Förderprogramm Kanton Bern Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

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Förderprogramm Kanton Bern Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
L e i t faden
Förderprogramm
Kanton Bern

Erneuerbare Energien
und Energieeffizienz
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Telefon +41 31 633 36 50
www.be.ch/energiefoerderung
energie.foerderung@be.ch

                                   Förderprogramm Kanton Bern
                                   gültig ab 19. Juli 2021

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Inhalt

     Beratung
5    Impulsberatung „erneuerbar heizen“
6    GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)
7    Grobanalyse für komplexe Gebäude
8    Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
9    Machbarkeitsstudie
10   Zertifizierung nach SNBS

     Gebäude
11   Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten
12   Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen
13   Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie

     Anlagen
14   Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen
15   Ersatz von Elektroheizungen durch Holzheizung oder Wärmenetz
16   Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen
17   Ersatz von Ölheizungen durch Holzheizung oder Wärmenetz
18   Thermische Solaranlagen
19   Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen
20   Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse
21   Wärmenetze mit erneuerbarer Energie
22   Ladeinfrastruktur Elektromobilität im öffentlichen Verkehr
23   Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen

     Information
24   Informationsanlässe und Weiterbildung
25   Energieberatung

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Energieförderung

Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz
richtet sich an Hauseigentümer, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder
sanieren wollen und an Veranstalter von Informations- und Weiterbildungsan-
lässen im Energiebereich.

Hinweise:
Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitrags-
zusicherung gehört offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufge-
teilt oder anderen Organisationen abgetreten werden.
Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, sind nicht förderberech-
tigt.
Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bun-
des oder des Kantons stehen, werden keine Beiträge gewährt.
Gemeinden als Bauherrschaft sind nicht förderberechtigt für Beiträge an Ge-
bäuden (Neubauten und Sanierungen), sowie deren Anlagen. Gemeinden
sind förderberechtigt für Machbarkeitsstudien, Wärmeerzeugung mit Holz /
Biomasse und Wärmenetze mit erneuerbarer Energie.
Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus kantonalen Fördermitteln,
sowie über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen in
Form von Globalbeiträgen ausbezahlt.

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Impulsberatung „erneuerbar heizen“                                                                  B E R ATU N G

Förderbeitrag
Doppel- und Einfamilienhaus                                  CHF    350.–
Mehrfamilienhaus bis 6 Wohneinheiten                         CHF    350.–
Mehrfamilienhaus mehr als 6 Wohneinheiten                    CHF 1 250.–

Bedingungen und Auflagen

• Förderberechtigt sind Impulsberatungen, die durch geschulte Impulsbera-
  ter durchgeführt werden. Förderberechtigt ist der Impulsberater. Das Ge-
  such wird durch den Impulsberater vor Durchführung der Beratung einge-
  reicht.
  www.erneuerbarheizen.ch
• An jedem Standort kann nur 1 Impulsberatung gefördert werden.
• Eine Impulsberatung ist nur förderberechtigt, wenn nicht bereits ein GEAK
  Plus vorliegt.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit
  kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• Ein Gesuch für eine Impulsberatung „erneuerbar heizen“ gilt nur für die
  Impulsberatung „erneuerbar heizen“. Für weitere Massnahmen wie zum
  Beispiel ein Heizungsersatz muss vor Baubeginn ein entsprechendes Ge-
  such eingereicht werden.

                                              Vorgehen
                                              1. Beitragsgesuch auf dem Online-Portal einreichen.
                                              2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer
                                                 auf dem Online-Portal einreichen.

                                              Beilagen
                                                Beitragsgesuch: -
                                                Auszahlungsgesuch: Checkliste Impulsberatung

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GEAK® Plus                                                                                           B E R ATU N G

(Gebäudeenergieausweis der Kantone)

Förderbeitrag
Doppel- und Einfamilienhaus                                 CHF 1 000.–
Mehrfamilienhaus                                            CHF 1 500.–
Verwaltung                                                  CHF 1 500.–
Schule                                                      CHF 1 500.–
Verkauf                                                     CHF 1 500.–
Restaurant                                                  CHF 1 500.–

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012.
• Der GEAK® Plus muss die Anforderungen des Pflichtenhefts erfüllen
  (www.be.ch/energiefoerderung).
• GEAK®-Experten: www.geak.ch
• Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen.
  Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann
  der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• Ein Gesuch für einen GEAK Plus gilt nur für den GEAK Plus. Für weitere
  Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz oder eine Gebäude-
  sanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht
  werden.

