GEMEINSAM für mehr Patientensicherheit und Servicequalität - Gesundheitsministerin, Ärztekammer und Hauptverband geben Startschuss für ...

Die Seite wird erstellt Merlin Wetzel
 
WEITER LESEN
GEMEINSAM für mehr Patientensicherheit und Servicequalität - Gesundheitsministerin, Ärztekammer und Hauptverband geben Startschuss für ...
GEMEINSAM für mehr
Patientensicherheit und
Servicequalität
Gesundheitsministerin, Ärztekammer und Hauptverband geben
Startschuss für e-Medikation und weitere e-Services
GEMEINSAM für mehr Patientensicherheit und Servicequalität - Gesundheitsministerin, Ärztekammer und Hauptverband geben Startschuss für ...
Pressegespräch e-Medikation

GEMEINSAM IM SINNE VON PATIENTINNEN UND PATIENTEN

Gesprächspartner
Mag.a Beate Hartinger-Klein, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz

MR Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann
Bundeskurie niedergelassene Ärzte

Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes, Hauptverband der österr.
Sozialversicherungsträger

DI Volker Schörghofer, Generaldirektor-Stv., Hauptverband der österr.
Sozialversicherungsträger

Mag.pharm.Dr.rer.nat. Gerhard Kobinger, Mitglied des Präsidiums der Österreichischen
Apothekerkammer

Seite 2 von 13                                                          sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische
Ärztekammer werden in den nächsten Jahren eine Reihe von e-Services gemeinsam
umsetzen. Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie die Sozialversicherung
sollen von administrativen Prozessen entlastet werden.

       ,,Die Einführung der e-Medikation ist ein wichtiger und innovativer Schritt in
       Richtung Digitalisierung und der damit verbundenen Serviceleistungen für
       Patienten und Dienstleister im Gesundheitswesen. In kürzester Zeit konnte
       nun dieses Projekt, für das es bereits seit 2012 eine gesetzliche Grundlage und
       auch einen Auftrag gab, realisiert werden. Diese Anwendung wird zukünftig
       dazu beitragen, einerseits die Patientensicherheit zu erhöhen und andererseits
       die Ärzte durch eine automatisierte Prüfung potenzieller Wechselwirkungen
       zwischen Medikamenten zusätzlich bei ihrer Arbeit unterstützen‘‘, zeigt sich
       Bundeministerin Mag. Hartinger Klein erfreut.

       „Wir wollen damit die Patientensicherheit erhöhen, die Servicequalität für
       Patientinnen und Patienten verbessern und in den Ordinationen und bei den
       Sozialversicherungsträgern den Abbau von Bürokratie vorantreiben“, führt Dr.
       Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband aus.
       „Patientinnen und Patienten sollen damit erstmals auch die Wahl haben, zur
       Gänze auf Papierbelege zu verzichten und Leistungen ausschließlich
       elektronisch zu beantragen“.

       „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Ministerium und dem
       Hauptverband mit der neuen gesamtvertraglichen Vereinbarung für EDV-
       Anwendungen in Arztpraxen einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft
       setzen konnten. Mit der jetzigen Lösung wurde die Finanzierung geklärt und
       es ist gesichert, dass Ärzte bei der Erfüllung der vorgesehenen Kriterien für die
       Integration von e-Medikation und e-KOS sowohl eine Anschubfinanzierung als
       auch laufende Zuschüsse für die Wartungskosten erhalten. Von der e-
       Medikation erwarten wir uns ein Plus an Sicherheit für die Versicherten und
       einfachere Prozesse für die Ärzte – etwa einen guten Überblick über die
       Medikamente, die den Patienten verschrieben wurden und ob die Patienten
       diese auch tatsächlich aus der Apotheke abgeholt haben. Wir Ärzte ersparen
       uns damit wertvolle Zeit in der Anamnese und können uns somit auch
       intensiver dem Patienten persönlich widmen. Das positive und
       lösungsorientierte Klima, in dem die Verhandlungen stattgefunden hatten,
       lässt mich hoffen, dass auch noch andere wichtige Schritte für die
       Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems folgen werden."
       erklärt Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann der
       Bundeskurie niedergelassene Ärzte, Dr. Johannes Steinhart.

