FFH-Managementplanung im Naturpark Schlaubetal - Regionale Arbeitsgruppe FFH-Gebiet Pastlingsee in digitaler Form

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FFH-Managementplanung im Naturpark Schlaubetal - Regionale Arbeitsgruppe FFH-Gebiet Pastlingsee in digitaler Form
FFH-Managementplanung im Naturpark Schlaubetal
3. Regionale Arbeitsgruppe FFH-Gebiet Pastlingsee in digitaler Form

                                                                  Naturpark
im Februar 2022                                                  Schlaubetal
FFH-Managementplanung im Naturpark Schlaubetal - Regionale Arbeitsgruppe FFH-Gebiet Pastlingsee in digitaler Form
Natura 2000 Managementplanung - Pastlingsee

 Kartierung                                                         Gabriele Weiß
  Managementplanung                                                  Thea Dittmann
  rAG                                                                Anne Schindhelm
  Nutzergespräche                                                    Stephanie Grau

 Karten                                                             Marco Lack

                                                                     Thomas Martschei
 Zoologie                                                              Mario Luck

                                                                     Heinrich Hartong

 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
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Natura 2000 Managementplanung - Pastlingsee

  1. Einführung zur FFH-Managementplanung

  2. Vorstellung der Lebensraumtypen, FFH-Arten und
     Maßnahmenvorschläge

  3. Berücksichtigung der Stellungnahmen

  4. Bearbeitungsstand und weiteres Vorgehen

    Blaue Schrift auf den Folien: verweist auf Kapitel oder Karten des
          Managementplanes (2. Entwurf), z. B. Kap. 1 Grundlagen

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
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Was ist Natura 2000 / FFH ?

Natura 2000: EU-weites Netz aus Schutzgebieten zur Erhaltung
                      gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten

Fauna-Flora-Habitat (FFH)                                  Vogelschutzrichtlinie (SPA)
Richtlinie 92/43/EWG                                       Richtlinie 79/409/EWG

Ziel:
Sicherung der Artenvielfalt in der EU durch
Erhalt der natürlichen Lebensräume + wild lebenden Tiere und Pflanzen

 verbindliches EU-Recht, Deutschland
  Land Brandenburg muss diese Vorgaben in nationales Recht umsetzen

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Verteilung der Natura 2000 Gebiete

      Natura 2000 Gebiete

EU: > 27.000 FFH- & Vogelschutzgebiete              Brandenburg: 595 FFH-Gebiete, 27 Vogelschutzgebiete
 18 % der Fläche, 6 % der Meeresfläche                   = Naturpark Schlaubetal

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FFH-Managementplan

 von EU vorgeschriebener Naturschutzfachplan (Artikel 17, FFH-RL)

 für die Naturschutzbehörden verbindlich, für andere Behörden zu beachten bzw.
  zu berücksichtigen

 gegenüber Dritten nicht unmittelbar rechtsverbindlich

 Umsetzung von Maßnahmen nur nach
  vorheriger Zustimmung durch die Eigentümer/Nutzer möglich, bzw.
  nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren

 Gegenstand der Managementplanung sind nach FFH-RL:
                 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I
                 FFH-Arten der Anhänge II und IV
                 naturschutzfachlich bedeutsame Arten

 Prüfung, was notwendig ist um günstigen Erhaltungsgrad
  der LRT & Arten wiederherzustellen oder zu bewahren

 Planung entsprechender Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

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Beispiele für Lebensraumtypen & FFH-Arten Anh. II

                      in Brandenburg:
                     39 Lebensraumtypen & 44 FFH-Arten Anh. II

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FFH-Managementplan -Ableitung der Maßnahmen

 Bewertung des Erhaltungsgrads (EHG) der FFH-Lebensraumtypen & Arten

                     A – hervorragende Ausprägung
                                                                      günstiger EHG
                     B – gute Ausprägung
                     C – mittlere bis schlechte Ausprägung

                          Verschlechterungsverbot :
                          (Art. 6 FFH-RL, auch § 33 BNatSchG)

                      A soll nicht B werden, B nicht zu C
                      Ziel für A & B = Erhalt
                      Ziel für C = Wiederherstellung mind. von B

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FFH-Managementplan -Ableitung der Maßnahmen

 Bewertung des Erhaltungsgrads (EHG) der FFH-Lebensraumtypen & Arten

                     A – hervorragende Ausprägung
                                                                      günstiger EHG
                     B – gute Ausprägung
                     C – mittlere bis schlechte Ausprägung

  Erhaltungsmaßnahmen                                  Entwicklungsmaßnahmen
   verpflichtend                                        freiwillig
    für das Land Brandenburg                              für das Land Brandenburg

  z.B. Ausgangsposition:                                z.B. Ausgangsposition:
  • C                                                   • B / A (ohne akute
  • B (Verschlechterungsgefahr)                            Verschlechterungsgefahr)

  3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
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Inhalte eines Managementplans

                                                   • Gebietsbeschreibung

                                                   • Bestandserfassung & Bewertung
                                                     von Arten & Lebensräumen

                                                   • Ziele und Maßnahmen

                                                   • Umsetzungskonzeption für
                                                     Erhaltungsmaßnahmen

                                                   • umfangreiches Kartenwerk:
                                                   Schutzgebietsgrenzen &
                                                   Landnutzung, Bestand, Maßnahmen

                                                   • Maßnahmenblätter

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
FFH-Gebiet „Pastlingsee“

© A. Schindhelm
Gebietsübersicht - FFH-Gebiet Pastlingsee

                                                        Fläche: 61,0 ha
                                                        Seit 2000 als FFH-Gebiet gemeldet
                                                        Kap. 1 Grundlagen

                                                                               (GEOBASIS –BB-BE DTK25)

                                                            Naturpark Schlaubetal

                                                            FFH-Gebiet / NSG
(GEOBASIS – BB-BE DTK100, NP Schlaubetal)

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Steckbrief – FFH-Gebiet Pastlingsee

 Größe: Fläche: 61,0 ha / identisch mit NSG-Grenze

 Entstehung: -          nach der letzten Eiszeit (Weichsel)
              -          reliktisches Bodeneis verzögert abgetaut
              -          Sackung der Oberfläche
              -          Senke / Hohlform füllt sich mit Wasser
              -          Verlandungs- und Vermoorungsprozesse

 FFH-Arten & LRT: - 5 FFH-Lebensraumtypen
                   - 2 naturschutzfachlich bedeutsame Arten

 Gebietssicherung: - NSG-VO (2003)

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Steckbrief – FFH-Gebiet Pastlingsee
Wasserstände im FFH-Gebiet Pastlingsee (2002-2020)
                                                                    Ursachen:
                                                                     Nadelforste
                                                                     Klimatische
                                                                      Wasserbilanz
                                                                      - Klimawandel
                                                                     Bergbau

  seit 2002 Überwachung der Wasserstände von Pastlingsee,
   mineralischem GWL 150 und Torf-GWL 100
  Wassereinleitung in Pastlingsee seit 2015
3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Gebietsübersicht – Wassereinleitung
Wasserstände im FFH-Gebiet Pastlingsee (1.10.2015 bis 2.3.2021)

            Orientierungswasserstand: 62,0 mNHN (erreicht im Frühjahr 2021)

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Lebensraumtypenkartierung                                                                   Karte 2

                                                                                   Alle LRT sind
                                                                                    maßgeblich /
                                                                                    der EU
                                                                                    gemeldet
                                                                                   diese sind
                                                                                    Gegenstand der
                                                                                    Planung

                                                                                   ca. 21 ha /
                                                                                    ca. 35 % des
                                                                                    FFH-Gebiets
                          Hintergrundkarte DGM Laserscan (GeoBasis Brandenburg)

        LRT 3150 – eutrophe Gewässer                                        LRT 91D0* - Moorwälder

        LRT 4030 – Sandheiden                                               FFH-Grenze

        LRT 7140 – Übergangsmoore

        LRT 7210* – Schneidenried

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Faunatypenkartierung                                                                            Karte 3

