Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

 
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Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
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Fragen und Antworten
zum beschleunigten
Fachkräfteverfahren

                         bmwk.de
Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Impressum

Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin
www.bmwk.de

Stand
Januar 2022

Diese Broschüre wird ausschließlich als Download angeboten.

Gestaltung
PRpetuum GmbH, 80801 München

Bildnachweis
Adobe Stock
Gorodenkoff / Titel

Shutterstock
OneLineStock / S. 3, 7
Simple Line / S. 5, 9, 14
Happy Line / S. 13
drj one line / S. 15

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Diese Publikation wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima-
schutz im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation
wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht
zur Wahlwerbung politischer Parteien oder Gruppen eingesetzt werden.
1

Inhalt

Vorwort   ..............................................................................................................................................................................................................................................      2

1.   Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?                                                                                                        .............................................................................................      3

2.   Für wen ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren möglich?                                                                                                                                      . . ..................................................   4

3.	Welche Vorteile haben Arbeitgeber vom beschleunigten
    Fachkräfteverfahren?                                           .....................................................................................................................................................................................      5

4.   Welche Behörden sind an dem Verfahren beteiligt?                                                                                                                 . .................................................................................     6

5. 	Welche Unterlagen müssen für die Beantragung des beschleunigten
     Fachkräfteverfahrens vorliegen?                                                                   .................................................................................................................................................      7

6.	Was müssen Arbeitgeber im Rahmen des beschleunigten
    Fachkräfte­verfahrens tun?                                                     . ...................................................................................................................................................................      9

7.   Welche Fristen gelten im beschleunigten Fachkräfteverfahren?                                                                                                                                             .......................................    11

8.	Was erfolgt bei der Berufsanerkennung im Rahmen des beschleunigten
    Verfahrens?                     ................................................................................................................................................................................................................     12

9.   Wann gilt das Verfahren als erfolgreich abgeschlossen?                                                                                                                         .................................................................    13

10.	Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren
     und was kostet es?                                    .........................................................................................................................................................................................     14

11.	Was passiert, wenn die zuständige Behörde keine Vorabzustimmung
     zum Visum erteilt?                                    . ........................................................................................................................................................................................    15

12.	Wichtige/Hilfreiche Links zum beschleunigten Fachkräfteverfahren                                                                                                                                                         ........................   16
2

Vorwort

Schon heute können Betriebe in einigen Branchen     erweitert. Für Arbeitgeber eröffnet das Gesetz mit
offene Stellen nur schwer besetzen. Durch den       dem beschleunigten Fachkräfteverfahren die Mög-
zunehmenden demografischen Wandel wird die          lichkeit, Fachkräfte aus dem Ausland schneller zu
Deckung des Fachkräftebedarfs eine der größten      gewinnen und das Einreiseverfahren zu verkürzen.
Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte blei-
ben. Neben der Binnenwanderung innerhalb der        Diese Broschüre gibt Ihnen Antworten zu den
Europäischen Union (EU), trägt die Gewinnung von    wichtigsten Fragen rund um das beschleunigte
qualifizierten Fachkräften aus Staaten außerhalb    Fachkräfteverfahren. Hier erfahren Sie, welche
der EU daher wesentlich dazu bei, den Fachkräfte-   Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen, wer
bedarf in Deutschland zu decken.                    für das Verfahren zuständig ist und an wen sich das
                                                    Verfahren richtet. Neben der Broschüre bietet das
Hierfür hat die Bundesregierung durch das Fach-     Portal www.make-it-in-germany.com auch wei-
kräfteeinwanderungsgesetz zum 01. März 2020         tere Informationsangebote wie Erklärvideos und
den Rahmen für die Einwanderung von qualifi-        Checklisten.
zierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU

    Kontakt:

    Die Broschüre wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durch
    das Projektteam von „Make it in Germany“ erstellt.
    Fragen und Anregungen können Sie an make-it@iwkoeln.de senden.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.make-it-in-germany.com.
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1. Was ist das beschleunigte
   Fachkräfteverfahren?

Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach
§ 81a AufenthG können Arbeitgeber in Deutsch-
                                                      „
land mit Unterstützung der Ausländerbehörde das
                                                      Manfred Inden, Geschäftsführer der Eiffage
Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der auslän-
                                                      Infra-Nordwest GmbH:
dischen Fachkraft verkürzen (siehe Frage 7). Dieses
Verfahren wurde im Rahmen des Fachkräfteein-          „Wir haben das beschleunigte Ver-
wanderungsgesetzes neu geschaffen. Mit dem Vor-
                                                      fahren genutzt. Das hat uns im Ver-
liegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes und
einer Vollmacht der Fachkraft können Arbeitgeber
                                                      hältnis zu einer normalen Anwerbung
ihre zukünftige Fachkraft unterstützen, indem sie     aus dem Drittland rund sechs Monate
das beschleunigte Verfahren bei der zuständigen       Zeitersparnis gebracht.“
Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Die
Fachkraft kann grundsätzlich aber auch weiterhin
über das reguläre Visumverfahren nach Deutsch-
land einreisen.
4

2. Für wen ist das beschleunigte
   Fachkräfteverfahren möglich?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich      Zur Durchführung des beschleunigten Fachkräf-
an Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland      teverfahrens muss ein konkretes Arbeitsplatzan-
aufhalten. Für folgende Personengruppen ist das         gebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorlie-
beschleunigte Fachkräfteverfahren möglich:              gen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die
• Fachkräfte mit Berufsausbildung                       Fachkraft über eine Qualifikation verfügt, die sie
• Fachkräfte mit akademischer Ausbildung                dazu befähigt, die vorgesehene Beschäftigung in
• Auszubildende                                         Deutschland auszuüben. Wenn eine Blaue Karte
• Berufsschülerinnen und Berufsschüler, wenn            EU beantragt werden soll, muss die Beschäftigung
   eine Anschlusstätigkeit nach Absolvierung der        der Qualifikation angemessen sein. Im Falle einer
   schulischen Berufsausbildung nachgewiesen            angestrebten Berufsausbildung muss ein konkreter
   wird                                                 Ausbildungsplatz vorliegen.
• Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen

   zur Berufsanerkennung einreisen
• Sonstige qualifizierte Beschäftigte (z. B. IT-Fach-

   kräfte ohne formale Qualifikation, aber mit
   berufspraktischen Erfahrungen oder Forsche-
   rinnen und Forscher)
5

3. W
    elche Vorteile haben
   Arbeitgeber vom beschleunigten
   Fachkräfteverfahren?
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren wird      • Der Arbeitgeber hat durch die zuständige Aus-
nicht nur der Weg für qualifizierte Fachkräfte         länderbehörde eine zentrale Ansprechpartnerin
aus Drittstaaten vereinfacht. Das Verfahren bietet     und kann somit den Einreiseprozess der Fach-
deutschen Unternehmen einen planbaren Einreise­        kraft nachverfolgen.
prozess. Das Verfahren hat darüber hinaus noch       • Die Dauer des Verwaltungsverfahrens wird
weitere Vorteile:                                      durch gesetzlich festgelegte Fristen und verein-
                                                       heitlichte Verfahrensschritte deutlich verkürzt.
6

