Geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb - Südtirolersiedlung Pradler Saggen Baustufe 4 in Innsbruck Stand: 21.07.2021

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geladener, 1-stufiger
                   Realisierungswettbewerb
                            in der Wohnbauförderung

                                                 zur
Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten
                                  für den Neubau der

 Südtirolersiedlung Pradler Saggen Baustufe 4
                                 in Innsbruck

                                        Stand: 21.07.2021
Inhaltsverzeichnis

   Allgemeiner Teil ................................................................................... 2

      1.     Ausloberin, Verfahrensbetreuung / Wettbewerbsbüro .......................................... 2
      2.     Gegenstand des Wettbewerbes ........................................................................... 2
      3.     Art des Verfahrens ............................................................................................... 2
      4.     Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe............................................ 3
      5.     Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ............................................................. 4
      6.     Termine ............................................................................................................... 5
      7.     Formale Bedingungen und Kennzeichnung ......................................................... 8
      8.     Vergütung ............................................................................................................ 9
      9.     Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ............................................. 9
      10.    Absichtserklärung des Auftraggebers .................................................................10
      11.    Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ......................................................11

   Besonderer Teil.................................................................................. 12

      12.    Aufgabenstellung ................................................................................................12
      13.    Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MA III) ..........................14
      14.    Planungsrichtlinien und Planungshinweise .........................................................21
      15.    Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen .........................................27
      16.    Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ................................................28
      17.    Beurteilungskriterien ...........................................................................................29

                                             Allgemeiner Hinweis

   Soweit in den Auslobungsunterlagen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder
    weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                                                        Seite 1
Allgemeiner Teil

1.      Ausloberin, Verfahrensbetreuung / Wettbewerbsbüro

1.1.    Ausloberin

        Neue Heimat Tirol
        Gemeinnützige WohnungsGmbH
        Gumppstraße 47 6020 Innsbruck

1.2.    Verfahrensbetreuung / Wettbewerbsbüro

        ao-architekten ZT-GmbH
        Olympiastraße 17 6020 Innsbruck
        office@ao-architekten.com
        Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr
        (Achtung jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen).

2.      Gegenstand des Wettbewerbes

        Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen
        Vorentwurfskonzepten für eine Wohnbebauung im Bereich der Südtiroler Siedlung im Stadtteil
        Pradler Saggen in Innsbruck, auf Basis des städtebaulichen Siegerprojektes aus dem Jahr
        2015 unter Berücksichtigung der bereits realisierten bzw. in Planung befindlichen Baustufen.

3.      Art des Verfahrens

        Der Wettbewerb wird als geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb                in     der
        Wohnbauförderung mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt.

        Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum
        Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten.

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4.      Teilnahmeberechtigte und Ausscheidungs-/Ausschließungsgründe

4.1.    Teilnahmeberechtigt sind

        Architekt Univ.Prof. Dipl.Ing. Christoph Achammer, Innsbruck   von der Kammer nominiert
        Architektin Dipl.Ing. Fatma Ayzit, Innsbruck                   von der Kammer nominiert
        Architektin Dipl.Ing. Silvia Boday, Innsbruck
        Architekt Dipl.Ing. Dragos Calmuc, Innsbruck                   von der Kammer nominiert
        Dietrich | Untertrifaller Architekten ZT GmbH, Bregenz
        DIN A4 Architektur ZT GmbH, Innsbruck
        Dorner Matt Architekten, Bregenz
        Architekt Dipl.Ing. (FH) Thomas Dumps, Innsbruck               von der Kammer nominiert
        Feyferlik Fritzer Architekten, Graz
        Architekt Dipl.Ing. Mario Gasser, Innsbruck                    von der Kammer nominiert
        Architekt DDipl.Ing. Mag.arch. Gunther Koppelhuber, Graz
        Architekt Dipl.Ing. Harald Kröpfl, Landeck
        Machné & Glanzl Architekten ZT GmbH, Innsbruck
        scharmer - wurnig architekten ZT gmbh, Innsbruck
        teamk2 [architects] ZT GmbH, Innsbruck

4.2.    Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten

        Anträge auf Bildung einer Arbeitsgemeinschaft eines geladenen Teilnehmers mit einem nicht
        zugeladenen Büro sind bis vor dem Hearing über die Verfahrensbetreuung (office@ao-
        architekten.com) zu stellen. Von der Ausloberin genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden im
        Protokoll des Hearings bekanntgegeben.

        Die Beiziehung eines Landschaftsplaners wird bereits im Wettbewerbsverfahren empfohlen.

        Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen
        einer Arbeitsgemeinschaft). Eine nicht rechtzeitig angemeldete und durch die Ausloberin
        freigegebene Arbeitsgemeinschaft oder eine mehrfache Teilnahme eines Planers am
        Wettbewerb ist nicht zulässig und zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an
        denen der Verfasser beteiligt ist.

        Varianten sind nicht zulässig.

4.3.    Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen

        Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des
        Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von der
        Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen.

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4.4.    Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe:

        Als Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gelten:
        -   Ausschließungsgründe gemäß §2 der WSA 2010

        Als Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gelten:
        -    Ausscheidungsgründe gemäß § 17 der WSA 2010.

5.      Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln

5.1.    Rechtsgrundlagen:

        Als Grundlage des Wettbewerbs gelten:
        a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings
        b) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen
        c) die Richtlinie vom Land Tirol „Durchführung von Wettbewerben zur Erlangung von
            Planungsleistungen“ Stand: 01.01.2021
        d) der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010)

        Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.

5.2.    Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:

        Die von der Ausloberin im Zuge des Wettbewerbes weitergereichten Unterlagen an die
        Wettbewerbsteilnehmer sind urheberrechtlich geschützt und dürfen durch die
        Wettbewerbsteilnehmer nicht für andere Zwecke verwendet werden. Alle vonseiten der
        Ausloberin zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen für den gegenständlichen
        Wettbewerb unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nur in jenem Umfang an Dritte
        weitergegeben werden, als die Weitergabe zur Teilnahme am Wettbewerb erforderlich ist (zB
        Weitergabe an Konsulenten). Eine Verteilung der Wettbewerbsunterlagen kann zum
        Ausschluss aus dem Verfahren führen.

        Mit der Teilnahme am Wettbewerb nimmt jeder Wettbewerbsteilnehmer sämtliche in dieser
        Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur
        Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet
        und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen
        Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind.

5.3.    Wettbewerbssprache:

        Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch.

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5.4.    Einhaltung Datenschutzgrundverordnung:

        Die Teilnehmer bestätigen mit Abgabe des Wettbewerbsbeitrages, dass sie die
        Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 einhalten und allenfalls
        erforderliche Einwilligungen von Dritten (z.B. genannte Mitarbeiter, Konsulenten, usw.)
        eingeholt und dokumentiert haben.

