Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 Beteiligungsdokument zur Vorbereitung des Anhörungstermins am 20. März 2019 nach § 12 Windenergie-auf-See-Gesetz Hamburg, Januar 2019
Inhalt I Inhalt 1 Einführung 1 1.1 Flächen für die Voruntersuchung 3 1.1.1 N-7.2 4 1.1.2 N-3.5 5 1.1.3 N-3.6 6 1.2 Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen 7 1.2.1 Meeresumwelt einschließlich Vogelzug 7 1.2.2 Baugrund 8 1.2.3 Wind und Ozeanographie 8 1.2.4 Möglichkeit der Festlegung weiterer Untersuchungsgegenstände 8 1.2.5 Zu installierende Leistung 9 2 Untersuchungen der Meeresumwelt 10 2.1 Geplante Untersuchungen 10 2.1.1 Schutzgut Benthos 10 2.1.2 Schutzgut Biotoptypen 11 2.1.3 Schutzgut Fische 12 2.1.4 Schutzgut Avifauna 12 2.1.5 Schutzgut Marine Säuger 14 2.2 Daten und Gutachten 15 2.2.1 Daten 15 2.2.2 Gutachten 15 3 Geologische Vorerkundung des Baugrunds 16 3.1 Geplante Untersuchungen 16 3.1.1 Hydrographische Vermessung des Meeresbodens 18 3.1.2 Geophysikalische Untersuchung des Untergrundes (bis 100 m Tiefe) 19 3.1.3 Geotechnische Untersuchung des Untergrundes (bis 80 m Tiefe) 21 3.1.4 Geologischer Bericht 24 3.2 Daten und Berichte 25 3.2.1 Berichte 25
II Inhalt 3.2.2 Daten 25 4 Wind 28 4.1 Geplante Untersuchungen und Auswertungen 28 4.1.1 N-7.2, N-3.5 und N-3.6 28 4.2 Daten und Berichte 28 5 Ozeanographische Verhältnisse 29 5.1 Geplante Untersuchungen und Auswertungen 29 5.1.1 N-7.2 29 5.1.2 N-3.5 und N-3.6 29 5.2 Daten und Berichte 30 5.2.1 In-situ-Daten 30 5.2.2 Statistische Auswertung von Modelldaten (Extremwertanalyse) 30 5.2.3 Berichte 30 6 Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs 31 6.1 Berichte 32 7 Zu installierende Leistung 33 8 Anlagen: Karten (nachrichtlich) 35
Einführung 1 1 Einführung Untersuchungsgegenstände ermittelt und aufbauend auf den Untersuchungen Berichte Mit dem Gesetz zur Entwicklung und Förderung erstellt. Flächen, für die die Eignung festgestellt der Windenergie auf See (Windenergie-auf- wird, werden von der BNetzA ausgeschrieben. See-Gesetz – WindSeeG) wurde in 2017 für Der bezuschlagte Bieter kann anschließend ein Offshore-Windenergie die Umstellung des Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Förderregimes auf eine wettbewerbliche zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See Bestimmung der Marktprämie durch nach §§ 45 ff. WindSeeG beim BSH führen. Ausschreibungen beschlossen. Für Ziel der Untersuchungen und der auf diesen Windenergieanlagen auf See, die ab dem basierend zu erstellenden zusammenfassenden 01.01.2026 in Betrieb genommen werden, Berichten ist es vor diesem Hintergrund, wurde die Ausschreibung von voruntersuchten Flächen (erstmalig in 2021) eingeführt. • die wettbewerbliche Bestimmung der im Rahmen der Ausschreibung bei der BNetzA Zuständig für die Voruntersuchung von Flächen abzugebenden Gebote für die Bieter zu ist nach § 11 Abs. 1 S. 1 WindSeeG die ermöglichen und Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie lässt die • die Eignung der Fläche zur Errichtung von Voruntersuchung bei Flächen in der Windenergieanlagen festzustellen und ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) einzelne Untersuchungsgegenstände gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WindSeeG vom bereits vor dem Planfeststellungsverfahren Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zu prüfen sowie (BSH) im Auftrag wahrnehmen. Das BSH führt • das vom bezuschlagten Bieter die Voruntersuchung der im durchzuführende Planfeststellungsverfahren Flächenentwicklungsplan (FEP) festgelegten für die Windenergieanlagen auf See zu Flächen in der im FEP festgelegten zeitlichen beschleunigen. Reihenfolge ihrer Ausschreibung durch. Der Das BSH prüft die Eignung der jeweiligen FEP befindet sich derzeit in der Aufstellung und Flächen für die Errichtung und den Betrieb von muss gemäß § 6 Abs. 8 WindSeeG bis zum Windenergieanlagen auf See auf Grundlage der 30.06.2019 bekannt gemacht werden. Das Ergebnisse der Voruntersuchung. Im Fall der vorliegende Dokument beruht auf dem im Eignung der Fläche wird diese durch Termin zur Erörterung des FEP-Entwurfs am Rechtsverordnung festgestellt. 31.01.2019 vorgestellten Stand. Die Voruntersuchungen werden im Hinblick auf Das Verfahren zur Durchführung der Kalenderjahre, in denen die Voruntersuchung einschließlich Windenergieanlagen auf See in Betrieb gehen Eignungsprüfung richtet sich nach § 12 sollen bzw. zu denen die hierfür vorgesehenen WindSeeG. Hierbei ist auch eine strategische Flächen zur Ausschreibung kommen, Umweltprüfung (SUP) nach den §§ 39 ff. des durchgeführt. Zur Voruntersuchung stehen nun Gesetzes über die Flächen an, die in den Jahren 2022 und 2023 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Ausschreibung vorgesehen sind. durchzuführen. Die Einleitung des Verfahrens für die Für die im FEP festgelegten Flächen werden Voruntersuchung dieser Flächen wurde am zunächst im Rahmen einer staatlichen 01. Februar 2019 auf der Internetseite des BSH Voruntersuchung Informationen hinsichtlich und in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) Meeresumwelt, Baugrund, Ozeanographie und bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde zum Wind sowie ggf. weiterer Anhörungstermin am 20.03.2019 eingeladen. In
2 Einführung diesem Termin werden Gegenstand und Zur Vorbereitung des Anhörungstermins Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung wurden Informationen zu dem beabsichtigten der genannten Flächen gemäß § 10 Abs. 1 Gegenstand und Umfang der WindSeeG besprochen. Insbesondere wird Voruntersuchungen in dem gegenständlichen erörtert werden, in welchem Umfang und Beteiligungsdokument zusammengefasst. Das Detaillierungsgrad Angaben in den BSH bittet um Einreichung schriftlicher oder Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über elektronischer Stellungnahmen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (EingangOdM@bsh.de) zu diesem Dokument aufzunehmen sind. Der Anhörungstermin ist bis zum 04. März 2019. zugleich Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 Für das weitere Verfahren der Voruntersuchung S. 2 UVPG. Der Termin ist öffentlich, um und die Eignungsprüfung ist der folgende Anmeldung unter EingangOdM@bsh.de wird Zeitplan vorgesehen: gebeten. Abbildung 1: Schematischer Zeitplan für die Voruntersuchung der Flächen zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 (Flächen N-7.2, N-3.5, N-3.6)