4. Welche Behörden sind an dem
   Verfahren beteiligt?

Die Anlaufstelle für das beschleunigte Fachkräfte-    länders bzw. der Ausländerin mit der zuständigen
verfahren ist die zuständige Ausländerbehörde. Je     Ausländerbehörde eine Vereinbarung. Mit der Ver-
nach Bundesland wurde entweder eine zentrale          einbarung nimmt die Ausländerbehörde die Rolle
Stelle eingerichtet, die sich um das Verfahren küm-   als Mittler ein und kommuniziert mit den weite-
mert oder die jeweilige örtliche Ausländerbehörde     ren zu beteiligenden Behörden, insbesondere den
übernimmt dies. Wie die Zuständigkeit in Ihrem        Anerkennungsstellen sowie der Bundesagentur für
Bundesland geregelt wird, erfahren Sie auf „Make      Arbeit und der deutschen Auslandsvertretung, bei
it in Germany“: https://www.make-it-in-germany.       welcher die Fachkraft den Visumantrag stellen wird.
com/de/unternehmen/unterstuetzung/wichtige-           Die Ausländerbehörde ist auch dafür zuständig, die
ansprechpartner                                       angegebenen Fristen nachzuhalten und bei Bedarf
                                                      nachträglich benötigte Dokumente (siehe Frage 5)
                                                      beim Arbeitgeber bzw. der Fachkraft einzufordern.
    !   Wichtig: In Bundesländern, in welchen
        das Verfahren dezentral durch die lokalen
        Ausländerbehörden durchgeführt wird,            i
        müssen Sie darauf achten, dass sich die
        Zuständigkeit nach der Adresse der Be-          Infobox: Hat die Fachkraft bereits einen
        triebsstätte richtet, in welcher die zu-        Visumantrag im Ausland gestellt und der
        künftige Fachkraft eingesetzt werden soll.      Einreiseprozess dauert länger als geplant?
                                                        In manchen Fällen kann es sich lohnen, das
                                                        laufende Visumverfahren auszusetzen und
Welche Funktion hat die zuständige                      stattdessen das beschleunigte Verfahren
Ausländerbehörde?                                       in die Wege zu leiten. Arbeitgeber sollten
                                                        daher die zuständige Ausländerbehörde im
Die Ausländerbehörde ist die zentrale Ansprech-         Beratungsgespräch auf eventuelle Parallel-
partnerin für das Verfahren. In einem ersten Be-        verfahren hinweisen. So kann die Behörde
ratungsgespräch klärt sie Fragen zum individuel-        prüfen, welches Verfahren für die auslän-
len Fall und gibt Informationen zum Ablauf sowie        dische Fachkraft und den beantragenden
zu den benötigten Dokumenten. Die Beratungs-            Arbeitgeber mehr Vorteile bringt.
funktion der Behörde beschränkt sich nicht auf die
reine Darstellung des Verfahrens. Vielmehr bietet
die Ausländerbehörde bei Bedarf Hilfestellung bei
der Suche nach notwendigen Dienstleistern (z. B.             Praxistipp für Arbeitgeber: Nutzen Sie
für Beglaubigungen im In- und Ausland) oder er-              neben der Beratung bei der Ausländerbe-
gänzenden Beratungsangeboten (z. B. im Fall von              hörde auch die Angebote der regionalen
Nachqualifizierungen der ausländischen Fachkraft).           Beratungsstrukturen z. B. das IQ-Netz-
                                                             werk, Welcome Center bzw. die Kammern.
Sollte das Fachkräfteverfahren durchgeführt wer-             Entsprechende Links finden Sie am
den, schließt der Arbeitgeber in Vollmacht des Aus-          Ende dieser Broschüre.
7

5. Welche Unterlagen müssen für die
   Beantragung des beschleunigten
   Fachkräfteverfahrens vorliegen?
Für die Beantragung des beschleunigten Verfah-       ■ Eine tabellarische Aufstellung der absolvier-
rens bei der zuständigen Ausländerbehörde sind in        ten Ausbildungsgänge und der ausgeübten
der Regel folgende Unterlagen vom bevollmächtig-         Erwerbstätigkeiten vom Ausbildungsende bis
ten Arbeitgeber vorzulegen:                              zur Antragstellung in deutscher Sprache. Diese
                                                         Übersicht ist vor allem wichtig bei Fachkräften
■ Eine Vollmacht der ausländischen Fachkraft             mit beruflichen Ausbildungsabschlüssen und
    für den Arbeitgeber: Sollte der Arbeitgeber          bei reglementierten Berufen.
    durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechts-
    anwältin vertreten sein, kann eine Untervoll-    ■ Ggf. Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben und
    macht verlangt werden.                               sonstige Befähigungsnachweise, wie z. B. Teil-
                                                         nahmebescheinigungen an Weiterbildungen,
■ Reisepass der ausländischen Fachkraft in               Kursen oder Lehrgängen.
    Kopie.
                                                     ■ Eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag
Für das Anerkennungsverfahren der ausländischen          auf Anerkennung gestellt wurde. Diese Erklä-
Berufsqualifikationen sind darüber hinaus folgende       rung muss von der ausländischen Fachkraft
Unterlagen erforderlich:                                 persönlich unterschrieben werden.

