Förderprogramm Kanton Bern Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
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Kontakt Amt für Umwelt und Energie (AUE) Laupenstrasse 22 3008 Bern Telefon +41 31 633 36 50 www.be.ch/energiefoerderung energie.foerderung@be.ch Förderprogramm Kanton Bern gültig ab 19. Juli 2021 2
Inhalt Beratung 5 Impulsberatung „erneuerbar heizen“ 6 GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) 7 Grobanalyse für komplexe Gebäude 8 Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude 9 Machbarkeitsstudie 10 Zertifizierung nach SNBS Gebäude 11 Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten 12 Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen 13 Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie Anlagen 14 Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen 15 Ersatz von Elektroheizungen durch Holzheizung oder Wärmenetz 16 Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen 17 Ersatz von Ölheizungen durch Holzheizung oder Wärmenetz 18 Thermische Solaranlagen 19 Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen 20 Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse 21 Wärmenetze mit erneuerbarer Energie 22 Ladeinfrastruktur Elektromobilität im öffentlichen Verkehr 23 Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen Information 24 Informationsanlässe und Weiterbildung 25 Energieberatung 3
Energieförderung Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz richtet sich an Hauseigentümer, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen und an Veranstalter von Informations- und Weiterbildungsan- lässen im Energiebereich. Hinweise: Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitrags- zusicherung gehört offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufge- teilt oder anderen Organisationen abgetreten werden. Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, sind nicht förderberech- tigt. Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bun- des oder des Kantons stehen, werden keine Beiträge gewährt. Gemeinden als Bauherrschaft sind nicht förderberechtigt für Beiträge an Ge- bäuden (Neubauten und Sanierungen), sowie deren Anlagen. Gemeinden sind förderberechtigt für Machbarkeitsstudien, Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse und Wärmenetze mit erneuerbarer Energie. Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus kantonalen Fördermitteln, sowie über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt. 4
Impulsberatung „erneuerbar heizen“ B E R ATU N G Förderbeitrag Doppel- und Einfamilienhaus CHF 350.– Mehrfamilienhaus bis 6 Wohneinheiten CHF 350.– Mehrfamilienhaus mehr als 6 Wohneinheiten CHF 1 250.– Bedingungen und Auflagen • Förderberechtigt sind Impulsberatungen, die durch geschulte Impulsbera- ter durchgeführt werden. Förderberechtigt ist der Impulsberater. Das Ge- such wird durch den Impulsberater vor Durchführung der Beratung einge- reicht. www.erneuerbarheizen.ch • An jedem Standort kann nur 1 Impulsberatung gefördert werden. • Eine Impulsberatung ist nur förderberechtigt, wenn nicht bereits ein GEAK Plus vorliegt. • Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. • Ein Gesuch für eine Impulsberatung „erneuerbar heizen“ gilt nur für die Impulsberatung „erneuerbar heizen“. Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz muss vor Baubeginn ein entsprechendes Ge- such eingereicht werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch auf dem Online-Portal einreichen. 2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: - Auszahlungsgesuch: Checkliste Impulsberatung 5
GEAK® Plus B E R ATU N G (Gebäudeenergieausweis der Kantone) Förderbeitrag Doppel- und Einfamilienhaus CHF 1 000.– Mehrfamilienhaus CHF 1 500.– Verwaltung CHF 1 500.– Schule CHF 1 500.– Verkauf CHF 1 500.– Restaurant CHF 1 500.– Bedingungen und Auflagen • Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012. • Der GEAK® Plus muss die Anforderungen des Pflichtenhefts erfüllen (www.be.ch/energiefoerderung). • GEAK®-Experten: www.geak.ch • Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. • Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. • Ein Gesuch für einen GEAK Plus gilt nur für den GEAK Plus. Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz oder eine Gebäude- sanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung des GEAK® Plus auf dem Online-Portal einreichen. 2. GEAK® Plus erstellen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®, GEAK® Plus gemäss Pflichtenheft, Rechnungskopie 6
Grobanalyse für komplexe Gebäude B E R ATU N G Förderbeitrag CHF 3 000.– Bedingungen und Auflagen • Nur für komplexe Gebäude, für die kein GEAK® Plus erstellt werden kann. • Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012. • Die Grobanalyse muss die Anforderungen des Pflichtenhefts erfüllen (www.be.ch/energiefoerderung). • Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. • Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. • Ein Gesuch für eine Grobanalyse gilt nur für die Grobanalyse. Für weite- re Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz oder eine Gebäu- desanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der Grobanalyse auf dem Online-Portal einreichen. 2. Grobanalyse erstellen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch: Grobanalyse, Rechnungs kopie 7
Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude B E R ATU N G Förderbeitrag 50% der anrechenbaren Kosten CHF max. 3 000.– Bedingungen und Auflagen • für Nicht-Wohngebäude, Verbraucher mit Jahresenergieverbrauch ab: 100 000 kWh Strom oder 500 000 kWh Wärme • Grossverbraucher sind ausgenommen (Strom > 0.5 GWh, Wärme > 5 GWh) • Beiträge unter CHF 500.– werden nicht ausbezahlt. • Die Betriebsoptimierung muss von einer Energiefachperson ausgeführt werden. • Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. • Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. • Ein Gesuch für eine Betriebsoptimierung gilt nur für die Betriebsopti- mierung. Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz oder eine Gebäudesanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Durchführung der Betriebsoptimierung auf dem Online-Portal einreichen. 2. Betriebsoptimierung durchführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch: Bericht, Rechnungskopie 8
Machbarkeitsstudie B E R ATU N G Förderbeitrag max. 50% der anrechenbaren Kosten max. CHF 30 000.- Bedingungen und Auflagen • Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen zur Errichtung von neuen grossen Energieerzeugungsanlagen oder Verteilnetzen für erneuerbare Energien oder Abwärme. • Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen für einzelne Gebäu- de oder eine reine Evaluation für einen Ersatz einer bestehenden Hei- zung sind nicht förderberechtigt. • Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. • Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der Machbarkeitsstudie auf dem Online-Portal einrei- chen. 2. Machbarkeitsstudie erstellen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einrei- chen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch: Machbarkeitsstudie, Rechnungskopie 9
Zertifizierung nach SNBS B E R ATU N G (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) Förderbeitrag 100% der Zertifizierungsgebühr Bedingungen und Auflagen • Förderberechtigt sind Zertifizierungen ab dem 01.01.2019. • Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen auf dem Online-Portal einreichen. 2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Zertifikat, Rechnung 10
Energieeffiziente Gebäude: GE B ÄU D E Neubauten / Ersatzneubauten Förderbeitrag Minergie-A® CHF 75.–/m2 EBF Minergie-P® CHF 75.–/m2 EBF Bedingungen und Auflagen • Nicht beitragsberechtigt sind Gebäude mit Ölheizungen. • Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbeitrag liegt bei CHF 250 000.- • Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10% redu- ziert. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. • keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standort eingereicht werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem On- line-Portal einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als .pdf.Datei) Miner- gie-A®/Minergie-P®, Pläne mit EBF-Nachweis Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A®/Miner- gie-P® 11
Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen GE B ÄU D E Gebäudekategorien 1-6 Förderbeitrag EFH MFH Nicht-Wohnbau 2 Effizienzklassen CHF/m EBF 2 80.– 60.– 50.– 3 Effizienzklassen CHF/m2 EBF 110.– 80.– 60.– 4 Effizienzklassen CHF/m EBF 2 130.– 90.– 70.– 5 Effizienzklassen CHF/m2 EBF 150.– 100.– 80.– 6 Effizienzklassen CHF/m EBF 2 160.– 110.– 90.– Effizienzbonus Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK® B/A) CHF 40.–/m2 EBF GEAK® A/A CHF 30.–/m2 EBF GEAK® B/B CHF 20.–/m2 EBF Bedingungen und Auflagen • Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. • Plusenergie-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustat- ten. • Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen. • Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert. • Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamt- summe. Der Maximalbeitrag liegt bei CHF 250 000.- • Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäu- Vorgehen den wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um je- 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn weils 10% reduziert. auf dem Online-Portal einreichen. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später einge- 2. Bauvorhaben ausführen. reichte Gesuche wird nicht eingetreten. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der einreichen. Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. • keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Stand- ort eingereicht werden. Beilagen Beitragsgesuch: beglaubigter GEAK® inkl. • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühes- Log-Datei und GEAK® Plus gemäss Pflichten- tens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für heft, für PlusenergieGebäude: Energiebilanz ein Gesuch „Gebäude“ ein Gesuch „Anlagen“ für denselben gemäss «Nachweis Plusenergie-Gebäude» Standort eingereicht werden. unter www.be.ch/energiefoerderung • Bei einer erneuten Sanierung um mindestens 2 Klassen in- Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK® nerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung eines Beitrags er- inkl. Log-Datei, Fotos der realisierten Mass- gibt sich der neue Beitrag aus der Gesamtverbesserung (ab nahmen (Gebäudehülle und Gebäudetech- erster geförderter Sanierung) abzüglich des bereits ausbe- nik), für Plusenergie-Gebäude: Nachweis in- zahlten Förderbeitrags. stallierte Leistung Photovoltaik / erneuerbare Energien 12
