Geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb - Südtirolersiedlung Pradler Saggen Baustufe 4 in Innsbruck Stand: 21.07.2021
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geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb in der Wohnbauförderung zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Neubau der Südtirolersiedlung Pradler Saggen Baustufe 4 in Innsbruck Stand: 21.07.2021
Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil ................................................................................... 2 1. Ausloberin, Verfahrensbetreuung / Wettbewerbsbüro .......................................... 2 2. Gegenstand des Wettbewerbes ........................................................................... 2 3. Art des Verfahrens ............................................................................................... 2 4. Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe............................................ 3 5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ............................................................. 4 6. Termine ............................................................................................................... 5 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ......................................................... 8 8. Vergütung ............................................................................................................ 9 9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ............................................. 9 10. Absichtserklärung des Auftraggebers .................................................................10 11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ......................................................11 Besonderer Teil.................................................................................. 12 12. Aufgabenstellung ................................................................................................12 13. Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MA III) ..........................14 14. Planungsrichtlinien und Planungshinweise .........................................................21 15. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen .........................................27 16. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ................................................28 17. Beurteilungskriterien ...........................................................................................29 Allgemeiner Hinweis Soweit in den Auslobungsunterlagen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. ao-architekten ZT-GmbH Seite 1
Allgemeiner Teil 1. Ausloberin, Verfahrensbetreuung / Wettbewerbsbüro 1.1. Ausloberin Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH Gumppstraße 47 6020 Innsbruck 1.2. Verfahrensbetreuung / Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT-GmbH Olympiastraße 17 6020 Innsbruck office@ao-architekten.com Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr (Achtung jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen). 2. Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für eine Wohnbebauung im Bereich der Südtiroler Siedlung im Stadtteil Pradler Saggen in Innsbruck, auf Basis des städtebaulichen Siegerprojektes aus dem Jahr 2015 unter Berücksichtigung der bereits realisierten bzw. in Planung befindlichen Baustufen. 3. Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb in der Wohnbauförderung mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten. ao-architekten ZT-GmbH Seite 2
4. Teilnahmeberechtigte und Ausscheidungs-/Ausschließungsgründe 4.1. Teilnahmeberechtigt sind Architekt Univ.Prof. Dipl.Ing. Christoph Achammer, Innsbruck von der Kammer nominiert Architektin Dipl.Ing. Fatma Ayzit, Innsbruck von der Kammer nominiert Architektin Dipl.Ing. Silvia Boday, Innsbruck Architekt Dipl.Ing. Dragos Calmuc, Innsbruck von der Kammer nominiert Dietrich | Untertrifaller Architekten ZT GmbH, Bregenz DIN A4 Architektur ZT GmbH, Innsbruck Dorner Matt Architekten, Bregenz Architekt Dipl.Ing. (FH) Thomas Dumps, Innsbruck von der Kammer nominiert Feyferlik Fritzer Architekten, Graz Architekt Dipl.Ing. Mario Gasser, Innsbruck von der Kammer nominiert Architekt DDipl.Ing. Mag.arch. Gunther Koppelhuber, Graz Architekt Dipl.Ing. Harald Kröpfl, Landeck Machné & Glanzl Architekten ZT GmbH, Innsbruck scharmer - wurnig architekten ZT gmbh, Innsbruck teamk2 [architects] ZT GmbH, Innsbruck 4.2. Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten Anträge auf Bildung einer Arbeitsgemeinschaft eines geladenen Teilnehmers mit einem nicht zugeladenen Büro sind bis vor dem Hearing über die Verfahrensbetreuung (office@ao- architekten.com) zu stellen. Von der Ausloberin genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden im Protokoll des Hearings bekanntgegeben. Die Beiziehung eines Landschaftsplaners wird bereits im Wettbewerbsverfahren empfohlen. Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine nicht rechtzeitig angemeldete und durch die Ausloberin freigegebene Arbeitsgemeinschaft oder eine mehrfache Teilnahme eines Planers am Wettbewerb ist nicht zulässig und zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Verfasser beteiligt ist. Varianten sind nicht zulässig. 4.3. Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von der Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 3