■ Nachweise über Berufsqualifikationen der
    Fachkraft: Dabei handelt es sich um die
    Berufs- und/oder Hochschulabschlüsse, die
    die Fachkraft dazu befähigen, in Deutschland
    zu arbeiten.
8     5. W ELCHE UNTERLAGEN MÜSSEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DES BESCHLEUNIGTEN FACHKRÄFTEVERFAHRENS VORLIEGEN?

In der Regel werden die Urkunden nicht im Ori-               Praxistipp für Arbeitgeber: Auf der Web-
ginal angefordert. Für das Anerkennungsverfah-               site „Make it in Germany“ sind alle für das
ren reicht es grundsätzlich, wenn die Nachweise              Verfahren erforderlichen Formulare inkl.
als Kopie oder elektronisch übermittelt werden.              Muster-Vereinbarung und -Vollmacht ver-
Erst nach einer entsprechenden Aufforderung der              fügbar: https://www.make-it-in-germany.
Anerkennungsstelle bzw. Mitteilung der Auslän-               com/de/unternehmen/unterstuetzung/
derbehörde müssen die Urkunden als beglaubigte               downloads. Im beschleunigten Fachkräf-
Kopien oder ggf. im Original nachgereicht werden.            teverfahren für die Gewinnung von Aus-
                                                             zubildenden aus Drittstaaten müssen Sie
Allerdings sind Urkunden und Nachweise in                    das Formular „Erklärung zum Beschäfti-
Fremdsprachen grundsätzlich ins Deutsche zu                  gungsverhältnis“ nicht ausfüllen. Hier ist
übersetzen. Welche Übersetzungen akzeptiert wer-             der Ausbildungsvertrag vorzulegen.
den und ob auf eine Übersetzung verzichtet wer-

                                                        „
den kann, entscheidet die zuständige Anerken-
nungsstelle.

Für das Zustimmungsverfahren bei der Bundes-              Oliver Lützenkirchen von neusta consulting:
agentur für Arbeit ist das Formular „Erklärung zum
Beschäftigungsverhältnis“ und in bestimmten Fäl-
                                                          „Für das beschleunigte Verfahren muss
len die entsprechenden Zusatzblätter (z. B. Zusatz-       man sich an die Ausländerbehörden
blatt A) vom Arbeitgeber zu unterzeichnen. Die            wenden und dort einen Antrag ausfül-
Erklärung enthält Angaben zum Arbeitsplatzange-           len und abgeben. Die Ausländerbehör-
bot, das der Arbeitgeber der ausländischen Fach-          de wickelt dann im Prinzip im Hinter-
kraft unterbreitet hat. Weitere Nachweise sind in
                                                          grund auch die Abstimmung mit der
der Regel nur erforderlich, wenn dies im Formular
ausdrücklich gefordert werden.
                                                          Bundesagentur für Arbeit ab, weshalb
                                                          der ganze Prozess schlanker ist.“
9

6. Was müssen Arbeitgeber im
   Rahmen des beschleunigten
   Fachkräfte­verfahrens tun?
Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfah-
rens kommt dem Arbeitgeber eine besondere Rolle
zu. Grundsätzlich bleibt die ausländische Fachkraft
Antragsteller, aber der Arbeitgeber handelt im Ver-
fahren als Bevollmächtigter. Folgende Verpflich-
tungen muss der Arbeitgeber einhalten:

•   Der Arbeitgeber schließt zur Durchführung des
    beschleunigten Fachkräfteverfahrens mit der
    zuständigen Ausländerbehörde eine entspre-
    chende Vereinbarung ab. Diese Vereinbarung
    beinhaltet die Beschreibung der Abläufe, die
    Benennung der beizubringenden Nachweise,
    die Fristen (siehe Frage 7) und die Nennung der
    Beteiligten sowie deren jeweilige Verpflichtun-
    gen.

