"Am Schlittenhang" Neubaugebiet - Jahrgang Ausgabe 06-2021 - Gemeinde Ihrlerstein

Die Seite wird erstellt Hugo Buck
 
WEITER LESEN
"Am Schlittenhang" Neubaugebiet - Jahrgang Ausgabe 06-2021 - Gemeinde Ihrlerstein
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:12 Seite 1

       40. Jahrgang                             Ausgabe 06-2021

         Neubaugebiet
     „Am Schlittenhang“

                                             Bild: Manfred Kronseder
"Am Schlittenhang" Neubaugebiet - Jahrgang Ausgabe 06-2021 - Gemeinde Ihrlerstein
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 2

                                                                                                                  rbkk.de

                    W e ndu ng
              Die
                i t de r M aus.
              m

           Mit unserem Online-Banking alle
           Konten und Zahlungen online
           verwalten. Jetzt informieren unter
           www.rbkk.de/online-banking

                                             Gemeinderatssitzung
       Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 1.6.2021:                    bestehen keine Einwände und so wird in die Behand-
                                                                         lung der einzelnen Punkte eingetreten. Die Nieder-
       Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung des                  schrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung
       Gemeinderates Ihrlerstein. Er begrüßt die anwesenden              vom 27.04.2021 wird ohne Einwendungen angenom-
       Zuhörer sowie die Vertreterin der Presse. Drei Gemein-            men
       deratsmitglieder sind entschuldigt. Er stellt die ordnungs-
       gemäße Ladung fest. Das Gremium ist beschlussfähig.
                                                                         Haushalt 2021
       Zu Tagesordnungspunkt 2 begrüßt der Bürgermeister                 Beratung und Beschlussfassung zum Haus-
       den Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Ihrler-                  haltsplan und zur Haushaltssatzung
       stein, Herrn Frank Fiebig. Gegen die Tagesordnung
                                                                         Der Kämmerer stellt den Anwesenden den vom
                                                                         Finanzausschuss vorberatenen und in einigen Punk-
                                                                         ten geänderten Haushaltsplan für das Jahr 2021 vor.

                                                                         Der Verwaltungshaushalt weist in Einnahmen und
                                                                         Ausgaben ein Volumen in Höhe von 6.410.757 € und
                                                                         der Vermögenshaushalt ein Volumen in Höhe von
                                                                         5.845.725 € aus, was ein Gesamtvolumen in Höhe
                                                                         von 12.256.482 € ergibt. Dies bedeutet eine leichte
                                                                         Erhöhung zu den Vorjahresansätzen um 384.753 €.

                                                                         Trotz der geplanten Entnahme aus der Rücklage in
                                                                         Höhe von 872.400 € wird diese zum Ende des Jahres

                                                                     2
"Am Schlittenhang" Neubaugebiet - Jahrgang Ausgabe 06-2021 - Gemeinde Ihrlerstein
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 3

       voraussichtlich einen Stand von 4.366.000 € haben, so                                §3
       dass die finanzielle Lage der Gemeinde Ihrlerstein als       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
       sehr gut bezeichnet werden kann, zumal die Gemeinde          werden nicht festgesetzt.
       Ihrlerstein bereits seit Jahren schuldenfrei ist.
                                                                                         §4
       Der Kämmerer erläutert die wichtigsten Einnahme-             Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
       und Ausgabepositionen des Verwaltungs- und Ver-              Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
       mögenshaushalt und stellt den Investitionsplan der
       kommenden Jahre dar, welcher erhebliche Ausgaben             I. Grundsteuer
       enthalten wird, wie den Neubau des Kindergartens,            A für die land- und
       die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20,            forstwirtschaftlichen Betriebe            310 v. H.
       den Anbau an die Schule sowie weitere Baumaßnah-             B für die Grundstücke                     290 v. H.
       men im Bereich der Dorfmitte.                                II. Gewerbesteuer                         320 v. H.

       Der Bürgermeister dankt dem Kämmerer und dem                                         §5
       Finanzausschuss für seine gewissenhafte Arbeit zu            Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
       Erstellung des Haushaltsplanes.                              Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
                                                                    auf 1.060.000 € festgesetzt.
       Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit den Anla-
       gen Schulden- und Rücklagenübersicht, der Stellen-                                    §6
       plan sowie das Investitionsprogramm und der Finanz-
       plan für das Haushaltsjahr 2021 werden beschlossen.          Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021
       Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:                 in Kraft.

       „Haushaltssatzung der Gemeinde                               Ihrlerstein, den         Gemeinde Ihrlerstein
       Ihrlerstein für das Haushaltsjahr 2021                       Thomas Krebs, 1. Bürgermeister“

       Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt
       die Gemeinde Ihrlerstein folgende Haushaltssatzung:

                              §1
       Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
       im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Aus-
       gaben auf je                          6.410.757 €
       und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
       Ausgaben auf je           5.845.725 € festgesetzt.

                              §2
       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
       förderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

                                                                3
"Am Schlittenhang" Neubaugebiet - Jahrgang Ausgabe 06-2021 - Gemeinde Ihrlerstein
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 4

       Antrag SVI auf Bezuschussung Soccer-Ground
       Der SV Ihrlerstein hat einen Antrag auf Bezuschussung eines Soccer-Ground gestellt.

       Während in der ursprünglichen Planung von Kosten             finanzielle Beteiligung der Gemeinde Ihrlerstein zu
       in Höhe von 32.000 € ausgegangen wurde, erhöhte              stemmen. Vorrangig soll dies durch Bandenwerbung
       sich der Betrag laut E-Mail vom 25.05.2021 nun auf           und Sponsorengelder erreicht werden. Sollten diese
       45.000 €. Allerdings erhöht sich die Förderung durch         Beträge nicht ausreichen, wird man nach Abschluss
       den BLSV auf 30.000 €, so dass weiterhin von unge-           der Maßnahme nochmals auf die Gemeinde zukom-
       deckten Kosten in Höhe von 15.000 € ausgegangen              men.
       wird. Diese ungedeckten Kosten sollen durch den
       Eigenanteil des SVI, Sponsorengelder und den                 Ein Gemeinderatsmitglied findet diesen Vorschlag
       Zuschuss der Gemeinde gedeckt werden.                        positiv, stellt aber klar, dass von Seiten ihrer
                                                                    Fraktion eine Bezuschussung grundsätzlich befür-
       Ein Gemeinderatsmitglied berichtet hierzu, dass zu           wortet wird.
       dieser Thematik Gespräche beim SV Ihrlerstein statt-
       gefunden haben. Hierbei stellt er dar, dass der Sport-       Der Antrag des SV Ihrlerstein wird somit vorerst
       verein in der Vergangenheit sehr durch die Gemeinde          zurückgestellt. Nach Abschluss der Maßnahme wird
       gefördert wurde. Es wird daher ersten Ranges ver-            der SV Ihrlerstein nochmals auf die Gemeinde zukom-
       sucht, die Erstellung dieses Soccer-Grounds, welcher         men, sollten die Zuschüsse und Spenden nicht aus-
       auch der Allgemeinheit zu Gute kommen soll, ohne             reichend sein.

                                                                4
"Am Schlittenhang" Neubaugebiet - Jahrgang Ausgabe 06-2021 - Gemeinde Ihrlerstein
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 5

       Feuerwehr Ihrlerstein –                                      Grundsätzlich hätte hier eine Zustandserfassung und
       Neubau Gerätehaus;                                           -bewertung vor Übernahme erfolgen sollen. Diese
       Abschluss eines Servicevertrages für die                     wurde aber noch nicht durchgeführt und muss nun
       Schlauchwaschanlage                                          nachgeholt werden.

       Für die Schlauchwaschanlage im neuen Feuerwehr-              Die Erweiterung des Verbandsgebietes auf das
       gerätehaus ist es aufgrund der UVV-Vorschriften unab-        gesamte Gemeindegebiet wurde als positiv ange-
       dingbar, einen Servicevertrag abzuschließen. Die Fir-        sehen, da die bisher in Gemeindehand liegenden
       ma Prey, welche die Anlage errichtet hat, empfiehlt          Kanalstrecken nun auf den Zweckverband übertra-
       aufgrund der Größe der Feuerwehr und des damit               gen wurden und diese nun von diesem betreut
       verbundenen Pflege- und Prüfaufkommens eine ein-             werden.
       maljährliche Sicherheitssystemwartung mit der wider-
       kehrenden DGUV-V3-Prüfung für die Schlauchpfle-              Im Bereich der Gemeinde Saal a.d. Donau wurde die
       geeinrichtung.                                               Erfassung letztes Jahr durchgeführt, in Ihrlerstein ist
                                                                    sie dieses Jahr geplant und in der Stadt Kelheim im
       Als Kosten werden Kosten von jährlich 1.873 € netto          Jahr 2022.
       für die Sicherheitssystemwartung und 353,55 € netto
       für die DGUV-Prüfung Vorschrift 3 angegeben.                 Hierfür vom Büro BBI-Ingenieure GmbH Kosten in
                                                                    Höhe von rund 26.400 € veranschlagt. Die Verwaltung
       Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss einer Ver-            empfiehlt den Abschluss des Vertrages. Eventuell
       tragslaufzeit von fünf Jahren (hier 3 % Nachlass)            kommen hier noch Regiearbeiten in Höhe von 3.000 €
       sowie die Zahlung zum 01.01. jedes Jahres (2 %               hinzu. Diesem wird zugestimmt.
       Skonto). Diesem wird zugestimmt.

