Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH

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Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur
   Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und
   N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren
   2022 und 2023

   Beteiligungsdokument zur Vorbereitung des
   Anhörungstermins am 20. März 2019
   nach § 12 Windenergie-auf-See-Gesetz

Hamburg, Januar 2019
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
Inhalt        I

Inhalt

1       Einführung                                                          1
1.1     Flächen für die Voruntersuchung                                     3
1.1.1   N-7.2                                                               4
1.1.2   N-3.5                                                               5
1.1.3   N-3.6                                                               6
1.2     Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung von Flächen               7
1.2.1   Meeresumwelt einschließlich Vogelzug                               7
1.2.2   Baugrund                                                            8
1.2.3   Wind und Ozeanographie                                              8
1.2.4   Möglichkeit der Festlegung weiterer Untersuchungsgegenstände        8
1.2.5   Zu installierende Leistung                                          9
2       Untersuchungen der Meeresumwelt                                    10
2.1     Geplante Untersuchungen                                            10
2.1.1   Schutzgut Benthos                                                  10
2.1.2   Schutzgut Biotoptypen                                              11
2.1.3   Schutzgut Fische                                                   12
2.1.4   Schutzgut Avifauna                                                 12
2.1.5   Schutzgut Marine Säuger                                            14
2.2     Daten und Gutachten                                                15
2.2.1   Daten                                                              15
2.2.2   Gutachten                                                          15
3       Geologische Vorerkundung des Baugrunds                             16
3.1     Geplante Untersuchungen                                            16
3.1.1   Hydrographische Vermessung des Meeresbodens                        18
3.1.2   Geophysikalische Untersuchung des Untergrundes (bis 100 m Tiefe) 19
3.1.3   Geotechnische Untersuchung des Untergrundes (bis 80 m Tiefe)       21
3.1.4   Geologischer Bericht                                               24
3.2     Daten und Berichte                                                 25
3.2.1   Berichte                                                           25
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
II   Inhalt

              3.2.2   Daten                                                         25
              4       Wind                                                          28
              4.1     Geplante Untersuchungen und Auswertungen                      28
              4.1.1   N-7.2, N-3.5 und N-3.6                                        28
              4.2     Daten und Berichte                                            28
              5       Ozeanographische Verhältnisse                                 29
              5.1     Geplante Untersuchungen und Auswertungen                      29
              5.1.1   N-7.2                                                         29
              5.1.2   N-3.5 und N-3.6                                               29
              5.2     Daten und Berichte                                            30
              5.2.1   In-situ-Daten                                                 30
              5.2.2   Statistische Auswertung von Modelldaten (Extremwertanalyse)   30
              5.2.3   Berichte                                                      30
              6       Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs               31
              6.1     Berichte                                                      32
              7       Zu installierende Leistung                                    33
              8       Anlagen: Karten (nachrichtlich)                               35
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
Einführung         1

1 Einführung                                       Untersuchungsgegenstände           ermittelt  und
                                                   aufbauend auf den Untersuchungen Berichte
Mit dem Gesetz zur Entwicklung und Förderung       erstellt. Flächen, für die die Eignung festgestellt
der Windenergie auf See (Windenergie-auf-          wird, werden von der BNetzA ausgeschrieben.
See-Gesetz – WindSeeG) wurde in 2017 für           Der bezuschlagte Bieter kann anschließend ein
Offshore-Windenergie die Umstellung des            Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und
Förderregimes auf eine wettbewerbliche             zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See
Bestimmung       der     Marktprämie    durch      nach §§ 45 ff. WindSeeG beim BSH führen.
Ausschreibungen         beschlossen.      Für
                                                   Ziel der Untersuchungen und der auf diesen
Windenergieanlagen auf See, die ab dem
                                                   basierend zu erstellenden zusammenfassenden
01.01.2026 in Betrieb genommen werden,
                                                   Berichten ist es vor diesem Hintergrund,
wurde die Ausschreibung von voruntersuchten
Flächen (erstmalig in 2021) eingeführt.            •   die wettbewerbliche Bestimmung der im
                                                       Rahmen der Ausschreibung bei der BNetzA
Zuständig für die Voruntersuchung von Flächen          abzugebenden Gebote für die Bieter zu
ist nach § 11 Abs. 1 S. 1 WindSeeG die                 ermöglichen und
Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie lässt die
                                                   •   die Eignung der Fläche zur Errichtung von
Voruntersuchung      bei    Flächen     in   der
                                                       Windenergieanlagen     festzustellen   und
ausschließlichen     Wirtschaftszone       (AWZ)       einzelne        Untersuchungsgegenstände
gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WindSeeG vom              bereits vor dem Planfeststellungsverfahren
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie          zu prüfen sowie
(BSH) im Auftrag wahrnehmen. Das BSH führt         •   das     vom      bezuschlagten       Bieter
die       Voruntersuchung          der        im       durchzuführende Planfeststellungsverfahren
Flächenentwicklungsplan (FEP) festgelegten             für die Windenergieanlagen auf See zu
Flächen in der im FEP festgelegten zeitlichen          beschleunigen.
Reihenfolge ihrer Ausschreibung durch. Der         Das BSH prüft die Eignung der jeweiligen
FEP befindet sich derzeit in der Aufstellung und   Flächen für die Errichtung und den Betrieb von
muss gemäß § 6 Abs. 8 WindSeeG bis zum             Windenergieanlagen auf See auf Grundlage der
30.06.2019 bekannt gemacht werden. Das             Ergebnisse der Voruntersuchung. Im Fall der
vorliegende Dokument beruht auf dem im             Eignung der Fläche wird diese durch
Termin zur Erörterung des FEP-Entwurfs am          Rechtsverordnung festgestellt.
31.01.2019 vorgestellten Stand.
                                                   Die Voruntersuchungen werden im Hinblick auf
Das    Verfahren    zur    Durchführung    der     Kalenderjahre,       in       denen        die
Voruntersuchung                  einschließlich    Windenergieanlagen auf See in Betrieb gehen
Eignungsprüfung richtet sich nach § 12             sollen bzw. zu denen die hierfür vorgesehenen
WindSeeG. Hierbei ist auch eine strategische       Flächen     zur    Ausschreibung     kommen,
Umweltprüfung (SUP) nach den §§ 39 ff. des         durchgeführt. Zur Voruntersuchung stehen nun
Gesetzes                über                die    Flächen an, die in den Jahren 2022 und 2023
Umweltverträglichkeitsprüfung         (UVPG)       zur Ausschreibung vorgesehen sind.
durchzuführen.
                                                   Die Einleitung des Verfahrens für die
Für die im FEP festgelegten Flächen werden         Voruntersuchung dieser Flächen wurde am
zunächst im Rahmen einer staatlichen               01. Februar 2019 auf der Internetseite des BSH
Voruntersuchung Informationen hinsichtlich         und in den Nachrichten für Seefahrer (NfS)
Meeresumwelt, Baugrund, Ozeanographie und          bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde zum
Wind        sowie        ggf.      weiterer        Anhörungstermin am 20.03.2019 eingeladen. In
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
2    Einführung

    diesem Termin werden Gegenstand und                  Zur Vorbereitung des Anhörungstermins
    Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung             wurden Informationen zu dem beabsichtigten
    der genannten Flächen gemäß § 10 Abs. 1              Gegenstand        und     Umfang         der
    WindSeeG besprochen. Insbesondere wird               Voruntersuchungen in dem gegenständlichen
    erörtert werden, in welchem Umfang und               Beteiligungsdokument zusammengefasst. Das
    Detaillierungsgrad     Angaben       in    den       BSH bittet um Einreichung schriftlicher oder
    Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über            elektronischer             Stellungnahmen
    die    Umweltverträglichkeitsprüfung    (UVPG)       (EingangOdM@bsh.de) zu diesem Dokument
    aufzunehmen sind. Der Anhörungstermin ist            bis zum 04. März 2019.
    zugleich Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4
                                                         Für das weitere Verfahren der Voruntersuchung
    S. 2 UVPG. Der Termin ist öffentlich, um
                                                         und die Eignungsprüfung ist der folgende
    Anmeldung unter EingangOdM@bsh.de wird
                                                         Zeitplan vorgesehen:
    gebeten.

