Gemeindeabstimmung vom 23. September 2018 - Politische Gemeinde Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Kredites von CHF 200'000 zur Umsetzung ...
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Gemeindeabstimmung vom 23. September 2018 Politische Gemeinde Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Kredites von CHF 200‘000 zur Umsetzung des Masterplans Energie 2019 - 2023
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Kredites von CHF 200‘000 zur Umsetzung des Masterplans Energie 2019 - 2023 Antrag an die Stimmberechtigten Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger Gemäss Beschluss des Gemeinderates Rüti vom 8. Mai 2018 wird die Annahme der Vorlage beantragt. Die Erläuterungen zu dieser Vorlage finden Sie in der vorliegenden Abstimmungsweisung. Wir laden Sie ein, den Antrag zu prüfen und an der Abstimmung teilzunehmen indem Sie Ihre Stimme über Annahme oder Ablehnung auf dem Stimmzettel mit JA oder NEIN abge- ben. Gemeinderat Rüti Peter Luginbühl Thomas Ziltener Gemeindepräsident Gemeindeschreiber Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage geprüft und empfiehlt mit Beschluss vom 19. Juni 2018 den Stimmberechtigten, die Vorlage an der Urnenabstimmung abzu- lehnen. Rechnungsprüfungskommission Rüti Jens Hennig Philipp Hauri Präsident Aktuar Aktenauflage Die Akten zu diesem Geschäft können bis Freitag, 21. September 2018, während der Öff- nungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Gemeinderatskanzlei (Gemeindehaus, 3. Stock, Büro 305) eingesehen werden.
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Die Vorlage in Kürze Seit über 10 Jahren verfolgt Rüti eine nachhaltige und zielgerichtete Energiepolitik mit ent- sprechenden Umsetzungsmassnahmen. Die Stimmberechtigten haben diese mit ihrer Zu- stimmung zur Solarenergie- und Klima-Initiative der GLP mit einem Rahmenkredit von CHF 1.5 Mio. für die Jahre 2014 bis 2018 am 9. Juni 2013 bekräftigt. Als Energiestadt Gold hat Rüti dank seiner erfolgreichen Energiepolitik Vieles erreicht. Mit dem Masterplan Energie 2019-2023 soll die langjährige, zukunftsorientierte Arbeit fortgesetzt werden. Dazu werden wie schon in den vergangenen Jahren finanzielle Mittel benötigt. Dem Gemeinderat ist die angespannte Finanzlage bewusst. Deshalb ist der Kredit von maximal CHF 200‘000.00 pro Jahr, über den in dieser Vorlage abgestimmt wird, gegenüber dem bis- herigen Rahmenkredit deutlich reduziert und zeitlich befristet. Mit diesen Mitteln können die insgesamt vier vorgesehenen Teilpakete realisiert werden. Das wichtigste erste Paket um- fasst ein überarbeitetes Förderprogramm für die Öffentlichkeit als nahtloser Anschluss an das Förderprogramm der Solarenergie- und Klimainitiative im Umfang von CHF 100‘000.00 pro Jahr. Die Pakete zwei bis vier mit weiteren CHF 100‘000.00 pro Jahr werden zur Finan- zierung der externen Energiefachstelle, einem Ökostromanteil von 50% und einem Bio- gasanteil von 20% in den Gemeindeliegenschaften sowie den Labelkosten verwendet. Die Umsetzung des Masterplans Energie erfolgt mit einem Aktivitätenprogramm als Arbeitsin- strument, welches laufend nachgeführt wird. Dafür verantwortlich ist die Arbeitsgruppe Ener- giestadt als bereits etabliertes Gremium aus Politik und Verwaltung. Die RPK hält es aus finanzpolitischen Überlegungen für angezeigt, mit kürzeren Intervallen zu arbeiten, um der Gemeinde eine maximale finanzielle Flexibilität zu erhalten. Der Ge- meinderat ist jedoch der Ansicht, dass für eine glaubwürdige Energiepolitik ein stabiles Fun- dament notwendig ist, um die nötige Planungssicherheit zu erhalten und den Rütner Stimm- stimmberechtigten die langfristige Strategie verbindlich aufzuzeigen. Die RPK hatte bereits früher gewünscht, dem Stimmvolk die Aktivitäten im Energiebereich gebündelt und transpa- rent vorzulegen. Mit dem Masterplan Energie 2019-2023 erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nun die Gelegenheit für eine Gesamtbeurteilung. Abstimmungsempfehlung Gemeinderat: Zustimmung Rechnungsprüfungskommission: Ablehnung
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Die Vorlage im Detail Ausgangslage Bei der Überprüfung der bisherigen Energiepolitik kam der Gemeinderat 2016 zum Schluss, eine schlanke Übergangslösung für die Jahre 2017 und 2018 zu erarbeiten um 2018 dem Rütner Stimmvolk einen fundierten, ausgearbeiteten Masterplan für die Jahre 2019 bis 2023 zur Abstimmung vorzulegen. Ziel war es zudem, die Energiepolitik auf die neue Legislaturpe- riode abzustimmen. Zudem läuft Ende 2018 der Rahmenkredit der Solarenergie- und Klima- initiative von 2013 aus. Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 stimmte dieser Lösung mit einem Kredit von CHF 150‘000.00 für die Jahre 2017 und 2018 zu. Es geht nun darum, den Stimmberechtigten die Energiepolitik von Rüti in einer Gesamtüber- sicht vorzulegen und aufzuzeigen, mit welchen Kosten für die Umsetzungsmassnahmen in den nächsten fünf Jahren zu rechnen ist.
