Programm 2020 - Falken Essen
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Inhalt Programm 2020 Kontakt 3 Wir über uns 4 Kurzfreizeiten 6 Sommerfreizeiten 10 Ferienprogramme 13 Falken vor Ort 16 Reisebedingungen & BuT 24 Anmeldung 35
Kontakt i SJD – Die Falken Kreisverband Essen Wattenscheider Str. 36 45307 Essen Tel.: 02 01 54 50 25 11 Fax: 02 01 59 17 78 buero@falken-essen.de www.falken-essen.de Öffnungszeiten des Falkenbüros Montags bis mittwochs 11.00 - 14.00 Uhr, donnerstags von 11.00 - 16.00 Uhr, weitere Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0201 - 54 50 25 11 3
Wir über uns So ganz allgemein Die Sozialistische Jugend Deutschlands ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kindern und Jugendlichen. Wir organisieren Gruppenarbeit im Stadtteil, Zeltlager und Ferienfreizeiten, Kulturevents, Rockkonzerte, Ganztagsangebo- te in Schulen, politische Seminare und Aktionen. Für Kinder und Jugendliche bieten unsere Häuser vor Ort zahlreiche Freizeitangebote. Politisch engagieren wir uns u. a. für soziale Gerechtigkeit. So setzen wir uns ge- gen die Folgen von Kinderarmut ein, helfen geflüchteten Menschen und fördern mit dem Angebot „mitWirkung!“ Beteiligung von Jugendlichen ab 14 Jahren in unserer Stadt. Unter www.schlauer-statt-rechts-essen.de bieten wir allen ein interessantes öffentliches Geocaching-Spiel an. Je nach Einkommensverhältnissen gibt es für unsere Angebote eine Bezuschus- sung durch das Jugendamt oder das Jobcenter der Stadt Essen. Gerne geben unsere Mitarbeiter*innen hierzu nähere Informationen. 4
Wir über uns Unsere Camps Von Zeltcamps, über Kanutouren oder Ferienprogramme bieten wir ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die Ferien mit Gleichaltrigen zu verbringen. Bei uns kann man vieles ausprobieren. Unsere Lagerregeln geben wir uns selbst. Wir ste- hen für kulturelle Vielfalt statt Rassismus. Wer aktiv mitmacht, entscheidet auch mit. Bei uns kann jeder mitwirken. Wir erziehen koedukativ; gemischte Zelte, aber auch reine Mädchen- und Jungen- gruppen entstehen in unserer Praxis. Wir verstehen uns als Helfer*innen für die Teilnehmer*innen. Wir leben, essen und gestalten mit Euch das Programm. Wir schulen uns selbst bevor wir in die Freizei- ten fahren. Im Camp soll jede und jeder in der Vollversammlung mitreden. Mitwirken ist bei uns gewünscht und wer sich da noch unsicher fühlt kann es bei uns natürlich lernen. 5
Kurzfreizeiten osterfreizeit Jugendbildungsstätte Heinrich-Rabbich-Haus / Essen i Zeit 06. - 09.04.2020 Anzahlung 10 € Alter 7 - 12 Jahre Personen min. 30/max. 35 Preis max. 100 € Nummer 8500 Weitere Informationen: www.falken-essen.de/events/freizeiten/ Auch in diesem Jahr verbringen wir unsere Oster- freizeit im wunderschönen Heinrich-Rabbich-Haus in Essen-Heidhausen. Das Haus liegt zwischen Feldern und Wiesen direkt am Waldrand. Angeregt durch die Umgebung ergeben sich zahl- reiche Aktionen, die wir gemeinsam erleben werden z.B. Waldrally, Kanutour, Waldklettern und vieles mehr. Wir sind im Haus, mit seinen großen coolen Etagenbetten in den Zimmern untergebracht und werden vollverpflegt. 7
Kurzfreizeiten Pfingstcamp Jugendcamp Haard / Oer - Erkenschwick i Zeit 29.05. - 01.06.2020 Anzahlung 10 € Alter 6 - 18 Jahre Personen min. 30/max. 35 Preis max. 100 € Nummer 8510 Weitere Informationen: www.falken-essen.de/events/freizeiten/ Mitten im Wald des Naturschutzgebietes Haard befindet sich das Kinder- und Ju- gendcamp in dem wir unsere Zelte aufschla- gen. Unser Programm erarbeiten geschulte Helfer*innen und betreuen die Kinder. Die Pfingstfreizeit dient auch zur Vorberei- tung auf unsere Sommerfreizeit. Wer noch nie gezeltet, im Schlafsack geschla- fen und aus dem Koffer gelebt hat ist bei unserem Pfingstcamp genau richtig. Selber kochen brauchen wir nicht, denn wir werden verpflegt. 8
