Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz-Gesetzesnovelle zur Stärkung der - Landkreis ...

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Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz-Gesetzesnovelle zur Stärkung der - Landkreis ...
Fortbildung zur Sachkunde im
                         Pflanzenschutz
               -Gesetzesnovelle zur Stärkung der
                          Biodiversität-
                         Bauhöfe, Stadtgärtnereien und Straßenmeistereien
                            28.04.2020 Online
        Landwirtschaftsamt Ravensburg in Kooperation mit dem LEV
                 Ravensburg und dem LAZBW Aulendorf

Foto LfL.bayern.de: Irene Jacob
                                  Luzerne: demonet-KleeLuzPlus.de
           Landwirtschaftsamt
           Dominik Mansmann
Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz-Gesetzesnovelle zur Stärkung der - Landkreis ...
Programm 4-stündige SKN-Fortbildung im Pflanzenschutz

 am 16.02.2021 ONLINE Landwirtschafsamt LRA RV
  Uhrzeit                        Thema                                    Referent
10:00 – 10:10 Begrüßung und kurze Einleitung                  Dominik Mansmann,
              Erläuterungen zum Ablauf (Präsenzfragen)        Landwirtschaftsamt, LRA RV
10:10 – 11:10 Förderung der Biodiversität im öffentlichen Grün Moritz Ott,
              – Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen           Biodiversitätsmanager Lkr. RV,
                                                               LEV Ravensburg
11:10 - 12:00 Bekämpfung von Jakobskreuzkraut als              Dr. Kerstin Grant,
              Giftpflanze im Straßenbegleitgrün und auf        Ref. Grünlandbotanik und Biodiv.
              öffentlichen Flächen                             LAZBW Aulendorf
12:00 - 13:00 Mittagspause
13:00 – 14:00 Neopyhtenbekämpfung, Mahdregime im               Sonja Bednar,
              Straßenbegleitgrün und Pflege von Hecken und u.a. Landschafts-, Baumpflege
              Sträuchern                                       BU LRA RV und LEV Ravensburg
14:00 - 15:00 „Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität“ Dominik Mansmann,
              Baden-Württemberg & Pflanzenschutzrecht für Pflanzenschutzbeauftragter,
              die öffentliche Hand                             Landwirtschaftsamt LRA RV
15:15 – 15:30 Nach Erfolgreicher Teilnahme werden Ihnen        Fragen nach der Veranstaltung
              4 Stunden Sachkundenachweis im PflSch per        bitte an la@rv.de oder Vorzimmer
              Post zugesendet. - Ende der Veranstaltung -      Landwirtschaftsamt 0751/85-6010
      Landwirtschaftsamt
      Dominik Mansmann
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Überprüfung der Anwesenheit für den
                              Fortbildungsnachweis

                  Präsenzfragen & Ihre Fragen
➢ Nach jedem Vortrag wird eine Frage zur
  Präsentation eingespielt, die dann innerhalb von
  5 min beantwortet werden muss.
➢ Dabei spielt Falsch oder Richtig für die
  Ausstellung der Bescheinigung keine Rolle.
  Lediglich die Ergebnisse werden teilweise als
  Balkendiagramm eingespielt.
➢ Erste Fachfragen werden danach jeweils
  beantwortet: Geben Sie diese bitte in den „Chat“
  rechts unten ein.
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  Dominik Mansmann
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§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der
         Biodiversität §
                      Baden-Württemberg

-Umsetzung der landesspezifischen
    Vorgaben zum Gesetz in den
    Gemeinden und im Landkreis-

                                          Foto: NABU.de

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 Dominik Mansmann
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Meine Themen heute

✓Einleitung PSM in der Öffentlichkeit
✓Biodiversitätsstärkungsgesetz allgemein
✓Landespezifischer Integrierter
 Pflanzenschutz (§ 17 c LLG)
✓Informationen zum Pflanzenschutzrecht
✓Sachkunde allgemein, warum wir heute
 hier sind
✓Literaturhinweise, Projekte, Umfragen und
 Ankündigungen

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 Dominik Mansmann
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Wie wird Pflanzenschutz in der Öffentlichkeit wahrgenommen?

