Frauen in politischen Entscheidungsposi-tionen in Österreich 2019 - Entwicklung der Repräsentation von Frauen zwischen 2009 und 2019 - Wien, 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Frauen in politischen Entscheidungsposi tionen in Österreich 2019 Entwicklung der Repräsentation von Frauen zwischen 2009 und 2019 Wien, 2020
Inhalt 1 Einleitung .................................................................................................................. 4 2 Förderung der politischen Partizipation von Frauen ................................................... 6 Regierungsprogramm 2008 (SPÖ-ÖVP) ................................................................................... 6 Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 (SPÖ-ÖVP) .......................... 7 Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 (SPÖ-ÖVP) ....................................... 7 Regierungsprogramm 2017–2022 (ÖVP-FPÖ)......................................................................... 7 Regierungsprogramm 2020–2024 (ÖVP-Grüne) ..................................................................... 8 3 Entwicklung der Frauenanteile: Bund, Länder und Gemeinden 2009-2019 .................. 9 Repräsentation auf Bundesebene ........................................................................................... 9 Bundesregierung ................................................................................................................ 9 Nationalrat und Bundesrat .............................................................................................. 11 Repräsentation auf Landesebene.......................................................................................... 12 Landesregierungen .......................................................................................................... 12 Landtage ........................................................................................................................... 13 Repräsentation auf Gemeindeebene .................................................................................... 14 Bürgermeisterinnen / Vizebürgermeisterinnen / Gemeinderätinnen............................. 14 4 Quotenregelungen in den politischen Parteien ..........................................................17 ÖVP (Österreichische Volkspartei) ........................................................................................ 17 SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs) ...................................................................... 17 FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) ................................................................................... 18 NEOS ...................................................................................................................................... 18 JETZT – Liste Pilz .................................................................................................................... 18 Die Grünen ............................................................................................................................ 18 Team Stronach....................................................................................................................... 18 Frauenanteile der Fraktionen im Nationalrat ....................................................................... 18 Klubförderung ....................................................................................................................... 19 5 Repräsentation von Frauen in Sozialpartnerorganisationen und Interessensvertretungen ..............................................................................................20
Arbeiterkammer Österreich .................................................................................................. 20 Wirtschaftskammer Österreich ............................................................................................. 20 Landwirtschaftskammer Österreich ...................................................................................... 21 Österreichischer Gewerkschaftsbund ................................................................................... 21 Bundesjugendvertretung ...................................................................................................... 21 Seniorenrat ............................................................................................................................ 22 Industriellenvereinigung ....................................................................................................... 22 6 Politische Repräsentation von Frauen in der EU ........................................................24 Die Regelungen im Detail ...................................................................................................... 26 Belgien.............................................................................................................................. 26 Frankreich ........................................................................................................................ 26 Griechenland .................................................................................................................... 27 Irland ................................................................................................................................ 27 Italien ............................................................................................................................... 27 Kroatien ............................................................................................................................ 27 Polen 28 Portugal ............................................................................................................................ 28 Slowenien ......................................................................................................................... 28 Spanien............................................................................................................................. 28 Frauen in nationalen Parlamenten der EU – 2009 und 2019 im Vergleich ............... 29 Frauen im Europäischen Parlament nach Mitgliedsländern 2009 und 2019 im Vergleich ... 30 Anhang: Hintergrundinformationen zu den Abbildungen ..............................................31 Österreich – Bund, Länder, Gemeinden ................................................................................ 31 Sozialpartnerorganisationen und Interessensvertretungen ................................................. 35 Europäische Union ................................................................................................................ 39 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................41 Tabellenverzeichnis ......................................................................................................42 Impressum ...................................................................................................................43 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 3 von 44
