Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - FFH-Gebiet Nr. DE 5109 - 302 "Agger" Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung Projekt: Stadt Lohmar

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Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - FFH-Gebiet Nr. DE 5109 - 302 "Agger" Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung Projekt: Stadt Lohmar
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH- Gebiet
             Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“

           Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung

                                        Projekt:

  1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
(VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

 Auftraggeber:     Aldi GmbH&Co.KG
                   Im Mittelfeld 11
                   53757 St. Augustin

 Bearbeitung:      Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege
                   Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
                                        Dipl.-Ing. G. Kursawe
                                        Planungsgruppe Grüner Winkel
                                        Alte Schule Grunewald 17
                                        51588 Nümbrecht
                                        Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928
                                        Email: Kursawe@Gruenerwinkel.de

 Nümbrecht, 26. Februar 2020
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - FFH-Gebiet Nr. DE 5109 - 302 "Agger" Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung Projekt: Stadt Lohmar
Inhalt
                                                                                                                                          Seite

1        Planungsanlass und Aufgabenstellung .............................................................................. 1

2        Standarddatenbogen; Beschreibung, ökologische Angaben und Erhaltungsziele.............. 3
2.1      Gebietsbeschreibung ................................................................................................................ 3
2.2      Bedeutung des Gebietes .......................................................................................................... 3
2.3      Geeignete Schutzmaßnahmen ................................................................................................ 4
2.4      Allgemeine Merkmale, Lebensraumklassen ........................................................................... 4
2.5      Güte und Bedeutung................................................................................................................ 5
2.6      Prüfgegenstand ........................................................................................................................ 5
2.6.1    Im Gebiet vorkommende Lebensräume und ihre Bedeutung ............................................... 5

2.6.2    Im Gebiet vorkommende Tier- und Pflanzenarten und ihre Bedeutung ............................. 7

3        Erhaltungsziele relevanter Lebensraumtypen und Arten ................................................... 8
3.1      Erhaltungsziele und mögliche Betroffenheit relevanter Lebensraumtypen .......................... 8
3.2      Erhaltungsziele und mögliche Betroffenheit charakteristischer Arten ................................ 12
3.3      Weitere nicht FFH-lebensraumtyp- oder artbezogene Erhaltungsziele .............................. 15

4        Projektwirkungen, Wirkfaktoren........................................................................................15
4.1      Kurzdarstellung des Vorhabens ............................................................................................ 15
4.2      Anlagebedingte Wirkungen, direkter Flächenentzug............................................................ 15
4.3      Baubedingte Wirkungen ........................................................................................................ 16
4.4      Indirekte, betriebsbedingte Wirkungen ................................................................................. 16

5        Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des
         Schutzgebietes               unter         Berücksichtigung                konkreter            Maßnahmen                 zur
         Schadensbegrenzung ........................................................................................................16
5.1      Wertungsrahmen zur Beurteilung der Beeinträchtigungen und deren Erheblichkeit ......... 16
5.2      Bewertung der Wirkungen auf relevante Lebensräume ....................................................... 17
5.3      Tierarten als Prüfgegenstand von gemeinschaftlichem Interesse ........................................ 18

6        Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes durch
         andere zusammenwirkende Pläne und Projekte ................................................................18

7        Gutachterliche Einschätzung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens .............................19
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Verzeichnis der Abbildungen

Abbildung 1: Lage des Vorhabens.......................................................................................................... 1

Abbildung 2: Abgrenzung Plangebiet und Lage zum FFH-Gebiet „Agger“ ........................................ 2

Abbildung 2: Anteile der Lebensräume im FFH- Gebiet (Gesamtfläche ca. 198,1 ha) ...................... 5

Abbildung 4: Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL ..................................................................... 9

Verzeichnis der Tabellen:
Tabelle 1: Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse ................................................................. 6

Tabelle 2: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse ................................................ 7

Tabelle 3: Darstellung der möglichen Wirkfaktoren und Bewertung der Relevanz ........................... 16

Tabelle 4: Vorhabenbezogene Wirkungen auf Flüsse mit Schlammbänken (3270) .......................... 17

Tabelle 5: Vorhabenbezogene Wirkungen auf Hainsimsen-Buchenwald (9110) .............................. 17

Tabelle 6: Vorhabenbezogene Wirkungen auf das Bachneunauge (1096) ......................................... 18

Tabelle 7: Vorhabenbezogene Wirkungen auf das Flussneunauge (1099) ........................................ 18

Anlage:

Literatur und Quellen
Prüfprotokolle

Karte 1: Gebietskulisse und Schutzgegenstand                                                                            M 1 : 25.000
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH- Gebiet Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“, Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung
              Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

1         Planungsanlass und Aufgabenstellung

Die ALDI GmbH & Co.KG beabsichtigt, ihre Filiale am Auelsweg in Lohmar zu vergrößern. Die
zukünftige Verkaufsfläche des Discounters soll von derzeit ca. 900 m² auf rd. 1.200 m² erhöht wer-
den. Die Erweiterungen/ Umbauten sollen durch eine Verkleinerung der Lagerflächen sowie einen
Anbau in Richtung Süden erfolgen.

Die kürzeste Entfernung von der westlichen Plangebietsgrenze zum FFH-Gebiet „Agger“-DE-
5109-302- beträgt ca. 225 m. Zwischen Plangebiet und dem FFH-Gebiet verläuft die BAB 3.

Abbildung 1: Lage des Vorhabens

In der FFH- Richtlinie sind gemäß Artikel 6 Abs. 3 Pläne oder Projekte, die ein Natura 2000-Gebiet
einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen
könnten, einer Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen
zu unterziehen. Im Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März 2010 sind diese Prüfvorgaben auf Ver-
träglichkeit und Unzulässigkeit sowie deren Ausnahmen gemäß der §§ 31 bis 34 in nationales Recht
umgesetzt worden.