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Die Energiewende als Herausforderung Klimaerwärmung, CO2-Ausstoss, Atomausstieg, Energiewende – diesen Schlagwörtern be- gegnen wir täglich. Die Klimaerwärmung stellt uns vor grosse ökologische, gesellschaftliche und gesundheitliche Probleme. Das Ziel der Energiewende ist es, diese Probleme zu mini- mieren. Dazu muss der weltweite Verbrauch von fossilen Energien drastisch abnehmen und erneuerbare Energieträger wie Sonne, Wasser, Wind, Biomasse oder Geothermie müssen ausgebaut und gefördert werden. Zudem ist es zentral, alle eingesetzten Energieträger so sparsam wie möglich zu verwenden, das heisst, die Energieeffizienz zu steigern. Die Ener- giewende zu schaffen, gilt als die zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Infoblock 1: Die Klimaerwärmung als Folge des hohen CO2-Ausstosses In den letzten 130 Jahren nahm die Temperatur auf der Erde um durchschnittlich 0,85°C zu. Von den zehn wärmsten je gemessenen Jahren lagen acht im letzten Jahrzehnt. In der Schweiz ist eine überdurchschnittliche Erwärmung zu beobachten. So stieg die Durch- schnittstemperatur in unserem Land seit 1864 sogar um 1,8°C an. Der Winter 2015/2016 war der wärmste Winter seit Messbeginn. Der Temperaturanstieg ist unter anderem eine Folge der stetig steigenden Kohlendioxid-Konzentration (CO2) in der Atmosphäre und des damit ausgelösten Treibhauseffekts. Das CO2 entsteht bei der Verbrennung der fossilen Energie- träger wie Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas oder Kohle. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es un- erlässlich, den Anstieg der globalen Temperatur auf 2°C zu begrenzen, um die Auswirkun- gen des Klimawandels auf ein noch zu bewältigendes Ausmass zu limitieren. Anlässlich der Klimakonferenz von Paris haben am 12. Dezember 2015 195 Länder ein Nachfolgeabkom- men zum Kyoto-Protokoll unterzeichnet, das die Temperaturerwärmung der Erde auf 2°C beschränken soll. Die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis 2030 gegen- über 1990 um 50 % zu senken. Energiepolitik der Gemeinde Rüti Der Gemeinderat ist der festen Überzeugung, dass die Energiewende auch im Kleinen und bei jeder einzelnen Person beginnt. Die Erschliessung von erneuerbaren Energien stellt ge- rade auch auf lokaler Ebene eine grosse Chance dar. Seit zwölf Jahren verfolgt der Gemein- derat deshalb eine konsequente Energiepolitik, setzt konkrete Massnahmen um und moti- viert die Rütnerinnen und Rütner, bei der Energiewende mitzuziehen. 2004 wurde der erste kommunale Energieplan erarbeitet 2012 Ergänzung mit einem Energiekonzept 2014 komplette Überarbeitung der kommunalen Energieplanung mit Integration des Energiekonzeptes von 2012 2015 Genehmigung des revidierten Energieplanes durch die Baudirektion des Kan- tons Zürich Als nächsten Schritt legt der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Masterplan Energie für die Jahre 2019-2023 zur Abstimmung vor. Dieser beinhaltet die Fort- setzung und Weiterentwicklung der bisherigen Energiepolitik und zeigt die damit verbunde- nen konkreten Ziele und deren Massnahmen befristet bis 2023 auf.
