GEMEINDEVERSAMMLUNG 27. NOVEMBER 2019

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GEMEINDEVERSAMMLUNG 27. NOVEMBER 2019
GEMEINDEVERSAMMLUNG
    27. NOVEMBER 2019

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GEMEINDEVERSAMMLUNG 27. NOVEMBER 2019
ORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG

    Mittwoch, 27. November 2019
    20.00 Uhr, Saal Grimseltor

    TRAKTANDEN

    1.   Wahlen für die Amtsdauer vom 1.1.2020 – 31.12.2022
         a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident in einer Person
         b) 6 Gemeinderatsmitglieder

    2.   Areal Fernheizung Gadmen
         a) Verpflichtungskredit für den Kauf der Liegenschaft Nr. 1401
            Gadmen (Areal Fernheizung Gadmen) von CHF 900’000.00;
            Genehmigung
         b) Reglement für die Spezialfinanzierung Fernheizung Gadmen;
            Genehmigung

    3.   Budget 2020
         a) Budget und Anlagen für das Jahr 2020; Genehmigung
         b) Finanzplan 2020 – 2024; Kenntnisnahme

    4.   Abgeschlossene Verpflichtungskredite

    5.   Verschiedenes

    Die Unterlagen zu den Traktanden und das        fahrensvorschriften ist sofort zu beanstan-
    neue Reglement für die Spezialfinanzierung      den (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).
    Fernheizung Gadmen liegen 30 Tage vor der
    Versammlung bei der Gemeindeschreiberei         Das Protokoll dieser Versammlung wird ab
    öffentlich auf.                                 dem 29. November 2019 während 20 Ta-
                                                    gen in der Gemeindeschreiberei öffentlich
    Beschwerden gegen Versammlungsbe-               aufgelegt. Gegen die Abfassung des Proto-
    schlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahl-         kolls kann während der Auflagefrist beim
    sachen innert 10 Tagen) nach der Versamm-       Gemeinderat schriftlich und begründet
    lung schriftlich und begründet beim Regie-      Einsprache erhoben werden (Art. 80 Abs. 2
    rungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,       Organisationsreglement).
    Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen (Art.
    63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG).      Innertkirchen, 22. Oktober 2019
    Die Verletzung von Zuständigkeits- und Ver-     Gemeinderat Innertkirchen

         Diese Botschaft ist auch auf dem Internet abrufbar: www.innertkirchen.ch

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1. GEMEINDERAT

    WAHLEN FÜR DIE AMTSDAUER VOM 1.1.2020 – 31.12.2022

    a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident in einer Person

                               In stiller Wahl gewählt

                               Gemäss Organisationsreglement Art. 60 hat der Gemeinderat
                               Innertkirchen am 28. Oktober 2019 die eingegangenen Wahl-
                               vorschläge geprüft und den Vorgeschlagenen in stiller Wahl als
                               gewählt erklärt, da sich kein/e Gegenkandidat/in aufgestellt hat:

                               • Walter Brog, Jg. 1967
                                 Geschäftsführer/Projektleiter (bisher, im Gemeinderat seit 2007)

    b) 6 Gemeinderatsmitglieder

    Gestützt auf Art. 59 Ziff. 3 des Organisationsreglements hat der Gemeinderat
    Innertkirchen die eingegangenen Wahlvorschläge geprüft. Innerhalb der gesetzlichen
    Frist ist zu den fünf bisherigen Kandidaten ein neuer Wahlvorschlag für die
    Amtsdauer vom 1.1.2020 – 31.12.2022 eingereicht worden:

    Abplanalp Daniel, Jg. 1977          Kehrli Arnold, Jg. 1971           Krump Christian, Jg. 1986
    Metallbauer/Verwaltung              Elektromonteur/Netzelektriker-    Schreiner/Projektleiter (bisher,
    Ferienwohnungen (bisher, im         meister (bisher, im Gemeinderat   im Gemeinderat seit 2018)
    Gemeinderat seit 2014)              seit 2017)

    Moor Lorenz, Jg. 1989               Moser Hans Ulrich, Jg. 1952       von Deschwanden Armin,
    Stv. Werkstattleiter (bisher, im    Friedhofwart/Geschäftsführer      Jg. 1979
    Gemeinderat seit 2019)              Dorfzentrum Grimseltor (bisher,   Leiter Teiledienst Auto-Garage
                                        im Gemeinderat seit 2011)         (neu)

