Angebote und Leistungen 2018 - touring - Das meistgelesene Magazin der Schweiz touring.ch/anzeigen - TCS
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Titelpositionierung Allgemeine Angaben 2 Mit einer attraktiven Bildwelt und leser- Auflage Gesamtauflage 1 190 995 Ex. nahen Geschichten deckt der neue Deutsche Ausgabe 735 588 Ex. TOURING alle Facetten der Mobilität Französische Ausgabe 383 869 Ex. Italienische Ausgabe 71 538 Ex. ab. Das auflagenstärkste Special-Inte- (WEMF/SW – beglaubigt 17–18) rest-Magazin der Schweiz beleuchtet die Welt des Automobils, der Pendler, der Erscheinungsweise Monatlich am Donnerstag Radfahrenden, der Verkehrssicherheit, der Ökologie aber auch des öffentlichen Sprache Deutsch, Französisch, Italienisch Verkehrs und der Aviatik. Attraktive Herausgeber Touring Club Schweiz Reisereportagen runden das attraktive Postfach 820, 1214 Vernier Inhaltsspektrum ab. Verlag und Maulbeerstrasse 10, 3001 Bern Redaktion Telefon +41 58 827 35 00 Regelmässig werden neue Automodelle, Motorräder aber auch Fax +41 58 827 50 25 touring@tcs.ch Bikes und neue Mobilitätsformen vorgestellt und getestet. Der Chefredaktor: Felix Maurhofer neue TOURING legt auch grossen Wert auf neutrale Konsumen- Verlagsleiter: Reto Kammermann teninformationen. So präsentieren TCS-Experten regelmässig die Ergebnisse ihrer Kindersitz- und Reifentests und bewerten auch Druckerei Swissprinters AG andere Produkte aus dem Alltag der Mitglieder. Der TOURING Brühlstrasse 5 versteht sich als Referenzpunkt für Mobilitätsthemen und ist der Rampe 1 – 3 4800 Zofingen Ratgeber für TCS-Mitglieder. Der Club und seine Mitglieder stehen im Zentrum. So bietet der TOURING den Mitgliedern Anzeigenmarketing Verlag Touring Zugang zu Erlebnissen, Reisen, Vergünstigungen und zu TCS Sales Manager: Cumi Karaguelle Produkten (Schutzbrief, Versicherungen, Assistance). Neu sind Telefon +41 79 897 29 77 cumi.karaguelle@tcs.ch auch Spiele für Kinder und People-Seiten zu TCS Events und Medienpartnerschaften. Als auflagenstärkster Special-Interest- Sales Manager: Roger Müller Titel der Schweiz wird der TOURING auch aktuelle verkehrs- und Telefon +41 79 589 49 14 umweltpolitische Fragen beleuchten. Infoboxen, Infografiken, roger.mueller2@tcs.ch Zitate und attraktive Bilder erleichtern den Einstieg in die vielfältige Anzeigeninnendienst: Themenwelt. Chantale Hofer Telefon +41 79 123 45 33 chantale.hofer@tcs.ch Druckmaterial: anzeigen@tcs.ch
Auflagen / Mediadaten 3 Deutsche Ausgabe Französische Ausgabe Italienische Ausgabe Gesamt-Ausgabe Total verbreitete Auflage 735 588 383 869 71 538 1 190 995 Projektion 872 000 461 000 84 000 1 417 000 Reichweite 18.3 % 29.1 % 27.9 % 21.3 % Anteil Männer 55 % 54.5 % 55 % 55 % Anteil Frauen 45 % 45.5 % 45 % 45 % Projektion Struktur Reichweite Projektion Struktur Reichweite Projektion Struktur Reichweite Projektion Struktur Reichweite in 1000 in % in % in 1000 in % in % in 1000 in % in % in 1000 in % in % Altersstruktur 20 bis 34 Jahre 67 7.6 6.0 49 10.6 13.1 9 10.4 14.7 124 8.8 8.0 35 bis 54 Jahre 309 35.4 18.4 170 37.0 30.5 30 35.4 27.4 509 35.9 21.7 55 bis 64 Jahre 189 21.7 28.8 88 19.2 41.5 17 19.6 38.8 294 20.8 32.2 65 bis 99 Jahre 299 34.2 31.3 147 31.9 48.2 27 31.8 38.3 472 33.3 35.6 Schulbildung Obligatorisch 131 15.1 15.2 113 24.6 27.8 18 21.8 24.7 263 18.6 19.6 Mittel 498 57.1 20.2 207 45.0 31.4 44 52.3 30.9 749 52.9 23.0 Hoch 242 27.8 16.8 140 30.4 27.2 22 25.9 25.7 404 28.5 19.8 Brutto Haushalt-Einkommen bis CHF 3 999.– 134 15.4 19.3 78 16.9 25.7 21 24.9 25.5 233 16.5 21.5 CHF 4 000.– bis CHF 7 999.– 370 42.4 19.5 206 44.7 30.3 41 49.1 30.0 617 43.6 22.7 über CHF 8 000.– 367 42.4 17.0 177 38.4 29.5 22 25.9 26.8 566 40.0 19.9 Quelle: WEMF/SW Beglaubigung 17–18. MACH Basic / Consumer 2017-2. Für ergänzende Informationen aus Mach Basic/Consumer sind wir gerne für Sie da.