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Infoblock 2: Klimapolitische Ziele auf Bundes- und Kantonsebene Am 21. Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk das revidierte Energiegesetz des Bundes angenommen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu er- höhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzie- ren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Die kantonalen energiepolitischen Ziele halten fest, dass 2050 noch maximal 2,2 t CO2 pro Person und Jahr durch das Verbrennen fossiler Energien erzeugt werden soll (Vision Ener- gie 2050 und Energieplanungsbericht 2017). Dies bedeutet ebenfalls eine massive Förde- rung der erneuerbaren Energieträger und eine deutliche Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien. Bisher Erreichtes mit der Energiepolitik Rüti seit 2003 „Energiestadt“ ist ein Programm von EnergieSchweiz unter der Leitung des Bundesamts für Energie. Das Label „Energiestadt“ ist die Auszeichnung für eine konsequente und ergebnis- orientierte Energiepolitik. Gemeinden, die das Label Energiestadt tragen, durchlaufen einen umfassenden Prozess, der sie zu einer nachhaltigen Energie-, Verkehrs- und Umweltpolitik führt. Rüti ist seit 2003 Energiestadt und seit 2015 Energiestadt Gold. Dass Rüti als Energiestadt Gold ausgezeichnet wurde, erachtet der Gemeinderat als wichti- ge Anerkennung der Umsetzung einer langjährigen, nachhaltigen Energiepolitik in Rüti und sieht sich in seiner Energiepolitik bestätigt . Die Anforderungen zum Erhalt des Energiestadt- labels dienen als Massstab und Kontrollinstrument für eine systematische, ausgewogene und zielorientierte Energiepolitik einer Gemeinde. Das Label ist ein Mittel zum Zweck und nicht ein Ziel. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, mit dem Masterplan 2019 -2023 den eingeschlagenen, nachhaltigen Weg weiter zu verfolgen und im September 2019 die Anfor- derungen für die 4. Rezertifizierung zu erfüllen. Zu den Projekten, welche im Rahmen des Energiestadtprogramms umgesetzt wurden, zäh- len folgende Beispiele: - Umsetzung der Solarenergie- und Klimainitiative (Förderprogramm für Dritte, Verbesse- rung des Strommix auf 100 % erneuerbaren Strom, diverse PV-Anlagen auf gemeindeei- genen Gebäuden) - Gemeindeliegenschaften werden nach dem Gebäudestandard 2011 gebaut und betrieben (z.B. Gebäudesanierungen gemäss Minergie-Sanierungsstandard, Wärmeerzeugung möglichst mit erneuerbaren Energien, Einrichtung mit sehr energieeffizienten Geräten) - Die Wirkung der energetischen Sanierungsmassnahmen an den Gemeindeliegenschaften kann über die neu eingeführte Energiebuchhaltung ermittelt werden - Mindestanteil Wärme aus erneuerbaren Energien bei Arealüberbauungen und Sondernut- zungen 50 % - Flächendeckende Verkehrsberuhigung (Tempo 30) - Wärmeverbund Breitenhof - Reduzierung der Strassenbeleuchtung in der Nacht - Mobiler Recyclingdienst für Seniorinnen und Senioren - 2 Elektrofahrzeuge für Dienstfahrten ab Gemeindehaus (ausserhalb der Arbeitszeiten buchbar via Mobility) - Information der Bevölkerung (Veranstaltungen, Medienberichte)
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Der Masterplan Energie Rüti 2019-2023 1. Grundlagen und Elemente des Masterplans Grundlage für die strategische Ausrichtung der Energiepolitik und die Massnahmenplanung der Gemeinde Rüti bilden die Instrumente Energiekonzept und Energieplanung. Der Masterplan Energie leitet aus dem aktuellen Instrument "Energiekonzept und Energie- planung Rüti ZH" vom 5. Februar 2015 die konkreten Ziele und Massnahmen für die Jahre 2019-2023 ab. Er ist damit die Fortsetzung und Weiterentwicklung der bisherigen Energiepo- litik. Abb. 1: Der Masterplan Energie in der Übersicht Auf der Zeitachse in der Mitte der Darstellung wird ersichtlich, dass der Masterplan die Jahre 2019 bis 2023 umfasst. Dies deshalb, weil er so einerseits optimal auf die kommende Legis- laturperiode abgestimmt ist und zum anderen, weil der Rahmenkredit der Solarenergie- und Klimainitiative Ende 2018 ausläuft. Der Zeithorizont von mindestens fünf Jahren ist ange- bracht, weil bereits 2022 eine Standortbestimmung und die Vorbereitungen für die Urnenab- stimmung der anschliessenden fünf Jahre vorgesehen sind. 2019 und 2023 sind die Rezerti- fizierungen von Energiestadt geplant. Im oberen Teil der Abbildung ist der Entscheidungsfluss vom Leitbild der Rütner Energiepoli- tik über die resultierenden Ziele und die erforderlichen Massnahmen sowie die resultieren- den jährlichen Kosten von CHF 200‘000.00 dargestellt. Auch das klimapolitische Umfeld wird dabei berücksichtigt. Im untersten Teil der Abbildung wird aufgezeigt, welche Bereiche zwar Bestandteile der Rütner Energiepolitik sind, aber nicht über den Masterplan finanziert werden.