                                                                                                                     -1-
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              Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

Wesentliches Prüfkriterium ist, ob die Beeinträchtigungen, die durch das Projekt ausgelöst werden
können, erheblich sind, d.h. die Bewertung, ob die Erhaltungsziele des Gebiets in den maßgeblichen
Bestandteilen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können.

Abbildung 2: Abgrenzung Plangebiet und Lage zum FFH-Gebiet „Agger“

Grundlage hierfür sind die Angaben des Standarddatenbogens in Verbindung mit den Angaben der
Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hinsichtlich der Erhaltungs-
ziele und -maßnahmen des NATURA 2000-Gebietes Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“.

Im Rahmen der FFH-Vorprüfung wird auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten zum
Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten sowie akzeptierter Erfahrungswerte zur Intensität
von Beeinträchtigungen eine:

•       überschlägige Ermittlung der relevanten Wirkungen/Wirkfaktoren des Projektes inklusive
        ihrer Intensität und ihrer maximalen Einflussbereiche auf das Natura 2000-Gebiet ein-
        schließlich seiner für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile
        sowie eine

                                                                                                                     -2-
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                Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

•         überschlägige Prognose und Bewertung, ob erhebliche Beeinträchtigungen des Natura
          2000-Gebietes unter Berücksichtigung möglicher Summationseffekte offensichtlich auszu-
          schließen sind
vorgenommen.

Ziel der FFH- Vorprüfung ist es, entweder erhebliche Beeinträchtigungen festzustellen, und somit
eine FFH- Verträglichkeitsprüfung einzuleiten, oder aber zu dem Ergebnis zu kommen, dass er-
hebliche Beeinträchtigungen offensichtlich ausgeschlossen werden können und eine Zulassung des
Projektes möglich ist.

2           Standarddatenbogen; Beschreibung, ökologische Angaben und Erhaltungsziele

Nachfolgende Angaben, Beschreibungen und Bewertungen beziehen sich auf den Standarddaten-
bogen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft (Februar 2020) sowie auf die Informatio-
nen des Fachinformationssystems „Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen“ des Landesam-
tes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW 08/2019).

2.1         Gebietsbeschreibung

Das Gebiet umfasst den 10-15 m breiten Flusslauf der Agger von Vilkerath bis Lohmar und von
dort den gesamten Auenbereich bis zur Einmündung in die Siegaue. Die Fläche des FFH-Gebiets
umfasst ca. 198,1 ha. Das Aggertal ist kastenförmig, teilweise ca. 100 m tief in die Bergischen Hoch-
flächen eingeschnitten und durchschneidet im Unterlauf die Bergischen Heideterrassen. Das Ag-
gertal wird von teilweise steilen und häufig bewaldeten Hängen begrenzt. Der Flusslauf windet sich
(obwohl tlw. begradigt und mit Steinpackungen am Ufer) relativ naturnah im überwiegend grün-
landwirtschaftlich, aber auch ackerbaulich genutzten Tal. Auf unbefestigten flachen Gleitufern
wachsen Uferfluren. Das Tal wird teilweise von Straßen und Bahnlinien begrenzt. Bei Overath wird
die Flusslandschaft örtlich von den angrenzenden Siedlungsflächen mit ihren Infrastrukturen über-
prägt. Die breite Flussaue am Unterlauf weist zahlreiche naturnahe Kleinstrukturen wie Flutmul-
den, einen großen Weiher mit Uferröhrichten, Reste ehemaliger Flussschlingen und Ufergehölze
auf. Einige von den großflächigen Grünländern sind durch einzelne, markante Eichen sowie Wei-
denbäume und -sträucher gegliedert. Die strukturreichen Auwälder runden das Bild einer typischen
Flusslandschaft ab.

2.2         Bedeutung des Gebietes

Die Aggeraue beherbergt für die Bergischen Heideterrassen repräsentative, artenreiche Bestände
der Erlen- und Eschenwälder in gutem Erhaltungszustand. Darüber hinaus sind flusstypische
                                                                                                                       -3-
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                Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

Weichholzauenwälder anzutreffen. Vervollständigt wird die natürliche Sukzessionsabfolge durch
strukturreiche, den Lebensraumtyp angemessen repräsentierende Hartholzauenwaldbestände. Der
gut ausgeprägte Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald ergänzt die Auenwälder im Flusstal und
stellt weitere auentypische Lebensmöglichkeiten für die heimische Flora und Fauna bereit. Das
strukturreiche Flussbett bietet der Fischfauna, vor allem auch FFH-relevanten Arten, die unter-
schiedlichsten, flusseigenen Lebensräume. Als Nebenfluss der Sieg erhält die Agger zusätzlich eine
grundlegende Bedeutung für das Gelingen der Wiederansiedlung des Lachses. Die großflächigen
Grünlandkomplexe der Aggeraue weisen teilweise besondere Strukturen wie Flutmulden, Altarm-
reste, Kleingewässer, Röhrichte, Weidengebüsche und einzelne, markante Eichen- oder Weiden-
bäume auf. Örtlich sind Feuchtbrachen und Nass- und Feuchtgrünland anzutreffen.

2.3         Geeignete Schutzmaßnahmen

Im Rahmen der landesweiten Biotopvernetzung sind Flusslauf und Aue der Agger als Kernfläche
zu betrachten, die zu den Hauptadern des Fließgewässernetzes gehört und Mittelgebirgslebens-
räume mit Niederungslebensräumen verbindet. Auch für den internationalen Biotopverbund stellt
die Aggeraue mit ihren flusstypischen Lebensraumtypen Refugialräume bereit. Im Vordergrund der
Entwicklung sollte die Erhaltung und Optimierung der Gewässerstrukturen und einer naturnahen
Fließdynamik sowie die Erhaltung und Förderung eines auentypischen hohen Grundwasserstandes
stehen. Eine Stabilisierung der verschiedenen Auenwald-Lebensräume ist durch entsprechende
Nutzungsvorgaben oder -einschränkungen sowie durch die Vergrößerung von Auwaldflächen zu
gewährleisten. Zur Erhaltung der flusstypischen Ufervegetation und ihrer Tierarten ist eine Zu-
rückdrängung einwandernder Neophyten erforderlich.

