Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 "NSG Fasanerieholz" - (DE 5040-302)

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 "NSG Fasanerieholz" - (DE 5040-302)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das
                          FFH-Gebiet 232
                        „NSG Fasanerieholz“
                           (DE 5040-302)
                          Abschlussbericht

Halle, November 2018
                                       MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie
                                       Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann
                                       Magdeburger Str. 23
                                       06112 Halle (Saale)
                                       Tel.: 0345 - 122 76 78-0
                                       Fax: 0345 - 122 76 78-30
                                       E-Mail: info@myotis-halle.de
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 "NSG Fasanerieholz" - (DE 5040-302)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 "NSG Fasanerieholz" - (DE 5040-302)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das
                                    FFH-Gebiet 232
                                „NSG Fasanerieholz“
                                   (DE 5040-302)

                                     Abschlussbericht

Auftraggeber               Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
                           Göschwitzer Straße 41
                           07745 Jena

Auftragnehmer              MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie
                           Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann
                           Magdeburger Straße 23
                           06112 Halle (Saale)
                           Tel.: 0345 - 122 76 78-0
                           Fax: 0345 - 122 76 78-30
                           E-Mail: info@myotis-halle.de

Projektleitung             Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann
                           Dipl.-Ing. (FH) Marianna Curth
                           M.Sc. Tabea Senkpiel

Hauptbearbeitung           Dipl.-Ing. (FH) Marianna Curth
                           M.Sc. Tabea Senkpiel

Weitere Bearbeiter         Dr. rer. nat. Dipl.-Biol. Martina Koch
                           Dipl.-Biol. Kai Heinemann
                           Dipl.-Biol. Nicole Bunzel
                           Mélanie Tueriault

Technische Bearbeitung     Annett Gresse
                           Stefanie Verchau-Makala
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 "NSG Fasanerieholz" - (DE 5040-302)
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 "NSG Fasanerieholz" - (DE 5040-302)
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Inhaltsverzeichnis
„NSG Fasanerieholz“
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Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis ...................................................................................................................III

Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. IV

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................. V

1.    Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung ....1
     1.1 Rechtlicher Rahmen....................................................................................................................... 1
     1.2 Grundsätze der Managementplanung ........................................................................................... 2
     1.3 Organisation ................................................................................................................................... 3

2.    Gebietscharakteristik...........................................................................................................5
     2.1 Lage und Abgrenzung .................................................................................................................... 5
     2.2 Natürliche Grundlagen ................................................................................................................... 6
     2.3 Geschützte Gebiete ....................................................................................................................... 9
     2.4 Planungen im Gebiet.................................................................................................................... 10
            2.4.1       Regionalplanerische Vorgaben ....................................................................................... 10
            2.4.2       Aktuelle Planungen im Gebiet ......................................................................................... 12
                        2.4.2.1 Fachbeitrag Wald............................................................................................ 12

3.    Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ............................................................................13
     3.1 Eigentumsverhältnisse ................................................................................................................. 13
     3.2 Nutzungsverhältnisse ................................................................................................................... 15
            3.2.1       Landwirtschaft und Landschaftspflege ............................................................................ 15
            3.2.2       Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung ................................................................ 15
            3.2.3       Jagd und Fischerei .......................................................................................................... 16
            3.2.4       Erholung / Tourismus ...................................................................................................... 16
            3.2.5       Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter
                        Vorhaben mit Beeinträchtigung der FFH-Gebiete........................................................... 16

4.    Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes ................17
     4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie.......................................................... 17
            4.1.1       Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 17
            4.1.2       Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumtypen .................................... 19
                        4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Stillgewässer .................................... 19
                        4.1.2.2 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation ............ 21
                        4.1.2.3 LRT 8220 – Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation .............................. 22
     4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ..................................................................................... 24
            4.2.1       Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 24
            4.2.2       Beschreibung der einzelnen Arten .................................................................................. 25
                        4.2.2.1 Mopsfledermaus - Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774) ..................... 25
                        4.2.2.2 Mausohr - Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797) .............................................. 27

                                                                            I
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 "NSG Fasanerieholz" - (DE 5040-302)
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Inhaltsverzeichnis
„NSG Fasanerieholz“
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     4.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie..............................................30
     4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten ..........................31

5.   Maßnahmenplanung .......................................................................................................... 40
     5.1 Gefährdungen / Beeinträchtigungen ............................................................................................40
     5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung ................................................40
            5.2.1       Auswertung Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung ................................................42
            5.2.2       Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .....................................................42
            5.2.3       Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ........................................................................42
                        5.2.3.1 Mopsfledermaus - Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774) ..................... 42
                        5.2.3.2 Mausohr - Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797)............................................... 42
            5.2.4       Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz- RL .....................................................43
     5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit....................................................................44
            5.3.1       Behördenabstimmung .....................................................................................................44
            5.3.2       Nutzerabstimmung ..........................................................................................................44
            5.3.3       Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsbeteiligung ......................................................................44
            5.3.4       Verbleibendes Konfliktpotential / Zielkonflikte .................................................................44

6.   Sonstige Hinweise / Vorschläge ....................................................................................... 45
     6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte ...........................................45

7.   Kurzfassung ....................................................................................................................... 47

8.   Anhang ............................................................................................................................... 50
     8.1 Quellenverzeichnis .......................................................................................................................50
     8.2 Fotodokumentation.......................................................................................................................56
     8.3 Maßnahmenblätter .......................................................................................................................57
     8.4 Kartenteil ......................................................................................................................................58

                                                                            II
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 232 "NSG Fasanerieholz" - (DE 5040-302)
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Tabellenverzeichnis
„NSG Fasanerieholz“
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Tabellenverzeichnis
Tab. 1.1   Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-
           Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ ......................................................................... 3

Tab. 1.2   Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den
           Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ ................ 3

Tab. 2.1   Klimadaten des FFH-Gebietes „NSG Fasanerieholz“ (Referenzdaten 1961–1990) .. 6

Tab. 3.1   Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 232 ............................................................. 13

Tab. 4.1   Übersicht der im FFH-Gebiet aktuell erfassten Flächengrößen und
           Erhaltungszustände für die einzelnen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie
           LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF) ........................................................................ 18

Tab. 4.2   Datengrundlage Fauna ............................................................................................ 24

Tab. 4.3   Anhang IV-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 232 .......................................... 31

Tab. 4.4   Anhang V-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 232 ........................................... 33