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 In den folgenden Kapiteln werden die einzelnen Elemente des Masterplans im Detail erläu- tert. 2. Vision, Leitsätze1 2.1 Vision Die Energienutzung in der Gemeinde Rüti ist effizient, erneuerbar und lokal. Um dies zu er- reichen, betreibt die Gemeinde eine aktive und langfristige Energie- und Klimapolitik und strebt eine Zertifizierung nach Energiestadt Gold an. 2.2 Leitsätze 2.2.1 Energiepolitik und langfristige Vision Die Gemeinde Rüti betreibt eine Energiepolitik, welche vorbildliche Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbarer Energie stärkt, auf eine weit gehende Substitution von primär nicht-leitungsgebundener nicht-erneuerbarer Energie hinzielt, die Suffizienz in der Gemeinde Rüti gezielt fördert und ein regelmässiges Controlling ermöglicht. 2.2.2 Raumordnung Die Gemeinde Rüti schafft mit ihrer Raumplanung Voraussetzungen, dass energiepolitische Ziele mit hoher Priorität und innerhalb eines langfristigen Planungshorizonts erreicht werden können. Insbesondere schafft sie günstige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Ge- meindeentwicklung, verdichtetes Bauen, den Einsatz von erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz. 2.2.3 Versorgung, Entsorgung Die Gemeinde Rüti fördert die konsequente Nutzung lokaler, erneuerbarer Energie. Die Ge- meinde erarbeitet eine Strategie zur künftigen Entwicklung der Gasversorgung, unter Be- rücksichtigung der Auswirkungen der Energiewende und der betriebswirtschaftlichen Überle- gungen (Investitionsschutz Gasnetz und Abnehmer) sowie zur Steigerung des Anteils von Biogas oder der Nutzung von synthetischen Gasen (Power-to-Gas). Es werden keine neuen Gebiete mit fossilem Gas erschlossen. Im weiteren Betrieb und in der Entwicklung des Gas- netzes von Rüti sind wirtschaftliche Kriterien zu berücksichtigen. Die Gemeinde stellt die Infrastruktur zu Recycling- und Wertstoffrückgewinnungsprozessen sicher. 2.2.4 Mobilität und Verkehr Die Gemeinde Rüti setzt sich für einen starken öffentlichen Verkehr und einen bewussten Umgang mit dem Individualverkehr ein und nutzt alle Möglichkeiten, eine nachhaltige Mobili- tät sicher zu stellen. 2.2.5 Kommunale Gebäude und Anlagen Die Gemeinde Rüti verhält sich bei eigenen Projekten vorbildlich in der Umsetzung ihrer energiepolitischen Ziele und verfolgt einen langfristigen Planungshorizont. 2.2.6 Interne Prozesse, Kommunikation und Kooperation Die Gemeinde Rüti stellt die notwendigen Ressourcen zur Umsetzung der erforderlichen Massnahmen im Rahmen der Energieplanung sicher. Sie informiert die Bevölkerung regel- mässig über Aktivitäten im Energiebereich und zeigt die Entwicklung der Energieverbräuche transparent auf. Die Gemeinde Rüti sucht zur Erreichung ihrer energiepolitischen Ziele die Kooperation mit umliegenden Gemeinden, Verbänden und Organisationen, Industrie, Ge- werbe und Privaten. 1 gemäss „Energiekonzept und Energieplanung Rüti ZH" vom 5. Februar 2015
