GEMEINDEVERSAMMLUNG 27. NOVEMBER 2019
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ORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG Mittwoch, 27. November 2019 20.00 Uhr, Saal Grimseltor TRAKTANDEN 1. Wahlen für die Amtsdauer vom 1.1.2020 – 31.12.2022 a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident in einer Person b) 6 Gemeinderatsmitglieder 2. Areal Fernheizung Gadmen a) Verpflichtungskredit für den Kauf der Liegenschaft Nr. 1401 Gadmen (Areal Fernheizung Gadmen) von CHF 900’000.00; Genehmigung b) Reglement für die Spezialfinanzierung Fernheizung Gadmen; Genehmigung 3. Budget 2020 a) Budget und Anlagen für das Jahr 2020; Genehmigung b) Finanzplan 2020 – 2024; Kenntnisnahme 4. Abgeschlossene Verpflichtungskredite 5. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden und das fahrensvorschriften ist sofort zu beanstan- neue Reglement für die Spezialfinanzierung den (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Fernheizung Gadmen liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei Das Protokoll dieser Versammlung wird ab öffentlich auf. dem 29. November 2019 während 20 Ta- gen in der Gemeindeschreiberei öffentlich Beschwerden gegen Versammlungsbe- aufgelegt. Gegen die Abfassung des Proto- schlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahl- kolls kann während der Auflagefrist beim sachen innert 10 Tagen) nach der Versamm- Gemeinderat schriftlich und begründet lung schriftlich und begründet beim Regie- Einsprache erhoben werden (Art. 80 Abs. 2 rungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Organisationsreglement). Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG). Innertkirchen, 22. Oktober 2019 Die Verletzung von Zuständigkeits- und Ver- Gemeinderat Innertkirchen Diese Botschaft ist auch auf dem Internet abrufbar: www.innertkirchen.ch 2
1. GEMEINDERAT WAHLEN FÜR DIE AMTSDAUER VOM 1.1.2020 – 31.12.2022 a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident in einer Person In stiller Wahl gewählt Gemäss Organisationsreglement Art. 60 hat der Gemeinderat Innertkirchen am 28. Oktober 2019 die eingegangenen Wahl- vorschläge geprüft und den Vorgeschlagenen in stiller Wahl als gewählt erklärt, da sich kein/e Gegenkandidat/in aufgestellt hat: • Walter Brog, Jg. 1967 Geschäftsführer/Projektleiter (bisher, im Gemeinderat seit 2007) b) 6 Gemeinderatsmitglieder Gestützt auf Art. 59 Ziff. 3 des Organisationsreglements hat der Gemeinderat Innertkirchen die eingegangenen Wahlvorschläge geprüft. Innerhalb der gesetzlichen Frist ist zu den fünf bisherigen Kandidaten ein neuer Wahlvorschlag für die Amtsdauer vom 1.1.2020 – 31.12.2022 eingereicht worden: Abplanalp Daniel, Jg. 1977 Kehrli Arnold, Jg. 1971 Krump Christian, Jg. 1986 Metallbauer/Verwaltung Elektromonteur/Netzelektriker- Schreiner/Projektleiter (bisher, Ferienwohnungen (bisher, im meister (bisher, im Gemeinderat im Gemeinderat seit 2018) Gemeinderat seit 2014) seit 2017) Moor Lorenz, Jg. 1989 Moser Hans Ulrich, Jg. 1952 von Deschwanden Armin, Stv. Werkstattleiter (bisher, im Friedhofwart/Geschäftsführer Jg. 1979 Gemeinderat seit 2019) Dorfzentrum Grimseltor (bisher, Leiter Teiledienst Auto-Garage im Gemeinderat seit 2011) (neu) Welche Motivation hat Sie Gemäss Artikel 60 des Organisationsreglements wer- zur Kandidatur bewogen? den die genannten Kandidaten in stiller Wahl als ge- Die Politik aus einer anderen wählt erklärt, da die gerade Zahl der sechs zu beset- Perspektive sehen. Gemeinsam zenden Sitze erreicht wird. Lösungen und Ziele erreichen. Eine Erfahrung mehr in den Die Ressortzuteilung erfolgt an der ersten Gemeinde- Rucksack des Lebens packen. 3 ratssitzung im neuen Jahr.
