Untergliederungsanalyse UG 44-Finanzausgleich - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 44-Finanzausgleich

                                      10. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 44-Finanzausgleich

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5

3     Rahmenbedingungen der Untergliederung: Gemeindefinanzen ..................................... 6

    3.1     Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (Erstes Gemeindepaket) ................................... 6

    3.2     Zweites Gemeindepaket .......................................................................................... 8

    3.3     Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden ..................10

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................11

5     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................13

    5.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................13

    5.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................14

    5.3     Rücklagen ..............................................................................................................19

6     Wirkungsorientierung ....................................................................................................20

    6.1     Überblick ................................................................................................................20

    6.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................21

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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt
 UG 44                                    Erfolg     Erfolg     BVA         BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021         2022       2023         2024          2025
 Auszahlungen                              1.240,1   1.395,6    1.768,5     1.943,4     1.372,7       1.406,2      1.450,1
   fix                                       412,9     605,0      947,3       952,3        343,3        343,4        343,4
   variabel                                  827,2     790,6      821,2       991,0     1.029,3       1.062,8      1.106,7
 Anteil an Gesamtauszahlungen                 1,6%      1,5%       1,7%        2,0%         1,4%         1,5%         1,5%
 jährliche Veränderung                     -11,9%    +12,5%     +26,7%       +9,9%       -29,4%        +2,4%        +3,1%
 Einzahlungen                                666,3      589,7     592,1       731,6        756,9        783,8        820,3
 Anteil an Gesamteinzahlungen                 0,8%      0,8%       0,8%        0,8%         0,9%         0,9%         0,9%
 jährliche Veränderung                      +3,6%     -11,5%     +0,4%      +23,6%        +3,5%        +3,6%        +4,7%
             Nettofinanzierungssaldo        -573,8     -805,9   -1.176,5    -1.211,8     -615,8        -622,4          -629,8

           Ergebnishaushalt
 UG 44                                    Erfolg     Erfolg     BVA         BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019       2020      2021         2022       2023         2024          2025
 Aufwendungen                              1.240,1   1.395,6    1.768,5     1.943,4             -            -              -
 Anteil an Gesamtaufwendungen                1,5%       1,4%      1,7%        2,0%              -            -              -
 jährliche Veränderung                     -11,9%    +12,5%     +26,7%       +9,9%              -            -              -
 Erträge                                     666,3      589,7     592,1       731,6             -            -              -
 Anteil an Gesamterträgen                    0,8%       0,8%      0,8%        0,8%              -            -              -
 jährliche Veränderung                      +3,6%     -11,5%     +0,4%      +23,6%              -            -              -
                        Nettoergebnis       -573,8     -805,9   -1.176,5    -1.211,8            -            -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der       Entwurf      zum        Bundesvoranschlag 2022                   (BVA-E 2022)             sieht        für      die
UG 44-Finanzausgleich              im      Finanzierungshaushalt             Auszahlungen              iHv insgesamt
1,94 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um
9,9 %. Dies entspricht auch der Entwicklung im Ergebnishaushalt.

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Der Anstieg der Auszahlungen um 174,8 Mio. EUR geht im Wesentlichen auf mehrere von der
Abgabenentwicklung abhängige Auszahlungspositionen zurück. Dazu zählt unter anderem der
Katastrophenfonds (+106,4 Mio. EUR), der stets ausgeglichen budgetiert wird und dessen
Dotierung stark vom Einkommensteuer- und Körperschaftsteueraufkommen beeinflusst wird,
und der von der Umsatzsteuerentwicklung abhängige Zweckzuschuss für den Gemeinde-
beitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung an die Länder (+33,1 Mio. EUR). Der Auszahlungs-
rückgang aufgrund der um rd. 500 Mio. EUR geringer veranschlagten Zuschüsse an die
Gemeinden gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) wird durch einen neu
veranschlagten einmaligen Zweckzuschuss an die Länder iHv 500 Mio. EUR ausgeglichen.

Auch   die   mittelfristige   Entwicklung   der   Auszahlungsobergrenze   im   Entwurf    zum
Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) ist stark durch die von der
Abgabenentwicklung abhängigen Auszahlungspositionen geprägt. Im Zeitraum 2019 bis 2025
wird ein Anstieg um 17 % auf 1,45 Mrd. EUR erwartet.

Das BMF hat im BVA-E 2022 für die UG 44-Finanzausgleich insgesamt drei Wirkungsziele
festgelegt. Im Jahr 2021 wurde der Aspekt der COVID-19-Krisenbewältigung neu in die
Wirkungsziele integriert und ein zusätzliches Wirkungsziel zur Förderung kommunaler
Investitionen geschaffen, für den BVA-E 2022 werden auch noch Aspekte des Klimawandels
und der Ökologisierung ergänzt. Damit wird ein noch differenzierteres Bild der Aufgaben und
Ziele dieser Untergliederung gezeigt und neue wesentliche Aspekte für die politische Debatte
zur Verfügung gestellt.

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2       Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Farblich aufgeschlüsselt werden Auszahlungen für den neuen einmaligen
Zweckzuschuss an die Länder sowie Auszahlungen, die durch den COVID 19-
Krisenbewältigungsfonds finanziert werden:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025, Statistik Austria,
WIFO.

Die Auszahlungen der UG 44-Finanzausgleich sollen im Zeitraum 2019 bis 2025 um 17 % auf
1,45 Mrd. EUR ansteigen. Die Entwicklung der Auszahlungen wird dabei stark von der
angenommenen Abgabenentwicklung beeinflusst, weil die Auszahlungen aus dem
Katastrophenfonds stets in gleicher Höhe wie die vor allem durch die Ertragsanteile
bestimmten Einzahlungen budgetiert werden. Auch andere Ausgabenpositionen werden durch
die Abgabenentwicklung beeinflusst. Im Jahr 2020 und in den für 2021 veranschlagten Werten
spiegelt sich die aufgrund der COVID-19-Pandemie schlechtere Abgabenentwicklung in
niedrigeren Auszahlungen wider. Gleichzeitig führen die Auszahlungen für das KIG 2020 aus
dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in den Jahren 2020 bis 2022 sowie der einmalige
Zweckzuschuss an die Länder im Jahr 2022 zu höheren Auszahlungen.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in den
Jahren 2019 bis 2025 und stellt diese der Entwicklung der Bruttoabgaben, des nominellen
Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Inflation gegenüber:

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Grafik 2:        Entwicklung der Einzahlungen (2019 bis 2025)

Anmerkung: Die Einzahlungen sind um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereinigt.

Quellen: BRA 2020; BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Bei den im BVA-E 2022 veranschlagten Einzahlungen iHv 731,6 Mio. EUR handelt es sich zur
Gänze um Transfers aus Abgabenanteilen (Dotierung Katastrophenfonds, Umsatzsteueranteil
für die Zuschüsse für Krankenanstalten an die Länder). Dementsprechend verlaufen die
Einzahlungen der UG 44 weitgehend parallel zu den Bruttoabgaben (UG 16-Öffentliche
Abgaben). Im Jahr 2022 sollen die Einzahlungen 10 % über dem Vorkrisenniveau von 2019
liegen. Bis 2025 erwartet das BMF gegenüber 2019 einen Anstieg um 23 %. Dies entspricht
in etwa dem Wachstum des nominellen BIP in diesem Zeitraum.