5.5.    Kooperationsvermerk der Kammer der ZiviltechnikerInnnen | Arch+Ing:

        Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der ZiviltechnikerInnen für
        Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen
        der Teilnehmer überprüft.
        Mit Schreiben vom 01.07.2021 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch
        Bekanntgabe der Verfahrensnummer 14/21 bekundet.

6.      Termine

        Konstituierende Sitzung:                                       12.07.2021
        Ausgabe der Unterlagen:                                        21.07.2021
        Örtliche Begehung und Hearing:                                 03.08.2021
        Treffpunkt: 09:00 Uhr, Wettbewerbsareal geplanter Hochpunkt Kärntnerstraße
        Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro bis:            04.08.2021
        Schriftliche Rückfragenbeantwortung (mit Protokoll Hearing):   16.08.2021
        Abgabe Pläne:                                                  12.10.2021 – 17:00 Uhr
        Abgabe Modell:                                                 19.10.2021 – 17:00 Uhr
        Abgabeort:
        ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck
        Bürozeiten: MO – DO 08:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr
        (Achtung jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen).

        Beurteilungssitzung des Preisgerichts: voraussichtlich am  10.11.2021
        Ausstellung: im Anschluss an die Beurteilungssitzung des Preisgerichts, Zeitpunkt und Ort
        wird noch bekannt gegeben.

6.1.     Konstituierende Sitzung:

        Die konstituierende Sitzung des Preisgerichts erfolgte am 12.07.2021.

        Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte:
        Dipl.Ing. Mag. Markus Pollo zum Vorsitzenden gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung
        Architekt Dipl.Ing. Markus Geiswinkler zum stellvertretenden Vorsitzenden
        Dipl.Ing. Roland Kapferer zum Schriftführer
        GF Hannes Gschwentner zum stellvertretenden Schriftführer

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6.2.     Ausgabe der Unterlagen:

        Die Wettbewerbsunterlagen werden am 21.07.2021 durch die Verfahrensbetreuung an alle
        Teilnehmer übermittelt.
        Die Modelleinsatzplatten erhalten die Teilnehmer beim Hearing. Ein Versand der
        Einsatzplatten ist nicht vorgesehen.

6.3.     Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung:

        Am 03.08.2021 findet für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und
        Begehungstermin sowie ein Hearing vor Ort statt.
        Treffpunkt: 09:00 Uhr, Wettbewerbsareal geplanter Hochpunkt Kärntnerstraße

        Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 04.08.2021 einlangend zulässig.
        Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die
        Fragebeantwortung ein.
        Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an das Wettbewerbsbüro
        (office@ao-architekten.com) zu richten.

        Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings
        werden den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes bis 16.08.2021 per e-mail
        übermittelt.

6.4.     Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:

        Die Pläne und sonstige Unterlagen müssen bis spätestens 12.10.2021 – 17:00 Uhr,
        die Modelle müssen bis spätestens 19.10.2021 – 17:00 Uhr
        entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) im Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT-GmbH,
        Olympiastraße 17, Innsbruck, Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr,
        FR 08:00 – 12:00 Uhr (Achtung: jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig
        geschlossen) unter Wahrung der Anonymität einlangen.

        Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung.

        Auch die mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsbeiträge müssen
        spätestens zu den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein.
        Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer.
        Als Absender ist die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1,
        6020 Innsbruck anzuführen.

6.5.     Vorprüfung:

        Die Vorprüfung wird unmittelbar nach Einlangen der Wettbewerbsbeiträge durchgeführt. Es
        wird ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher lediglich den Mitgliedern des
        Preisgerichts zur Kenntnis gebracht wird und nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen ist.

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6.6.     Beurteilungssitzung des Preisgerichts:

        Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich
        am 10.11.2021 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich.

        Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten
        anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das
        Preisgericht.

        Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen
        hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbs-
        ergebnisses, abzugeben.

        Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen
        der Verfasserkuverts.

        Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen,
        wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne
        Stimmrecht und ohne Vergütung.

        Bei Bedarf kann das Preisgericht Berater ohne Stimmrecht zur Unterstützung bei der
        Entscheidungsfindung in Sachfragen beiziehen. Diese sind aber nicht stimmberechtigt.

        Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind
        an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das
        Preisgericht gebunden.

6.7.     Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung:

        Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der Kammer der
        ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des
        Preisgerichtes bekannt gegeben.

        Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der Kammer
        der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg zur Kenntnis übermittelt.

        Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des
        Preisgerichtes ca. 3 Tage ausgestellt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die
        Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht.
        Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser
        Ausstellung angegeben.
        Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausstellung in Abhängigkeit von der COVID-Situation
        evtl. auch entfallen kann.

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6.8     Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet:

        Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihre
        Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der
        Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten
        mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu
        veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:
        - Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250 dpi Auflösung, auf einem
           Datenträger. Dieser muss unter Microsoft- Betriebssystem lesbar sein;
        - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB);
        - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer.pdf“;
        - Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente.

6.9     Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten:

        Die Verfasser können ihre Beiträge (mit Ausnahme des Siegerprojektes), so sie die Ausloberin
        nicht mehr benötigt, nach Ende der Ausstellung bzw. nach erfolgter Information darüber, im
        Wettbewerbsbüro abholen. Werden die Wettbewerbsarbeiten nicht innerhalb der genannten
        Frist abgeholt, erlischt der Anspruch auf Rückgabe.

7.      Formale Bedingungen und Kennzeichnung

7.1.     Pläne und Schriftstücke:

        Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.

        Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern
        besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist.
        Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt.
        Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Pradler Saggen
        Baustufe 4“ zu enthalten.

        Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die
        innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere
        Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat.

7.2.     Verfasserbrief:

        Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen,
        der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und folgenden Inhalt aufweist:
        Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und
        beigezogenen Fachplaner/Konsulenten (Beilage C07).

        Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen.

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7.3.     Beilagenverzeichnis:

        Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen.

8.      Vergütung

        Laut den Bestimmungen der Wohnbauförderung erhält jeder Teilnehmer, sofern sein
        eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht, eine
        Aufwandsentschädigung von Netto Euro 5.000,00.

        Neben der Aufwandsentschädigung werden zusätzlich folgende Preisgelder ausbezahlt:
        1 Rang = Gewinner           Euro 6.250,00
        2.Rang                      Euro 5.000,00
        3.Rang                      Euro 3.750,00

        Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen
        Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine
        andere Aufteilung des Preisgeldes erfolgen.

        Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den
        Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern – nur an den Teilnahmeberechtigten nach
        Rechnungslegung ausbezahlt.

