Gefo rdert von Aktion Mensch - Die Aktion Mensch in den Lebensbereichen Arbeit, Freizeit, Wohnen, Bildung und Persönlichkeitsstärkung sowie ...
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Deutscher Caritasverband e.V. Projekte 2019 gefö rdert von Aktion Mensch Die Aktion Mensch fördert vielfältige Projekte in den Lebensbereichen Arbeit, Freizeit, Wohnen, Bildung und Persönlichkeitsstärkung sowie Barrierefreiheit und Mobilität.
Freiburg, November 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, Sie haben eine Projektidee? Sie suchen eine Finanzierung für ein gutes Projektkonzept? Sie möchten wissen, was Aktion Mensch fördert? Hier finden Sie neun Kurzbeschreibungen von Projekten, die in den letzten Monaten von Aktion Mensch einen Fördervertrag erhalten haben. Diese zweite Sammlung von Projektbeispielen bietet einen kleinen Einblick in das große Förderangebot der Aktion Mensch. Allen Förderprogrammen gemeinsam ist das Ziel, die Lebenssituation von Kindern, Jugendli- chen und erwachsenen Menschen mit Behinderung oder von Personen mit besonderen sozia- len Schwierigkeiten zu verbessern. Dahinter steht die Vision einer inklusiven Gesellschaft in der Alle gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Damit auch Sie Ihre Idee auf dem Weg zur Inklusion realisieren können, bietet Aktion Mensch zahlreiche Förderangebote. Die Förderangebote beziehen sich auf die Lebensbereiche Freizeit, Bildung, Arbeit, Wohnen und auf das Thema Barrierefreiheit. Zu jedem Bereich gibt es Pro- gramme, die Ziele benennen. Die Projekte in dieser Ausgabe sind überwiegend aus dem Programm „Beratung, Begleitung Selbsthilfe“. Hier finden Sie Konzepte zur Digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, zur Selbstvertretung von wohnungslosen Menschen oder zur Erinnerungskultur. Außerdem enthält die Sammlung Beispiele aus dem Förderprogramm „Inklusion einfach ma- chen“. Das Förderangebot bietet einen guten Einstieg in die Fördersystematik der Aktion Mensch. Das Themenspektrum ist groß, der Aufwand für die Antragstellung überschaubar und der Eigenmittelanteil mit 5% sehr gering. Der Zuschuss für Projekte bis zu 3 Jahren Dauer kann bis zu 60.000 Euro betragen. Sehr attraktiv ist auch die Pauschalförderung von Bildungsveranstaltungen. Mehrtägige Bil- dungsangebote für Menschen mit Behinderung werden nach Anzahl der Teilnehmenden und Anzahl der Bildungstage und Übernachtungen mit 30 Euro pauschal bezuschusst. Vielen Dank an die Aktion Mensch und die Organisationen, die ihre Daten und Informationen zur Verfügung gestellt haben. Wir freuen uns über Ihr Feedback und natürlich besonders, wenn Sie sich von den Beispielen anregen lassen und selbst neue Projekte starten. Gerne beraten wir Sie dann zu den passenden Förderangeboten der Aktion Mensch. Mit freundlichen Grüßen Richard Hoch Referent Deutscher Caritasverband e.V. Aktuelle Informationen zur Förderung sind abrufbar unter www.aktion-mensch.de/foerderung/. Förderanträge können unter www.antrag.aktion-mensch.de gestellt werden. Bei Fragen zur Antragstellung bieten die Diözesancaritasverbände und der Deutsche Caritasverband Beratung an. Hotline 0761 200 199 oder info.aktion-mensch@caritas.de.
