Frauen in politischen Entscheidungsposi-tionen in Österreich 2019 - Entwicklung der Repräsentation von Frauen zwischen 2009 und 2019 - Wien, 2020

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Frauen in politischen Entscheidungsposi-tionen in Österreich 2019 - Entwicklung der Repräsentation von Frauen zwischen 2009 und 2019 - Wien, 2020
Frauen in politischen Entscheidungsposi­
tionen in Österreich 2019
Entwicklung der Repräsentation von Frauen zwischen 2009 und 2019

Wien, 2020
Frauen in politischen Entscheidungsposi-tionen in Österreich 2019 - Entwicklung der Repräsentation von Frauen zwischen 2009 und 2019 - Wien, 2020
Inhalt

1 Einleitung .................................................................................................................. 4

2 Förderung der politischen Partizipation von Frauen ................................................... 6

Regierungsprogramm 2008 (SPÖ-ÖVP) ................................................................................... 6

Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 (SPÖ-ÖVP) .......................... 7

Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 (SPÖ-ÖVP) ....................................... 7

Regierungsprogramm 2017–2022 (ÖVP-FPÖ)......................................................................... 7

Regierungsprogramm 2020–2024 (ÖVP-Grüne) ..................................................................... 8

3 Entwicklung der Frauenanteile: Bund, Länder und Gemeinden 2009-2019 .................. 9

Repräsentation auf Bundesebene ........................................................................................... 9
     Bundesregierung ................................................................................................................ 9
     Nationalrat und Bundesrat .............................................................................................. 11

Repräsentation auf Landesebene.......................................................................................... 12
     Landesregierungen .......................................................................................................... 12
     Landtage ........................................................................................................................... 13

Repräsentation auf Gemeindeebene .................................................................................... 14
     Bürgermeisterinnen / Vizebürgermeisterinnen / Gemeinderätinnen............................. 14

4 Quotenregelungen in den politischen Parteien ..........................................................17

ÖVP (Österreichische Volkspartei) ........................................................................................ 17

SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs) ...................................................................... 17

FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) ................................................................................... 18

NEOS ...................................................................................................................................... 18

JETZT – Liste Pilz .................................................................................................................... 18

Die Grünen ............................................................................................................................ 18

Team Stronach....................................................................................................................... 18

Frauenanteile der Fraktionen im Nationalrat ....................................................................... 18

Klubförderung ....................................................................................................................... 19

5 Repräsentation von Frauen in Sozialpartnerorganisationen und
Interessensvertretungen ..............................................................................................20
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Arbeiterkammer Österreich .................................................................................................. 20

Wirtschaftskammer Österreich ............................................................................................. 20

Landwirtschaftskammer Österreich ...................................................................................... 21

Österreichischer Gewerkschaftsbund ................................................................................... 21

Bundesjugendvertretung ...................................................................................................... 21

Seniorenrat ............................................................................................................................ 22

Industriellenvereinigung ....................................................................................................... 22

6 Politische Repräsentation von Frauen in der EU ........................................................24

Die Regelungen im Detail ...................................................................................................... 26
     Belgien.............................................................................................................................. 26
     Frankreich ........................................................................................................................ 26
     Griechenland .................................................................................................................... 27
     Irland ................................................................................................................................ 27
     Italien ............................................................................................................................... 27
     Kroatien ............................................................................................................................ 27
     Polen 28
     Portugal ............................................................................................................................ 28
     Slowenien ......................................................................................................................... 28
     Spanien............................................................................................................................. 28

Frauen in nationalen Parlamenten der EU – 2009 und 2019 im Vergleich ............... 29

Frauen im Europäischen Parlament nach Mitgliedsländern 2009 und 2019 im Vergleich ... 30

Anhang: Hintergrundinformationen zu den Abbildungen ..............................................31

Österreich – Bund, Länder, Gemeinden ................................................................................ 31

Sozialpartnerorganisationen und Interessensvertretungen ................................................. 35

Europäische Union ................................................................................................................ 39

Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................41

Tabellenverzeichnis ......................................................................................................42

Impressum ...................................................................................................................43

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1 Einleitung

Gleichberechtigung und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sind ein explizi­
tes Ziel der österreichischen Frauenpolitik, das sich auch in nationalen und internationalen Do­
kumenten und Strategien wiederfindet. Eine wesentliche rechtliche Grundlage für Gleichstel­
lung in Österreich ist die Bundesverfassung, die u. a. in den Artikeln 7 und 13 folgendes fest­
hält:

    Artikel 7

    (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Ge­
    schlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Nie­
    mand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Län­
    der und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und
    nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleis­
    ten.
    (2) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von
    Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen
    und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichhei­
    ten sind zulässig.

    Artikel 13

    (3) Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche
    Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.

Auch die im Jahr 1982 von Österreich ratifizierte UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau („CEDAW-Konvention“) legt rechtliche Grundlagen für die
Gleichstellung von Frauen und Männern fest, insbesondere auch in der politischen Vertretung
wie etwa in Artikel 7 der Konvention:

    Artikel 7

    Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskrimi­
    nierung der Frau im politischen und öffentlichen Leben ihres Landes und gewährleis­
    ten allen Frauen insbesondere in gleicher Weise wie den Männern:
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a)     das Recht auf Stimmabgabe bei allen Wahlen und Volksabstimmungen und auf
            Wählbarkeit in alle öffentlich gewählten Gremien;
     b)     das Recht, an der Ausarbeitung und der Durchführung der Regierungspolitik mit­
            zuwirken sowie das Recht auf Zugang zu einem öffentlichen Amt und auf Beklei­
            dung jeder öffentlichen Funktion auf allen Ebenen staatlicher Verwaltung;
     c)     das Recht auf Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen,
            die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben des Landes befassen.

Auf Basis dieser Verpflichtungen wird eine ausgewogene Repräsentation von Frauen und
Männern in Führungs- und Entscheidungspositionen in allen Gesellschaftsbereichen ange­
strebt.

Die folgende Sammlung von Daten und Fakten bietet einen kompakten Überblick über die Si­
tuation der politischen Vertretung von Frauen im Jahr 2019. Sie informiert zudem über die
Entwicklungen seit 2009. Die verwendeten Daten basieren auf den Angaben der untersuchten
Institutionen und sind öffentlich zugänglich; sie werden jedoch in diesem Bericht gebündelt,
um einen spezifischeren Überblick über die Repräsentation von Frauen und Männern in politi­
schen Funktionen in Österreich zu liefern. Die dargestellten Daten sind dabei stichtagsbezo­
gen, Wechsel in politischen Ämtern zwischen bzw. nach den jeweiligen Stichtagen können da­
her nicht dargestellt werden.

Zunächst folgt jedoch ein kurzer Überblick über die Ziele zur politischen Teilhabe von Frauen
in den Regierungsprogrammen der Republik Österreichs aus diesem Zeitraum.

