beträgt die Jahresdurchschnittstemperatur (ermittelter 10- Jahresdurchschnitt 2001-2010) 8-9 °C, der durchschnittliche Jahresniederschlag beträgt 600- 700 mm/a (Umweltatlas Hessen, 2013). Bei den geneigten unbewaldeten Flächen handelt es sich um Kaltluftentstehungsgebiete. Da jedoch unterhalb des Gebietes geschlossene Gehölzbestände Querriegel zur Ortschaft bilden, BÖF Stand: 15.09.2020 7
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung ist davon auszugehen, dass die abfließende Kaltluft nicht oder nur sehr abgeschwächt in den Siedlungsbereich gelangt. 4.7 LANDSCHAFTSBILD Das Plangebiet gehört zum Fulda-Werra-Bergland, ein 350 bis 500m hohes Buntsandstein- bergland. Es setzt sich zusammen aus Plateaurücken, Hügeln, muldenförmigen Tälern und einzelnen, das Umland überragende Basaltkuppen. Das Plangebiet und seine nähere Umge- bung gehören zu den wenigen landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Höhenlage. Das Bergland wird ansonsten überwiegend forstwirtschaftlich genutzt und die Landwirtschaft findet vorwiegend in den weiteren Tälern statt. Dass die Flächen unbewaldet sind, macht in diesem Zusammenhang auch ihren Reiz für das Landschaftsbild aus, da dadurch die Waldflächen unterbrochen und die Landschaft abwechslungsreicher wird. Das Plangebiet liegt an einem stark geneigten westexponierten Hang. Durch seine relativ hohe und offene Lage ist das Gebiet insbesondere von den umliegenden Höhenlagen aus gut ein- sehbar. Aus der Ortslage ist jedoch aufgrund größerer Gehölzbestände am Hangfuß unterhalb des Gebiets nur von wenigen Bereichen aus eine Sichtbeziehung gegeben. Sichtbeziehungen, allerdings mit größerer Entfernung, sind eher von benachbarten Höhenla- gen aus gegeben. 4.8 MENSCH / KULTUR UND SACHGÜTER Der Ortsrand mit der nächstgelegenen Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von rund 100 m westlich und südwestlich des Geltungsbereichs. Kultur- und Sachgüter werden durch die Planung nicht betroffen. 8 Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 5 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN, RECHTSKRÄFTIGE PLÄNE UND SCHUTZGEBIETE 5.1 REGIONALPLAN Im Regionalen Raumordnungsplan Nordhessen 2009 ist die Fläche als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft sowie als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft dargestellt. Abb. 5-1: Auszug aus dem Regionalplan Nordhessen 2009 Der Planung stehen somit keine Ziele bzw. Vorranggebiete der Regionalplanung, die andere raumbedeutsame Planungen ausschließen, entgegen. "Die im Text als Grundsätze gekenn- zeichneten Aussagen und die in der Karte als Vorbehaltsgebiete ausgewiesenen Bereiche sind nach § 4 Abs. 2 HLPG bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berück- sichtigen – sie unterliegen also der Abwägung." (vgl. Regionalplan Nordhessen 2009, S. 1) 5.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Der Flächennutzungsplan von 2010 (AKP_STADTPLANUNG+REGIONALENTWICKLUNG 2010) stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Da Bebauungspläne aus den Flächennut- zungsplänen zu entwickeln sind, wird parallel zur Bebauungsplanaufstellung ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. BÖF Stand: 15.09.2020 9
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung Abb. 5-2: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Melsungen, die rote Fläche stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans dar, nur der westliche Teil bis zum Gelben Strich wird als Sondergebiet ausgewiesen und ist damit Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplans 5.3 LANDSCHAFTSPLAN Der Landschaftsplan der Stadt Melsungen von 2003 stellt in seiner Entwicklungskarte die Flä- chen um den Geltungsbereich als aus klimatischen Gründen von Bebauung freizuhaltend dar (siehe Abb. 2-3). Der Geltungsbereich und einige direkt an ihn angrenzende Flächen sind durch diese Darstellung jedoch nicht erfasst, vermutlich aufgrund der Tatsache, dass Gehölz- riegel, die abfließende Kaltluft dieser Bereiche behindern. 10 Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung Außerdem wird in diesem Bereich ein Aussichtspunkt dargestellt. Die Aussicht auf die benach- barten westlich gelegenen Höhenzüge und das Tal wird auch nach Realisierung der geplanten Bebauung noch gegeben sein. Abb. 5-3: Auszug aus dem Landschaftsplan der Stadt Melsungen ( PLANUNGSGRUPPE STADT+LAND, Kassel 2003) BÖF Stand: 15.09.2020 11