                             Schlingnatter (Coronella                                   Kleiner Wasserfrosch
                             austriaca):                                                (Rana lessonae):
                              Kartierung mit mehreren                                   Kartierung
                               Kontrollen                                                kein Nachweis
                              Nachweis 2018 (Naturwacht)                                Lebensraumpotential für
© Mathias Lohr
                              vergraster Randbereich des   © Frank Grawe               zwei Habitatflächen
          Habitat            Moores                                  Habitat /
                                                                                         keine
          Untersuchungsfl.    Maßnahmenplanung                      Untersuchungsfl.   Maßnahmenplanung
          Bleche

 Zusätzlich Sonderfallart (Datenrecherche): Maßnahmenplanung

  3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-     Kapitel         Inhalt                        Entscheidung/Begründung      *

fasser
LfU,     Kap. 2.2.4.1. Redaktioneller Fehler           1. Einheit der Mengenangabe nicht korrekt: Änderung von „478 mg/l“ zu
W13      / S. 87                                       „478 µg/l“
                                                       2. Hinweis ist korrekt
LBGR     Gesamtes        Einheitliche, klare Nennung   1. im gesamten Planwerk wird die einheitliche Bezeichnung
         Dokument        des Hauptbetriebsplan         „Hauptbetriebsplan 2020-2023 (Auslauf) des Tagebaus Jänschwalde“
                         (HBP)                         verwendet
                                                       2. Hinweis ist korrekt
         Einleitung /    Literaturangabe zum           1. Querverweis gelöscht
         S. 7            Querverweis LBGR 2006         2. Hinweis ist korrekt
                         nicht aufgelistet
         Literaturverz   Redaktioneller Fehler         1. Änderung der Literaturangabe von „i.A. des Landesamtes für Boden,
         eichnis                                       Geologie und Rohstoffe Brandenburg“ zu „i.A. des Landesamtes für
                                                       Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg“
                                                       2. Hinweis ist korrekt

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-        Kap     Inhalt         Entscheidung/Begründung      *

fasser      itel
Gemeinde    Kap.    Unkorrekte     1. Überarbeitung des Kapitels: „Im Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung
vertreter   1.3.6   RPG zur        Oderland-Spree (RPG Oderland-Spree 2018) wurden Eignungsgebiete für die
            / S.    Planerstellu   Windenergienutzung festgelegt. Im Umfeld des Pastlingsees gibt es kein Windeignungsgebiet
            32      ng inkl.       (HVM 2017).“ Wird wie folgt geändert: „Der sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung
                    Eignung des    Lausitz-Spreewald (sTRP der RPG Lausitz-Spreewald) wurde 2020 für ungültig erklärt. Ein
                    Gebiets zur    integrierter Regionalplan, in welchem auch Eignungsgebiete für die Windenergienutzung
                    Windenergie    ausgewiesen werden sollen, befindet sich aktuell in Bearbeitung (RPG Lausitz-Spreewald
                    nutzung        2021).“ Sowie eine neue Quelle im Literaturverzeichnis hinzugefügt: RPG LAUSITZ-
                                   SPREEWALD (2021): Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung zur Aufstellung des
                                   Integrierten Regionalplanes Lausitz-Spreewald „Scoping-Papier“. – https://region-lausitz-
                                   spreewald.de/visioncontent/mediendatenbank/scopingpapier.pdf (abgerufen am 14.12.2021)
                                   2. Hinweis ist korrekt
            Kap.    Greifvögel     1.Anpassung der Aufzählung von Greifvogelarten, die als jagdbares Wild gelten: „Als weiteres
            1.4.4   als            jagdbares Wild wurde See- und Fischadler und Rohrweihe genannt, wobei für Greifvogelarten
            ./      jagdbares      eine ganzjährige Schonzeit in Brandenburg gilt.“ Wurde geändert zu „Als weiteres jagdbares
            S.34    Wild           Wild wurde als Habichtartige Seeadler und Rohrweihe genannt, wobei für alle Greifvogelarten
                                   eine ganzjährige Schonzeit sowie die Verpflichtung zur Hege in Brandenburg gilt.“
                                   2. Hinweis ist teilweise korrekt. Habichtartige (Seeadler und Rohrweihe inbegriffen) gelten
                                   laut §2 BJagdG als jagdbares Wild bzw. unterliegen dem Jagdgesetz. Es gilt jedoch generell
                                   für alle Greifvögel (Habichtartige und Fischadler) eine ganzjährige Schonung. Das
                                   Jagdgesetz schreibt auch eine Hege der Habichtartigen vor.

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-        Kap     Inhalt                         Entscheidung/Begründung      *

fasser      itel
Gemeinde    Kap.    Redaktioneller Fehler          1. Die Nummerierung des Kapitels Gewässerunterhaltung und
vertreter   1.4.5                                  Wasserwirtschaft ist neu angepasst: Änderung von 1.4.4. zu 1.4.5.
            .                                      2. Hinweis ist korrekt
            Kap.    Zielwasserstand des Sees ist   1.Der Begriff „Zielwasserstand“ wird im gesamten Dokument durch den
            1.4.5   Orientierungswert, kein        Begriff „Orientierungswasserstand“ ersetzt.
            ./      Zielwert                       2. Hinweis gibt neue, relevante Informationen: Laut Aussage des
            S.34                                   Bergbaubetreibers (22. Gesprächsrunde – Erhalt der Feuchtgebiete im
                                                   Umfeld des Tagebaues Jänschwalde am 18.11.2021) orientiert man sich an
                                                   einem Seewasserstand von 62 mNHN. In der wasserrechtlichen Erlaubnis
                                                   wird es explizit nicht als Zielwert formuliert.
Bergbaube           redaktionelle Hinweise         redaktionelle Hinweise zur Kenntnis genommen und geändert
treiber
            Kap.    Abschnitt über Tertiäre        1. Änderung im Text: entsprechender Absatz wurde gelöscht
            1.1.3   Braunkohlegewinnung in der     2. Allgemeine Erklärung zum regionalen Abbau der Braunkohle, kann im
            / S.6   Region im Kapitel Geologie     Kapitel zur Geologie verbleiben, sofern man Nutzer nicht nennt
                    und Geomorphologie. Besser
                    im Kapitel zur Nutzung?
            Kap.    Geolog. Aufbau des             1. Änderung im Text: Quelle gIR 2018 angeführt
            1.1.3   Pastlingsees hinreichend       2. Hinweis korrekt
            / S.7   untersucht

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-        Kap     Inhalt                        Entscheidung/Begründung      *

fasser      itel
Bergbaube   Kap.    Hydrol. Verbindung GWLK 1     1. Änderung im Text: Querverweis auf Abb. 6 Der HYK50 angeführt,
treiber     1.1.3   und 2, auf geologische        geologische Struktur im FFH-Gebiet wird an mehreren Stellen im Text
            / S.9   Struktur eingehen.            beschrieben (z.B. S.7 oder S.9)
                                                  2. Hinweis korrekt
            Kap.    Nachbergbaulicher             1. Änderung im Text: „vorzeitigen“ wird durch „planmäßigen“ ersetzt
            1.1.3   Grundwasserstand              2. Hinweis korrekt
            /
            S.12
            Kap.    Begrifflichkeiten zu GWkörper 1. Änderung im Text: „(künstliches/natürliches) Grundwasser-EZG“ ersetzt
            1.1.3   und GW-EZG                    durch „Grundwasserleiterkomplex“ bzw. „Grundwasserkörper des GWLK 2“
            /                                     bzw. „Grundwasserteileinzugsgebiet des GWLK 1“
            S.13                                  2. Hinweis ist korrekt
            Kap.    Ausdehnung postglaziäres      1. Änderung am Text: „noch“ gelöscht
            1.1.3   Gerinne
                                                  2. Hinweis gibt keine neue Information
            /
            S.13
            Kap.    Messrohr des Z GWL ohne       1. Änderung am Text: Querverweis zur Quelle zum Trockenliegen des Z
            1.1.3   Daten seit 2011               GWL eingefügt „(LBGR 2021)“
            /                                     2. Streichung des Satzes nicht nötig, sofern Quelle den Umstand bestätigt
            S.14

