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GEMEINSAM für mehr Patientensicherheit und Servicequalität Gesundheitsministerin, Ärztekammer und Hauptverband geben Startschuss für e-Medikation und weitere e-Services
Pressegespräch e-Medikation GEMEINSAM IM SINNE VON PATIENTINNEN UND PATIENTEN Gesprächspartner Mag.a Beate Hartinger-Klein, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz MR Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann Bundeskurie niedergelassene Ärzte Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes, Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger DI Volker Schörghofer, Generaldirektor-Stv., Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger Mag.pharm.Dr.rer.nat. Gerhard Kobinger, Mitglied des Präsidiums der Österreichischen Apothekerkammer Seite 2 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer werden in den nächsten Jahren eine Reihe von e-Services gemeinsam umsetzen. Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie die Sozialversicherung sollen von administrativen Prozessen entlastet werden. ,,Die Einführung der e-Medikation ist ein wichtiger und innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung und der damit verbundenen Serviceleistungen für Patienten und Dienstleister im Gesundheitswesen. In kürzester Zeit konnte nun dieses Projekt, für das es bereits seit 2012 eine gesetzliche Grundlage und auch einen Auftrag gab, realisiert werden. Diese Anwendung wird zukünftig dazu beitragen, einerseits die Patientensicherheit zu erhöhen und andererseits die Ärzte durch eine automatisierte Prüfung potenzieller Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zusätzlich bei ihrer Arbeit unterstützen‘‘, zeigt sich Bundeministerin Mag. Hartinger Klein erfreut. „Wir wollen damit die Patientensicherheit erhöhen, die Servicequalität für Patientinnen und Patienten verbessern und in den Ordinationen und bei den Sozialversicherungsträgern den Abbau von Bürokratie vorantreiben“, führt Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband aus. „Patientinnen und Patienten sollen damit erstmals auch die Wahl haben, zur Gänze auf Papierbelege zu verzichten und Leistungen ausschließlich elektronisch zu beantragen“. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Ministerium und dem Hauptverband mit der neuen gesamtvertraglichen Vereinbarung für EDV- Anwendungen in Arztpraxen einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft setzen konnten. Mit der jetzigen Lösung wurde die Finanzierung geklärt und es ist gesichert, dass Ärzte bei der Erfüllung der vorgesehenen Kriterien für die Integration von e-Medikation und e-KOS sowohl eine Anschubfinanzierung als auch laufende Zuschüsse für die Wartungskosten erhalten. Von der e- Medikation erwarten wir uns ein Plus an Sicherheit für die Versicherten und einfachere Prozesse für die Ärzte – etwa einen guten Überblick über die Medikamente, die den Patienten verschrieben wurden und ob die Patienten diese auch tatsächlich aus der Apotheke abgeholt haben. Wir Ärzte ersparen uns damit wertvolle Zeit in der Anamnese und können uns somit auch intensiver dem Patienten persönlich widmen. Das positive und lösungsorientierte Klima, in dem die Verhandlungen stattgefunden hatten, lässt mich hoffen, dass auch noch andere wichtige Schritte für die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems folgen werden." erklärt Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, Dr. Johannes Steinhart. Seite 3 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation "Von verschiedenen Ärzten verordnete und wechselwirkungsrelevante rezeptfreie Arzneimittel - all das führt die e-Medikation zusammen. Wir Apotheker sind gerne bereit diesen Mehraufwand für höchstmögliche Arzneimittelsicherheit zu übernehmen", so Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Mitglied des Präsidiums der Österreichischen Apothekerkammer Kernpunkte dieser gesamtvertraglichen Vereinbarung sind die Einführung von e-Medikation und die Ausweitung der e-card-Services auf das elektronische Kommunikationsservice eKOS (e-Zuweisung, e-Überweisung, e-Verordnung). Zusätzlich werden Rahmenbedingungen für weitere e-Services wie e-Rezept und e-Transportschein ausgearbeitet. Als technische Grundlage werden höhere Bandbreiten und neue Technologien für die Anbindung