Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 "NSG Fasanerieholz" - (DE 5040-302)
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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 „NSG Fasanerieholz“ (DE 5040-302) Abschlussbericht Halle, November 2018 MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann Magdeburger Str. 23 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 - 122 76 78-0 Fax: 0345 - 122 76 78-30 E-Mail: info@myotis-halle.de
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 „NSG Fasanerieholz“ (DE 5040-302) Abschlussbericht Auftraggeber Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Göschwitzer Straße 41 07745 Jena Auftragnehmer MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann Magdeburger Straße 23 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 - 122 76 78-0 Fax: 0345 - 122 76 78-30 E-Mail: info@myotis-halle.de Projektleitung Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann Dipl.-Ing. (FH) Marianna Curth M.Sc. Tabea Senkpiel Hauptbearbeitung Dipl.-Ing. (FH) Marianna Curth M.Sc. Tabea Senkpiel Weitere Bearbeiter Dr. rer. nat. Dipl.-Biol. Martina Koch Dipl.-Biol. Kai Heinemann Dipl.-Biol. Nicole Bunzel Mélanie Tueriault Technische Bearbeitung Annett Gresse Stefanie Verchau-Makala
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Inhaltsverzeichnis „NSG Fasanerieholz“ - Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis ...................................................................................................................III Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. IV Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................. V 1. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung ....1 1.1 Rechtlicher Rahmen....................................................................................................................... 1 1.2 Grundsätze der Managementplanung ........................................................................................... 2 1.3 Organisation ................................................................................................................................... 3 2. Gebietscharakteristik...........................................................................................................5 2.1 Lage und Abgrenzung .................................................................................................................... 5 2.2 Natürliche Grundlagen ................................................................................................................... 6 2.3 Geschützte Gebiete ....................................................................................................................... 9 2.4 Planungen im Gebiet.................................................................................................................... 10 2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben ....................................................................................... 10 2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet ......................................................................................... 12 2.4.2.1 Fachbeitrag Wald............................................................................................ 12 3. Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ............................................................................13 3.1 Eigentumsverhältnisse ................................................................................................................. 13 3.2 Nutzungsverhältnisse ................................................................................................................... 15 3.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege ............................................................................ 15 3.2.2 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung ................................................................ 15 3.2.3 Jagd und Fischerei .......................................................................................................... 16 3.2.4 Erholung / Tourismus ...................................................................................................... 16 3.2.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhaben mit Beeinträchtigung der FFH-Gebiete........................................................... 16 4. Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes ................17 4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie.......................................................... 17 4.1.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 17 4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumtypen .................................... 19 4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Stillgewässer .................................... 19 4.1.2.2 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation ............ 21 4.1.2.3 LRT 8220 – Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation .............................. 22 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ..................................................................................... 24 4.2.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 24 4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten .................................................................................. 25 4.2.2.1 Mopsfledermaus - Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774) ..................... 25 4.2.2.2 Mausohr - Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797) .............................................. 27 I