                                                                          Welche Motivation hat Sie
    Gemäss Artikel 60 des Organisationsreglements wer-                    zur Kandidatur bewogen?
    den die genannten Kandidaten in stiller Wahl als ge-                  Die Politik aus einer anderen
    wählt erklärt, da die gerade Zahl der sechs zu beset-                 Perspektive sehen. Gemeinsam
    zenden Sitze erreicht wird.                                           Lösungen und Ziele erreichen.
                                                                          Eine Erfahrung mehr in den
    Die Ressortzuteilung erfolgt an der ersten Gemeinde-                  Rucksack des Lebens packen.
3   ratssitzung im neuen Jahr.
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2. AREAL FERNHEIZUNG GADMEN

    Bereits an den vorangehenden Gemeindeversammlungen hat der Gemeinderat über die
    Kaufabsichten der Gemeinde informiert. Nach eingehender Prüfung des Angebotes durch
    die Gemeinde, unter Beizug von Fachleuten, konnten die Verhandlungen mit dem Verkäufer
    abgeschlossen werden.

    Die gesamte Liegenschaft beinhaltet folgende Anlageteile:
    Das Areal misst 3’074 m2 und besteht aus den Gebäudeteilen Fernheizung 375 m2, der Ein-
    stellhalle 1’040 m2, dem Parkdeck 945 m2, den Zufahrts- und Wendeflächen 875 m2 sowie
    Kies- und Grünflächen 1’160 m2. Hinzukommen: Das heute bestehende Leitungsnetz mit
    total rund 1’200 Laufmeter sowie die heute installierten Wärmetauscher und Wärmezähler.

    Folgende Überlegungen haben den Gemeinderat
    zum Kauf der Liegenschaft durch die Gemeinde bewogen:
    Im Rahmen weiterer Entwicklungsschritte soll die Liegenschaft im öffentlichen Interesse
    gesichert werden. Diese liegt in der Bauzone, was bedeutet, dass Gebäude und Nutzungen
    angepasst, geändert, erweitert oder Neubauten erstellt werden können. Vorab soll die Lie-
    genschaft in der jetzigen Form genutzt werden. Das heisst, dass das Parkdeck als öffentli-
    cher Parkplatz ausgestaltet werden und die Einstellhalle als solche genutzt werden kann. In
    dieser wird das neue Feuerwehrmagazin von Gadmen eingebaut. Vermietungen an Private
    oder Gewerbe sind grundsätzlich möglich.

    FERGA: Grundsätzlich ist eine Fernheizung, betrieben mit Holzschnitzel, eine gute und
    nach wie vor moderne Sache. Zurzeit sind die Liegenschaften der Gemeinde (TRUFT und
    Mehrzweckhalle), die Gadmer Lodge und vier Privatliegenschaften angeschlossen. Die an-
    geschlossenen Liegenschaften genügen, um die FERGA kostendeckend, inkl. notwendigen
    Rückstellungen, zu betreiben. Die Kapazität der Wärmeerzeugung wird aber nur etwa zu
    einem Drittel genutzt. Das heisst, es können noch viele weitere Gebäude angeschlossen
    werden.

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Finanzen
    Die Liegenschaft und die FERGA werden im heutigen Zustand gekauft. Entsprechend sieht
    der Kredit vor, Fertigstellungsarbeiten, insbesondere an der Umgebung, vornehmen zu
    können.

    Kredit                                                                               CHF
    Kaufpreis Areal FERGA                                                         850’000.00
    Notar / Geometer / Grundbuch                                                    5’500.00
    Umgebung / Fertigstellungsarbeiten                                             40’000.00
    Reserve                                                                         4’500.00
    TOTAL Verpflichtungskredit                                                    900’000.00

    Für den Investitionsanteil Fernheizung einschliesslich Leitungsnetz und Apparaturen von
    CHF 240’000.– wird eine Spezialfinanzierung geschaffen. Dazu ist ein Reglement erarbeitet
    worden. Die erstellte Betriebsrechnung zeigt auf, dass die Fernheizung kostendeckend be-
    trieben werden kann. Das heisst, es werden keine Steuergelder für den Betrieb der Fernhei-
    zung eingesetzt. Die Kosten werden über die Einnahmen aus der verkauften Heizleistung
    gedeckt.
    Der Investitionsanteil Gebäude und Areal CHF 660’000.– wird aus dem Steuerhaushalt
    finanziert. Die Mieteinnahmen aus Fernheizung, Feuerwehrmagazin und von Drittnutzern
    machen es möglich, auch diesen Bereich kostendeckend zu betreiben. Zudem sind die
    räumlichen Möglichkeiten für weitere Nutzungen vorhanden.