9.      Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung

9.1.     Allgemeines:

        Gemäß Wohnbauförderungsrichtlinie muss mindestens ein Drittel der Preisrichter über
        dieselbe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen (im weiteren Text „Fachpreisrichter
        oder kurz (F)“ bezeichnet), welche von den Teilnehmern verlangt wird.
        Zur Beschlussfähigkeit für alle Wettbewerbsentscheidungen wird Folgendes festgelegt: Das
        Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der genannten Preisrichter
        anwesend sind, wobei jedenfalls ein Drittel der anwesenden Preisrichter Fachpreisrichter sein
        müssen.

9.2.     Preisgericht:

        Fachpreisrichter (F), Sachpreisrichter (S)

        Architekt Dipl.Ing. Markus Geiswinkler (F), von der Kammer nominiert
        Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Johannes Wiesflecker

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Architekt Dipl.Ing. Bernd Vlay (F), Innsbrucker Gestaltungsbeirat
        Ersatz: Architektin Kornelia Gysel

        assoz.-Prof. DI Dr. Wolfgang Andexlinger (F), Stadtplanung Innsbruck
        Ersatz: Dipl.Ing. Irene Zelger

        GR Mag. Julia Seidl (S), politische Vertretung der Stadt Innsbruck
        Ersatz: GR Marcela Duftner

        Dipl.Ing. Roland Kapferer (S), Wohnbauförderung
        Ersatz: Mag. Otto Flatscher

        GF Dipl.Ing. Mag. Markus Pollo (S), Neue Heimat Tirol
        Ersatz: Dipl.Ing. (FH) Heidi Geisler

        GF Hannes Gschwentner (S), Neue Heimat Tirol
        Ersatz: Ing. Engelbert Spiß

9.3.     Berater ohne Stimmrecht:

        Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Streicher, Energieeffizienz
        Christian Zabernig, Wohnungsvergabe, Stadt Innsbruck
        Bmst. Ing. Elmar Draxl, Neue Heimat Tirol
        Ing. Daniela Kurzthaler, Neue Heimat Tirol

9.4.     Vorprüfung:

        ao-architekten ZT-GmbH
        Dipl.Ing. Harald Konrad Malzer, Qualitätssicherung Energieeffizienz & Nachhaltigkeit

10.     Absichtserklärung der Ausloberin

        Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin beabsichtigt den Verfasser des
        Siegerprojektes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, mit weiteren
        Planungsarbeiten (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, künstlerische und
        technische Oberleitung) zu beauftragen (siehe Beilage C08 Architektenwerkvertrag zur
        Information).

        Das Honorar wird entweder auf Basis LM.VM Objektplanung Architektur [OA] 2014 TU Graz
        oder auf Basis HOA 2004, Abschnitt A §3 verhandelt.

        Hingewiesen wird darauf, dass die NHT die weiteren Planungsschritte unter Verwendung
        einer BIM-fähigen CAD-Software (z.B. ArchiCAD, REVIT, Allplan o.ä) vorschreibt.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                         Seite 10
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen,
        sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der
        Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die
        wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.

        Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.

11.     Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht

        Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der
        prämierten Wettbewerbsbeiträge geht durch die Bezahlung der Vergütung an die Ausloberin
        über.

        Die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben bei jenen Verfassern, welche in weiterer
        Folge nicht von der Ausloberin beauftragt werden.

        Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen in Anlehnung an die LM.VM
        oder HOA und entsprechend dem verhandelten Honorar sowie der vollständigen Bezahlung
        der beauftragten und erbrachten Leistungen, steht das Verwertungsrecht (Werknutzung)
        ausschließlich und uneingeschränkt der Ausloberin zu.

        Das geistige Eigentum (Urheberrecht und sonstige Immaterialgüterrechte) verbleibt bei den
        Verfassern.

        Die Ausloberin ist berechtigt, die Wettbewerbsarbeiten zu veröffentlichen. Die jeweiligen
        Ersteller der Wettbewerbsarbeiten werden genannt. Umgekehrt sind auch die
        Wettbewerbsteilnehmer dazu berechtigt, ihre jeweilige Wettbewerbsarbeit zu veröffentlichen,
        wobei diesfalls die Ausloberin ebenfalls zu benennen ist.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                         Seite 11
Besonderer Teil

12.     Aufgabenstellung

12.1.    Allgemein:

        In den Jahren 2014 bis 2015 wurde der Architekturwettbewerb zur Südtirolersiedlung „Pradler
        Saggen“ durchgeführt, in welchem das städtebauliche Leitprojekt für die umfassende
        Neustrukturierung und Verdichtung dieses Areals mit der Wohnbebauung von Architektin
        Silvia Boday die Jury überzeugte und zum Siegerprojekt gekürt wurde. Architektin Boday
        übernahm die Planung der ersten drei Baustufen.
        Bereits in der damaligen Ausschreibung wurde angedacht, dass für die weiteren Baustufen
        wiederum eigene Architekturwettbewerbe durchgeführt werden sollen, um ein möglichst
        vielfältiges Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu erzielen.

        Nachdem die ersten zwei Baustufen bereits fertiggestellt sind, der Baubeginn für die dritte
        Baustufe unmittelbar bevorsteht und somit der erforderliche Wohnraum für die Freimachung
        und den Abbruch weiterer Bestandgebäude geschaffen wurde, sollen nun die restlichen
        Bereiche des Areals als sogenannte Baustufe 4 auf Basis des städtebaulichen Leitprojektes
        (siehe Beilage C03), über den gegenständlichen Wettbewerb zur Realisierung geführt werden.

        Dem Wettbewerb wird das städtebauliche Leitkonzept zugrunde gelegt, wobei sich aufgrund
        neuer Voraussetzungen (Abbruch Kärntnerstraße 60 + 62) Möglichkeiten zu einer
        Weiterentwicklung des Konzeptes ergeben. Das bedeutet nicht, dass sich die
        Wettbewerbsaufgabe mehr oder weniger auf die Fassadengestaltung reduziert, vielmehr wird
        eine umfassende Interpretation der Bauaufgabe im Rahmen der städtebaulichen Vorgaben
        erwartet. Dabei soll die städtebauliche Konzeption in Hinsicht auf die außenraumbildenden
        Volumina sowohl im Grundriss und in der Höhenentwicklung als auch in Hinblick auf den
        Dialog mit der Umgebung in ihrer grundsätzlichen Charakteristik beibehalten werden. Hoher
        Wert wird auf die, das Leitbild prägende, Setzung der markanten Hochpunkte im Dialog mit
        den niedrigeren Sockelbauteilen gelegt.
        Ein gänzliches Abweichen von der städtebaulichen Grundidee wird ausdrücklich nicht
        gewünscht.

        Anzustreben ist die Errichtung leistbarer, architektonisch anspruchsvoller Wohnungen, die
        dem heutigen Standard aus ökologischer und ökonomischer Sicht und vor allem in Hinblick
        auf Wohnqualitäten (wie Belichtung, Barrierefreiheit, Schallschutz, usw.) entsprechen.

