Fusion der Gemeinden Avry, Belfaux, Corminboeuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne
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Konsultativabstimmung vom 26. September 2021 Fusion der Gemeinden Avry, Belfaux, Corminbœuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne Avry Belfaux Corminbœuf Freiburg Givisiez Granges-Paccot Marly Matran Villars-sur-Glâne www.grossfreiburg.ch
2 GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 INHALTSÜBERSICHT 1. THEMA DER KONSULTATIVABSTIMMUNG 4 2. ABSTIMMUNGSFRAGE UND WEITERER PROZESS 4 3. VORSCHLÄGE DES KONZEPTS FÜR DIE FUSION GROSSFREIBURGS 5 4. VOR- UND NACHTEILE 11 5. ARGUMENTE DER GEGNERINNEN UND GEGNER 13 6. ARGUMENTE DER BEFÜRWORTERINNEN UND BEFÜRWORTER 15
GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 3 PROVISORISCHES FUSIONSGEBIET UND BEVÖLKERUNG (74 829 Einwohnerinnen und Einwohner) Mitgliedgemeinden des provisorischen Fusionsgebiets Grolley Gemeinden mit Beobachterstatus 1939 Belfaux Granges-Paccot 3280 3773 Givisiez 3177 Freiburg Corminbœuf 38 098 2717 Villars-sur-Glâne 12 228 Avry 1925 Pierrafortscha Matran 160 1493 Marly 8138 Quelle: Bestand der Bevölkerung am 31. Dezember 2019, Kanton Freiburg, 2020. WEITERE INFORMATIONEN: www.grossfreiburg.ch/de/faq KONTAKTIEREN SIE UNS: info@grossfreiburg.ch
4 GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 1. THEMA DER KONSULTATIVABSTIMMUNG Die Gemeinden Avry, Belfaux, Corminbœuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne engagieren sich seit 2018 in einem Fusionsprozess. Dieses Projekt wird von der konstituierenden Versammlung Grossfreiburgs ge- tragen, die sich aus 36 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Gemeinden zusammensetzt. Das Projekt ist im Fusionskonzept beschrieben, das von der konstituierenden Versammlung genehmigt wurde und auf der Webseite www.grossfreiburg.ch/de/dokumentation verfügbar ist. Die beteiligten Gemeinden bilden ein zusammenhängendes Gebiet. Sie arbeiten bereits gemeinsam an grenzüberschreitenden Aufgaben wie Raumplanung, Mobi- lität oder Wirtschaftsförderung. Die Fusion bedeutet einen weiteren Schritt und ermöglicht eine Vereinfachung der interkommunalen Zusammenarbeit, die manch- mal schwerfällig und komplex ist. Sie soll die finanzielle Gesundheit der Gemeinde angesichts künftiger Herausforderungen verbessern und erlaubt es ihr, die Lebens- qualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner weiter zu erhöhen. Zum Abschluss der ersten Phase des Projekts unterbreitet die konstituierende Ver- sammlung die Fortführung dieses Projekts am 26. September 2021 den Stimmbürge- rinnen und Stimmbürgern der beteiligten Gemeinden in einer Konsultativabstimmung. Die Bevölkerung wird noch über den definitiven Entwurf der Vereinbarung entscheiden können. 2. ABSTIMMUNGSFRAGE UND WEITERER PROZESS Die konstituierende Versammlung Grossfreiburgs lädt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Avry, Belfaux, Corminbœuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne ein, auf folgende Frage zu antworten: WÜNSCHEN SIE, DASS IHRE GEMEINDE AUF DER GRUNDLAGE DES FUSIONSKONZEPTS DEN FUSIONSPROZESS VON GROSSFREIBURG ALS TEIL DES DEFINITIVEN EINZUGSGEBIETS DES PROJEKTS FORTSETZT? Um die Bevölkerung in den Fusionsprozess einzubeziehen, entschied die konstitu- ierende Versammlung, eine Konsultativabstimmung durchzuführen. Diese soll es ermöglichen, die Meinung der Bevölkerung zu kennen, bevor die konstituierende Versammlung die letzten beiden Etappen im Prozess vor der Schlussabstimmung über die Fusion durchführt: Einerseits muss die konstituierende Versammlung das definitive Fusionsgebiet Grossfreiburgs festlegen. Andererseits muss sie die Fusionsvereinbarung der Gemeinden ausarbeiten.
GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 5 Die konstituierende Versammlung ist für die Festlegung des endgültigen Fusions- gebiets zuständig. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Delegierten erforderlich. Dabei werden auch die Ergebnisse der Konsultativabstimmungen der Gemeinden mit Beobachterstatus, Pierrafortscha und Grolley, berücksichtigt. Diese werden ihre Bevölkerung am 26. September 2021 fragen, ob sie dem Fusionsgebiet beitreten will. Die Fusionsvereinbarung wird das Ergebnis der Konsultativabstimmung und den Inhalt der Diskussionen, die ihr vorausgehen, ebenfalls berücksichtigen. Sie wird im Laufe des Jahres 2022 verfasst und anschliessend dem Staat Freiburg vorgelegt, bevor sie der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreitet wird. Die Liste der Themen, die in der Vereinbarung behandelt werden, sind im Fusionskonzept enthalten, das unter www.grossfreiburg.ch/de/dokumentation abrufbar ist. 3. VORSCHLÄGE DES KONZEPTS FÜR DIE FUSION GROSSFREIBURGS Die konstituierende Versammlung legt mit dem Fusionskonzept der Gemeinden Grossfreiburgs ein Gemeinschaftsprojekt vor. Diesem liegen drei Jahre intensive Arbeit und Überlegungen über die wesentlichen Themen des örtlichen Lebens zu- grunde. Im Zentrum der Fusion steht die Lebensqualität der Bevölkerung. Sie verfolgt das Ziel, die Stellung Freiburgs in der Schweiz zu stärken und die Schlagkraft der Kantonshauptstadt zu steigern. Sie schlägt eine Offensive zugunsten der Mobilität und des Arbeitsmarkts vor. Eine Veränderung dieser Tragweite ruft unweigerlich Bedenken hervor. Die konstitu- ierende Versammlung hat diese legitimen Sorgen aufgenommen und sich um über- zeugende Antworten bemüht. Nun ist es an den Bürgerinnen und Bürgern zu ent- scheiden, wie es mit dem Fusionsprojekt der Gemeinden Grossfreiburgs weitergeht. Die folgenden Vorschläge basieren auf dem Fusionskonzept. Die Fusionsverein- barung wird in einem zweiten Schritt aufgrund der Ergebnisse der Konsultativab- stimmung die verbindenden Elemente der Gemeinden festlegen. A. IDENTITÄT Wie wird die neue Gemeinde heissen? Die konstituierende Versammlung schlägt für die fusionierte Gemeinde den Namen Fribourg auf Französisch bzw. Freiburg auf Deutsch vor. So nennt die Freiburger Verfassung die Hauptstadt des Kantons. Die derzeitigen Namen der Gemeinden werden weiterhin die Ortschaften bezeichnen und die Postleitzahlen bleiben bestehen. Welches werden die Amtssprachen sein? Die konstituierende Versammlung schlägt Französisch als Amtssprache der fusio- nierten Gemeinde vor, wobei sich die 8 000 deutschsprachigen Personen in ihrer Muttersprache am Gemeindeleben beteiligen können.
6 GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 B. VERWALTUNG UND PERSONAL Wird die Gemeindeverwaltung zentralisiert? Nein. Die konstituierende Versammlung schlägt den Erhalt von physischen Schaltern mit erweiterten Öffnungszeiten in allen ehemaligen Gemeinden vor. Zusätzlich soll ein Hausdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geschaffen werden. Darüber hinaus wird es über einen virtuellen Schalter möglich sein, alle notwendigen Informationen zu erhalten und einfache Formalitäten online zu erledigen. Muss das gesamte Gemeindepersonal zweisprachig sein? Nein. Die Verwaltung wird ein System einrichten, das es ermöglicht, Anfragen von deutschsprachigen Personen innerhalb einer angemessenen Frist auf Deutsch zu beantworten. Wie das Beispiel des Staates Freiburg zeigt, kann eine Verwaltung zweisprachig sein, ohne dass es jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist. Ist die Beschäftigung aller Gemeindeangestellten garantiert? Ja. C. BÜRGERRECHT UND BURGERGEMEINDE Verlieren die