2.4         Allgemeine Merkmale, Lebensraumklassen

Der vorherrschende Lebensraumtyp ist mit 42% Binnengewässer (stehend und fließend). Die rest-
lichen 58% bestehen zu 22% aus Laubwald, zu 20% aus melioriertem Grünland und zu 16% aus
feuchtem und mesophilem Grünland.

                                                                                                                       -4-
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Abbildung 2: Anteile der Lebensräume im FFH- Gebiet (Gesamtfläche ca. 198,1 ha)

2.5         Güte und Bedeutung

Der Flusslauf der Agger, z.T. mit Unterwasservegetation, stellt Lebensräume für Bach- und Fluss-
neunauge bereit. Die flussbegleitenden Auwälder repräsentieren die ursprüngliche Hart- und
Weichholzaue.

2.6         Prüfgegenstand

Die Auswahl der in der FFH-Vorprüfung zu betrachtenden Lebensraumtypen und charakteristi-
schen Arten umfasst folgende Teilschritte:
•           Ermittlung der möglicherweise betroffenen Lebensraumtypen
•           Ermittlung der möglicherweise betroffenen charakteristischen Arten

gemäß den Angaben des Standarddatenbogens.

2.6.1       Im Gebiet vorkommende Lebensräume und ihre Bedeutung

Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I FFH- Richtlinie (bezogen auf das
Gesamtgebiet) lt. Standarddatenbogen sind:

                                                                                                                       -5-
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Tabelle 1: Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
 3150           Natürliche eutrophe Seen und Altarme
 Fläche (ha) 1 Repräsentativität    Relative Fläche      Erhaltungszustand     Gesamtbeurteilung
 4,43                    C                    C                    C                   C
 3260           Fließgewässer mit Unterwasservegetation
 Fläche (ha)    Repräsentativität   Relative Fläche      Erhaltungszustand     Gesamtbeurteilung
 12,91                   C                    C                    C                   C
 3270           Flüsse mit Schlammbänken
 Fläche (ha)    Repräsentativität   Relative Fläche      Erhaltungszustand     Gesamtbeurteilung
 13,50                   C                    C                    C                   C
 6510           Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen
 Fläche (ha)    Repräsentativität   Relative Fläche      Erhaltungszustand     Gesamtbeurteilung
 17,42                   C                    C                    C                   C
 9110           Hainsimsen-Buchenwald
 Fläche (ha)    Repräsentativität   Relative Fläche      Erhaltungszustand     Gesamtbeurteilung
 8,34                    C                    C                    C                   C
 9160           Stieleichen-Hainbuchenwald
 Fläche (ha)    Repräsentativität   Relative Fläche      Erhaltungszustand     Gesamtbeurteilung
 12,18                   D                    -                     -                  -
 91E0           Erlen-Eschen und- Weichholz-Auenwälder, prioritärer Lebensraum
 Fläche (ha)    Repräsentativität   Relative Fläche      Erhaltungszustand     Gesamtbeurteilung
 5,58                    C                    C                    B                   C
 91F0           Hartholz-Auenwälder
 Fläche (ha)    Repräsentativität   Relative Fläche      Erhaltungszustand     Gesamtbeurteilung
 15,37                   B                    C                    C                   B

Erklärung der ökologischen Angaben (Anhang I-Lebensräume) des EU-Standarddatenbogens
       Code         Repräsentativität (des Lebensraumtyps bzw. Biotoptyps)
         A          Hervoragende Repräsentativität
         B          Gute Repräsentativität
         C          Mittlere Repräsentativität
         D          Nicht signifikant

       Code         Relative Fläche (des Lebensraumtyps bezogen auf den gesamten Bestand des Le-
                    bensraumtyps in Deutschland)
         A          >15
         B          2-15%
         C
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH- Gebiet Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“, Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung
             Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

    Code        Erhaltungszustand (und Wiederherstellungsmöglichkeit des Lebensraumtyps)
        A       Sehr gut, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit
        B       Gut, Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich
        C       Mittel bis schlecht, Wiederherstellung schwierig bis unmöglich

    Code        Gesamtbeurteilung (der Bedeutung des Natura 2000-Gebietes für den Erhalt des
                Lebensraumtyps bezogen auf Deutschland)
        A       Sehr hoch
        B       Hoch
        C       Mittel

2.6.2       Im Gebiet vorkommende Tier- und Pflanzenarten und ihre Bedeutung

Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II FFH- Richtlinie (be-
zogen auf das Gesamtgebiet) lt. Standarddatenbogen sind:

Tabelle 2: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
  1099                    Flussneunauge
  Population              Erhaltung            Isolierung                                 Gesamtbeurteilung
            C                      B                     C                                        C
  1096                    Bachneunauge
  Population              Erhaltung            Isolierung                                 Gesamtbeurteilung
            C                      B                     C                                        C

Erklärung der ökologischen Angaben (Fische) des EU-Standarddatenbogens
    Code      Gebietsbeurteilung – Population (= Anteil der Population dieser Art im Gebiet in
              Relation zur Gesamtpopulation)
        A       > 15%
        B       2 – 15%
        C       < 2%
        D       Nicht signifikant

    Code        Gebietsbeurteilung – Erhaltung (= Erhaltungszustand und Wiederherstellungs-
                möglichkeit der für die Art wichtigen Habitatelemente)
        A       Hervorragende Erhaltung, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit
        B       Gute Erhaltung, Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich
        C       Durchschnittliche oder beschränkte Erhaltung, Wiederherstellung schwierig bis
                unmöglich

                                                                                                                    -7-
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH- Gebiet Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“, Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung
                Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

