TAX NEWS 2. SONDERAUSGABE ZUR STEUERREFORM 2015/16 - AUSGABE 2 | 2015 What matters to you

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                                       TAX NEWS
                                       2. SONDERAUSGABE ZUR
                                       STEUERREFORM 2015/16
                                       (Basis Begutachtungsentwürfe vom Mai 2015)

                                       AUSGABE 2 | 2015

                                       What matters to you,
                                       matters to us

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TAX NEWS
Ausgabe 2 | 2015

  EDITORIAL                                            INHALT
  Nach langen politischen Verhandlungen über           STEUERREFORM 2015/16                    3
  einige Details wurden nunmehr die Begutach-          DIE NACHFOLGENDEN AUSFÜHRUNGEN FASSEN
  tungsentwürfe zur Steuerreform 2015/16 ver-          DIE WESENTLICHSTEN ÄNDERUNGEN DER
  sandt. Die Grundzüge dieser Steuerreform             BEGUTACHTUNGSENTWÜRFE ZUSAMMEN. DIE
  wurden ja bereits im März 2015 präsentiert           ÄNDERUNGEN WERDEN ÜBERWIEGEND MIT
  (wir haben darüber in einer Sonderausgabe der        1.1.2016 IN KRAFT TRETEN.               3
  TAX NEWS berichtet). Die Begutachtungsent-
  würfe enthalten aber eine Reihe überraschen-         EINKOMMENSTEUER                         3
  der Detailregelungen, über die wir Sie im Vor-       Das neue Tarifmodell                    3
                                                       Änderungen bei den Steuerbefreiungen    3
  feld bereits informieren wollen.
                                                       Dienstautos                             3
  Neben dem eigentlichen Steuerreformgesetz            Einlagenrückzahlung                     4
  wurden Entwürfe für umfangreiche Änderun-            Kapitalertragsteuer                     4
  gen in Zusammenhang mit dem Bankgeheim-              Änderungen - Grundstücksbesteuerung     4
  nis, Änderungen bei der Sozialversicherung           Sonderausgaben                          5
  und ein sogenanntes Sozialbetrugsbekämp-             Sonstige Änderungen                     5
  fungsgesetz versandt.                                GRUNDERWERBSTEUER                       5
  Von den geplanten Entlastungen von rd 5,2 Mrd        UMSATZSTEUER                            6
  Euro entfallen rd 4,9 Mrd Euro auf die Tarifre-
  form und die Erstattung von Sozialversiche-          MAßNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DES
  rungsbeiträgen, rd 100 Mio Euro auf Begünsti-        STEUERBETRUGES                          7
  gungen für Familien. Ein Standortpaket, das          Registrierkassen                        7
  mittelfristig ein Volumen von 200 Mio Euro           Belegerteilungspflicht                  7
  umfassen wird, soll Konjunkturimpulse für die        Kontenregister                          7
  Wirtschaft bringen.                                  Kapitalabfluss-Meldegesetz              8

  Das Entlastungsvolumen soll durch Maßnahmen
  gegen den Steuerbetrug (rd 1,9 Mrd Euro), Ein-
  sparungen im Verwaltungsbereich (rd 1,1 Mrd
  Euro), Streichung von Ausnahmen im Steuer-
  recht (rd 900 Mio Euro) und der Rest durch
  Erhöhung vermögensbezogener Steuern, Soli-
  darbeiträge von Besserverdienenden und letzt-
  lich durch Ankurbelung der Wirtschaft finan-
  ziert werden.
  Bei den Änderungen beim Bankgeheimnis
  (Stichwort „Kontenregister“) erwarten wir auf
  Grund der heftigen politische Diskussionen
  noch Anpassungen. Wir werden Sie über Ände-
  rungen laufend informieren.
                         Ihr BDO TAX NEWS-Team
  Die TAX NEWS sowie zahlreiche weitere
  Informationen stehen für Sie auch im Internet
  unter www.bdo.at bereit.