12.2.    Wettbewerbsareal:

        Das Wettbewerbsareal befindet sich auf den Parzellen GP 1286/1, GP 1286/3, GP 1286/4, GP
        1286/5 (mit den darauf befindlichen Bauparzellen .1320 und .1321), GP 1286/7 (mit den
        darauf befindlichen Bauparzellen .1038, .1039 und .1040) und GP 3061 mit einer gesamten
        Grundfläche von ca. 11.680 m². Alle Grundstücke befinden sich in der KG 81125 Pradl.
        Nach Ende des Wettbewerbes wird auf Basis des Siegerprojektes eine neue Parzelle gebildet,
        die die vorhandenen kleineren Grundparzellen zusammenfasst.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                      Seite 12
Das Areal ist im Nordwesten begrenzt von der GP 3018 mit der Kärntnerstraße als öffentliches
        Gut, im Nordosten mit den Grundparzellen GP 1273/1 und 1273/11, welche sich im Eigentum
        der NHT befinden und mit den Gebäudegruppen IN27 und IN28 bebaut sind. Zwischen den
        beiden nordöstlichen Grundparzellen der NHT befindet sich eine Erschließungsstraße als
        Abzweiger von der Fennerstraße mit der Grundparzellennummer 3078 als öffentliches Gut. Im
        Südosten grenzt das Wettbewerbsareal an die Oswald-Redlich-Straße mit der
        Grundparzellennummer 3062, ebenfalls öffentliches Gut, an. Im restlichen Bereich, also nach
        Westen, grenzt das Areal an die Baustufen 2 und 3 des städtebaulichen Leitprojektes der
        Siedlung Pradler Saggen der NHT mit der neu geschaffenen Grundparzelle GP 1286/11 an.
        Das früher öffentliche Gut der Straße Pradler Saggen (ehemalige GP 3061) ist inzwischen in
        das Eigentum der NHT übergegangen, die Straße wurde aufgelassen.

         Die Parzellen befinden sich in der KG 81125 (Pradl), die Parzellengrößen beziehen sich auf
         die Grundbuchsdaten.

12.3.    Baustufen:

        Die gegenständliche Wettbewerbsaufgabe stellt die 4. und somit letzte Baustufe des
        gesamten Vorhabens „Südtirolersiedlung Pradler Saggen“ der NHT dar. Auf Grund der
        ungebrochen großen Dynamik am Innsbrucker Wohnungsmarkt und der zügiger als
        ursprünglich angenommen Übersiedlung der Bestandsmieter, hat man sich entschlossen die
        ursprünglich getrennten beiden letzten Baustufen (4+5) möglichst in einem Bauvorhaben zu
        realisieren.

        Da aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden kann, dass vereinzelte Mieter noch auf
        unbestimmte Zeit in ihren Bestandswohnungen bleiben, muss die Planung so erfolgen, dass
        die Gebäude in sich teilbar sind. Als untere Größe dieser Unterteilungen sind Bauteile mit
        mindestens 30 Wohneinheiten anzustreben.

12.4.    Städtebauliches Leitprojekt und erfolgte Anpassungen:

        Das städtebauliche Leitprojekt ist geprägt von unterschiedlich abgewinkelten 4-geschoßigen
        Riegeln mit ausgeprägten Hochpunkten an den Enden. Die Dächer auf den niedrigen
        Bauteilen stehen den Bewohnern für unterschiedliche Freizeittätigkeiten zur Verfügung, hier
        sind auch Hausgärten angeboten.

        Für das gegenständliche Wettbewerbsareal sieht das städtebauliche Leitprojekt eine gesamte
        Wohnnutzfläche von ca. 13.200 m² vor. Das entspricht einer Wohnungsanzahl von ca. 215 bis
        220 Wohneinheiten. In den bisherigen Baustufen hat sich gezeigt, dass die Flächen des
        städtebaulichen Leitprojektes in der gewünschten Qualität realisiert werden können, daher
        sind die angeführten Werte als Zielvorgabe für die Wettbewerbsprojekte anzustreben.

        Seit der Ausarbeitung des Städtebaulichen Leitprojekts haben sich in folgenden Bereichen auf
        Grund aktueller Erkenntnisse Anpassungsnotwendigkeiten ergeben, welche bei der
        Ausarbeitung der Wettbewerbsprojekte zu berücksichtigen sind:

        Die im städtebaulichen Leitprojekt bezeichneten        Baustufen 4 und 5 werden zur
        gegenständlichen Baustufe 4 zusammengezogen.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                       Seite 13
Das städtebauliche Leitprojekt sieht beim nördlichen Hochpunkt eine punktuelle Überbauung
        der Kärntnerstraße und somit eine Überschreitung der Parzellengrenze zur GP 3018
        (öffentliche Verkehrsfläche) vor. Abklärungen mit den zuständigen Behörden der Stadt
        Innsbruck haben inzwischen ergeben, dass eine solche Überbauung nicht möglich und daher
        bei der Ausarbeitung des Wettbewerbsprojektes unbedingt zu vermeiden ist und in diesem
        Bereich zumindest auf den Eigengrund abgerückt werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken,
        dass eine Auskragung im vorgeschlagenen Ausmaß in Verbindung mit dem gewünschten
        Hochpunkt aus heutiger Sicht im finanziellen Rahmen der Wohnbauförderung kaum möglich
        sein wird.
        Entgegen der Vorgabe beim ursprünglichen städtebaulichen Wettbewerb werden die beiden
        Gebäude Kärntnerstraße 60 und 62 abgebrochen, wodurch in diesem Bereich eine deutlich
        höhere Freiraumqualität und vor allem ein größerer Spielraum für die Gestaltung des
        städtebaulichen Entwurfs erzielt werden kann.

        Die im Zentrum der Südtirolersiedlung liegende Straße „Pradler Saggen“ ist nicht mehr
        öffentliches Gut und wurde in der Zwischenzeit von der NHT angekauft. Somit muss diese
        nicht mehr als öffentliche Straße erhalten werden und kann für interne Erschließung und
        Feuerwehrzufahrt rückgebaut werden.

12.5.    Zeitrahmen:

        Der Baubeginn für die Wohnbebauung soll im Frühjahr 2024, die Fertigstellung Sommer 2026
        erfolgen.

        Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis
        dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich
        über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen.

12.6.    Kostenrahmen:

        Als Nettobaukosten (ohne Abbruch, ohne Einrichtung) gemäß ÖNORM B1801-1 sind die
        angemessenen Gesamtbaukosten laut Wohnbauförderungsrichtlinie, reduziert um die
        Kostensumme 3 (Baunebenkosten), als Obergrenze einzuhalten.
        Seitens der Ausloberin wird eine Unterschreitung dieser Obergrenze angestrebt.

