Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
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Holland & Belgien 2019 8-tägige Flusskreuzfahrt ➤ Inklusive Haustürabholung ➤ ALL INCLUSIVE-Verpflegung ab € 1.149,– pro Person in der 2-Bett-Kabine
1 Woche Rhein, Markermeer und Rhein-Maas-Schelde-Delta am 22.10.2019 RABHOL STÜ UN HAU G NK E LUSIV I Brügge MS VistaStar Wundervolles Holland & Belgien Wir lernen unsere wunderschönen Nachbarländer auf einer geruhsamen Flusskreuzfahrt kennen. Über zahlreiche Flüsse, Kanäle und Meeresarme kreuzen wir an Bord der luxuriösen MS VistaStar zu den schönsten Plätzen und Landschaften. Neben Tulpen, Windmühlen und den Brüsseler Pralinen bestaunen wir die reiche Kultur Flanderns in historischen Städten wie Brügge, Gent und Antwerpen. In Köln nimmt uns die freundliche auch Ausgangspunkt für einen Ausflug IJssel- meer Schiffscrew von MS VistaStar in Empfang. zum königlichen Den Haag und in die Hoorn Marker- Am nächsten Morgen hat unser Schiff Porzellanstadt Delft. Ijss meer Lelystad el Amsterdam schon in Amsterdam festgemacht. Die Metropole bietet sehr viele Sehenswür- Die folgenden Tage verbringen wir im Den Haag Delft Niederrhein digkeiten und lädt zum Bummeln und Königreich Belgien und besuchen in Rotterdam Waal Verweilen ein. Weiter geht es auf dem Flandern die schönsten Städte voller DEUTSCH- Maas Nijmegen LAND Markermeer zum Städtchen Lelystad, Geschichte und Kunstschätze, zum Bei- Rh ein Willemstad NIEDERLANDE Hauptstadt der niederländischen Provinz spiel das mittelalterliche Gent oder das Sch Brügge eld e Flevoland. Dort haben wir Gelegenheit, malerische „Schmuckkästchen“ Brügge. Antwerpen die Bataviawerft und das Outletcenter zu Auf einer Stadtrundfahrt in Antwerpen Gent Brüssel BELGIEN besuchen. Am Nachmittag können wir erleben wir eine Stadt voller Lebenslust, Köln von Hoorn aus einen Ausflug durch das herrlichen Gildehäusern und pracht- holländische Polderland unternehmen. vollen Plätzen. Ein Ausflug nach Brüssel Wir sehen Windmühlen und besuchen führt uns zum Sitz des Europäischen eine Käserei. Den Abend lassen wir mit Rates und der NATO, in die alten Gassen einem Spaziergang durch das beschau- und natürlich zum bekannten „Manne- liche Hoorn ausklingen. ken Pis“. Auf der Stadt- und Hafenrundfahrt in Uns erwartet noch ein Landgang im Rotterdam kreuzen wir vorbei an Ozean- schönen Nijmegen, bevor die erlebnis- Nijmegen riesen und Schiffswerften. Rotterdam ist reiche Kreuzfahrt in Köln zu Ende geht. Veranstalter: 1AVista Reisen GmbH
8-tägige Reise ab 1.149 € ALL INCLUSIVE-Verpflegung Eingeschlossene Leistungen: • Busan-/-abreise mit Haustür- abholung nach/von Köln • Flusskreuzfahrt mit 7 Übernachtungen an Bord in der gebuchten Kategorie Typisch Holland • 1AVista ALL INCLUSIVE-Verpflegung • Festliches Kapitänsdinner • Freie Benutzung der Bord- einrichtungen (z. B. Sauna, Pool, Fitness) • Fahrradverleih an Bord (gg. Gebühr) • Gepäckservice bei Ein-/Ausschiffung • Erfahrene 1AVista Reiseleitung an Bord Altstadt von Antwerpen Den Haag Reiseverlauf 8 Tage/7 Nächte Haustürabholung: Tag Ort An Ab Ausflüge (ca. Preise in €) Von Beginn an soll ein Höchst- maß an Service, Entspannung Busanreise nach Köln, Einschiffung ab – 17.00 1 15.00 Uhr und Erholung die Inhalte Ihrer Leserreise Passage Düsseldorf und Duisburg prägen. Sie werden ohne Aufpreis von 2 Amsterdam (Niederlande) 10.00 – Keukenhof 46,– (21.03.–12.05.19), Grachtenfahrt 28,– (A) einem Taxi oder Shuttle an der Haustür Amsterdam – 04.30 abgeholt und auf direktem Weg zum Lelystad 08.00 12.00 Bataviawerft und Outlet (individuell) 3 Kreuzen auf dem Markermeer Zustieg des Transferbusses gefahren Hoorn 14.00 22.00 Windmühlen & Käse 36,–, Private Spaziergänge (analog bei Rückreise). Sie erhalten Ihre Rotterdam 07.00 13.00 Stadt- & Hafenrundfahrt 42,– (A), Den Haag & Delft 35,– Reiseunterlagen spätestens 8–10 Tage 4 Kreuzen durch das Rhein-Maas-Delta Willemstad 16.00 19.00 Spaziergänge vor Reiseantritt. 5 Gent (Belgien), Außenhafen 07.00 19.00 Stadtbesichtigung Gent 32,– , Brügge 40,– Antwerpen 07.00 18.00 Stadtbesichtigung 31,–, Brüssel 37,– (A) Wunschleistung: 6 Fahrt durch die Schelde-Mündung Ausflugspaket 3 Ausflüge (A) 7 Nijmegen (Niederlande) 08.00 15.00 Stadtrundgang 15,–/20,– (mit Bähnchen) A 92,– € Code: (S)APR017 Köln, Ausschiffung bis 09.00 Uhr, 8 08.00 – Busabreise Änderungen im Reiseablauf vorbehalten. (A) = diese Ausflüge beinhaltet das preisreduzierte Ausflugspaket für 92,– € (Buchung mit Reiseanmeldung) Geburtstagsbonus*: • Runder Geburtstag während der Reise: 200,– € Ermäßigung für das Geburtstagskind • Runder Geburtstag im Jahr 2019: 100,– € Ermäßi- gung für das Geburtstagskind *nur bei der am 22.10.2019 startenden Reise Termine und Preise 2019 pro Person in € 14.05.–21.05. 22.10.–29.10. 02.07.–09.07. Kat. Außenkabine/Deck 27.08.–03.09. HD2 2-Bett Hauptdeck komfort 1.149 1.249 MD2 2-Bett Mitteldeck superior, frz. Balkon 1.449 1.549 OD2 2-Bett Oberdeck deluxe VIP*, frz. Balkon 1.599 1.699 Zuschlag Alleinbenutzung Kat. HD2, MD2, OD2 + 150 + 600 *VIP-Kabinen inkl. Obstkorb, Geschenk und eine Flasche Sekt zur Begrüßung Reisecode: (H) STAHBE Für diese Reise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Nachbau der Batavia in Lelystad Reisecode: STAHBE Zusätzliche Informationen unter www.1avista.de Kennziffer: 13140
