Leitfaden für HGV-Ortsgruppen zu den Gemeinderatswahlen 2015
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Leitfaden für HGV-Ortsgruppen zu den Gemeinderatswahlen Inhaltsübersicht 1. Mögliche Themen und Argumente/Erstellung eines Programms S. 3 2. Welche Voraussetzungen sollten die Kandidaten mitbringen S. 5 3. Einschätzung der Chancen, in den Gemeinderat gewählt zu werden S. 6 4. Koordination mit anderen Wirtschaftssektoren bzw. Verbänden S. 7 5. Die Erstellung der Kandidatenliste durch eine Partei bzw. Liste S. 8 6. Mobilisierung der Wähler / Unterstützung durch den HGV S. 8 Zeitliche Planung 7. Ansprechpartner im HGV S. 11 Hinweis: Um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, wird in folgendem Text die männliche Form verwendet, gemeint sind aber selbstverständlich beide Geschlechter! 2
1. Mögliche Themen und Argumente / Erstellung eines Programms Gemeinderatswahlen sind in erster Linie personenbezogene Wahlen, von den lokalen Themenstellungen dominiert und somit weniger von parteipolitischen Aspekten geprägt. Daher ist es hauptsächlich entscheidend, welche Sachthemen positioniert werden und welche Personen diese als Kandidaten besetzen und öffentlich ansprechen können. Zunächst sollte der jeweilige HGV-Ortsausschuss analysieren, welche Themen man in der Gemeinde in den nächsten Jahren voranbringen möchte. Beispiele für mögliche Themen: Steuer- und Gebührengestaltung auf Gemeindeebene Die Tarife bzw. Hebesätze für Müll, Wasser, Abwasser, Gemeindeimmobiliensteuer (GIS), Baukostenabgabe, Erschließungsbeiträge, usw., werden bekanntlich im Gemeinderat beschlossen. Diese stellen einen nicht unerheblichen Kostenfaktor für die Betriebe dar, und daher ist es sehr wichtig, dass die Gastwirte und andere Wirtschaftstreibende direkt im Gemeinderat darüber mitbestimmen können. Grundsätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass von der Höhe der Gemeindeeinnahmen die möglichen Investitionen der Gemeinde in verschiedene evtl. auch für das Gastgewerbe vorteilhafte Strukturen und Dienstleistungen abhängen. Somit sollten die unterstützten Kandidaten dieses Thema in jedem Fall besetzen und sich für eine ausgewogene Steuer- und Gebührengestaltung z.B. im Vergleich mit den Nachbargemeinden aussprechen. In der Folge ist es dann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, welcher konkrete Vorschlag gemacht und auch im Wahlkampf als Programmpunkt transportiert werden soll. Einen Sonderfall stellt zudem seit Jänner 2014 die Gemeindeaufenthaltsabgabe (GAA) dar. Auch bei der GAA steht jeder Gemeinde ein gewisser Spielraum bei der Festlegung der Höhe der von den Gästen geschuldeten Abgabe zu. Außerdem legt die Gemeinde fest, welcher Prozentteil des Gesamtaufkommens an den örtlichen Tourismusverein überwiesen wird, und welcher Prozentteil an den zuständigen Tourismusverband. Ein Grund mehr also, um Mitsprache in den Gemeindestuben einzufordern! Raumordnung: Bauleitplan, Ensembleschutz, Landschaftsschutz, Skipistenplan Die vom Gemeinderat zu beschließenden raumordnerischen Rahmenbedingungen in der Gemeinde beeinflussen oft nachhaltig die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten und die touristische Attraktivität des Ortes. So bestimmt der Bauleitplan beispielsweise in vielen Zonen mittels der Bauparameter die Erweiterungsmöglichkeiten der Betriebe mit, legt die Landschaftsschutzzonen