Tab. 4.5   sonstige wertgebende Säugetiere im FFH-Gebiet Nr. 232 ...................................... 35

Tab. 4.6   sonstige wertgebende Vögel im FFH-Gebiet Nr. 232 .............................................. 35

Tab. 4.7   sonstige wertgebende Lurche im FFH-Gebiet Nr. 232 ............................................ 36

Tab. 4.8   sonstige wertgebende Käfer im FFH-Gebiet Nr. 232 ............................................... 37

Tab. 4.9   sonstige wertgebende Schmetterlinge im FFH-Gebiet Nr. 232 ............................... 38

Tab. 5.1   Bezeichnung und Zuordnung von Maßnahmearten ................................................ 41

Tab. 6.1   Vorschläge zur Überwachung der Schutzobjekte im FFH-Gebiet 232 .................... 46

                                                           III
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Abbildungsverzeichnis
„NSG Fasanerieholz“
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 2.1   Übersichtskarte FFH-Gebiet 232 „NSG Fasanerieholz“ ............................................. 5

Abb. 3.1   Eigentumskategorien FFH-Gebiet 232 ..................................................................... 14

Abb. 7.1   Übersichtskarte FFH-Gebiet 232 „NSG Fasanerieholz“ ........................................... 47

Abb. 7.2   naturnaher Bachlauf ohne Vorkommen von flutender Wasservegetation ................ 48

Abb. 7.3   das NSG „Fasanerieholz“ als faunistisch bedeutsames Feldgehölz innerhalb
           einer ausgeräumten Agrarlandschaft ....................................................................... 48

                                                        IV
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Abkürzungsverzeichnis
„NSG Fasanerieholz“
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Abkürzungsverzeichnis
ABl                Amtsblatt
BArtSchV           Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und Pflanzenarten vom 16.
                   Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt geändert durch Artikel 10 des
                   Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)
BfN                Bundesamt für Naturschutz
BGBl               Bundesgesetzblatt
BNatSchG           Gesetz         über       Naturschutz        und       Landschaftspflege
                   (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.
                   2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September
                   2017 (BGBl. I S. 3434)
EG                 Europäische Gemeinschaft
EHZ                Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern)
EU-VSRL            Vogelschutzrichtlinie - Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden
(VS-RL)            Vogelarten (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979),
                   kodifizierte Fassung (Richtlinie 2009/147/EG) vom 30. November 2009, in
                   Kraft getreten am 15. Februar 2010
FB                 Fachbeitrag
FFH-RL             Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (ABl L 206 vom 22.07.1992 S. 7) (ABl L363
                   vom 20.12.2006, S. 368)
FFH-RL Anhang II   EU-weit gültige Liste der „Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für
                   deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.“
                   Bestandteil der FFH-RL
FFH-RL Anhang IV   EU-weit  gültige    Liste   „streng    zu    schützender    Arten    von
                   gemeinschaftlichem Interesse“. Bestandteil der FFH-RL
FIS-Naturschutz    Thüringer Landschaftsinformationssystem von Naturschutzdaten
FND                Flächennaturdenkmal
FNP                Flächennutzungsplan
GIS                Geografische Informationssysteme
GÜK200             Geologische Übersichtskarte 1:200.000
GVBl               Gesetz- und Verordnungsblatt
KA                 Kartieranleitung
Kap.               Kapitel
KG                 Kleingewässer
KULAP              Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter
                   Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und
                   Landschaftspflege

                                            V
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Abkürzungsverzeichnis
„NSG Fasanerieholz“
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LE               Landschaftseinheit
LEP              Landesentwicklungsplan
LK               Landkreis
LP               Landschaftsplan
LFG              Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
LRP              Landschaftsrahmenplan
LRT              Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebens-
                 raumtyp
LRT-EF           Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche
LSG              Landschaftsschutzgebiet
mdl. Mitt.       Mündliche Mitteilung
MaP              Managementplan
NC               Nebencode
NLRT             Nicht-Lebensraumtyp
NSG              Naturschutzgebiet
NSG-VO           Naturschutzgebietsverordnung
OBK              Offenland-Biotopkartierung
PAG              Projektbegleitende Arbeitsgruppe
PEP              Pflege- und Entwicklungsplan
PG               Plangebiet
PNV              Potenzielle Natürliche Vegetation
SPA              Special Protected Area (= „Besonderes Schutzgebiet“ im Sinne der
                 Vogelschutzrichtlinie)
SDB              Standartdatenbogen
ThürNatG         Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft
ThürNEzVO        Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von
                 gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach §
                 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und
                 Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung -
                 ThürNEzVO-)* vom 29. Mai 2008
TLU              Thüringer Landesanstalt für Umwelt
TLUG             Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
TMUEN            Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
UHV              Unterhaltungsverband (Gewässer)
UG               Untersuchungsgebiet

                                           VI
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Abkürzungsverzeichnis
„NSG Fasanerieholz“
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UNB              Untere Naturschutzbehörde
WBK              Wald-Biotopkartierung
WRRL             Wasserrahmenrichtlinie

                                          VII
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
„NSG Fasanerieholz“                                                          Rechtlicher Rahmen
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1.         Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der
           Natura 2000-Managementplanung
1.1        Rechtlicher Rahmen
Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Schutz der biologischen Vielfalt. Für die aus europäischer
Sicht bedrohten Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
(FFH-RL) sowie den Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sind durch die EU-
Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) auszuweisen. Die
FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das kohärente ökologische Netz
„Natura 2000“.
Das FFH-Gebiet „NSG Fasanerieholz“ (DE 5040-302) wurde im September 2000 durch das
Thüringer   Umweltministerium     als   FFH-Gebiet   vorgeschlagen   und    über     das
Bundesumweltministerium an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von
Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region
erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung durch die EU-Kommission (Amtsblatt der
Europäischen Union - EG Nr. L 382/1 vom 07. Dezember 2004).
Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-RL müssen für die Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten
durch die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung
eines günstigen Erhaltungszustandes festgelegt werden. Dies geschieht in der Regel in Form
von Managementplänen. Gemäß dem Natura 2000-Erlass des Thüringer Ministeriums für
Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN 2015) erfolgt die FFH-
Managementplanung in Thüringen nach einem modularen Prinzip in zwei Fachbeiträgen: Die
Offenlandanteile und die im Wald liegenden Flächen mit Offenland-Lebensraumtypen (z. B.
Gewässer, Felsbildungen) bzw. Habitate von Anhang II-Arten des Offenlandes werden im
Fachbeitrag (FB) Offenland bearbeitet. Für die Erstellung des FB Offenland liegt die
Federführung bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Die
Waldflächen der FFH-Gebiete werden im FB Wald geplant. Die Federführung hierfür liegt beim
Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) von ThüringenForst in Gotha.
Der Managementplan ist behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und
Nutzungsberechtigten hat er keine rechtsverbindliche Wirkung, sondern empfehlenden bzw.
informativen Charakter (TMLFUN 2015).
Die europarechtliche Grundlage für die Managementplanung sind Art. 6 Abs. 1 der FFH-
Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die
Richtlinie 13/17/EU des Rates vom 3. Mai 2013) sowie Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 der EU-
Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 in der kodifizierten
Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.
November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Auf Bundesebene erfolgt die Umsetzung des europarechtlichen Rahmens durch das
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.
September 2017 (BGBl. I S. 3434). In den §§ 31 – 38 des BNatSchG ist der Aufbau des
Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ geregelt, wobei die Umsetzung der