Einführung 3 1.1 Flächen für die Voruntersuchung Die Einleitung des Verfahrens für die Voruntersuchung der zur Ausschreibung im Die Voruntersuchung von Flächen für Jahr 2021 (Inbetriebnahme 2026) Windenergieanlagen auf See richtet sich nach vorgesehenen Flächen wurde bereits im den fachplanerischen Festlegungen des FEP. Mai 2017 durch das BSH bekanntgemacht. Ein Maßgeblich sind hierfür insbesondere die Beteiligungsdokument wurde veröffentlicht und Festlegungen über den räumlichen Umgriff der am 28. Juni 2017 in einem öffentlichen festgelegten Flächen und die zeitliche Anhörungstermin besprochen. Die hieraus Reihenfolge einschließlich der Kalenderjahre, in folgende Festlegung von denen diese Flächen zur Ausschreibung Untersuchungsrahmen für die Flächen N-3.7, kommen sollen. N-3.8 und O-1.3 wird innerhalb des ersten Der FEP wurde mit dem WindSeeG im Jahr Halbjahres 2019 auf der Internetseite des BSH 2017 neu eingeführt. Der Plan wird derzeit veröffentlicht. Mit den Untersuchungen auf See erstmalig aufgestellt und muss bis zum 30. Juni wurde begonnen. 2019 bekannt gemacht werden (§ 6 Abs. 8 Um einen zeitgerechten Abschluss der WindSeeG). Der vorliegende Entwurf des FEP Voruntersuchung im Hinblick auf die stellt unter Anwendung von Kriterien für die Ausschreibungen der BNetzA zu ermöglichen zeitliche Reihung eine Übersicht für die zeitliche und gleichzeitig den Anforderungen des Reihenfolge, in der die festgelegten Flächen zur Gesetzes hinsichtlich der Beteiligung von Ausschreibung kommen sollen, einschließlich Behörden, Trägern öffentlicher Belange, der Benennung der jeweiligen Kalenderjahre im Verbänden und Öffentlichkeit nachzukommen, Zeitraum von 2026 bis 2030 (Ausschreibung wird beim vorliegenden Dokument auf den 2021 bis 2025) dar (vgl. Tabelle 1). aktuellen Stand des Aufstellungsverfahrens des Tabelle 1: Übersicht zeitliche Reihenfolge der FEP Bezug genommen. Dieser wurde am auszuschreibenden Flächen unter Anwendung der 31. Januar 2019 in einem Erörterungstermin Kriterien 1 bis 8 (FEP – Stand Eröterungstermin, vorgestellt. Auf Grundlage der zum FEP Januar 2019) eingegangenen Stellungnahmen und der Kalenderjahr Kalenderjahr Flächen- Ausschreibung Inbetrieb- bezeichnung Diskussionen des Erörterungstermins wird nahme (TF=Teilfläche) derzeit nicht davon ausgegangen, dass sich im N-3.7 weiteren Aufstellungsverfahren Änderungen 2021 2026 hinsichtlich der zeitlichen Reihung der N-3.8 relevanten Flächen oder deren räumlichen O-1.3 Umgriff gegenüber dem Entwurf des FEP 2022 2027 N-7.2 ergeben werden, die nennenswerten Einfluss N-3.5 2023 2028 auf die Durchführung der Voruntersuchungen N-3.6 hätten. 1) O-7.1 2024 2029 Aufgrund der Dauer der Untersuchungen und N-6.6 der Verfahren zur Feststellung der Eignung N-6.7 2025 2030 (vgl. Abbildung 1) steht nun die im FEP- N-9.1 TF 1 1) Verfahren für eine Ausschreibung im Jahr 2022 Voraussetzung ist u.a. der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Mecklenburg- (Inbetriebnahme 2027) vorgesehene Fläche Vorpommern und BSH. Auf § 11 Abs. 1 WindSeeG wird N-7.2 in Gebiet N-7 der Nordsee zur hingewiesen. Voruntersuchung an.
4 Einführung Zusätzlich sind die Voruntersuchungen nach Anforderung zu entsprechen, sollen gleichzeitig § 9 Abs. 3 WindSeeG zeitlich so durchzuführen, auch die für eine Ausschreibung im Jahr 2023 dass diese vor der Bekanntmachung der (Inbetriebnahme 2028) vorgesehenen Flächen Ausschreibung von Flächen in einem voruntersucht werden. Dies sind die Flächen Kalenderjahr auch für das darauffolgende N-3.5 und N-3.6 in Gebiet N-3 der Nordsee (vgl. Kalenderjahr abgeschlossen sind. Um dieser Abbildung 2). Abbildung 2: Flächen in der deutschen AWZ der Nordsee (FEP – Stand Erörterungstermin, Januar 2019) 1.1.1 N-7.2 liegt der Windpark „EnBW He Dreiht“, westlich, Die Fläche N-7.2 kommt dem aktuellen Stand östlich und südlich werden die Flächen durch des Aufstellungsverfahrens des FEP (Stand Schifffahrtsrouten begrenzt. Zwischen den Januar 2019) gemäß im Jahr 2022 zur Teilflächen verlaufen die Anbindungsleitungen Ausschreibung durch die BNetzA. Die BorWin1 (NOR-6-1), BorWin2 (NOR-6-2) und Inbetriebnahme ist für 2027 vorgesehen. NOR-6-3. Die Flächen werden zudem durch das Datenkabel „Atlantic Crossing 2“ und den Die Fläche liegt im südlichen Bereich von Interkonnektor „NorNed“ zerschnitten (vgl. Gebiet N-7 des FEP. Gebiet N-7 liegt nördlich Abbildung 3). Die Fläche hat eine Größe von des Verkehrstrennungsgebiets „German Bight etwa 52 km2. Western Approach“. Es wird westlich durch das Vorbehaltsgebiet Schifffahrt 12 und nordöstlich Gegenüber dem Entwurf des FEP (Oktober durch das Vorbehaltsgebiet für Rohrleitungen 2018) haben sich am Zuschnitt der Flächen („Norpipe“) begrenzt. Nördlich der Fläche N-7.2 keine Änderungen ergeben.
Einführung 5 Abbildung 3: Fläche N-7.2 in Gebiet N-7 (Stand Erörterungstermin FEP, Januar 2019) entsprechende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete 1.1.2 N-3.5 gesichert ist. Die Fläche N-3.5 liegt westlich der Die Fläche N-3.5 kommt dem aktuellen Stand „Europipe 1“. Es wird südlich durch den des Aufstellungsverfahrens des FEP (Stand errichteten Windpark „Nordsee One“ und Januar 2019) gemäß im Jahr 2023 zur westlich durch die im FEP festgelegte Fläche Ausschreibung durch die BNetzA. Die N-3.6 begrenzt (vgl. Abbildung 4). Die Fläche Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. hat eine Größe von etwa 26 km2. Die Fläche liegt in Gebiet N-3 des FEP. Gebiet Gegenüber dem Entwurf des FEP (Oktober N-3 befindet sich zwischen den beiden 2018) haben sich am Zuschnitt der Fläche Verkehrstrennungsgebieten westlich des folgende Änderungen ergeben: Die Änderung raumordnerisch festgelegten Vorranggebietes umfasst eine Verschiebung des westlichen für Rohrleitungen „Europipe 2“. Durch das Rands der Fläche in Richtung Westen. Die Gebiet verläuft in nordöstlicher Richtung die Fläche hat sich dadurch von etwa 17 km² auf Rohrleitung „Europipe 1“, die durch etwa 26 km² vergrößert.