mit ihren Auflagen und Einschränkungen fest, bestimmt, wo Aufstiegsanlagen errichtet werden können oder ist die Grundlage für die das Dorfbild oft beeinträchtigenden Gewerbezonen. Dasselbe gilt natürlich auch für Straßenprojekte in der Gemeinde. Und auch die vielerorts angestrebten Tourismusentwicklungskonzepte, welche in bestimmten Fällen Voraussetzung für die Ausweisung von Tourismuszonen sind, müssen vom Gemeinderat beschlossen werden. Auch in diesem Bereich sollte die Ortsgruppe relativ klare Vorstellungen darüber haben, welche Strukturen oder Maßnahmen man für notwendig erachtet, und die unterstützten Kandidaten sollten diese im Wahlkampf ansprechen. Die Vorschläge können beispielsweise entgegenkommende Bauregelungen, bessere Straßenverbindungen, neue Verkehrsregelungen, Aufstiegsanlagen, Abänderungen der Trassierung von Skipisten und Langlaufloipen oder neue Wanderwege vorsehen. 3
Mobilität im Ort / Anbindung an Talschaftszentren / Radwegenetz Insbesondere ein gutes Funktionieren der öffentlichen Verkehrsmittel wird immer bedeutender, sei es für die Einheimischen als auch für die Gäste, die ihr Auto im Urlaub immer öfter stehen lassen möchten. In diesem Bereich kann es notwendig sein, Vorschläge für innovative Mobilitätskonzepte zu erarbeiten und im Gemeindewahlkampf durch die Kandidaten zu positionieren. Es kann sich dabei beispielsweise um die Einrichtung eines City-Busses, um andere Busverbindungen im Ort oder auch zu den jeweiligen Talschaftszentren sowie um die vielleicht notwendige Verbesserung des Radwegenetzes, die Modernisierung eines Bahnhofes oder die Einführung von sogenannten „Mobilcards“ handeln. Hierbei ist insbesondere auf die Art und Weise der Finanzierung zu achten. Dorfgestaltung / Attraktivität des Ortes Unbestritten sind eine attraktive Gestaltung insbesondere der Dorfkerne oder Stadtzentren und ein Angebot an Sport- und Freizeitstrukturen wichtige Voraussetzungen für eine entsprechende Nachfrage im Gastgewerbe. Sie kommen jedoch oft auch den Ortsansässigen zu gute. Beispielsweise können hier Gestaltungskonzepte wie neue oder zu erweiternde Sport- und Freizeitstrukturen, wie Hallenbäder, Kletter- und/oder Hochseilgärten, kleinere Museen, usw. vorgeschlagen und von den Kandidaten transportiert werden. Soziale Einrichtungen und Strukturen / gemeinnützige Vereine Die Wirtschaftstreibenden im Ort sind mit ihren Familien Teil der Dorfgemeinschaft und beanspruchen somit die verschiedenen sozialen, gemeinnützigen und kulturellen Einrichtungen und Dienste. Dies sind beispielsweise die Kindergärten, Schulen, die Sanitätssprengel, Vereinshäuser, die Dienste der Feuerwehr, der Rettungsdienste. Zum Teil werden diese Dienste auch von Gästen genutzt. Auch die Auftritte von Musikkapellen, Volkstanzgruppen oder Schützen stellen vielfach eine Attraktion für die Gäste dar. Daher sollten sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen, die Anpassung oder der Neubau von Strukturen für die obgenannten Zwecke von den Kandidaten der Wirtschaft zwar konstruktivkritisch bewertet, aber grundsätzlich mitgetragen werden. Nichtsdestotrotz sollen die Wirtschaftstreibenden mit ihrer Kompetenz dazu beitragen, den Blick in Richtung mehr Wirtschaftlichkeit im Verhältnis zur effektiven Nutzung bzw. Auslastung dieser Strukturen und Dienste zu schärfen. Erstellung eines Programms bzw. eines Konzepts: Hat der HGV-Ortsausschuss bestimmt, welche Themen man in der Gemeinde voranbringen will, sollte man diese in einem Programm zusammenfassen. Die einzelnen Programmpunkte sollten ineinandergreifen, sich nicht widersprechen und Teil einer längerfristigen konzeptionellen Vorstellung über die Gesamtentwicklung des Ortes unter Berücksichtigung der Interessen der Wirtschaftstreibenden sein. Idealerweise sollte man dieses Programm auch mit den Ausschüssen der anderen Wirtschaftsverbände vor Ort abstimmen. In der Regel finden sich gar einige gemeinsame Zielsetzungen, und vielleicht gelingt es sogar, ein gemeinsames Programm zu erarbeiten. Dabei gilt es auch hervorzuheben, dass viele der für das Gastgewerbe und die Wirtschaft im Allgemeinen wichtigen Anliegen auch den nicht unternehmerisch tätigen Mitbürgern zugute kommen. Zugleich aber sollte anerkannt werden, dass den Wirtschaftstreibenden selbst und zum Teil auch den Gästen der Gastbetriebe die sozialen Strukturen und Dienste zugute kommen. Aufgrund dieser Überlegungen ist es daher im Wahlkampf empfehlenswert, vorrangig, aber nicht ausschließlich Wirtschaftsthemen im engen Sinne anzusprechen. 4
2. Welche Voraussetzungen sollten die Kandidaten mitbringen Hat der HGV-Ortsausschuss sein Programm für die Gemeinderatswahlen erstellt, geht es darum, Kandidaten ausfindig zu machen, die dieses Programm mit Überzeugung mittragen und im Rahmen der jeweiligen Partei bzw. Liste, der sie angehören, auch die Möglichkeiten vorfinden, das Programm auch möglichst umzusetzen. Die Kandidaten sollten bestimmte im Folgenden aufgelistete Voraussetzungen und Eigenschaften haben. Diese Eigenschaften müssen nicht zwingend alle gemeinsam vorhanden sein. Je mehr davon der Kandidat jedoch hat, desto höher sind erfahrungsgemäß die Chancen, dass er auch gewählt wird. Der Kandidat sollte a) eine grundsätzlich integre, kompetente, anerkannte, durchsetzungsfähige und liberale Person sein, welche im Dorfleben gut integriert ist b) Gastwirt und HGV-Mitglied in der jeweiligen Gemeinde sein, c) Ausschussmitglied oder Ortsobmann der HGV-Ortsgruppe sein, d) Ausschussmitglied oder Präsident des Tourismusvereins sein, e) Mitglied und/oder Funktionär in Vereinen wie beispielsweise der Feuerwehr, der Musikkapelle, dem Sportverein, beim Weißen Kreuz, den Schützen, usw., sein, f) einen relativ großen Kreis an Verwandten, Bekannten und Freunden haben g) einen breiten Konsens bei den Wirtschaftstreibenden (Verbände) und möglichst auch darüber hinaus haben. Sollte kein Gastwirt zu einer Kandidatur bereit sein bzw. nur geringe Chancen haben, sollte ein von der HGV-Ortsgruppe unterstützter Kandidat über die oben genannten Punkte a), e), f) und g) hinaus folgende Voraussetzungen bzw. Eigenschaften haben. Er sollte Wirtschaftstreibender aus einem anderen Sektoren bzw. jedenfalls eine Person mit entsprechend stark ausgeprägter wirtschaftlicher Gesinnung sein, Funktionär der Ortsgruppe eines Wirtschaftsverbandes und/oder des Tourismusvereins sein. Gesetzliche Unwählbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründe Im Zusammenhang mit der Kandidatensuche sind evtl. vorhandene Unwählbarkeits- bzw. Unvereinbarkeitsgründe zu berücksichtigen. Zum Beispiel besteht eine Unvereinbarkeit mit dem Amt eines Gemeinderatsmitgliedes für Personen, die in einem zivil- oder verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren mit der Gemeinde einen Streit anhängig haben. Des Weiteren besteht beispielsweise eine Unvereinbarkeit mit dem Amt des Bürgermeisters, wenn dieser mit einem Gemeindereferenten oder Gemeindesekretärs bis zu einem bestimmten Grad verwandt oder verschwägert ist. Es gilt folglich im Zweifelsfall vorab zu überprüfen, ob es diesbezüglich evtl. Hürden für eine Wahl gibt. 5