Bürgerinnen und Bürger im Falle einer Fusion ihren Heimatort? Die Angehörigen der ehemaligen Gemeinden erwerben automatisch das Bürgerrecht und den Heimatort der neuen Gemeinde. Allerdings können diejenigen Personen, die dies wünschen, beantragen, zusätzlich den Namen der alten Gemeinde als Heimatort beizubehalten. Wird die Burgergemeinde Freiburg infolge der Fusion verschwinden? Die Burgergemeinde von Freiburg ist eine von der politischen Gemeinde unabhängige Gesellschaft. Diese Unabhängigkeit wird durch das kantonale Recht garantiert. Die Burgergemeinde wird weiterhin das bürgerliche Kulturerbe verwalten und ihre Gewinne der Allgemeinheit der gesamten neuen Gemeinde zukommen lassen, so wie es die Burgergemeinde der fusionierten Gemeinde Murten gehandhabt hat. Die Einwohne- rinnen und Einwohner Grossfreiburgs, deren Heimatort eine der ehemaligen fusionier- ten Gemeinden ist, erhalten automatisch den Status der Burgerin oder des Burgers. D. FINANZEN Wie hoch wird der neue Steuersatz sein? Der genaue Steuersatz der fusionierten Gemeinde wird in der Fusionsvereinbarung festgelegt und wird sowohl für natürliche als auch für juristische Personen zwischen 72% und 75% der kantonalen Grundsteuer betragen. Diese Spanne wurde auf der Grundlage einer umfassenden wirtschaftlichen und finanziellen Analyse jeder Ge- meinde berechnet. Die Analyse berücksichtigt die Unternehmenssteuerreform sowie die Finanzplanung der Gemeinden des Gebiets. Die Ergebnisse wurden durch eine
GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 7 zweite Analyse des Amts für Gemeinden des Staates Freiburg bestätigt. Die kons- tituierende Versammlung schlägt vor, die Liegenschaftssteuer der neuen Gemeinde auf 2,5‰ festzusetzen. Wird die Gemeinde aus finanzieller Sicht gesund sein? Ja. Die fusionierte Gemeinde wird von einer soliden finanziellen Gesundheit profitieren, mit Gesamteinnahmen von mehr als 400 Millionen Franken, einem Cashflow von fast 50 Millionen Franken und einer durchschnittlichen Investitionskapazität von 350 Millionen Franken über fünf Jahre. Die konstituierende Versammlung sieht In- vestitionen von 70 Millionen Franken pro Jahr vor. Die betroffenen Gemeinden haben in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 57 Millionen Franken pro Jahr investiert. Wurden die verschiedenen Gebühren bereits festgelegt? Die konstituierende Versammlung hat eine fundierte Analyse der von den Gemeinden Grossfreiburgs erhobenen Gebühren und Steuern vorgenommen. Sie schlägt zwei Prinzipien vor: Gebühren und Steuern, die nicht von allen Gemeinden erhoben werden, können abgeschafft werden (Feuerwehrpflichtersatzabgabe, Steuern auf Vorstellungen); übrige Gebühren werden harmonisiert. Im Bereich Wasser müssen verschiedene Gemeinden ihre Praxis an die geltenden Vor- schriften anpassen, um eine langfristige Finanzierung der Anlagen zur Trinkwasser- versorgung und der Kläranlagen zu gewährleisten. Es ist ein Anstieg der Gebühren zu erwarten, der jedoch nicht auf die Fusion Grossfreiburgs zurückzuführen ist. Beteiligt sich der Staat finanziell an der Fusion Grossfreiburgs? Ja. Die Fusion Grossfreiburgs wird von der ordentlichen kantonalen Hilfe für Gemein- dezusammenschlüsse profitieren. Das sind etwas mehr als 21 Millionen Franken für das aktuelle Fusionsgebiet. Zudem sprachen sich der Staatsrat und der Grosse Rat für eine zusätzliche Unterstützung zur Schaffung von Infrastrukturen von kantonaler Bedeutung in Grossfreiburg aus, insbesondere im Bereich der Mobilität. Die Höhe dieser zusätzlichen Unterstützung wird noch festgelegt. Der Kanton unterstützt auch die konstituierende Versammlung Grossfreiburgs, insbesondere durch die Finanzierung der Hälfte ihres Betriebsbudgets.