1 Einleitung Gleichberechtigung und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sind ein explizi tes Ziel der österreichischen Frauenpolitik, das sich auch in nationalen und internationalen Do kumenten und Strategien wiederfindet. Eine wesentliche rechtliche Grundlage für Gleichstel lung in Österreich ist die Bundesverfassung, die u. a. in den Artikeln 7 und 13 folgendes fest hält: Artikel 7 (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Ge schlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Nie mand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Län der und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleis ten. (2) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichhei ten sind zulässig. Artikel 13 (3) Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Auch die im Jahr 1982 von Österreich ratifizierte UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau („CEDAW-Konvention“) legt rechtliche Grundlagen für die Gleichstellung von Frauen und Männern fest, insbesondere auch in der politischen Vertretung wie etwa in Artikel 7 der Konvention: Artikel 7 Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskrimi nierung der Frau im politischen und öffentlichen Leben ihres Landes und gewährleis ten allen Frauen insbesondere in gleicher Weise wie den Männern:
a) das Recht auf Stimmabgabe bei allen Wahlen und Volksabstimmungen und auf Wählbarkeit in alle öffentlich gewählten Gremien; b) das Recht, an der Ausarbeitung und der Durchführung der Regierungspolitik mit zuwirken sowie das Recht auf Zugang zu einem öffentlichen Amt und auf Beklei dung jeder öffentlichen Funktion auf allen Ebenen staatlicher Verwaltung; c) das Recht auf Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben des Landes befassen. Auf Basis dieser Verpflichtungen wird eine ausgewogene Repräsentation von Frauen und Männern in Führungs- und Entscheidungspositionen in allen Gesellschaftsbereichen ange strebt. Die folgende Sammlung von Daten und Fakten bietet einen kompakten Überblick über die Si tuation der politischen Vertretung von Frauen im Jahr 2019. Sie informiert zudem über die Entwicklungen seit 2009. Die verwendeten Daten basieren auf den Angaben der untersuchten Institutionen und sind öffentlich zugänglich; sie werden jedoch in diesem Bericht gebündelt, um einen spezifischeren Überblick über die Repräsentation von Frauen und Männern in politi schen Funktionen in Österreich zu liefern. Die dargestellten Daten sind dabei stichtagsbezo gen, Wechsel in politischen Ämtern zwischen bzw. nach den jeweiligen Stichtagen können da her nicht dargestellt werden. Zunächst folgt jedoch ein kurzer Überblick über die Ziele zur politischen Teilhabe von Frauen in den Regierungsprogrammen der Republik Österreichs aus diesem Zeitraum. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 5 von 44
2 Förderung der politischen Partizipation von Frauen Im Vergleich der Regierungsprogramme Die Relevanz der Stärkung der politischen Teilhabe lässt sich u. a. aus den entsprechenden Vorhaben ableiten, die im Regierungsprogramm festgelegt wurden. In den Arbeitsprogram men der letzten vier Regierungen sowie der aktuellen Bundesregierung finden sich dazu fol gende Bekenntnisse, Vorhaben und Ziele: Regierungsprogramm 2008 (SPÖ-ÖVP) Punkt Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum unter „Chancen für Frauen im ländlichen Raum“ (Seite 74) Die Einbindung von Frauen in politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungs prozesse ist zu fördern. Punkt 7. Gesellschaft, Frauen, Familie und Chancenpolitik Einleitung (Seite 156) so wie Maßnahmen unter „Förderung von Frauen in Spitzenpositionen“ (Seite 160) Chancengleichheit, Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt, Einkommensgerech tigkeit und Förderung von Frauen in Wissenschaft, Forschung sowie atypischen Beru fen und in Spitzenpositionen sind und bleiben zentrale Anliegen. • Weiterführung und Ausbau von Mentoring-Programmen • Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Wissenschaft und Forschung, in der Verwaltung und in der Politik Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 6 von 44
Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 (SPÖ- ÖVP) Kapitel 03: Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen unter „Frauen – Gleich stellung am Arbeitsmarkt“ (Seite 46) Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Politik, Wissen schaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Einrichtungen der Selbstverwaltung. Als Vorbild dafür soll die Regelung der Selbstverpflichtung der staatsnahen Unterneh men vom März 2011 dienen. Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 (SPÖ-ÖVP) Punkt 4.7. Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten von Großunternehmen un ter „Sicherheit und Integration“ (Seite 30) Nach Vorbild der deutschen Rechtslage wird ab 1.1.2018 in Aufsichtsräten von bör sennotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeite rinnen und Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 Prozent festgelegt, die bei Neube stellungen verpflichtend einzuhalten ist. Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017 Regierungsprogramm 2017–2022 (ÖVP-FPÖ) Kapitel Ordnung und Sicherheit / Integration; Punkt Integration durch Leistung und gesellschaftliche Teilhabe (Seite 38f.) Die Partizipation von Frauen auf allen gesellschaftlichen Ebenen ist essentiell für die Integrationsarbeit (…). • Stärkung der Partizipation von Müttern / Frauen (mit Migrationshintergrund) an der Gesellschaft sowie am Arbeitsmarkt Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 7 von 44