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Inhaltsverzeichnis „NSG Fasanerieholz“ - 4.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie..............................................30 4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten ..........................31 5. Maßnahmenplanung .......................................................................................................... 40 5.1 Gefährdungen / Beeinträchtigungen ............................................................................................40 5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung ................................................40 5.2.1 Auswertung Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung ................................................42 5.2.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .....................................................42 5.2.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ........................................................................42 5.2.3.1 Mopsfledermaus - Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774) ..................... 42 5.2.3.2 Mausohr - Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797)............................................... 42 5.2.4 Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz- RL .....................................................43 5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit....................................................................44 5.3.1 Behördenabstimmung .....................................................................................................44 5.3.2 Nutzerabstimmung ..........................................................................................................44 5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsbeteiligung ......................................................................44 5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotential / Zielkonflikte .................................................................44 6. Sonstige Hinweise / Vorschläge ....................................................................................... 45 6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte ...........................................45 7. Kurzfassung ....................................................................................................................... 47 8. Anhang ............................................................................................................................... 50 8.1 Quellenverzeichnis .......................................................................................................................50 8.2 Fotodokumentation.......................................................................................................................56 8.3 Maßnahmenblätter .......................................................................................................................57 8.4 Kartenteil ......................................................................................................................................58 II
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Tabellenverzeichnis „NSG Fasanerieholz“ - Tabellenverzeichnis Tab. 1.1 Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH- Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ ......................................................................... 3 Tab. 1.2 Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ ................ 3 Tab. 2.1 Klimadaten des FFH-Gebietes „NSG Fasanerieholz“ (Referenzdaten 1961–1990) .. 6 Tab. 3.1 Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 232 ............................................................. 13 Tab. 4.1 Übersicht der im FFH-Gebiet aktuell erfassten Flächengrößen und Erhaltungszustände für die einzelnen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF) ........................................................................ 18 Tab. 4.2 Datengrundlage Fauna ............................................................................................ 24 Tab. 4.3 Anhang IV-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 232 .......................................... 31 Tab. 4.4 Anhang V-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 232 ........................................... 33 Tab. 4.5 sonstige wertgebende Säugetiere im FFH-Gebiet Nr. 232 ...................................... 35 Tab. 4.6 sonstige wertgebende Vögel im FFH-Gebiet Nr. 232 .............................................. 35 Tab. 4.7 sonstige wertgebende Lurche im FFH-Gebiet Nr. 232 ............................................ 36 Tab. 4.8 sonstige wertgebende Käfer im FFH-Gebiet Nr. 232 ............................................... 37 Tab. 4.9 sonstige wertgebende Schmetterlinge im FFH-Gebiet Nr. 232 ............................... 38 Tab. 5.1 Bezeichnung und Zuordnung von Maßnahmearten ................................................ 41 Tab. 6.1 Vorschläge zur Überwachung der Schutzobjekte im FFH-Gebiet 232 .................... 46 III
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Abbildungsverzeichnis „NSG Fasanerieholz“ - Abbildungsverzeichnis Abb. 2.1 Übersichtskarte FFH-Gebiet 232 „NSG Fasanerieholz“ ............................................. 5 Abb. 3.1 Eigentumskategorien FFH-Gebiet 232 ..................................................................... 14 Abb. 7.1 Übersichtskarte FFH-Gebiet 232 „NSG Fasanerieholz“ ........................................... 47 Abb. 7.2 naturnaher Bachlauf ohne Vorkommen von flutender Wasservegetation ................ 48 Abb. 7.3 das NSG „Fasanerieholz“ als faunistisch bedeutsames Feldgehölz innerhalb einer ausgeräumten Agrarlandschaft ....................................................................... 48 IV