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2 Förderung der politischen Partizipation
von Frauen

Im Vergleich der Regierungsprogramme

Die Relevanz der Stärkung der politischen Teilhabe lässt sich u. a. aus den entsprechenden
Vorhaben ableiten, die im Regierungsprogramm festgelegt wurden. In den Arbeitsprogram­
men der letzten vier Regierungen sowie der aktuellen Bundesregierung finden sich dazu fol­
gende Bekenntnisse, Vorhaben und Ziele:

Regierungsprogramm 2008 (SPÖ-ÖVP)

     Punkt Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum unter „Chancen für Frauen im
     ländlichen Raum“ (Seite 74)

     Die Einbindung von Frauen in politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungs­
     prozesse ist zu fördern.

     Punkt 7. Gesellschaft, Frauen, Familie und Chancenpolitik Einleitung (Seite 156) so­
     wie Maßnahmen unter „Förderung von Frauen in Spitzenpositionen“ (Seite 160)

     Chancengleichheit, Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt, Einkommensgerech­
     tigkeit und Förderung von Frauen in Wissenschaft, Forschung sowie atypischen Beru­
     fen und in Spitzenpositionen sind und bleiben zentrale Anliegen.
     • Weiterführung und Ausbau von Mentoring-Programmen
     • Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Wissenschaft
       und Forschung, in der Verwaltung und in der Politik

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Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 (SPÖ-
ÖVP)

     Kapitel 03: Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen unter „Frauen – Gleich­
     stellung am Arbeitsmarkt“ (Seite 46)

     Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Politik, Wissen­
     schaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Einrichtungen der Selbstverwaltung.
     Als Vorbild dafür soll die Regelung der Selbstverpflichtung der staatsnahen Unterneh­
     men vom März 2011 dienen.

Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 (SPÖ-ÖVP)

     Punkt 4.7. Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten von Großunternehmen un­
     ter „Sicherheit und Integration“ (Seite 30)

     Nach Vorbild der deutschen Rechtslage wird ab 1.1.2018 in Aufsichtsräten von bör­
     sennotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeite­
     rinnen und Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 Prozent festgelegt, die bei Neube­
     stellungen verpflichtend einzuhalten ist. Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017

Regierungsprogramm 2017–2022 (ÖVP-FPÖ)

     Kapitel Ordnung und Sicherheit / Integration; Punkt Integration durch Leistung und
     gesellschaftliche Teilhabe (Seite 38f.)

     Die Partizipation von Frauen auf allen gesellschaftlichen Ebenen ist essentiell für die
     Integrationsarbeit (…).
     • Stärkung der Partizipation von Müttern / Frauen (mit Migrationshintergrund) an
       der Gesellschaft sowie am Arbeitsmarkt

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Kapitel Fairness und Gerechtigkeit / Frauen

     Frauen in Österreich übernehmen und tragen heute Verantwortung in allen gesell­
     schaftlichen und lebensentscheidenden Bereichen wie beispielsweise in der Erzie­
     hung, Pflege, Bildung, Wirtschaft, Umwelt oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die Er­
     füllung dieser Aufgaben und die Erbringung dieser Leistungen von Frauen sind ent­
     sprechend besser anzuerkennen und zu würdigen.
     Faire Partnerschaft ist Grundlage und Voraussetzung unseres gesellschaftlichen Sys­
     tems. Denn nur ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in Ös­
     terreich sichert eine gedeihliche Zukunft. Dies bedeutet sowohl gleiche Rechte als
     auch gleiche Pflichten, vor allem aber Chancengleichheit. (…).
     Die Teilnahme und Teilhabe beider Geschlechter am gesellschaftlichen, wirtschaftli­
     chen und politischen Leben ist dabei einmal mehr Grundsatz einer erfolgreichen Ge­
     meinschaft.

Regierungsprogramm 2020–2024 (ÖVP-Grüne)

     Kapitel Soziale Sicherheit, neue Gerechtigkeit & Armutsbekämpfung / Frauen (Seite
     272f)

     Frauenpolitik ist Gleichstellungspolitik. Sie rückt die Chancengleichheit von Frauen je­
     den Alters auf allen Ebenen des gesellschaftlichen, beruflichen und familiären Lebens
     in den Fokus. Das Ziel ist es, dass Frauen selbstbestimmt, ökonomisch unabhängig
     und frei von Gewalt oder Angst vor Diskriminierung leben. (…)
     Rollenbilder müssen weiter aufgebrochen und der Frauenanteil in Führungspositio­
     nen erhöht werden.

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3 Entwicklung der Frauenanteile: Bund,
Länder und Gemeinden 2009-2019

Der Fokus der folgenden Kapitel liegt auf der Entwicklung der Frauenanteile in der Bundesre­
gierung und im Nationalrat sowie in den Landesregierungen und Landtagen von 2009 bis
2019. Die statistischen Auswertungen zeigen, dass trotz einiger Fortschritte die Präsenz von
Frauen und Männern auf politischer Ebene insgesamt noch nicht ausgewogen ist.

Repräsentation auf Bundesebene

Bundesregierung
Im November 2009 beträgt der Frauenanteil in der österreichischen Bundesregierung 36 Pro­
zent. Ende 2013 sinkt die Zahl der Ministerinnen und Staatssekretärinnen auf 29 Prozent und
steigt wieder mit der Bundesregierung Kurz im Jahr 2017 auf 37,5 Prozent, das sind neben
zehn Männern sechs Frauen. Den höchsten Anteil an Frauen mit 50 Prozent erreichte die
Übergangsregierung Bierlein im Juni 2019, mit sechs weiblichen und sechs männlichen Regie­
rungsmitgliedern (Abbildungen 1 und 2). Mit dieser Expertinnen- und Experten-Regierung be­
kam Österreich auch die erste weibliche Bundeskanzlerin.

Abbildung 1: Entwicklung der Frauenanteile in der Bundesregierung (Ministerinnen / Minis­
ter), in Prozent

                              Quelle: Webseite des Bundeskanzleramts; eigene Erhebung

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Durch die Regierungsneubildung infolge der Wahlen im November 2019 stieg der Frauenanteil
in der Bundesregierung 2020 im Vergleich zu 2010 (36 Prozent) auf 53 Prozent (nur Ministerin­
nen).

Abbildung 2: Frauen in der Bundesregierung: ab 2000 nach Parteizugehörigkeit

Quelle: Parlament Österreich; eigene Recherchen. Bundesministerinnen / Bundesminister und Staatssekretä­
  rinnen / Staatssekretäre zu Regierungsantritt. Wechsel innerhalb der Regierungsperiode sind nicht darge­
            stellt. Parteilose Regierungsmitglieder wurden unter der Bezeichnung „Ohne“ dargestellt.

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Abbildung 3: Ministerinnen und Minister 2009, 2019 sowie aktuell

                                           Quelle: Bundeskanzleramt 2009-2019

Nationalrat und Bundesrat

Auch im Nationalrat sind Frauen nach wie vor – gemessen an ihrem Anteil an der gesamten
Bevölkerung und den Wahlberechtigten – unterrepräsentiert. Hier liegt der Frauenanteil im
November 2019 bei rund 39 Prozent und steigt damit seit zehn Jahren nur leicht an. Die Zu­
sammensetzung des Bundesrates wird durch die Landtage der Bundesländer bestimmt. Der
Frauenanteil in der zweiten Kammer liegt in den letzten zwölf Jahren meist unter jenem des
Nationalrates. Zu Beginn der XXVI. Legislaturperiode im November 2017 war im Bundesrat
erstmals ein höherer Frauenanteil mit 38 Prozent unter den Abgeordneten als im Nationalrat
zu verzeichnen, danach sank er wieder auf 33 Prozent. Im November 2019 beträgt der Anteil
an Frauen im Bundesrat 38 Prozent.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                      11 von 44
Abbildung 4: Entwicklung der Frauenanteile im Nationalrat und Bundesrat 2008–2019, in Pro­
zent

          Quelle: Website des Parlaments Österreich. Stichtag jeweils zu Beginn der Legislaturperiode.