Gefördert durch Praxisbeispiel 1 Förderprogramm: Inklusion einfach machen Titel Zwischen Neugier und Unsicherheit - Teilhabe durch soziale Medien!? Zeitraum Beginn: 01. Oktober 2019 Ende: 30. September 2021 Kurzbeschreibung Digitale Medien haben eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung einer offenen inklusiven Gesellschaft. Sie können einen wesentlichen Zu- gang zur Teilhabe am kulturellen Leben darstellen – dies gilt für Men- schen mit Behinderungen ebenso wie für alle Bürgerinnen und Bürger ohne anerkannte Behinderung. Gleichzeitig ist der Zugang zu und die Nutzung von Medien häufig mit verschiedenen Barrieren verbunden. Damit eine selbstbestimmte und chancengleiche Nutzung der digitalen Medien für alle gelingt, ist der Erwerb von Medienkompetenz unab- dingbar. Das Projekt setzt bei eben diesem Spannungsfeld an. In be- darfsorientierten Informationsveranstaltungen soll das nötige Wissen zu digitalen Angeboten und die Nutzung derselben vermittelt werden, sodass der Zugang aller Nutzer*innen gesichert ist. Kostenplan Personalkosten 36.307,69 € Honorarkosten 6.000,00 € Barrierefreiheit 7.200,00 € Direkt zurechenbare Sachkosten 4.900,00 € Gesamtkosten 54.407,69 € Finanzierungsplan Eigenmittel 2.720,38 € Zuschuss Aktion Mensch 51.687,31 € Gesamtfinanzierung 54.407,69 € Projektträger Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Hinweise zur Förderung: Aktion Mensch fördert mit dem Förderprogramm „Inklusion einfach machen“ Projekte mit Zu- schüssen zwischen 5.000 und 60.000 Euro.
Gefördert durch Praxisbeispiel 2 Förderprogramm: Inklusion einfach machen Titel Natürlich Vielfalt Zeitraum Beginn: 01. Oktober 2019 Ende: 30. September 2022 Kurzbeschreibung Die Lebenshilfe Breisgau will eine von der Stadt Vogtsburg bereitge- stellte Brachfläche gemeinsam mit allen Interessierten urbar machen und in einen inklusiven, barrierefreien Garten umwandeln. Dieser Gar- ten wird die natürliche Vielfalt auf allen Ebenen ausdrücken. Alle Men- schen, gleich mit oder ohne Behinderung, alt oder jung sind zur Teil- nahme eingeladen. Wir stellen fest, dass Inklusion in aller Munde ist und dennoch noch nicht überall gelebt wird. Wir werden durch das niederschwellige Gartengestaltungsprojekt einen dogmenfreien Be- gegnungsort schaffen. In vielerlei Hinsicht ist dieses Projekt wert- schöpfend, da es sich um ein soziales und inklusives Begegnungs-, Bildungs- und ein nachhaltiges Naturprojekt handelt. Wir bieten die Möglichkeit, gemeinsam was zu schaffen, sich mit der Natur aus- einander zu setzen und gärtnerische Kenntnisse zu erwerben. Es werden in einem Zeitraum von 3 Jahren 16 Aktionstage organisiert und durchgeführt. Dabei werden 4 Experten zu unterschiedlichen Themen eingeladen, nach der Erklärung und Vorgabe der Experten wird dies in unserem Garten praktisch umgesetzt. Im Laufe der 3 Jah- re entsteht ein vielfältiger Garten, in dem sich Menschen und Tiere wohlfühlen. Der Garten wird öffentlich zugänglich sein, so dass allen interessierten Menschen, unabhängig von den Aktionstagen, ermöglicht wird, sich einen Einblick zu verschaffen. Ebenso dienen Informationsschilder in Leichter Sprache im Garten als Bildungsangebot und laden zum Nachahmen im eigenen Garten ein. Kostenplan Personalkosten 32.538,46 € Honorarkosten 1.600,00 € Direkt zurechenbare Sachkosten 14.380,00 € Investive Kosten für Einrichtung/Ausstattung 1.500,00 € Barrierefreiheit 10.000,00 € Gesamtkosten 60.018,46 € Finanzierungsplan Eigenmittel 3.000,93 € Zuschuss Aktion Mensch 57.017,53 € Gesamtfinanzierung 60.018,46 € Projektträger Lebenshilfe Breisgau gGmbH Hinweise zur Förderung: Aktion Mensch fördert mit dem Förderprogramm „Inklusion einfach machen“ Projekte mit Zuschüssen zwischen 5.000 und 60.000 Euro.