                                                Top Agrar   Die Langfassung der Statements:
                                                 11/2020    topagrar.com/Studie2020

                                                                         Durchgeführt:

 Schwäbische Zeitung 15.01.2021

                                                                          Im Auftrag von:

                                  Das Fachmagazin für den
                                  ökologischen Landbau
                                  November 2020
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
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§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (1)

            Zahlen und Fakten zum Biodiversitätsverlust
   ✓ Seit 1950 Häufigkeit typischer Grünlandpflanzenarten in D. um
     bis zu 90 % abgenommen…
   ✓ …auf den Äckern sind sogar mehr als 95 % Ackerwildkräuter
     verloren gegangen.
   ✓ Etwa 1/3 der bundesweit rund 350 Wildpflanzen, die auf
     Äckern heute noch zu finden sind, gelten inzwischen als
     gefährdet.
   ✓ Auch Insekten, Feldvögel, Feldhasen und andere wildlebende
     Tierarten immer weniger.          Offizielle Zählungen:
     Gesamtbestand Agrarvögel zw. 1980 - 2000 minus 52 % -
     "Allerweltsarten" wie Feldlerche immer seltener
   ✓ Minus 75 % Insektenbiomasse als noch vor drei Jahrzehnten.
   ✓ Von den aktuell 560 Wildbienenarten sind etwa 41 Prozent als
     bestandsgefährdet einzustufen.

    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
                         Quelle: Thünen-Report 65
                         "Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“
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§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (2)
     § Biodiversitätsstärkungsgesetz
               Baden-Württemberg
 Mit der Zustimmung des Landtags am 22. Juli 2020 hat
 das Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität die
 letzte Hürde genommen. Die Beschlussfassung geht zurück
 auf Eckpunkte zur Weiterentwicklung als
 Weiterentwicklung des Volksbegehrens
            „Rettet die Bienen“
           (David Gerstmeier & Tobias Miltenberger)

 und ist im Einklang mit den beteiligten
 Naturschutz- & Landwirtschafts-
 verbänden erfolgt.
     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann                          Bild: Mansmann
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§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (3)

    Was hat der Landtag im Juli 2020 beschlossen?
         Änderungen des Naturschutzgesetzes
    (NatSchG BW) und des Landwirtschafts- und
              Landeskulturgesetzes (LLG).
  Beschlussfassung ist die gesetzliche Verankerung
  des Eckpunktepapiers der Landesregierung
  BW zum Schutz der Insekten vom Herbst 2019
  als Weiterentwicklung des Volksbegehrens
  Artenschutz „Rettet die Bienen“ mit Beginn Mai
  2019 (Einstellung durch Kompromiss zwischen der
  Initiative und der Landesregierung).
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
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§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (4)

                         Die wesentlichen Inhalte
 ✓ Ausbau ökologische Landwirtschaft auf 30 - 40 % bis zum Jahr 2030
 ✓ Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 - 50 %
   bis 2030
 ✓ Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen NSG und
 ✓ Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten
   Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten (z.B. LSG, Natura 2000:
   Vogelschutz und FFH-Gebiete, Biotope)
 ✓ Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
 ✓ Aufbau eines landesweiter Biotopverbundes auf 15 % der Landes-
   fläche bis 2030
 ✓ Erhalt von Streuobstbeständen
 ✓ Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
 ✓ Minimierung der Lichtverschmutzung

    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann            Fotos: NABU BW, NABU NRW, Mansmann LRA RV
Vergleichbare Initiativen Bundesweit

Landwirtschaftsamt
Dominik Mansmann     Quelle: www.probiene.de, 22.07.2020
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (5)
  Öffentliche Hand besonders im Bereich des
  Naturschutzgesetzes Ba-Wü von Änderungen
  betroffen                             Bild: LUBW Biotopverbund

  ✓ §2 (2) Mindestens ein
    Fünftel der gemähten
    landeseigenen
    Grünflächen sollen als
    ökologisch hochwertige                 Bild: Moritz Ott, LEV Ravensburg

    Blühflächen und
    naturschutzfachlich
    wertvolle Lebensräume
    gepflegt werden.
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
Anlage einer Ackerblühmischung

Landwirtschaftsamt
Dominik Mansmann
                     Foto: Mortiz Ott, LEV Ravensburg
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität

           §21NatSchG: Beleuchtungsanlagen,
             Werbeanlagen, Himmelsstrahler
  ✓ „(1) Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im
    Außenbereich sind zu vermeiden. … Auswirkungen auf
    Insektenfauna, insbesondere Beeinträchtigung und Schädigung,
    überprüft und Ziele d. Artenschutzes berücksichtigt werden.“
  ✓ (2) im Zeitraum
     1)     1. April bis 30. September ganztägig
     2)     1. Oktober bis 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr
    Verboten, Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand
    anzustrahlen (mit Ausnahmen)
  ✓ Ab 1. Jan 2021 Neuanlagen mit insektenfreundlicher Beleuchtung,
    bis 2030 sind bestehende Beleuchtungsanlagen nachzurüsten