Unser neues First-Class-Schiff MS VistaStar ➤ Fertigstellung 2018 ➤ Frz. Balkone ➤ Pool, Sauna, Fitness ➤ AI-Verpflegung Kabinenbeispiel Mittel-/Oberdeck (Modellbild) Restaurant (Modellbild) Pool (Modellbild) Bordausstattung sind ca. 16 qm groß, die vier Standardkabinen sind ca. 15 qm Großzügiges, gepflegtes Sonnendeck mit Schattenplätzen, groß. Alle sind modern und geschmackvoll eingerichtet mit modernen Outdoor-Möbeln, Liegen, Putting-Green und Groß- First-Class-Ausstattung: DU/WC mit Schiebetür zur Kabine, Fön, schach. Geräumige, modern-elegante Panorama-Aussichts- Doppelbett, welches auch in 2 Einzelbetten getrennt werden Lounge, schickes Restaurant (alle Gäste können gleichzeitig kann, Sat-TV, Radio, Telefon, individuell regulierbare Klimaan- speisen), Empfang mit Rezeption, Bordboutique, Bücherecke, lage/Heizung, Safe, Minibar, Schreibtisch, 2 kleine Sessel mit Ausflugs-Desk, Aufzug. Kostenfreies WLAN auf dem gesamten Tischchen. Kabinen mit VIP-Service erhalten zur Begrüßung Schiff. Wellnessbereich Magrodome am Heck mit Pool, Sauna, einen Obstkorb, eine Flasche Sekt und ein Geschenk. Poolbar und rundum Panorama-Verglasung mit herrlichem Ausblick auf den Fluss und die vorbeiziehenden Landschaften. Reisebüro Lensing Fitnessraum. Solarzellen helfen den Stromverbrauch umwelt- freundlicher zu gestalten. Fahrradverleih an Bord. Bitte beach- Silberstraße 21, 44137 Dortmund ten Sie, dass das Schiff nicht barrierefrei ist. Tel.: 0231 / 905959-64 info@lensingreisen.de Ihre behagliche Kabine www.lensingreisen.de Alle Kabinen liegen außen und sind auf dem Mittel- und Ober- deck mit französischen Balkonen ausgestattet (superior- und Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen deluxe Kabinen). Bei den Komfort- und Standardkabinen auf wir eine frühzeitige Anmeldung. dem Hauptdeck sind die Fenster nicht zu öffnen. Alle Kabinen Decks: 1 Putting-Green 1 Sonnendeck 2 Oberdeck Shuffle Board 3 Mitteldeck 4 Hauptdeck Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon 340 338 336 334 332 330 328 326 324 322 320 318 316 314 312 310 308 306 304 302 Lift Technische Daten: Lounge- 2 Pool Panoramasalon/Bar Terrasse Länge: 135 m Sauna 337 335 333 331 329 327 325 323 321 319 317 315 313 311 309 307 305 303 301 Breite: 11,45 m Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon Anzahl der Passagiere: max. 197 Schiffscrew: 44–50 Superior-Kabinen mit franz. Balkon Flagge: Deutschland 238 236 234 232 230 228 226 224 222 220 218 216 214 212 210 208 206 204 202 Lift Reiseleiter Heimathafen: Hamburg Lobby 3 Restaurant Indienststellung: 2018 235 233 231 229 227 225 223 221 219 217 215 213 211 209 207 205 203 201 Reederei: Königsstein River Rezeption Cruises GmbH Superior-Kabinen mit franz. Balkon Das Schiff entspricht modernen 122 120 118 116 114 112 110 108 106 Lift Fitness/ Massage 104 102 Technik- Sicherheits- und Umwelt- 4 Crew standards. 123 121 119 117 115 113 111 109 107 103 101 Bitte beachten Sie, dass das Schiff Komfort-Kabinen Standard- nicht barrierefrei ist! Kabinen Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung und die AGB der 1AVista Reisen GmbH. (Auf Wunsch Zusendung der AGB vor Buchungsabschluss). Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis fällig. Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt, danach erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger Straße 231, 50679 Köln, www.1avista.de
Reiseanmeldung MS VistaStar „Holland & Belgien“ Reisetermin: Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an: Reisebüro Lensing gewünschte Kat./Kabine Silberstraße 21 44137 Dortmund Ausflugspaket p.P. Versicherungen p.P. Reisepreis p.P. Tel.: 0231 / 905959-64 Gesamtreisepreis info@lensingreisen.de Bitte gut leserlich ausfüllen 1. Person 2. Person Name Vorname(n) Straße / Hausnummer PLZ / Wohnort Geburtsdatum Nationalität Telefon Nr. Mobil-Telefon Nr. Ausflugspaket ja nein ja nein HAUSTÜRABHOLUNG INKLUSIVE Bemerkungen Versicherung gewünscht? RRV ja nein Preis p. P.: Kompaktschutz ja nein Preis p. P.: Geben Sie Ihren Kabinenwunsch gerne an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns entsprechend zurück. Veranstalter ist 1 AVista Reisen GmbH, Siegburger Str. 231, 50679 Köln. Wichtiger Hinweis: Ich erkläre, dass mir die vorvertraglichen Informationen (Reiseausschrei- bung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) ausgehändigt wurden und ich die Informationen zur Reise, Hinweise für mobilitätseingeschränke Reisende, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verstanden habe und akzeptiere. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben von 1 AVista Reisen GmbH verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung oder der Kundenbetreuung dient. Die gemachten Angaben werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass das Reisebüro Lensing mich auch zukünftig über neue Reiseangebote per Post informieren darf. Sollte dies nicht der Fall sein, widerspreche ich ausdrücklich in schriftlicher Form. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Datum / Unterschrift des Kunden