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
„NSG Fasanerieholz“                                        Grundsätze der Managementplanung
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Verpflichtungen (Auswahl der Gebiete, Formulierung von Erhaltungszielen, Aufstellung von
Managementplänen) den Ländern übertragen wird.
Die rechtliche Umsetzung in Thüringen erfolgt durch das Thüringer Gesetz für Natur und
Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S.
421), zuletzt geändert durch § 26a vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113) sowie die Verordnung zur
Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie
von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für
Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung – ThürNEzVO-) vom
29. Mai 2008.
Für die Verwaltung bindend sind zusätzlich die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen
Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen in der Fassung vom 04.12.2014
[Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und
Naturschutz (Az.: 56-41462)] (ThürStAnz. 1/2015, S. 47ff).

1.2        Grundsätze der Managementplanung
Der FB Offenland als Teil des Managementplans für das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG
Fasanerieholz“ (deckungsgleich mit vorliegendem NSG Nr. 186 „Fasanerieholz“) bezieht sich
ausschließlich auf dessen Offenlandflächen im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der
Erfassung von Lebensraumtypen des Anhangs I und von Arten des Anhangs II der FFH-RL, der
Bewertung ihrer Erhaltungszustände und der Ableitung notwendiger Maßnahmen.
Planungsrelevant sind sowohl die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen als auch die Habitat- und
Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen (z. B.
Verbund- und Pufferflächen). Für Arten des Anhangs IV der FFH-RL und andere besonders
wertgebende Arten erfolgt keine spezielle Maßnahmenplanung, ihre Vorkommen sollen jedoch
durch die Planungen für LRT und Anhang-II-Arten gefördert werden.
Generell sind die Umsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen zu prüfen und die dafür in Frage
kommenden Akteure sollen benannt werden. Nach Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge hat
das bearbeitende Planungsbüro diese mit den Nutzungsinteressen im Gebiet abzugleichen. Die
dazu notwendigen Abstimmungsgespräche mit den Landnutzern und sonstigen Betroffenen
werden durch das Planungsbüro vorbereitet und eigenverantwortlich (im Einzelfall unter
Beteiligung der TLUG und ggf. des Landwirtschaftsamtes) durchgeführt. Die
Abstimmungsergebnisse     zu   den    geplanten      Maßnahmen    sind   hinsichtlich  der
Nutzungsberechtigten und deren Aussagen detailliert darzustellen.
Auftretende Konflikte zwischen Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen müssen im Rahmen
der Planerstellung herausgearbeitet, Lösungsvorschläge entwickelt und ggf. als verbliebenes
Konfliktpotenzial dargestellt werden. Der FB Offenland enthält im Ergebnis ein mit den
Nutzerinteressen und Behörden abgestimmtes, nachvollziehbar abgewogenes, anwendbares
Maßnahmenkonzept, das von den jeweils zuständigen Institutionen, Behörden und Akteuren
i. d. R. ohne großen zusätzlichen planerischen Aufwand kurz-, mittel- oder langfristig (unter
Anwendung unterschiedlicher Förderprogramme bzw. Finanzierungen) realisiert werden kann.
Der Planungshorizont beträgt ca. 10 Jahre.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
„NSG Fasanerieholz“                                                                   Organisation
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1.3        Organisation
Mit der Erarbeitung des Fachbeitrages Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG
Fasanerieholz“ wurde das Büro MYOTIS von der TLUG im April 2016 beauftragt. Der
Bearbeitungszeitraum lag zwischen April 2016 und November 2018. Der Arbeits- und Zeitplan
ist Tab. 1 zu entnehmen.

Tab. 1.1   Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-
           Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“
  Arbeitsschritt                                                    Zeitpunkt/ Frist
  Auftragsvergabe und Beginn der Kartierungsarbeiten                April 2016
  Öffentliche Bekanntmachung Gemeinden                              März 2017
  1. PAG-Sitzung in Schmölln                                        08.05.2017
  Zwischenbericht                                                   28.02.2018
  2. PAG-Sitzung in Schmölln                                        09.04.2018
  Entwurf des FB Offenland                                          15.08.2018
  3. PAG-Sitzung in Schmölln                                        12.09.2018
  Beteiligung der betroffenen Gemeinden und anerkannten             bis Ende Oktober 2018
  Naturschutzverbände
  Endfassung des FB Offenland                                       20.11.2018
  Öffentlichkeitsveranstaltung                                      nach Fertigstellung MaP

Der Beginn der Planung wurde in den betreffenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.
Zur fachlichen Begleitung und Abstimmung obliegt der TLUG die Bildung einer
projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden Fachbeitrags aus
den in Tab. 1.2 dargestellten Behörden und Institutionen zusammensetzt.