Repräsentation auf Landesebene

Landesregierungen

Insgesamt gibt es in Österreich 75 Mitglieder in den Landesregierungen, davon 29 Frauen (Er­
hebungsmonat: November 2019). Damit liegt der Frauenanteil im Durchschnitt aller Landesre­
gierungen bei 39 Prozent. Im Jahr 2009 gab es 77 Mitglieder der Landesregierungen, davon 23
Frauen, was einem Frauenanteil von 30 Prozent entspricht.

Betrachtet man die Entwicklung der letzten zehn Jahre (2009–2019), so zeigt sich in immerhin
fünf Bundesländern ein Anstieg des Frauenanteils in den Landesregierungen. Zuwächse in die­
sem Zeitraum gab es dabei in Kärnten (43 Prozentpunkte bzw. drei Frauen), Tirol (25 Prozent­
punkte bzw. zwei Frauen mehr), Vorarlberg (14 Prozentpunkte bzw. eine Frau mehr) und in
Oberösterreich (11 Prozentpunkte bzw. eine Frau mehr). Ein Rückgang zwischen den beiden
Zeitpunkten ist nur in Salzburg zu verzeichnen.

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Den mit Abstand höchsten Frauenanteil erreicht nach wie vor Tirol mit 50 Prozent bzw. vier
Frauen, gefolgt vom Wien (46 Prozent bzw. sechs Frauen), Niederösterreich (44 Prozent bzw.
vier Frauen), Kärnten (43 Prozent bzw. drei Frauen) Vorarlberg (43 Prozent bzw. drei Frauen)
und Steiermark (38 Prozent bzw. 3 Frauen). Das Burgenland, Oberösterreich und Salzburg lie­
gen unter dem österreichischen Durchschnitt mit jeweils zwei weiblichen Mitgliedern in der
Landesregierung.

Abbildung 5: Frauen und Männer in den Landesregierungen 2009 und 2019 im Vergleich

                                                                                           5       5
                                                                                       4       4
       Frauen 2009            Frauen 2019                              8                                   8
                                                                                   7                               7
       Männer 2009            Männer 2019
                                                                                                       6       6

           5                                                  5
                                                                   1           2
                    4                                 4
                                   6                                                                               5        5
                                           4      3                                        6
                3                                                                                  5
      2                                4                  2
                                                                                                               2       2
                               2                                       7               3       3

                                                                               4
                                                                           3
                                                                   0
                Männer gesamt: 61% (46)
    2019
                Frauen gesamt: 39% (29)

                Männer gesamt: 70% (54)
    2009        Frauen gesamt: 30% (23)

           0%           20%    40%         60%   80%

                Quelle: Offizielle Webseiten der Länder, Stand: November 2009 und November 2019.

Landtage

Unter den Landtagsabgeordneten in den einzelnen Bundesländern ist der Frauenanteil im Ver­
lauf der letzten zehn Jahre nur leicht gestiegen. Im Jahr 2009 gab es in den Landtagen 141
Frauen unter den insgesamt 428 Mitgliedern, was einem Anteil von 33 Prozent entspricht. Im
Jahr 2019 sind es 145 weibliche Mitglieder bei insgesamt acht Abgeordneten mehr (436). Dies
entspricht einem Anteil von 33 Prozent.

Im Detail betrachtet stiegen die Anteile nur in vier Bundesländern: in Niederösterreich (+9
Prozentpunkte bzw. fünf Frauen mehr), in der Steiermark (+10 Prozentpunkte bzw. drei

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Frauen mehr), in Tirol (+8 Prozentpunkte bzw. drei Frauen mehr) und in Burgenland (+6 Pro­
zentpunkte bzw. zwei Frauen mehr). Ein Rückgang wurde in vier Bundesländern verzeichnet:
in Wien (-5 Prozentpunkte), in Kärnten, Oberösterreich und Salzburg (jeweils -3 Prozent­
punkte). In Vorarlberg blieb der Frauenanteil im Landtag unverändert.

Die Landtage im Burgenland, in Kärnten und Niederösterreich liegen unter dem österreich-
weiten Durchschnitt von 32 Prozent Frauenanteil.

Abbildung 6: Frauen und Männer in den Landtagen 2009 und 2019 im Vergleich

                                                                                           46    41
     Frauen 2009              Frauen 2019
                                                                        34       35
     Männer 2009              Männer 2019                                                                  58        63

                                                                                      10        15
        23                                                 23      22                                 42        37
                                                     22                      20
                   19                                                                                               28
                                   27                                                                                          26
                                         24
                                                                                                 30
   13         13                                   14     13                               22
                                                                       27        28                             8
                               9        12                                                                                10
                                                                                      14        17

                                                                   9
                                                                             8
             Männer gesamt: 67% (291)
 2019        Frauen gesamt: 33% (145)

             Männer gesamt: 67% (287)
 2009        Frauen gesamt: 33% (141)

        0%              20%    40%           60%   80%

                   Quelle: Offizielle Webseiten der Länder, Stand: November 2009 und November 2019.

Repräsentation auf Gemeindeebene

Bürgermeisterinnen / Vizebürgermeisterinnen / Gemeinderätinnen

Zur Repräsentation von Frauen auf Gemeindeebene werden im Folgenden die Bürgermeiste­
rinnen / Bürgermeister im Vergleich der Jahre 2010 und 2019 (Stichtag Oktober 2019) detail­
liert betrachtet. Zur Repräsentation von Frauen in den Gemeinderäten sind hingegen nur
punktuell Statistiken verfügbar.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                                                                14 von 44
Im Jahr 2010 wurden 2.234 der insgesamt 2.354 Gemeinden Österreichs von einem Mann ge­
leitet, nur 120 Gemeinden hatten eine Bürgermeisterin (5,1 Prozent). Da zwischen 2010 und
2019 die Anzahl der Gemeinden auf 2.096 sank und die Anzahl der Bürgermeisterinnen auf
175 stieg, lag der Frauenanteil im Oktober 2019 bei 8,3 Prozent.

Mehr als doppelt so hoch mit 16 Prozent ist der Anteil an Vizebürgermeisterinnen, obwohl die
Zahl der Frauen von 369 (2017) auf 366 (2019) gesunken ist (letztverfügbare Daten des Ge­
meindebundes).