                                                                    Vorlage der Jahresrechnung des Kindergar-
       Zustandserfassung der Schmutz- und                           ten „Brandler Zwergerlgarten“
       Mischwasserkanäle
                                                                    Vom BRK Kreisverband Kelheim wurde die Abrech-
       Vom Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im                  nung für den Kindergarten „Brandler Zwergerlgarten“
       Raume Kelheim wurden folgende Schmutz- und                   vorgelegt.
       Mischwasserkanäle von der Gemeinde Ihrlerstein
       übernommen:                                                  Demnach stehen Ausgaben in Höhe von 410.389,00 €
                                                                    Einnahmen in Höhe von 417.035,27 € gegenüber.
       •   Am Feldkreuz                                             Aufgrund dessen ergibt sich ein Überschuss in Höhe
       •   Lindenstraße                                             von 6.646,27 €, welcher vereinbarungsgemäß an die
       •   Nürnberger Straße                                        Gemeinde Ihrlerstein zu überweisen ist.
       •   Palmberg
       •   Rappelshofen                                             Dieser Tagesordnungspunkt dient lediglich der Infor-
       •   Sausthal                                                 mation, eine Beschlussfassung hierzu ist nicht erfor-
       •   Sonnenhang                                               derlich.
       •   Wäscherhartl

             IHRE IDEE IST DAS MASS DER DINGE

                                                                                                   WOHNRAUM8 GmbH
                                                                                               Forststr. 25a • D-93351 Painten

                  MÖBEL &                      KÜCHEN                 SAUNA &
                 INTERIEUR                     (MASSIV)               WELLNESS

                                             www.wohnraum8.de - Tel.: 09499 / 94 25 25

                                                                5
"Am Schlittenhang" Neubaugebiet - Jahrgang Ausgabe 06-2021 - Gemeinde Ihrlerstein
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 6

       Änderung Bebauungspläne                                    Stellplatzschlüssel von 2 Stellplätzen/WE angewendet
                                                                  werden. Die Grundzüge der Planung sind nicht
       a) Rabenweg                                                berührt, da durch die Änderung des Bebauungspla-
                                                                  nes weder Art noch Maß der baulichen Nutzung
       Der Änderung des Bebauungsplanes „Rabenweg“                geändert werden. Somit kann die Änderung im ver-
       kann, da keine planlichen Änderungen notwendig             einfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchge-
       sind, durch die Verwaltung vorgenommen werden.Soll-        führt werden.
       ten auch planliche Änderungen gewünscht werden,
       müsste die Änderung durch ein Planungsbüro durch-          Aus dem Gremium kommt der Wunsch, sämtliche
       geführt werden.                                            Bebauungspläne auf den Prüfstand zu stellen, um
                                                                  zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen und redun-
       Zu den vorgesehenen Änderungen wird Folgendes              dante Regelungen zu entfernen.
       angeführt: Das überplante Gebiet „Rabenweg“ liegt
       im westlichen Gemeindebereich von Ihrlerstein und          Ein weiteres Gemeinderatsmitglied regt an, die zurzeit
       erstreckt sich auf einer Fläche von 10,32 ha. Der          in der Abstandsflächensatzung bestehende Abstands-
       rechtsgültige Bebauungsplan weist zum Zeitpunkt            flächenregelung in die Bebauungspläne zu überneh-
       der Änderung noch eine Vielzahl unbebauter Parzel-         men. Hierzu entgegnet der Bürgermeister, dass dann
       len auf. Das Baugebiet ist überwiegend mit Einfami-        eine Vielzahl unterschiedlicher Abstandsflächenrege-
       lienhäusern bebaut. Dies soll auch für die Zukunft         lungen bestehe, welche die Unübersichtlichkeit der
       gelten, um städtebauliche Fehlentwicklungen in die-        Regelungen nach sich ziehe.
       sem Gebiet zu vermeiden. Hierzu soll der dörfliche
       Charakter von Ihrlerstein bestehen bleiben. In Bezug       Ein Gemeinderatsmitglied wendet ein, dass nun die
       zur herrschenden Siedlungsstruktur im umliegenden          akuten Themen geregelt werden sollten, wozu die
       Gebiet soll eine Begrenzung der Wohneinheiten (WE)         Stellplatz- und Wohneinheitenregelung gehöre. Des-
       auf maximal 2 WE pro Wohngebäude vorgenommen               halb stimme er der vorgeschlagenen Änderung des
       werden. Ferner soll auf den Baugrundstücken ein            Bebauungsplanes zu. Zukünftig könnten auch weitere

                                                                            )ULVHXUVDORQ
                                     e n f u t ter                  6RQMD:XW]HU
                                Trock                                        +DDUXQG6FK|QKHLW
                                                                       3DOPEHUJE ,KUOHUVWHLQ
                                                                     VRQMDZXW]HU#ZHEGH
                                                                            7HUPLQQDFK9HUHLQEDUXQJ

                                                              6
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 7

       Änderungen vorgenommen werden, vorrangig sei                noch nicht klar, ob die beantragte Deckblattänderung
       aber jetzt diese Thematik.                                  so erlassen werden kann. Dies bleibe dem weiteren
                                                                   Verfahren vorbehalten.
       Die Meinung eines weiteren Gremiumsmitglied ist,
       dass vielfach in Bebauungsplänen zu wenig geregelt          Der Bebauungsplan „Hauptstraße“ der Gemeinde Ihr-
       sei. Somit sei es möglich, Mehrfamilienhäuser in            lerstein wird unter der Voraussetzung durch ein wei-
       Wohngebieten mit Einfamilienhäusern zu errichten,           teres Deckblatt geändert, dass keine Kosten auf die
       was nicht im Sinne der Anwohner in diesem Gebiet            Gemeinde zukommen und die Verfahrenskosten im
       sei. Da die Grundstückspreise stiegen, würden nun           Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vom Antrag-
       immer mehr Investoren auf den Plan gerufen, mög-            steller übernommen werden.
       lichst viele Wohnungen auf einem Grundstück zu
       errichten. Dies wolle man in der Klausurtagung
       nochmals ansprechen.                                        Gegenüberstellung der Abstandsflächen-
                                                                   regelungen, ggf. Beschlussfassung zur
       Letztendlich einigt man sich auf die Änderung des           Aufhebung der Abstandsflächensatzung
       Bebauungsplanes „Rabenweg“ durch das Deckblatt 7.
                                                                   In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde gebe-
       b) Hauptstraße                                              ten, eine Gegenüberstellung der Abstandsregelungen
                                                                   der bisherigen BayBO, der zurzeit gültigen BayBO
       Durch einen Anlieger wurde beantragt, den Bebau-            und der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Ihr-
       ungsplan „Hauptstraße“ zu ändern. Grund des Ände-           lerstein zu erstellen, welche der Geschäftsstellenleiter
       rungswunsches ist die Erweiterung der Baugrenzen,           der Verwaltungsgemeinschaft Ihrlerstein, Herr Ludwig
       um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für              Rappl, erläutert:
       geplante Bauvorhaben zu schaffen. Ferner waren im
       Bebauungsplan die bereits bei Inkrafttreten vorhan-
       denen Gebäude nicht enthalten, so dass auch hier
       Rechtssicherheit in Bezug auf eventuelle Ersatzbauten
       erreicht werden soll.

       Die Kosten sollen, im Falle der Einleitung des Ände-
       rungsverfahrens, im Rahmen eines städtebaulichen
       Vertrages durch den Antragsteller übernommen
       werden.

       Eventuell, so die Meinung eines Gremiumsmitgliedes,
       soll hier auch eine weitergehende Änderung erfolgen,
       da die Problematik der Baugrenzen auch auf dem
       Nachbargrundstück bestehe.

       Ein weiteres Gemeinderatsmitglied wendet ein, dass          In der Klausurtagung vom 08.08.2020 wurde festge-
       er hier die Schaffung eines Präzedenzfalles sehe. Es        legt, dass Ihrlerstein seinen dörflichen Charakter
       würden wohl weitere Bauwillige auf die Gemeinde             behalten solle. Hierzu gehört u. a. auch eine klein-
       zukommen und die Änderung der Baugrenzen für ihr            räumige Besiedelung mit ausreichend großen Gar-
       Grundstück wünschen, um ihre geplanten Bauvorha-            tengrundstücken zur Erhaltung und Verbesserung der
       ben verwirklichen zu können. Dem wird entgegnet,            Wohnqualität. Vom Freistaat Bayern wurde eine
       dass es sich hier um einen Einzelfall handle, und die       Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
       bereits durch Gebäude bebauten Baugrenzen bei der           beschlossen, welche die Maße der Abstandsflächen
       Erstellung des Bebauungsplanes schlichtweg verges-          verkürzt. War bislang das Maß der vollen Wandhöhe
       sen wurden. Das Gemeinderatsmitglied erwidert hier-         (1 H) entscheidend, welche an zwei Wänden mit nicht
       zu, dass das neue Baufenster erheblich erweitert sei        mehr als 16 m Länge auf die halbe Wandhöhe (0,5 H),
       und so eine Legitimation für neue Vorhaben enthalte.        mindestens aber 3 m verkürzt werden konnte, ist in
                                                                   der BayBO in der ab 01.02.2021 gültigen Fassung
       Dies, so der Bürgermeister, werde im Verfahren bei          nun ein Maß von 0,4 H, mindestens aber 3 m festge-
       der Beteiligung der Fachstellen geprüft. Es sei somit       legt.

