Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen

Die Seite wird erstellt Romy Herrmann
 
WEITER LESEN
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Holland & Belgien 2019

              8-tägige
              Flusskreuzfahrt
              ➤ Inklusive Haustürabholung
              ➤ ALL INCLUSIVE-Verpflegung

              ab €   1.149,–
              pro Person in der 2-Bett-Kabine
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
1 Woche Rhein, Markermeer und Rhein-Maas-Schelde-Delta

                                                                                                                                                                  am
                                                                                                                                                              22.10.2019

                                                                                                                                                                    RABHOL
                                                                                                                                                                 STÜ

                                                                                                                                                                          UN
                                                                                                                                                           HAU

                                                                                                                                                                            G
                                                                                                                                                                 NK           E
                                                                                                                                                                      LUSIV

                                                                                                                                                              I
  Brügge

  MS VistaStar

 Wundervolles Holland & Belgien
  Wir lernen unsere wunderschönen Nachbarländer auf einer geruhsamen Flusskreuzfahrt kennen.
  Über zahlreiche Flüsse, Kanäle und Meeresarme kreuzen wir an Bord der luxuriösen MS VistaStar zu
  den schönsten Plätzen und Landschaften. Neben Tulpen, Windmühlen und den Brüsseler Pralinen
  bestaunen wir die reiche Kultur Flanderns in historischen Städten wie Brügge, Gent und Antwerpen.
                                                                                        In Köln nimmt uns die freundliche          auch Ausgangspunkt für einen Ausflug
                                      IJssel-
                                     meer                                               Schiffscrew von MS VistaStar in Empfang.   zum königlichen Den Haag und in die
                            Hoorn Marker-
                                                                                        Am nächsten Morgen hat unser Schiff        Porzellanstadt Delft.
                                                               Ijss

                                  meer
                                          Lelystad
                                                                  el

                    Amsterdam                                                           schon in Amsterdam festgemacht. Die
                                                                                        Metropole bietet sehr viele Sehenswür-     Die folgenden Tage verbringen wir im
         Den Haag         Delft                  Niederrhein                            digkeiten und lädt zum Bummeln und         Königreich Belgien und besuchen in
                Rotterdam                 Waal                                          Verweilen ein. Weiter geht es auf dem      Flandern die schönsten Städte voller
                                                                             DEUTSCH-
                                            Maas
                                                       Nijmegen
                                                                             LAND       Markermeer zum Städtchen Lelystad,         Geschichte und Kunstschätze, zum Bei-
                                                                   Rh
                                                                       ein

                    Willemstad
                                     NIEDERLANDE                                        Hauptstadt der niederländischen Provinz    spiel das mittelalterliche Gent oder das
                  Sch
Brügge               eld
                          e                                                             Flevoland. Dort haben wir Gelegenheit,     malerische „Schmuckkästchen“ Brügge.
                              Antwerpen                                                 die Bataviawerft und das Outletcenter zu   Auf einer Stadtrundfahrt in Antwerpen
         Gent
                Brüssel
                                   BELGIEN                                              besuchen. Am Nachmittag können wir         erleben wir eine Stadt voller Lebenslust,
                                                                             Köln
                                                                                        von Hoorn aus einen Ausflug durch das      herrlichen Gildehäusern und pracht-
                                                                                        holländische Polderland unternehmen.       vollen Plätzen. Ein Ausflug nach Brüssel
                                                                                        Wir sehen Windmühlen und besuchen          führt uns zum Sitz des Europäischen
                                                                                        eine Käserei. Den Abend lassen wir mit     Rates und der NATO, in die alten Gassen
                                                                                        einem Spaziergang durch das beschau-       und natürlich zum bekannten „Manne-
                                                                                        liche Hoorn ausklingen.                    ken Pis“.

                                                                                        Auf der Stadt- und Hafenrundfahrt in       Uns erwartet noch ein Landgang im
                                                                                        Rotterdam kreuzen wir vorbei an Ozean-     schönen Nijmegen, bevor die erlebnis-
  Nijmegen
                                                                                        riesen und Schiffswerften. Rotterdam ist   reiche Kreuzfahrt in Köln zu Ende geht.