Sanierungen von Gebäuden über Minergie und GE B ÄU D E Plusenergie Gebäudekategorien 7-12 Förderbeitrag Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® CHF 160.–/m2 EBF Minergie-P® CHF 130.–/m2 EBF Minergie® CHF 100.–/m2 EBF Bedingungen und Auflagen • Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. • Plusenergie-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszu- statten. • Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen. • Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert. • Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximal- beitrag liegt bei CHF 250 000.- • Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der För- derbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10% reduziert. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gül- tig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. • keine Doppelförderung: mit einem Ge- Vorgehen such „Gebäude“ kann nicht gleichzei- 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem tig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Online-Portal einreichen. Standort eingereicht werden. 2. Bauvorhaben ausführen. • Etappierung: bei einer Sanierung in Etap- 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültig- pen kann frühestens 3 Jahre nach der keitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch „Gebäude“ ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standort eingereicht wer- den. Beilagen Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als .pdf.Da- tei) Minergie-A®/Minergie-P®/Minergie®, für Plusener- giegebäude: Energiebilanz gemäss «Nachweis Pluse- nergie-Gebäude» unter www.be.ch/energiefoerderung Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A®/ Minergie-P®/ Minergie®, Fotos der realisierten Mass- nahmen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik), für Plu- senergie-Gebäude: Nachweis installierte Leistung Pho- tovoltaik / erneuerbare Energien 13
Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpe (WP) AN L AGE N Förderbeitrag Ersatz durch: Wärmepumpe Luft bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4 500.– bestehende Heizung > 20 kW CHF 3 500.– + CHF 50.–/kW Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 6 000.– bestehende Heizung > 20 – 500 kW CHF 2 400.– + CHF 180.–/kW bestehende Heizung > 500 kW CHF 42 400.– + CHF 100.–/kW Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz reiner Elektroboiler EBF < 100m2 CHF 3 000.– CHF 500.– pro Boiler EBF ≥ 100m2 CHF 6 000.– Bedingungen und Auflagen • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. • Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlage- zertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch • Für Anlagen über 15 kWth sind ein in der Schweiz gültiges interna- tionales oder nationales WP-Gütesiegel und die Leistungsgarantie EnergieSchweiz erforderlich. Vorgehen • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehen- 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor den Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % Baubeginn auf dem Online-Portal der Anlagekosten. einreichen. • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wasserge- 2. Bauvorhaben ausführen. führte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- bewilligte Elektroheizungen ersetzen. nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärme- Online-Portal einreichen. bedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. • Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Ge- bäudes decken können. Beilagen • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der Gesuche wird nicht eingetreten. bestehenden Anlage, Bestätigung • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültig- WPSM, bei neuem Wärmeverteil- keit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. system und EBF ≥ 100m2: Pläne mit • keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann nicht EBF-Nachweis, bei Ersatz Elektroboi- gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standort einge- ler: Foto Elektroboiler reicht werden. Auszahlungsgesuch: Rechnung, • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3 unterzeichnetes und datiertes Inbe- Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch triebnahmeprotokoll und WPSM An- „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“ für denselben Standort einge- lagezertifikat, aktueller beglaubig- reicht werden. ter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage 14
Ersatz von Elektroheizungen AN L AGE N durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz Förderbeitrag Ersatz durch: Holzheizung bestehende Heizung ≤ 25 kW CHF 4 500.– bestehende Heizung 25 – 500 kW CHF 180.–/kW bestehende Heizung > 500 kW CHF 40 000.– + CHF 100.–/kW Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4 500.– bestehende Heizung > 20 kW CHF 3 500.– + CHF 50.–/kW Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz reiner Elektroboiler EBF < 100m2 CHF 3 000.– CHF 500.– pro Boiler EBF ≥ 100m 2 CHF 6 000.– Bedingungen und Auflagen • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. • Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten. • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmevertei- lungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen. • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Vorgehen • Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf des Gebäudes decken können. dem Online-Portal einreichen. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später 2. Bauvorhaben ausführen. eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül- • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. • keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für densel- Beilagen ben Standort eingereicht werden. Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frü- Anlage, bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ hestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbei- 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis, bei Ersatz Elekt- trags für ein Gesuch „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“ roboiler: Foto Elektroboiler für denselben Standort eingereicht werden. Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage 15