    Abbildung 1: Schematischer Zeitplan für die Voruntersuchung der Flächen zur Ausschreibung in den Jahren
    2022 und 2023 (Flächen N-7.2, N-3.5, N-3.6)
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
Einführung        3

1.1 Flächen für die Voruntersuchung                  Die Einleitung des Verfahrens für die
                                                     Voruntersuchung der zur Ausschreibung im
Die Voruntersuchung von Flächen für
                                                     Jahr         2021         (Inbetriebnahme 2026)
Windenergieanlagen auf See richtet sich nach
                                                     vorgesehenen Flächen wurde bereits im
den fachplanerischen Festlegungen des FEP.
                                                     Mai 2017 durch das BSH bekanntgemacht. Ein
Maßgeblich sind hierfür insbesondere die
                                                     Beteiligungsdokument wurde veröffentlicht und
Festlegungen über den räumlichen Umgriff der
                                                     am 28. Juni 2017 in einem öffentlichen
festgelegten Flächen und die zeitliche
                                                     Anhörungstermin besprochen. Die hieraus
Reihenfolge einschließlich der Kalenderjahre, in
                                                     folgende              Festlegung            von
denen diese Flächen zur Ausschreibung
                                                     Untersuchungsrahmen für die Flächen N-3.7,
kommen sollen.
                                                     N-3.8 und O-1.3 wird innerhalb des ersten
Der FEP wurde mit dem WindSeeG im Jahr               Halbjahres 2019 auf der Internetseite des BSH
2017 neu eingeführt. Der Plan wird derzeit           veröffentlicht. Mit den Untersuchungen auf See
erstmalig aufgestellt und muss bis zum 30. Juni      wurde begonnen.
2019 bekannt gemacht werden (§ 6 Abs. 8
                                                     Um einen zeitgerechten Abschluss der
WindSeeG). Der vorliegende Entwurf des FEP
                                                     Voruntersuchung      im   Hinblick   auf    die
stellt unter Anwendung von Kriterien für die
                                                     Ausschreibungen der BNetzA zu ermöglichen
zeitliche Reihung eine Übersicht für die zeitliche
                                                     und gleichzeitig den Anforderungen des
Reihenfolge, in der die festgelegten Flächen zur
                                                     Gesetzes hinsichtlich der Beteiligung von
Ausschreibung kommen sollen, einschließlich
                                                     Behörden, Trägern öffentlicher Belange,
der Benennung der jeweiligen Kalenderjahre im
                                                     Verbänden und Öffentlichkeit nachzukommen,
Zeitraum von 2026 bis 2030 (Ausschreibung
                                                     wird beim vorliegenden Dokument auf den
2021 bis 2025) dar (vgl. Tabelle 1).
                                                     aktuellen Stand des Aufstellungsverfahrens des
Tabelle 1: Übersicht zeitliche Reihenfolge der       FEP Bezug genommen. Dieser wurde am
auszuschreibenden Flächen unter Anwendung der
                                                     31. Januar 2019 in einem Erörterungstermin
Kriterien 1 bis 8 (FEP – Stand Eröterungstermin,
                                                     vorgestellt. Auf Grundlage der zum FEP
Januar 2019)
                                                     eingegangenen Stellungnahmen und der
 Kalenderjahr     Kalenderjahr Flächen-
 Ausschreibung Inbetrieb-      bezeichnung           Diskussionen des Erörterungstermins wird
                  nahme        (TF=Teilfläche)       derzeit nicht davon ausgegangen, dass sich im
                                 N-3.7
                                                     weiteren Aufstellungsverfahren Änderungen
      2021            2026                           hinsichtlich der zeitlichen Reihung der
                                 N-3.8
                                                     relevanten Flächen oder deren räumlichen
                                 O-1.3
                                                     Umgriff gegenüber dem Entwurf des FEP
      2022            2027       N-7.2
                                                     ergeben werden, die nennenswerten Einfluss
                                 N-3.5
      2023            2028                           auf die Durchführung der Voruntersuchungen
                                 N-3.6
                                                     hätten.
                                         1)
                                 O-7.1
      2024            2029                           Aufgrund der Dauer der Untersuchungen und
                                 N-6.6
                                                     der Verfahren zur Feststellung der Eignung
                                 N-6.7
      2025            2030                           (vgl. Abbildung 1) steht nun die im FEP-
                                N-9.1 TF 1
1)                                                   Verfahren für eine Ausschreibung im Jahr 2022
    Voraussetzung ist u.a. der Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung  zwischen    Mecklenburg-    (Inbetriebnahme 2027) vorgesehene Fläche
Vorpommern und BSH. Auf § 11 Abs. 1 WindSeeG wird    N-7.2 in Gebiet N-7 der Nordsee zur
hingewiesen.                                         Voruntersuchung an.
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
4    Einführung

    Zusätzlich sind die Voruntersuchungen nach        Anforderung zu entsprechen, sollen gleichzeitig
    § 9 Abs. 3 WindSeeG zeitlich so durchzuführen,    auch die für eine Ausschreibung im Jahr 2023
    dass diese vor der Bekanntmachung der             (Inbetriebnahme 2028) vorgesehenen Flächen
    Ausschreibung von Flächen in einem                voruntersucht werden. Dies sind die Flächen
    Kalenderjahr auch für das darauffolgende          N-3.5 und N-3.6 in Gebiet N-3 der Nordsee (vgl.
    Kalenderjahr abgeschlossen sind. Um dieser        Abbildung 2).

    Abbildung 2: Flächen in der deutschen AWZ der Nordsee (FEP – Stand Erörterungstermin, Januar 2019)

    1.1.1 N-7.2                                       liegt der Windpark „EnBW He Dreiht“, westlich,
    Die Fläche N-7.2 kommt dem aktuellen Stand        östlich und südlich werden die Flächen durch
    des Aufstellungsverfahrens des FEP (Stand         Schifffahrtsrouten begrenzt. Zwischen den
    Januar 2019) gemäß im Jahr 2022 zur               Teilflächen verlaufen die Anbindungsleitungen
    Ausschreibung durch die BNetzA. Die               BorWin1 (NOR-6-1), BorWin2 (NOR-6-2) und
    Inbetriebnahme ist für 2027 vorgesehen.           NOR-6-3. Die Flächen werden zudem durch
                                                      das Datenkabel „Atlantic Crossing 2“ und den
    Die Fläche liegt im südlichen Bereich von         Interkonnektor „NorNed“ zerschnitten (vgl.
    Gebiet N-7 des FEP. Gebiet N-7 liegt nördlich     Abbildung 3). Die Fläche hat eine Größe von
    des Verkehrstrennungsgebiets „German Bight        etwa 52 km2.
    Western Approach“. Es wird westlich durch das
    Vorbehaltsgebiet Schifffahrt 12 und nordöstlich   Gegenüber dem Entwurf des FEP (Oktober
    durch das Vorbehaltsgebiet für Rohrleitungen      2018) haben sich am Zuschnitt der Flächen
    („Norpipe“) begrenzt. Nördlich der Fläche N-7.2   keine Änderungen ergeben.
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
Einführung         5

Abbildung 3: Fläche N-7.2 in Gebiet N-7 (Stand Erörterungstermin FEP, Januar 2019)

                                                     entsprechende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
1.1.2 N-3.5
                                                     gesichert ist. Die Fläche N-3.5 liegt westlich der
Die Fläche N-3.5 kommt dem aktuellen Stand           „Europipe 1“. Es wird südlich durch den
des Aufstellungsverfahrens des FEP (Stand            errichteten Windpark „Nordsee One“ und
Januar 2019) gemäß im Jahr 2023 zur                  westlich durch die im FEP festgelegte Fläche
Ausschreibung durch die BNetzA. Die                  N-3.6 begrenzt (vgl. Abbildung 4). Die Fläche
Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.              hat eine Größe von etwa 26 km2.
Die Fläche liegt in Gebiet N-3 des FEP. Gebiet       Gegenüber dem Entwurf des FEP (Oktober
N-3 befindet sich zwischen den beiden                2018) haben sich am Zuschnitt der Fläche
Verkehrstrennungsgebieten       westlich   des       folgende Änderungen ergeben: Die Änderung
raumordnerisch festgelegten Vorranggebietes          umfasst eine Verschiebung des westlichen
für Rohrleitungen „Europipe 2“. Durch das            Rands der Fläche in Richtung Westen. Die
Gebiet verläuft in nordöstlicher Richtung die        Fläche hat sich dadurch von etwa 17 km² auf
Rohrleitung      „Europipe 1“,    die    durch       etwa 26 km² vergrößert.
Gegenstand und Umfang der Maßnahmen zur Voruntersuchung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 zur Ausschreibung in den Jahren 2022 und 2023 - BSH
6    Einführung

    Abbildung 4: Flächen N-3.5 in Gebiet N-3 (Stand Erörterungstermin FEP, Januar 2019)