•   Als Bevollmächtigter im Verfahren wird der
    Arbeitgeber zum unmittelbaren Ansprechpart-
    ner der Ausländerbehörde und der ausländi-
    schen Fachkraft. Er reicht alle Dokumente bei
    der Behörde ein, muss Nachforderungen an die
    ausländische Fachkraft weitergeben und nach-
    zureichende Dokumente vorlegen.
                                                        i
•   Der Arbeitgeber bezahlt beim Abschluss der Ver-
    einbarung die Bearbeitungsgebühr von 411 Euro       Infobox: Arbeitgeber, die eine Vielzahl von
    (siehe Frage 10). Allerdings bleibt die ausländi-   Fachkräften aus Drittstaaten rekrutieren,
    sche Fachkraft Gebührenschuldner. Der Arbeit-       können Rahmenverträge mit der Auslän-
    geber handelt auch in diesem Zusammenhang           derbehörde für die Durchführung des Ver-
    als „Bevollmächtigter“.                             fahrens abschließen. Allerdings bleibt für
                                                        den individuellen Fall aufgrund der persön-
•   Bei Erteilung einer Vorabzustimmung durch die       lichen Informationen zu Alter, Herkunfts-
    Ausländerbehörde leitet der bevollmächtigte         land und Qualifikationen jeweils eine ein-
    Arbeitgeber diese an die ausländische Fachkraft     zelne Vereinbarung erforderlich.
    weiter (siehe Frage 9).
10   6. W A S M Ü S S E N A R B E I TG E B E R I M R A H M E N D E S B E S C H L E U N I G T E N FA C H K R Ä F T E V
                                                                                                                     ­ E R FA H R E N S T U N ?

 Idealtypischer Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

 Quelle: BMWK, 2022
11

7. Welche Fristen gelten im beschleunig-
   ten Fachkräfteverfahren?

Einer der Vorteile im beschleunigten Verfahren          In vielen Fällen ist die Zustimmung der Bundes-
sind die verbindlichen Fristen in den jeweiligen        agentur für Arbeit für die vorgesehene Beschäfti-
Verfahrensschritten. Diese sind gesetzlich fest-        gung erforderlich. Auf Grundlage des ausgefüllten
gelegt und werden in der Vereinbarung zwischen          Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsver-
bevollmächtigtem Arbeitgeber und der zuständi-          hältnis“ prüft die Bundesagentur für Arbeit die
gen Ausländerbehörde aufgeführt.                        Arbeitsbedingungen und entscheidet darüber, ob
                                                        die ausländische Fachkraft zur Ausübung der vor-
Für die Berufsanerkennung im beschleunigten Ver-        gesehenen Beschäftigung befähigt ist. Wenn die
fahren beträgt die Bearbeitungsfrist in der Regel       Bundesagentur für Arbeit nach einer Woche keine
zwei Monate, im Vergleich zu vier Monaten außer-        Nachfrage oder Nachforderungen veranlasst, gilt
halb des beschleunigten Verfahrens. Gleiches gilt       die Zustimmung als erteilt.
für Anträge zur Zeugnisbewertung bei der Zentral-
stelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die       Das beschleunigte Visumverfahren im Ausland
zuständige Anerkennungsstelle bestätigt innerhalb       setzt voraus, dass eine Vorabzustimmung zum
von zwei Wochen den Eingang des Anerkennungs-           Visum vorliegt (siehe Frage 9). Bei Vorlage einer
antrags. Dabei erklärt sie die Vollständigkeit der      solchen Vorabzustimmung bei der zuständigen
Unterlagen oder ob Unterlagen noch nachgereicht         Auslandsvertretung wird der Fachkraft innerhalb
werden müssen.                                          von drei Wochen ein Termin zur Beantragung des
                                                        Visums eingeräumt. Soweit bei diesem Termin die
Die Erledigungsfrist von zwei Monaten gilt erst ab      Unterlagen vollständig vorgelegt werden, entschei-
Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen. Im       det die Auslandsvertretung in der Regel innerhalb
Einzelfall kann diese Frist angemessen verlängert       von drei weiteren Wochen über das Visum. Eine
werden, wobei die Anerkennungsstelle dies der           Verlängerung der Frist ist denkbar, wenn der Aus-
Ausländerbehörde rechtzeitig zu melden und zu           landsvertretung noch nicht alle Unterlagen und
begründen hat.                                          Auskünfte vorliegen.