Gesund und sicher reisen – mit 1AVista Reiseschutz Ohne halt Ohne halt e e Selbstb Selbstb 1AVista 1AVista Reiserücktritt-Basisschutz Komplettschutz mit Reise-Krankenversicherung WELT WELT • Reiserücktritt-Versicherung • Reiserücktritt-Versicherung • Gesundheits-Assistance • Gesundheits-Assistance • Reise-Assistance • Reise-Assistance • Umbuchungsgebühren-Schutz • Reiseabbruch-Versicherung • Umbuchungsgebühren-Schutz • Reisegepäck-Versicherung Krank vor der Reise? • Reiseunfall-Versicherung • Reise-Krankenversicherung Die Stornoberatung hilft! inkl. Kranken-Rücktransport Die Stornoberatung ist in jeder je Person je Person Reiserücktritt-Versicherung inklusive. Reisepreis bis Reisepreis bis Erfahrene Reisemediziner beraten, ob 100,– ER0100 7,– 100,– EP0100 19,– die Reise im Krankheitsfall sofort stor- 200,– ER0200 14,– 200,– EP0200 33,– niert werden muss oder abgewartet 400,– ER0400 22,– 400,– EP0400 42,– 600,– ER0600 32,– 600,– EP0600 56,– werden kann. Das Risiko von eventuell 800,– ER0800 43,– 800,– EP0800 63,– höheren Stornokosten übernehmen 1.000,– ER1000 48,– 1.000,– EP1000 79,– wir. 1.500,– ER1500 66,– 1.500,– EP1500 92,– Auch bei Notfällen während der 2.000,– ER2000 83,– 2.000,– EP2000 121,– Reise ist die Assistance zur Stelle. 2.500,– ER2500 97,– 2.500,– EP2500 139,– Unser 24-Stunden-Notfall-Service 3.000,– ER3000 129,– 3.000,– EP3000 163,– 4.000,– ER4000 159,– 4.000,– EP4000 219,– bietet rund um die Uhr schnelle und 5.000,– ER5000 209,– 5.000,– EP5000 269,– fachkundige Hilfe weltweit! 7.500,– ER7500 289,– 7.500,– EP7500 329,– Alle Beträge in Euro. Die Leistungen im Überblick: • Reiserücktritt-Versicherung: Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem ver- • Umbuchungsgebühren-Schutz: Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren sicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise. Versicherte Ereignisse sind z. B.: unerwartete bis € 50,– je versicherter Person / Objekt, wenn bis zu 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht wird. schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, • Reiseunfall-Versicherung: Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person, Verlust des Arbeitsplatzes der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt. versicherten Person / mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport: Erstattet die Kosten der notwen- Kündigung sowie unerwartete Wiedereinstellung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit. digen medizinischen Hilfe und des medizinisch sinnvollen Rücktransports bei im Ausland akut • Gesundheits-Assistance: Wir bieten medizinische Hilfe und Beratung vor und während der Reise. auftretender Krankheit und Unfallverletzung; Leistungen in Deutschland: pauschaler Spesensatz, Wir informieren, beraten und leisten aktiv Unterstützung bei persönlichen Notfällen während der Rücktransport und Überführung. Reise, wie bei Krankheit, Unfall oder Tod. • Reise-Assistance: 24-Stunden-Notrufzentrale. Bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland. EIN035 0317 • Reiseabbruch-Versicherung: Erstattet die Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise aus ver- sichertem Grund und Ersatz von Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen. • Reisegepäck-Versicherung: Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl, Raub, Beschädigung oder Abhandenkommen während der Reise. Geltungsbereich: weltweit Versicherter Reisepreis: maximal sind € 7.500,– je Person möglich Versicherungssummen: Reisegepäck-Versicherung: € 3.000,– je Person Reiseunfall-Versicherung: je Person bis zu € 30.000,– bei Invalidität, € 10.000,– bei Tod, bis € 2.000,– Bergungskosten möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der nächsten drei Werktage, abzuschließen. der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind 45 Tage möglich. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Wichtige Information: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. von AWP P&C S.A. Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen und Versicherungsbe- Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz mit inkludierter Reiserücktritt-Versicherung sollte bei dingungen können Sie unter http://www.1avista.de/reiseversicherung.html einsehen. Leistungs- und Buchung der Reise abgeschlossen werden, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt Prämienänderungen vorbehalten.