13.     Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MA III)

13.1.    Rechtsstand:

        Örtliches Raumordnungskonzept der Stadt Innsbruck (ÖROKO 2.0) (2. Entwurf) (in Kraft
        getreten am 31.03.2020): besonderes städtebauliches Entwicklungsgebiet Wohnen, Zeitzone
        z1, Dichte D3, angestrebte Nutzung: Wohnen, geförderter Wohnbau.
        Flächenwidmungsplan RE-F1 (in Kraft seit 04.08.1998): gesamter Planungsbereich bis zur
        Kärntnerstraße Wohngebiet. Der Bereich zwischen Kärntnerstraße und Sill ist als
        Sonderfläche Sillpromenade festgelegt.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                       Seite 14
Bebauungsplan RE-B12 (in Kraft seit 12.05.2016): besondere Bauweise mit Mindestabstand
        gem. TBO. Höchste Punkte von Gebäuden HG H 611
        Ergänzende Bebauungspläne RE-B11/2 (in Kraft seit 10.2.2016), RE-B12/1 (in Kraft seit
        12.05.2016) und RE-B12/3 (in Kraft seit 05.01.2021): legen mit der Situierung von Gebäuden
        die Umrisse der Bestandgebäude entlang der Prinz-Eugen-Straße fest und die 1. - 3.
        Bauetappe des verdichteten Neubaus der Südtiroler Siedlungen im Bereich Pradler Saggen.
        Höchste Punkte von Gebäuden mit Absolutwerten 572 müA bis 607,2 müA (entspricht 0 bis
        ca. 35 Meter über Gelände) sowie Baugrenzlinien zur Hoffreihaltung. Außerdem max.
        Wandhöhen von 7 – 13,5 Meter.
        Örtliche Bauvorschriften (in Kraft getreten am 25.08.1998):
        In Bereichen mit erhaltenswerten Orts- und Straßenbildern (gem. § 28 lit. e) TROG 1997)
        wurden Bauvorschriften hinsichtlich der Gestaltung von Vorgärten, Dächern, Einfriedungen
        und der Größe von versiegelten Flächen erlassen.
        Verordnung für KFZ-Abstellmöglichkeiten (in Kraft getreten am 25.08.1998):
        Diese sind bei einem Bedarf von mehr als sechs Abstellmöglichkeiten zur Gänze in Tiefgargen
        oder geschlossenen Parkdecks (bei Neubauten und umfangreichen Umbauten)
        unterzubringen

13.2.    Bestand:

        Der Pradler Saggen ist ein Teilbereich der 1939 - 1943 erbauten Südtiroler Siedlungen in
        Innsbruck, der im Eigentum der Neuen Heimat ist und eine flächenmäßige
        Gesamtausdehnung von ca. 3,7 ha. (inkl. Straßenflächen) aufweist. Auf der Basis des
        städtebaulichen Konzeptes von Architekt Peter Koller planten die Architekten Friedrich Willms
        und Emil Cusnick die gesamte Siedlung.
        Es wurden städtebauliche Grundsätze, wie Staffelung der Höhen und Dichten von der
        Innenstadt zum Stadtrand hin, Abkehr von gründerzeitlichen Blockrandbebauungen, Abrücken
        der Bebauungen von den Straßen, Planung differenzierter Räume und Raumfolgen im
        öffentlichen und privaten Bereich, durchgrünte, offene und großflächige Siedlungsstruktur mit
        öffentlichem Wegenetz in den Wohnanlagen und vieles mehr konsequent geplant und
        umgesetzt.
        Das Gebiet zeichnet sich durch den hochwertigen, spezifischen Straßenraum der Prinz-
        Eugen-Straße (Zentrumsfunktion mit straßenbegleitenden Geschäftslokalen) mit einer
        raumwirksamen Baumallee, eine platzartige Aufweitung zum Brückenkopf bei der Sill
        (Infrastrukturansiedelungen),   durchgrünte     Vorgärten,   großzügige     Innenhöfe    und
        Promenadengrün aus. Das Wohngebiet westlich der Prinz-Eugen-Straße ist ebenfalls Teil der
        Südtiroler Siedlungen und überwiegend im Besitz der JP Tirol GmbH & Co KG. Die Prinz-
        Eugen-Straßen-begleitenden Häuserzeilen bilden gemeinsam mit der Allee und dem
        Straßenraum ein städtebauliches Ensemble. Zwischen der östlichen Zeile der Prinz-Eugen-
        Straße und der Fennerstraße liegt das ggst. Planungsgebiet. Hier standen bis vor kurzer Zeit
        noch Teile der historischen Südtiroler Siedlungen mit folgenden Charakteristika: typisch
        halboffenen Hofbildungen und Vorgärten an den halböffentlichen Erschließungsstraßen,
        aufgrund der damaligen Lage am Stadtrand relativ niedere Dichten (Baumassendichte ca. 2,9)
        und Bauhöhen (überwiegend 3 Geschoße + punktuell ausgebauten Dachgeschoß). Alles in
        allem weist dieser Siedlungsbereich eine überaus hohe Wohn- und Lebensqualität auf. Auf
        Basis eines städtebaulichen Leitkonzeptes wurde Teile der Siedlung nun etappenweise
        abgebrochen und verdichtet neu errichtet.
        Entlang des Ostrandes des Planungsgebietes erfolgte Mitte der 50er Jahre eine Ergänzung
        der Siedlung. Hier wurden 8 dreigeschoßige (+ ausgebautem Dachgeschoß) Wohngebäude –
        die sogenannten „Franzosenhäuser“ - von der Neuen Heimat errichtet. In den 60er/ 70er-

ao-architekten ZT-GmbH                                                                        Seite 15
Jahren wurden im Anschluss bis zur Fennerstraße 4- bis 11-geschoßige und weiter Richtung
        Osten und Süden teilweise bis 15-geschoßige Wohnblöcke errichtet.
        Südlich der Reichenauer Straße, im Bereich der Kirche St. Paulus wurde vor Kurzem ein
        sozialpastorales Zentrum, ein Kindergarten sowie ein Wohnprojekt errichtet.
        Der ggst. Planungsbereich liegt mittlerweile inmitten eines sehr gut erschlossenen,
        innerstädtischen Wohngebietes, im Norden begrenzt von der Sillpromenade (stark genutzter
        Naherholungsbereich) und der Kärntner Straße, im Westen von der Prinz-Eugen-Straße, im
        Süden von der Reichenauer Straße und im Osten schließt der dicht bebaute Stadtteil
        Reichenau (teilweise Gebäudehöhen bis 15 Geschoße) an. Nördlich der Sill liegt ein
        Entwicklungs- und Umstrukturierungsgebiet.
        Die Prinz-Eugen-Straße, Kärntner Straße, Otto-Redlich-Straße und Pradler Saggen (alle
        öffentliches Gut) übernehmen die Erschließungsfunktion und weisen zahlreiche oberirdische
        Parkplätze auf.
        Hinsichtlich des öffentlichen Nahverkehrs wird das Wettbewerbsgebiet über die Reichenauer
        Straße von zwei Straßenbahnlinien (2 und 5) sehr gut erschlossen. Künftig wird auch die
        geplante Straßen-/ Regionalbahn hier verlaufen. Im Kreuzungsbereich Andechsstraße/
        Reichenauer Straße werden hierfür Straßengrundabtretungen erforderlich sein.
        Ein Großteil der Wohngebäude im Planungsgebiet wurde bereits abgerissen und die
        Bewohner direkt angrenzender Gebäude im Pradler Saggen teilweise abgesiedelt.