Kurzfreizeiten Winterschule Jugendbildungsstätte Salvador-Allende-Haus / Oer - Erkenschwick i Zeit 27.12.2020 - 01.01.2021 Anzahlung 10 € Alter ab 18 Jahre Personen Preis 50 € Nummer Weitere Informationen: www.falken-essen.de/events/freizeiten/ Die Winterschule ist DER Jahresabschluss für alle Falken. Es gibt jedes Jahr ein Oberthema, zu dem verschiedene inhaltliche und methodenorientierte Workshops an stattfinden. Neben den Workshops gibt es bei der Winterschule vielfältige Angebote an Lesungen, Filmvorführungen, Spielen, Sport, Basteln und vielem mehr, die teils vom ehrenamtlichen Vorbereitungsteam und teils von den Teilnehmenden selbst geplant und durchgeführt werden. Mit selbstorganisierter Kneipe, Disko, Sauna und einer fulminanten Silvesterparty kann sich da Abendprogramm sehen lassen. 9
Sommerfreizeiten 10
Kinder- und Jugencamp Berlin-Heiligensee / Deutschland i Zeit 04. - 19.07.2020 Anzahlung 35 € Alter 7 - 21 Jahre Personen min. 60/max. 65 Preis max. 550 € Nummer 8550 Weitere Informationen: www.falken-essen.de/events/freizeiten/ 11
Sommerfreizeiten Wer die Idylle eines naturnahen und wunderschönen Platzes am Stadtrand mit den vielfältigen Möglichkeiten der quirligen Metropole Berlin verbinden möch- te, ist bei unserem Sommercamp auf dem Zeltlagerplatz Berlin-Heiligensee ge- nau richtig. Baden in der Havel, Lagerfeuer, Toben im Wald und auf den Dünen - das alles und noch viel mehr ist hier möglich. Jede Person im Camp, unabhängig ihrer Herkunft, ihres Alters, ihres Ge- schlechts, ihrer Kultur oder ihrer Aufgabe wird respektvoll behandelt.Wir sind solidarisch miteinander und bestimmen gemeinsam mit das Programm. Mitbe- stimmung steht in unseren Zeltlagern an oberster Stelle und wir werden uns in diesem Jahr selber verpflegen. Alle Teilnehmenden beteiligen sich am demokra- tischen System! Wir werden drei altersgetrennte Zeltdörfer anbieten. Wir bilden Zeltgruppen mit 4 - 6 Mädchen und Jungen, denen jeweils 1 - 2 geschulte Zelthelfer*innen zur Seite stehen. 12
Ferienprogramme 13
Ferienprogramme „alles in bewegung“ Enrique-Schmidt-Haus, Wattenscheider Str. 36, 45307 Essen i Zeit 27.07. - 07.08.2020 Anzahlung 10 € Alter 7–12 Jahre Personen min. 16/max. 20 Preis max. 90 € Nummer 8560 Weitere Informationen: www.falken-essen.de/events/freizeiten/ Das abwechslungsreiche Ferienpro- gramm für Kinder aus Essen ist eine Ergänzung zu dem Ganztagsangebot. Es beinhaltet Aktionen im Haus, im Stadtteil und Ausflüge in und um Es- sen. Es ist aber auch offen für alle anderen Kinder aus Essen. Das Programm findet montags - freitags statt. Jeden Tag geht es um 10.00 Uhr los und endet um 16.30 Uhr. 14
Ferienprogramme „Falken on tour“ Falkenzentrum Süd, Holsterhauser Str. 200, 45147 Essen i Zeit 27.07. - 07.08.2020 Anzahlung 10 € Alter 10 - 14 Jahre Personen min. 12/max. 16 Preis max. 90 € Nummer 8570 Weitere Informationen: www.falken-essen.de/events/freizeiten/ In der 5. und 6. Ferienwoche gehen wir in Essen auf Erkundungstour. Was sind eure Lieblingsorte? Welche Ecken von Essen kennt ihr vielleicht noch gar nicht? Wir machen Ausflüge und erkunden unsere Stadt. Dabei machen wir viele kreative Dinge. Die schönsten Momente halten wir digital fest. Das Programm findet montags - freitags statt. Jeden Tag geht es um 8:30 Uhr los und endet um 16.00 Uhr. 15
Falken vor Ort 16
Falken vor Ort Falkenzentrum Süd Holsterhauser Str. 200, 45147 Essen i Kinder- und Jugendzentrum Kontakt Stephan, Angelika, Medien- und Kulturarbeit Telefon 0201–703822 Weitere Infos: www.falkenzentrum-süd.de Teenies und Jugendliche können z. B. eigene Trickfilme produzieren, den Medienpass NRW erwerben, lernen wie man Computerpräsentationen oder eine Homepage erstellt, in unserem Radiostudio Sendungen für Radio Essen oder Podcasts produzie- ren. Das Falkenzentrum ist werktags täg- lich geöffnet. 17