3. Einschätzung der Chancen, in den Gemeinderat gewählt zu werden: Die folgenden Hinweise dienen selbstredend lediglich für eine grobe Einschätzung der Chancen, gewählt zu werden. Zunächst sollte man die Stimmenanzahl jener Gemeinderäte feststellen, die bei den letzten Gemeinderatswahlen im Jahr 2010 unter den Letztgewählten aufscheinen. Die Informationen dazu erhält man unter www.gemeindewahlen.bz.it. Hierbei muss differenziert werden, auf welcher Parteiliste jemand zu kandidieren beabsichtigt. Die Stimmenanzahl der Letztgewählten ist nämlich von Liste zu Liste unter Umständen stark unterschiedlich. Hierfür konsultiert man die oben angeführte Internetseite, wählt die entsprechende Gemeinde aus und wählt dann im Feld „Vorzugsstimmen“ die entsprechende Partei oder Liste aus. Steht grundsätzlich die Entscheidung fest, auf welcher Liste jemand zu kandidieren beabsichtigt, ergibt sich aufgrund der Stimmenanzahl der Letztgewählten auf der entsprechenden Liste von 2010 zunächst eine indikative Zielvorgabe. Im Vergleich von 2010 zu 2015 sind zudem noch zwei entscheidende Faktoren zu beachten: Zum einen die Veränderung der Anzahl der Wahlberechtigten in der Gemeinde im Vergleich zu den letzten Wahlen und zum anderen die per Gesetz beschlossene Reduzierung der Gemeinderäte in bestimmten Gemeinden, abhängig von der Bevölkerungsanzahl. Veränderung der Anzahl der Wahlberechtigten in der Gemeinde: Es gilt zu berücksichtigen, dass sich die Zahl der Wahlberechtigten bei den Wahlen 2015 im Verhältnis zu 2010 geändert haben kann. Sollte sich beispielsweise die Zahl der Wahlberechtigten merklich erhöht haben, ist davon auszugehen, dass man entsprechend mehr Stimmen für eine Wahl benötigt. Die Zahl der in der jeweiligen Gemeinde wahlberechtigten Bürger erhält man mittels Anfrage beim Meldeamt der Gemeinde bzw. hat die jeweilige Partei bzw. Liste zur Verfügung. In der Folge sollte man die notwendige Stimmenanzahl, die sich aufgrund der oben angeführten Parameter ergibt, mit dem Stimmenpotenzial im Umfeld der Kandidaten vergleichen, um so ihre Chancen besser einschätzen zu können. Beispiel: Stimmenanzahl des Drittletztgewählten auf der Liste X bei den Gemeinderatswahlen 2010: 150 Steigerung der Wahlberechtigten in der Gemeinde: 3 % Daraus resultierende Erhöhung der notwendigen Stimmen: 5 Notwendige Stimmen insgesamt (inkludiert eine Sicherheitsreserve von z.B. 20 %), damit ein Kandidat einigermaßen sicher in den Gemeinderat einziehen kann: 186 Die notwendige Stimmenanzahl von 186 muss nun mit dem Stimmenpotenzial im Umfeld des Kandidaten abgeglichen werden. Umfeld Stimmenpotenzial Verwandtschaft 20 HGV-Mitglieder im Ort 30 andere Wirtschaftstreibende 40 Vereine (Feuerwehr, Musikkapelle, usw.) 40 Bekannte/Freunde 30 andere 30 Summe 190 6