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-     Kapit     Inhalt                 Entscheidung/Begründung      *

fasser   el
Bergb    Kap.      Berechnungen zu        1.Änderung im Text: neu hinzugefügt wurde: „Die Gewässerverdunstung des
aubetr   1.1.3 /   Versickerungsanteile   Pastlingsees wurde von Juli bis Oktober 2016 gemessen, im Zeitraum von 1997 – 2015
eiber    S.14      n nach gIR 2018        berechnet. Diese Werte wurden verwendet um mit Hilfe eines
                                          Grundwasserströmungsmodell die Versickerung aus dem Pastlingsee abzuleiten. Um
                                          einen Einfluss des Bergbaus auf die Gewässerentwicklung im Pastlingsee
                                          abzuschätzen, wurden Modellergebnisse für den Istzustand mit denen eines
                                          bergbauunbeeinflussten Zustandes verglichen. Im Ergebnis ist von einer bergbaulichen
                                          Beeinflussung ab ca. 2006 auszugehen. Darüber hinaus zeigt die Gegenüberstellung
                                          der Modellergebnisse abweichende Wasserstände von 1,0 – 1,2 m zum modellierten Ist-
                                          Zustand im Pastlingsee ab Ende 2009. Die reale Wasserstandsabnahme um 2,3 m von
                                          1997 bis 2015 wird 43 - 51% der bergbaulichen Beeinflussung zugeschrieben. Ohne
                                          diesen bergbaubedingten Versickerungsanteil hätte der Wasserstand im Pastlingsee
                                          nach Modellberechnungen Ende 2015 ca. 62,0 mNHN betragen (schriftl. Mitteilung
                                          LEAG 2021). gIR (2018) ermittelte folgende Versickerungsraten (Tab. 5):“ Gelöscht
                                          wurde: „Beide Größen wurden von GIR (2018) berechnet und mit Kurzzeit-Messdaten
                                          validiert. Dabei zeigte sich, dass der berechnete Verdunstungsanteil am
                                          Wasserhaushalt zu hoch angesetzt war und ein bedeutender Teil in den mineralischen
                                          Untergrund versickert. Dieser Versickerungsanteil führte ab 2001 mit Beginn der
                                          bergbaulichen Grundwasserabsenkung zu der, ansonsten nicht zu erklärenden
                                          Wasserstandsabnahme im See und Torfgrundwasserleiter. Danach ermittelte GIR
                                          (2018) folgende Versickerungsraten (Tab. 5):“
                                          2. Hinweis gibt neue Information

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-     Kapit     Inhalt               Entscheidung/Begründung      *

fasser   el
Bergb    Kap.      Ausdehnung des       1.Änderung im Text: „Zur Modellierung der EZG-Ausdehnung lag im Vergleich zum eben
aubetr   1.1.3 /   Moor-EZG basiert     genannten Moor-EZG ein höher aufgelöstes Digitales Geländemodell (DGM) vor.“
eiber    S.14      auf zwei             2. Hinweis gibt neue Information
                   unterschiedlich
                   aufgelösten DGMs
         Kap.      Streichung des       1. Änderung im Text: Quellenverweise „(SGL 2018, KIfL 2019)“ eingefügt
         1.1.3 /   Satzes, dass         2. Streichung des Nebensatzes / Hinweis wäre nicht korrekt. FFH-VU zeigte 2018
         S.15      Stützungswasser      Gesamtphosphatgehalt von 478 µg/l im Stützungswasser, SGL Gutachten zeigte 2017
                   höheren              Gesamtphosphatgehalt von 37 µg/l im Seewasser
                   Phosphatgehalt als
                   Seewasser hat.
         Kap.      Bergbaueinfluss im   1. Änderung im Text: von „Durch großflächige Wasserdefizite aufgrund der
         1.1.3 /   Moorschutzrahmenpl   Grundwasserabsenkung durch hohen Wasserbedarf der Nadelforste und Bergbau ist
         S.15      an nicht explizit    der Moorkörper bereits damals stark eingesenkt und der Randquellsumpf ist nur noch
                   benannt              rudimentär vorhanden.“ Zu „Aufgrund der Wasserdefizite, auch aufgrund eines hohen
                                        Wasserbedarf der Nadelforste in der unmittelbaren Umgebung, wurden Maßnahmen
                                        zum Waldumbau sowie verschiedene Maßnahmen im unter- und oberirdischen
                                        Einzugsgebiet des Moores für nötig erachtet. Schon damals war der Moorkörper bereits
                                        stark eingesenkt und der Randquellsumpf nur noch rudimentär vorhanden.“
                                        2. Hinweis ist korrekt

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Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-     Kapit     Inhalt                Entscheidung/Begründung       *

fasser   el
Bergb    Kap.      Streichung des        1. Änderung im Text: Quellenverweise „(SGL 2018, KIfL 2019)“ eingefügt
aubetr   1.1.3 /   Satzes, dass          2. Streichung des Nebensatzes / Hinweis wäre nicht korrekt. FFH-VU zeigte 2018
eiber    S.15      Stützungswasser       Gesamtphosphatgehalt von 478 µg/l im Stützungswasser, SGL Gutachten zeigte 2017
                   höheren               Gesamtphosphatgehalt von 37 µg/l im Seewasser
                   Phosphatgehalt als
                   Seewasser hat.
         Kap.      Vorgänge im           1. Änderung im Text, hinzugefügt wird „und großflächig verbreiteter Basisschluff
         1.1.3 /   Holozän               (Feinmaterial)“
         S.15                            2. Hinweis gibt mehr Information
         Kap.      Rückstaueffekt des    1. Änderung im Text, eingefügt wurde Querverweis „(gIR 2018, vgl. Absatz zu Moor-
         1.1.3 /   GW in Abhängigkeit    /Feuchtgebiets-EZG, S. 14).“
         S.17      von Mudde – und       2. Hinweis bietet mehr Struktur/Klarheit
                   Torfschichten
         Kap.      Lokalklimatische      1. Änderung im Text: Quelle hinzugefügt: „(ArcEGMO-Modell).“
         1.1.3 /   Niederschläge höher   2. Lokalklimatische, höhere Niederschläge laut ArcEGMO Modellierung auf Basis der
         S.18      als im Umfeld         oberird. EZG und reliefbedingt (Stauwirkung für SW-Wetterlagen)
         Kap.      Messung des lokalen   1. Änderung im Text: Querverweis zur BTU Messreihe eingefügt (BTU Cottbus 2021)
         1.1.3 /   Klimas am
                                         2. Messung erfolgt seit 2013 durch BTU Cottbus. Diese Messreihe ist für klimatische
         S.18      Pastlingsee           Aussagen natürlich zu kurz. Diese lokalklimatischen Besonderheiten aufgrund des
                                         Reliefs und der Oberfläche gelten für alle wassergefüllten Hohlformen unter unseren
                                         Klimabedingungen.

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fasser   el
Bergb    Kap.      Vergleich der          1. Änderung am Text: Vergleich mit Messreihe der Lasszinswiesen gelöscht: „Während
aubetr   1.1.3 /   Jahresdurchschnittst   die Jahresmitteltemperatur im FFH-Gebiet für den Zeitraum 1961-1990 noch bei 8,9°C
eiber    S.18      emperaturen            (interpoliert) lag, betrug sie für den Zeitraum 2014 bis 2021 schon 9,5°C. Er liegt damit
                                          etwas niedriger als im Mittel für die Region Spree-Neiße im Zeitraum 1981-2010 mit
                                          9,7°C (Tab.8).“ Geändert zu „Während die Jahresmitteltemperatur am Pastlingsee für
                                          den Zeitraum 1961-1990 noch bei 8,9°C (interpoliert) lag, betrug sie für die Region
                                          Spree-Neiße im Zeitraum von 1981-2010 schon 9,7°C. (Tab.8)“
                                          2. Hinweis ist korrekt
         Kap.      20-Jahresvergleich     1. Änderung am Text: Vergleich der Messperioden zur Jahrestemperatur wird
         1.1.3 /   der Temperatur-        konkretisiert: „(zwischen den Perioden 1961-1990 und 1981-2010)“ zu „(zwischen den
         S.19      Messreihe              zwei Mess-Perioden 1961-1990 und 1981-2010 des LK SPN)“
                                          2. Hinweis fordert Konkretisierung
         Kap.      ArcEGMO und PIK        1. Änderung am Text: Vergleich der Daten vom PIK für den LK SPN mit den ArcEGMO
         1.1.3 /   Datenvergleich der     Daten für den Großen Seegraben gelöscht: „Damit liegen die Werte der
         S.20      GW-Neubildungsrate     Grundwasserneubildung noch deutlich unter den für die Region Spree-Neiße
                                          angegebenen Werten von ca. 120 mm/a (PIK KFO 1971-2000).“
                                          2. Hinweis ist korrekt
         Kap.      NSG-Grenzen            1. Änderung am Text: Abbildung 17 überarbeitet
         1.2.1 /   flächengleich mit      2. Hinweis ist korrekt
         S.24      FFH-Gebiet

