FFH-Managementplanung im Naturpark Schlaubetal - Regionale Arbeitsgruppe FFH-Gebiet Pastlingsee in digitaler Form
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FFH-Managementplanung im Naturpark Schlaubetal 3. Regionale Arbeitsgruppe FFH-Gebiet Pastlingsee in digitaler Form Naturpark im Februar 2022 Schlaubetal
Natura 2000 Managementplanung - Pastlingsee Kartierung Gabriele Weiß Managementplanung Thea Dittmann rAG Anne Schindhelm Nutzergespräche Stephanie Grau Karten Marco Lack Thomas Martschei Zoologie Mario Luck Heinrich Hartong 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Natura 2000 Managementplanung - Pastlingsee 1. Einführung zur FFH-Managementplanung 2. Vorstellung der Lebensraumtypen, FFH-Arten und Maßnahmenvorschläge 3. Berücksichtigung der Stellungnahmen 4. Bearbeitungsstand und weiteres Vorgehen Blaue Schrift auf den Folien: verweist auf Kapitel oder Karten des Managementplanes (2. Entwurf), z. B. Kap. 1 Grundlagen 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Was ist Natura 2000 / FFH ? Natura 2000: EU-weites Netz aus Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten Fauna-Flora-Habitat (FFH) Vogelschutzrichtlinie (SPA) Richtlinie 92/43/EWG Richtlinie 79/409/EWG Ziel: Sicherung der Artenvielfalt in der EU durch Erhalt der natürlichen Lebensräume + wild lebenden Tiere und Pflanzen verbindliches EU-Recht, Deutschland Land Brandenburg muss diese Vorgaben in nationales Recht umsetzen 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Verteilung der Natura 2000 Gebiete Natura 2000 Gebiete EU: > 27.000 FFH- & Vogelschutzgebiete Brandenburg: 595 FFH-Gebiete, 27 Vogelschutzgebiete 18 % der Fläche, 6 % der Meeresfläche = Naturpark Schlaubetal 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
FFH-Managementplan von EU vorgeschriebener Naturschutzfachplan (Artikel 17, FFH-RL) für die Naturschutzbehörden verbindlich, für andere Behörden zu beachten bzw. zu berücksichtigen gegenüber Dritten nicht unmittelbar rechtsverbindlich Umsetzung von Maßnahmen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Eigentümer/Nutzer möglich, bzw. nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren Gegenstand der Managementplanung sind nach FFH-RL: Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I FFH-Arten der Anhänge II und IV naturschutzfachlich bedeutsame Arten Prüfung, was notwendig ist um günstigen Erhaltungsgrad der LRT & Arten wiederherzustellen oder zu bewahren Planung entsprechender Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Beispiele für Lebensraumtypen & FFH-Arten Anh. II in Brandenburg: 39 Lebensraumtypen & 44 FFH-Arten Anh. II 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
FFH-Managementplan -Ableitung der Maßnahmen Bewertung des Erhaltungsgrads (EHG) der FFH-Lebensraumtypen & Arten A – hervorragende Ausprägung günstiger EHG B – gute Ausprägung C – mittlere bis schlechte Ausprägung Verschlechterungsverbot : (Art. 6 FFH-RL, auch § 33 BNatSchG) A soll nicht B werden, B nicht zu C Ziel für A & B = Erhalt Ziel für C = Wiederherstellung mind. von B 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
FFH-Managementplan -Ableitung der Maßnahmen Bewertung des Erhaltungsgrads (EHG) der FFH-Lebensraumtypen & Arten A – hervorragende Ausprägung günstiger EHG B – gute Ausprägung C – mittlere bis schlechte Ausprägung Erhaltungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen verpflichtend freiwillig für das Land Brandenburg für das Land Brandenburg z.B. Ausgangsposition: z.B. Ausgangsposition: • C • B / A (ohne akute • B (Verschlechterungsgefahr) Verschlechterungsgefahr) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Inhalte eines Managementplans • Gebietsbeschreibung • Bestandserfassung & Bewertung von Arten & Lebensräumen • Ziele und Maßnahmen • Umsetzungskonzeption für Erhaltungsmaßnahmen • umfangreiches Kartenwerk: Schutzgebietsgrenzen & Landnutzung, Bestand, Maßnahmen • Maßnahmenblätter 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
FFH-Gebiet „Pastlingsee“ © A. Schindhelm
Gebietsübersicht - FFH-Gebiet Pastlingsee Fläche: 61,0 ha Seit 2000 als FFH-Gebiet gemeldet Kap. 1 Grundlagen (GEOBASIS –BB-BE DTK25) Naturpark Schlaubetal FFH-Gebiet / NSG (GEOBASIS – BB-BE DTK100, NP Schlaubetal) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Steckbrief – FFH-Gebiet Pastlingsee Größe: Fläche: 61,0 ha / identisch mit NSG-Grenze Entstehung: - nach der letzten Eiszeit (Weichsel) - reliktisches Bodeneis verzögert abgetaut - Sackung der Oberfläche - Senke / Hohlform füllt sich mit Wasser - Verlandungs- und Vermoorungsprozesse FFH-Arten & LRT: - 5 FFH-Lebensraumtypen - 2 naturschutzfachlich bedeutsame Arten Gebietssicherung: - NSG-VO (2003) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Steckbrief – FFH-Gebiet Pastlingsee Wasserstände im FFH-Gebiet Pastlingsee (2002-2020) Ursachen: Nadelforste Klimatische Wasserbilanz - Klimawandel Bergbau seit 2002 Überwachung der Wasserstände von Pastlingsee, mineralischem GWL 150 und Torf-GWL 100 Wassereinleitung in Pastlingsee seit 2015 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Gebietsübersicht – Wassereinleitung Wasserstände im FFH-Gebiet Pastlingsee (1.10.2015 bis 2.3.2021) Orientierungswasserstand: 62,0 mNHN (erreicht im Frühjahr 2021) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Lebensraumtypenkartierung Karte 2 Alle LRT sind maßgeblich / der EU gemeldet diese sind Gegenstand der Planung ca. 21 ha / ca. 35 % des FFH-Gebiets Hintergrundkarte DGM Laserscan (GeoBasis Brandenburg) LRT 3150 – eutrophe Gewässer LRT 91D0* - Moorwälder LRT 4030 – Sandheiden FFH-Grenze LRT 7140 – Übergangsmoore LRT 7210* – Schneidenried 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Faunatypenkartierung Karte 3 Schlingnatter (Coronella Kleiner