                                             Vorgehen
                                             1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung des
                                                GEAK® Plus auf dem Online-Portal einreichen.
                                             2. GEAK® Plus erstellen.
                                             3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der
                                                Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

                                             Beilagen
                                               Beitragsgesuch: Offerte
                                               Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®, GEAK®
                                               Plus gemäss Pflichtenheft, Rechnungskopie

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Grobanalyse für komplexe Gebäude                                                                     B E R ATU N G

Förderbeitrag
                                                            CHF 3 000.–

Bedingungen und Auflagen

• Nur für komplexe Gebäude, für die kein GEAK® Plus erstellt werden kann.
• Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012.
• Die Grobanalyse muss die Anforderungen des Pflichtenhefts erfüllen
  (www.be.ch/energiefoerderung).
• Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen.
  Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit
  kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• Ein Gesuch für eine Grobanalyse gilt nur für die Grobanalyse. Für weite-
  re Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz oder eine Gebäu-
  desanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht
  werden.

                                             Vorgehen
                                             1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der
                                                Grobanalyse auf dem Online-Portal einreichen.
                                             2. Grobanalyse erstellen.
                                             3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der
                                                Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

                                             Beilagen
                                               Beitragsgesuch: Offerte
                                               Auszahlungsgesuch: Grobanalyse, Rechnungs
                                               kopie

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Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude                                                              B E R ATU N G

Förderbeitrag
50% der anrechenbaren Kosten                       CHF   max. 3 000.–

Bedingungen und Auflagen

• für Nicht-Wohngebäude, Verbraucher mit Jahresenergieverbrauch ab:
  100 000 kWh Strom oder 500 000 kWh Wärme
• Grossverbraucher sind ausgenommen (Strom > 0.5 GWh,
  Wärme > 5 GWh)
• Beiträge unter CHF 500.– werden nicht ausbezahlt.
• Die Betriebsoptimierung muss von einer Energiefachperson
  ausgeführt werden.
• Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen.
  Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit
  kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• Ein Gesuch für eine Betriebsoptimierung gilt nur für die Betriebsopti-
  mierung. Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz
  oder eine Gebäudesanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes
  Gesuch eingereicht werden.

                                                Vorgehen
                                                1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Durchführung
                                                   der Betriebsoptimierung auf dem Online-Portal
                                                   einreichen.
                                                2. Betriebsoptimierung durchführen.
                                                3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der
                                                   Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen

                                                Beilagen
                                                  Beitragsgesuch: Offerte
                                                  Auszahlungsgesuch: Bericht, Rechnungskopie

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Machbarkeitsstudie                                                                                  B E R ATU N G

Förderbeitrag
max. 50% der anrechenbaren Kosten                  max. CHF 30 000.-

Bedingungen und Auflagen

• Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen
  zur Errichtung von neuen grossen Energieerzeugungsanlagen oder
  Verteilnetzen für erneuerbare Energien oder Abwärme.
• Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen für einzelne Gebäu-
  de oder eine reine Evaluation für einen Ersatz einer bestehenden Hei-
  zung sind nicht förderberechtigt.
• Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen.
  Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit
  kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

                                              Vorgehen
                                              1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der
                                                 Machbarkeitsstudie auf dem Online-Portal einrei-
                                                 chen.
                                              2. Machbarkeitsstudie erstellen.
                                              3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der
                                                 Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einrei-
                                                 chen.

                                              Beilagen
                                                Beitragsgesuch: Offerte
                                                Auszahlungsgesuch: Machbarkeitsstudie,
                                                Rechnungskopie

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Zertifizierung nach SNBS                                                                            B E R ATU N G

(Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz)

Förderbeitrag
                                       100% der Zertifizierungsgebühr

Bedingungen und Auflagen

• Förderberechtigt sind Zertifizierungen ab dem 01.01.2019.
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit
  kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

                                             Vorgehen
                                             1. Beitragsgesuch mit Beilagen auf dem Online-Portal
                                                einreichen.
                                             2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer
                                                auf dem Online-Portal einreichen.

                                             Beilagen
                                               Beitragsgesuch: Zertifikat, Rechnung

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Energieeffiziente Gebäude:                                                                             GE B ÄU D E

Neubauten / Ersatzneubauten

Förderbeitrag
Minergie-A®                                              CHF 75.–/m2 EBF
Minergie-P®                                              CHF 75.–/m2 EBF

Bedingungen und Auflagen

• Nicht beitragsberechtigt sind Gebäude mit Ölheizungen.
• Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der
  Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der
  Maximalbeitrag liegt bei CHF 250 000.-
• Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird
  der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10% redu-
  ziert.
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte
  Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit
  kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann nicht
  gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standort eingereicht
  werden.