     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann
www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/Naturschutz/Artenschutz unter Insektenschonende Beleuchtung

     Lichtverschmutzung durch
  künstliche Beleuchtung reduzieren

Grundsätze einer
insektenfreundlichen Beleuchtung
auf Straßen, Wegen und Plätzen
                                                Köcherfliegen und ihre Larven sind ein
1. Reduzierung der Lichtmenge                   fester Bestandteil der Nahrung
2. Warmweißes oder                              verschiedener Fische und Wasservögel.
   bernsteinfarbenes Licht                      Die erwachsenen Köcherfliegen
3. Zielgerichtete Beleutung                     sind dämmerungs- und nachtaktiv und
4. Beleuchtung nach Bedarf                      werden von Licht angelockt.
5. Staubdichtes Leuchtgehäuse                   Eine Reduzierung der Lichtverschmutzung
6. Oberflächentemp. des                         kommt nicht nur den Köcherfliegen,
   Leuchtgehäuses max. 40°C                     sondern zahlreichen anderen nachtaktiven
                                                Fluginsekten zugute.
Quelle: siehe Link oben Infoblatt Bau- und
                                                          Quelle: BMU Broschüre Nr. 10050
Umweltamt Ravensburg 2020
                                                          Aktionsprogramm Insektenschutz
      Landwirtschaftsamt
      Dominik Mansmann
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität

                  §21a NatSchG: Gartenanlagen
  ✓Gartenanlage sollen insektenfreundlich
   gestaltet werden, Gartenflächen
   vornehmlich begrünt
  ✓Schotterungen in privaten Gärten gelten
   nicht als genehmigungsfähig
  ✓Gartenflächen wasseraufnahmefähig
   belassen oder hergestellt werden

    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
Verbot von Schottergärten

Landwirtschaftsamt      Quelle: www.T-Online.de vom 24.07.2020
Dominik Mansmann
                        (abgerufen am 27.04.2021)
§ Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität (6)

       §22 NaturSchG BW: Landesweiter
    Biotopverbund und Generalwildwegeplan
  ✓ Land Baden-Württemberg schafft ein Netz räumlich und
    funktional verbundener Biotope mit:
     ✓ Bis 2023§mind.   10 % Offenland zur
                 17 Ausnahmegenehmigungen
     ✓ Bis 2027Ausbringung
                 mind. 15 von PSM auf öffentlichen
                           % Offenland
                         Wegen, Parkanlagen und Plätzen
         Landschafts- und Grünordnungspläne der Gemeinden
     auf Grundlage des Landesweiten Biotopverbunds &
     einschließlich des Generalwildwegeplans werden zur
     Umsetzung angepasst. Auch landwirtschaftliche Flächen
     sind hier mögliche Bindeglieder.
     → GEMEINSAM SIND WIR STARK!
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann
Gewässerrandstreifen als Bindeglieder im Biotopverbund

✓https://www.youtube.com/watch?v=wmFiO
 UiBqr8
✓https://www.bund.net/fileadmin/user_uploa
 d_bund/publikationen/naturschutz/analysel
 eitfaden_biotopenverbund.pdf

 Landwirtschaftsamt
 Dominik Mansmann
Ausschnitt aus
der Landeskarte

     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann     Quelle: LUBW BaWü 2011
Ausschnitt aus dem Generalwildwegeplan

Landwirtschaftsamt   Quelle: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt
Dominik Mansmann
                     Baden-Württemberg
Ergebnis einer Übersaat mit
            Wiesenblühmischung – LEV RV

Landwirtschaftsamt
Dominik Mansmann     Bild: Moritz Ott, LEV-Ravensburg.de
Wieseneinsaat Blühmischung

Landwirtschaftsamt
Dominik Mansmann     Bild: Moritz Ott, LEV Ravensburg
PSM-Reduktion im Dauergrünland:

          Blick über die Landesgrenze nach Bayern
 -Verbot des flächenhaften Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ab 2020-
ab dem 1. Januar 2022 nach Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz auf
Dauergrünlandflächen der flächenhafte Einsatz von PSM verboten.
Für die punktuelle Beseitigung giftiger, invasiver oder bei vermehrtem Auftreten für die Grünlandnutzung problematischer Pflanzenarten können
von dem Verbot auf Antrag bei der Naturschutzbehörde Ausnahmen im Einzelfall zugelassen werden.
Die Einzelpflanzenbehandlung ist daher ein wichtiges Element der Unkrautkontrolle mit zwei Zielrichtungen:
1) Kulturmaßnahmen unterstützt werden, um den Unkrautbesatz von z.B. Ampfer-Arten, Distel-Arten oder Brennesseln
       unter einer kritischen Schwelle zu halten.
2) Zweitens kann mit einer gezielten Einzelpflanzenbehandlung das stärkere Auftreten von Unkräutern bereits in der Entstehung verhindert werden.

        Baden-Württemberg – Förderung statt Verbot:
        FAKT-Maßnahme
        D 1 – Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel (wie MEKA)
Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz-
und Düngemittel im gesamten Unternehmen (190 €/ha)

→ hauptsächlich von reinen Grünland-Betrieben genutzt.
Achtung: In NSG wegen Verbot von PSM ab 1.Jan 2022
nach § 34 Abs1 NatSchG keine Förderung!
         Landwirtschaftsamt
         Dominik Mansmann                    lfl.bayern.de/ips/unkraut/032723/index.php
Neuerscheinung hierzu bald:
     Die allgemeinen Grundsätze des
       integrierten Pflanzenschutzes
 - Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation
        LTZ Augustenberg, BW 2021 -
Grundlage bildet „EU-Pestizidrichtlinie“:
✓→Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG
✓Allgemeine Grundsätze des IP

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
IP heute Standard = Gute fachliche Praxis

Integrierter Pflanzenschutz
 Pflanzenschutzmaßnahmen

 Indirekte (präventiv)

 Standortwahl
                                      Direkte (kurativ)
 Bodenbearbeitung
                                      Mechanische Verfahren
 Fruchtfolge
                                      biologische Verfahren
 Sortenwahl
                                      chemische Verfahren
 Aussaat

 Düngung

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
AG Wildpflanzen-Biogas Kißlegg

                                                                 Bild: Publikation
                                                                 Moritz von
                                                                 Cossel

Landwirtschaftsamt       Bild: Werner Sommerer, LRA Ravensburg
Dominik Mansmann
Rechtsvorschriften
im Bereich des Pflanzenschutzes
Dominik Mansmann
Fachberatung Pflanzenschutz
Landwirtschaftsamt Ravensburg

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
§ Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - PflSchG

Das Pflanzenschutzgesetz ist das „Grundgesetz“
        für alles pflanzenschutzliche Tun

Ziel:

▪ Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor
  „Krankheiten“ zu schützen
▪ Gefahren durch Anwendung von PSM für Mensch, Tier
  und Umwelt abzuwenden bzw. vorzubeugen
▪ Umsetzung von EU-Vorgaben

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes
                            Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das
                          Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
                               („EU-Zulassungsverordnung“)

                     Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen für die
                              nachhaltige Verwendung von Pestiziden
                                   („EU-Pestizidrichtlinie“)

                             Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
                                  („Pflanzenschutzgesetz“)

    Bienenschutzverordnung                   Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Pflanzenschutzgeräteverordnung                   Pflanzenschutzmittelverordnung
                 Wasserrecht:                         Lebensmittelrecht:
                  EU-WRRL                    Rückstands-Höchstgehalteverordnung
                  WHG, WG                          Trinkwasserverordnung
                SchALVO, RVO
                                                    Chemikalienrecht:
Gesetzesnovelle zur Stärkung                     Gefahrstoffverordnung
d. Biodiversität LLG & NatSchG                Chemikalien-Verbotsverordnung

     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz - Sachkunde

     Beantragung ausschließlich Online:
  www.pflanzenschutz-skn.de (20 € im Lkr. RV)
Landwirtschaftsamt
Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz - Sachkunde

Altsachkundige:
2. Fortbildungszeitraum:          01.01.2016 – 31.12.2018
3. Fortbildungszeitraum:          01.01.2019 – 31.12.2021

Neusachkundige:
3 Jahre ab Ausstellung des Sachkundenachweises
z.B. Sachkunde erworben am 15.09.2017
1.Fortbildungszeitraum            15.09.2017 – 14.09.2020

Fortbildungspflicht für Sachkundige: 2 x 2 Stunden /
4 Stunden Fortbildung in jeweils 3 Jahren
   Landwirtschaftsamt
   Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz – Aufzeichnungspflicht