Wasserfrosch austriaca): (Rana lessonae): Kartierung mit mehreren Kartierung Kontrollen kein Nachweis Nachweis 2018 (Naturwacht) Lebensraumpotential für © Mathias Lohr vergraster Randbereich des © Frank Grawe zwei Habitatflächen Habitat Moores Habitat / keine Untersuchungsfl. Maßnahmenplanung Untersuchungsfl. Maßnahmenplanung Bleche Zusätzlich Sonderfallart (Datenrecherche): Maßnahmenplanung 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser LfU, Kap. 2.2.4.1. Redaktioneller Fehler 1. Einheit der Mengenangabe nicht korrekt: Änderung von „478 mg/l“ zu W13 / S. 87 „478 µg/l“ 2. Hinweis ist korrekt LBGR Gesamtes Einheitliche, klare Nennung 1. im gesamten Planwerk wird die einheitliche Bezeichnung Dokument des Hauptbetriebsplan „Hauptbetriebsplan 2020-2023 (Auslauf) des Tagebaus Jänschwalde“ (HBP) verwendet 2. Hinweis ist korrekt Einleitung / Literaturangabe zum 1. Querverweis gelöscht S. 7 Querverweis LBGR 2006 2. Hinweis ist korrekt nicht aufgelistet Literaturverz Redaktioneller Fehler 1. Änderung der Literaturangabe von „i.A. des Landesamtes für Boden, eichnis Geologie und Rohstoffe Brandenburg“ zu „i.A. des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg“ 2. Hinweis ist korrekt 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kap Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser itel Gemeinde Kap. Unkorrekte 1. Überarbeitung des Kapitels: „Im Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung vertreter 1.3.6 RPG zur Oderland-Spree (RPG Oderland-Spree 2018) wurden Eignungsgebiete für die / S. Planerstellu Windenergienutzung festgelegt. Im Umfeld des Pastlingsees gibt es kein Windeignungsgebiet 32 ng inkl. (HVM 2017).“ Wird wie folgt geändert: „Der sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung Eignung des Lausitz-Spreewald (sTRP der RPG Lausitz-Spreewald) wurde 2020 für ungültig erklärt. Ein Gebiets zur integrierter Regionalplan, in welchem auch Eignungsgebiete für die Windenergienutzung Windenergie ausgewiesen werden sollen, befindet sich aktuell in Bearbeitung (RPG Lausitz-Spreewald nutzung 2021).“ Sowie eine neue Quelle im Literaturverzeichnis hinzugefügt: RPG LAUSITZ- SPREEWALD (2021): Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung zur Aufstellung des Integrierten Regionalplanes Lausitz-Spreewald „Scoping-Papier“. – https://region-lausitz- spreewald.de/visioncontent/mediendatenbank/scopingpapier.pdf (abgerufen am 14.12.2021) 2. Hinweis ist korrekt Kap. Greifvögel 1.Anpassung der Aufzählung von Greifvogelarten, die als jagdbares Wild gelten: „Als weiteres 1.4.4 als jagdbares Wild wurde See- und Fischadler und Rohrweihe genannt, wobei für Greifvogelarten ./ jagdbares eine ganzjährige Schonzeit in Brandenburg gilt.“ Wurde geändert zu „Als weiteres jagdbares S.34 Wild Wild wurde als Habichtartige Seeadler und Rohrweihe genannt, wobei für alle Greifvogelarten eine ganzjährige Schonzeit sowie die Verpflichtung zur Hege in Brandenburg gilt.“ 2. Hinweis ist teilweise korrekt. Habichtartige (Seeadler und Rohrweihe inbegriffen) gelten laut §2 BJagdG als jagdbares Wild bzw. unterliegen dem Jagdgesetz. Es gilt jedoch generell für alle Greifvögel (Habichtartige und Fischadler) eine ganzjährige Schonung. Das Jagdgesetz schreibt auch eine Hege der Habichtartigen vor. 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kap Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser itel Gemeinde Kap. Redaktioneller Fehler 1. Die Nummerierung des Kapitels Gewässerunterhaltung und vertreter 1.4.5 Wasserwirtschaft ist neu angepasst: Änderung von 1.4.4. zu 1.4.5. . 2. Hinweis ist korrekt Kap. Zielwasserstand des Sees ist 1.Der Begriff „Zielwasserstand“ wird im gesamten Dokument durch den 1.4.5 Orientierungswert, kein Begriff „Orientierungswasserstand“ ersetzt. ./ Zielwert 2. Hinweis gibt neue, relevante Informationen: Laut Aussage des S.34 Bergbaubetreibers (22. Gesprächsrunde – Erhalt der Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaues Jänschwalde am 18.11.2021) orientiert man sich an einem Seewasserstand von 62 mNHN. In der wasserrechtlichen Erlaubnis wird es explizit nicht als Zielwert formuliert. Bergbaube redaktionelle Hinweise redaktionelle Hinweise zur Kenntnis genommen und geändert treiber Kap. Abschnitt über Tertiäre 1. Änderung im Text: entsprechender Absatz wurde gelöscht 1.1.3 Braunkohlegewinnung in der 2. Allgemeine Erklärung zum regionalen Abbau der Braunkohle, kann im / S.6 Region im Kapitel Geologie Kapitel zur Geologie verbleiben, sofern man Nutzer nicht nennt und Geomorphologie. Besser im Kapitel zur Nutzung? Kap. Geolog. Aufbau des 1. Änderung im Text: Quelle gIR 2018 angeführt 1.1.3 Pastlingsees hinreichend 2. Hinweis korrekt / S.7 untersucht 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kap Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser itel Bergbaube Kap. Hydrol. Verbindung GWLK 1 1. Änderung im Text: Querverweis auf Abb. 6 Der HYK50 angeführt, treiber 1.1.3 und 2, auf geologische geologische Struktur im FFH-Gebiet wird an mehreren Stellen im Text / S.9 Struktur eingehen. beschrieben (z.B. S.7 oder S.9) 2. Hinweis korrekt Kap. Nachbergbaulicher 1. Änderung im Text: „vorzeitigen“ wird durch „planmäßigen“ ersetzt 1.1.3 Grundwasserstand 2. Hinweis korrekt / S.12 Kap. Begrifflichkeiten zu GWkörper 1. Änderung im Text: „(künstliches/natürliches) Grundwasser-EZG“ ersetzt 1.1.3 und GW-EZG durch „Grundwasserleiterkomplex“ bzw. „Grundwasserkörper des GWLK 2“ / bzw. „Grundwasserteileinzugsgebiet des GWLK 1“ S.13 2. Hinweis ist korrekt Kap. Ausdehnung postglaziäres 1. Änderung am Text: „noch“ gelöscht 1.1.3 Gerinne 2. Hinweis gibt keine neue Information / S.13 Kap. Messrohr des Z GWL ohne 1. Änderung am Text: Querverweis zur Quelle zum Trockenliegen des Z 1.1.3 Daten seit 2011 GWL eingefügt „(LBGR 2021)“ / 2. Streichung des Satzes nicht nötig, sofern Quelle den Umstand bestätigt S.14 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapit Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser el Bergb Kap. Berechnungen zu 1.