4.4. Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe: Als Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gelten: - Ausschließungsgründe gemäß §2 der WSA 2010 Als Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gelten: - Ausscheidungsgründe gemäß § 17 der WSA 2010. 5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 5.1. Rechtsgrundlagen: Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings b) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen c) die Richtlinie vom Land Tirol „Durchführung von Wettbewerben zur Erlangung von Planungsleistungen“ Stand: 01.01.2021 d) der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. 5.2. Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Die von der Ausloberin im Zuge des Wettbewerbes weitergereichten Unterlagen an die Wettbewerbsteilnehmer sind urheberrechtlich geschützt und dürfen durch die Wettbewerbsteilnehmer nicht für andere Zwecke verwendet werden. Alle vonseiten der Ausloberin zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen für den gegenständlichen Wettbewerb unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nur in jenem Umfang an Dritte weitergegeben werden, als die Weitergabe zur Teilnahme am Wettbewerb erforderlich ist (zB Weitergabe an Konsulenten). Eine Verteilung der Wettbewerbsunterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb nimmt jeder Wettbewerbsteilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. 5.3. Wettbewerbssprache: Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch. ao-architekten ZT-GmbH Seite 4
5.4. Einhaltung Datenschutzgrundverordnung: Die Teilnehmer bestätigen mit Abgabe des Wettbewerbsbeitrages, dass sie die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 einhalten und allenfalls erforderliche Einwilligungen von Dritten (z.B. genannte Mitarbeiter, Konsulenten, usw.) eingeholt und dokumentiert haben. 5.5. Kooperationsvermerk der Kammer der ZiviltechnikerInnnen | Arch+Ing: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom 01.07.2021 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 14/21 bekundet. 6. Termine Konstituierende Sitzung: 12.07.2021 Ausgabe der Unterlagen: 21.07.2021 Örtliche Begehung und Hearing: 03.08.2021 Treffpunkt: 09:00 Uhr, Wettbewerbsareal geplanter Hochpunkt Kärntnerstraße Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro bis: 04.08.2021 Schriftliche Rückfragenbeantwortung (mit Protokoll Hearing): 16.08.2021 Abgabe Pläne: 12.10.2021 – 17:00 Uhr Abgabe Modell: 19.10.2021 – 17:00 Uhr Abgabeort: ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck Bürozeiten: MO – DO 08:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr (Achtung jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen). Beurteilungssitzung des Preisgerichts: voraussichtlich am 10.11.2021 Ausstellung: im Anschluss an die Beurteilungssitzung des Preisgerichts, Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben. 6.1. Konstituierende Sitzung: Die konstituierende Sitzung des Preisgerichts erfolgte am 12.07.2021. Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte: Dipl.Ing. Mag. Markus Pollo zum Vorsitzenden gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung Architekt Dipl.Ing. Markus Geiswinkler zum stellvertretenden Vorsitzenden Dipl.Ing. Roland Kapferer zum Schriftführer GF Hannes Gschwentner zum stellvertretenden Schriftführer ao-architekten ZT-GmbH Seite 5
6.2. Ausgabe der Unterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen werden am 21.07.2021 durch die Verfahrensbetreuung an alle Teilnehmer übermittelt. Die Modelleinsatzplatten erhalten die Teilnehmer beim Hearing. Ein Versand der Einsatzplatten ist nicht vorgesehen. 6.3. Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung: Am 03.08.2021 findet für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und Begehungstermin sowie ein Hearing vor Ort statt. Treffpunkt: 09:00 Uhr, Wettbewerbsareal geplanter Hochpunkt Kärntnerstraße Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 04.08.2021 einlangend zulässig. Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an das Wettbewerbsbüro (office@ao-architekten.com) zu richten. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes bis 16.08.2021 per e-mail übermittelt. 6.4. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Pläne und sonstige Unterlagen müssen bis spätestens 12.10.2021 – 17:00 Uhr, die Modelle müssen bis spätestens 19.10.2021 – 17:00 Uhr entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) im Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, Innsbruck, Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr (Achtung: jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen) unter Wahrung der Anonymität einlangen. Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Auch die mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens zu den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Als Absender ist die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen. 6.5. Vorprüfung: Die Vorprüfung wird unmittelbar nach Einlangen der Wettbewerbsbeiträge durchgeführt. Es wird ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher lediglich den Mitgliedern des Preisgerichts zur Kenntnis gebracht wird und nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen ist. ao-architekten ZT-GmbH Seite 6
6.6. Beurteilungssitzung des Preisgerichts: Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich am 10.11.2021 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbs- ergebnisses, abzugeben. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserkuverts. Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Bei Bedarf kann das Preisgericht Berater ohne Stimmrecht zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen beiziehen. Diese sind aber nicht stimmberechtigt. Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden. 6.7. Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung: Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg zur Kenntnis übermittelt. Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes ca. 3 Tage ausgestellt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausstellung in Abhängigkeit von der COVID-Situation evtl. auch entfallen kann. ao-architekten ZT-GmbH Seite 7