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-     Kapit     Inhalt                 Entscheidung/Begründung       *

fasser   el
Bergb    Kap.      Erhaltungsziele des    1. Änderung am Text: Löschung des Teils „des ehemaligen Truppenübungsplatzes auf
aubetr   1.2.4 /   SPA                    der Lieberoser Endmoräne“, ergänzt durch „der einzigartigen Landschaft des
eiber    S.27                             Spreewaldes, der angrenzenden Teich- und Niederungsgebiete“
                                          2. Hinweis ist korrekt, der Pastlingsee liegt nicht im Bereich des Truppenübungsplatzes
         Kap.      Bergbau-               1. Änderung im Text: gelöscht wird „und Bergbau“ sowie neu eingefügt „Ab dem Jahr
         1.3.5.    Beeinflussung war      2006 wird der Wasserhaushalt im Gebiet darüber hinaus auch nachweislich durch die
         /         zum Zeitpunkt der      bergbaubedingte Grundwasserabsenkung beeinträchtigt (gIR 2018).“
         S.31/     Veröffentlichung des   2. Hinweis korrekt
         32        Moorschutzrahmenpl
                   ans noch nicht
                   nachgewiesen
         Kap.      Waldumbau (Pas 2       1. Änderung im Text: an „natürliche Weiterentwicklung“ wird hinzugefügt „im Gebiet.“
         1.3.6.    SBM) zur natürlichen   2. Hier wird die Zulassung zum HBP 2020-2023 (Auslauf) Jänschwalde zitiert (vgl.
         / S.33    Weiterentwicklung      Zulassung S. 38)
         Kap.      Maßnahmenkonzept/      1. Änderung im Text: „von der Gemeinde Schenkendöbern Restitutionsmaßnahmen für
         1.4.1 /   -umsetzung             das NSG Pastlingsee beauftragt, die vom Bergbaubetreiberin umgesetzt wurden“ wird
         S.33      Restitutionsmaßnah     ersetzt durch „Restitutionsmaßnahmen durch den Bergbautreibenden konzipiert und in
                   men im Jahr 2007       Abstimmung mit den Fachbehörden und der Gemeinde Schenkendöbern umgesetzt“
                                          2. Hinweis ist korrekt.

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-     Kapit     Inhalt                   Entscheidung/Begründung       *

fasser   el
Bergb    Kap.      Entbuschungen des        1. Änderung am Text: neu eingefügt „im Jahr 2020“
aubetr   1.4.1 /   Auftragnehmers           2. Zur zeitlichen Einordnung, wann der Auftragnehmer die Entbuschungen durchgeführt
eiber    S.33                               hat
         Kap.      Forstlich                1. Änderung am Text „Forstlich eingerichtet sind nur die Privatwälder, die“ gelöscht
         1.4.3 /   eingerichtete
                                            2. Privatwälder sind nicht zwangsläufig forstlich eingerichtet, auch wenn sie auf der FGK
         S.33      Flächen                  dargestellt sind.
         Kap.      Hegegemeinschaften 1. Änderung am Text: „bejagt“ wird ersetzt durch „betreut“
         1.4.4 /   jagen nicht        2. Hinweis korrekt
         S.34
         Kap.      Absatz zur               1. Änderung am Text: „Weiterhin ist der mechanische Holzeinschlag und das Rücken
         1.4.4 /   Afrikanischen            untersagt.“ Gelöscht. Keine weitere Änderung im Absatz zur Afrikanischen
         S.34      Schweinepest ist         Schweinepest.
                   nicht relevant für den   2. Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest im Gebiet ist von höchster Aktualität
                   MP
                                            und beeinflusst die Schwarzwildpopulation und folglich die Frequentierung der
                   Der Holzeinschlag ist    Moorflächen. Der Hinweis, dass der Holzeinschlag wieder gestattet ist, ist korrekt.
                   wieder gestattet.
         Kap.      Wasserrechtliche         1. Änderung am Text: „resp. in das westliche Randlagg des Pastlingmoores falls dies
         1.4.5 /   Erlaubnis bezieht        erforderlich wird“ gelöscht
         S.35      sich nur auf die         2. Hinweis korrekt
                   Einleitung von
                   Wasser in den See

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Grundlagenkapitel- Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-     Kapit    Inhalt                  Entscheidung/Begründung       *

fasser   el
Bergb    Kap.     Tabelle zur            1. Änderung der Übersichts-Tabelle zur Eigentümer Struktur, sowie Beschreibung derer:
aubetr   1.5 /    Eigentümerstruktur     Spalte zum Anteil des Bergbaubetreibenden gelöscht und dem Privatbesitz zugeordnet;
eiber                                    „58%“ geändert zu „72%“
         S.37
                                         2. Hinweis korrekt
UWB,     Kap.    Trinkwasserentnahm      1. Änderung im Text: „durchschnittlich“ ersetzt durch „maximal“
LK       1.1.3./ e ist maximal 1500      2. Hinweis ist korrekt
Spree-   S.12    m³/d
Neiße

 * Zur
     Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer
 Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte)

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Lebensraumtypen (LRT)
            nach Anhang I der FFH-Richtlinie

© S. Grau
Maßnahmen auf Gebietsebene                                                                 Kap. 2.1.

Ziel: Verbesserung und Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes
      im FFH-Gebiet
 Erhaltungsmaßnahmen
 Kürzel      Maßnahmenbeschreibung                                   Abstimmungsergebnis
 W105        Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstands - hier:         Bergbaubetreiber
             Einleitung von Stützungswasser, Monitoring
 F86         Waldumbau der Kiefernforste zu Laubmischwäldern         Land,              Private
             (höhere Grundwasserneubildung)                          Bergbaubetreiber

 J1          Reduktion der Schalenwilddichte bei Bedarf              LWaldG
             (Umbau ohne Zäunung)

            Zustimmung                 ausstehend                   Ablehnung

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene – Wassereinleitung
  Maßnahme LEAG PAS 2 SM + PAS 2 SBM / W105 FFH-MP
 Umsetzung:
 Einleitung von Grundwasser
  Beginn 1.10.2015 (WRE GWV-SPN)
  seit 2018 (Anordnung LEAG),
  seit März 2021 (WRE LEAG)

 Ziele:
  Verluste ausgleichen
                                                KIfL 2019
  Wasserstand stabil halten
  Rücklaufen in Moorkörper
  Aufschwimmen des Moorkörpers
   Vernässung der westlichen Moorbereiche
   Orientierungswasserstand:          62,0 mNHN
 Überwachung / Monitoring
  Stand 2021: Aufschwimmen des zentralen Moores + Kiefermoorwald

 bei Bedarf:
  techn. Wasseraufbereitung zur Phosphat-Elimination bereit – Trophie-Index >3,5
  Wassereinleitung am westl. Moorrand (Randlagg)

 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene – Waldumbau
Maßnahme LEAG PAS 4 SBM / F86 FFH-MP (KIfL 2019)
 Umsetzung:
  Umbau auf 20 ha
  drei Etappen mit ja ca. 7 ha                                             PAS 4 SBM
  Fläche außerhalb FFH-Gebiets
  in Kooperation mit Landesforst
 V.a. 25-30-jähriger Kiefernforst
  partielle Auflichtung durch Schneisen
  Naturverjüngung, Anflug
 1ha Kiefer-Altbestand
  hier Voranbau HBU, TKI – Pflanzung