Selbst wenn das im Beispiel geschätzte Stimmenpotenzial die notwendige Stimmenanzahl deckt oder gar überschreitet, muss das entsprechende Netzwerk erst aktiviert, gepflegt und mobilisiert werden; dazu in Punkt 5 des vorliegenden Leitfadens mehr. Reduzierung der Anzahl der Gemeinderäte: Im Vergleich zum Jahr 2010 wurde per Regionalgesetz die Anzahl der Gemeinderäte in bestimmten Gemeinden für die kommenden Wahlen 2015 reduziert. Das hat nun zur Folge, dass ein Kandidat noch mehr Stimmen benötigt, um in den Gemeinderat gewählt zu werden. Hier die genaue Anzahl der Gemeinderäte im Verhältnis zur Einwohnerzahl: Einwohnerzahl Gemeinderäte Veränderung zu 2010 > 100.000 45 -5 > 30.000 36 -4 > 10.000 27 -3 > 3.000 18 -2 > 1.000 15 - Bis zu 1.000 12 -3 4. Koordination mit anderen Wirtschaftssektoren bzw. Verbänden Besonders aufgrund der Reduzierung der Anzahl von Gemeinderäten in einigen Gemeinden ist auch die Unterstützung von einem oder mehreren anderen Wirtschaftsverbänden eine wichtige Voraussetzung, um gewählt werden zu können. Daher sollte in jedem Fall spätestens nach Abschluss der Diskussion über die Punkte 1, 2 und 3 des vorliegenden Leitfadens im HGV-Ortsausschuss das Gespräch mit den örtlichen Verantwortlichen der Wirtschaftsverbände gesucht werden. Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn mehrere Kandidaten aus den Wirtschaftsreihen kommen. Zu vermeiden gilt es allerdings, zu viele Wirtschaftskandidaten aufzustellen, welche in der Regel größtenteils aus demselben „Stimmenteich“ fischen müssen, was im Extremfall bedeuten kann, dass kein Kandidat in den Gemeinderat einzieht. Dieselbe Problematik kann grundsätzlich auch bestehen, falls mehrere Mitglieder einer Großfamilie zu kandidieren beabsichtigen. Auch in diesem Fall sollten vorab die Chancen, gewählt zu werden, genauer abgewogen und ein eventuelles „Überangebot“ an Kandidaten vermieden werden. Für die Bestimmung der sinnvollen Anzahl der Wirtschaftskandidaten sollte man wiederum auf die Erfahrungswerte der letzten Gemeinderatswahlen zurückgreifen. Dabei gilt es zunächst festzustellen, wie viele Wirtschaftskandidaten in der Vergangenheit gewählt worden sind und wie viele Stimmen sie dabei erhalten haben. Dann wiederum sollte gemäß den Richtlinien in Punkt 3 des vorliegenden Leitfadens hochgerechnet werden, für welche und für wie viele Kandidaten das Stimmenpotenzial ausreichen könnte. Es kann dabei durchaus vorkommen, dass nicht jeder Wirtschaftssektor die Chance auf die Wahl eines eigenen Vertreters in den Gemeinderat hat. In diesem Fall sollte man sich mit den anderen Wirtschaftssektoren auf die Kandidaten mit den besten Chancen einigen, diese geschlossen unterstützen, sie zugleich aber für die Vertretung aller Wirtschaftssektoren in die Pflicht nehmen. Sollte die Einschätzung der Wahlchancen der Kandidaten positiv ausfallen, gilt es, den örtlichen Verantwortlichen der Partei bzw. Liste, auf der man zu kandidieren beabsichtigt, die zugrunde liegenden Überlegungen evtl. gemeinsam mit den anderen Wirtschaftsverbänden nahe zu bringen und somit die Kandidaturen vorzuschlagen. 7