                                                               7
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 8

       Den Gemeinden wurde die Möglichkeit gegeben, ab                           nicht beachten und es daher zur Problematik komme,
       15.01.2021 per Satzung eine abweichende Länge der                         dass die Baugenehmigung nicht erteilt werden
       Abstandsflächen festzulegen, was in der Gemeinde-                         könne.
       ratssitzung vom 12.01.2021 beschlossen wurde. Die
       bis zum 31.01.2021 gültige Regelung soll in Ihrlerstein,                  Ein Gemeinderatsmitglied bekräftigt, dass man keine
       gültig für das gesamte Gemeindegebiet, beibehalten                        verdichtete Bebauung gewünscht habe und sich somit
       werden.                                                                   zum Erlass der Satzung entschlossen habe.

       Da die bisherige Berechnung des Maßes H durch den                         Ein weiteres Gemeinderatsmitglied teilt mit, dass es
       Gesetzgeber geändert wurde, konnte nicht mehr auf                         teilweise nicht möglich sei, die Abstandsflächen, wie
       die bisherige Berechnung zurückgegriffen werden, so                       in der Satzung festgelegt, einzuhalten.
       dass eine geringfügige Erweiterung der Abstands-
       flächen durch die Satzung erfolgte, da nun bei einer                      Dem wird entgegnet, dass die durch die Satzung
       Dachneigung bis 70 ° die Höhe der Dächer zu 1/3                           vorgenommene Änderung der Abstandsflächen -
       berücksichtigt wird.                                                      regelung nicht wesentlich sei. Im dargestellten Bei-
                                                                                 spiel handelt es sich um eine Mehrung von 34 cm
       Nun gilt es zu beschließen, ob die Satzung vom                            bzw. 67 cm im Vergleich zur bis 31.01.2021 gültigen
       15.01.2021 beibehalten oder aufgehoben werden                             Regelung.
       soll.
                                                                                 Ein Gemeinderatsmitglied teilt mit, dass im Gemein-
       Der Bürgermeister erläutert, dass, falls die Satzung                      degebiet auch viele Dorf- und Mischflächen enthalten
       aufgehoben wird, die Regelungen der Bayerischen                           seien, welche die Baugrenzen nicht einhalten
       Bauordnung zum Tragen kämen, was eine erhebliche                          könnten.
       Verdichtung der Bebauung nach sich ziehe. Proble-
       matisch sei, dass die Planer die gültige Abstands-                        Hierauf wird eingewendet, dass zurzeit ca. 300 Bau-
       flächenregelung der Gemeinde Ihrlerstein schlichtweg                      parzellen frei seien. Die bereits bestehenden Bauvor-

            Jahres- und Gebrauchtwagen
          • Transporter    • Unfallinstandsetzung
          • Reifenservice  • Glasreparaturen
          • Scheibentausch • Marderschutzsysteme
          KFZ-Meisterbetrieb | HU & AU Abnahme
          09441 7039376 • info@autopark­kirche.de • www.autopark­kirche.de

                         Gaststätte und Cafe
                        im Naturfreundehaus                                                Wolfgang Zahradnik
                     (Ihrlerstein /Sausthal), Telefon 09447/360
                                                                                                     Trockenbau
                            Geöffnet: Freitag ab 15 Uhr
                              Samstag ab 12 Uhr und                                               Schreinerarbeiten
                            Sonntag ab 9 Uhr – 18 Uhr.
                     Außerhalb dieser Zeit stehen wir auch für                   Hauptstr. 30b; 93346 Ihrlerstein
                   private und betriebliche Feiern zur Verfügung.                Handy: 0170/111 2500
                          Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
                                                                                 Telefon: 09441/ 642763
                                                                                 Fax: 09441/ 1747919
         www.naturfreunde-kelheim.de                                             E-Mail: Wolfgang.Zahradnik@t-online.de
         vorstand@naturfreunde-kelheim.de

                                                                             8
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 9

       haben hätten die Abstandsflächenvorschriften der              schluss, welcher die Vergrößerung der Gemeinde
       „alten“ BayBO eingehalten. Bei diesen Vorhaben                nach außen unterbindet. Zudem muss eine über-
       könnten nun auf den bislang unbebauten Grund-                 wiegende Fläche im Eigentum der Gemeinde sein.
       stücken Bauwerke errichtet werden, welche lediglich           Hiermit würde zwar seitens Bauwerber Einverständ-
       die in der Bayerischen Bauordnung „neu“ enthaltenen           nis bestehen, jedoch ergibt sich aus den Stellung-
       Abstandsflächenregelungen einhalten müssten.                  nahmen der Fachstellen, dass eine Bebauung im
                                                                     Osten aufgrund der geringen Flächentiefe nicht
       Ein weiteres Gremiumsmitglied wendet ein, dass die            möglich sein wird.
       Änderung der Bauordnung mit ihren Verdichtungs-
       möglichkeiten für mittlere Städte und Gemeinden              • Das Grundstück „rund um den Kirchenwirt“ wurde
       geschaffen wurde. Im vom dörflichen Charakter                  durch die Gemeinde erworben. Zur weiteren
       geprägten Ihrlerstein sei dies eine Fehlentwicklung.           Gestaltung der Ortsmitte Ihrlerstein werden in der
       Sie sehe die zurzeit gültige Satzung als richtig und           Klausurtagung des Gemeinderates am 12.06.2021
       zielführend an, den dörflichen Charakter Ihrlersteins          Informationen eingeholt. Danach werden in Verbin-
       zu bewahren.                                                   dung mit einer Bürgerbeteiligung verschiedene
                                                                      Möglichkeiten ausgearbeitet.
       Der Gemeinderat beschließt: Die Satzung von
       15.01.2012 wird nicht aufgehoben und bleibt weiterhin        • Der Vorbescheid für den „Pumptrack“ Ihrlerstein
       bestehen.                                                      wurde mit Auflagen genehmigt. Diese werden im
                                                                      Bauantragsverfahren berücksichtigt und in die Pla-
                                                                      nung eingearbeitet.
       Informationen und Anfragen
                                                                    • Erschließungsbeitragsabrechnungen zu den
       • Baugebiet „Am Schlittenhang” Hierzu sind 81                  Straßenbaumaßnahmen in den letzten Jahren. Hier-
         Bewerbungen für die 16 verfügbaren Bauparzellen              zu sind mehrere Widersprüche und Klagen einge-
         eingegangen. Die Auszählung, das Vermessen der               gangen. Aufgrund der personenbezogenen Daten
         Grundstücke und die Ermittlung des m²-Preises
         nehmen noch ca. vier Wochen (bis Mitte Juli) in
         Anspruch.

       • Ausweisung von Bauflächen im Norden entlang
         der Nürnberger Straße. Diese Angelegenheit wur-
         de bereits wiederholt beantragt. In der letzten Bau-
         ausschusssitzung wurde ein neuer Vorschlag mit
         dem Bauausschuss vor Ort besichtigt und einige
         Szenarien durchgesprochen. Es ergaben sich keine
         neuen Erkenntnisse zu den Anträgen aus dem Jah-
         re 2018. Eine mögliche Bebauung ist grundsätzlich
         nur mit Hilfe eines Bebauungsplanes möglich.
         Dagegen existiere aber ein Gemeinderatsbe-