2. AREAL FERNHEIZUNG GADMEN Bereits an den vorangehenden Gemeindeversammlungen hat der Gemeinderat über die Kaufabsichten der Gemeinde informiert. Nach eingehender Prüfung des Angebotes durch die Gemeinde, unter Beizug von Fachleuten, konnten die Verhandlungen mit dem Verkäufer abgeschlossen werden. Die gesamte Liegenschaft beinhaltet folgende Anlageteile: Das Areal misst 3’074 m2 und besteht aus den Gebäudeteilen Fernheizung 375 m2, der Ein- stellhalle 1’040 m2, dem Parkdeck 945 m2, den Zufahrts- und Wendeflächen 875 m2 sowie Kies- und Grünflächen 1’160 m2. Hinzukommen: Das heute bestehende Leitungsnetz mit total rund 1’200 Laufmeter sowie die heute installierten Wärmetauscher und Wärmezähler. Folgende Überlegungen haben den Gemeinderat zum Kauf der Liegenschaft durch die Gemeinde bewogen: Im Rahmen weiterer Entwicklungsschritte soll die Liegenschaft im öffentlichen Interesse gesichert werden. Diese liegt in der Bauzone, was bedeutet, dass Gebäude und Nutzungen angepasst, geändert, erweitert oder Neubauten erstellt werden können. Vorab soll die Lie- genschaft in der jetzigen Form genutzt werden. Das heisst, dass das Parkdeck als öffentli- cher Parkplatz ausgestaltet werden und die Einstellhalle als solche genutzt werden kann. In dieser wird das neue Feuerwehrmagazin von Gadmen eingebaut. Vermietungen an Private oder Gewerbe sind grundsätzlich möglich. FERGA: Grundsätzlich ist eine Fernheizung, betrieben mit Holzschnitzel, eine gute und nach wie vor moderne Sache. Zurzeit sind die Liegenschaften der Gemeinde (TRUFT und Mehrzweckhalle), die Gadmer Lodge und vier Privatliegenschaften angeschlossen. Die an- geschlossenen Liegenschaften genügen, um die FERGA kostendeckend, inkl. notwendigen Rückstellungen, zu betreiben. Die Kapazität der Wärmeerzeugung wird aber nur etwa zu einem Drittel genutzt. Das heisst, es können noch viele weitere Gebäude angeschlossen werden. 4
Finanzen Die Liegenschaft und die FERGA werden im heutigen Zustand gekauft. Entsprechend sieht der Kredit vor, Fertigstellungsarbeiten, insbesondere an der Umgebung, vornehmen zu können. Kredit CHF Kaufpreis Areal FERGA 850’000.00 Notar / Geometer / Grundbuch 5’500.00 Umgebung / Fertigstellungsarbeiten 40’000.00 Reserve 4’500.00 TOTAL Verpflichtungskredit 900’000.00 Für den Investitionsanteil Fernheizung einschliesslich Leitungsnetz und Apparaturen von CHF 240’000.– wird eine Spezialfinanzierung geschaffen. Dazu ist ein Reglement erarbeitet worden. Die erstellte Betriebsrechnung zeigt auf, dass die Fernheizung kostendeckend be- trieben werden kann. Das heisst, es werden keine Steuergelder für den Betrieb der Fernhei- zung eingesetzt. Die Kosten werden über die Einnahmen aus der verkauften Heizleistung gedeckt. Der Investitionsanteil Gebäude und Areal CHF 660’000.– wird aus dem Steuerhaushalt finanziert. Die Mieteinnahmen aus Fernheizung, Feuerwehrmagazin und von Drittnutzern machen es möglich, auch diesen Bereich kostendeckend zu betreiben. Zudem sind die räumlichen Möglichkeiten für weitere Nutzungen vorhanden. Antrag: a) Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 900’000.– für den Kauf des Areals Fernheizung Gadmen (Grundstück 1401 Gadmen). b) Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Reglements für die Spezialfinanzierung Fernheizung Gadmen, welches per 1. Januar 5 2020 in Kraft tritt.