Kapitel Fairness und Gerechtigkeit / Frauen Frauen in Österreich übernehmen und tragen heute Verantwortung in allen gesell schaftlichen und lebensentscheidenden Bereichen wie beispielsweise in der Erzie hung, Pflege, Bildung, Wirtschaft, Umwelt oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die Er füllung dieser Aufgaben und die Erbringung dieser Leistungen von Frauen sind ent sprechend besser anzuerkennen und zu würdigen. Faire Partnerschaft ist Grundlage und Voraussetzung unseres gesellschaftlichen Sys tems. Denn nur ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in Ös terreich sichert eine gedeihliche Zukunft. Dies bedeutet sowohl gleiche Rechte als auch gleiche Pflichten, vor allem aber Chancengleichheit. (…). Die Teilnahme und Teilhabe beider Geschlechter am gesellschaftlichen, wirtschaftli chen und politischen Leben ist dabei einmal mehr Grundsatz einer erfolgreichen Ge meinschaft. Regierungsprogramm 2020–2024 (ÖVP-Grüne) Kapitel Soziale Sicherheit, neue Gerechtigkeit & Armutsbekämpfung / Frauen (Seite 272f) Frauenpolitik ist Gleichstellungspolitik. Sie rückt die Chancengleichheit von Frauen je den Alters auf allen Ebenen des gesellschaftlichen, beruflichen und familiären Lebens in den Fokus. Das Ziel ist es, dass Frauen selbstbestimmt, ökonomisch unabhängig und frei von Gewalt oder Angst vor Diskriminierung leben. (…) Rollenbilder müssen weiter aufgebrochen und der Frauenanteil in Führungspositio nen erhöht werden. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 8 von 44
3 Entwicklung der Frauenanteile: Bund, Länder und Gemeinden 2009-2019 Der Fokus der folgenden Kapitel liegt auf der Entwicklung der Frauenanteile in der Bundesre gierung und im Nationalrat sowie in den Landesregierungen und Landtagen von 2009 bis 2019. Die statistischen Auswertungen zeigen, dass trotz einiger Fortschritte die Präsenz von Frauen und Männern auf politischer Ebene insgesamt noch nicht ausgewogen ist. Repräsentation auf Bundesebene Bundesregierung Im November 2009 beträgt der Frauenanteil in der österreichischen Bundesregierung 36 Pro zent. Ende 2013 sinkt die Zahl der Ministerinnen und Staatssekretärinnen auf 29 Prozent und steigt wieder mit der Bundesregierung Kurz im Jahr 2017 auf 37,5 Prozent, das sind neben zehn Männern sechs Frauen. Den höchsten Anteil an Frauen mit 50 Prozent erreichte die Übergangsregierung Bierlein im Juni 2019, mit sechs weiblichen und sechs männlichen Regie rungsmitgliedern (Abbildungen 1 und 2). Mit dieser Expertinnen- und Experten-Regierung be kam Österreich auch die erste weibliche Bundeskanzlerin. Abbildung 1: Entwicklung der Frauenanteile in der Bundesregierung (Ministerinnen / Minis ter), in Prozent Quelle: Webseite des Bundeskanzleramts; eigene Erhebung Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 9 von 44
Durch die Regierungsneubildung infolge der Wahlen im November 2019 stieg der Frauenanteil in der Bundesregierung 2020 im Vergleich zu 2010 (36 Prozent) auf 53 Prozent (nur Ministerin nen). Abbildung 2: Frauen in der Bundesregierung: ab 2000 nach Parteizugehörigkeit Quelle: Parlament Österreich; eigene Recherchen. Bundesministerinnen / Bundesminister und Staatssekretä rinnen / Staatssekretäre zu Regierungsantritt. Wechsel innerhalb der Regierungsperiode sind nicht darge stellt. Parteilose Regierungsmitglieder wurden unter der Bezeichnung „Ohne“ dargestellt. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 10 von 44
Abbildung 3: Ministerinnen und Minister 2009, 2019 sowie aktuell Quelle: Bundeskanzleramt 2009-2019 Nationalrat und Bundesrat Auch im Nationalrat sind Frauen nach wie vor – gemessen an ihrem Anteil an der gesamten Bevölkerung und den Wahlberechtigten – unterrepräsentiert. Hier liegt der Frauenanteil im November 2019 bei rund 39 Prozent und steigt damit seit zehn Jahren nur leicht an. Die Zu sammensetzung des Bundesrates wird durch die Landtage der Bundesländer bestimmt. Der Frauenanteil in der zweiten Kammer liegt in den letzten zwölf Jahren meist unter jenem des Nationalrates. Zu Beginn der XXVI. Legislaturperiode im November 2017 war im Bundesrat erstmals ein höherer Frauenanteil mit 38 Prozent unter den Abgeordneten als im Nationalrat zu verzeichnen, danach sank er wieder auf 33 Prozent. Im November 2019 beträgt der Anteil an Frauen im Bundesrat 38 Prozent. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 11 von 44
Abbildung 4: Entwicklung der Frauenanteile im Nationalrat und Bundesrat 2008–2019, in Pro zent Quelle: Website des Parlaments Österreich. Stichtag jeweils zu Beginn der Legislaturperiode. Repräsentation auf Landesebene Landesregierungen Insgesamt gibt es in Österreich 75 Mitglieder in den Landesregierungen, davon 29 Frauen (Er hebungsmonat: November 2019). Damit liegt der Frauenanteil im Durchschnitt aller Landesre gierungen bei 39 Prozent. Im Jahr 2009 gab es 77 Mitglieder der Landesregierungen, davon 23 Frauen, was einem Frauenanteil von 30 Prozent entspricht. Betrachtet man die Entwicklung der letzten zehn Jahre (2009–2019), so zeigt sich in immerhin fünf Bundesländern ein Anstieg des Frauenanteils in den Landesregierungen. Zuwächse in die sem Zeitraum gab es dabei in Kärnten (43 Prozentpunkte bzw. drei Frauen), Tirol (25 Prozent punkte bzw. zwei Frauen mehr), Vorarlberg (14 Prozentpunkte bzw. eine Frau mehr) und in Oberösterreich (11 Prozentpunkte bzw. eine Frau mehr). Ein Rückgang zwischen den beiden Zeitpunkten ist nur in Salzburg zu verzeichnen. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 12 von 44