6.8 Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet: Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihre Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250 dpi Auflösung, auf einem Datenträger. Dieser muss unter Microsoft- Betriebssystem lesbar sein; - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB); - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer.pdf“; - Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente. 6.9 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Verfasser können ihre Beiträge (mit Ausnahme des Siegerprojektes), so sie die Ausloberin nicht mehr benötigt, nach Ende der Ausstellung bzw. nach erfolgter Information darüber, im Wettbewerbsbüro abholen. Werden die Wettbewerbsarbeiten nicht innerhalb der genannten Frist abgeholt, erlischt der Anspruch auf Rückgabe. 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 7.1. Pläne und Schriftstücke: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Pradler Saggen Baustufe 4“ zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat. 7.2. Verfasserbrief: Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und folgenden Inhalt aufweist: Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und beigezogenen Fachplaner/Konsulenten (Beilage C07). Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 8
7.3. Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. 8. Vergütung Laut den Bestimmungen der Wohnbauförderung erhält jeder Teilnehmer, sofern sein eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht, eine Aufwandsentschädigung von Netto Euro 5.000,00. Neben der Aufwandsentschädigung werden zusätzlich folgende Preisgelder ausbezahlt: 1 Rang = Gewinner Euro 6.250,00 2.Rang Euro 5.000,00 3.Rang Euro 3.750,00 Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung des Preisgeldes erfolgen. Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern – nur an den Teilnahmeberechtigten nach Rechnungslegung ausbezahlt. 9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung 9.1. Allgemeines: Gemäß Wohnbauförderungsrichtlinie muss mindestens ein Drittel der Preisrichter über dieselbe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen (im weiteren Text „Fachpreisrichter oder kurz (F)“ bezeichnet), welche von den Teilnehmern verlangt wird. Zur Beschlussfähigkeit für alle Wettbewerbsentscheidungen wird Folgendes festgelegt: Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der genannten Preisrichter anwesend sind, wobei jedenfalls ein Drittel der anwesenden Preisrichter Fachpreisrichter sein müssen. 9.2. Preisgericht: Fachpreisrichter (F), Sachpreisrichter (S) Architekt Dipl.Ing. Markus Geiswinkler (F), von der Kammer nominiert Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Johannes Wiesflecker ao-architekten ZT-GmbH Seite 9
Architekt Dipl.Ing. Bernd Vlay (F), Innsbrucker Gestaltungsbeirat Ersatz: Architektin Kornelia Gysel assoz.-Prof. DI Dr. Wolfgang Andexlinger (F), Stadtplanung Innsbruck Ersatz: Dipl.Ing. Irene Zelger GR Mag. Julia Seidl (S), politische Vertretung der Stadt Innsbruck Ersatz: GR Marcela Duftner Dipl.Ing. Roland Kapferer (S), Wohnbauförderung Ersatz: Mag. Otto Flatscher GF Dipl.Ing. Mag. Markus Pollo (S), Neue Heimat Tirol Ersatz: Dipl.Ing. (FH) Heidi Geisler GF Hannes Gschwentner (S), Neue Heimat Tirol Ersatz: Ing. Engelbert Spiß 9.3. Berater ohne Stimmrecht: Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Streicher, Energieeffizienz Christian Zabernig, Wohnungsvergabe, Stadt Innsbruck Bmst. Ing. Elmar Draxl, Neue Heimat Tirol Ing. Daniela Kurzthaler, Neue Heimat Tirol 9.4. Vorprüfung: ao-architekten ZT-GmbH Dipl.Ing. Harald Konrad Malzer, Qualitätssicherung Energieeffizienz & Nachhaltigkeit 10. Absichtserklärung der Ausloberin Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin beabsichtigt den Verfasser des Siegerprojektes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, mit weiteren Planungsarbeiten (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, künstlerische und technische Oberleitung) zu beauftragen (siehe Beilage C08 Architektenwerkvertrag zur Information). Das Honorar wird entweder auf Basis LM.VM Objektplanung Architektur [OA] 2014 TU Graz oder auf Basis HOA 2004, Abschnitt A §3 verhandelt. Hingewiesen wird darauf, dass die NHT die weiteren Planungsschritte unter Verwendung einer BIM-fähigen CAD-Software (z.B. ArchiCAD, REVIT, Allplan o.ä) vorschreibt. ao-architekten ZT-GmbH Seite 10
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. 11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsbeiträge geht durch die Bezahlung der Vergütung an die Ausloberin über. Die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben bei jenen Verfassern, welche in weiterer Folge nicht von der Ausloberin beauftragt werden. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen in Anlehnung an die LM.VM oder HOA und entsprechend dem verhandelten Honorar sowie der vollständigen Bezahlung der beauftragten und erbrachten Leistungen, steht das Verwertungsrecht (Werknutzung) ausschließlich und uneingeschränkt der Ausloberin zu. Das geistige Eigentum (Urheberrecht und sonstige Immaterialgüterrechte) verbleibt bei den Verfassern. Die Ausloberin ist berechtigt, die Wettbewerbsarbeiten zu veröffentlichen. Die jeweiligen Ersteller der Wettbewerbsarbeiten werden genannt. Umgekehrt sind auch die Wettbewerbsteilnehmer dazu berechtigt, ihre jeweilige Wettbewerbsarbeit zu veröffentlichen, wobei diesfalls die Ausloberin ebenfalls zu benennen ist. ao-architekten ZT-GmbH Seite 11