Gefördert durch Praxisbeispiel 3 Förderprogramm: Pauschalförderung: Bildungsveranstaltungen Titel Darüber spricht man doch! Sexualpädagogik für Menschen mit Behinderung, Maßnahme 2 Zeitraum Beginn: 11. November 2019 Ende: 13. November 2019 Kurzbeschreibung Sexualaufklärung und Unterstützung von (überwiegend jungen) Frau- en und Männern mit Behinderung sowie ihren Eltern und pädagogi- schen Begleiter*innen: Uns ist wichtig, auf diesen drei Ebenen gleich- zeitig anzusetzen, damit die Menschen mit Behinderung für ihre Anlie- gen und Bedürfnisse auch wirklich Gehör finden. Oft fällt es Eltern auch von erwachsenen Menschen mit Behinderung schwer zu akzep- tieren, dass ihre "Kinder" ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung haben. Auch berechtigte Ängste vor sexueller Gewalt spielen dabei ei- ne Rolle. Auch pädagogische Begleiter*innen haben teilweise Hem- mungen, Liebe und Sexualität zu thematisieren. So erleben viele Men- schen mit Behinderung ihre Sexualität häufig zugleich als Realität und als Tabu. Das Projekt auf den drei skizzierten Ebenen will hier statt- dessen Offenheit und Akzeptanz herstellen. Dafür ist der Einbezug der pädagogischen Begleiter*innen sowie der Eltern zentral bedeutsam. Durchführung von einem dreitägigen Seminar mit 2 Referent*innen für 16 junge Menschen mit Behinderung und ihre pädagogischen Beglei- ter*innen (4) vom 11. bis 13. November 2019 in Bad Kösen. Zuschussberechnung Tagespauschale 1.980,00 € (3 Tage x 22 Personen x 30 Euro) Übernachtungspauschale 1.320,00 € (2 Übernachtungen x 22 Personen x 30 Euro) Gesamtzuschuss Bildungsmaßnahme 3.300,00 € Projektträger Katholische Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt e.V. Hinweise zur Förderung: Bildung und Erfahrungsaustausch für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörige und ehren- amtliche Mitarbeiter sind der Informations- und Erfahrungsaustausch besonders wichtig. Damit das gelingt, fördert die Aktion Mensch mit dem Förderangebot „Pauschalförderung: Bil- dungsveranstaltungen“ Seminare und Workshops, die Fortbildung und Erfahrungsaustausch unterstützen. Zuschüsse werden pauschal nach Anzahl der Teilnehmenden und Tage bzw. Übernachtungen berechnet: Tagespauschale pro Person 30 Euro, Übernachtungspauschale pro Person 30 Euro. Die Tagespauschale kann gewährt werden, wenn in mindestens vier Zeit- stunden Bildungsinhalte vermittelt werden. Die Übernachtungspauschale kann gewährt werden,
wenn am nächsten Tag eine Bildungsveranstaltung stattfindet oder am Tag zuvor eine Bil- dungsveranstaltung stattgefunden hat. Für die Zugänglichkeit des Angebots können Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit geför- dert werden. Hierfür sind Eigenmittel von mindestens 30% der förderfähigen Kosten erforder- lich. Bildungsmaßnahmen, deren Zuschuss unterhalb von 700 Euro liegt, werden nicht geför- dert. Gefördert durch Praxisbeispiel 4 Förderprogramm: Inklusion einfach machen Titel Aufbau und Aktivierung eines Unterstützerkreises im Sozialraum für Menschen in ambulanten Wohnformen Zeitraum Beginn: 01. Januar 2019 Ende: 30. Juni 2020 Kurzbeschreibung Das Caritas-Förderzentrum Nardini hat am Standort Landstuhl ein großes Wohnheim in zwei dezentrale, kleinere Wohnstätten umge- wandelt. In diesem Kontext wurde die Teilhabeplanung aller Bewoh- ner*innen überarbeitet. Neben dem im Rheinland Pfälzischen System vorgesehenen Schritten, wurde für und mit allen Bewohner*innen die