                                                                9
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 10

         werden diese in der nichtöffentlichen Sitzung behan-                      • Durch ein Gemeinderatsmitglied wird mitgeteilt, dass
         delt und weiter bearbeitet.                                                 die Parkplätze am „Brandler Zwergerlgarten“
                                                                                     zunehmend durch Anwohner genutzt werden. Hier
       • Das Bayernwerk sorgt für eine unentgeltliche,                               sollte ein vermehrtes Augenmerk darauf gerichtet
         künstlerische Neugestaltung („Kunst am Trafo“)                              werden, dass diese Fahrzeuge hier widerrechtlich
         der Trafostation „Am Schlittenhang“. Möglich                                parken. Da die Gemeinde Ihrlerstein dem Zweck-
         gemacht hat das Gemeinderatsmitglied Markus                                 verband Kommunale Verkehrsüberwachung Ober-
         Laußer. Aus dem hässlichen Trafohäuschen wird                               pfalz beigetreten sei und diese auch die Überwa-
         durch die Künstler der Fa. ART-EFX dadurch ein                              chung des ruhenden Verkehrs übernehme, sollte
         Feuerwehrauto.                                                              diese Problematik mit dem Zweckverband abge-
                                                                                     sprochen werden.
       • Die in der letzten Sitzung zurückgestellten Beschaf-
         fungen für die Feuerwehr Ihrlerstein konnten auf-                         • Ein Gemeinderatsmitglied wünscht Auskunft
         grund des erhöhten Arbeitsaufwandes in der Ver-                             darüber, wie weit der Feuerwehrbedarfsplan
         waltung noch nicht behandelt werden und werden                              gediehen sei. Hierzu entgegnet der Bürgermeister,
         in der nächsten Sitzung vorgestellt.                                        dass zurzeit kein Kontakt zur Firma bestehe und
                                                                                     moniert deren schleppende Bearbeitung der
       • Ein Gemeinderatsmitglied fragt an, ob es hierzu bereits                     Angelegenheit.
         neue Erkenntnisse zum Solarpark im nördlichen
         Gemeindebereich (Sulzwiese) gebe. Hierzu wird                             • Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem
         mitgeteilt, dass Gespräche des Investors mit den                            Sachstand „Verbrauchermarkt“. Hier seien
         Grundstückseigentümern stattgefunden hätten. Bis-                           Bodenbearbeitungsmaßnahmen durchgeführt wor-
         lang sei aber die Gemeinde noch nicht involviert, wel-                      den und seither ruhe die Baustelle. Dem entgegnet
         che die Bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen                              der Bürgermeister, dass ihm auf Nachfrage mitgeteilt
         (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung eines                         wurde, dass aufgrund Materialknappheit auf dem
         Bebauungsplanes) schaffen müssten.                                          Bausektor und Auslastung der Baufirmen zurzeit
                                                                                     die Bautätigkeit unterbrochen wurde.

                                                                                   • Zudem wurde nachgefragt, ob es Neuigkeiten zum
                                                                                     Baufortschritt für die Straße und dem damit verbun-
                                                                                     denen Radweg ST2233 (= Rennstrecke) gebe. Hier
                                                                                     laufe noch dieses Jahr das Planfeststellungsverfah-
                                                                                     ren zum Bau der Gesamtstrecke (Radweg und Fahr-
                                                                                     bahn). Vor dessen Abschluss kann nicht mit einem
                                                                                     Baubeginn gerechnet werden.

                                                                                   Nachdem keine weiteren Anfragen mehr vorliegen,
                                                                                   wird der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung
                                                                                   geschlossen.

                                                                                         ÖFFNUNGSZEITEN:
         BIERGARTEN UND EISDIELE                                                         Mo. bis Fr.:      11 bis 14 und 17 bis 22.30 Uhr
         93346 Ihrlerstein • Hauptstraße 42                                              Sa.:              17 bis 22.30 Uhr, mittags n. Vereinb.
         www.maharadscha-ihrlerstein.de • E-Mail: N.Kumar@t-online.de                    So. u. Feiertage: 11 bis 14 und 17 bis 22 Uhr
         Telefon: 0 94 41 / 7 03 94 - 64 • Fax: - 65 • Handy: 01 75 / 5 96 71 37
         Liebe Ihrlersteiner, wir danken Ihnen für mittlerweile acht Jahre als Ihre Wirtsleute.
         Planen und feiern Sie mit uns Ihre Hochzeits-, Verlobungs-, Weihnachts- und Silvesterfeier.
         • Wir bieten Ihnen Räumlichkeiten bis zu 250 Personen.
         • Nutzen Sie für Veranstaltungen unseren Konferenzraum.                                Wir bitten um rechtzeitige Reservierung
         • Spezialservice/Catering.                                                                                       Familie Kumar

                                                                             10
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 11

                                              Bauausschusssitzung
       Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 19.5.2021:                Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen.
                                                                      Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und
       Der Bürgermeister eröffnet die Bauausschusssitzung.            befürwortet die beantragten Befreiungen von den
       Er stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Das Gre-             Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.
       mium ist beschlussfähig.

       Zu einem bereits behandelten Bauvorhaben wurden                Bauantrag auf Nutzungsänderung eines
       kurzfristig Unterlagen nachgereicht. Mit der Erweite-          best. Mehrfamilienhauses von 4 Wohn-
       rung der Tagesordnung besteht Einverständnis. Der              einheiten auf 6 Wohneinheiten,
       öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift der Bauaus-         Lage: Nelkenstraße
       schusssitzung vom 29.04.2021 wird angenommen.
                                                                      Der Antragsteller beantragt eine Nutzungsänderung
                                                                      eines bestehenden Mehrfamilienhauses von 4 auf
       Genehmigungsfreistellung auf Neubau                            6 Wohneinheiten. Das Grundstück befindet sich
       eines Zweifamilienhauses mit Garage,                           gemäß § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich
       Lage: Am Schlittenhang                                         und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als
                                                                      Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
       Der Bürgermeister gibt bekannt, dass o. g. Bauvorha-
       ben im Freistellungsverfahren eingereicht und als Ange-        Für das Vorhaben wurde ein Stellplatznachweis nach
       legenheit der laufenden Verwaltung genehmigt wurde.            der neuen Satzung vorgelegt. Es werden 13 Stellplät-
                                                                      ze benötigt. Im Plan werden 16 Stellplätze ausgewie-
                                                                      sen. Den Unterlagen wurde kein Nachweis gemäß
       Bauantrag auf Errichtung einer Kinderkrippe                    Art. 7 Abs. 3 BayBO beigefügt. Dieser Artikel besagt,
       in Containerbauweise, Lage: Kirchstraße

       Bis zur Fertigstellung des neuen Kindergartens in ca.
       2 Jahren wird eine Übergangslösung geschaffen. Hier-
       bei sollen Container westlich des bestehenden Kin-
       dergartens errichtet werden. Das Grundstück liegt im
       Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes
       „Ortszentrum“ und ist im Flächennutzungsplan der
       Gemeinde als Allgemeines Wohngebiet dargestellt.

       Es werden folgende Befreiungen von den Festset-
       zungen des Bebauungsplanes beantragt: Baugrenzen,
       Dachform, Dacheindeckung, Fassaden-Verkleidung
       und die Fenster.

                                                                 11
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 12

       dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als           sind im Mittel 3,76 m. Die Nachbarunterschrift ist vor-
       3 Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz         handen.
       anzulegen ist.
                                                                   Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen.
       Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen.              Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben trotz
       Der Bauausschuss befürwortet das Bauvorhaben.               Überschreitung der Wandhöhe an der Grundstücks-
       Der Nachweis zur Errichtung eines Kinderspielplatzes        grenze zu und befürwortet die beantragten Befreiun-
       gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO ist zu erbringen.                 gen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
                                                                   „Rabenweg“.

       Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses
       mit Einliegerwohnung und Garage,                            Bauantrag auf Errichtung einer landwirt-
       Lage: Elsterstraße                                          schaftlichen Lagerhalle, Lage: Waldstraße

       Die Antragsteller beabsichtigen ein Wohnhaus mit
       Einliegerwohnung und Garage zu errichten. Das
       Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgülti-        Das Bauvorhaben wurde in der Bauausschusssitzung
       gen Bebauungsplanes „Rabenweg“ und ist im                   vom 21.01.2021 bereits als Antrag auf Vorbescheid
       Flächennutzungsplan der Gemeinde als Allgemeines            behandelt und durch den Bauausschuss befürwortet.
       Wohngebiet (WA) dargestellt.                                Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom
                                                                   09.03.2021 ebenfalls zugestimmt.
       Es werden folgende Befreiungen von den Festset-
       zungen des Bebauungsplanes beantragt: Baugrenzen,           Der Antragsteller beabsichtigt eine landwirtschaftliche
       Auffüllung und Dach des Nebengebäudes. Die gefor-           Lagerhalle zu errichten. Das Grundstück befindet sich
       derte Wandhöhe von 3,00 m im Mittel kann an der             im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB
       Grundstücksgrenze nicht eingehalten werden. Geplant         und ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD)
                                                                   dargestellt. Hauptsächlich befindet sich das Bauvor-
                                                                   haben jedoch auf dem Grundstück im Außenbereich
                                                                   gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB und ist privilegiert.
                                                                   Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche
                                                                   für die Landwirtschaft dargestellt.

                                                                   Eine Zustimmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO zur
                                                                   Abstandsflächenübernahme ist den Unterlagen bei-
                                                                   gefügt.

                                                                   Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen.
                                                                   Der Bauausschuss erklärt sein Einvernehmen mit
                                                                   dem Bauvorhaben und der Abstandsflächen-
                                                                   übernahme.

                                                                      
                                                                             
                                                                           !" 
                                                                         #!  $ 
                                                                      %&       
                                                                          # 
                                                                      $' "(  

                                                                                                
                                                                              
                                                                                                           

                                                                                         
                                                                                     

                                                              12
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 13

       Bauantrag auf Neubau eines Einfamilien-                       zungen des Bebauungsplanes beantragt: Baugrenzen,
       hauses mit Doppelgarage, Lage: Ihrlerring                     Dachform und die Fassade.