 Zeitraum:
  Vorgabe: 2020 bis 2022
  Beginn Herbst 2021

                                                               KifL 2019

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der
   Stellungnahmen
Ver-     Kapitel         Inhalt                        Entscheidung/Begründung       *

fasser
Nutzer   Gesamtes        Begriff „Angelsport“ ist      1. Änderung im Text: „Angelsport“ wird ersetzt durch „Angelfischerei“
         Dokument        veraltet                      2. Hinweis ist korrekt
LBGR     Kap. 2.1 / S.   Beginn der Einleitung durch   1. Bergbaubetreiber leitet seit 01.01.2019 Stützungswässer ein:
         73              Bergbaubetreiber              Änderung von „seit 2018“ zu „seit 01.01.2019“
                                                       2. Hinweis ist korrekt
         Kap. 2.1 / S.   Einleitungsmenge nicht        1. Menge des gehobenen Wassers liegt bei täglich maximal 768 m³:
         73              korrekt                       Änderung von „786“ zu „768“
                                                       2. Hinweis ist korrekt
         Kap. 2.1 / S.   Nennung der                   1. Nebenbestimmungen der Zulassung zum HBP sind keine
         73              Nebenbestimmungen zum         Paragraphen (§): Das §-Zeichen wird 2x gelöscht
                         HBP                           2. Hinweis ist korrekt
         Kap. 2.1.1. /. Gesamtes Kapitel zu            1. Pastlingsee ist
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der
   Stellungnahmen
Ver-        Kapitel      Inhalt                      Entscheidung/Begründung       *

fasser
Landesb     Kap. 2.1 /   Hydrologisches Monitoring   1. Absatz zum Monitoring des Bergbaubetreibers wird ergänzt: „Aus
üro         S.73         durch Bergbaubetreiber      naturschutzfachlicher Sicht muss das Monitoring ein verstärktes
anerkan                                              Augenmerk auf die Auswirkungen auf die Schutzgüter der FFH-RL
nter
                                                     (LRT, Arten) richten.“ Wird ergänzt zu „Aus naturschutzfachlicher Sicht
Natursch
utzverbä                                             muss das Monitoring ein verstärktes Augenmerk auf die Auswirkungen
nde GbR                                              auf die Schutzgüter der FFH-RL (LRT, Arten) richten und auch nach
                                                     dem Abschalten der Pumpen im Tagebau zwischen Jänschwalde Ost
                                                     und Taubendorf weitergeführt werden.“
                                                     2. Hinweis gibt neue Information, Konkretisierung
Bergbau     Kap, 1.6.1   Die Unterscheidung von      1. Änderung im Text: „(ZIMMERMANN & HERRMANN 2007)“ als
betreiber                Forsten und Wälder ist zu   Querverweis eingefügt, sowie im Literaturverzeichnis die
            S.39
                         Unterlassen                 Quellenangabe „ZIMMERMANN, F. & A. HERRMANN (2007):
                                                     Biotopkartierung Brandenburg, Band 1: Kartierungsanleitung und
                                                     Anlagen. 3. Auflage - Hrsg. LfU - Landesamt für Umwelt“
                                                     2. Die Unterscheidung zwischen Forst und Wald ist von
                                                     naturschutzfachlicher Bedeutung, sowie Bestandteil der vom LfU
                                                     beauftragten selektiven Biotopkartierung für das FFH-Gebiet und wird
                                                     hier allgemein zur Beschreibung der kartierten Biotoptypen verwendet.
                                                     Vgl. Kartierungsanleitung der Biotopkartierung Brandenburg vom LfU

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der
   Stellungnahmen
Ver-        Kapitel    Inhalt                        Entscheidung/Begründung      *

fasser
Bergbau     Kap. 2.1   Bergbaubedingte Schäden vs.   1. Änderung am Text: „Schäden“ wird ersetzt durch
betreiber   /          Beeinträchtigungen            „Beeinträchtigungen“
            S.72                                     2. Erhebliche Beeinträchtigungen durch den Tagebau wurden in der
                                                     Zeit von 2004-2019 ausgeschlossen. Da zukünftige erhebliche
                                                     Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, wurden
                                                     Schadensbegrenzungsmaßnahmen auferlegt
            Kap. 2.1   Verweis auf genannte          1. Änderung am Text „Kap. 1.3.7“ zwei Mal ersetzt durch „LBGR
            /          Nebenbestimmungen im Kap.     2020a“
                       1.3.7
            S.72                                     2. Hinweis korrekt
            Kap. 2.1   Eigentumsverhältnisse         1. Änderung im Text: entsprechender Abschnitt wird gelöscht
            /                                        2. Hinweis korrekt
            S.73
            Kap. 2.1   Erste Waldumbaumaßnahmen      1. Änderung im Text: „aber die Bäume belassen“ ersetzt durch „nur
            /                                        einzelne Individuen“ sowie neu ergänzt „der dann durch einen
                                                     Wildzaun vor Verbiss geschützt wird.“
            S.73
                                                     2. Hinweis gibt mehr Information

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der
   Stellungnahmen
Ver-        Kapitel     Inhalt                        Entscheidung/Begründung      *

fasser
Bergbau     Kap.        Nennung der                   1. Änderung im Text: „Bis 2020 konnten auch vom Landesbetrieb Forst
betreiber   2.1.2 /     Fördermöglichkeiten für LFB   Projekte zur Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft im Landeswald
                                                      bei der ILB beantragt werden (ELER-Verwaltungsvorschrift MLUL
            S.76
                                                      2019). Inwieweit dies auch weiterhin möglich sein wird, ist zum
                                                      aktuellen Stand (Frühjahr 2021) nicht absehbar.“ gelöscht
                                                      2. Hinweis ist korrekt, da LFB kein Flächeneigentümer innerhalb der
                                                      FFH-Gebietsgrenze ist.
            Kap. 2.6/   Änderung der                  1. Änderung im Text entsprechender Abschnitt wurde gelöscht
                        Eigentumsverhältnisse im
            S.94                                      2. Hinweis ist korrekt
                        Kiefernforst

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der
  Stellungnahmen
Ver-     Kapit   Inhalt                Entscheidung/Begründung      *

fasser   el
UWB,     Kap.    Priorisierung der     1.Änderung im Text, Absatz neu hinzugefügt: „Ausblick und verbleibendes
LK       2.6/    Wasserentnahmen,      Konfliktpotential
Spree-   S.97    falls mengenmäßiger
Neiße                                  In Anbetracht der sich wahrscheinlich weiter zuspitzenden Wasserknappheit in der
                 Zustand des           Region, bedingt durch Klimawandel und den vorrausichtlich bis ins Jahr 2032
                 Grundwasserleiters    anhaltenden Betrieb der Pumpen im Förderraum Jänschwalde sowie den weitere 30
                 gefährdet             Jahre andauernden Grundwasserwiederanstieg, wird bereits jetzt von den
                                       Wasserbehörden des Landes darauf hingewiesen, dass eine Wassereinleitung zur
                                       Stützung des Pastlingsees nicht dauerhaft gewährleistet ist. Es wird durch die untere
                                       Wasserbehörde des LK Spree-Neiße eingeschätzt, dass jegliche Wasserentnahmen aus
                                       dem Grundwasserleiter zukünftig zu einer Gefährdung seines mengenmäßigen
                                       Zustandes führen könnte und deshalb eine Evaluierung der Grundwasserentnahmen
                                       notwendig wäre. Erste Priorität wird eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit
                                       qualitativ hochwertigem Trinkwasser haben (schr. Mitt. UWB, LK SPN, 2022). Es wird
                                       davon ausgegangen, dass in der Region zukünftig nur noch wenige ausgewählte
                                       wassergebundene Schutzgüter innerhalb (wie außerhalb) von FFH-Gebieten durch
                                       Wassereinleitungen gestützt werden können. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer
                                       Priorisierung dieser wassergebundenen Schutzgüter in Brandenburg, wie auch in
                                       Deutschland und der EU….. (siehe nächste Folie)