Seite 3 von 13                                                            sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

       "Von verschiedenen Ärzten verordnete und wechselwirkungsrelevante
       rezeptfreie Arzneimittel - all das führt die e-Medikation zusammen.
       Wir Apotheker sind gerne bereit diesen Mehraufwand für höchstmögliche
       Arzneimittelsicherheit zu übernehmen", so Mag. pharm. Dr. Gerhard
       Kobinger, Mitglied des Präsidiums der Österreichischen Apothekerkammer

Kernpunkte dieser gesamtvertraglichen Vereinbarung sind die Einführung von e-Medikation
und die Ausweitung der e-card-Services auf das elektronische Kommunikationsservice
eKOS (e-Zuweisung, e-Überweisung, e-Verordnung). Zusätzlich werden Rahmenbedingungen
für weitere e-Services wie e-Rezept und e-Transportschein ausgearbeitet. Als technische
Grundlage werden höhere Bandbreiten und neue Technologien für die Anbindung der
Arztordinationen an das e-card-System realisiert. Damit wird ein weiterer wichtiger
Meilenstein in der Weiterentwicklung des e-card Systems gesetzt.

e-Medikation startet 2018 schrittweise in Kassenordinationen und Apotheken
Die ELGA-Anwendung e-Medikation wird bis September 2019 schrittweise eingeführt. Jedes
Bundesland wird dabei in Regionen unterteilt.

Abbildung 1: e-Medikation

Quellenangabe: ELGA Verordnungsnovelle 2017

Einführungsregion Vorarlberg
Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse, die Vorarlberger Ärztekammer und die
Apothekerkammer haben sich darauf verständigt, e-Medikation bereits ab Februar 2018 zu
verwenden. Die Einführung in Vorarlberg erfolgte deshalb vorgezogen bereits im Jänner
2018.

Seite 4 von 13                                                      sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

Derzeit arbeiten bereits 307 Vertragsärztinnen und -ärzte sowie 37 Apotheken mit e-
Medikation, die rund 279.000 Verordnungen und rund 105.000 Abgaben erfasst haben (die
Differenz zwischen Verordnungen und Abgaben ergibt sich einerseits durch die noch
fehlenden Apotheken und andererseits durch (noch) nicht eingelöste Verordnungen).

Die Erfahrungsberichte sind positiv. Besonders geschätzt wird dabei der Vorteil, dass bei
Patientinnen und Patienten, die eine Ärztin bzw. einen Arzt in Vertretung aufsuchen, die e
Medikationsliste zur Verfügung steht. Und auch, dass die Wirkstoffstärke aus der e-
Medikation ersichtlich ist, wird als großer Vorteil gesehen. Denn oft wissen Patientinnen
oder Patienten zwar den Namen eines Präparates, nicht aber die Wirkstoffstärke.

Seite 5 von 13                                                          sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

Sicherheit durch Information
e-Medikation ist ein gewaltiger Entwicklungssprung unseres Gesundheitssystems in Richtung
Patientensicherheit, weil unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten ein nicht zu
unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten sind: Drei Arzneimittel gemeinsam
eingenommen können - statistisch gesehen - bereits drei Wechselwirkungen auslösen. Fünf
Arzneimittel hingegen lösen bereits zehn Wechselwirkungen aus (Quelle: Univ. Prof. Dr.
Ekkehard Beubler).

Mit e-Medikation kann die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt die e-
Medikationsliste der Patientin bzw. des Patienten einsehen und neue Verordnungen auf
unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Diese neuen Medikamente werden in e-
Medikation gespeichert. Die Patientin bzw. der Patient erhält ein Rezept mit einem
angedruckten Code. Dieser Code wird in der Apotheke eingelesen und ermöglicht damit die
Speicherung der Abgabe des Medikaments ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand.

Auch rezeptfreie Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können, werden in e-
Medikation gespeichert. „Eine ganz wichtige Neuerung für die Patientinnen und Patienten ist
dabei, dass sie dafür in der Apotheke ihre e-card benötigen“, betont DI Volker Schörghofer,
Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband. „Mit dem Stecken der e-card kann in der
Apotheke die gesamte e-Medikationsliste eingesehen werden. Rezeptfreie Medikamente
können damit auf Wechselwirkungen geprüft und eingetragen werden. Apothekerinnen und
Apotheker können so eine noch bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien
Medikamenten anbieten. Denn auch rezeptfreie Medikamente können unerwünschte
Wechselwirkungen auslösen“.

Datenschutz durch Transparenz
Das österreichische Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at ermöglicht mit Handysignatur
oder Bürgerkarte jedem den Zugriff auf seine ELGA-Gesundheitsdaten und damit auch auf
die e-Medikationsliste. Einsehbar sind damit auch die Protokolldaten, wer auf diese
Informationen zugegriffen hat. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich an die ELGA-
Ombudsstelle wenden, die mit Einwilligung der Betroffenen diese Abfragen durchführt. Die
ELGA-Ombudsstelle ist bei den Patientinnen- und Patientenanwaltschaften in den
Bundesländern angesiedelt und berät die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung
und Durchsetzung ihrer Patientenrechte in ELGA.

Video „Was bedeutet e-Medikation und wie funktioniert sie“: www.chipkarte.at/e-
medikation.