Preise und Formate Kommerzielle Anzeigen 5 Format Ausgabe D Ausgabe F Ausgabe I Gesamtausgabe 1 Seite hoch Ssp 189 x 261 mm CHF 25 764.– CHF 14 259.– CHF 7 570.– CHF 47 593.– ra 210 x 282 mm 1/2-Seite hoch Ssp 93 x 261 mm CHF 14 929.– CHF 8 403.– CHF 4 474.– CHF 27 806.– ra 104 x 282 mm quer Ssp 189 x 129 mm ra 210 x 140 mm 1/3-Seite hoch Ssp 61 x 261 mm CHF 12 729.– CHF 7 258.– CHF 3 869.– CHF 23 856.– ra 71 x 282 mm quer Ssp 189 x 85 mm ra 210 x 96 mm 1/4-Seite Ecke Ssp 93 x 129 mm CHF 8 820.– CHF 5 015.– CHF 2 725.– CHF 16 560.– ra 104 x 140 mm hoch Ssp 45 x 261 mm ra 56 x 282 mm quer Ssp 189 x 63 mm ra 210 x 74 mm 1/8-Seite hoch 43 x 127 mm CHF 6 623.– CHF 3 870.– CHF 2 120.– CHF 12 613.– quer Ssp 189 x 28 mm ra 210 x 39 mm Ecke 91 x 61 mm 1/16-Seite hoch 43 x 61 mm CHF 1 098.– CHF 572.– CHF 302.– CHF 1 972.– 1/32-Seite hoch 43 x 28 mm CHF 550.– CHF 286.– CHF 152.– CHF 988.– Alle Preise verstehen sich exkl. 7.7% Mehrwertsteuer. Auslandpreise auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)
Preise und Formate Textanschluss 6 Format Ausgabe D Ausgabe F Ausgabe I Gesamtausgabe Textanschluss I (verbindliche Reservation erforderlich) 1/2-Seite hoch Ssp 93 x 261 mm CHF 17 439.– CHF 9 723.– CHF 5 154.– CHF 32 316.– ra 104 x 282 mm quer Ssp 189 x 129 mm ra 210 x 140 mm Textanschluss I (verbindliche Reservation erforderlich) 1/3-Seite hoch Ssp 61 x 261 mm CHF 13 674.– CHF 7 758.– CHF 4 121.– CHF 25 553.– ra 71 x 282 mm quer Ssp 189 x 85 mm ra 210 x 96 mm Textanschluss I (verbindliche Reservation erforderlich) 1/4-Seite quer Ssp 189 x 63 mm CHF 10 075.– CHF 5 675.– CHF 3 065.– CHF 18 815.– ra 210 x 74 mm Textanschluss II 1/4-Ecke Ssp 93 x 129mm CHF 9 700.– CHF 5 516.– CHF 2 997.– CHF 18 213.– ra 104 x 140mm Textanschluss I (verbindliche Reservation erforderlich) 1/8-Seite quer Ssp 189 x 28 mm CHF 7 250.– CHF 4 200.– CHF 2 290.– CHF 13 740.– ra 210 x 39 mm Textanschluss II 1/8-Ecke Ssp 91 x 61mm CHF 7 285.– CHF 4 257.– CHF 2 332.– CHF 13 874.– 1/8-Seite hoch 43 x 127 mm CHF 7 285.– CHF 4 257.– CHF 2 332.– CHF 13 874.– Alle Preise verstehen sich exkl. 7.7% Mehrwertsteuer. Auslandpreise auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)
Preise und Formate Panoramaanzeigen 7 Format Ausgabe D Ausgabe F Ausgabe I Gesamtausgabe 2/1 Seite Panorama Ssp 398 x 261 mm CHF 51 528.– CHF 28 518.– CHF 15 140.– CHF 95 186.– ra 420 x 282 mm 1/2-Seite Panorama Ssp 398 x 129 mm CHF 34 878.– CHF 19 446.– CHF 10 308.– CHF 64 632.– mit Textanschluss ra 420 x 140 mm 2. Umschlagseite hoch Ssp 189 x 261 mm CHF 27 052.– CHF 14 972.– CHF 7 948.– CHF 49 972.– ra 210 x 282 mm 3. Umschlagseite hoch Ssp 189 x 261 mm CHF 25 764.– CHF 14 259.– CHF 7 570.– CHF 47 593.– ra 210 x 282 mm 4. Umschlagseite hoch Ssp 189 x 261 mm CHF 27 052.– CHF 14 972.– CHF 7 948.– CHF 49 972.– ra 210 x 282 mm Alle Preise verstehen sich exkl. 7.7% Mehrwertsteuer. Auslandpreise auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)
Weitere Werbemöglichkeiten 8 Format Ausgabe D Ausgabe F Ausgabe I Gesamtausgabe Gatefolder 197/207/210 x 282 mm CHF 70 600.– CHF 39 076.– CHF 20 744.– CHF 130 420.– Aussen Altarfalz 204/207/207/204 x 282 mm CHF 72 365.– CHF 40 050.– CHF 21 200.– CHF 133 615.– Mitte Umhefter verkürzt 120 / 210 x 282 mm CHF 72 365.– CHF 40 052.– CHF 21 262.– CHF 133 679.– Umhefter ganzseitig 210 / 210 x 282 mm CHF 73 182.– CHF 40 853.– CHF 21 687.– CHF 135 722.– 4 Seiten Fliesssatz (Nettopreis; keine Rabatte, JUP, BK) Nur 1-spaltig, 44 mm breit, ca. 35 Anschläge pro Zeile Ausgabe D Ausgabe F Ausgabe I Gesamtausgabe Bis 3 Zeilen (Minimaltarif) 77.– 52.– 35.– 164.– Pro Zusatzzeile 24.30 15.90 9.80 50.– Zuschlag für gestaltete Inserate im Fliessatz 20 %. Chiffre-Gebühr CHF 50.00, benötigt zusätzlich ca. 60 Zeichen
Preise und Formate Beilagen 9 (Werbewert pro 1000 Ex.) Ausgabe D Ausgabe F Ausgabe I Gesamtausgabe Total verbreitete Auflage 735 588 383 869 71 538 1 190 995 Lose Beilagen * CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 Huckepack * CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 Beihefter (mehrseitig) * CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 Beikleber (Booklet) * CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 Warenmuster ** CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 Aufgelegtes Produktemuster ** CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 CHF 65.00 * Technische Kosten pro 1 000 Ex. brutto CHF 20.–. ** Technische Kosten pro 1 000 Ex. brutto CHF 35.– Formate Breite Höhe Beikleber min. 60 mm max. 175 mm min. 80 mm max. 210 mm Warenmuster min. 65 mm max. 110 mm min. 84 mm max. 170 mm Beihefter min. 105/115 mm max. Heftformat min. 148 mm max. Heftformat Lose Beilage min. 105 mm max. 195 mm min. 148 mm max. 262 mm Huckepack min. 148 mm max. Heftformat min. 210 mm max. Heftformat Offerte Die Auflagenzahlen sind Annäherungswerte und dienen als Basis zur Offertstellung. Es besteht die Möglichkeit die Auflage nach PLZ zu splitten. Gerne erstellen wir Ihnen eine detaillierte Offerte inklusive Portokosten. Spezifikationen Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig und fordern Sie das Merkblatt an.