3. BUDGET 2020 Budget mit Aufwandüberschuss Das Budget für das Jahr 2020 rechnet im Gesamthaushalt mit einem Aufwandüber- schuss von CHF 46’700.–. Dies bedeutet eine Schlechterstellung gegenüber dem Vor- jahresbudget um CHF 36’800.–. Die Abweichungen sind ausschliesslich auf die Ergeb- nisse der Spezialfinanzierungen zurück zu führen. Der Allgemeine Haushalt schliesst ausgeglichen ab. Das Budget 2020 sieht eine unveränderte Gemeindesteueranlage von 1.6 und einen Liegen- schaftssteueransatz von 1.5 Promille vor. Die Finanzlage der Gemeinde stellt sich weiterhin stabil und solide dar. Die guten finanziellen Voraussetzungen lassen Investitionen in wichti- ge Basisinfrastrukturen in den Bereichen Strassen, Wasserversorgung, Fernwärmeversor- gung und Abfall zu. Der Nettozufluss aus dem Finanz- und Lastenausgleich und die positive Entwicklung der Steuereinnahmen tragen wesentlich zu dieser erfreulichen Situation bei. Ergebnis Budget Gesamthaushalt - CHF 46’700.– Allgemeiner Haushalt Spezialfinanzierungen CHF 0.– - CHF 46’700.– Wasser Abwasser Abfall Tourismus FERGA - CHF 5’100.– - CHF 25’100.– - CHF 24’300.– CHF 2’400.– CHF 5’400.– Übersicht über die Erfolgsrechnung Funktion Budget 2020 Budget 2019 Differenz 0 Allgemeine Verwaltung 714’800 721’600 -6’800 1 Öffentliche Sicherheit 229’900 208’200 21’700 2 Bildung 838’800 776’300 62’500 3 Kultur, Sport und Freizeit 245’400 240’700 4’700 4 Gesundheit -2’000 900 -2’900 5 Soziale Wohlfahrt 898’100 885’600 12’500 6 Verkehr 756’500 731’300 25’200 7 Umwelt und Raumordnung 108’700 100’800 7’900 8 Volkswirtschaft -800 -23’800 23’000 9 Finanzen und Steuern -3’789’400 -3’641’600 -147’800 Ergebnis 0 0 0 6
Im Allgemeinen Haushalt wies die Erfolgsrechnung vor dem Ausgleich einen Ertragsüber- schuss von CHF 46’000.– aus. Dieser Betrag musste gemäss den gesetzlichen Vorgaben in die finanzpolitischen Reserven eingelegt werden, weshalb der Allgemeine Haushalt nun ausgeglichen abschliesst. Der Ertrag aus Liegenschaftssteuern steigt im Budgetjahr um CHF 157’000.– auf CHF 1’094’000.– an. Durch die Neubewertung einiger Kraftwerke erhöhen sich die amtli- chen Werte der Kraftwerke Oberhasli AG um rund CHF 106,0 Mio. Für die Steuererträge wird weiterhin mit einer positiven Entwicklung gerechnet, gegenüber dem Vorjahresbudget erhöhen sich die Steuereinnahmen um CHF 16’300.–. Mit dieser positiven Entwicklung kön- nen Mehraufwände im Budget kompensiert und im Allgemeinen Haushalt ein ausgegliche- nes Ergebnis ausgewiesen werden. Durch die ansteigenden Steuereinnahmen erhöhen sich die Zahlungen in den Finanz- ausgleich um CHF 48’000.–. Durch die höheren Einnahmen nimmt der durchschnittliche Steuerertrag pro Einwohner zu und dadurch erhöhen sich die Zahlungen in den Kantonalen Finanzausgleich um CHF 48’000.–. Erfahrungsgemäss wird die Truppenunterkunft Truft mit einem Wiederholungskurs pro Jahr benutzt und es können Benützungsgebühren von CHF 25’000.– erwartet werden. Die Aufgabe der Feuerwehr wird durch den Feuerwehrverband innert dem Kirchet wahrge- nommen, das Betriebsdefizit steigt leicht an und beträgt im Budgetjahr CHF 120’000.–. Die Schule Innertkirchen arbeitet zunehmend auch mit elektronischen mobilen Geräten, im Budget sind dafür Anschaffungen von CHF 17’500.