Den mit Abstand höchsten Frauenanteil erreicht nach wie vor Tirol mit 50 Prozent bzw. vier Frauen, gefolgt vom Wien (46 Prozent bzw. sechs Frauen), Niederösterreich (44 Prozent bzw. vier Frauen), Kärnten (43 Prozent bzw. drei Frauen) Vorarlberg (43 Prozent bzw. drei Frauen) und Steiermark (38 Prozent bzw. 3 Frauen). Das Burgenland, Oberösterreich und Salzburg lie gen unter dem österreichischen Durchschnitt mit jeweils zwei weiblichen Mitgliedern in der Landesregierung. Abbildung 5: Frauen und Männer in den Landesregierungen 2009 und 2019 im Vergleich 5 5 4 4 Frauen 2009 Frauen 2019 8 8 7 7 Männer 2009 Männer 2019 6 6 5 5 1 2 4 4 6 5 5 4 3 6 3 5 2 4 2 2 2 2 7 3 3 4 3 0 Männer gesamt: 61% (46) 2019 Frauen gesamt: 39% (29) Männer gesamt: 70% (54) 2009 Frauen gesamt: 30% (23) 0% 20% 40% 60% 80% Quelle: Offizielle Webseiten der Länder, Stand: November 2009 und November 2019. Landtage Unter den Landtagsabgeordneten in den einzelnen Bundesländern ist der Frauenanteil im Ver lauf der letzten zehn Jahre nur leicht gestiegen. Im Jahr 2009 gab es in den Landtagen 141 Frauen unter den insgesamt 428 Mitgliedern, was einem Anteil von 33 Prozent entspricht. Im Jahr 2019 sind es 145 weibliche Mitglieder bei insgesamt acht Abgeordneten mehr (436). Dies entspricht einem Anteil von 33 Prozent. Im Detail betrachtet stiegen die Anteile nur in vier Bundesländern: in Niederösterreich (+9 Prozentpunkte bzw. fünf Frauen mehr), in der Steiermark (+10 Prozentpunkte bzw. drei Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 13 von 44
Frauen mehr), in Tirol (+8 Prozentpunkte bzw. drei Frauen mehr) und in Burgenland (+6 Pro zentpunkte bzw. zwei Frauen mehr). Ein Rückgang wurde in vier Bundesländern verzeichnet: in Wien (-5 Prozentpunkte), in Kärnten, Oberösterreich und Salzburg (jeweils -3 Prozent punkte). In Vorarlberg blieb der Frauenanteil im Landtag unverändert. Die Landtage im Burgenland, in Kärnten und Niederösterreich liegen unter dem österreich- weiten Durchschnitt von 32 Prozent Frauenanteil. Abbildung 6: Frauen und Männer in den Landtagen 2009 und 2019 im Vergleich 46 41 Frauen 2009 Frauen 2019 34 35 Männer 2009 Männer 2019 58 63 10 15 23 23 22 42 37 22 20 19 28 27 26 24 30 13 13 14 13 22 27 28 8 9 12 10 14 17 9 8 Männer gesamt: 67% (291) 2019 Frauen gesamt: 33% (145) Männer gesamt: 67% (287) 2009 Frauen gesamt: 33% (141) 0% 20% 40% 60% 80% Quelle: Offizielle Webseiten der Länder, Stand: November 2009 und November 2019. Repräsentation auf Gemeindeebene Bürgermeisterinnen / Vizebürgermeisterinnen / Gemeinderätinnen Zur Repräsentation von Frauen auf Gemeindeebene werden im Folgenden die Bürgermeiste rinnen / Bürgermeister im Vergleich der Jahre 2010 und 2019 (Stichtag Oktober 2019) detail liert betrachtet. Zur Repräsentation von Frauen in den Gemeinderäten sind hingegen nur punktuell Statistiken verfügbar. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 14 von 44
Im Jahr 2010 wurden 2.234 der insgesamt 2.354 Gemeinden Österreichs von einem Mann ge leitet, nur 120 Gemeinden hatten eine Bürgermeisterin (5,1 Prozent). Da zwischen 2010 und 2019 die Anzahl der Gemeinden auf 2.096 sank und die Anzahl der Bürgermeisterinnen auf 175 stieg, lag der Frauenanteil im Oktober 2019 bei 8,3 Prozent. Mehr als doppelt so hoch mit 16 Prozent ist der Anteil an Vizebürgermeisterinnen, obwohl die Zahl der Frauen von 369 (2017) auf 366 (2019) gesunken ist (letztverfügbare Daten des Ge meindebundes). Im Oktober 2019 gab es die meisten Bürgermeisterinnen in Niederösterreich (12 Prozent), Vorarlberg und Oberösterreich (jeweils 8 Prozent). Nur diese drei Bundesländer erreichen da mit den österreichweiten Durchschnitt. Nach Wien hatten Kärnten und Tirol mit jeweils 6 Pro zent die wenigsten Bürgermeisterinnen. Trotz des leichten Anstieges ist die Repräsentation von Frauen und Männern unter den Bürgermeisterinnen / Bürgermeister noch weniger ausge wogen als auf der Ebene der Landes- und Bundesregierungen. Die absoluten Zahlen der insge samt 175 Bürgermeisterinnen nach Bundesländern sind in der folgenden Übersicht darge stellt: Abbildung 7: Anzahl der Bürgermeisterinnen nach Bundesländern 2010 und 2019 531 504 Frauen 2010 Frauen 2019 416 1 1 Männer 2010 Männer 2019 405 42 69 94 28 88 33 0 115 111 0 271 165 263 159 512 2 4 8 8 268 8 129 124 6 16 12 27 21 3 8 Männer gesamt: 1.921 2019 Frauen gesamt: 175 Männer gesamt: 2.234 2010 Frauen gesamt: 120 0 500 1000 1500 2000 2500 Quelle: Gemeindebund, Stand 2010 und November 2019. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 15 von 44
In den Gemeinderäten lag der Frauenanteil im Juli 2019 österreichweit bei 23 Prozent (insge samt 9.180 Mandatarinnen). Den höchsten Anteil an Frauen hat nach Bundesländern betrach tet mit 31 Prozent Wien, gefolgt von Oberösterreich, Niederösterreich und dem Burgenland mit rund 24 Prozent. Die wenigsten Frauen sind in den Gemeinderäten in Kärnten (18 Prozent Frauenanteil). Zur Repräsentation von Frauen in den Gemeindevertretungen sind keine regel mäßig aktualisierten Statistiken verfügbar. Abbildung 8: Anzahl der Gemeinderätinnen nach Bundesländern 2019 75,7 Frauen 75,6 Männer 69,0 24,3 79,6 24,4 31,0 76,1 79,0 75,9 78,5 20,4 23,9 24,1 21,0 81,6 21,5 18,4 Männer gesamt: 30.569 absolut Frauen gesamt: 9.180 0 10000 20000 30000 40000 Quelle: Gemeindebund, Stand Juli 2019. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 16 von 44
4 Quotenregelungen in den politischen Parteien Um die bestehende Unterrepräsentation von Frauen in den direkt gewählten Landtagen und im Nationalrat zu erklären, gibt es einen wesentlichen Faktor: im Gegensatz zu anderen Staa ten (siehe nächstes Kapitel) gibt es in Österreich keine gesetzlich festgelegten Mindestanteile oder Reihungsangaben für die Erstellung der Wahlvorschläge (Listen). Daher liegt es bei den Parteien selbst entsprechende Regelungen vorzusehen. Die Selbstverpflichtungen der in den letzten beiden Legislaturperioden im Nationalrat vertretenen Parteien werden im Folgenden dargestellt. ÖVP (Österreichische Volkspartei) Die ÖVP sah in ihrem Grundsatzprogramm von 1995 die „Einführung einer Mindestquote (für Frauen) von einem Drittel bei öffentlichen Mandaten“ vor. Im Organisationstatut aus dem Jahr 2015 hieß es, dass Delegierte sowie Parteifunktionen zumindest mit 40 Prozent Frauen zu besetzen sind. Für Kandidatenlisten bei Nationalratswahlen wurde ein Reißverschlusssystem zur abwechselnden Platzierung von Frauen und Männern vorgesehen. Aktuell sieht das neue Organisationsstatut von 2017 ein „möglichst ausgewogenes Verhältnis“ zwischen Frauen und Männern in allen Gremien vor (bzw. 40%), wobei für die Listenerstellung das Reißverschluss system zur Anwendung kommen soll. SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs) Die SPÖ hat 1985 als erste Partei auf Druck der sozialdemokratischen Frauenorganisation eine Quotenregelung eingeführt: eine 25 Prozent-Quote wurde vom Parteitag als freiwillige „Kann- Bestimmung“ beschlossen. Im Jahr 1993 wurde die Mindestquote auf 40 Prozent erhöht, diese sollte innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden (Demokratiezentrum, 2015: Frauen in der Politik). Am Parteitag 1998 wurde das Parteistatut dahingehend geändert, dass die Frauenquote von 40 Prozent bis zum Jahre 2003 auf allen Ebenen der Partei als auch in den gesetzgebenden Körperschaften zu verwirklichen ist. Aktuell sieht das Statut jeweils mindes tens 40 Prozent Männer und Frauen vor. Dort ist nunmehr auch vorgesehen, dass bei der Nachbesetzung von ausgeschiedenen Mandatarinnen / Mandatare die Einhaltung bzw. Errei chung der Quote zu berücksichtigen ist. Außerdem sind Vorgaben für die Erstellung von Wahl listen enthalten. (SPÖ-Organisationsstatut 2014, beschlossen 1998) Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 17 von 44
FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) In den Satzungen der FPÖ findet sich kein Verweis auf eine Quotenregelung oder einen ange strebten Mindestanteil an Kandidatinnen / Kandidaten. NEOS In der Satzung der NEOS (beschlossen 2016) findet sich keine Bestimmung zur ausgewogenen Repräsentation von Frauen und Männern in den eigenen Gremien bzw. auf den Wahllisten. JETZT – Liste Pilz JETZT – Liste Pilz sieht keine Frauenquote für die Erstellung der Wahlvorschläge vor. Seit Sep tember 2019 ist die Partei nicht mehr im Parlament vertreten. Die Grünen Bereits in den ersten Parteistatuten 1987 wurde eine Parität von Frauen und Männern in allen Parteigremien auf Bundesebene sowie für die Kandidatenlisten bei Nationalratswahlen festge legt. In allen gewählten Organen und Funktionen ist durch entsprechende Regelungen (wie Wahl- bzw. Geschäftsordnungen) sicher zu stellen, dass zumindest 50 Prozent Frauen vertre ten sind. Eine Frauenmehrheit ist durchaus zulässig und willkommen. Seit 2008 lag der Anteil der Frauen an den Nationalratsabgeordneten der Grünen durchgehend bei mindestens 50 Prozent. Zwischen November 2017 und September 2019 waren die Grünen nicht im National rat vertreten. Team Stronach In der Satzung des Team Stronach fand sich keine Regelung zu Frauenanteilen auf Listen oder in Gremien. Ende 2017 wurde die Partei aufgelöst. Frauenanteile der Fraktionen im Nationalrat Im November 2019 waren von den 183 Abgeordneten des Nationalrats 72 Frauen vertreten, somit lag der Frauenanteil bei 39 Prozent (s. dazu auch Kapitel 2). Betrachtet man die Frauen anteile im Parlament nach Parteien, so zeigt sich folgendes Bild: Den höchsten Frauenanteil weisen – nach fast zweijähriger Abwesenheit – die Grünen mit 56 Prozent (15 von 26 Abge ordneten sind Frauen) auf. Die SPÖ erreichte ihre freiwillige Quote von zumindest 40 Prozent erst 2017 mit 46 Prozent und erhöht ihren Frauenanteil im November 2019 auf 48 Prozent – Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 18 von 44
d.h. 19 von 40 Abgeordneten sind derzeit weiblich. Die NEOS steigerten ihren Anteil weibli cher Abgeordneten von elf auf 40 Prozent – derzeit sind sechs von 15 Abgeordneten Frauen. Die ÖVP kam im November 2019 auf einen Frauenanteil von 37 Prozent, 26 der 71 ÖVP-Abge ordneten sind derzeit Frauen. Den mit 17 Prozent geringsten Frauenanteil (fünf von 30 Abge ordneten) weist nach wie vor die FPÖ auf. Eine weibliche Abgeordnete ist ohne Klubzugehö rigkeit im Nationalrat vertreten. Die Parteien BZÖ und Stronach haben sich im Verlauf der Be richtsjahre aufgelöst. Die Liste Pilz ist seit September 2019 nicht mehr im Nationalrat vertre ten. Abbildung 9: Entwicklung der Frauenanteile im Nationalrat nach Parteien, in Prozent, 2009– 2019 Quelle: Website des Parlaments Österreich Klubförderung Im Juli 2019 wurde im österreichischen Nationalrat eine Änderung der Klubförderung be schlossen, die mit 1. November 2019 in Kraft trat. Das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird (Klubfi nanzierungsgesetz 1985 – KlubFG) wurde um einen Bonus für einen höheren Frauenanteil in den Klubs ergänzt. Sofern der Frauenanteil einer Partei im Nationalrat bzw. im Bundesrat über 40 Prozent liegt, wird die Summe der Klubfördermittel um 3 Prozent erhöht. Der Frauenanteil in den Nationalrats-Klubs der Grünen und der SPÖ lag im November 2019 über 40 Prozent. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 19 von 44
5 Repräsentation von Frauen in Sozial partnerorganisationen und Interessens vertretungen Österreich verfügt über eine ausgeprägte Sozialpartnerschaft, deren Organisationen auch die Interessen von Industrie, Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber und Ar beitnehmerinnen / Arbeitnehmer im politischen Prozess vertreten. Wie in den politischen Be reichen, die in den vorherigen Kapiteln illustriert wurden, sind Frauen auch in den Entschei dungsgremien der Sozialpartnerorganisationen und (gesetzlichen) Interessensvertretungen noch weitgehend unterrepräsentiert. Im Folgenden werden die Präsidien und Vorstände der Sozialpartnerorganisationen in Österreich – Bundesarbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer – sowie der gesetzlichen Inte ressensvertretungen – Bundesjugendvertretung und Seniorenrat – und der Industriellenverei nigung dargestellt. Arbeiterkammer Österreich An der Spitze der Bundesarbeiterkammer (AK) steht seit April 2018 erstmals eine Frau. Unter den vier Vizepräsidentinnen / Vizepräsidenten sind zwei Frau vertreten. Das Führungsteam bzw. der Vorstand der Bundesarbeitskammer besteht aus 11 Männern und 5 Frauen (31,3 Prozent). Die höchsten Frauenanteile in den Präsidien der Arbeiterkammer nach Bundesländern gibt es mit 60 Prozent in Wien, mit 50 Prozent in Vorarlberg und 33 Prozent in Niederösterreich. Die wenigsten Frauen findet man in Oberösterreich und in der Steiermark mit je 20 Prozent. Wien hat mit 43 Prozent auch den höchsten Frauenanteil an Kammerrätinnen / Kammerräten der AK Vollversammlung, gefolgt vom Tirol und der Steiermark mit jeweils 34 Prozent, Salz burg mit 33 Prozent und Burgenland mit 32 Prozent. Alle übrigen Bundesländer liegen darun ter, jedoch nicht unter der 20-Prozent-Marke. Wirtschaftskammer Österreich Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) wird seit ihrem Bestehen durchgehend von männli chen Präsidenten geführt. Das Präsidium besteht zusätzlich aus fünf Vizepräsidenten und zwei Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 20 von 44
