Gemeinde Elsterheide Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Terra Nova" Januar 2022 Entwurf
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Gemeinde Elsterheide Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Januar 2022 Entwurf dr. braun & barth freie architekten dresden Bürogemeinschaft für Architektur Städtebau Dorfplanung, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Seite 2 Begründung Auftraggeber: Gemeinde Elsterheide Bauamt Am Anger 36 02979 Elsterheide / OT Bergen Dr. Mario Stenske Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH Elsterheide Alter Kirchweg 9 02979 Elsterheide / OT Bergen Auftragnehmer: Dr. Barbara Braun Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth Tharandter Straße 39 01159 Dresden Dr. Barbara Braun Architektin AKS Dipl.-Ing. Andrea Meiburg Annett Klotzsch, technische Mitarbeiterin Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Januar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Begründung Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen .............................................................................................................. 4 1.1 Räumlicher Geltungsbereich und Ziele der Bebauungsplanänderung .........................................4 1.1.1 Abgrenzung, Größe und Geltungsbereich des Bebauungsplanes ........................................................................ 4 1.1.2 Zielstellung der Planänderung............................................................................................................................... 4 1.1.3 Verfahren .............................................................................................................................................................. 5 1.1.4 Plangrundlage ....................................................................................................................................................... 5 1.2 Höherrangige und überörtliche Planungen ......................................................................................5 1.2.1 Landesentwicklungsplan Sachsen ........................................................................................................................ 5 1.2.2 Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien............................................................................................................ 6 1.2.3 Braunkohlenplan ................................................................................................................................................... 7 1.2.4 Bergrecht............................................................................................................................................................... 7 1.2.5 Flächennutzungsplan (FNP).................................................................................................................................. 7 1.2.6 Sonstige Planungen .............................................................................................................................................. 8 1.3 Bestandsbeschreibung .......................................................................................................................9 1.3.1 Städtebauliche Einordnung ................................................................................................................................... 9 1.3.2 Naturräumliche Ausstattung .................................................................................................................................. 9 1.3.3 Bergbau................................................................................................................................................................. 9 1.3.4 Geologie / Baugrund ............................................................................................................................................. 9 1.3.5 Grundwasser ....................................................................................................................................................... 10 1.3.6 Fußgänger- und Radverkehr ............................................................................................................................... 