3      Rahmenbedingungen der Untergliederung:
       Gemeindefinanzen
3.1      Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (Erstes Gemeindepaket)

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020) gewährt der Bund
Zweckzuschüsse an die Gemeinden und an von ihnen beherrschte Rechtsträger im Ausmaß
von    bis    zu    1 Mrd. EUR.         Dabei      werden      maximal       50 %      der     Gesamtkosten          des
Investitionsprojektes übernommen. Die Auszahlung des Zweckzuschusses erfolgt unmittelbar
nach positiver Prüfung des Antrages. Die Aufteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden
Mittel auf die Gemeinden richtet sich je zur Hälfte nach der Volkszahl und nach dem
abgestuften Bevölkerungsschlüssel.

Bis Ende September 2021 wurden aus dem KIG 2020 Förderungen iHv 788,5 Mio. EUR auf
Basis von 6.258 Anträgen an die Gemeinden ausbezahlt, wobei zwei Drittel dieser
Auszahlungen im Jahr 2021 erfolgten. Der Ausschöpfungsgrad beträgt somit bereits rd. 79 %,
die Antragsfrist wurde bis Ende 2022 verlängert.

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Von den Zuschüssen entfielen bisher 222,8 Mio. EUR bzw. 28 % auf Maßnahmen zur
Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und
Schulen sowie mit 136,6 Mio. EUR bzw. 17 % auf die Sanierung von Gemeindestraßen. Für
ökologische Maßnahmen wurden bisher insgesamt Zuschüsse iHv 230,3 Mio. EUR (rd. 29 %
des ausbezahlten Förderungsvolumens) geleistet. Davon sind 68,5 Mio. EUR für die
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 39,3 Mio. EUR für Maßnahmen im Bereich
Öffentlicher Verkehr (v. a. Gleiserneuerung Straßenbahnnetz Wien) sowie 26,9 Mio. EUR für
hocheffiziente Straßenbeleuchtung vorgesehen.

Die geförderten Investitionsprojekte müssen zwischen Juni 2019 und Dezember 2022
begonnen werden und die widmungsgemäße Verwendung bis Jänner 2025 nachgewiesen
werden. Die folgende Grafik enthält das kumulierte Volumen der Zweckzuschüsse für Projekte,
die gemäß Planwerten bis zum jeweiligen Zeitpunkt begonnen bzw. fertiggestellt werden:

Grafik 3:       Beginn und Fertigstellung von Projekten beim Kommunalinvestitionsgesetz 2020

Quellen: BMF Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis September 2021 und COVID-19-Berichterstattung, eigene
Berechnungen.

Die bereits ausbezahlten Zweckzuschüsse betreffen fast ausschließlich Projekte, die bis
spätestens Ende 2022 begonnen werden sollen. Für Projekte mit einer geplanten
Fertigstellung bis Ende 2022 wurden etwa 400 Mio. EUR ausbezahlt. Die anderen etwa
400 Mio. EUR betreffen vorwiegend Projekte mit einer geplanten Fertigstellung in den Jahren
2022 und 2023. Mögliche Zweckzuschüsse iHv etwa 200 Mio. EUR wurden noch nicht
beantragt.

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3.2     Zweites Gemeindepaket

Die im Jänner 2021 beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes1 enthielt weitere
Unterstützungsmaßnahmen für die Gemeinden:

       Die Ertragsanteile der Gemeinden wurden bei der Zwischenabrechnung im März 2021
        um 400 Mio. EUR und der Strukturfonds für finanzschwache oder von Abwanderung
        betroffen Gemeinden im Jahr 2021 um 100 Mio. EUR aufgestockt. Dabei handelt es
        sich um zusätzliche Mittel des Bundes für die Gemeinden.

       Den Gemeinden wurde ab dem Jahr 2021 durch Sonder-Vorschüsse ein gewisses
        Mindestwachstum bei den Ertragsanteilen und damit eine Planungssicherheit
        gewährleistet. Basierend auf der erwarteten Konjunktur- und Abgabenentwicklung
        hätte sich daraus für 2021 ein Vorschuss von rd. 1 Mrd. EUR ergeben, welcher
        frühestens ab 2023 zurückbezahlt hätte werden müssen.

Die tatsächliche Wirtschaftsentwicklung und das Abgabenaufkommen haben sich im Jahr
2021 deutlich besser entwickelt als zu Jahresbeginn erwartet. Deshalb wird voraussichtlich bei
der Abrechnung der Ertragsanteile für das Jahr 2021 der garantierte Mindestbetrag auch ohne
Sonder-Vorschuss erreicht werden. Daher kommt es auch in der Zukunft zu keinen
diesbezüglichen Rückzahlungen.

Die folgende Grafik stellt die Ertragsanteile der Gemeinden (Ab-Überweisungen in der
UG 16-Öffentliche Abgaben) und die Auswirkungen des zweiten Gemeindepakets gemäß der
Erwartungen im Strategiebericht 2022-2025 dar:

1
 Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung
geändert werden (630 d.B.)

                                                                                                            8 / 26
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Grafik 4:         Auswirkungen des Gemeindepakets auf die Ertragsanteile der Gemeinden

Anmerkung: Die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2021 können je nach Budgetvollzug in den verbleibenden Monaten auch
höher als der dargestellte Mindestbetrag sein.

Quellen: BGBl. I Nr. 29/2021, Strategiebericht 2022-2025, eigene Berechnungen.

Im Jahr 2020 gingen die Ertragsanteile der Gemeinden wegen des geringeren
Abgabenaufkommens um rd. 1,0 Mrd. EUR bzw. 8,8 % im Vergleich zum Jahr 2019 zurück.
Das mit dem Wirtschaftsaufschwung verbundene Abgabenwachstum 2021 führt auch zu
höheren Ertragsanteilen. Auf Basis der pessimistischeren Prognosen zu Jahresbeginn wurde
mit dem zugesagten Mindestbetrag für die Gemeinden eine Absicherung im Fall niedrigerer
Einnahmen sichergestellt. Aus heutiger Sicht werden die Sonder-Vorschüsse jedoch nicht
benötigt werden, sodass unter Berücksichtigung der nicht rückzahlbaren Aufstockung
(400 Mio. EUR) der Mindestbetrag iHv 11,3 Mrd. EUR (+12,5 % im Vergleich zu 2020) erreicht
wird. 2

Im BVA-E 2022 sind auf Basis der nun besseren Wirtschaftsprognose 12,1 Mrd. EUR für die
Ertragsanteile der Gemeinden in der UG 16-Öffentliche Abgaben budgetiert und in den
Folgejahren beträgt das erwartete nominelle Wachstum der Ertragsanteile zwischen jährlich
rd. 3 % und 5 %, sodass der nunmehr erwartete Pfad deutlich über den Mindestbeträgen
gemäß Änderung des Finanzausgleichsgesetzes liegt.

2
 Die bereits in der ersten Jahreshälfte 2021 gewährten Sonder-Vorschüsse iHv 0,5 Mrd. EUR dürften in den nächsten Monaten
gegengerechnet werden und die Gemeindeertragsanteile entsprechend reduzieren.