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TAX NEWS 2 | 2015                                                                                 3

STEUERREFORM 2015/16                                 die SV-Rückerstattung auf höchstens 500 Euro.
                                                     Die Erstattung soll künftig auch Pensionisten
Die nachfolgenden Ausführungen fassen die            zustehen, hier ist sie aber mit maximal 110
wesentlichsten Änderungen der Begutachtungs-         Euro begrenzt.
entwürfe zusammen. Die Änderungen werden
überwiegend mit 1.1.2016 in Kraft treten.            Da die Rückerstattung der SV-Beiträge erst bei
                                                     der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht
                                                     werden kann, wird die Regelung teilweise vor-
EINKOMMENSTEUER                                      gezogen. Der maximale Erstattungsbetrag soll
DAS NEUE TARIFMODELL                                 für das Veranlagungsjahr 2015 von 110 auf
                                                     220 Euro angehoben werden (für Pendler auf
Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues         450 Euro statt bisher 400 Euro).
Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen
statt bisher vier. Einkommen bis 11.000 Euro         Für Gewerbetreibende und Bauern, die keine
bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkom-         Einkommensteuer zahlen, sollen ebenfalls auf
mensteuer zahlt man künftig erst ab einem            Antrag 50 % der SV-Beiträge, maximal 110 Euro
steuerpflichtigen Einkommen von 90.000 Euro          rückerstattet werden.
(bisher 60.000 Euro). Ab einem Einkommen von         ÄNDERUNGEN BEI DEN STEUERBEFREIUNGEN
1 Mio Euro soll der Steuersatz auf 55 % angeho-
ben werden (diese Maßnahme soll aber auf 5           Mit diesen Anpassungen soll eine Gleichstellung
Jahre befristet sein).                               mit den Befreiungsbestimmungen im SV-Recht
                                                     erreicht werden.
Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie
folgt:                                               Die Steuerbefreiungen für den Haustrunk im
                                                     Brauereigewerbe sowie für Beförderungsunter-
      Tarifmodell NEU           Bisheriger Tarif     nehmen sollen entfallen.
    Stufe bis    Steuersatz   Stufe bis Steuersatz
                                                     Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begrä-
     11.000          0%        11.000        0%
                                                     bnis eines Dienstnehmers, dessen Ehepartner
     18.000         25%        25.000     36,50%     oder Kinder sollen steuerfrei gestellt werden.
     31.000         35%        60.000     43,21%
     60.000         42%       darüber       50%
                                                     Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter
                                                     hat bei Lohnsteuerprüfungen häufig zu Proble-
     90.000         48%
                                                     men geführt. Künftig sollen derartige Mitarbei-
   1.000.000        50%                              terrabatte bis zu 10 % steuerfrei sein. Voraus-
   über 1 Mio       55%                              setzung ist, dass diese Rabatte allen Mitarbei-
                                                     tern oder bestimmten Gruppen von Mitarbei-
Per Saldo soll sich eine durchschnittliche Entlas-   tern eingeräumt werden. Mitarbeiterrabatte
tung von 1.000 Euro für jeden Steuerzahler           über 10 % bleiben nur steuerfrei, wenn sie ins-
ergeben.                                             gesamt nicht mehr als 500 Euro pro Jahr und
                                                     Mitarbeiter betragen.
Neben der Tarifreform sind noch folgende Ent-
lastungen vorgesehen:                                Anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums
                                                     können Mitarbeiter Sachgeschenke bis zu
Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer          einem Wert von 186 Euro steuerfrei erhalten.
von derzeit 345 Euro um 55 Euro auf 400 Euro.        Im Gegenzug dafür wird die begünstigte
Erhöhung des Kinderfreibetrages von 220 Euro         Besteuerung     für   Diensterfindungsprämien
auf 440 Euro pro Kind. Wird der Kinderfreibe-        gestrichen.
trag von beiden Elternteilen in Anspruch ge-         Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen
nommen, beträgt er künftig 300 Euro pro Per-         soll von 1.460 Euro auf 3.000 Euro angehoben
son.                                                 werden.
Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zah-        DIENSTAUTOS
len, erhalten 50 % der Sozialversicherungsbei-
träge bis maximal 400 Euro rückerstattet (als        Der Sachbezug für Dienstautos mit einem Co2-
Äquivalent für die bisherige Negativsteuer von       Ausstoß von mehr als 120g/km beträgt ab 2016
bis zu 110 Euro). Bei Steuerpflichtigen mit An-      2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 Euro
spruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich          pro Monat. Der maßgebliche CO2-Emmissions-