– vorgesehen. Der Betriebsbeitrag an die Sozialdienste Oberhasli liegt mit CHF 33’000.– deutlich über dem Vorjahresbudget. Neben der Erneuerung der Informatikeinrichtungen soll ein Diskretschal- ter eingerichtet werden. Weiter hat sich der Sozialdienst zum Ziel gesetzt, mit externer Be- gleitung seine Organisation und Strukturen zu überprüfen und anzupassen. Kann das Areal Fernheizung in Gadmen erworben werden so ist vorgesehen, die Investition in der neuen Funktion 6155 Parkplätze zu führen. Durch die Vermietung der Räumlichkeiten an Dritte, die Feuerwehr innert dem Kirchet und der Benützungsgebühr für die Anlagen der Fernheizung können Einnahmen von CHF 24’300.– erwartet werden. Für den Werterhalt der Liegenschaften im Finanzvermögen wird ein Erneuerungsfonds ge- führt, die jährliche Einlage beträgt CHF 28’200.– (0,5 % der GVB Werte). Aus diesen Rückstel- lungen werden die Sanierung der WC-Anlagen und die Erneuerung des Schliesssystems im Gemeindehaus von CHF 100’000.– finanziert. Der Bestand dieser Rückstellungen reduziert sich dadurch auf CHF 237’847.–. Zusammenfassung Aufwand Ertrag Ergebnis Gesamthaushalt 7’033’000 6’986’300 -46’700 Allgemeiner Haushalt 5’391’900 5’391’900 0 SF Wasserversorgung 551’500 546’400 -5’100 SF Abwasserentsorgung 479’600 454’500 -25’100 SF Abfall 203’400 179’100 -24’300 SF Tourismus 348’000 350’400 2’400 SF FERGA 58’600 64’000 5’400 7
Spezialfinanzierungen Die Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 5’100.– ab, der Kostendeckungsgrad erreicht 99,1 %. Die Gebühreneinnahmen pendeln sich auf einem guten Niveau ein. Durch den grossen Investitionsbedarf wird sich die Spezialfinanzierung auf CHF 1,0 Mio. verschulden. Damit diese Investitionen besser finanziert werden können, wird der Einlagesatz in den Werterhalt von 60 % auf 100 % erhöht, die Einlage beträgt neu CHF 212’600.–. Die Abwasserentsorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 25’100.– ab, der Kostendeckungsgrad liegt bei 94,8 %. Die Gebühreneinnahmen reichen nicht aus, um den aktuellen Aufwand zu decken. Der Nettoaufwand kann jedoch mit dem vorhandenen Eigen- kapital finanziert werden. Die Abfallentsorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 24’300.– ab, der Kostendeckungsgrad erreicht 88,1 %. Das Defizit kann mit dem vorhandenen Eigenkapital gedeckt werden, welches sich auf CHF 290’319.– reduzieren wird. Die Tourismusfinanzierung innert dem Kirchet schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2’400.– ab, der Kostendeckungsgrad erreicht 100,7 %. Um die Öffnungszeiten im Grim- seltor mit Personal abzudecken, muss eine zusätzliche Teilzeitarbeitskraft eingesetzt werden. Mit den Erfahrungen im ersten Betriebsjahr können die Verwaltungskosten für Dienstleistun- gen reduziert und die Einnahmen aus Provisionen und Vermittlungen erhöht werden. Die Fernwärmebetrieb FERGA schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 5’400.– ab, der Kostendeckungsgrad erreicht 109,2 %. Die Budgeteingaben für den betrieblichen Aufwand wurden aufgrund von Erfahrungszahlen des aktuellen Betreibers eingesetzt. Im Ertrag kön- nen zusätzlich die Gebühreneinnahmen der Gadmer Lodge erwartet werden. Der Ertrags- überschuss wird für die Finanzierung künftiger Investitionen ins Eigenkapital eingelegt. Investitionsrechnung Das Budget 2020 sieht Nettoinvestitionen von insgesamt CHF 2’048’000.