Tab. 1.2   Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG)                      für   den
           Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“
 Behörde / Institution                           Abteilung / Referat
                                                 Abteilung Naturschutz, Referat 33
 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
                                                 Abteilung Wasserwirtschaft, Abteilung 5
 (TLUG)
                                                 Staatliche Vogelschutzwarte Seebach, Referat 31
 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und   Abteilung Naturschutz und Nachhaltigkeit, Referat
 Naturschutz (TMUEN)                             44
 Thüringer Landesverwaltungsamt                  Obere Naturschutzbehörde
 ThüringenForst                                  Forstamt Weida
 Bundesforst                                  Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge
 Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum
 Gotha
 Thüringer Landesbergamt
                                              Fachdienst Umwelt
 Landratsamt Altenburger Land
                                              Untere Jagd- und Fischereibehörde
 Landwirtschaftsamt Zeulenroda

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
„NSG Fasanerieholz“                                                                   Organisation
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 Behörde / Institution                          Abteilung / Referat
 Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
 Gera
 Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

 Stiftung Naturschutz
 Natura-2000-Station Osterland
 Natura-2000-Station „Auen, Moore,
 Feuchtgebiete“
 Büro Myotis

Die konstituierende Sitzung der PAG beinhaltete vor allem die Vorstellung des Auftragnehmers,
den Informationsaustausch zum Gebiet und die Besprechung der ersten Arbeitsschritte. Zur
zweiten PAG-Sitzung wurden die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung von
Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet
vorgestellt. Die dritte PAG-Sitzung diente der Vorstellung und Diskussion der Maßnahmen- und
Umsetzungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse. Das
Maßnahmenkonzept des Managementplanes wurde von der 3. PAG gebilligt.
Zeitnah nach der Billigung der Maßnahmenplanung durch die PAG beteiligte der Auftragnehmer
die betroffenen Gemeinden, die in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände und den
Thüringer Bauernverband, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Entsprechende Anregungen wurden in den FB Offenland eingearbeitet.
Eine Veranstaltung zur Information der Öffentlichkeit ist für Januar/ Februar 2020 geplant.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232   Gebietscharakteristik
„NSG Fasanerieholz“                                      Lage und Abgrenzung
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2.         Gebietscharakteristik
2.1        Lage und Abgrenzung
Das FFH-Gebiet Nr. 232 „NSG Fasanerieholz“ umfasst nach SDB eine Fläche von 19,00 ha
und befindet sich in 50,9564° nördl. Breite und 12,4689° westl. Länge (Gebietsmittelpunkt)
vollumfänglich im Landkreis Altenburger Land. Im Rahmen der Managementplanung erfolgte in
einem ersten Arbeitsschritt die Anpassung der rechtsverbindlichen Gebietsgrenze (basierend
auf der analogen TK 25) auf dem aktuellen farbigen Orthofoto für den Planungsmaßstab
1:5.000. Die daraus resultierende Bearbeitungsgrenze umfasst eine Flächengröße von
19,05 ha.
Folgende Gemeinden haben Anteil am FFH-Gebiet: Altenburg (14,75 ha) und Nobitz (4,30 ha).
Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (BFN 2018, nach SSYMANK 1994) befindet
sich das FFH-Gebiet vollumfänglich in der naturräumlichen Haupteinheit „Erzgebirgsvorland
und Sächsisches Hügelland (D 19)“, in dem Naturraum „Altenburger Lößgebiet“ (5.3) (HIEKEL et
al. 2004).
Das FFH-Gebiet umfasst das NSG „Fasanerieholz“ (18,70 ha, TH-Nr. 186).

Abb. 2.1   Übersichtskarte FFH-Gebiet 232 „NSG Fasanerieholz“

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232   Gebietscharakteristik
„NSG Fasanerieholz“                                      Natürliche Grundlagen
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2.2         Natürliche Grundlagen
Geologie und Geomorphologie
Im Bereich des FFH-Gebietes stehen geologisch junge, etwa 1–2 m mächtige Löß-,
Lößlehmschichten aus der letzten Inlandvereisung der Weichsel-Kaltzeit an. Punktuell werden
paläozoische Schichten (Tieferes Rotliegendes) freigegeben. Letztere enthalten porphyritische
Lavaergußmassen, wie Glimmerporphyrit, Rochlitzer Quarzporphyr, Felsitporphyr und
Gangquarzporphyr. Dieser wurde punktuell im Gebiet abgebaut wovon heute noch kleine
Brüche zeugen. Diese sind aber wieder zum Großteil von Vegetation überdeckt. In den
Randbereichen, vor allem im Priefeler Arm, kommen die Durchragungen des verwitterten
Grundgesteins der Rotliegend-Porphyrserie zutage.

Klima
Das Klima Thüringens wird besonders durch dessen Oberflächenstrukturen sowie der Land-
und Bodennutzung beeinflusst. So bewirken insbesondere die Mittelgebirge Thüringer Wald,
Thüringer Schiefergebirge, Rhön und Harz starke räumliche Differenzierungen aller
Klimaparameter.
Das FFH-Gebiet ist dem Klimabereich „Südostdeutsche Becken und Hügel“ zuzuordnen,
welcher als am vulnerabelsten aller Thüringer Klimabereiche gilt. Der Klimabereich gilt mit 450
bis 891 mm Jahresniederschlagssumme als verhältnismäßig trocken und mit 6,7–9,6°C als
warm. Die Sonnenscheindauer ist mit 1.412 bis 1.608 h/Jahr als relativ hoch zu beschreiben.
Des Weiteren können bis zu 95 Tage mit einer Schneedeckenhöhe ab 10 cm vorliegen. Das
FFH-Gebiet befindet sich im Landkreis Altenburger Land, welcher sich im langjährigen Mittel
(1970 bis 2010) durch Jahresmitteltemperaturen von 8,3 – 9,5 °C, Jahresniederschlägen
zwischen 653 bis 796 mm, 1.549 – 1.599 h/Jahr Sonnenscheindauer sowie 9 – 12 Tage mit
Schneedeckenhöhe ab 10 cm auszeichnet. Die vorherrschende Windrichtung ist Süd bis
Südwest. (TMLFUN & THÜRINGER KLIMAAGENTUR 2013)
Die folgende Tabelle stellt die Referenz-Klimadaten des FFH-Gebietes „NSG Fasanerieholz“
nach Daten vom POTSDAM-INSTITUT FÜR KLIMAFOLGENFORSCHUNG (PIK) und BFN (2009) dar.