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wert für den verringerten Sachbezug von 1,5 %                         Lediglich für Bankguthaben und Sparbuchzinsen
verringert sich von 2017 bis zum Jahr 2020 um                         beträgt die Kapitalertragsteuer unverändert
jährlich 4 Gramm. Maßgebend für die Einstu-                           25 %.
fung ist das Jahr der Anschaffung.
                                                                      Die Gesamtsteuerbelastung für ausgeschüttete
Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein                         Gewinne von Kapitalgesellschaften erhöht sich
Sachbezug anzusetzen1. Diese Maßnahme soll                            von derzeit 43,75 auf 45,625 %.
auf 5 Jahre befristet werden. Außerdem kann
                                                                      Der erhöhte KESt-Satz gilt nicht für Körper-
für Elektroautos ein Vorsteuerabzug geltend
                                                                      schaften. Damit bleibt die Steuerbelastung für
gemacht werden. Der Vorsteuerabzug steht
                                                                      gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Kör-
aber nur zu, soweit die Anschaffungskosten
                                                                      perschaften unverändert bei 25 %. Auch die
ertragsteuerlich überwiegend abzugsfähig sind,
                                                                      Zwischensteuer für Privatstiftungen beträgt
somit bis zu Anschaffungskosten unter 80.000
                                                                      weiterhin 25 %.
Euro (übersteigen die Anschaffungskosten
40.000 Euro muss aber für den übersteigenden                          ÄNDERUNGEN - GRUNDSTÜCKSBESTEUERUNG
Teil ein Eigenverbrauch versteuert werden).
                                                                      Die Immobilienertragssteuer soll auf 30 % er-
„Tesla“-Fans werden daher vermutlich auf den
                                                                      höht werden. Der 2 %ige Inflationsabschlag, der
Vorsteuerabzug verzichten müssen.
                                                                      bei der Veräußerung ab dem 11. Besitzjahr gel-
EINLAGENRÜCKZAHLUNG                                                   tend gemacht werden konnte, soll künftig ent-
                                                                      fallen.
Die gerade bei Immobilienaktiengesellschaften
so beliebte - für Privatpersonen idR steuer-                          Verbleibt im Privatbereich per Saldo ein Verlust
freie - Gewinnausschüttung von Einlagen wird                          aus der Veräußerung von Grundstücken, kann
neu geregelt. Die bisherige Wahlmöglichkeit,                          dieser Verlust zu 60 % (bisher 50 %) künftig
Ausschüttungen als Dividende oder als Kapital-                        nicht nur im Entstehungsjahr mit Einkünften aus
rückzahlung zu behandeln, entfällt. Solange                           Vermietung ausgeglichen, sondern auch über 15
„operative Gewinne“ vorhanden sind, müssen                            Jahre verteilt werden.
diese zuerst ausgeschüttet werden. Bei Privat-
                                                                      Der Abschreibungssatz für Betriebsgebäude
personen fällt dann die 27,5 %ige Kapitalertrag-
                                                                      soll einheitlich 2,5 % betragen (wirksam für
steuer an, bei Kapitalgesellschaften ist die Divi-
                                                                      Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2016 beginnen).
dende idR steuerfrei. Die Neuregelung soll erst-
                                                                      Bestehende Gebäudeabschreibungen sind anzu-
malig für Wirtschaftsjahre gelten, die ab dem
                                                                      passen. Bei Vermietung zu Wohnzwecken soll
1. August 2015 beginnen.
                                                                      aber auch im betrieblichen Bereich nur ein AFA-
BDO-Tipp: Bei ausreichender Liquidität sollte                         Satz von 1,5 % (der auch weiterhin bei privaten
jedenfalls geprüft werden, ob noch eine Aus-                          Vermietungseinkünften anzusetzen ist) zur
schüttung von Kapitalrücklagen vor Inkraft-                           Anwendung kommen.
treten der Neuregelung vorgenommen werden
                                                                      Der Verteilungszeitraum für Instandsetzungs-
soll. Zu beachten ist aber, dass Kreditzinsen
                                                                      aufwendungen (bzw bei Option für Instandhal-
für eine derartige Einlagenrückzahlung steuer-
                                                                      tungsaufwendungen) für Wohngebäude wird von
lich nicht abzugsfähig sind. Außerdem muss
                                                                      10 auf 15 Jahre verlängert. Für bereits in der
geprüft werden, ob die Einlagenrückzahlung
                                                                      Vergangenheit getätigte Instandsetzungsauf-
durch Anschaffungskosten gedeckt ist, da
                                                                      wendungen verlängert sich der Verteilungszeit-
ansonsten ein steuerpflichtiger Veräußerungs-
                                                                      raum ebenfalls entsprechend.
gewinn entsteht.
                                                                      Als (nicht abschreibbarer) Grundwert sind ab
KAPITALERTRAGSTEUER
                                                                      2016 ohne Nachweis 40 % (bisher 20 %) der
Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 %                         Anschaffungskosten bei der privaten Vermie-
auf 27,5 % soll grundsätzlich für alle ab                             tung auszuscheiden. Dies soll aber dann nicht
1.1.2016 zugeflossenen Einkünfte aus Kapital-                         gelten, wenn die tatsächlichen Verhältnisse
vermögen (Dividenden, sonstige Gewinnaus-                             offenkundig erheblich davon abweichen (was
schüttungen, Anleihezinsen, Kapitalgewinne,                           immer das auch bedeuten wird). Die Abschrei-
Zuwendungen von Privatstiftungen uä) gelten.                          bung für Altgebäude ist entsprechend anzu-
                                                                      passen.
1   Da ein Hybridfahrzeug sowohl mit Elektromotor als auch mit Ver-
    brennungsmotor angetrieben werden kann und somit CO2 aus-
    stößt, gilt die Befreiung nicht.