Im Oktober 2019 gab es die meisten Bürgermeisterinnen in Niederösterreich (12 Prozent),
Vorarlberg und Oberösterreich (jeweils 8 Prozent). Nur diese drei Bundesländer erreichen da­
mit den österreichweiten Durchschnitt. Nach Wien hatten Kärnten und Tirol mit jeweils 6 Pro­
zent die wenigsten Bürgermeisterinnen. Trotz des leichten Anstieges ist die Repräsentation
von Frauen und Männern unter den Bürgermeisterinnen / Bürgermeister noch weniger ausge­
wogen als auf der Ebene der Landes- und Bundesregierungen. Die absoluten Zahlen der insge­
samt 175 Bürgermeisterinnen nach Bundesländern sind in der folgenden Übersicht darge­
stellt:

Abbildung 7: Anzahl der Bürgermeisterinnen nach Bundesländern 2010 und 2019

                                                                                       531    504
     Frauen 2010          Frauen 2019
                                                                       416                              1       1
     Männer 2010          Männer 2019                                            405
                                                                                       42     69

         94                                                        28
                  88                                                             33                 0
                                                    115     111                                             0
                             271                                                                            165
                                     263                                                                              159
                                                                                        512

     2                                             4        8
              8                                                                               268
                            8                                      129       124                            6
                                   16                                                                                12
                                                                                       27     21

                                                                   3         8
              Männer gesamt: 1.921
  2019
              Frauen gesamt: 175

              Männer gesamt: 2.234
  2010        Frauen gesamt: 120

          0        500   1000   1500    2000    2500

                                Quelle: Gemeindebund, Stand 2010 und November 2019.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                                                    15 von 44
In den Gemeinderäten lag der Frauenanteil im Juli 2019 österreichweit bei 23 Prozent (insge­
samt 9.180 Mandatarinnen). Den höchsten Anteil an Frauen hat nach Bundesländern betrach­
tet mit 31 Prozent Wien, gefolgt von Oberösterreich, Niederösterreich und dem Burgenland
mit rund 24 Prozent. Die wenigsten Frauen sind in den Gemeinderäten in Kärnten (18 Prozent
Frauenanteil). Zur Repräsentation von Frauen in den Gemeindevertretungen sind keine regel­
mäßig aktualisierten Statistiken verfügbar.

Abbildung 8: Anzahl der Gemeinderätinnen nach Bundesländern 2019

                                                                                         75,7

           Frauen
                                                                             75,6
           Männer                                                                                 69,0
                                                                                       24,3

                 79,6                                                   24,4                    31,0
                                                              76,1
                                      79,0                                                               75,9
                                                                                       78,5

               20,4                                        23,9
                                                                                                       24,1
                                 21,0                                   81,6
                                                                                      21,5

                                                                      18,4
               Männer gesamt: 30.569
 absolut
               Frauen gesamt: 9.180

           0       10000   20000      30000    40000

                                             Quelle: Gemeindebund, Stand Juli 2019.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                                          16 von 44
4 Quotenregelungen in den politischen
Parteien

Um die bestehende Unterrepräsentation von Frauen in den direkt gewählten Landtagen und
im Nationalrat zu erklären, gibt es einen wesentlichen Faktor: im Gegensatz zu anderen Staa­
ten (siehe nächstes Kapitel) gibt es in Österreich keine gesetzlich festgelegten Mindestanteile
oder Reihungsangaben für die Erstellung der Wahlvorschläge (Listen). Daher liegt es bei den
Parteien selbst entsprechende Regelungen vorzusehen. Die Selbstverpflichtungen der in den
letzten beiden Legislaturperioden im Nationalrat vertretenen Parteien werden im Folgenden
dargestellt.

ÖVP (Österreichische Volkspartei)

Die ÖVP sah in ihrem Grundsatzprogramm von 1995 die „Einführung einer Mindestquote (für
Frauen) von einem Drittel bei öffentlichen Mandaten“ vor. Im Organisationstatut aus dem
Jahr 2015 hieß es, dass Delegierte sowie Parteifunktionen zumindest mit 40 Prozent Frauen zu
besetzen sind. Für Kandidatenlisten bei Nationalratswahlen wurde ein Reißverschlusssystem
zur abwechselnden Platzierung von Frauen und Männern vorgesehen. Aktuell sieht das neue
Organisationsstatut von 2017 ein „möglichst ausgewogenes Verhältnis“ zwischen Frauen und
Männern in allen Gremien vor (bzw. 40%), wobei für die Listenerstellung das Reißverschluss­
system zur Anwendung kommen soll.

SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs)

Die SPÖ hat 1985 als erste Partei auf Druck der sozialdemokratischen Frauenorganisation eine
Quotenregelung eingeführt: eine 25 Prozent-Quote wurde vom Parteitag als freiwillige „Kann-
Bestimmung“ beschlossen. Im Jahr 1993 wurde die Mindestquote auf 40 Prozent erhöht,
diese sollte innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden (Demokratiezentrum, 2015: Frauen
in der Politik). Am Parteitag 1998 wurde das Parteistatut dahingehend geändert, dass die
Frauenquote von 40 Prozent bis zum Jahre 2003 auf allen Ebenen der Partei als auch in den
gesetzgebenden Körperschaften zu verwirklichen ist. Aktuell sieht das Statut jeweils mindes­
tens 40 Prozent Männer und Frauen vor. Dort ist nunmehr auch vorgesehen, dass bei der
Nachbesetzung von ausgeschiedenen Mandatarinnen / Mandatare die Einhaltung bzw. Errei­
chung der Quote zu berücksichtigen ist. Außerdem sind Vorgaben für die Erstellung von Wahl­
listen enthalten. (SPÖ-Organisationsstatut 2014, beschlossen 1998)

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                        17 von 44
FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs)
In den Satzungen der FPÖ findet sich kein Verweis auf eine Quotenregelung oder einen ange­
strebten Mindestanteil an Kandidatinnen / Kandidaten.

NEOS
In der Satzung der NEOS (beschlossen 2016) findet sich keine Bestimmung zur ausgewogenen
Repräsentation von Frauen und Männern in den eigenen Gremien bzw. auf den Wahllisten.

JETZT – Liste Pilz
JETZT – Liste Pilz sieht keine Frauenquote für die Erstellung der Wahlvorschläge vor. Seit Sep­
tember 2019 ist die Partei nicht mehr im Parlament vertreten.

Die Grünen
Bereits in den ersten Parteistatuten 1987 wurde eine Parität von Frauen und Männern in allen
Parteigremien auf Bundesebene sowie für die Kandidatenlisten bei Nationalratswahlen festge­
legt. In allen gewählten Organen und Funktionen ist durch entsprechende Regelungen (wie
Wahl- bzw. Geschäftsordnungen) sicher zu stellen, dass zumindest 50 Prozent Frauen vertre­
ten sind. Eine Frauenmehrheit ist durchaus zulässig und willkommen. Seit 2008 lag der Anteil
der Frauen an den Nationalratsabgeordneten der Grünen durchgehend bei mindestens 50
Prozent. Zwischen November 2017 und September 2019 waren die Grünen nicht im National­
rat vertreten.

Team Stronach
In der Satzung des Team Stronach fand sich keine Regelung zu Frauenanteilen auf Listen oder
in Gremien. Ende 2017 wurde die Partei aufgelöst.