Seite 6 von 13                                                        sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

EINFÜHRUNG DES ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATIONSSERVICE EKOS
AB 2018

eKOS – Behördenralley am Datenhighway
Mit eKOS werden Zuweisungen und Verordnungen zwischen der verordnenden Ärztin bzw.
dem verordnenden Arzt, dem Leistungserbringer und – bei notwendigen Bewilligungen – der
Sozialversicherung elektronisch übermittelt.

       „eKOS ist ein elektronisches Kommunikationsservice“,

                                                                erklärt Schörghofer.

       „Damit können über das e-card-System papierschriftliche Formulare wie z.B.
       Zuweisungen oder Verordnungen zu 100% elektronisch durchgeführt werden.
       Somit laufen künftig die Formulare und nicht mehr die Patientinnen und
       Patienten.“

Bewilligungspflichtige Zuweisungen bzw. Verordnungen werden von der behandelnden
Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt erfasst und direkt an die Krankenversicherung
übermittelt. Patientinnen und Patienten müssen sich nicht mehr persönlich um die
Bewilligung von Verordnungen oder Zuweisungen kümmern. Informationen über den
Bewilligungsstatus werden über Wunsch mit SMS oder E-Mail zugestellt oder können im
„MeineSV“-Portal (www.meineSV.at) durch die Patientin bzw. den Patienten selbst
abgefragt werden.

Bewilligungsfreie Zuweisungen bzw. Verordnungen können sofort beim Leistungserbringer
eingelöst werden, der mit Einwilligung des Patienten bzw. der Patientin Zugriff auf die
Zuweisung oder Verordnung erhält.

eKOS wird im Lauf des Jahres 2018 eingeführt und ab 1.1.2019 flächendeckend von allen
Vertragsärzten verwendet. In einem ersten Schritt werden mit eKOS Leistungen wie
Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Nuklearmedizinische und
Humangenetische Untersuchungen, Klinisch-psychologische Diagnostik und
Knochendichtemessungen abgewickelt werden.

Seite 7 von 13                                                       sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

Abbildung 2: So funktioniert eKOS aus Sicht von Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten benötigen nur mehr die e-card!
▪ Mit dem eindeutigen Antragscode am Handy (optional: Patientenausdruck), der als
    Schlüssel zur elektronischen Zuweisung bzw. Verordnung dient, kann die Patientin bzw.
    der Patient sofort einen Termin für die erforderliche Untersuchung vereinbaren.
▪ Über das Internetportal der Sozialversicherung (www.meineSV.at) können die
    Zuweisungs- bzw. Verordnungsinhalte von der Patientin bzw. dem Patienten selbst
    online abgefragt werden bzw. können papierschriftliche Zuweisungen elektronisch
    erfasst und an die Krankenversicherung geschickt werden.
▪ Das Gesundheitsinstitut bzw. das Krankenhaus, das die Untersuchung durchführt, kann
    mit diesem Code und der Sozialversicherungsnummer des Patienten bzw. der Patientin
    auf die elektronische Zuweisung zugreifen und erhält so gleich alle wichtigen
    Informationen, die es braucht.
▪ Nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens werden Patientinnen und Patienten
    automatisch über SMS oder E-Mail über das Ergebnis informiert. Auf Wunsch erhalten
    Patientinnen und Patienten vom zuweisenden Arzt bzw. der zuweisenden Ärztin
    natürlich auch jederzeit einen Patientenausdruck in Papierform.

Seite 8 von 13                                                        sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

Weitere e-Services werden gemeinsam umgesetzt
Hauptverband und Ärztekammer wollen die Reformpartnerschaft auch in Zukunft
weiterführen. Bis Mitte 2018 werden Rahmenbedingungen für weitere e-Services erarbeitet.
Dabei geht es insbesondere um das e-Rezept, den e-Transportschein, den e-Impfpass und
den e-Mutter-Kind-Pass, die in den nächsten drei bis fünf Jahren umgesetzt werden sollen.

Die e-Services sind ein wichtiger Schritt in Richtung Patienten-Empowerment und
Patientenautonomie:

▪   Bürgerinnen und Bürger haben erstmals die Möglichkeit, ihre eigenen Gesundheitsdaten
    zeit- und ortsunabhängig über das ELGA-Portal einzusehen.
▪   Mit dem elektronischen Kommunikationsservice haben es Patientinnen und Patienten
    selbst in der Hand, ihre Anträge online weiterzuverfolgen.
▪   Anträge und Bewilligungen können zu 100% elektronisch ohne persönlichen Besuch bei
    der Kasse erledigt werden.

Für Ärztinnen und Ärzte und die Sozialversicherung entfallen die unterschiedlichen
Formulare für ein und dieselbe Leistung. Ärztinnen und Ärzte haben künftig einen Prozess
für die Kommunikation mit allen Sozialversicherungsträgern.