Falken vor Ort dat links. Armstr. 16 - 18, 45355 Essen i Selbstverwaltetes Jugendhaus Kontakt Siri, Florian mit Nahraumversorgung Mail florian.herzog@falken-essen.de Weitere Infos: www.falken-essen.de/haeuser/borbeck.php datLinks ist ein selbstverwaltetes Jugend- haus. Jugendliche ab 16 Jahren gestalten das Programm selbst. Ausgestattet mit Billiard, Kicker, Theke und einem netten Team bietet datLinks Freiraum für junge Menschen. Bei regelmäßigen Konzerten und Kulturveranstaltungen wird es laut im Haus. Es ist aber genug Raum vorhanden um politische Veranstaltungen, gemütliche Café Abende und offene Türen stattfin- den zu lassen. Das ehrenamtliche Team trifft sich einmal im Monat und plant das Monatsprogramm. Sei dabei! 18
Falken vor Ort Groundzero Thiesbürgerweg 24, 45145 Essen i Selbstverwaltetes Jugendhaus Kontakt Stefan, Florian mit Nahraumversorgung Mail west@falken-essen.de Weitere Infos: www.facebook.com/groundzero.jugendkulturzentrum Das selbstorganisierte Jugendhaus bietet viel Freiraum für junge Menschen. Ob Jugendgruppe, politische Themenabende, Bildungsveranstaltungen, selbstorgani- sierte Jugendkneipe oder regelmäßige Konzerte mit lokalen Künstler*innen– im „Ground-Zero“ findet selbstverwaltet und -organisiert genau das statt, was junge Menschen in ihrem Haus auf die Beine stellen. In Mitarbeiter*kreisen besprechen wir einmal im Monat das Programm. Mach es zu deinem Haus! 19
Falken vor Ort Enrique - Schmidt - Haus Wattenscheider Str. 36, 45307 Essen i Offenes Kinder- und Teenie- Kontakt Christina, Martin zentrum mit Grundversorgung Telefon 0201–593216 Weitere Infos: www.falken-essen.de/haeuser/kray.php Unser offener Bereich bietet Möglich- keiten, Gleichaltrige zu treffen und ihre Freizeit miteinander zu verbringen. Das von den Hausbesucher*innen mitgestalte- te Programm bietet vom Bällebecken und Kicker bis hin zu Projekten und selbst- organisierten Veranstaltungen für jeden etwas. Darüberhinaus gibt es auch ein ehrenamt- lich geführten Jugendbereich. 20
Falken vor Ort mitwirkung im Bezirk III Holsterhauser Str. 200, 45147 Essen i Jugendforum III Kontakt Angelika Zeit 24.04.2020 Mail info@mitwirkung3.de Weitere Infos: www.mitwirkung3.de „mitWirkung!“ fördert eine eigenstän- dige Jugendpolitik und bietet Jugend- lichen Zugänge zur kommunalen Öffentlichkeit um ihre Anliegen zum Ausgangspunkt für kommunalpoliti- sches Handeln zu machen. Save the date: 24.04.2020 Unter dem Motto „Hol dir deine Stadt zurück“ findet für Jugendliche ab 14 Jahren ein bezirksweites öffentliches Jugendforum statt. Hier beginnen die Projekte die Jugendliche im Bezirk III umsetzen wollen. 21
Falken vor Ort schulsozialarbeit im Bezirk III Holsterhauser Str. 200, 45147 Essen i Außerschulische Bildung/ Kontakt Stephan Schulsozialarbeit Telefon 0151-18681422 Weitere Infos: www.falken-essen.de/events/bildung/index.php Die SJD - Die Falken sind ein nach dem KJHG anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Unsere Schwerpunkte liegen in der selbstorganisierten Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen und in der außerschulischen Bildungsarbeit. Hierfür kooperieren wir mit den Schulen im Bezirk III. Bei unseren Angeboten leiten uns die folgenden Ziele: - vorausschauend denken und handeln - interdisziplinär Erkenntnisse gewinnen und handeln - gemeinsam mit anderen planen und handeln können - an Entscheidungsprozessen teilhaben können - die eigenen Leitbilder und die anderer reflektieren können - Empathie und Solidarität entwickeln - sich selbst und andere motivieren aktiv zu werden 22
Falken vor Ort Heinrich-Rabbich-Haus Geilinghausweg 10, 45239 Essen i Jugendbildungs - & Kontakt Mathias Freizeitstätte Telefon 0201-401139 Weitere Infos: www.heinrich-rabbich-haus.de Das Heinrich-Rabbich-Haus liegt am südlichen Stadtrand von Essen in ziemlich ländlicher Gegend mitten zwischen Feldern, Wiesen und Wald. Trotzdem ist man sehr schnell in Essen- Werden. Die Ruhr und der Baldeneysee sind zu Fuß durch den Wald innerhalb von 40 Minuten zu erreichen. Das Haus ist besonders geeignet für Kinder, Ferienfreizeiten, Klassenfahrten, Kurse und Tagungen, Seminare, Zeltlager, Konferenzen. Es gibt geräumige Tagesräume, aber auch ziemlich coole Schlafräume mit z.T. drei-Etagen Hoch- betten für bis zu 15 Leute. Insgesamt stehen 50 Betten im Haus zur Verfügung. 23