Besonderer Teil 12. Aufgabenstellung 12.1. Allgemein: In den Jahren 2014 bis 2015 wurde der Architekturwettbewerb zur Südtirolersiedlung „Pradler Saggen“ durchgeführt, in welchem das städtebauliche Leitprojekt für die umfassende Neustrukturierung und Verdichtung dieses Areals mit der Wohnbebauung von Architektin Silvia Boday die Jury überzeugte und zum Siegerprojekt gekürt wurde. Architektin Boday übernahm die Planung der ersten drei Baustufen. Bereits in der damaligen Ausschreibung wurde angedacht, dass für die weiteren Baustufen wiederum eigene Architekturwettbewerbe durchgeführt werden sollen, um ein möglichst vielfältiges Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu erzielen. Nachdem die ersten zwei Baustufen bereits fertiggestellt sind, der Baubeginn für die dritte Baustufe unmittelbar bevorsteht und somit der erforderliche Wohnraum für die Freimachung und den Abbruch weiterer Bestandgebäude geschaffen wurde, sollen nun die restlichen Bereiche des Areals als sogenannte Baustufe 4 auf Basis des städtebaulichen Leitprojektes (siehe Beilage C03), über den gegenständlichen Wettbewerb zur Realisierung geführt werden. Dem Wettbewerb wird das städtebauliche Leitkonzept zugrunde gelegt, wobei sich aufgrund neuer Voraussetzungen (Abbruch Kärntnerstraße 60 + 62) Möglichkeiten zu einer Weiterentwicklung des Konzeptes ergeben. Das bedeutet nicht, dass sich die Wettbewerbsaufgabe mehr oder weniger auf die Fassadengestaltung reduziert, vielmehr wird eine umfassende Interpretation der Bauaufgabe im Rahmen der städtebaulichen Vorgaben erwartet. Dabei soll die städtebauliche Konzeption in Hinsicht auf die außenraumbildenden Volumina sowohl im Grundriss und in der Höhenentwicklung als auch in Hinblick auf den Dialog mit der Umgebung in ihrer grundsätzlichen Charakteristik beibehalten werden. Hoher Wert wird auf die, das Leitbild prägende, Setzung der markanten Hochpunkte im Dialog mit den niedrigeren Sockelbauteilen gelegt. Ein gänzliches Abweichen von der städtebaulichen Grundidee wird ausdrücklich nicht gewünscht. Anzustreben ist die Errichtung leistbarer, architektonisch anspruchsvoller Wohnungen, die dem heutigen Standard aus ökologischer und ökonomischer Sicht und vor allem in Hinblick auf Wohnqualitäten (wie Belichtung, Barrierefreiheit, Schallschutz, usw.) entsprechen. 12.2. Wettbewerbsareal: Das Wettbewerbsareal befindet sich auf den Parzellen GP 1286/1, GP 1286/3, GP 1286/4, GP 1286/5 (mit den darauf befindlichen Bauparzellen .1320 und .1321), GP 1286/7 (mit den darauf befindlichen Bauparzellen .1038, .1039 und .1040) und GP 3061 mit einer gesamten Grundfläche von ca. 11.680 m². Alle Grundstücke befinden sich in der KG 81125 Pradl. Nach Ende des Wettbewerbes wird auf Basis des Siegerprojektes eine neue Parzelle gebildet, die die vorhandenen kleineren Grundparzellen zusammenfasst. ao-architekten ZT-GmbH Seite 12
Das Areal ist im Nordwesten begrenzt von der GP 3018 mit der Kärntnerstraße als öffentliches Gut, im Nordosten mit den Grundparzellen GP 1273/1 und 1273/11, welche sich im Eigentum der NHT befinden und mit den Gebäudegruppen IN27 und IN28 bebaut sind. Zwischen den beiden nordöstlichen Grundparzellen der NHT befindet sich eine Erschließungsstraße als Abzweiger von der Fennerstraße mit der Grundparzellennummer 3078 als öffentliches Gut. Im Südosten grenzt das Wettbewerbsareal an die Oswald-Redlich-Straße mit der Grundparzellennummer 3062, ebenfalls öffentliches Gut, an. Im restlichen Bereich, also nach Westen, grenzt das Areal an die Baustufen 2 und 3 des städtebaulichen Leitprojektes der Siedlung Pradler Saggen der NHT mit der neu geschaffenen Grundparzelle GP 1286/11 an. Das früher öffentliche Gut der Straße Pradler Saggen (ehemalige GP 3061) ist inzwischen in das Eigentum der NHT übergegangen, die Straße wurde aufgelassen. Die Parzellen befinden sich in der KG 81125 (Pradl), die Parzellengrößen beziehen sich auf die Grundbuchsdaten. 12.3. Baustufen: Die gegenständliche Wettbewerbsaufgabe stellt die 4. und somit letzte Baustufe des gesamten Vorhabens „Südtirolersiedlung Pradler Saggen“ der NHT dar. Auf Grund der ungebrochen großen Dynamik am Innsbrucker Wohnungsmarkt und der zügiger als ursprünglich angenommen Übersiedlung der Bestandsmieter, hat man sich entschlossen die ursprünglich getrennten beiden letzten Baustufen (4+5) möglichst in einem Bauvorhaben zu realisieren. Da aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden kann, dass vereinzelte Mieter noch auf unbestimmte Zeit in ihren Bestandswohnungen bleiben, muss die Planung so erfolgen, dass die Gebäude in sich teilbar sind. Als untere Größe dieser Unterteilungen sind Bauteile mit mindestens 30 Wohneinheiten anzustreben. 12.4. Städtebauliches Leitprojekt und erfolgte Anpassungen: Das städtebauliche Leitprojekt ist geprägt von unterschiedlich abgewinkelten 4-geschoßigen Riegeln mit ausgeprägten Hochpunkten an den Enden. Die Dächer auf den niedrigen Bauteilen stehen den Bewohnern für unterschiedliche Freizeittätigkeiten zur Verfügung, hier sind auch Hausgärten angeboten. Für das gegenständliche Wettbewerbsareal sieht das städtebauliche Leitprojekt eine gesamte Wohnnutzfläche von ca. 13.200 m² vor. Das entspricht einer Wohnungsanzahl von ca. 215 bis 220 Wohneinheiten. In den bisherigen Baustufen hat sich gezeigt, dass die Flächen des städtebaulichen Leitprojektes in der gewünschten Qualität realisiert werden können, daher sind die angeführten Werte als Zielvorgabe für die Wettbewerbsprojekte anzustreben. Seit der Ausarbeitung des Städtebaulichen Leitprojekts haben sich in folgenden Bereichen auf Grund aktueller Erkenntnisse Anpassungsnotwendigkeiten ergeben, welche bei der Ausarbeitung der Wettbewerbsprojekte zu berücksichtigen sind: Die im städtebaulichen Leitprojekt bezeichneten Baustufen 4 und 5 werden zur gegenständlichen Baustufe 4 zusammengezogen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 13