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TAX NEWS 2 | 2015                                                                                 5

SONDERAUSGABEN                                      Verlustzuweisungen bei Personengesellschaf-
                                                    ten sollen nur mehr bis zur Höhe der geleiste-
Die steuerliche Absetzbarkeit für Topf-Sonder-
                                                    ten Einlage möglich sein, wenn der beschränkt
ausgaben soll abgeschafft werden. Für beste-
                                                    haftende Mitunternehmer keine ausgeprägte
hende Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016
                                                    Mitunternehmerinitiative entfaltet (zB nicht in
abgeschlossen werden, gilt die Regelung noch 5
                                                    der Geschäftsführung tätig ist). Nicht ausge-
Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr
                                                    glichene Verluste können dann mit künftigen
2020. Für Neuverträge (Versicherung, Darlehen)
                                                    Gewinnen verrechnet werden.
gibt es bereits ab der Veranlagung für das
Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit           GRUNDERWERBSTEUER
mehr.
                                                    Die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt)
Analog dazu können auch Ausgaben für Wohn-          soll bei unentgeltlichen Übertragungen künftig
raumschaffung und Wohnraumsanierung für die         vom sogenannten Grundstückswert (einem aus
Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur mehr gel-       Immobilienpreisspiegeln adaptierten Verkehrs-
tend gemacht werden, wenn mit der tatsäch-          wert mit Abschlägen) erfolgen. Die Details für
lichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanie-      die Berechnung dieses Grundstückswertes sol-
rung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wird.          len noch in einer Verordnung geregelt werden.
Das Sonderausgabenpauschale soll ebenfalls mit      Bei allen unentgeltlichen Übertragungen
dem Jahr 2020 auslaufen.                            kommt der folgende Stufentarif zur Anwen-
SONSTIGE ÄNDERUNGEN                                 dung:

Die Forschungsprämie wird auf 12 % erhöht.            Grundstückswert in Euro        Steuersatz
                                                             bis 250.000                0,5 %
Der 20 %ige Bildungsfreibetrag bzw die 6 %ige         für die nächsten 150.000          2,0 %
Bildungsprämie wird gestrichen. Die Mietzins-              darüber hinaus               3,5 %
beihilfen und der Landarbeiterfreibetrag wer-
den ebenfalls gestrichen.                           Neu ist, dass diese Regelung nicht nur auf un-
Für Wissenschaftler und Forscher, die nach          entgeltliche Übertragungen im engeren Fami-
Österreich zuziehen, ist – befristet auf 5 Jahre    lienverband anzuwenden ist, sondern ganz all-
- ein 30 % iger Freibetrag für die Einkünfte        gemein für alle unentgeltlichen Übertragun-
aus wissenschaftlicher Tätigkeit vorgesehen.        gen gilt, somit zB auch für Zuwendungen von
Daneben können dann aber keine weiteren             Grundstücken an Privatstiftungen oder Schen-
Werbungskosten geltend gemacht werden, die          kungen an fremde Dritte. Unentgeltliche Über-
im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen. Die           tragungen zwischen denselben natürlichen
bereits bestehende Möglichkeit, die steuerliche     Personen innerhalb von fünf Jahren werden
Mehrbelastung für die ausländischen Einkünfte       zusammengerechnet, damit der Stufentarif
zu beseitigen, bleibt bestehen. Diese Maßnah-       durch Aufsplittung von Übertragungen nicht
me soll bereits mit Veröffentlichung des Geset-     mehrfach angewendet werden kann. Die Grund-
zes im Bundesgesetzblatt wirksam werden.            erwerbsteuer kann auf Antrag auf 5 Jahre ver-
                                                    teilt bezahlt werden.
Um den Steuerbetrug in der Bauwirtschaft
einzudämmen, dürfen künftig Barzahlungen            Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn ein
für Bauleistungen über 500 Euro steuerlich          Zinshaus (Einheitswert: 100.000 Euro, Grund-
nicht mehr abgesetzt werden. Arbeitslöhne in        stückswert: 1 Mio Euro).
der Bauwirtschaft dürfen nicht mehr bar ausbe-      Die GrESt nach dem neuen Stufentarif beträgt
zahlt werden.                                       25.250 Euro (nach derzeitiger Rechtslage 6.000
Ab dem Jahr 2017 können Sonderausgaben für          Euro).
Kirchenbeiträge, Spenden, Nachkauf für Ver-         Aber nicht immer muss die neue Rechtslage zu
sicherungszeiten und freiwillige Weiterversi-       einer Mehrbelastung führen.
cherungen nur mehr insoweit steuerlich abge-
setzt werden, als sie von den jeweiligen Insti-     Beispiel: Eine Mutter schenkt ein Einfamilien-
tutionen ans Finanzamt gemeldet werden.             haus (Einheitswert 40.000 Euro, Grundstücks-
                                                    wert 400.000 Euro) an ihre Tochter und deren
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können künftig           Lebensgefährten.
ihre Verluste unbegrenzt vortragen.