    Antrag:

    a) Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des
       Verpflichtungskredits von CHF 900’000.– für den Kauf des Areals Fernheizung
       Gadmen (Grundstück 1401 Gadmen).

    b) Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des
       Reglements für die Spezialfinanzierung Fernheizung Gadmen, welches per 1. Januar
5      2020 in Kraft tritt.
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3. BUDGET 2020

    Budget mit Aufwandüberschuss

    Das Budget für das Jahr 2020 rechnet im Gesamthaushalt mit einem Aufwandüber-
    schuss von CHF 46’700.–. Dies bedeutet eine Schlechterstellung gegenüber dem Vor-
    jahresbudget um CHF 36’800.–. Die Abweichungen sind ausschliesslich auf die Ergeb-
    nisse der Spezialfinanzierungen zurück zu führen. Der Allgemeine Haushalt schliesst
    ausgeglichen ab.

    Das Budget 2020 sieht eine unveränderte Gemeindesteueranlage von 1.6 und einen Liegen-
    schaftssteueransatz von 1.5 Promille vor. Die Finanzlage der Gemeinde stellt sich weiterhin
    stabil und solide dar. Die guten finanziellen Voraussetzungen lassen Investitionen in wichti-
    ge Basisinfrastrukturen in den Bereichen Strassen, Wasserversorgung, Fernwärmeversor-
    gung und Abfall zu. Der Nettozufluss aus dem Finanz- und Lastenausgleich und die positive
    Entwicklung der Steuereinnahmen tragen wesentlich zu dieser erfreulichen Situation bei.

    Ergebnis Budget

                                             Gesamthaushalt
                                               - CHF 46’700.–

                 Allgemeiner Haushalt                            Spezialfinanzierungen
                         CHF 0.–                                       - CHF 46’700.–

           Wasser            Abwasser             Abfall           Tourismus              FERGA
         - CHF 5’100.–      - CHF 25’100.–     - CHF 24’300.–      CHF 2’400.–          CHF 5’400.–

    Übersicht über die Erfolgsrechnung

          Funktion                                   Budget 2020        Budget 2019           Differenz
    0     Allgemeine Verwaltung                            714’800            721’600             -6’800
    1     Öffentliche Sicherheit                           229’900           208’200              21’700
    2     Bildung                                          838’800           776’300              62’500
    3     Kultur, Sport und Freizeit                       245’400           240’700               4’700
    4     Gesundheit                                        -2’000               900              -2’900
    5     Soziale Wohlfahrt                                898’100           885’600              12’500
    6     Verkehr                                          756’500           731’300              25’200
    7     Umwelt und Raumordnung                           108’700           100’800               7’900
    8     Volkswirtschaft                                       -800          -23’800             23’000
    9     Finanzen und Steuern                         -3’789’400          -3’641’600          -147’800
          Ergebnis                                                0                 0                 0

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Im Allgemeinen Haushalt wies die Erfolgsrechnung vor dem Ausgleich einen Ertragsüber-
    schuss von CHF 46’000.– aus. Dieser Betrag musste gemäss den gesetzlichen Vorgaben in
    die finanzpolitischen Reserven eingelegt werden, weshalb der Allgemeine Haushalt nun
    ausgeglichen abschliesst.

    Der Ertrag aus Liegenschaftssteuern steigt im Budgetjahr um CHF 157’000.– auf
    CHF 1’094’000.– an. Durch die Neubewertung einiger Kraftwerke erhöhen sich die amtli-
    chen Werte der Kraftwerke Oberhasli AG um rund CHF 106,0 Mio. Für die Steuererträge
    wird weiterhin mit einer positiven Entwicklung gerechnet, gegenüber dem Vorjahresbudget
    erhöhen sich die Steuereinnahmen um CHF 16’300.–. Mit dieser positiven Entwicklung kön-
    nen Mehraufwände im Budget kompensiert und im Allgemeinen Haushalt ein ausgegliche-
    nes Ergebnis ausgewiesen werden.