8 GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 E. POLITISCHE BEHÖRDEN Wie können wir sicherstellen, dass die Eigenheiten der alten Gemeinden in der neuen Gemeinde erhalten bleiben? Die konstituierende Versammlung schlägt eine Übergangsregelung von fünf Jahren (mindestens eine ganze Legislaturperiode) ab dem Inkrafttreten der Fusion vor. Diese Regelung gewährleistet eine Vertretung der ehemaligen Gemeinden im Ge- meinderat und im Generalrat. Nach Ablauf der Übergangszeit ist es Sache der zuständigen Behörden, diese Gegebenheiten beizubehalten oder zu ändern. Welche Vorschläge gibt es für den Gemeinderat? Die konstituierende Versammlung schlägt einen Gemeinderat mit sieben hauptamt- lichen Mitgliedern vor, die nach dem Majorzsystem gewählt werden, es sei denn, eine Wahl nach dem Verhältniswahlrecht wird beantragt. Die fusionierte Gemeinde bildet für deren Wahl während der Übergangsphase fünf Wahlkreise, nach der fol- genden Aufschlüsselung: Freiburg : 3 Sitze Villars-sur-Glâne: 1 Sitz Marly: 1 Sitz der Norden (Belfaux, Givisiez und Granges-Paccot): 1 Sitz der Westen (Avry, Corminbœuf und Matran): 1 Sitz Diese Bestimmung gewährleistet eine gerechte Vertretung der ehemaligen Ge- meinden in der Exekutive. Was wird hinsichtlich des Generalrats vorgeschlagen? Die konstituierende Versammlung schlägt einen Generalrat mit 80 Milizmitgliedern vor, die nach dem Proporzsystem gewählt werden. Während der Übergangszeit bildet jede ehemalige Gemeinde einen Wahlkreis für diese Wahl. Jedem Wahlkreis wird ein Sitz pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern zugewiesen. Keine Gemeinde kann mehr als 39 Sitze haben – so erlangt keine Gemeinde mehr als die Hälfte der Sitze. Wie lässt sich eine Distanzierung der Behörden von der Bevölkerung vermeiden? Die konstituierende Versammlung schlägt die Gründung von privatrechtlichen Ver- einigungen vor, die als «Quartiervereine» oder «Ortsvereine» bezeichnet werden. Einerseits wird ihre Aufgabe die Wahrung der Interessen der lokalen Bevölkerung sein. Sie werden systematisch zu Themen, die sie betreffen, konsultiert und können den Behörden Vorschläge übermitteln. Andererseits haben sie die Aufgabe, die Lebensqualität und den sozialen Zusammenhalt durch konkrete Projekte weiterzu- entwickeln. Für jeden Verein wird im Gemeindebudget eine Grundfinanzierung vorgesehen. Die von den Vereinen entwickelten Projekte können ausserdem von bestimmten Beträgen des Budgets profitieren.
GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 9 F. UNTERHALT, TECHNIK UND POLIZEI Werden Dienstleistungen, wie etwa das Strasseninspektorat oder die Entsor- gungsstellen, zentralisiert? Nein. Die konstituierende Versammlung legte folgenden Grundsatz fest: Die Direktio- nen werden zusammengelegt, aber die operative Umsetzung erfolgt dezentral. So wird das Strasseninspektorat dauernd im ganzen Gebiet präsent sein und die Entsorgungs- stellen bleiben bestehen. Die Energie- und Wasserbewirtschaftung wird vereinheitlicht. Werden die Dienstleistungen der verschiedenen lokalen Polizeikorps beibehalten? Ja. Sie werden von einer einzigen Gemeindepolizei übernommen. G. ENTWICKLUNG Ermöglicht die Fusion eine bessere Steuerung der Entwicklung von Grossfreiburg? Ja, die Fusion ermöglicht es, Grossfreiburg weiterzuentwickeln und der Gemeinde einen neuen, nachhaltigeren Kurs zu geben. Sie ermöglicht eine kohärentere Raum- planungspolitik unter Achtung der Lebensqualität der Bevölkerung und den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Einzugsgebiets würden von den bewährten Praktiken der existierenden Gemeinden profitieren. Die Fusion Grossfreiburgs ermöglicht die Finanzierung von Investitionen, die für den Übergang zu einer nachhaltigen Gemeinde notwendig sind. H. WIRTSCHAFT UND ARBEITSMARKT Gibt es Pläne für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen? Ja. Die konstituierende Versammlung forderte den Kanton auf, eine Fläche von 10 Hektaren des Gebiets Bertigny für die Ansiedelung von Unternehmen bereitzu- stellen, die Arbeitsplätze mit Mehrwert schaffen. Die Entwicklung der Mobilität (siehe unten) soll auch die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern (Erreichbarkeit für Kunden, Mitarbeiter oder Lieferungen). I. ÖFFENTLICHER VERKEHR Gibt es Pläne für die Verbesserung der Mobilität? Ja. Die konstituierende Versammlung schlägt eine Offensive zugunsten der Mobili- tät vor. Sie zielt darauf ab, der Bevölkerung attraktive Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich haben sich der Staatsrat und der Grosse Rat für eine zusätzliche Finanzhilfe zur Unter- stützung dieser Ausgaben ausgesprochen. Ist etwas hinsichtlich der Tarife in Planung? Ja. Die konstituierende Versammlung schlägt vor, den Jungen und den Seniorinnen und Senioren die öffentlichen Verkehrsmittel zu offerieren. Eine Änderung des Finan- zierungssystems für den öffentlichen Verkehr soll dazu beitragen, die Kosten dieser Massnahme zu begrenzen. Darüber hinaus sieht der Vorschlag eine Tarifsenkung sowie eine einzige Tarifzone vor.