Das städtebauliche Leitprojekt sieht beim nördlichen Hochpunkt eine punktuelle Überbauung der Kärntnerstraße und somit eine Überschreitung der Parzellengrenze zur GP 3018 (öffentliche Verkehrsfläche) vor. Abklärungen mit den zuständigen Behörden der Stadt Innsbruck haben inzwischen ergeben, dass eine solche Überbauung nicht möglich und daher bei der Ausarbeitung des Wettbewerbsprojektes unbedingt zu vermeiden ist und in diesem Bereich zumindest auf den Eigengrund abgerückt werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass eine Auskragung im vorgeschlagenen Ausmaß in Verbindung mit dem gewünschten Hochpunkt aus heutiger Sicht im finanziellen Rahmen der Wohnbauförderung kaum möglich sein wird. Entgegen der Vorgabe beim ursprünglichen städtebaulichen Wettbewerb werden die beiden Gebäude Kärntnerstraße 60 und 62 abgebrochen, wodurch in diesem Bereich eine deutlich höhere Freiraumqualität und vor allem ein größerer Spielraum für die Gestaltung des städtebaulichen Entwurfs erzielt werden kann. Die im Zentrum der Südtirolersiedlung liegende Straße „Pradler Saggen“ ist nicht mehr öffentliches Gut und wurde in der Zwischenzeit von der NHT angekauft. Somit muss diese nicht mehr als öffentliche Straße erhalten werden und kann für interne Erschließung und Feuerwehrzufahrt rückgebaut werden. 12.5. Zeitrahmen: Der Baubeginn für die Wohnbebauung soll im Frühjahr 2024, die Fertigstellung Sommer 2026 erfolgen. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen. 12.6. Kostenrahmen: Als Nettobaukosten (ohne Abbruch, ohne Einrichtung) gemäß ÖNORM B1801-1 sind die angemessenen Gesamtbaukosten laut Wohnbauförderungsrichtlinie, reduziert um die Kostensumme 3 (Baunebenkosten), als Obergrenze einzuhalten. Seitens der Ausloberin wird eine Unterschreitung dieser Obergrenze angestrebt. 13. Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbruck (MA III) 13.1. Rechtsstand: Örtliches Raumordnungskonzept der Stadt Innsbruck (ÖROKO 2.0) (2. Entwurf) (in Kraft getreten am 31.03.2020): besonderes städtebauliches Entwicklungsgebiet Wohnen, Zeitzone z1, Dichte D3, angestrebte Nutzung: Wohnen, geförderter Wohnbau. Flächenwidmungsplan RE-F1 (in Kraft seit 04.08.1998): gesamter Planungsbereich bis zur Kärntnerstraße Wohngebiet. Der Bereich zwischen Kärntnerstraße und Sill ist als Sonderfläche Sillpromenade festgelegt. ao-architekten ZT-GmbH Seite 14
Bebauungsplan RE-B12 (in Kraft seit 12.05.2016): besondere Bauweise mit Mindestabstand gem. TBO. Höchste Punkte von Gebäuden HG H 611 Ergänzende Bebauungspläne RE-B11/2 (in Kraft seit 10.2.2016), RE-B12/1 (in Kraft seit 12.05.2016) und RE-B12/3 (in Kraft seit 05.01.2021): legen mit der Situierung von Gebäuden die Umrisse der Bestandgebäude entlang der Prinz-Eugen-Straße fest und die 1. - 3. Bauetappe des verdichteten Neubaus der Südtiroler Siedlungen im Bereich Pradler Saggen. Höchste Punkte von Gebäuden mit Absolutwerten 572 müA bis 607,2 müA (entspricht 0 bis ca. 35 Meter über Gelände) sowie Baugrenzlinien zur Hoffreihaltung. Außerdem max. Wandhöhen von 7 – 13,5 Meter. Örtliche Bauvorschriften (in Kraft getreten am 25.08.1998): In Bereichen mit erhaltenswerten Orts- und Straßenbildern (gem. § 28 lit. e) TROG 1997) wurden Bauvorschriften hinsichtlich der Gestaltung von Vorgärten, Dächern, Einfriedungen und der Größe von versiegelten Flächen erlassen. Verordnung für KFZ-Abstellmöglichkeiten (in Kraft getreten am 25.08.1998): Diese sind bei einem Bedarf von mehr als sechs Abstellmöglichkeiten zur Gänze in Tiefgargen oder geschlossenen Parkdecks (bei Neubauten und umfangreichen Umbauten) unterzubringen 13.2. Bestand: Der Pradler Saggen ist ein Teilbereich der 1939 - 1943 erbauten Südtiroler Siedlungen in Innsbruck, der im Eigentum der Neuen Heimat ist und eine flächenmäßige Gesamtausdehnung von ca. 3,7 ha. (inkl. Straßenflächen) aufweist. Auf der Basis des städtebaulichen Konzeptes von Architekt Peter Koller planten die Architekten Friedrich Willms und Emil Cusnick die gesamte Siedlung. Es wurden städtebauliche Grundsätze, wie Staffelung der Höhen und Dichten von der Innenstadt zum Stadtrand hin, Abkehr von gründerzeitlichen Blockrandbebauungen, Abrücken der Bebauungen von den Straßen, Planung differenzierter Räume und Raumfolgen im öffentlichen und privaten Bereich, durchgrünte, offene und großflächige Siedlungsstruktur mit öffentlichem Wegenetz in den Wohnanlagen und vieles mehr konsequent geplant und umgesetzt. Das Gebiet zeichnet sich durch den hochwertigen, spezifischen Straßenraum der Prinz- Eugen-Straße (Zentrumsfunktion mit straßenbegleitenden Geschäftslokalen) mit einer raumwirksamen Baumallee, eine platzartige Aufweitung zum Brückenkopf bei der Sill (Infrastrukturansiedelungen), durchgrünte Vorgärten, großzügige Innenhöfe und Promenadengrün aus. Das Wohngebiet westlich der Prinz-Eugen-Straße ist ebenfalls Teil der Südtiroler Siedlungen und überwiegend im Besitz der JP Tirol GmbH & Co KG. Die Prinz- Eugen-Straßen-begleitenden Häuserzeilen bilden gemeinsam mit der Allee und dem Straßenraum ein städtebauliches Ensemble. Zwischen der östlichen Zeile der Prinz-Eugen- Straße und der Fennerstraße liegt das ggst. Planungsgebiet. Hier standen bis vor kurzer Zeit noch Teile der historischen Südtiroler Siedlungen mit folgenden Charakteristika: typisch halboffenen Hofbildungen und Vorgärten an den halböffentlichen Erschließungsstraßen, aufgrund der damaligen Lage am Stadtrand relativ niedere Dichten (Baumassendichte ca. 2,9) und Bauhöhen (überwiegend 3 Geschoße + punktuell ausgebauten Dachgeschoß). Alles in allem weist dieser Siedlungsbereich eine überaus hohe Wohn- und Lebensqualität auf. Auf Basis eines städtebaulichen Leitkonzeptes wurde Teile der Siedlung nun etappenweise abgebrochen und verdichtet neu errichtet. Entlang des Ostrandes des Planungsgebietes erfolgte Mitte der 50er Jahre eine Ergänzung der Siedlung. Hier wurden 8 dreigeschoßige (+ ausgebautem Dachgeschoß) Wohngebäude – die sogenannten „Franzosenhäuser“ - von der Neuen Heimat errichtet. In den 60er/ 70er- ao-architekten ZT-GmbH Seite 15