  Veranstalter: 1AVista Reisen GmbH
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
8-tägige Reise

                                                                                                                                 ab   1.149 €
                                                                                                                                 ALL INCLUSIVE-Verpflegung

                                                                                                                                 Eingeschlossene Leistungen:
                                                                                                                                 • Busan-/-abreise mit Haustür-
                                                                                                                                   abholung nach/von Köln
                                                                                                                                 • Flusskreuzfahrt mit
                                                                                                                                   7 Übernachtungen an Bord in der
                                                                                                                                   gebuchten Kategorie
Typisch Holland                                                                                                                  • 1AVista ALL INCLUSIVE-Verpflegung
                                                                                                                                 • Festliches Kapitänsdinner
                                                                                                                                 • Freie Benutzung der Bord-
                                                                                                                                   einrichtungen (z. B. Sauna, Pool,
                                                                                                                                   Fitness)
                                                                                                                                 • Fahrradverleih an Bord (gg. Gebühr)
                                                                                                                                 • Gepäckservice bei Ein-/Ausschiffung
                                                                                                                                 • Erfahrene 1AVista Reiseleitung
                                                                                                                                   an Bord
Altstadt von Antwerpen                                                                      Den Haag

Reiseverlauf                                                                                           8 Tage/7 Nächte                 Haustürabholung:
 Tag   Ort                                          An      Ab     Ausflüge (ca. Preise in €)
                                                                                                                                       Von Beginn an soll ein Höchst-
                                                                                                                                       maß an Service, Entspannung
       Busanreise nach Köln, Einschiffung ab         –     17.00
  1    15.00 Uhr                                                                                                              und Erholung die Inhalte Ihrer Leserreise
       Passage Düsseldorf und Duisburg                                                                                        prägen. Sie werden ohne Aufpreis von
  2    Amsterdam (Niederlande)                     10.00     –     Keukenhof 46,– (21.03.–12.05.19), Grachtenfahrt 28,– (A)   einem Taxi oder Shuttle an der Haustür
       Amsterdam                                     –   04.30                                                                abgeholt und auf direktem Weg zum
       Lelystad                                    08.00 12.00 Bataviawerft und Outlet (individuell)
  3
       Kreuzen auf dem Markermeer
                                                                                                                              Zustieg des Transferbusses gefahren
       Hoorn                                       14.00 22.00 Windmühlen & Käse 36,–, Private Spaziergänge                   (analog bei Rückreise). Sie erhalten Ihre
       Rotterdam                                   07.00   13.00 Stadt- & Hafenrundfahrt 42,– (A), Den Haag & Delft 35,–      Reiseunterlagen spätestens 8–10 Tage
  4    Kreuzen durch das Rhein-Maas-Delta
       Willemstad                                  16.00 19.00 Spaziergänge
                                                                                                                              vor Reiseantritt.
  5    Gent (Belgien), Außenhafen                  07.00   19.00 Stadtbesichtigung Gent 32,– , Brügge 40,–
       Antwerpen                                   07.00 18.00 Stadtbesichtigung 31,–, Brüssel 37,– (A)
                                                                                                                              Wunschleistung:
  6
       Fahrt durch die Schelde-Mündung                                                                                                   Ausflugspaket 3 Ausflüge (A)
  7    Nijmegen (Niederlande)                      08.00 15.00 Stadtrundgang 15,–/20,– (mit Bähnchen)                           A        92,– € Code: (S)APR017
       Köln, Ausschiffung bis 09.00 Uhr,
  8                                                08.00     –
       Busabreise
Änderungen im Reiseablauf vorbehalten.
(A) = diese Ausflüge beinhaltet das preisreduzierte Ausflugspaket für 92,– € (Buchung mit Reiseanmeldung)                      Geburtstagsbonus*:
                                                                                                                               • Runder Geburtstag während der Reise: 200,– €
                                                                                                                                 Ermäßigung für das Geburtstagskind
                                                                                                                               • Runder Geburtstag im Jahr 2019: 100,– € Ermäßi-
                                                                                                                                 gung für das Geburtstagskind
                                                                                                                               *nur bei der am 22.10.2019 startenden Reise