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Sowohl die Tochter als auch deren Lebens-           geschätzten Einheitswert von 40 TEUR beträgt
gefährte erwerben somit einen Anteil von            die GrewSt 2.400 Euro (2 % von 120 TEUR).
200.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt
                                                    Bei begünstigten Betriebsübertragungen wird
sowohl für die Tochter als auch für deren
                                                    der Freibetrag von 365.000 Euro auf 900.000
Lebensgefährten je 1.000 Euro (0,5 % von je
                                                    Euro für den unentgeltlichen Übergang von
200.000 Euro). Nach derzeitiger Rechtslage
                                                    Betriebsgrundstücken erhöht. Nach Abzug des
würde für die Schenkung des Hälfteanteils an
                                                    Freibetrages kommt der Stufentarif zur Anwen-
die Tochter 1.200 Euro GrESt anfallen (2 % vom
                                                    dung. Die Grunderwerbsteuer ist aber mit ma-
dreifachen Einheitswert iHv 60.000 Euro) und
                                                    ximal 0,5 % des Grundstückwertes begrenzt.
für den Lebensgefährten der Tochter 7.000
Euro (3,5 % von 200.000 Euro).                      Bei Umgründungen wird die Grunderwerb-
                                                    steuer künftig mit 0,5 % des Grundstückswer-
Wenn die Tochter drei Jahre später von der
                                                    tes vorgeschrieben (bisher 3,5 % vom zwei-
Mutter ein Zinshaus mit einem Grundstücks-
                                                    fachen Einheitswert).
wert von 500.000 Euro (Einheitswert 50.000
Euro) erbt, beträgt die Steuerbelastung 13.750      Die Grunderwerbsteuerpflicht bei der Übertra-
Euro (0,5 % von 50 TEUR, 2 % von 150 TEUR und       gung aller Anteile bzw wegen Vereinigung
3,5 % von 300 TEUR), nach bisheriger Rechts-        aller Anteile tritt künftig bereits bei 95 % und
lage hingegen nur 3.000 Euro.                       nicht wie bisher bei 100 % ein. Treuhändig
                                                    gehaltene Anteile sind dem Treugeber zuzu-
Geregelt wird auch, wie vorzugehen ist, wenn
                                                    rechnen. Der Tatbestand der Vereinigung aller
in Zusammenhang mit der unentgeltlichen
                                                    Anteile gilt auch für Steuergruppen nach dem
Übertragung Schulden übernommen werden.
                                                    Körperschaftsteuergesetz.
Betragen die übernommenen Schulden oder
Belastungen bis zu 30 % des Grundstückswertes       UMSATZSTEUER
ist der Vorgang als unentgeltlich zu behandeln
und die Belastungen spielen keine Rolle bei der     Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und
Berechnung der Grunderwerbsteuer. Betragen          Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Steuer-
die übernommenen Belastungen hingegen zu-           satz von 10 % unterlagen, sollen zukünftig mit
mindest 70 % des Grundstückswertes liegt ein        13 % besteuert werden. Darunter fallen zB die
entgeltlicher Vorgang vor, und die Grund-           Lieferung und Einfuhr von lebenden Tieren,
erwerbsteuer wird mit 3,5 % der übernomme-          Pflanzen, Futtermitteln, Holz, Kunstgegenstän-
nen Belastungen festgesetzt. Liegen die Werte       den wie zB Gemälde , mehr als 100 Jahre alte
zwischen 30 % und 70 % ist der Vorgang in einen     Antiquitäten, die Beherbergung in eingerichte-
entgeltlichen Teil und einen unentgeltlichen        ten Wohn- und Schlafräumen, Umsätze in Ver-
Teil (zum Stufentarif) aufzuteilen.                 bindung mit dem Betrieb von Schwimmbädern,
                                                    Theatern, zoologischen Gärten und Naturparks
Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter ein      sowie Filmvorführungen und die Umsätze der
Grundstück mit einem Grundstückswert von            Künstler. Der bisher dem ermäßigten Steuersatz
400.000 Euro gegen Übernahme der darauf las-        von 12 % unterliegende Ab-Hof-Verkauf von
tenden Schulden in Höhe von 160.000 Euro.           Wein soll ebenfalls in den ermäßigten Steuer-
Da die Gegenleistung 40 % des Grundstückswer-       satz von 13 % überführt werden.
tes beträgt, ist der Erwerbsvorgang zu 40 %         Zwecks Gleichbehandlung mit anderen Eintritts-
entgeltlich und zu 60 % unentgeltlich.              berechtigungen (z.B. im kulturellen Bereich)
Die GrESt ist wie folgt zu berechnen:               soll ein ermäßigter Steuersatz iHv 13 % für die
                                                    Eintrittsberechtigungen für sportliche Veran-
Entgeltlicher Teil:                                 staltungen eingeführt werden.
160.000 Euro x 3,5 % = 5.600 Euro
                                                    Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für die
Unentgeltlicher Teil: 240.000 Euro                  Beherbergung soll erst mit 1.4.2016 in Kraft
200.000 x 0,5 % = 1.200 Euro                        treten. Wird das Entgelt für einen Aufenthalt ab
Grunderwerbsteuer in Summe = 6.800 Euro             dem 1.4.2016 bereits bis zum 31.8.2015 zur
                                                    Gänze vorausbezahlt, kommt noch der alte
Nach der derzeit gültigen Rechtslage sind           Steuersatz von 10 % zur Anwendung. Zur Gänze
Schulden bei Übertragungen im engen Familien-       bis zum 31.8.2015 vorausbezahlte Karten für
kreis nicht zu berücksichtigen. Bei einem           kulturelle Veranstaltungen und Museumsein-