                                              Vorgehen
                                              1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem On-
                                                 line-Portal einreichen.
                                              2. Bauvorhaben ausführen.
                                              3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer
                                                 auf dem Online-Portal einreichen.

                                              Beilagen
                                                Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als .pdf.Datei) Miner-
                                                gie-A®/Minergie-P®, Pläne mit EBF-Nachweis
                                                Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A®/Miner-
                                                gie-P®

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Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen                                                              GE B ÄU D E

Gebäudekategorien 1-6

Förderbeitrag
		                                       EFH           MFH       Nicht-Wohnbau
2 Effizienzklassen   CHF/m EBF
                            2
                                           80.–          60.–           50.–
3 Effizienzklassen   CHF/m2 EBF           110.–          80.–           60.–
4 Effizienzklassen   CHF/m EBF
                            2
                                          130.–          90.–           70.–
5 Effizienzklassen   CHF/m2 EBF           150.–         100.–           80.–
6 Effizienzklassen   CHF/m EBF
                            2
                                          160.–         110.–           90.–

Effizienzbonus
Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK® B/A)         CHF 40.–/m2 EBF
GEAK® A/A                                          CHF 30.–/m2 EBF
GEAK® B/B                                          CHF 20.–/m2 EBF

Bedingungen und Auflagen

• Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
• Plusenergie-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustat-
  ten.
• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse
  B entsprechen.
• Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl- oder Elektroheizung beheizt
  werden, werden nicht gefördert.
• Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet,
  der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamt-
  summe. Der Maximalbeitrag liegt bei CHF 250 000.-
• Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäu-             Vorgehen
  den wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um je-          1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn
  weils 10% reduziert.                                                 auf dem Online-Portal einreichen.
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später einge-        2. Bauvorhaben ausführen.
  reichte Gesuche wird nicht eingetreten.                           3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb
                                                                       der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der
                                                                       einreichen.
  Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann
  nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Stand-
  ort eingereicht werden.                                           Beilagen
                                                                      Beitragsgesuch: beglaubigter GEAK® inkl.
• Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühes-
                                                                      Log-Datei und GEAK® Plus gemäss Pflichten-
  tens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für
                                                                      heft, für Plusenergie­­Gebäude: Energiebilanz
  ein Gesuch „Gebäude“ ein Gesuch „Anlagen“ für denselben
                                                                      gemäss «Nachweis Plusenergie-Gebäude»
  Standort eingereicht werden.
                                                                      unter www.be.ch/energiefoerderung
• Bei einer erneuten Sanierung um mindestens 2 Klassen in-            Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®
  nerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung eines Beitrags er-            inkl. Log-Datei, Fotos der realisierten Mass-
  gibt sich der neue Beitrag aus der Gesamtverbesserung (ab           nahmen (Gebäudehülle und Gebäudetech-
  erster geförderter Sanierung) abzüglich des bereits ausbe-          nik), für Plusenergie-Gebäude: Nachweis in-
  zahlten Förderbeitrags.                                             stallierte Leistung Photovoltaik / erneuerbare
                                                                      Energien

12
Sanierungen von Gebäuden über Minergie und                                                                GE B ÄU D E

Plusenergie

Gebäudekategorien 7-12

Förderbeitrag
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A®                     CHF 160.–/m2 EBF
Minergie-P®                                              CHF 130.–/m2 EBF
Minergie®                                                CHF 100.–/m2 EBF

Bedingungen und Auflagen

• Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
• Plusenergie-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszu-
  statten.
• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der
  GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen.
• Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl- oder Elektroheizung beheizt
  werden, werden nicht gefördert.
• Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der
  Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximal-
  beitrag liegt bei CHF 250 000.-
• Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der För-
  derbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10% reduziert.
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche
  wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gül-
  tig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der
  Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
• keine Doppelförderung: mit einem Ge-          Vorgehen
  such „Gebäude“ kann nicht gleichzei-          1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem
  tig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben           Online-Portal einreichen.
  Standort eingereicht werden.                  2. Bauvorhaben ausführen.
• Etappierung: bei einer Sanierung in Etap-     3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültig-
  pen kann frühestens 3 Jahre nach der             keitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
  Auszahlung eines Förderbeitrags für ein
  Gesuch „Gebäude“ ein Gesuch „Anlagen“
  für denselben Standort eingereicht wer-
  den.                                          Beilagen
                                                  Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als .pdf.Da-
                                                  tei) Minergie-A®/Minergie-P®/Minergie®, für Plusener-
                                                  giegebäude: Energiebilanz gemäss «Nachweis Pluse-
                                                  nergie-Gebäude» unter www.be.ch/energiefoerderung
                                                  Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A®/
                                                  Minergie-P®/ Minergie®, Fotos der realisierten Mass-
                                                  nahmen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik), für Plu-
                                                  senergie-Gebäude: Nachweis installierte Leistung Pho-
                                                  tovoltaik / erneuerbare Energien