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3.3         Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden

Im Rahmen des zweiten Gemeindepakets wurde eine Entschließung des Nationalrates3
beschlossen, in der insbesondere der Bundesminister für Finanzen ersucht wird, mit einem
Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit von Gemeinden die Treffsicherheit der
Maßnahmen zu evaluieren und den Nationalrat über die Ergebnisse zu informieren. Ende
Oktober übermittelte das BMF dem Budgetausschuss den zweiten diesbezüglichen Bericht
auf Basis der Quartalsdaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), welche bis
dahin auf aggregierter Ebene bis zum 2. Quartal 2021 verfügbar waren. Das BMF nimmt darin
in Aussicht, nach Vorliegen der Gebarungsdaten der Gemeinden für das Jahr 2020 die
Entwicklung dieser Zahlen näher zu beleuchten.

Die Bruttoanlageinvestitionen auf Gemeindeebene (inklusive außerbudgetärer Einheiten)
gingen im Gesamtjahr 2020 nominell um 6,8 % gegenüber dem Jahr 2019 auf 3,36 Mrd. EUR
zurück.4 Bereits im Jahr 2019 war das nominelle Wachstum mit +3,3 % geringer als in den
Jahren 2018 (+6,9 %) und 2017 (+9,1 %). Im ersten Halbjahr 2021 waren die (vorläufigen)
Bruttoanlageinvestitionen um 9,7 % niedriger als im 1. Halbjahr 2019 und um 1,6 % höher als
im 1. Halbjahr 2020.

Beim Schuldenstand auf Gemeindeebene inklusive der außerbudgetären Einheiten kam es
2020 gegenüber dem Vorkrisenniveau Ende 2019 zu einem signifikanten Anstieg um
1,7 Mrd. EUR bzw. 10,1 % auf rd. 18,2 Mrd. EUR. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Wien als
Stadt und Land der Gemeindeebene zugerechnet wird. Ohne Wien betrug der Anstieg der
Schulden des Gemeindesektors rd. 0,6 Mrd. EUR bzw. 6,6 % gegenüber Ende 2019.

3
    Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden (133/E).
4
    Durch Datenrevisionen, gerade in der COVID-19-Krise, kann es dabei zu nachträglichen Änderungen kommen.

                                                                                                              10 / 26
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4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Umsetzung der Haushaltsrechtsreform bei den Ländern und Gemeinden durch die
         Voranschlags-     und       Rechnungsabschlussverordnung       2015    (VRV   2015)    und
         Unterstützung dieses Projekts durch die von den Finanzausgleichspartnern
         gemeinsam       erstellte     Plattform   für   öffentliches   Rechnungswesen         (2018
         Veröffentlichung eines Kontierungsleitfadens und 2020 eines online Buchhaltungs- und
         Bilanzierungshandbuchs).

        Zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Krise fördert der Bund aus Mitteln
         des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Investitionen der Gemeinden und Städte mit
         dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 mit insgesamt 1 Mrd. EUR (neben den
         konjunkturellen    Impulse      werden    verstärkt   klimarelevante   Investitionsprojekte
         gefördert). Die Antragsfrist wurde bis Ende des Jahres 2022 verlängert.

        Unterstützung von Investitionen der Länder mit einem einmaligen Zweckzuschuss im
         Jahr 2022 in Höhe von 500,0 Mio. EUR für Aktivitäten in den Bereichen grüner Wandel,
         digitaler Wandel, Wirtschaft und Soziales sowie Gesundheit und Bildung mit einem
         Fokus auf den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes.

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Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 44-Finanzausgleich                                           2022        2023      2024      2025
                                                  in Mio. EUR
 Gesamtauszahlungen                       BFRG 2021-2024          1.339,3    1.298,6   1.346,6         -
                                          BFRG 2022-2025          1.943,4    1.372,7   1.406,2   1.450,1
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025           in Mio. EUR           +604,1      +74,1     +59,7         -
 und BFRG 2021-2024                                  in %         +45,1%      +5,7%     +4,4%          -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                       -29,4%     +2,4%     +3,1%
 Fixe Auszahlungen                    BFRG 2021-2024                443,3      343,3     343,3         -
                                      BFRG 2022-2025                952,3      343,3     343,4     343,4
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025           in Mio. EUR           +509,0        0,0      +0,1         -
 und BFRG 2021-2024                                  in %        +114,8%       0,0%     +0,0%          -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                       -63,9%     +0,0%      0,0%
 Variable Auszahlungen                BFRG 2021-2024                895,9      955,3   1.003,2         -
                                      BFRG 2022-2025                991,0    1.029,3   1.062,8   1.106,7
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025           in Mio. EUR            +95,1      +74,1     +59,6         -
 und BFRG 2021-2024                                  in %         +10,6%      +7,8%     +5,9%          -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                        +3,9%     +3,2%     +4,1%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 im Jahr 2022 bei den fixen Auszahlungen insbesondere aufgrund des
neu veranschlagten Zweckzuschuss an die Länder iHv 500 Mio. EUR an. Zusätzlich spiegelt
sich die nunmehr besser erwartete Abgabenentwicklung bei den variablen Auszahlungen in
einer höheren Dotierung des Katastrophenfonds (abhängig von Einkommensteuer und
Körperschaftsteuer), in einem höheren Zweckzuschuss für den Gemeindebeitrag an der
Finanzierung der Krankenanstalten (abhängig von der Umsatzsteuerentwicklung) sowie in
höheren Gemeinde-Bedarfszuweisungen, höheren Zahlungen für die Finanzkraftstärkung der
Gemeinden und höheren Finanzzuweisungen in Nahverkehrsangelegenheiten (jeweils
abhängig von den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel) wider.

                                                                                                  12 / 26
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5        Bundesvoranschlag 2022

5.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Die Maßnahmen zur COVID-19-Krisenbewältigung, die Schwerpunkte gemäß Budgetbericht
und Budgetpositionen mit deutlichen Veränderungen zwischen BVA 2021 und BVA-E 2022
werden in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 3:      Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 44                                                           Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                   in Mio. EUR    2020      2021       2022           BVA 2021
 Auszahlungen                                                     1.395,6   1.768,5    1.943,4     +174,8      +9,9%
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (KIG 2020 inkl. Admink.)          260,7     600,6      100,5      -500,1    -83,3%
 Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                     1.134,9   1.167,9    1.842,9     +674,9    +57,8%
   Zweckzuschuss an Länder für Investitionen                                             500,0     +500,0           -
   Katastrophenfonds                                                382,4     428,6      535,0     +106,4    +24,8%
 Einzahlungen                                                       589,7     592,1      731,6     +139,5    +23,6%
   Katastrophenfonds                                                390,1     428,6      535,0     +106,4    +24,8%
   Umsatzsteueranteil für die Krankenanstaltenfinanzierung          164,4     163,4      196,5       +33,1   +20,3%

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Der BVA-E 2022 sieht für die Auszahlungen einen Anstieg um 174,8 Mio. EUR gegenüber
dem BVA 2021 vor. Dabei kommt es zu mehreren gegenläufigen Effekten:

        Das Auslaufen der Zuschüsse gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2020, für die im
         BVA 2021 noch Auszahlungen iHv 600 Mio. EUR budgetiert waren, führt zu einem
         Rückgang der Transferzahlungen an die Gemeinden. Im BVA-E 2022 sind hierfür nur
         noch Restzahlungen iHv 100 Mio. EUR vorgesehen.