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB Bei der Ihnen angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und ver- die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. tretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ord- – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestand- nungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen teile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchge- Reiseleistungen. führt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt die- Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen ses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem können. Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu Kosten – auf eine andere Person übertragen. schaffen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhö- oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder hen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen nicht ordnungsgemäß erbracht werden. ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschal- dieser sich in Schwierigkeiten befindet. reisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters verringern. oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung gewährleistet. 1AVista Reisen hat eine Insolvenzabsicherung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geän- (Versicherungsschein-Nr.: 780/90/449314484). Die Reisenden dert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche können diese Einrichtung (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesba- Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise den, Tel.: +49 611 533-5859, www.ruv.de) kontaktieren, wenn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat- ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von 1AVista Reisen tung und unter Umständen auf eine Entschädigung verweigert werden. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitspro- in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: bleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beein- www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de trächtigen. Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger Straße 231, 50679 Köln, Tel. 0221 99 800 800, info@1avista.de, www.1avista.de
Reise- und Geschäftsbedingungen der 1AVista Reisen GmbH („Reiseveranstalter“) 1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die 1.1 Für alle Buchungswege gilt: Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für a) Vor Abschluss des Reisevertrags erfolgt eine vorvertragliche Unterrichtung des Kunden, insbesondere über seine den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages Rechte nach der Pauschalreiserichtlinie und über die Eigenschaften der Reise, Preise und Zahlungsmodalitäten. bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechen- b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine den, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen 4.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1.2 genannten hat. Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedri- c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab (z. B. wenn der Kunde geren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist diese Reise- und Geschäftsbedingung erst mit der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters erhält), so liegt der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten, wobei der Reiseveranstalter die ihm tatsächlich entstandenen ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist (Bindungsfrist). Verwaltungsmehrausgaben abziehen darf. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter 4.4 Preiserhöhungen von mehr als 8% sind nur einvernehmlich möglich. Der Reiseveranstalter kann den Kunden die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung erklärt. Eine Annahmeerklärung eine Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Reiseveranstalter zurückweisen. angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt von dem Vertrag (ohne Ent- d) Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von drei Werktagen reserviert. Nach dieser Frist schädigungsverpflichtung) erklärt; alternativ kann er dem Kunden auch die Teilnahme an einer anderen Reise wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf (Ersatzreise) anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten. gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Entschädigung verbindlich an. 