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Abkürzungsverzeichnis „NSG Fasanerieholz“ - Abkürzungsverzeichnis ABl Amtsblatt BArtSchV Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) BfN Bundesamt für Naturschutz BGBl Bundesgesetzblatt BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) EG Europäische Gemeinschaft EHZ Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern) EU-VSRL Vogelschutzrichtlinie - Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden (VS-RL) Vogelarten (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979), kodifizierte Fassung (Richtlinie 2009/147/EG) vom 30. November 2009, in Kraft getreten am 15. Februar 2010 FB Fachbeitrag FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (ABl L 206 vom 22.07.1992 S. 7) (ABl L363 vom 20.12.2006, S. 368) FFH-RL Anhang II EU-weit gültige Liste der „Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.“ Bestandteil der FFH-RL FFH-RL Anhang IV EU-weit gültige Liste „streng zu schützender Arten von gemeinschaftlichem Interesse“. Bestandteil der FFH-RL FIS-Naturschutz Thüringer Landschaftsinformationssystem von Naturschutzdaten FND Flächennaturdenkmal FNP Flächennutzungsplan GIS Geografische Informationssysteme GÜK200 Geologische Übersichtskarte 1:200.000 GVBl Gesetz- und Verordnungsblatt KA Kartieranleitung Kap. Kapitel KG Kleingewässer KULAP Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege V
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Abkürzungsverzeichnis „NSG Fasanerieholz“ - LE Landschaftseinheit LEP Landesentwicklungsplan LK Landkreis LP Landschaftsplan LFG Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LRP Landschaftsrahmenplan LRT Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebens- raumtyp LRT-EF Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche LSG Landschaftsschutzgebiet mdl. Mitt. Mündliche Mitteilung MaP Managementplan NC Nebencode NLRT Nicht-Lebensraumtyp NSG Naturschutzgebiet NSG-VO Naturschutzgebietsverordnung OBK Offenland-Biotopkartierung PAG Projektbegleitende Arbeitsgruppe PEP Pflege- und Entwicklungsplan PG Plangebiet PNV Potenzielle Natürliche Vegetation SPA Special Protected Area (= „Besonderes Schutzgebiet“ im Sinne der Vogelschutzrichtlinie) SDB Standartdatenbogen ThürNatG Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft ThürNEzVO Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung - ThürNEzVO-)* vom 29. Mai 2008 TLU Thüringer Landesanstalt für Umwelt TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie TMUEN Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz UHV Unterhaltungsverband (Gewässer) UG Untersuchungsgebiet VI
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Abkürzungsverzeichnis „NSG Fasanerieholz“ - UNB Untere Naturschutzbehörde WBK Wald-Biotopkartierung WRRL Wasserrahmenrichtlinie VII
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „NSG Fasanerieholz“ Rechtlicher Rahmen - 1. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung 1.1 Rechtlicher Rahmen Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Schutz der biologischen Vielfalt. Für die aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie den Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sind durch die EU- Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) auszuweisen. Die FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das kohärente ökologische Netz „Natura 2000“. Das FFH-Gebiet „NSG Fasanerieholz“ (DE 5040-302) wurde im September 2000 durch das Thüringer Umweltministerium als FFH-Gebiet vorgeschlagen und über das Bundesumweltministerium an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung durch die EU-Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union - EG Nr. L 382/1 vom 07. Dezember 2004). Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-RL müssen für die Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten durch die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes festgelegt werden. Dies geschieht in der Regel in Form von Managementplänen. Gemäß dem Natura 2000-Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN 2015) erfolgt die FFH- Managementplanung in Thüringen nach einem modularen Prinzip in zwei Fachbeiträgen: Die Offenlandanteile und die im Wald liegenden Flächen mit Offenland-Lebensraumtypen (z. B. Gewässer, Felsbildungen) bzw. Habitate von Anhang II-Arten des Offenlandes werden im Fachbeitrag (FB) Offenland bearbeitet. Für die Erstellung des FB Offenland liegt die Federführung bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Die Waldflächen der FFH-Gebiete werden im FB Wald geplant. Die Federführung hierfür liegt beim Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) von ThüringenForst in Gotha. Der Managementplan ist behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten hat er keine rechtsverbindliche Wirkung, sondern empfehlenden bzw. informativen Charakter (TMLFUN 2015). Die europarechtliche Grundlage für die Managementplanung sind Art. 6 Abs. 1 der FFH- Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 13/17/EU des Rates vom 3. Mai 2013) sowie Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 der EU- Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 in der kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten). Auf Bundesebene erfolgt die Umsetzung des europarechtlichen Rahmens durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434). In den §§ 31 – 38 des BNatSchG ist der Aufbau des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ geregelt, wobei die Umsetzung der 1
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „NSG Fasanerieholz“ Grundsätze der Managementplanung - Verpflichtungen (Auswahl der Gebiete, Formulierung von Erhaltungszielen, Aufstellung von Managementplänen) den Ländern übertragen wird. Die rechtliche Umsetzung in Thüringen erfolgt durch das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch § 26a vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113) sowie die Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung – ThürNEzVO-) vom 29. Mai 2008. Für die Verwaltung bindend sind zusätzlich die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen in der Fassung vom 04.12.2014 [Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (Az.: 56-41462)] (ThürStAnz. 1/2015, S. 47ff). 