11 1.3.7 Öffentlicher Personennahverkehr ........................................................................................................................ 11 2 Städtebauliche Planung ....................................................................................... 12 2.1 Städtebauliches Konzept ..................................................................................................................12 2.2 Änderungen der planungsrechtliche Festsetzungen zur Bebaubarkeit ......................................12 2.2.1 Sondergebiete SO 2 „Ferienhäuser“ (§ 10 BauNVO) .......................................................................................... 12 2.3 Verkehrserschließung .......................................................................................................................12 2.3.1 Fließender Verkehr.............................................................................................................................................. 12 2.3.2 Ruhender Verkehr ............................................................................................................................................... 12 2.4 Auswirkungen der Planänderung ....................................................................................................13 2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................13 3 Zusammenfassende Erklärung ............................................................................ 13 3.1 Berücksichtigung der Umweltbelange ............................................................................................13 3.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ....................13 3.3 Auswahl der Planvariante nach Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten ..........................13 4 Rechtsgrundlagen................................................................................................. 14 5 Quellenverzeichnis ............................................................................................... 14 6 Verzeichnis der Abbildungen ............................................................................... 14 Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Jamuar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Seite 4 Begründung 1 Grundlagen 1.1 Räumlicher Geltungsbereich und Ziele der Bebauungsplanänderung Abbildung A: Räumliche Einordnung des Gebietes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Lausitzer Seenland, welches als neue Landschaft nach Beendigung des Braunkohlenbergbaus und der Sanierung der vom Bergbau betroffenen Flächen länderübergreifend in Brandenburg und Sachsen entsteht. Die Region soll einerseits zu einer Region für Fremdenverkehr mit zahlreichen Freizeitnutzungen entwickelt werden, andererseits werden große Landschaftsteile der Natur zurückgegeben. Am Standort des Vorhabens „Terra Nova" wurde im Jahr 2017 ein Bebauungsplan aufgestellt, um die bestehende landwirtschaftliche Nutzung mit einer touristischen Nutzung zu verbinden. Die touristische Nutzung, die an den landwirtschaftlichen Bereich (Reiterhof, Beschäftigung mit Wild- und Nutztieren, naturkundliche Führungen usw.) angepasst ist, trägt zu einer Stärkung der ökonomischen Grundlage des Gesamtbetriebes bei. 1.1.1 Abgrenzung, Größe und Geltungsbereich des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich liegt im Außenbereich der Gemeinde Elsterheide. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 7,1 ha und liegt auf dem Flurstück 72/3 der Gemarkung Seidewinkel, Flur 10. 1.1.2 Zielstellung der Planänderung Die im Jahr 2017 als ausreichend groß eingeschätzten Ferienhäuser mit einer Größe von 45 m² entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Nachgefragt werden größere Ferienhäuser. Es soll deshalb die Möglichkeit eröffnet werden, bei entsprechendem Bedarf auch Ferienhäuser mit einer Grundfläche bis zu einer Größe von 60 m² zu errichten. Bei der Planung der Investition hat sich herausgestellt, dass ein großer Bedarf an Stellplätzen für Caravans und Wohnmobile besteht. Aus Sicht des Investors bietet es sich an, die als privater Parkplatz festgesetzte Fläche außerdem für Touristen anzubieten, die mit eigenem Wohnmobil unterwegs sind. Die im benachbarten Sondergebiet vorgesehenen Sanitäreinrichtungen können ebenso von diesen Urlaubern genutzt werden. Da sich das ganze Gebiet im Eigentum eines Investors befindet, sind Konflikte nicht zu erwarten. Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Januar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Begründung Seite 5 1.1.3 Verfahren Das Verfahren soll als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB geführt werden, da die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren. Es wird ein einstufiges Verfahren geführt. 1.1.4 Plangrundlage Der Bebauungsplan wird im Maßstab 1:1.000 auf einer digitalen Grundlagenkarte (Katasterplan) erstellt. Die Grundlagenkarte wurde durch das LRA Bautzen, Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation zur Verfügung gestellt. Weitere Grundlage für die Planung ist ein von der LMBV im Januar 2016 zur Verfügung gestelltes Risswerk, in welchem die topographischen Gegebenheiten sowie die unterirdischen Bauwerke aus der Zeit des aktiven Bergbaus dargestellt sind. 1.2 Höherrangige und überörtliche Planungen 1.2.1 Landesentwicklungsplan Sachsen Der Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 [1] trifft allgemeine Zielaussagen mit Relevanz für die künftige Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft innerhalb des Lausitzer Braunkohlenreviers. Die folgenden Zitate von Zielen und Grundsätzen aus dem Landesentwicklungsplan stehen im direkten Zusammenhang mit der Planung für den Bebauungsplan „Terra Nova“ am Spreetaler See. Z 2.1.3.2 (Bergbaufolgelandschaften): „In den Bergbaufolgelandschaften des Braunkohlenbergbaus ... sollen ganzheitliche, regional … abgestimmte Entwicklungsstrategien erarbeitet und umgesetzt werden. Sanierungsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass vielfältig nutzbare, attraktive, weitgehend nachsorgefreie und ökologische funktionsfähige Bergbaufolgelandschaften bei Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit entstehen ...“ Grundsatz 2.3.3.1 : „Für die Stärkung der Tourismuswirtschaft sollen die räumlichen Voraussetzungen verbessert werden. Hierbei sollen die Schwerpunkte auf eine Qualitätssteigerung und auf wettbewerbsfähige Tourismusangebote gelegt werden.“ Grundsatz 2.3.3.3: „Die Bergbaufolgelandschaft „Lausitzer Seenland“ … (soll) im Hinblick auf die touristische, einschließlich tagestouristische, Nutzung unter Berücksichtigung weiterer Raumansprüche entwickelt und soweit möglich, mit angrenzenden Tourismusregionen vernetzt werden. Die touristische Entwicklung in den Bergbaufolgelandschaften soll regional … abgestimmt und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.“ Grundsatz 2.3.3.5: „Camping- und Caravanplätze sowie Ferienhaus- und Freizeitwohnungsanlagen sollen naturverträglich geplant und in Größe, Kapazität und Qualität auf die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur abgestimmt und möglichst an bebaute Ortslagen angebunden werden.“ Grundsatz 2.3.3.7: „Urlaub im ländlichen Raum, naturverträgliche Erholungsnutzungen, Wasser- und Aktivtourismus sollen in den dafür geeigneten Regionen als attraktive Angebote des Tourismus ausgebaut und weiterentwickelt werden.“ Grundsatz 2.3.3.12: „In den Regionalplänen sollen im Bereich der Bergbaufolgelandschaften Gewässer oder Teile von Gewässer, an denen eine Neuerschließung beziehungsweise Erweiterung für die Erholungs- oder Sportnutzung grundsätzlich möglich ist… ausgewiesen werden. Eine freie Zugänglichkeit zu Gewässern soll gesichert werden.“ Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Jamuar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Seite 6 Begründung 1.2.2 Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien Der Regionalplan [2] konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes auf der Ebene der Planungsregion. Zu den überfachlichen Grundsätzen und Zielen mit Relevanz für das Plangebiet zählen u. a.: G 3.1.1: Zur Überwindung der bergbaulichen Monostruktur der Industrie und zur Beschleunigung des Strukturwandels im Gebiet Bergbaufolgelandschaften des Braunkohlenbergbaus ist auf eine vielfältige Branchen- und Betriebsgrößenstruktur hinzuwirken. Die räumlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung touristisch bzw. freizeitorientierter Unternehmen und Dienstleister im Lausitzer Seenland sollen im Rahmen der Bauleitplanung durch ein bedarfsgerechtes Angebot geeigneter Flächen insbesondere in der Stadt Hoyerswerda und den ausgewiesenen Vorranggebieten Erholung geschaffen werden. Am 04.02.2010 ist die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes rechtswirksam geworden. Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien [2] weist am Spreetaler See das Vorranggebiet Erholung E 6 aus. Für den direkten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Regionalplan Oberlausitz- Niederschlesien weder ein Ziel noch ein Grundsatz festgelegt. Der Bereich grenzt an das im Regionalplan dargestellte Vorranggebiet E 6 an. Abbildung B: Ausschnitt aus dem Regionalplan [2] In den Bergbaufolgelandschaften sind die Ziele der bergrechtlichen Sanierung durch die Braunkohlenpläne geregelt, Ziele der Folgenutzung regelt der Regionalplan. Es wird angestrebt, dass zukünftig Raumnutzungsausweisungen ausschließlich im Regionalplan enthalten sind. In der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes werden bereits gewonnene Erkenntnisse aus der Entwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. In die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes sind die Festlegungen zur Raumnutzung aus insgesamt vierzehn Sanierungsrahmenplänen eingegangen. Ein Widerspruch zwischen dem Bebauungsplan und dem Regionalplan besteht nicht. Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Januar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Begründung Seite 7 1.2.3 Braunkohlenplan Der Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Spreetal ist seit dem 28.08.2003 rechtsverbindlich. Im Braunkohlenplan ist für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ein Vorranggebiet für Erholung eingetragen. Dazu heißt es in Kapitel 5.8 (Erholung und Infrastruktur): „Die im Braunkohlenplan ausgewiesenen Vorranggebiete für Erholung am Spreetaler See und am Sabrodter See stellen eine Konkretisierung der Vorrangstandorte für Erholung E 2 und E 3 des Regionalplanes dar. Diese Gebiete werden für eine überörtliche Erholungsnutzung vorgesehen. Sie zeichnen sich durch ihre unmittelbare Nähe zu einem Gewässer sowie durch geeignete topographische und sanierungstechnische Voraussetzungen aus.“ Abbildung C: Ausschnitt aus dem Braunkohlenplan [3] 1.2.4 Bergrecht Im Rahmen der „Abschlussdokumentation zur Realisierung des Abschlussbetriebsplanes Tagebaufelder Spreetal, Teilfläche 10, Bereich Stenske“ vom 31.03.2015 wurde mittels „Abschlussgutachten sanierungsbegleitende Untersuchungen und Objektbetreuung Tagesanlagen Schacht 10, 11, 15-Spreetal“ der Fa. HEC von 12/1999 gegenüber dem zuständigen Bergamt der Nachweis der Gefährdungsfreiheit erbracht [7]. Das Verfahren zur Beendigung der Bergaufsicht wurde entsprechend § 69 Abs. 2 BBergG eingeleitet. Mit Bescheid des sächsischen Oberbergamtes vom 18.11.2019 wurde das Ende der Bergaufsicht für den Bereich zum 21.11.2019 festgestellt. 1.2.5 Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsterheide [3] wurde im Juli 2010 beschlossen. Er ist seit dem 12.10.2010 rechtswirksam. Am Westufer des Spreetaler Sees stellte dieser Flächennutzungsplan die Sonderbaufläche „S Tourismus mit hohem Waldanteil – ehem. Schacht 10 / Spreetaler See“ dar. Der Flächennutzungsplan wurde für den Bereich „Terra Nova“ geändert. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 31.08.2020 wirksam geworden. Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Jamuar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Seite 8 Begründung Abbildung D: Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan [4] 1.2.6 Sonstige Planungen Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Gemeinde Elsterheide wurde im Jahr 2000 aufgestellt. Er stellt als ökologische Grundlage des Flächennutzungsplanes die örtlichen Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die maßgeblichen Empfehlungen sind in die Flächennutzungsplanung eingeflossen und finden sich auch im vorliegenden Bebauungsplan wieder. Regionales Entwicklungs- und Handlungskonzept „Lausitzer Seenland“ Die immer größer werdende Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor in der Region ehemaliger Bergbaugebiete wird sowohl in den überregionalen Planvorgaben als auch konkret im Regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzept „Lausitzer Seenland“ (REK) [10] benannt. Das Regionale Entwicklungs- und Handlungskonzept „Lausitzer Seenland“ wurde durch den Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen fortgeschrieben. Die geltende Fassung des REK datiert vom März 2015. Folgende Zitate aus dem REK betreffen direkt die Ziele des Bebauungsplanes: „Neben dem Naturschutz spielt die Entwicklung des Fremdenverkehrs eine große Rolle in der Region. Die touristische Erschließung des Lausitzer Seenlandes schafft Arbeitsplätze und damit neue Ansiedlungsimpulse.“ (REK, Seite 8) „Das insgesamt noch ungenügende qualitative und quantitative Beherbergungsangebot ist durch neue qualitätsgerechte und möglichst innovative Angebote, insbesondere im Bereich Ferienhäuser, deutlich auszuweiten.“ (REK, Seite 76) Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Januar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Begründung Seite 9 1.3 Bestandsbeschreibung 1.3.1 Städtebauliche Einordnung Das Gebiet liegt im Außenbereich der Gemeinde Elsterheide. Östlich des Geltungsbereiches liegt in einer Entfernung von ca. 400 m das Westufer des Spreetaler Sees. Südlich des Gebietes befindet sich ein Verbindungskanal, welcher den Spreetaler See mit dem Sabrodter See verbindet. Dazwischen befindet sich Wald. Das Plangebiet ist im Nordosten von einer (künstlichen) Düne und von Offenlandflächen umgeben. Die westliche Grenze des Plangebietes wird durch die Straße „Schwarzlugk-Forsthaus“ gebildet. Über diese Straße ist das Plangebiet an die B 97 angebunden und wird so verkehrstechnisch erschlossen. Im Gebiet bestehen bereits Gebäude des Ponyhofes „Terra Nova“ und der Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH. Es werden Übernachtungsmöglichkeiten und ein Hofcafé angeboten. 1.3.2 Naturräumliche Ausstattung In der naturräumlichen Gliederung der Region liegt der Geltungsbereich im Spreetaler Bergbaurevier und im Spreewitzer Heideland. Der Boden besteht vorrangig aus mageren Sandböden. Der gesamte Standort ist durch die bergbauliche Tätigkeit anthropogen sehr stark überformt. Für das Gebiet wurde eine grünordnerische Bestanderfassung / Biotopkartierung durch Herrn Siegfried Krüger, Hoyerswerda und Frau Dipl. Biologin Sonja Müller durchgeführt. Die im Artenschutzfachbeitrag enthaltenen Aussagen für das Bebauungsplangebiet bleiben bestehen und werden durch die geplanten Änderungen nicht berührt. 1.3.3 Bergbau Das Plangebiet liegt innerhalb der Bergbaufolgelandschaft des Lausitzer Braunkohlenbergbaus. Es ist Teil des Oberlausitzer Bergbaureviers, genauer des Spreetaler Bergbaureviers. Im Plangebiet haben eventuell erforderliche Wiedernutzbarmachungsarbeiten Vorrang vor einer Bebauung bzw. Nachnutzung. Auf Grund der ehemaligen Nutzung der Fläche sollten zukünftige Bauherren bzw. Bauausführende zur zusätzlichen Sicherheit auf Anzeichen eventueller Bodenveränderungen achten. Ein geplanter Baubeginn auf der Fläche ist rechtzeitig bei der LMBV anzuzeigen. Rechtzeitig vor Beginn von Bauarbeiten ist bei der zuständigen Markscheiderei der LMBV mbH ein Schachterlaubnisschein einzuholen. Nach erfolgter Realisierung von Bauvorhaben ist die Einmessung der Gebäude an die LMBV mbH zwecks Nachtragung des bergmännischen Risswerkes zu übergeben. 1.3.4 Geologie / Baugrund Im Plangebiet sind pleistozäne Sande und Kiese bis an die Oberfläche verbreitet. Die Böden sind humusarm und gut wasserdurchlässig. Das Plangebiet im Bereich der Tagesanlagen Schacht 10 befindet sich vollständig auf gewachsenen Böden, es hat eine nahezu ebene Ausbildung. Der Untergrund wurde während des aktiven Bergbaubetriebes durch den Streckenkomplex 9 durchfahren (unterirdische Entwässerungsstrecke in ca. 50 m Tiefe vom südwestlichsten Punkt quer durch das Gebiet in Richtung Nordosten). Die untertägigen Strecken wurden nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen und bei der Festsetzung der zulässigen Nutzungen berücksichtigt. Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Jamuar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Seite 10 Begründung Diese Tiefbaustrecke wurde in den 1990-er Jahren verwahrt. Da bisher nicht nachgewiesen ist, ob eine vollständige Verwahrung in ausreichender Funktionsfähigkeit vorliegt, wird die Strecke von Seiten des Sächsischen Oberbergamtes nur als teilverwahrt bewertet. Durch das Oberbergamt wird deshalb gefordert, dass von diesem Bauwerk aus ein Sicherheitsbereich mit einer Breite von 15 m vom Rand des Bauwerkes aus gemessen, von Bebauung freizuhalten ist. Materialausträge und damit Geländeabsenkungen oder Tagesbrüche können bei möglichen Grundwasserdurchströmungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden (Stellungnahme Oberbergamt vom 28.04.2016) [5]. Die Lage des ehemaligen Bauwerkes und die sich daraus ergebende Fläche des Sicherheitsbereiches sind in der Örtlichkeit bekannt. In der geotechnischen Stellungnahme [5] wird zusammenfassend eingeschätzt, dass aus geotechnischer Sicht eine Nutzung des für den Reiterhof vorgesehenen Geländes möglich ist und keine Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit zu erwarten sind, die über das für Bergbaugebiete normale Maß hinausgehen. Im Jahr 2011 wurde im Auftrag der LMBV eine geotechnische Stellungnahme (vom 08.06.2011) zum neuen Standort des Reiterhofes am Schacht 10 durch das Büro BIUG Freiberg erarbeitet [6]. In dieser Stellungnahme wird u.a. ausgeführt, dass unter Einbeziehung aller von der LMBV durchgeführten Maßnahmen der Vollversatz als nachgewiesen gilt. Tagesbrüche sind deshalb nicht zu erwarten. Zusätzliche Setzungen in diesem Bereich sind jedoch nicht auszuschließen. Auf Grund dieser Stellungnahme sowie der Festlegungen der Vorort Befahrung vom 29.09.2011 mit dem SächsOBA und den TöB konnte seitens der LMBV einer vorzeitigen Nutzung der Teilfläche Schacht 10 als Reiterhof zugestimmt werden. Die Fläche wurde von der LMBV an die Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH (LNW GmbH) veräußert. Im Ergebnis der „Verwahrungsabschlussdokumentation Tagebau Spreetal, Untertägige Grubenbaue auf der Teilfläche der Umsiedlungsfläche LNW GmbH“ vom 21.11.2014 kann nach allgemeiner Erfahrung davon ausgegangen werden, dass keine Tagesbrüche mehr zu erwarten sind. Das zu Bruch gehen eventuell noch vorhandener Resthohlräume, welche eine Absenkung im dm-Bereich erreichen können, bedeutet keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. [7] Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich verschiedene Bohrungen, insbesondere Pegelbohrungen und Versatzbohrungen für die Streckenverwahrung. Laut Abschluss- dokumentation der LMBV vom 31. März 2015 sind die Bohrungen verwahrt. Punktförmige Lasteintragungen wie z.B. Einzelfundamente dürfen nicht an Standorten von Bohrungen errichtet werden, um eine Gefährdung auszuschließen. Unabhängig davon sind zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Untergrundes Baugrund- untersuchungen nach DIN 4020 und DIN EN 1997-2 erforderlich, die sowohl die Belange der untertägigen Grubenbaue als auch den noch aufsteigenden Grundwasserspiegel sowie das saure bzw. sulfathaltige Grundwasser berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung und der geplanten Tragwerkskonstruktion zur Einsicht gemäß § 110 bis § 113 BBergG bei der LMBV (Abteilung Bergschadensmanagement/ Sperrbereiche) einzureichen, da nach § 112 BBergG der Anspruch auf Ersatz eines Bergschadens ausgeschlossen ist, wenn die §§ 110 bis 113 BBergG bei der Errichtung, Erweiterung und Änderung von Bauwerken nicht beachtet wurden/ werden. Die Ergebnisse von Erkundungen mit geologischem Belang (Bohrungen, Baugrundgutachten, hydrogeologische Untersuchungen) sind gemäß § 13 des SächsKrWBodSchG an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu senden. 