    Durch die ansteigenden Steuereinnahmen erhöhen sich die Zahlungen in den Finanz-
    ausgleich um CHF 48’000.–. Durch die höheren Einnahmen nimmt der durchschnittliche
    Steuerertrag pro Einwohner zu und dadurch erhöhen sich die Zahlungen in den Kantonalen
    Finanzausgleich um CHF 48’000.–.

    Erfahrungsgemäss wird die Truppenunterkunft Truft mit einem Wiederholungskurs pro
    Jahr benutzt und es können Benützungsgebühren von CHF 25’000.– erwartet werden. Die
    Aufgabe der Feuerwehr wird durch den Feuerwehrverband innert dem Kirchet wahrge-
    nommen, das Betriebsdefizit steigt leicht an und beträgt im Budgetjahr CHF 120’000.–. Die
    Schule Innertkirchen arbeitet zunehmend auch mit elektronischen mobilen Geräten, im
    Budget sind dafür Anschaffungen von CHF 17’500.– vorgesehen.

    Der Betriebsbeitrag an die Sozialdienste Oberhasli liegt mit CHF 33’000.– deutlich über dem
    Vorjahresbudget. Neben der Erneuerung der Informatikeinrichtungen soll ein Diskretschal-
    ter eingerichtet werden. Weiter hat sich der Sozialdienst zum Ziel gesetzt, mit externer Be-
    gleitung seine Organisation und Strukturen zu überprüfen und anzupassen. Kann das Areal
    Fernheizung in Gadmen erworben werden so ist vorgesehen, die Investition in der neuen
    Funktion 6155 Parkplätze zu führen. Durch die Vermietung der Räumlichkeiten an Dritte, die
    Feuerwehr innert dem Kirchet und der Benützungsgebühr für die Anlagen der Fernheizung
    können Einnahmen von CHF 24’300.– erwartet werden.

    Für den Werterhalt der Liegenschaften im Finanzvermögen wird ein Erneuerungsfonds ge-
    führt, die jährliche Einlage beträgt CHF 28’200.– (0,5 % der GVB Werte). Aus diesen Rückstel-
    lungen werden die Sanierung der WC-Anlagen und die Erneuerung des Schliesssystems im
    Gemeindehaus von CHF 100’000.– finanziert. Der Bestand dieser Rückstellungen reduziert
    sich dadurch auf CHF 237’847.–.

    Zusammenfassung

                                                 Aufwand               Ertrag          Ergebnis
    Gesamthaushalt                              7’033’000          6’986’300            -46’700
    Allgemeiner Haushalt                        5’391’900          5’391’900                   0
    SF Wasserversorgung                           551’500            546’400              -5’100
    SF Abwasserentsorgung                         479’600            454’500             -25’100
    SF Abfall                                     203’400            179’100            -24’300
    SF Tourismus                                  348’000            350’400              2’400
    SF FERGA                                       58’600             64’000               5’400

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Spezialfinanzierungen
    Die Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 5’100.– ab, der
    Kostendeckungsgrad erreicht 99,1 %. Die Gebühreneinnahmen pendeln sich auf einem
    guten Niveau ein. Durch den grossen Investitionsbedarf wird sich die Spezialfinanzierung
    auf CHF 1,0 Mio. verschulden. Damit diese Investitionen besser finanziert werden können,
    wird der Einlagesatz in den Werterhalt von 60 % auf 100 % erhöht, die Einlage beträgt neu
    CHF 212’600.–.
    Die Abwasserentsorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 25’100.– ab, der
    Kostendeckungsgrad liegt bei 94,8 %. Die Gebühreneinnahmen reichen nicht aus, um den
    aktuellen Aufwand zu decken. Der Nettoaufwand kann jedoch mit dem vorhandenen Eigen-
    kapital finanziert werden.

    Die Abfallentsorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 24’300.– ab, der
    Kostendeckungsgrad erreicht 88,1 %. Das Defizit kann mit dem vorhandenen Eigenkapital
    gedeckt werden, welches sich auf CHF 290’319.– reduzieren wird.

    Die Tourismusfinanzierung innert dem Kirchet schliesst mit einem Ertragsüberschuss von
    CHF 2’400.– ab, der Kostendeckungsgrad erreicht 100,7 %. Um die Öffnungszeiten im Grim-
    seltor mit Personal abzudecken, muss eine zusätzliche Teilzeitarbeitskraft eingesetzt werden.
    Mit den Erfahrungen im ersten Betriebsjahr können die Verwaltungskosten für Dienstleistun-
    gen reduziert und die Einnahmen aus Provisionen und Vermittlungen erhöht werden.