       Der Antragsteller beabsichtigt ein Einfamilienhaus mit        Für die beiden bestehenden Ferienwohnungen soll
       Doppelgarage zu errichten. Das Grundstück liegt im            das Freizeitangebot um eine Schwimmhalle mit 6,80
       Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes            x 11,00 m erweitert werden. Durch die Hanglage
       „Ihrlerring“ und ist im Flächennutzungsplan der               ist das Gebäude nur an 2 Seiten in voller Höhe
       Gemeinde als Allgemeines Wohngebiet (WA) darge-               erkennbar.
       stellt.
                                                                     Mit Bescheid des Landratsamtes vom 20.07.2018
       Es werden folgende Befreiungen von den Festset-               wurde die Genehmigung für den Neubau eines Wohn-
       zungen des Bebauungsplanes beantragt: Dachform                und Verwaltungsgebäudes mit zwei Ferienwohnungen
       Hauptgebäude und Garage, Stauraum vor der                     und einer Büronutzung genehmigt.
       Garage
                                                                     Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen.
       Die Einhaltung der Abstandsflächen auf dem Grund-             Das Bauvorhaben befindet im gesamten Bereich
       stück ist nicht möglich. Die Abstandsfläche liegt um          außerhalb der Baugrenzen. Daher lehnt der Bauaus-
       0,12 cm bzw. um 0,09 m² auf dem Nachbargrund-                 schuss das Bauvorhaben ab. Den beantragten Befrei-
       stück.                                                        ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
                                                                     wird nicht zugestimmt.
       Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen.
       Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und
       befürwortet die beantragten Befreiungen von den               Bauantrag auf Neubau eines Einfamilien-
       Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ihrlerring“. Der           wohnhauses mit Doppelgarage,
       Bauausschuss gibt sein Einvernehmen zur geringfü-             Lage: Auf der Platte
       gigen Überschreitung der Abstandsflächen.
                                                                     Das Bauvorhaben wurde in der Bauausschusssitzung
                                                                     vom 25.11.2020 im Rahmen eines Vorbescheides
       Vorbescheid auf Errichtung einer                              behandelt und aufgrund massiver Befreiungen von
       Wellnessoase für Ferienwohnungen,                             den Festsetzungen vom Bauausschuss abgelehnt.
       Lage: Fichtenweg                                              Am 25.02.2021 wurde das Bauvorhaben nochmals
                                                                     mit geänderten Planungsunterlagen behandelt und
       Die Antragsteller beabsichtigen eine Wellnessoase             dem Bauvorhaben zugestimmt. Vom Landratsamt
       für Ferienwohnungen zu errichten. Das Grundstück              wurde das Bauvorhaben jedoch wegen Nichteinhal-
       befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen           tung der Abstandsflächen abgelehnt. Der Vorbescheid
       Bebauungsplanes „Lindenstraße-Eichenstraße Erwei-             wurde laut Antragsteller zurückgezogen.
       terung II“ und ist im Flächennutzungsplan als allge-
       meines Wohngebiet (WA) dargestellt.                           Am 14.05.2021 wurde erneut eine Planung vorge-
                                                                     legt. Es werden folgende Befreiungen von den Fest-
       Es werden folgende Befreiungen von den Festset-               setzungen des Bebauungsplanes beantragt: Bau-

                                                                            Babymassage
                            Bobath für Erwachsene                           Cranio Sacrale Therapie

                                                                13
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 14

       grenzen Wohnhaus und Garage, Geschossigkeit,                 Planerin bleibt der eingeschossige Erker bei der
       Wandhöhe, Dachform und -neigung, Ausrichtung                 Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bzw.
       des Gebäudes.                                                geht in die Abweichung mit ein.

       Bezüglich der Abstandsflächen nach Nordwesten liegt          Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen.
       ein Antrag auf Abweichung vor. An der Traufseite nach        Der Bauausschuss befürwortet das Bauvorhaben und
       Südosten wird die Abstandsfläche eingehalten. Nach           die erforderlichen Abstandsflächenüberschreitung.
       Nordwesten sind noch 2,60 m bis zur Grundstücks-             Vorsorglich wird das Einvernehmen auch für die
       grenze übrig. Die erforderliche Abstandsfläche von           Befreiung der Ausrichtung des Gebäudes und der
       3,22 m wird somit um 0,62 m überschritten. Die               Garage erteilt.
       Eigentümerin des anliegenden Privatweges ist mit
       der Abstandflächenübernahme einverstanden. Laut
                                                                    Bauantrag auf Errichtung
                                                                    eines Pumptracks, Lage: Nähe Sportplatz
         Ihrlersteiner Werkzeug-Restpostenverkauf
                                                                    Dieser Punkt wurde vorsorglich auf die Tagesordnung
         Neu eingetroffen:
                                                                    gesetzt. Der Vorbescheid mit Nebenbestimmungen
         ➢   Regia Sockenwolle 100g 4,95 €
                                                                    und Auflagen wurde mit Bescheid vom 17.05.2021
         ➢   LED Strahler
             und Unterbauleuchten                                   erteilt. Die Unterlagen wurden zur Bauantragsstellung
             RITOS                ab 19,90 €                        an das bearbeitende Architekturbüro weitergeleitet.
         ➢   Schweißerhandschuhe
             1 Paar                   4,90 €
         ➢   Nistkästen              12,00 €
                                                                    Bauantrag auf Neubau
         Altmühlstraße 24 • 93309 Kelheim                           eines Wohngebäudes mit 4 Wohneinheiten
         09441/1750577 • www.werkzeug-groeller.com
         Verkauf Mo-Fr 9.30-16.30 Uhr • Sa. 9.00-13.00 Uhr          und Garage, Lage: Gstaigkircherl

                                                                    Das Bauvorhaben wurde in der Bauausschusssitzung
                                                                    vom 29.04.2021 behandelt und vom Bauausschuss
                                                                    befürwortet.

                                                                    Der Antragsteller beabsichtigt ein Wohngebäude mit
                                                                    4 Wohneinheiten und Garage zu errichteten. Das
                                                                    Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgül-
                                                                    tigen Bebauungsplanes „Gstaigkircherl II“ und ist im
                                                                    Flächennutzungsplan der Gemeinde als Allgemeines
                                                                    Wohngebiet (WA) dargestellt.

                                                                    Vom Landratsamt wurde noch eine weitere Befreiung
                                                                    zum Haustyp angefordert, welche nachträglich bean-
                                                                    tragt wird. Des Weiteren wurde der Antragsteller auf-

                                                                         Holzbau
                                                                               Rahm
                                                                              Wolfgang
                                                                                Blütenstraße 7,   93346 Ihrlerstein
                                                                                                                      * Dachstühle * Balkone * Carports *
                                                                                Telefon: 09441-21020                       Gauben * Dachfenster *
                                                                                                                              Altbausanierung *
                                                                                Mobil: 0175-8554581
                                                                                                                      Dachgeschoßausbau * Trockenbau *
                                                                                                                      Dachumdeckungen * Gartenzäune *
                                                                                                                             Holzdecken * u.v.m.

                                                               14
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 15

       gefordert einen aktualisierten Genehmigungsplan zur                        bemängelt, dass der Vorplatz und die Treppe zum
       besseren Prüfung der Abstandsflächen vorzulegen,                           Pfarrsaal von Radfahrern/Mountainbikern missbraucht
       in dem der natürliche und geplante Geländeverlauf                          werden. Eventuell sollen hier Verbotsschilder ange-
       und die Wandhöhen entsprechend vermaßt dargestellt                         bracht werden.
       werden. Durch die Mittelgarage ist die Prüfung des
       Brandschutzes gem. Art. 62b BayBO notwendig. Es                            Ein Gemeinderatsmitglied wurde angesprochen, ob
       wird mitgeteilt, dass die Prüfung nicht bauaufsichtlich,                   nicht auf dem Spielplatz Blütenstraße im Bereich der
       sondern durch einen Prüfsachverständigen erfolgen                          Schaukeln eine Schaukel für Kleinkinder installiert
       soll.                                                                      werden kann. Eine Schaukel wird beschafft und vom
                                                                                  Bauhof angebracht.
       Der Kinderspielplatz gem. Art. 7 Abs. 3 BayBO wird
       mit 60 m² dargestellt.                                                     Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich nach dem
                                                                                  Sachstand der Schlauchwaschanlage. Es muss
       Die Eingabeplanung wird erneut zur Kenntnis genom-                         eruiert werden, welche bzw. wie viele Gemeinden ihre
       men. Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben                               Schläuche zum Waschen in Auftrag geben. Leih-
       zu und befürwortet die nachgeforderte Befreiung von                        schläuche müssen beschafft und ggf. Personal ein-
       den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gstaig-                             gestellt werden. Die Kosten für die Schlauchwäsche
       kircherl II“ hinsichtlich des Haustyps.                                    müssen erst noch kalkuliert werden.

                                                                                  Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Woche noch
       INFORMATIONEN UND ANFRAGEN                                                 die Feinschicht der Asphaltierung im Baugebiet
                                                                                  „Am Schlittenhang“ aufgebracht wird.
       Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Punkte-
       vergabe der Bauplätze „Am Schlittenhang“ lt. Land-                         Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr
       ratsamt veröffentlicht werden muss. Die Punktever-                         vorliegen, wird die Sitzung des Bauausschusses
       gabe wurde auf der Homepage www.ihrlerstein.de                             beendet.
       veröffentlicht. Ein Bürger hatte diesbezüglich direkt
       beim Landratsamt nachgefragt.