        Einen gegenläufigen Effekt hat ein im BVA-E 2022 neu veranschlagter einmaliger
         Zweckzuschuss für Investitionen an die Länder iHv 500 Mio. EUR.

        Ebenfalls zu einem Auszahlungsanstieg führt die gegenüber dem BVA 2021 um
         106,4 Mio. EUR höhere Dotierung des Katastrophenfonds. Der Katastrophenfonds
         wird stets ausgeglichen budgetiert, sodass die veranschlagten Auszahlungen den
         Ab-Überweisungen aus der UG 16-Öffentliche Abgaben entsprechen. Daher spiegelt
         sich die für 2022 kräftig erwartete Abgabenentwicklung in höher veranschlagten
         Auszahlungen des Katastrophenfonds wider.

        Der verbleibende Auszahlungsanstieg erklärt sich im Wesentlichen durch eine höhere
         Veranschlagung bei den anderen von der Abgabenentwicklung beeinflussten
         Auszahlungspositionen (siehe Pkt. 5.2).

                                                                                                              13 / 26
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Die Budgetierung des Katastrophenfonds ist auch ein wesentlicher Grund für die Entwicklung
der Einzahlungen. Diese sollen im BVA-E 2022 mit 731,6 Mio. EUR gegenüber dem
BVA 2021 um 139,5 Mio. EUR ansteigen.

5.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

              Finanzierungshaushalt
 UG 44                                                            Erfolg      Erfolg     BVA        BVA-E        Diff. BVA-E 2022 -
                                                    in Mio. EUR    2019        2020      2021        2022      Erf 2020       BVA 2021
 44           Auszahlungen                                        1.240,1     1.395,6    1.768,5    1.943,4       +39,3%          +9,9%
 44.01        Transfers an Länder und Gemeinden                     838,8     1.013,2    1.339,9    1.408,3       +39,0%          +5,1%
 44.01.01     Finanzkraftstärkung der Gemeinden, variabel           139,5       143,9      123,5      144,3        +0,3%         +16,9%
              Finanzzuweisungen in
 44.01.02                                                            89,2        84,0       83,7       93,2       +10,9%         +11,3%
              Nahverkehrsangelegenheiten, variabel
 44.01.03     Zuschüsse für Krankenanstalten, variabel              176,0       164,4      163,4      196,5       +19,6%         +20,3%
              Transfers an Länder und Gemeinden, nicht
 44.01.04                                                           412,9       605,0      947,3      952,3       +57,4%          +0,5%
              variabel
 44.01.05     Bedarfszuweisung an Länder (variabel)                  21,2        16,0       22,0       22,0       +37,8%           0,0%
 44.02        Katastrophenfonds                                     401,3       382,4      428,6      535,0       +39,9%         +24,8%
 44.02.01     Katastrophenfonds, variabel                           401,3       382,4      428,6      535,0       +39,9%         +24,8%
 44.02.02     Katastrophenfonds, fix                                                         0,0        0,0             -          0,0%
 44           Einzahlungen                                          666,3       589,7      592,1      731,6       +24,1%         +23,6%
 44.01        Transfers an Länder und Gemeinden                     256,2       199,7      163,4      196,5         -1,6%        +20,3%
 davon
   44.01.03   Zuschüsse für Krankenanstalten, variabel              176,0       164,4      163,4      196,5       +19,6%         +20,3%
 44.02        Katastrophenfonds                                     410,0       390,1      428,6      535,0       +37,2%         +24,8%
 davon
   44.02.01   Katastrophenfonds, variabel                           410,0       390,1      428,6      535,0       +37,2%         +24,8%
                                    Nettofinanzierungssaldo         -573,8      -805,9   -1.176,5   -1.211,8              -              -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 44.01-„Transfers an Länder und Gemeinden“

Das GB 44.01 umfasst fünf Detailbudgets, wobei die Ein- und Auszahlungen in vier der fünf
Detailbudgets variabel veranschlagt werden, weil die tatsächlichen Auszahlungen stark von
der Abgabenentwicklung beeinflusst werden.

Die wesentliche Gesetzesgrundlage für das DB 44.01.01-„Finanzkraftstärkung der
Gemeinden (variabel)“ ist der § 25 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 (FAG 2017). Dort ist
vorgesehen, dass der Bund den Gemeinden jährlich einen Betrag in Höhe der Summe aus
0,164 %         des       Nettoaufkommens                an       den        Abgaben        mit      einheitlichem            Schlüssel

                                                                                                                                 14 / 26
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(z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer) des Vorjahres und zusätzlich 11,07 Mio. EUR zur
Verfügung stellt. Der vom Bund zu überweisende Betrag reduziert sich jedoch aufgrund der
Umschichtung zu Lasten des Anteils der Gemeinde Wien um 6 Mio. EUR. Aufgrund der
positiven Abgabenentwicklung steigen die veranschlagten Auszahlungen gegenüber dem
BVA 2021 um 20,8 Mio. EUR bzw. 16,9 % auf 144,3 Mio. EUR.

DB 44.01.02-„Finanzzuweisungen in Nahverkehrsangelegenheiten (variabel)“: Der Bund
gewährt den Gemeinden Finanzzuweisungen zur Förderung des Personennahverkehrs
iHv 0,068 % des Nettoaufkommens an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel und
zusätzlich     einen     Fixbetrag      iHv 32,1 Mio. EUR.        Im    BVA-E 2022         wurden      diese
Finanzzuweisungen mit 93,2 Mio. EUR budgetiert (+11,3 % gegenüber dem BVA 2021).

DB 44.01.03-„Zuschüsse für Krankenanstalten (variabel)“: Die Länder erhalten zur
Krankenanstaltenfinanzierung 0,642 % des Aufkommens der Umsatzsteuer (abzüglich der
Ausgaben des Bundes für Beihilfen gemäß dem Gesundheits- und Sozialbereichs-
Beihilfengesetz) als Zweckzuschuss. Die Finanzierung dieses Zweckzuschusses erfolgt durch
einen Vorwegabzug von den Ertragsanteilen der Gemeinden und stellt somit den
Gemeindebeitrag an der Finanzierung der Krankenanstalten dar. Dieser Abgabenanteil wird
in der UG 44-Finanzausgleich als Einzahlung verbucht, die in selber Höhe als Auszahlung an
die Länder weitergegeben wird. In der UG 16-Öffentliche Abgaben wird der Abgabenanteil als
Ab-Überweisung dargestellt. Im BVA-E 2022 erhöht sich dieser Zweckzuschuss gegenüber
dem BVA 2021 um 33,1 Mio. EUR bzw. 20,3 % auf 196,5 Mio. EUR.