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 3. Ziele 2 Aus der Vision und den Leitsätzen abgeleitet werden nachstehend die wichtigsten Ziele auf- geführt. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass es sich um ambitiöse Ziele handelt, welche Schritt für Schritt angegangen werden müssen. Übergeordnete Reduktionsziele bis 2035: - Reduktion des Energieverbrauchs - Senkung der Treibhausgasemissionen 2009 (Basisjahr) 2035 Primärenergie [Watt/Einwohner] 4'800 3'400 Treibhausgase [t CO2equ/ Einwohner und Jahr] 6,7 3,3 Tab. 1: Übergeordnete Reduktionsziele Dazu wurden in den verschiedenen Bereichen folgende Reduktionsziele bis 2035 definiert: Raumwärme und Warmwasser (Endenergie): Reduktion um 35 % Stromverbrauch (Primärenergie): Reduktion um 20 % Fossile Treibstoffe (Endenergie): Reduktion um 44 % Diese Reduktionsziele wurden vom Ingenieurbüro Basler & Hofmann berechnet, um die übergeordneten Reduktionsziele zu erreichen. Die wichtigsten Teilziele3 sind folgende: Raumplanung, Entwicklung: Umsetzung von Projekten in Prioritätsgebieten für die Nutzung von erneuerbarer Energie (z.B. ARA/ Schulhaus Lindenberg) Umsetzung der Bedingungen zur Minimierung des Energiebedarfs (Anteil erneuerbarer Energien für Arealüberbauungen und Gestaltungsplangebiete: 50 %). Konsequente Umsetzung der Nachweispflicht des Energiebedarfs für Neubauten, Ener- giekonzept für alle Nicht-Wohngebäude Berücksichtigung energiesparender Gesichtspunkte bei Ausschreibung von Projekten Öffentliche Liegenschaften: - CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen der kommunalen Gebäude um 50 % senken (bis 2035 gegenüber 2013) - Gesamteffizienz von 50 % der Gebäudeflächen Kat. A bis C gemäss SIA 2031 - Erstellung/Sanierung gemeindeeigener Gebäude und Anlagen gemäss Gebäudestandard 2011 - Energieeffizienz: Reduktion des Stromverbrauchs um 5 % und der Wärmekennzahl um 25% gegenüber 2009 - Erhöhung des Ökostrombezugs (naturemade star oder gleichwertig) auf 50 %. - Erhöhung der PV-Produktion aus Anlagen auf öffentlichen Liegenschaften auf 0,5 GWh/a Versorgung, Entsorgung: Reduktion des gesamten Wärmeverbrauchs um 20 %/Einwohner/in Langfristiger Ersatz aller Ölheizungen Deckelung Zunahme des Stromverbrauchs auf dem ganzen Gemeindegebiet auf 10 % gegenüber 2009 2 Gemäss „Energiekonzept und Energieplanung Rüti ZH" vom 5. Februar 2015 3 Gekürzt in Anlehnung an „Energiekonzept und Energieplanung Rüti ZH" vom 5. Februar 2015, er- gänzt mit den Teilzielen aus dem Energiestadtprozess, welche der Energieplanung vorgelagert wa- ren.
