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Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Fachbeitrag Naturschutz Klarstellungs- und Ergan- zungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar • Ärtenschutzrechtliche Prufung Stufe 1 • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag • Regelvermutung in Bezug auf das Natura 2000, FFH-Gebiet DE-5309-301 „Naafbachtal“ Dipl. Geogr. Ute Lomb Von Sandt-Str.41 53225 Bonn T. 0228-38762418 M. 0177-6332306 Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 1
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Inhalt 1. Einführung, Begründung des Vorhabens........................................................... 3 1.1 Planungsanlass .............................................................................................................................. 3 1.2 Lage, Abgrenzung und Beschreibung der Ergänzungsbereiche ................................................... 5 1.3 Lage in Naturräumlicher Hinsicht ................................................................................................... 6 1.4 Übergeordnete Planungen ............................................................................................................. 7 1.4.1 Regionalplan ........................................................................................................................... 7 1.4.2 Flächennutzungsplan .............................................................................................................. 7 1.4.3 Bestehendes Planungsrecht ................................................................................................... 7 1.4.4 Schutzkulisse .......................................................................................................................... 7 2. Rechtsvorschriften ............................................................................................... 9 2.1 Generelles ...................................................................................................................................... 9 2.2 Methodik ........................................................................................................................................ 9 3. Artenschutzprüfung ........................................................................................... 10 3.1 Biotoptypen .................................................................................................................................. 10 3.2 Vorbelastungen im Untersuchungsraum ..................................................................................... 16 3.3 Vorprüfung der Wirkfaktoren ........................................................................................................ 16 3.4. Plausibilitätsprüfung .................................................................................................................... 17 3.5 Ergebnis ....................................................................................................................................... 19 3.6 Vermeidungsmaßnahmen ........................................................................................................... 19 4. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ............................................................. 20 4.1. Generelles ................................................................................................................................... 20 4.2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung .......................................................................................... 20 4.3 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Ergänzungsbereich 1 .............................................................. 21 4.4 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Ergänzungsbereich 2 .............................................................. 23 4.5 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Ergänzungsbereich 3 .............................................................. 24 4.6 Boden, Wasser und Luft .............................................................................................................. 25 4.7 Landschaftsbild ............................................................................................................................ 26 4.8 Biotope ......................................................................................................................................... 26 5. Regelvermutung in Bezug auf das Natura 2000, FFH-Gebiet DE-5109-301 „Naafbachtal“ ..................................................................................................... 26 6. Zusammenfassung ............................................................................................. 29 Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 2
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar 1. Einführung, Begründung des Vorhabens 1.1 Planungsanlass Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lohmar hat am 23.03.2021 entsprechend den Bürgeranträ- gen den Beschluss zur 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Deesem“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Nachdem in der 1. Änderung der Klarstellungssatzung die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile um einzelne Außenbereichsflächen erweitert worden waren, sollen mit der 2. Änderung drei zusätzliche Flächen in die Kulisse der im Zusammenhang bebauten Ortsteile integriert werden. Die eingereichten Bürgeranträgen beziehen sich auf die Errichtung von insgesamt fünf Wohnhäusern, die im Moment baurechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB beurteilt werden, so dass eine Wohn- nutzung derzeit nicht möglich ist. Mit der Ergänzungssatzung sollen die Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Deesem“ gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden und die Wohnnutzung planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Ergänzungssatzung beinhaltet drei Bereiche: • Ergänzungsbereich 1; Errichtung von zwei Einfamilienhäuser mit einer Erschließung gemäß der Bestandsbebauung • Ergänzungsbereich 2; Wohnnutzung und zusätzlich dazu die Anlage einer Streuobstwiese, Kräuterbeeten und einer Blumenwiese, diese drei Maßnahmen sind nicht Gegenstand der Er- gänzungsatzung • Ergänzungsbereich 3; Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit einer Erschließung über eine Privatstraße, hierzu wurden zwei Varianten erarbeitet Die drei Ergänzungsbereiche weisen eine Gesamtgröße 4.360 m² auf. Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 3