   3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
Maßnahmen auf Gebietsebene - Berücksichtigung der
   Stellungnahmen
Ver-     Kapite     Inhalt            Entscheidung/Begründung      *

fasse    l
r
UWB,     Kap.       Priorisierung     …. Zudem empfiehlt es sich, in Regionen mit mengenmäßig schlechten Grundwasserkörpern
LK       2.6/       der               ein dauerhaftes hydrologisches und biotisches Monitoring der wassergebundenen
Spre     S.97       Wasserentnah      Schutzgüter v.a. mit Stützungswassereinleitung zu installieren und das Vorgehen bei
e-
                    men, falls        Maßnahmenbedarf zu regeln. In der Bergbauregion sind vertragliche Regelungen
Neiß
e                   mengenmäßige      anzustreben, in denen das Monitoring für die Zeit nach dem Abschalten der Pumpen am
                    r Zustand des     Tagebau angepasst und festgeschrieben und die Zuständigkeiten von Bergbautreibenden und
                    Grundwasserlei    Land Brandenburg geklärt werden.
                    ters gefährdet    Wichtig bei der Dokumentation ist, dass alle erhobenen (Roh-)Daten und im Rahmen des
                                      Monitorings entwickelten geistigen Erzeugnisse (z.B. Modelle, Algorithmen, Programme) den
                                      Behörden und der Öffentlichkeit frei zugänglich sind und damit durch Dritte geprüft werden
                                      können.“
                                      2.Hinweis gibt einen Ausblick darauf, wie der Landkreis in Zukunft mit Wasserentnahmen zum
                                      Erhalt der wassergebundenen Schutzgüter in Zeiten einer negativen klimatischen
                                      Wasserbilanz umgeht.
Gem      Kap.       Bitte um mehr     1. Mehr Kontrolle des Bergbaubetreibers durch das LfU kann nicht Thema des
einde    2.6 / S.   Kontrolle des     Managementplans sein. In Kapitel 2.6. wurde im Anschluss des Konsultationsverfahrens der
-        97         Bergbaubetreib    Absatz „Ausblick und verbleibendes Konfliktpotential“ ergänzt. In diesem wird der Wunsch
vertre
                    ers seitens des   nach mehr Transparenz der Daten formuliert.
ter
                    LfU               2. Hinweis gibt mehr Information

    3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 – Natürliche eutrophe Seen                                                          Kap. 1.6.2.1

                                                                       Bestand         Zielzustand
                                                                    Fläche   EHG     Fläche       EHG
                                                                     (ha)             (ha)
                                                     Gesamt          10,6        C    10,6          C

                                                    Habitatstrukturen:
                                                    v.a. Wasservegetation eingeschränkt -> B
                                                    Arteninventar:
                                                    4 Wasserpflanzen -> C
                                                    Beeinträchtigungen:
                                                    Langjährige Wasserspiegelabsenkung (C)
Erhaltungsgrad auf Gebietsebne: C                   Angelnutzung, Fischbesatz, u.a. Karpfen (C)
                                                    aktuell kein Besatz, kaum Angeln
 Erhaltungsmaßnahmen erforderlich                  kaum Baden
  um Verlust des LRT zu verhindern
                                                    Folgen:
                                                    beschleunigte Verlandung / Verlust Wasserkörper
                                                    Offen liegende Schlammböden
                                                    Entwässerungswirkung auf Moorkörper

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 – Maßnahmen                                                                         Kap. 2.2.1

Ziel: Flaches, naturnahes, schwach eutrophes Standgewässer ohne Faulschlammbildung
      mit typischer Wasser- und Verlandungsvegetation
Erhaltungsmaßnahmen
Kürzel      Maßnahmenbeschreibung                                      Abstimmungsergebnis
W105        Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstands von
            Gewässern – Wassereinleitung inkl. Monitoring
            ggf. Phosphateliminierung
F86         Waldumbau zur Sicherung des Wasserhaushaltes
W79        Angeln nur von vorhandenen Stegen                           Nutzer
           laufend
W173       Beschränkung des Besatzes mit Fischen nach Art,             Nutzer
           Menge und/oder Herkunft – entspr. NSG-VO /
           BbgFischG - maximaler Karpfenbestand
           50 kg/ha Flachwasserzone
W63        Bevorzugte Abfischung von benthivoren Friedfischen          Nutzer
           (Karpfen, Schleie, Blei, Güster), ohne Ergänzung des
           Raubfischbestandes
W77        Kein Anfüttern – laut NSG-VO verboten                       Nutzer
E24        Keine Badenutzung – aktuell verboten                        Gemeinde
S18        Rückbau von Steganlagen – nur nördlicher Stegabbau          Gemeinde, Nutzer

           Zustimmung                 ausstehend                    Ablehnung

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 – Maßnahmen
Ziel: Flaches, naturnahes, schwach eutrophes Standgewässer ohne Faulschlammbildung
      mit typischer Wasser- und Verlandungsvegetation

Entwicklungsmaßnahmen
Kürzel      Maßnahmenbeschreibung                                      Abstimmungsergebnis
W70         Kein Fischbesatz                                           Nutzer

           Zustimmung                 ausstehend                    Ablehnung

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-     Kapitel       Inhalt                      Entscheidung/Begründung       *

fasser
Nutzer   Kap.2.2.1.1   Maßnahme W77 (Verbote des   1. Keine Änderungen im Kap. 2.2.1.1., jedoch Änderungen im Kap. 2.6
         /S.80         Zu- und Anfütterns) wird    Ergebnisse der Erörterungen und Abstimmungen: „und der Verzicht auf
                       abgelehnt                   das Anfüttern (W77) gilt bereits als allgemeine Praxis am Pastlingsee
                                                   und wird demnach als zugestimmte Maßnahme aufgenommen“ wie
                                                   folgt geändert „Der Verzicht auf das generelle An- und Zufüttern (W77)
                                                   ist in der NSG-VO gesetzlich verankert, wird jedoch vom
                                                   Fischereiausübungsberechtigten (LAVB) abgelehnt. Der Verband
                                                   schlägt allerdings, entgegen der geltenden Gewässerverordnung, vor
                                                   das Einbringen von Lockstoffen auf max. 500 g pro Angler pro Tag zu
                                                   reduzieren.“, außerdem ist in Tabelle 57, in der Zeile zu W77
                                                   „zugestimmt“ durch „abgelehnt“ ersetzt.
                                                   2. Naturschutzfachlich wird das Einbringen von Nährstoffen in den LRT
                                                   3150 generell kritisch gesehen. Da das Verbot Tiere zu füttern oder
                                                   Futter bereitzustellen bereits in der NSG-VO gesetzlich verankert ist, ,
                                                   wird die Erhaltungsmaßnahme weiterhin geplant, jedoch im Kap. 2.6.
                                                   als vom LAVB abgelehnt beschrieben

    3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen

Ver-     Kapitel     Inhalt                           Entscheidung/Begründung       *

fasser
Nutzer   Kap.        Besatz mit Karpfen: bis          1. Änderung im Text: im gesamten Dokument „kein Karpfen“ durch
         2.2.1.1/    vertretbarer Obergrenze von      „maximaler Karpfenbestand 50 kg /ha Flachwasserzone“ ersetzt; S.80
                     Karpfenbestand mit 50 kg / ha    „muss auf einen neuerlichen Besatz mit Karpfen verzichtet werden „
         S.80 u.a.
                     Flachwasserzone ist gestattet,   ersetzt durch „orientiert sich der maximale Bestand der Karpfen an der
                     somit wird Maßnahme W173         ökologisch vertretbaren Obergrenze für eutrophe Gewässer von 50
                     (Beschränkung des Besatzes mit   kg / ha Flachwasserzone (ARLINGHAUS et al. 2017“; S.96) „dem
                     Fischarten nach Art. Menge       Verzicht auf einen Besatz mit Karpfen“ geändert zu „der vertretbaren
                     und/oder Herkunft) zugestimmt    Obergrenze für einen Karpfenbestand von 50 kg / ha
                                                      Flachwasserzone“; Tab.56 in der Zeile zu W173 „k.A.“ durch
                                                      „zugestimmt“ ersetzt.
                                                      2. Hinweis ist korrekt. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass ein
                                                      Karpfenbestand von 50 kg / ha Flachwasserzone keine ökologischen
                                                      Beeinträchtigungen des LRT 3150 nach sich zieht.
         Kap. 2.6/   W63 (Massive Abfischung von      1. Änderung im Text: „und dem zugestimmt“ ersetzt durch „jedoch
                     Friedfischen): Maßnahme wird     befürchtet der Landesanglerverband, dass die Nahrungsgrundlage der
         S.96
                     abgelehnt                        sich piscivor ernährenden Fischarten folglich stark beeinträchtigt
                                                      wäre.“; sowie in Tab. 56 in der Zeile zu W63 „k.A.“ durch „abgelehnt“
                                                      ersetzt
                                                      2. Hinweis gibt mehr Information.