      Code         Gebietsbeurteilung – Isolierung (= Isolation der Population in diesem Gebiet im
                   Vergleich zum natürlichen Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art)
        A          Population (beinahe) isoliert
        B          Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebiets
        C          Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebiets

      Code         Gebietsbeurteilung – Gesamt (= Gesamtbeurteilung der Bedeutung des
                   Natura 2000- Gebietes für den Erhalt der Art in Deutschland)
        A          Hervorragender Wert
        B          Guter Wert
        C          Signifikanter Wert

3           Erhaltungsziele relevanter Lebensraumtypen und Arten

Die Erhaltungsziele sind Grundlage für die Formulierung von Schutzzwecken bei der Schutzge-
bietsausweisung und mittelbar bzw. unmittelbar Maßstab für die FFH-Vorprüfung. Die relevanten
Erhaltungsziele werden für die Lebensraumtypen bzw. Arten aufgeführt. Unter den Begriff „Erhal-
tung" ist der Erhalt der aktuellen Vorkommen in einem guten Erhaltungsgrad gefasst.

Es werden nur die Erhaltungsziele für die Lebensraumtypen und Arten (Prüfgegenstand gemäß
EU-Standarddatenbogen) angegeben, beschrieben und geprüft, die möglicherweise von dem Vor-
haben betroffen sein könnten. Für die übrigen Lebensraumtypen und Arten, die ihrer Lage und
Erreichbarkeit offensichtlich von den Wirkungen des Vorhabens nicht betroffen sind, werden Be-
einträchtigungen der Erhaltungsziele ausgeschlossen.

3.1         Erhaltungsziele und mögliche Betroffenheit relevanter Lebensraumtypen

Das Vorkommen und die Abgrenzung der Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL, die im FFH-
Gebiet „Agger“ nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwickeln
sind, werden im Fachinformationssystem „Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen“ des Lan-
desamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) im
Jahreszyklus aktualisiert und dargestellt. Diese Informationen und Angaben stellen die Grundlagen
der Bewertung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet „Agger“ bei einem
direkten Flächenentzug dar.

Die Agger ist als Fluss mit Schlammbänken (3270) als Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-
RL dargestellt. Entlang der Ufer erstreckt sich abschnittsweise Hainsimsen-Buchenwald (9110).

                                                                                                                       -8-
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             Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

Im Untersuchungsraum und im Umfeld mit funktionalem Bezug zur Maßnahme befinden sich
gemäß diesen Fachinformationen keine für die Meldung des Gebietes ausschlaggebenden Lebens-
raumtypen nach Anhang I der FFH-RL. Eine Beeinträchtigung der gebietsspezifischen Erhaltungs-
ziele durch Flächenentzug ist hier demnach nicht gegeben.

Abbildung 4: Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL

Flüsse mit Schlammbänken (3270)

Erhaltungsziele
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung
eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert
das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Ziel-
größen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten.

                                                                                                                    -9-
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•    Wiederherstellung von schlammigen bis kiesiegen Ufern und Schlammbänken mit einjähriger
     Vegetation aus Zweizahn-Knöterich-Melden- (Bidention tripartitae) und Flußmelden-Gesell-
     schaften (Chenopodion rubri) mit ihrer lebensraumtypischen Kennarten- und Strukturvielfalt*
     entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps**
•    Wiederherstellung der naturnahen Uferstruktur, mindestens mit Einstufung der Gewäs-
     serstruktur von 3 (mäßig verändert) und einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdy-
     namik
•    Wiederherstellung des Lebensraumtyps mit seinen typischen Merkmalen (Abflussverhalten,
     Geschiebehaushalt, Fließgewässerdynamik, Anschluss von Nebengewässern und hydraulische
     Auenanbindung) als Habitat für seine charakteristischen Arten [im Gebiet bekannte CA]
•    Wiederherstellung einer hohen Wasserqualität (insbesondere bzgl. Schadstoffen) und eines
     naturnahen Wasserhaushaltes
•    Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen
•    Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraumes
•    Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere aufgrund
    o    seiner Bedeutung als eines von zwei Vorkommen in der FFH-Gebietskulisse in der konti-
         nentalen biogeographischen Region in NRW,
    o    seiner Bedeutung im Biotopverbund
wiederherzustellen.
        * Merkmale für einen guten Erhaltungszustand von LRT-Flächen siehe Bewertungsmatrix
         http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/de/anleitung/3270
        ** LUA (LRT 2001) Merkblatt 34 LUA-Merkblatt Nr. 34: Leitbilder für mittelgroße bis
         große Fließgewässer in NRW

Geeignete Erhaltungsmaßnahmen
•    Erhaltung vegetationsarmer, schluffiger, sandiger und kiesiger Ufer und Schlammbänke
•    Maßnahmen zur Verbesserung der Sohlstruktur, Breiten / und Tiefenvarianz mit oder ohne
     Änderung der Linienführung
•    Entfernung von künstlichen Sohl- und Uferbefestigungen; ggf. Einbringen von Strömungslen-
     kern
•    Zulassen eigendynamischer Entwicklungen
•    Unterlassung von stofflich belasteten Einleitungen
•    Regelung nicht schutzzielkonformer Freizeitnutzung
•    Unterlassung eines zu intensiven Viehtritts

Hainsimsen-Buchenwald (9110)

Erhaltungsziele
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung
eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert
                                                                                                                    - 10 -
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das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Ziel-
größen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten.