Tab. 2.1    Klimadaten des FFH-Gebietes „NSG Fasanerieholz“ (Referenzdaten 1961–1990)
 Lufttemperatur
 Mittlere Jahrestemperatur                              8,8 °C
 Absolutes Temperatur-Maximum                           35,97 °C
 Mittleres tägliches Temperatur-Maximum des wärmsten
                                                        23,06 °C
 Monats
 Mittlere tägliche Temperaturschwankungen               8,14 °C
 Mittleres tägliches Temperatur-Minimum des kältesten
                                                        -2,99 °C
 Monats
 Absolutes Temperatur-Minimum                           -23,5 °C
 Monate mit mittleren Tagesminimum unter 0° C           Januar, Februar, Dezember
 Monate mit absoluten Tagesminimum unter 0° C           März, April, Mai, Oktober, November
 Anzahl frostfreier Tage                                193

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232   Gebietscharakteristik
„NSG Fasanerieholz“                                      Natürliche Grundlagen
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 Niederschlag
 Mittlere Jahresniederschläge                            628 mm
 Monat des höchsten Niederschlages                       Juni
 Monate des geringsten Niederschlages                    Februar
 Sonstige Referenzdaten
 Sommertage                                              34,00
 Heiße Tage                                              5,23
 Frosttage                                               82,73
 Eistage                                                 24,66

Hinsichtlich des Klimawandels ist der Klimabereich „Südostdeutsche Becken und Hügel“ durch
abnehmende Niederschläge in den Sommermonaten, einer geringen Wasserverfügbarkeit,
erhöhte Verdunstung, Dürregefahr im Sommer und eine ungünstige klimatische Wasserbilanz
gekennzeichnet. Nach Aussagen des „Integrierten Maßnahmenprogramms zur Anpassung an
die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen“ (IMPAKT) ist im Bereich des FFH-
Gebietes langfristig (2071 – 2100) mit einem Anstieg der Jahresmitteltemperatur auf 11 – 12°C
zu rechnen. Die stärksten Temperaturzunahmen werden im Sommer langfristig bis zu 4°C zu
verzeichnen sein, die schwächsten im Frühling mit ca. 2 – 3 °C. Bezogen auf den
Jahresniederschlag wird eine Zunahme um 5–6 % gegenüber dem Referenzzeitraum 1961 –
 1990 prognostiziert. Die Sommermonate werden bis zu 15 % geringere Niederschlagsmengen
aufweisen. Frühling und Winter sind durch Zunahmen der Niederschläge von 9 %
charakterisiert. (TMLFUN & THÜRINGER KLIMAAGENTUR 2013)

Boden
Das FFH-Gebiet „NSG Fasanerieholz“ liegt im Altenburger Lössgebiet und wird in der Mitte von
einem Streifen Vega durchzogen, das den Modelwitzer und Priefeler Bach umgibt. Beidseitig
der Bäche besteht der Boden aus holozänem Auelehm und ist somit ein Braunaueboden der in
Nebentäler aus Fluvi-Lehm und -Schluff, teils Hanglehm und -löss über Geröll-Lehm, teilweise
über (Kryo-) Lehmschutt besteht. Aus dem Holozän stammend, hat diese Bodenform, als
Deckschicht über älterem Gestein des Rotliegenden (wie Glimmerporphyrit, Rochlitzer
Quarzporphyr, Felsporphyr und Gangquarzporphyr), eine hohe Wasserspeicherkapazität.
Am Rand des Gebietes befindet sich Löss mit Griserde, Parabraunerde oder an nässeren
Standorten mit Braunstaugley. Diese Bodenform wird durch Tschernoseme, also Schwarzerden
die sich aus kalkhaltigem und lockerem Löss auf periglazialem Schluff gebildet haben, geprägt
und kommt hauptsächlich auf Plateaus und flachen Hängen vor. Im weiteren Verlauf der
Bodenentwicklung, bildet sich aus der Schwarzerde, durch Verwitterung und stärkerer
Infiltration von Oberflächenwasser, Griserde. (RAU et al. 2000)
Vorhandene Bodenformen und deren Größe:
   -    Lehm – Vega (Nebetäler) (h3l): 39,5 % (7,5 ha)
   -    Löss – Griserde und Löss - Braunerde (lö8): 57,4 % (10,9 ha)
   -    Löss – Braunstaugley (lö9): 3,1 % (0,6 ha)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232   Gebietscharakteristik
„NSG Fasanerieholz“                                      Natürliche Grundlagen
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Hydrologie
Die Talsohlen sind durch hochstehendes Grundwasser gekennzeichnet. Dieses überspannt den
Boden temporär und punktuell. Zeitweise entstehen dadurch kleine Tümpel. Die
Unterhangbereiche geben zeitweise Hangdruckwasser ab. Dieses fließt über die Bäche wieder
ab. Beide Bäche entspringen außerhalb des Schutzgebietes und durchschneiden (Modelwitzer
Bach) oder tangieren (Priefeler Arm) das Schutzgebiet. Die Wasserdurchflussmenge ist meist
nur von geringer Größe. Sie kann aber bei längeren Niederschlagsperioden bzw. bei
kurzfristigen Starkregenereignissen um ein Vielfaches ansteigen. Die Bodenfeuchteverhältnisse
wechseln kleinflächig von quellig-rieselig in den Talauen, über grundfeucht im Nordteil bis
hangfrisch-trocken in den Oberhangbereichen auf Grundstein.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Gebietscharakteristik
„NSG Fasanerieholz“                                      Geschützte Gebiete
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2.3        Geschützte Gebiete

Naturschutzgebiet im FFH-Gebiet
Bei Naturschutzgebieten handelt es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen
ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt zum Erhalt, zur Entwicklung und/oder zur
Wiederherstellung von Biotopen und Lebensgemeinschaften bestimmter wild wachsender
Pflanzen- und wild lebender Tierarten. Weiterhin ist der Schutz von Natur und Landschaft aus
ökologischen,     wissenschaftlichen,    natur-   einschließlich   erdgeschichtlichen   oder
landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, ihrer besonderen Eigenart oder
hervorragenden Schönheit erforderlich. (THÜRNATG 2006)
Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, erheblichen oder nachhaltigen Störungen
oder Veränderung des NSG führen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden hierbei
Maßnahmen, die dem Schutz, der Wiederherstellung, der Entwicklung oder der Erforschung
des NSG dienen und behördlich angeordnet oder zugelassen wurden. (ebd.)