                         Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre !
Landwirtschaftsamt   PSM-Kanisterentsorgung (leer & ohne Deckel)
Dominik Mansmann
                     APP unter: pamira.de/de/infomaterial.html
Pflanzenschutzgesetz – Pflanzenschutzgeräte

▪ Müssen dem Stand der Technik entsprechen

▪ Regelmäßige Gerätekontrolle durch eine Kontrollstelle
  im Abstand von 3 Jahren
Ausnahmen: Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare
Pflanzenschutzgeräte
▪ Auf gültige Prüfplakette achten:
   ▪ Orange (2016 - 2019)
   ▪ Blau (2017 - 2020)
   ▪ Gelb (2018 – 2021)
   ▪ Braun (2019 – 2022)
   → Geräte mit einer blauen Plakette
     müssen noch im ersten Halbjahr 2021
     zur Gerätekontrolle.
  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
Pflanzenschutzgesetz – Freilandflächen (Nichtkulturland)

                                                         Punktquellen                          ca.
                                                         • Kläranlagen                       50-90 %
                                                         • Hofabläufe

            Punktverluste vermeiden !!!
  z.B. beim Befüllen und Reinigen der Spritzgerät
                                                         Diffuse Quellen
                                                         •    Abschwemmung                     ca.
                                                         •    Drainage                        35 %
                                                         •    Abdrift
                                                         •    Athomosphäre

                       Quelle: Dr. Erich Jörg
    Landwirtschaftsamt
    Dominik Mansmann Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung Weinbau und Forsten
                       Rheinland-Pfalz, 2012
Anwenderschutz

   Schutzausrüstung für Tätigkeiten in der
   behandelten Kultur (Nachfolgearbeiten)
✓ Beim Umgang mit PSM ist immer intakte Berufs- bzw.
  Arbeitskleidung zu tragen:
✓ Langärmelige Jacke und lange Hose bzw. langärmeliger
  Arbeitsanzug (Material Baumwolle/Polyester, mit mind. 65 %
  Polyester (≥ 245 g/m²)).
✓ Modell zur Abschätzung der Exposition bei der Anwendung
  von Pflanzenschutzmitteln basiert auf Expositionsstudien
  (EFSA Guidance on the assessment of exposure of
  operators, workers, residents and bystanders in risk
  assessment for plant protection products (EFSA GD - EFSA
  Journal 2014;12(10):3874)).

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
Anwenderschutz
    Schutzausrüstung für Tätigkeiten in der behandelten Kultur
   Schutzausrüstung            für Tätigkeiten in der
                      (Nachfolgearbeiten)
   behandelten Kultur (Nachfolgearbeiten)
✓ Alternativ Kleidung, die die Anforderungen CE Kat. III nach
  EN 13034 Typ 6, „Schutzkleidung mit eingeschränkter
  Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien“ erfüllt.
✓ Schutzkleidung gemäß Entwurf zur prEN ISO 27065
  „Schutzkleidung — Leistungsanforderungen an
  Schutzkleidung für die Anwender von flüssigen
  Pflanzenschutzmitteln sowie Personen für Nachfolge-
  arbeiten“ Stufe 1 ein vergleichbares Schutzniveau
               Stufe 2 ein höheres Schutzniveau
Nach Inkrafttreten der Norm geeignet!

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

                           Richtlinie für die Anforderungen an
                           die persönliche Schutzausrüstung
                           im Pflanzenschutz
                           BVL, 14. September 2017
                           www.bvl.bund.de
                                    Arbeitskleidung

     Landwirtschaftsamt
     Dominik Mansmann     https://axe-environnement.eu
Neue Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz

✓ Vorschriften zum Schutz der Natur im PflSch:
      Anwendungsbestimmungen
✓ Das BVL hat sich nun entschieden, zur
  Vereinheitlichung diese Regelung auch für den Bereich
  des Gesundheitsschutzes zu übernehmen.
✓ Bei der Zulassung von PSM wurden ab dem 01. Mai
  2018 bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz
  von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten
  (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als
  Anwendungsbestimmungen festgesetzt, wenn die
  Risikobewertung ein Risiko bei der Anwendung ergibt.