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Abbildung 1 + 2: Übersichtskarte und Luftbild Ergänzungsbereich 1 Ergänzungsbereich 2 Ergänzungsbereich 3 beide Karten © GeoBasis-DE / BKG 2020 / Eurographics / Bezirksregierung Köln Geobasis NRW, genordet, ohne Maßstab Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 4
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar 1.2 Lage, Abgrenzung und Beschreibung der Ergänzungsbereiche • Ergänzungsbereich 1; umfasst einen Teilbereich des Grundstücks in der Gemarkung Breidt, Flur 3, Flurstück 50 mit einer Größe von rd. 1.250 m². Der Ergänzungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Deesem. Die Fläche wird im Süden sowie im Osten von der Bestand- bebauung begrenzt. Abbildung 3: Geltungsbereich des Ergänzungsbereichs 1 © H+B Stadtplanung, Köln, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Deesem“, genordet, ohne Maßstab • Ergänzungsbereich 2; umfasst einen Teilbereich des Grundstücks in der Gemarkung Breidt, Flur 3, Flurstück 83 mit einer Größe von rd. 460 m². Das Areal erstreckt sich am östlichen Orts- rand und kann über die Nordstraße angeschlossen werden. Abbildung 4: Geltungsbereich des Ergänzungsbereichs 2 © H+B Stadtplanung, Köln, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Deesem“, genordet, ohne Maßstab Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 5
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar • Ergänzungsbereich 3; umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Breidt, Flur 3, Flurstücke 103, 104 und 290 mit einer Größe von rd. 2.650 m². Die Grundstücke liegen zwischen Ober- dorfstraße sowie Mittelstraße am südlichen Ortsrand. Abbildung 5: Geltungsbereich des Ergänzungsbereichs 3 © H+B Stadtplanung, Köln, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Deesem“, genordet, ohne Maßstab 1.3 Lage in Naturräumlicher Hinsicht Das Satzungsgebiet liegt im Ortsteil Deesem der Stadt Lohmar, einem Mittelzentrum mit etwa 32.000 Einwohnern, das verwaltungstechnisch zum Rhein-Sieg-Kreis gehört. In naturräumlicher Hinsicht liegt das Gebiet im Grenzbereich zwischen Bergischer Heideterrasse und Bergischer Hochfläche. Der Ort Deesem erstreckt sich in einer ländlich geprägten Region und ist umgeben von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Waldbereichen sowie Feldgehölzen. Naturräumlich ist das Untersuchungsgebiet Teil der Naturräumlichen Einheit „Bergische Hochflächen“, genauer der Haupteinheit 338 der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands. Kleinteiliger betrachtet liegt es im Landschaftsraum LR-VIa-016 der „Neunkirchen-Seelscheider Hochfläche“. Dieser Naturraum ist durch zwei Teilbereiche gekennzeichnet. Einen kleineren Bereich westlich des Aggertals stellt die Scheiderhöhe dar und einen größeren Teilbereich östlich des Aggertals nimmt das Naafbachtal mit sei- nem Talsystem ein. Bezeichnend für den Landschaftsraum sind u. a. die flächige Lössbedeckung sowie in der Folge weit- verbreitete Parabraunerden, oftmals erodiert. Teilweise treten auch Pseudogley-Parabraunerden auf. Wenn die Böden Grundwasser- und Staunässefrei sind, sind sie gut zu bearbeiten und erbringen mitt- lere Erträge. In den Kuppenlagen dominiert Ackerbau und Grünlandnutzung, in den Hanglagen herrscht die forstliche Nutzung vor. Klimatisch ist das Untersuchungsgebiet maritim geprägt mit Jahresniederschlägen von ca. 800 mm und einer mittleren Jahrestemperatur von 10,2 Grad. Als potenzielle natürliche Vegetation wäre ein Eichen- Hainbuchen-Wald zu erwarten. Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 6
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar 1.4 Übergeordnete Planungen 1.4.1 Regionalplan Der Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn / Rhein- Sieg, 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen 2014 beschreibt das Satzungsgebiet als "Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“. 1.4.2 Flächennutzungsplan Im seit dem 06.06.1997 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lohmar ist das Satzungsge- biet als Fläche für die Landwirtschaft -L- dargestellt. Eine Einbeziehung der Ergänzungsbereiche 1, 2 und 3 in den Innenbereich ist möglich, da die FNP-Darstellung -L- eine andere Nutzung nicht explizit ausschließt. 1.4.3 Bestehendes Planungsrecht Baurechtlich wird die Fläche derzeit als Außenbereich betrachtet. Ein Bebauungsplan existiert nicht für das Areal. 1.4.4 Schutzkulisse Das Satzungsgebiet zählt zum Naturpark NTP-002 Bergisches Land. Es liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 10 „Naafbachtal“, 1. Änderung 2004, wobei die Ortslage bis auf den Ergän- zungsbereich 1, ausgespart ist. Die Realisierung der baulichen Maßnahme in Ergänzungsbereich 1 erfordert eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz. Diese kann bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises beantragt werden. Der LP 1 „Naafbachtal“ nennt als Entwicklungsziel die Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. Dies bedeutet konkret: • Erhalten der derzeitigen Landschaftsstruktur • Erhalten der Laubwälder • Erhalten der Wälder auf den landschaftsprägenden mittelsteilen und steilen Hängen • Fördern standortgerechter Baum- und Straucharten • Erhalten der hervorragenden Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen sowie sonstiger prä- gender und gliedernder Landschaftsbestandteile • Erhalten der verzahnten Struktur der Wald- / Feld- / Grünlandgrenze • Erhalten und ggf. Wiederherstellen der teilweise naturnah ausgeprägten Bachläufe und Bach- abschnitte und der Talböden als wertvolle Gewässerbiotope, besonders der Quellmulden, Siefen und Feuchtwiesen • Ergänzen bzw. Neupflanzen von Ufergehölzen an Steh- und Fließgewässern • Schutz und Pflege der Kleingewässer Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 7