Termine und Preise 2019 pro Person in €
                                                                                                     14.05.–21.05.
                                                                        22.10.–29.10.                02.07.–09.07.
Kat.   Außenkabine/Deck                                                                              27.08.–03.09.
HD2    2-Bett Hauptdeck komfort                                              1.149                        1.249

MD2    2-Bett Mitteldeck superior, frz. Balkon                               1.449                        1.549

OD2    2-Bett Oberdeck deluxe VIP*, frz. Balkon                              1.599                        1.699

Zuschlag Alleinbenutzung Kat. HD2, MD2, OD2                                  + 150                        + 600

*VIP-Kabinen inkl. Obstkorb, Geschenk und eine Flasche Sekt zur Begrüßung

Reisecode: (H) STAHBE

Für diese Reise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.                                                  Nachbau der Batavia in Lelystad

                                                                                                                              Reisecode: STAHBE
Zusätzliche Informationen unter www.1avista.de                                                                                Kennziffer: 13140
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Unser neues First-Class-Schiff

MS VistaStar
➤ Fertigstellung 2018 ➤ Frz. Balkone ➤ Pool, Sauna, Fitness ➤ AI-Verpflegung

Kabinenbeispiel Mittel-/Oberdeck (Modellbild)                       Restaurant (Modellbild)                                                                   Pool (Modellbild)

Bordausstattung                                                                                                   sind ca. 16 qm groß, die vier Standardkabinen sind ca. 15 qm
Großzügiges, gepflegtes Sonnendeck mit Schattenplätzen,                                                           groß. Alle sind modern und geschmackvoll eingerichtet mit
modernen Outdoor-Möbeln, Liegen, Putting-Green und Groß-                                                          First-Class-Ausstattung: DU/WC mit Schiebetür zur Kabine, Fön,
schach. Geräumige, modern-elegante Panorama-Aussichts-                                                            Doppelbett, welches auch in 2 Einzelbetten getrennt werden
Lounge, schickes Restaurant (alle Gäste können gleichzeitig                                                       kann, Sat-TV, Radio, Telefon, individuell regulierbare Klimaan-
speisen), Empfang mit Rezeption, Bordboutique, Bücherecke,                                                        lage/Heizung, Safe, Minibar, Schreibtisch, 2 kleine Sessel mit
Ausflugs-Desk, Aufzug. Kostenfreies WLAN auf dem gesamten                                                         Tischchen. Kabinen mit VIP-Service erhalten zur Begrüßung
Schiff. Wellnessbereich Magrodome am Heck mit Pool, Sauna,                                                        einen Obstkorb, eine Flasche Sekt und ein Geschenk.
Poolbar und rundum Panorama-Verglasung mit herrlichem
Ausblick auf den Fluss und die vorbeiziehenden Landschaften.                                                                                       Reisebüro Lensing
Fitnessraum. Solarzellen helfen den Stromverbrauch umwelt-
freundlicher zu gestalten. Fahrradverleih an Bord. Bitte beach-
                                                                                                                                            Silberstraße 21, 44137 Dortmund
ten Sie, dass das Schiff nicht barrierefrei ist.                                                                                                  Tel.: 0231 / 905959-64
                                                                                                                                                 info@lensingreisen.de
Ihre behagliche Kabine                                                                                                                           www.lensingreisen.de
Alle Kabinen liegen außen und sind auf dem Mittel- und Ober-
deck mit französischen Balkonen ausgestattet (superior- und                                                                    Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen
deluxe Kabinen). Bei den Komfort- und Standardkabinen auf                                                                           wir eine frühzeitige Anmeldung.
dem Hauptdeck sind die Fenster nicht zu öffnen. Alle Kabinen