                                                         Schifffahrt N. 2 und 11, den errichteten
    1.1.3 N-3.6
                                                         Windpark „Nordsee One“ sowie die Fläche N-
    Die Fläche N-3.6 kommt dem aktuellen Stand           3.5 begrenzt (vgl. Abbildung 5). Die Fläche hat
    des Aufstellungsverfahrens des FEP (Stand            eine Größe von etwa 32 km2.
    Januar 2019) gemäß im Jahr 2023 zur
                                                         Gegenüber dem Entwurf des FEP (Oktober
    Ausschreibung durch die BNetzA. Die
                                                         2018) haben sich am Zuschnitt der Fläche
    Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
                                                         folgende Änderungen ergeben: Es erfolgte eine
    Die Fläche liegt in Gebiet N-3 des FEP. Gebiet       Verkleinerung der Fläche N-3.6 von etwa
    N-3 befindet sich zwischen den beiden                43 km² auf 32 km² durch eine Verschiebung
    Verkehrstrennungsgebieten,      westlich  des        des östlichen Randes in Richtung Westen.
    raumordnerisch festgelegten Vorranggebietes
    für Rohrleitungen „Europipe 2“. Die Fläche
    N-3.6 wird durch die Vorbehaltsgebiete
Einführung     7

Abbildung 5: Flächen N-3.5 in Gebiet N-3 (Stand Erörterungstermin FEP, Januar 2019)

                                                     Umweltverträglichkeitsstudie               im
1.2 Gegenstand und Umfang der                        Planfeststellungsverfahren auf der jeweiligen
    Voruntersuchung von Flächen                      Fläche erforderlich sind und die unabhängig
Das WindSeeG macht detaillierte Vorgaben zu          von der späteren Ausgestaltung des Vorhabens
Gegenstand          und      Umfang       der        durchgeführt werden können. Hiervon umfasst
Voruntersuchungen: Gemäß § 10 Abs. 1                 sind insbesondere die Beschreibung und
WindSeeG werden den Bietern Informationen            Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile
für die Bereiche Meeresumwelt, Baugrund              durch
sowie     Wind-      und     ozeanographische            a) eine Bestandscharakterisierung,
Verhältnisse zur Verfügung gestellt. § 10
                                                         b) die Darstellung der        bestehenden
WindSeeG in Verbindung mit der zugehörigen                  Vorbelastungen und
Begründung konkretisiert die Anforderungen an
die Voruntersuchung der verschiedenen                    c) eine Bestandsbewertung.
Bereiche wie folgt:                                  Nach § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 WindSeeG wird
                                                     vermutet, dass die Untersuchungen nach Stand
1.2.1 Meeresumwelt einschließlich                    von Wissenschaft und Technik durchgeführt
      Vogelzug                                       wurden, wenn die Untersuchungen zur
Im Hinblick auf die Meeresumwelt werden die          Meeresumwelt unter Beachtung des jeweils
Untersuchungen         durchgeführt    und           geltenden    „Standard    Untersuchung    der
dokumentiert,        die       für     eine          Auswirkungen            von         Offshore-
8    Einführung

    Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“                nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
    (StUK) durchgeführt worden sind.                        auszuführen.
    Die   zur    Umsetzung     der     gesetzlichen         Die Gesetzesbegründung führt aus, dass für die
    Anforderungen konkret vom BSH geplanten                 Berichte hinsichtlich Wind und Ozeanographie
    Untersuchungen zur Meeresumwelt und die für             in der Regel ein größerer Bereich betrachtet
    die Weitergabe an die BNetzA vorgesehenen               wird als nur spezifisch die voruntersuchte
    Informationen werden in Kapitel 2 beschrieben.          Fläche. Die Berichte müssen nicht der
                                                            Detaillierung eines Windgutachtens für die
    1.2.2 Baugrund                                          spezifische Fläche entsprechen, insbesondere
    Für den Baugrund wird eine geologische                  können bei der Erstellung der Berichte nur
    Vorerkundung durchgeführt und dokumentiert.             vorhandene und verfügbare Erkenntnisse
                                                            berücksichtigt    werden.    Prognosen    und
    Nach § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 WindSeeG wird
                                                            gutachterliche Schlussfolgerungen bezüglich
    vermutet, dass die Untersuchungen nach Stand
                                                            des Windertrags werden nicht getroffen. Die
    von Wissenschaft und Technik durchgeführt
                                                            konkrete Berechnung des Windertrags obliegt
    worden sind, wenn die Vorerkundung des
                                                            vielmehr dem Bieter selbst. Gleichwohl sollen
    Baugrunds unter Beachtung des jeweils
                                                            die Bieter für die Planung ihrer Vorhaben
    geltenden „Standard Baugrunderkundung –
                                                            relevante Informationen erhalten.
    Mindestanforderungen               an           die
    Baugrunderkundung und -untersuchung für                 Die   zur    Umsetzung    der   gesetzlichen
    Offshore-Windenergieanlagen,              Offshore-     Anforderungen        konkret       geplanten
    Stationen und Stromkabel“ durchgeführt                  Untersuchungen, Auswertungen und Berichte
    worden     ist.   Dabei    ist    lediglich    eine     im    Hinblick   auf    die    Wind-     und
    Datenerhebung,          die         für        eine     ozeanographischen Verhältnisse sowie die für
    Baugrundvorerkundung         im      Sinne      des     die Weitergabe an die BNetzA vorgesehenen
    genannten       Standards      erforderlich      ist,   Informationen werden in den Kapiteln 4 und 5
    notwendig.                                              beschrieben.
    Gemäß den Ausführungen in der zugehörigen               1.2.4 Möglichkeit der Festlegung weiterer
    Gesetzesbegründung ist im Rahmen der                          Untersuchungsgegenstände
    Voruntersuchung keine gesonderte Erkundung
                                                            Nach § 12 Abs. 3 S. 2 WindSeeG kann das
    der    Fläche   auf    Hindernisse, Wracks,
                                                            BSH zur Bereitstellung von Informationen über
    Kampfmittel, Kultur- und Sachgüter sowie
                                                            die Fläche insbesondere auf Grundlage der
    sonstige Objekte vorgesehen.
                                                            Ergebnisse       des        Anhörungstermins
    Die   zur   Umsetzung       der   gesetzlichen          ausnahmsweise zusätzlich zu den Regelungen
    Anforderungen konkret vom BSH geplanten                 in   § 10    Abs. 1     WindSeeG       weitere
    Untersuchungen          zur      geologischen           Untersuchungsgegenstände festlegen.
    Vorerkundung und die für die Weitergabe an
                                                            Zusätzlich    zu     den     Umwelt-    und
    die BNetzA vorgesehenen Informationen
                                                            Baugrundverhältnissen    sind   auch     die
    werden in Kapitel 3 beschrieben.
                                                            Anforderungen im Kontext der Sicherheit und
    1.2.3 Wind und Ozeanographie                            Leichtigkeit des Schiffsverkehrs für die
                                                            wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie
    Über die Wind- und ozeanographischen
                                                            von Relevanz. Die Feststellung der Eignung
    Verhältnisse werden nach § 10 Abs. 1 S. 1
                                                            einer Fläche bedarf nach § 11 Abs. 2 S. 1
    Nr. 3 WindSeeG Berichte erstellt. Diese sind
                                                            WindSeeG       des    Einvernehmens     der
Einführung   9

Generaldirektion         Wasserstraßen       und
Schifffahrt. Aus diesem Grund wird das BSH im
Rahmen        der      Voruntersuchungen      ein
Fachgutachten             zur        verkehrlich-
schifffahrtspolizeilichen    Eignung   der     zu
untersuchenden Flächen zu beauftragen. Die
hierfür vorgesehenen Rahmenbedingungen
werden in Kapitel 6 beschrieben.

1.2.5 Zu installierende Leistung
Nach § 10 Abs. 3 WindSeeG wird im Rahmen
der Voruntersuchung auch die auf der
jeweiligen Fläche zu installierende Leistung
ermittelt. Sie wird durch Rechtsverordnung
nach § 12 Abs. 5 WindSeeG festgestellt und ist
gemäß § 17 WindSeeG u.a. Grundlage für die
Bestimmung des Anteils einer Fläche am
Ausschreibungsvolumen des jeweiligen Jahres
bei der späteren Ausschreibung durch die
BNetzA.
Das zur Bestimmung der zu installierenden
Leistung vorgesehene Vorgehen wird in
Kapitel 7 beschrieben.
10    Untersuchungen der Meeresumwelt

     2                                                 worst-case-Betrachtung    bezogen    auf   das
                                                       jeweilige Schutzgut.