    3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-      Kapitel      Inhalt               Entscheidung/Begründung       *

fasser
Nutzer    Kap. 2.6/    S18 (Rückbau der     1. Änderung im Text: „Der übergeordnete Landesanglerverband schlägt hingegen
                       Steganlagen) und     eine noch festzulegende Anzahl von Stegen vor.“ Hinzugefügt, sowie …Das Angeln
          S.96
                       W79 (Angeln nur      nur von den Stegen aus (W79) gilt als allgemeine Praxis am Pastlingsee und wird
                       von vorhandenen      demnach als zugestimmte Maßnahme aufgenommen, „jedoch als konkurrierende
                       Stegen) sind         Maßnahme zum Rückbau einer Steganlage (S18) angesehen“
                       konkurrierende       2. Hinweis gibt mehr Information.
                       Maßnahmen
Gemein    Kap. 2.6 /   Maßnahme S18         1. Konkreter Vorschlag wird aufgenommen: Text ergänzt durch „Es sollte vielmehr
devertr   S. 97        (Rückbau von         eine Lenkung der Erholungssuchenden stattfinden.“, außerdem wird am Ende des
eter                   Steganlagen): Kein   Kapitels 2.5 unter „Verbleibendes Konfliktpotential“ folgender Absatz ergänzt:
                       Rückbau , da so      „Darüber hinaus besteht Konfliktpotential bei der nicht dringlichen, aber sinnvollen
                       eine bessere         Umsetzung des Rückbaus der nördlichen, eingewachsenen Steganlage (S18), was
                       Lenkung des          zur Beruhigung der Röhrichtzone geplant wurde. Da sowohl die lokalen Nutzer als
                       Erholungssuchende    auch die Eigentümer des Gewässers diese Erhaltungsmaßnahme für den LRT 3150
                       n möglich ist.       ablehnen, scheint eine Umsetzung unrealistisch.“
                                            2.Hinweis gibt mehr Information
          Kap. 2.6 /   Maßnahme E24         1. Konkreter Vorschlag wird aufgenommen, Text wird ergänzt durch „Aus Sicht des
          S. 97        Keine Badenutzung    Gemeinde-Vertreters ist es wünschenswert, wenn der Wasserstand des
                                            Pastlingsees mittelfristig wieder auf ein „badetaugliches“ Niveau ansteigt resp. über
                                            den Orientierungswasserstand von 62 mNHN, da der See zumindest eine lokale
                                            Bedeutung für die Naherholung und das Naturerleben hatte.“
                                            2.Hinweis gibt mehr Information

    3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-          Kapitel        Inhalt                    Entscheidung/Begründung       *

fasser
Bergbaubetr   Kap.1.6.2.1/   Sinkender Wasserstand     1. Änderung im Text: es wird hinzugefügt „und der klimatischen
eiber                        von 2002-2015 von 2 m     Entwicklung im Gebiet“ sowie zum Vergleich der Messwerte der
              S.45
                                                       Querverweis zur Quelle der 2. Messung 2015: „LBGR 2021a“
                                                       2. Der aufgeführte Vergleich von zwei Messzeitpunkten (2002 vs.
                                                       2015) der gleichen Messstelle (19068) ist relevant, auf beide Quellen
                                                       wird nun hingewiesen. Der Hinweis, dass auch die klimatische
                                                       Entwicklung im Gebiet eine Rolle spielt, ist korrekt.
              Kap.1.6.2.1/   Wasserdefizit im See     1. Änderung am Text; neu eingefügt „und die klimatische Entwicklung“
                             durch Bergbau und
              S.46                                    2. Hinweis korrekt
                             Klimatische Wasserbilanz
              Kap.1.6.2.1/   Aktuell hat LRT 3150      1. Änderung am Text; neu eingefügt „und einer größeren Fläche des
                             eine größere Fläche als   LRT“
              S.46
                             zum Zeitpunkt der         2. Hinweis korrekt
                             Kartierung
              u.a. Kap.      ggf.                     1. Änderung im Text: in allen Tabellen zu Erhaltungsmaßnahmen wird
              2.2.1.1/       Phosphateliminierung der unter W105 „ggf.“ Phosphateliminierung hinzugefügt
                             einzuleitenden Wässer
              S.80                                    2. Die Phosphateliminierung ist erforderlich, wenn der entspr.
                                                      Grenzwert überstiegen wird.

    3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 3150 - Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-        Kapitel               Inhalt                  Entscheidung/Begründung       *

fasser
Bergbaub    Kap. 1.6.4.1/         Zusammenhang            1. Änderung im Text: Querverweis „(BIOM 2018)“ auf Quelle „BIOM –
etreiber                          Einleitung –            BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGISCHE GUTACHTEN UND
            S.62
                                  steigender              BIOLOGISCHE STUDIEN (2018): Datenbogen Kleiner Wasserfrosch
                                  Fischbestand –          (Rana lessonae), erstellt durch den Kartierer Mario Luck
                                  sinkende                (unveröffentlichter Datenbogen zur beauftragten Kartierung im Rahmen
                                  Reproduktion des Kl.    der Managementplanung)“
                                  Wasserfrosches          2. Fische im See fressen Froschlaich. Logische Schlussfolgerung, da
                                                          sich Fischbestand seit Einleitung 2015 erholt hat und sich rasant
                                                          entwickelt wird mehr Froschlaich gefressen sofern vorhanden
                                                          (gutachterlicher Einschätzung der Kartierer)
UWB, LK     Kap. 2.6/ S. 96       Gemeinde hat            1.Änderung im Text: neu hinzugefügt wird „Die Gemeinde besitzt seit
Spree-                            wasserrechtliche        2007 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Instandhaltung
Neiße                             Erlaubnis der           der Steganlagen.“ Und „Die untere Wasserbehörde des LK Spree-
                                  Steganlagen, UWB        Neiße stimmt der Entfernung der nördlichen Steganlage jedoch
                                  stimmt S18 (Rückbau     grundsätzlich zu.“
                                  einer Steganlage) zu

  * Zur
     Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer
 Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte)

    3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 4030 – Trockene europäische Heiden                                                      Kap. 1.6.2.2

                                                                       Bestand          Zielzustand
                                                                    Fläche      EHG   Fläche     EHG
                                                                     (ha)              (ha)
                                                     Gesamt          0,7         E     0,7         C

                                                     Z = irreversibel gestört
                  E
                                                     Problematik
                                                     nach Waldbrand 1992 im Kiefernforst
                                                     Entwicklung einer Heide
                                                     diese wurde in den SDB aufgenommen
                                                     Aktueller Zustand
 Erhaltungsmaßnahmen
Erhaltungsgrad auf Gebietsebne:
                         erforderlich
                                E                    forstlich eingerichtetes Kiefern-Stangenholz
                                                     mit nur noch wenig Heidekraut
 Erhaltungsmaßnahmen erforderlich                   Standörtliche Gegebenheiten lassen eine
  um LRT wiederherzustellen                          Wiederherstellung des LRT zu

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 4030 – Maßnahmen                                                                     Kap. 2.2.2

Ziel: lichter Heidekraut-Kiefernwald mit Begleitbiotop Heidekrautheide

 Erhaltungsmaßnahmen
 Kürzel      Maßnahmenbeschreibung            Abstimmungsergebnis
 F88         Waldweide                        Bergbaubetreiber        Besitzer 2   Besitzer 3
 O62         Mahd von Heiden                  Bergbaubetreiber        Besitzer 2   Besitzer 3

            Zustimmung                 ausstehend                   Ablehnung

 Heide-Biotop schneidet 3 Flurstücke im Verhältnis von ca. 1:1:1

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 4030 - Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-                Kapitel        Inhalt                 Entscheidung/Begründung       *

fasser
Bergbaubetreiber    Kap. 1.8 /     LRT 4030 aktuell       1. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Einstufung der Fläche als irreversibel
                                   kartierter EHG (Z)     gestört (Z) ist ein fachlicher Fehler. Die Fläche wird zukünftig als
                    S.70
                                                          Entwicklungsfläche geführt
                                                          2. Der LRT 4030 (Trockene europäische Heiden) kann durch
                                                          entsprechende Maßnahmen (z.B. Gehölzentnahme) wiederhergestellt
                                                          werden.