                                                                                                                                                                            Decks:
    1              Putting-Green                                                                                                                                            1 Sonnendeck
                                                                                                                                                                            2 Oberdeck
                       Shuffle Board
                                                                                                                                                                            3 Mitteldeck
                                                                                                                                                                            4 Hauptdeck
                                               Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon
                      340 338 336 334 332 330 328 326 324 322 320 318 316 314 312 310 308 306 304 302 Lift                                                                  Technische Daten:
                                                                                                                                                                 Lounge-
    2      Pool                                                                                                                           Panoramasalon/Bar      Terrasse   Länge: 135 m
                  Sauna 337 335 333 331 329 327 325 323 321 319     317 315 313 311 309 307 305 303 301                                                                     Breite: 11,45 m
                                               Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon                                                                                             Anzahl der Passagiere: max. 197
                                                                                                                                                                            Schiffscrew: 44–50
                                               Superior-Kabinen mit franz. Balkon                                                                                           Flagge: Deutschland
                      238 236 234 232 230 228 226 224 222 220 218 216 214 212 210 208 206 204 202
                                                                                                           Lift Reiseleiter
                                                                                                                                                                            Heimathafen: Hamburg
                                                                                                       Lobby
    3                                                                                                                               Restaurant                              Indienststellung: 2018
                      235 233 231 229 227 225 223 221 219 217       215 213 211 209 207 205 203 201                                                                         Reederei: Königsstein River
                                                                                                           Rezeption
                                                                                                                                                                            Cruises GmbH
                                               Superior-Kabinen mit franz. Balkon

                                                                                                                                                                            Das Schiff entspricht modernen
                                                                     122 120 118 116 114 112 110 108 106 Lift Fitness/
                                                                                                              Massage 104 102                                               Technik- Sicherheits- und Umwelt-
    4                                 Crew                                                                                                                                  standards.
                                                                     123 121 119 117 115 113 111 109 107                      103 101                                       Bitte beachten Sie, dass das Schiff
                                                                                    Komfort-Kabinen
                                                                                                                              Standard-                                     nicht barrierefrei ist!
                                                                                                                               Kabinen

Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung und
die AGB der 1AVista Reisen GmbH. (Auf Wunsch Zusendung der AGB vor Buchungsabschluss). Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20%
auf den Reisepreis fällig. Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt, danach erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger
Straße 231, 50679 Köln, www.1avista.de
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Reiseanmeldung                                                                               MS VistaStar
                                                                                             „Holland & Belgien“

                                                                                             Reisetermin:

   Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an:
   Reisebüro Lensing                                                                          gewünschte Kat./Kabine
   Silberstraße 21
   44137 Dortmund                                                                             Ausflugspaket p.P.

                                                                                              Versicherungen p.P.

                                                                                              Reisepreis p.P.

   Tel.: 0231 / 905959-64                                                                     Gesamtreisepreis
   info@lensingreisen.de

Bitte gut leserlich ausfüllen
                                               1. Person                                                          2. Person

 Name

 Vorname(n)

 Straße / Hausnummer

 PLZ / Wohnort

 Geburtsdatum

 Nationalität

 Telefon Nr.

 Mobil-Telefon Nr.

 Ausflugspaket                                   ja                     nein                             ja                    nein

                                                      HAUSTÜRABHOLUNG INKLUSIVE
 Bemerkungen

Versicherung gewünscht?

RRV ja                 nein             Preis p. P.:                        Kompaktschutz ja                        nein            Preis p. P.:

  Geben Sie Ihren Kabinenwunsch gerne an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns entsprechend zurück.

Veranstalter ist 1 AVista Reisen GmbH, Siegburger Str. 231, 50679 Köln. Wichtiger Hinweis: Ich erkläre, dass mir die vorvertraglichen Informationen (Reiseausschrei-
bung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) ausgehändigt wurden und ich die Informationen zur Reise, Hinweise für mobilitätseingeschränke Reisende, zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verstanden habe und akzeptiere. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten
Angaben von 1 AVista Reisen GmbH verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung oder der Kundenbetreuung dient. Die gemachten Angaben werden nicht an
Dritte weiter gegeben. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass das Reisebüro Lensing mich auch zukünftig über neue Reiseangebote per Post informieren darf. Sollte
dies nicht der Fall sein, widerspreche ich ausdrücklich in schriftlicher Form.

 Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen
 aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
                                                                         Datum / Unterschrift des Kunden
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Gesund und
                  sicher reisen –
                  mit 1AVista
                  Reiseschutz

                                                               Ohne halt                                                               Ohne halt
                                                                       e                                                                       e
                                                               Selbstb                                                                 Selbstb
               1AVista                                                                    1AVista
               Reiserücktritt-Basisschutz                                                 Komplettschutz
                                                                                          mit Reise-Krankenversicherung
                                                                       WELT                                                                   WELT
                                • Reiserücktritt-Versicherung                                             • Reiserücktritt-Versicherung
                                • Gesundheits-Assistance                                                  • Gesundheits-Assistance
                                • Reise-Assistance                                                        • Reise-Assistance
                                • Umbuchungsgebühren-Schutz                                               • Reiseabbruch-Versicherung
                                                                                                          • Umbuchungsgebühren-Schutz
                                                                                                          • Reisegepäck-Versicherung                                Krank vor der Reise?
                                                                                                          • Reiseunfall-Versicherung
                                                                                                          • Reise-Krankenversicherung                               Die Stornoberatung hilft!
                                                                                                            inkl. Kranken-Rücktransport
                                                                                                                                                                    Die Stornoberatung ist in jeder
                                                   je Person                                                               je Person
                                                                                                                                                                    Reiserücktritt-Versicherung inklusive.
               Reisepreis bis                                                            Reisepreis bis
                                                                                                                                                                    Erfahrene Reisemediziner beraten, ob
                        100,–         ER0100                             7,–                      100,–     EP0100                             19,–
                                                                                                                                                                    die Reise im Krankheitsfall sofort stor-
                        200,–         ER0200                            14,–                      200,–     EP0200                             33,–
                                                                                                                                                                    niert werden muss oder abgewartet
                        400,–         ER0400                            22,–                      400,–     EP0400                             42,–
                        600,–         ER0600                            32,–                      600,–     EP0600                             56,–                 werden kann. Das Risiko von eventuell
                        800,–         ER0800                            43,–                      800,–     EP0800                             63,–                 höheren Stornokosten übernehmen
                      1.000,–         ER1000                            48,–                    1.000,–     EP1000                             79,–                 wir.
                      1.500,–         ER1500                            66,–                    1.500,–     EP1500                             92,–                 Auch bei Notfällen während der
                      2.000,–         ER2000                            83,–                    2.000,–     EP2000                            121,–                 Reise ist die Assistance zur Stelle.
                      2.500,–         ER2500                            97,–                    2.500,–     EP2500                            139,–
                                                                                                                                                                    Unser 24-Stunden-Notfall-Service
                      3.000,–         ER3000                           129,–                    3.000,–     EP3000                            163,–
                      4.000,–         ER4000                           159,–                    4.000,–     EP4000                            219,–                 bietet rund um die Uhr schnelle und
                      5.000,–         ER5000                           209,–                    5.000,–     EP5000                            269,–                 fachkundige Hilfe weltweit!
                      7.500,–         ER7500                           289,–                    7.500,–     EP7500                            329,–
              Alle Beträge in Euro.

              Die Leistungen im Überblick:
              • Reiserücktritt-Versicherung: Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem ver-              • Umbuchungsgebühren-Schutz: Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren
                sicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise. Versicherte Ereignisse sind z. B.: unerwartete      bis € 50,– je versicherter Person / Objekt, wenn bis zu 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht wird.
                schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft,               • Reiseunfall-Versicherung: Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der
                erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person, Verlust des Arbeitsplatzes der                Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt.
                versicherten Person / mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten            • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport: Erstattet die Kosten der notwen-
                Kündigung sowie unerwartete Wiedereinstellung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit.                       digen medizinischen Hilfe und des medizinisch sinnvollen Rücktransports bei im Ausland akut
              • Gesundheits-Assistance: Wir bieten medizinische Hilfe und Beratung vor und während der Reise.              auftretender Krankheit und Unfallverletzung; Leistungen in Deutschland: pauschaler Spesensatz,
                Wir informieren, beraten und leisten aktiv Unterstützung bei persönlichen Notfällen während der            Rücktransport und Überführung.
                Reise, wie bei Krankheit, Unfall oder Tod.
              • Reise-Assistance: 24-Stunden-Notrufzentrale. Bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen
                im Ausland.
EIN035 0317

              • Reiseabbruch-Versicherung: Erstattet die Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise aus ver-
                sichertem Grund und Ersatz von Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen.
              • Reisegepäck-Versicherung: Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl, Raub, Beschädigung
                oder Abhandenkommen während der Reise.