Ersatz von Ölheizungen AN L AGE N durch Wärmepumpe (WP) Förderbeitrag Ersatz durch: Wärmepumpe Luft bestehende Heizung ≤ 50 kW CHF 6 000.– bestehende Heizung > 50 kW CHF 3 500.– + CHF 50.–/kW Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser bestehende Heizung ≤ 42 kW CHF 10 000.– bestehende Heizung > 42 – 500 kW CHF 2 400.– + CHF 180.–/kW bestehende Heizung > 500 kW CHF 42 400.– + CHF 100.–/kW Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz reiner Elektroboiler EBF < 100m 2 CHF 3 000.– CHF 500.– pro Boiler EBF ≥ 100m2 CHF 6 000.– Bedingungen und Auflagen • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. • Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Mo- dul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch Vorgehen • Für Anlagen über 15 kWth sind ein in der Schweiz gültiges inter- 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor nationales oder nationales WP-Gütesiegel und die Leistungsga- Baubeginn auf dem Online-Portal rantie EnergieSchweiz erforderlich. einreichen. • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehen- 2. Bauvorhaben ausführen. den Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- der Anlagekosten. nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wasser- Online-Portal einreichen. geführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, or- dentlich bewilligte Ölheizungen ersetzen. • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwär- Beilagen mebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der • Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Ge- bestehenden Anlage, Bestätigung bäudes decken können. WPSM, bei neuem Wärmeverteil- • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später einge- system und EBF ≥ 100m2: Pläne mit reichte Gesuche wird nicht eingetreten. EBF-Nachweis, bei Ersatz Elektroboi- • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gül- ler: Foto Elektroboiler tigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Auszahlungsgesuch: Rechnung, • keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann unterzeichnetes und datiertes Inbe- nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standort triebnahmeprotokoll und WPSM An- eingereicht werden. lagezertifikat, aktueller beglaubig- • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3 ter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch neuen Anlage „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“ für denselben Standort einge- reicht werden. 16
Ersatz von Ölheizungen AN L AGE N durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz Förderbeitrag Ersatz durch: Holzheizung bestehende Heizung ≤ 33 kW CHF 6 000.– bestehende Heizung 33 – 500 kW CHF 180.–/kW bestehende Heizung > 500 kW CHF 40 000.– + CHF 100.–/kW Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4 500.– bestehende Heizung > 20 kW CHF 3 500.– + CHF 50.–/kW Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz reiner Elektroboiler EBF < 100m2 CHF 3 000.– CHF 500.– pro Boiler EBF ≥ 100m 2 CHF 6 000.– Bedingungen und Auflagen • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. • Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten. • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest in- stallierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen ersetzen. • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig Vorgehen demontiert werden. 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf • Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs dem Online-Portal einreichen. des Gebäudes decken können. 2. Bauvorhaben ausführen. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül- eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. • keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ Beilagen kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für densel- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden ben Standort eingereicht werden. Anlage, bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frü- 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis, bei Ersatz Elekt- hestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbei- roboiler: Foto Elektroboiler trags für ein Gesuch „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“ Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes für denselben Standort eingereicht werden. und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage 17