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 5.4 SCHUTZGEBIETE UND GESETZLICH GESCHÜTZTE BIOTOPE Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs liegt im Vogelschutzgebiet "Riedforst bei Melsungen" (4823-401). Nur der westliche Teil, in dem das Wohnhaus entstehen soll, befin- det sich im innenabgegrenzten Siedlungsbereich und somit außerhalb des VSGs. Nicht flächenmäßig betroffen aber in direkter Nähe liegt südwestlich des Geltungsbereichs das FFH-Gebiet „Riedforst bei Melsungen“ (4823-301), das in Teilen Überschneidungen mit dem VSG aufweist. Es erstreckt sich westlich/nordwestlich und südlich von Günsterode und nord- östlich von Melsungen zwischen den Ortschaften Kaltenbach, Kehrenbach, Quentel, und Ei- terhagen. Die Entfernung der nächstgelegenen Stelle des FFH-Gebiets zum B-Plan beträgt ca. 300 m. Abb. 5-4: Lage des B-Plan Geltungsbereichs im VSG und zum FFH-Gebiet, der gelbe Strich kennzeichnet die Grenze zwischen dem Bereich der im Bebauungsplan als Sonderge- biet festgesetzt und somit bebaubar ist, und der Flächen, die als Flächen für die Land- wirtschaft festgesetzt werden. (Quelle: www.natureg.hessen.de 2018 und www.geo- portal.hessen.de) 6 ERSCHLIEßUNG 6.1 VERKEHR Die Erschließung des Gebiets ist über die Straße "Zur Pforte", die nach Osten aus Günsterode durch die Feldflur bis zum Waldrand führt, sowie über den Batzweg, der im Norden des Ge- bietes von der Lichtenauer Straße abgeht, gegeben. Von der Straße "Zur Pforte" zweigt nach ca. 200 m eine weitere asphaltierte Straße in Richtung Norden ab, diese verläuft durch den Geltungsbereich. Auch vom Batzweg zweigt nach Süden ein asphaltierter Feldweg ab, der bis an den Geltungsbereich führt. 12 Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 6.2 VER- UND ENTSORGUNG Eine Anbindung des Plangebiets durch Ver- und Entsorgungsleitungen ist aktuell nicht gege- ben. 7 PLANUNG 7.1 BAULICHE NUTZUNG Im ersten Bauabschnitt sollen - ein Aktivstall mit 2 Liegehallen, mit zusätzlichen Außenboxen und einer Mistplatte so- wie - eine Reithalle - ein Reitplatz - Parkplätze und Versorgungsbereiche für die Besucher entstehen. Der zweite Bauabschnitt soll - ein Betriebsleiterwohnhaus mit einer Ferienwohnung sowie - die Errichtung einer Mehrzweckhalle umfassen. Zusätzlich soll der Bebauungsplan die Möglichkeit der Etablierung einer Tierarztpraxis an die- sem Standort schaffen. Derzeit hält die Riedforst GbR acht eigene Pferde und ein Pensionspferd. Mittelfristiges Ziel ist es, Plätze für insgesamt 24 Pensionspferde anzubieten. Zum einen besteht eine generelle große Nachfrage nach Pferdeeinstellplätzen, zum anderen gibt es einen Aktivstall in dieser Form bisher nur außerhalb des Schwalm-Eder-Kreises. Das Wohnhaus für die Betriebsleiter, das in Nachbarschaft zu den Stallungen gebaut werden soll, benötigt die Anbindung an den Betrieb um kurze Wege zu gewährleisten. Dies ist erfor- derlich, um eine angemessene Überwachung sicherzustellen. (Siehe auch Stellungnahme Prof. Dr. Fey im Anhang). BÖF Stand: 15.09.2020 13