•    Wiederherstellung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen- Buchenwälder
     mit ihrer lebensraumtypischen Arten- und Strukturvielfalt* in einem Mosaik aus ihren ver-
     schiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variations-
     breite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonderstandorte
•    Wiederherstellung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten*
•    Wiederherstellung eines lebensraumangepassten Wildbestandes
•    Wiederherstellung lebensraumtypischer Bodenverhältnisse (Nährstoffhaushalt, Bodenstruk-
     tur)
•    Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen
•    Wiederherstellung eines störungsarmen Lebensraums
        * Merkmale für einen guten Erhaltungszustand von LRT-Flächen siehe Bewertungsmatrix
         http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/de/anleitung/9110
        ** aktuell bekannte Vorkommen von charakteristischen Arten des LRT im Gebiet: Dryoco-
         pus martius

Geeignete Erhaltungsmaßnahmen
•    naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-
     schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde-
     rung der Naturverjüngung aus Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft
•    Belassen eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz (möglichst > 10
     Bäume/ha) bis zur Zerfallsphase, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen, bevor-
     zugt Entwicklung von Altholzinseln
•    Belassen von Biotopbäumen (unter Berücksichtigung der Arbeits- und Verkehrssicherheit
     ggf.Biotopbaumgruppen, -bestände) einschließlich der häufig wärme- und lichtbegünstigten
     Biotopbäume an Bestandsrändern (Belassen möglichst großer Baumteile stehend oder liegend
     im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen)
•    Belassen von geeigneten Teilflächen ohne Nutzung
•    Belassen der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessions-flä-
     chen
•    keine Kahlschläge über 0,3 ha
•    Förderung der Naturverjüngung lebensraumtypischer Baumarten z.B. durch
    o    vorsichtige, über lange Zeiträume gehende Bestockungsgradabsenkung
    o    Dichthalten des Oberbestandes in Beständen mit beigemischter Nadelholzverjüngung
    o    ggf. Entnahme nicht lebensraumtypischer Bäume, insbesondere Samenbäume
    o    bei Gefahr der Verringerung des Gesamtflächenumfangs des Lebensraumtyps im Gebiet
         stellenweise Entfernung der konkurrierenden Verjüngung nicht lebensraumtypischer
         Baumarten

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•      Förderung und Anlage gestufter Waldränder als Lebensraum für Arten der Übergangsbereiche
       von Wald zu Offenland
•      Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht lebensraumtypi-
       schen Gehölzen bestandenen potenziellen Hainsimsen-Buchenwald¬Standorten und aus-
       schließlicher Verwendung von lebensraumtypischen Gehölzen geeigneter Herkunft bei Pflan-
       zungen und Saat
•      Umbau von Nadelwald in Quellbereichen, Siepen und Bachtälern sowie auf Flächen, deren
       floristische oder faunistische Schutzwürdigkeit durch Nadelholz unmittelbar gefährdet bzw.
       erheblich beeinträchtigt sind (incl. hiebsunreifer Bestände)
•      Regulierung der Schalenwilddichte auf ein solches Maß, dass die Verjüngung aller lebens-
       raumtypischen Baumarten ohne besondere Schutzmaßnahmen ermöglicht wird
•      Ausrichtung des Erschließungsnetzes an die Standortbedingungen und Schutzziele, i.d.R.
       Rückegassen-Mindestabstand 40 m, keine Rückegassen in Quellbereichen, Siepen und Bach-
       tälern, in geschützten Biotopen, Sonderbiotopen und bei Vorkommen von seltenen und ge-
       fährdeten Pflanzenarten
•      keine Befahrung außerhalb des Erschließungsnetzes
•      Holzeinschlag und -rücken in mehr als 80 Jahre altem Laubholz nur außerhalb des Fortpflan-
       zungszeitraumes der jeweils betroffenen Tierart unter Beachtung der artspezifischen Schutz-
       zone (s. dazu die Arbeitshilfe „Dienstanweisung zum Artenschutz im Wald https://www.wald-
       und-holz.nrw.de/naturschutz/schutzgebiete/europaeischer-arten-und- biotopschutz/)
•      Wegeinstandhaltungsmaßnahmen nur mit Material, das nicht zur Veränderung der Standorte
       führt; kein Recycling-Material
•      keine Ablagerung von Holz (incl. Astmaterial, Kronenholz) in geschützten Biotopen, in Quell-
       bereichen, Siepen und Bachtälern und bei Vorkommen von gefährdeten Pflanzenarten
•      Ausrichtung der Bodenschutzkalkung auf die Schutzziele
•      Beibehaltung und im Bedarfsfall Anlage von geeigneten nährstoffarmen bzw. abschirmenden
       Pufferzonen
•      Vermeidung von Emissionsquellen im Umgebungsbereich der Vorkommen
•      Regelung nicht schutzzielkonformer Freizeitnutzungen

3.2         Erhaltungsziele und mögliche Betroffenheit charakteristischer Arten

Es erfolgt an dieser Stelle eine Überprüfung, ob für die charakteristischen Arten der Lebensraum-
typen (Anhang I) ernstzunehmende Hinweise auf ein Vorkommen bestehen. Berücksichtigt werden
ausschließlich die Lebensraumtypen, die sich innerhalb des Wirkraumes des Projektes/Plans befin-
den. Nicht weiter betrachtet werden solche charakteristischen Arten, für die ein Vorkommen im
Wirkbereich des Projektes/Plans ausgeschlossen werden kann.