6 Einführung Abbildung 4: Flächen N-3.5 in Gebiet N-3 (Stand Erörterungstermin FEP, Januar 2019) Schifffahrt N. 2 und 11, den errichteten 1.1.3 N-3.6 Windpark „Nordsee One“ sowie die Fläche N- Die Fläche N-3.6 kommt dem aktuellen Stand 3.5 begrenzt (vgl. Abbildung 5). Die Fläche hat des Aufstellungsverfahrens des FEP (Stand eine Größe von etwa 32 km2. Januar 2019) gemäß im Jahr 2023 zur Gegenüber dem Entwurf des FEP (Oktober Ausschreibung durch die BNetzA. Die 2018) haben sich am Zuschnitt der Fläche Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. folgende Änderungen ergeben: Es erfolgte eine Die Fläche liegt in Gebiet N-3 des FEP. Gebiet Verkleinerung der Fläche N-3.6 von etwa N-3 befindet sich zwischen den beiden 43 km² auf 32 km² durch eine Verschiebung Verkehrstrennungsgebieten, westlich des des östlichen Randes in Richtung Westen. raumordnerisch festgelegten Vorranggebietes für Rohrleitungen „Europipe 2“. Die Fläche N-3.6 wird durch die Vorbehaltsgebiete
Einführung 7 Abbildung 5: Flächen N-3.5 in Gebiet N-3 (Stand Erörterungstermin FEP, Januar 2019) Umweltverträglichkeitsstudie im 1.2 Gegenstand und Umfang der Planfeststellungsverfahren auf der jeweiligen Voruntersuchung von Flächen Fläche erforderlich sind und die unabhängig Das WindSeeG macht detaillierte Vorgaben zu von der späteren Ausgestaltung des Vorhabens Gegenstand und Umfang der durchgeführt werden können. Hiervon umfasst Voruntersuchungen: Gemäß § 10 Abs. 1 sind insbesondere die Beschreibung und WindSeeG werden den Bietern Informationen Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile für die Bereiche Meeresumwelt, Baugrund durch sowie Wind- und ozeanographische a) eine Bestandscharakterisierung, Verhältnisse zur Verfügung gestellt. § 10 b) die Darstellung der bestehenden WindSeeG in Verbindung mit der zugehörigen Vorbelastungen und Begründung konkretisiert die Anforderungen an die Voruntersuchung der verschiedenen c) eine Bestandsbewertung. Bereiche wie folgt: Nach § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 WindSeeG wird vermutet, dass die Untersuchungen nach Stand 1.2.1 Meeresumwelt einschließlich von Wissenschaft und Technik durchgeführt Vogelzug wurden, wenn die Untersuchungen zur Im Hinblick auf die Meeresumwelt werden die Meeresumwelt unter Beachtung des jeweils Untersuchungen durchgeführt und geltenden „Standard Untersuchung der dokumentiert, die für eine Auswirkungen von Offshore-
8 Einführung Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (StUK) durchgeführt worden sind. auszuführen. Die zur Umsetzung der gesetzlichen Die Gesetzesbegründung führt aus, dass für die Anforderungen konkret vom BSH geplanten Berichte hinsichtlich Wind und Ozeanographie Untersuchungen zur Meeresumwelt und die für in der Regel ein größerer Bereich betrachtet die Weitergabe an die BNetzA vorgesehenen wird als nur spezifisch die voruntersuchte Informationen werden in Kapitel 2 beschrieben. Fläche. Die Berichte müssen nicht der Detaillierung eines Windgutachtens für die 1.2.2 Baugrund spezifische Fläche entsprechen, insbesondere Für den Baugrund wird eine geologische können bei der Erstellung der Berichte nur Vorerkundung durchgeführt und dokumentiert. vorhandene und verfügbare Erkenntnisse berücksichtigt werden. Prognosen und Nach § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 WindSeeG wird gutachterliche Schlussfolgerungen bezüglich vermutet, dass die Untersuchungen nach Stand des Windertrags werden nicht getroffen. Die von Wissenschaft und Technik durchgeführt konkrete Berechnung des Windertrags obliegt worden sind, wenn die Vorerkundung des vielmehr dem Bieter selbst. Gleichwohl sollen Baugrunds unter Beachtung des jeweils die Bieter für die Planung ihrer Vorhaben geltenden „Standard Baugrunderkundung – relevante Informationen erhalten. Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Die zur Umsetzung der gesetzlichen Offshore-Windenergieanlagen, Offshore- Anforderungen konkret geplanten Stationen und Stromkabel“ durchgeführt Untersuchungen, Auswertungen und Berichte worden ist. Dabei ist lediglich eine im Hinblick auf die Wind- und Datenerhebung, die für eine ozeanographischen Verhältnisse sowie die für Baugrundvorerkundung im Sinne des die Weitergabe an die BNetzA vorgesehenen genannten Standards erforderlich ist, Informationen werden in den Kapiteln 4 und 5 notwendig. beschrieben. Gemäß den Ausführungen in der zugehörigen 1.2.4 Möglichkeit der Festlegung weiterer Gesetzesbegründung ist im Rahmen der Untersuchungsgegenstände Voruntersuchung keine gesonderte Erkundung Nach § 12 Abs. 3 S. 2 WindSeeG kann das der Fläche auf Hindernisse, Wracks, BSH zur Bereitstellung von Informationen über Kampfmittel, Kultur- und Sachgüter sowie die Fläche insbesondere auf Grundlage der sonstige Objekte vorgesehen. Ergebnisse des Anhörungstermins Die zur Umsetzung der gesetzlichen ausnahmsweise zusätzlich zu den Regelungen Anforderungen konkret vom BSH geplanten in § 10 Abs. 1 WindSeeG weitere Untersuchungen zur geologischen Untersuchungsgegenstände festlegen. Vorerkundung und die für die Weitergabe an Zusätzlich zu den Umwelt- und die BNetzA vorgesehenen Informationen Baugrundverhältnissen sind auch die werden in Kapitel 3 beschrieben. Anforderungen im Kontext der Sicherheit und 1.2.3 Wind und Ozeanographie Leichtigkeit des Schiffsverkehrs für die wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie Über die Wind- und ozeanographischen von Relevanz. Die Feststellung der Eignung Verhältnisse werden nach § 10 Abs. 1 S. 1 einer Fläche bedarf nach § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 WindSeeG Berichte erstellt. Diese sind WindSeeG des Einvernehmens der
Einführung 9 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Aus diesem Grund wird das BSH im Rahmen der Voruntersuchungen ein Fachgutachten zur verkehrlich- schifffahrtspolizeilichen Eignung der zu untersuchenden Flächen zu beauftragen. Die hierfür vorgesehenen Rahmenbedingungen werden in Kapitel 6 beschrieben. 1.2.5 Zu installierende Leistung Nach § 10 Abs. 3 WindSeeG wird im Rahmen der Voruntersuchung auch die auf der jeweiligen Fläche zu installierende Leistung ermittelt. Sie wird durch Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 5 WindSeeG festgestellt und ist gemäß § 17 WindSeeG u.a. Grundlage für die Bestimmung des Anteils einer Fläche am Ausschreibungsvolumen des jeweiligen Jahres bei der späteren Ausschreibung durch die BNetzA. Das zur Bestimmung der zu installierenden Leistung vorgesehene Vorgehen wird in Kapitel 7 beschrieben.