Leitfrage "Brauchen sie weiterhin ein stationäres Setting zum Woh- nen?" besprochen. Das Ergebnis ist, dass von den 48 Menschen mit Behinderung, mindestens 9 auch in einer Wohnform mit mehr Selb- ständigkeit leben könnten. Parallel dazu gibt es einige Anfragen von Menschen mit Behinderung, die einen Platz in einer Wohnform suchen. So wurden zusätzlich 3 Wohngemeinschaften mit ambulanter Betreu- ung für 11 Personen geschaffen. Das zentrale Ziel des Projektes ist, dass die Menschen befähigt wer- den sollen, künftig mit Hilfe von ambulant organisierter Assistenz selb- ständiger zu leben. Unter Anwendung der Methode "Persönliche Zu- kunftsplanung (nach S. Doose)" beschäftigen sich derzeit die Men- schen mit Behinderung in Gesprächsgruppen mit den eigenen Wün- schen und Träumen, Vorstellungen vom persönlichen Leben und mit dem tatsächlichen Assistenzbedarf. Zentrales Element dabei ist der "Unterstützerkreis" (Doose), also eines Personenkreises für jeden einzelnen Menschen, der diesen dabei un- terstützen kann in hohem Maße selbständig im Sozialraum zu leben. Da die Menschen bisher in einer Wohnstätte oder zu Hause bei den Eltern leben, benötigen sie zur Erarbeitung eines Unterstützerkreises eine Person, die sie beim Aufbau eines solchen Kreises begleitet und die Aktivitäten zur nachhaltigen Vernetzung im Sozialraum koordiniert. Bildungsmaßnahmen auch mit digitalen Medien sollen zusätzlich zur Erhöhung der Selbständigkeit und Stärkung der Persönlichkeit beitra- gen. Mit diesem Projekt soll für einen Zeitraum von 18 Monaten eine Koor-
dinierungskraft zum Aufbau der jeweiligen Unterstützerkreise und da- mit für die aktive Einbindung in den Sozialraum zur Verfügung gestellt werden. Kostenplan Personalkosten 64.125,00 € Barrierefreiheit 10.000,00 € Gesamtkosten 74.125,00 € Finanzierungsplan Eigenmittel 14.625,00 € Zuschuss Aktion Mensch 59.500,00 € Gesamtfinanzierung 74.125,00 € Projektträger CBS Caritas Betriebsträgergesellschaft mbH Speyer Hinweise zur Förderung: Aktion Mensch fördert mit dem Förderprogramm „Inklusion einfach machen“ Projekte mit Zu- schüssen zwischen 5.000 und 60.000 Euro. Gefördert durch Praxisbeispiel 5 Förderprogramm: Pauschalförderung- Bildungsveranstaltungen Titel Aktivierung der Selbsthilfepotentiale - pflegerische, soziale und emotionale Kompetenzsteigerung für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Ehrenamtliche Zeitraum Beginn: 25. November 2019 Ende: 30. November 2019 Kurzbeschreibung Menschen mit körperlichen Behinderungen bedürfen einer Möglichkeit, sich mit anderen und von anderen, die sie unabhängig von ihrem Pfle- gebedarf wahrnehmen, austauschen zu können. Dadurch wird die Hürde gesenkt, sich bewusst und aktiv in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Durch diese Bildungstage erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit der Reflektion ihrer derzeitigen Lebenssituation. Ge- meinschaft erleben, Verantwortung übernehmen und sich mit anderen auszutauschen, Erfahrungen sammeln, neues erlernen, bezahlbare Bildung – selten wird dies in der heutigen Zeit für diese Zielgruppe an- geboten. Dem entgegenzuwirken und die Teilnehmer bewusst an den Bildungstagen damit zu konfrontieren und ihnen die Möglichkeit zu ge- ben sich in einem geschützten Rahmen zu erproben, durch die vor Ort stattfindenden Seminareinheiten und Exkursionen hat sich die Ambu- lante Behindertenhilfe des Caritasverbandes für das Erzbistum Ham- burg e.V., Region Rostock, zum Ziel gesetzt. Stattfinden werden die Bildungstage in der Familienferienstätte St. Ursula, Graal-Müritz vom