                                                                                                                      - 12 -
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Bachneunauge (1096)

Erhaltungsziele
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Erhaltung eines
günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das
Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Zielgrößen,
zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten.
•    Erhaltung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer Gewässer mit lo-
     ckerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichhabitat) und ruhigen Bereichen mit
     Schlammauflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölzreichen
     Gewässerrändern
•    Erhaltung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik mit lebensraumtypi-
     schen Strukturen und Vegetation
•    Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff-, Schadstoff- und an-
     tropogen bedingten Feinsedimenteinträgen in die Gewässer
•    Erhaltung der Wasserqualität
•    Erhaltung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der
     Art
•    Erhaltung der linearen Durchgängigkeit der Fließgewässer im gesamten Verlauf

Geeignete Erhaltungsmaßnahmen
•    Belassen und ggf. Förderung von gewässertypischen Habitatstrukturen im Gewässer wie
     Steine, Totholz, Wurzelgeflecht und Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten • Ent-
     wicklung typischer Ufergaleriewälder
•    Vermeidung von Trittschäden, ggf. Regelung von (Freizeit-)Nutzungen im Bereich der Vor-
     kommen
•    ggf. Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen
•    ggf. Entfernung von Sohlkolmationen (Wiederherstellung von Laichhabitaten)
•    Beibehaltung und ggf. Anlage von unbewirtschafteten Gewässerrandstreifen (beidseitig 10 m)
•    extensive landwirtschaftliche Nutzung im Gewässerumfeld:
    o    keine Düngung
    o    kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
•    Gewässerunterhaltung
    o    keine Sohlräumung; bei unvermeidbarer Sohlräumung oder Leerungen von Sandfängen
         Umsiedlung der Larven
    o    ggf. zeitlich versetzte Bearbeitung in Teilabschnitten o Einsatz schonender Geräte
    o    Berücksichtigung des Laichzeitpunktes
•    ggf. Entfernung von Abstürzen über fünf Zentimetern Höhe
•    ggf. Anlage von Fischwegen

                                                                                                                    - 13 -
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Flussneunauge (1099)

Erhaltungsziele
Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederherstellung
eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert
das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben insbesondere zu Ziel-
größen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten.
•    Erhaltung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sau-
     erstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedi-
     mentbereichen als Laich- und Larvenhabitat
•    Erhaltung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik mit natürlichem Ge-
     schiebetransport sowie mit lebensraumtypischen Strukturen und Vegetation
•    Vermeidung und ggf. Verringerung von direkten und diffusen Nährstoff- und Schadstoffein-
     trägen in die Gewässer
•    Erhaltung der Wasserqualität
•    Erhaltung einer schonenden Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der
     Art
•    Erhaltung der linearen Durchgängigkeit der Fließgewässer im gesamten Verlauf

Geeignete Erhaltungsmaßnahmen
•    ggf. Regelung von Freizeitnutzungen im Bereich der Vorkommen
•    ggf. Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen
•    Vermeidung der Verstopfung des Kieslückensystems durch Feinsedimente in den Gewässern
     z.B. durch Gewässerrandstreifen, Überprüfung von Einleitungen der Niederschlagsentwässe-
     rungen aus Siedlungsgebieten. (Anm: in den Laichgewässern gelten höhere Anforderungen als
     in den Wanderkorridoren)
•    Beibehaltung und ggf. Anlage von unbewirtschafteten Gewässerrandstreifen (beidseitig 10 m)
•    extensive landwirtschaftliche Nutzung im Gewässerumfeld:
    o    keine Düngung
    o    kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
•    Gewässerunterhaltung:
    o    keine Sohlräumung
    o    ggf. zeitlich versetzte Bearbeitung in Teilabschnitten
    o    Einsatz schonender Geräte
    o    Berücksichtigung des Laichzeitpunktes
    o    bei Leerungen von Sandfängen Berücksichtigung der Larven
•    ggf. Entfernung von Abstürzen über fünf Zentimetern Höhe
•    ggf. Anlage von Fischwegen
•    ggf. Anbindung derzeit noch nicht erreichbarer Laich- und Larvenhabitate um die Wiederbe-
     siedlung zu ermöglichen

                                                                                                                    - 14 -
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3.3         Weitere nicht FFH-lebensraumtyp- oder artbezogene Erhaltungsziele

-     Erhaltung und Förderung von naturnahen stehenden Gewässern (§42-Biotope)
-     Erhaltung und Förderung von naturnahen Fließgewässern (§42-Biotope)
-     Erhaltung und Förderung von Nass- und Feuchtgrünland (§42-Biotope)
-     Erhaltung und Förderung von Auenwäldern (§42-Biotope)
-     Erhaltung und Förderung von Röhrichten (§42-Biotope)

4           Projektwirkungen, Wirkfaktoren

Prüfgegenstand der FFH-Vorprüfung sind die Vorkommen der FFH- Lebensraumtypen des An-
hangs I sowie von -Arten des Anhangs II gemäß den Angaben des Standarddatenbogens.

An dieser Stelle werden die Wirkungen des Vorhabens im Untersuchungsraum aufgezeigt. Hierbei
werden anlage-, bau- und betriebsbedingte Wirkfaktoren und die durch sie verursachten Folgewir-
kungen unterschieden.

4.1         Kurzdarstellung des Vorhabens

Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von 7.611 m². Hier befindet sich bereits ein großflä-
chiger Einzelhandelsbetrieb (Lebensmitteldiscounter) mit insgesamt 120 ebenerdigen Stellplätzen.
Im Geltungsbereich der 1. Änderung wird die Festsetzung eines Sondergebietes großflächiger Ein-
zelhandel beibehalten. Es wird eine GRZ von 0,8 als Obergrenze festgesetzt. Die zukünftige Ver-
kaufsfläche des Discounters soll von derzeit ca. 900 m² auf rd. 1.200 m² erhöht werden. Die Erwei-
terungen/ Umbauten sollen durch eine Verkleinerung der Lagerflächen sowie einen Anbau in Rich-
tung Süden erfolgen. Durch das erweiterte Baufeld wird weniger als 30 % der Grundstücksfläche
in Anspruch genommen. Weitere knapp 50 % werden durch die Stellplatzanlage versiegelt. Über 20
% der Grundstücksfläche bleiben unversiegelt bzw. nicht überbaut.

Der Vorhabenbereich ist durch die BAB 3 vom FFH-Gebiet „Agger“ getrennt.

4.2         Anlagebedingte Wirkungen, direkter Flächenentzug

Es sind neue bauliche Anlagen vorgesehen bzw. beantragt worden. Diese werden im Geltungsbe-
reich errichtet. Innerhalb des Schutzgebietes werden keine zusätzlichen Flächen beansprucht.