10 Untersuchungen der Meeresumwelt 2 worst-case-Betrachtung bezogen auf das jeweilige Schutzgut. Die vorgesehenen, im Folgenden 2.1 Geplante Untersuchungen beschriebenen Untersuchungen zur Zur Charakterisierung der Fläche in Bezug auf Meeresumwelt setzen die Anforderungen des die Naturausstattung und Standard Untersuchung der Auswirkungen von Lebensgemeinschaften sind Untersuchungen Offshore-Windenergieanlagen auf die der Schutzgüter Benthos, Biotoptypen, Fische, Meeresumwelt (aktuell StUK4) um. Die Avifauna und marine Säuger geplant. Die folgenden Ausführungen sind gleichzeitig als Untersuchungsergebnisse sollen dann im Vorschlag für den nach § 39 UVPG im weiteren Rahmen der Eignungsprüfung die Grundlage Verfahren festzulegenden für die Durchführung der SUP sowie die Untersuchungsrahmen im Rahmen des Erstellung des Umweltberichts einschließlich sogenannten Scopings anzusehen. Der der Prüfung von Arten-, Gebiets- und vorgesehene Anhörungstermin ist somit gemäß Biotopschutz bilden. § 12 Abs. 2 S. 4 WindSeeG gleichzeitig der Vorgesehen ist eine zweijährige Scopingtermin gemäß § 39 Abs. 4 S. 2 UVPG. Basisaufnahme gemäß StUK4. Davon Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG werden gegebenenfalls abweichende bzw. Untersuchungen durchgeführt und darüberhinausgehende Anforderungen werden dokumentiert, die für eine im Folgenden dargestellt. Umweltverträglichkeitsstudie in dem Nach StUK4 umfasst ein Jahresgang Planfeststellungsverfahren nach § 45 grundsätzlich zwölf Kalendermonate WindSeeG zur Errichtung von einschließlich des Monats des Beginns der Windenergieanlagen auf See auf dieser Fläche Untersuchungen. Für die Schutzgüter erforderlich sind und die unabhängig von der Rastvögel und marine Säuger sind ganzjährige späteren Ausgestaltung des Vorhabens Untersuchungen erforderlich. Die Erfassung der durchgeführt werden können. Zugvögel beschränkt sich auf die Die schutzgutbezogene Bewertung im Rahmen Hauptzugzeiten. Für die Untersuchungen der der SUP erfordert jedoch die Definition von Schutzgüter Benthos und Fische sind im ersten Parametern für die zu erwartende Bebauung. Untersuchungsjahr Erhebungen im Frühjahr Anhand dieser Parameter werden dann die und Herbst und im zweiten Untersuchungsjahr voraussichtlichen erheblichen Erhebungen im Herbst vorgesehen. Umweltauswirkungen der Windenergieanlagen auf See ermittelt, beschrieben und bewertet. 2.1.1 Schutzgut Benthos Das BSH sieht vor, die im Rahmen der SUP Das StUK4 sieht folgende Untersuchungen vor: zum FEP (vgl. Entwurf Umweltbericht zum • Infauna durch Greiferbeprobung (StUK4 Entwurf Flächenentwicklungsplan 2019 für die Tabelle 1.3) deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der • Epifauna mit Baumkurre (StUK4 Nordsee vom 26.10.2018, S. 41 ff.) definierten Tabelle 1.4) Szenarien für die Parameter von Windenergieanlagen, Plattformen und zu Gemäß StUK4 werdeb drei verlegenden Kabelsystemen als Grundlage für Untersuchungskampagnen durchgeführt. Im die Bewertungen im Rahmen der ersten Untersuchungsjahr finden die Eignungsprüfung heranzuziehen. Ziel ist eine Untersuchungen im Frühjahr (01.03. bis 15.05.)
Untersuchungen der Meeresumwelt 11 und Herbst (15.08. bis 15.11.) statt. Im zweiten anzugeben. Ausnahmen (z. B. Untersuchungsjahr beschränken sich die Bestimmungsmerkmale nicht vorhanden Untersuchungen auf den Herbst. Bei jeder wegen Beschädigung oder Juvenilstadium) werden vor Beginn der Untersuchungen mit dieser drei Probennahme-Kampagnen werden dem BSH abgestimmt. auf den Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 und den dazugehörigen Referenzflächen jeweils die • Für die taxonomische Behandlung aller Infauna und die Epifauna untersucht. Die Proben ist die aktuelle Bestimmungsliteratur zu verwenden. Verteilung der Stationen und Schleppstriche wird im Untersuchungskonzept des vom BSH 2.1.1.1 N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zu beauftragenden Fachgutachters spezifiziert. Infauna und Epifauna werden auf den Flächen Die Stationsplanung erfolgt unter N-7.2, N-3.5 und N-3.6, sowie jeweils auf einer Berücksichtigung der Seitensichtsonar- und nahe gelegenen, repräsentativen Fächerlot-Untersuchungen, die bei den Referenzfläche (ggf. gemeinsam für die Erkundungen zum Schutzgut Boden gewonnen Flächen N-3.5 und N-3.6) untersucht, die im wurden. Die Untersuchungen des Benthos Untersuchungskonzept des beauftragten sollen möglichst gemeinsam mit den Fachgutachters spezifiziert wird. Untersuchungen der Fischfauna durchgeführt werden, jedoch so organisiert, dass sie sich Die Untersuchungen nach StUK4 werden vom nicht gegenseitig stören. BSH in Auftrag gegeben. Die Infauna wird gemäß StUK4 mittels Van- 2.1.2 Schutzgut Biotoptypen Veen-Greifer beprobt. Ferner werden die Seit März 2010 ist der gesetzliche Biotopschutz Sedimenteigenschaften ermittelt. (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) Die Epifauna wird gemäß StUK4 mit einer gemäß § 56 Abs. 1 BNatSchG auf marine Baumkurre beprobt. Die Untersuchungen sollen Biotope in der deutschen AWZ anzuwenden. Im binnen zwei Wochen vor oder nach der Bereich der deutschen AWZ können Riffe, Infauna-Untersuchung erfolgen. sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit Um die hydrographische Situation im Gebiet bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche repräsentativ zu erfassen, werden neben den Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- Informationen zu Wetter und Tiefe begleitend und Küstenbereich (vgl. § 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 an der Wasseroberfläche und in Bodennähe BNatSchG) vorkommen. Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt Sollten die Vorerkundungen mittels gemessen. Seitensichtsonar ein mögliches Vorkommen Zum StUK4 sind folgende Konkretisierungen geschützter Biotoptypen nahelegen, wird eine vorgesehen: entsprechende Untersuchung auf nach § 30 BNatSchG geschützte Biotoptypen • Der zeitliche Abstand zwischen durchgeführt. Auch Verdachtsflächen Beprobungen der In- und Epifauna soll geschützter Biotoptypen, die im Rahmen der maximal zwei Wochen betragen. Benthos-Untersuchungen identifiziert werden, • Die Internetdatenbank World Register of werden berücksichtigt. Marine Species (WoRMS) wird als taxonomische Referenz verwendet. Identifizierte Verdachtsflächen von nach § 30 BNatSchG geschützten Biotoptypen werden • Jedes Tier soll grundsätzlich bis auf ggf. gemäß StUK4 zur räumlichen Abgrenzung Artniveau bestimmt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Gründe dafür zusätzlich entsprechend der aktuellen