– vor, die Ausgaben entsprechen der Investitionsplanung 2020 – 2024, vorbehalten bleiben die Beschlüsse der kreditkompetenten Organe: Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 Allgemeiner Haushalt 1’128’000 936’000 1’566’975.85 Spezialfinanzierungen 920’000 867’500 264’587.00 Nettoinvestitionen 2’048’000 1’803’500 1’831’562.85 Die grösste Ausgabe ist für den Kauf der Liegenschaft Nr. 1401 Gadmen (Areal Fernheizung) von CHF 900’000.– vorgesehen. Dieser Verpflichtungskredit wird der Gemeindeversamm- lung zur Genehmigung vorgelegt. Die Sanierung Grundeystrasse wurde im Jahr 2019 in An- griff genommen, es sind noch Fertigstellungsarbeiten von 145’000.– auszuführen. Für den Neubau Werkhof sind erste Planungsarbeiten mit Landerwerb von CHF 150’000.– vorgese- hen. Für die Sanierung des Reservoirs Schlupf sind CHF 500’000.– eingestellt, der Kanton wird sich mit rund 10 % an den Kosten beteiligen. Vom Rahmenkredit GEP (generelle Ent- wässerungsplanung) ist eine grössere Etappe von CHF 180’000.– geplant, die Etappierung richtet sich nach den Prioritäten gemäss Massnahmenplan. 8
Das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 umfasst folgendes Investitionsvolumen: 2020 2021 2022 2023 2024 Allgemeiner Haushalt 1’128’000 1’130’000 877’000 7’000 371’000 Spezialfinanzierungen 920’000 810’200 400’000 90’000 353’000 Nettoinvestitionen 2’048’000 1’940’200 1’277’000 97’000 724’000 Der Gemeinderat befasste sich intensiv mit dem Investitionsprogramm und setzte die not- wendigen Prioritäten. Die Konzentration auf die Grossprojekte soll die Umsetzung gemäss Planung ermöglichen, indem Ressourcen gebündelt werden. In der Investitionsplanung ent- halten ist ein Neubau des Werkhofes über CHF 2,0 Mio. Die Realisierung ist in den Jahren 2022 und 2023 vorgesehen. Ein grösserer Nachholbedarf zeigt sich für die Spezialfinanzie- rung Wasser. Für Sanierungen von Reservoiren, Fassungen und Werkleitungen sind in den fünf Jahren Investitionen über CHF 1,6 Mio. enthalten. Innerhalb der Planungsperiode sind Total CHF 6’201’200.– Investitionen vorgesehen. Das hohe Investitionsvolumen kann nicht mit eigenen Mitteln finanziert werden, die Verschul- dung wird in den kommenden Jahren um CHF 1,1 Mio. auf 9,5 Mio. zunehmen. Antrag: a) Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Steueranlage von 1.6 für die Gemeindesteuern, die Steueranlage von 1.5 Promille für die Liegenschafts- steuer sowie das Budget 2020 zu genehmigen. b) Der Finanzplan 2020 – 2024 wird zur Kenntnis vorgelegt. 9
4. ABGESCHLOSSENE VERPFLICHTUNGSKREDITE Teilzonenplanung Engstlen Nach 14-jährigem Planungsverfahren ist die Teilzonenplanung, welche im 2017 vom Kanton genehmigt wurde, am 12. Mai 2019 in Rechtskraft erwachsen. Damit kann nun auch der vor 14 Jahren (1. Tranche) beschlossene Kredit abgeschlossen werden. Kredit CHF 10. Januar 2005 25’000.00 23. April 2007 26’000.00 24. November 2011 69’000.00 Total Kredit 120’000.00 Kumulierte Kosten 2005 – 2019 121’213.75 Kreditüberschreitung 1’213.75 Sanierung und Erweiterung Schulanlage Grund Die Sanierung / Ausbau Schulanlage Grund und Neubau Kindergarten ist abgeschlossen und abgerechnet. Der Kredit kann wie folgt abgeschlossen werden: Kredit CHF 17. Oktober 2016 GR 40’000.00 7. Juni 2017 GV 1’375’000.00 Total Kredit 1’415’000.00 Gesamtkosten Projekt 1’426’844.60 Kostenüberschreitung 11’844.60 Begründung der Mehrkosten: Zusätzliche Anschaffungen von Einbauschränken und Mobiliar Kindergarten. Antrag: • Die abgeschlossenen Verpflichtungskredite werden zur Kenntnis vorgelegt. 10