Thermische Solaranlagen AN L AGE N Förderbeitrag thermische Nennleistung kWth CHF 1 200.– + CHF 500.–/kWth Bedingungen und Auflagen • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förder- beitrag nicht ausbezahlt werden. • Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012. • Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen. • Förderberechtigt sind Anlagen, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind. • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage- kosten. • Zur Offerte muss die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz vorliegen. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später Vorgehen eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach einreichen. Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr aus- 2. Bauvorhaben ausführen. bezahlt werden. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- • keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für den- Online-Portal einreichen. selben Standort eingereicht werden. • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frü- hestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förder- beitrags für ein Gesuch „Anlagen“ ein Gesuch „Ge- Beilagen bäude“ für denselben Standort eingereicht werden. Beitragsgesuch: Offerte mit Anga- be Kollektortyp, validierte Leistungs- garantie (VLG) von Swissolar/Ener- gieSchweiz Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbe- triebnahmeprotokoll, aktueller be- glaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der Anlage 18
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung AN L AGE N bei Gebäudesanierungen Förderbeitrag pro Wohneinheit CHF 3 000.– Bedingungen und Auflagen • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. • Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation in bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012. • Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023. • Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz redu- ziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Bei- trag nicht mehr ausbezahlt werden. • keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standort eingereicht werden. • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3 Jahre nach der Aus- zahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“ für denselben Standort eingereicht werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül- tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte, Pläne Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahme- protokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei 19
Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse AN L AGE N Förderbeitrag Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf ≥ 70 kW Wärmebedarf pro Jahr CHF 130.–/MWh Bedingungen und Auflagen • Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht auf Neubauten. Als Neu- bau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012. • Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100 % des Heizwärmebedarfs decken können. • Der maximal beitragsberechtigte Heizwärmebedarf von Gebäuden beträgt 50 W/m2 EBF. • Wärmeerzeugung mit Holz: die vollständige, terminge- rechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nach- zuweisen. • Ein reiner Ersatz einer bestehenden Holz-/Biomasse-An- lage ist nicht förderberechtigt. • Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear be- rechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmen- der Gesamtsumme. • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos- ten. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. Vorgehen • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe- Baubeginn auf dem Online-Portal zahlt werden. einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte, Nachweis «QM Holzheizwerke®» Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll 20
Wärmenetze mit erneuerbarer Energie AN L AGE N Förderbeitrag Wärmetransport pro Jahr CHF 40.–/MWh Bedingungen und Auflagen • Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes. • Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erwei- terungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten. • Anrechenbar sind nur die Wärmelieferungen mit ver- traglicher Regelung an Dritte, die sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden (nach ZGB Art. 943). • Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme. • Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen. • Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zuneh- mender Gesamtsumme. • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage- kosten. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später Vorgehen eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Baubeginn auf dem Online-Portal Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr einreichen. ausbezahlt werden. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte, Situationsplan mit eingezeichnetem Wärmenetz, Nachweis «QM Holz- heizwerke®» Auszahlungsgesuch: Abrechnung, unterzeichnete Wärmelieferverträge, Liste der Wärmebezüger 21
Ladeinfrastruktur Elektromobilität AN L AGE N im öffentlichen Verkehr Förderbeitrag Ladestation 35 % der Anlagekosten max. CHF 100 000.– pro Ladestation Bedingungen und Auflagen • Beitragsberechtigt sind Ladestationen für Elektrobusse von öffentlichen Verkehrbetrieben. • Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellen stammen. • Der Förderbeitrag liegt bei 35 % der Anlagekosten, je- doch maximal CHF 100 000.– pro Ladestation. • Nicht anrechenber sind Investitionen in zusätzliche bau- liche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen Anschluss der Ladestation, sowie Kosten für Bewilligun- gen, Planung und Betrieb. • Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zuneh- mender Gesamtsumme. • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Vorgehen Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor ausbezahlt werden. Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen. • Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich 2. Bauvorhaben ausführen. im Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, wer- 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- den keine Beiträge gewährt. nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbe- schreibung des Herstellers für die La- destation, Kostenzusammenstellung Auszahlungsgesuch: Ausführungs- bestätigung mit Rechnungskopie, Foto der Anlage mit Signalisation und Kennzeichnung, Nachweis der Ener- giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU) 22