    Die Fernwärmebetrieb FERGA schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 5’400.– ab, der
    Kostendeckungsgrad erreicht 109,2 %. Die Budgeteingaben für den betrieblichen Aufwand
    wurden aufgrund von Erfahrungszahlen des aktuellen Betreibers eingesetzt. Im Ertrag kön-
    nen zusätzlich die Gebühreneinnahmen der Gadmer Lodge erwartet werden. Der Ertrags-
    überschuss wird für die Finanzierung künftiger Investitionen ins Eigenkapital eingelegt.

    Investitionsrechnung
    Das Budget 2020 sieht Nettoinvestitionen von insgesamt CHF 2’048’000.– vor, die Ausgaben
    entsprechen der Investitionsplanung 2020 – 2024, vorbehalten bleiben die Beschlüsse der
    kreditkompetenten Organe:

                                             Budget 2020        Budget 2019     Rechnung 2018
    Allgemeiner Haushalt                         1’128’000           936’000       1’566’975.85
    Spezialfinanzierungen                         920’000            867’500         264’587.00
    Nettoinvestitionen                          2’048’000          1’803’500      1’831’562.85

    Die grösste Ausgabe ist für den Kauf der Liegenschaft Nr. 1401 Gadmen (Areal Fernheizung)
    von CHF 900’000.– vorgesehen. Dieser Verpflichtungskredit wird der Gemeindeversamm-
    lung zur Genehmigung vorgelegt. Die Sanierung Grundeystrasse wurde im Jahr 2019 in An-
    griff genommen, es sind noch Fertigstellungsarbeiten von 145’000.– auszuführen. Für den
    Neubau Werkhof sind erste Planungsarbeiten mit Landerwerb von CHF 150’000.– vorgese-
    hen. Für die Sanierung des Reservoirs Schlupf sind CHF 500’000.– eingestellt, der Kanton
    wird sich mit rund 10 % an den Kosten beteiligen. Vom Rahmenkredit GEP (generelle Ent-
    wässerungsplanung) ist eine grössere Etappe von CHF 180’000.– geplant, die Etappierung
    richtet sich nach den Prioritäten gemäss Massnahmenplan.

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GEMEINDEVERSAMMLUNG 27. NOVEMBER 2019
Das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 umfasst folgendes Investitionsvolumen:

                                      2020        2021        2022         2023        2024
    Allgemeiner Haushalt         1’128’000   1’130’000     877’000        7’000     371’000
    Spezialfinanzierungen          920’000     810’200     400’000       90’000     353’000
    Nettoinvestitionen          2’048’000    1’940’200   1’277’000       97’000     724’000

    Der Gemeinderat befasste sich intensiv mit dem Investitionsprogramm und setzte die not-
    wendigen Prioritäten. Die Konzentration auf die Grossprojekte soll die Umsetzung gemäss
    Planung ermöglichen, indem Ressourcen gebündelt werden. In der Investitionsplanung ent-
    halten ist ein Neubau des Werkhofes über CHF 2,0 Mio. Die Realisierung ist in den Jahren
    2022 und 2023 vorgesehen. Ein grösserer Nachholbedarf zeigt sich für die Spezialfinanzie-
    rung Wasser. Für Sanierungen von Reservoiren, Fassungen und Werkleitungen sind in den
    fünf Jahren Investitionen über CHF 1,6 Mio. enthalten.

    Innerhalb der Planungsperiode sind Total CHF 6’201’200.– Investitionen vorgesehen. Das
    hohe Investitionsvolumen kann nicht mit eigenen Mitteln finanziert werden, die Verschul-
    dung wird in den kommenden Jahren um CHF 1,1 Mio. auf 9,5 Mio. zunehmen.

    Antrag:

    a) Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Steueranlage von 1.6
       für die Gemeindesteuern, die Steueranlage von 1.5 Promille für die Liegenschafts-
       steuer sowie das Budget 2020 zu genehmigen.

    b) Der Finanzplan 2020 – 2024 wird zur Kenntnis vorgelegt.