1.3.5 Grundwasser Die Fläche des Bebauungsplangebietes liegt innerhalb einer bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung. Der derzeitige Grundwasserstand im vom Bergbau beeinflussten Haupthangendgrundwasserleiter liegt bei 106,5 m NHN (Stand März 2016). Der Grundwasserstand wird sich prognostisch bei +108,0 m NHN einstellen (Stand: Weiterführung HGM ERLK; Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Januar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Begründung Seite 11 Modellaktualisierung 2013/2014 vom 16.04.2015 Fa. GUB Ingenieur AG). Damit ergibt sich bei einer durchschnittlichen Geländehöhe von 116,5 m eine erdfeuchte Überdeckung von 8,5 m. Meteorologisch bedingte Schwankungen, insbesondere Extremsituationen, sind zu berücksichtigen. In der geotechnischen Stellungnahme [6] wird ausgeführt, dass nach vollständigem Grundwasserwiederanstieg mit einer erdfeuchten Überdeckung von ca. 7,5 m zu rechnen ist. Damit ergeben sich für die Nutzung der Fläche keine geotechnischen Einschränkungen aus den Grundwasserflurabständen. Die Angaben zu den prognostizierten Endwasserständen entsprechen dem jetzigen Kenntnisstand und haben nur einschätzenden Charakter, sie werden den Erfordernissen ständig angepasst. Das unternehmerische Risiko bei Inanspruchnahme der Flächen vor dem Erreichen des Endwasserstandes liegt beim Vorhabenträger. Es ist mit saurem und erhöht sulfathaltigem Grundwasser zu rechnen. Durch die Nähe zum Spreetaler See wird der Grundwasserstand mit dem Wasserstand des Sees korespondieren, die jahreszeitlichen Grundwasserschwankungen dürften eher gering sein. 1.3.6 Fußgänger- und Radverkehr Nicht weit vom Plangebiet entfernt verläuft der Radweg „Seenland Route“ (grüne Linie). Die „Seenland Route“ verläuft durch das Lausitzer Seenland und ist insgesamt 183 km lang. Abbildung F: Ausschnitt aus der Karte der Seenland Route (grüne Linie) Die „Seenland Route“ führt vom Sabrodter See entlang des Überleiters bis zum Spreetaler See. Von dort führt sie, gegen Norden gehend, entlang des Spreetaler Sees in Richtung „Schwarze Pumpe“. Die „Seenland-Route“ umschließt „Terra Nova“ so von Süden und Osten. 1.3.7 Öffentlicher Personennahverkehr Die nächste Bushaltestelle (Wohnlager II, Spreetal) ist vom Plangebiet etwa 2,5 km entfernt. Überregional ist Spreetal mit der Linie 800 von Spremberg nach Hoyerswerda und mit der Linie 163 von Sabrodt nach Burg erschlossen. Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Jamuar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Seite 12 Begründung 2 Städtebauliche Planung 2.1 Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept , die geplante Verkehrserschließung und die Gesamtfunktionalität des bestehenden Bebauungsplanes wird durch die geplanten Änderungen nicht berührt. Die Änderungen betreffen lediglich eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten. 2.2 Änderungen der planungsrechtliche Festsetzungen zur Bebaubarkeit 2.2.1 Sondergebiete SO 2 „Ferienhäuser“ (§ 10 BauNVO) Die Sondergebiete SO 2 dienen der Errichtung von Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen zum touristischen Wohnen. Gemäß dem ursprünglichen Plan waren nur eingeschossige Ferienhäuser mit einer Grundfläche von höchstens 45 m² zulässig. Die geringe Grundfläche wurde festgesetzt, um eine kleinteilige, durchgrünte Struktur des Gebietes zu gewährleisten und einer möglichst großen Anzahl von Erholungssuchenden die Möglichkeit der Nutzung zu geben. Die zulässige Grundfläche der einzelnen Gebäude soll nun auf maximal 60 m² erhöht werden, da sich herausgestellt hat, dass die aktuellen Ansprüche an Ferienhäuser so besser erfüllt werden können. Um die geplante durchgrünte Struktur erhalten zu können, wird die Mindestgrundstücksfläche von 150 m² auf 200 m² erhöht. Somit werden die Grundzüge der Planung nicht geändert. Die Sondergebiete SO 2 sollten sich mit ihrer niedrigeren Bebauung mit einer zulässigen Geschossigkeit von nur einem Vollgeschoss sehr gut in das Landschaftsbild einfügen. Eine Erhöhung auf eine Zweigeschossigkeit bietet mehr Raum für Erholungsgäste ohne eine weitere Versiegelung der Landschaft zu erfordern. Die maximale gesamte Gebäudehöhe bis zum First beträgt 11 m. Eine negative Beeinflussung des Landschaftsbildes ist aufgrund der Höhe der Bäume der umgebenden Waldflächen nicht zu erwarten. 