1.2 Grundsätze der Managementplanung Der FB Offenland als Teil des Managementplans für das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ (deckungsgleich mit vorliegendem NSG Nr. 186 „Fasanerieholz“) bezieht sich ausschließlich auf dessen Offenlandflächen im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der Erfassung von Lebensraumtypen des Anhangs I und von Arten des Anhangs II der FFH-RL, der Bewertung ihrer Erhaltungszustände und der Ableitung notwendiger Maßnahmen. Planungsrelevant sind sowohl die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen als auch die Habitat- und Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen (z. B. Verbund- und Pufferflächen). Für Arten des Anhangs IV der FFH-RL und andere besonders wertgebende Arten erfolgt keine spezielle Maßnahmenplanung, ihre Vorkommen sollen jedoch durch die Planungen für LRT und Anhang-II-Arten gefördert werden. Generell sind die Umsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen zu prüfen und die dafür in Frage kommenden Akteure sollen benannt werden. Nach Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge hat das bearbeitende Planungsbüro diese mit den Nutzungsinteressen im Gebiet abzugleichen. Die dazu notwendigen Abstimmungsgespräche mit den Landnutzern und sonstigen Betroffenen werden durch das Planungsbüro vorbereitet und eigenverantwortlich (im Einzelfall unter Beteiligung der TLUG und ggf. des Landwirtschaftsamtes) durchgeführt. Die Abstimmungsergebnisse zu den geplanten Maßnahmen sind hinsichtlich der Nutzungsberechtigten und deren Aussagen detailliert darzustellen. Auftretende Konflikte zwischen Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen müssen im Rahmen der Planerstellung herausgearbeitet, Lösungsvorschläge entwickelt und ggf. als verbliebenes Konfliktpotenzial dargestellt werden. Der FB Offenland enthält im Ergebnis ein mit den Nutzerinteressen und Behörden abgestimmtes, nachvollziehbar abgewogenes, anwendbares Maßnahmenkonzept, das von den jeweils zuständigen Institutionen, Behörden und Akteuren i. d. R. ohne großen zusätzlichen planerischen Aufwand kurz-, mittel- oder langfristig (unter Anwendung unterschiedlicher Förderprogramme bzw. Finanzierungen) realisiert werden kann. Der Planungshorizont beträgt ca. 10 Jahre. 2
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „NSG Fasanerieholz“ Organisation - 1.3 Organisation Mit der Erarbeitung des Fachbeitrages Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ wurde das Büro MYOTIS von der TLUG im April 2016 beauftragt. Der Bearbeitungszeitraum lag zwischen April 2016 und November 2018. Der Arbeits- und Zeitplan ist Tab. 1 zu entnehmen. Tab. 1.1 Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH- Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ Arbeitsschritt Zeitpunkt/ Frist Auftragsvergabe und Beginn der Kartierungsarbeiten April 2016 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinden März 2017 1. PAG-Sitzung in Schmölln 08.05.2017 Zwischenbericht 28.02.2018 2. PAG-Sitzung in Schmölln 09.04.2018 Entwurf des FB Offenland 15.08.2018 3. PAG-Sitzung in Schmölln 12.09.2018 Beteiligung der betroffenen Gemeinden und anerkannten bis Ende Oktober 2018 Naturschutzverbände Endfassung des FB Offenland 20.11.2018 Öffentlichkeitsveranstaltung nach Fertigstellung MaP Der Beginn der Planung wurde in den betreffenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht. Zur fachlichen Begleitung und Abstimmung obliegt der TLUG die Bildung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden Fachbeitrags aus den in Tab. 1.2 dargestellten Behörden und Institutionen zusammensetzt. Tab. 1.2 Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ Behörde / Institution Abteilung / Referat Abteilung Naturschutz, Referat 33 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Abteilung Wasserwirtschaft, Abteilung 5 (TLUG) Staatliche Vogelschutzwarte Seebach, Referat 31 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Abteilung Naturschutz und Nachhaltigkeit, Referat Naturschutz (TMUEN) 44 Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde ThüringenForst Forstamt Weida Bundesforst Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha Thüringer Landesbergamt Fachdienst Umwelt Landratsamt Altenburger Land Untere Jagd- und Fischereibehörde Landwirtschaftsamt Zeulenroda 3
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „NSG Fasanerieholz“ Organisation - Behörde / Institution Abteilung / Referat Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Stiftung Naturschutz Natura-2000-Station Osterland Natura-2000-Station „Auen, Moore, Feuchtgebiete“ Büro Myotis Die konstituierende Sitzung der PAG beinhaltete vor allem die Vorstellung des Auftragnehmers, den Informationsaustausch zum Gebiet und die Besprechung der ersten Arbeitsschritte. Zur zweiten PAG-Sitzung wurden die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet vorgestellt. Die dritte PAG-Sitzung diente der Vorstellung und Diskussion der Maßnahmen- und Umsetzungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse. Das Maßnahmenkonzept des Managementplanes wurde von der 3. PAG gebilligt. Zeitnah nach der Billigung der Maßnahmenplanung durch die PAG beteiligte der Auftragnehmer die betroffenen Gemeinden, die in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände und den Thüringer Bauernverband, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Entsprechende Anregungen wurden in den FB Offenland eingearbeitet. Eine Veranstaltung zur Information der Öffentlichkeit ist für Januar/ Februar 2020 geplant. 4
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Gebietscharakteristik „NSG Fasanerieholz“ Lage und Abgrenzung - 2. Gebietscharakteristik 2.1 Lage und Abgrenzung Das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ umfasst nach SDB eine Fläche von 19,00 ha und befindet sich in 50,9564° nördl. Breite und 12,4689° westl. Länge (Gebietsmittelpunkt) vollumfänglich im Landkreis Altenburger Land. Im Rahmen der Managementplanung erfolgte in einem ersten Arbeitsschritt die Anpassung der rechtsverbindlichen Gebietsgrenze (basierend auf der analogen TK 25) auf dem aktuellen farbigen Orthofoto für den Planungsmaßstab 1:5.000. Die daraus resultierende Bearbeitungsgrenze umfasst eine Flächengröße von 19,05 ha. Folgende Gemeinden haben Anteil am FFH-Gebiet: Altenburg (14,75 ha) und Nobitz (4,30 ha). Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (BFN 2018, nach SSYMANK 1994) befindet sich das FFH-Gebiet vollumfänglich in der naturräumlichen Haupteinheit „Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland (D 19)“, in dem Naturraum „Altenburger Lößgebiet“ (5.3) (HIEKEL et al. 2004). Das FFH-Gebiet umfasst das NSG „Fasanerieholz“ (18,70 ha, TH-Nr. 186). Abb. 2.1 Übersichtskarte FFH-Gebiet 232 „NSG Fasanerieholz“ 5