     Die     vorgesehenen,       im      Folgenden
                                                       2.1 Geplante Untersuchungen
     beschriebenen       Untersuchungen         zur    Zur Charakterisierung der Fläche in Bezug auf
     Meeresumwelt setzen die Anforderungen des         die           Naturausstattung           und
     Standard Untersuchung der Auswirkungen von        Lebensgemeinschaften sind Untersuchungen
     Offshore-Windenergieanlagen       auf      die    der Schutzgüter Benthos, Biotoptypen, Fische,
     Meeresumwelt (aktuell StUK4) um. Die              Avifauna und marine Säuger geplant. Die
     folgenden Ausführungen sind gleichzeitig als      Untersuchungsergebnisse sollen dann im
     Vorschlag für den nach § 39 UVPG im weiteren      Rahmen der Eignungsprüfung die Grundlage
     Verfahren                      festzulegenden     für die Durchführung der SUP sowie die
     Untersuchungsrahmen      im    Rahmen     des     Erstellung des Umweltberichts einschließlich
     sogenannten     Scopings    anzusehen.    Der     der Prüfung von Arten-, Gebiets- und
     vorgesehene Anhörungstermin ist somit gemäß       Biotopschutz bilden.
     § 12 Abs. 2 S. 4 WindSeeG gleichzeitig der        Vorgesehen       ist      eine     zweijährige
     Scopingtermin gemäß § 39 Abs. 4 S. 2 UVPG.        Basisaufnahme      gemäß      StUK4.    Davon
     Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG werden            gegebenenfalls       abweichende         bzw.
     Untersuchungen          durchgeführt        und   darüberhinausgehende Anforderungen werden
     dokumentiert,         die        für       eine   im Folgenden dargestellt.
     Umweltverträglichkeitsstudie       in      dem    Nach StUK4 umfasst ein Jahresgang
     Planfeststellungsverfahren      nach       § 45   grundsätzlich      zwölf       Kalendermonate
     WindSeeG          zur      Errichtung       von   einschließlich des Monats des Beginns der
     Windenergieanlagen auf See auf dieser Fläche      Untersuchungen.      Für   die     Schutzgüter
     erforderlich sind und die unabhängig von der      Rastvögel und marine Säuger sind ganzjährige
     späteren     Ausgestaltung   des      Vorhabens   Untersuchungen erforderlich. Die Erfassung der
     durchgeführt werden können.                       Zugvögel      beschränkt    sich     auf   die
     Die schutzgutbezogene Bewertung im Rahmen         Hauptzugzeiten. Für die Untersuchungen der
     der SUP erfordert jedoch die Definition von       Schutzgüter Benthos und Fische sind im ersten
     Parametern für die zu erwartende Bebauung.        Untersuchungsjahr Erhebungen im Frühjahr
     Anhand dieser Parameter werden dann die           und Herbst und im zweiten Untersuchungsjahr
     voraussichtlichen                 erheblichen     Erhebungen im Herbst vorgesehen.
     Umweltauswirkungen der Windenergieanlagen
     auf See ermittelt, beschrieben und bewertet.      2.1.1 Schutzgut Benthos
     Das BSH sieht vor, die im Rahmen der SUP          Das StUK4 sieht folgende Untersuchungen vor:
     zum FEP (vgl. Entwurf Umweltbericht zum
                                                       •   Infauna durch Greiferbeprobung (StUK4
     Entwurf Flächenentwicklungsplan 2019 für die          Tabelle 1.3)
     deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der
                                                       •   Epifauna     mit     Baumkurre     (StUK4
     Nordsee vom 26.10.2018, S. 41 ff.) definierten
                                                           Tabelle 1.4)
     Szenarien      für   die    Parameter     von
     Windenergieanlagen, Plattformen und zu            Gemäß        StUK4         werdeb         drei
     verlegenden Kabelsystemen als Grundlage für       Untersuchungskampagnen durchgeführt. Im
     die    Bewertungen       im   Rahmen       der    ersten   Untersuchungsjahr      finden     die
     Eignungsprüfung heranzuziehen. Ziel ist eine      Untersuchungen im Frühjahr (01.03. bis 15.05.)
Untersuchungen der Meeresumwelt           11

und Herbst (15.08. bis 15.11.) statt. Im zweiten       anzugeben.       Ausnahmen         (z. B.
Untersuchungsjahr beschränken sich die                 Bestimmungsmerkmale nicht vorhanden
Untersuchungen auf den Herbst. Bei jeder               wegen Beschädigung oder Juvenilstadium)
                                                       werden vor Beginn der Untersuchungen mit
dieser drei Probennahme-Kampagnen werden
                                                       dem BSH abgestimmt.
auf den Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 und
den dazugehörigen Referenzflächen jeweils die      •   Für die taxonomische Behandlung aller
Infauna und die Epifauna untersucht. Die               Proben ist die aktuelle Bestimmungsliteratur
                                                       zu verwenden.
Verteilung der Stationen und Schleppstriche
wird im Untersuchungskonzept des vom BSH           2.1.1.1    N-7.2, N-3.5 und N-3.6
zu beauftragenden Fachgutachters spezifiziert.
                                                   Infauna und Epifauna werden auf den Flächen
Die      Stationsplanung      erfolgt      unter
                                                   N-7.2, N-3.5 und N-3.6, sowie jeweils auf einer
Berücksichtigung der Seitensichtsonar- und
                                                   nahe         gelegenen,           repräsentativen
Fächerlot-Untersuchungen,      die     bei  den
                                                   Referenzfläche (ggf. gemeinsam für die
Erkundungen zum Schutzgut Boden gewonnen
                                                   Flächen N-3.5 und N-3.6) untersucht, die im
wurden. Die Untersuchungen des Benthos
                                                   Untersuchungskonzept        des      beauftragten
sollen   möglichst     gemeinsam       mit  den
                                                   Fachgutachters spezifiziert wird.
Untersuchungen der Fischfauna durchgeführt
werden, jedoch so organisiert, dass sie sich       Die Untersuchungen nach StUK4 werden vom
nicht gegenseitig stören.                          BSH in Auftrag gegeben.

Die Infauna wird gemäß StUK4 mittels Van-          2.1.2 Schutzgut Biotoptypen
Veen-Greifer beprobt. Ferner werden die
                                                   Seit März 2010 ist der gesetzliche Biotopschutz
Sedimenteigenschaften ermittelt.
                                                   (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG))
Die Epifauna wird gemäß StUK4 mit einer            gemäß § 56 Abs. 1 BNatSchG auf marine
Baumkurre beprobt. Die Untersuchungen sollen       Biotope in der deutschen AWZ anzuwenden. Im
binnen zwei Wochen vor oder nach der               Bereich der deutschen AWZ können Riffe,
Infauna-Untersuchung erfolgen.                     sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit
Um die hydrographische Situation im Gebiet         bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche
repräsentativ zu erfassen, werden neben den        Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres-
Informationen zu Wetter und Tiefe begleitend       und Küstenbereich (vgl. § 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 6
an der Wasseroberfläche und in Bodennähe           BNatSchG) vorkommen.
Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt        Sollten     die    Vorerkundungen      mittels
gemessen.                                          Seitensichtsonar ein mögliches Vorkommen
Zum StUK4 sind folgende Konkretisierungen          geschützter Biotoptypen nahelegen, wird eine
vorgesehen:                                        entsprechende    Untersuchung     auf    nach
                                                   § 30 BNatSchG      geschützte     Biotoptypen
•   Der    zeitliche  Abstand     zwischen         durchgeführt.     Auch       Verdachtsflächen
    Beprobungen der In- und Epifauna soll          geschützter Biotoptypen, die im Rahmen der
    maximal zwei Wochen betragen.
                                                   Benthos-Untersuchungen identifiziert werden,
•   Die Internetdatenbank World Register of        werden berücksichtigt.
    Marine Species (WoRMS) wird als
    taxonomische Referenz verwendet.               Identifizierte Verdachtsflächen von nach § 30
                                                   BNatSchG geschützten Biotoptypen werden
•   Jedes Tier soll grundsätzlich bis auf
                                                   ggf. gemäß StUK4 zur räumlichen Abgrenzung
    Artniveau bestimmt werden. Sollte dies
    nicht möglich sein, sind die Gründe dafür      zusätzlich     entsprechend     der  aktuellen
12    Untersuchungen der Meeresumwelt