13
Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpe (WP)                                                          AN L AGE N

Förderbeitrag
Ersatz durch: Wärmepumpe Luft
bestehende Heizung              ≤ 20 kW      CHF 4 500.–
bestehende Heizung              > 20 kW      CHF 3 500.–         + CHF 50.–/kW

Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser
bestehende Heizung              ≤ 20 kW      CHF 6 000.–
bestehende Heizung       > 20 – 500 kW       CHF 2 400.–         + CHF 180.–/kW
bestehende Heizung            > 500 kW       CHF 42 400.–        + CHF 100.–/kW

Zusatzbeitrag
Erstinstallation Wärmeverteilsystem		        Ersatz reiner Elektroboiler
EBF < 100m2     CHF 3 000.–                  CHF 500.–    pro Boiler
EBF ≥ 100m2     CHF 6 000.–

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein
  GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann
  der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
• Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlage-
  zertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch
• Für Anlagen über 15 kWth sind ein in der Schweiz gültiges interna-
  tionales oder nationales WP-Gütesiegel und die Leistungsgarantie
  EnergieSchweiz erforderlich.                                           Vorgehen
• Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehen-         1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
  den Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 %                  Baubeginn auf dem Online-Portal
  der Anlagekosten.                                                         einreichen.
• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wasserge-            2. Bauvorhaben ausführen.
  führte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich   3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
  bewilligte Elektroheizungen ersetzen.                                     nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem
• Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärme-                Online-Portal einreichen.
  bedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
• Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Ge-
  bäudes decken können.                                                  Beilagen
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte         Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der
  Gesuche wird nicht eingetreten.                                          bestehenden Anlage, Bestätigung
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültig-       WPSM, bei neuem Wärmeverteil-
  keit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.                      system und EBF ≥ 100m2: Pläne mit
• keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann nicht             EBF-Nachweis, bei Ersatz Elektroboi-
  gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standort einge-          ler: Foto Elektroboiler
  reicht werden.                                                           Auszahlungsgesuch: Rechnung,
• Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3            unterzeichnetes und datiertes Inbe-
  Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch            triebnahmeprotokoll und WPSM An-
  „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“ für denselben Standort einge-             lagezertifikat, aktueller beglaubig-
  reicht werden.                                                           ter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der
                                                                           neuen Anlage

14
Ersatz von Elektroheizungen                                                                                   AN L AGE N

durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz

Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung
bestehende Heizung                 ≤ 25 kW       CHF 4 500.–
bestehende Heizung             25 – 500 kW       CHF 180.–/kW
bestehende Heizung                > 500 kW       CHF 40 000.–		        + CHF 100.–/kW

Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie
bestehende Heizung                 ≤ 20 kW       CHF     4 500.–
bestehende Heizung                 > 20 kW       CHF     3 500.–       + CHF 50.–/kW

Zusatzbeitrag
Erstinstallation Wärmeverteilsystem		            Ersatz reiner Elektroboiler
EBF < 100m2       CHF 3 000.–                    CHF 500.–      pro Boiler
EBF ≥ 100m    2
                  CHF 6 000.–

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein
  GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann
  der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
• Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur
  Offerte) von EnergieSchweiz.
• Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch
  maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmevertei-
    lungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte
    Elektroheizungen ersetzen.
•   Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des
    Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig
    demontiert werden.                                              Vorgehen
•   Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs                1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf
    des Gebäudes decken können.                                        dem Online-Portal einreichen.
•   Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später             2. Bauvorhaben ausführen.
    eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.                    3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül-
•   Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf             tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
    der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt
    werden.
•   keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“
    kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für densel-        Beilagen
    ben Standort eingereicht werden.                                  Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden
•   Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frü-             Anlage, bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥
    hestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbei-              100m2: Pläne mit EBF-Nachweis, bei Ersatz Elekt-
    trags für ein Gesuch „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“               roboiler: Foto Elektroboiler
    für denselben Standort eingereicht werden.                        Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes
                                                                      und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll
                                                                      oder Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter
                                                                      GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage

15
Ersatz von Ölheizungen                                                                                   AN L AGE N

durch Wärmepumpe (WP)

Förderbeitrag
Ersatz durch: Wärmepumpe Luft
bestehende Heizung              ≤ 50 kW     CHF 6 000.–
bestehende Heizung              > 50 kW     CHF 3 500.–          + CHF 50.–/kW

Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser
bestehende Heizung              ≤ 42 kW     CHF 10 000.–
bestehende Heizung       > 42 – 500 kW      CHF 2 400.–          + CHF 180.–/kW
bestehende Heizung             > 500 kW     CHF 42 400.–         + CHF 100.–/kW

Zusatzbeitrag
Erstinstallation Wärmeverteilsystem		       Ersatz reiner Elektroboiler
EBF < 100m   2
                 CHF 3 000.–                CHF 500.–     pro Boiler
EBF ≥ 100m2      CHF 6 000.–

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein
  GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann
  der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
• Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Mo-
  dul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter
  www.wp-systemmodul.ch                                                Vorgehen
• Für Anlagen über 15 kWth sind ein in der Schweiz gültiges inter-     1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
  nationales oder nationales WP-Gütesiegel und die Leistungsga-           Baubeginn auf dem Online-Portal
  rantie EnergieSchweiz erforderlich.                                     einreichen.
• Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehen-       2. Bauvorhaben ausführen.
  den Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 %             3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
  der Anlagekosten.                                                       nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem
• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wasser-               Online-Portal einreichen.
  geführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, or-
  dentlich bewilligte Ölheizungen ersetzen.
• Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwär-             Beilagen
  mebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.             Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der
• Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Ge-               bestehenden Anlage, Bestätigung
  bäudes decken können.                                                  WPSM, bei neuem Wärmeverteil-
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später einge-             system und EBF ≥ 100m2: Pläne mit
  reichte Gesuche wird nicht eingetreten.                                EBF-Nachweis, bei Ersatz Elektroboi-
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gül-        ler: Foto Elektroboiler
  tigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.                 Auszahlungsgesuch: Rechnung,
• keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann                 unterzeichnetes und datiertes Inbe-
  nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für denselben Standort         triebnahmeprotokoll und WPSM An-
  eingereicht werden.                                                    lagezertifikat, aktueller beglaubig-
• Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3          ter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der
  Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch          neuen Anlage
  „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“ für denselben Standort einge-
  reicht werden.

16
Ersatz von Ölheizungen                                                                                 AN L AGE N

durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz

Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung
bestehende Heizung              ≤ 33 kW    CHF 6 000.–
bestehende Heizung         33 – 500 kW     CHF 180.–/kW
bestehende Heizung             > 500 kW    CHF 40 000.–		       + CHF 100.–/kW

Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie
bestehende Heizung              ≤ 20 kW    CHF    4 500.–
bestehende Heizung              > 20 kW    CHF    3 500.–       + CHF 50.–/kW

Zusatzbeitrag
Erstinstallation Wärmeverteilsystem		      Ersatz reiner Elektroboiler
EBF < 100m2      CHF 3 000.–               CHF 500.–     pro Boiler
EBF ≥ 100m   2
                 CHF 6 000.–

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein
  GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann
  der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
• Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur
  Offerte) von EnergieSchweiz.
• Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch
  maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
• Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und
  wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest in-
  stallierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen ersetzen.
• Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des
  Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig             Vorgehen
  demontiert werden.                                         1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf
• Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs              dem Online-Portal einreichen.
  des Gebäudes decken können.                                2. Bauvorhaben ausführen.
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später        3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül-
  eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.                  tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf
  der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt
  werden.
• keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“          Beilagen
  kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für densel-     Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden
  ben Standort eingereicht werden.                             Anlage, bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥
• Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frü-        100m2: Pläne mit EBF-Nachweis, bei Ersatz Elekt-
  hestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbei-         roboiler: Foto Elektroboiler
  trags für ein Gesuch „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“          Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes
  für denselben Standort eingereicht werden.                   und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll
                                                               oder Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter
                                                               GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage

17
Thermische Solaranlagen                                                                                  AN L AGE N

Förderbeitrag

thermische Nennleistung kWth      CHF 1 200.– +        CHF 500.–/kWth

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der
  Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen.
  GEAK®-Experten:
  www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förder-
  beitrag nicht ausbezahlt werden.
• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation
  auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als
  Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
• Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die
  Erweiterung bestehender Anlagen.
• Förderberechtigt sind Anlagen, die auf
  www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-
  kosten.
• Zur Offerte muss die Validierte Leistungsgarantie
  (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz vorliegen.
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später                   Vorgehen
  eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.                          1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
                                                                           Baubeginn auf dem Online-Portal
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach
                                                                           einreichen.
  Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr aus-
                                                                        2. Bauvorhaben ausführen.
  bezahlt werden.
                                                                        3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
• keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“                        nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem
  kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Anlagen“ für den-                    Online-Portal einreichen.
  selben Standort eingereicht werden.
• Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frü-
  hestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förder-
  beitrags für ein Gesuch „Anlagen“ ein Gesuch „Ge-                     Beilagen
  bäude“ für denselben Standort eingereicht werden.                       Beitragsgesuch: Offerte mit Anga-
                                                                          be Kollektortyp, validierte Leistungs-
                                                                          garantie (VLG) von Swissolar/Ener-
                                                                          gieSchweiz
                                                                          Auszahlungsgesuch: Rechnung,
                                                                          unterzeichnetes und datiertes Inbe-
                                                                          triebnahmeprotokoll, aktueller be-
                                                                          glaubigter GEAK® inkl. Log-Datei,
                                                                          Foto der Anlage

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Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung                                                               AN L AGE N

bei Gebäudesanierungen

Förderbeitrag
                                      pro Wohneinheit    CHF 3 000.–

Bedingungen und Auflagen

• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein
  GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann
  der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation in bestehenden Gebäuden, nicht
  bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
• Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023.
• Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz redu-
  ziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird
  nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Bei-
  trag nicht mehr ausbezahlt werden.
• keine Doppelförderung: mit einem Gesuch „Gebäude“ kann nicht gleichzeitig ein
  Gesuch „Anlagen“ für denselben Standort eingereicht werden.
• Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3 Jahre nach der Aus-
  zahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch „Anlagen“ ein Gesuch „Gebäude“ für
  denselben Standort eingereicht werden.

                                              Vorgehen
                                              1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf
                                                 dem Online-Portal einreichen.
                                              2. Bauvorhaben ausführen.
                                              3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül-
                                                 tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

                                              Beilagen
                                                Beitragsgesuch: Offerte, Pläne
                                                Auszahlungsgesuch: Rechnung,
                                                unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahme-
                                                protokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.
                                                Log-Datei

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Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse                                                                 AN L AGE N

Förderbeitrag
Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf                  ≥ 70 kW
Wärmebedarf pro Jahr                                 CHF 130.–/MWh

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf
  bestehenden Gebäuden, nicht auf Neubauten. Als Neu-
  bau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
• Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100 %
  des Heizwärme­bedarfs decken können.
• Der maximal beitragsberechtigte Heizwärmebedarf von
  Gebäuden beträgt 50 W/m2 EBF.
• Wärmeerzeugung mit Holz: die vollständige, terminge-
  rechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nach-
  zuweisen.
• Ein reiner Ersatz einer bestehenden Holz-/Biomasse-An-
  lage ist nicht förderberechtigt.
• Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear be-
  rechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmen-
  der Gesamtsumme.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos-
  ten.
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später
  eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
                                                                     Vorgehen
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach                    1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
  Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe-              Baubeginn auf dem Online-Portal
  zahlt werden.                                                         einreichen.
                                                                     2. Bauvorhaben ausführen.
                                                                     3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
                                                                        nerhalb der Gültigkeitsdauer auf
                                                                        dem Online-Portal einreichen.

                                                                     Beilagen
                                                                       Beitragsgesuch: Offerte,
                                                                       Nachweis «QM Holzheizwerke®»
                                                                       Auszahlungsgesuch: Rechnung,
                                                                       unterzeichnetes und datiertes
                                                                       Inbetriebnahmeprotokoll

20
Wärmenetze mit erneuerbarer Energie                                                                    AN L AGE N

Förderbeitrag
Wärmetransport pro Jahr                                CHF   40.–/MWh

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin
  des Wärmenetzes.
• Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erwei-
  terungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung
  bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist
  die Wärmelieferung an Neubauten.
• Anrechenbar sind nur die Wärmelieferungen mit ver-
  traglicher Regelung an Dritte, die sich nicht auf dem
  gleichen Grundstück befinden (nach ZGB Art. 943).
• Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie
  oder nicht anders nutzbarer Abwärme.
• Die vollständige, termingerechte Anwendung von
  «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
• Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear
  berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zuneh-
  mender Gesamtsumme.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-
  kosten.
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später                   Vorgehen
  eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.                          1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach                          Baubeginn auf dem Online-Portal
  Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr                        einreichen.
  ausbezahlt werden.                                                    2. Bauvorhaben ausführen.
                                                                        3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
                                                                           nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem
                                                                           Online-Portal einreichen.