13.3.    Vorgeschichte:

        Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstumes in Innsbruck, der überwiegend
        schlechten Bausubstanz der Südtiroler Siedlungen sowie der denkmalpflegerischen Aspekte
        (wichtiges städtebauliches Zeugnis) wurde 2014 seitens der Stadtplanung in Abstimmung mit
        der Politik und dem IGB, nach intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik im gesamten
        Stadtgebiet, entschieden, dass man einen sehr gut erhaltenen und die wesentlichen Merkmale
        der Südtiroler Siedlungen aufweisenden Teilbereich (Panzing, Gumppstraße) als Beispiel des
        Städtebaus und der Architektur der 40er Jahre restriktiv „schützt“ bzw. denkmalpflegerisch
        qualitätsvoll saniert. Auch entlang der Prinz-Eugen-Straße besteht diese Zielsetzung. Dieses
        städtebaulich hochwertige Ensemble wird in der heutigen Qualität erhalten. Im Gegenzug
        dazu sollen andere Bereiche, wie Pradl-Ost oder den Pradler Saggen, auf städtebaulich
        neuen Konzepten aufbauend verdichtet und hochwertiger neuer Wohnraum geschaffen
        werden. Mittlerweile wurden schon einige Wettbewerbe durchgeführt (z.B. Pradl-Ost, Pradler
        Saggen, Eichhof, Innenhof NHT) und die ersten Bauetappen bereits umgesetzt. Der
        Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte und der IGB wurde jeweils
        ausführlich darüber informiert.

13.4.    Städtebauliches Leitkonzept Pradler Saggen – WB-Siegerprojekt 2015:

        In der Jurysitzung am 05.05.2015 - externe Fachjuror war Arch. DI Wolfgang Feyferlik und
        Architekt DI Ernst Beneder vertrat den Innsbrucker Gestaltungsbeirat - wurde das Projekt der
        Innsbrucker Architektin Silvia Boday einstimmig sowohl als städtebauliches Siegerprojekt als
        auch als Siegerprojekt für die Umsetzung der ersten beiden Bauetappe BA01 + BA02 (siehe
        Lageplan) gewählt. Bereits in der Auslobung 2014 wurde fixiert, dass für die weiteren
        Baustufen wiederum eigene Realisierungswettbewerbe durchgeführt werden sollen, um ein
        möglichst vielfältiges Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu erzielen.
        Das vorliegende städtebaulich und architektonisch hochwertige Leitkonzept und der Entwurf
        für die ersten Bauetappen erfüllen die 2014 vorgegebenen stadt-, grün- und

ao-architekten ZT-GmbH                                                                       Seite 16
verkehrsplanerischen Zielsetzungen in hohem Maße und bieten durchgehend hohe
        Wohnqualität. Durch Neuinterpretation, Verdichtung sowie teilweiser Erhaltung der
        historischen Südtiroler Siedlung entlang der Prinz-Eugen-Straße wurde ein überzeugendes
        Gesamtkonzept entwickelt. Die Jury befand, dass die symmetrisch bebaute Prinz-Eugen-
        Straße als hochwertige Stadteinfahrt (gemeinsam mit der Baumallee und der
        gegenüberliegenden, straßenbegleitenden Häuserzeile stellt sie ein qualitätsvolles Ensemble
        dar) im Bestand erhalten und im Bedarfsfall saniert werden solle.
        Durch unterschiedliche Positionierung von 4-geschoßigen winkelförmigen Baukörpern, die
        jeweils in einem der fünf punktförmigen, 11-geschoßigen Hochhäusern enden, werden sehr
        differenzierte und großzügige Hof- und Platzbildungen angeboten. Das Projekt sieht in der
        Wettbewerbsfassung nach Vorprüfung 588 Wohnungen (inkl. der 89 bestehenbleibenden
        Wohnungen) vor (Bestand gesamt 288). Die neuen Tiefgaragen werden über die Oswald-
        Redlich-Straße, die Kärntnerstraße und die Fennerstraße erschlossen und umfassen
        insgesamt ca. 500 Stellplätze.
        Neben großzügigen, qualitätsvollen Freiflächen wird im Gesamtkonzept höherwertiger
        Wohnraum sowie attraktiver, gemeinschaftlicher, öffentlicher Raum geschaffen. Beim
        vorliegenden Projekt ist hervorzuheben, dass bei zeitlich großen Abständen der Umsetzung
        der einzelnen Etappen trotzdem eine stimmige Ergänzung mit dem Bestand und der
        angrenzenden Südtiroler Siedlungen besteht. Jeder neu bebaute Bereich integriert sich als
        Teil des „Ganzen“. Die fußläufige Durchwegung, die ein wesentliches Charakteristikum der
        historischen Siedlung darstellt, wird im neuen Konzept wieder vorgeschlagen und bietet unter
        anderem attraktive Verbindungen vom neuen Stadtteilzentrum rund um St. Paulus bis zum
        Naherholungsbereich entlang der Sill. Hervorzuheben ist die Aufwertung des öffentlichen
        Raumes durch die platzartige Aufweitung (mit öffentlicher Nutzung) im Bereich der künftigen
        Regionalbahnhaltestelle an der Reichenauerstraße unmittelbar gegenüber dem neuen
        Stadtteilzentrum rund um St. Paulus.
        Gemeinsam mit einem Landschaftsplanungsbüro wurde das Grün- und Freiraumkonzept
        hochwertig entwickelt. Vielfältig nutzbare Freiflächen und Erholungsflächen schaffen hohe
        Aufenthaltsqualität für die BewohnerInnen. Jeweils im 5. Geschoß der Hochhäuser liegt ein
        Gemeinschaftsraum für die Wohnanlage. Von hier aus werden auch die auf allen Dächern der
        4-geschoßigen Baukörper geplanten Dachgärten erschlossen. Die Architektin schlug
        ursprünglich Richtung Sillufer in ihrer Planung die gesamte Kärntner Straße als begrünten
        bzw. gestalteten Freiraum vor. Eine Auflassung dieses Teilstückes der Straße ist jedoch
        aufgrund der aus verkehrsplanerischer Sicht notwendigen Durchlässigkeit nicht möglich,
        allenfalls längerfristig wäre die Gestaltung als shared-space denkbar. In diesem Bereich ist
        das Leitkonzept jedenfalls zu adaptieren.
        Die ersten beiden bereits umgesetzten Bauetappen umfassen ca. 90 geförderte
        Mietwohnungen sowie Räumlichkeiten für eine Ordination. Die dritte Bauetappe ist derzeit in
        Bau und umfasst 191 Wohneinheiten (davon 38 für studentisches Wohnen), Einrichtungen für
        das Seraphische Liebeswerk, eine Gemeinschaftsküche für private Zwecke, einen
        Waschsalon sowie eine Praxis für Physiotherapie.