     Kartieranleitungen des BfN einmalig im Herbst      •   Jedes       Tier,    auch     Neunaugen,
     untersucht.                                            Knorpelfische, Heringsartige (Alse, Finte,
                                                            Hering, Sardine, Sprotte), Sandaale,
     2.1.2.1   N-7.2, N-3.5 und N-3.6                       Leierfische und Grundeln, wird bis auf
                                                            Artniveau bestimmt. Fische, die an Bord
     Die aktuell vorliegenden Seitensichtsonar-             nicht bis zur Art bestimmt werden können,
     Erfassungen zeigen sehr homogene Sediment-             werden im Labor nachbestimmt.
     und Biotopstrukturen auf den Flächen N-7.2,
                                                        •   Es wird der gesamte Verlauf der Hols
     N-3.5 und N-3.6, so dass derzeit keine
                                                            aufgezeichnet (mindestens zwei Positionen
     Vorkommen geschützter Biotoptypen erwartet             pro Minute), nicht nur die Position beim
     werden. Gesonderte Video-Untersuchungen                Aussetzen und Einholen der Baumkurre,
     Biotopstrukturen erscheinen daher nicht                wie im StUK4 gefordert.
     erforderlich.
                                                        •   Die während der Epifauna-Untersuchung
     Diese      Bewertung     wird   anhand  der            erfassten Fische werden in der Datentabelle
     Untersuchungen        im      Rahmen    der            entsprechend markiert und den Fischen aus
                                                            der Baumkurrenbeprobung zugeordnet.
     Voruntersuchung       überprüft    und   die
     Durchführung der gesonderten Untersuchungen        •   Für die taxonomische Bearbeitung ist die
     ggf. in Auftrag gegeben.                               jeweils aktuelle Bestimmungsliteratur zu
                                                            verwenden.
     2.1.3 Schutzgut Fische
                                                        2.1.3.1   N-7.2, N-3.5 und N-3.6
     Zur       Beschreibung       der    saisonalen
                                                        Das Schutzgut Fische wird auf den Flächen
     Gegebenheiten         finden     im       ersten
                                                        N-7.2, N-3.5 und N-3.6 sowie jeweils auf einer
     Untersuchungsjahr die Fischerfassungen im
                                                        nahe         gelegenen,           repräsentativen
     Frühjahr und Herbst statt. Im zweiten
                                                        Referenzfläche      untersucht,        die     im
     Untersuchungsjahr beschränken sich die
                                                        Untersuchungskonzept        des      beauftragten
     Untersuchungen auf den Herbst. Gemäß StUK4
                                                        Fachgutachters spezifiziert wird.
     wird das Frühjahr vom 01.04. bis 30.05.
     definiert, der Herbst vom 15.09. bis 15.11.        Die Untersuchungen nach StUK4 werden vom
     Innerhalb dieser Zeiträume finden die              BSH in Auftrag gegeben.
     Beprobungen der bodenlebenden Fischfauna
     mit einer standardisierten Baumkurre statt.        2.1.4 Schutzgut Avifauna
                                                        Das Schutzgut Avifauna wird in Rast- und
     Um die hydrographische Situation im Gebiet
                                                        Zugvögel unterschieden.
     repräsentativ zu erfassen, werden neben den
     Informationen zu Wetter und Tiefe begleitend       2.1.4.1   Rastvögel
     an der Wasseroberfläche und in Bodennähe
                                                        Die Untersuchungen zu den Rastvögeln
     Salzgehalt, Temperatur und Sauerstoffgehalt
                                                        erfolgen nach StUK4. Mit den Untersuchungen
     gemessen.
                                                        der Rastvögel sollen der Status quo der
     Die Fischuntersuchungen sollen möglichst           Artenzusammensetzung, der Verteilung und
     gemeinsam mit den Benthosuntersuchungen            Dichte des Vogelvorkommens sowie das
     durchgeführt werden, jedoch so organisiert,        Verhalten der Vögel ermittelt werden. Rastvögel
     dass sie sich nicht gegenseitig stören.            werden mittels Zähltransekten von fahrenden
     Zum StUK4 sind folgende Konkretisierungen          Schiffen    aus    sowie      mittels  digitaler
     vorgesehen:                                        Erfassungsflüge über einen Zeitraum von zwei
                                                        Jahren (24 Monate) erfasst.
Untersuchungen der Meeresumwelt           13

Schiffsbasierte Untersuchungen                     N-7.2
Für die schiffsbasierten Untersuchungen sind       Die Untersuchungen nach StUK4 für das
Untersuchungsgebiete von etwa 400 km² je           Schutzgut Rastvögel werden im Auftrag des
Vorhaben vorgesehen. Eine Trennung nach            BSH durchgeführt. Die Schiffszählungen
Vorhabens- und Referenzgebiet erfolgt zu           werden ganzjährig monatlich durchgeführt.
Gunsten          eines        großräumigeren       N-3.5 und N-3.6
Untersuchungsgebietes nicht.
                                                   Für die Bewertung des Schutzgutes Rastvögel
Die Schiffszählungen werden ganzjährig             wird auf Daten aus den Umweltuntersuchungen
monatlich      in   möglichst    gleichmäßigen     Nördlich Borkum (UMBO) zurückgegriffen, die
Zeitabständen durchgeführt. Je nach standort-      gemäß den Anforderungen von StUK4 in den
oder     projektspezifischen    Besonderheiten     Jahren 2013 bis 2017 durchgeführt wurden.
werden        mindestens      sechs     weitere
                                                   Der Windpark-Cluster „Nördlich Borkum“
Schiffszählungen pro Jahr abhängig vom
                                                   befindet sich in der deutschen AWZ der
jahreszeitlichen    Vorkommen       der  Arten
                                                   Nordsee nördlich der Ostfriesischen Inseln und
durchgeführt.
                                                   umfasst mehrere Offshore-Windparks, die sich
Die Transekte sollen eine Fläche von               in unterschiedlichen Phasen befinden (Basis-,
mindestens 10 % des Untersuchungsraums             Bau- und Betriebsphase).
abdecken, wobei die Transektabstände bei
                                                   Die Daten wurden dem BSH im Rahmen des
etwa 3 km liegen. Vor der Küste Schleswig-
                                                   Verfahrens         nach      § 41     WindSeeG
Holsteins ist eine Transektausrichtung in Ost-
                                                   („Eintrittsrecht“) frei von Rechten Dritter sowie
West-Richtung, vor der Küste Niedersachsens
                                                   von eigenen Rechten überlassen.
in Nord-Süd-Richtung vorgesehen.
Des Weiteren werden die Vorgaben des StUK4         2.1.4.2    Zugvögel
(Tabelle 3.1.1) berücksichtigt.                    Zur Beschreibung des Vogelzuges werden die
                                                   Vogelbewegungen     (u. a.  Flugintensitäten,
Flugzeugbasierten Untersuchungen
                                                   Zugbewegungen und Flughöhen) erfasst.
Die flugzeugbasierten Untersuchungen erfolgen
                                                   Das StUK4 sieht folgende Untersuchungen vor:
ganzjährig in einem Untersuchungsgebiet von
etwa 2.000 km2. Die Untersuchungen erfolgen        •   Untersuchung mit dem Radar (Tabelle
nach StUK4 und umfassen ebenfalls die                  3.2.1),
Erfassung       der   Meeressäuger      (siehe     •   Sichtbeobachtung und Erfassung           von
Kapitel 2.1.5). Gemäß StUK4 sind acht bis zehn         Flugrufen (Tabelle 3.2.2).
digitale Erfassungsflüge durchzuführen. Die
                                                   Die Erfassung fliegender Vögel mittels Radar
genaue Zahl der Flüge richtet sich danach, ob
                                                   soll vom Schiff aus durchgeführt werden. Die
die Vorhaben in der Nähe von Schutzgebieten
                                                   Zugvogelerfassung mittels Radar soll an sieben
(z. B. EU-Vogelschutzgebiete oder FFH-
                                                   Untersuchungstagen pro Monat in den
Gebiete) liegen.
                                                   Hauptzugzeiten (März bis Mitte Mai und Mitte
Weiterhin ist die zeitliche Verteilung der Flüge   Juli bis November) durchgeführt werden. Die
gebietsspezifisch und wird daher vor Beginn        Beobachtungen sollen von Schiffen auf festen
der Untersuchungen vom BSH festgelegt.             Positionen durchgeführt werden. Ein Radartag
                                                   umfasst volle 24 Stunden. Hierbei sollen die
                                                   Untersuchungen          möglichst         über
                                                   zusammenhängende           24 Stunden-Zyklen
14       Untersuchungen der Meeresumwelt