Allgemeine Reisebedingungen 24
Allgemeine Reisebedingungen Liebe Teilnehmer*innen, liebe Eltern, wir bieten die Teilnahme an den Freizeitangeboten unseres Jugendverbandes an. Mit unseren Angeboten unterscheiden wir uns ganz bewusst von kommerziellen Reiseveranstaltern. Bei uns steht das solidarische Miteinander der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Unsere Freizeiten finden allerdings nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Das Nachfolgende ist daher Inhalt des zwischen Euch und uns zustande kommenden Teilnehmervertrages und beinhaltet daher gegensei- tige Rechte und Pflichten. Unsere Freizeiten werden nach den Erziehungsprinzipien der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken durchgeführt. Insbesondere gehört hierzu die koedukative Erziehung zur Emanzipation und Gleich- berechtigung von Mädchen und Jungen. In der Praxis bedeutet dies: die Kinder und Jugendlichen ent- scheiden weitestgehend selbst, wer in ihren Zelt- und Zimmergruppen während der Freizeit zusammenlebt (Jungen und Mädchen gemeinsam oder Jungen und Mädchen getrennt). Auf die Wünsche der Kinder und Jugendlichen wird auf jeden Fall Rücksicht genommen, niemand wird zum Zusammenleben mit dem ande- ren Geschlecht in seinem Zelt oder Zimmer gezwungen. Die Zeltlagergrundsätze unseres Verbandes sind bei uns jederzeit einsehbar. Zusätzlich dazu bieten wir zu den meisten Freizeiten einen Informationsabend an, zu dem wir Sie/Euch rechtzeitig vor der Freizeit einladen werden. Wir senden Ihnen/Euch rechtzeitig einen Infobrief, der z.B. die genaue Abfahrts- und Ankunftszeit, eine Kofferliste, ein vorläufiges Programm und andere nützliche Informationen enthält. 1. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS Teilnahmeberechtigt sind Mädchen und Jungen in den angegebenen Altersgruppen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Menschen mit körperlichen oder seelischen Behinderungen können nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Freizeitveranstalter (FV) teilnehmen. Eine Anmeldung erfolgt mit unserer voll- ständig ausgefüllten Anmeldekarte/-formular und der für das Angebot erforderlichen Anzahlung. Mit der Teilnahme an unseren Freizeiten und Ferienprogrammen werden die Teilnehmer*innen bis auf Wiederruf aus versicherungstechnischen Gründen bis zum jeweiligen Jahresende als Mitglieder der SJD-Die Falken geführt. 25
Allgemeine Reisebedingungen Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung durch den FV schriftlich bestätigt worden ist. 2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Höhe der Anzahlung ist aus der Beschreibung des jeweiligen Freizeitangebotes ersichtlich. Der Erhalt der Reisebestätigung gilt als Rechnung. Der Restbetrag ist bei Aushändigung der Reiseunterlagen nach Rechnungsstellung spätestens vier Wochen vor Freizeitangebotsbeginn fällig. 3. LEISTUNGEN Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des FV sowie den hier- auf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des FV.Vermittelt der FV im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistungen aus- drücklich hingewiesen wird. 4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reise- vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom FV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistun- gen mit Mängeln behaftet sind. Der FV ist verpflichtet, den Kund*innen über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem/der Reiseteilnehmer*in eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Reiserücktritt anbieten. Der FV ist berechtigt, unter bestimmten, in den Leistungsbeschreibungen im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen nachträglich eine Änderung des Zustiegs-/Abfahrtsortes vorzunehmen. 26
