TAX NEWS 2. SONDERAUSGABE ZUR STEUERREFORM 2015/16 - AUSGABE 2 | 2015 What matters to you
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– TAX NEWS 2. SONDERAUSGABE ZUR STEUERREFORM 2015/16 (Basis Begutachtungsentwürfe vom Mai 2015) AUSGABE 2 | 2015 What matters to you, matters to us © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS Ausgabe 2 | 2015 EDITORIAL INHALT Nach langen politischen Verhandlungen über STEUERREFORM 2015/16 3 einige Details wurden nunmehr die Begutach- DIE NACHFOLGENDEN AUSFÜHRUNGEN FASSEN tungsentwürfe zur Steuerreform 2015/16 ver- DIE WESENTLICHSTEN ÄNDERUNGEN DER sandt. Die Grundzüge dieser Steuerreform BEGUTACHTUNGSENTWÜRFE ZUSAMMEN. DIE wurden ja bereits im März 2015 präsentiert ÄNDERUNGEN WERDEN ÜBERWIEGEND MIT (wir haben darüber in einer Sonderausgabe der 1.1.2016 IN KRAFT TRETEN. 3 TAX NEWS berichtet). Die Begutachtungsent- würfe enthalten aber eine Reihe überraschen- EINKOMMENSTEUER 3 der Detailregelungen, über die wir Sie im Vor- Das neue Tarifmodell 3 Änderungen bei den Steuerbefreiungen 3 feld bereits informieren wollen. Dienstautos 3 Neben dem eigentlichen Steuerreformgesetz Einlagenrückzahlung 4 wurden Entwürfe für umfangreiche Änderun- Kapitalertragsteuer 4 gen in Zusammenhang mit dem Bankgeheim- Änderungen - Grundstücksbesteuerung 4 nis, Änderungen bei der Sozialversicherung Sonderausgaben 5 und ein sogenanntes Sozialbetrugsbekämp- Sonstige Änderungen 5 fungsgesetz versandt. GRUNDERWERBSTEUER 5 Von den geplanten Entlastungen von rd 5,2 Mrd UMSATZSTEUER 6 Euro entfallen rd 4,9 Mrd Euro auf die Tarifre- form und die Erstattung von Sozialversiche- MAßNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DES rungsbeiträgen, rd 100 Mio Euro auf Begünsti- STEUERBETRUGES 7 gungen für Familien. Ein Standortpaket, das Registrierkassen 7 mittelfristig ein Volumen von 200 Mio Euro Belegerteilungspflicht 7 umfassen wird, soll Konjunkturimpulse für die Kontenregister 7 Wirtschaft bringen. Kapitalabfluss-Meldegesetz 8 Das Entlastungsvolumen soll durch Maßnahmen gegen den Steuerbetrug (rd 1,9 Mrd Euro), Ein- sparungen im Verwaltungsbereich (rd 1,1 Mrd Euro), Streichung von Ausnahmen im Steuer- recht (rd 900 Mio Euro) und der Rest durch Erhöhung vermögensbezogener Steuern, Soli- darbeiträge von Besserverdienenden und letzt- lich durch Ankurbelung der Wirtschaft finan- ziert werden. Bei den Änderungen beim Bankgeheimnis (Stichwort „Kontenregister“) erwarten wir auf Grund der heftigen politische Diskussionen noch Anpassungen. Wir werden Sie über Ände- rungen laufend informieren. Ihr BDO TAX NEWS-Team Die TAX NEWS sowie zahlreiche weitere Informationen stehen für Sie auch im Internet unter www.bdo.at bereit. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS 2 | 2015 3 STEUERREFORM 2015/16 die SV-Rückerstattung auf höchstens 500 Euro. Die Erstattung soll künftig auch Pensionisten Die nachfolgenden Ausführungen fassen die zustehen, hier ist sie aber mit maximal 110 wesentlichsten Änderungen der Begutachtungs- Euro begrenzt. entwürfe zusammen. Die Änderungen werden überwiegend mit 1.1.2016 in Kraft treten. Da die Rückerstattung der SV-Beiträge erst bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann, wird die Regelung teilweise vor- EINKOMMENSTEUER gezogen. Der maximale Erstattungsbetrag soll DAS NEUE TARIFMODELL für das Veranlagungsjahr 2015 von 110 auf 220 Euro angehoben werden (für Pendler auf Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues 450 Euro statt bisher 400 Euro). Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Einkommen bis 11.000 Euro Für Gewerbetreibende und Bauern, die keine bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkom- Einkommensteuer zahlen, sollen ebenfalls auf mensteuer zahlt man künftig erst ab einem Antrag 50 % der SV-Beiträge, maximal 110 Euro steuerpflichtigen Einkommen von 90.000 Euro rückerstattet werden. (bisher 60.000 Euro). Ab einem Einkommen von ÄNDERUNGEN BEI DEN STEUERBEFREIUNGEN 1 Mio Euro soll der Steuersatz auf 55 % angeho- ben werden (diese Maßnahme soll aber auf 5 Mit diesen Anpassungen soll eine Gleichstellung Jahre befristet sein). mit den Befreiungsbestimmungen im SV-Recht erreicht werden. Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie folgt: Die Steuerbefreiungen für den Haustrunk im Brauereigewerbe sowie für Beförderungsunter- Tarifmodell NEU Bisheriger Tarif nehmen sollen entfallen. Stufe bis Steuersatz Stufe bis Steuersatz Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begrä- 11.000 0% 11.000 0% bnis eines Dienstnehmers, dessen Ehepartner 18.000 25% 25.000 36,50% oder Kinder sollen steuerfrei gestellt werden. 31.000 35% 60.000 43,21% 60.000 42% darüber 50% Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter hat bei Lohnsteuerprüfungen häufig zu Proble- 90.000 48% men geführt. Künftig sollen derartige Mitarbei- 1.000.000 50% terrabatte bis zu 10 % steuerfrei sein. Voraus- über 1 Mio 55% setzung ist, dass diese Rabatte allen Mitarbei- tern oder bestimmten Gruppen von Mitarbei- Per Saldo soll sich eine durchschnittliche Entlas- tern eingeräumt werden. Mitarbeiterrabatte tung von 1.000 Euro für jeden Steuerzahler über 10 % bleiben nur steuerfrei, wenn sie ins- ergeben. gesamt nicht mehr als 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter betragen. Neben der Tarifreform sind noch folgende Ent- lastungen vorgesehen: Anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums können Mitarbeiter Sachgeschenke bis zu Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer einem Wert von 186 Euro steuerfrei erhalten. von derzeit 345 Euro um 55 Euro auf 400 Euro. Im Gegenzug dafür wird die begünstigte Erhöhung des Kinderfreibetrages von 220 Euro Besteuerung für Diensterfindungsprämien auf 440 Euro pro Kind. Wird der Kinderfreibe- gestrichen. trag von beiden Elternteilen in Anspruch ge- Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen nommen, beträgt er künftig 300 Euro pro Per- soll von 1.460 Euro auf 3.000 Euro angehoben son. werden. Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zah- DIENSTAUTOS len, erhalten 50 % der Sozialversicherungsbei- träge bis maximal 400 Euro rückerstattet (als Der Sachbezug für Dienstautos mit einem Co2- Äquivalent für die bisherige Negativsteuer von Ausstoß von mehr als 120g/km beträgt ab 2016 bis zu 110 Euro). Bei Steuerpflichtigen mit An- 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 Euro spruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich pro Monat. Der maßgebliche CO2-Emmissions- © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS 2 | 2015 4 wert für den verringerten Sachbezug von 1,5 % Lediglich für Bankguthaben und Sparbuchzinsen verringert sich von 2017 bis zum Jahr 2020 um beträgt die Kapitalertragsteuer unverändert jährlich 4 Gramm. Maßgebend für die Einstu- 25 %. fung ist das Jahr der Anschaffung. Die Gesamtsteuerbelastung für ausgeschüttete Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein Gewinne von Kapitalgesellschaften erhöht sich Sachbezug anzusetzen1. Diese Maßnahme soll von derzeit 43,75 auf 45,625 %. auf 5 Jahre befristet werden. Außerdem kann Der erhöhte KESt-Satz gilt nicht für Körper- für Elektroautos ein Vorsteuerabzug geltend schaften. Damit bleibt die Steuerbelastung für gemacht werden. Der Vorsteuerabzug steht gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Kör- aber nur zu, soweit die Anschaffungskosten perschaften unverändert bei 25 %. Auch die ertragsteuerlich überwiegend abzugsfähig sind, Zwischensteuer für Privatstiftungen beträgt somit bis zu Anschaffungskosten unter 80.000 weiterhin 25 %. Euro (übersteigen die Anschaffungskosten 