                                                                                                                      - 15 -
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4.3          Baubedingte Wirkungen

Im Plangebiet fließt angrenzend der westlichen Grünfläche der Auelsbach, der unter der Autobahn
durchgeleitet wird und in die Agger mündet. Potenzielle indirekte Wirkpfade sind bei Einhaltung
von allgemeinen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nicht gegeben.

4.4          Indirekte, betriebsbedingte Wirkungen

Die sehr geringen Mengen an zusätzlich anfallenden Niederschlagswasser werden wie bisher ord-
nungsgemäß abgeleitet. Erhebliche Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Wirkungen und re-
levante Wirkpfade auf die relevanten Lebensraumtypen und Tierarten sind nicht erkennbar.

Tabelle 3: Darstellung der möglichen Wirkfaktoren und Bewertung der Relevanz
                           Wirkfaktoren                         Relevanz im Zusammenhang mit
                                                                dem geplanten Vorhaben
    Direkter Flächenentzug; Überbauung / Neuversiegelung                              Nicht gegeben
    Veränderung der Habitatstrukturen                                                 Nicht gegeben
    Veränderung abiotischer Standortfaktoren                                          Nicht gegeben
    Veränderung der hydrologischen Verhältnisse                                       Nicht gegeben
    Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust                                  Nicht gegeben
    Nichtstoffliche Einwirkungen (Erschütterungen, Lärm)                              Nicht gegeben
    Nichtstoffliche Einwirkungen (Optische Reizauslöser / Bewe-                       Nicht gegeben
    gung)
    Stoffliche Einwirkungen (Schwebstoffe u. Sedimente)                               Nicht gegeben
    Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen                                   Nicht gegeben
    Betriebsbedingte Wirkungen (Barriere- oder Fallenwirkung /                        Nicht gegeben
    Mortalität)

5            Beurteilung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutz-
             gebietes unter Berücksichtigung konkreter Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

5.1          Wertungsrahmen zur Beurteilung der Beeinträchtigungen und deren Erheblichkeit

„Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Funktionsgefüges
(z. B. eines Lebensraums oder die Lebensphasen einer Art) oder das Zusammenspiel der Faktoren
derart beeinflusst werden, dass die Funktionen des Systems (Flächen- und/oder Funktionsverluste)
gestört werden“ (VV-Habitatschutz).2

2
    Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-
    RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz), Rd. Erl. d. Ministeriums für Klimaschutz,
    Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.18

                                                                                                                      - 16 -
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH- Gebiet Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“, Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung
                Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

Zu berücksichtigen sind alle relevanten anlage-, bau-und betriebsbedingten Wirkungen/ Wirkfak-
toren des Projektes entsprechend ihrer Intensität und ihrer maximalen Einflussbereiche auf die Le-
bensraumtypen (inklusive der charakteristischen Arten) und Arten. Bei der Ermittlung und Bewer-
tung der Beeinträchtigungen wird das Zusammenwirken dieses Vorhabens mit anderen Projekten
oder Plänen berücksichtigt. Des Weiteren fließen die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminde-
rung (Maßnahmen zur Schadensbegrenzung) in die Gesamtbewertung ein. Gemäß § 34 (2)
BNatSchG ist ein Projekt dann unzulässig, wenn es zu „erheblichen Beeinträchtigungen eines (...)
Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen
kann”. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Veränderungen und Störungen in ihrem
Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Natura 2000-Gebiet seine Funktionen in Bezug
auf die Erhaltungsziele der FFH-RL oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur
noch in eingeschränktem Umfang erfüllen kann.

5.2         Bewertung der Wirkungen auf relevante Lebensräume

Tabelle 4: Vorhabenbezogene Wirkungen auf Flüsse mit Schlammbänken (3270)
  Anlagebedingte Wirkungen
  Wirkfaktoren                                         Betroffenheit                            Beurteilung der
                                                                                                Beeinträchtigungen
  Kein direkter Flächenentzug                          Keine Betroffenheit                      Nicht erheblich

  Baubedingte Wirkungen
  Potenzielle Beeinträchtigungen wäh-                  Negative Wirkungen werden                Nicht erheblich
  rend der Bauphase                                    durch allgemeine Schutzmaß-
                                                       nahmen vermieden
  Betriebsbedingte Wirkungen
  Keine betriebsbedingten Wirkungen                    Keine Betroffenheit                      Nicht erheblich

Tabelle 5: Vorhabenbezogene Wirkungen auf Hainsimsen-Buchenwald (9110)
  Anlagebedingte Wirkungen
  Wirkfaktoren                                         Betroffenheit                            Beurteilung der
                                                                                                Beeinträchtigungen
  Kein direkter Flächenentzug                          Keine Betroffenheit                      Nicht erheblich

  Baubedingte Wirkungen
  Potenzielle Beeinträchtigungen wäh-                  Negative Wirkungen werden                Nicht erheblich
  rend der Bauphase                                    durch allgemeine Schutzmaß-
                                                       nahmen vermieden
  Betriebsbedingte Wirkungen
  Keine betriebsbedingten Wirkungen                    Keine Betroffenheit                      Nicht erheblich

                                                                                                                      - 17 -
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH- Gebiet Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“, Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung
                Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

Weitere Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL sind hinsichtlich der zu erwartenden Wir-
kungen durch das Planvorhaben nicht betroffen.