Vizepräsidentinnen, das entspricht einem Frauenanteil von 29 Prozent. Unter den drei Gene ralsekretärinnen / Generalsekretäre befindet sich eine Frau (Frauenanteil 33 Prozent). Auf Ebene der sieben Spartenvertretungen in der Kammer findet man 33 Frauen und 105 Männer, wobei der Anteil der Frauen in den einzelnen Sparten sehr unterschiedlich ist: Die höchsten Frauenanteile weisen mit 40 Prozent die Sparte „Transport und Verkehr“ sowie mit 39 Prozent „Gewerbe und Handwerk“ auf, die niedrigsten die Sparte „Industrie“ mit knapp 6 Prozent, ge folgt von „Bank und Versicherung mit 18 Prozent. Landwirtschaftskammer Österreich Die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) wird von einem Präsidenten geleitet. Unter den drei Vizepräsidentinnen / Vizepräsidenten ist eine Frau vertreten. Die LKÖ ist die Dachorgani sation der neun Landwirtschaftskammern der Bundesländer. Diese neun Kammern werden von acht Präsidenten und einer Präsidentin (LK Oberösterreich) geleitet, unter den 15 Vizeprä sidentinnen / Vizepräsidenten finden sich sieben Frauen, das entspricht einem Frauenanteil von 47 Prozent und einer Steigerung um 11 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. In den Ausschüssen der Landwirtschaftskammer sind drei Frauen und sieben Männer vertreten. Österreichischer Gewerkschaftsbund Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat einen männlichen Präsidenten, unter den zwei Vizepräsidentinnen / Vizepräsidenten ist eine Frau vertreten. Der Vorstand setzt sich aus 13 Männern und elf Frauen zusammen, das entspricht einem Frauenanteil von 46 Prozent. Auf Ebenen der Bundespräsidien in den Gewerkschaften findet sich der höchste Anteil an Frauen in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und in der younion_Die Daseinsgewerkschaft mit jeweils 43 Prozent. Die Gewerkschaft Bau-Holz – GBH ist hingegen mit einer einzigen Frau vertreten (14 Prozent). Bundesjugendvertretung In der Bundesjugendvertretung (BJV), der gesetzlichen Interessensvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich, sind sowohl Vorsitzteam als auch Vorstand paritätisch besetzt: zwei Frauen und zwei Männer bilden das Vorsitzteam, im Vorstand sind zusätzlich jeweils vier weitere Frauen und Männer vertreten. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 21 von 44
Seniorenrat Die beiden Präsidentinnen / Präsidenten des Seniorenrats übernehmen jeweils abwechselnd den Vorsitz für ein Jahr in der gesetzlichen Interessensvertretung der Seniorinnen und Senio ren. Bis Ende 2019 war eine Frau vorsitzführende Präsidentin, der zweite Präsident ist männ lich. Neben ihnen ist im Präsidium eine Vizepräsidentin Teil des insgesamt zehn-köpfigen Prä sidiums. Im Vorstand sind zwei Frauen und zwölf Männer vertreten. Industriellenvereinigung Die Industriellenvereinigung (IV) ist die freiwillige Interessensvertretung der Industrie in Öster reich. In der IV sind alle Spitzenpositionen – Präsident, Vizepräsident und Generalsekretäre – ausschließlich von Männern besetzt (insgesamt sechs Personen). In den Landesgruppen findet man unter den Präsidentinnen / Präsidenten ebenfalls keine Frau. Unter den Vizepräsidentin nen / Vizepräsidenten liegt der Frauenanteil bei 27,6 Prozent. Bei den Vorstandsmitgliedern, ausgenommen IV Kärnten und IV Oberösterreich, liegt der Frauenanteil noch auf sehr niedri gem Niveau. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 22 von 44
Abbildung 10: Frauenanteile in den Sozialpartnerorganisationen und Interessensvertretungen 2019 Quelle: Webseiten der AK, WKÖ, LKÖ, ÖGB, BJV und Seniorenrat und IV; eigene Darstellung. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 23 von 44
6 Politische Repräsentation von Frauen in der EU Gesetzliche Regelungen in EU-Staaten In zehn Ländern der EU gibt es bereits gesetzliche Quoten für Parlamentswahlen (Unterhaus im Zweikammersystem) . Diese Regelungen geben Mindestwerte für die Zusammensetzung der Wahllisten nach Geschlecht an und sind an unterschiedliche Sanktionen bei Nichteinhal tung gekoppelt: In Belgien, Spanien, Polen, Slowenien, Griechenland und Italien werden Wahllisten bei Nicht einhaltung des Mindestanteils nicht zugelassen, in Irland, Frankreich und Portugal gibt es fi nanzielle Sanktionen (Kürzung der Parteienförderung) bei Nichteinhaltung. Zusätzlich zum vorgegebenen Frauenanteil auf der Wahlliste insgesamt sind Platzierungsvor gaben (etwa verpflichtendes Reißverschlusssystem, Erstplatzierte) entscheidend für die tat sächliche Zusammensetzung der Parlamente. Zusätzlich gibt es diverse Vorgaben auf Landes- bzw. Regionalebene in den verschiedenen EU-Mitglieds staaten, u. a. in Frankreich, Italien, Belgien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Griechenland. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 24 von 44
Quoten-, Platzierungsregelungen und Sanktionen für nationale Parlamente in der EU Tatsächlicher Land Gesetzliche Quote Platzierung Sanktion Frauenanteil (Einführung) 4. Q. 2019 Reißverschluss Platz 50 Prozent Belgien (2002) Wahlliste nicht zugelassen 41 Prozent 1+2 Finanzielle Strafe (Kürzung 50 Prozent Frankreich – 39 Prozent der Parteiförderung) 40 Prozent sind in je Änderungsfrist, sonst 40 Prozent Spanien (2007) weils 5 Listenplätzen 44 Prozent Wahlliste nicht zugelassen einzuhalten Finanzielle Strafe (sowie Bonus für Gewählte des 40 Prozent Kroatien – 20 Prozent unterrepräsentierten Ge schlechts) Reißverschluss für Wahlkreise, die mehr als ein Mandat entsen den; für Wahlkreise mit 40 Prozent Italien (2017) Ungültige Wahlliste 36 Prozent nur einem Mandat max. 60% eines Geschlechts national sowie als Erst platzierte insgesamt Änderungsfrist drei Tage, Mind. 1 Kandidatin auf 35 Prozent Polen (2011) sonst Wahlliste nicht zu 29 Prozent Platz 1-3 gelassen 35 Prozent Reißverschluss für 1. (ab 2011; bis 2008: Slowenien (2006) Wahlliste nicht zugelassen 28 Prozent Listenhälfte 25 Prozent) Griechenland 33 Prozent – Wahlliste nicht zugelassen 22 Prozent (2008) Reißverschluss für Finanzielle Strafe (Kürzung Wahlkreise, die mehr d. Parteienförderung) so 33 Prozent Portugal (2011) 40 Prozent als ein Mandat entsen wie öffentliche Bekannt den machung 30 Prozent Finanzielle Strafe (Kürzung (ab 2023: 40 Pro Irland (2012) – der staatlichen Förderung 22 Prozent zent) um 50 Prozent) Quelle: Gender Statistics Database, Abfrage Februar 2020 Abgeordnete im Unterhaus bzw. Einkammersystem Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 25 von 44