Jahren wurden im Anschluss bis zur Fennerstraße 4- bis 11-geschoßige und weiter Richtung Osten und Süden teilweise bis 15-geschoßige Wohnblöcke errichtet. Südlich der Reichenauer Straße, im Bereich der Kirche St. Paulus wurde vor Kurzem ein sozialpastorales Zentrum, ein Kindergarten sowie ein Wohnprojekt errichtet. Der ggst. Planungsbereich liegt mittlerweile inmitten eines sehr gut erschlossenen, innerstädtischen Wohngebietes, im Norden begrenzt von der Sillpromenade (stark genutzter Naherholungsbereich) und der Kärntner Straße, im Westen von der Prinz-Eugen-Straße, im Süden von der Reichenauer Straße und im Osten schließt der dicht bebaute Stadtteil Reichenau (teilweise Gebäudehöhen bis 15 Geschoße) an. Nördlich der Sill liegt ein Entwicklungs- und Umstrukturierungsgebiet. Die Prinz-Eugen-Straße, Kärntner Straße, Otto-Redlich-Straße und Pradler Saggen (alle öffentliches Gut) übernehmen die Erschließungsfunktion und weisen zahlreiche oberirdische Parkplätze auf. Hinsichtlich des öffentlichen Nahverkehrs wird das Wettbewerbsgebiet über die Reichenauer Straße von zwei Straßenbahnlinien (2 und 5) sehr gut erschlossen. Künftig wird auch die geplante Straßen-/ Regionalbahn hier verlaufen. Im Kreuzungsbereich Andechsstraße/ Reichenauer Straße werden hierfür Straßengrundabtretungen erforderlich sein. Ein Großteil der Wohngebäude im Planungsgebiet wurde bereits abgerissen und die Bewohner direkt angrenzender Gebäude im Pradler Saggen teilweise abgesiedelt. 13.3. Vorgeschichte: Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstumes in Innsbruck, der überwiegend schlechten Bausubstanz der Südtiroler Siedlungen sowie der denkmalpflegerischen Aspekte (wichtiges städtebauliches Zeugnis) wurde 2014 seitens der Stadtplanung in Abstimmung mit der Politik und dem IGB, nach intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik im gesamten Stadtgebiet, entschieden, dass man einen sehr gut erhaltenen und die wesentlichen Merkmale der Südtiroler Siedlungen aufweisenden Teilbereich (Panzing, Gumppstraße) als Beispiel des Städtebaus und der Architektur der 40er Jahre restriktiv „schützt“ bzw. denkmalpflegerisch qualitätsvoll saniert. Auch entlang der Prinz-Eugen-Straße besteht diese Zielsetzung. Dieses städtebaulich hochwertige Ensemble wird in der heutigen Qualität erhalten. Im Gegenzug dazu sollen andere Bereiche, wie Pradl-Ost oder den Pradler Saggen, auf städtebaulich neuen Konzepten aufbauend verdichtet und hochwertiger neuer Wohnraum geschaffen werden. Mittlerweile wurden schon einige Wettbewerbe durchgeführt (z.B. Pradl-Ost, Pradler Saggen, Eichhof, Innenhof NHT) und die ersten Bauetappen bereits umgesetzt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte und der IGB wurde jeweils ausführlich darüber informiert. 13.4. Städtebauliches Leitkonzept Pradler Saggen – WB-Siegerprojekt 2015: In der Jurysitzung am 05.05.2015 - externe Fachjuror war Arch. DI Wolfgang Feyferlik und Architekt DI Ernst Beneder vertrat den Innsbrucker Gestaltungsbeirat - wurde das Projekt der Innsbrucker Architektin Silvia Boday einstimmig sowohl als städtebauliches Siegerprojekt als auch als Siegerprojekt für die Umsetzung der ersten beiden Bauetappe BA01 + BA02 (siehe Lageplan) gewählt. Bereits in der Auslobung 2014 wurde fixiert, dass für die weiteren Baustufen wiederum eigene Realisierungswettbewerbe durchgeführt werden sollen, um ein möglichst vielfältiges Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu erzielen. Das vorliegende städtebaulich und architektonisch hochwertige Leitkonzept und der Entwurf für die ersten Bauetappen erfüllen die 2014 vorgegebenen stadt-, grün- und ao-architekten ZT-GmbH Seite 16
verkehrsplanerischen Zielsetzungen in hohem Maße und bieten durchgehend hohe Wohnqualität. Durch Neuinterpretation, Verdichtung sowie teilweiser Erhaltung der historischen Südtiroler Siedlung entlang der Prinz-Eugen-Straße wurde ein überzeugendes Gesamtkonzept entwickelt. Die Jury befand, dass die symmetrisch bebaute Prinz-Eugen- Straße als hochwertige Stadteinfahrt (gemeinsam mit der Baumallee und der gegenüberliegenden, straßenbegleitenden Häuserzeile stellt sie ein qualitätsvolles Ensemble dar) im Bestand erhalten und im Bedarfsfall saniert werden solle. Durch unterschiedliche Positionierung von 4-geschoßigen winkelförmigen Baukörpern, die jeweils in einem der fünf punktförmigen, 11-geschoßigen Hochhäusern enden, werden sehr differenzierte und großzügige Hof- und Platzbildungen angeboten. Das Projekt sieht in der Wettbewerbsfassung nach Vorprüfung 588 Wohnungen (inkl. der 89 bestehenbleibenden Wohnungen) vor (Bestand gesamt 288). Die neuen Tiefgaragen werden über die Oswald- Redlich-Straße, die Kärntnerstraße und die Fennerstraße erschlossen und umfassen insgesamt ca. 500 Stellplätze. Neben großzügigen, qualitätsvollen Freiflächen wird im Gesamtkonzept höherwertiger Wohnraum sowie attraktiver, gemeinschaftlicher, öffentlicher Raum geschaffen. Beim vorliegenden Projekt ist hervorzuheben, dass bei zeitlich großen Abständen der Umsetzung der einzelnen Etappen trotzdem eine stimmige Ergänzung mit dem Bestand und der angrenzenden Südtiroler Siedlungen besteht. Jeder neu bebaute Bereich integriert sich als Teil des „Ganzen“. Die fußläufige Durchwegung, die ein wesentliches Charakteristikum der historischen Siedlung darstellt, wird im neuen Konzept wieder vorgeschlagen und bietet unter anderem attraktive Verbindungen vom neuen Stadtteilzentrum rund um St. Paulus bis zum Naherholungsbereich entlang der Sill. Hervorzuheben ist die Aufwertung des öffentlichen Raumes durch die platzartige Aufweitung (mit öffentlicher Nutzung) im Bereich der künftigen Regionalbahnhaltestelle an der Reichenauerstraße unmittelbar gegenüber dem neuen Stadtteilzentrum rund um St. Paulus. Gemeinsam mit einem Landschaftsplanungsbüro wurde das Grün- und Freiraumkonzept hochwertig entwickelt. Vielfältig nutzbare Freiflächen und Erholungsflächen schaffen hohe Aufenthaltsqualität für die BewohnerInnen. Jeweils im 5. Geschoß der Hochhäuser liegt ein