Rabatte 10 Wiederholungsrabatte Berater-Kommission 3 x 3%, 6 x 5%, 10 x 10% BK II 15 % (für VSW-anerkannte Berater) Für feste Aufträge ohne Grössen- und Textwechsel; bzw. Voll-Druckmaterial gleicher Grösse. Jahres-Umsatz-Prämie JUP II 15% (für Jahres-Umsatz-Prämie pro Kunde, Frankenabschlüsse innert 12 Monaten.) (Tarife Annoncen, Reklamen, Textanschluss, Werbewert Beilagen) Rabatt Ausgabe D Ausgabe F Ausgabe I Auf kommerziellen Inseraten der Tarife, Annoncen, Reklamen, 4% ab 17 580.– 9 160.– 4 840.– Textanschluss, Zuschläge sowie Werbewert Beilagen. 7% ab 75 000.– 38 000.– 20 000.– 10% ab 135 000.– 70 000.– 37 000.– Deutsche Ausgabe ab 61 200.– 13% ab 200 000.– 110 000.– 55 000.– 16% ab 265 000.– 145 000.– 73 500.– Französische Ausgabe 37 750.– 19% ab 330 000.– 180 000.– 91 000.– 22% ab 395 000.– 215 000.– 108 000.– Italienische Ausgabe 17 200.- 25% ab 460 000.– 250 000.– 126 000.– BK II und JUP II sind nicht kumulierbar. Wiederholungsrabatte können nicht mit Frankenabschlüssen kombiniert werden. Platzierungszuschlag 20 % ZEWO-Rabatt 50 % Geschäftsbedingungen Alle Preise in CHF zuzüglich 7.7 % MwSt. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)
Technische Daten 11 Heftformat 210 x 282 mm Datenträger CD-ROM, DVD oder Print online. Mitzuliefern sind: verbindliche Druckverfahren Offset Papierkopien, Proofs sowie Titel und Erscheinungsdaten. Bei Anlieferung von nicht konformen Druckunterlagen werden die Raster 60er anfallenden zusätzlichen Kosten zu CHF 180.– pro Stunde ver- rechnet. Um eine optimale Wieder-gabe der Anzeige zu gewähr- Gestaltete, fertige Inserate leisten, brauchen wir termingerecht ein farbverbindliches • Aus umbruchtechnischen Gründen werden Anzeigen Qualiproof nach ISO-Coated-Standard mit Messkeil, ausgegeben unter 1/4 Seite umrahmt auf das entsprechend simulierte Papier. Bei fehlendem Quali- • Für Randanschnitt gilt +5 mm Beschnitt auf allen vier Seiten proof können keine Forderungen geltend gemacht werden. • Texte und Teile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Netto-Formatrand entfernt sein Lieferadresse Druckmaterial • Alle Farben (auch Buntfarben) werden 4-farbig aufgelöst Touring Club Schweiz (Euroskala: Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz) Verlag Touring anzeigen@tcs.ch PDF-Format Xready 1.3 • Name der übermittelten Datei (Ordner) Umschlagseite, Panorama, Reklamen, Textanschluss, Inseraten- • Objekt strassen, Spezialplatzierungen, Beilagen • Erscheinungsdatum Berücksichtigung im Rahmen der technischen Möglichkeiten • Sujet Betreff in der Reihenfolge des Eingangs von festen Aufträgen. • Absender / Ansprechpartner Inserate und Beilagen, die nicht angenommen werden können Politische Inserate, die gegen die Interessen des TCS verstossen; Produkte und Geräte, die gesetzlich verboten oder deren Wirkung nicht nachgewiesen werden kann; Schlankheitsmittel, Inserate mit unwahrscheinlichen Gewinn- und Verdienstaus- sichten, Angebote welche das Kerngeschäft des TCS direkt konkurrenzieren; Angebote und Dienstleistungen für Sex und Erotik; Religiöse Inserate. Im Zweifelsfall geben wir Ihnen gerne Auskunft. Richten Sie sich daher immer an Verlag Touring, Bern.
Terminplan 2018 12 Nr. Erscheinungstag Anzeigenschluss Anzeigenschluss Druckmaterialschluss Schwerpunktthema Textanschluss Annoncen 2 25.01.18 20.12.17 03.01.18 03.01.18 Clubdossier: Neues Mitgliedschaftsmodell 3 01.03.18 30.01.18 07.02.18 07.02.18 Autosalon Genf 4 29.03.18 27.02.18 07.03.18 07.03.18 Sommerreifen-Test / Zweirad 5 26.04.18 23.03.18 04.04.18 04.04.18 Camping 6 31.05.18 26.04.18 07.05.18 07.05.18 Kindersitztest / Eiskalt im Sommer 7/8 05.07.18 05.06.18 13.06.18 13.06.18 DV TCS / Parkieren 9 16.08.18 16.07.18 24.07.18 24.07.18 Schulanfang 10 27.09.18 28.08.18 05.09.18 05.09.18 Winterreifentests / Wald 11 25.10.18 25.09.18 03.10.18 03.10.18 ÖV / Pendeln 12/1 06.12.18 06.11.18 14.11.18 14.11.18 ************
zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss 15.1. Rekla Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. Kalendertag 4. Zusätzliche Kosten 15.2. Wird 4.1. Ausserordentliche Aufwendungen der Verlage oder der Werbegesellschaften, Termininser welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können Form von In Geschäftsbedingungen VSW GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VSW zusätzlich in Rechnung gestellt werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten auf Seiten der Verlage beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von Voll-Druckmaterial. 13 Aufträgen, b zum Verlag, 5. Grösse der Inserate Datenversch 5.1. Für die Rechnungsstellung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung ungeeignete Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen Inserenten und Mitgliedern gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten Farbe oder v des Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW Inserenten und Mitgliedern des Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW können, abhängig von der Tarifgestaltung des einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm genannten A dazugerechnet werden. 15.3. Sämtl 5.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden Erscheinens alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt. D. HAFTUN A. ANWENDBARKEIT 6. Vollvorlagen 11.2. Für Mengenabschlüsse,wird kein Mengenrabatte Probeabzug geliefert. 16. Haftun 1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten 6.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken 12. Druckmaterial 16.1. Der In 1.1. Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen 12.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für herkömmlich gesetzlichen (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) (Insertionsvertrag) zwischen einer Werbegesellschaft und einem Inserenten. können oder digital die Insertionstarife geliefertes Mengenrabatte(Reinzeichnungen, Druck- und Datenmaterial vorsehen. Filme, Fotos usw.) weder dem Verlag Gegenüber den Werbegesellschaften handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im 6.2. Wirdnoch aufbewahrungs- das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine rückgabepflichtig. Organe und Namen und auf Rechnung des Inserenten. höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere 13. Zahlungskonditionen im Zusamm 1.2. Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge, Rabatt 13.1. Für vergütet. von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von die Publikation oder ausser Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und 6.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel 10 Kalendertagen. 17. Gegend Beiheftern (Inserate) durch eine Werbegesellschaft, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation bezogene 13.2. Für Rabatt nachbelastet. die Publikation Dem Inserenten aller übrigen Inserate gilt eine wird dabei eine Zahlungsfrist vonToleranz von 3% auf ohne 17.1. Bei ei 30 Kalendertagen von Inseraten im DTP-Verfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf Skontoabzug. Verlag bzw. Dienstleistungen. Gegenüber den Verlagen übernehmen die Werbegesellschaften die dasInserent 13.3. Der folgendefällt Abschlussjahr nach Ablaufübertragen werden. gemäss 13.1 bzw. 13.2 umgehend in der Zahlungsfristen mit ihm das Publikation der Inserate als ihre eigene Verpflichtung. Verzug.7.In Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte der Folge erhebt die Werbegesellschaft einen Verzugszins von 10%. Zudem kann die Vorgehen be 2. Geschäftsbedingungen der Inserenten 7.1. Für Inserate, Werbegesellschaft für alle die an zum voraus zukünftigen Aufträgefestgesetzten Vorauszahlung Daten unverändert verlangen erscheinen bis alle gebuchten E. WEITER 2.1. Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Inserate(Wiederholungsaufträge), bezahlt worden sind. können die Insertionstarife Wiederholungsrabatte vorsehen. 18. Verwen Insertionsvertrages. Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner 7.2.der 13.4. Fällt DieInserent Inseratenachmüssen13.3grundsätzlich in Verzug, sounverändert werden ihm erscheinen; für das zweite einzig und bei letzte 18.1. Der In eigenen Geschäftsbedingungen. Vollvorlagen können Erinnerungsschreiben in der Regel die CHF der Werbegesellschaft Sujets gewechselt 50.00 werden. in Rechnung gestellt. oder fremde B. VERTRAGSABWICKLUNG 7.3. 