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Gebietscharakteristik „NSG Fasanerieholz“ Natürliche Grundlagen - 2.2 Natürliche Grundlagen Geologie und Geomorphologie Im Bereich des FFH-Gebietes stehen geologisch junge, etwa 1–2 m mächtige Löß-, Lößlehmschichten aus der letzten Inlandvereisung der Weichsel-Kaltzeit an. Punktuell werden paläozoische Schichten (Tieferes Rotliegendes) freigegeben. Letztere enthalten porphyritische Lavaergußmassen, wie Glimmerporphyrit, Rochlitzer Quarzporphyr, Felsitporphyr und Gangquarzporphyr. Dieser wurde punktuell im Gebiet abgebaut wovon heute noch kleine Brüche zeugen. Diese sind aber wieder zum Großteil von Vegetation überdeckt. In den Randbereichen, vor allem im Priefeler Arm, kommen die Durchragungen des verwitterten Grundgesteins der Rotliegend-Porphyrserie zutage. Klima Das Klima Thüringens wird besonders durch dessen Oberflächenstrukturen sowie der Land- und Bodennutzung beeinflusst. So bewirken insbesondere die Mittelgebirge Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Rhön und Harz starke räumliche Differenzierungen aller Klimaparameter. Das FFH-Gebiet ist dem Klimabereich „Südostdeutsche Becken und Hügel“ zuzuordnen, welcher als am vulnerabelsten aller Thüringer Klimabereiche gilt. Der Klimabereich gilt mit 450 bis 891 mm Jahresniederschlagssumme als verhältnismäßig trocken und mit 6,7–9,6°C als warm. Die Sonnenscheindauer ist mit 1.412 bis 1.608 h/Jahr als relativ hoch zu beschreiben. Des Weiteren können bis zu 95 Tage mit einer Schneedeckenhöhe ab 10 cm vorliegen. Das FFH-Gebiet befindet sich im Landkreis Altenburger Land, welcher sich im langjährigen Mittel (1970 bis 2010) durch Jahresmitteltemperaturen von 8,3 – 9,5 °C, Jahresniederschlägen zwischen 653 bis 796 mm, 1.549 – 1.599 h/Jahr Sonnenscheindauer sowie 9 – 12 Tage mit Schneedeckenhöhe ab 10 cm auszeichnet. Die vorherrschende Windrichtung ist Süd bis Südwest. (TMLFUN & THÜRINGER KLIMAAGENTUR 2013) Die folgende Tabelle stellt die Referenz-Klimadaten des FFH-Gebietes „NSG Fasanerieholz“ nach Daten vom POTSDAM-INSTITUT FÜR KLIMAFOLGENFORSCHUNG (PIK) und BFN (2009) dar. Tab. 2.1 Klimadaten des FFH-Gebietes „NSG Fasanerieholz“ (Referenzdaten 1961–1990) Lufttemperatur Mittlere Jahrestemperatur 8,8 °C Absolutes Temperatur-Maximum 35,97 °C Mittleres tägliches Temperatur-Maximum des wärmsten 23,06 °C Monats Mittlere tägliche Temperaturschwankungen 8,14 °C Mittleres tägliches Temperatur-Minimum des kältesten -2,99 °C Monats Absolutes Temperatur-Minimum -23,5 °C Monate mit mittleren Tagesminimum unter 0° C Januar, Februar, Dezember Monate mit absoluten Tagesminimum unter 0° C März, April, Mai, Oktober, November Anzahl frostfreier Tage 193 6
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Gebietscharakteristik „NSG Fasanerieholz“ Natürliche Grundlagen - Niederschlag Mittlere Jahresniederschläge 628 mm Monat des höchsten Niederschlages Juni Monate des geringsten Niederschlages Februar Sonstige Referenzdaten Sommertage 34,00 Heiße Tage 5,23 Frosttage 82,73 Eistage 24,66 Hinsichtlich des Klimawandels ist der Klimabereich „Südostdeutsche Becken und Hügel“ durch abnehmende Niederschläge in den Sommermonaten, einer geringen Wasserverfügbarkeit, erhöhte Verdunstung, Dürregefahr im Sommer und eine ungünstige klimatische Wasserbilanz gekennzeichnet. Nach Aussagen des „Integrierten Maßnahmenprogramms zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen“ (IMPAKT) ist im Bereich des FFH- Gebietes langfristig (2071 – 2100) mit einem Anstieg der Jahresmitteltemperatur auf 11 – 12°C zu rechnen. Die stärksten Temperaturzunahmen werden im Sommer langfristig bis zu 4°C zu verzeichnen sein, die schwächsten im Frühling mit ca. 2 – 3 °C. Bezogen auf den Jahresniederschlag wird eine Zunahme um 5–6 % gegenüber dem Referenzzeitraum 1961 – 1990 prognostiziert. Die Sommermonate werden bis zu 15 % geringere Niederschlagsmengen aufweisen. Frühling und Winter sind durch Zunahmen der Niederschläge von 9 % charakterisiert. (TMLFUN & THÜRINGER KLIMAAGENTUR 2013) Boden Das FFH-Gebiet „NSG Fasanerieholz“ liegt im Altenburger Lössgebiet und wird in der Mitte von einem Streifen Vega durchzogen, das den Modelwitzer und Priefeler Bach umgibt. Beidseitig der Bäche besteht der Boden aus holozänem Auelehm und ist somit ein Braunaueboden der in Nebentäler aus Fluvi-Lehm und -Schluff, teils Hanglehm und -löss über Geröll-Lehm, teilweise über (Kryo-) Lehmschutt besteht. Aus dem Holozän stammend, hat diese Bodenform, als Deckschicht über älterem Gestein des Rotliegenden (wie Glimmerporphyrit, Rochlitzer Quarzporphyr, Felsporphyr und Gangquarzporphyr), eine hohe Wasserspeicherkapazität. Am Rand des Gebietes befindet sich Löss mit Griserde, Parabraunerde oder an nässeren Standorten mit Braunstaugley. Diese Bodenform wird durch Tschernoseme, also Schwarzerden die sich aus kalkhaltigem und lockerem Löss auf periglazialem Schluff gebildet haben, geprägt und kommt hauptsächlich auf Plateaus und flachen Hängen vor. Im weiteren Verlauf der Bodenentwicklung, bildet sich aus der Schwarzerde, durch Verwitterung und stärkerer Infiltration von Oberflächenwasser, Griserde. (RAU et al. 2000) Vorhandene Bodenformen und deren Größe: - Lehm – Vega (Nebetäler) (h3l): 39,5 % (7,5 ha) - Löss – Griserde und Löss - Braunerde (lö8): 57,4 % (10,9 ha) - Löss – Braunstaugley (lö9): 3,1 % (0,6 ha) 7