Der Vergleich zwischen gesetzlicher Vorgabe und tatsächlichem Frauenanteil in den Parlamen ten lässt den Schluss zu, dass finanzielle Sanktionen weniger effektiv zur de facto Erhöhung der Frauenanteile beitragen als die Zurückweisung der Wahllisten, die letztlich dazu führen kann, dass Parteien nicht zur Wahl antreten können. Nach den erreichten Fortschritten bei der Erhöhung der Frauenanteile in Parlamenten zeigt sich im EU-Vergleich jedoch deutlich, dass gesetzliche Quoten eine raschere Erhöhung nach sich ziehen als freiwillige Regelungen auf Parteiebene. Die Regelungen im Detail Belgien Die erste gesetzliche Quote wurde in Belgien bereits 1994 (25 Prozent) für alle Wahlen einge führt; seit 2011 gilt die 50 Prozent-Regelung. Neben der 50 Prozent-Quote für Listen besteht auch eine Pflicht, Kandidatinnen / Kandidaten im Reißverschlusssystem zu platzieren: die bei den Listen-Erstplatzierten dürfen nicht demselben Geschlecht angehören. Die Regelungen in Belgien sind im Wahlgesetz verankert und gelten für das Abgeordnetenhaus und den Senat, sowie für EP-Wahlen. Für die drei Regionen wurden im Kommunalwahlgesetz gleiche Rege lungen festgelegt. Bei Nichteinhaltung wird die Wahlliste nicht zugelassen. Frankreich In Frankreich sind gleicher Zugang zu gewählten Mandaten und Ämtern für Frauen und Män ner sowie die Verantwortung der politischen Parteien zur Förderung dieses Prinzips seit 1999 in der Verfassung verankert. Im Wahlgesetz ist seit 2000 festgelegt, dass die Anteile von Frauen und Männern auf der Wahlliste einer Partei für die Nationalversammlung nicht um mehr als zwei Prozentpunkte voneinander abweichen dürfen. Bei Nichteinhaltung wird die öf fentliche Förderung, die je nach erhaltenen Stimmen im ersten Wahldurchgang zusteht, um einen Prozentsatz gekürzt, der 75 Prozent der tatsächlichen Differenz zwischen Männern und Frauen ausmacht. (D.h. werden nur 40 Prozent Frauen nominiert, beträgt die Differenz 20 Pro zentpunkte und die Parteienförderung wird um 15 Prozent gekürzt.) Für die Regionalwahlen auf Departementebene besteht seit 2013 die gesetzliche Vorgabe, dass nur ein Kandidatinnen / Kandidaten-Tandem („binôme“) aus Frau und Mann gewählt werden kann, d.h. mit einer Stimme wird ein Team gewählt, was im Mehrheitswahlsystem die genaue Einhaltung des 50:50-Verhältnisses garantiert. Auf Regionalebene besteht daher seit den letzten Wahlen 2015 Geschlechterausgewogenheit. Vor der Neuregelung waren 2011 nur 18 Prozent der Ge wählten Frauen. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 26 von 44
Griechenland Ein allgemeines Gleichstellungs- und Frauenfördergebot wurde 2008 in der Verfassung veran kert; seit 2012 sieht das Wahlrecht für das Parlament jeweils mindestens ein Drittel der Lis tenplätze für beide Geschlechter vor. Erfüllt die Wahlliste diese Vorgabe nicht, wird sie nicht zugelassen. Die gleiche Regelung gilt für Gemeinde- und Regionalwahlen. Irland Gemäß Wahlgesetz-Novelle 2012 wird die staatliche Parteienförderung um 50 Prozent ge kürzt, wenn nicht mindestens 30 Prozent der Kandidatinnen / Kandidaten der jüngsten Parla mentswahlen Frauen bzw. Männer waren. Die erste Wahl unter dieser Regelung fand 2016 statt, bis nach 2023 soll der Mindestanteil auf 40 Prozent Frauen bzw. Männer steigen (7 Jah res-Frist). Für regionale / lokale Wahlen gibt es keine Vorgaben. Italien Das Wahlgesetz (165/2017, Artikel 3, 3.1) sieht vor, dass für die Kandidatinnen-/ Kandidaten listen in Wahlkreisen, die mehr als ein Mandat entsenden das Reißverschlussprinzip anzuwen den ist. Für Wahlkreise mit nur einem Mandat dürfen pro Partei/Wahlkoalition national insge samt nicht mehr als 60 Prozent eines Geschlechts nominiert werden. Auch unter den Listen ersten für die Wahlkreise mit mehr als einem Mandat dürfen pro Partei/Wahlkoalition natio nal insgesamt max. 60 Prozent Kandidatinnen-/ Kandidaten eines Geschlechts aufgestellt wer den. Als Sanktion wird „Unwählbarkeit“ angeführt, d.h. die Liste wird als ungültig anerkannt. Kroatien Im Jahr 2008 trat das Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter in Kraft, das u. a. eine ausge wogene Vertretung von Frauen und Männern mit je mindestens 40 Prozent festlegt. Dieser Wert gilt auch für Kandidatenlisten für die nationalen und europäischen Parlamentswahlen, sowie für Gemeinde- und Regionalwahlen. Erfüllt eine Partei die 40 Prozent-Vorgabe nicht, wird eine Strafzahlung von 50.000 HRK (ca. 6.500 EUR) für EP- und Nationalwahlen fällig, für Regional- und Gemeindewahlen liegen die Strafen bei 40.000 bzw. 20.000 HRK. Zudem legt das Gesetz fest, dass der tatsächliche Anteil im Parlament spätestens nach drei regulären Wahlen bei 40 Prozent liegen muss. Nach den Wahlen 2011 stieg der Anteil von 20 Prozent auf 24 Prozent, nach den letzten Wahlen 2015 lag er auf 25 Prozent der Abgeordneten, ob wohl 41 Prozent der Kandidatinnen / Kandidaten Frauen waren. Über die Sanktionen hinaus gibt es einen finanziellen Anreiz für gewählte Angehörige des unterrepräsentierten Ge schlechts auf Regional- und Lokalebene: die pro gewähltem Mitglied gebührende Parteienför derung wird um zehn Prozent erhöht. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 27 von 44