Das DB 44.01.04-„Transfers an Länder und Gemeinden (nicht variabel)“5 In diesem
Detailbudget kommt es bei den Auszahlungen im BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021 zu
zwei gegenläufigen Entwicklungen. Zum einen werden für das KIG 2020 um 500,1 Mio. EUR
geringere Auszahlungen veranschlagt. Während im BVA 2021 noch 600,6 Mio. EUR (inkl.
0,6 Mio. EUR Abwicklungskosten) budgetiert waren, sollen im Jahr 2022 nur noch
Auszahlungen iHv 100,5 Mio. EUR (inkl. 0,5 Mio. EUR Abwicklungskosten) erfolgen. Eine
Antragstellung durch die Gemeinden ist bis Ende 2022 möglich. Zum anderen ist für das Jahr
2022 ein neuer einmaliger Zweckzuschuss an die Länder iHv 500 Mio. EUR veranschlagt, der
auf einer Vereinbarung mit den Ländern Anfang Oktober basiert. Dieser Zweckzuschuss, für
den aktuell noch keine materiell-rechtliche Grundlage vorliegt, soll laut Budgetbericht für

5
  Einzahlungsseitig werden in diesem Detailbudget an den allgemeinen Bundeshaushalt abgeführte Überschüsse des
Katastrophenfonds verbucht (siehe Erläuterungen zum GB 44.02-„Katastrophenfonds“). Im Jahr 2020 gingen daraus
Einzahlungen iHv 35,3 Mio. EUR ein.

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Aktivitäten in den Bereichen grüner Wandel, digitaler Wandel, Wirtschaft und Soziales sowie
Gesundheit und Bildung mit einem Fokus auf den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes
bereitgestellt werden

Auszahlungen iHv 9 Mio. EUR sind außerdem für Transfers an die Länder veranschlagt, die
für einen einmaligen Jubiläumszuschuss an das Land Niederösterreich vorgesehen sind. Mit
einem Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz 2022 wird nun auch Wien ein einmaliger
Jubiläumszuschuss                iHv 9,0 Mio. EUR           zuerkannt,        der      aus      der     Rücklage         der
UG 44-Finanzausgleich bedeckt werden soll. Der ebenfalls im Abänderungsantrag enthaltene
Jubiläumszuschuss für das Land Burgenland iHv 4,0 Mio. EUR ist bereits im BVA 2021
veranschlagt und wird auch noch heuer ausbezahlt.6

Die übrigen Auszahlungen des Detailbudgets betreffen die nicht variablen Zweckzuschüsse
und Finanzzuweisungen an die Länder und Gemeinden. Zweckzuschüsse werden zur
Bewältigung einer bestimmten Aufgabe bzw. zur Erreichung eines gewissen Zieles gewährt,
wobei für diese Zuschüsse regelmäßig Verwendungsnachweise erbracht werden müssen. Bei
Finanzzuweisungen handelt es sich um Leistungen, die Länder und Gemeinden frei
verwenden können. Die wesentlichen Auszahlungspositionen sind dabei insbesondere:

           Der Bund leistet seit 2017 jährlich eine Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden
            zur Bedeckung von Mehraufwendungen insbesondere in den Bereichen Gesundheit,
            Pflege       und       Soziales       („Finanzzuweisung             nachhaltige         Haushaltsführung“)
            iHv 306 Mio. EUR. Dabei gehen 193,1 Mio. EUR an die Länder und 112,9 Mio. EUR
            an die Gemeinden, wobei 60 Mio. EUR pro Jahr in einen Strukturfonds für
            finanzschwache oder von Abwanderung betroffene Gemeinden fließen. Im Rahmen
            des zweiten Gemeindepakets wurden dem Strukturfonds im Vollzug des Jahres 2021
            zusätzliche 100 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Diese waren im
            BVA 2021 nicht budgetiert und wurden aus der UG 45-Bundesvermögen bedeckt.

           Der Bund gewährt den Ländern und Gemeinden für die auf eigene Rechnung geführten
            Theater und jene Theater, zu deren Abgangsdeckung sie vertraglich verpflichtet sind,
            Zweckzuschüsse im Ausmaß von insgesamt 21,5 Mio. EUR jährlich, wenn die
            empfangenden Gebietskörperschaften eine Grundleistung mindestens in der Höhe des
            Zweckzuschusses erbringen. Dieser Zweckzuschuss ist zur teilweisen Deckung des

6
    Mit dem Abänderungsantrag wird lediglich die gesetzliche Grundlage für diesen Zuschuss an das Land Burgenland beschlossen.

                                                                                                                     16 / 26
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         laufenden        Betriebsabganges            oder       eines      darüber       hinaus        erforderlichen
         Investitionsaufwandes zu verwenden.

        Der Bund leistet aus der UG 44 jährlich Zahlungen iHv 8,3 Mio. EUR an den
         Ausgleichsfonds           für    die     Krankenanstaltenfinanzierung               (§ 447f ASVG)           und
         iHv 4,1 Mio. EUR an den Fonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und
         Gesundheitsförderung (§ 447h ASVG).7

Der Bund leistet außerdem einen pauschalierten Polizeikostenersatz iHv 2,8 Mio. EUR an die
Städte mit eigenem Statut Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs, da diese Städte
auch sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahrnehmen müssen, die in anderen Städten mit
eigenem Statut von der Landespolizeidirektion erfüllt werden.

DB 44.01.05-„Bedarfszuweisungen                      an       Länder         (variabel)“:         Als      Teil      der
Glücksspielreform 2010 gewährt der Bund den vormaligen „Erlaubnisländern“ Kärnten,
Niederösterreich,         Steiermark        und     Wien       unter     bestimmten         Voraussetzung           eine
Bedarfszuweisung, wenn ihre Einnahmen aus dem Zuschlag zur Bundesautomaten- und
Video-Lotterie-Terminal-Abgabe (VLT-Abgabe) unter ihren jeweiligen Garantiebeträgen liegen
(siehe § 26 FAG 2017). Im BVA-E 2022 sind aus dieser Position, wie bereits in den beiden
Vorjahren, Auszahlungen iHv 22,0 Mio. EUR veranschlagt. Im Erfolg 2020 betrugen die
Auszahlungen 16,0 Mio. EUR.

GB 44.02-„Katastrophenfonds“

Im GB 44.02-„Katastrophenfonds“, das stets ausgeglichen8 veranschlagt wird, ist im
BVA-E 2022 ein Anstieg der Ein- und Auszahlungen gegenüber dem BVA 2021 um
106,4 Mio. EUR          auf    535,0 Mio. EUR          budgetiert.       Das     Globalbudget         umfasst       zwei
Detailbudgets. Die wesentlichen Entwicklungen auf Detailbudgetebene stellen sich wie folgt
dar:

7
 In den Jahren 2017 bis 2019 wurde die Zahlung zunächst an den Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen, der diese an die
beiden Fonds weitergab. In Folge des 2018 beschlossenen Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (BGBl. I Nr. 100/2018)
werden diese Beträge seit 2020 direkt an die beiden Fonds überwiesen.
8
  Der Unterschied zwischen den im Erfolg 2020 ausgewiesenen Ein- und Auszahlungen im DB 44.02.01-„Katastrophenfonds
(variabel)“ iHv 7,7 Mio. EUR entspricht dem nicht ausbezahlten Teil der Dotierung der Landesstraßen B. Der übrige Teil der
Dotierung des Katastrophenfonds wird im Vollzug nur im Ausmaß der tatsächlich getätigten Auszahlungen als Einzahlung im
GB 44.02-„Katastrophenfonds“ verbucht. Überschüsse des Katastrophenfonds, die nicht der mit 30 Mio. EUR beschränkten
Rücklage zugeführt werden, werden als Einzahlungen in den allgemeinen Bundeshaushalt im DB 44.01.04-„Transfers an Länder
und Gemeinden, nicht variabel“ verbucht. Im Jahr 2020 gingen daraus Einzahlungen iHv 35,3 Mio. EUR ein.