12 Untersuchungen der Meeresumwelt Kartieranleitungen des BfN einmalig im Herbst • Jedes Tier, auch Neunaugen, untersucht. Knorpelfische, Heringsartige (Alse, Finte, Hering, Sardine, Sprotte), Sandaale, 2.1.2.1 N-7.2, N-3.5 und N-3.6 Leierfische und Grundeln, wird bis auf Artniveau bestimmt. Fische, die an Bord Die aktuell vorliegenden Seitensichtsonar- nicht bis zur Art bestimmt werden können, Erfassungen zeigen sehr homogene Sediment- werden im Labor nachbestimmt. und Biotopstrukturen auf den Flächen N-7.2, • Es wird der gesamte Verlauf der Hols N-3.5 und N-3.6, so dass derzeit keine aufgezeichnet (mindestens zwei Positionen Vorkommen geschützter Biotoptypen erwartet pro Minute), nicht nur die Position beim werden. Gesonderte Video-Untersuchungen Aussetzen und Einholen der Baumkurre, Biotopstrukturen erscheinen daher nicht wie im StUK4 gefordert. erforderlich. • Die während der Epifauna-Untersuchung Diese Bewertung wird anhand der erfassten Fische werden in der Datentabelle Untersuchungen im Rahmen der entsprechend markiert und den Fischen aus der Baumkurrenbeprobung zugeordnet. Voruntersuchung überprüft und die Durchführung der gesonderten Untersuchungen • Für die taxonomische Bearbeitung ist die ggf. in Auftrag gegeben. jeweils aktuelle Bestimmungsliteratur zu verwenden. 2.1.3 Schutzgut Fische 2.1.3.1 N-7.2, N-3.5 und N-3.6 Zur Beschreibung der saisonalen Das Schutzgut Fische wird auf den Flächen Gegebenheiten finden im ersten N-7.2, N-3.5 und N-3.6 sowie jeweils auf einer Untersuchungsjahr die Fischerfassungen im nahe gelegenen, repräsentativen Frühjahr und Herbst statt. Im zweiten Referenzfläche untersucht, die im Untersuchungsjahr beschränken sich die Untersuchungskonzept des beauftragten Untersuchungen auf den Herbst. Gemäß StUK4 Fachgutachters spezifiziert wird. wird das Frühjahr vom 01.04. bis 30.05. definiert, der Herbst vom 15.09. bis 15.11. Die Untersuchungen nach StUK4 werden vom Innerhalb dieser Zeiträume finden die BSH in Auftrag gegeben. Beprobungen der bodenlebenden Fischfauna mit einer standardisierten Baumkurre statt. 2.1.4 Schutzgut Avifauna Das Schutzgut Avifauna wird in Rast- und Um die hydrographische Situation im Gebiet Zugvögel unterschieden. repräsentativ zu erfassen, werden neben den Informationen zu Wetter und Tiefe begleitend 2.1.4.1 Rastvögel an der Wasseroberfläche und in Bodennähe Die Untersuchungen zu den Rastvögeln Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt erfolgen nach StUK4. Mit den Untersuchungen gemessen. der Rastvögel sollen der Status quo der Die Fischuntersuchungen sollen möglichst Artenzusammensetzung, der Verteilung und gemeinsam mit den Benthosuntersuchungen Dichte des Vogelvorkommens sowie das durchgeführt werden, jedoch so organisiert, Verhalten der Vögel ermittelt werden. Rastvögel dass sie sich nicht gegenseitig stören. werden mittels Zähltransekten von fahrenden Zum StUK4 sind folgende Konkretisierungen Schiffen aus sowie mittels digitaler vorgesehen: Erfassungsflüge über einen Zeitraum von zwei Jahren (24 Monate) erfasst.
Untersuchungen der Meeresumwelt 13 Schiffsbasierte Untersuchungen N-7.2 Für die schiffsbasierten Untersuchungen sind Die Untersuchungen nach StUK4 für das Untersuchungsgebiete von etwa 400 km² je Schutzgut Rastvögel werden im Auftrag des Vorhaben vorgesehen. Eine Trennung nach BSH durchgeführt. Die Schiffszählungen Vorhabens- und Referenzgebiet erfolgt zu werden ganzjährig monatlich durchgeführt. Gunsten eines großräumigeren N-3.5 und N-3.6 Untersuchungsgebietes nicht. Für die Bewertung des Schutzgutes Rastvögel Die Schiffszählungen werden ganzjährig wird auf Daten aus den Umweltuntersuchungen monatlich in möglichst gleichmäßigen Nördlich Borkum (UMBO) zurückgegriffen, die Zeitabständen durchgeführt. Je nach standort- gemäß den Anforderungen von StUK4 in den oder projektspezifischen Besonderheiten Jahren 2013 bis 2017 durchgeführt wurden. werden mindestens sechs weitere Der Windpark-Cluster „Nördlich Borkum“ Schiffszählungen pro Jahr abhängig vom befindet sich in der deutschen AWZ der jahreszeitlichen Vorkommen der Arten Nordsee nördlich der Ostfriesischen Inseln und durchgeführt. umfasst mehrere Offshore-Windparks, die sich Die Transekte sollen eine Fläche von in unterschiedlichen Phasen befinden (Basis-, mindestens 10 % des Untersuchungsraums Bau- und Betriebsphase). abdecken, wobei die Transektabstände bei Die Daten wurden dem BSH im Rahmen des etwa 3 km liegen. Vor der Küste Schleswig- Verfahrens nach § 41 WindSeeG Holsteins ist eine Transektausrichtung in Ost- („Eintrittsrecht“) frei von Rechten Dritter sowie West-Richtung, vor der Küste Niedersachsens von eigenen Rechten überlassen. in Nord-Süd-Richtung vorgesehen. Des Weiteren werden die Vorgaben des StUK4 2.1.4.2 Zugvögel (Tabelle 3.1.1) berücksichtigt. Zur Beschreibung des Vogelzuges werden die Vogelbewegungen (u. a. Flugintensitäten, Flugzeugbasierten Untersuchungen Zugbewegungen und Flughöhen) erfasst. Die flugzeugbasierten Untersuchungen erfolgen Das StUK4 sieht folgende Untersuchungen vor: ganzjährig in einem Untersuchungsgebiet von etwa 2.000 km2. Die Untersuchungen erfolgen • Untersuchung mit dem Radar (Tabelle nach StUK4 und umfassen ebenfalls die 3.2.1), Erfassung der Meeressäuger (siehe • Sichtbeobachtung und Erfassung von Kapitel 2.1.5). Gemäß StUK4 sind acht bis zehn Flugrufen (Tabelle 3.2.2). digitale Erfassungsflüge durchzuführen. Die Die Erfassung fliegender Vögel mittels Radar genaue Zahl der Flüge richtet sich danach, ob soll vom Schiff aus durchgeführt werden. Die die Vorhaben in der Nähe von Schutzgebieten Zugvogelerfassung mittels Radar soll an sieben (z. B. EU-Vogelschutzgebiete oder FFH- Untersuchungstagen pro Monat in den Gebiete) liegen. Hauptzugzeiten (März bis Mitte Mai und Mitte Weiterhin ist die zeitliche Verteilung der Flüge Juli bis November) durchgeführt werden. Die gebietsspezifisch und wird daher vor Beginn Beobachtungen sollen von Schiffen auf festen der Untersuchungen vom BSH festgelegt. Positionen durchgeführt werden. Ein Radartag umfasst volle 24 Stunden. Hierbei sollen die Untersuchungen möglichst über zusammenhängende 24 Stunden-Zyklen
14 Untersuchungen der Meeresumwelt durchgeführt werden. Insgesamt werden Die Untersuchungen zur Habitatnutzung mindestens 50 Untersuchungstage angesetzt. mariner Säugetiere erfolgen mittels Davon müssen mindestens 900 Stunden Klickdetektoren (C-PODs). auswertbar sein. 2.1.5.1 N-7.2 Parallel zu den Radarüberwachungen werden tagsüber Sichtbeobachtungen durchgeführt und Die schiffs- und flugzeugbasierten nachts Flugrufe registriert. Untersuchungen werden gemäß den Anforderungen des StUK4 im Auftrag des BSH N-7.2 durchgeführt. Die Untersuchungen nach StUK4 werden im Für die Untersuchungen mittels Klickdetektoren Auftrag des BSH durchgeführt. ist eine Abweichung vom StUK vorgesehen: Für N-3.5 und N-3.6 die Untersuchung der Habitatnutzung der Für die Bewertung des Schutzgutes Zugvögel Schweinswale sollen für die Fläche N-7.2 wird auf Daten aus den Umweltuntersuchungen ausgewählte langjährige Messstationen aus Nördlich Borkum (UMBO) zurückgegriffen, die dem bestehenden C-POD-Messnetz weiter gemäß den Anforderungen des StUK4 in den genutzt werden. Das BSH verfolgt damit das Jahren 2013 bis 2017 durchgeführt wurden. Ziel die Untersuchung von möglichen Auswirkungen durch den Bau und Betrieb von Der Windpark-Cluster „Nördlich Borkum“ Offshore-Windparks