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Nördlich und westlich der Ortslage erstrecken sich weitere hochrangige Schutzkulissen, die sich teil- weise oder ganz überlagern: • FFH-Gebiet DE-5109-301; Naafbachtal • Naturschutzgebiet SU-012 NSG Naafbachtal • VB-K-5109-011 Biotopverbundfläche Naafbachtal • GSN-0177; Gebiete zum Schutz der Natur • BK-5009-901 Biotopkatasterfläche Naafbachtal Die geringste Distanz zum FFH-Gebiet besitzt der Ergänzungsbereich 1 mit rd. 130 m Luftlinie. Zusätzlich dazu weist das @LINFOS für das Naafbachtal eine Vielzahl an diagnostisch relevanten Tierarten auf, beispielhaft seien Dorngrasmücke, Wasseramsel, Sperber, Rotmilan, Grauspecht, Raubwürger, Baumfalke und Trauerschnäpper genannt. Fundortmeldungen für die Ortslage Deesem bestehen nicht. Abbildung 6: die umgebende Schutzkulisse der Ortslage Deesem © LANUV1 1 http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/karten/nsg Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 8
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung „Deesem“ erfordert: • eine gesonderte Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG) • eine Bilanzierung des baulichen Eingriffs nebst Definition des zu leistenden Ausgleichs gemäß LNatSchG NRW, begründet im §§ 18 bis 21 des BNatSchG, im § 1a (2) des BauGB und im § 4 des Landesnaturschutzsetztes NRW • Regelvermutung in Bezug auf Natura 2000, FFH-Gebiet DE-5109-301 „Naafbachtal“ Diese drei Aspekte werden im Fachbeitrag Naturschutz behandelt. 2. Rechtsvorschriften 2.1 Generelles Die Europäische Union hat mit der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) zwei wichtige Regeln zum Erhalt der biologischen Vielfalt formuliert. Ziel ist es, den Bestand und den Lebensraum der in den Richtlinien genannten Arten dauerhaft zu sichern und einen günstigen Erhal- tungszustand zu erreichen. Um dies zu erwirken, formulierte die EU nach Maßgabe der Richtlinien zwei Schutzinstrumente: • das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ (Habitatschutz) und • die Bestimmungen zum Artenschutz. Diese Vorgaben sind über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in nationales Recht überführt worden. Grundsätzlich geht es um den physischen Schutz der Arten (wie Fang und Tötung) und um den Schutz der entsprechenden Lebensräume (Fortpflanzungs- und Ruhestätten). Ein besonders strenges Schutzsystem gilt für alle Arten, die im Anhang IV der FFH-RL gelistet sind und alle europäischen Vogelarten einschließlich der Zugvögel. Im Gegensatz zu den festumrissenen Schutzgebieten von „Natura 2000“ gilt der Schutzstatus überall dort, wo die betreffende Art mit ihren Ruhe- und Fortpflanzungsstätten vorkommt. 2.2 Methodik Die Artenschutzprüfung wird gemäß der Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ (gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Um- welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010) erstellt. Berücksichtigt werden insbesondere die Ausführungen unter Punkt 4.3 -Vorhaben im Innenbereich- der Handlungs- empfehlung. Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 9
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Daneben wurde die „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz)“: Rd. Erl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt- schaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17 berücksichtigt. 3. Artenschutzprüfung 3.1 Biotoptypen Im Folgenden werden die drei Ergänzungsbereiche mit ihren Biotoptypen betrachtet. Der Ergänzungs- bereich 1 besteht aus einer Obstwiese mit zwei alten Apfelhochstämmen. Die Bäume zeigen einzelne Verletzungen sind jedoch vital und benötigen einen Pflegeschnitt. Hinweise auf eine Quartiersnutzung der Obstbäume wurden nicht gefunden. Beim Ergänzungsbereich 2 handelt es sich um gemähtes Grünland und im weiteren Verlauf des großen Flurstücks befinden sich eine Blumenwiese bzw. ein Nutzgarten, randlichen Saumstrukturen, eine Gartenhütte und ein jüngerer Apfelbaum. Überplant wird nur die Wiese, die anderen bestehenden Strukturen werden nicht tangiert, vielmehr sollen diese erwei- tert bzw. komplettiert werden. Der Ergänzungsbereich 3 schließlich stellt sich als junge Weihnachtbaumkultur dar. Für die Bestimmung der zu erwartenden planungsrelevanten Arten wurden für den Ergänzungsbereich 1 und 3 der Lebensraumtyp „Gärten“ und für den Ergänzungsbereich 2 der Lebensraumtyp „Fettwiesen, Fettweiden“ herangezogen (gemäß der Klassifikation LANUV 2004). Die Lebensraumtypen beinhalten die folgenden Biotoptypen: Lebensraumtyp Gärten: HJ0; Gärten, Baumschulen HK0; Obstgarten, -wiese Lebensraumtyp Fettwiesen, -weiden: EA0; Fettwiese Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 10
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Ergänzungsbereich 1 Abbildung 7 – 9: Obstwiese Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 11
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Abbildung 10: Rauchschwalbe im Bereich der Obstwiese Ergänzungsbereich 2 Abbildung 11: Wiese Abbildung 12: Blumenwiese, Nutzgarten Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 12
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Abbildung 13 + 14: Details Wiese Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 13
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Ergänzungsbereich 3 Abbildung 15 – 17: Weihnachtsbaumkultur Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 14
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Das „Fachinformationssystem Geschützte Arten“ der LANUV weist für den 2. Quadranten im Messtisch- blatt 5109 -Lohmar- und die identifizierten Lebensraumtypen folgende planungsrelevanten Arten nach: Tabelle 1: © LANUV Legende LANUV G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht FoRu - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum) FoRu! - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum) (FoRu) - Fortpflanzung- und Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) Ru - Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum) Ru! - Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum) (Ru) - Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) Na - Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum) (Na) - Nahrungshabitat (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 15