                                                                                                                                                  GmbH
       Ein Gemeinderatsmitglied stellt die Frage, ob die
       öffentlichen Toiletten beim alten Leichenhaus wei-
       terhin geöffnet bleiben sollen, da sich im Bereich des
                                                                                               Deufel Bau
       Friedhofs und des Kirchenvorplatzes weitere Toiletten
                                                                                      Gerüstbau Neubau Sanierung
       befänden. Es wurde beobachtet, wie die Toiletten                               Putzarbeiten    P昀asterarbeiten
       beim alten Leichenhaus zweckentfremdet würden.                                 Baugeräte- und Schalungsverleih
       Eine Entscheidung wird vertagt.
                                                                                     Rappelshofen 10 a · 93346 Ihrlerstein
       Es fand ein Gespräch zwischen Bürgermeister und
                                                                                     Tel. 0 94 47 - 4 36 · Mobil 01 51 - 18 47 82 08
       Pfarrer statt. Die Sicherung der Wege/Kirchenvor-
                                                                                            e-mail: deufel-bau@t-online.de
       platz liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde. Es wird

               Mehr als
         GEFÜHLEWECKEN  eine
                Druckerei.                                                        Printpro dukte
                                                                                      ihre Haptik
                                                                                                 b
                                                                                                 ,
                                                                                                   e
                                                                                                   Q
                                                                                                    ge
                                                                                                     ua
                                                                                                       istern durch ihr
                                                                                                        lität un
                                                                                                                        Design,
                                                                                                                d Langlebigkeit
                                                                                                                                .

                                                                                                                     sich selbst!
                                                                                                     Überzeugen Sie

                                                       Münchener
          Münchener Straße 35 | 93326 Abensberg | Telefon        Str. 35 | 93326 Abensberg
                                                           09443/91400                     | 09443 91400 | info@kelly-druck.de
                                                                                  | info@kelly­druck.de                        | www.kelly-druck.de
                                                                                                                  | www.kelly­druck.de

                                                                             15
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 16

                                              Aus dem Rathaus

         Informationen in Kürze

         ++++++++ Kanalbaumaßnahme Veilchenhang:                      Programm in der Ausarbeitung +++++++
         die angekündigte Erneuerung des Abwasserkanals               Pumptrack: Vorbescheid mit Auflagen vom Land-
         im Bereich Einmündung „Kornblumenweg“ bis „Am                ratsamt zurück erhalten, Bauantrag wird aktuell
         Rosenhang“, beginnend am 14. Juni bis Ende                   gestellt, Baubeginn für August geplant +++++++
         August => findet nicht statt und wird voraussichtlich        Jakob-Ihrler-Schule: beide Computerräume wer-
         auf nächstes Jahr verschoben +++++++ Neubauge-               den zum Schuljahresanfang mit 35 Neugeräten aus-
         biet „Östlich der Schulstraße“: Straßenbau- und              gestattet +++++++ Verbrauchermarkt Buchbauer:
         Erschließungsmaßnahmen sind abgeschlossen /                  Baubeginn verzögert sich aufgrund Materialengpass
         derzeit Auswertung der Bewerbungen, Vermessung               bei Stahl und Holz +++++++ Staatsstraße ST2233
         und die Feststellung der m2-Preise, Anschreiben an           (Rennstrecke): Planfeststellungsverfahren in
         die Bewerber zum Mitte Juli geplant +++++++                  2021/2022, geplanter Baubeginn der Straße inkl.
         Kinderferienwoche: findet von 09.–13. August statt,          Radweg im Laufe 2023 +++++++

                                                                       Wohnung zu vermieten:
        Gemeinderatssitzung Juli
        Die nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag, 6.7.                In einem Neubau, abgeschlossene möblierte Feri-
        um 19 Uhr. Ort wird noch bekannt gegeben.                      enwohnung mit eigenem Eingang. Schöne ruhige
                                                                       Lage mit Blick zur Burg Randeck. Gartenanteil
                                                                       kann mitbenutzt werden. Auch für Montagearbeiter.
                                                                       Gaststätte in unmittelbarer Nähe.

                                                                       Küche, Ess-Wohnraum mit TV, Schlafzimmer,
                                                                       DU-WC, Stellplatz, Grillmöglichkeit.

                                                                       Größe: 60 qm,
                                                                       Preis auf Anfrage
        • Bestattungsvorsorge
        • 24h-Rundumbetreuung                                          Schlagbauer Karin,
                                                                       Randeck 14 a, 93343 Essing.
        • alle Friedhöfe weltweit                                      Telefon: 0170 7142027
        • TÜV-zertifiziert                                             Karin.Schlagbauer@t-online.de

        24h-Tel 09441 12228
        Kelheim • Kelheimwinzerstraße 62
        www.bestattung-kelheim.de

                365 Tage im Jahr, 24 Stunden
                     am Tag sind wir Ihnen
                     ein persönlicher Helfer.
                    Rufen Sie uns dann an,
                              wenn Sie uns
                              brauchen.

                   DAS ORIGINAL - Tradition seit 1987

                                                                 16
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 17

         Problemabfälle aus Haushalten
                                                                                                 HORAK
         Auch in diesem Jahr führt der Landkreis Kelheim                                          Naturstein
         wieder kostenlos eine Sammelaktion zur Erfas-                Böden - Treppen
                                                                                                  Arno Horak
         sung von Problemabfällen aus Haushalten, wie                 Bäder - Küchen
                                                                      Garten - Terrasse
         z. B. Chemikalien, Lacke, Farben, Batterien usw.                                         Steinmetzmeister
                                                                                                  staatl. gepr. Natursteintechniker
                                                                      Grabsteine
         durch.                                                                                   Restaurator im Steinmetz- u.
                                                                                                  Steinbildhauer-Handwerk

         Termin: Donnerstag, 22.07.2021
                                                                      Weinbergweg 5 - 93309 Kelheim · Tel. 0 94 41-21 209
         Uhrzeit: von 9 bis 11 Uhr
                                                                      info@horak-naturstein.de - www.horak-naturstein.de
         Ort: Rathaus Ihrlerstein, Hauptstr. 15

         Folgende Problemabfälle können hierbei
         abgeliefert werden, jedoch nur in
         haushaltsüblichen Mengen:

         Reinigungs-, Pflanzen- und Holzschutzmittel;
         Backofen- und Grillreiniger, Spraydosen mit Inhalt;
         Autopolitur, Imprägniermittel; Chemikalien aus
         Experimentierkästen und Fotolabors; Wachse;
         Fette; Kleber; Säuren; Laugen; Salze; Quecksilber
         (z. B. Schalter, Thermometer); Lacke und Farben;
         Beizmittel; Batterien (keine Autobatterien), Akkus
         (Ni-Cd, Ni-MH), Lösungsmittel wie Benzin, Spiritus,
         Tri, Aceton, Farbenverdünner, Glycerin; Frost-
         schutzmittel; Abflussreiniger, Bremsflüssigkeit,
         Ölschlamm und verschmutztes Heizöl (max. 20 l),
         Ölfilter.

         Die Abfälle sind möglichst in ihren ursprünglichen
         Behältern mitzubringen. Es darf nichts zusam-
         mengeschüttet werden, da sonst chemische Reak-
         tionen ausgelöst werden können.

         Bei der Sammelaktion können nicht
         abgegeben werden:

         Munition; Sprengkörper, pyrotechnische Artikel
         (z. B. Feuerwerkskörper); Druckgasflaschen; Feu-
         erlöscher, Tierkadaver, Altmedikamente; sonstige
         Abfälle (auch Altöl) aus Gewerbe, Industrie und
         Landwirtschaft.
                                                                        JAKOBS
         Dispersionsfarben (Malerarbeiten) und aus-
         gehärtete Lacke sind über die Restmülltonne                                             POTHEKE
         zu entsorgen (Restinhalte eintrocknen lassen).
         Transportbehälter und sonstiges Leergut wer-
         den nicht angenommen!                                                INHABER: CHRISTIAN EIGENSTETTER

                                                                          HAUPTSTRASSE 1         93346 IHRLERSTEIN
                                                                    TELEFON 0 94 41 / 68 23 93    TELEFAX 0 94 41 / 68 23 95

                                                               17
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 18

                  Die Gemeinde …                              Aus dem Fundbüro
                                                              Gefunden…
                                                              Was?                                   Wo?
                   Jänsch Erna                80 Jahre
                                                              Samsung Handy                          Sausthal
                   Bayer Konrad               80 Jahre
                   Krampfl Liselotte          85 Jahre                                               Blütenstraße/beim
                                                              Schlüssel + Mäppchen
                   Schulze Dieter             80 Jahre                                               Kinderspielplatz
                   Lotter Otmar               80 Jahre
                                                              Verloren…
                                                              Was?                                   Wo?