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Die wesentlichen laufenden Ein- und Auszahlungen des Katastrophenfonds werden im
DB 44.02.01-„Katastrophenfonds (variabel)“ erfasst. Der Katastrophenfonds wurde als
Verwaltungsfonds in erster Linie für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur
Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden
sowie zur Erhebung der Wassergüte eingerichtet.

Die Dotierung des Katastrophenfonds ist im FAG 2017 § 10 (2) geregelt. Demnach wird der
Katastrophenfonds durch Abgabenanteile iHv 1,07 % am Aufkommen an Einkommensteuer
(inkl. Kapitalertragsteuer auf Zinsen) und Körperschaftsteuer aufgebracht. Obwohl es sich bei
diesen Abgaben um gemeinschaftliche Bundesabgaben handelt, wird nur der Bund mit der
Bereitstellung der Mittel des Fonds belastet (die Anteile werden von den Ertragsanteilen des
Bundes abgezogen). Zusätzlich wird der Katastrophenfonds mit 10 Mio. EUR jährlich von den
Ertragsanteilen des Bundes an der Körperschaftsteuer dotiert (wovon 5 Mio. EUR jährlich
durch eine Kürzung ihrer Ertragsanteile von den Ländern getragen werden). Dieser Teil der
Einzahlungen ist für die Beseitigung von Schäden an „Landesstraßen B“ zweckgebunden.

Die Verwendung der Katastrophenfondsmittel wird im § 3 des Katastrophenfondsgesetzes
1996 geregelt. Vom Budget des Katastrophenfonds entfallen demnach grundsätzlich 73,3 %
auf vorbeugende Maßnahmen, 17,8 % auf Abgeltungen von Schäden und 8,9 % auf
Zweckzuschüsse an die Länder zur Finanzierung von Feuerwehren. Die Zahlungen für
Vorbeugungsmaßnahmen gehen vor allem an das BMLRT und das BMK, die daraus
Investitionsmaßnahmen        im      Hochwasser-         und    Lawinenschutz       finanzieren
(UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, UG 41-Mobilität). Der BVA-E 2022 sieht
Zahlungen iHv 185,5 Mio. EUR an das BMLRT sowie Zahlungen iHv 52,3 Mio. EUR an das
BMK     vor.    Weitere     im    BVA-E 2021      budgetierte   Zahlungen       betreffen      die
Hagelversicherungsprämien (50,0 Mio. EUR) sowie die Abgeltung von Schäden bei Privaten
(21,7 Mio. EUR), Ländern (17,4 Mio. EUR) und Gemeinden (47,7 Mio. EUR). Für die
Finanzierung von Feuerwehren sind Zahlungen an die Länder iHv 46,7 Mio. EUR vorgesehen.

Für das DB 44.02.02-„Katastrophenfonds (fix)“ werden keine Auszahlungen veranschlagt,
da es nur im Bedarfsfall dotiert wird. Wenn die laufende Dotierung und die Rücklagen des
Katastrophenfonds für die Abgeltung von Schäden nicht ausreichen, kann die Dotierung durch
Beschluss der Bundesregierung erhöht, aber maximal verdoppelt werden.

                                                                                            18 / 26
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5.3      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 5:       Rücklagengebarung

 UG 44                                                   Veränderung                 Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                       Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -               Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                  30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021                 BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                              16,3           -0,0         16,3             -
 Variable Auszahlungsrücklagen                       1,7               -         1,7             -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen              120,9                       120,9              -
                             Gesamtsumme          138,9           -0,0      138,9                      138,9         7,8%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 44-Finanzausgleich verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 138,9 Mio. EUR. Davon
entfielen 120,9 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen im DB 44.02.01-
„Katastrophenfonds (variabel)“. Im Jahr 2021 wurden bisher noch keine Rücklagen aus der
UG 44-Finanzausgleich entnommen. Allerdings wurden im 2. Quartal 2021 aus den
Rücklagen der UG 45-Bundesvermögen 100 Mio. EUR für die Aufstockung des Strukturfonds
gemäß § 24a FAG 2017 in der UG 44-Finanzausgleich entnommen. Im BVA-E 2022 sind
keine Rücklagenentnahmen budgetiert.

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6         Wirkungsorientierung

6.1        Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

     Landkarte                   Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
     Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
     Gleichstellungsziel-        Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
     Landkarte                   BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
     SDG-Landkarte9
                                 SDGs10
     Green Budgeting-            Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen des BVA-E 2022 mit Bezug
     Landkarte                   zum Klima- und Umweltschutz
     Green Budgeting-            Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit
     Landkarte (Maßnahmen)       Bezug zum Klima- und Umweltschutz

Das BMF hat im BVA-E 2022 für die UG 44-Finanzausgleich insgesamt drei Wirkungsziele
festgelegt. Im Jahr 2021 wurde der Aspekt der COVID-19-Krisenbewältigung neu in die
Wirkungsziele integriert und ein zusätzliches Wirkungsziel zur Förderung kommunaler
Investitionen geschaffen, für den BVA-E 2022 werden auch noch Aspekte des Klimawandels
und der Ökologisierung ergänzt. Damit wird ein noch differenzierteres Bild der Aufgaben und
Ziele dieser Untergliederung gezeigt und neue wesentliche Aspekte für die politische Debatte
zur Verfügung gestellt.

9
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
10
  Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

                                                                                                                 20 / 26
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6.2    Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 wurde im letzten Jahr um den Aspekt der Bewältigung der COVID-19-
Krise ergänzt, für das Jahr 2022 wird auch die Bekämpfung des Klimawandels in die
Zielsetzung aufgenommen. Dieses Ziel sieht die Sicherstellung der Stabilität und
Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen vor, um budgetäre Spielräume für die Bewältigung
neuer Herausforderungen zu schaffen. Die Zielwerte bei den Kennzahlen zur Entwicklung des
gesamtstaatlichen strukturellen Budgetsaldos (alter Zielwert 2022: -2,8 %; neuer Zielwert
2022: -2,5 %), der Staatsschuldenquote (alter Zielwert 2022: 85 %; neuer Zielwert 2022:
79,1 %) und gesamtstaatlicher Maastricht Saldo (alter Zielwert 2022: -3,5 %; neuer Zielwert
2022: -2,3 %) wurden im BVA-E 2022 an die aktuelle Situation angepasst. Für die Kennzahl
zum gesamtstaatlichen strukturellen Saldo ist anzumerken, dass für 2020-2022 auf EU-Ebene
die allgemeine Ausweichklausel aktiviert wurde, was bedeutet, dass die EU-Fiskalregeln in
diesem Zeitraum weitgehend ausgesetzt sind. Neu aufgenommen wurde eine Kennzahl zum
strukturellen Saldo Bund und Sozialversicherung gem. BHG 2013. Sie betrifft im Wesentlichen
die Schuldenbremse und ermöglicht einen noch differenzierteren Blick auf die Nachhaltigkeit
der öffentlichen Finanzen. Obwohl die angeführten Kennzahlen (gesamtstaatliches
strukturelles Defizit, gesamtstaatlicher Maastricht Saldo, struktureller Saldo Bund und
Sozialversicherung, Staatsschuldenquote) auch erheblich von externen Effekten beeinflusst
werden, adressieren sie wesentliche Kernbereiche im politischen (auch internationalen)
Kontext und können damit als Grundlage für die politische Debatte dienen.