5.3         Tierarten als Prüfgegenstand von gemeinschaftlichem Interesse

Tabelle 6: Vorhabenbezogene Wirkungen auf das Bachneunauge (1096)
    Anlagebedingte Wirkungen
    Wirkfaktoren                                       Betroffenheit                            Beurteilung der
                                                                                                Beeinträchtigungen
    Kein direkter Flächenentzug                        Keine Betroffenheit                      Nicht erheblich

    Baubedingte Wirkungen
    Potenzielle Beeinträchtigungen wäh-                Negative Wirkungen werden                Nicht erheblich
    rend der Bauphase                                  durch allgemeine Schutzmaß-
                                                       nahmen vermieden
    Betriebsbedingte Wirkungen
    Keine betriebsbedingten Wirkungen                  Keine Betroffenheit                      Nicht erheblich

Tabelle 7: Vorhabenbezogene Wirkungen auf das Flussneunauge (1099)
  Anlagebedingte Wirkungen
    Wirkfaktoren                                       Betroffenheit                            Beurteilung der
                                                                                                Beeinträchtigungen
    Kein direkter Flächenentzug                        Keine Betroffenheit                      Nicht erheblich

    Baubedingte Wirkungen
    Potenzielle Beeinträchtigungen wäh-                Negative Wirkungen werden                Nicht erheblich
    rend der Bauphase                                  durch allgemeine Schutzmaß-
                                                       nahmen vermieden
    Betriebsbedingte Wirkungen
    Keine betriebsbedingten Wirkungen                  Keine Betroffenheit                      Nicht erheblich

6           Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes durch andere
            zusammenwirkende Pläne und Projekte

Im Rahmen der FFH-Vorprüfung sind mögliche Auswirkungen anderer Vorhaben auf die maßgeb-
lichen Bestandteile und Erhaltungsziele des Schutzgebietes zu berücksichtigen, da es zu Summati-
onswirkungen mit dem geplanten Vorhaben kommen kann.

                                                                                                                      - 18 -
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH- Gebiet Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“, Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung
              Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

Beeinträchtigungen der gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind bei der Umsetzung des geplanten
Vorhabens nicht gegeben. Summierende Wirkungen sind daher auch insgesamt nicht gegeben.

7      Gutachterliche Einschätzung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens

In der vorliegenden FFH-Vorprüfung sind alle relevanten anlage-, bau- und betriebsbedingten Wir-
kungen/ Wirkfaktoren des Projektes entsprechend ihrer Intensität und ihrer maximalen Einflussbe-
reiche auf die Lebensraumtypen und Arten gemäß der Angaben des Standarddatenbogens unter-
sucht und bewertet worden. Ein direkter Flächenentzug von Lebensraumtypen nach Anhang I der
FFH-RL ist hier nicht gegeben. Durch allgemeine Schutzmaßnahmen können potenzielle Beein-
trächtigungen des FFH-Gebietes während der Bauphase und nach Fertigstellung ausgeschlossen
werden.

Die FFH-Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das prüfungsrelevante FFH- Gebiet Nr. DE –
5109 – 302 „Agger“ durch die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Projektes,
unter Berücksichtigung allgemeiner Schutzmaßnahmen und der kumulativen Wirkungen anderer
Projekte, in seinen maßgeblichen Bestandteilen und Erhaltungszielen nicht erheblich beeinträchtigt
wird. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist nicht erforderlich.

Dipl.-Ing. Landespflege G. Kursawe
Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)

Nümbrecht, den 26. Februar 2020

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Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH- Gebiet Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“, Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung
            Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

Anlage

Literatur und Quellen

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    zum Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung im Bundesfernstraßenbau, Bonn
    2004
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    biete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
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    heblichkeit im Rahmen der FFH-VP- Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Hannover,
    Filderstadt 2007
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     ERHOLUNG - LANA: Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträch-
     tigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH- Ver-
     träglichkeitsuntersuchung (FFH-VP). Bremen 2004
LANDESANSTALT FÜR NATUR; UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORD-
     RHEIN-WESTFALEN: Anleitung zur Bewertung des Erhaltungszustandes von FFH-Le-
     bensraumtypen, Recklinghausen 4/2014
LANDESANSTALT FÜR NATUR; UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORD-
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     Dokumentation von FFH-Verträglichkeitsprüfungen für Projekte und Pläne, Recklingha-
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LANDESANSTALT FÜR NATUR; UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORD-
     RHEIN-WESTFALEN: Biotop- und Lebensraumtypenkatalog, 05.2015
Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH- Gebiet Nr. DE – 5109 – 302 „Agger“, Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung
              Projekt: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 1 „Lohmar-Auelsweg-Nord“, Stadt Lohmar

MINSTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VER-
     BRAUCHERSCHTZ-MUNLV NRW: Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in
     Nordrhein-Westfalen, Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
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     Westfalen, Arbeitshilfe für FFH- Verträglichkeitsuntersuchungen, Düsseldorf 2004
MINSTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND
     VERBRAUCHERSCHTZ-MKUNLV NRW: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der
     nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und
     2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz) vom 06.06.2016 – III4 –
     616.06.01.18 -
SCHÜTTE, Peter u. a: Schadensminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Kohärenzsiche-
    rung nach „Briels u. a.“, in: Natur und Recht 37 (2015) S. 145-153

Online - Dokumente:
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: FFH-VP-Info: FFH-Verträglichkeitsprüfung, Projekte,
    Pläne, Wirkfaktoren 20.03.2019, http://ffh-vp-info.de/
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: FFH-VP-Info: Richtlinien und naturschutzfachliche
    Anforderungen, die in der FFH- und Vogelschutzrichtlinie verankert sind, 20.03.2019,
    http://ffh-vp-info.de/
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: FFH-VP-Info: Die Lebensraumtypen und Arten
    (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, 17.01.2019, http://ffh-vp-info.de/
LANUV: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de
MUNLV: http://www.natura2000.munlv.nrw.de

Rechtsgrundlagen
     Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, rechtskräftig 1. März 2010
     Richtlinie 92/43/EG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
      Tiere und Pflanzen vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 103, S. 7), zuletzt geändert durch die
      Richtlinie 97/62/EG vom 27.10.1997 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42).
     Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Europäischen Richtlinien
      92/43/EWG (FFH-Linie) und 79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie) – VV – FFH Verwal-
      tungsvorschrift (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirt-
      schaft vom 24.06.2000
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