 Übersicht der geregelten Fristen im Verfahren

 Behörde                           Verfahrensschritte                     Gesetzliche Fristen

 Zuständige                        Gleichwertigkeitsverfahren/            In der Regel: 2 Monate
 Anerkennungsstelle                Verfahren zur Berufsanerkennung

 Bundesagentur für Arbeit          Zustimmungsverfahren                   1 Woche

 Zuständige deutsche               Visumverfahren                         Termin zu Visumbeantragung:
 Auslandsvertretung                                                       3 Wochen
                                                                          Entscheidung über das Visum:
                                                                          in der Regel 3 Wochen
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8. Was erfolgt bei der Berufsanerkennung
   im Rahmen des beschleunigten
   Verfahrens?
Die Gleichwertigkeit bzw. Anerkennung der aus-             Dies kann auch in Deutschland erfolgen. Im
ländischen Qualifikationen zählt zu den Voraus-            Bescheid werden die festgestellten wesentlichen
setzungen für die Erteilung eines Visums. Sollte vor       Unterschiede aufgelistet. Bei reglementierten
dem beschleunigten Verfahren noch kein Nachweis            Berufen wird die je nach Beruf und rechtlicher
über die Anerkennung in Form eines Anerken-                Regelung einschlägige Ausgleichsmaßnahme
nungsbescheids oder einer Zeugnisbewertung vor-            (Anpassungslehrgang oder Kenntnis- bzw. Eig-
liegen, muss die Ausländerbehörde das passende             nungsprüfung) benannt. In Absprache mit der
Verfahren bei der zuständigen Stelle einleiten.            Fachkraft im Ausland kann das beschleunigte
Folgende Ergebnisse sind möglich:                          Fachkräfteverfahren beendet oder fortgeführt
                                                           werden. Soll das Verfahren fortgeführt werden,
•   Volle Gleichwertigkeit: Wird bei nicht regle-          wird nicht mehr die Vorabzustimmung zu einem
    mentierten Berufen eine volle Gleichwertig-            Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung
    keit festgestellt, kann die Fachkraft den Beruf        angestrebt, sondern zur Durchführung einer
    in Deutschland ausüben. Bei reglementierten            Qualifizierungsmaßnahme (§ 16d AufenthG).
    Berufen kann darüber hinaus eine Berufsaus-
    übungserlaubnis erforderlich sein.
                                                               Praxistipp für Arbeitgeber: Soll die Fach-
                                                               kraft zur Nachqualifizierung einreisen,
        Praxistipp für Arbeitgeber: Die Berufs-                ist die zuständige Ausländerbehörde
        ausübungserlaubnis umfasst die berufs-                 auch hier die erste Ansprechpartnerin,
        rechtliche Befugnis zur Berufsausübung                 der Sie ggf. auf weitere Beratungs­ange­
        sowie die Erteilung der Erlaubnis zum                  bote in Ihrer Region hinweist (z. B. die
        Führen der Berufsbezeichnung. Ob eine                  Beratungsangebote des IQ Netzwerks:
        Berufsausübungserlaubnis für die Be-                   https://www.netzwerk-iq.de/angebote/
        schäftigung erforderlich ist, sollte im                unternehmen/qualifizierung).
        Formular „Erklärung zum Beschäfti-
        gungsverhältnis“ angegeben werden
        (siehe Frage 5).                               •   Keine Gleichwertigkeit oder Ablehnung: Der
                                                           Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit bzw.
                                                           Anerkennung wird abgelehnt, wenn zu große
•   Teilweise Gleichwertigkeit/Auflage einer Aus-          und nicht ausgleichbare Unterschiede zum deut-
    gleichsmaßnahme: Hier konnte die zuständige            schen Referenzberuf festgestellt werden. In die-
    Anerkennungsstelle nur die teilweise Gleich-           sem Fall kann kein Ausgleich der Unterschiede
    wertigkeit der ausländischen Berufsqualifika-          über eine Maßnahme im Sinne des § 16d Auf-
    tion feststellen bzw. im Fall eines reglemen-          enthG erfolgen. Kommt für den Arbeitgeber z. B.
    tierten Berufs, dass eine Ausgleichsmaßnahme           auch eine Ausbildung in Deutschland nicht in
    erforderlich ist oder weitere Voraussetzungen zu       Betracht, beendet die zuständige Ausländerbe-
    erfüllen sind. In solchen Fällen muss die Fach-        hörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
    kraft die festgestellten Defizite ausgleichen.
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9. Wann gilt das Verfahren als erfolgreich
   abgeschlossen?