Polen Eine Quote ist seit 2011 im Wahlgesetz für Wahlen zum nationalen und europäischen Parla ment und Gemeindewahlen geregelt. Mindestens 35 Prozent pro Geschlecht müssen auf der Wahlliste vertreten sein, eine abweichende Liste muss binnen drei Tagen adaptiert werden, sonst wird sie nicht zugelassen. Eine ähnliche Regelung gilt für Regionalwahlen, dabei ist hier zusätzlich festgelegt, dass bei Listen mit drei Kandidatinnen / Kandidaten mindestens eine Kandidatin / ein Kandidat pro Geschlecht vertreten sein muss. Portugal Seit 2006 besteht lt. Parteiengesetz die Mindestvorgabe von 33 Prozent in Verbindung mit ei nem Reißverschlusssystem für Wahlkreise, in denen mehr als eine Kandidatin / einen Kandida ten gewählt wird. Bei Nichterfüllung des Mindestanteils wird dies publik gemacht und die öf fentliche Förderung der Wahlkampfgelder gemäß der Abweichung vom Zielwert reduziert. Ausgenommen sind Listen mit weniger als drei Kandidatinnen / Kandidaten bzw. auf Regional ebene Gemeinden mit weniger als 7.500 Wahlberechtigten und Städte mit weniger als 750 Wahlberechtigten. Slowenien In Slowenien beträgt der gesetzliche Mindestanteil von Frauen bzw. Männern auf der Liste 35 Prozent. Auf Listen mit 3 Kandidatinnen / Kandidaten muss mindestens eine Kandidatin / ein Kandidat des jeweils anderen Geschlechts platziert sein. Dies wurde 2006 im Gesetz zu Wah len zur Nationalversammlung mit einem Übergangszielwert von 25 Prozent bis 2008 geregelt. Für Lokalwahlen wurde 2005 eine gesetzliche Quote (im Lokalwahl-Gesetz) von zunächst 20 Prozent (für die Wahlen 2006) festgelegt, die schrittweise anstieg und seit 2014 bei 40 Prozent liegt. Zudem müssen seit den Wahlen 2014 auf der ersten Hälfte der Wahlliste Kandidatinnen / Kandidaten im Reißverschlusssystem platziert werden. Spanien Seit 2007 müssen laut dem Gleichheitsgesetz mindestens 40 Prozent der Kandidatinnen / Kan didaten einem Geschlecht angehören. Wird eine dieser Vorgabe nicht entsprechende Wahl liste nicht rasch adaptiert, wird sie nicht zur Wahl zugelassen. Bei weniger als fünf Kandidatin nen / Kandidaten muss das Verhältnis so nah an der 40-60-Rate sein wie möglich. Gleiche Re gelungen gelten für Senats- und Gemeinderatswahlen; Ausnahmen sind Gemeinden mit we niger als 3.000 Einwohnerinnen / Einwohner (seit 2011, davor Übergangsregelungen für Ge meinden bis 5.000 EW). Einige autonome Regionen haben weiterführende Regelungen (50-50) erlassen. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 28 von 44
Frauen in nationalen Parlamenten der EU – 2009 und 2019 im Vergleich Zum internationalen Vergleich Österreichs mit anderen EU Mitgliedsstaaten werden im Fol genden die Frauenanteile in den nationalen Parlamenten angeführt. Dabei werden – für Zwei kammersysteme, wie sie etwa in Österreich existieren – nur die Unterhäuser (für Österreich der Nationalrat) verglichen. Im 4. Quartal 2009 gab es sechs Parlamentspräsidentinnen in der EU: Neben Österreich hatten Bulgarien, Estland, Litauen, Niederlande und Rumänien eine Präsidentin (EIGE 2020). Im Ver gleich aller EU Mitgliedsstaaten sank der Frauenanteil von 22 Prozent (2009) – 6 von 27 Parla mentspräsidentinnen /-präsidenten waren Frauen – auf 17 Prozent (2019) – 5 von 28 Parla mentspräsidentinnen /-präsidenten sind Frauen. Im vierten Quartal 2019 hatten Bulgarien, Spanien, Lettland, Niederlande und Polen eine Parlamentspräsidentin. In der folgenden Grafik zeigt sich außerdem, dass sowohl im europäischen Durchschnitt als auch in den Ländern mit gesetzlichen Quotenregelungen der Anteil der Frauen unter den Ab geordneten seit 2009 gestiegen ist mit Ausnahme von Deutschland, Kroatien und den Nieder landen. In diesen drei EU Ländern ist der Frauenanteil gesunken. Abbildung 11: Frauenanteile in den nationalen Parlamenten sowie gesetzliche Quotenregelun gen EU-Vergleich 2009 und 2019, in Prozent Quelle: EIGE, Gender Statistics Database, eigene Darstellung Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 29 von 44
Frauen im Europäischen Parlament nach Mitgliedsländern 2009 und 2019 im Vergleich Im vierten Quartal 2019 lag der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Europäischen Parla ment bei 40,6 Prozent: das sind 304 Frauen unter 751 Abgeordneten. Im Vergleich zu 2009 hat sich der Frauenanteil weiter erhöht: damals waren 257 der damals 736 Abgeordneten Frauen (34,9 Prozent). Nach EU-Mitgliedsstaaten betrachtet liegt der Frauenanteil unter den MEPs von 15 Ländern über 40 Prozent, unter den 18 Abgeordneten Österreichs liegt er bei 50,0 Prozent. Sechs Staa ten entsandten weniger als 30 Prozent Frauen ins Europäische Parlament, Zypern keine ein zige Frau. Während der Anteil im EP insgesamt um 5,7 Prozentpunkte stieg, konnte er in zwölf Ländern über diesem Prozentsatz zulegen. In acht Mitgliedsstaaten ging der Anteil der Frauen an Abge ordneten zum EP jedoch zurück. Abbildung 12: Frauenanteile im Europaparlament nach Mitgliedsländern 2009 und 2019, in Prozent Quelle: EIGE, Gender Statistics Database, eigene Darstellung Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 30 von 44
Anhang: Hintergrundinformationen zu den Abbildungen Österreich – Bund, Länder, Gemeinden Tabelle 1 Entwicklung der Frauenanteile in der Bundesregierung (nur MinisterInnen), in Prozent und absolut Jahr Frauen absolut Männer absolut Frauen in Prozent Männer in Prozent November 2009 5 9 36 64 Jänner 2011 6 8 43 57 April 2012 6 8 43 57 Dezember 2013 6 8 43 57 September 2014 4 10 29 71 November 2015 4 10 29 71 September 2016 3 11 21 79 November 2017 3 11 21 79 Mai 2018 5 9 36 64 Oktober 2018 5 9 36 64 Jänner 2005 5 7 42 58 November 2006 6 7 46 54 März 2007 5 9 36 64 August 2008 6 8 43 57 November 2009 5 9 36 64 Jänner 2011 6 8 43 57 April 2012 6 8 43 57 Dezember 2013 6 8 43 57 September 2014 4 10 29 71 November 2017 3 11 21 79 Mai 2018 5 9 36 64 Oktober 2018 5 9 36 64 November 2019 6 6 50 50 Quelle: Österreichisches Parlament, eigene Berechnung. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 31 von 44
Tabelle 2 Entwicklung der Frauenanteile Nationalrat, in Prozent und Absolut Jahr Frauen absolut Männer absolut Frauen in Prozent Männer in Prozent November 2009 51 132 28 72 Jänner 2011 51 132 28 72 April 2012 51 132 28 72 Dezember 2013 61 122 33 67 September 2014 56 127 31 69 November 2015 56 127 31 69 September 2016 56 127 31 69 November 2017 63 120 34 66 Mai 2018 65 118 36 64 Oktober 2018 67 116 37 63 November 2019 72 111 39 61 Quelle: Österreichisches Parlament, eigene Berechnung. Tabelle 3 Entwicklung der Frauenanteile Nationalrat nach Parteien, in Prozent NEOS / JETZT / Partei SPÖ ÖVP FPÖ Grüne BZÖ Stronach LIF Pilz Nov. 2009 37 24 18 50 10 – – – Jän. 2011 37 24 18 50 12 – – – Apr. 2012 35 24 18 50 14 – – – Dez. 2013 38 30 17,5 54 – 22 45 – Sep. 2014 33 28 17,5 54 – 11 45 – Nov. 2015 33 27 16 54 – 11 50 – Sep. 2016 35 28 18 50 – 11 50 – Nov. 2017 46 32 22 – – 40 – – Mai 2018 46 32 25 – – 40 – 50 Okt. 2018 46 36 24 – – 50 – 43 Nov. 2019 47,5 37 17 58 – 40 – – Quelle: Österreichisches Parlament, eigene Berechnung. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2019 32 von 44
Sie können auch lesen