Gemeinschaftsraum für die Wohnanlage. Von hier aus werden auch die auf allen Dächern der 4-geschoßigen Baukörper geplanten Dachgärten erschlossen. Die Architektin schlug ursprünglich Richtung Sillufer in ihrer Planung die gesamte Kärntner Straße als begrünten bzw. gestalteten Freiraum vor. Eine Auflassung dieses Teilstückes der Straße ist jedoch aufgrund der aus verkehrsplanerischer Sicht notwendigen Durchlässigkeit nicht möglich, allenfalls längerfristig wäre die Gestaltung als shared-space denkbar. In diesem Bereich ist das Leitkonzept jedenfalls zu adaptieren. Die ersten beiden bereits umgesetzten Bauetappen umfassen ca. 90 geförderte Mietwohnungen sowie Räumlichkeiten für eine Ordination. Die dritte Bauetappe ist derzeit in Bau und umfasst 191 Wohneinheiten (davon 38 für studentisches Wohnen), Einrichtungen für das Seraphische Liebeswerk, eine Gemeinschaftsküche für private Zwecke, einen Waschsalon sowie eine Praxis für Physiotherapie. 13.5. Stadt-, Grün- und Verkehrsplanerische Randbedingungen und Zielsetzungen: Aufbauend auf das städtebauliche Leitkonzept „Pradler Saggen“ Innsbruck (Ergebnis des zweistufigen Wettbewerbsverfahrens 2015) soll in der vierten und somit letzten Bauetappe eine hochwertige Konkretisierung und Weiterentwicklung von zwei 4-geschoßigen, winkelförmigen Baukörpern samt den dazugehörigen beiden 11-geschoßigen Hochpunkten und den umgebenden Außenanlagen erfolgen. Wenngleich Variationen und Interpretationen der Einzelgebäude im Rahmen des städtebaulichen Leitprojektes gewünscht bzw. durch neue ao-architekten ZT-GmbH Seite 17
Voraussetzungen Änderungen im Bereich des östlichen Hochhauses sogar erforderlich sind, muss die überzeugende Gesamtwirkung der Siedlung erhalten bleiben. Baustruktur/ Baukünstlerische Begleitplanung: • Die Straßenfluchtlinie gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan RE -B12 ist einzuhalten. • Da mittlerweile die Bestandsgebäude Kärntnerstraße 60 + 62 ebenfalls abgebrochen werden können, wird mehr Raum für die Entwicklung des östlichen Bereiches der neuen Siedlung geschaffen. Somit kann auf die ursprünglich im überarbeiteten Leitkonzept angedachte, aufwendige Überbauung der Kärntnerstraße verzichtet werden. Das Hochhaus soll Richtung Süden verschoben, der Vorgar tenbereich Richtung Norden großzügiger gestaltet und somit das Gesamtkonzept dementsprechend adaptiert werden. • Höhenentwicklung: grundsätzliche Orientierung nach dem städtebaulichen Leitkonzept, wobei entwurfsabhängige schlüssige Weiterentwicklungen möglich sind. Dabei gilt es, die Wohnqualität für die unmittelbar benachbarten Bestandswohngebäude möglichst nicht zu verschlechtern. • Errichtung leistbarer, architektonisch hochwertiger Wohnungen mit heutigen Wohnungsstandards in verdichteter Bauweise. • Die Programmierung des Bauabschnittes sollte über eine reine Wohnnutzung hinausgehen, und auch nutzungsoffene Räume für Sonder- und Gemeinschaftsnutzungen (z.B. Kindergarten, Kinderkrippe, …) bieten. Im Baufeld 3 sind die Erdgeschoßzonen an der Sill bereits mit verschiedenen Nutzungen ausgestattet, dieser Ansatz ist im Baufeld 4 in den der Sill zugewandten Erdgeschoßbereichen weiter zu führen. Wünschenswert wäre eine Fortführung dieses Prinzips ins Baufeld hinein. Um die Grundstruktur möglichst flexibel zu halten, sind daher erdgeschoßig größere Raumhöhen zu berücksichtigen. • Die besondere Qualität der angebotenen Begegnungsräume in und auf dem Gebäude (Dachgärten mit zugeordneten Gemeinschaftsräumen, etc.) müssen sich in der 4. Bauetappe wiederfinden. • Qualitätsvolle Gestaltung der Dächer und Dachaufbauten als fünfte Fassade (guten Einsehbarkeit von oben). Begrünung und Gestaltung von Flachdächern oder flach geneigten Dächern. Bereiche für Solaranlagen oder andere technische Maßnahmen sind bei der Gestaltung der Gebäude bzw. Dachlandschaft bereits beim Wettbewerbsprojekt integriert zu berücksichtigen. • Baukünstlerisches Konzept des Südtiroler Künstlers Manfred Alois Mayr: Für die 3. Bauetappe wurde unter anderem hinsichtlich Farbgebung, Putzstruktur und Detailausführungen bei der Farbgebung im Inneren und im Äußeren ein gesamthaftes künstlerisches Konzept von Manfred Alois Mayr entworfen, das nicht nur für die beiden Baukörper der 3. Bauetappe erarbeitet wurde, sondern das sich auch bei der Umsetzung der letzten Etappe wiederfinden bzw. in Zusammenarbeit mit dem Künstler weiterentwickelt werden soll. Die Neue Heimat Tirol wird der Auslobung dieses baukünstlerische Konzept beilegen. Grünraum- / Freiflächengestaltung: • Hochwertige Gestaltung der Dachgärten mit intensiver Begrünung, Hochbeeten und Möblierung im Sinne der Steigerung der Aufenthaltsqualität für die BewohnerInnen. In den Bereichen, wo Photovoltaik- oder Solaranlagen geplant sind, ist zumindest eine extensive Begrünung vorzusehen. • Grundsätzlich ist die Gestaltung der Freiräume integraler Bestandteil des Entwurfes. In diesem Sinne sind sie gleichwertig mit den Baustrukturen zu behandeln. ao-architekten ZT-GmbH Seite 18