                                                                        Beilagen
                                                                          Beitragsgesuch: Offerte,
                                                                          Situationsplan mit eingezeichnetem
                                                                          Wärmenetz, Nachweis «QM Holz-
                                                                          heizwerke®»
                                                                          Auszahlungsgesuch: Abrechnung,
                                                                          unterzeichnete Wärmelieferverträge,
                                                                          Liste der Wärmebezüger

21
Ladeinfrastruktur Elektromobilität                                                                    AN L AGE N

im öffentlichen Verkehr

Förderbeitrag
Ladestation                                     35 % der Anlagekosten
                                     max. CHF 100 000.– pro Ladestation

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind Ladestationen für Elektrobusse
  von öffentlichen Verkehrbetrieben.
• Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss
  aus erneuerbaren Quellen stammen.
• Der Förderbeitrag liegt bei 35 % der Anlagekosten, je-
  doch maximal CHF 100 000.– pro Ladestation.
• Nicht anrechenber sind Investitionen in zusätzliche bau-
  liche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen
  Anschluss der Ladestation, sowie Kosten für Bewilligun-
  gen, Planung und Betrieb.
• Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear
  berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zuneh-
  mender Gesamtsumme.
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später
  eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach                     Vorgehen
  Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr                   1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
  ausbezahlt werden.                                                     Baubeginn auf dem Online-Portal
                                                                         einreichen.
• Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich
                                                                      2. Bauvorhaben ausführen.
  im Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, wer-
                                                                      3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
  den keine Beiträge gewährt.
                                                                         nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem
                                                                         Online-Portal einreichen.

                                                                      Beilagen
                                                                        Beitragsgesuch: Projektbeschrieb
                                                                        (inkl. Situationsplan), Produktbe-
                                                                        schreibung des Herstellers für die La-
                                                                        destation, Kostenzusammenstellung
                                                                        Auszahlungsgesuch: Ausführungs-
                                                                        bestätigung mit Rechnungskopie,
                                                                        Foto der Anlage mit Signalisation und
                                                                        Kennzeichnung, Nachweis der Ener-
                                                                        giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU)

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Ladeinfrastruktur Elektromobilität                                                                  AN L AGE N

bei Unternehmen

Förderbeitrag
Ladestation
11–22 kW Normalladen (AC) – 1 Ladepunkt                     CHF 1‘500.-
11–22 kW Normalladen (AC) – 2 Ladepunkte                    CHF 3‘000.-
≥ 22 kW Schnellladen (AC/DC)                                CHF 150.-/kW
Bonus bidirektionale Ladestation (V2G-fähig):               CHF 2‘000

max. CHF 20‘000.- pro Ladestation, max. CHF 60‘000.- pro Standort

Bedingungen und Auflagen

• Beitragsberechtigt sind KMU mit einem Sitz an der Be-
  triebsstätte und einer Anzahl Mitarbeiter vor Ort von
  5-249.
• Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss
  aus erneuerbaren Quellen stammen.
• Schnellladestationen, die öffentlich zugänglich sind,
  müssen über mindestens die drei Steckertypen Typ 2,
  CHAdeMO und CSS-Combo 2 verfügen.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekos-
  ten, jedoch höchstens bei CHF 20‘000.- pro Ladestation            Vorgehen
  und CHF 60‘000.- pro Betriebsstätte.                              1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
                                                                       Baubeginn auf dem Online-Portal
• Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später                  einreichen.
  eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.                      2. Bauvorhaben ausführen.
• Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach                   3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
  Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr                    nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem
  ausbezahlt werden.                                                   Online-Portal einreichen.