Frauenanteile der Fraktionen im Nationalrat
Im November 2019 waren von den 183 Abgeordneten des Nationalrats 72 Frauen vertreten,
somit lag der Frauenanteil bei 39 Prozent (s. dazu auch Kapitel 2). Betrachtet man die Frauen­
anteile im Parlament nach Parteien, so zeigt sich folgendes Bild: Den höchsten Frauenanteil
weisen – nach fast zweijähriger Abwesenheit – die Grünen mit 56 Prozent (15 von 26 Abge­
ordneten sind Frauen) auf. Die SPÖ erreichte ihre freiwillige Quote von zumindest 40 Prozent
erst 2017 mit 46 Prozent und erhöht ihren Frauenanteil im November 2019 auf 48 Prozent –

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                         18 von 44
d.h. 19 von 40 Abgeordneten sind derzeit weiblich. Die NEOS steigerten ihren Anteil weibli­
cher Abgeordneten von elf auf 40 Prozent – derzeit sind sechs von 15 Abgeordneten Frauen.
Die ÖVP kam im November 2019 auf einen Frauenanteil von 37 Prozent, 26 der 71 ÖVP-Abge­
ordneten sind derzeit Frauen. Den mit 17 Prozent geringsten Frauenanteil (fünf von 30 Abge­
ordneten) weist nach wie vor die FPÖ auf. Eine weibliche Abgeordnete ist ohne Klubzugehö­
rigkeit im Nationalrat vertreten. Die Parteien BZÖ und Stronach haben sich im Verlauf der Be­
richtsjahre aufgelöst. Die Liste Pilz ist seit September 2019 nicht mehr im Nationalrat vertre­
ten.

Abbildung 9: Entwicklung der Frauenanteile im Nationalrat nach Parteien, in Prozent, 2009–
2019

                                        Quelle: Website des Parlaments Österreich

Klubförderung
Im Juli 2019 wurde im österreichischen Nationalrat eine Änderung der Klubförderung be­
schlossen, die mit 1. November 2019 in Kraft trat. Das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der
Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird (Klubfi­
nanzierungsgesetz 1985 – KlubFG) wurde um einen Bonus für einen höheren Frauenanteil in
den Klubs ergänzt. Sofern der Frauenanteil einer Partei im Nationalrat bzw. im Bundesrat über
40 Prozent liegt, wird die Summe der Klubfördermittel um 3 Prozent erhöht. Der Frauenanteil
in den Nationalrats-Klubs der Grünen und der SPÖ lag im November 2019 über 40 Prozent.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                          19 von 44
5 Repräsentation von Frauen in Sozial­
partnerorganisationen und Interessens­
vertretungen

Österreich verfügt über eine ausgeprägte Sozialpartnerschaft, deren Organisationen auch die
Interessen von Industrie, Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber und Ar­
beitnehmerinnen / Arbeitnehmer im politischen Prozess vertreten. Wie in den politischen Be­
reichen, die in den vorherigen Kapiteln illustriert wurden, sind Frauen auch in den Entschei­
dungsgremien der Sozialpartnerorganisationen und (gesetzlichen) Interessensvertretungen
noch weitgehend unterrepräsentiert. Im Folgenden werden die Präsidien und Vorstände der
Sozialpartnerorganisationen in Österreich – Bundesarbeiterkammer, Landwirtschaftskammer,
Österreichischer Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer – sowie der gesetzlichen Inte­
ressensvertretungen – Bundesjugendvertretung und Seniorenrat – und der Industriellenverei­
nigung dargestellt.

Arbeiterkammer Österreich

An der Spitze der Bundesarbeiterkammer (AK) steht seit April 2018 erstmals eine Frau. Unter
den vier Vizepräsidentinnen / Vizepräsidenten sind zwei Frau vertreten. Das Führungsteam
bzw. der Vorstand der Bundesarbeitskammer besteht aus 11 Männern und 5 Frauen (31,3
Prozent).

Die höchsten Frauenanteile in den Präsidien der Arbeiterkammer nach Bundesländern gibt es
mit 60 Prozent in Wien, mit 50 Prozent in Vorarlberg und 33 Prozent in Niederösterreich. Die
wenigsten Frauen findet man in Oberösterreich und in der Steiermark mit je 20 Prozent.

Wien hat mit 43 Prozent auch den höchsten Frauenanteil an Kammerrätinnen / Kammerräten
der AK Vollversammlung, gefolgt vom Tirol und der Steiermark mit jeweils 34 Prozent, Salz­
burg mit 33 Prozent und Burgenland mit 32 Prozent. Alle übrigen Bundesländer liegen darun­
ter, jedoch nicht unter der 20-Prozent-Marke.

Wirtschaftskammer Österreich

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) wird seit ihrem Bestehen durchgehend von männli­
chen Präsidenten geführt. Das Präsidium besteht zusätzlich aus fünf Vizepräsidenten und zwei

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                         20 von 44
Vizepräsidentinnen, das entspricht einem Frauenanteil von 29 Prozent. Unter den drei Gene­
ralsekretärinnen / Generalsekretäre befindet sich eine Frau (Frauenanteil 33 Prozent). Auf
Ebene der sieben Spartenvertretungen in der Kammer findet man 33 Frauen und 105 Männer,
wobei der Anteil der Frauen in den einzelnen Sparten sehr unterschiedlich ist: Die höchsten
Frauenanteile weisen mit 40 Prozent die Sparte „Transport und Verkehr“ sowie mit 39 Prozent
„Gewerbe und Handwerk“ auf, die niedrigsten die Sparte „Industrie“ mit knapp 6 Prozent, ge­
folgt von „Bank und Versicherung mit 18 Prozent.

Landwirtschaftskammer Österreich

Die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) wird von einem Präsidenten geleitet. Unter den
drei Vizepräsidentinnen / Vizepräsidenten ist eine Frau vertreten. Die LKÖ ist die Dachorgani­
sation der neun Landwirtschaftskammern der Bundesländer. Diese neun Kammern werden
von acht Präsidenten und einer Präsidentin (LK Oberösterreich) geleitet, unter den 15 Vizeprä­
sidentinnen / Vizepräsidenten finden sich sieben Frauen, das entspricht einem Frauenanteil
von 47 Prozent und einer Steigerung um 11 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. In den
Ausschüssen der Landwirtschaftskammer sind drei Frauen und sieben Männer vertreten.

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat einen männlichen Präsidenten, unter den
zwei Vizepräsidentinnen / Vizepräsidenten ist eine Frau vertreten. Der Vorstand setzt sich aus
13 Männern und elf Frauen zusammen, das entspricht einem Frauenanteil von 46 Prozent. Auf
Ebenen der Bundespräsidien in den Gewerkschaften findet sich der höchste Anteil an Frauen
in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und in der
younion_Die Daseinsgewerkschaft mit jeweils 43 Prozent. Die Gewerkschaft Bau-Holz – GBH
ist hingegen mit einer einzigen Frau vertreten (14 Prozent).

Bundesjugendvertretung

In der Bundesjugendvertretung (BJV), der gesetzlichen Interessensvertretung aller Kinder und
Jugendlichen in Österreich, sind sowohl Vorsitzteam als auch Vorstand paritätisch besetzt:
zwei Frauen und zwei Männer bilden das Vorsitzteam, im Vorstand sind zusätzlich jeweils vier
weitere Frauen und Männer vertreten.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                        21 von 44
Seniorenrat

Die beiden Präsidentinnen / Präsidenten des Seniorenrats übernehmen jeweils abwechselnd
den Vorsitz für ein Jahr in der gesetzlichen Interessensvertretung der Seniorinnen und Senio­
ren. Bis Ende 2019 war eine Frau vorsitzführende Präsidentin, der zweite Präsident ist männ­
lich. Neben ihnen ist im Präsidium eine Vizepräsidentin Teil des insgesamt zehn-köpfigen Prä­
sidiums. Im Vorstand sind zwei Frauen und zwölf Männer vertreten.