2.3 Verkehrserschließung 2.3.1 Fließender Verkehr Innerhalb des Gebietes werden keine öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt, da sich das Plangebiet in Privatbesitz befindet und öffentliche Erschließungsflächen im Gebiet nicht erforderlich sind. Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden zwei Zufahrten von der öffentlichen Straße festgesetzt. Diese getrennten Haupterschließungen sind vorgesehen, damit für den Fall, dass die Anlagen von zwei verschiedenen Betreibern bewirtschaftet werden, jede Nutzung eine eigenständige Erschließung nutzen kann. Die Haupterschließungen sind bereits errichtet. Innerhalb des Geltungsbereiches sollen diese beiden Haupterschließungen nur über Fuß- und Radwege miteinander verbunden sein. 2.3.2 Ruhender Verkehr Für die Gäste der Ferienanlage wird ein großer Parkplatz am Eingang zu Anlage bereitgestellt. Hier ist Platz für die Pkw und Zweiräder der Gäste und des Personals. Die Gäste der Ferienhäuser haben Stellplätze am jeweiligen Ferienhaus. Auf dem privaten Parkplatz der Anlage in unmittelbarer Nähe zu den zentralen Einrichtungen des Ferienhausgebietes sollen zusätzlich Möglichkeiten für Caravan- und Wohnmobilurlauber zulässig sein, da sich herausgestellt hat, dass dafür ein großer Bedarf besteht. Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Januar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Begründung Seite 13 2.4 Auswirkungen der Planänderung Die beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplanes haben nur geringfügige Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die größere mögliche Höhe der Gebäude in den Sondergebieten SO 2. Da die Gebiete von Wald umgeben sind und die Gebäude deutlich niedriger als die umgebenden Gehölze, ist keine Beeinträchtigung der Landschaft zu erwarten. 2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Andere Planungsmöglichkeiten sind nur in geringem Ausmaß möglich, da der einzige Zweck der Planänderung die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten des bestehenden Bebauungsplanes ist. 3 Zusammenfassende Erklärung 3.1 Berücksichtigung der Umweltbelange Durch die Änderung des Bebauungsplanes und seine Umsetzung ergeben sich im begrenzten lokalen Maßstab keine umweltrelevanten Auswirkungen, da das Plangebiet weder erweitert, noch die Bauflächen vergrößert werden. 3.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Die öffentliche Auslegung der Planänderung soll im Frühjahr 2022 durchgeführt werden. Es werden nur die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten, deren Belange von der Planänderung berührt sein könnten (Landratsamt, LMBV, SOBA). 3.3 Auswahl der Planvariante nach Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten Es wurde lediglich eine Planvariante erstellt, da nur zwei textliche Festsetzungen geringfügig verändert wurden. Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Jamuar 2022
1. Änderung des Bebauungsplanes „Terra Nova“ Seite 14 Begründung 4 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen, vom 14.08.2013 (SächsGVBl. S. 582) Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.02.2010 Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Spreetal, in Kraft getreten am 28.08.2003 5 Quellenverzeichnis [1] Landesentwicklungsplan Sachsen, August 2013 [2] Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien, Erste Gesamtfortschreibung gemäß § 6 Abs. 5 SächsLPlG, Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, in Kraft getreten am 4.2.2010 [3] Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Spreetal, in Kraft getreten am 28.08.2003 [4] Gemeinde Elsterheide 6 Verzeichnis der Abbildungen Abbildung A: Räumliche Einordnung des Gebietes Abbildung B: Ausschnitt aus dem Regionalplan [2] Abbildung C: Ausschnitt aus dem Braunkohlenplan [3] Abbildung D: Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan [4] Abbildung E: Ausschnitt aus dem aktualisierten Flächennutzungsplan [4] Abbildung F: Ausschnitt aus der Karte der Seenland Route Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide Dr. Mario Stenske, Landschafts-, Nutz- und Wildtierpflege GmbH, Alter Kirchweg 9,02979 Elsterheide Architektengemeinschaft Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39, 01159 Dresden Januar 2022
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