     durchgeführt werden. Insgesamt werden               Die Untersuchungen zur Habitatnutzung
     mindestens 50 Untersuchungstage angesetzt.          mariner      Säugetiere   erfolgen mittels
     Davon müssen mindestens 900 Stunden                 Klickdetektoren (C-PODs).
     auswertbar sein.
                                                         2.1.5.1   N-7.2
     Parallel zu den Radarüberwachungen werden
     tagsüber Sichtbeobachtungen durchgeführt und        Die     schiffs-   und    flugzeugbasierten
     nachts Flugrufe registriert.                        Untersuchungen     werden    gemäß      den
                                                         Anforderungen des StUK4 im Auftrag des BSH
     N-7.2                                               durchgeführt.
     Die Untersuchungen nach StUK4 werden im
                                                         Für die Untersuchungen mittels Klickdetektoren
     Auftrag des BSH durchgeführt.
                                                         ist eine Abweichung vom StUK vorgesehen: Für
     N-3.5 und N-3.6                                     die Untersuchung der Habitatnutzung der
     Für die Bewertung des Schutzgutes Zugvögel          Schweinswale sollen für die Fläche N-7.2
     wird auf Daten aus den Umweltuntersuchungen         ausgewählte langjährige Messstationen aus
     Nördlich Borkum (UMBO) zurückgegriffen, die         dem bestehenden C-POD-Messnetz weiter
     gemäß den Anforderungen des StUK4 in den            genutzt werden. Das BSH verfolgt damit das
     Jahren 2013 bis 2017 durchgeführt wurden.           Ziel die Untersuchung von möglichen
                                                         Auswirkungen durch den Bau und Betrieb von
     Der Windpark-Cluster „Nördlich Borkum“
                                                         Offshore-Windparks auf die lokale Population
     befindet sich in der deutschen AWZ der
                                                         des Schweinswals anhand von Langzeit-
     Nordsee nördlich der Ostfriesischen Inseln und
                                                         Datenreihen an ausgewählten Messstationen
     umfasst mehrere Offshore-Windparks, die sich
                                                         fotzusetzen. Ab Frühjahr 2019 werden daher
     in unterschiedlichen Phasen befinden (Basis-,
                                                         zwei ausgewählte POD-Stationen (S04 und
     Bau- und Betriebsphase).
                                                         S13)      in    das    Messprogramm        der
     Die Daten wurden dem BSH im Rahmen des              Voruntersuchungen übernommen, statt auf der
     Verfahrens         nach      § 41     WindSeeG      Fläche N-7.2 neue C-PODs auszubringen. Das
     („Eintrittsrecht“) frei von Rechten Dritter sowie   BSH wird die Eignung der Flächen anhand der
     von eigenen Rechten überlassen.                     Daten aus den zwei genannten Stationen und
                                                         unter Einbeziehung weiterer, dem BSH zur
     2.1.5 Schutzgut Marine Säuger                       Verfügung stehender Informationen prüfen. Den
     Für die Untersuchungen des Schutzgutes              Anforderungen       an    eine     zweijährige
     marine Säuger sieht das StUK4 folgende              Basisaufnahme als Grundlage für den Bericht
     Untersuchungen vor:                                 zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
                                                         des Vorhabens (UVP-Bericht) wird mit diesen
     •    Untersuchungen zum Vorkommen und zur
                                                         Untersuchungen entsprochen.
          Verteilung (StUK4, Tabelle 4.1)
     •    Untersuchungen       zur    Habitatnutzung     2.1.5.2   N-3.5 und N-3.6
          (StUK4, Tabelle 4.2)
                                                         Für die Bewertung des Schutzgutes Marine
     Die Ermittlung des Vorkommens und der               Säuger     wird   auf    Daten     aus   den
     Verteilung von marinen Säugern werden               Umweltuntersuchungen      Nördlich    Borkum
     zusammen mit den Erhebungen für das                 (UMBO) zurückgegriffen, die gemäß den
     Schutzgut Rastvögel (siehe Kapitel 2.1.4.1) in      Anforderungen des StUK4 in den Jahren 2013
     Form       von        schiffsbasierten    und       bis 2017 durchgeführt wurden.
     flugzeugbasierten Erfassungen durchgeführt.
Untersuchungen der Meeresumwelt   15

Der Windpark-Cluster „Nördlich Borkum“
befindet sich in der deutschen AWZ der
Nordsee nördlich der Ostfriesischen Inseln und
umfasst mehrere Offshore-Windparks, die sich
in unterschiedlichen Phasen befinden (Basis-,
Bau- und Betriebsphase).
Diese Daten wurden dem BSH im Rahmen des
Verfahrens         nach     § 41    WindSeeG
(„Eintrittsrecht“) frei von Rechten Dritter und
von eigenen Rechten überlassen.

2.2 Daten und Gutachten
Die folgenden Zusammenstellungen der Daten
aus den Untersuchungen und Gutachten
werden jeweils für die Fläche N-7.2 und
gemeinsam für die Flächen N-3.5 und N-3.6
erstellt  und    werden       Bestandteil der
Informationen über die jeweilige Fläche.

2.2.1 Daten
Rohdaten der         Untersuchungen   zu   den
Schutzgütern
•   Benthos (und ggf. Biotoptypen),
•   Fische,
•   Avifauna und
•   marine Säuger.

2.2.2 Gutachten
•   Fachgutachten Benthos und Fische
•   Fachgutachten Avifauna und marine Säuger
Auf diesen Berichten basierend erstellt das
BSH im Rahmen der SUP einen Umweltbericht,
der Bestandteil der Informationen über die
Fläche   sein    wird.    Dieser   beinhaltet
Bewertungen     der    Untersuchungen    der
Meeresumwelt.
16    Geologische Vorerkundung des Baugrunds

     3                                                   dazugehörigen Laboruntersuchungen bezogen
                                                         auf den geotechnischen Teil der Vorerkundung
                                                         gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Dabei
     Die geologische Vorerkundung des Baugrunds          werden Versuche zur Bestimmung und
     bildet die Grundlage für die Identifizierung von    Klassifizierung der Bodenart, Zustandsform und
     Bodenarten (Sedimenttypen), die Beschreibung        mechanischer Eigenschaften durchgeführt. Der
     ihrer Eigenschaften und die Bewertung ihrer         Erkundungs- und der Labordatenbericht stellen
     Eignung für Baumaßnahmen. Sie bedient sich          die Grundlage für den geotechnischen
     moderner, leistungsfähiger hydrographischer         Datenbericht zur Flächenvorerkundung dar.
     und geophysikalischer Verfahren, deren              Ziel der geologischen Vorerkundung ist es, eine
     Ergebnisse       anhand       von        direkten   ausreichende       Informationsgrundlage      zu
     geotechnischen Aufschlussverfahren (Bohrung,        schaffen, um dem Bieter bzw. dem
     Sondierung und Labor) verifiziert werden.           bezuschlagten Bieter in der Entwicklungsphase
     Aufgrund der mangelnden Zugänglichkeit des          (Standard Konstruktion Tabelle 2) die
     Meeresbodens stellen hydrographische bzw.           Standortwahl der Windenergieanlagen und die
     geophysikalische Verfahren eine sehr effiziente     Vorplanung der Bauwerke zu ermöglichen. Die
     Methode dar, um einen Gesamtüberblick über          Herausforderung          der       geologischen
     die Meeresbodenbeschaffenheit sowie die             Vorerkundung ist es, dies auch ohne bekanntes
     Untergrundverhältnisse ausgewählter Gebiete         Parklayout sicherzustellen. Daher wird die
     zu erlangen. Die geologische Vorerkundung           Messkonfiguration         der      geologischen
     des Baugrunds dient der Aufnahme des                Vorerkundung        –      insbesondere     der
     Planungsgebietes hinsichtlich der lithologischen    geophysikalischen Untersuchung – hierauf
     und ggf. tektonischen Strukturen zusammen mit       angepasst: Für diese Untersuchung ist ein im
     den allgemeinen Lagerungsverhältnissen sowie        Vergleich zum Standard Baugrunderkundung
     der allgemeinen Bewertung des Baugrunds aus         (S. 17, Tabelle 5) dichteres Profilliniennetz
     geologischer Sicht.                                 geplant. Unter Abwägung von fachlichen
     Die geologische Vorerkundung stellt den             Aspekten sowie der Wirtschaftlichkeit der
     Geologischen    Bericht    bereit,    der    die    Voruntersuchungen         wird    daher      ein
     Beschreibung         des           geologischen     Profillinienabstand von 150 Metern für die
     Untergrundmodells     enthält     sowie     den     geplanten geophysikalischen Untersuchungen
     geotechnischen         Datenbericht          zur    zu Grunde gelegt.
     Flächenvoruntersuchung, welcher den Bietern         Die geologischen Untersuchungen werden
     die Bestimmung der Baugrundkenngrößen               nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft
     ermöglicht.                                         und Technik durchgeführt. Grundlage hierfür ist
     Im   Geologischen     Bericht  werden    die        der       „Standard       Baugrunderkundung“
     Ergebnisse der hydrographischen Vermessung,         (2. Fortschreibung, Erscheinungsjahr 2014).
     der     geophysikalischen     sowie     der
     geotechnischen                 Untersuchung         3.1 Geplante Untersuchungen
     zusammengeführt. Er ist ingenieurgeologisch         Für die Untersuchungen der komplexen Gestalt
     ausgerichtet.                                       des Untergrundes haben sich hydrographische
                                                         bzw.     geophysikalische     Mess-      und
     Der    geotechnische    Datenbericht   zur
                                                         Auswertemethoden      für   die   relevanten
     Flächenvorerkundung umfasst die Ergebnisse
                                                         Tiefenbereiche des Baugrundes etabliert. Im
     der    Aufschlusserkundungen    und    der
                                                         Rahmen der geologischen Vorerkundung
Geologische Vorerkundung des Baugrunds            17