→Als Anwendungsbestimmung bußgeldrelevant

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
§ 17 Ausnahmegenehmigungen zur Ausbringung von PSM auf
            öffentlichen Wegen, Parkanlagen und Plätzen
✓ Auf befestigten Wegen, Plätzen und Straßenrändern etc. ist der
  Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Ausnahmegenehmigung
  nicht erlaubt.
✓ Durch die Vielzahl der mechanischen und thermischen
  Unkrautbekämpfungsgeräte kann in fast allen Fällen auf
  chemischen Pflanzenschutz verzichtet werden.
✓ Sollte dennoch keine Alternative zum Einsatz von Herbiziden
  bestehen, muss dies nach §12 oder §17 PflSchG genehmigt
  werden.
✓ Durch Geräte wie den Dochtstreichstab oder das Rotofix-System
  wird die Gefahr der Herbizidabschwemmung minimiert.
✓ Im Öffentlichen Grün dürfen nur zugelassene Präparate angewendet
  werden
✓ Genehmigungen nach Artikel 52 (Notfallzulassungen) sind nicht
  zulässig

  Landwirtschaftsamt
  Dominik Mansmann
Neue Anwendungsbestimmungen für Rodentizide
Feld- und Schermaus – vor chemischer                                                                       •   Sitzstangen für                          •        Wiesen und Weiden vor
Bekämpfung vorbeugende Maßnahmen:                                                                          Greifvögel                                            dem Winter kurzhalten
                                                                                                           •   Bodenbearbeitung                         •        Weidenutzung behindert
                                                                                                           befallener Flächen                                    die Entwicklung der
Ratron Giftlinsen, Ratron Giftweizen (30.04.2022) und                                                      •   Mulchen von                                       Mäuse
Ratron Schermaus-Sticks (30.04.2025) sind erneut                                                           Ackerrandstreifen und
zugelassen.                                                                                                Gräben
Bei der Anwendung sind folgende neue Anwendungsbestimmungen zu beachten:
NS648:     Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge
oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
                                                                                                           Tabelle: Bekämpfungsrichtwerte für
z.B. Lochtretmethode. Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8, bei              Feldmäuse.
Grünland bei 11 geöffneten Löchern je Kontrollfläche (250 m²).
NT664:      Der Köder muss unter Verwendung einer handelsüblichen Legeflinte tief und unzugänglich
                                                                                                           Verändert nach „Integrierter Pflanzenschutz
für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche                 2021 Allgemeinschädlinge (S.21), Redaktion
zurückbleiben.
NT680:      Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und
                                                                                                           LTZ Augustenberg
manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie
möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung für die Bekämpfung von     Kultur                Zeitraum          Bekämpfungs-
Feld-, Erd- und Rötelmaus darf maximal 6 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind                                                       Richtwerte (wgL)
                                                                                                                                                                             Bild: Haselmaus
deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: "Vorsicht Mäusegift", Wirkstoff(e), Giftnotruf
                                                                                                           Mehrjährige           Nach 1. Schnitt            5
und Hinweis "Kinder und Haustiere fernhalten".
                                                                                                           Futterkulturen        Nach 2. Schnitt            11
NT649: Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu
erschweren.                                                                                                Wintergetreide/Raps   Oktober – Mai           5-8
NT802:    Keine Anwendung in Vogel- und Naturschutzgebieten.                                                                     Anfang Mai              5-6
NT803.    Keine Anwendung auf Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges.                            Vermehrungskulturen   ganzjährig              3-8
NT820-2: Keine Anwendung in Vorkommensgebieten der Haselmaus                                               Andere Kulturen                               5-10
         (Hier keine Anwendung in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken
          zwischen dem 1. März und 31. Oktober ).
                                                                                                            wgL: wiedergeöffnete Löcher auf 250 m²                    Bild: Feldmaus
                                                                                                            Dargestellt wird der Mittelwert
                                                                                                            Es werden auf 2 x 250 qm alle Feldmaus-
                                                                                                            löcher zugetreten.
                                                                                                            Nach 24 h werden die wieder geöffneten
                                                                                                            Löcher (wgL) gezählt.

                                                    Bild: Wühlmaus
                                                    /Schermaus

                                                                                wikimedia.org/wiki/File:Feldmaus_Microtus_arvalis.jpg
                Landwirtschaftsamt
                                                                                wikipedia/commons/1/13/Haselmaus.JPG
                Dominik Mansmann                                                dbu.de/533bild14309_123_24789.html
Dominik Mansmann
Pflanzenschutzbeauftragter
Landwirtschaftsamt Ravensburg
Raueneggstr. 1/1 Zi 105
Tel. 0751 85 - 6131
d.mansmann@rv.de
                                Foto: Hannes Masur
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Dominik Mansmann
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