10 GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 J. SCHULEN UND ZUSAMMENLEBEN DER GENERATIONEN Werden die Schulen zentralisiert? Nein. Alle Schulen, die derzeit bestehen, bleiben erhalten und so nahe wie möglich an den Bedürfnissen der Familien ausgerichtet. Dies gilt auch für ausserschulische Betreuungseinrichtungen und Kinderkrippen, die der gesamten Bevölkerung des Gebiets zugänglich sein werden. Wird es zweisprachige Klassen geben? Ja, längerfristig. Schon heute bietet die Stadt Freiburg französischsprachige, deutsch- sprachige und zweisprachig Schulklassen (in Form von Pilotprojekten) an. Die konstituierende Versammlung schlägt vor, dieses Angebot für alle Familien des Einzugsgebiets auszuweiten. Dieses Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Staat Freiburg entwickelt. Es besteht keinerlei Verpflichtung für die Schülerinnen und Schüler, die Schule in einer zweisprachigen Klasse zu absolvieren. Die Gemeinde gewährleistet die Wahlfreiheit, sie kann aber Bedingungen für den Zugang zu den verschiedenen Schulgängen festlegen, zum Beispiel die Sprache, die in der Familie gesprochen wird. Gibt es Pläne, den Dialog zwischen den Generationen zu pflegen? Ja, die konstituierende Versammlung schlägt die Schaffung von Quartierzentren vor, die als Treffpunkte und Informationsstellen für alle Generationen dienen sollen. Es könnten verschiedene Aktivitäten eingerichtet werden, die das Zusammenleben fördern. Diese Zentren werden der Bevölkerung, den Vereinen, den örtlichen Gesell- schaften und Gruppierungen zur Verfügung stehen. K. LOKALES LEBEN, SPORT UND KULTUR Werden die lokalen, die Sport- und Kulturvereine erhalten bleiben? Ja. Die Dienstleistungen für die Bevölkerung bleiben weiterhin so nah wie möglich an deren Bedürfnissen bestehen. Schulen, Bibliotheken, Sozial- und Beistands- dienste, lokale Gesellschaften, Sportvereine sowie kulturelle und soziokulturelle Räume bleiben erhalten. Ebenso wird das bestehende kulturelle und sportliche Angebot wie auch jenes für den sozialen Zusammenhalt in den Gemeinden bei- behalten und, nach Möglichkeit, durch die Entwicklung einer umfassenderen insti- tutionellen Politik gestärkt. Werden die Subventionen für lokale, sportliche und kulturelle Vereine abgeschafft? Nein. Die konstituierende Versammlung hat in ihrer Finanzanalyse und im Budget- voranschlag alle Subventionen, die die Gemeinden Grossfreiburgs derzeit an lokale, sportliche und kulturelle Vereine vergeben, vollumfänglich beibehalten. Sie schlägt vor, das für Kultur vorgesehene Budget von aktuell gut 7 Millionen Franken pro Jahr auf 10,5 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen.
GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 11 4. VOR- UND NACHTEILE DER FUSION GROSSFREIBURGS Die Fusion der Gemeinden wird in politischer, finanzieller, institutioneller und sozialer Hinsicht grundlegende Auswirkungen haben. Die konstituierende Versammlung hat eine Einschätzung der wichtigsten Vor- und Nachteile vorgenommen. POLITIK + Vorteile Die fusionierte Gemeinde Freiburg wird mit über 74 000 Einwohnerinnen und Ein- wohnern die drittgrösste Gemeinde der Westschweiz und nach Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern und St. Gallen die neuntgrösste Gemeinde der Schweiz sein. Ihre Schlagkraft in den Diskussionen zur Entwicklung von Projekten mit dem Bund und dem Kanton wird verstärkt. - Nachteile Bei den kleinen Gemeinden besteht die Angst, von den grossen Gemeinden über- nommen zu werden und weniger gut vertreten zu sein. Die Bestimmungen für die Übergangszeit stellen sicher, dass die ehemaligen Gemeinden in der neuen Ge- meinde gerecht vertreten sind, insbesondere indem keine ehemalige Gemeinde die Mehrheit in der Exekutive oder in der kommunalen Legislative haben wird. FINANZEN + Vorteile Zwei Studien zeigen, dass die Fusion Grossfreiburgs realistisch und attraktiv ist. Der Steuersatz zwischen 72% und 75% ermöglicht es, alle bereits geplanten