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tritte ab dem 1.1.2016 unterliegen ebenfalls        KONTENREGISTER
noch dem Steuersatz von 10 %.
                                                    Bislang wurde das Bankgeheimnis nur dann
MAßNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG                            durchbrochen, wenn ein Finanzstrafverfahren
                                                    eingeleitet worden ist (zur Kontenöffnung war
DES STEUERBETRUGES                                  eine gerichtliche Bewilligung gem § 116 StPO
Einen wesentlichen Beitrag zur Gegenfinanzie-       erforderlich).
rung der Steuerreform 2015/2016 stellen die
                                                    Mit der Einrichtung eines zentral verwalteten
vorgesehenen Maßnahmen gegen Steuerbetrug
                                                    Kontenregisters sollen Staatsanwaltschaften,
dar.
                                                    Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bun-
REGISTRIERKASSEN                                    desfinanzgericht und die Abgabenbehörden des
                                                    Bundes einen Überblick erhalten, über welche
Zur Bekämpfung von Umsatzverkürzungen soll          Bankkonten/Depots eine Person verfügt bzw
eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzel-     welche Personen Zugriff auf ein bestimmtes
erfassungspflicht von Barumsätzen mittels           Konto/Depot haben. Die Einrichtung dieses
Registrierkassen eingeführt werden. In Betrie-      zentralen Kontenregisters erfolgt durch das
ben, die in überwiegender Anzahl Barumsätze         BMF. Österreichische Kreditinstitute sollen so-
tätigen, soll ab einem Jahresumsatz von             dann automatisiert Kontoinhaber, vertretungs-
15.000 Euro pro Jahr die Einzelaufzeichnung         befugte Personen, Treugeber, den wirtschaftli-
der Barumsätze (zB Barzahlung, aber auch Zah-
                                                    chen Eigentümer, die Stammzahl gem E-GovG;
lung mit Bankomat, Kreditkarte sowie anderer        ansonsten Name, Adresse etc, sowie Konto- bzw
vergleichbarer Zahlungsformen) verpflichtend        Depotnummer, Informationen über Eröffnung
mittels elektronischer Registrierkassen erfol-      und Schließung an die Behörde melden. Die
gen. Die Ausnahme auf Basis der „Kalte-Hände-
                                                    Übermittlung dieser Daten soll beginnend mit
Regelung“ (zB Maronibrater, Schneebar, Eisver-      dem Stichtag 1.3.2015 sowohl für bestehende
käufer) bleibt erhalten, gilt aber nur mehr bis     als auch neu eröffnete Konten/Depots ab dem
zu einem Jahresumsatz von maximal 30.000            Jahr 2016 erfolgen.
Euro. Mobile Gruppen, die nicht unter die „Kal-
te-Hände-Regelung“ (zB Masseure, Friseure,          Der Gesetzesentwurf unterscheidet zwischen
Schneider, Tierärzte) fallen, können ihre mobi-     sogenannten äußeren und inneren Konto-
len Umsätze händisch aufzeichnen und im Nach-       daten. Zur den äußeren Daten zählen all jene
hinein in der Registrierkasse am Betriebsort        Informationen, welche im Kontenregister er-
erfassen.   Entbehrliche     Hilfsbetriebe von      fasst werden (siehe oben). Innere Kontodaten
gemeinnützigen, mildtätigen und kirchenlichen       betreffen die Konten selbst, also beispielsweise
Vereinen (zB für kleine Vereinsfeste) sollen        Kontostand und Kapitalbewegungen.
weiterhin mit Kassensturz aufzeichnen können.
                                                    Hält es die Abgabenbehörde für zweckmäßig
Für die vielfach erforderliche Anschaffung einer    und angemessen, kann sie künftig Einsicht in
Registrierkasse bzw eines elektronischen Kas-       das zentrale Kontenregister nehmen und erhält
sensystems sollen die betroffenen Unternehmer       dabei Informationen zunächst über die äußeren
jedoch steuerlich unterstützt werden: Anschaf-      Kontodaten. Ergeben sich daraus Ungereimt-
fungskosten von bis zu 2.000 Euro sollen sofort     heiten, soll sodann dem Abgabepflichtigen die
abgesetzt werden können (vorzeitige Abschrei-       Möglichkeit gegeben werden, sich dazu zu
bung); zudem soll eine (steuerfreie) Prämie         äußern bzw die angeforderten Bankunterlagen
von 200 Euro die Kostenbelastung aus der            vorzulegen. Die Möglichkeit der Selbstanzeige
Anschaffung mildern.                                bleibt dabei grundsätzlich gewahrt, unter der
                                                    Voraussetzung, dass die Kontenabfrage selbst
BELEGERTEILUNGSPFLICHT                              nicht bereits eine Verfolgungshandlung dar-
Bei Vorliegen einer Einzelaufzeichnungspflicht      stellt.
wird zudem eine generelle Belegerteilungsver-       Im Abgabenverfahren sollen andere Personen
pflichtung geschaffen. Danach sind dem Kun-
                                                    grundsätzlich erst dann befragt oder zur Vorla-
den Belege mit bestimmten Mindestinhalten           ge von Büchern und Aufzeichnungen herangezo-
verpflichtend auszufolgen. Dies erleichtert die     gen werden, wenn die Verhandlungen mit dem
Überprüfbarkeit der einzelnen Geschäftsvor-         Abgabepflichtigen selbst nicht zum Ziel führen
fälle erheblich und reduziert zudem das Risiko
von Manipulationen der Aufzeichnungen.