Industriellenvereinigung

Die Industriellenvereinigung (IV) ist die freiwillige Interessensvertretung der Industrie in Öster­
reich. In der IV sind alle Spitzenpositionen – Präsident, Vizepräsident und Generalsekretäre –
ausschließlich von Männern besetzt (insgesamt sechs Personen). In den Landesgruppen findet
man unter den Präsidentinnen / Präsidenten ebenfalls keine Frau. Unter den Vizepräsidentin­
nen / Vizepräsidenten liegt der Frauenanteil bei 27,6 Prozent. Bei den Vorstandsmitgliedern,
ausgenommen IV Kärnten und IV Oberösterreich, liegt der Frauenanteil noch auf sehr niedri­
gem Niveau.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                           22 von 44
Abbildung 10: Frauenanteile in den Sozialpartnerorganisationen und Interessensvertretungen
2019

          Quelle: Webseiten der AK, WKÖ, LKÖ, ÖGB, BJV und Seniorenrat und IV; eigene Darstellung.

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6 Politische Repräsentation von Frauen
in der EU

Gesetzliche Regelungen in EU-Staaten

In zehn Ländern der EU gibt es bereits gesetzliche Quoten für Parlamentswahlen (Unterhaus
im Zweikammersystem)                 . Diese Regelungen geben Mindestwerte für die Zusammensetzung
der Wahllisten nach Geschlecht an und sind an unterschiedliche Sanktionen bei Nichteinhal­
tung gekoppelt:

In Belgien, Spanien, Polen, Slowenien, Griechenland und Italien werden Wahllisten bei Nicht­
einhaltung des Mindestanteils nicht zugelassen, in Irland, Frankreich und Portugal gibt es fi­
nanzielle Sanktionen (Kürzung der Parteienförderung) bei Nichteinhaltung.

Zusätzlich zum vorgegebenen Frauenanteil auf der Wahlliste insgesamt sind Platzierungsvor­
gaben (etwa verpflichtendes Reißverschlusssystem, Erstplatzierte) entscheidend für die tat­
sächliche Zusammensetzung der Parlamente.

    Zusätzlich gibt es diverse Vorgaben auf Landes- bzw. Regionalebene in den verschiedenen EU-Mitglieds­
staaten, u. a. in Frankreich, Italien, Belgien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Griechenland.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                                        24 von 44
Quoten-, Platzierungsregelungen und Sanktionen für nationale Parlamente in der EU

                                                                                                              Tatsächlicher
                           Land
Gesetzliche Quote                                    Platzierung                Sanktion                      Frauenanteil
                           (Einführung)
                                                                                                              4. Q. 2019

                                                     Reißverschluss Platz
50 Prozent                 Belgien (2002)                                       Wahlliste nicht zugelassen    41 Prozent
                                                     1+2

                                                                                Finanzielle Strafe (Kürzung
50 Prozent                 Frankreich                –                                                        39 Prozent
                                                                                der Parteiförderung)

                                                     40 Prozent sind in je­
                                                                                Änderungsfrist, sonst
40 Prozent                 Spanien (2007)            weils 5 Listenplätzen                                    44 Prozent
                                                                                Wahlliste nicht zugelassen
                                                     einzuhalten

                                                                                Finanzielle Strafe (sowie
                                                                                Bonus für Gewählte des
40 Prozent                 Kroatien                  –                                                        20 Prozent
                                                                                unterrepräsentierten Ge­
                                                                                schlechts)

                                                     Reißverschluss für
                                                     Wahlkreise, die mehr
                                                     als ein Mandat entsen­
                                                     den; für Wahlkreise mit
40 Prozent                 Italien (2017)                                       Ungültige Wahlliste           36 Prozent
                                                     nur einem Mandat max.
                                                     60% eines Geschlechts
                                                     national sowie als Erst­
                                                     platzierte insgesamt

                                                                                Änderungsfrist drei Tage,
                                                     Mind. 1 Kandidatin auf
35 Prozent                 Polen (2011)                                         sonst Wahlliste nicht zu­     29 Prozent
                                                     Platz 1-3
                                                                                gelassen

35 Prozent
                                                     Reißverschluss für 1.
(ab 2011; bis 2008:        Slowenien (2006)                                     Wahlliste nicht zugelassen    28 Prozent
                                                     Listenhälfte
25 Prozent)

                           Griechenland
33 Prozent                                           –                          Wahlliste nicht zugelassen    22 Prozent
                           (2008)

                                                     Reißverschluss für         Finanzielle Strafe (Kürzung
                                                     Wahlkreise, die mehr       d. Parteienförderung) so­
33 Prozent                 Portugal (2011)                                                                    40 Prozent
                                                     als ein Mandat entsen­     wie öffentliche Bekannt­
                                                     den                        machung

30 Prozent                                                                      Finanzielle Strafe (Kürzung
(ab 2023: 40 Pro­          Irland (2012)             –                          der staatlichen Förderung     22 Prozent
zent)                                                                           um 50 Prozent)

                                 Quelle: Gender Statistics Database, Abfrage Februar 2020

     Abgeordnete im Unterhaus bzw. Einkammersystem

  Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                                                 25 von 44
Der Vergleich zwischen gesetzlicher Vorgabe und tatsächlichem Frauenanteil in den Parlamen­
ten lässt den Schluss zu, dass finanzielle Sanktionen weniger effektiv zur de facto Erhöhung
der Frauenanteile beitragen als die Zurückweisung der Wahllisten, die letztlich dazu führen
kann, dass Parteien nicht zur Wahl antreten können. Nach den erreichten Fortschritten bei der
Erhöhung der Frauenanteile in Parlamenten zeigt sich im EU-Vergleich jedoch deutlich, dass
gesetzliche Quoten eine raschere Erhöhung nach sich ziehen als freiwillige Regelungen auf
Parteiebene.

Die Regelungen im Detail

    Belgien
Die erste gesetzliche Quote wurde in Belgien bereits 1994 (25 Prozent) für alle Wahlen einge­
führt; seit 2011 gilt die 50 Prozent-Regelung. Neben der 50 Prozent-Quote für Listen besteht
auch eine Pflicht, Kandidatinnen / Kandidaten im Reißverschlusssystem zu platzieren: die bei­
den Listen-Erstplatzierten dürfen nicht demselben Geschlecht angehören. Die Regelungen in
Belgien sind im Wahlgesetz verankert und gelten für das Abgeordnetenhaus und den Senat,
sowie für EP-Wahlen. Für die drei Regionen wurden im Kommunalwahlgesetz gleiche Rege­
lungen festgelegt. Bei Nichteinhaltung wird die Wahlliste nicht zugelassen.