25.11. bis 30. November 2019. Landesweit wird für die Bildungstage Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Zuschussberechnung Tagespauschale Bildungsmaßnahme 6.450,00 € (43 Teilnehmende x 5 Tage x 30 €) Übernachtungspauschale Bildungsmaßnahme 6.450,00 € (43 Teilnehmende x 5 Übernachtungen x30 €) Gesamtzuschuss 12.900,00 € Projektträger Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. Hinweise zur Förderung: Bildung und Erfahrungsaustausch für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörige und ehren- amtliche Mitarbeiter sind der Informations- und Erfahrungsaustausch besonders wichtig. Damit das gelingt, fördert die Aktion Mensch mit dem Förderangebot „Pauschalförderung: Bil- dungsveranstaltungen“ Seminare und Workshops, die Fortbildung und Erfahrungsaustausch unterstützen. Zuschüsse werden pauschal nach Anzahl der Teilnehmenden und Tage bzw. Übernachtungen berechnet: Tagespauschale pro Person 30 Euro, Übernachtungspauschale pro Person 30 Euro. Die Tagespauschale kann gewährt werden, wenn in mindestens vier Zeit- stunden Bildungsinhalte vermittelt werden. Die Übernachtungspauschale kann gewährt werden, wenn am nächsten Tag eine Bildungsveranstaltung stattfindet oder am Tag zuvor eine Bil- dungsveranstaltung stattgefunden hat. Für die Zugänglichkeit des Angebots können Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit geför- dert werden. Hierfür sind Eigenmittel von mindestens 30% der förderfähigen Kosten erforder- lich. Bildungsmaßnahmen, deren Zuschuss unterhalb von 700 Euro liegt, werden nicht geför- dert. Gefördert durch Praxisbeispiel 6 Förderprogramm: Projektförderung: Beratung, Begleitung und Selbsthilfe Titel Digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Dortmun- der Kreuzviertel - Aufbau eines PIKSL-Labors Zeitraum Beginn: 01. März 2019 Ende: 28. Februar 2023 Kurzbeschreibung Ziel dieses Projektes ist der Aufbau eines PIKSL Labors in Dortmund. PIKSL bedeutet "Personenzentrierte Interaktion und Kommunikation für mehr Selbstbestimmung im Leben". Zur Zielgruppe von PIKSL ge- hören besonders Menschen mit kognitiven Einschränkungen und psy- chiatrischen Erkrankungen, die digitale Bildungsbedarfe haben. Sie können in einem stigmatisierungsarmen und leicht zugänglichen Raum an zahlreichen Endgeräten in ihrem eigenen Tempo lernen. Unter- stützt werden sie dabei von digitalaffinen Mitarbeitenden aus sozialen Berufen. Durch die PIKSL Bildungsangebote und die weiteren Aktivitä-
ten von PISKL verbessert sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, die Teilhabe an einer zunehmend digitalen Gesellschaft wird erleichtert und die Abhängigkeit von professioneller Unterstützung wird reduziert. PIKSL zeichnet sich dabei durch eine Besonderheit aus und unter- scheidet sich von vielen anderen Bildungseinrichtungen oder Begeg- nungsstätten: Menschen mit Behinderung entwickeln sich von Lernen- den zu Lehrenden. PIKSL bezieht Menschen mit Behinderung selbst- verständlich aktiv in alle Entstehungsprozesse mit ein, denn sie wissen am besten, worauf es ankommt, wenn Barrieren im Umgang mit digita- len Medien und Angeboten abgebaut werden sollen. Gemeinsam wer- den dann neue und universelle Lösungen entwickelt. Aufgrund dieses einzigartigen Wissens von Menschen mit Behinderung sind sie die wahren Experten für Barrierefreiheit