13.5. Bei Rückwirkend Betreibung, wird ein höherer Nachlassstundung Rabatt oder gewährt, Konkurs sofern entfallen Rabatte und allfällige Beratungs- Inserent kan der Wiederholungsauftrag 3. Preise vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und Vermittlungsprovisionen. Personendat 3.1. Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte der undInserent 13.6. Der damit eine höhereauf verzichtet Stufe daserreicht wird. Verrechnungsrecht gemäss Art. 126 Obligationenrecht. Datenschutz Verlage, zuzüglich MWSt. 8. Modalitäten 14. Vorzeitige Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge Vertragsauflösung Verfügbarke 3.2. Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativen 8.1. ein 14.1. Stellt FürInsertionsorgan jedes Insertionsorgan während mussder ein separater Mengenabschluss Vertragsdauer sein Erscheinen ein, bzw.kann die 18.2. Die ni Dienstleistungen der Werbegesellschaften gelten deren jeweils gültigen Wiederholungsauftrag Werbegesellschaft vereinbart werden. ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Verwertung Dienstleistungstarife, zuzüglich MWSt. Diese sind auf den betreffenden Websites 8.2.entbindet 14.2. Dies Der Mengenabschluss den Inserenten bzw. Wiederholungsauftrag nicht von der Bezahlung der kann grundsätzlich erschienenen nur von Inserate. Dritte ist un verfügbar. 14.3. Eseinem werden einzelnen, rechtlich selbständigenaber keine Rabattnachbelastungen, Inserenten getätigt Vergütungen werden. Konzernen vorgenommen, sofernundzum insbesonder 3.3. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MWSt Holdinggesellschaften Zeitpunkt der Vertragsauflösung kann jedoch eine höheredieRabattstufe Treuhandgesellschaft BDO Zürich unter erreicht wurde. vorzugehen. treten auch bei laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das gewissen C. HAFTUNG DER Voraussetzungen WERBEGESELLSCHAFT die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu 19. Geistig Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag tätigen. 15. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen 19.1. Der In zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss 8.3. Die Laufdauer 15.1. Reklamationen wegen des Mengenabschlusses fehlerhaften Erscheinens bzw. Wiederholungsauftrages oder Nichterscheinens sind beträgt innerhalb 12von 10 Werbegesell Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. Monate.nach Kalendertagen Beginnt er bis und Publikation bei mit der dem 15. eines Monats, Werbegesellschaft so dauert er bis Ende Vormonat anzubringen. DTP-Verfahr 4. Zusätzliche Kosten des der 15.2. Wird folgenden Sinn oderJahres; beginnt des die Wirkung er zwischen Inserates dem 16. und beeinträchtigt wesentlich dem Ende eines oderMonats, ist einso Werbegesell 4.1. Ausserordentliche Aufwendungen der Verlage oder der Werbegesellschaften, läuft ernicht Termininserat bis Ende des laufenden erschienen, werdenMonats des folgenden die Einschaltkosten Jahres. ganz oder teilweise erlassen oder in ursprünglich welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können Form von8.4. Grundsätzlichingilt Inseratenraum derfür die ganze Laufdauer betreffenden Publikation der gleiche Rabattsatz. kompensiert. Bei telefonisch erteilten F. ANWEND zusätzlich in Rechnung gestellt werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten auf Seiten 9. Verlegerrecht Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur Werbegesellschaft oder 20. Auf den der Verlage beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von Voll-Druckmaterial. 9.1. Die zum Verlag, Verlage infolge bei Fehlern behalten vonsich vor, Änderungen Übersetzungen der Inseratinhalte fremdsprachiger zu verlangen Vorlagen, bei oder Das Wiene 5. Grösse der Inserate Inserate ohne (Ziff. Datenverschiebungen Angabe vonbei 9.2), Gründen abzulehnen. Platzierungsvorschriften, bei nicht eingehaltenen 21. Aussch 5.1. Für die Rechnungsstellung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung 9.2. Die ungeeigneten Verlage bei Vorlagen, können nichtaus technischen signifikanten Gründen für bestimmte Passerdifferenzen Daten und bei Abweichungen in der Geschäftss gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten vorgeschriebene, Farbe oder von typografischen aber dem Inhalt nach Vorschriften sowienicht bei unbedingt fehlenden termingebundene Codebezeichnungen Inserate entfallen die sofern das können, abhängig von der Tarifgestaltung des einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm ohne genannten vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben. Ansprüche. Die vorliege dazugerechnet werden. 