              Geltungsbereich: weltweit
              Versicherter Reisepreis: maximal sind € 7.500,– je Person möglich
              Versicherungssummen:
              Reisegepäck-Versicherung: € 3.000,– je Person
              Reiseunfall-Versicherung: je Person bis zu € 30.000,– bei Invalidität, € 10.000,– bei Tod,
              bis € 2.000,– Bergungskosten                                                                              möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb
              Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt                  der nächsten drei Werktage, abzuschließen.
              der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind 45 Tage möglich. Im Rahmen der Reiserücktritt- und              Wichtige Information: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen
              Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.                 von AWP P&C S.A. Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen und Versicherungsbe-
              Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz mit inkludierter Reiserücktritt-Versicherung sollte bei              dingungen können Sie unter http://www.1avista.de/reiseversicherung.html einsehen. Leistungs- und
              Buchung der Reise abgeschlossen werden, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt           Prämienänderungen vorbehalten.
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU)
2015/2302.1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen 1AVista Reisen
GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das
Unternehmen 1AVista Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und
– falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:       – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über      Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und ver-
  die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.       tretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ord-        – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestand-
  nungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen            teile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchge-
  Reiseleistungen.                                                 führt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere
                                                                   Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende
– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder
                                                                   kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
  Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
                                                                   zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt die-
  Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen
                                                                   ses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem
  können.
                                                                   Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen
– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer         auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen
  angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen        hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu
  Kosten – auf eine andere Person übertragen.                      schaffen.
– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn       – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/
  bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhö-      oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
  hen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen             nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
                                                                 – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn
  Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschal-
                                                                   dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  reisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag
  zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf    – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen
  eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht         Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen
  auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich       zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters
  verringern.                                                      oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn
                                                                   der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der
– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr
                                                                   Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden
  vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung
                                                                   gewährleistet. 1AVista Reisen hat eine Insolvenzabsicherung
  aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile
                                                                   mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen
  der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geän-
                                                                   (Versicherungsschein-Nr.: 780/90/449314484). Die Reisenden
  dert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche
                                                                   können diese Einrichtung (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesba-
  Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise
                                                                   den, Tel.: +49 611 533-5859, www.ruv.de) kontaktieren, wenn
  absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat-
                                                                   ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von 1AVista Reisen
  tung und unter Umständen auf eine Entschädigung
                                                                   verweigert werden.
– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher
  Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
  Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise      Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der
  wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitspro-          in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
  bleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beein-   www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
  trächtigen.

Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger Straße 231, 50679 Köln, Tel. 0221 99 800 800, info@1avista.de, www.1avista.de
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Reise- und Geschäftsbedingungen der 1AVista Reisen GmbH
                         („Reiseveranstalter“)
1.    Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende                                                                 vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
1.1   Für alle Buchungswege gilt:                                                                                                Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
a)    Vor Abschluss des Reisevertrags erfolgt eine vorvertragliche Unterrichtung des Kunden, insbesondere über seine             den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
      Rechte nach der Pauschalreiserichtlinie und über die Eigenschaften der Reise, Preise und Zahlungsmodalitäten.              bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechen-
b)    Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine            den, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
      eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen           4.3   Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1.2 genannten
      hat.                                                                                                                       Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedri-
c)    Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab (z. B. wenn der Kunde              geren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist
      diese Reise- und Geschäftsbedingung erst mit der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters erhält), so liegt              der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten, wobei der Reiseveranstalter die ihm tatsächlich entstandenen
      ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist (Bindungsfrist).         Verwaltungsmehrausgaben abziehen darf.
      Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter             4.4   Preiserhöhungen von mehr als 8% sind nur einvernehmlich möglich. Der Reiseveranstalter kann den Kunden
      die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung erklärt. Eine Annahmeerklärung                   eine Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten
      nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Reiseveranstalter zurückweisen.                                                     angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt von dem Vertrag (ohne Ent-
d)    Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von drei Werktagen reserviert. Nach dieser Frist            schädigungsverpflichtung) erklärt; alternativ kann er dem Kunden auch die Teilnahme an einer anderen Reise
      wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf           (Ersatzreise) anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung
      einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten.                      gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen.
1.2   Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a)    Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages             5.    Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Entschädigung
      verbindlich an.                                                                                                      5.1   Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveran-
b)    Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter                    stalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
      zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveran-               diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
      stalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.                                   5.2   Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch
1.3   Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:                          auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder
a)    Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.                                 am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetre-
b)    Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebu-                  ten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
      chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.                       beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
c)    Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.                                        und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
d)    Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit      5.3   Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der
      zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.                                                                        Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
e)    Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter            zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
      den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.                                                                           gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird
f)    Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt                  nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
      (Eingangsbestätigung).                                                                                               a)    Flugreisen und Nur-Hotel-Buchung
g)    Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“                      Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35% des Rei-
      begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner                       sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt
      Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstal-                   90% und bei Rücktrittserklärung Nichterscheinen am Reisetag 95% des Reisepreises.
      ters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich      b)    Fluss- und Seereisen
      erfolgen kann.                                                                                                             Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30% des Rei-
h)    Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch ent-                   sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt
      sprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit                   80% und bei Rücktrittserklärung/Nichterscheinen am Reisetag 90% des Reisepreises.
      Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang                   Der Reiseveranstalter kann anstelle der vorstehenden Pauschalen die Entschädigung anhand des Reisepreises
      seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der                 unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Rei-
      Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der            seleistungen konkret berechnen.
      Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.                                             Der Reiseveranstalter wird auf Wunsch des Kunden die Höhe der Entschädigung erläutern.
                                                                                                                           5.4   Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorste-
2. Bezahlung                                                                                                                     henden Bedingungen unberührt (siehe Ziffer 6.2).
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder
annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi-                6.    Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis des Reisenden
gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird       6.1   Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des
30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die            Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Die Möglichkeit des
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach              Rücktritts (Ziffer 5) und einer darauffolgenden Neuanmeldung bleibt dem Kunden unbenommen.
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis Ziffer 5.3 mit         6.2   Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
Rücktrittskosten zu belasten..                                                                                                   dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung des Kunden muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und darf
                                                                                                                                 dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugehen.
3.    Leistungsänderungen                                                                                                  6.3   Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerforder-
3.1   Abweichungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss                nissen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenste-
      notwendig werden, sind dem Reiseveranstalter gestattet, wenn die Änderungen der Reiseleistungen unerheblich                hen.
      sind und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter wird
      den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail)         6.4   Der Reiseveranstalter kann auf Nachweis eine Erstattung der ihm durch den Eintritt des Dritten entstandenen
      klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die Änderungen unterrichten.                                           Mehrkosten fordern.
3.2   Im Fall einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder der Abweichung von            6.5   Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Kunde (Anmelder) gegenüber dem Reiseveran-
      wesentlichen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, kann der Kunde innerhalb einer               stalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
      mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die mitgeteiltem Änderung annehmen,
      unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) verlangen,       7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
      wenn der Reiseveranstalter dem Kunden in seiner Mitteilung eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde           Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen,
      nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte    die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen
      Vertragsänderung als angenommen.                                                                                     Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Auf-
3.3   Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit               wendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
      Mängeln behaftet sind.                                                                                               Leistungen handelt.

4.    Preisänderungen                                                                                                      8.    Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund
4.1   Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu                unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
      erhöhen:                                                                                                             8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der vor Abschluss des Reisevertrags mitgeteilten Mindestteil-
4.1.1 Die Preiserhöhung übersteigt nicht 8% des Reisepreises.                                                                    nehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt bis spätestens
4.1.2 Die Erhöhung ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten                                        8.1.1 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer               8.1.2 sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
      Energieträger,                                                                                                       8.1.3 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder                 dem Kunden gegenüber erklärt hat.
      Flughafengebühren, oder                                                                                                    Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
c) Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.                                                                kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
4.1.3 Der Reiseveranstalter unterrichtet den Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften         8.2 Ferner kann der Reiseveranstalter zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
      Datenträger über die Preiserhöhung und deren Gründe und Berechnung.                                                        an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktritts-
4.2 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Ener-                grunds erklärt.
      gieträger kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die          8.3 Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
und hat dem Kunden den Reisepreis, soweit dieser bereits gezahlt worden ist, unverzüglich, jedenfalls innerhalb      11.3 Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung sowie einer
      von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu erstatten.                                                                            Auslandskrankenversicherung empfohlen.