und Vereinfachung. Sie geben dieses Expertenwissen anschließend an andere Menschen mit digita- lem Bildungsbedarf, an öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie an inklusionsinteressierte Unternehmen und Forschungseinrich- tungen weiter. Das PIKSL Netzwerk wächst aktuell und es entstehen neue Standorte bei verschiedenen Trägern. Das PIKSL Labor Dortmund wird einen Schwerpunkt auf Virtual Reality Aktivitäten legen und sich zu einem modernen und stigmatisierungsarmer Co-Working Space entwickeln, in dem Menschen mit Behinderung die Expert*innen sind. Zuschuss Aktion Mensch 324.480,00 € Projektträger Stiftung Bethel Gefördert durch Praxisbeispiel 7 Förderprogramm: Projektförderung: Beratung, Begleitung und Selbsthilfe Titel Selbstvertretung wohnungsloser Menschen – von der Idee zur Organisation Zeitraum Beginn: 01. März 2019 Ende: 28. Februar 2022 Kurzbeschreibung Strukturen der Selbstorganisation wohnungsloser, ehemals wohnungs- loser Menschen waren bislang nur ansatzweise entwickelt. Im ergeb- nisoffenen Projekt „Teilhabe und Selbstorganisation wohnungsloser Menschen“ (2016-2019) haben mehr als 70 teilnehmende Menschen verabredet, orientiert an einem Leitbild, eine Selbstvertretung woh- nungsloser Menschen aufzubauen und zu verstetigen. Wohnungslose und ehemals wohnungslose Menschen können ihre Interessen, Anlie-
gen und Forderungen selbst vertreten lernen, benötigen aber auch Qualifizierung sowie vor allem organisatorische und finanzielle Unter- stützung. Dazu haben sie die Stiftung Bethel beauftragt. Konkret vorgesehen ist, in enger Kooperation mit aktiven Menschen aus dem Armutsnetzwerk e.V. und dem europäischen Netzwerk woh- nungsloser Menschen HOPE (Homeless People in Europe) jährliche Wohnungslosentreffen 2019, 2020 und 2021 mit etwa 120 Teilneh- menden aus dem deutschsprachigem Raum und aus Europa an wechselnden Orten in Deutschland durchzuführen. Diese Treffen die- nen als Vollversammlung der Selbstvertretung, als Plattform der des Austausches, der Vernetzung und des gemeinschaftlichen Lernens, der inhaltlichen Arbeit. Inhaltlich wird in thematischen Gruppen zu ver- schiedenen Themen und Aspekten gearbeitet und Positionen entwi- ckelt und im Plenum vorgestellt. Das Plenum dient der Klärung von Konflikten und der Verabredung von Projekten und Aktionen. Die halb- jährlichen Koordinierungstreffen im Frühjahr und Herbst, die ebenfalls an wechselnden Orten stattfinden, dienen dazu, die einzelnen Aktivitä- ten miteinander abzustimmen, zu planen, vor- und nachzubereiten so- wie auszuwerten. Arbeitsgruppentreffen dienen der Entwicklung und Vertiefung inhaltlicher und formaler Kompetenzen. Weitere Ziele sind der Aufbau kontinuierlich arbeitender regionaler und thematischer Gruppen, eine Entscheidung über eine gemeinnützige Rechtsform, eigene Anliegen im sozialpolitischen Raum zu vertreten sowie die Förderperspektive nach Projektende 2022 zu klären. Zuschuss 300.000,00 € Aktion Mensch Projektträger Stiftung Bethel Hinweise zur Förderung: Die Aktion Mensch fördert mit dem Förderangebot „Projektförderung: Beratung, Begleitung, Selbsthilfe“ zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Persönlichkeit und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu stärken. Ziel ist die Stärkung der Selbsthilfe und Selbstvertretung sowie die Unterstützung von Eltern und Angehörigen. Der Zuschuss beträgt bis zu 90% der Personal-/Honorar-/Sachkosten und maximal 300.000 Euro.