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 - Erhöhung des Anteils Ökostrom (naturemade star oder gleichwertig) in der Stromabgabe auf 5 % - Erhöhung der lokalen PV-Produktion auf 1,2 GWh/a - Steigerung der Wärmeproduktion aus Erneuerbaren um 40 % und der Solarthermiepro- duktion auf 5 GWh/a Mobilität Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Fuss- und Veloverkehr Förderung von effizienten Elektro- oder Gasfahrzeugen Eigene Fahrzeuge mindestens mit Effizienzkategorie A bzw. mit Gas- oder Elektroantrieb Kommunikation, Kooperation Förderung der Anlaufstelle Energie, um insbesondere Bauherrschaften bei Sanierungs- projekten zu beraten: es werden mindestens 50 Beratungen ausgeführt. Förderung der Produktion und des Vertriebs erneuerbarer Energien unter Wahrnehmung der Vorbildfunktion, Einflussnahme durch entsprechende Anreize und Informationen Transparente Kommunikation über die Entwicklung der Energieverbräuche und die Treib- hausgasemissionen Kooperation mit Nachbargemeinden und Bauherren in der Projektentwicklung Zur Erreichung dieser Ziele werden entsprechende Massnahmen definiert und umgesetzt. 4. Massnahmen 4.1 Aktivitätenprogramm mit Förderprogramm Das Aktivitätenprogramm inkl. Förderprogramm für die nächsten Jahre wurde durch die Ar- beitsgruppe Energiestadt mit Vertretungen aus dem Gemeinderat, den Gemeindewerken, der Gemeindeverwaltung und von Energiefachleuten erarbeitet. Das Aktivitätenprogramm ist ein Arbeitsinstrument, welches laufend nachgeführt und wenn nötig an die aktuelle Situation angepasst werden kann. Es definiert Massnahmen im Bereich der sechs Tätigkeitsfelder Entwicklung und Raumordnung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Ent- sorgung, Mobilität, interne Organisation, Kommunikation und Kooperation. An der Massnah- menumsetzung sind die Gemeindewerke, die Schule Rüti und verschiedene Verwaltungsab- teilungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich beteiligt. Die Umsetzung und die Zieler- reichung der Massnahmen werden anhand von sogenannten Indikatoren (Messgrössen) verfolgt. Schwergewichtig beinhalten die Massnahmen: Massnahmen und Unterstützung zur Förderung der Energieeffizienz und zum Energiespa- ren in Privathaushalten und beim Gewerbe Massnahmen zur Steigerung von Produktion und Nutzung von erneuerbaren Energien, unter anderem durch Förderung Machbarkeitsstudien für Wärmeverbünde Betriebsoptimierungen bei den Gemeindeliegenschaften Weiterführung des Gebäudesanierungskonzepts für Gemeindeliegenschaften Weiterführung der externen Energiefachstelle zur Bearbeitung von Energiefragen aller Art Weiterführung und Umsetzung des Energiemonitoringsystems Massnahmen im Bereich der Mobilität, unter anderem durch Förderanreize Laufende Umsetzung des Kommunikationskonzepts Controlling und Reporting
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 4.2 Details zum Förderprogramm Das neue Förderprogramm für Private und Unternehmen ist eines der wichtigsten Elemente des Aktivitätenprogramms. Es schliesst nahtlos an das Förderprogramm aus der Solarener- gie- und Klimainitiative der GLP Rüti an, welches Ende 2018 ausläuft. Gefördert werden der- zeit insbesondere Energieberatungen, thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen. Das neue Förderprogramm wurde von der Energiefachstelle unter Berücksichtigung der ak- tuellen kantonalen Fördertatbestände erarbeitet und liegt in einem ersten Entwurf vor. Als Grundsatz wird vorgeschlagen, dass das kommunale Förderprogramm von Rüti den Ein- satz von erneuerbaren Energieträgern weiterhin fördern soll, mit einem verstärkten Fokus auf den Ersatz von fossilen Energieträgern. Dem Ausfall der kantonalen Förderung ist dabei dort Rechnung zu tragen, wo eine gewisse Nachfrage bestanden hat. Auf eine zusätzliche Förde- rung der Gebäudehülle wird verzichtet, weil die Umsetzung für ein kommunales Förderpro- gramm relativ komplex ist und das Förderbudget zu stark belasten könnte. Als Grundlage für eine erweiterte Förderung kann das Harmonisierte Fördermodell der Kan- tone (HFM) 2015 beigezogen werden. Der Fokus muss auf einer möglichst einfachen Ab- wicklung liegen. Dabei entfällt leider weitgehend die Anlehnung an das kantonale Förderpro- gramm. Mögliche Änderungen der Fördergegenstände seitens des Kantons bis 2019 müs- sen im Auge behalten werden, welche in der finalen Fassung einfliessen können. Das För- derreglement wird nach Annahme dieser Vorlage zum Masterplan Energie vom Gemeinderat per 1. Januar 2019 verabschiedet. 5. Kosten des Masterplans Die Kosten zur Umsetzung des vorliegenden Masterplans betragen über den Zeitraum von fünf Jahren gesamthaft 1 Mio. CHF. Es ergeben sich somit jährlich wiederkehrende Kosten von maximal CHF 200‘000.00. Sie wurden in vier Einzelpakete aufgeteilt und beruhen auf Erfahrungswerten, Schätzungen und Berechnungen der Arbeitsgruppe Energiestadt. Ob die Jahresbudgets ausgeschöpft werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, da unter anderem die Nachfrage nach Fördermassnahmen massgeblich ist. In folgender Tabelle sind die vier Massnahmenpakete des Masterplans ersichtlich.