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Gebietscharakteristik „NSG Fasanerieholz“ Natürliche Grundlagen - Hydrologie Die Talsohlen sind durch hochstehendes Grundwasser gekennzeichnet. Dieses überspannt den Boden temporär und punktuell. Zeitweise entstehen dadurch kleine Tümpel. Die Unterhangbereiche geben zeitweise Hangdruckwasser ab. Dieses fließt über die Bäche wieder ab. Beide Bäche entspringen außerhalb des Schutzgebietes und durchschneiden (Modelwitzer Bach) oder tangieren (Priefeler Arm) das Schutzgebiet. Die Wasserdurchflussmenge ist meist nur von geringer Größe. Sie kann aber bei längeren Niederschlagsperioden bzw. bei kurzfristigen Starkregenereignissen um ein Vielfaches ansteigen. Die Bodenfeuchteverhältnisse wechseln kleinflächig von quellig-rieselig in den Talauen, über grundfeucht im Nordteil bis hangfrisch-trocken in den Oberhangbereichen auf Grundstein. 8
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Gebietscharakteristik „NSG Fasanerieholz“ Geschützte Gebiete - 2.3 Geschützte Gebiete Naturschutzgebiet im FFH-Gebiet Bei Naturschutzgebieten handelt es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt zum Erhalt, zur Entwicklung und/oder zur Wiederherstellung von Biotopen und Lebensgemeinschaften bestimmter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten. Weiterhin ist der Schutz von Natur und Landschaft aus ökologischen, wissenschaftlichen, natur- einschließlich erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, ihrer besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich. (THÜRNATG 2006) Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, erheblichen oder nachhaltigen Störungen oder Veränderung des NSG führen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden hierbei Maßnahmen, die dem Schutz, der Wiederherstellung, der Entwicklung oder der Erforschung des NSG dienen und behördlich angeordnet oder zugelassen wurden. (ebd.) NSG Fasanerieholz (TH-Nr. 186, AO Nr. MLEF v. 30.03.1961 (GBl. d. DDR, Teil II Nr. 27 v. 04.05.1961), erweitert mit Beschl.-Nr. 166/82 BT Leipzig v. 24.09.1982) Gemäß dem Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 04. Mai 1961, Teil II Nr. 27 werden durch Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete vom 30. März 1961 laut § 1 die aufgeführten Landschaftsbestandteile wie das Fasanerieholz südlich von Altenburg zu Naturschutzgebieten erklärt. Eine Erweiterung des NSG um 3,3 ha erfolgte mit dem Beschluss vom 24.09.1982. Das FFH-Gebiet befindet sich vollflächig im NSG. Ziel des Schutzgebietes ist die Erhaltung eines Restwaldes mit Eichen-Hainbuchenwäldern und Erlen-Eschen-Auewäldern in den Bachtälchen der naturnahen Nebenbäche der Pleiße. 9
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Gebietscharakteristik „NSG Fasanerieholz“ Planungen im Gebiet - 2.4 Planungen im Gebiet 2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben Im Rahmen der gebietsrelevanten Planungen werden alle Planungen zur Entwicklung des FFH- Gebietes, Planungen innerhalb des Gebietes bzw. Planungen, die in das Gebiet einwirken können sowie festgesetzte Kohärenzsicherungsmaßnahmen angegeben. Landesplanung Landesentwicklungsprogramm Thüringen (LEP TH, bzw. LEP Thüringen 2025) Das LEP TH stellt das Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des Landes Thüringen und seiner Teilräume dar (TMBLV 2014). Die Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm wurde am 04.07.2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet und ist am 05.07.2014 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan vom 06.10.2004 (GVBl. S. 754), geändert durch Verordnung vom 09.07.2009 (GVBl. S. 726), außer Kraft getreten. Regionalplanung Regionalplan für die Region Ostthüringen Mit dem Regionalplan legt die Regionale Planungsgemeinschaft die räumliche und strukturelle Entwicklung der Planungsregion als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest. Dieser regionale Ordnungs-, Entwicklungs- und Sicherungsrahmen stellt ein wesentliches Bindeglied zwischen der Landesplanung und der kommunalen Ortsplanung dar und ist damit auch ein Garant für die Durchdringung übergeordneter, landesentwicklungspolitischer Vorgaben bis in die Ebene der kommunalen Planungen (TMBLV 2012). Mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2012 vom 18.06.2012 ist der Regionalplan Ostthüringen in Kraft getreten. Dieser umfasst die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena. Um die schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes zu erhalten, werden Vorranggebiete Freiraumsicherung und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung ausgewiesen. Das FFH-Gebiet „Fasanerieholz“ gehört zum Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-15 „Pleißetal und Nebentäler, Fasanerieholz“. Folgende Zielstellungen können dem Gebiet zugeordnet werden: - ökologisch intakte (funktionsfähige) subregionale Gewässersysteme einschließlich der von ihnen abhängigen Feuchtgebiete und Landökosysteme sowie die nachhaltige Nutzung der regional vorhandenen Wasserressourcen sichern und entwickeln, - regional bedeutsame Lebensräume für gefährdete oder vom Aussterben bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten und die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt notwendiger Funktionsbeziehungen sichern und entwickeln, 10