13.5.    Stadt-, Grün- und Verkehrsplanerische Randbedingungen und Zielsetzungen:

        Aufbauend auf das städtebauliche Leitkonzept „Pradler Saggen“ Innsbruck (Ergebnis des
        zweistufigen Wettbewerbsverfahrens 2015) soll in der vierten und somit letzten Bauetappe
        eine hochwertige Konkretisierung und Weiterentwicklung von zwei 4-geschoßigen,
        winkelförmigen Baukörpern samt den dazugehörigen beiden 11-geschoßigen Hochpunkten
        und den umgebenden Außenanlagen erfolgen. Wenngleich Variationen und Interpretationen
        der Einzelgebäude im Rahmen des städtebaulichen Leitprojektes gewünscht bzw. durch neue

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Voraussetzungen Änderungen im Bereich des östlichen Hochhauses sogar erforderlich sind,
        muss die überzeugende Gesamtwirkung der Siedlung erhalten bleiben.

        Baustruktur/ Baukünstlerische Begleitplanung:
        •   Die Straßenfluchtlinie gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan RE -B12 ist
            einzuhalten.
        •   Da mittlerweile die Bestandsgebäude Kärntnerstraße 60 + 62 ebenfalls abgebrochen
            werden können, wird mehr Raum für die Entwicklung des östlichen Bereiches der
            neuen Siedlung geschaffen. Somit kann auf die ursprünglich im überarbeiteten
            Leitkonzept angedachte, aufwendige Überbauung der Kärntnerstraße verzichtet
            werden. Das Hochhaus soll Richtung Süden verschoben, der Vorgar tenbereich
            Richtung Norden großzügiger gestaltet und somit das Gesamtkonzept
            dementsprechend adaptiert werden.
        •   Höhenentwicklung: grundsätzliche Orientierung nach dem städtebaulichen Leitkonzept,
            wobei entwurfsabhängige schlüssige Weiterentwicklungen möglich sind. Dabei gilt es, die
            Wohnqualität für die unmittelbar benachbarten Bestandswohngebäude möglichst nicht zu
            verschlechtern.
        •   Errichtung leistbarer, architektonisch hochwertiger Wohnungen mit heutigen
            Wohnungsstandards in verdichteter Bauweise.
        •   Die Programmierung des Bauabschnittes sollte über eine reine Wohnnutzung
            hinausgehen,      und    auch      nutzungsoffene     Räume     für   Sonder-      und
            Gemeinschaftsnutzungen (z.B. Kindergarten, Kinderkrippe, …) bieten. Im Baufeld 3 sind
            die Erdgeschoßzonen an der Sill bereits mit verschiedenen Nutzungen ausgestattet,
            dieser Ansatz ist im Baufeld 4 in den der Sill zugewandten Erdgeschoßbereichen weiter
            zu führen. Wünschenswert wäre eine Fortführung dieses Prinzips ins Baufeld hinein. Um
            die Grundstruktur möglichst flexibel zu halten, sind daher erdgeschoßig größere
            Raumhöhen zu berücksichtigen.
        •   Die besondere Qualität der angebotenen Begegnungsräume in und auf dem Gebäude
            (Dachgärten mit zugeordneten Gemeinschaftsräumen, etc.) müssen sich in der 4.
            Bauetappe wiederfinden.
        •   Qualitätsvolle Gestaltung der Dächer und Dachaufbauten als fünfte Fassade (guten
            Einsehbarkeit von oben). Begrünung und Gestaltung von Flachdächern oder flach
            geneigten Dächern. Bereiche für Solaranlagen oder andere technische Maßnahmen
            sind bei der Gestaltung der Gebäude bzw. Dachlandschaft bereits beim
            Wettbewerbsprojekt integriert zu berücksichtigen.
        •   Baukünstlerisches Konzept des Südtiroler Künstlers Manfred Alois Mayr:
            Für die 3. Bauetappe wurde unter anderem hinsichtlich Farbgebung, Putzstruktur und
            Detailausführungen bei der Farbgebung im Inneren und im Äußeren ein gesamthaftes
            künstlerisches Konzept von Manfred Alois Mayr entworfen, das nicht nur für die
            beiden Baukörper der 3. Bauetappe erarbeitet wurde, sondern das sich auch bei der
            Umsetzung der letzten Etappe wiederfinden bzw. in Zusammenarbeit mit dem
            Künstler weiterentwickelt werden soll. Die Neue Heimat Tirol wird der Auslobung
            dieses baukünstlerische Konzept beilegen.

        Grünraum- / Freiflächengestaltung:
        •   Hochwertige Gestaltung der Dachgärten mit intensiver Begrünung, Hochbeeten und
            Möblierung im Sinne der Steigerung der Aufenthaltsqualität für die BewohnerInnen. In
            den Bereichen, wo Photovoltaik- oder Solaranlagen geplant sind, ist zumindest eine
            extensive Begrünung vorzusehen.
        •   Grundsätzlich ist die Gestaltung der Freiräume integraler Bestandteil des Entwurfes. In
            diesem Sinne sind sie gleichwertig mit den Baustrukturen zu behandeln.