auf die lokale Population befindet sich in der deutschen AWZ der des Schweinswals anhand von Langzeit- Nordsee nördlich der Ostfriesischen Inseln und Datenreihen an ausgewählten Messstationen umfasst mehrere Offshore-Windparks, die sich fotzusetzen. Ab Frühjahr 2019 werden daher in unterschiedlichen Phasen befinden (Basis-, zwei ausgewählte POD-Stationen (S04 und Bau- und Betriebsphase). S13) in das Messprogramm der Die Daten wurden dem BSH im Rahmen des Voruntersuchungen übernommen, statt auf der Verfahrens nach § 41 WindSeeG Fläche N-7.2 neue C-PODs auszubringen. Das („Eintrittsrecht“) frei von Rechten Dritter sowie BSH wird die Eignung der Flächen anhand der von eigenen Rechten überlassen. Daten aus den zwei genannten Stationen und unter Einbeziehung weiterer, dem BSH zur 2.1.5 Schutzgut Marine Säuger Verfügung stehender Informationen prüfen. Den Für die Untersuchungen des Schutzgutes Anforderungen an eine zweijährige marine Säuger sieht das StUK4 folgende Basisaufnahme als Grundlage für den Bericht Untersuchungen vor: zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wird mit diesen • Untersuchungen zum Vorkommen und zur Untersuchungen entsprochen. Verteilung (StUK4, Tabelle 4.1) • Untersuchungen zur Habitatnutzung 2.1.5.2 N-3.5 und N-3.6 (StUK4, Tabelle 4.2) Für die Bewertung des Schutzgutes Marine Die Ermittlung des Vorkommens und der Säuger wird auf Daten aus den Verteilung von marinen Säugern werden Umweltuntersuchungen Nördlich Borkum zusammen mit den Erhebungen für das (UMBO) zurückgegriffen, die gemäß den Schutzgut Rastvögel (siehe Kapitel 2.1.4.1) in Anforderungen des StUK4 in den Jahren 2013 Form von schiffsbasierten und bis 2017 durchgeführt wurden. flugzeugbasierten Erfassungen durchgeführt.
Untersuchungen der Meeresumwelt 15 Der Windpark-Cluster „Nördlich Borkum“ befindet sich in der deutschen AWZ der Nordsee nördlich der Ostfriesischen Inseln und umfasst mehrere Offshore-Windparks, die sich in unterschiedlichen Phasen befinden (Basis-, Bau- und Betriebsphase). Diese Daten wurden dem BSH im Rahmen des Verfahrens nach § 41 WindSeeG („Eintrittsrecht“) frei von Rechten Dritter und von eigenen Rechten überlassen. 2.2 Daten und Gutachten Die folgenden Zusammenstellungen der Daten aus den Untersuchungen und Gutachten werden jeweils für die Fläche N-7.2 und gemeinsam für die Flächen N-3.5 und N-3.6 erstellt und werden Bestandteil der Informationen über die jeweilige Fläche. 2.2.1 Daten Rohdaten der Untersuchungen zu den Schutzgütern • Benthos (und ggf. Biotoptypen), • Fische, • Avifauna und • marine Säuger. 2.2.2 Gutachten • Fachgutachten Benthos und Fische • Fachgutachten Avifauna und marine Säuger Auf diesen Berichten basierend erstellt das BSH im Rahmen der SUP einen Umweltbericht, der Bestandteil der Informationen über die Fläche sein wird. Dieser beinhaltet Bewertungen der Untersuchungen der Meeresumwelt.
16 Geologische Vorerkundung des Baugrunds 3 dazugehörigen Laboruntersuchungen bezogen auf den geotechnischen Teil der Vorerkundung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Dabei Die geologische Vorerkundung des Baugrunds werden Versuche zur Bestimmung und bildet die Grundlage für die Identifizierung von Klassifizierung der Bodenart, Zustandsform und Bodenarten (Sedimenttypen), die Beschreibung mechanischer Eigenschaften durchgeführt. Der ihrer Eigenschaften und die Bewertung ihrer Erkundungs- und der Labordatenbericht stellen Eignung für Baumaßnahmen. Sie bedient sich die Grundlage für den geotechnischen moderner, leistungsfähiger hydrographischer Datenbericht zur Flächenvorerkundung dar. und geophysikalischer Verfahren, deren Ziel der geologischen Vorerkundung ist es, eine Ergebnisse anhand von direkten ausreichende Informationsgrundlage zu geotechnischen Aufschlussverfahren (Bohrung, schaffen, um dem Bieter bzw. dem Sondierung und Labor) verifiziert werden. bezuschlagten Bieter in der Entwicklungsphase Aufgrund der mangelnden Zugänglichkeit des (Standard Konstruktion Tabelle 2) die Meeresbodens stellen hydrographische bzw. Standortwahl der Windenergieanlagen und die geophysikalische Verfahren eine sehr effiziente Vorplanung der Bauwerke zu ermöglichen. Die Methode dar, um einen Gesamtüberblick über Herausforderung der geologischen die Meeresbodenbeschaffenheit sowie die Vorerkundung ist es, dies auch ohne bekanntes Untergrundverhältnisse ausgewählter Gebiete Parklayout sicherzustellen. Daher wird die zu erlangen. Die geologische Vorerkundung Messkonfiguration der geologischen des Baugrunds dient der Aufnahme des Vorerkundung – insbesondere der Planungsgebietes hinsichtlich der lithologischen geophysikalischen Untersuchung – hierauf und ggf. tektonischen Strukturen zusammen mit angepasst: Für diese Untersuchung ist ein im den allgemeinen Lagerungsverhältnissen sowie Vergleich zum Standard Baugrunderkundung der allgemeinen Bewertung des Baugrunds aus (S. 17, Tabelle 5) dichteres Profilliniennetz geologischer Sicht. geplant. Unter Abwägung von fachlichen Die geologische Vorerkundung stellt den Aspekten sowie der Wirtschaftlichkeit der Geologischen Bericht bereit, der die Voruntersuchungen wird daher ein Beschreibung des geologischen Profillinienabstand von 150 Metern für die Untergrundmodells enthält sowie den geplanten geophysikalischen Untersuchungen geotechnischen Datenbericht zur zu Grunde gelegt. Flächenvoruntersuchung, welcher den Bietern Die geologischen Untersuchungen werden die Bestimmung der Baugrundkenngrößen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ermöglicht. und Technik durchgeführt. Grundlage hierfür ist Im Geologischen Bericht werden die der „Standard Baugrunderkundung“ Ergebnisse der hydrographischen Vermessung, (2. Fortschreibung, Erscheinungsjahr 2014). der geophysikalischen sowie der geotechnischen Untersuchung 3.1 Geplante Untersuchungen zusammengeführt. Er ist ingenieurgeologisch Für die Untersuchungen der komplexen Gestalt ausgerichtet. des Untergrundes haben sich hydrographische bzw. geophysikalische Mess- und Der geotechnische Datenbericht zur Auswertemethoden für die relevanten Flächenvorerkundung umfasst die Ergebnisse Tiefenbereiche des Baugrundes etabliert. Im der Aufschlusserkundungen und der Rahmen der geologischen Vorerkundung