                                                                    Beilagen
                                                                      Beitragsgesuch: Projektbeschrieb
                                                                      (inkl. Situationsplan), Produktbe-
                                                                      schreibung des Herstellers für die La-
                                                                      destation, Offerte, Kostenzusammen-
                                                                      stellung, Beiblatt unter www.be.ch/
                                                                      energiefoerderung
                                                                      Auszahlungsgesuch: Ausführungs-
                                                                      bestätigung mit Rechnungskopie,
                                                                      Foto der Anlage, Nachweis der Ener-
                                                                      giequelle (Vertrag / Bestätigung EVU)

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Informationsanlässe und Weiterbildung                                                         IN FOR M ATION

Förderbeitrag
                                max. 50% der anrechenbaren Kosten

Bedingungen und Auflagen

• Der Kanton fördert – abgestimmt auf die Bundespro-
  gramme und in enger Zusammenarbeit mit den beste-
  henden Institutionen – die Aus- und Weiterbildung so-
  wie die Information und Beratung im Energiebereich.
  Die Schwerpunkte liegen bei der Professionalisierung
  der planenden und ausführenden Fachleute sowie bei
  der Bauherreninformation in effizienter Energienut-
  zung, in baulicher Erneuerung und zum Einsatz erneu-
  erbarer Energien.
• Anbieter von Weiterbildungskursen für Planer und Un-
  ternehmer sowie von Informationsveranstaltungen für
  Hausbesitzer, Verwaltungen, usw. im Energiebereich
  können eine Unterstützung beantragen. Reine Firmen­
  veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür) können
  nicht unterstützt werden.
• Beiträge werden nur an Projekte oder Veranstaltungen
  ausgerichtet, die im Kanton Bern stattfinden, oder
  an überkantonale Aktionen, die sich ebenfalls an die
  Berner Bevölkerung oder wichtige Zielgruppen aus
  dem Kanton Bern richten.                                          Vorgehen
                                                                    1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
• Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf                    Durchführung des Anlasses / Um-
  der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitrags-                setzung des Projekts auf dem On-
  gesuchs im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.                          line-Portal einreichen.
• Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme ein-                  2. Anlass durchführen / Projekt
  zureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht                umsetzen
  eingetreten.                                                      3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in-
                                                                       nerhalb der Gültigkeitsdauer auf
• Beitragszusicherungen sind 1 Jahr gültig. Nach Ablauf
                                                                       dem Online-Portal einreichen.
  der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt
  werden.

                                                                    Beilagen
                                                                      Beitragsgesuch: Projektbeschrieb
                                                                      inkl. Ziel­setzung, Kostenzusammen-
                                                                      stellung (Aufwand und Ertrag)
                                                                      Auszahlungsgesuch: Erfolgsmel-
                                                                      dung / Teilnehmerliste, Kostenab-
                                                                      rechnung

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Energieberatung                                                                      IN FOR M ATION

Bern-Mittelland                         Emmental
Täglich (Mo – Fr)                       Beat Ritler / Marc Rössner
Höheweg 17                              Lorraine 7
3006 Bern                               3400 Burgdorf
Tel. +41 31 357 53 50                   Tel. +41 34 402 24 94
www.energieberatungbern.ch              info@energieberatung-emmental.ch
                                        www.region-emmental.ch
Jeden Donnerstag
Gemeindeverwaltung                      Oberaargau
Konolfingen                             Rolf Leuenberger
Bernstrasse 1                           Jurapark, Jurastrasse 29
3510 Konolfingen                        Postfach 835
Tel. +41 31 357 53 50                   4901 Langenthal
www.energieberatungbern.ch              Tel. +41 62 923 22 21
                                        energieberatung@oberaargau.ch
Jeden 3. Freitag im Monat               www.oberaargau.ch/energieberatung
Gemeindeverwaltung
Schwarzenburg                           Thun Oberland-West
Bernstrasse 1                           Marco Girardi / Markus May / Roland Joss /
3150 Schwarzenburg                      Christopher Schmid
Tel. +41 31 357 53 50                   Industriestrasse 6, Postfach 733
www.energieberatungbern.ch              3607 Thun
                                        Tel. +41 33 225 22 90
Jura bernois                            info@regionale-energieberatung.ch
Jean-Luc Juvet                          www.regionale-energieberatung.ch
c/o Jura bernois.Bienne
Route de Sorvilier 21                   Thun Oberland-Ost
2735 Bévilard                           Roland Schneider
tél. +41 32 492 71 31                   Jungfraustrasse 38
conseiller.energie@jb-b.ch              3800 Interlaken
                                        Tel. +41 33 821 08 68
Seeland                                 energieberatung@oberland-ost.ch
Kurt Marti                              www.oberland-ost.ch
Postfach 65
3054 Schüpfen
Tel. +41 32 322 23 53
kurt.marti@energieberatung-seeland.ch
www.energieberatung-seeland.ch

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