der Arztordinationen an das e-card-System realisiert. Damit wird ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Weiterentwicklung des e-card Systems gesetzt. e-Medikation startet 2018 schrittweise in Kassenordinationen und Apotheken Die ELGA-Anwendung e-Medikation wird bis September 2019 schrittweise eingeführt. Jedes Bundesland wird dabei in Regionen unterteilt. Abbildung 1: e-Medikation Quellenangabe: ELGA Verordnungsnovelle 2017 Einführungsregion Vorarlberg Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse, die Vorarlberger Ärztekammer und die Apothekerkammer haben sich darauf verständigt, e-Medikation bereits ab Februar 2018 zu verwenden. Die Einführung in Vorarlberg erfolgte deshalb vorgezogen bereits im Jänner 2018. Seite 4 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation Derzeit arbeiten bereits 307 Vertragsärztinnen und -ärzte sowie 37 Apotheken mit e- Medikation, die rund 279.000 Verordnungen und rund 105.000 Abgaben erfasst haben (die Differenz zwischen Verordnungen und Abgaben ergibt sich einerseits durch die noch fehlenden Apotheken und andererseits durch (noch) nicht eingelöste Verordnungen). Die Erfahrungsberichte sind positiv. Besonders geschätzt wird dabei der Vorteil, dass bei Patientinnen und Patienten, die eine Ärztin bzw. einen Arzt in Vertretung aufsuchen, die e Medikationsliste zur Verfügung steht. Und auch, dass die Wirkstoffstärke aus der e- Medikation ersichtlich ist, wird als großer Vorteil gesehen. Denn oft wissen Patientinnen oder Patienten zwar den Namen eines Präparates, nicht aber die Wirkstoffstärke. Seite 5 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation Sicherheit durch Information e-Medikation ist ein gewaltiger Entwicklungssprung unseres Gesundheitssystems in Richtung Patientensicherheit, weil unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten sind: Drei Arzneimittel gemeinsam eingenommen können - statistisch gesehen - bereits drei Wechselwirkungen auslösen. Fünf Arzneimittel hingegen lösen bereits zehn Wechselwirkungen aus (Quelle: Univ. Prof. Dr. Ekkehard Beubler). Mit e-Medikation kann die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt die e- Medikationsliste der Patientin bzw. des Patienten einsehen und neue Verordnungen auf unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Diese neuen Medikamente werden in e- Medikation gespeichert. Die Patientin bzw. der Patient erhält ein Rezept mit einem angedruckten Code. Dieser Code wird in der Apotheke eingelesen und ermöglicht damit die Speicherung der Abgabe des Medikaments ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand. Auch rezeptfreie Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können, werden in e- Medikation gespeichert. „Eine ganz wichtige Neuerung für die Patientinnen und Patienten ist dabei, dass sie dafür in der Apotheke ihre e-card benötigen“, betont DI Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband. „Mit dem Stecken der e-card kann in der Apotheke die gesamte e-Medikationsliste eingesehen werden. Rezeptfreie Medikamente können damit auf Wechselwirkungen geprüft und eingetragen werden. Apothekerinnen und Apotheker können so eine noch bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien Medikamenten anbieten. Denn auch rezeptfreie Medikamente können unerwünschte Wechselwirkungen auslösen“. Datenschutz durch Transparenz Das österreichische Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at ermöglicht mit Handysignatur oder Bürgerkarte jedem den Zugriff auf seine ELGA-Gesundheitsdaten und damit auch auf die e-Medikationsliste. Einsehbar sind damit auch die Protokolldaten, wer auf diese Informationen zugegriffen hat. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich an die ELGA- Ombudsstelle wenden, die mit Einwilligung der Betroffenen diese Abfragen durchführt. Die ELGA-Ombudsstelle ist bei den Patientinnen- und Patientenanwaltschaften in den Bundesländern angesiedelt und berät die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Patientenrechte in ELGA. Video „Was bedeutet e-Medikation und wie funktioniert sie“: www.chipkarte.at/e- medikation. Seite 6 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation EINFÜHRUNG DES ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATIONSSERVICE EKOS AB 2018 eKOS – Behördenralley am Datenhighway Mit eKOS werden Zuweisungen und Verordnungen zwischen der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt, dem Leistungserbringer und – bei notwendigen Bewilligungen – der Sozialversicherung elektronisch übermittelt. „eKOS ist ein elektronisches Kommunikationsservice“, erklärt Schörghofer. „Damit können über das e-card-System papierschriftliche Formulare wie z.B. Zuweisungen oder Verordnungen zu 100% elektronisch durchgeführt werden. Somit laufen künftig die Formulare und nicht mehr die Patientinnen und Patienten.