Für eine Siedlung dieser Größenordnung müssen ausreichend große und zusammenhängende, hochwertige Freiflächen mit unterschiedlichen Funktionen angeboten werden. Ziel sollte sein, die halböffentlichen und öffentlichen Freiflächen so zu konzipieren, dass die Bedürfnisse aller Altersgruppen berücksichtigt werden (Kinderspielplätze für unterschiedliche Zielgruppen, ruhigere Zonen für Ältere, Nutzgärten…). Die Freiflächen sollten nicht durch Zuteilung zu einzelnen Wohnungen privatisiert und somit für die Allgemeinheit reduziert werden. Vielfältig nutzbare Freiflächen und Erholungsflächen sollten mit hoher Aufenthaltsqualität für die BewohnerInnen der Gesamtanlage geschaffen werden. Die Trennung der unterschiedlichen Bereiche darf nicht durch Einzäunungen erfolgen, sondern soll sich aus der Gestaltung ergeben. Gebäude und Freiraum sind als Symbiose zu denken, die sich optimaler Weise in Systemkreisläufen ergänzen. Durch die Umsetzung der einzelnen Baufelder in Etappen sind auch die Außenanlagen nach und nach geplant worden. In der nun letzten Bauetappe wird eine Zusammenführung der Außenanlagen zu einer stimmigen Gesamtplanung erwartet. Aufgrund des Umfanges und der Komplexität dieser Aufgabenstellung wird die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsplanungsbüro dringend nahegelegt. • Einbeziehung des direkt anschließenden Naherholungsraumes entlang der Sillpromenade. Nutzung der Potentiale einer Wechselwirkung des Naherholungsraumes der Promenade mit den Außenanlagen der Siedlung. • Konzeption und Beschränkung der unterirdischen Bauteile in Hinblick auf eine qualitätsvolle Begrünung und die Möglichkeit der Pflanzung raumwirksamer Bäume. Berücksichtigung einer ausreichenden Überschüttung unterirdischer Gebäudeteile für die Umsetzung der hochwertigen Freiraumgestaltung. • Entlang der Kärntner Straße sind straßenbegleitend raumwirksame Baumpflanzungen auf dem Grundstück der Neuen Heimat Tirol zu berücksichtigen. Dementsprechend sind die Neubauten mit einem Abstand von der Kärntnerstraße zu errichten, der eine raumwirksame Entwicklung der Bäume sicherstellt. Erschließung/ Stellplätze: • Für die vierte Bauetappe ist keine zusätzliche Tiefgaragenzufahrt erforderlich. Die beiden Zufahrten von der Kärntner Straße und der Fennerstraße aus sollen mitgenutzt und die Tiefgaragen zusammengeschlossen werden. • Eine vielfältige fußläufige Durchwegung, die ein Charakteristikum der historischen Südtiroler Siedlung ist, findet sich als wesentliche Qualität im städtebaulichen Leitkonzept wieder. Attraktive Verbindungen vom neuen Stadtteilzentrum rund um St. Paulus, wo sich auch Bus- und Regionalbahnhaltestellen befinden, bis zum Naherholungsbereich entlang der Sill bzw. auch die Fortführung der bestehenden fußläufigen Durchwegung in N-S- (Durchlässigkeit zur Promenade als Naherholungsbereich) und W-O-Richtung werden angeboten und sollen bei der nun letzten Bauetappe weitergeführt werden. Zwischen der 3. und der 4. Bauetappe ist eine besonders relevante Nord- Südverbindung zu berücksichtigen, da sie direkt an den Promenadenweg entlang der Sill anschließt. • Die derzeit im öffentlichen Gut befindlichen Straßenflächen können aufgrund der bestehenden Leitungslagen nicht verändert werden. Grundsätzliches Ziel ist eine Verkehrsberuhigung und Aufwertung bzw. Gestaltung des öffentlichen Raumes im Bereiche Kärntner Straße und Pradler Saggen. Die künftigen Erschließungserfordernisse für die Kärntner Straße umfassen jedenfalls eine Durchgängigkeit für alle Verkehrsarten, insbesondere einer KFZ-Zufahrt, Fußgänger- sowie Radfahrerverkehr. • Im Sinne einer Verkehrsberuhigung und gestalterischen Anbindung des Promenadenbereiches könnten niveaugleiche Übergangsbereiche zwischen dem ao-architekten ZT-GmbH Seite 19
Siedlungsbereich Pradler Saggen und der Promenade in der Kärntner Straße vorgeschlagen werden. Diese sollten sich schlüssig aus der straßenbegleitenden Gestaltung der Freiflächen oder Vorplätze (z.B. Hochpunkt) entwickeln und die promenadenseitige Freiflächengestaltung und Fußweganbindungen berücksichtigen. • Die erforderlichen Stellplätze und Besucherstellplätze für die Wohnbebauung sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Hinsichtlich der Stellplatzberechnung ist die PKW- Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck heranzuziehen. (http://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=wohnen/planen-- einreichen/planungsgrundlagen) • Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind konkret zu überlegen und flächensparend unter Berücksichtigung der Nutzbarkeit und der Qualität der Freiflächen zu konzipieren, da sie massive Randbedingungen bzw. Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung der Freiflächen darstellen. • Ausreichend Platz für Fahrradabstellräume und einspurige Fahrzeuge ist zu berücksichtigen. Diese sind in leicht erreichbarer Lage zu planen. Für die Berechnung der erforderlichen Stellplatzflächen ist die Fahrradstellplatzverordnung der Stadt Innsbruck einzuhalten. (http://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=wohnen/planen-- einreichen/planungsgrundlagen) • Ver- und Entsorgungsbereiche (z.B. Müll, etc.) sind ausreichend zu bemessen und möglichst baulich und gestalterisch zu integrieren. Energieeffizienz: • Die Stadt Innsbruck hat das Ziel, bis zum Jahr 2050 energieautonom zu werden. Dazu werden im „Energieplan Innsbruck 2050“ konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert. Ein zentraler Bereich dieser Maßnahmen betrifft die Bautätigkeiten in der Stadt Innsbruck. Grundsätzliches Anliegen ist die Errichtung von Gebäuden mit besonders niedrigem Energieverbrauch. Auf einen kreativen und bewussten Umgang mit dem Thema Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie der gestalterischen Integration allenfalls vorgesehener Anlagen für Energiegewinnung bzw. sonstiger technischer Anlagen wird großer Wert gelegt. • Die Stadt Innsbruck bekennt sich aktiv zu umwelt- und ressourcenschonendenden Maßnahmen. Der Leitfaden „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ soll sicherstellen, dass Gebäude, die die Stadt Innsbruck künftig errichtet, umbaut bzw. saniert dem Ziel-Szenario des Energieplans Innsbruck (und somit auch den Zielen von Tirol 2050) entsprechen und eine möglichst geringe Belastung für die Umwelt und das Klima verursachen. Der Leitfaden samt den darin angeführten Kriterien ist für stadteigene Projekte bindende Wettbewerbsvorgabe – dessen Berücksichtigung wird empfohlen: https://energie.innsbruck.gv.at/data.cfm?vpath=subsites/energie1/dokumente42/leitfad en-energieeffizientes-und-nachhaltiges-bauen ao-architekten ZT-GmbH Seite 20
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