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GEMEINDEVERSAMMLUNG 27. NOVEMBER 2019
4. ABGESCHLOSSENE VERPFLICHTUNGSKREDITE

     Teilzonenplanung Engstlen
     Nach 14-jährigem Planungsverfahren ist die Teilzonenplanung, welche im 2017 vom Kanton
     genehmigt wurde, am 12. Mai 2019 in Rechtskraft erwachsen. Damit kann nun auch der vor
     14 Jahren (1. Tranche) beschlossene Kredit abgeschlossen werden.

                                       Kredit                                         CHF
                                       10. Januar 2005                           25’000.00
                                       23. April 2007                            26’000.00
                                       24. November 2011                         69’000.00
                                       Total Kredit                            120’000.00
                                       Kumulierte Kosten 2005 – 2019            121’213.75
                                       Kreditüberschreitung                       1’213.75

     Sanierung und Erweiterung Schulanlage Grund
     Die Sanierung / Ausbau Schulanlage Grund und Neubau Kindergarten ist abgeschlossen
     und abgerechnet. Der Kredit kann wie folgt abgeschlossen werden:

                                       Kredit                                         CHF
                                       17. Oktober 2016           GR             40’000.00
                                       7. Juni 2017               GV          1’375’000.00
                                       Total Kredit                           1’415’000.00
                                       Gesamtkosten Projekt                   1’426’844.60
                                       Kostenüberschreitung                     11’844.60

                                      Begründung der Mehrkosten:
                                      Zusätzliche Anschaffungen von Einbauschränken und
                                      Mobiliar Kindergarten.

                                      Antrag:

                                      • Die abgeschlossenen Verpflichtungskredite
                                        werden zur Kenntnis vorgelegt.

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5. VERSCHIEDENES

     INFORMATIONEN AUS DER BAUVERWALTUNG

     Solar- und Photovoltaikanlagen –
     Baubewilligungsfrei, Baubewilligungspflichtig oder Meldepflichtig?
     Die Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» des
     Kantons Bern (online beim Kanton abrufbar oder auf Anfrage bei der Gemeinde) definieren,
     welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Anlagen baubewilligungsfrei sind.

     Gemäss Raumplanungsgesetz müssen Solar- und Photovoltaikanlagen, die nicht der Baube-
     willigungspflicht unterstehen, vor der Realisierung der Gemeinde gemeldet werden.

     Für Baubewilligungsverfahren oder für Meldungen von nicht baubewilligungspflichtigen
     Anlagen sind die Formulare online beim Kanton oder bei der Gemeinde erhältlich.

     Wärmepumpen – Baubewilligungsfrei oder -pflichtig?
     Bei immer mehr Gebäuden steht eine Heizungssanierung, respektive ein Heizungsersatz
     an. Bei einem Heizungsersatz werden heute grösstenteils Wärmepumpen installiert. Bei
     den Wärmepumpen gibt es verschiedene Systemmodule, teilweise sind diese baubewilli-
     gungspflichtig.

     Baubewilligungsfrei
     • Wärmepumpen, bei welchen alle Komponenten im Innenbereich installiert werden, sind
       Baubewilligungsfrei, müssen aber bei der Gemeinde gemeldet werden.

     Baubewilligung erforderlich
     • Alle aussen aufgestellte Wärmepumpen
     • Wärmepumpen in Split-Ausführung (mit Ausseneinheit an der Fassade oder freistehend)

     Energieberatung – Förderbeiträge – GEAK
     Beim Neubau oder bei der Sanierung von Gebäuden besteht ein erhebliches Potential
     für die dauerhafte Senkung des Energieverbrauchs. Teilweise können für diese Arbeiten
     Förderbeiträge von Bund und Kanton ausgelöst werden.

     Bei Sanierungen von Gebäuden und Ersatz von Heizungen, lohnt es sich oftmals einen GEAK
     (Gebäudeenergieausweis) erstellen zu lassen. Auf der Website www.geak.ch finden Sie die
     Experten welche einen Gebäudeenergieausweis für Sie erarbeiten.

     Die Regionalkonferenz Oberland-Ost stellt der Bevölkerung das entsprechende Wissen in
     Form einer regionalen Energieberatungsstelle zur Verfügung. Auf der Website der Regio-
     nalkonferenz Oberland-Ost finden Sie weitere Informationen dazu. Für unsere Region ist
     der Energieberater Roland Schneider zuständig und steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung:

     Tel. 033 821 08 68
     energieberatung@oberland-ost.ch

11
e-Bau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren
     Baubewilligungsverfahren haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Heute
     bedarf es bereits für ein kleines Bauvorhaben einen riesigen Papieraufwand in Form von
     Plänen und Formularen.