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren erteilt die        Die Vorabzustimmung wird dem Arbeitgeber aus-
zuständige Ausländerbehörde eine sogenannte              gehändigt und an die Fachkraft übersandt. Mit die-
Vorabzustimmung zum Visum, wenn alle Voraus-             ser kann die Fachkraft im Ausland ein Visum bei
setzungen erfüllt sind. Das bedeutet:                    der zuständigen Auslandsvertretung beantragen
                                                         und erhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Ertei-
•   Im Anerkennungsverfahren hat die Anerken-            lung einer Vorabzustimmung durch die Auslän-
    nungsstelle eine vollständige oder teilweise         derbehörde keine Garantie für die Erteilung eines
    Gleichwertigkeit festgestellt. Im Falle eines reg-   Visums ist. Die zuständige Auslandsvertretung ent-
    lementierten Berufs muss die Anerkennungs-           scheidet als zuständige Behörde über das Visum
    stelle die Berufsausübungserlaubnis erteilen         zur Einreise.
    bzw. deren Erteilung zusagen. Alternativ kann
    sie auch einen Bescheid mit der Auflage einer
    Ausgleichmaßnahme erlassen.                                 Praxistipp für Arbeitgeber: Die Auslän-
•   Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Zustim-               derbehörde speichert die Vorabzustim-
    mung zur Beschäftigung erteilt.                             mung zum Visum in digitaler Form im
•   Bestimmte allgemeine Erteilungsvoraussetzun-                Ausländerzentralregister (AZR) und stellt
    gen für einen Aufenthaltstitel liegen vor, wie              sie somit der zuständigen Auslandsvertre-
    z. B. die eigenständige Sicherung des Lebens-               tung zur Verfügung. Damit ist ohne wei-
    unterhalts, die Erfüllung der Passpflicht oder die          tere Zeitverzögerung eine Terminbuchung
    Klärung der Identität und der Staatsangehörig-              für die Fachkraft möglich.
    keit.

    „
    Dr. Michael Arnold von PEER Group GmbH:

    „Wir haben eine viel höhere Sicherheit
    gegenüber früher, dass dieser Prozess
    auch erfolgreich laufen wird. Wenn wir
    Mitarbeiter im Ausland gefunden ha-
    ben, können wir auch sehr sicher sein,
    dass dies auch letztendlich klappt.“
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10. Wie lange dauert das beschleunigte
    Fachkräfteverfahren und was
    kostet es?
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Verfah-      Hinzu kommen weitere Kosten für:
rensschritte (Anerkennungs-, Zustimmungs- und         • das Verfahren zur Anerkennung der
Visumverfahren) und den damit verbindlichen             ausländischen Berufsqualifikationen
Fristen dauert das beschleunigte Fachkräftever-       • ggf. die Erteilung einer Berufsausübungs­

fahren in der Regel ca. 4 Monate. Liegt vor Be-         erlaubnis
antragung des Verfahrens bereits ein Anerken-         • das Visumverfahren im Ausland