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 7.2 FREIFLÄCHENNUTZUNG Auf den Freiflächen im Sondergebiet sollen ein Reitplatz und befestigte Ausläufe für die Pferde angelegt werden, die diese auch im Winter eigenständig nutzen können. Später soll darüber hinaus eventuell ein Vielseitigkeits-Trainingsplatz mit Naturhindernissen angelegt werden. Um die Attraktivität für Vögel zu erhöhen, wird die Pflanzung einzelner hochstämmiger Bäume festgesetzt, die als Ansitzwarte, Nist- und Brutstätten sowie Nahrungsquellen dienen sollen. 7.3 ERSCHLIEßUNG 7.3.1 Verkehr Die Erschließung des Gebiets ist über die Straße "Zur Pforte", die nach Osten aus Günsterode durch die Feldflur bis zum Waldrand führt, gegeben. Von der Straße "Zur Pforte" zweigt nach ca. 200 m eine weitere asphaltierte Straße in Richtung Norden ab, diese verläuft durch den Geltungsbereich. Ein Weg, der von dieser asphaltierten Straße in Richtung Osten abzweigt, und im Geltungsbereich an dessen nördlichem Rand verläuft, bleibt erhalten. 7.3.2 Ver- und Entsorgung Die Versorgungsleitungen werden durch die Bauherren selbst verlegt. Dies geschieht über das Flurstück Batzweg (Flurstück 32/0, Flur 8). Entsprechende Nutzungsverträge werden zwi- schen der Stadt und den Bauherren abgeschlossen. 14 Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung Abb. 7-1: vorgesehene und vorhandene Erschließung des Plangebiets (Bildquelle: Google E- arth Pro) 8 PRÜFUNG ALTERNATIVER STANDORTE Es wurde im Vorfeld nach bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden für die Umsetzung des Vorhabens gesucht. Jedoch wurden entsprechende Objekte nicht gefunden. Da mehrere Kri- terien zu erfüllen sind, gestaltete sich die Suche nach einem geeigneten Standort schwierig: - ein Aktivstall benötigt mehr Fläche als die übliche Stallhaltung mit Stallgasse und an- liegenden Einzelboxen - im Anschluss an die Stallungen müssen größere Freiflächen zur Verfügung stehen, da die Pferde die Möglichkeit haben sollen, sich eigenständig zwischen Stall und Freiflä- che zu bewegen - auch für Nebengebäude wie Reithalle, Versorgungs- und Lagerräume sowie Freianla- gen wie Sandflächen, Reitplatz und Hoffläche muss ausreichend Fläche zur Verfügung stehen - Die Möglichkeit für die Errichtung eines Wohnhauses mit kurzem Weg zu den Stallun- gen muss gegeben sein (siehe Stellungnahme von Prof. Dr. Fey) - für Entwicklungen und Erweiterungen sollte noch Spielraum gegeben sein, um auch langfristig die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gewährleisten zu können. BÖF Stand: 15.09.2020 15
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung Folgende Flächen wurden als Alternativen geprüft: Flur 8, Flurstück 50: "Auf der Höhe" Vorteile: - relativ ebene Topographie - dadurch deutlich weniger Erdarbeiten nötig Nachteile: - größerer Entfernung zur Ortslage - höhere Lage (Wasserhochbehälter liegt tiefer) - vorhandene Erschließung nur über einen Schotterweg) - kein Eigentum (Grundstücksbesitzer will nicht verkaufen) Flur 9, Flurstück 16: "In den Eichen" Vorteile: - Nähe zur Ortslage - vorhandene Erschließung Nachteile: - zu wenig Fläche für Aktivstall mit 24 Pferden - bei weniger Pferden Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben - keine Erweiterungsmöglichkeiten - sehr steile Hanglage Abb. 8-1: Lage der geprüften Alternativ-Flächen 16 Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 9 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS 9.1 ART UND MAß DER BAULICHEN NUTZUNG, BAULICHE ANLAGEN Das Plangebiet wird als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Pfer- dehof mit Pferdepension und Tierarztpraxis" festgesetzt. Das Gebiet wird in zwei Teilbereiche gegliedert, für die unterschiedliche zulässige Nutzungen festgesetzt werden. im Sondergebiet 1 wird - die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Ferienwohnung und - die Einrichtung einer Tierarztpraxis zugelassen. Im Sondergebiet 2 sind Anlagen für die Haltung von eigenen Pferden und Pensionspferden in Aktivstallungen, Pferdezucht sowie die für diesen Zweck notwendigen Nebenanlagen zu- lässig. Insbesondere sind dies - Gebäude mit Ställen und Reitbahn und Reitplatz - eine Mehrzweckhalle - befestigte Auslaufflächen im Anschluss an die Stallgebäude und - befestigte Zuwegungen - ein Raum für