Geologische Vorerkundung des Baugrunds 17 kommen indirekte hydrographische bzw. • Seitensichtsonaruntersuchung zur geophysikalische Verfahren zum Einsatz. Abgrenzung von Sedimenttypen und -strukturen der Meeresbodenoberfläche, Die hydrographischen Untersuchungen liefern flächenhafte Informationen zur • Magnetometeruntersuchung zur Kartierung magnetischer Anomalien Meeresbodenoberfläche. • Sedimentecholotuntersuchung für den Die geophysikalischen Untersuchungen liefern Aufbau des Untergrundes bis zu sechs entlang von Profillinien Erkenntnisse über den Metern Tiefe. Aufbau des Meeresbodens sowie des Für die Verifizierung und Interpretation der Untergrundes, die je nach Verfahren und Daten werden darüber hinaus folgende betrachtetem Tiefenbereich unterschiedlich Untersuchungen durchgeführt: detaillierte Rückschlüsse über die lokalen geologischen Begebenheiten zulassen. Um ein • Greiferproben zur Kartierung der räumliches geologisches Tiefenmodell des Sedimenttypen auf Basis der Untergrundes zu erhalten, werden die Seitensichtsonaruntersuchung sowie geophysikalischen Untersuchungen mit • Unterwasser-Videoaufnahmen (UW-Video) geotechnischen Untersuchungen zur Kartierung der Sedimenttypen auf Basis zusammengeführt und ausgewertet. Die der Seitensichtsonaruntersuchung. geotechnische Untersuchung liefert indirekte Im Rahmen der Messkampagne zur sowie direkte geologische Aufschlüsse geophysikalischen Untersuchung des (Drucksondierungen, Bohrkerne) des Untergrundes werden folgende Untergrundes. Anhand dieser werden zum Untersuchungsmethoden durchgeführt: einem die geophysikalischen Verfahren • Sedimentecholotuntersuchung für den kalibriert, zum anderen werden die Bohrkerne Aufbau des Untergrundes bis zu 15 Metern mit Laborversuchen zur Bestimmung und Tiefe, Klassifizierung der Bodenart, Zustandsform und • einkanalseismische Untersuchung für den der mechanischen Eigenschaften beprobt. Die Aufbau des Untergrundes bis zu 30 Metern Bohrkernbeschreibungen werden den Tiefe, seismostratigraphischen Einheiten zugeordnet. Anschließend erfolgt die ingenieurgeologische • mehrkanalseismische Untersuchung für den Aufbau des Untergrundes bis zu Interpretation des aus allen Daten 100 Metern Tiefe. zusammengesetzten Untergrundmodells und die Erstellung des Geologischen Berichtes Anhand einer ersten Auswertung der sowie des geotechnischen Datenberichts zur reflexionsseismischen Daten werden geeignete Flächenvorerkundung. Lokationen für die geotechnischen Aufschlussverfahren gewählt, die zum Die im Rahmen der Vorerkundung des Verständnis des Aufbaus des Untergrundes Baugrunds durchgeführten Untersuchungen beitragen. gliedern sich in drei Messkampagnen. Die Messkampagne zur hydrographischen Im Rahmen der Messkampagne zur Vermessung des Meeresbodens beinhaltet geotechnischen Erkundung des folgende Untersuchungsmethoden: Untergrundes werden folgende Aufschlussverfahren durchgeführt: • Fächerecholotuntersuchung für die Aufnahme der bathymetrischen • repräsentative Drucksondierungen zur Verhältnisse, Ermittlung der Lagerungsverhältnisse des Untergrundes bis zu 80 Metern Tiefe,
18 Geologische Vorerkundung des Baugrunds • repräsentative Bohrungen zur Für die Bestimmung der Bodenkennwerte: Bodenansprache und Gewinnung von Sedimentproben für die geotechnischen • Laborversuche zur Bestimmung und Laborversuche bis zu 80 Metern Tiefe, Klassifizierung der Bodenart, Zustandsform und der mechanischen Eigenschaften. • Bohrlochgeophysikalische Untersuchung für die Bestimmung seismischer Geschwindigkeiten. Abbildung 6: Schema des zeitlichen Ablaufs der geologischen Vorerkundung des Baugrunds entstehende Bathymetrie wird mit einer 3.1.1 Hydrographische Vermessung des Auflösung von 1 m x 1 m erstellt. Parallel zur Meeresbodens Fächerecholotuntersuchung werden Die hydrographischen Untersuchungen der Seitensichtsonar-, Sedimentecholot- und Meeresbodenoberfläche der Flächen werden Magnetometeruntersuchungen durchgeführt. nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt. Auf Basis der Seitensichtsonaruntersuchung wird ein Seitensichtsonarmosaik mit einer Die Fächerecholotuntersuchung erfolgt Auflösung von 0,25 m x 0,25 m erstellt. Dieses flächendeckend nach „IHO Standard for gibt einen Überblick über die vorkommenden Hydrographic Surveys, 5th Edition, Special Sedimenttypen und –strukturen und bildet damit Publication n°44, Special Order“. Die daraus die Grundlage für die anschließende
Geologische Vorerkundung des Baugrunds 19 Sedimentbeprobung der begrenzt. Die Profilabstände orientieren sich Meeresbodenoberfläche mittels Bodengreifer ebenfalls an den Abständen der Bathymetrie. und Unterwasservideokamera. Die Anzahl der Die Rohdaten der Magnetometeruntersuchung Greiferproben hängt von der Heterogenität des werden den Bietern zur Verfügung gestellt. Meeresbodens der untersuchten Fläche ab, es wird jedoch mindestens eine Greiferprobe pro 3.1.1.1 N-7.2, N-3.5 und N-3.6 5 km² entnommen. Die Laborergebnisse der Die Untersuchungen werden für die drei Sedimentproben sowie die Unterwasservideos Flächen wie beschrieben im Auftrag des BSH werden zur Klassifizierung und Interpretation durchgeführt. der prozessierten Seitensichtsonar-Ergebnisse gemäß der Kartierungsanleitung des BSH 3.1.2 Geophysikalische Untersuchung des herangezogen. Untergrundes (bis 100 m Tiefe) Die Untersuchungen dienen gleichzeitig der 3.1.2.1 N-7.2 Identifizierung und Abgrenzung von Für die geophysikalische Untersuchung des Verdachtsflächen von nach § 30 BNatschG Untergrundes der Fläche N-7.2 ist vorgesehen, geschützten Biotopen. Die Ergebnisse der ein Sedimentecholot im Parallelbetrieb zu einer Fächerecholot- und Sparker-Quelle einzusetzen. Die Aufzeichnung Seitensichtsonaruntersuchungen fließen der mittels des Sparkers erzeugten außerdem in die SUP für das Schutzgut Boden seismischen Signale soll dabei über zwei ein. parallel-geschleppte Streamer, ein Das Sedimentecholot gibt Aufschluss über den Einkanalsystem sowie ein Mehrkanalsystem Schichtaufbau der ersten sechs Meter des erfolgen. Meeresbodens. Die Ergebnisse werden in Form Diese seismischen Untersuchungen werden von Alignmentcharts visualisiert. Die Abstände entlang von Profilen durchgeführt, die in einem der flachseismischen Profillinien orientieren gleichmäßigen Raster angeordnet sind. Der sich an den Abständen der Bathymetrie. Die Linienabstand der Untersuchung beträgt in Ergebnisse fließen in den Geologischen Bericht Längs- und Querrichtung etwa 150 Meter. Bei ein. Besonderheiten im Untersuchungsgebiet Zusätzlich zu den oben bereits genannten werden die Profilabstände angepasst. Untersuchungsmethoden wird eine Über die Aufbereitung und Prozessierung der Magnetometeruntersuchung durchgeführt. Die einzelnen seismischen Rohdatensätze wird Magnetometeruntersuchung gibt Hinweise über eine Datengrundlage erarbeitet, welche magnetische Anomalien im Messgebiet. Sie abgestuft für die jeweiligen Zieltiefenbereiche können grundsätzliche Hinweise auf Wracks, ein möglichst optimales Auflösungsvermögen aktive und inaktive Kabel, Metallteilen und gewährleistet. Anhand einer ersten anderen Gegenständen im Interpretation im Zeitbereich (seismische Untersuchungsgebiet liefern. Sie dient nicht zur Laufzeiten) sollen geologische Strukturen, wie Detektion von Kampfmitteln. z.B. eiszeitliche Rinnensysteme oder Störungen Das Magnetometer wird für die Untersuchung identifiziert und lokalisiert werden können. Auf hinter dem Seitensichtsonar geschleppt. Durch Grundlage der prozessierten Daten werden diese Messanordnung ist die Schlepphöhe des Lokationen für die geotechnischen Aufschlüsse Magnetometers vom Seitensichtsonar abhängig (Drucksondierungen sowie Bohrungen) und die mögliche Auflösung der Objektgröße festgelegt.