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Die Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens für den Naturraum Bergisches Land2 wurde ebenfalls abgefragt. Zusätzliche Arten, die aufgrund der Biotopstruktur ebenfalls zu erwarten sind, min- destens die Vorwarnstufe besitzen, aber nicht in der LANUV Liste stehen, wurden nicht identifiziert. Im Rahmen der ASP 1 fand ein Ortstermin am 30. Juni 2021 statt. Dabei wurde das Gelände -soweit möglich und zugängig - inspiziert und die vorhandene Biotopausstattung auf ihre Eignung als Lebens- raum für die zu erwartenden Arten eingeschätzt. 3.2 Vorbelastungen im Untersuchungsraum Deesem kann als ruhiger Ort in einer ländlich geprägten Region beschrieben werden. Die Verkehrsbe- wegungen entstehen vornehmlich durch die Anwohner und den Verkehren aus der Landwirtschaft. Dazu addieren sich Besucher- und Lieferverkehre. Die Vorbelastungen, also Lärm, Staub, Schadstoff- und Lichtimmissionen, die sich daraus ergeben, werden ebenfalls als gering eingestuft. 3.3 Vorprüfung der Wirkfaktoren Die Ergänzungsbereiche 1 bis 3 werden für eine Wohnnutzung überplant. Beansprucht werden dabei die Obstwiese, die Weihnachtsbaumkultur und das Grünland. Zur Realisierung wird die bestehende Vegetation abgeräumt und steht mit ihren Funktionen nicht mehr für den Natur- und Landschaftshaus- halt zur Verfügung. Die für die Ergänzungsbereiche angesetzte Grundflächenzahl (GRZ) orientiert sich an der unmittelbar umgebenden Bebauung im Ort. Für den Ergänzungsbereich 1 und 3 wird eine GRZ von 0,453 sowie für den Ergänzungsbereich 2 eine GRZ von 0,34 angesetzt. Damit werden von den insgesamt 4.360 m² des Ergänzungsbereichs rd. 2.020 m² versiegelt und die verbleibenden 2.340 m² als Hausgärten angelegt. Die Hausgärten können, insbesondere wenn sie mit heimischen Sorten bepflanzt werden, Lebensraum- funktionen für das etablierte Artenspektrum übernehmen. Der Verlust an Fläche, der eben nicht mehr Teil des Natur- und Landschaftsraum ist, führt zu einer Verringerung des Lebensraums. 2 Grüneberg et al.: Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten in Nordrhein-Westfalen, 6. Fassung, Stand: Juni 2016, Charadrius 52, Heft 1-2, 2016 (2017), 1-66 3 GRZ 0,3 zzgl. 50 % Überschreitung 4 GRZ 0,2 zzgl. 50 % Überschreitung Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 16
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Tabelle 2: Wirkfaktoren Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung „Deesem“, Stadt Lohmar Wirkfaktoren Intensität Bemerkungen (0 = keine; 1 = gering; 2 = mittel; 3 = hoch) zusätzliche Flächenbeanspruchung, -versiegelungen 1 Baustellenverkehren mit Licht-, Lärm, Staub- sowie 1 Schadstoffbelastungen Erdbewegungen mit Veränderungen des Bodens und 1 seinen chemischen, physikalischen, hydrologischen Eigenschaften Individuenverlust sowie Erhöhung des Tötungsrisikos 1 durch Fallen oder Barrieren Veränderung des Meso-, Mikroklimas 1 Veränderungen der Habitatstruktur und Vegetations- 1 verlust stofflichen Einträgen (Schwermetalle, Düngung, Nähr- 0 stoffeintrag etc.) nichtstofflichen Einträgen (Licht, Lärm, Erschütterun- 1 Verursacht durch gen, Bewegung die zukünftige Nut- zung Strahlung 0 Gezielte Beeinflussung von Arten (Begünstigung, Aus- 0 bringen Neobiota, Bekämpfung heimischer Arten) 3.4. Plausibilitätsprüfung In der Plausibilitätsprüfung wird theoretisch überprüft, ob die zu erwartenden planungsrelevanten Arten der LANUV Liste aufgrund der natürlichen Ausstattung tatsächlich im Untersuchungsraum vorkommen können. Die LANUV-Liste weist 21 zu erwartende Arten aus. Es handelt sich um die Breitflügelfledermaus und 20 Vogelarten. Der Untersuchungsraum stellt für insgesamt 17 Arten (Breitflügelfledermaus, Habicht, Sperber, Graureiher, Mäusebussard, Mehl- und Rauchschwalbe, Kleinspecht- und Schwarzspecht, Turm- falke, Neuntöter, Rotmilan, Wespenbussard, Turteltaube, Waldkauz, Star, Schleiereule) ein Nahrungshabitat dar und besitzt keine Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte. Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 17
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Im Gegensatz zum geschützten Fortpflanzungs- und Ruheplatz ist der Verlust des Jagdrevieres nur dann relevant, wenn dadurch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten ihre gesetzliche geschützte Funktion verlieren. Ein Brutplatz besitzt meist günstige Distanzen zu den Jagdrevieren. Das ist bedeutsam für den Bruterfolg. Der Verlust eines Nahrungsgebietes kann dazu führen, dass die zurückzulegenden Ent- fernungen zu anderen Nahrungsgebieten zu groß sind, um eine erfolgreiche Jungenaufzucht zu garantieren. In Kombination mit einer Konkurrenzsituation durch andere Arten, schlechten Witterungs- bedingungen, zusätzlichen Gefahren auf den Wegstrecken kann die Brut oder Teile der Brut verlorengehen (verhungert). Es kann auch dazu führen, dass die Altvögel den Brutplatz/das Gelege aufgeben. Negative Auswirkungen werden durch die Überplanung des Areals nicht prognostiziert, denn ein Ausweichen auf naheliegende, potenzielle Nahrungsflächen ist gegeben. Die restlichen vier Vogelarten finden in der Biotopausstattung des Satzungsgebietes Fortpflanzungs-, Ruheplätze mit unterschiedlicher Gewichtung, potenzielles Vorkommen, Vorkommen sowie Hauptvor- kommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede der aufgeführten Arten tatsächlich mit Ruhe- bzw. Fortpflanzungsplätzen vertreten ist, da sich die LANUV Liste auf eine Fläche von 25 km² (5 km x 5 km) bezieht. Innerhalb dieses Areals können die ausgewählten Biotoptypen atypisch ausgeprägt sein oder in zu großer Entfernung zu den Nahrungsgebieten liegen. Im Folgenden werden die Arten und deren spezifische Lebensraumansprüche skizziert und Rück- schlüsse auf ein Vorkommen gezogen. • Die Feldlerche gehört zu den Arten der offenen Feldflur. Als Bodenbrüter besiedelt sie baum- und strauchfreie Offenlandschaften mit niedrigem Bewuchs. Dieser ist wichtig für die Nahrungs- suche und das Nest, da schüttere Vegetation Bewegungsfreiheit bei der Nahrungssuche und einen freien An-, Abflug zum Nistplatz ermöglicht. Die