5. Die Erstellung der Kandidatenliste durch eine Partei bzw. Liste Die Prozeduren für die Erstellung der Kandidatenlisten sind von Partei bzw. Liste zu Partei bzw. Liste unterschiedlich. So gibt es in manchen Parteien die Möglichkeit, sogenannte „bindende Kandidaten“ aufzustellen. Diese werden z.B. von einer bestimmten Richtung innerhalb einer Partei nominiert und kommen somit fix auf die Kandidatenliste der jeweiligen Partei. Zum Teil wurde von bestimmten Parteien angekündigt, zwecks Ermittlung der Kandidaten Vorwahlen durchführen zu wollen. Sollten Vorwahlen geplant sein, können diese wiederum in verschiedenen Formen durchgeführt werden. Z.B. können Vorwahlen rein zur Ermittlung der Bürgermeisterkandidaten oder gar für die Erstellung der gesamten Kandidatenliste für den Gemeinderat durchgeführt werden. Dabei kann es unterschiedliche Ansätze geben, etwa eine reine Umfrage bei den Haushalten der jeweiligen Gemeinde, um zu ermitteln welche Personen man für den Gemeinderat als geeignet betrachtet. Eine weitere Möglichkeit ist eine effektive Vorwahl mit Stimmzetteln, bei welcher z.B. einige Kandidaten vorgegeben werden und weitere von den Bürgern vorgeschlagen werden können. In jedem Fall müssen die definitiven Kandidatenlisten Vertreter beider Geschlechter umfassen. In jeder Kandidatenliste darf keines der beiden Geschlechter mit mehr als zwei Dritteln der Höchstzahl der Kandidaten vertreten sein, die einer Liste zusteht, wobei eventuelle Bruchteile auf die nächst höhere Einheit aufgerundet werden. Beispiele: Anzahl der Einwohner Anzahl der zu Anzahl der Kandidaten Höchstanzahl eines einer Gemeinde wählenden Geschlechts auf der Gemeinderäte Kandidatenliste Bis zu 3.000 15 3 bis 23 15 3.001 – 10.000 18 3 bis 27 18 10.001 – 30.000 27 3 bis 41 27 30.001 – 100.000 36 3 bis 54 36 Die aufgezählten verschiedenen Varianten der Listenerstellung - insbesondere die Abhaltung etwaiger Vorwahlen - müssen in die Gesamtüberlegung einbezogen werden. In letzterem Fall muss nämlich bereits vor dem eigentlichen Gemeinderatswahlkampf eine Koordination mit den anderen Wirtschaftssektoren und die Mobilisierung der entsprechenden Wähler (siehe Punkte 4 und 6) stattfinden, damit man überhaupt auf die definitive Kandidatenliste der jeweiligen Partei bzw. Liste kommt. Für detaillierte Informationen über die geplanten Regelungen zur Erstellung der Kandidatenlisten sowie der dabei einzuhaltenden Fristen und Formalitäten sollte man sich an die jeweilige Partei bzw. Liste wenden. 6. Mobilisierung der Wähler / Unterstützung durch den HGV / Zeitliche Planung Hat man aussichtsreiche Kandidaten ausfindig machen können und hat man sich mit den anderen Wirtschaftssektoren entsprechend koordiniert, geht es an die Mobilisierung der Wählerschaft. Es sei hier nochmals darauf verwiesen, dass einige der folgenden Maßnahmen bereits bei den evtl. stattfindenden Vorwahlen für die Erstellung der Kandidatenlisten notwendig sein könnten. 8
Mögliche Maßnahmen: Der Gastbetrieb als Multiplikator: Bekanntermaßen sind Gastbetriebe Kommunikationszentren erster Güte und für Wahlempfehlungen wie geschaffen. Daher sollten die Gastwirte bereits frühzeitig ihre feststehenden Kandidaten an ihre lokalen Gäste weiterempfehlen und für sie die Werbetrommel rühren. Darüber hinaus sollten sich die Kandidaten selbst des Öfteren in den meistbesuchten Lokalen sehen lassen und mit den Anwesenden ins Gespräch kommen. Orts- bzw. Jahresversammlungen der Wirtschaftsverbände: Bei den Orts- bzw. Jahresversammlungen der verschiedenen Wirtschaftsverbände sollte den Kandidaten eine Bühne geboten werden, d. h. sie sollten die Möglichkeit haben, sich kurz vorzustellen, die eigenen Ideen und Programmschwerpunkte darzulegen und sich an der Diskussion zu beteiligen. Sind die Kandidaten beispielsweise ein Gastwirt, ein Kaufmann und ein Handwerker so sollten idealerweise