kommen indirekte hydrographische bzw.                •   Seitensichtsonaruntersuchung           zur
geophysikalische Verfahren zum Einsatz.                  Abgrenzung von Sedimenttypen und
                                                         -strukturen der Meeresbodenoberfläche,
Die hydrographischen Untersuchungen liefern
flächenhafte       Informationen        zur          •   Magnetometeruntersuchung zur Kartierung
                                                         magnetischer Anomalien
Meeresbodenoberfläche.
                                                     •   Sedimentecholotuntersuchung für  den
Die geophysikalischen Untersuchungen liefern             Aufbau des Untergrundes bis zu sechs
entlang von Profillinien Erkenntnisse über den           Metern Tiefe.
Aufbau des Meeresbodens sowie des
                                                     Für die Verifizierung und Interpretation der
Untergrundes, die je nach Verfahren und
                                                     Daten werden darüber hinaus folgende
betrachtetem Tiefenbereich unterschiedlich
                                                     Untersuchungen durchgeführt:
detaillierte Rückschlüsse über die lokalen
geologischen Begebenheiten zulassen. Um ein          •   Greiferproben    zur     Kartierung    der
räumliches geologisches Tiefenmodell des                 Sedimenttypen       auf     Basis      der
Untergrundes zu erhalten, werden die                     Seitensichtsonaruntersuchung sowie
geophysikalischen       Untersuchungen         mit   •   Unterwasser-Videoaufnahmen (UW-Video)
geotechnischen                  Untersuchungen           zur Kartierung der Sedimenttypen auf Basis
zusammengeführt und ausgewertet. Die                     der Seitensichtsonaruntersuchung.
geotechnische Untersuchung liefert indirekte         Im Rahmen der Messkampagne zur
sowie      direkte   geologische     Aufschlüsse     geophysikalischen    Untersuchung        des
(Drucksondierungen,         Bohrkerne)        des    Untergrundes        werden          folgende
Untergrundes. Anhand dieser werden zum               Untersuchungsmethoden durchgeführt:
einem      die    geophysikalischen     Verfahren
                                                     •   Sedimentecholotuntersuchung    für  den
kalibriert, zum anderen werden die Bohrkerne
                                                         Aufbau des Untergrundes bis zu 15 Metern
mit Laborversuchen zur Bestimmung und                    Tiefe,
Klassifizierung der Bodenart, Zustandsform und
                                                     •   einkanalseismische Untersuchung für den
der mechanischen Eigenschaften beprobt. Die
                                                         Aufbau des Untergrundes bis zu 30 Metern
Bohrkernbeschreibungen          werden        den        Tiefe,
seismostratigraphischen Einheiten zugeordnet.
Anschließend erfolgt die ingenieurgeologische        •   mehrkanalseismische Untersuchung für den
                                                         Aufbau    des     Untergrundes bis    zu
Interpretation     des    aus     allen     Daten
                                                         100 Metern Tiefe.
zusammengesetzten Untergrundmodells und
die Erstellung des Geologischen Berichtes            Anhand     einer    ersten   Auswertung     der
sowie des geotechnischen Datenberichts zur           reflexionsseismischen Daten werden geeignete
Flächenvorerkundung.                                 Lokationen      für     die     geotechnischen
                                                     Aufschlussverfahren      gewählt,   die    zum
Die im Rahmen der Vorerkundung des                   Verständnis des Aufbaus des Untergrundes
Baugrunds durchgeführten Untersuchungen              beitragen.
gliedern sich in drei Messkampagnen. Die
Messkampagne       zur   hydrographischen            Im Rahmen der Messkampagne zur
Vermessung des Meeresbodens beinhaltet               geotechnischen         Erkundung       des
folgende Untersuchungsmethoden:                      Untergrundes          werden      folgende
                                                     Aufschlussverfahren durchgeführt:
•   Fächerecholotuntersuchung     für     die
    Aufnahme        der      bathymetrischen         •   repräsentative   Drucksondierungen   zur
    Verhältnisse,                                        Ermittlung der Lagerungsverhältnisse des
                                                         Untergrundes bis zu 80 Metern Tiefe,
18       Geologische Vorerkundung des Baugrunds

     •     repräsentative       Bohrungen        zur     Für die Bestimmung der Bodenkennwerte:
           Bodenansprache und Gewinnung von
           Sedimentproben für die geotechnischen         •   Laborversuche zur Bestimmung und
           Laborversuche bis zu 80 Metern Tiefe,             Klassifizierung der Bodenart, Zustandsform
                                                             und der mechanischen Eigenschaften.
     •     Bohrlochgeophysikalische Untersuchung für
           die       Bestimmung          seismischer
           Geschwindigkeiten.

     Abbildung 6: Schema des zeitlichen Ablaufs der geologischen Vorerkundung des Baugrunds

                                                         entstehende Bathymetrie wird mit einer
     3.1.1 Hydrographische Vermessung des
                                                         Auflösung von 1 m x 1 m erstellt. Parallel zur
           Meeresbodens
                                                         Fächerecholotuntersuchung             werden
     Die hydrographischen Untersuchungen der             Seitensichtsonar-,  Sedimentecholot-      und
     Meeresbodenoberfläche der Flächen werden            Magnetometeruntersuchungen durchgeführt.
     nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft
     und Technik durchgeführt.                           Auf Basis der Seitensichtsonaruntersuchung
                                                         wird ein Seitensichtsonarmosaik mit einer
     Die      Fächerecholotuntersuchung     erfolgt      Auflösung von 0,25 m x 0,25 m erstellt. Dieses
     flächendeckend nach „IHO Standard for               gibt einen Überblick über die vorkommenden
     Hydrographic Surveys, 5th Edition, Special
                                                         Sedimenttypen und –strukturen und bildet damit
     Publication n°44, Special Order“. Die daraus
                                                         die    Grundlage    für  die   anschließende
Geologische Vorerkundung des Baugrunds               19

Sedimentbeprobung                         der      begrenzt. Die Profilabstände orientieren sich
Meeresbodenoberfläche mittels Bodengreifer         ebenfalls an den Abständen der Bathymetrie.
und Unterwasservideokamera. Die Anzahl der         Die Rohdaten der Magnetometeruntersuchung
Greiferproben hängt von der Heterogenität des      werden den Bietern zur Verfügung gestellt.
Meeresbodens der untersuchten Fläche ab, es
wird jedoch mindestens eine Greiferprobe pro       3.1.1.1   N-7.2, N-3.5 und N-3.6
5 km² entnommen. Die Laborergebnisse der           Die Untersuchungen werden für die drei
Sedimentproben sowie die Unterwasservideos         Flächen wie beschrieben im Auftrag des BSH
werden zur Klassifizierung und Interpretation      durchgeführt.
der prozessierten Seitensichtsonar-Ergebnisse
gemäß der Kartierungsanleitung des BSH             3.1.2 Geophysikalische Untersuchung des
herangezogen.                                            Untergrundes (bis 100 m Tiefe)

Die Untersuchungen dienen gleichzeitig der         3.1.2.1   N-7.2
Identifizierung   und     Abgrenzung      von
                                                   Für die geophysikalische Untersuchung des
Verdachtsflächen von nach § 30 BNatschG
                                                   Untergrundes der Fläche N-7.2 ist vorgesehen,
geschützten Biotopen. Die Ergebnisse der
                                                   ein Sedimentecholot im Parallelbetrieb zu einer
Fächerecholot-                            und
                                                   Sparker-Quelle einzusetzen. Die Aufzeichnung
Seitensichtsonaruntersuchungen        fließen
                                                   der     mittels  des   Sparkers      erzeugten
außerdem in die SUP für das Schutzgut Boden
                                                   seismischen Signale soll dabei über zwei
ein.
                                                   parallel-geschleppte      Streamer,         ein
Das Sedimentecholot gibt Aufschluss über den       Einkanalsystem sowie ein Mehrkanalsystem
Schichtaufbau der ersten sechs Meter des           erfolgen.
Meeresbodens. Die Ergebnisse werden in Form
                                                   Diese seismischen Untersuchungen werden
von Alignmentcharts visualisiert. Die Abstände
                                                   entlang von Profilen durchgeführt, die in einem
der flachseismischen Profillinien orientieren
                                                   gleichmäßigen Raster angeordnet sind. Der
sich an den Abständen der Bathymetrie. Die
                                                   Linienabstand der Untersuchung beträgt in
Ergebnisse fließen in den Geologischen Bericht
                                                   Längs- und Querrichtung etwa 150 Meter. Bei
ein.
                                                   Besonderheiten      im    Untersuchungsgebiet
Zusätzlich zu den oben bereits genannten           werden die Profilabstände angepasst.
Untersuchungsmethoden           wird       eine
                                                   Über die Aufbereitung und Prozessierung der
Magnetometeruntersuchung durchgeführt. Die
                                                   einzelnen seismischen Rohdatensätze wird
Magnetometeruntersuchung gibt Hinweise über
                                                   eine     Datengrundlage       erarbeitet,  welche
magnetische Anomalien im Messgebiet. Sie
                                                   abgestuft für die jeweiligen Zieltiefenbereiche
können grundsätzliche Hinweise auf Wracks,
                                                   ein möglichst optimales Auflösungsvermögen
aktive und inaktive Kabel, Metallteilen und
                                                   gewährleistet.      Anhand        einer     ersten
anderen           Gegenständen                im
                                                   Interpretation im Zeitbereich (seismische
Untersuchungsgebiet liefern. Sie dient nicht zur
                                                   Laufzeiten) sollen geologische Strukturen, wie
Detektion von Kampfmitteln.
                                                   z.B. eiszeitliche Rinnensysteme oder Störungen
Das Magnetometer wird für die Untersuchung         identifiziert und lokalisiert werden können. Auf
hinter dem Seitensichtsonar geschleppt. Durch      Grundlage der prozessierten Daten werden
diese Messanordnung ist die Schlepphöhe des        Lokationen für die geotechnischen Aufschlüsse
Magnetometers vom Seitensichtsonar abhängig        (Drucksondierungen          sowie      Bohrungen)
und die mögliche Auflösung der Objektgröße         festgelegt.
20    Geologische Vorerkundung des Baugrunds