Allgemeine Reisebedingungen 5. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE Wird eine Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (§651j BGB) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FV als auch der/die Reiseteilnehmer*in den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der FV für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der FV verpflich- tet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung des/der Reiseteilnehmer*in umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem/der Reiseteilnehmer*in zur Last. 6. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG Vor dem Freizeitbeginn kann jederzeit von der Freizeit zurückgetreten werden. Ein Rücktritt vor einer Frei- zeit soll zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktritterklärung beim FV. Tritt eine*e Reiseteilnehmer*in vom Vertrag zurück so kann der FV eine angemessene Entschädigung für die getroffene Freizeitvorbereitung und für seine Aufwendungen verlangen: – bis 30 Tage vor Freizeitbeginn 20% des Angebotspreises – bis 15 Tage vor Freizeitbeginn 50% des Angebotspreises – 14 bis 1 Tag vor Freizeitbeginn 90% des Angebotspreises Tritt der/die Reiseteilnehmer*in ohne Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall kann der vollständige Angebotspreis verlangt werden. Nicht- zahlung des Teilnehmerbeitrages, dh. des Angebotspreises, stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar. Lässt sich der/die Reiseteilnehmer*in mit Zustimmung des FV durch eine geeignete Person vertreten oder nimmt er/sie mit Zustimmung des FV an einer anderen Freizeit teil, so werden lediglich Verwaltungskosten in Höhe von 30,00 € sowie der Differenzbetrag der Reise erhoben. Der FV empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Der FV kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn – der/die Vertragspartner*in (Teilnehmer*in bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigte*r) 27
Allgemeine Reisebedingungen seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbartenVertragsbedingungen nicht einhält, – die Durchführung des Freizeitangebotes infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, – die Mindestteilnehmer*innenzahl (siehe Freizeitauschreibung) nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung muss dem/der Teilnehmer*in bis spätestens 4 Wochen vor Angebotsbeginn zugegangen sein. Der FV bemüht sich ein Ersatzangebot zu stellen. 7. HAFTUNG Der FV haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG Die vertragliche Haftung des FV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reise- preis beschränkt (§651h BGB), a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der FV für einen dem/der Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der FV haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. 9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der/die Teilnehmer*in haftet für jeden Schaden, der durch ihn/sie oder durch die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird. 28
Allgemeine Reisebedingungen 10. GEPÄCKBEFÖRDERUNG Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen Koffer und ein Handgepäck- stück. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind von dem/der Reiseteilnehmer*in beim Einstieg oder Umsteigen von einem Transportmittel in ein anderes selbst zu beaufsichtigen. 11. ANSPRÜCHE AUS DEM REISEVERTRAG a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der/die Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem FV geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der/die Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des/der Reisenden nach den §§ 651c bis 651f GBG verjähren nach sechs Monaten. b) Tritt ein Reisemangel auf, müssen dem FV eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt werden. Erst danach darf selbst Abhilfe geschaffen, oder bei einem erheblichen Mangel die Reise gekündigt werden. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom FV ver- weigert wird oder die sofortige Abhilfe, bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des/der Reisenden gerechtfertigt ist. 12. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis inbegriffen. Mit der Buchungsbestätigung teilt der FV die zum Buchungszeitpunkt geltenden Bestimmungen zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvor- schriften, soweit sie dem FV bekannt sind oder bekannt sein müssten, mit. Der FV gibt Änderungen der genannten Bestimmungen bis zum Abreisetag schriftlich zur Kenntnisnahme bekannt. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der/die Reiseteilnehmer*in selbst verantwortlich. Der FV übernimmt keine Haftung für die Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben. 13. MITWIRKUNGSPFLICHT DER REISETEILNEHMER*INNEN Der FV ist bemüht die Reise zur Zufriedenheit aller Teilnehmer*innen vertragsgerecht durchzuführen. 29
Allgemeine Reisebedingungen Die Reiseteilnehmer*innen sind verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Die Reiseteilnehmer*innen sind insbesondere verpflichtet Beanstandungen, unverzüglich der örtlichen Freizeitleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese hat in angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. 14. AUSSCHLUSS Der FV erwartet, dass sich der/die die Teilnehmende in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisun- gen der Betreuer*innen Folge leistet und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Wenn sich ein/e Teilnehmer/in trotz Abmahnung durch den FV oder seine Beauftragten nicht als gemein- schaftsfähig erweist, nachhaltig stört, das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, die Grup- pengemeinschaft gefährdet, oder gegen die Gesetze und Sitten und Gebräuche des Gastlandes grob verstößt, gibt der/die Reiseteilnehmer*in dem FV die Möglichkeit, ihn/sie nach Abmahnung ohne Erstattung des Rei- sepreises von der weiteren Reise auszuschließen und den/die Reiseteilnehmer*in nach Hause zu schicken. Bei Minderjährigen gehören dazu auch die Kosten für eine Begleitperson, einschließlich der Kosten für den Rücktransport der Begleitperson zum Ferienort. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Zu groben Verstößen gehören auch Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz betreffs Alko- hol- und Nikotinmissbrauchs und der Besitz oder der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art. 15. ALLGEMEINES – WAS SIE NOCH WISSEN SOLLTEN a) Der FV wird die gemeinsamen Erlebnisse während des Freizeitangebotes mit Foto- Video- und Ton- aufnahmen dokumentieren. Diese Dokumente werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern für die Präsentation der Veranstaltung und möglicherweise zur Eigenwerbung für unsere Freizeitangebote genutzt. Wenn der/die Teilnehmende nicht fotografiert oder gefilmt werden will oder soll möchte der FV bitte eine schriftliche Erklärung bei der Anmeldung erhalten. b) Der FV ist verpflichtet Daten der Teilnehmenden für die Freizeitangebote gegenüber den Zuschussgebern der Stadt Essen und dem Land NRW zu erheben. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 30
Allgemeine Reisebedingungen 16. ANWENDBARES RECHT Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem/der TeilnehmerIn richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Freizeitveranstalter (FV): SJD – Die Falken (Logo) Wattenscheider Str. 36 45307 Essen Öffnungszeiten: Mo. – Do. 10.00 – 14.00 Uhr Tel.: (02 01) 54 50 25 11; Fax: (02 01) 59 17 78 buero@falken-essen.de; http://www.falken-essen.de Insolvenzversicherer: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG DATENSCHUTZRICHTLINIEN Mit dem Abschicken der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen gemachten Angaben durch die SJD - Die Falken erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Dies erfolgt zum Zweck der Aufgabenerfüllung und hilft der zeitnahen Bearbeitung Ihres Anliegens. Die ausführliche Datenschutzerklärung der SJD - Die Falken finden Sie unter: http://www.falken-essen.de/ misc/datenschutz.php 31