5. VERSCHIEDENES INFORMATIONEN AUS DER BAUVERWALTUNG Solar- und Photovoltaikanlagen – Baubewilligungsfrei, Baubewilligungspflichtig oder Meldepflichtig? Die Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» des Kantons Bern (online beim Kanton abrufbar oder auf Anfrage bei der Gemeinde) definieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Anlagen baubewilligungsfrei sind. Gemäss Raumplanungsgesetz müssen Solar- und Photovoltaikanlagen, die nicht der Baube- willigungspflicht unterstehen, vor der Realisierung der Gemeinde gemeldet werden. Für Baubewilligungsverfahren oder für Meldungen von nicht baubewilligungspflichtigen Anlagen sind die Formulare online beim Kanton oder bei der Gemeinde erhältlich. Wärmepumpen – Baubewilligungsfrei oder -pflichtig? Bei immer mehr Gebäuden steht eine Heizungssanierung, respektive ein Heizungsersatz an. Bei einem Heizungsersatz werden heute grösstenteils Wärmepumpen installiert. Bei den Wärmepumpen gibt es verschiedene Systemmodule, teilweise sind diese baubewilli- gungspflichtig. Baubewilligungsfrei • Wärmepumpen, bei welchen alle Komponenten im Innenbereich installiert werden, sind Baubewilligungsfrei, müssen aber bei der Gemeinde gemeldet werden. Baubewilligung erforderlich • Alle aussen aufgestellte Wärmepumpen • Wärmepumpen in Split-Ausführung (mit Ausseneinheit an der Fassade oder freistehend) Energieberatung – Förderbeiträge – GEAK Beim Neubau oder bei der Sanierung von Gebäuden besteht ein erhebliches Potential für die dauerhafte Senkung des Energieverbrauchs. Teilweise können für diese Arbeiten Förderbeiträge von Bund und Kanton ausgelöst werden. Bei Sanierungen von Gebäuden und Ersatz von Heizungen, lohnt es sich oftmals einen GEAK (Gebäudeenergieausweis) erstellen zu lassen. Auf der Website www.geak.ch finden Sie die Experten welche einen Gebäudeenergieausweis für Sie erarbeiten. Die Regionalkonferenz Oberland-Ost stellt der Bevölkerung das entsprechende Wissen in Form einer regionalen Energieberatungsstelle zur Verfügung. Auf der Website der Regio- nalkonferenz Oberland-Ost finden Sie weitere Informationen dazu. Für unsere Region ist der Energieberater Roland Schneider zuständig und steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung: Tel. 033 821 08 68 energieberatung@oberland-ost.ch 11
e-Bau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren Baubewilligungsverfahren haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Heute bedarf es bereits für ein kleines Bauvorhaben einen riesigen Papieraufwand in Form von Plänen und Formularen. Sind die Gesuchsakten bei der Gemeinde eingereicht, werden diese den verschiedenen Fach- und Amtsstellen zur Beurteilung zugestellt. Die Fach- und Amtsstellen wiederum sen- den ihre Berichte in schriftlicher Form den Gemeinden zurück. Nun hat der Kanton Bern entschieden, die Verfahren