20 Geologische Vorerkundung des Baugrunds 3.1.2.2 N-3.5 (Drucksondierungen sowie Bohrungen) Für die geophysikalische Untersuchung des festgelegt. Untergrundes der Fläche N-3.5 ist ein 3.1.2.3 N-3.6 flächenübergreifender Datensatz vorhanden. Dieser besteht aus einem Für die geophysikalische Untersuchung des mehrkanalseismischen Datensatz mit Mini-GI- Untergrundes der Fläche N-3.6 ist ein Gun-Quelle (Profilabstand etwa 400 bis flächenübergreifender Datensatz vorhanden. 600 Meter) mit einer Eindringung von mehr als Dieser besteht aus einem 100 Metern sowie aus einem mehrkanalseismischen Datensatz mit Mini-GI- einkanalseismischen Datensatz mit Boomer- Gun-Quelle (Profilabstand etwa 400 bis Quelle (Profilabstand etwa 150 Meter) mit einer 600 Meter) mit einer Eindringung von mehr als Eindringung von unter 30 Metern. 100 Metern sowie einem einkanalseismischen Datensatz mit Boomer-Quelle (Profilabstand Diese Daten wurden geprüft und sind nur etwa 250 bis 400 Meter) mit einer Eindringung eingeschränkt entsprechend der Zielsetzung von unter 30 Meter. nutzbar. Deshalb wird unter Abwägung von fachlichen und wirtschaftlichen Aspekten eine Diese Daten wurden geprüft und sind nur Sparker-Quelle eingesetzt, um den eingeschränkt entsprechend der Zielsetzung mehrkanalseismischen Datensatz zu verdichten nutzbar. Deshalb wird unter Abwägung von und den einkanalseismischen Datensatz zu fachlichen und wirtschaftlichen Aspekten eine ergänzen. Die Aufzeichnung soll dabei über Sparker-Quelle eingesetzt, um den zwei parallel-geschleppte Streamer, ein mehrkanalseismischen sowie den Einkanalsystem sowie ein Mehrkanalsystem einkanalseismischen Datensatz zu verdichten. erfolgen. Die Aufzeichnung soll dabei über zwei parallel- geschleppte Streamer, ein Einkanalsystem Diese seismischen Untersuchungen werden sowie ein Mehrkanalsystem erfolgen. entlang von Profilen durchgeführt, die das vorhandene Profilraster auffüllen, so dass sich Diese seismischen Untersuchungen werden die Linienabstände des Profilrasters in Längs- entlang von Profilen durchgeführt, die das und Querrichtung auf etwa 150 bis 200 Meter vorhandene Profilraster auffüllen, so dass sich verdichten. Bei Besonderheiten im die Linienabstände des Profilrasters in Längs- Untersuchungsgebiet werden die und Querrichtung auf etwa 150 Meter Profilabstände angepasst. verdichten. Bei Besonderheiten im Untersuchungsgebiet werden die Die seismischen Rohdatensätze werden so Profilabstände angepasst. aufbereitet und prozessiert, dass für die jeweiligen Zieltiefenbereiche ein möglichst Die seismischen Rohdatensätze werden in optimales Auflösungsvermögen gewährleistet einer Weise aufbereitet und prozessiert, dass ist. für die jeweiligen Zieltiefenbereiche ein möglichst optimales Auflösungsvermögen Anhand einer ersten Interpretation im gewährleistet ist. Zeitbereich (seismische Laufzeiten) sollen geologische Strukturen, wie z.B. eiszeitliche Anhand einer ersten Interpretation im Rinnensysteme oder Störungen identifiziert und Zeitbereich (seismische Laufzeiten) sollen lokalisiert werden können. Auf Grundlage der geologische Strukturen, wie z.B. eiszeitliche prozessierten Daten werden Lokationen für die Rinnensysteme oder Störungen identifiziert und geotechnischen Aufschlüsse lokalisiert werden können. Auf Grundlage der
Geologische Vorerkundung des Baugrunds 21 prozessierten Daten werden Lokationen für die qualitative Eignung zur Gründung von geotechnischen Aufschlüsse Bauwerken auf hoher See sowohl bezüglich der (Drucksondierungen sowie Bohrungen) Tragfähigkeit als auch der Herstellbarkeit bei festgelegt. unterschiedlichen Gründungskonzepten für ihre Angebotsabgabe vornehmen zu können. 3.1.3 Geotechnische Untersuchung des Die geotechnischen Erkundungen (Offshore- Untergrundes (bis 80 m Tiefe) und Laborarbeiten) werden von einem vom Die Ergebnisse der geotechnischen BSH beauftragten geotechnischen Untersuchung werden in einem Bericht Fachexperten überwacht. Dieser erstellt zusammengestellt, der die Darstellung aller anschließend den geotechnischen Datenbericht verfügbaren geotechnischen Informationen zur Flächenvorerkundung. enthält. Ziel des Berichts ist es, den Bietern eine eigene Bewertung der angetroffenen Baugrundsituation im Hinblick auf ihre Der geotechnische Datenbericht zur Flächenvorerkundung umfasst mindestens Geotechnische Erkundungen • Ziel und Anwendungsbereich der geotechnischen Untersuchungen, • Zusammenfassender Überblick über die durchgeführten geotechnischen Erkundungen, • Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten und besondere Feststellungen bei der Bohrüberwachung, • Angaben zur geodätischen Vermessung, Bestimmung der standortbezogenen Wassertiefe, Tide und zeitabhängigen Wassertiefenkorrektur inklusive Angabe des Bezugsniveaus, • Beschreibung der angewandten Aufschluss- und Sondierverfahren, • Beim Einsatz von mehreren Messsystemen werden die Ergebnisse gegenübergestellt, • Angaben zur Ermittlung, Korrelation und Interpretation (Klassifizierung) der insitu Messergebnisse, • Angaben zur Messgenauigkeit bzw. Toleranz eingesetzter Messverfahren, • Feldberichte der Bohrungen nach DIN EN ISO 14688-1, DIN EN ISO 14689-1 und DIN EN ISO 22475-1, • Hinweise auf Grenzen und Einschränkungen der verwendeten Erkundungsverfahren. Ergebnisse der geotechnischen Erkundungen • Beschreibung der Ergebnisse der Bohrungen und Drucksondierungen je Erkundungspunkt, • Darstellung aller Aufschlusspunkte in einem Lageplan, • Bodenprofile mit Bodenarten und Höhenlage der Schichtgrenzen in Relation zum
Sie können auch lesen