NSG Fasanerieholz (TH-Nr. 186, AO Nr. MLEF v. 30.03.1961 (GBl. d. DDR, Teil II Nr. 27 v.
04.05.1961), erweitert mit Beschl.-Nr. 166/82 BT Leipzig v. 24.09.1982)

Gemäß dem Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 04. Mai 1961, Teil II Nr.
27 werden durch Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete vom 30. März 1961 laut § 1 die
aufgeführten Landschaftsbestandteile wie das Fasanerieholz südlich von Altenburg zu
Naturschutzgebieten erklärt. Eine Erweiterung des NSG um 3,3 ha erfolgte mit dem Beschluss
vom 24.09.1982.
Das FFH-Gebiet befindet sich vollflächig im NSG. Ziel des Schutzgebietes ist die Erhaltung
eines Restwaldes mit Eichen-Hainbuchenwäldern und Erlen-Eschen-Auewäldern in den
Bachtälchen der naturnahen Nebenbäche der Pleiße.

                                             9
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232  Gebietscharakteristik
„NSG Fasanerieholz“                                      Planungen im Gebiet
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2.4         Planungen im Gebiet
2.4.1       Regionalplanerische Vorgaben
Im Rahmen der gebietsrelevanten Planungen werden alle Planungen zur Entwicklung des FFH-
Gebietes, Planungen innerhalb des Gebietes bzw. Planungen, die in das Gebiet einwirken
können sowie festgesetzte Kohärenzsicherungsmaßnahmen angegeben.

Landesplanung
Landesentwicklungsprogramm Thüringen (LEP TH, bzw. LEP Thüringen 2025)
Das LEP TH stellt das Gesamtkonzept für die räumliche Entwicklung des Landes Thüringen
und seiner Teilräume dar (TMBLV 2014).
Die Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm wurde am 04.07.2014 im
Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet und ist am 05.07.2014 in
Kraft getreten.
Gleichzeitig ist die Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan vom 06.10.2004
(GVBl. S. 754), geändert durch Verordnung vom 09.07.2009 (GVBl. S. 726), außer Kraft
getreten.

Regionalplanung
Regionalplan für die Region Ostthüringen
Mit dem Regionalplan legt die Regionale Planungsgemeinschaft die räumliche und strukturelle
Entwicklung der Planungsregion als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest.
Dieser regionale Ordnungs-, Entwicklungs- und Sicherungsrahmen stellt ein wesentliches
Bindeglied zwischen der Landesplanung und der kommunalen Ortsplanung dar und ist damit
auch ein Garant für die Durchdringung übergeordneter, landesentwicklungspolitischer Vorgaben
bis in die Ebene der kommunalen Planungen (TMBLV 2012).
Mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2012 vom
18.06.2012 ist der Regionalplan Ostthüringen in Kraft getreten. Dieser umfasst die Landkreise
Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt sowie die
kreisfreien Städte Gera und Jena.
Um die schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima,
Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes zu erhalten, werden Vorranggebiete
Freiraumsicherung und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung ausgewiesen. Das FFH-Gebiet
„Fasanerieholz“ gehört zum Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-15 „Pleißetal und
Nebentäler, Fasanerieholz“. Folgende Zielstellungen können dem Gebiet zugeordnet werden:
   -    ökologisch intakte (funktionsfähige) subregionale Gewässersysteme einschließlich der
        von ihnen abhängigen Feuchtgebiete und Landökosysteme sowie die nachhaltige
        Nutzung der regional vorhandenen Wasserressourcen sichern und entwickeln,
   -    regional bedeutsame Lebensräume für gefährdete oder vom Aussterben bedrohte
        wildlebende Tier- und Pflanzenarten und die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt
        notwendiger Funktionsbeziehungen sichern und entwickeln,
                                              10
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232  Gebietscharakteristik
„NSG Fasanerieholz“                                      Planungen im Gebiet
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   -   Waldgebiete   mit   regional    besonders     bedeutsamen        ökologischen     und
       sozioökonomischen Funktionen sichern und entwickeln,
   -   vielfältig strukturierte, regional    und    subregional     prägende,     besonders
       erholungswirksame Freiräume der Kulturlandschaft sichern und entwickeln.

Landschaftsplanung
Landschaftsprogramm Freistaat Thüringen
Es gibt kein Landschaftsprogramm für das Land Thüringen, sondern nur wissenschaftliche
Fachbeiträge zum Landschaftsprogramm, welche zum Teil in das LEP TH übernommen wurden
(TLUG o. J.a).
Landschaftsrahmenplan Ostthüringen
Für alle vier Regionen Thüringens wurden von 1993 bis 1994 Landschaftsrahmenpläne durch
Planungsbüros erarbeitet. Sowohl die Auftragsvergabe als auch die methodische und fachliche
Betreuung bei der Erarbeitung der Landschaftsrahmenpläne oblag der Thüringer Landesanstalt
für Umwelt (TLUG). Der Zeitraum reichte jedoch für die Erarbeitung qualifizierter Pläne nicht
aus. Deshalb wird von Grobkonzepten der Landschaftsrahmenpläne gesprochen. In ihnen
konnten jedoch bereits erste landschaftsplanerische und naturschutzfachliche Zielaussagen
formuliert werden, die nach Vorlage der Arbeiten in die Fachkapitel der Regionalen
Raumordnungspläne integriert wurden (TLUG, o. J.a).

Wasserwirtschaftliche Fachplanung
Landesprogramm Gewässerschutz (2016-2021)
Zielstellung des Landesprogramms Gewässerschutz ist die Vorstellung der Konzeption und
Planung aller erforderlichen Gewässerschutzmaßnahmen für den Zeitraum 2016 bis 2021 für
die Gewässer und das Grundwasser in Thüringen. Es bündelt zudem alle Informationen, die im
Zuge der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der
Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein zur Umsetzung der EG-WRRL erarbeitet wurden.
(TLUG o.J.b, WRRL 2000)
Das Landesprogramm Gewässerschutz weist darauf hin, dass detaillierte Gewässerstruktur-
und Durchgängigkeitsmaßnahmen im Gewässerrahmenplan der TLUG aufgeführt werden
(TLUG o.J.c).
Gewässerrahmenplan
Der Gewässerrahmenplan Thüringen wurde für den ersten Bewirtschaftungszeitraum der
WRRL 2009 bis 2015 aufgestellt. Er ist ein ergänzendes Thüringer Dokument zu den
Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogramme der Flussgebiete Elbe, Weser und Rhein.
In ihm sind Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit und zur Verbesserung der
Gewässerstruktur enthalten. Er wurde im Jahr 2016 in aktualisierter Form fortgeschrieben. Die
Darstellung erfolgt interaktiv im Kartendienst der TLUG unter der Rubrik Gewässerschutz. Für
das FFH-Gebiet „Fasanerieholz“ werden keine Maßnahmen angezeigt. (TLUG o.J.c, WRRL
2000).