Wirkungsziel 2 betrifft die „Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und
einheitlichen   Darstellung    der   finanziellen   Lage   (Liquiditäts-,     Ressourcen-     und
Vermögenssicht)       aller     Gebietskörperschaften         nach      dem      Vorbild       der
Bundeshaushaltsrechtsreform“.        Diesem    Wirkungsziel     wird    die     Kennzahl      zum
„Aktualisierungsstand der Plattform für öffentliches Rechnungswesen“ zugeordnet. Dafür soll
im Fortschrittsbericht des BMF dargestellt werden, welche Aktualisierungen auf der Plattform
für öffentliches Rechnungswesen vorgenommen wurden. Die kann z. B. Einarbeitungen von
RV-Komitee-Empfehlungen        von    Kontenbeschreibungen       oder    Beiträge    im     online
Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch sein. Der Zielwert beträgt hier über den Zeitraum
2020 bis 2023 100 %, er wurde im Jahr 2020 auch erreicht. Eine laufende Aktualisierung der
Plattform stellt jedoch eine Grundvoraussetzung für deren praktischen Nutzen dar.

                                                                                            21 / 26
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Das Wirkungsziel 3 („Sicherung der Daseinsvorsorge der Gemeinden“) hat sich im
BVA-E 2022 geändert. Im Jahr 2021 stellte es insbesondere auf das zur Konjunkturbelebung
beschlossene     KIG 2020    ab   (Text   altes   Wirkungsziel:   Unterstützung   kommunaler
Investitionsprojekte zur Sicherung der Daseinsvorsorge in den Regionen und für den
Wiederaufbau aus der Krise hinaus). Die Kennzahl zur Summe des Investitionsvolumens auf
der Grundlage des KIG 2020 beinhaltet weiterhin diesen Aspekt und lag 2020 mit
1.186 Mio. EUR über dem Zielzustand von 600 Mio. EUR. Für das Jahr 2021 nimmt sich das
Ressort 1,2 Mrd. EUR und für 2022 200 Mio. EUR vor. Der Aspekt der Ökologisierung der
Investitionen wird mit einer neuen Kennzahl (44.3.2-„Anteil der Investitionen in ökologischen
Maßnahmen im Sinne des KIG 2020“) aufgenommen. Ein Ziel des KIG 2020 ist, dass
mindestens 20 % der Mittel für ökologische Maßnahmen verwendet werden. Der Istzustand
lag 2020 bei 32,1 % an ökologischen Maßnahmen an den geleisteten Investitionszuschüssen.
Der Zielzustand 2021 und 2022 beträgt 20 %. Das Ressort gibt an, dass von Jänner bis Ende
August 2021 der Anteil der Zuschüsse an ökologischen Maßnahmen im Durchschnitt bei
27,9 % lag. Der Zielzustand könnte dementsprechend ambitionierter gewählt werden.

                                                                                      22 / 26
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                    Legende
                          Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
         Neu
                            Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Bewältigung der COVID-19-Krise und Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der
öffentlichen Finanzen durch Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts um budgetäre
Spielräume für Entlastungsmaßnahmen und die Bekämpfung des Klimawandels anderer
Herausforderungen zu nutzen.

Maßnahmen

       Vorlage eines Budgetpfades, der die Rückkehr zu einer stabilitätsorientierten
        Budgetpolitik nach der Krise zeigt
       COVID-19 bedingte Hilfen konjunkturgerecht auslaufen lassen
       Koordinierung der Haushaltspolitik mit Ländern und Gemeinden auf Grundlage des
        Stabilitätspakts, insbesondere im Österreichischen Koordinationskomitee (ÖKK)
       Mitwirkung     des    Bundesministeriums                                     für         Finanzen              (BMF)            an
        (Verwaltungs-)Reformvorhaben
       Durch    den    Katastrophenfonds werden    Vorbeugungsmaßnahmen    gegen
        Naturkatastrophen sowie Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private
        Personen und Unternehmen sowie Gebietskörperschaften finanziert.

Indikatoren

Kennzahl 44.1.1         Gesamtstaatlicher struktureller Saldo
                        Europäische Kommission und Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010).
                        Das ESVG 2010 bietet auf makroökonomischer Ebene den statistischen Rechnungslegungsrahmen für die
 Berechnungsmethode
                        volkswirtschaftliche Gesamtrechnung in der EU. Der strukturelle Saldo wird entsprechend der Vorgaben des
                        Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU berechnet.
        Datenquelle     Bundesministerium für Finanzen, Statistik Austria, WIFO
  Messgrößenangabe      % des BIP
                                2018                2019               2020               2021               2022             2023
          Zielzustand                  -0,54              -0,46                -6,5               -4,4              -2,5               -1,5
           Istzustand                   -0,8               -0,6                -5,1
       Zielerreichung    unter Zielzustand unter Zielzustand über Zielzustand
                        Stand der Kennzahlen: 13.10.2021
                        Bis 2020: Statistik Austria September Notifikation 2021 und WIFO Konjunkturprognose Oktober 2021
                        Ab 2021: BMF und WIFO Konjunkturprognose Oktober 2021
                        Für 2020-2022 ist auf EU-Ebene die Allgemeine Ausweichklausel aktiviert. Das bedeutet, dass die EU-Fiskalregeln in
                        diesem Zeitraum nicht eingehalten werden müssen.

                                                                                                                                  23 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 44-Finanzausgleich

Kennzahl 44.1.2         Staatsschuldenquote
                        Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Das ESVG 2010 bietet auf
 Berechnungsmethode     makroökonomischer Ebene den statistischen Rechnungslegungsrahmen für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
                        in der EU.
        Datenquelle     Bundesministerium für Finanzen; Statistik Austria bis 2016
  Messgrößenangabe      % des BIP
                               2018                2019                2020          2021               2022               2023
          Zielzustand                  74,5                70,9                  84        82,8                 79,1              77,2
           Istzustand                  74,1                70,6                83,2
       Zielerreichung     über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                        Stand der Kennzahlen:
                        2018 bis 2020: Statistik Austria September Notifikation 2021
                        Ab 2021: BMF

Kennzahl 44.1.3       Gesamtstaatlicher Maastricht Saldo
Berechnungsmethode    Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)
          Datenquelle Statistik Austria, Notifikation September 2019
  Messgrößenangabe    % des BIP
                              2018                  2019             2020          2021                    2022                2023
          Zielzustand                -0,41                    0              -9,5                 -6               -2,3                -1,4
           Istzustand                  0,2                  0,6              -8,3
       Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand
                      Stand der Kennzahlen:
                      2018 bis 2020: Statistik Austria September Notifikation 2021
                      Ab 2021: BMF