     3.1.2.2   N-3.5                                   (Drucksondierungen      sowie      Bohrungen)
     Für die geophysikalische Untersuchung des         festgelegt.
     Untergrundes der Fläche N-3.5 ist ein
                                                       3.1.2.3   N-3.6
     flächenübergreifender Datensatz vorhanden.
     Dieser         besteht       aus        einem     Für die geophysikalische Untersuchung des
     mehrkanalseismischen Datensatz mit Mini-GI-       Untergrundes der Fläche N-3.6 ist ein
     Gun-Quelle (Profilabstand etwa 400 bis            flächenübergreifender Datensatz vorhanden.
     600 Meter) mit einer Eindringung von mehr als     Dieser        besteht        aus        einem
     100 Metern         sowie      aus       einem     mehrkanalseismischen Datensatz mit Mini-GI-
     einkanalseismischen Datensatz mit Boomer-         Gun-Quelle (Profilabstand etwa 400 bis
     Quelle (Profilabstand etwa 150 Meter) mit einer   600 Meter) mit einer Eindringung von mehr als
     Eindringung von unter 30 Metern.                  100 Metern sowie einem einkanalseismischen
                                                       Datensatz mit Boomer-Quelle (Profilabstand
     Diese Daten wurden geprüft und sind nur
                                                       etwa 250 bis 400 Meter) mit einer Eindringung
     eingeschränkt entsprechend der Zielsetzung
                                                       von unter 30 Meter.
     nutzbar. Deshalb wird unter Abwägung von
     fachlichen und wirtschaftlichen Aspekten eine     Diese Daten wurden geprüft und sind nur
     Sparker-Quelle      eingesetzt,     um    den     eingeschränkt entsprechend der Zielsetzung
     mehrkanalseismischen Datensatz zu verdichten      nutzbar. Deshalb wird unter Abwägung von
     und den einkanalseismischen Datensatz zu          fachlichen und wirtschaftlichen Aspekten eine
     ergänzen. Die Aufzeichnung soll dabei über        Sparker-Quelle     eingesetzt,     um     den
     zwei    parallel-geschleppte    Streamer,  ein    mehrkanalseismischen          sowie       den
     Einkanalsystem sowie ein Mehrkanalsystem          einkanalseismischen Datensatz zu verdichten.
     erfolgen.                                         Die Aufzeichnung soll dabei über zwei parallel-
                                                       geschleppte Streamer, ein Einkanalsystem
     Diese seismischen Untersuchungen werden
                                                       sowie ein Mehrkanalsystem erfolgen.
     entlang von Profilen durchgeführt, die das
     vorhandene Profilraster auffüllen, so dass sich   Diese seismischen Untersuchungen werden
     die Linienabstände des Profilrasters in Längs-    entlang von Profilen durchgeführt, die das
     und Querrichtung auf etwa 150 bis 200 Meter       vorhandene Profilraster auffüllen, so dass sich
     verdichten.     Bei     Besonderheiten       im   die Linienabstände des Profilrasters in Längs-
     Untersuchungsgebiet          werden         die   und Querrichtung auf etwa 150 Meter
     Profilabstände angepasst.                         verdichten.     Bei     Besonderheiten       im
                                                       Untersuchungsgebiet          werden         die
     Die seismischen Rohdatensätze werden so
                                                       Profilabstände angepasst.
     aufbereitet und prozessiert, dass für die
     jeweiligen Zieltiefenbereiche ein möglichst       Die seismischen Rohdatensätze werden in
     optimales Auflösungsvermögen gewährleistet        einer Weise aufbereitet und prozessiert, dass
     ist.                                              für die jeweiligen Zieltiefenbereiche ein
                                                       möglichst    optimales   Auflösungsvermögen
     Anhand einer ersten Interpretation im
                                                       gewährleistet ist.
     Zeitbereich (seismische Laufzeiten) sollen
     geologische Strukturen, wie z.B. eiszeitliche     Anhand einer ersten Interpretation im
     Rinnensysteme oder Störungen identifiziert und    Zeitbereich (seismische Laufzeiten) sollen
     lokalisiert werden können. Auf Grundlage der      geologische Strukturen, wie z.B. eiszeitliche
     prozessierten Daten werden Lokationen für die     Rinnensysteme oder Störungen identifiziert und
     geotechnischen                   Aufschlüsse      lokalisiert werden können. Auf Grundlage der
Geologische Vorerkundung des Baugrunds           21

prozessierten Daten werden Lokationen für die     qualitative Eignung zur Gründung von
geotechnischen                   Aufschlüsse      Bauwerken auf hoher See sowohl bezüglich der
(Drucksondierungen     sowie     Bohrungen)       Tragfähigkeit als auch der Herstellbarkeit bei
festgelegt.                                       unterschiedlichen Gründungskonzepten für ihre
                                                  Angebotsabgabe vornehmen zu können.
3.1.3 Geotechnische Untersuchung des
                                                  Die geotechnischen Erkundungen (Offshore-
      Untergrundes (bis 80 m Tiefe)
                                                  und Laborarbeiten) werden von einem vom
Die      Ergebnisse    der      geotechnischen
                                                  BSH        beauftragten      geotechnischen
Untersuchung werden in einem Bericht              Fachexperten überwacht. Dieser erstellt
zusammengestellt, der die Darstellung aller       anschließend den geotechnischen Datenbericht
verfügbaren geotechnischen Informationen          zur Flächenvorerkundung.
enthält. Ziel des Berichts ist es, den Bietern
eine eigene Bewertung der angetroffenen
Baugrundsituation im Hinblick auf ihre

 Der geotechnische Datenbericht zur Flächenvorerkundung umfasst mindestens

 Geotechnische Erkundungen
    •   Ziel und Anwendungsbereich der geotechnischen Untersuchungen,
    •   Zusammenfassender Überblick über die durchgeführten geotechnischen Erkundungen,
    •   Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten und besondere Feststellungen bei der
        Bohrüberwachung,
    •   Angaben zur geodätischen Vermessung, Bestimmung der standortbezogenen
        Wassertiefe, Tide und zeitabhängigen Wassertiefenkorrektur inklusive Angabe des
        Bezugsniveaus,
    •   Beschreibung der angewandten Aufschluss- und Sondierverfahren,
    •   Beim Einsatz von mehreren Messsystemen werden die Ergebnisse gegenübergestellt,
    •   Angaben zur Ermittlung, Korrelation und Interpretation (Klassifizierung) der insitu
        Messergebnisse,
    •   Angaben zur Messgenauigkeit bzw. Toleranz eingesetzter Messverfahren,
    •   Feldberichte der Bohrungen nach DIN EN ISO 14688-1, DIN EN ISO 14689-1 und DIN
        EN ISO 22475-1,
    •   Hinweise auf Grenzen und Einschränkungen der verwendeten Erkundungsverfahren.

 Ergebnisse der geotechnischen Erkundungen
    •   Beschreibung der      Ergebnisse    der    Bohrungen    und    Drucksondierungen     je
        Erkundungspunkt,
    •   Darstellung aller Aufschlusspunkte in einem Lageplan,
    •   Bodenprofile mit Bodenarten und Höhenlage der Schichtgrenzen in Relation zum
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