                                             11
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232  Gebietscharakteristik
„NSG Fasanerieholz“                                      Planungen im Gebiet
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2.4.2      Aktuelle Planungen im Gebiet
2.4.2.1    Fachbeitrag Wald
Für das PG liegt der Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das FFH-Gebiet „NSG
Fasanerieholz“ mit Stichtag vom 01.01.2018 vor (THÜRINGENFORST 2018).
Der Fachbeitrag Wald dient der Zusammenstellung aller erforderlichen Maßnahmen zur
Sicherung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der vorhandenen
wertgebenden Lebensräume und Arten. Weiterhin sind Entwicklungsmaßnahmen Bestandteil
der Planung. Der Fachbeitrag ist behördenverbindlich, für Körperschafts- und Privatwald hat er
empfehlenden oder informativen Charakter. Als wichtiges Instrument zur Umsetzung dienen
vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Thüringen und den Besitzern der Privat-
und Körperschaftswälder.
Der Fachbeitrag Wald umfasst ein Planungsgebiet von 17 ha Wald (100 %
Laubmischbestände). Im Planungsgebiet kommen zwei FFH-Waldlebensraumtypen vor:
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) auf 3,04 ha und Auenwälder mit Erle, Esche, Weide
(91E0*) auf 1,50 ha. Die Gesamtbewertung ist gut (B).
Für die Offenlandbereiche werden keine MaP-relevanten Ziele und Maßnahmen formuliert.

                                             12
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
„NSG Fasanerieholz“                                                  Eigentumsverhältnisse
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3.          Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
3.1        Eigentumsverhältnisse
Für die gesamte Fläche des FFH-Gebietes liegen Daten zu den Eigentumskategorien vor.
Diese wurden den Umwelt- bzw. Fachinformationssystemen der TLUG (FIS) entnommen, hier:
Geo-Themen/Basisdaten.
Tab. 3.1   Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 232
 Eigentumsverhältnisse im PG                          Fläche in [ha]      Fläche in [%]
 Agrarbetriebe                                               0,02                0,10
 Dritte                                                      7,41               38,90
 EdV                                                         0,09                0,47
 Forst                                                       11,49              60,31
 Kommunales Eigentum                                         0,04                0,21

Im Gebiet kommen insgesamt fünf Eigentumskategorien vor, wobei sich der größte Anteil mit
ca. 60 % der Flächen im Eigentum des Forstes befindet.
Der zweitgrößte Anteil der Flächen (38,9 %) ist im Eigentum Dritter, bzw. Privateigentum.
Davon hat die „Stiftung pro Artenvielfalt“ ca. 5,1 ha Waldfläche für Naturschutzzwecke
aufgekauft. Mit dem Flächenerwerb verfolgt die Stiftung das Ziel, den Holzeinschlag im Gebiet
zu beenden und einen Prozessschutz durchzusetzen. Kleinere Splitterflächen (unter 1 %) sind
als Eigentum von Agrarbetrieben, als Volkseigentum oder als kommunales Eigentum
aufgeführt.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
„NSG Fasanerieholz“                                                  Eigentumsverhältnisse
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         Abb. 3.1   Eigentumskategorien FFH-Gebiet 232 (Quelle: TLUG 2018, Geo-
                                        Themen/Basisdaten)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
„NSG Fasanerieholz“                                                   Nutzungsverhältnisse
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3.2        Nutzungsverhältnisse
3.2.1      Landwirtschaft und Landschaftspflege
Das FFH-Gebiet repräsentiert eines von wenigen in der Region erhalten gebliebenen
Bauernwäldchen, das in der größtenteils landwirtschaftlich genutzten und von Bergbau
überprägten, offenen Kulturlandschaft von Waldrodungen verschont geblieben ist (vgl. SYKORA
1993). Somit besitzt das Feldgehölz den Charakter eines Gehölzreliktstandortes innerhalb einer
intensiv genutzten, ausgeräumten Agrarlandschaft. Landwirtschaftliche Nutzungen sind in dem
Waldgebiet nicht relevant, bilden jedoch außerhalb der Schutzgebietsgrenzen die dominierende
Hauptnutzung. So unterliegen die nahezu ringsum an das Schutzgebiet angrenzenden
Ackerflächen einer intensiven, ackerbaulichen Nutzung mit Düngemittel- und Biozideinsatz.
Neben atmosphärischen Stickstoffdepositionen ist das Fasanerieholz insbesondere aufgrund
des hohen Grenzlinienanteils Nährstoffeinträgen aus dem Ackerbau ausgesetzt, die sich
begünstigt durch die Kleinflächigkeit des Gebietes flächenhaft in der Vegetations-
zusammensetzung auswirken. Wie schon bei FISCHER (2002) beschrieben, sind die seit den
1960er Jahren sich ausbreitenden und derzeit hohen Anteile von Berg-Ahorn (Acer
pseudoplatanus) und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra) als Eutrophierungserscheinung
zu werten. Beide Arten waren bis dahin nur selten im Schutzgebiet zu finden.
Nährstoffreiche Fettwiesen in Mahdnutzung befinden sich an der ehemaligen Fasanerie südlich
des Bornholzes und am Ostende des Priefeler Arms, sie sind kein Bestandteil des
Schutzgebietes.
Das Bornholz wird von einer Stromtrasse gequert, die darunter stockenden Gehölze werden im
Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen regelmäßig zurückgeschnitten.
Landschaftspflegemaßnahmen werden nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde
Altenburger Land nicht durchgeführt.