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Gebietscharakteristik „NSG Fasanerieholz“ Planungen im Gebiet - - Waldgebiete mit regional besonders bedeutsamen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen sichern und entwickeln, - vielfältig strukturierte, regional und subregional prägende, besonders erholungswirksame Freiräume der Kulturlandschaft sichern und entwickeln. Landschaftsplanung Landschaftsprogramm Freistaat Thüringen Es gibt kein Landschaftsprogramm für das Land Thüringen, sondern nur wissenschaftliche Fachbeiträge zum Landschaftsprogramm, welche zum Teil in das LEP TH übernommen wurden (TLUG o. J.a). Landschaftsrahmenplan Ostthüringen Für alle vier Regionen Thüringens wurden von 1993 bis 1994 Landschaftsrahmenpläne durch Planungsbüros erarbeitet. Sowohl die Auftragsvergabe als auch die methodische und fachliche Betreuung bei der Erarbeitung der Landschaftsrahmenpläne oblag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt (TLUG). Der Zeitraum reichte jedoch für die Erarbeitung qualifizierter Pläne nicht aus. Deshalb wird von Grobkonzepten der Landschaftsrahmenpläne gesprochen. In ihnen konnten jedoch bereits erste landschaftsplanerische und naturschutzfachliche Zielaussagen formuliert werden, die nach Vorlage der Arbeiten in die Fachkapitel der Regionalen Raumordnungspläne integriert wurden (TLUG, o. J.a). Wasserwirtschaftliche Fachplanung Landesprogramm Gewässerschutz (2016-2021) Zielstellung des Landesprogramms Gewässerschutz ist die Vorstellung der Konzeption und Planung aller erforderlichen Gewässerschutzmaßnahmen für den Zeitraum 2016 bis 2021 für die Gewässer und das Grundwasser in Thüringen. Es bündelt zudem alle Informationen, die im Zuge der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein zur Umsetzung der EG-WRRL erarbeitet wurden. (TLUG o.J.b, WRRL 2000) Das Landesprogramm Gewässerschutz weist darauf hin, dass detaillierte Gewässerstruktur- und Durchgängigkeitsmaßnahmen im Gewässerrahmenplan der TLUG aufgeführt werden (TLUG o.J.c). Gewässerrahmenplan Der Gewässerrahmenplan Thüringen wurde für den ersten Bewirtschaftungszeitraum der WRRL 2009 bis 2015 aufgestellt. Er ist ein ergänzendes Thüringer Dokument zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogramme der Flussgebiete Elbe, Weser und Rhein. In ihm sind Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit und zur Verbesserung der Gewässerstruktur enthalten. Er wurde im Jahr 2016 in aktualisierter Form fortgeschrieben. Die Darstellung erfolgt interaktiv im Kartendienst der TLUG unter der Rubrik Gewässerschutz. Für das FFH-Gebiet „Fasanerieholz“ werden keine Maßnahmen angezeigt. (TLUG o.J.c, WRRL 2000). 11
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Gebietscharakteristik „NSG Fasanerieholz“ Planungen im Gebiet - 2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet 2.4.2.1 Fachbeitrag Wald Für das PG liegt der Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das FFH-Gebiet „NSG Fasanerieholz“ mit Stichtag vom 01.01.2018 vor (THÜRINGENFORST 2018). Der Fachbeitrag Wald dient der Zusammenstellung aller erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der vorhandenen wertgebenden Lebensräume und Arten. Weiterhin sind Entwicklungsmaßnahmen Bestandteil der Planung. Der Fachbeitrag ist behördenverbindlich, für Körperschafts- und Privatwald hat er empfehlenden oder informativen Charakter. Als wichtiges Instrument zur Umsetzung dienen vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Thüringen und den Besitzern der Privat- und Körperschaftswälder. Der Fachbeitrag Wald umfasst ein Planungsgebiet von 17 ha Wald (100 % Laubmischbestände). Im Planungsgebiet kommen zwei FFH-Waldlebensraumtypen vor: Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) auf 3,04 ha und Auenwälder mit Erle, Esche, Weide (91E0*) auf 1,50 ha. Die Gesamtbewertung ist gut (B). Für die Offenlandbereiche werden keine MaP-relevanten Ziele und Maßnahmen formuliert. 12
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „NSG Fasanerieholz“ Eigentumsverhältnisse - 3. Eigentums- und Nutzungsverhältnisse 3.1 Eigentumsverhältnisse Für die gesamte Fläche des FFH-Gebietes liegen Daten zu den Eigentumskategorien vor. Diese wurden den Umwelt- bzw. Fachinformationssystemen der TLUG (FIS) entnommen, hier: Geo-Themen/Basisdaten. Tab. 3.1 Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 232 Eigentumsverhältnisse im PG Fläche in [ha] Fläche in [%] Agrarbetriebe 0,02 0,10 Dritte 7,41 38,90 EdV 0,09 0,47 Forst 11,49 60,31 Kommunales Eigentum 0,04 0,21 Im Gebiet kommen insgesamt fünf Eigentumskategorien vor, wobei sich der größte Anteil mit ca. 60 % der Flächen im Eigentum des Forstes befindet. Der zweitgrößte Anteil der Flächen (38,9 %) ist im Eigentum Dritter, bzw. Privateigentum. Davon hat die „Stiftung pro Artenvielfalt“ ca. 5,1 ha Waldfläche für Naturschutzzwecke aufgekauft. Mit dem Flächenerwerb verfolgt die Stiftung das Ziel, den Holzeinschlag im Gebiet zu beenden und einen Prozessschutz durchzusetzen. Kleinere Splitterflächen (unter 1 %) sind als Eigentum von Agrarbetrieben, als Volkseigentum oder als kommunales Eigentum aufgeführt. 13
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „NSG Fasanerieholz“ Eigentumsverhältnisse - Abb. 3.1 Eigentumskategorien FFH-Gebiet 232 (Quelle: TLUG 2018, Geo- Themen/Basisdaten) 14
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „NSG Fasanerieholz“ Nutzungsverhältnisse - 3.2 Nutzungsverhältnisse 3.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege Das FFH-Gebiet repräsentiert eines von wenigen in der Region erhalten gebliebenen Bauernwäldchen, das in der größtenteils landwirtschaftlich genutzten und von Bergbau überprägten, offenen Kulturlandschaft von Waldrodungen verschont geblieben ist (vgl. SYKORA 1993). Somit besitzt das Feldgehölz den Charakter eines Gehölzreliktstandortes innerhalb einer intensiv genutzten, ausgeräumten Agrarlandschaft. Landwirtschaftliche Nutzungen sind in dem Waldgebiet nicht relevant, bilden jedoch außerhalb der Schutzgebietsgrenzen die dominierende Hauptnutzung. So unterliegen die nahezu ringsum an das Schutzgebiet angrenzenden Ackerflächen einer intensiven, ackerbaulichen Nutzung mit Düngemittel- und Biozideinsatz. Neben atmosphärischen Stickstoffdepositionen ist das Fasanerieholz insbesondere aufgrund des hohen Grenzlinienanteils Nährstoffeinträgen aus dem Ackerbau ausgesetzt, die sich begünstigt durch die Kleinflächigkeit des Gebietes flächenhaft in der Vegetations- zusammensetzung auswirken. Wie schon bei FISCHER (2002) beschrieben, sind die seit den 1960er Jahren sich ausbreitenden und derzeit hohen Anteile von Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra) als Eutrophierungserscheinung zu werten. Beide Arten waren bis dahin nur selten im Schutzgebiet zu finden. Nährstoffreiche Fettwiesen in Mahdnutzung befinden sich an der ehemaligen Fasanerie südlich des Bornholzes und am Ostende des Priefeler Arms, sie sind kein Bestandteil des Schutzgebietes. Das Bornholz wird von einer Stromtrasse gequert, die darunter stockenden Gehölze werden im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen regelmäßig zurückgeschnitten. Landschaftspflegemaßnahmen werden nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde Altenburger Land nicht durchgeführt. 