alle drei gemeinsam bei der jeweiligen Mitgliederversammlung auftreten dürfen. Versammlungen, die traditionell nach dem Wahltermin stattfinden, sollten selbstredend vorgezogen werden. Idealer Zeitraum für die Abhaltung der Versammlungen: Von Januar bis zur ersten Mai-Woche im Jahr 2015. Gemeinsame Veranstaltung der Wirtschaftskandidaten: Überlegt werden kann, auch eine gemeinsame Veranstaltung, wie z. B. einen Diskussionsabend, eine Podiumsdiskussion mit anschließender Publikumsdiskussion, usw., zu organisieren. Dabei können sich die Wirtschaftskandidaten wiederum kurz vorzustellen, die eigenen Ideen und Programmschwerpunkte darlegen und mit den Teilnehmern diskutieren. Eine solche Veranstaltung sollte idealerweise von einer im Moderieren einigermaßen erfahrenen Person geleitet werden. Dabei sollte auch ein geselliger Teil nicht fehlen. Idealer Zeitraum für solche Veranstaltungen: Von März bis zur ersten Mai-Woche 2015. Präsenz bei örtlichen Veranstaltungen Die Kandidaten sollten möglichst oft auch bei örtlichen geselligen und kulturellen Veranstaltungen wie Festlichkeiten, Konzerten, Theateraufführungen, usw. Präsenz zeigen. Hier bieten sich in der Regel gute Gelegenheiten, um mit den Anwesenden ins Gespräch zu kommen und für die eigene Sache zu werben. Medienberichterstattung Über die Teilnahme und die Aussagen der Kandidaten bei obgenannten Versammlungen bzw. Veranstaltungen kann gegebenenfalls im Lokalteil von Tageszeitungen, im Bezirksblatt und insbesondere in den örtlichen Gemeindeblättern berichtet werden. So können die Kandidaten und deren Stellungnahmen breiter bekannt gemacht werden. Wahlempfehlungsschreiben an die HGV-Mitglieder unterschrieben vom HGV-Ortsausschuss: Möglicher Inhalt: Generelle Beschreibung der Wichtigkeit der Gemeinderatswahlen für das Gastgewerbe Aufruf zur Wahlbeteiligung Kurze Vorstellung der vom HGV unterstützten Kandidaten Beschreibung der Hauptziele der Kandidaten Aufruf, diese Kandidaten zu wählen Die HGV-Zentrale in Bozen wird fristgerecht die HGV-Ortsobleute anschreiben und um Übermittlung der von der HGV-Ortsgruppe unterstützten Kandidaten ersuchen. Dann wird eine Vorlage für ein Wahlempfehlungsschreiben erstellen und den HGV-Ortsobleuten übermittelt. Die Vorlage kann natürlich individuell umgestaltet werden, z.B. wenn man lokale Themen oder Argumente einfließen lassen möchte. 9
Den Versand (erfolgt Anfang der ersten Mai-Woche 2015) und die Gestaltung der Wahlempfehlung übernimmt die HGV-Zentrale in Bozen. Auch bei der Abfassung von weiteren evtl. gewünschten Texten bzw. Briefen und bei allgemeinen formellen und inhaltlichen Fragen ist der HGV den HGV-Kandidaten (nur HGV-Mitglieder) bzw. den HGV-Ortsgruppen behilflich. In der HGV-Zeitung vom Mai 2015 werden alle für den Gemeinderat kandidierenden HGV-Mitglieder veröffentlicht. Wahlempfehlungsschreiben der anderen Verbände an ihre Mitglieder Ein solches Schreiben setzt natürlich voraus, dass sich die Wirtschaftssektoren vorab auf eine gemeinsame Unterstützung der Kandidaten geeinigt haben. Idealerweise sollten die verschiedenen Wirtschaftssektoren dieselben Kandidaten empfehlen. Dabei steht es natürlich jedem Sektor zu, den evtl. aus den eigenen Reihen antretenden Kandidaten stärker hervorzuheben. Rund zehn Tage vor den Gemeinderatswahlen sollte die Wahlempfehlung bei den potenziellen Wählern einlangen. Wahlempfehlungsschreiben