Gefördert durch Praxisbeispiel 8 Förderprogramm: Anschubförderung - Beratung, Begleitung und Selbsthilfe Titel Aufbau eines qualifizierten Assistenzdienstes zur inklusiven Schul- und Hochschulbildung für Menschen mit Einschränkungen in Wolfsburg Zeitraum Beginn:01. August 2019 Ende: 31. Juli 2024 Kurzbeschreibung Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein neues ambulan- tes Angebot des DRK- Kreisverbandes Wolfsburg e.V. für Schüler- /innen und Studierende in Wolfsburg, die zur Kompensation einer Be- hinderung eine Assistenz benötigen, um am Regelbildungssystem (Schule, Hochschule) teilnehmen zu können. Unser Dienst wird sowohl kognitive als auch körperliche, psychische und mehrfache Einschrän- kungen berücksichtigen. Der Dienst wird eine Beratung für interessierte Eltern ermöglichen, wie sie eine Schulbegleitung für ihr Kind erhalten können und welche We- ge es gibt, mit etwaigen ablehnenden Bescheiden umzugehen. Darüber hinaus soll das Projekt eine intensive Öffentlichkeitsarbeit leisten. Über das Thema Schulbegleitung soll Inklusion als eine neue Grundsatzhaltung im 21. Jahrhundert einer breiten Öffentlichkeit näher gebracht werden. So wie die exklusive Beschulung in "Sonderschulen" die Menschen im 20. Jahrhundert geprägt hat, soll die inklusive Be- schulung ein völlig neues und nachhaltiges Bewusstsein bei den Her- anwachsenden der Gegenwart schaffen. Kostenplan Personalkosten 442.692,31 € Gesamtkosten 442.692,31 € Finanzierungsplan Eigenmittel 142.692,31 € Zuschuss Aktion Mensch 300.000,00 € Gesamtfinanzierung 442.692,31 € Projektträger DRK-Kreisverband Wolfsburg Hinweise zur Förderung: Die Aktion Mensch fördert den Aufbau dauerhafter ambulanter Unterstützungsangebote. Hierzu zählen zum Beispiel Beratungsstellen, Familienunterstützende Dienste, Schulassistenzdienste, Frühförderstellen und Sozialmedizinische Nachsorge, die sich auf Dauer ohne Unterstützung der Aktion Mensch tragen sollen. Bezuschusst werden die Personalkosten der Leitungs- und Koordinierungskräfte, die den Dienst aufbauen sowie Fortbildungskosten der Mitarbeitenden. Der Förderzeitraum beträgt 5 Jahre, der maximale Zuschuss 300.000 Euro. Es sind mind. 10% Eigenmittel erforderlich.
Gefördert durch Praxisbeispiel 9 Förderprogramm: Projektförderung - Beratung, Begleitung und Selbsthilfe Titel Erinnern und Vergessen – Die Bearbeitung von Erinnerungsmus- tern und Narrativen zur Erleichterung des Alltags in der Lebens- welt von Überlebenden der Shoah und ihren Folgegenerationen Zeitraum Beginn: 15. Juli 2019 Ende: 14. Juli 2022 Kurzbeschreibung Im Rahmen des Projektes sollen die vielschichtigen Mechanismen der Trauma-Verarbeitung, die Entstehung von Narrativen und ihre Auswir- kungen auf den Lebensalltag komplex traumatisierter Überlebender der Shoah sowie deren Nachkommen thematisiert, entlastende Ver- fahren vorgestellt und erprobt werden. Erfahrungen der Ausgrenzung, der Vernichtungsversuche, der Erniedrigungen und Entmenschlichung aber auch entwickelte Überlebensstrategien haben die Überlebenden- generation maßgeblich geprägt und Einfluss auf ihre Fähigkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe, der Inklusion sowie der Akzeptanz psy- chosozialer Angebote genommen. Komplexe Traumatisierung erhöht ihr Risiko für psychische und psychosomatische Erkrankungen. Das Projekt will die Konstruktivität von Erinnerung auf subjektiver wie ge- sellschaftlicher Ebene durchleuchten mit dem Ziel, Werkzeuge zu schaffen, die eigene Wertigkeit und Rolle innerhalb der Gesellschaft selbstbewusst zu definieren und damit