Tierärztliche Behandlungen Die Unterbringung des Wohnhauses im Bereich des Sondergebietes 2 wurde geprüft. Die Flä- chen reichen dafür jedoch nicht aus, da im Anschluss an die Stallungen so viel Fläche wie möglich als Weide für die Tiere zur Verfügung stehen soll. Zudem hätte die gesamte Bebauung weiter den Hang aufwärts verschoben werden müssen, was die Störung des Landschaftsbil- des verstärkt hätte. Um die Flächeninanspruchnahme und die Höhen der Gebäude auf das für ihre Funktion not- wendige Maß zu begrenzen, werden Maximalwerte festgesetzt. Diese wurden aus dem Nut- zungskonzept abgeleitet. Für das Sondergebiet 1 wird eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie eine ma- ximale Traufhöhe von 5,00 m festgesetzt. Bezugspunkt für die Ermittlung der zulässigen Höhe ist die Oberfläche der an das Grundstück grenzenden Straße. Insbesondere von der Ortslage aus soll der Blick nicht durch das Wohnhaus dominiert werden. Für das Sondergebiet 2 wird eine maximale Grundflächenzahl von 0,3 sowie eine maximale Firsthöhe von 10,00 m festgesetzt. Diese Höhe ist notwendig, um die Konstruktionen für die vorgesehenen Gebäude (Reithalle, Mehrzweckhalle etc.) umsetzen zu können. BÖF Stand: 15.09.2020 17
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 9.2 FESTSETZUNGEN ZUR GESTALTUNG Gemäß § 91 Hessischer Bauordnung wird festgesetzt, dass die Dachflächen nur in gedeckten Farbtönen auszuführen sind. Zulässig ist die Verwendung von Grau-, Braun- und Rottönen, glänzende Dacheindeckungen, z.B. glasierte Ziegel werden nicht zugelassen. Diese Festsetzung trägt der Tatsache Rechnung, dass das Gebiet an exponierter Stelle liegt. Es ist zwar von der Ortslage aus nur relativ eingeschränkt sichtbar, aber von benachbarten Höhenlagen sind Sichtbeziehungen gegeben. Da diese Blickpunkte in größerer Entfernung liegen, fallen weniger die Gebäude selbst ins Auge, als Dächer, die sich farblich stark von der Umgebung absetzen. 9.3 FESTSETZUNGEN ZUR GRÜNORDNUNG Die Festsetzungen zur Grünordnung beschränken sich auf die Festsetzungen der Hoch- stammpflanzungen und abschirmende Hecken. Ansonsten sollen die Funktionsbereiche nicht durch zusätzliche Pflanzmaßnahmen auseinandergezogen werden und somit vergrößert wer- den. Die Pferdeweiden werden durch die Hochstämme als Lebensraum für die Avifauna auf- gewertet sollen aber ebenfalls nicht durch weitere Pflanzmaßnahmen in der Fläche reduziert werden. 18 Stand: 15.09.2020 BÖF
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 10 EXTERNE KOMPENSATION Die naturschutzrechtliche Kompensation wird kompakt außerhalb des Geltungsbereichs vor- gesehen und im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrags gemäß §1a Abs.3 Satz 3 BauGB dinglich gesichert. Es handelt sich um zwei intensiv ackerbaulich genutzte Flächen, die rund 600 m entfernt südlich des Bebauungsplangebiets liegen, die Flurstücke 42 und 40 in der Flur 10 der Gemarkung Günsterode. Die Flächen sollen in mäßig genutzte Frischwiesen umgewandelt werden. Die Maßnahme umfasst insgesamt rund 10.000 m². Abb. 10-1: Lage der externen Kompensationsflächen zum Bebauungsplangebiet Aufgestellt, Kassel den 15.09.2020 Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung, Kassel BÖF Stand: 15.09.2020 19
Bebauungsplan Nr. 108, "Auf der Röthe", Begründung 11 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS REGIONALVERSAMMLUNG NORDHESSEN (2009): Regionalplan Nordhessen AKP_STADTPLANUNG+ REGIONALPLANUNG (2010): Flächennutzungsplan Melsungen Internetseiten HLNUG: BodenViewer Hessen (www.bodenviewer.hessen.de) HLNUG: GruschuViewer Hessen (www.gruschu.hessen.de) HMUKLV: NaturegViewer Hessen (www.natureg.hessen.de) Gesetze und Verordnungen Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), neugefasst durch Bek. v. 3.11.2017 I 3634 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist 20 Stand: 15.09.2020 BÖF
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