     Sind die Gesuchsakten bei der Gemeinde eingereicht, werden diese den verschiedenen
     Fach- und Amtsstellen zur Beurteilung zugestellt. Die Fach- und Amtsstellen wiederum sen-
     den ihre Berichte in schriftlicher Form den Gemeinden zurück.

     Nun hat der Kanton Bern entschieden, die Verfahren zu vereinfachen und diese künftig
     elektronisch durchzuführen. Das heisst für Baugesuchsstellende, dass Gesuche nur noch
     elektronisch (online) eingereicht werden können. Damit soll eine Vereinfachung der Verfah-
     ren und Minderung der Papierflut erreicht werden.

     Die Gemeinde Innertkirchen plant die Einführung von eBau im 2. Quartal 2020. Die Architek-
     ten, Planer und Bauverwaltungen wurden durch den Regierungsstatthalter vorinformiert.

     Weitere Informationen zur Umstellung im Baubewilligungsverfahren folgen.

      Für Fragen und weitere Informationen zu den Themen
      steht Ihnen die Bauverwaltung Innertkirchen gerne zur Verfügung:
      Tel. 033 972 12 25, bauverwaltung@innertkirchen.ch

12
DEFIBRILLATOR AED

     Ab 1. Dezember 2019 steht der Bevölkerung ein mobiler Defibrillator in
     der öffentlichen WC-Anlage Dorfzentrum Grimseltor, Grimselstrasse 2,
     3862 Innertkirchen zur Verfügung.

     Der plötzliche Herztod stellt die häufigste tödliche Form einer Herzerkrankung dar. Studien
     beweisen: Laien-Defibrillatoren können Leben retten. Bei einem Herzstillstand zählt jede
     Minute. Bis die Ambulanz vor Ort ist, kann es durchaus eine Viertelstunde dauern. Diese
     Zeit kann mit Hilfe von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) und mit einer Herz-
     druckmassage überbrückt werden.

     Die Bedienung des Defibrillators ist sehr einfach und selbsterklärend. Das Gerät gibt mittels
     einer Sprachausgabe genaue Anweisungen, was zu tun ist. Allfällige Fehler erkennt der De-
     fibrillator selbständig und passt sich entsprechend an. Sofern die Analysen des Herzrhyth-
     mus zeigen, dass die Herzleistung ungenügend ist und unterstützt werden muss, werden
     gezielte Stromstösse abgegeben. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe ist aus-
     geschlossen. Wird ein Elektroschock empfohlen, so ist es wichtig, dass beim Betätigen der
     Auslösetaste niemand mit dem Patienten in Kontakt ist. Defibrillationen sollten nicht auf
     leitendem Untergrund (z. B. auf einem Metallgerüst oder im Wasser) oder wenn brennbare
     oder explosive Stoffe in der Nähe sind, angewandt werden.

     Drei Dinge sind beim Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators wichtig:
     1. Trotz dem Einsatz des Gerätes muss sofort ärztliche Hilfe geholt werden (Tel. 144)
     2. Das Gerät nützt nichts, wenn man es nicht einsetzt. Je früher der Defibrillator ange-
        schlossen ist, desto höher sind die Überlebenschancen.
     3. Der Einsatz des Defibrillators sollte nach Möglichkeit mit einer Herzdruckmassage unter-
        stützt werden.

     Dank dem Schema, den automatischen Prüfungen und der Sprachausgabe kann der auto-
     matisierte externe Defibrillator ohne Vorkenntnisse angewendet werden. Dennoch ist es
     empfehlenswert, sich im Bereich der Nothilfe und der Reanimation weiterzubilden und sein
     Wissen regelmässig aufzufrischen.

     An folgenden Orten befinden sich weitere AED-Geräte (24 h zugänglich):
     – Hauptsitz Kraftwerke Oberhasli AG, Grimselstrasse 19, EG Sanitätszimmer
       (ausserhalb der Öffnungszeiten klingeln)
13   – Feuerwehrmagazin Gadmen bei MZH Gadmen, Gadmen 296 A
#CLEANMOUNTAINS RUND UM DIE TRIFTHÜTTE

     In den Bergen findet sich oft eine Menge Müll. Das liegt unter anderem daran, dass vor den
     1970/80er-Jahren der Abfall aus dem Hüttenbetrieb und von den Bergsteigenden oft in der
     Umgebung von SAC-Hütten entsorgt wurde. Damals war ein anderes Umweltbewusstsein
     vorhanden, es gab noch keine Helikopterversorgung und keine Umweltgesetzgebung. In
     der dritten Trifthütte, erbaut im Jahre 1906, befand sich sogar ein Hinweisschild mit dem
     Text: «Büchsen + Abfälle nord-westl. vom Brunnen über Felsen hinaus werfen». Im Laufe
     der Jahre entstanden grosse Deponien und der Abfall wurde mit dem Wind über ein grosses
     Gebiet verteilt.