  * Zur
     Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer
 Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte)

    3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7140 – Übergangs- und Schwingrasenmoore                                                   Kap. 1.6.2.3

                                                                          Bestand         Zielzustand
                                                                    Fläche      EHG     Fläche      EHG
                                                                     (ha)                (ha)
                                                                      -             A    9,0         A
                                                                     2,9            B
                                                                     1,8            C
                                                            Ges      4,7            B
                                                                     3,3            E
                                                                     1,5            Z
                                                           E = LRT-Entwicklungsfläche, Z = irreversibel
Erhaltungsgrad auf Gebietsebne: B                          gestört
                                                           LRT       1,0            C
 Erhaltungsmaßnahmen erforderlich                         7150
  um LRT auf EHG A zu verbessern,
  auch auf Entwicklungsflächen und
  in Begleitbiotopen
 Entwicklungsmaßnahmen erforderlich
  um im kartierten Moorwald den LRT
  7140 wiederherzustellen (PID_4005)

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7140 – Maßnahmen                                                                       Kap. 2.2.3

   Ziel: Schwingmoor-Regime mit Torfmoosdecken, ungestörtem Wasserhaushalt,
         hohem Wasserstand, Nährstoffarmut, geringem Gehölzaufwuchs
Erhaltungsmaßnahmen
Kürzel        Maßnahmenbeschreibung                                  Abstimmungsergebnis
W105          Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstands von
              Gewässern – Wassereinleitung inkl. Monitoring
              ggf. Phosphateliminierung
F86           Waldumbau zur Sicherung des Wasserhaushaltes
W30           Partielles Entfernen der Gehölze auf 10 %              Bergbaubetreiber              Besitzer
              Gehölzdeckung (Erhalt von Gehölzgruppen)               (Moorzentrum)
                                                                     Bergbaubetreiber
                                                                     (West-Moorbereich -
                                                                     Pas 3 SBM bis 30%)
G30           Herausnahme nicht heimischer bzw.                      Bergbaubetreiber, Besitzer
              standortgerechter Arten (Brombeere)
F112          Befahrung hydromorpher Böden mit                       Bergbaubetreiber, Besitzer
              moorschonender Technik (nur bei Frost)
F31           Entnahme gesellschaftsfremder Baumarten (Rot-          Bergbaubetreiber, Besitzer
              Eichen in der Krautschicht)
                 Zustimmung                 ausstehend                    Ablehnung

      3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7140 – Maßnahmen                                                                          Kap. 2.2.3

Ziel: Schwingmoor-Regime mit Torfmoosdecken, ungestörtem Wasserhaushalt,
      hohem Wasserstand, Nährstoffarmut, geringem Gehölzaufwuchs

Zur Wiederherstellung des LRT 7140 im Biotop PID_4005

Entwicklungsmaßnahmen
Kürzel     Maßnahmenbeschreibung                             Abstimmungsergebnis
W30        Partielles Entfernen der Gehölze auf 10 %         Bergbaubetreiber       Besitzer
           Gehölzdeckung (Erhalt von Gehölzgruppen)          (West-Moorbereich -
                                                             Pas 3 SBM bis 30%)
O71        Beweidung mit Schafen und Ziegen                  Bergbaubetreiber, Besitzer
G30        Herausnahme nicht heimischer bzw.                 Bergbaubetreiber, Besitzer
           standortgerechter Arten (Brombeere)
F112       Befahrung hydromorpher Böden mit                  Bergbaubetreiber, Besitzer
           moorschonender Technik (nur bei Frost)
F31        Entnahme gesellschaftsfremder Baumarten           Besitzer
           (Grau-Erlen - Kontrolle)

           Zustimmung                 ausstehend                    Ablehnung

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7140 - Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-                 Kapitel           Inhalt             Entscheidung/Begründung       *

fasser
Bergbaubetreiber     Kap. 1.6.2.3/     Trockenjahre       1. Änderung im Text: „2018/2019“ wird korrigiert zu „2018-2020“
                     S.52              2018-2020          2. Hinweis korrekt

  * Zur
     Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer
 Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte)

    3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7210* – Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus
                                                                    Bestand           Zielzustand
                                                               Fläche       EHG     Fläche    EHG
                                                                (ha)                 (ha)
                                                   Gesamt        0,16           C    0,16      B
                                                      B          0,05

                                                      C          0,11

                                                      E          0,03
                                                   E = LRT-Entwicklungsfläche

                                    Beeinträchtigungen
                                    Entwässerung, Angelsteg (hoher Phosphatgehalt im
                                    eingeleiteten Wasser)                    Kap. 1.6.2.4
                                    Erhaltungsgrad auf Gebietsebne: C

                                     Erhaltungsmaßnahmen erforderlich um LRT auf
© Anne Schindhelm                     EHG B zu verbessern und Verlust des LRT zu
                                      verhindern auch auf Entwicklungsflächen und in
                                      Begleitbiotopen
                                     Entwicklungsmaßnahmen erforderlich

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7210* – Maßnahmen                                                                       Kap. 2.2.4

Ziel: Von Schneide (Cladium mariscus) dominiertes Ried mit ungestörtem Wasserhaushalt,
      hohem Wasserstand, meso-/ eutrophem Wasser

Erhaltungsmaßnahmen
Kürzel     Maßnahmenbeschreibung                                       Abstimmungsergebnis
W105       Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserstands von
           Gewässern – Wassereinleitung inkl. Monitoring
           ggf. Phosphateliminierung
F86        Waldumbau zur Sicherung des Wasserhaushaltes

Entwicklungsmaßnahmen
Kürzel     Maßnahmenbeschreibung                                      Abstimmungsergebnis
E52        Absperrung durch Hindernisse am Ufer mit natürlichen       Gemeinde
           Materialien

           Zustimmung                 ausstehend                    Ablehnung

3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 7210* - Berücksichtigung der Stellungnahmen
Ver-                Kapitel       Inhalt                   Entscheidung/Begründung       *

fasser
Bergbaubetreiber    Kap. 2.2.4/   Nährstoffeinträge, die   1. Änderung am Text: „(vgl. Kap. 1.1.3)“ eingefügt
                                  den LRT 7210
                    S.86                                   2. Zu hohe Nährstoffeinträge resultieren aus der Einleitung mit nicht
                                  beeinträchtigen          aufbereiteten Grundwasser, das nachweislich einen höheren
                                                           Phosphatgehalt als das Seewasser hat

  * Zur
     Übersichtlichkeit werden hier nur Hinweise aufgelistet, die die entsprechenden Kapitel im Entwurf betreffen und zu einer
 Änderung im Text geführt haben (die komplette Liste wurde jeweils an die Institution verschickt, die Hinweise eingebracht hatte)

    3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
LRT 91D0* – Moorwälder                                                                      Kap. 1.6.2.5

                                                                       Bestand           Zielzustand
                                                                 Fläche        EHG     Fläche       EHG
                                                                  (ha)                  (ha)
                                                     Gesamt          2,18          B    2,2          A

                                                        B            1,39

                                                        C            0,79

Kiefernmoorwälder (Kie) im W                            E            0,85
Birkenmoorwald (Bi) im O
                                                     E = LRT-Entwicklungsflächen

Anne Schindhelm, 30.3.2021                          Beeinträchtigungen
                                                    Entwässerung, Mineralisation, Langnadelkiefer,
                                                    wenig Totholz, Störzeiger, Begängnis

                                                    Erhaltungsgrad auf Gebietsebne: B

                                                     Erhaltungsmaßnahmen erforderlich um
                                                      LRT auf EHG A zu verbessern
                                                     Entwicklungsmaßnahmen erforderlich

 3. rAG Natura 2000 Managementplanung Pastlingsee, im Februar 2022
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