Seite 9 von 13                                                        sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

ANSPRECHPARTNER

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz
Mag.a Elke Nebenführ
Pressesprecherin Bundesministerin Beate Hartinger-Klein
T: 01 71100 862456
elke.nebenfuehr@sozialministerium.at

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Dieter Holzweber, Pressesprecher
T: 01 71132-1120
presse@sozialversicherung.at

Österreichische Ärztekammer
Mag. Bernhard Salzer
Öffentlichkeitsarbeit - Senior PR Consultant
T: 01 51406-3316
b.salzer@aerztekammer.at

Österreichische Apothekerkammer
Mag.a Elisabeth Ort
Presse und Kommunikation
T: 01 404 14 - 613
elisabeth.ort@apothekerkammer.at

Seite 10 von 13                                           sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

CHRONOLOGIE E-MEDIKATION

Februar 2007: Start Pilotprojekt „Arzneimittelsicherheitsgurt mit e-card in Ihrer Apotheke“

▪   in 71 Apotheken im Bundesland Salzburg
▪   freiwillige Teilnahme von 9.218 Patienten
▪   Prüfung abgegebener Medikamente auf Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen
▪   nach einem Jahr: 26.182 relevante Warnungen (14.588 Interaktionen zwischen
    Medikamenten, 4.212 Doppelmedikationen, 7.382 Probleme bei Therapietreue)
▪   383 schwere Wechselwirkungen

April-Dezember 2011:Pilotbetrieb e-Medikation

▪   in Wien (21. u. 22. Bezirk), Tirol (Reutte) und Oberösterreich (Wels-Grieskirchen)
▪   freiwillige Teilnahme von 5.431 Patienten, 85 Ärzten, 50 Apotheken,
▪   4 Krankenanstalten

1.Quartal 2012: Wissenschaftliche Evaluierung des Pilotbetriebes

▪   durch Medizinische Universität Wien
▪   bei 5.431 teilnehmenden Patienten mehr als 10.500 Wechselwirkungswarnungen, davon
    110 schwere Wechselwirkungen
▪   klare Empfehlungen
    ▪ „..e-Medikation flächendeckend weiter zu verfolgen..“
    ▪ „…e-Medikation wäre zudem bei verpflichtender Beteiligung aller betroffenen
        Gesundheitseinrichtungen und Berufsgruppen am wirksamsten.“

Dezember 2012: Beschluss des Gesundheitstelematikgesetzes im Nationalrat

▪   rechtliche Grundlage für österreichweite Umsetzung der e-Medikation im Rahmen von
    ELGA
▪   gesetzliche Beauftragung an Hauptverband für Errichtung und Betrieb von e-Medikation

2012 bis Ende 2015:

▪   Spezifikation der ELGA Architektur
▪   Spezifikation der Implementierungsleitfäden (für e-Befund, e-Medikation)
▪   Umsetzung der Kernkomponenten (ZP-I, GGDA-I, Berechtigungssystem, Zugangsportal)
    und der ersten ELGA-Bereiche
▪   Umsetzung von e-Medikation

Mai 2016: Start Probebetrieb e-Medikation im Bezirk Deutschlandsberg

▪   freiwillige Teilnahme von 30 Ärzten, 9 Apotheken, 1 Krankenhaus, 1 Pflegeheim

Seite 11 von 13                                                          sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

Sept. 2016: Technische Verfügbarkeit von e-Medikation ist gegeben

2017: Vorarbeiten zur österreichweiten Einführung

▪   Nachweis erbracht, dass bundesweit mindestens 80% der Ärzte (mit e-card und
    integrierter Softwareausstattung) mit den Funktionen e-Medikation (schreiben/lesen)
    und e-Befund lesen ausgestattet werden können
▪   Erstellung und Abstimmung des Rolloutplans mit Interessens- und Standesvertretungen
    (Österreichische Ärztekammer, Pharmazeutische Gehaltskasse in Vertretung für die
    Österreichische Apothekerkammer, FEEI, WKÖ, ELGA Gmbh, Ländervertretern)
▪   „friendly user“ Betrieb in Vorarlberg/Dornbirn von September bis Oktober 2017.
    Entscheidung der e-Medikation vorgezogen auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung
    flächendeckend in Vorarlberg einzuführen.

Dezember 2017: ELGA-Verordnung 2017 wird erlassen

Jänner 2018 bis September 2019: Österreichweite Einführung

Seite 12 von 13                                                     sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation

BUNDESMINISTERIUM FÜR
ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT
UND KONSUMENTENSCHUTZ
Stubenring 1, 1010 Wien
Tel.: +43 1 711 00-0
         Seite 13 von 13             sozialministerium.at
sozialministerium.at
Sie können auch lesen