40.000 Euro muss aber für den übersteigenden ÄNDERUNGEN - GRUNDSTÜCKSBESTEUERUNG Teil ein Eigenverbrauch versteuert werden). Die Immobilienertragssteuer soll auf 30 % er- „Tesla“-Fans werden daher vermutlich auf den höht werden. Der 2 %ige Inflationsabschlag, der Vorsteuerabzug verzichten müssen. bei der Veräußerung ab dem 11. Besitzjahr gel- EINLAGENRÜCKZAHLUNG tend gemacht werden konnte, soll künftig ent- fallen. Die gerade bei Immobilienaktiengesellschaften so beliebte - für Privatpersonen idR steuer- Verbleibt im Privatbereich per Saldo ein Verlust freie - Gewinnausschüttung von Einlagen wird aus der Veräußerung von Grundstücken, kann neu geregelt. Die bisherige Wahlmöglichkeit, dieser Verlust zu 60 % (bisher 50 %) künftig Ausschüttungen als Dividende oder als Kapital- nicht nur im Entstehungsjahr mit Einkünften aus rückzahlung zu behandeln, entfällt. Solange Vermietung ausgeglichen, sondern auch über 15 „operative Gewinne“ vorhanden sind, müssen Jahre verteilt werden. diese zuerst ausgeschüttet werden. Bei Privat- Der Abschreibungssatz für Betriebsgebäude personen fällt dann die 27,5 %ige Kapitalertrag- soll einheitlich 2,5 % betragen (wirksam für steuer an, bei Kapitalgesellschaften ist die Divi- Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2016 beginnen). dende idR steuerfrei. Die Neuregelung soll erst- Bestehende Gebäudeabschreibungen sind anzu- malig für Wirtschaftsjahre gelten, die ab dem passen. Bei Vermietung zu Wohnzwecken soll 1. August 2015 beginnen. aber auch im betrieblichen Bereich nur ein AFA- BDO-Tipp: Bei ausreichender Liquidität sollte Satz von 1,5 % (der auch weiterhin bei privaten jedenfalls geprüft werden, ob noch eine Aus- Vermietungseinkünften anzusetzen ist) zur schüttung von Kapitalrücklagen vor Inkraft- Anwendung kommen. treten der Neuregelung vorgenommen werden Der Verteilungszeitraum für Instandsetzungs- soll. Zu beachten ist aber, dass Kreditzinsen aufwendungen (bzw bei Option für Instandhal- für eine derartige Einlagenrückzahlung steuer- tungsaufwendungen) für Wohngebäude wird von lich nicht abzugsfähig sind. Außerdem muss 10 auf 15 Jahre verlängert. Für bereits in der geprüft werden, ob die Einlagenrückzahlung Vergangenheit getätigte Instandsetzungsauf- durch Anschaffungskosten gedeckt ist, da wendungen verlängert sich der Verteilungszeit- ansonsten ein steuerpflichtiger Veräußerungs- raum ebenfalls entsprechend. gewinn entsteht. Als (nicht abschreibbarer) Grundwert sind ab KAPITALERTRAGSTEUER 2016 ohne Nachweis 40 % (bisher 20 %) der Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 % Anschaffungskosten bei der privaten Vermie- auf 27,5 % soll grundsätzlich für alle ab tung auszuscheiden. Dies soll aber dann nicht 1.1.2016 zugeflossenen Einkünfte aus Kapital- gelten, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vermögen (Dividenden, sonstige Gewinnaus- offenkundig erheblich davon abweichen (was schüttungen, Anleihezinsen, Kapitalgewinne, immer das auch bedeuten wird). Die Abschrei- Zuwendungen von Privatstiftungen uä) gelten. bung für Altgebäude ist entsprechend anzu- passen. 1 Da ein Hybridfahrzeug sowohl mit Elektromotor als auch mit Ver- brennungsmotor angetrieben werden kann und somit CO2 aus- stößt, gilt die Befreiung nicht. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS 2 | 2015 5 SONDERAUSGABEN Verlustzuweisungen bei Personengesellschaf- ten sollen nur mehr bis zur Höhe der geleiste- Die steuerliche Absetzbarkeit für Topf-Sonder- ten Einlage möglich sein, wenn der beschränkt ausgaben soll abgeschafft werden. Für beste- haftende Mitunternehmer keine ausgeprägte hende Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 Mitunternehmerinitiative entfaltet (zB nicht in abgeschlossen werden, gilt die Regelung noch 5 der Geschäftsführung tätig ist). Nicht ausge- Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr glichene Verluste können dann mit künftigen 2020. Für Neuverträge (Versicherung, Darlehen) Gewinnen verrechnet werden. gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit GRUNDERWERBSTEUER mehr. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt) Analog dazu können auch Ausgaben für Wohn- soll bei unentgeltlichen Übertragungen künftig raumschaffung und Wohnraumsanierung für die vom sogenannten Grundstückswert (einem aus Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur mehr gel- Immobilienpreisspiegeln adaptierten Verkehrs- tend gemacht werden, wenn mit der tatsäch- wert mit Abschlägen) erfolgen. Die Details für lichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanie- die Berechnung dieses Grundstückswertes sol- rung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wird. len noch in einer Verordnung geregelt werden. Das Sonderausgabenpauschale soll ebenfalls mit Bei allen unentgeltlichen Übertragungen dem Jahr 2020 auslaufen. kommt der folgende Stufentarif zur Anwen- SONSTIGE ÄNDERUNGEN dung: Die Forschungsprämie wird auf 12 % erhöht. Grundstückswert in Euro Steuersatz bis 250.000 0,5 % Der 20 %ige Bildungsfreibetrag bzw die 6 %ige für die nächsten 150.000 2,0 % Bildungsprämie wird gestrichen. Die Mietzins- darüber hinaus 3,5 % beihilfen und der Landarbeiterfreibetrag wer- den ebenfalls gestrichen. Neu ist, dass diese Regelung nicht nur auf un- Für Wissenschaftler und Forscher, die nach entgeltliche Übertragungen im engeren Fami- Österreich zuziehen, ist – befristet auf 5 Jahre lienverband anzuwenden ist, sondern ganz all- - ein 30 % iger Freibetrag für die Einkünfte gemein für alle unentgeltlichen Übertragun- aus wissenschaftlicher Tätigkeit vorgesehen. gen gilt, somit zB auch für Zuwendungen von Daneben können dann aber keine weiteren Grundstücken an Privatstiftungen oder Schen- Werbungskosten geltend gemacht werden, die kungen an fremde Dritte. Unentgeltliche Über- im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen. Die tragungen zwischen denselben natürlichen bereits bestehende Möglichkeit, die steuerliche Personen innerhalb von fünf Jahren werden Mehrbelastung für die ausländischen Einkünfte zusammengerechnet, damit der Stufentarif zu beseitigen, bleibt bestehen. Diese Maßnah- durch Aufsplittung von Übertragungen nicht me soll bereits mit Veröffentlichung des Geset- mehrfach angewendet werden kann. Die Grund- zes im Bundesgesetzblatt wirksam werden. erwerbsteuer kann auf Antrag auf 5 Jahre ver- teilt bezahlt werden. Um den Steuerbetrug in der Bauwirtschaft einzudämmen, dürfen künftig Barzahlungen Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn ein für Bauleistungen über 500 Euro steuerlich Zinshaus (Einheitswert: 100.000 Euro, Grund- nicht mehr abgesetzt werden. Arbeitslöhne in stückswert: 1 Mio Euro). der Bauwirtschaft dürfen nicht mehr bar ausbe- Die GrESt nach dem neuen Stufentarif beträgt zahlt werden. 25.250 Euro (nach derzeitiger Rechtslage 6.000 Ab dem Jahr 2017 können Sonderausgaben für Euro). Kirchenbeiträge, Spenden, Nachkauf für Ver- Aber nicht immer muss die neue Rechtslage zu sicherungszeiten und freiwillige Weiterversi- einer Mehrbelastung führen. cherungen nur mehr insoweit steuerlich abge- setzt werden, als sie von den jeweiligen Insti- Beispiel: Eine Mutter schenkt ein Einfamilien- tutionen ans Finanzamt gemeldet werden. haus (Einheitswert 40.000 Euro, Grundstücks- wert 400.000 Euro) an ihre Tochter und deren Einnahmen-Ausgaben-Rechner können künftig Lebensgefährten. ihre Verluste unbegrenzt vortragen. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS 2 | 2015 6 Sowohl die Tochter als auch deren Lebens- geschätzten Einheitswert von 40 TEUR beträgt gefährte erwerben somit einen Anteil von die GrewSt 2.400 Euro (2 % von 120 TEUR). 