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oder keinen Erfolg versprechen2. Dieser Grund-                                          KAPITALABFLUSS-MELDEGESETZ
satz gilt auch für das an die Banken gerichtete
                                                                                        Aufgrund der Ausweitung der Möglichkeiten der
Auskunftsersuchen der Abgabenbehörden. Ins-
                                                                                        Abgaben-, Strafbehörden und Gerichte bankbe-
besondere werden daher in jenen Fällen Aus-
                                                                                        zogene Informationen zu erhalten, besteht die
kunftsersuchen ergehen, wenn der Abgabe-
                                                                                        Gefahr, dass es zu Kapitalabflüssen kommt. Um
pflichtige sich weigert, die vollständigen Kon-
                                                                                        zu verhindern, dass vor dem Inkrafttreten der
tenunterlagen auf Verlangen des Prüfungsorgans
                                                                                        geplanten Maßnahmen Kapital abgezogen wird,
vorzulegen.
                                                                                        müssen Kreditinstitute Kapitalabflüsse über
Im Rahmen einer gewöhnlichen Veranlagung der                                            50.000 Euro ab dem 1. März 2015 dem BMF
Umsatz-, Körperschaft- und Einkommensteuer,                                             melden. Unter die Meldepflicht sollen insbe-
im Zuge derer die Abgabenbehörde keine weite-                                           sondere Auszahlungen und Überweisungen von
ren Ermittlungshandlungen setzt oder Vorhalte                                           Sicht-, Termin- und Spareinlagen, die Übertra-
benötigt, soll es daher grundsätzlich zu keiner                                         gung von Wertpapieren mittels Schenkung im
Einsichtnahme in die Konten des Abgabepflich-                                           Inland sowie die Verlagerung von Wertpapieren
tigen kommen. Ein Auskunftsverlangen soll nur                                           in ausländische Depots fallen. Eine Meldung
dann erfolgen, wenn die Abgabenbehörde                                                  soll auch dann erfolgen, wenn die 50.000 Euro-
Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgaben-                                             Grenze in mehreren Vorgängen überschritten
erklärung hegt.                                                                         wird, sofern zwischen den Transaktionen eine
                                                                                        Verbindung offenkundig ist. Geschäftskonten
2
    § 165 BAO
                                                                                        sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

Feldkirch, im Mai 2015                                                                   BDO Vorarlberg GmbH

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