Änderung im Text: neu hinzugefügt wurde: „Die Gewässerverdunstung des aubetr 1.1.3 / Versickerungsanteile Pastlingsees wurde von Juli bis Oktober 2016 gemessen, im Zeitraum von 1997 – 2015 eiber S.14 n nach gIR 2018 berechnet. Diese Werte wurden verwendet um mit Hilfe eines Grundwasserströmungsmodell die Versickerung aus dem Pastlingsee abzuleiten. Um einen Einfluss des Bergbaus auf die Gewässerentwicklung im Pastlingsee abzuschätzen, wurden Modellergebnisse für den Istzustand mit denen eines bergbauunbeeinflussten Zustandes verglichen. Im Ergebnis ist von einer bergbaulichen Beeinflussung ab ca. 2006 auszugehen. Darüber hinaus zeigt die Gegenüberstellung der Modellergebnisse abweichende Wasserstände von 1,0 – 1,2 m zum modellierten Ist- Zustand im Pastlingsee ab Ende 2009. Die reale Wasserstandsabnahme um 2,3 m von 1997 bis 2015 wird 43 - 51% der bergbaulichen Beeinflussung zugeschrieben. Ohne diesen bergbaubedingten Versickerungsanteil hätte der Wasserstand im Pastlingsee nach Modellberechnungen Ende 2015 ca. 62,0 mNHN betragen (schriftl. Mitteilung LEAG 2021). gIR (2018) ermittelte folgende Versickerungsraten (Tab. 5):“ Gelöscht wurde: „Beide Größen wurden von GIR (2018) berechnet und mit Kurzzeit-Messdaten validiert. Dabei zeigte sich, dass der berechnete Verdunstungsanteil am Wasserhaushalt zu hoch angesetzt war und ein bedeutender Teil in den mineralischen Untergrund versickert. Dieser Versickerungsanteil führte ab 2001 mit Beginn der bergbaulichen Grundwasserabsenkung zu der, ansonsten nicht zu erklärenden Wasserstandsabnahme im See und Torfgrundwasserleiter. Danach ermittelte GIR (2018) folgende Versickerungsraten (Tab. 5):“ 2. Hinweis gibt neue Information 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapit Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser el Bergb Kap. Ausdehnung des 1.Änderung im Text: „Zur Modellierung der EZG-Ausdehnung lag im Vergleich zum eben aubetr 1.1.3 / Moor-EZG basiert genannten Moor-EZG ein höher aufgelöstes Digitales Geländemodell (DGM) vor.“ eiber S.14 auf zwei 2. Hinweis gibt neue Information unterschiedlich aufgelösten DGMs Kap. Streichung des 1. Änderung im Text: Quellenverweise „(SGL 2018, KIfL 2019)“ eingefügt 1.1.3 / Satzes, dass 2. Streichung des Nebensatzes / Hinweis wäre nicht korrekt. FFH-VU zeigte 2018 S.15 Stützungswasser Gesamtphosphatgehalt von 478 µg/l im Stützungswasser, SGL Gutachten zeigte 2017 höheren Gesamtphosphatgehalt von 37 µg/l im Seewasser Phosphatgehalt als Seewasser hat. Kap. Bergbaueinfluss im 1. Änderung im Text: von „Durch großflächige Wasserdefizite aufgrund der 1.1.3 / Moorschutzrahmenpl Grundwasserabsenkung durch hohen Wasserbedarf der Nadelforste und Bergbau ist S.15 an nicht explizit der Moorkörper bereits damals stark eingesenkt und der Randquellsumpf ist nur noch benannt rudimentär vorhanden.“ Zu „Aufgrund der Wasserdefizite, auch aufgrund eines hohen Wasserbedarf der Nadelforste in der unmittelbaren Umgebung, wurden Maßnahmen zum Waldumbau sowie verschiedene Maßnahmen im unter- und oberirdischen Einzugsgebiet des Moores für nötig erachtet. Schon damals war der Moorkörper bereits stark eingesenkt und der Randquellsumpf nur noch rudimentär vorhanden.“ 2. Hinweis ist korrekt 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapit Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser el Bergb Kap. Streichung des 1. Änderung im Text: Quellenverweise „(SGL 2018, KIfL 2019)“ eingefügt aubetr 1.1.3 / Satzes, dass 2. Streichung des Nebensatzes / Hinweis wäre nicht korrekt. FFH-VU zeigte 2018 eiber S.15 Stützungswasser Gesamtphosphatgehalt von 478 µg/l im Stützungswasser, SGL Gutachten zeigte 2017 höheren Gesamtphosphatgehalt von 37 µg/l im Seewasser Phosphatgehalt als Seewasser hat. Kap. Vorgänge im 1. Änderung im Text, hinzugefügt wird „und großflächig verbreiteter Basisschluff 1.1.3 / Holozän (Feinmaterial)“ S.15 2. Hinweis gibt mehr Information Kap. Rückstaueffekt des 1. Änderung im Text, eingefügt wurde Querverweis „(gIR 2018, vgl. Absatz zu Moor- 1.1.3 / GW in Abhängigkeit /Feuchtgebiets-EZG, S. 14).“ S.17 von Mudde – und 2. Hinweis bietet mehr Struktur/Klarheit Torfschichten Kap. Lokalklimatische 1. Änderung im Text: Quelle hinzugefügt: „(ArcEGMO-Modell).“ 1.1.3 / Niederschläge höher 2. Lokalklimatische, höhere Niederschläge laut ArcEGMO Modellierung auf Basis der S.18 als im Umfeld oberird. EZG und reliefbedingt (Stauwirkung für SW-Wetterlagen) Kap. Messung des lokalen 1. Änderung im Text: Querverweis zur BTU Messreihe eingefügt (BTU Cottbus 2021) 1.1.3 / Klimas am 2. Messung erfolgt seit 2013 durch BTU Cottbus. Diese Messreihe ist für klimatische S.18 Pastlingsee Aussagen natürlich zu kurz. Diese lokalklimatischen Besonderheiten aufgrund des Reliefs und der Oberfläche gelten für alle wassergefüllten Hohlformen unter unseren Klimabedingungen. 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapit Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser el Bergb Kap. Vergleich der 1. Änderung am Text: Vergleich mit Messreihe der Lasszinswiesen gelöscht: „Während aubetr 1.1.3 / Jahresdurchschnittst die Jahresmitteltemperatur im FFH-Gebiet für den Zeitraum 1961-1990 noch bei 8,9°C eiber S.18 emperaturen (interpoliert) lag, betrug sie für den Zeitraum 2014 bis 2021 schon 9,5°C. Er liegt damit etwas niedriger als im Mittel für die Region Spree-Neiße im Zeitraum 1981-2010 mit 9,7°C (Tab.8).