    Frankreich
In Frankreich sind gleicher Zugang zu gewählten Mandaten und Ämtern für Frauen und Män­
ner sowie die Verantwortung der politischen Parteien zur Förderung dieses Prinzips seit 1999
in der Verfassung verankert. Im Wahlgesetz ist seit 2000 festgelegt, dass die Anteile von
Frauen und Männern auf der Wahlliste einer Partei für die Nationalversammlung nicht um
mehr als zwei Prozentpunkte voneinander abweichen dürfen. Bei Nichteinhaltung wird die öf­
fentliche Förderung, die je nach erhaltenen Stimmen im ersten Wahldurchgang zusteht, um
einen Prozentsatz gekürzt, der 75 Prozent der tatsächlichen Differenz zwischen Männern und
Frauen ausmacht. (D.h. werden nur 40 Prozent Frauen nominiert, beträgt die Differenz 20 Pro­
zentpunkte und die Parteienförderung wird um 15 Prozent gekürzt.) Für die Regionalwahlen
auf Departementebene besteht seit 2013 die gesetzliche Vorgabe, dass nur ein Kandidatinnen
/ Kandidaten-Tandem („binôme“) aus Frau und Mann gewählt werden kann, d.h. mit einer
Stimme wird ein Team gewählt, was im Mehrheitswahlsystem die genaue Einhaltung des
50:50-Verhältnisses garantiert. Auf Regionalebene besteht daher seit den letzten Wahlen
2015 Geschlechterausgewogenheit. Vor der Neuregelung waren 2011 nur 18 Prozent der Ge­
wählten Frauen.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                        26 von 44
Griechenland
Ein allgemeines Gleichstellungs- und Frauenfördergebot wurde 2008 in der Verfassung veran­
kert; seit 2012 sieht das Wahlrecht für das Parlament jeweils mindestens ein Drittel der Lis­
tenplätze für beide Geschlechter vor. Erfüllt die Wahlliste diese Vorgabe nicht, wird sie nicht
zugelassen. Die gleiche Regelung gilt für Gemeinde- und Regionalwahlen.

    Irland
Gemäß Wahlgesetz-Novelle 2012 wird die staatliche Parteienförderung um 50 Prozent ge­
kürzt, wenn nicht mindestens 30 Prozent der Kandidatinnen / Kandidaten der jüngsten Parla­
mentswahlen Frauen bzw. Männer waren. Die erste Wahl unter dieser Regelung fand 2016
statt, bis nach 2023 soll der Mindestanteil auf 40 Prozent Frauen bzw. Männer steigen (7 Jah­
res-Frist). Für regionale / lokale Wahlen gibt es keine Vorgaben.

    Italien
Das Wahlgesetz (165/2017, Artikel 3, 3.1) sieht vor, dass für die Kandidatinnen-/ Kandidaten­
listen in Wahlkreisen, die mehr als ein Mandat entsenden das Reißverschlussprinzip anzuwen­
den ist. Für Wahlkreise mit nur einem Mandat dürfen pro Partei/Wahlkoalition national insge­
samt nicht mehr als 60 Prozent eines Geschlechts nominiert werden. Auch unter den Listen­
ersten für die Wahlkreise mit mehr als einem Mandat dürfen pro Partei/Wahlkoalition natio­
nal insgesamt max. 60 Prozent Kandidatinnen-/ Kandidaten eines Geschlechts aufgestellt wer­
den. Als Sanktion wird „Unwählbarkeit“ angeführt, d.h. die Liste wird als ungültig anerkannt.

    Kroatien
Im Jahr 2008 trat das Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter in Kraft, das u. a. eine ausge­
wogene Vertretung von Frauen und Männern mit je mindestens 40 Prozent festlegt. Dieser
Wert gilt auch für Kandidatenlisten für die nationalen und europäischen Parlamentswahlen,
sowie für Gemeinde- und Regionalwahlen. Erfüllt eine Partei die 40 Prozent-Vorgabe nicht,
wird eine Strafzahlung von 50.000 HRK (ca. 6.500 EUR) für EP- und Nationalwahlen fällig, für
Regional- und Gemeindewahlen liegen die Strafen bei 40.000 bzw. 20.000 HRK. Zudem legt
das Gesetz fest, dass der tatsächliche Anteil im Parlament spätestens nach drei regulären
Wahlen bei 40 Prozent liegen muss. Nach den Wahlen 2011 stieg der Anteil von 20 Prozent
auf 24 Prozent, nach den letzten Wahlen 2015 lag er auf 25 Prozent der Abgeordneten, ob­
wohl 41 Prozent der Kandidatinnen / Kandidaten Frauen waren. Über die Sanktionen hinaus
gibt es einen finanziellen Anreiz für gewählte Angehörige des unterrepräsentierten Ge­
schlechts auf Regional- und Lokalebene: die pro gewähltem Mitglied gebührende Parteienför­
derung wird um zehn Prozent erhöht.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                          27 von 44
Polen
Eine Quote ist seit 2011 im Wahlgesetz für Wahlen zum nationalen und europäischen Parla­
ment und Gemeindewahlen geregelt. Mindestens 35 Prozent pro Geschlecht müssen auf der
Wahlliste vertreten sein, eine abweichende Liste muss binnen drei Tagen adaptiert werden,
sonst wird sie nicht zugelassen. Eine ähnliche Regelung gilt für Regionalwahlen, dabei ist hier
zusätzlich festgelegt, dass bei Listen mit drei Kandidatinnen / Kandidaten mindestens eine
Kandidatin / ein Kandidat pro Geschlecht vertreten sein muss.

    Portugal
Seit 2006 besteht lt. Parteiengesetz die Mindestvorgabe von 33 Prozent in Verbindung mit ei­
nem Reißverschlusssystem für Wahlkreise, in denen mehr als eine Kandidatin / einen Kandida­
ten gewählt wird. Bei Nichterfüllung des Mindestanteils wird dies publik gemacht und die öf­
fentliche Förderung der Wahlkampfgelder gemäß der Abweichung vom Zielwert reduziert.
Ausgenommen sind Listen mit weniger als drei Kandidatinnen / Kandidaten bzw. auf Regional­
ebene Gemeinden mit weniger als 7.500 Wahlberechtigten und Städte mit weniger als 750
Wahlberechtigten.

    Slowenien
In Slowenien beträgt der gesetzliche Mindestanteil von Frauen bzw. Männern auf der Liste 35
Prozent. Auf Listen mit 3 Kandidatinnen / Kandidaten muss mindestens eine Kandidatin / ein
Kandidat des jeweils anderen Geschlechts platziert sein. Dies wurde 2006 im Gesetz zu Wah­
len zur Nationalversammlung mit einem Übergangszielwert von 25 Prozent bis 2008 geregelt.
Für Lokalwahlen wurde 2005 eine gesetzliche Quote (im Lokalwahl-Gesetz) von zunächst 20
Prozent (für die Wahlen 2006) festgelegt, die schrittweise anstieg und seit 2014 bei 40 Prozent
liegt. Zudem müssen seit den Wahlen 2014 auf der ersten Hälfte der Wahlliste Kandidatinnen
/ Kandidaten im Reißverschlusssystem platziert werden.