BuT - Bildungs- und Teilhabepaket Bildung und Teilhabe bei unserem Ferienprogramm Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Mitmachen bei Mu- sik, Kultur, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen (z.B. bei begleite- ten Tagesausflügen, angeleiteten Kursen oder Workshops). Familien, die - Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vom JobCenter, - Sozialhilfe oder Wohngeld (Wohngeldstelle) vom Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen oder - Kinderzuschlag von der Familienkasse Oberhausen erhalten, können für Freizeitangebote ihrer Kinder von ihrem Leistungsträger auf einen Antrag von monatlich 10 Euro als Gutschein pro Kind zusätzlich zu den sonstigen Zahlungen bekommen, damit die Kinder auch an den kostenpflichtigen Angeboten der SJD-Die Falken teilnehmen können. 32
BuT - Bildungs- und Teilhabepaket Der mtl. Betrag von 10 Euro kann auch für (teurere) Freizeitangebote angespart oder im Einzelfall im Voraus bewilligt werden. Daher sollten Sie für Ihr Kind den Antrag auf Bildung und Teilhabe unverzüglich bei dem für Sie zuständigen Leistungsträger stellen. Das Teilhabebudget kann bis zu einem Betrag von 120 Euro im Jahr pro Kind angespart werden. Überlegen Sie, welche Angebote und Aktivitäten Ihr Kind mitmachen oder ausprobieren möchte und sprechen Sie wegen der Finanzierung mit Ihrem Leistungsträger, der Ihnen bei der Umsetzung der Wünsche beratend zur Seite steht. 33
Tipps So einfach ist anmelden 1. Anmeldung abtrennen, vollständig ausfüllen, Kenn-Nr. nicht ver- gessen und an Kontakt schicken oder vorbeibringen. 2. Anzahlung auf das Konto der SJD - Die Falken, IBAN: DE28 3605 0105 0000 2021 19 bei der Sparkasse Essen, BIC: SPESDE3EXXX mit Angabe von Kenn-Nr. und Namen des/der Teilnehmer*in. 3. Bestätigung und ggf. unseren Hinweis auf die Beantragung von Zuschüssen vom Jugendamt abwarten (siehe unten) Preisermäßigung Im Prospekt sind i.d.R. Maximalpreise angegeben. Sie sind für alle Es- sener Teilnehmer*innen. Teilnehmer*innen aus anderen Städten müssen wir leider höhere Beiträge berechnen. Zuschüsse vom Jugendamt für einkommensschwache Familien (z.B. Hartz IV, niedriges Familienein- kommen) sind auch in diesem Jahr für Freizeiten, die mindestens 5 Tage dauern möglich. Für Kurzfreizeiten und Ferienprogramme können im Bedarfsfall Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bean- tragt werden. Kreuzen Sie dies auf der Anmeldekarte an. Nach erfolgter Anzahlung helfen wir Ihnen gerne dabei. 34
Anmeldung Bitte Hiermit melde ich mein Kind / mich frei- machen Name, Vorname: ................................................................. Name der Eltern: ................................................................. Anschrift: ............................................................................ Telefon: .................................. Geb.: ............................... Mitglied der Falken: nein ja Postkarte für folgende Freizeit der SJD - Die Falken an: Ort: Ich möchte Zu- SJD–Die Falken ................................. schüsse der Stadt Kreisverband Essen Essen beantragen: Wattenscheider Straße 36 Kenn-Nr.: ja nein ................................. 45307 Essen Die Teilnahmebedingungen erkenne ich an. .............................................................................................. Datum Unterschrift (eines Erziehungsberechtigten) Achtung! Die Anmeldung ist nur verbindlich mit der Anzahlung.
v.i.S.d.P: Maja Iwer, Wattenscheider Str. 36, 45307 Essen
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