200.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt Bei begünstigten Betriebsübertragungen wird sowohl für die Tochter als auch für deren der Freibetrag von 365.000 Euro auf 900.000 Lebensgefährten je 1.000 Euro (0,5 % von je Euro für den unentgeltlichen Übergang von 200.000 Euro). Nach derzeitiger Rechtslage Betriebsgrundstücken erhöht. Nach Abzug des würde für die Schenkung des Hälfteanteils an Freibetrages kommt der Stufentarif zur Anwen- die Tochter 1.200 Euro GrESt anfallen (2 % vom dung. Die Grunderwerbsteuer ist aber mit ma- dreifachen Einheitswert iHv 60.000 Euro) und ximal 0,5 % des Grundstückwertes begrenzt. für den Lebensgefährten der Tochter 7.000 Euro (3,5 % von 200.000 Euro). Bei Umgründungen wird die Grunderwerb- steuer künftig mit 0,5 % des Grundstückswer- Wenn die Tochter drei Jahre später von der tes vorgeschrieben (bisher 3,5 % vom zwei- Mutter ein Zinshaus mit einem Grundstücks- fachen Einheitswert). wert von 500.000 Euro (Einheitswert 50.000 Euro) erbt, beträgt die Steuerbelastung 13.750 Die Grunderwerbsteuerpflicht bei der Übertra- Euro (0,5 % von 50 TEUR, 2 % von 150 TEUR und gung aller Anteile bzw wegen Vereinigung 3,5 % von 300 TEUR), nach bisheriger Rechts- aller Anteile tritt künftig bereits bei 95 % und lage hingegen nur 3.000 Euro. nicht wie bisher bei 100 % ein. Treuhändig gehaltene Anteile sind dem Treugeber zuzu- Geregelt wird auch, wie vorzugehen ist, wenn rechnen. Der Tatbestand der Vereinigung aller in Zusammenhang mit der unentgeltlichen Anteile gilt auch für Steuergruppen nach dem Übertragung Schulden übernommen werden. Körperschaftsteuergesetz. Betragen die übernommenen Schulden oder Belastungen bis zu 30 % des Grundstückswertes UMSATZSTEUER ist der Vorgang als unentgeltlich zu behandeln und die Belastungen spielen keine Rolle bei der Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Berechnung der Grunderwerbsteuer. Betragen Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Steuer- die übernommenen Belastungen hingegen zu- satz von 10 % unterlagen, sollen zukünftig mit mindest 70 % des Grundstückswertes liegt ein 13 % besteuert werden. Darunter fallen zB die entgeltlicher Vorgang vor, und die Grund- Lieferung und Einfuhr von lebenden Tieren, erwerbsteuer wird mit 3,5 % der übernomme- Pflanzen, Futtermitteln, Holz, Kunstgegenstän- nen Belastungen festgesetzt. Liegen die Werte den wie zB Gemälde , mehr als 100 Jahre alte zwischen 30 % und 70 % ist der Vorgang in einen Antiquitäten, die Beherbergung in eingerichte- entgeltlichen Teil und einen unentgeltlichen ten Wohn- und Schlafräumen, Umsätze in Ver- Teil (zum Stufentarif) aufzuteilen. bindung mit dem Betrieb von Schwimmbädern, Theatern, zoologischen Gärten und Naturparks Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter ein sowie Filmvorführungen und die Umsätze der Grundstück mit einem Grundstückswert von Künstler. Der bisher dem ermäßigten Steuersatz 400.000 Euro gegen Übernahme der darauf las- von 12 % unterliegende Ab-Hof-Verkauf von tenden Schulden in Höhe von 160.000 Euro. Wein soll ebenfalls in den ermäßigten Steuer- Da die Gegenleistung 40 % des Grundstückswer- satz von 13 % überführt werden. tes beträgt, ist der Erwerbsvorgang zu 40 % Zwecks Gleichbehandlung mit anderen Eintritts- entgeltlich und zu 60 % unentgeltlich. berechtigungen (z.B. im kulturellen Bereich) Die GrESt ist wie folgt zu berechnen: soll ein ermäßigter Steuersatz iHv 13 % für die Eintrittsberechtigungen für sportliche Veran- Entgeltlicher Teil: staltungen eingeführt werden. 