Ausgaben sowie neue Dienstleistungen und Infrastrukturen zu finanzieren. Der Cashflow aus dem operativen Geschäft wird es erlauben, jährlich 70 Millionen Franken für Inves- titionen aufzuwenden. Zusammen haben die neun Gemeinden in den letzten fünf Jahren insgesamt 57 Millionen Franken pro Jahr investiert. Die grundsätzliche Zu- stimmung des Staatsrats und des Grossen Rats zu einer zusätzlichen Unterstützung ermöglicht die Finanzierung einer wichtigen öffentlichen Verkehrsinfrastruktur für die Bevölkerung des gesamten Kantons Freiburg. - Nachteile Für die Gemeinden Givisiez, Granges-Paccot, Matran und Villars-sur-Glâne bedeutet der Satz zwischen 72% und 75% eine Erhöhung gegenüber ihrer aktuellen Situation (2021). Gemäss der Planung der konstituierenden Versammlung wird jedoch erwartet, dass der Steuersatz der Gemeinde Villars-sur-Glâne bis 2025 über diese Spanne steigen wird. Diese Gemeinden haben ausserdem noch immer ein finanzielles Inte- resse an der Fusion: Dank der Fusion werden sie weniger von der Unternehmens- besteuerung abhängig sein. Sie werden weniger anfällig sein für Steuererhöhungen infolge von Veränderungen ihrer Situation (Weggang wichtiger Steuerzahler) oder der Gesetzgebung (Reform der Unternehmenssteuer). Sie werden künftig auch von einer starken Investitionskapazität für Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Sport und Mobilität profitieren.
12 GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 INSTITUTIONEN + Vorteile Die Gemeinden Grossfreiburgs stehen vor Herausforderungen, die ihre Grenzen überschreiten. Allein können sie so schwere und komplexe Aufgaben wie Raum- planung, Mobilität, Wirtschaftsförderung oder Wasser- und Energiebewirtschaf- tung nicht bewältigen. Viele dieser Aufgaben liegen heute ausserhalb der direkten Zuständigkeit der Gemeindeversammlungen und Generalräte. Die Entscheidungen werden im Rahmen interkommunaler Strukturen getroffen, die gebundene Ausgaben verursachen und eine mittlere Befugnisebene zwischen Gemeinde und Kanton darstellen. Die Fusion vereinfacht diese Zusammenarbeit und stärkt die demokratische Kontrolle. - Nachteile Die Bevölkerung könnte befürchten, dass mit der Fusion die Nähe zu den politi- schen Behörden verloren geht und sie weniger Einfluss auf deren Entscheidungen hat, zum Beispiel bei der Raumplanung. Die Schaffung von Orts- oder Quartier- vereinen nach dem Vorbild der Fusion von Bellinzona (TI) soll diesem Problem vorbeugen. Sie sind von den politischen Behörden anerkannt und gewährleisten, dass die Interessen der Bevölkerung, der Ortschaften und der Quartiere weiter- hin vertreten sind. Diese Vereine werden finanziell und materiell von der Gemeinde unterstützt. Die konstituierende Versammlung bittet den Kanton zudem, den Generalräten mehr Kompetenzen einzuräumen, insbesondere im Bereich der Raumplanung. SOZIALES + Vorteile Die Fusion Grossfreiburgs ist ein Gemeinschaftsprojekt, das die vorhandenen Kräfte bündelt. Das Konzept sieht vor, dass die Dienstleistungen so nah wie möglich an den Bedürfnissen der Bevölkerung bleiben. Die Schulen, Kinder- tagesstätten, Bibliotheken, Gemeindeschalter, Sportanlagen und Kulturräume werden beibehalten. Mit der Fusion wird die Bevölkerung von Grossfreiburg tatsächlich von einem breiteren Angebot profitieren können, da sie alle diese Dienstleistungen im gesamten Gebiet in Anspruch nehmen kann. - Nachteile Es besteht die Befürchtung, dass die Fusion Grossfreiburgs de facto zu einem Zusammenschluss der lokalen Gesellschaften führen wird. Die politische Fusion einer Gemeinde führt jedoch nicht zu einem Zusammenschluss der lokalen Gesellschaften, die ihre eigene rechtliche Existenz behalten, wie die zahlreichen Beispiele von Fusionen im Kanton Freiburg zeigen. Die lokalen Gesellschaften werden beibehalten sowie auch deren Subventionen. Allerdings werden sie im gesamten Gebiet von den gleichen Regeln und den gleichen Fördermöglich- keiten profitieren.
GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 13 5. ARGUMENTE DER GEGNERINNEN UND GEGNER 1. Der Verein «NON à la fusion du Grand Fribourg» lehnt das Projekt in der vorliegenden Form ab. Wir befürworten die Entwicklung der Gemeindestrukturen unter Berücksichtigung ihrer Vielfalt und des lokalen Föderalismus. Dieser Fusionsprozess zielt aber darauf ab, eine bestehende Gemeinde zu vergrössern, indem sie ihre Methoden und ihr Wertesystem den anderen aufzwingt. Er neigt dazu, die Macht zu zentra- lisieren, was der Vertretung aller Bürger im Fusionsgebiet schadet. Er führt zu einer überbesetzten Verwaltung (Übernahme aller Angestellten der Gemeinden und 170 zusätzliche Mitarbeitende), vervielfacht die Dienstleistungen, schafft schwerfällige, kostspielige und wirkungslose (Quartierzentren) Alibi-Zwischen- strukturen und stösst die sprachlichen Gebietsstrukturen um. Zu den Finanzen: Die festgelegte Steuerspanne basiert auf gewagten Elementen. So wird der Steuersatz auf der Grundlage von bereinigten Gemeindeabschlüssen berechnet, wobei bestimmte Elemente gestrichen werden und eine galoppierende Demografie erwartet wird (+6 000 Einwohner bis 2025), die im Widerspruch zur Bevölkerungsentwicklung der letzten fünf Jahre steht (+1 200 Einwohner). Zudem wird eine Senkung der Steuern vorgesehen, bei neuen Ausgaben, was die jährlichen Kosten exponentiell ansteigen lässt (+18 Mio.); ebenso Skaleneffekte, obwohl bekannt ist, dass es sie nicht geben wird. Das Projekt ist an einem Punkt, an dem es kein Zurück mehr gibt. Bei einer Fort- setzung der Diskussionen wird es nicht mehr möglich sein, dieses grundsätzlich in Frage zu stellen und strittige Punkte bis zur Schlussabstimmung zu vertiefen oder zu ändern. Die Befragung ist irreführend: Sie gibt vor, dass die Fortsetzung der Gespräche eine Anpassung des Projekts und die Wiederherstellung eines gewissen Gleichgewichts zwischen den Gemeinden bedeutet. Das ist nicht wahr. Der Entwurf, wie er von der Versammlung am 23. Juni angenommen wurde, wird im Detail verfeinert, ohne grundsätzliche Änderungen. Deshalb denken wir, dass die Diskussionen in ihrer jetzigen Form gestoppt werden und auf einer solideren und demokratischeren Basis neu beginnen sollten. Wir empfehlen daher, bei der Frage der Fortsetzung des aktuellen Projekts mit NEIN zu stimmen.
14 GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 2. Die Communauté Romande du Pays de Fribourg lehnt das Projekt in der vorliegenden Form ab. Die konstituierende Versammlung behält Französisch zu Recht als einzige Amts- sprache der neuen Gemeinde bei. Doch sie will den Gebrauch des Deutschen in offiziellen Gremien – dem Gemeinderat, dem Generalrat, den Kommissionen usw. – zulassen und viele Dokumente übersetzen. Damit negiert sie die sprachliche Identität der neun betroffenen Gemeinden, deren Bevölkerung zu fast 90% französischsprachig ist und die zum frankophonen Saane- bezirk gehören. Die grosse Mehrheit der Einwohner Grossfreiburgs hätte nicht mehr den gleichen Zugang zu öffentlichen Debatten und könnte bei gewissen Verwaltungs- abläufen sprachlich benachteiligt werden. Die neue Gemeinde darf in keiner Weise die derzeitigen Rechte der französischsprachigen Bevölkerung verletzen. Es geht nicht um die Verbesserung der individuellen Sprachkenntnisse, sondern darum, die Praxis der «pragmatischen Zweisprachigkeit» im öffentlichen Leben durchzusetzen. Dies ginge weiter als die Stadt Freiburg, die ihrer deutschsprachigen Minderheit gegenüber bereits sehr grosszügig ist. Das Fusionsprojekt kündigt eine offizielle Zweisprachigkeit an – sie wird nur nicht beim Namen genannt! Die Communauté Romande du Pays de Fribourg setzt sich seit 36 Jahren für den Erhalt des sprachlichen Gleichgewichts im Kanton ein, indem sie das Prinzip der Territorialität der Sprachen und der autochthonen sprachlichen Minderheiten res- pektiert. Bereits mehrmals rettete sie bei drohender Destabilisierung den Sprach- frieden. Heute sagt sie den Bürgern Grossfreiburgs, dass der sprachliche Aspekt des Fusionsprojekts inakzeptabel ist.
GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 15 6. A RGUMENTE DER BEFÜRWORTERINNEN UND BEFÜWORTER Der Verein Fusion 21 begrüsst das vorliegende Projekt. Nehmen wir unsere Stadt gemeinsam in die Hand! Der Verein Fusion 21 setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die sich seit vielen Jahren persönlich für dieses Projekt engagieren. Sie sind über- zeugt, dass dieses Projekt für die Entwicklung unserer Region und des Kantons unerlässlich ist. Es handelt sich um das Vorzeigeprojekt dieses Jahrzehnts. Der Staatsrat setzte sich noch nie so sehr für einen Fusionsprozess ein. Er weiss, dass diese neun Gemeinden zusammen als Motor des Kantons funktionieren werden, dessen Kraft Jo Siffert gefallen hätte! Das Fusionsprojekt erfordert von uns, dass wir jede dieser Gemeinden anders betrachten, damit eine neue Stadt entstehen kann, die im Dienst von uns allen steht. Was können wir von dieser erneuerten Stadt erwarten? Durch die Bündelung der Kräfte der neun Gemeinden wird die neue Gemeinde über ein operatives Budget von über 400 Millionen und eine jährliche Investitions- kapazität von 70 Millionen Franken verfügen. Sie besitzt also genügend finan- zielle Mittel und eine ausreichend grosse Bevölkerungszahl, um grosse Projekte zu realisieren. Sie wird auch in der Lage sein, allen Bewohnerinnen und Bewoh- nern des Gebietes die gleichen hochwertigen Dienstleistungen anzubieten: Kindertagesstätten, ausserschulische Betreuung, Bibliotheken, öffentliche Verkehrsmittel, Schulbildung in beiden Sprachen. Der Steuersatz wird auf 72% bis 75% der kantonalen Grundsteuer festgelegt, was für fünf Gemeinden niedriger ist als der aktuelle Satz. Zum Nutzen aller Gemeinden wird die neue Gemeinde weniger abhängig von den Steuerein- nahmen grosser Unternehmen sein, deren Erträge rasch schwanken können. Jede Bürgerin und jeder Bürger möchte, dass seine Gemeinde weiterlebt und nicht auf eine Randzone des Stadtzentrums reduziert wird. Dieses legitime Bedürfnis wurde von der konstituierenden Versammlung der Fusion gehört. Sie schlägt mehrere Lösungen vor: Die Verwaltung wird nicht zentralisiert, statt- dessen werden die physischen Schalter in den ehemaligen Gemeinden beibe- halten. Um das gesellschaftliche Leben zu gewährleisten, werden die Ortsver- eine weiter bestehen und Quartiervereine gegründet. Sie werden von der Gemeinde finanziell unterstützt und bei allen lokalen Belangen angehört. Eine Delegierten- stelle für die Quartiervereine wird einen bevorzugten Zugang zur Verwaltung sicherstellen.
16 GROSSFREIBURG KONSULTATIVABSTIMMUNG VOM 26. SEPTEMBER 2021 Mit einem Einzugsgebiet von 75 000 Einwohnerinnen und Einwohnern entwickelt sich Freiburg zu einem attraktiven Standort für Unternehmen, die ihre Aktivitäten aus- bauen wollen. Diese wissen, dass sie auf eine professionelle und reaktive Verwaltung zählen können. Jede Unternehmensleitung wünscht sich eine zentrale Anlaufstelle für alle administrativen Vorgänge. So entsteht ein echtes Vertrauensverhältnis, das eine schnelle Entscheidungsfindung ermöglicht. Die neue Gemeinde wird eine Fläche von 54km2 haben. Es ist offensichtlich, dass die Raumplanung koordinierter und logischer ablaufen kann, wenn ein einziger Gemein- derat mit einer professionellen Verwaltung im Rücken über die Entwicklung des gesamten Gebiets anstatt nur eines kleinen Teils davon entscheidet. Derzeit werden pragmatische Lösungen gebremst, weil sie die Zustimmung der Nachbargemeinde erfordern. Aber was stört mich an meinen Nachbarinnen und Nachbarn? Wir, die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden, führen alle unsere Aktivitäten ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen aus – sei es, wenn wir in Freiburg oder in einem Shoppingcenter einkaufen, in einem Restaurant essen oder auf einer Terrasse etwas trinken. An all diesen Orten begegnen wir uns jeden Tag. Es wäre schwer zu erraten, in welcher Gemeinde ein Gast in einem Restaurant oder eine Zuschauerin in einem Konzertsaal wohnen! Wir haben die gleiche Geschichte und die gleiche Gegenwart. Gemeinsam können wir unsere Zukunft besser gestalten. Warum sollte ich meine Zukunft nicht mit meinen Nachbarinnen und Nachbarn teilen wollen?
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