9.3. Die Verlage 15.3. Sämtliche können Inserate weitergehenden Ansprüche mitals derdie Bezeichnung in Ziff. 15.2«Inserat» genannten versehen, um sie wegen fehlerhaften Fassungen. 5.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden vom redaktionellen Erscheinens, Nichterscheinens Teiloder abzugrenzen. aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Sprachversi alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt. 9.4. Die D. HAFTUNG DESVerlage können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen. INSERENTEN jeweils aktu 6. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte Platzierungswünsche 16. Haftung bezüglich Inhalt desderAuftraggebers Inserate können nur unverbindlich entgegengenommen 6.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken werden. 16.1. Der InserentFürist eingehaltene für den Inhalt Platzierungsvorschriften wird derErfestgelegte der Inserate verantwortlich. erklärt, diePreis erhoben. einschlägigen (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) 9.5. Aufträge gesetzlichen Bestimmungenfür Werbebeilagen und Beihefter und Branchenregeln sind für einzuhalten unddiedafür Verlage dererst nach Werbegesellschaft und können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen. Genehmigung dem Verlag verantwortlicheineszu Musters sein. Erbindend. stellt die Werbegesellschaft und den Verleger sowie deren 6.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine Organe 10. und Chiffreinserate Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere 10.1. Die Werbegesellschaft im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter verpflichtet oder insich zur Wahrung sonstigen des Chiffregeheimnisses. Verfahren anfallende, gerichtlichen Rabatt vergütet. Vorbehalten bleiben oder aussergerichtlichen namentlich Kosten folgende Fälle: Die Werbegesellschaft kann in zu übernehmen. 6.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel begründeten 17. GegendarstellungsrechtFällen
5. Grösse der Platzierungswünsche des Inserate Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei werden. Für5.1. eingehaltene Platzierungsvorschriften Für die Rechnungsstellung massgeblich wirdistder diefestgelegte Preis erhoben. in der betreffenden Zeitung ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der 9.5. Aufträge für Werbebeilagen gemessene Grösse von und Beihefter Trennlinie sind für dieBei zu Trennlinie. Verlage erst nach Vollvorlagen und Rahmeninseraten Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen entfallen die Genehmigungkönnen, eines Mustersvon abhängig bindend. der Tarifgestaltung des einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm genannten Ansprüche. 10. Chiffreinserate dazugerechnet werden. 15.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 15.2 genannten wegen fehlerhaften 10.1. Die5.2. Mehrmals erscheinende Werbegesellschaft verpflichtet Inserate sich zur mit gleicherdes Wahrung Vorlage oder gleichem Text werden Chiffregeheimnisses. Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Vorbehaltenallebleiben mit dernamentlich Grösse desfolgende ersterschienenen Fälle: Die Inserates in Rechnung Werbegesellschaft kann gestellt. in D. HAFTUNG DES INSERENTEN begründeten6. Mengenabschlüsse, Fällen Mengenrabatte 16. Haftung bezüglich Inhalt der Inserate 6.1. Verwaltungsbehörden • Justiz- oder Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken 16.1. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen • Personen,(nachfolgend Volumen) während die einem Chiffreinserenten ihreeines bestimmtenmitgeteilt Personendaten Zeitraumshaben (Mengenabschluss) und im gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der Werbegesellschaft und Nachhinein können wegendie Insertionstarife nicht zurückgesandter Mengenrabatte Unterlagen vorsehen. ihr Auskunftsrecht wahrnehmen dem Verlag verantwortlich zu sein. Er stellt die Werbegesellschaft und den Verleger sowie deren wollen, die6.2. Wird das Identität desvereinbarte Volumen Chiffreinserenten in diesem bekannt geben.Zeitraum übertroffen und dadurch eine Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche 10.2. Diehöhere Rabattstufe braucht Werbegesellschaft erreicht,insbesondere wird nach Ablauf des Abschlusses Werbesendungen, rückwirkend der höhere Vermittlungs- im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende, gerichtlichen und anonymeRabatt vergütet. Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Zweck kann 6.3. sieWird eingehende Angebote das vereinbarte öffnen und Volumen überprüfen. in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel 17. Gegendarstellungsrecht 10.3. Fürbezogene Rabattwird Chiffreinserate nachbelastet. pro AuftragDem eineInserenten Gebühr erhoben.wird dabei eine Toleranz von 3% auf Ausserordentliche 17.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der dem vereinbarten Aufwendungen werden zusätzlich Volumen gewährt. gestellt. in Rechnung Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf Verlag bzw. die Werbegesellschaft den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht fend die vertraglichen Beziehungen zwischen 10.4. DiedasVerantwortung für die Rücksendung folgende Abschlussjahr übertragen von Dokumenten obliegt dem werden. mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das 7. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte s Schweizerischer Werbegesellschaften VSW Chiffreinserenten. 7.1. Für Inserate, die an zum voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen 11. Probeabzüge Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten. E. WEITERVERWENDUNG VON INSERATEN 11.1. Auf(Wiederholungsaufträge), Anfrage können Probeabzüge können die Insertionstarife für kommerzielle Inserate Wiederholungsrabatte geliefert werden, vorsehen. 18. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken sofern die7.2. Druckunterlagen Die Inserate müssenmindestens 3 Kalendertage grundsätzlich vor Annahmeschluss unverändert erscheinen; einzig eintreffen. bei 18.1. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die Werbegesellschaft die Inserate in eigene 11.2. Für Vollvorlagen Vollvorlagen können wird kein in Probeabzug der Regel die Sujets gewechselt werden. geliefert. oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der 7.3. 12. Druckmaterial Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass 12.1. Ohne vorausdrückliche Erscheinen des letzten Inserates Vereinbarung ist derunter Verlag den gleichen bzw. Voraussetzungenfür die Werbegesellschaft erweitert herkömmlich Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren und oder digital damit eine geliefertes höhere Druck- und Stufe erreicht wird. Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und 8. Modalitäten Mengenabschlüsse aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig. bzw. Wiederholungsaufträge Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist. 8.1. Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw. 13. Zahlungskonditionen 18.2. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und 13.1. Für Wiederholungsauftrag vereinbart werden. gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von die Publikation von Gelegenheitsinseraten Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespiesenen Inseraten durch 8.2. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von 10 Kalendertagen. Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der Werbegesellschaft on 13.2. Für einem einzelnen, die Publikation rechtlich aller übrigen selbständigen Inserate gilt Inserenten getätigtvon eine Zahlungsfrist werden. Konzernen und 30 Kalendertagen ohne insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten Mitteln dagegen Holdinggesellschaften kann jedoch die Treuhandgesellschaft BDO Zürich unter Skontoabzug. vorzugehen. e gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, 13.3. Der Inserent fällt nach Ablauf der Zahlungsfristen gemäss 13.1 bzw. 13.2 umgehend in Konzernabschlüsse zu 19. Geistiges Eigentum an Inseraten Verzug. Intätigen. der Folge erhebt die Werbegesellschaft einen Verzugszins von 10%. Zudem kann die 19.1. Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der 8.3. Die Laufdauer Werbegesellschaft des Mengenabschlusses für alle zukünftigen bzw. Wiederholungsauftrages Aufträge Vorauszahlung beträgt 12 verlangen bis alle gebuchten Werbegesellschaft an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z.B. Monate. Inserate bezahlt worden Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat sind. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der 13.4. Fälltdesderfolgenden Inserent nachJahres; 13.3beginnt er zwischen in Verzug, so werden demihm 16.für und dasdem Endeund zweite eines Monats, so letzte Werbegesellschaft nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des läuft er bis Ende Erinnerungsschreiben des laufenden Monats der Werbegesellschaft CHF des50.00folgenden in RechnungJahres. gestellt. ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt. 13.5. Bei 8.4. Grundsätzlich Betreibung, gilt für die ganze Nachlassstundung Laufdauer oder Konkurs der gleiche entfallen Rabattsatz. Rabatte und allfällige Beratungs- F. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND 9. Verlegerrecht und Vermittlungsprovisionen. 20. Auf den Insertionsvertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. er 13.6. Der9.1. Die Verlage Inserent verzichtet behalten auf das sich vor, Änderungen gemäss Verrechnungsrecht der Inseratinhalte zu verlangen oder Art. 126 Obligationenrecht. Das Wiener Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Inserate 14. Vorzeitige ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vertragsauflösung 21. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der 9.2. 14.1. Stellt einDie Verlage können Insertionsorgan aus technischen während Gründen sein der Vertragsdauer für bestimmte ErscheinenDaten ein, kann die Geschäftsstelle der Werbegesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat, vorgeschriebene, Werbegesellschaft aber dem Inhalt vom ohne Ersatzverpflichtung nach Vertrag nicht unbedingt termingebundene Inserate zurücktreten. sofern das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht. 14.2. Diesohne vorherige entbindet den Benachrichtigung Inserenten nicht von um der eineBezahlung Ausgabe vor- oder zurückverschieben. der erschienenen Inserate. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1.4.2014 in Kraft und ersetzen alle früheren 9.3. Diekeine 14.3. Es werden Verlage können Inserate mit der Rabattnachbelastungen, aberBezeichnung Vergütungen «Inserat» versehen, vorgenommen, um zum sofern sie Fassungen. Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht anderen Zeitpunkt vom redaktionellen Teileine der Vertragsauflösung abzugrenzen. höhere Rabattstufe erreicht wurde. Sprachversionen vor. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit veränderbar. Die 9.4. Die Verlage C. HAFTUNG DER WERBEGESELLSCHAFT können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen. jeweils aktuelle Fassung findet sich auf http://www.vsw-assp.ch. Platzierungswünsche 15. Fehlerhaftes Erscheinen,des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen Nichterscheinen werden. Für wegen 15.1. Reklamationen eingehaltene Platzierungsvorschriften fehlerhaften wird der festgelegte Erscheinens oder Nichterscheinens sind Preis erhoben. innerhalb von 10 9.5. Aufträge für Werbebeilagen Kalendertagen nach Publikation bei der Werbegesellschaft und Beihefter sind für die Verlage erst nach anzubringen. 15.2. Wird Genehmigung der Sinn odereines Musters des die Wirkung bindend. Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein 10. Chiffreinserate Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in Form von 10.1. Die Werbegesellschaft Inseratenraum in der betreffendenverpflichtet sich zur Publikation Wahrung des kompensiert. BeiChiffregeheimnisses. telefonisch erteilten n Aufträgen,Vorbehalten bleiben bei fehlerhaften namentlich digitalen folgende Fälle: Übermittlungen Die Werbegesellschaft von Inseraten kann in oder zur Werbegesellschaft zum Verlag,begründeten bei FehlernFällen infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei • Justiz- oder Verwaltungsbehörden Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei • Personen, ungeeigneten Vorlagen, diebei einem nichtChiffreinserenten ihre Personendaten signifikanten Passerdifferenzen mitgeteilt und bei haben und Abweichungen im in der ten Farbe oderNachhinein wegen nicht von typografischen zurückgesandter Vorschriften sowie bei Unterlagen fehlendenihr Auskunftsrecht wahrnehmen Codebezeichnungen entfallen die mm wollen, genannten Ansprüche. die Identität des Chiffreinserenten bekannt geben. 10.2. Die 15.3. Sämtliche Werbegesellschaft weitergehenden braucht Ansprüche alsinsbesondere die in Ziff. 15.2 Werbesendungen, genannten wegen Vermittlungs- fehlerhaften en undNichterscheinens Erscheinens, anonyme Angebote oder nicht aus an den Chiffreinserenten anderen weiterzuleiten. Zu diesem Gründen sind ausgeschlossen. Zweck kann D. HAFTUNG DES INSERENTEN sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen.
Verkauf und Beratung Touring Club Schweiz Verlag Touring Maulbeerstrasse 10 CH-3001 Bern touring.ch/anzeigen Sales Manager: Sales Manager: Anzeigeninnendienst: Herr Cumi Karagülle Herr Roger Müller Frau Chantale Hofer Telefon +41 79 897 29 77 Telefon +41 79 589 49 14 Telefon +41 79 123 45 33 cumi.karaguelle@tcs.ch roger.mueller2@tcs.ch chantale.hofer@tcs.ch
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