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Für eine Siedlung dieser Größenordnung müssen ausreichend große und
              zusammenhängende, hochwertige Freiflächen mit unterschiedlichen Funktionen
              angeboten werden. Ziel sollte sein, die halböffentlichen und öffentlichen Freiflächen so zu
              konzipieren, dass die Bedürfnisse aller Altersgruppen berücksichtigt werden
              (Kinderspielplätze für unterschiedliche Zielgruppen, ruhigere Zonen für Ältere,
              Nutzgärten…). Die Freiflächen sollten nicht durch Zuteilung zu einzelnen Wohnungen
              privatisiert und somit für die Allgemeinheit reduziert werden. Vielfältig nutzbare
              Freiflächen und Erholungsflächen sollten mit hoher Aufenthaltsqualität für die
              BewohnerInnen der Gesamtanlage geschaffen werden. Die Trennung der
              unterschiedlichen Bereiche darf nicht durch Einzäunungen erfolgen, sondern soll sich aus
              der Gestaltung ergeben.
              Gebäude und Freiraum sind als Symbiose zu denken, die sich optimaler Weise in
              Systemkreisläufen ergänzen. Durch die Umsetzung der einzelnen Baufelder in Etappen
              sind auch die Außenanlagen nach und nach geplant worden. In der nun letzten
              Bauetappe wird eine Zusammenführung der Außenanlagen zu einer stimmigen
              Gesamtplanung erwartet.
              Aufgrund des Umfanges und der Komplexität dieser Aufgabenstellung wird die
              Zusammenarbeit mit einem Landschaftsplanungsbüro dringend nahegelegt.
        •     Einbeziehung des direkt anschließenden Naherholungsraumes entlang der
              Sillpromenade. Nutzung der Potentiale einer Wechselwirkung des Naherholungsraumes
              der Promenade mit den Außenanlagen der Siedlung.
        •     Konzeption und Beschränkung der unterirdischen Bauteile in Hinblick auf eine
              qualitätsvolle Begrünung und die Möglichkeit der Pflanzung raumwirksamer Bäume.
              Berücksichtigung einer ausreichenden Überschüttung unterirdischer Gebäudeteile für die
              Umsetzung der hochwertigen Freiraumgestaltung.
        •     Entlang der Kärntner Straße sind straßenbegleitend raumwirksame Baumpflanzungen
              auf dem Grundstück der Neuen Heimat Tirol zu berücksichtigen. Dementsprechend sind
              die Neubauten mit einem Abstand von der Kärntnerstraße zu errichten, der eine
              raumwirksame Entwicklung der Bäume sicherstellt.

        Erschließung/ Stellplätze:
        •   Für die vierte Bauetappe ist keine zusätzliche Tiefgaragenzufahrt erforderlich. Die beiden
            Zufahrten von der Kärntner Straße und der Fennerstraße aus sollen mitgenutzt und die
            Tiefgaragen zusammengeschlossen werden.
        •   Eine vielfältige fußläufige Durchwegung, die ein Charakteristikum der historischen
            Südtiroler Siedlung ist, findet sich als wesentliche Qualität im städtebaulichen Leitkonzept
            wieder. Attraktive Verbindungen vom neuen Stadtteilzentrum rund um St. Paulus, wo sich
            auch Bus- und Regionalbahnhaltestellen befinden, bis zum Naherholungsbereich entlang
            der Sill bzw. auch die Fortführung der bestehenden fußläufigen Durchwegung in N-S-
            (Durchlässigkeit zur Promenade als Naherholungsbereich) und W-O-Richtung werden
            angeboten und sollen bei der nun letzten Bauetappe weitergeführt werden.
            Zwischen der 3. und der 4. Bauetappe ist eine besonders relevante Nord- Südverbindung
            zu berücksichtigen, da sie direkt an den Promenadenweg entlang der Sill anschließt.
        •   Die derzeit im öffentlichen Gut befindlichen Straßenflächen können aufgrund der
            bestehenden Leitungslagen nicht verändert werden. Grundsätzliches Ziel ist eine
            Verkehrsberuhigung und Aufwertung bzw. Gestaltung des öffentlichen Raumes im
            Bereiche Kärntner Straße und Pradler Saggen. Die künftigen Erschließungserfordernisse
            für die Kärntner Straße umfassen jedenfalls eine Durchgängigkeit für alle Verkehrsarten,
            insbesondere einer KFZ-Zufahrt, Fußgänger- sowie Radfahrerverkehr.
        •   Im Sinne einer Verkehrsberuhigung und gestalterischen Anbindung des
            Promenadenbereiches könnten niveaugleiche Übergangsbereiche zwischen dem

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Siedlungsbereich Pradler Saggen und der Promenade in der Kärntner Straße
              vorgeschlagen werden. Diese sollten sich schlüssig aus der straßenbegleitenden
              Gestaltung der Freiflächen oder Vorplätze (z.B. Hochpunkt) entwickeln und die
              promenadenseitige Freiflächengestaltung und Fußweganbindungen berücksichtigen.
        •     Die erforderlichen Stellplätze und Besucherstellplätze für die Wohnbebauung sind in
              einer Tiefgarage unterzubringen. Hinsichtlich der Stellplatzberechnung ist die PKW-
              Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck heranzuziehen.
              (http://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=wohnen/planen--
              einreichen/planungsgrundlagen)
        •     Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind konkret zu überlegen und flächensparend
              unter Berücksichtigung der Nutzbarkeit und der Qualität der Freiflächen zu konzipieren,
              da sie massive Randbedingungen bzw. Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung und
              Gestaltung der Freiflächen darstellen.
        •     Ausreichend Platz für Fahrradabstellräume und einspurige Fahrzeuge ist zu
              berücksichtigen. Diese sind in leicht erreichbarer Lage zu planen. Für die Berechnung
              der erforderlichen Stellplatzflächen ist die Fahrradstellplatzverordnung der Stadt
              Innsbruck einzuhalten.
              (http://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=wohnen/planen--
              einreichen/planungsgrundlagen)
        •     Ver- und Entsorgungsbereiche (z.B. Müll, etc.) sind ausreichend zu bemessen und
              möglichst baulich und gestalterisch zu integrieren.

        Energieeffizienz:
        •   Die Stadt Innsbruck hat das Ziel, bis zum Jahr 2050 energieautonom zu werden. Dazu
            werden im „Energieplan Innsbruck 2050“ konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert. Ein
            zentraler Bereich dieser Maßnahmen betrifft die Bautätigkeiten in der Stadt Innsbruck.
            Grundsätzliches Anliegen ist die Errichtung von Gebäuden mit besonders niedrigem
            Energieverbrauch. Auf einen kreativen und bewussten Umgang mit dem Thema
            Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie der gestalterischen
            Integration allenfalls vorgesehener Anlagen für Energiegewinnung bzw. sonstiger
            technischer Anlagen wird großer Wert gelegt.
        •   Die Stadt Innsbruck bekennt sich aktiv zu umwelt- und ressourcenschonendenden
            Maßnahmen. Der Leitfaden „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ soll
            sicherstellen, dass Gebäude, die die Stadt Innsbruck künftig errichtet, umbaut bzw.
            saniert dem Ziel-Szenario des Energieplans Innsbruck (und somit auch den Zielen von
            Tirol 2050) entsprechen und eine möglichst geringe Belastung für die Umwelt und das
            Klima verursachen. Der Leitfaden samt den darin angeführten Kriterien ist für stadteigene
            Projekte bindende Wettbewerbsvorgabe – dessen Berücksichtigung wird empfohlen:
                https://energie.innsbruck.gv.at/data.cfm?vpath=subsites/energie1/dokumente42/leitfad
                en-energieeffizientes-und-nachhaltiges-bauen

ao-architekten ZT-GmbH                                                                        Seite 20
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