                                                              Schwarzer Geldbeutel                   Parkplatz Buchbauer
                   Gruber Michael und Anna
                                                              Schlüsselbund mit                      Straße zwischen
                                                              braunem Etui                           Painten und Ihrlerstein

                   Henschler Hans-Otto und Sophie             Brille – braunes Gestell,              Gemeindebereich
                   Starringer Manfred und Lydia               unten rahmenlos                        Ihrlerstein

                                                              dunkelroter Geldbeutel
                                                                                                     Straße zwischen
                                                              mit Geld und Ausweis-
                   Marlies Materna                                                                   Painten und Ihrlerstein
                                                              papieren

                                                              Bitte melden Sie sich im Fundbüro im Zimmer 1
                   Hacker Theresia
                                                              des Rathauses, wenn Sie etwas gefunden bzw.
                   Ulmer Anna
                                                              verloren haben (Tel. 09441/5034-0).
                   Oellinger Annette

                                                                                               .                    .
                                                                                               .                    .

                                                              Rennweg 136     Tel. 09441 / 6853763     www.montage-trockenbau-lang.de
                                                              93309 Kelheim   Mobil 0170 / 8336386     info@montage-trockenbau-lang.de

                                                         18
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:09 Seite 19

       Nutzungsverbot von Privatwäldern für Rad-Parcours

       Gerade jetzt während der schwierigen Corona-Zeit                ren dienen sollen, wurden beiseitegeschafft, damit
       ist ein wohnortnaher Sport gefragt.                             die Waldstrecken mit dem Fahrrad wieder erreicht
                                                                       werden können.
       Jedoch gab es in letzter Zeit leider immer wieder Vor-
       fälle, bei denen Privatwälder für Rad-Parcours unerlaubt        Die Verwaltung der Gemeinde Ihrlerstein wurde darauf
       verändert wurden. So entstehen für die Eigentümer               nun vermehrt hingewiesen und gebeten, öffentlich
       nicht geduldete Radwege auf deren Grundstücken.                 darauf aufmerksam zu machen, dass eine solche
                                                                       Handlungsweise verboten ist und unangenehme Fol-
       Immer wieder müssen die privaten Grundstücksbe-                 gen nach sich ziehen kann.
       sitzer den ursprünglichen Zustand des Waldes mit
       zum Teil großer Anstrengung und erheblichen Kosten              Eine Zerstörung und Veränderung des Privatbesitzes
       wiederherstellen. Manche Radfahrer hält dies aller-             jeglicher Art stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und
       dings nicht davon ab, die nicht zulässigen Rad-Par-             kann eine Strafanzeige durch den Eigentümer zur
       cours wieder zu errichten. Baumstämme, die als Sper-            Folge haben.

                                                                  19
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:10 Seite 20

                              Neues aus der Gemeindebücherei

           Wir feiern das 40-jährige Bücherei-Jubiläum!

                                … in Corona-Zeiten leider anders...
    Herzlichen Dank allen ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ehrenamtlichen
                Helferinnen und Helfern und an alle großzügigen Sponsoren!

                                              Das größte Geschenk:
               Seit Montag, den 14. Juni ist unsere Bücherei wieder für Sie geöffnet!

                             Holen Sie sich ihre Bücherei-Stofftasche bei uns ab!

                Wir verteilen lustige Aufkleber an die Ihrlersteiner Kindergartenkinder
                                 und alle Kinder der 1. bis 4. Klassen!

                                  Tolle Buttons für unsere jungen Leser/innen!

       Wir freuen uns über viele Kinder, die am Mal-Wettbewerb teilnehmen!

              Male deine „Bücherhelden“ oder die „Traum-Bücherei“

                 Natürlich gibt es auch viele, schöne Preise zu gewinnen!
                        Abgabe-Schluss ist Montag, der 26. Juli
                                                      20
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:10 Seite 21

                              Neues aus der Gemeindebücherei

                             Unser 1. „digitales“ Bilderbuchkino!

                                     „Rabe Socke“ - „Alles meins?“

                  Auf unserer homepage: https://opac.winbiap.net/ihrlerstein

                            Tolle, neue Kinderbücher warten auf euch!

                                     Wunderbare, aktuelle Romane!

                          Wir wünschen allen einen schönen Sommer
                                und viel Zeit zum Schmökern!

                                              Ihr Bücherei-Team
                                                      21
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:10 Seite 22

                                   Adressen und Öffnungszeiten
       • Apotheke                                                         • Tierheilpraxis
         Jakobs-Apotheke Christian Eigenstetter, Apotheker                 Cornelia Friedl
         Hauptstr. 1, 93346 Ihrlerstein                                    Am Leitengraben 18, 93346 Ihrlerstein
         Tel. 0 94 41 / 68 23 93                                           Tel.: 0 94 41/29 68 05, Termine nach Vereinbarung
         Mo.–Fr. v. 8.00–12.30 und 14.00–18.00 Uhr                        • Tankstelle
         Sa. v.     9.00–12.00 Uhr                                         Matthias Reinwald
       • Ärzte                                                             Mo.–Fr. 6.30–20.00 Uhr, Sa. 7.00 Uhr–19.00 Uhr
         Gemeinschaftspraxis Eigenstetter/Karl                             So. 8.00–19.00 Uhr (Waschanlage So. ab 12.00 Uhr)
         Hauptstr. 14, 93346 Ihrlerstein                                   24-Stunden-Tankautomat
         Tel. 0 94 41 / 15 34                                             • Pfarramt
         Sprechzeiten                                                      Pfarrer Hans-Jürgen Koller
         Montag–Freitag von             7.30–11.00 Uhr                     Kirchstr. 3, 93346 Ihrlerstein • Tel. 0 94 41 / 97 37
         Mo. u. Do. Nachmittag von 16.00–18.00 Uhr                         Di. v. 8.00–11.00 Uhr u. Do. v. 17.00–19.00 Uhr
         Di. Nachmittag geschlossen!                                      • Physiotherapie
         Mi. Abendsprechstunde v. 16.00–18.30 Uhr                          Thomas Oberneder
         Freitag nach Vereinbarung                                         Hauptstr. 14, 93346 Ihrlerstein
         Albin Melzl · Zahnarzt                                            Tel. 0 94 41 / 17 59 00 Fax. 17 59 02
         Hauptstr. 1, 93346 Ihrlerstein                                   • Verwaltungsgemeinschaft Ihrlerstein
         Tel. 0 94 41 / 2 15 20                                            Gemeinde Ihrlerstein + Markt Essing
         Mo.–Fr. 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr                                    Hauptstr. 15, 93346 Ihrlerstein
         Mo. u Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                 Tel. 09441 / 50 34-0, Fax 50 34-50
         Do.       14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                 Email: poststelle@ihrlerstein.de · www.ihrlerstein.de
       • Banken in Ihrlerstein                                             Mo.–Fr. v. 8.00–12.00 Uhr, Do v. 14.00–18.00 Uhr
         Raiffeisenbank, Hauptstr. 15,                                     TELEFON-VERZEICHNIS
         Tel. 0 94 41 / 50 19 14 00, Fax 64 25 06                          Vorzimmer Bürgermeister:
         Mo. und Mi. geschlossen                                           Michaela Kaltenegger                        ( 50 34-22
         Di. v. 8.00–12.00 Uhr u. v. 13.30–16.30 Uhr                       Geschäftsstellenleiter:
         Do. v. 8.00–12.00 Uhr u. v. 13.30–17.30 Uhr                       Ludwig Rappl                                ( 50 34-21
         Fr. v. 8.00–15.00 Uhr                                             Kämmerer:
         Kreissparkasse, Hauptstr. 24,                                     Frank Fiebig                                ( 50 34-15
         Tel. 0 94 41 / 299-0, Fax 299-5508                                Einwohnermeldeamt:
         Mo v. 8.30–12.00 Uhr und       14.00–16.00 Uhr                    Kerstin Hueber                               ( 50 34-11
         Di geschlossen, Mittwoch von 8.30–12.00 Uhr,                      Bauamt:
         Do v. 14.00–17.30 Uhr u. Fr. v. 8.30–12.00 Uhr                    Evelyn März                                 ( 50 34-27
       • Bauhof Ihrlerstein                                                Straßen-, Verkehrswesen
         Gronsdorfer Weg 60, 93346 Ihrlerstein                             Wolfgang Ertl                               ( 50 34-29
                                                                           Gewerbe- und Steueramt:
       • Bücherei Ihrlerstein                                              Jörg Nowy                                   ( 50 34-14
         im Rathaus, 2. Stock, Hauptstr. 15,                               Kasse:
         Tel. 50 34-34 E-Mail: buecherei.ihrlerstein@t-online.de           Bettina Chrubasik                           ( 50 34-16
         Mo. + Do. v. 15.00–18.00 Uhr u. Di. v. 10.00–12.30 Uhr            Verena Hesse                                ( 50 34-17
       • Kindergarten (in Ihrlerstein)                                     Sozialamt:
         Brandler Zwergerlgarten, Schlesierstr. 23,                        Ingeborg Schneeberger                       ( 50 34-13
         Tel. 29 46 46, E-Mail: bachhuber@kvkelheim.brk.de                 EDV:
                                                                           Robert Dietz                                ( 50 34-26
         St. Theresia, Kirchstr. 1, Tel. 0 94 41 74 83,
                                                                           Personalstelle:
         E-Mail: st-theresia.ihrlerstein@kita.bistum-regensburg.de
                                                                           Anja Höfler                                 ( 50 34-36

         Waldkindergarten b. Frauenhäusl,                                  Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen bittet die
         Waldhandy 0170 7 31 39 91                                         VG Ihrlerstein vor Besuch im Rathaus um vorherige Ter-
                                                                           minabsprache mit den betreffenden Ansprechpartnern.
         E-Mail: walk@KvKelheim.brk.de
       • Schule                                                           • Nachbarschaftshilfe in Ihrlerstein
         Jakobs-Ihrler-Schule, Tel. 0 94 41 2 00 00,                       Fr. Gabi Schmid
         Schulstraße 2, E-Mail: vs.ihrlerstein@t-online.de                 Tel.: 66 797 88, E-Mail: g.m.schmid@t-online.de
       • Medizinische Fußpflege                                           • Wertstoffhof Ihrlerstein
         Petra Kirmeier                                                    beim Bauhof, Gronsdorfer Weg 60
         Gronsdorfer Weg 21a, 93346 Ihrlerstein,                           Di. + Fr. 16.00–19.00 Uhr
         Tel. 0 94 41 / 17 62 64                                           Sa.        9.00–12.00 Uhr

                                                                     22
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:10 Seite 23

                               Musikförderkreis Ihrlerstein e. V.