     Vom SAC-Zentralverband unterstützt führten die Hüttenwarte der Trifthütte von der Sek-
     tion Bern eine Aufräumaktion «Clean-Up» um die Hütte herum durch. Mitglieder der Um-
     weltkommission des SAC Bern, aber auch Helfer aus dem Hüttenteam verbrachten drei
     Tage damit, Abfall einzusammeln. Neben zahlreichen Büchsen, Töpfen, Baumaterialien
     kamen auch ein paar witzige Dinge wie etwa eine 30-jährige, gut erhaltene Sonnencreme
     (duftet immer noch ;-)), hübsche SAC-Tassen, alte Nagelschuhe oder ein halber Ofen zutage.
     Je intensiver die fleissigen Helfer in den vom Zentralverband gesponserten T-Shirts nach
     Abfällen suchten, umso mehr Material kam zum Vorschein. Dabei stiessen sie neben den of-
     fensichtlichen Abfällen auch auf vergrabene Müllhalden, deren Ausmass noch immer nicht
     ganz abschätzbar ist. Es verbleibt entsprechend (leider) immer noch genügend Arbeit, um
     im kommenden Jahr nochmals eine Clean-Up Aktion zu starten.

     Der Abtransport der gesammelten Abfälle erfolgte, gekoppelt mit einem Versorgungsflug,
     direkt zum Entsorgungshof Stocki in Innertkirchen. Die Entsorgung der rund 1,5 m3 Eternit-
     platten und Bauabfälle sowie rund 3 m3 Dosen und übrige Abfälle wurde von der Gemeinde
     Innertkirchen kostenlos übernommen.

     Wir bedanken uns ganz herzlich für dieses grosszügige Engagement seitens der Helfer,
     des Zentralverbandes, der Gemeinde Innertkirchen und Swiss Helicopter für eine saubere
     Bergwelt.

     Nicole Müller & Artur Naue, Hüttenwartspaar Trifthütte
14   Tel. 033 975 12 28, info@trifthuette.ch
GEMEINDEVERWALTUNG INNERTKIRCHEN

     Grimselstrasse 1, 3862 Innertkirchen
     Telefon 033 972 12 20, gemeinde@innertkirchen.ch

     Schalteröffnungszeiten:

     Montag                         08.30 – 11.30 / 14.00 – 17.00 Uhr
     Dienstag                       geschlossen
     Mittwoch                       08.30 – 11.30 / 14.00 – 17.00 Uhr
     Donnerstag                     geschlossen
     Freitag                        07.00 – 14.00 Uhr durchgehend

     Übrige Zeit nach Absprache – Telefondienst zu den Bürozeiten

                TOURIST CENTER GRIMSELTOR, INNERTKIRCHEN

     Öffnungszeiten 21. Oktober 2019 – 30. April 2020

     Mittwoch – Freitag:            08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr
     Samstag – Dienstag:            geschlossen

     Tel. 033 982 26 60
     welcome@grimseltor.ch

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ANLÄSSE

     z’Bsöch bim Samichlöis
                            Freitag, 6. Dezember 2019 ab 18.00 Uhr
                            Altes Schützenhaus Innertkirchen

                            Mit Bewirtung

                            Anmeldung (Säckli)
                            bis am 1. Dezember 2019 im Volg

                            Kinder- und Jugendausschuss Innert dem Kirchet
                            Frauenverein Innertkirchen

     Die Daten der Adventsfenster in Gadmen und Innertkirchen werden
     mittels separaten Flyer versandt.

     Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal bedanken sich bei den Mitbürgerinnen und
     Mitbürgern für das entgegengebrachte Vertrauen und die Zusammenarbeit im 2019.

     Wir wünschen allen eine besinnliche Adventszeit und alles Gute im neuen Jahr.

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