3.2.2      Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung
Das Schutzgebiet wird von zwei naturnahen Waldbächen durchzogen, dem aus Richtung
Südosten kommenden Priefeler Arm und dem von Südwesten kommenden Modelwitzer Bach,
die an der ehemaligen Fasanerie im Nordwesten des Gebietes zusammenfließen. Der Bachlauf
mündet schließlich nordwestlich von Stünzhain in die Pleiße. Im Plangebiet handelt es sich um
Gewässer zweiter Ordnung. Die Gewässerunterhaltungspflicht obliegt der Stadt Altenburg und
der Gemeinde Nobitz. In dem Waldgebiet werden keine Maßnahmen der Gewässerunter-
haltung durchgeführt.
Die Bachläufe sind derzeit kein Gegenstand des Gewässerrahmenplans zur Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Am Südende des Modelwitzer Bach befindet sich unmittelbar an das FFH-Gebiet angrenzend
ein ungenutzter Teich mit strukturreichem Verlandungsbereich am Südwestufer. Der Teich
fungierte ehemals als Klärteich und war nach einem Dammbruch im Jahr 1986 über einen
längeren Zeitraum trockengefallen (FISCHER 2002). Im Jahr 2001 wurde er im Zuge von
Sanierungsmaßnahmen wiederbespannt und konnte sich seitdem naturnah entwickeln.

                                             15
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
„NSG Fasanerieholz“                                                   Nutzungsverhältnisse
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3.2.3      Jagd und Fischerei
Die Waldbäche unterliegen keiner fischereirechtlichen Nutzung. Ebenso handelt es sich bei den
Waldtümpeln sowie dem Teich bei Modelwitz um nutzungsfreie Gewässer.

3.2.4      Erholung / Tourismus
Das Fasanerieholz wird entlang der Bachläufe von schmalen Trampelpfaden durchzogen, die
von Wildwechsel zeugen und sporadisch von Erholungssuchenden der ortsansässigen
Bevölkerung genutzt werden. Ein häufiges Besucheraufkommen ist aufgrund der
Kleinflächigkeit, der isolierten Lage innerhalb einer intensiv genutzten Ackerlandschaft ohne
Anschluss an öffentliche Wander- bzw. Radwegenetze nicht gegeben und würde dem
Schutzzweck des Wald-Naturschutzgebietes zuwiderlaufen. Weitere Wegestrukturen existieren
im Plangebiet nicht.

Naturkundliche Führungen
Selten finden naturkundliche Führungen im NSG statt. Das naturkundliche Museum
Mauritianum Altenburg lädt mitunter zu themenbezogenen Exkursionen in die Schutzgebiete
des Landkreises ein. Beispielsweise fand im NSG „Fasanerieholz“ bereits eine Familien-
Exkursion zum Siebenschläfer (Glis glis) unter dem Motto „Eine Nuss- und Eicheljagd im
Fasanerieholz“ statt. Hierbei konnten gefundene Eicheln auf die arttypische Fraßtechnik
untersucht und das Vorkommen des Siebenschläfers im Gebiet bestätigt werden.

3.2.5      Sonstige       Nutzungen        einschließlich                          bereits
           genehmigter/planfestgestellter       Vorhaben                              mit
           Beeinträchtigung der FFH-Gebiete
Sonstige Nutzungen mit Relevanz für das FFH-Gebiet liegen aktuell nicht vor. Auch in der von
der TLUG zur Verfügung gestellten Liste zur landesweiten Erfassung von FFH-
Verträglichkeitsprüfungen sind keine, das FFH-Gebiet Nr. 232 tangierende Vorhaben gelistet
(Stand: 24.01.2018).

                                             16
Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 232  Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter
„NSG Fasanerieholz“                                      FFH-Lebensraumtypen Anhang I der FFH-RL
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4.         Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung
           ihres Erhaltungszustandes
4.1        FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-
           Richtlinie
4.1.1      Einleitung und Übersicht

Ausgangslage
Für alle Thüringer FFH-Gebiete liegen flächendeckende LRT-Daten vor, die aus der
Offenlandbiotopkartierung (OBK) abgeleitet wurden. Die in den Jahren 1996 bis 2013
durchgeführte OBK lieferte damit die Basis für die Ansprache von Offenland-LRT, die seither für
die Erstellung der FFH-Meldeunterlagen etc. genutzt wurden. Die bis Anfang 2003 sowohl aus
OBK als auch Waldbiotopkartierung (WBK) gewonnenen Daten wurden mit Hilfe einer
erarbeiteten Zuordnungssystematik für die LRT-Identifizierung genutzt. Ab 2003 wurden bei den
Geländearbeiten der OBK innerhalb von FFH-Gebieten eine modifizierte OBK-Kartieranleitung
(IVL 2002/2007) verwendet, die eine direkte Ansprache von LRT ermöglichte. Schließlich kam
bei Kartierungsarbeiten ab dem Jahr 2011 ein eigens für die LRT-Erfassung erstellter Kartier-
und Bewertungsschlüssel zum Einsatz, mit dem sich eine zusätzliche Ansprache und
Zuordnung vorkommender LRT realisieren ließ.
Im FFH-Gebiet „NSG Fasanerieholz“ stammen die Daten der OBK, die für eine Übersetzung in
FFH-Lebensraumtypen (OBK-Transformation) genutzt wurden, aus dem Jahr 1999. Seither
erfolgte keine Kartierung, die eine Untersuchung auf Offenland-LRT zum Ziel hatte.
Die aktuelle Erfassung der Offenland-Lebensraumtypen erfolgte gemäß den Kriterien des
fortlaufend aktualisierten Kartier- und Bewertungsschlüssels der TLUG (2016). Demnach sind
bei der Geländebegehung für jede abgegrenzte LRT-Teilfläche ein vorgesehener LRT-
spezifischer Erfassungsbogen mit Ankreuzliste der charakteristischen Pflanzenarten und
Bewertungsschemata        auszufüllen    sowie   der   Erhaltungszustand  abzuleiten.  Die
Geländearbeiten fanden in der Vegetationsperiode 2017, in den Monaten Mai und September
statt.

Die Lebensraumtypen und ihre Bewertung
Im Rahmen der Gebietsmeldung für das FFH-Gebiet „NSG Fasanerieholz“ haben auf
Grundlage von OBK und WBK drei Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im
Standarddatenbogen (SDB) Eingang gefunden. Demnach sind mit dem LRT 3150 der
„Natürlichen, nährstoffreichen Seen“ auf 0,07 ha und dem LRT 3260 der „Fließgewässer mit
flutender Wasservegetation auf 0,77 ha sehr kleinflächig Gewässerlebensräume vorhanden.
Weiterhin ist der LRT 8220 „Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation“ auf 0,03 ha im SDB
gelistet. Für das gemeldete Stillgewässer liegt ein ungünstiger Gesamterhaltungszustand (C-
Bewertung) vor, für die beiden anderen LRT wird ein guter Erhaltungszustand angegeben (B-
Bewertung).

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