Feldlerche meidet Offenland, wenn es in der Nähe hohe Bäume und Sträucher gibt (Vertikalstrukturen), weil diese ihren Fressfeinden Schutz und Deckung bieten. Die Habitatstruktur der Ergänzungsbereiche 1 und 3 ist für die Feldlerche ungeeignet. Die Teilfläche des Flurstücks 83, der Ergänzungsbereich 2, besitzt nach Westen eine Gehölzstruktur, die den davor liegenden Abschnitt, der überplant werden soll, als Habitat für die Feldlerche entwertet. Ein Großteil des Flurstücks bleibt mit seiner jetzigen Bio- topstruktur erhalten oder wird im Zuge des Ausgleichs aufgewertet. Die größeren Wiesenabschnitt des Flurstücks 83 können als Teillebensraum der Feldlerche angesehen wer- den. Da sie von Vorhaben unberührt bleiben, entstehen keine artenschutzrechtlichen Konflikte in Bezug auf die Feldlerche. • Der Bluthänfling besiedelt strukturreiche, kleinteilig gegliederte Landschaft mit einem Wechsel von Feldgehölzen, Säumen, Brachen, Hecken und Einzelbäumen, extensiv bewirtschafteten Flächen, Kahlschlägen, Baumschulen, Obstkulturen sowie Parks. Im Siedlungsbereich kommt er dort vor, wo sich strukturreiche Gehölze, Gebüsche, Einzelbäume (Nistplätze) und Hochstau- denbereiche (Nahrungsplätze) finden. Die Ergänzungsbereiche 1 und 2 weisen Strukturen aus Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 18
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar dem Lebensraum des Bluthänflings auf. Ein darüber hinaus reichender Wert als Hauptlebens- raum besteht nicht. Die Weihnachtsbaumkultur des Ergänzungsbereichs 3 erfüllt die Lebensraumansprüche des Bluthänflings nicht. Ein Vorkommen des Bluthänflings wird nicht erwartet. • Der Feldschwirl besiedelt offenes bis halboffenes Gelände mit einer mindestens 20-30 cm ho- hen Krautschicht vornehmlich mit schmalblättrigen Halmen, Gebüschen und Stauden. So kommt er in Verlandungszonen, extensiv genutzten Feuchtwiesen, Brombeergebüschen, Bra- chen, vergrasten Heiden und Hochstaudenflächen vor. Als Freibrüter baut er sein Nest versteckt in der Krautschicht. Die Biotopstruktur der drei Ergänzungsbereiche ist für den Feldschwirl nicht geeignet, so dass ein Vorkommen nicht erwartet wird. • Der bevorzugte Lebensraum des Girlitzes liegt in halboffenen Landschaften mit einem Mix aus Gebüschen, Einzelbäumen, Heckenstreifen, Brachen sowie Freiflächen mit Stauden. Schlüs- selfaktoren für die Besiedelung sind Bereiche mit offenem Boden sowie ausreichend hohe Baumbestände von über acht Metern. Zusätzlich sollten genügend Sämereien, Blumen, Gräser sowie Kräuter, vorhanden sein. Im Siedlungsbereich präferiert er ländliche, dörfliche Regionen, aber auch Friedhöfe, Obstgärten sowie Parks. Die Lebensraumbedingungen des Girlitzes er- füllen die Ergänzungsbereiche 1 bis 3 nicht, weswegen ein Vorkommen des Girlitz ausgeschlossen wird. 3.5 Ergebnis Der Wert des Satzungsgebietes besteht für 17 der 21 zu erwartenden planungsrelevanten Arten der LANUV Liste als Nahrungsgebiet und nicht als Fortpflanzungs- und Ruheplatz. Für die verbleibenden vier Arten konnte keine Bedeutung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nachge- wiesen werden, denn die Biotopausstattung besitzt nicht die spezifische Ausstattung, die die Arten benötigen. Eine Betroffenheit der Allerweltsarten bestehen hingegen, da die Biotopstruktur potenzielle Nist- sowie Ruheplätze bereithält. 3.6 Vermeidungsmaßnahmen Eine Betroffenheit der Allerweltsarten durch die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Lohmar-Deesem kann vermeiden werden, indem die Baufeldfreimachung und -räumung auf die Zeit jenseits des Brutgeschäftes also auf den 01. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres be- schränkt wird. Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 19
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar 4. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 4.1. Generelles Die rechtliche Grundlage für die Bilanzierung des baulichen Eingriffs und den Ausgleich findet sich im §§ 18 bis 21 des BNatSchG, im § 1a (2) des BauGB und im §§ 30 und 31 des Landesnaturschutzsetz- tes NRW. 4.2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Die ökologische Bewertung vor und nach dem baulichen Eingriff und die Bewertung entsprechender Kompensationsmaßnahmen wird nach der Methodik von LUDWIG5 vorgenommen. Die Bewertungsme- thode erfasst Biotoptypen, die das betroffene Potential verhältnismäßig einfach, aber dennoch naturgetreu widerspiegeln. Die Basis besteht aus einem Biotoptypensystem, das eine ziemlich gute Zuordnung der Lebensräume erlaubt. Zur Bewertung werden folgende Kriterien herangezogen: • Natürlichkeit Natürlichkeitsgrad des Biotops bezogen auf die unberührte Natur • Wiederherstellbarkeit des Biotops aus zeitlicher Sicht entsprechend der Verfügbarkeit der benötigten Standorte • Gefährdungsgrad des Biotops im betrachteten Großraum • Maturität Reifegrad eines Ökosystems; die Ersetzbarkeit sinkt mit steigender Reife / Stabilität • Struktur- und Artenvielfalt vielfältige Lebensraumausstattung entspricht der Diversität eines Ökosystems • Häufigkeit des Biotops innerhalb einer Naturraumgruppe • Vollkommenheit Die Einstufung der einzelnen Biotoptypen anhand der Bewertungskriterien ist vom Naturraum, in dem die Biotoptypen angetroffen werden, abhängig. Die Gliederung in Naturraumgruppen entsprechen der Biotopkartierung der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forstplanung NRW (LÖBF) sind der Ausgangspunkt für die Zuordnung. Die Bio- toptypen werden der Naturraumgruppe 5 zugeordnet. Die verschiedenen Kriterien werden mit Wertzahlen versehen und durch Addition ergibt sich der Gesamtbiotopwert. Die ermittelten Biotopwerte werden in Bewertungsklassen der Bedeutung der Biotopfunktion zugeordnet: 5 Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen von Dankwart Ludwig mit Beiträgen von Holger Meinig, Froelich + Sporbeck, Bochum, Januar 1991 Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 20