an alle Haushalte der Gemeinde Unter bestimmten Umständen kann auch der Versand eines Wahlempfehlungsschreibens ausgehend von mehreren Wirtschaftssektoren an alle Haushalte der Gemeinde sinnvoll sein. Dies hängt in erster Linie vom eingeschätzten Bewusstsein der örtlichen Bevölkerung um die Bedeutung der Wirtschaft im Allgemeinen und des Tourismus im Besonderen ab. Schätzt man dieses Bewusstsein als relativ ausgeprägt ein, kann ein solches Schreiben durchaus Stimmen bringen. Rund zehn Tage vor den Gemeinderatswahlen sollte die Wahlempfehlung bei den potenziellen Wählern einlangen. Wahlempfehlungen durch E-Mail oder Soziale Netzwerke Insbesondere im elektronischen Zeitalter sollte man die Möglichkeiten der Kommunikation bzw. der Wahlempfehlung via E-Mail und Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook nicht außer Acht lassen. Die potenziellen Wähler sollten aber nicht mit E-Mails bzw. Posts überflutet werden: Zwei bis maximal drei Aufrufe im Zeitraum von März bis Anfang Mai 2015 sind vollkommen ausreichend. Auf Facebook sollte man sich auf einen Post pro Tag in der letzten Wahlkampfphase beschränken. Eine E-Mail davon sollte jedoch wenige Tage vor den Wahlen noch einmal an die ausgesprochenen Wahlempfehlungen erinnern. Hierfür kann im Wesentlichen derselbe Text wie für das Schreiben in Briefform verwendet werden. Unterstützergruppe Idealerweise sollten die Kandidaten auch auf einen bestimmten Unterstützerkreis aus Verwandten, Freunden und Bekannten zählen können. Diese können insbesondere potenzielle Wähler, die über die oben genannten Versammlungen, Veranstaltungen und Schreiben nicht erreicht werden können, zu überzeugen versuchen und innerhalb der örtlichen Vereine Stimmung machen. Präsentations- und Werbemöglichkeiten der jeweiligen Parteien bzw. Listen Die verschiedenen Parteien bzw. Listen bieten selbstredend verschiedene Möglichkeiten (Bürgerversammlungen, Diskussionsabende, Kandidatenpräsentationen, Empfehlungsschreiben, usw.) an, sich als Kandidat zu präsentieren. Diese sollte man bestmöglich nutzen. In der Regel wird auch die Nutzung von Wahlwerbemittel angeboten. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Wähler einer „Werbematerialschlacht“ insbesondere auf Gemeindeebene keinesfalls wohl gesonnen sind. Daher ist es, wenn überhaupt, empfehlenswert, sich auf nur ein Werbemittel zu beschränken, das mit Bedacht eingesetzt wird. Dies kann beispielsweise Werbematerial in Visitenkartengröße oder Postkartengröße sein. Auch hier ist es meist zweckdienlich, wenn man gemeinsam mit anderen Wirtschaftskandidaten auftritt. Die Werbemittel sollten Anfang März 2015 zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Werbemittel müssen in der Regel die Kandidaten selbst tragen. Für weitere Details sollte man sich an die jeweilige Partei bzw. Liste wenden. 10
7. Ansprechpartner im HGV Für allgemeine Fragen steht Ihnen der jeweilige HGV-Verbandssekretär Ihres Bezirkes gerne zur Verfügung. Fragen zum vorliegenden Leitfaden und zu den HGV-Unterstützungsangeboten im Speziellen können Sie an die Mailadresse Wahlen2015@HGV.it schicken. Ansprechpartner im HGV-Bozen sind HGV-Vizedirektorin Ester Demetz und HGV-Direktionsassistent Simon Gamper oder das HGV-Direktionssekretariat unter der Telefonnummer 0471 317 710, Fax 0471 317 701. 11
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