9.    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen                                                                            12. Verjährung
9.1   Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet          Reiserechtliche Ansprüche des Kunden (§§ 651k bis n BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an
      einer Abmahnung die Durchführung der Reise, den Hausfrieden (auf dem Schiff oder im Hotel) oder die Mitrei-          dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
      senden derart nachhaltig stört oder seine Vertragspflichten derart verletzt, dass dem Reiseveranstalter unter
      Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Abwägung der beiderseitigen Interessen,          13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
      die Fortsetzung des Reisevertrags nicht zugemutet werden kann.                                                       Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
9.2   Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der        verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
      ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung         Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei
      der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrach-       der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden
      ten Beträge.                                                                                                         die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen
                                                                                                                           wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den
10. Mitwirkungspflichten des Kunden                                                                                        Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der
10.1 Reiseunterlagen                                                                                                       Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten,
     Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein,     um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesell-
     Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Außerdem hat der Kunde           schaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/
     umgehend zu prüfen, ob die Angaben in den Reiseunterlagen den Daten in seinem Reisepass bzw. Ausweis ent-             modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
     sprechen, und seine Mitreisenden zu einer solchen Prüfung anzuhalten.
10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen                                                                                        14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
     Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Versäumt der Kunde schuldhaft       Der Kunde muss bei allen Reisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Der Reiseveranstalter
     dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Rei-          wird über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
     sepreises nicht ein und es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Dies gilt nur dann nicht, wenn die     Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des
     Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet,         Kunden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
     seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist        und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von
     ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige     Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
     Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters        Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
     des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den
     Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern     15. Information über die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens
     dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.                                                 Der Reiseveranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die
10.3 Fristsetzung vor Kündigung                                                                                            zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellte des Zentrums für
     Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB           Schlichtung e.V.“ Sie kann unter folgender Adresse kontaktiert werden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellte des
     oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Rei-            Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl; Tel. +49 78517957940, www.verbraucherschlichter.de.
     severanstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe
     unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch        Reiseveranstalter:
     ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.                           1AVista Reisen GmbH
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung                                                                               Siegburger Str. 231
     Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort          50679 Köln
     und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in          Tel.: 0221 99 800 800
     der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei           Fax: 0221 99 800 869
     Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.              info@1avista.de
     Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveran-       www.1avista.de
     stalters bzw. dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen.                                                          HRB 60751 Amtsgericht Köln
                                                                                                                           USt.-IdNr.: DE2547 12753
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers     Fotonachweis: Fotolia.com, iStockphoto, Claus Weber/DB AG, Niederländisches Büro für Tourismus & Convention,
     oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis     Koblenz Touristik, Mosellandtouristik GmbH, Würzburg Tourismus & Congress, Tourisme Alsace, C. Fleith; G. Würth, V, Wien
     beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Verträgen oder auf solchen            Tourismus / Karl Thomas, VisitBrussels, Regina Arentz, Raoul Fiebig, Jürgen Saupe, Marc Tragbar, M. Westendorf,
     beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz)                 FinisherPix, Frank Lipke, pixabay, Tourist Information Speyer, Péter Kosztolicz, Lightroom Photography, Günter Standl,
     bleiben von der Beschränkung unberührt.                                                                               Uli Deiß.
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Einzelleistungen,
     die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-   Stand: 06/2018
     lungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese so eindeutig
     gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveran-
     stalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch für solche Leistungen, soweit
     sich dies aus dem Gesetz ergibt oder oder wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
     Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
Holland & Belgien 2019 - ab € 1.149,- 8-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Sie können auch lesen