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Tabelle 3: Biotopwerte und Bewertungsklassen nach LUDWIG (1991) 0 I II III IV V Bedeutung für die Bio- sehr niedrig gering mittel hoch sehr hoch außerordentlich hoch topfunktion Biotopwerte 0-6 7-12 13-18 19-23 24-28 29-35 Das Kriterium Vollkommenheit wird in der Regel nicht eingerechnet, da technische Biotoptypen eben- falls ein hohes Maß an Vollkommenheit erreichen können. Dadurch ist die Verwendung dieses Kriterium nur bei vorwiegend gefährdeten oder naturnahen Biotoptypen sinnvoll. Die ökologische Wertigkeit, die sich im Gebiet der durchgeführten Kompensationsmaßnahme ergibt, stellt den Wert des Biotoptyps 30 Jahre nach der Neuanlage dar. Dadurch wird berücksichtigt, dass die Entwicklung höherwertiger Biotoptypen unterschiedlich lange Zeiträume erfordert und teilweise nicht innerhalb von 30 Jahren erreicht werden kann. Klimatische Auswirkungen werden nicht berücksichtigt, da das Plangebiet eine geringe Ausdehnung aufweist und in einem dünn besiedelten Umfeld liegt. Die Auswirkungen des baulichen Eingriffs auf Flora / Fauna und Boden fließen im Bewertungsverfahren mit ein. Das anfallende Niederschlagswasser sollte, wenn dies die Bodenverhältnisse erlauben, im Untersuchungsgebiet versickert werden. 4.3 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Ergänzungsbereich 1 Der bauliche Eingriff beansprucht zwei Biotoptyp, und zwar zwei alte Obstbaumhochstämme (Apfel- bäume), die auf einer artenarmen Intensiv-Fettwiese stehen. Tabelle 4: ökologische Bewertung des Ausgangszustands - Ergänzungsbereich 1; Klarstellung- und Ergänzungssatzung, 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Code Biotoptyp Biotopwert Fläche (m²) Gesamtbiotopwert BF52 Obstbäume mit mittlerem 12 100 1.200 Baumholz EA31 Artenarme Intensiv-Fettwie- 10 1.150 11.500 sen, mäßig trocken bis frisch Summe Gesamtflächen- wert 1.250 12.700 Der Gesamtflächenwert beträgt 12.700 Ökopunkte (ÖP). Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 21
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Tabelle 5: ökologische Bewertung des baulichen Eingriffs - Ergänzungsbereich 1; Klarstellung- und Ergänzungssatzung, 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Code Biotoptyp Biotopwert Fläche (m²) Gesamtbiotopwert HN51 Dörfliche Bebauung, intensiv 4 562,5 2.250 genutzt HJ5 Gärten ohne Gehölze oder 6 687,5 4.125 mit geringem Gehölzbestand Summe Gesamtflächen- wert 1.250 6.375 Der Gesamtflächenwert beträgt 6.375 Ökopunkte. Es ergibt sich ein ökologisches Defizit von -6.325 Ökopunkten (6.375 -12.700 = -6.325). Das Defizit kann durch die Pflanzung einer Hecke ohne intensiven Formschnitt (Biotoptyp BB1; Strauch- hecken mit überwiegend standorttypischen Gehölzen) an der nördlichen Grenze des Flurstück 50 reduziert werden. Die Hecke wird rd. 150 m² (30 m x 5 m) einnehmen. Dadurch wird die ökologische Wertigkeit auf dem Standort um 4 ÖP erhöht (BB1 Strauchhecke 14 ÖP/ EA31 artenarme Intensiv- Fettwiese 10 ÖP). Das Defizit verringert sich um 600 ÖP (150 x 4 = 600) auf 5.725 ÖP (6.325 – 600 = 5.725). Die Ausgleichsfläche ist langfristig zu erhalten und zu pflegen. Das restliche Defizit von 5.725 Ökopunkten kann über ein privates Ökokonto ausgeglichen werden. Die Ausgleichsmaßnahme wurde bereits umgesetzt und bestand in der Überführung eines Fichtenbestan- des in einen Buchenwald mit vorgelagertem strukturreichen Waldmantel in Lohmar-Dornrath. Dazu wurde eine Teilfläche von rd. 6.500 m² des Flurstücks 137, Flur 5 in der Gemarkung Halberg gerodet und mit Rotbuchen bepflanzt. Der Waldmantel entwickelt sich dem Laubwald vorgelagert auf einem rd. 15 m breitem Streifen durch natürliche Sukzession. Die beiden Maßnahmen erhöhen die ökologische Wertigkeit auf der Fläche, und zwar um 8 für die Anlage des Waldmantel sowie um 9 für die Anlage des Buchenwaldes. Der Verursacher des Eingriffs schließt einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer der Aus- gleichsfläche. Der Satzungsbeschluss ist abhängig vom Nachweis des erbrachten Ausgleichs. Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 22
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar 4.4 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Ergänzungsbereich 2 Der bauliche Eingriff überplant den Biotoptyp artenarme Intensivwiese. Tabelle 6: ökologische Bewertung des Ausgangszustands - Ergänzungsbereich 2; Klarstellung- und Ergänzungssatzung, 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Code Biotoptyp Biotopwert Fläche (m²) Gesamtbiotopwert EA31 Artenarme Intensiv-Fettwie- 10 460 4.600 sen, mäßig trocken bis frisch Summe Gesamtflächen- wert 460 4.600 Der Gesamtflächenwert beträgt 4.600 Ökopunkte. Tabelle 7: ökologische Bewertung des baulichen Eingriffs - Ergänzungsbereich 2; Klarstellung- und Ergänzungssatzung, 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Code Biotoptyp Biotopwert Fläche (m²) Gesamtbiotopwert HN51 Dörfliche Bebauung, intensiv 4 138 552 genutzt HJ5 Gärten ohne Gehölze oder 6 322 1.932 mit geringem Gehölzbestand Summe Gesamtflächen- wert 460 2.484 Der Gesamtflächenwert beträgt 2.484 Ökopunkte. Es ergibt sich ein ökologisches Defizit von -2.116 Ökopunkten (2.484 -4.600 = 2.116). Dieses kann auf der Eingriffsfläche ausgeglichen werden. Auf dem Biotoptyp EA31 (artenarme Intensiv- Fettwiese) mit 10 ÖP wird der Biotoptyp EA1 Glatthaferwiese6 (kollin) mit 16 ÖP7 angelegt. Für den Vollausgleich ist eine Fläche von 353 m² (2.116:6 = 352,6) zu entwickeln. Die Ausgleichsfläche ist lang- fristig zu erhalten und zu pflegen. 6 Empfohlen wird das Saatgut der Firma Rieger-Hofmann Mischung Fettwiese, -weide mit 30 % Blu- men und 70 % Gräsern, https://www.rieger-hofmann.de 7 EA1 Glatthaferwiese mit 17 ÖP erfährt eine Abwertung um 1 ÖP bei dem Einzelkriterium Natürlich- keit auf dann 16 ÖP Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 23