    Spanien
Seit 2007 müssen laut dem Gleichheitsgesetz mindestens 40 Prozent der Kandidatinnen / Kan­
didaten einem Geschlecht angehören. Wird eine dieser Vorgabe nicht entsprechende Wahl­
liste nicht rasch adaptiert, wird sie nicht zur Wahl zugelassen. Bei weniger als fünf Kandidatin­
nen / Kandidaten muss das Verhältnis so nah an der 40-60-Rate sein wie möglich. Gleiche Re­
gelungen gelten für Senats- und Gemeinderatswahlen; Ausnahmen sind Gemeinden mit we­
niger als 3.000 Einwohnerinnen / Einwohner (seit 2011, davor Übergangsregelungen für Ge­
meinden bis 5.000 EW). Einige autonome Regionen haben weiterführende Regelungen (50-50)
erlassen.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                          28 von 44
Frauen in nationalen Parlamenten der EU – 2009 und 2019 im
Vergleich

Zum internationalen Vergleich Österreichs mit anderen EU Mitgliedsstaaten werden im Fol­
genden die Frauenanteile in den nationalen Parlamenten angeführt. Dabei werden – für Zwei­
kammersysteme, wie sie etwa in Österreich existieren – nur die Unterhäuser (für Österreich
der Nationalrat) verglichen.

Im 4. Quartal 2009 gab es sechs Parlamentspräsidentinnen in der EU: Neben Österreich hatten
Bulgarien, Estland, Litauen, Niederlande und Rumänien eine Präsidentin (EIGE 2020). Im Ver­
gleich aller EU Mitgliedsstaaten sank der Frauenanteil von 22 Prozent (2009) – 6 von 27 Parla­
mentspräsidentinnen /-präsidenten waren Frauen – auf 17 Prozent (2019) – 5 von 28 Parla­
mentspräsidentinnen /-präsidenten sind Frauen. Im vierten Quartal 2019 hatten Bulgarien,
Spanien, Lettland, Niederlande und Polen eine Parlamentspräsidentin.

In der folgenden Grafik zeigt sich außerdem, dass sowohl im europäischen Durchschnitt als
auch in den Ländern mit gesetzlichen Quotenregelungen der Anteil der Frauen unter den Ab­
geordneten seit 2009 gestiegen ist mit Ausnahme von Deutschland, Kroatien und den Nieder­
landen. In diesen drei EU Ländern ist der Frauenanteil gesunken.

Abbildung 11: Frauenanteile in den nationalen Parlamenten sowie gesetzliche Quotenregelun­
gen

                                         EU-Vergleich 2009 und 2019, in Prozent

                             Quelle: EIGE, Gender Statistics Database, eigene Darstellung

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                            29 von 44
Frauen im Europäischen Parlament nach Mitgliedsländern 2009 und
2019 im Vergleich

Im vierten Quartal 2019 lag der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Europäischen Parla­
ment bei 40,6 Prozent: das sind 304 Frauen unter 751 Abgeordneten. Im Vergleich zu 2009 hat
sich der Frauenanteil weiter erhöht: damals waren 257 der damals 736 Abgeordneten Frauen
(34,9 Prozent).

Nach EU-Mitgliedsstaaten betrachtet liegt der Frauenanteil unter den MEPs von 15 Ländern
über 40 Prozent, unter den 18 Abgeordneten Österreichs liegt er bei 50,0 Prozent. Sechs Staa­
ten entsandten weniger als 30 Prozent Frauen ins Europäische Parlament, Zypern keine ein­
zige Frau.

Während der Anteil im EP insgesamt um 5,7 Prozentpunkte stieg, konnte er in zwölf Ländern
über diesem Prozentsatz zulegen. In acht Mitgliedsstaaten ging der Anteil der Frauen an Abge­
ordneten zum EP jedoch zurück.

Abbildung 12: Frauenanteile im Europaparlament nach Mitgliedsländern 2009 und 2019, in
Prozent

                             Quelle: EIGE, Gender Statistics Database, eigene Darstellung

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                            30 von 44
Anhang: Hintergrundinformationen zu
den Abbildungen
Österreich – Bund, Länder, Gemeinden

Tabelle 1 Entwicklung der Frauenanteile in der Bundesregierung (nur MinisterInnen), in Prozent
und absolut

 Jahr                          Frauen absolut            Männer absolut   Frauen in Prozent   Männer in Prozent
 November 2009                           5                         9              36                  64
 Jänner 2011                             6                         8              43                  57
 April 2012                              6                         8              43                  57
 Dezember 2013                           6                         8              43                  57
 September 2014                          4                         10             29                  71
 November 2015                           4                         10             29                  71
 September 2016                          3                         11             21                  79
 November 2017                           3                         11             21                  79
 Mai 2018                                5                         9              36                  64
 Oktober 2018                            5                         9              36                  64
 Jänner 2005                             5                         7              42                  58
 November 2006                           6                         7              46                  54
 März 2007                               5                         9              36                  64
 August 2008                             6                         8              43                  57
 November 2009                           5                         9              36                  64
 Jänner 2011                             6                         8              43                  57
 April 2012                              6                         8              43                  57
 Dezember 2013                           6                         8              43                  57
 September 2014                          4                         10             29                  71
 November 2017                           3                         11             21                  79
 Mai 2018                                5                         9              36                  64
 Oktober 2018                            5                         9              36                  64
 November 2019                           6                         6              50                  50

                                Quelle: Österreichisches Parlament, eigene Berechnung.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                                           31 von 44
Tabelle 2 Entwicklung der Frauenanteile Nationalrat, in Prozent und Absolut

 Jahr                          Frauen absolut            Männer absolut      Frauen in Prozent     Männer in Prozent

 November 2009                          51                         132               28                     72

 Jänner 2011                            51                         132               28                     72

 April 2012                             51                         132               28                     72

 Dezember 2013                          61                         122               33                     67

 September 2014                         56                         127               31                     69

 November 2015                          56                         127               31                     69

 September 2016                         56                         127               31                     69

 November 2017                          63                         120               34                     66

 Mai 2018                               65                         118               36                     64

 Oktober 2018                           67                         116               37                     63

 November 2019                          72                         111               39                     61

                                Quelle: Österreichisches Parlament, eigene Berechnung.

Tabelle 3 Entwicklung der Frauenanteile Nationalrat nach Parteien, in Prozent

                                                                                    NEOS /                   JETZT /
 Partei                SPÖ           ÖVP           FPÖ             Grüne   BZÖ                   Stronach
                                                                                     LIF                       Pilz

 Nov. 2009               37            24           18              50     10           –            –             –

 Jän. 2011               37            24           18              50     12           –            –             –

 Apr. 2012               35            24           18              50     14           –            –             –

 Dez. 2013               38            30         17,5              54      –         22           45              –

 Sep. 2014               33            28         17,5              54      –         11           45              –

 Nov. 2015               33            27           16              54      –         11           50              –

 Sep. 2016               35            28           18              50      –         11           50              –

 Nov. 2017               46            32           22               –      –         40             –             –

 Mai 2018                46            32           25               –      –         40             –           50

 Okt. 2018               46            36           24               –      –         50             –           43

 Nov. 2019            47,5             37           17              58      –         40             –             –

                                Quelle: Österreichisches Parlament, eigene Berechnung.

Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019                                                 32 von 44
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