160.000 Euro x 3,5 % = 5.600 Euro Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für die Unentgeltlicher Teil: 240.000 Euro Beherbergung soll erst mit 1.4.2016 in Kraft 200.000 x 0,5 % = 1.200 Euro treten. Wird das Entgelt für einen Aufenthalt ab Grunderwerbsteuer in Summe = 6.800 Euro dem 1.4.2016 bereits bis zum 31.8.2015 zur Gänze vorausbezahlt, kommt noch der alte Nach der derzeit gültigen Rechtslage sind Steuersatz von 10 % zur Anwendung. Zur Gänze Schulden bei Übertragungen im engen Familien- bis zum 31.8.2015 vorausbezahlte Karten für kreis nicht zu berücksichtigen. Bei einem kulturelle Veranstaltungen und Museumsein- © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS 2 | 2015 7 tritte ab dem 1.1.2016 unterliegen ebenfalls KONTENREGISTER noch dem Steuersatz von 10 %. Bislang wurde das Bankgeheimnis nur dann MAßNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG durchbrochen, wenn ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden ist (zur Kontenöffnung war DES STEUERBETRUGES eine gerichtliche Bewilligung gem § 116 StPO Einen wesentlichen Beitrag zur Gegenfinanzie- erforderlich). rung der Steuerreform 2015/2016 stellen die Mit der Einrichtung eines zentral verwalteten vorgesehenen Maßnahmen gegen Steuerbetrug Kontenregisters sollen Staatsanwaltschaften, dar. Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bun- REGISTRIERKASSEN desfinanzgericht und die Abgabenbehörden des Bundes einen Überblick erhalten, über welche Zur Bekämpfung von Umsatzverkürzungen soll Bankkonten/Depots eine Person verfügt bzw eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzel- welche Personen Zugriff auf ein bestimmtes erfassungspflicht von Barumsätzen mittels Konto/Depot haben. Die Einrichtung dieses Registrierkassen eingeführt werden. In Betrie- zentralen Kontenregisters erfolgt durch das ben, die in überwiegender Anzahl Barumsätze BMF. Österreichische Kreditinstitute sollen so- tätigen, soll ab einem Jahresumsatz von dann automatisiert Kontoinhaber, vertretungs- 15.000 Euro pro Jahr die Einzelaufzeichnung befugte Personen, Treugeber, den wirtschaftli- der Barumsätze (zB Barzahlung, aber auch Zah- chen Eigentümer, die Stammzahl gem E-GovG; lung mit Bankomat, Kreditkarte sowie anderer ansonsten Name, Adresse etc, sowie Konto- bzw vergleichbarer Zahlungsformen) verpflichtend Depotnummer, Informationen über Eröffnung mittels elektronischer Registrierkassen erfol- und Schließung an die Behörde melden. Die gen. Die Ausnahme auf Basis der „Kalte-Hände- Übermittlung dieser Daten soll beginnend mit Regelung“ (zB Maronibrater, Schneebar, Eisver- dem Stichtag 1.3.2015 sowohl für bestehende käufer) bleibt erhalten, gilt aber nur mehr bis als auch neu eröffnete Konten/Depots ab dem zu einem Jahresumsatz von maximal 30.000 Jahr 2016 erfolgen. Euro. Mobile Gruppen, die nicht unter die „Kal- te-Hände-Regelung“ (zB Masseure, Friseure, Der Gesetzesentwurf unterscheidet zwischen Schneider, Tierärzte) fallen, können ihre mobi- sogenannten äußeren und inneren Konto- len Umsätze händisch aufzeichnen und im Nach- daten. Zur den äußeren Daten zählen all jene hinein in der Registrierkasse am Betriebsort Informationen, welche im Kontenregister er- erfassen. Entbehrliche Hilfsbetriebe von fasst werden (siehe oben). Innere Kontodaten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchenlichen betreffen die Konten selbst, also beispielsweise Vereinen (zB für kleine Vereinsfeste) sollen Kontostand und Kapitalbewegungen. weiterhin mit Kassensturz aufzeichnen können. Hält es die Abgabenbehörde für zweckmäßig Für die vielfach erforderliche Anschaffung einer und angemessen, kann sie künftig Einsicht in Registrierkasse bzw eines elektronischen Kas- das zentrale Kontenregister nehmen und erhält sensystems sollen die betroffenen Unternehmer dabei Informationen zunächst über die äußeren jedoch steuerlich unterstützt werden: Anschaf- Kontodaten. Ergeben sich daraus Ungereimt- fungskosten von bis zu 2.000 Euro sollen sofort heiten, soll sodann dem Abgabepflichtigen die abgesetzt werden können (vorzeitige Abschrei- Möglichkeit gegeben werden, sich dazu zu bung); zudem soll eine (steuerfreie) Prämie äußern bzw die angeforderten Bankunterlagen von 200 Euro die Kostenbelastung aus der vorzulegen. Die Möglichkeit der Selbstanzeige Anschaffung mildern. bleibt dabei grundsätzlich gewahrt, unter der Voraussetzung, dass die Kontenabfrage selbst BELEGERTEILUNGSPFLICHT nicht bereits eine Verfolgungshandlung dar- Bei Vorliegen einer Einzelaufzeichnungspflicht stellt. wird zudem eine generelle Belegerteilungsver- Im Abgabenverfahren sollen andere Personen pflichtung geschaffen. Danach sind dem Kun- grundsätzlich erst dann befragt oder zur Vorla- den Belege mit bestimmten Mindestinhalten ge von Büchern und Aufzeichnungen herangezo- verpflichtend auszufolgen. Dies erleichtert die gen werden, wenn die Verhandlungen mit dem Überprüfbarkeit der einzelnen Geschäftsvor- Abgabepflichtigen selbst nicht zum Ziel führen fälle erheblich und reduziert zudem das Risiko von Manipulationen der Aufzeichnungen. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS 2 | 2015 8 oder keinen Erfolg versprechen2. Dieser Grund- KAPITALABFLUSS-MELDEGESETZ satz gilt auch für das an die Banken gerichtete Aufgrund der Ausweitung der Möglichkeiten der Auskunftsersuchen der Abgabenbehörden. Ins- Abgaben-, Strafbehörden und Gerichte bankbe- besondere werden daher in jenen Fällen Aus- zogene Informationen zu erhalten, besteht die kunftsersuchen ergehen, wenn der Abgabe- Gefahr, dass es zu Kapitalabflüssen kommt. Um pflichtige sich weigert, die vollständigen Kon- zu verhindern, dass vor dem Inkrafttreten der tenunterlagen auf Verlangen des Prüfungsorgans geplanten Maßnahmen Kapital abgezogen wird, vorzulegen. müssen Kreditinstitute Kapitalabflüsse über Im Rahmen einer gewöhnlichen Veranlagung der 50.000 Euro ab dem 1. März 2015 dem BMF Umsatz-, Körperschaft- und Einkommensteuer, melden. Unter die Meldepflicht sollen insbe- im Zuge derer die Abgabenbehörde keine weite- sondere Auszahlungen und Überweisungen von ren Ermittlungshandlungen setzt oder Vorhalte Sicht-, Termin- und Spareinlagen, die Übertra- benötigt, soll es daher grundsätzlich zu keiner gung von Wertpapieren mittels Schenkung im Einsichtnahme in die Konten des Abgabepflich- Inland sowie die Verlagerung von Wertpapieren tigen kommen. Ein Auskunftsverlangen soll nur in ausländische Depots fallen. Eine Meldung dann erfolgen, wenn die Abgabenbehörde soll auch dann erfolgen, wenn die 50.000 Euro- Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgaben- Grenze in mehreren Vorgängen überschritten erklärung hegt. wird, sofern zwischen den Transaktionen eine Verbindung offenkundig ist. Geschäftskonten 2 § 165 BAO sind von der Meldepflicht nicht betroffen. Feldkirch, im Mai 2015 BDO Vorarlberg GmbH BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO-Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen. BDO ist der Markenname für das BDO-Netzwerk und für jede der BDO-Mitgliedsfirmen. Diese Tax News wurden mit Sorgfalt erstellt, sind aber allgemein gehalten und können daher nur als erste allgemeine Information angesehen werden. Sie sind somit nicht geeignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, sodass Sie die hier enthaltenen Informationen nicht verwerten sollten, ohne zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der BDO Austria GmbH, um die hier erörterten Themen unter Bedachtnahme auf Ihre spezifische Beratungssituation zu besprechen. BDO Austria GmbH, deren Partner, Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für Schäden, die sich aus einem Handeln oder Unterlassen im Vertrauen auf die hier enthaltenen Informationen oder darauf gestützte Entscheidungen ergeben. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
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