       Die Anmeldung 2021/22 für das neue                              Gebühren:
       Musikschuljahr wurde auf den 05.07.- 23.07.2021                 Das mtl. Entgelt beträgt für                          pro Person
       festgesetzt.                                                    Einzelunterricht    30 Min.                              40 Euro
       Für die Anmeldung zum Musikunterricht bitte                     Einzelunterricht    45 Min.                              60 Euro
       diese Seite abtrennen, ausfüllen und im Original                Gruppenunterricht 45 Min.                                30 Euro
       bei der Gemeinde, Zimmer-Nr. 6 abgeben.                         Blockflöte (Gruppe, 45 Min.)                             22 Euro
                                                                       Kinderchor          30 Min.                              15 Euro
       Für nähere Informationen steht ihnen gerne
       Frau Claudia Hammer (Tel. 1510) zur Verfügung.                  Erwachsenenchor/Gesangsausbildung 60 Min.                20 Euro
       Anmeldung für das Unterrichtsjahr 2021/2022                     Musikalische Grundausbildung 60 Min.                     12 Euro
       Name des Schülers:                                              (Vorschule u. 1. Klasse)
                                                                       (bei genügender Beteiligung)                             12 Euro
       __________________________________________                              - Änderungen nach Absprache vorbehalten -

       Geburtsdatum: ______________ Alter: __________                  Die Gebühren sind für 11 Monate eines Unterrichtsjahres zu
                                                                       entrichten. Für den Monat August fallen keine Kosten an.
       Bei Minderjährigen Name, Vorname des/der                        Neben dem Unterrichtsentgelt wird eine Grundgebühr pro
       Erziehungsberechtigten:                                         Musikschüler von 15 Euro erhoben. Für jedes weitere
                                                                       Geschwisterkind sind nur noch 5 Euro zu entrichten.
       __________________________________________                      Unterrichtsbeginn: Eine Woche nach Schulbeginn
                                                                       Abbuchung der Unterrichtsgebühren:
                                                                       Es wird gebeten, sich mit dem jederzeit widerrufbaren
       Anschrift:                                                      Abbuchungsverfahren einverstanden zu erklären. Dazu ist
                                                                       auch das SEPA-Mandat auszufüllen und zu unterschreiben.
       __________________________________________                      Die Gebühren werden in 3 Raten zum 1. Dezember,
       Straße                                                          1. April u. 1. Juli abgebucht.
                                                                       Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns für den regelmäßigen Besuch
                                                                       des Unterrichts zu sorgen. Im Verhinderungsfalle
                                                                       verständige(n) ich/wir persönlich u. rechtzeitig den
       _________________________              Tel.: ___________
                                                                       betreffenden Lehrer.
       Ort                                                             Die Richtlinien (s.nä.Seite) für die Teilnahme am Musikunterricht
                                                                       habe(n) ich/wir erhalten u. erkenne(n) sie als verbindlich an.
       __________________________________________
       E-Mail Adresse (unbedingt erforderlich)                         _________________________________________
                                                                       Datum/Unterschrift ggf. des/der Erziehungsberechtigten

                                                                        Erteilung SEPA Lastschriftmandat
       Gewünschtes Fach: (bitte ankreuzen)
                                                                        Musikförderkreis Gläubiger ID: DE80ZZZ00000493617
        Musikal.Grundausbildung          Klavier                      Ihre Mandatsreferenznummer ersehen Sie bei
        Blockflöte Anfänger              Klarinette                   Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug.
        Blockflöte Fortgeschrittene      Schlagzeug                   IBAN:
                                                                        DE ______________________________________
        Gitarre                          Saxophon
        E-Gitarre                        Querflöte                    __________________________________________
        Altflöte                         Chor Erwachsene              _______________________________________________________
        Kinderchor                                                     BIC:
        Einzelunterricht                 Gruppenunterricht            __________________________________________
          30 Min.  45 Min.
                                                                        bei _______________________________________
                                                                                             (Kreditinstitut)
       Wurde bereits im gewählten Fach Unterricht                       ggf. Name des Erziehungsberechtigen bzw. abw. Kontoinhaber
       genommen?             ja  nein 
                                                                        __________________________________________
       Wie lange wurde das gewählte Instrument schon
                                                                        ___________________________ Unterschrift
       gespielt                               _____ Jahr(e)?

                                                                  23
MTB_6#36553.qxp_MTB 21.06.21 10:10 Seite 24

       Verbindliche Richtlinien für die Teilnahme am Musikunterricht
       Der gemeinnützige Musikförderkreis e. V. ist aus einer           III. Unterrichtsausfall
       Elterninitiative entstanden. Er sieht seine Aufgabe vor
       allem darin, Ihrlersteiner Kindern und Erwachsenen               Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unver-
       eine preisgünstige Musikerziehung zu ermöglichen.                meidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, wer-
                                                                        den nach Möglichkeit nachgeholt.

       I. Schuljahr; Anmeldung; Ausscheiden                             Bei Fernbleiben des Musikschülers sind die versäum-
                                                                        ten Stunden gebührenpflichtig.
       Beginn: Eine Woche nach Schulbeginn
       Ende: letzte Juliwoche                                           Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft
       Die Feriendauer richtet sich nach den allgemeinbil-              oder Einzelunterricht.
       denden Schulen.

                                                                        IV. Haftung und Unfallversicherung
       Aufnahme:
                                                                        Der Musikförderkreis übernimmt keinerlei Haftung bei
       Die Anmeldung erfolgt schriftlich über die Gemeinde              Differenzen zwischen Lehrkräften und Schülern der
       Ihrlerstein beim Musikförderkreis. Sie gilt für die Dauer        Musikerziehung. Die Musikschüler sind in der Schüler-
       eines Schuljahres. Ein Anspruch auf Aufnahme                     Unfallversicherung versichert.
       besteht nicht. Bei ausgelasteten Kursen entscheidet
       das Anmeldedatum. Die Eltern erklären sich bereit,
       ihre Kinder pünktlich und regelmäßig zum Unterricht              V. Unterrichtsräume und Instrumente
       zu schicken.
                                                                        Die Unterrichtsräume und Instrumente sind pfleglich
       Eventueller Lehrerwechsel sowie die Änderung des                 zu behandeln und sauber zu halten.
       Unterrichtsortes oder der -methode berechtigen nicht
       zum Austritt während des Unterrichtsjahres bzw. zur
       Nichtbezahlung der Gebühren oder zum Widerruf des                VI. Datenschutz
       SEPA-Mandats.
                                                                        Die erhobenen Daten werden nur für die Zwecke
                                                                        des MFK genutzt, nicht an Dritte weitergegeben und
       Ausscheiden:                                                     nach Beendigung des Musikschulunterrichtes
                                                                        gelöscht.
       Ein(e) Musikschüler(in) scheidet während des Schul-
       jahres nur bei längeren Krankheitsausfällen oder bei
       Wegzug aus.                                                      Juni 2021              Musikförderkreis Ihrlerstein e. V.

       Bei einem Austritt während des Schuljahres wird die
       volle jährliche Unterrichtsgebühr erhoben.

       II. Zahlung

       Die Unterrichtsgebühren werden durch SEPA Last-                    GmbH & Co. KG                         Geschäftsführer Markus Blank
       schriftmandat von der Gemeinde Ihrlerstein am
       1. Dezember, 1. April und 1. Juli erhoben. Fällt der               Hauptstraße 42      Tel. 09441 9745    info@haustechnik-wallner.de
                                                                          93346 Ihrlerstein   Fax 09441 21320    www.haustechnik-wallner.de
       Fälligkeitstag auf ein Wochenende/ einen Feiertag,
       so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten
       folgenden Werktag. Bitte denken Sie an eine entspre-
       chende Kontodeckung, sowie bei Änderung Ihrer
       Bankverbindung um umgehende Mitteilung.

                                                                   24
Sie können auch lesen