Kennzahl 44.1.4         Struktureller Saldo Bund und Sozialversicherung gem. BHG 2013
                        Europäische Kommission, Innerösterreichischer Stabilitätspakt, BHG 2013 und Europäisches System
                        Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010). Das ESVG 2010 bietet auf makroökonomischer Ebene
 Berechnungsmethode
                        den statistischen Rechnungslegungsrahmen für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung in der EU. Der strukturelle
                        Saldo des Bundes und der Sozialversicherung entspricht der Definition gem. BHG 2013 § 2 Abs. 4 bis 7.
        Datenquelle     Bundesministerium für Finanzen, WIFO, Statistik Austria
  Messgrößenangabe      %
                               2018                 2019               2020              2021                 2022              2023
          Zielzustand             -                   -                  -                       -4,5                 -2,4             -1,5
           Istzustand                   -0,8              -0,4                   -5
       Zielerreichung             -                   -                  -
                        Stand der Kennzahlen: 13.10.2021
                        Bis 2020: Statistik Austria September Notifikation 2021 und WIFO Konjunkturprognose Oktober 2021
                        Ab 2021: BMF und WIFO Konjunkturprognose Oktober 2021
                        Für 2020-2022 ist auf EU-Ebene die Allgemeine Ausweichklausel aktiviert. Dies betrifft auch die BHG 2013-
                        Schuldenbremse.

Wirkungsziel 2:

Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der
finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften
nach dem Vorbild der Bundeshaushaltsrechtsreform.

Maßnahmen

       Unterstützung von Ländern und Gemeinden bei der Umsetzung der Voranschlags- und
        Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015)
       Aktualisierung der Plattform für öffentliches Rechnungswesen, die die Konten- und
        Ansatzbeschreibungen       enthält   sowie     das   online  Buchhaltungs-    und
        Bilanzierungshandbuch, ein einfach verständliches, webbasiertes Nachschlagewerk
        für die Verrechnung und Rechnungslegung der Gemeinden, Gemeindeverbände,
        Länder und des Bundes.

                                                                                                                                  24 / 26
BD | Budgetdienst – Untergliederung 44-Finanzausgleich

Indikator

Kennzahl 44.2.1       Aktualisierungsstand der Plattform für öffentliches Rechnungswesen
Berechnungsmethode Bundesministerium für Finanzen
                      Im Fortschritts-Bericht des BMF wird dargestellt, welche Aktualisierungen auf der Plattform für öffentliches
                      Rechnungswesen vorgenommen wurden. Dies können zB die Einarbeitungen von VR-Komitee-Empfehlungen in
          Datenquelle
                      Kontenbeschreibungen bzw. in Beiträgen des online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuchs sein oder die
                      erstmalige Beschreibung des Ansatzverzeichnisses der Länder.
  Messgrößenangabe %
                              2018                  2019            2020                 2021                2022                 2023
          Zielzustand           -                     -                      100                  100                 100                100
           Istzustand nicht verfügbar       nicht verfügbar                  100
       Zielerreichung           -                     -         = Zielzustand
                      Länder und Gemeinden haben ihre Voranschläge und Rechnungsabschlüsse seit 2020 gemäß der Voranschlags- und
                      Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) zu erstellen. Nunmehr können dank der 3-Komponenten-Rechnung
                      (doppelte Buchführung) vergleichbare Angaben über Bundes-, Landes- und Gemeindefinanzen geliefert werden.
                      Während des Budgetvollzugs auftretende Fragen wie zB hinsichtlich der Verbuchung oder der Auslegung der VRV
                      2015 werden im VR-Komitee diskutiert und können im Rahmen einer Empfehlung des VR-Komitees geklärt werden.
                      Das Bundesministerium für Finanzen hat zur Unterstützung bei der Umsetzung der VRV 2015 eine online Plattform -
                      Plattform für öffentliches Rechnungswesen - errichtet, auf der sich seit August 2020 der online Kontierungsleitfaden
                      (online KLF) und das online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch (oBHBH) befinden. Sowohl der online KLF als
                      auch das oBHBH wurden in gebietskörperschafts-übergreifender Zusammenarbeit erarbeitet.
                      Erstmalig wird es ein kommentiertes Ansatzverzeichnis der Länder geben, welches 2022 auf der Plattform für
                      öffentliches Rechnungswesen veröffentlicht und somit für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich gemacht wird. Die
                      bestehenden Kontenbeschreibungen im online-KLF und oBHBH-Beiträge werden laufend zB durch Einarbeitung der
                      vom VR-Komitee beschlossenen Empfehlungen aktualisiert, wodurch die Plattform für öffentliches Rechnungswesen
                      immer am letzten Stand gehalten wird. Die Kennzahl gibt somit den Aktualisierungsstand der Plattform für öffentliches
                      Rechnungswesen wieder.

Wirkungsziel 3:

Sicherung der Daseinsvorsorge in den Gemeinden.

Maßnahme

Die Gemeinde bzw. der Gemeindeverband kann KIG 2020-Mittel für eine der 18
Projektkategorien (siehe die Durchführungs-bestimmungen zum KIG 2020) bei der
Buchhaltungsagentur des Bundes beantragen. Nach Prüfung des Antrags der Gemeinde
durch die Abwicklungsstelle (Buchhaltungsagentur des Bundes) und das Bundesministerium
für Finanzen wird der kommunale Zweckzuschuss durch das Bundesministerium für Finanzen
freigegeben und durch die Buchhaltungsagentur des Bundes an die antragstellende Gemeinde
überwiesen.

Indikatoren

                        Summe des jährlichen - durch den Bund unterstützen - Investitionsvolumens auf der Grundlage des
Kennzahl 44.3.1
                        Kommunalinvestitionsgesetzes 2020
 Berechnungsmethode Bundesministerium für Finanzen
           Datenquelle Statistik der Buchhaltungsagentur, Bericht über die Abwicklung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (KIG 2020)
   Messgrößenangabe Mio. EUR
                               2018                2019               2020               2021               2022               2023
           Zielzustand           -                   -                        600             1.200                200 nicht verfügbar
            Istzustand nicht verfügbar     nicht verfügbar                  1.186
        Zielerreichung           -                   -          über Zielzustand
                       Istzustand 2020: Das Bundesministerium für Finanzen hat Zuschüsse iHv. 260,7 Mio.€ für 2.377 Anträge ausbezahlt,
                       die von 994 Gemeinden im Zeitraum von 1. Juli 2020 (Beginn des KIG-2020-Programms) bis 31.Dezember 2020
                       beantragt wurden. Diese Bundeszuschüsse wiederum unterstützten Gesamt-Investitionen iHv. 1.186,0 Mio.€.
                       Außerdem flossen 32,1% der Zuschüsse in ökologische Maßnahmen.
                       Zielzustand 2021: Im Jahr 2021 wurden von Jänner bis Ende August (Zeitpunkt der Planung für BVA 2022)
                       Zuschüsse 513,5 Mio.€ für 3.686 Anträge ausbezahlt, die von 1.236 Gemeinden beantragt wurden. Diese
                       Bundeszuschüsse wiederum unterstützten Gesamt-Investitionen iHv. 1.749,3 Mio.€. Außerdem flossen 27,9% der
                       Zuschüsse in ökologische Maßnahmen. Per 31.8.2021 sind demnach noch 225,8 Mio.€ an KIG-2020-Mittel verfügbar.

                                                                                                                                   25 / 26
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