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Finanzierungspakete Inhalte Kosten in CHF pro Jahr Paket 1 Förderprogramm gemäss Förderregle- 100‘000.00 Förderprogramm ment für Private und Unternehmen als Nachfolgeprogramm zum Rahmenkredit der Solarenergie- und Klimainitiative, welcher 2018 endet Veranstaltungen, Publikationen, Bera- tungsdienstleistungen, Mobilitätsmass- nahmen (z. B. Anreizsysteme zur Förde- rung des öffentlichen Verkehrs) Paket 2 Energiefachstelle 30‘000.00 Energiefachstelle, Label Mitgliederbeitrag Energiestadt, Label- 5‘000.00 Audits und Rezertifizierungen Administration 5‘000.00 Total 40‘000.00 Paket 3 Ökologisierung der Energieversorgung 30‘000.00 50 % Ökostrom der gemeindeeigenen Liegenschaften4 (Gemeindeliegenschaften) und der Strassenbeleuchtung mit 50 % zertifiziertem Ökostrom Naturemade Star Paket 4 Ökologisierung der Energieversorgung 30‘000.00 20 % Biogas der gemeindeeigenen Liegenschaften5 (Gemeindeliegenschaften) mit 20 % Biogas Total 200‘000.00 Tabelle 2: Finanzierungspakete des Masterplans 6. Kostenreduktion – Jahresbudgets von CHF 200‘000.00 gegenüber CHF 375‘000.00 Dem Gemeinderat ist bewusst, dass sich Rüti – wie viele andere Gemeinden auch – zurzeit in einer angespannten Finanzlage befindet. Er hat daher die beantragten Jahresbudgets für 2019 bis 2023 gegenüber den Budgetwerten der Jahre 2017 und 2018 von CHF 375‘000.00 deutlich reduziert (s. Abb. 3). Nichtsdestotrotz ist es ein wichtiges Anliegen, ein Mindestmass an finanziellen Aufwendungen für die Sicherung einer nachhaltigen Zukunft unseres Dorfes und als Beitrag gegen den Klimawandel sicher zu stellen. Der Einsatz der finanziellen Mittel lohnt sich insbesondere auch deshalb, weil Klimaschäden, welche heute durch Massnahmen vermieden werden, später nicht mit deutlich höheren finanziellen Mitteln repariert oder ein- gedämmt werden müssen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dem reduzierten Betrag von CHF 200‘000.00 eine wirkungsvolle Energiepolitik verfolgt werden kann. 7. Nicht über den Masterplan finanzierte Teilbereiche Nicht im Kreditrahmen des Masterplans enthalten sind weitergehende Umsetzungsmass- nahmen mit einem Anteil für energiepolitische Massnahmen (z. B. Gebäudesanierungen der politischen Gemeinde oder Effizienzsteigerungen bei Anlagen). Sie werden dem zuständigen Organ je nach Betragshöhe separat zur Abstimmung vorgelegt. Ebenfalls nicht im Kredit enthalten sind Aktivitäten der Schulgemeinde. Diese ist im Energiestadtprozess mit einge- bunden, finanziert aber Massnahmen daraus selber. Dasselbe gilt für die Gemeindewerke. Diese sind gebührenfinanziert. 4,5 Liegenschaften im Verwaltungsvermögen ohne Gemeindewerke, Breitenhof, Schule
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Infoblock 3: Finanzielle Aufwendungen im Energiebereich Die Gemeinde Rüti betreibt seit 2002 eine nachhaltige Energiepolitik. Sie hat dafür finanzielle Ressourcen eingesetzt, welche jeweils in den Jahresbudgets ausgewiesen und an den Ge- meindeversammlungen genehmigt wurden, bzw. je nach Höhe des Kredits und der Finanz- kompetenz fallweise vom Gemeinderat im laufenden Rechnungsjahr freigegeben wurden. In der Vergangenheit hat dies vereinzelt zu Kritik geführt, sei es bezüglich inhaltlichen Fragen oder auch grundsätzlicher Natur bezüglich Kompetenz der Kreditsprechung (Gemeinderat oder Gemeindeversammlung). Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, in Zukunft die Kosten zur Umsetzung der Energiepolitik zusammengefasst vorzulegen. Im Jahr 2016 wur- den die energiepolitischen Aktivitäten auf Grund des Notbudgets unterbrochen. Für die Jahre 2017 und 2018 hat die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 einen Kredit von CHF 150‘000.00 als Zwischenlösung bis zur bevorstehenden Urnenabstimmung über den Masterplan Energie 2019-2023 bewilligt. * mit Machbarkeitsstudien und gemeindeeigenen PV-Anlagen ** ohne Machbarkeitsstudien und gemeindeeigenen PV-Anlagen (a) Ausschöpfung des Rahmenkredits im Jahr 2018 geschätzt, 2017 siehe Jahresbericht zur Klimainitiative (b) Budgetbetrag gemäss GV-Beschluss vom 5. Dezember 2016, enthaltend 20% Biogas für gemeindeeigene Liegenschaf- ten, Machbarkeitsstudien, Energiefachstelle, Labelkosten, Sonstiges/Administration (c) u.a. Erstellung Energiekonzept/Energieplan, ext. Energiefachstelle, Labelkosten, Machbarkeitsstudien, exkl. int. Aufwand Abb. 3: Durchschnittliche Jahreskosten im Energiebereich seit 2011 8. Weiterführung des Masterplans ab 2024 Der Gemeinderat wird jährlich in geeigneter Form über den Masterplan und die umgesetzten Massnahmen informieren. Für die anschliessenden fünf Jahre von 2024 bis 2028 ist wiede- rum eine Urnenabstimmung vorgesehen. Dazu wird im Jahr 2022 eine Standortbestimmung durchgeführt sowie die kommunale Energieplanung revidiert. Zusammenfassung Mit dem Masterplan Energie 2019-2023 ist sichergestellt, dass sich die Gemeinde Rüti wei- terhin für eine nachhaltige Zukunft engagieren kann und soll. Mit einer Zustimmung zum Masterplan kann sie die bisherige zielgerichtete, wirkungsorientierte, realisier- und bezahlba- re Energiepolitik fortsetzen. Ein Nein zum Masterplan Energie 2019-2023 würde das Enga- gement der Gemeinde Rüti gegen den Klimawandel massiv einschränken. Die Fortführung der bisherigen fortschrittlichen und aktiven Energiepolitik wäre in der bisherigen Art nicht mehr möglich. Das zukünftige energiepolitische Engagement müsste vollständig neu über- dacht werden.
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Antrag Gemeinderat Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten der Vorlage zuzustimmen. Abschied Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage geprüft und empfiehlt mit Beschluss vom 19. Juni 2018 den Stimmbürgern die Vorlage an der Urnenabstimmung vom 23. Sep- tember 2018 zur Ablehnung. Die Rechnungsprüfungskommission prüft im Auftrag des Stimmbürgers die Geschäfte des Gemeinderats in Bezug auf finanzrechtliche Zulässigkeit, finanzielle Angemessenheit und rechnerische Richtigkeit. Sie weist darauf hin, dass die Finanzplanung der kommenden Jahre ein angespanntes Bild und einen erhöhten Handlungsbedarf zeigt. Vor diesem Hintergrund sei es nicht verantwort- bar, einen Kredit für eine fünfjährige Periode (2019-2013) zu genehmigen. Vielmehr hält es die RPK für angezeigt, mit viel kürzeren Intervallen zu arbeiten, um der Gemeinde eine ma- ximale Flexibilität zu erhalten, sodass zu gegebenen Zeitpunkten Anpassungen vorgenom- men werden können, um sich auf sich verändernde Parameter einzustellen. Auf diese Weise könne die Gemeindeversammlung in kürzeren Intervallen über einen Kredit befinden.
Urnenabstimmung vom 23. September 2018 Energiepolitik – Masterplan Energie 2019-2023 Impressum Herausgeberin Gemeinderat Rüti www.rueti.ch, info@rueti.ch Druck Bucherer Druck Wetzikon Papier Nautilus Recycling aus 100 % Altpapier Auflage 8‘000 Exemplare
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