Ladeinfrastruktur Elektromobilität AN L AGE N bei Unternehmen Förderbeitrag Ladestation 11–22 kW Normalladen (AC) – 1 Ladepunkt CHF 1‘500.- 11–22 kW Normalladen (AC) – 2 Ladepunkte CHF 3‘000.- ≥ 22 kW Schnellladen (AC/DC) CHF 150.-/kW Bonus bidirektionale Ladestation (V2G-fähig): CHF 2‘000 max. CHF 20‘000.- pro Ladestation, max. CHF 60‘000.- pro Standort Bedingungen und Auflagen • Beitragsberechtigt sind KMU mit einem Sitz an der Be- triebsstätte und einer Anzahl Mitarbeiter vor Ort von 5-249. • Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellen stammen. • Schnellladestationen, die öffentlich zugänglich sind, müssen über mindestens die drei Steckertypen Typ 2, CHAdeMO und CSS-Combo 2 verfügen. • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos- ten, jedoch höchstens bei CHF 20‘000.- pro Ladestation Vorgehen und CHF 60‘000.- pro Betriebsstätte. 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später einreichen. eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. 2. Bauvorhaben ausführen. • Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem ausbezahlt werden. Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbe- schreibung des Herstellers für die La- destation, Offerte, Kostenzusammen- stellung, Beiblatt unter www.be.ch/ energiefoerderung Auszahlungsgesuch: Ausführungs- bestätigung mit Rechnungskopie, Foto der Anlage, Nachweis der Ener- giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU) 23
Informationsanlässe und Weiterbildung IN FOR M ATION Förderbeitrag max. 50% der anrechenbaren Kosten Bedingungen und Auflagen • Der Kanton fördert – abgestimmt auf die Bundespro- gramme und in enger Zusammenarbeit mit den beste- henden Institutionen – die Aus- und Weiterbildung so- wie die Information und Beratung im Energiebereich. Die Schwerpunkte liegen bei der Professionalisierung der planenden und ausführenden Fachleute sowie bei der Bauherreninformation in effizienter Energienut- zung, in baulicher Erneuerung und zum Einsatz erneu- erbarer Energien. • Anbieter von Weiterbildungskursen für Planer und Un- ternehmer sowie von Informationsveranstaltungen für Hausbesitzer, Verwaltungen, usw. im Energiebereich können eine Unterstützung beantragen. Reine Firmen veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür) können nicht unterstützt werden. • Beiträge werden nur an Projekte oder Veranstaltungen ausgerichtet, die im Kanton Bern stattfinden, oder an überkantonale Aktionen, die sich ebenfalls an die Berner Bevölkerung oder wichtige Zielgruppen aus dem Kanton Bern richten. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor • Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf Durchführung des Anlasses / Um- der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitrags- setzung des Projekts auf dem On- gesuchs im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. line-Portal einreichen. • Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme ein- 2. Anlass durchführen / Projekt zureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht umsetzen eingetreten. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- nerhalb der Gültigkeitsdauer auf • Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf dem Online-Portal einreichen. der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb inkl. Zielsetzung, Kostenzusammen- stellung (Aufwand und Ertrag) Auszahlungsgesuch: Erfolgsmel- dung / Teilnehmerliste, Kostenab- rechnung 24
Energieberatung IN FOR M ATION Bern-Mittelland Emmental Täglich (Mo – Fr) Beat Ritler / Marc Rössner Höheweg 17 Lorraine 7 3006 Bern 3400 Burgdorf Tel. +41 31 357 53 50 Tel. +41 34 402 24 94 www.energieberatungbern.ch info@energieberatung-emmental.ch www.region-emmental.ch Jeden Donnerstag Gemeindeverwaltung Oberaargau Konolfingen Rolf Leuenberger Bernstrasse 1 Jurapark, Jurastrasse 29 3510 Konolfingen Postfach 835 Tel. +41 31 357 53 50 4901 Langenthal www.energieberatungbern.ch Tel. +41 62 923 22 21 energieberatung@oberaargau.ch Jeden 3. Freitag im Monat www.oberaargau.ch/energieberatung Gemeindeverwaltung Schwarzenburg Thun Oberland-West Bernstrasse 1 Marco Girardi / Markus May / Roland Joss / 3150 Schwarzenburg Christopher Schmid Tel. +41 31 357 53 50 Industriestrasse 6, Postfach 733 www.energieberatungbern.ch 3607 Thun Tel. +41 33 225 22 90 Jura bernois info@regionale-energieberatung.ch Jean-Luc Juvet www.regionale-energieberatung.ch c/o Jura bernois.Bienne Route de Sorvilier 21 Thun Oberland-Ost 2735 Bévilard Roland Schneider tél. +41 32 492 71 31 Jungfraustrasse 38 conseiller.energie@jb-b.ch 3800 Interlaken Tel. +41 33 821 08 68 Seeland energieberatung@oberland-ost.ch Kurt Marti www.oberland-ost.ch Postfach 65 3054 Schüpfen Tel. +41 32 322 23 53 kurt.marti@energieberatung-seeland.ch www.energieberatung-seeland.ch 25
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