3.2.2 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Das Schutzgebiet wird von zwei naturnahen Waldbächen durchzogen, dem aus Richtung Südosten kommenden Priefeler Arm und dem von Südwesten kommenden Modelwitzer Bach, die an der ehemaligen Fasanerie im Nordwesten des Gebietes zusammenfließen. Der Bachlauf mündet schließlich nordwestlich von Stünzhain in die Pleiße. Im Plangebiet handelt es sich um Gewässer zweiter Ordnung. Die Gewässerunterhaltungspflicht obliegt der Stadt Altenburg und der Gemeinde Nobitz. In dem Waldgebiet werden keine Maßnahmen der Gewässerunter- haltung durchgeführt. Die Bachläufe sind derzeit kein Gegenstand des Gewässerrahmenplans zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Am Südende des Modelwitzer Bach befindet sich unmittelbar an das FFH-Gebiet angrenzend ein ungenutzter Teich mit strukturreichem Verlandungsbereich am Südwestufer. Der Teich fungierte ehemals als Klärteich und war nach einem Dammbruch im Jahr 1986 über einen längeren Zeitraum trockengefallen (FISCHER 2002). Im Jahr 2001 wurde er im Zuge von Sanierungsmaßnahmen wiederbespannt und konnte sich seitdem naturnah entwickeln. 15
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „NSG Fasanerieholz“ Nutzungsverhältnisse - 3.2.3 Jagd und Fischerei Die Waldbäche unterliegen keiner fischereirechtlichen Nutzung. Ebenso handelt es sich bei den Waldtümpeln sowie dem Teich bei Modelwitz um nutzungsfreie Gewässer. 3.2.4 Erholung / Tourismus Das Fasanerieholz wird entlang der Bachläufe von schmalen Trampelpfaden durchzogen, die von Wildwechsel zeugen und sporadisch von Erholungssuchenden der ortsansässigen Bevölkerung genutzt werden. Ein häufiges Besucheraufkommen ist aufgrund der Kleinflächigkeit, der isolierten Lage innerhalb einer intensiv genutzten Ackerlandschaft ohne Anschluss an öffentliche Wander- bzw. Radwegenetze nicht gegeben und würde dem Schutzzweck des Wald-Naturschutzgebietes zuwiderlaufen. Weitere Wegestrukturen existieren im Plangebiet nicht. Naturkundliche Führungen Selten finden naturkundliche Führungen im NSG statt. Das naturkundliche Museum Mauritianum Altenburg lädt mitunter zu themenbezogenen Exkursionen in die Schutzgebiete des Landkreises ein. Beispielsweise fand im NSG „Fasanerieholz“ bereits eine Familien- Exkursion zum Siebenschläfer (Glis glis) unter dem Motto „Eine Nuss- und Eicheljagd im Fasanerieholz“ statt. Hierbei konnten gefundene Eicheln auf die arttypische Fraßtechnik untersucht und das Vorkommen des Siebenschläfers im Gebiet bestätigt werden. 3.2.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhaben mit Beeinträchtigung der FFH-Gebiete Sonstige Nutzungen mit Relevanz für das FFH-Gebiet liegen aktuell nicht vor. Auch in der von der TLUG zur Verfügung gestellten Liste zur landesweiten Erfassung von FFH- Verträglichkeitsprüfungen sind keine, das FFH-Gebiet Nr. 232 tangierende Vorhaben gelistet (Stand: 24.01.2018). 16
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter „NSG Fasanerieholz“ FFH-Lebensraumtypen Anhang I der FFH-RL - 4. Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH- Richtlinie 4.1.1 Einleitung und Übersicht Ausgangslage Für alle Thüringer FFH-Gebiete liegen flächendeckende LRT-Daten vor, die aus der Offenlandbiotopkartierung (OBK) abgeleitet wurden. Die in den Jahren 1996 bis 2013 durchgeführte OBK lieferte damit die Basis für die Ansprache von Offenland-LRT, die seither für die Erstellung der FFH-Meldeunterlagen etc. genutzt wurden. Die bis Anfang 2003 sowohl aus OBK als auch Waldbiotopkartierung (WBK) gewonnenen Daten wurden mit Hilfe einer erarbeiteten Zuordnungssystematik für die LRT-Identifizierung genutzt. Ab 2003 wurden bei den Geländearbeiten der OBK innerhalb von FFH-Gebieten eine modifizierte OBK-Kartieranleitung (IVL 2002/2007) verwendet, die eine direkte Ansprache von LRT ermöglichte. Schließlich kam bei Kartierungsarbeiten ab dem Jahr 2011 ein eigens für die LRT-Erfassung erstellter Kartier- und Bewertungsschlüssel zum Einsatz, mit dem sich eine zusätzliche Ansprache und Zuordnung vorkommender LRT realisieren ließ. Im FFH-Gebiet „NSG Fasanerieholz“ stammen die Daten der OBK, die für eine Übersetzung in FFH-Lebensraumtypen (OBK-Transformation) genutzt wurden, aus dem Jahr 1999. Seither erfolgte keine Kartierung, die eine Untersuchung auf Offenland-LRT zum Ziel hatte. Die aktuelle Erfassung der Offenland-Lebensraumtypen erfolgte gemäß den Kriterien des fortlaufend aktualisierten Kartier- und Bewertungsschlüssels der TLUG (2016). Demnach sind bei der Geländebegehung für jede abgegrenzte LRT-Teilfläche ein vorgesehener LRT- spezifischer Erfassungsbogen mit Ankreuzliste der charakteristischen Pflanzenarten und Bewertungsschemata auszufüllen sowie der Erhaltungszustand abzuleiten. Die Geländearbeiten fanden in der Vegetationsperiode 2017, in den Monaten Mai und September statt. Die Lebensraumtypen und ihre Bewertung Im Rahmen der Gebietsmeldung für das FFH-Gebiet „NSG Fasanerieholz“ haben auf Grundlage von OBK und WBK drei Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Standarddatenbogen (SDB) Eingang gefunden. Demnach sind mit dem LRT 3150 der „Natürlichen, nährstoffreichen Seen“ auf 0,07 ha und dem LRT 3260 der „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation auf 0,77 ha sehr kleinflächig Gewässerlebensräume vorhanden. Weiterhin ist der LRT 8220 „Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation“ auf 0,03 ha im SDB gelistet. Für das gemeldete Stillgewässer liegt ein ungünstiger Gesamterhaltungszustand (C- Bewertung) vor, für die beiden anderen LRT wird ein guter Erhaltungszustand angegeben (B- Bewertung). 17
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