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveran- b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter stalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveran- diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. stalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch 1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetre- b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebu- ten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit 5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: (Eingangsbestätigung). a) Flugreisen und Nur-Hotel-Buchung g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35% des Rei- begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstal- 90% und bei Rücktrittserklärung Nichterscheinen am Reisetag 95% des Reisepreises. ters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich b) Fluss- und Seereisen erfolgen kann. Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30% des Rei- h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch ent- sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt sprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit 80% und bei Rücktrittserklärung/Nichterscheinen am Reisetag 90% des Reisepreises. Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang Der Reiseveranstalter kann anstelle der vorstehenden Pauschalen die Entschädigung anhand des Reisepreises seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Rei- Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der seleistungen konkret berechnen. Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Der Reiseveranstalter wird auf Wunsch des Kunden die Höhe der Entschädigung erläutern. 5.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorste- 2. Bezahlung henden Bedingungen unberührt (siehe Ziffer 6.2). Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- 6. Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis des Reisenden gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Die Möglichkeit des Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Rücktritts (Ziffer 5) und einer darauffolgenden Neuanmeldung bleibt dem Kunden unbenommen. Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis Ziffer 5.3 mit 6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus Rücktrittskosten zu belasten.. dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung des Kunden muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und darf dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugehen. 3. Leistungsänderungen 6.3 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerforder- 3.1 Abweichungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss nissen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenste- notwendig werden, sind dem Reiseveranstalter gestattet, wenn die Änderungen der Reiseleistungen unerheblich hen. sind und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter wird den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) 6.4 Der Reiseveranstalter kann auf Nachweis eine Erstattung der ihm durch den Eintritt des Dritten entstandenen klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die Änderungen unterrichten. Mehrkosten fordern. 3.2 Im Fall einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder der Abweichung von 6.5 Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Kunde (Anmelder) gegenüber dem Reiseveran- wesentlichen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, kann der Kunde innerhalb einer stalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die mitgeteiltem Änderung annehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) verlangen, 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung wenn der Reiseveranstalter dem Kunden in seiner Mitteilung eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Vertragsänderung als angenommen. Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Auf- 3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit wendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Mängeln behaftet sind. Leistungen handelt. 4. Preisänderungen 8. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund 4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erhöhen: 8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der vor Abschluss des Reisevertrags mitgeteilten Mindestteil- 4.1.1 Die Preiserhöhung übersteigt nicht 8% des Reisepreises. nehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt bis spätestens 4.1.2 Die Erhöhung ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten 8.1.1 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer 8.1.2 sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, Energieträger, 8.1.3 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder dem Kunden gegenüber erklärt hat. Flughafengebühren, oder Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden c) Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 4.1.3 Der Reiseveranstalter unterrichtet den Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften 8.2 Ferner kann der Reiseveranstalter zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände Datenträger über die Preiserhöhung und deren Gründe und Berechnung. an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktritts- 4.2 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Ener- grunds erklärt. gieträger kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die 8.3 Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis
und hat dem Kunden den Reisepreis, soweit dieser bereits gezahlt worden ist, unverzüglich, jedenfalls innerhalb 11.3 Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung sowie einer von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu erstatten. Auslandskrankenversicherung empfohlen. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 12. Verjährung 9.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet Reiserechtliche Ansprüche des Kunden (§§ 651k bis n BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an einer Abmahnung die Durchführung der Reise, den Hausfrieden (auf dem Schiff oder im Hotel) oder die Mitrei- dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. senden derart nachhaltig stört oder seine Vertragspflichten derart verletzt, dass dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens die Fortsetzung des Reisevertrags nicht zugemutet werden kann. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 9.2 Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrach- der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden ten Beträge. die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den 10. Mitwirkungspflichten des Kunden Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der 10.1 Reiseunterlagen Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesell- Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Außerdem hat der Kunde schaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/ umgehend zu prüfen, ob die Angaben in den Reiseunterlagen den Daten in seinem Reisepass bzw. Ausweis ent- modes/air/safety/air-ban/index_de.htm sprechen, und seine Mitreisenden zu einer solchen Prüfung anzuhalten. 10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Versäumt der Kunde schuldhaft Der Kunde muss bei allen Reisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Der Reiseveranstalter dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Rei- wird über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. sepreises nicht ein und es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, Kunden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern 15. Information über die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Der Reiseveranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die 10.3 Fristsetzung vor Kündigung zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellte des Zentrums für Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB Schlichtung e.V.“ Sie kann unter folgender Adresse kontaktiert werden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellte des oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Rei- Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl; Tel. +49 78517957940, www.verbraucherschlichter.de. severanstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Reiseveranstalter: ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 1AVista Reisen GmbH 10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Siegburger Str. 231 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort 50679 Köln und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in Tel.: 0221 99 800 800 der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Fax: 0221 99 800 869 Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. info@1avista.de Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveran- www.1avista.de stalters bzw. dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen. HRB 60751 Amtsgericht Köln USt.-IdNr.: DE2547 12753 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Fotonachweis: Fotolia.com, iStockphoto, Claus Weber/DB AG, Niederländisches Büro für Tourismus & Convention, oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis Koblenz Touristik, Mosellandtouristik GmbH, Würzburg Tourismus & Congress, Tourisme Alsace, C. Fleith; G. Würth, V, Wien beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Verträgen oder auf solchen Tourismus / Karl Thomas, VisitBrussels, Regina Arentz, Raoul Fiebig, Jürgen Saupe, Marc Tragbar, M. Westendorf, beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz) FinisherPix, Frank Lipke, pixabay, Tourist Information Speyer, Péter Kosztolicz, Lightroom Photography, Günter Standl, bleiben von der Beschränkung unberührt. Uli Deiß. 11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Einzelleistungen, die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel- Stand: 06/2018 lungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveran- stalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch für solche Leistungen, soweit sich dies aus dem Gesetz ergibt oder oder wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
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