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar 4.5 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Ergänzungsbereich 3 Der bauliche Eingriff beansprucht den Biotoptyp Weihnachtsbaumkultur. Dieser ist als Biotoptyp nicht im Bewertungsschema enthalten. Deswegen wird auf den Biotoptyp AL 1 Sonstige Nadelholzforste, Aufforstung zurückgegriffen. Der Biotopwert von 10 erfährt bei den Einzelkriterien Wiederherstellbarkeit, Maturität sowie Struktur- und Artenvielfalt jeweils eine Abwertung um einen Punkt, so dass der Bio- topwert 7 beträgt. Tabelle 8: ökologische Bewertung des Ausgangszustands - Ergänzungsbereich 3; Klarstellung- und Ergänzungssatzung, 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Code Biotoptyp Biotopwert Fläche (m²) Gesamtbiotopwert AL1 Sonstige Nadelholzforste, 7 2.650 18.550 Aufforstung Summe Gesamtflächen- wert 2.650 18.550 Der Gesamtflächenwert beträgt 18.550 Ökopunkte. Tabelle 9: ökologische Bewertung des baulichen Eingriffs - Ergänzungsbereich 3; Klarstellung- und Ergänzungssatzung, 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Code Biotoptyp Biotopwert Fläche (m²) Gesamtbiotopwert HN51 Dörfliche Bebauung, intensiv 4 1.319 5.276 genutzt mit den GFL-8 und L- Flächen) HJ5 Gärten ohne Gehölze oder 6 1.331 7.986 mit geringem Gehölzbestand Summe Gesamtflächen- wert 2.650 13.262 Der Gesamtflächenwert beträgt 13.262 Ökopunkte. Es ergibt sich ein ökologisches Defizit von -5.288 (13.262 – 18.550 = 5.288). Das Defizit von 5.288 Ökopunkten kann über das bereits für den Ergänzungsbereich 1 herangezogene private Ökokonto ausgeglichen werden. Die Ausgleichsmaßnahme und die Kondition sind identisch. 8 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen gemäß § 9 Abs.1 Nr. 21 BauGB Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 24
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar 4.6 Boden, Wasser und Luft Das Bauvorhaben führt zu Erdbewegungen und zur Flächenversiegelung. Damit verbunden ist eine Verschiebung des gewachsenen Bodenaufbaus dort, wo der intakte, unveränderte Boden vorliegt. Da- mit werden das Bodengefüge, der Wasserhaushalt, die Bodenflora und -fauna, die physikalischen und chemischen Bodeneigenschaften verändert. Um die Beeinträchtigung zu verringern, sind die Erdbewe- gungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die webbasierte Bodenkarte 1:50 000 von Nordrhein-Westfalen9 beschreibt den vorliegenden Bodentyp für die drei Ergänzungsbereiche als grundwasser- und staunässefreie lehmig, schluffige Parabraunerde. Die Böden besitzen allesamt eine hohe Kennzahl für die forstliche sowie die landwirtschaftliche Nutzung und den Naturschutz von 55 bis 75. Entsprechend der Aussage der Bodenkarte -Bewertung und Aus- wertung zum Bodenschutz / Schutzwürdigkeit der Böden (3. Auflage)10 / Wahrscheinlichkeit von Naturnähe- besitzen die Böden der Ergänzungsbereiche 1 und 3 eine geringe Wahrscheinlichkeit für Naturnähe und sind nach den geltenden Kriterien weniger schutzwürdig bzw. nicht bewertet. Dem Bo- den des Ergänzungsbereichs 2 wird gemäß der Bodenkarte -Bewertung und Auswertung zum Bodenschutz / Schutzwürdigkeit der Böden (3. Auflage) / Schutzwürdigkeit- naturnahe Böden eine sehr hohe Regelungs-, Pufferfunktion sowie eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit attestiert. Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN 18915 ist der Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung zu schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wiederverwendung zu lagern und später wieder einzu- bauen. Die Bestimmungen des vom Deutschen Institut für Normung herausgegebenen DIN18915 Ausgabe 2018-0611, DIN 18917 Ausgabe 2018-0712, DIN 1830013 Ausgabe 2016-09 und DIN 19731 Ausgabe 1998-0514 sind zu beachten. 9 IS BK 50 Bodenkarte von NRW 1:50.000 - WMS 10 IS BK 50 Bodenkarte von NRW 1:50.000 WMS -Bewertung und Auswertung zum Bodenschutz / Schutzwürdigkeit der Böden (3. Auflage) / Schutzwürdigkeit – naturnahe Böden IS BK 50 Bodenkarte von NRW 1:50.000 WMS -Bewertung und Auswertung zum Bodenschutz / Schutzwürdigkeit der Böden (3. Auflage) / Schutzwürdigkeit – naturnahe und naturferne Böden IS BK 50 Bodenkarte von NRW 1:50.000 WMS -Bewertung und Auswertung zum Bodenschutz / Schutzwürdigkeit der Böden (3. Auflage) / Schutzwürdigkeit – Wahrscheinlichkeit von Naturnähe 11 DIN 18915 Ausgabe 2018-06, Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten 12 DIN 18917 Ausgabe 2018-07, Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen- und Saatarbeiten 13 DIN 18300, VOB Ausgabe 2016-09, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten 14 DIN 19731 Ausgabe 1998-05, Bodenbeschaffenheit – Verwendung von Bodenmaterial Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 25
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar 4.7 Landschaftsbild Die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Deesem wird das Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen, denn die neuen Baukörper werden sich an der Bestandsbebauung orientie- ren. Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen wird für die besagten Ergänzungsbereiche 1, 2 und 3 über Baugrenzen zeichnerisch festgesetzt. Dies garantiert eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Ortschaft. Die verbleibenden Restflächen sind so groß, dass eine großzügige Begrü- nung möglich ist, was den Eingriff am Standort lindert, dazu zählt die Hecke des Ergänzungsbereichs 1 mit 150 m² sowie der vollumfängliche Ausgleich für den Ergänzungsbereich 2 am Eingriffsort durch die Anlage einer Glatthaferwiese auf rd. 353 m². Bei der gärtnerischen Gestaltung der Restflächen der Grundstücke sind das herrschende Landschaftsbild und die Entwicklungsziele des Landschaftsplans Nr. 10 Naafbachtal, 2. Änderung15 zu berücksichtigen. 4.8 Biotope Das Vorhaben beansprucht ca. 2.020 m² derzeit unversiegelte Fläche mit unterschiedlichen Biotopty- pen, die dem Natur- und Landschaftshaushalt verlorengehen. Dem entgegen stehen 2.340 m² neu angelegtes Gartenland bzw. neu geschaffene höherwertige Biotope nahe den Eingriffsorten (Hecke, Glatthaferwiese) sowie der externe Ausgleich. 5. Regelvermutung in Bezug auf das Natura 2000, FFH-Gebiet DE-5109-301 „Naafbachtal“ Gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen" ist vor der Zulassung oder Durchführung von Projekten deren Verträglichkeit mit den Er- haltungszielen eines Natura 2000 Gebietes zu überprüfen, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken das Schutzgebiet beeinträchtigen könnten. Damit soll garantiert werden, dass keine Planung angestoßen wird, die negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele besitzt. Wenn die FFH- Vorprüfung die Bedenken bestätigt, erfolgt die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die kürzeste Entfernung zum Natura 2000, FFH-Gebiet weist der Ergänzungsbereich 1 mit ca. 130 m Luftlinie auf, der Ergänzungsbereich 2 liegt in rd. 230 m und der Ergänzungsbereich 3 in rd. 400 m Entfernung. 15 Landschaftsplan Nr. 10 Naafbachtal, Satzung des Rhein-Sieg-Kreises, Stand 1. Änderung, Textli- che Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht, 05.07.2005 Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 26