zu vereinfachen und diese künftig elektronisch durchzuführen. Das heisst für Baugesuchsstellende, dass Gesuche nur noch elektronisch (online) eingereicht werden können. Damit soll eine Vereinfachung der Verfah- ren und Minderung der Papierflut erreicht werden. Die Gemeinde Innertkirchen plant die Einführung von eBau im 2. Quartal 2020. Die Architek- ten, Planer und Bauverwaltungen wurden durch den Regierungsstatthalter vorinformiert. Weitere Informationen zur Umstellung im Baubewilligungsverfahren folgen. Für Fragen und weitere Informationen zu den Themen steht Ihnen die Bauverwaltung Innertkirchen gerne zur Verfügung: Tel. 033 972 12 25, bauverwaltung@innertkirchen.ch 12
DEFIBRILLATOR AED Ab 1. Dezember 2019 steht der Bevölkerung ein mobiler Defibrillator in der öffentlichen WC-Anlage Dorfzentrum Grimseltor, Grimselstrasse 2, 3862 Innertkirchen zur Verfügung. Der plötzliche Herztod stellt die häufigste tödliche Form einer Herzerkrankung dar. Studien beweisen: Laien-Defibrillatoren können Leben retten. Bei einem Herzstillstand zählt jede Minute. Bis die Ambulanz vor Ort ist, kann es durchaus eine Viertelstunde dauern. Diese Zeit kann mit Hilfe von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) und mit einer Herz- druckmassage überbrückt werden. Die Bedienung des Defibrillators ist sehr einfach und selbsterklärend. Das Gerät gibt mittels einer Sprachausgabe genaue Anweisungen, was zu tun ist. Allfällige Fehler erkennt der De- fibrillator selbständig und passt sich entsprechend an. Sofern die Analysen des Herzrhyth- mus zeigen, dass die Herzleistung ungenügend ist und unterstützt werden muss, werden gezielte Stromstösse abgegeben. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe ist aus- geschlossen. Wird ein Elektroschock empfohlen, so ist es wichtig, dass beim Betätigen der Auslösetaste niemand mit dem Patienten in Kontakt ist. Defibrillationen sollten nicht auf leitendem Untergrund (z. B. auf einem Metallgerüst oder im Wasser) oder wenn brennbare oder explosive Stoffe in der Nähe sind, angewandt werden. Drei Dinge sind beim Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators wichtig: 1. Trotz dem Einsatz des Gerätes muss sofort ärztliche Hilfe geholt werden (Tel. 144) 2. Das Gerät nützt nichts, wenn man es nicht einsetzt. Je früher der Defibrillator ange- schlossen ist, desto höher sind die Überlebenschancen. 3. Der Einsatz des Defibrillators sollte nach Möglichkeit mit einer Herzdruckmassage unter- stützt werden. Dank dem Schema, den automatischen Prüfungen und der Sprachausgabe kann der auto- matisierte externe Defibrillator ohne Vorkenntnisse angewendet werden. Dennoch ist es empfehlenswert, sich im Bereich der Nothilfe und der Reanimation weiterzubilden und sein Wissen regelmässig aufzufrischen. An folgenden Orten befinden sich weitere AED-Geräte (24 h zugänglich): – Hauptsitz Kraftwerke Oberhasli AG, Grimselstrasse 19, EG Sanitätszimmer (ausserhalb der Öffnungszeiten klingeln) 13 – Feuerwehrmagazin Gadmen bei MZH Gadmen, Gadmen 296 A