Teilhabe am Alltagsleben zu verbessern und zu stabilisieren. Das Projekt besteht aus vier Teilen: 1. Im Witness-Theater werden sich Überlebende und Jugendliche be- gegnen, gemeinsam Lebensgeschichten von Überlebenden hören und auf den Lebenserfahrungen der Jugendlichen reflektieren. Unter pro- fessioneller Begleitung werden sie Szenen entwickeln, die Sequenzen aus Überlebendenbiografien erfahrbar machen. Dabei steht die inter- generationale Begegnung, Erfahrungsaustausch, gemeinsames Pro- duzieren und gegenseitiger Wertschätzung im Mittelpunkt eines Pro- zesses, der in der Aufführung von Theaterproduktionen münden soll. Das Projektteil soll an mehreren Standorten durchgeführt werden. Die wöchentlichen Treffen werden von Theaterpädagog*innen, Sozialar- beiter*innen und Psycholog*innen begleitet. 2. Das Witness-Theater Projekt wird filmisch dokumentiert. Die Film- Dokumentation soll sowohl den Entwicklungsprozess als auch das Gesamtprojekt zusammenfassen und als Material für die Vorbereitung weiterer Witness-Theater Projekte, aber auch als Fortbildungsmaterial für Studierende, Professionelle, die mit Traumatisierten arbeiten, Pä- dagog*innen etc. dienen. 3. Auf einer viertägigen internationalen Konferenz Ende 2019 sollen theoretische und praxisorientierte Aspekte des Erinnerns und Verges- sens vorgestellt, diskutiert und unter Berücksichtigung der Alltagsrele- vanz reflektiert werden. Adressat*innen sind hier neben den Teilneh-
mer*innen des Witness-Theaters Überlebende und ihre Nachkommen sowie Professionelle und Multiplikatoren. Im interdisziplinären und in- ternationalen Austausch sollen nationale Besonderheiten und alterna- tive Herangehensweisen an den Themenkomplex verdeutlicht werden. 4. Ein Evaluations-Workshop zum Ende des Projektzeitraums soll ei- nen Erfahrungsaustausch zwischen Projektteilnehmern*innen und inte- ressierter Öffentlichkeit ermöglichen. Ziel ist hierbei sowohl die Refle- xion des Projektverlaufs, die Überprüfung von Konzept und Ergebnis- sen sowie die Anregung zu weiteren Projektinitiativen.. Kostenplan Personalkosten 52.650,00 € Honorarkosten 161.273,75 € Direkt zurechenbare Sachkosten 161.780,00 € Gesamtkosten 375.703,75 € Finanzierungsplan Eigenmittel 75.703,75 € Zuschuss Aktion Mensch 300.000,00 € Gesamtfinanzierung 375.703,75 € Projektträger Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. Hinweise zur Förderung: Die Aktion Mensch bezuschusst mit dem Förderangebot „Projektförderung: Beratung, Be- gleitung, Selbsthilfe“ zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Persönlichkeit und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu stärken sowie die Selbsthilfe, die Selbstvertretung und die Unterstützung von Eltern und/oder Angehörigen zu unterstützen. Der Zuschuss beträgt bis zu 90% der Personal-/Honorar-/Sachkosten und maximal 300.000 Euro. Aktuelle Informationen zur Förderung sind unter www.aktion-mensch.de/foerderung/ abrufbar. Förderanträge können online unter www.antrag.aktion-mensch.de gestellt werden. Bei Fragen zur Antragstellung bieten die Diözesancaritasverbände und der Deutsche Caritas- verband Beratung an. Hotline 0761 200 199 oder info.aktion-mensch@caritas.de.
Gutes tun und Gutes gewinnen! Mit deinem Los werden Projekte in ganz Deutschland gefördert. Hrsg. Deutscher Caritasverband Referat Alter, Pflege, Behinderung Postfach 4 20, 79004 Freiburg Karlstraße 40, 79104 Freiburg Richard Hoch Telefon-Durchwahl 0761 200-287 E-Mail Richard.Hoch@caritas.de www.caritas.de Bilder: © Aktion Mensch
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