“ Geändert zu „Während die Jahresmitteltemperatur am Pastlingsee für den Zeitraum 1961-1990 noch bei 8,9°C (interpoliert) lag, betrug sie für die Region Spree-Neiße im Zeitraum von 1981-2010 schon 9,7°C. (Tab.8)“ 2. Hinweis ist korrekt Kap. 20-Jahresvergleich 1. Änderung am Text: Vergleich der Messperioden zur Jahrestemperatur wird 1.1.3 / der Temperatur- konkretisiert: „(zwischen den Perioden 1961-1990 und 1981-2010)“ zu „(zwischen den S.19 Messreihe zwei Mess-Perioden 1961-1990 und 1981-2010 des LK SPN)“ 2. Hinweis fordert Konkretisierung Kap. ArcEGMO und PIK 1. Änderung am Text: Vergleich der Daten vom PIK für den LK SPN mit den ArcEGMO 1.1.3 / Datenvergleich der Daten für den Großen Seegraben gelöscht: „Damit liegen die Werte der S.20 GW-Neubildungsrate Grundwasserneubildung noch deutlich unter den für die Region Spree-Neiße angegebenen Werten von ca. 120 mm/a (PIK KFO 1971-2000).“ 2. Hinweis ist korrekt Kap. NSG-Grenzen 1. Änderung am Text: Abbildung 17 überarbeitet 1.2.1 / flächengleich mit 2. Hinweis ist korrekt S.24 FFH-Gebiet 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapit Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser el Bergb Kap. Erhaltungsziele des 1. Änderung am Text: Löschung des Teils „des ehemaligen Truppenübungsplatzes auf aubetr 1.2.4 / SPA der Lieberoser Endmoräne“, ergänzt durch „der einzigartigen Landschaft des eiber S.27 Spreewaldes, der angrenzenden Teich- und Niederungsgebiete“ 2. Hinweis ist korrekt, der Pastlingsee liegt nicht im Bereich des Truppenübungsplatzes Kap. Bergbau- 1. Änderung im Text: gelöscht wird „und Bergbau“ sowie neu eingefügt „Ab dem Jahr 1.3.5. Beeinflussung war 2006 wird der Wasserhaushalt im Gebiet darüber hinaus auch nachweislich durch die / zum Zeitpunkt der bergbaubedingte Grundwasserabsenkung beeinträchtigt (gIR 2018).“ S.31/ Veröffentlichung des 2. Hinweis korrekt 32 Moorschutzrahmenpl ans noch nicht nachgewiesen Kap. Waldumbau (Pas 2 1. Änderung im Text: an „natürliche Weiterentwicklung“ wird hinzugefügt „im Gebiet.“ 1.3.6. SBM) zur natürlichen 2. Hier wird die Zulassung zum HBP 2020-2023 (Auslauf) Jänschwalde zitiert (vgl. / S.33 Weiterentwicklung Zulassung S. 38) Kap. Maßnahmenkonzept/ 1. Änderung im Text: „von der Gemeinde Schenkendöbern Restitutionsmaßnahmen für 1.4.1 / -umsetzung das NSG Pastlingsee beauftragt, die vom Bergbaubetreiberin umgesetzt wurden“ wird S.33 Restitutionsmaßnah ersetzt durch „Restitutionsmaßnahmen durch den Bergbautreibenden konzipiert und in men im Jahr 2007 Abstimmung mit den Fachbehörden und der Gemeinde Schenkendöbern umgesetzt“ 2. Hinweis ist korrekt. 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapit Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser el Bergb Kap. Entbuschungen des 1. Änderung am Text: neu eingefügt „im Jahr 2020“ aubetr 1.4.1 / Auftragnehmers 2. Zur zeitlichen Einordnung, wann der Auftragnehmer die Entbuschungen durchgeführt eiber S.33 hat Kap. Forstlich 1. Änderung am Text „Forstlich eingerichtet sind nur die Privatwälder, die“ gelöscht 1.4.3 / eingerichtete 2. Privatwälder sind nicht zwangsläufig forstlich eingerichtet, auch wenn sie auf der FGK S.33 Flächen dargestellt sind. Kap. Hegegemeinschaften 1. Änderung am Text: „bejagt“ wird ersetzt durch „betreut“ 1.4.4 / jagen nicht 2. Hinweis korrekt S.34 Kap. Absatz zur 1. Änderung am Text: „Weiterhin ist der mechanische Holzeinschlag und das Rücken 1.4.4 / Afrikanischen untersagt.“ Gelöscht. Keine weitere Änderung im Absatz zur Afrikanischen S.34 Schweinepest ist Schweinepest. nicht relevant für den 2. Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest im Gebiet ist von höchster Aktualität MP und beeinflusst die Schwarzwildpopulation und folglich die Frequentierung der Der Holzeinschlag ist Moorflächen. Der Hinweis, dass der Holzeinschlag wieder gestattet ist, ist korrekt. wieder gestattet. Kap. Wasserrechtliche 1. Änderung am Text: „resp. in das westliche Randlagg des Pastlingmoores falls dies 1.4.5 / Erlaubnis bezieht erforderlich wird“ gelöscht S.35 sich nur auf die 2. Hinweis korrekt Einleitung von Wasser in den See 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapit Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser el Bergb Kap. Tabelle zur 1. Änderung der Übersichts-Tabelle zur Eigentümer Struktur, sowie Beschreibung derer: aubetr 1.5 / Eigentümerstruktur Spalte zum Anteil des Bergbaubetreibenden gelöscht und dem Privatbesitz zugeordnet; eiber „58%“ geändert zu „72%“ S.37 2. Hinweis korrekt UWB, Kap. Trinkwasserentnahm 1. Änderung im Text: „durchschnittlich“ ersetzt durch „maximal“ LK 1.1.3./ e ist maximal 1500 2. Hinweis ist korrekt Spree- S.12 m³/d Neiße * Zur Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie © S. Grau
Maßnahmen auf Gebietsebene Kap. 2.1. Ziel: Verbesserung und Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes im FFH-Gebiet Erhaltungsmaßnahmen Kürzel Maßnahmenbeschreibung Abstimmungsergebnis W105 Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstands - hier: Bergbaubetreiber Einleitung von Stützungswasser, Monitoring F86 Waldumbau der Kiefernforste zu Laubmischwäldern Land, Private (höhere Grundwasserneubildung) Bergbaubetreiber J1 Reduktion der Schalenwilddichte bei Bedarf LWaldG (Umbau ohne Zäunung) Zustimmung ausstehend Ablehnung 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene – Wassereinleitung Maßnahme LEAG PAS 2 SM + PAS 2 SBM / W105 FFH-MP Umsetzung: Einleitung von Grundwasser Beginn 1.10.2015 (WRE GWV-SPN) seit 2018 (Anordnung LEAG), seit März 2021 (WRE LEAG) Ziele: Verluste ausgleichen KIfL 2019 Wasserstand stabil halten Rücklaufen in Moorkörper Aufschwimmen des Moorkörpers Vernässung der westlichen Moorbereiche Orientierungswasserstand: 62,0 mNHN Überwachung / Monitoring Stand 2021: Aufschwimmen des zentralen Moores + Kiefermoorwald bei Bedarf: techn. Wasseraufbereitung zur Phosphat-Elimination bereit – Trophie-Index >3,5 Wassereinleitung am westl. Moorrand (Randlagg) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene – Waldumbau Maßnahme LEAG PAS 4 SBM / F86 FFH-MP (KIfL 2019) Umsetzung: Umbau auf 20 ha drei Etappen mit ja ca. 7 ha PAS 4 SBM Fläche außerhalb FFH-Gebiets in Kooperation mit Landesforst V.a. 25-30-jähriger Kiefernforst partielle Auflichtung durch Schneisen Naturverjüngung, Anflug 1ha Kiefer-Altbestand hier Voranbau HBU, TKI – Pflanzung Zeitraum: Vorgabe: 2020 bis 2022 Beginn Herbst 2021 KifL 2019 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Nutzer Gesamtes Begriff „Angelsport“ ist 1. Änderung im Text: „Angelsport“ wird ersetzt durch „Angelfischerei“ Dokument veraltet 2. Hinweis ist korrekt LBGR Kap. 2.1 / S. Beginn der Einleitung durch 1. Bergbaubetreiber leitet seit 01.01.2019 Stützungswässer ein: 73 Bergbaubetreiber Änderung von „seit 2018“ zu „seit 01.01.2019“ 2. Hinweis ist korrekt Kap. 2.1 / S. Einleitungsmenge nicht 1. Menge des gehobenen Wassers liegt bei täglich maximal 768 m³: 73 korrekt Änderung von „786“ zu „768“ 2. Hinweis ist korrekt Kap. 2.1 / S. Nennung der 1. Nebenbestimmungen der Zulassung zum HBP sind keine 73 Nebenbestimmungen zum Paragraphen (§): Das §-Zeichen wird 2x gelöscht HBP 2. Hinweis ist korrekt Kap. 2.1.1. /. Gesamtes Kapitel zu 1. Pastlingsee ist
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Landesb Kap. 2.1 / Hydrologisches Monitoring 1. Absatz zum Monitoring des Bergbaubetreibers wird ergänzt: „Aus üro S.73 durch Bergbaubetreiber naturschutzfachlicher Sicht muss das Monitoring ein verstärktes anerkan Augenmerk auf die Auswirkungen auf die Schutzgüter der FFH-RL nter (LRT, Arten) richten.“ Wird ergänzt zu „Aus naturschutzfachlicher Sicht Natursch utzverbä muss das Monitoring ein verstärktes Augenmerk auf die Auswirkungen nde GbR auf die Schutzgüter der FFH-RL (LRT, Arten) richten und auch nach dem Abschalten der Pumpen im Tagebau zwischen Jänschwalde Ost und Taubendorf weitergeführt werden.“ 2. Hinweis gibt neue Information, Konkretisierung Bergbau Kap, 1.6.1 Die Unterscheidung von 1. Änderung im Text: „(ZIMMERMANN & HERRMANN 2007)“ als betreiber Forsten und Wälder ist zu Querverweis eingefügt, sowie im Literaturverzeichnis die S.39 Unterlassen Quellenangabe „ZIMMERMANN, F. & A. HERRMANN (2007): Biotopkartierung Brandenburg, Band 1: Kartierungsanleitung und Anlagen. 3. Auflage - Hrsg. LfU - Landesamt für Umwelt“ 2. Die Unterscheidung zwischen Forst und Wald ist von naturschutzfachlicher Bedeutung, sowie Bestandteil der vom LfU beauftragten selektiven Biotopkartierung für das FFH-Gebiet und wird hier allgemein zur Beschreibung der kartierten Biotoptypen verwendet. Vgl. Kartierungsanleitung der Biotopkartierung Brandenburg vom LfU 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Bergbau Kap. 2.1 Bergbaubedingte Schäden vs. 1. Änderung am Text: „Schäden“ wird ersetzt durch betreiber / Beeinträchtigungen „Beeinträchtigungen“ S.72 2. Erhebliche Beeinträchtigungen durch den Tagebau wurden in der Zeit von 2004-2019 ausgeschlossen. Da zukünftige erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, wurden Schadensbegrenzungsmaßnahmen auferlegt Kap. 2.1 Verweis auf genannte 1. Änderung am Text „Kap. 1.3.7“ zwei Mal ersetzt durch „LBGR / Nebenbestimmungen im Kap. 2020a“ 1.3.7 S.72 2. Hinweis korrekt Kap. 2.1 Eigentumsverhältnisse 1. Änderung im Text: entsprechender Abschnitt wird gelöscht / 2. Hinweis korrekt S.73 Kap. 2.1 Erste Waldumbaumaßnahmen 1. Änderung im Text: „aber die Bäume belassen“ ersetzt durch „nur / einzelne Individuen“ sowie neu ergänzt „der dann durch einen Wildzaun vor Verbiss geschützt wird.“ S.73 2. Hinweis gibt mehr Information 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Bergbau Kap. Nennung der 1. Änderung im Text: „Bis 2020 konnten auch vom Landesbetrieb Forst betreiber 2.1.2 / Fördermöglichkeiten für LFB Projekte zur Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft im Landeswald bei der ILB beantragt werden (ELER-Verwaltungsvorschrift MLUL S.76 2019). Inwieweit dies auch weiterhin möglich sein wird, ist zum aktuellen Stand (Frühjahr 2021) nicht absehbar.“ gelöscht 2. Hinweis ist korrekt, da LFB kein Flächeneigentümer innerhalb der FFH-Gebietsgrenze ist. Kap. 2.6/ Änderung der 1. Änderung im Text entsprechender Abschnitt wurde gelöscht Eigentumsverhältnisse im S.94 2. Hinweis ist korrekt Kiefernforst 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapit Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser el UWB, Kap. Priorisierung der 1.Änderung im Text, Absatz neu hinzugefügt: „Ausblick und verbleibendes LK 2.6/ Wasserentnahmen, Konfliktpotential Spree- S.97 falls mengenmäßiger Neiße In Anbetracht der sich wahrscheinlich weiter zuspitzenden Wasserknappheit in der Zustand des Region, bedingt durch Klimawandel und den vorrausichtlich bis ins Jahr 2032 Grundwasserleiters anhaltenden Betrieb der Pumpen im Förderraum Jänschwalde sowie den weitere 30 gefährdet Jahre andauernden Grundwasserwiederanstieg, wird bereits jetzt von den Wasserbehörden des Landes darauf hingewiesen, dass eine Wassereinleitung zur Stützung des Pastlingsees nicht dauerhaft gewährleistet ist. Es wird durch die untere Wasserbehörde des LK Spree-Neiße eingeschätzt, dass jegliche Wasserentnahmen aus dem Grundwasserleiter zukünftig zu einer Gefährdung seines mengenmäßigen Zustandes führen könnte und deshalb eine Evaluierung der Grundwasserentnahmen notwendig wäre. Erste Priorität wird eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser haben (schr. Mitt. UWB, LK SPN, 2022). Es wird davon ausgegangen, dass in der Region zukünftig nur noch wenige ausgewählte wassergebundene Schutzgüter innerhalb (wie außerhalb) von FFH-Gebieten durch Wassereinleitungen gestützt werden können. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Priorisierung dieser wassergebundenen Schutzgüter in Brandenburg, wie auch in Deutschland und der EU….. (siehe nächste Folie) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapite Inhalt Entscheidung/Begründung * fasse l r UWB, Kap. Priorisierung …. Zudem empfiehlt es sich, in Regionen mit mengenmäßig schlechten Grundwasserkörpern LK 2.6/ der ein dauerhaftes hydrologisches und biotisches Monitoring der wassergebundenen Spre S.97 Wasserentnah Schutzgüter v.a. mit Stützungswassereinleitung zu installieren und das Vorgehen bei e- men, falls Maßnahmenbedarf zu regeln. In der Bergbauregion sind vertragliche Regelungen Neiß e mengenmäßige anzustreben, in denen das Monitoring für die Zeit nach dem Abschalten der Pumpen am r Zustand des Tagebau angepasst und festgeschrieben und die Zuständigkeiten von Bergbautreibenden und Grundwasserlei Land Brandenburg geklärt werden. ters gefährdet Wichtig bei der Dokumentation ist, dass alle erhobenen (Roh-)Daten und im Rahmen des Monitorings entwickelten geistigen Erzeugnisse (z.B. Modelle, Algorithmen, Programme) den Behörden und der Öffentlichkeit frei zugänglich sind und damit durch Dritte geprüft werden können.“ 2.Hinweis gibt einen Ausblick darauf, wie der Landkreis in Zukunft mit Wasserentnahmen zum Erhalt der wassergebundenen Schutzgüter in Zeiten einer negativen klimatischen Wasserbilanz umgeht. Gem Kap. Bitte um mehr 1. Mehr Kontrolle des Bergbaubetreibers durch das LfU kann nicht Thema des einde 2.6 / S. Kontrolle des Managementplans sein. In Kapitel 2.6. wurde im Anschluss des Konsultationsverfahrens der - 97 Bergbaubetreib Absatz „Ausblick und verbleibendes Konfliktpotential“ ergänzt. In diesem wird der Wunsch vertre ers seitens des nach mehr Transparenz der Daten formuliert. ter LfU 2. Hinweis gibt mehr Information 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 – Natürliche eutrophe Seen Kap. 1.6.2.1 Bestand Zielzustand Fläche EHG Fläche EHG (ha) (ha) Gesamt 10,6 C 10,6 C Habitatstrukturen: v.a. Wasservegetation eingeschränkt -> B Arteninventar: 4 Wasserpflanzen -> C Beeinträchtigungen: Langjährige Wasserspiegelabsenkung (C) Erhaltungsgrad auf Gebietsebne: C Angelnutzung, Fischbesatz, u.a. Karpfen (C) aktuell kein Besatz, kaum Angeln Erhaltungsmaßnahmen erforderlich kaum Baden um Verlust des LRT zu verhindern Folgen: beschleunigte Verlandung / Verlust Wasserkörper Offen liegende Schlammböden Entwässerungswirkung auf Moorkörper 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 – Maßnahmen Kap. 2.2.1 Ziel: Flaches, naturnahes, schwach eutrophes Standgewässer ohne Faulschlammbildung mit typischer Wasser- und Verlandungsvegetation Erhaltungsmaßnahmen Kürzel Maßnahmenbeschreibung Abstimmungsergebnis W105 Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstands von Gewässern – Wassereinleitung inkl. Monitoring ggf. Phosphateliminierung F86 Waldumbau zur Sicherung des Wasserhaushaltes W79 Angeln nur von vorhandenen Stegen Nutzer laufend W173 Beschränkung des Besatzes mit Fischen nach Art, Nutzer Menge und/oder Herkunft – entspr. NSG-VO / BbgFischG - maximaler Karpfenbestand 50 kg/ha Flachwasserzone W63 Bevorzugte Abfischung von benthivoren Friedfischen Nutzer (Karpfen, Schleie, Blei, Güster), ohne Ergänzung des Raubfischbestandes W77 Kein Anfüttern – laut NSG-VO verboten Nutzer E24 Keine Badenutzung – aktuell verboten Gemeinde S18 Rückbau von Steganlagen – nur nördlicher Stegabbau Gemeinde, Nutzer Zustimmung ausstehend Ablehnung 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 – Maßnahmen Ziel: Flaches, naturnahes, schwach eutrophes Standgewässer ohne Faulschlammbildung mit typischer Wasser- und Verlandungsvegetation Entwicklungsmaßnahmen Kürzel Maßnahmenbeschreibung Abstimmungsergebnis W70 Kein Fischbesatz Nutzer Zustimmung ausstehend Ablehnung 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Nutzer Kap.2.2.1.1 Maßnahme W77 (Verbote des 1. Keine Änderungen im Kap. 2.2.1.1., jedoch Änderungen im Kap. 2.6 /S.80 Zu- und Anfütterns) wird Ergebnisse der Erörterungen und Abstimmungen: „und der Verzicht auf abgelehnt das Anfüttern (W77) gilt bereits als allgemeine Praxis am Pastlingsee und wird demnach als zugestimmte Maßnahme aufgenommen“ wie folgt geändert „Der Verzicht auf das generelle An- und Zufüttern (W77) ist in der NSG-VO gesetzlich verankert, wird jedoch vom Fischereiausübungsberechtigten (LAVB) abgelehnt. Der Verband schlägt allerdings, entgegen der geltenden Gewässerverordnung, vor das Einbringen von Lockstoffen auf max. 500 g pro Angler pro Tag zu reduzieren.“, außerdem ist in Tabelle 57, in der Zeile zu W77 „zugestimmt“ durch „abgelehnt“ ersetzt. 2. Naturschutzfachlich wird das Einbringen von Nährstoffen in den LRT 3150 generell kritisch gesehen. Da das Verbot Tiere zu füttern oder Futter bereitzustellen bereits in der NSG-VO gesetzlich verankert ist, , wird die Erhaltungsmaßnahme weiterhin geplant, jedoch im Kap. 2.6. als vom LAVB abgelehnt beschrieben 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Nutzer Kap. Besatz mit Karpfen: bis 1. Änderung im Text: im gesamten Dokument „kein Karpfen“ durch 2.2.1.1/ vertretbarer Obergrenze von „maximaler Karpfenbestand 50 kg /ha Flachwasserzone“ ersetzt; S.80 Karpfenbestand mit 50 kg / ha „muss auf einen neuerlichen Besatz mit Karpfen verzichtet werden „ S.80 u.a. Flachwasserzone ist gestattet, ersetzt durch „orientiert sich der maximale Bestand der Karpfen an der somit wird Maßnahme W173 ökologisch vertretbaren Obergrenze für eutrophe Gewässer von 50 (Beschränkung des Besatzes mit kg / ha Flachwasserzone (ARLINGHAUS et al. 2017“; S.96) „dem Fischarten nach Art. Menge Verzicht auf einen Besatz mit Karpfen“ geändert zu „der vertretbaren und/oder Herkunft) zugestimmt Obergrenze für einen Karpfenbestand von 50 kg / ha Flachwasserzone“; Tab.56 in der Zeile zu W173 „k.A.