nungsbescheid mit einer teilweise bzw. vollen
Gleichwertigkeit vor, verkürzt sich die Verfahrens-   Diese Kosten werden nicht von der Ausländer-
dauer entsprechend.                                   behörde erhoben. Sie sind von der ausländischen
                                                      Fachkraft direkt bei den zuständigen Stellen zu
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist kosten-     begleichen.
pflichtig. Für die Bearbeitung des Antrags erhebt
die Ausländerbehörde bei Abschluss der Verein-
barung eine Gebühr in Höhe von 411 Euro. Die              i
Fachkraft ist als Gebührenschuldner zu sehen.
Allerdings kann der Arbeitgeber mit einer Kosten-         Infobox: Im gesamten Einreiseprozess
übernahmeerklärung die Bezahlung der Gebühren             können für ausländische Fachkräfte wei-
in voller Höhe allein tragen.                             tere Kosten anfallen, etwa für das Beglau-
                                                          bigen von Kopien, die Übersetzung und
                                                          Echtheits­prüfung von Unterlagen und
                                                          Urkunden.
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11. Was passiert, wenn die zuständige
    Behörde keine Vorabzustimmung
    zum Visum erteilt?
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt., wird        Entscheidungen der zuständigen Anerkennungs-
keine Vorabzustimmung zum Visum durch die              stellen sind unmittelbar gegenüber diesen Stellen
Ausländerbehörde erteilt. Dies kann zum Beispiel       anzufechten. Rechtsmittel können nicht bei oder
passieren, wenn die Gleichwertigkeitsprüfung der       mit Hilfe der Ausländerbehörde eingelegt werden.
ausländischen Qualifikation negativ ausfällt oder      Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Vorabzu-
die Bundesagentur für Arbeit keine Zustimmung          stimmung und der Zustimmung zur Beschäftigung
zur Beschäftigung erteilt. In diesen Fällen wird das   sind hingegen nicht möglich, da es sich um ver-
beschleunigte Fachkräfteverfahren automatisch          waltungsinterne Abläufe zwischen den beteiligten
beendet. Die Servicegebühr in Höhe von 411 Euro        Behörden handelt.
wird nicht erstattet.
16

12. Wichtige/Hilfreiche Links zum
    beschleunigten Fachkräfteverfahren

 Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/das-beschleunigte-
fachkraefteverfahren

Ansprechpartner in den Bundesländern:
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/wichtige-ansprechpartner

Anlagen für den Antrag zum Verfahren:
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/downloads

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) – kurz erklärt:
https://make-it-in-germany.com/pdfs/grafik-beschleunigtes-fachkraefteverfahren

Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Ziffer 81a.:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/
anwendungshinweise-fachkraefteeinwanderungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 Generelle Informationen für Arbeitgeber auf „Make it in Germany“

Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung:
https://make-it-in-germany.com/pdfs/arbeitgeber-leitfaden

Auf einen Blick: Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland:
https://make-it-in-germany.com/pdfs/checkliste-fachkraeftegewinnung-im-ausland

Aktuelle Projekte zur Fachkräftegewinnung:
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/fachkraeftegewinnung

Welcome Center:
http://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/integration/welcome-services/

Stellenanzeige veröffentlichen in der „Make it in Germany“-Jobbörse:
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/rekrutieren/rekrutierungsweg/stellenanzeige

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“:
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/kontakt/hotline
12. W I C H T I G E / H I L F R E I C H E L I N K S Z U M B E S C H L E U N I G T E N FA C H K R Ä F T E V E R FA H R E N   17

 Informationen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Anerkennung in Deutschland – Informationen für Arbeitgeber:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/arbeitgeber.php

IQ-Netzwerk: Angebote für Unternehmen:
https://www.netzwerk-iq.de/foerderprogramm-iq/landesnetzwerke/karte

BQ-Portal:
https://www.bq-portal.de/

Unternehmen Berufsanerkennung:
www.unternehmen-berufsanerkennung.de

IHK FOSA:
www.ihk-fosa.de

Anabin:
www.anabin.kmk.org

 Weitere Anlaufstellen für Fachkräftegewinnung aus dem Ausland

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite

Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe:
https://www.defa-agentur.de/de/kunden/

Deutsche Auslandshandelskammern:
https://www.ahk.de/

Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/passende-arbeitskraft
bmwk.de
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