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar Gemäß den Erläuterungen der VV-Habitatschutz16 unter Punkt 4.1.4. „Erfordernis einer Ausnahme oder Unzulässigkeit (Prüfungsergebnis) und insbesondere 4.1.4.2 „Keine erhebliche Beeinträchtigung“ liegt „in der Regel keine erhebliche Beeinträchtigung bei der Schließung von Baulücken im unbeplanten In- nenbereich nach § 34 BauGB“ vor. Die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Deesem erfüllt die Voraussetzungen ge- mäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, da es sich bei den einzubeziehenden Flächen um Außenbereichsflächen handelt, die an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzen. Zusätz- lich dazu entsprechen die einzubeziehenden Flächen bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB und sind in ihrer baulichen Nutzung vom angrenzenden Innenbereich geprägt. Die Meldung des FFH-Gebietes DE-5109-301 Naafbachtal beruht auf den im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet sind: ➢ Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) ➢ Borstgrasrasen (6230 Prioritärer Lebensraum) ➢ Feuchte Hochstaudenflure (6430) ➢ Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) ➢ Hainsimsen-Buchenwald (9110) ➢ Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) ➢ Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0 prioritärer Lebensraum) Zusätzlich dazu kommen im Gebiet Bachneunauge und Groppe als Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie vor, die Erhaltungsziel für das FFH-Gebiet sind. Größere Vorkommen von Eisvogel, Rotmi- lan, Grauspecht, Schwarzspecht sowie Neuntöter sind ebenfalls maßgeblich für den Schutzstatus. Als Schutzziel sollen die Erlen-Eschen-Wälder und Weichholz-Auenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna, den verschiedenen Entwicklungs- und Altersstadien sowie in ihrer standorttypischen Varia- tionsbreite inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren erhalten und entwickelt werden. Hainsimsen-Buchenwald und Steileichen-Hainbuchenwald sollen mit ihrer typischen Flora und Fauna erhalten und entwickelt werden. Konkret sind die Nadelforste sukzessive in Buchenwälder zu überführen. Für den Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald sollen ausgedehnte und zusammen- hängende Bereiche mit lebensraumtypischer Struktur- und Artenvielfalt, in allen Alters- und Entwick- lungsstufen, mit der standorttypischen Variabilität, mit Vorwälder, Waldrändern und auf Sonder- standorten erhalten werden. Dazu sind u. a. die Bodenverhältnisse inklusive des Nährstoffhaushaltes zu erhalten, ein angepasster Wildbesatz zu garantieren und eine naturnahe Waldbewirtschaftung zu 16 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43 EWG (FFH-RL) und 2009/147 EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV Habitatschutz) Rd. Erl. D. Mi- nisteriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 06.06.2016, -III4 - 616.06.01.18- Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 27
Fachbeitrag Naturschutz, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 2. Änderung Deesem, Stadt Lohmar pflegen. Für den Stieleichen-Hainbuchenwald ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs- zustands durch die Verbesserung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder auf stau-, grundwasserbeeinflussten oder fließgewässernahen Standorten mit ihrer lebensraumtypischen Arten- und Strukturvielfalt definiert. Auch hier wird die Wiederherstellung der unterschiedlichen Alters- und Entwicklungsstufen in den standorttypischen Variationen mit Vorwäldern, Waldrändern und Sonder- standorten betont. Für die Fließgewässer mit Unterwasservegetation wird der Erhalt und die Entwicklung der naturna- hen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps, gegebenenfalls in seiner kulturlandschaft- lichen Prägung sowie der Erhalt und die Förderung der Teillebensraumqualitäten für die genannten Fische angestrebt. Borstgrasrasen, feuchte Hochstaudenflure sowie Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen sind in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen. Dazu wird die Wiederherstellung der lebens- raumtypischen Kennarten und Strukturvielfalt, des Lebensraums als Habitat für die charakteristischen Arten, des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -chemismus, des Nährstoffhaushaltes, eines störungsarmen Lebensraums sowie die Minderung von Nährstoffeinträgen genannt. Bachneunauge sowie Groppe sollen in ihrem günstigen Erhaltungszustand verbleiben. Maßgeblich dafür ist für das Bachneunauge der Erhalt naturnaher, linear durchgängiger, rege strömender und sauberer Gewässer. Die Laichhabitate der lockeren, sandigen bis feinkiesigen Gewässersohlen sowie die Larvenhabitate der ruhigeren Gewässerabschnitte sind zu erhalten. Die gewässerbegleitenden ty- pischen Gehölzbestände sind ebenfalls zu erhalten. Die Groppe bevorzugt Gewässer die kühl, sauerstoffreich, naturnah sowie linear durchgängig mit na- turnaher Gewässersohle und reichlich Ufergehölzen bestanden sind. Diese sind zu bewahren. Nach § 34 (5) Nr. 3 BauGB darf die Satzung nur aufgestellt werden, wenn „keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 lit. B genannten Schutzgüter…“ bestehen. Dies zielt also nicht erst auf erhebliche Beeinträchtigungen, sondern auf potenzielle Beeinträchtigungen jeder Art. Aufgrund der o. g. Ziele für das FFH-Gebiet und des Abstands von mindestens 130 m liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele sowie der Lebensraumtypen des FFH- Gebietes DE-5109-301 Naafbachtal durch die 2. Änderung der Klarstellung- und Ergänzungssatzung Deesem der Stadt Lohmar vor. Damit entfällt die Pflicht zu einer FFH-Vorprüfung. Lomb, Artenschutzprüfungen, Fachbeiträge, ökologische Gutachten 22.01.2022 28
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