#CLEANMOUNTAINS RUND UM DIE TRIFTHÜTTE In den Bergen findet sich oft eine Menge Müll. Das liegt unter anderem daran, dass vor den 1970/80er-Jahren der Abfall aus dem Hüttenbetrieb und von den Bergsteigenden oft in der Umgebung von SAC-Hütten entsorgt wurde. Damals war ein anderes Umweltbewusstsein vorhanden, es gab noch keine Helikopterversorgung und keine Umweltgesetzgebung. In der dritten Trifthütte, erbaut im Jahre 1906, befand sich sogar ein Hinweisschild mit dem Text: «Büchsen + Abfälle nord-westl. vom Brunnen über Felsen hinaus werfen». Im Laufe der Jahre entstanden grosse Deponien und der Abfall wurde mit dem Wind über ein grosses Gebiet verteilt. Vom SAC-Zentralverband unterstützt führten die Hüttenwarte der Trifthütte von der Sek- tion Bern eine Aufräumaktion «Clean-Up» um die Hütte herum durch. Mitglieder der Um- weltkommission des SAC Bern, aber auch Helfer aus dem Hüttenteam verbrachten drei Tage damit, Abfall einzusammeln. Neben zahlreichen Büchsen, Töpfen, Baumaterialien kamen auch ein paar witzige Dinge wie etwa eine 30-jährige, gut erhaltene Sonnencreme (duftet immer noch ;-)), hübsche SAC-Tassen, alte Nagelschuhe oder ein halber Ofen zutage. Je intensiver die fleissigen Helfer in den vom Zentralverband gesponserten T-Shirts nach Abfällen suchten, umso mehr Material kam zum Vorschein. Dabei stiessen sie neben den of- fensichtlichen Abfällen auch auf vergrabene Müllhalden, deren Ausmass noch immer nicht ganz abschätzbar ist. Es verbleibt entsprechend (leider) immer noch genügend Arbeit, um im kommenden Jahr nochmals eine Clean-Up Aktion zu starten. Der Abtransport der gesammelten Abfälle erfolgte, gekoppelt mit einem Versorgungsflug, direkt zum Entsorgungshof Stocki in Innertkirchen. Die Entsorgung der rund 1,5 m3 Eternit- platten und Bauabfälle sowie rund 3 m3 Dosen und übrige Abfälle wurde von der Gemeinde Innertkirchen kostenlos übernommen. Wir bedanken uns ganz herzlich für dieses grosszügige Engagement seitens der Helfer, des Zentralverbandes, der Gemeinde Innertkirchen und Swiss Helicopter für eine saubere Bergwelt. Nicole Müller & Artur Naue, Hüttenwartspaar Trifthütte 14 Tel. 033 975 12 28, info@trifthuette.ch
GEMEINDEVERWALTUNG INNERTKIRCHEN Grimselstrasse 1, 3862 Innertkirchen Telefon 033 972 12 20, gemeinde@innertkirchen.ch Schalteröffnungszeiten: Montag 08.30 – 11.30 / 14.00 – 17.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08.30 – 11.30 / 14.00 – 17.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 07.00 – 14.00 Uhr durchgehend Übrige Zeit nach Absprache – Telefondienst zu den Bürozeiten TOURIST CENTER GRIMSELTOR, INNERTKIRCHEN Öffnungszeiten 21. Oktober 2019 – 30. April 2020 Mittwoch – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr Samstag – Dienstag: geschlossen Tel. 033 982 26 60 welcome@grimseltor.ch 15
ANLÄSSE z’Bsöch bim Samichlöis Freitag, 6. Dezember 2019 ab 18.00 Uhr Altes Schützenhaus Innertkirchen Mit Bewirtung Anmeldung (Säckli) bis am 1. Dezember 2019 im Volg Kinder- und Jugendausschuss Innert dem Kirchet Frauenverein Innertkirchen Die Daten der Adventsfenster in Gadmen und Innertkirchen werden mittels separaten Flyer versandt. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal bedanken sich bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für das entgegengebrachte Vertrauen und die Zusammenarbeit im 2019. Wir wünschen allen eine besinnliche Adventszeit und alles Gute im neuen Jahr. 16
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