“ durch „zugestimmt“ ersetzt. 2. Hinweis ist korrekt. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass ein Karpfenbestand von 50 kg / ha Flachwasserzone keine ökologischen Beeinträchtigungen des LRT 3150 nach sich zieht. Kap. 2.6/ W63 (Massive Abfischung von 1. Änderung im Text: „und dem zugestimmt“ ersetzt durch „jedoch Friedfischen): Maßnahme wird befürchtet der Landesanglerverband, dass die Nahrungsgrundlage der S.96 abgelehnt sich piscivor ernährenden Fischarten folglich stark beeinträchtigt wäre.“; sowie in Tab. 56 in der Zeile zu W63 „k.A.“ durch „abgelehnt“ ersetzt 2. Hinweis gibt mehr Information. 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Nutzer Kap. 2.6/ S18 (Rückbau der 1. Änderung im Text: „Der übergeordnete Landesanglerverband schlägt hingegen Steganlagen) und eine noch festzulegende Anzahl von Stegen vor.“ Hinzugefügt, sowie …Das Angeln S.96 W79 (Angeln nur nur von den Stegen aus (W79) gilt als allgemeine Praxis am Pastlingsee und wird von vorhandenen demnach als zugestimmte Maßnahme aufgenommen, „jedoch als konkurrierende Stegen) sind Maßnahme zum Rückbau einer Steganlage (S18) angesehen“ konkurrierende 2. Hinweis gibt mehr Information. Maßnahmen Gemein Kap. 2.6 / Maßnahme S18 1. Konkreter Vorschlag wird aufgenommen: Text ergänzt durch „Es sollte vielmehr devertr S. 97 (Rückbau von eine Lenkung der Erholungssuchenden stattfinden.“, außerdem wird am Ende des eter Steganlagen): Kein Kapitels 2.5 unter „Verbleibendes Konfliktpotential“ folgender Absatz ergänzt: Rückbau , da so „Darüber hinaus besteht Konfliktpotential bei der nicht dringlichen, aber sinnvollen eine bessere Umsetzung des Rückbaus der nördlichen, eingewachsenen Steganlage (S18), was Lenkung des zur Beruhigung der Röhrichtzone geplant wurde. Da sowohl die lokalen Nutzer als Erholungssuchende auch die Eigentümer des Gewässers diese Erhaltungsmaßnahme für den LRT 3150 n möglich ist. ablehnen, scheint eine Umsetzung unrealistisch.“ 2.Hinweis gibt mehr Information Kap. 2.6 / Maßnahme E24 1. Konkreter Vorschlag wird aufgenommen, Text wird ergänzt durch „Aus Sicht des S. 97 Keine Badenutzung Gemeinde-Vertreters ist es wünschenswert, wenn der Wasserstand des Pastlingsees mittelfristig wieder auf ein „badetaugliches“ Niveau ansteigt resp. über den Orientierungswasserstand von 62 mNHN, da der See zumindest eine lokale Bedeutung für die Naherholung und das Naturerleben hatte.“ 2.Hinweis gibt mehr Information 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Bergbaubetr Kap.1.6.2.1/ Sinkender Wasserstand 1. Änderung im Text: es wird hinzugefügt „und der klimatischen eiber von 2002-2015 von 2 m Entwicklung im Gebiet“ sowie zum Vergleich der Messwerte der S.45 Querverweis zur Quelle der 2. Messung 2015: „LBGR 2021a“ 2. Der aufgeführte Vergleich von zwei Messzeitpunkten (2002 vs. 2015) der gleichen Messstelle (19068) ist relevant, auf beide Quellen wird nun hingewiesen. Der Hinweis, dass auch die klimatische Entwicklung im Gebiet eine Rolle spielt, ist korrekt. Kap.1.6.2.1/ Wasserdefizit im See 1. Änderung am Text; neu eingefügt „und die klimatische Entwicklung“ durch Bergbau und S.46 2. Hinweis korrekt Klimatische Wasserbilanz Kap.1.6.2.1/ Aktuell hat LRT 3150 1. Änderung am Text; neu eingefügt „und einer größeren Fläche des eine größere Fläche als LRT“ S.46 zum Zeitpunkt der 2. Hinweis korrekt Kartierung u.a. Kap. ggf. 1. Änderung im Text: in allen Tabellen zu Erhaltungsmaßnahmen wird 2.2.1.1/ Phosphateliminierung der unter W105 „ggf.“ Phosphateliminierung hinzugefügt einzuleitenden Wässer S.80 2. Die Phosphateliminierung ist erforderlich, wenn der entspr. Grenzwert überstiegen wird. 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Bergbaub Kap. 1.6.4.1/ Zusammenhang 1. Änderung im Text: Querverweis „(BIOM 2018)“ auf Quelle „BIOM – etreiber Einleitung – BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGISCHE GUTACHTEN UND S.62 steigender BIOLOGISCHE STUDIEN (2018): Datenbogen Kleiner Wasserfrosch Fischbestand – (Rana lessonae), erstellt durch den Kartierer Mario Luck sinkende (unveröffentlichter Datenbogen zur beauftragten Kartierung im Rahmen Reproduktion des Kl. der Managementplanung)“ Wasserfrosches 2. Fische im See fressen Froschlaich. Logische Schlussfolgerung, da sich Fischbestand seit Einleitung 2015 erholt hat und sich rasant entwickelt wird mehr Froschlaich gefressen sofern vorhanden (gutachterlicher Einschätzung der Kartierer) UWB, LK Kap. 2.6/ S. 96 Gemeinde hat 1.Änderung im Text: neu hinzugefügt wird „Die Gemeinde besitzt seit Spree- wasserrechtliche 2007 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Instandhaltung Neiße Erlaubnis der der Steganlagen.“ Und „Die untere Wasserbehörde des LK Spree- Steganlagen, UWB Neiße stimmt der Entfernung der nördlichen Steganlage jedoch stimmt S18 (Rückbau grundsätzlich zu.“ einer Steganlage) zu * Zur Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 4030 – Trockene europäische Heiden Kap. 1.6.2.2 Bestand Zielzustand Fläche EHG Fläche EHG (ha) (ha) Gesamt 0,7 E 0,7 C Z = irreversibel gestört E Problematik nach Waldbrand 1992 im Kiefernforst Entwicklung einer Heide diese wurde in den SDB aufgenommen Aktueller Zustand Erhaltungsmaßnahmen Erhaltungsgrad auf Gebietsebne: erforderlich E forstlich eingerichtetes Kiefern-Stangenholz mit nur noch wenig Heidekraut Erhaltungsmaßnahmen erforderlich Standörtliche Gegebenheiten lassen eine um LRT wiederherzustellen Wiederherstellung des LRT zu 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 4030 – Maßnahmen Kap. 2.2.2 Ziel: lichter Heidekraut-Kiefernwald mit Begleitbiotop Heidekrautheide Erhaltungsmaßnahmen Kürzel Maßnahmenbeschreibung Abstimmungsergebnis F88 Waldweide Bergbaubetreiber Besitzer 2 Besitzer 3 O62 Mahd von Heiden Bergbaubetreiber Besitzer 2 Besitzer 3 Zustimmung ausstehend Ablehnung Heide-Biotop schneidet 3 Flurstücke im Verhältnis von ca. 1:1:1 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 4030 - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Bergbaubetreiber Kap. 1.8 / LRT 4030 aktuell 1. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Einstufung der Fläche als irreversibel kartierter EHG (Z) gestört (Z) ist ein fachlicher Fehler. Die Fläche wird zukünftig als S.70 Entwicklungsfläche geführt 2. Der LRT 4030 (Trockene europäische Heiden) kann durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Gehölzentnahme) wiederhergestellt werden. * Zur Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7140 – Übergangs- und Schwingrasenmoore Kap. 1.6.2.3 Bestand Zielzustand Fläche EHG Fläche EHG (ha) (ha) - A 9,0 A 2,9 B 1,8 C Ges 4,7 B 3,3 E 1,5 Z E = LRT-Entwicklungsfläche, Z = irreversibel Erhaltungsgrad auf Gebietsebne: B gestört LRT 1,0 C Erhaltungsmaßnahmen erforderlich 7150 um LRT auf EHG A zu verbessern, auch auf Entwicklungsflächen und in Begleitbiotopen Entwicklungsmaßnahmen erforderlich um im kartierten Moorwald den LRT 7140 wiederherzustellen (PID_4005) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7140 – Maßnahmen Kap. 2.2.3 Ziel: Schwingmoor-Regime mit Torfmoosdecken, ungestörtem Wasserhaushalt, hohem Wasserstand, Nährstoffarmut, geringem Gehölzaufwuchs Erhaltungsmaßnahmen Kürzel Maßnahmenbeschreibung Abstimmungsergebnis W105 Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstands von Gewässern – Wassereinleitung inkl. Monitoring ggf. Phosphateliminierung F86 Waldumbau zur Sicherung des Wasserhaushaltes W30 Partielles Entfernen der Gehölze auf 10 % Bergbaubetreiber Besitzer Gehölzdeckung (Erhalt von Gehölzgruppen) (Moorzentrum) Bergbaubetreiber (West-Moorbereich - Pas 3 SBM bis 30%) G30 Herausnahme nicht heimischer bzw. Bergbaubetreiber, Besitzer standortgerechter Arten (Brombeere) F112 Befahrung hydromorpher Böden mit Bergbaubetreiber, Besitzer moorschonender Technik (nur bei Frost) F31 Entnahme gesellschaftsfremder Baumarten (Rot- Bergbaubetreiber, Besitzer Eichen in der Krautschicht) Zustimmung ausstehend Ablehnung 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7140 – Maßnahmen Kap. 2.2.3 Ziel: Schwingmoor-Regime mit Torfmoosdecken, ungestörtem Wasserhaushalt, hohem Wasserstand, Nährstoffarmut, geringem Gehölzaufwuchs Zur Wiederherstellung des LRT 7140 im Biotop PID_4005 Entwicklungsmaßnahmen Kürzel Maßnahmenbeschreibung Abstimmungsergebnis W30 Partielles Entfernen der Gehölze auf 10 % Bergbaubetreiber Besitzer Gehölzdeckung (Erhalt von Gehölzgruppen) (West-Moorbereich - Pas 3 SBM bis 30%) O71 Beweidung mit Schafen und Ziegen Bergbaubetreiber, Besitzer G30 Herausnahme nicht heimischer bzw. Bergbaubetreiber, Besitzer standortgerechter Arten (Brombeere) F112 Befahrung hydromorpher Böden mit Bergbaubetreiber, Besitzer moorschonender Technik (nur bei Frost) F31 Entnahme gesellschaftsfremder Baumarten Besitzer (Grau-Erlen - Kontrolle) Zustimmung ausstehend Ablehnung 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7140 - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Bergbaubetreiber Kap. 1.6.2.3/ Trockenjahre 1. Änderung im Text: „2018/2019“ wird korrigiert zu „2018-2020“ S.52 2018-2020 2. Hinweis korrekt * Zur Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7210* – Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus Bestand Zielzustand Fläche EHG Fläche EHG (ha) (ha) Gesamt 0,16 C 0,16 B B 0,05 C 0,11 E 0,03 E = LRT-Entwicklungsfläche Beeinträchtigungen Entwässerung, Angelsteg (hoher Phosphatgehalt im eingeleiteten Wasser) Kap. 1.6.2.4 Erhaltungsgrad auf Gebietsebne: C Erhaltungsmaßnahmen erforderlich um LRT auf © Anne Schindhelm EHG B zu verbessern und Verlust des LRT zu verhindern auch auf Entwicklungsflächen und in Begleitbiotopen Entwicklungsmaßnahmen erforderlich 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7210* – Maßnahmen Kap. 2.2.4 Ziel: Von Schneide (Cladium mariscus) dominiertes Ried mit ungestörtem Wasserhaushalt, hohem Wasserstand, meso-/ eutrophem Wasser Erhaltungsmaßnahmen Kürzel Maßnahmenbeschreibung Abstimmungsergebnis W105 Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstands von Gewässern – Wassereinleitung inkl. Monitoring ggf. Phosphateliminierung F86 Waldumbau zur Sicherung des Wasserhaushaltes Entwicklungsmaßnahmen Kürzel Maßnahmenbeschreibung Abstimmungsergebnis E52 Absperrung durch Hindernisse am Ufer mit natürlichen Gemeinde Materialien Zustimmung ausstehend Ablehnung 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7210* - Berücksichtigung der Stellungnahmen Ver- Kapitel Inhalt Entscheidung/Begründung * fasser Bergbaubetreiber Kap. 2.2.4/ Nährstoffeinträge, die 1. Änderung am Text: „(vgl. Kap. 1.1.3)“ eingefügt den LRT 7210 S.86 2. Zu hohe Nährstoffeinträge resultieren aus der Einleitung mit nicht beeinträchtigen aufbereiteten Grundwasser, das nachweislich einen höheren Phosphatgehalt als das Seewasser hat * Zur Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte) 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 91D0* – Moorwälder Kap. 1.6.2.5 Bestand Zielzustand Fläche EHG Fläche EHG (ha) (ha) Gesamt 2,18 B 2,2 A B 1,39 C 0,79 Kiefernmoorwälder (Kie) im W E 0,85 Birkenmoorwald (Bi) im O E = LRT-Entwicklungsflächen Anne Schindhelm, 30.3.2021 Beeinträchtigungen Entwässerung, Mineralisation, Langnadelkiefer, wenig Totholz, Störzeiger, Begängnis Erhaltungsgrad auf Gebietsebne: B Erhaltungsmaßnahmen erforderlich um LRT auf EHG A zu verbessern Entwicklungsmaßnahmen erforderlich 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
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