“ Bewilligungspflichtige Zuweisungen bzw. Verordnungen werden von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt erfasst und direkt an die Krankenversicherung übermittelt. Patientinnen und Patienten müssen sich nicht mehr persönlich um die Bewilligung von Verordnungen oder Zuweisungen kümmern. Informationen über den Bewilligungsstatus werden über Wunsch mit SMS oder E-Mail zugestellt oder können im „MeineSV“-Portal (www.meineSV.at) durch die Patientin bzw. den Patienten selbst abgefragt werden. Bewilligungsfreie Zuweisungen bzw. Verordnungen können sofort beim Leistungserbringer eingelöst werden, der mit Einwilligung des Patienten bzw. der Patientin Zugriff auf die Zuweisung oder Verordnung erhält. eKOS wird im Lauf des Jahres 2018 eingeführt und ab 1.1.2019 flächendeckend von allen Vertragsärzten verwendet. In einem ersten Schritt werden mit eKOS Leistungen wie Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Nuklearmedizinische und Humangenetische Untersuchungen, Klinisch-psychologische Diagnostik und Knochendichtemessungen abgewickelt werden. Seite 7 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation Abbildung 2: So funktioniert eKOS aus Sicht von Patientinnen und Patienten Patientinnen und Patienten benötigen nur mehr die e-card! ▪ Mit dem eindeutigen Antragscode am Handy (optional: Patientenausdruck), der als Schlüssel zur elektronischen Zuweisung bzw. Verordnung dient, kann die Patientin bzw. der Patient sofort einen Termin für die erforderliche Untersuchung vereinbaren. ▪ Über das Internetportal der Sozialversicherung (www.meineSV.at) können die Zuweisungs- bzw. Verordnungsinhalte von der Patientin bzw. dem Patienten selbst online abgefragt werden bzw. können papierschriftliche Zuweisungen elektronisch erfasst und an die Krankenversicherung geschickt werden. ▪ Das Gesundheitsinstitut bzw. das Krankenhaus, das die Untersuchung durchführt, kann mit diesem Code und der Sozialversicherungsnummer des Patienten bzw. der Patientin auf die elektronische Zuweisung zugreifen und erhält so gleich alle wichtigen Informationen, die es braucht. ▪ Nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens werden Patientinnen und Patienten automatisch über SMS oder E-Mail über das Ergebnis informiert. Auf Wunsch erhalten Patientinnen und Patienten vom zuweisenden Arzt bzw. der zuweisenden Ärztin natürlich auch jederzeit einen Patientenausdruck in Papierform. Seite 8 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation Weitere e-Services werden gemeinsam umgesetzt Hauptverband und Ärztekammer wollen die Reformpartnerschaft auch in Zukunft weiterführen. Bis Mitte 2018 werden Rahmenbedingungen für weitere e-Services erarbeitet. Dabei geht es insbesondere um das e-Rezept, den e-Transportschein, den e-Impfpass und den e-Mutter-Kind-Pass, die in den nächsten drei bis fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Die e-Services sind ein wichtiger Schritt in Richtung Patienten-Empowerment und Patientenautonomie: ▪ Bürgerinnen und Bürger haben erstmals die Möglichkeit, ihre eigenen Gesundheitsdaten zeit- und ortsunabhängig über das ELGA-Portal einzusehen. ▪ Mit dem elektronischen Kommunikationsservice haben es Patientinnen und Patienten selbst in der Hand, ihre Anträge online weiterzuverfolgen. ▪ Anträge und Bewilligungen können zu 100% elektronisch ohne persönlichen Besuch bei der Kasse erledigt werden. Für Ärztinnen und Ärzte und die Sozialversicherung entfallen die unterschiedlichen Formulare für ein und dieselbe Leistung. Ärztinnen und Ärzte haben künftig einen Prozess für die Kommunikation mit allen Sozialversicherungsträgern. Seite 9 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation ANSPRECHPARTNER Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag.a Elke Nebenführ Pressesprecherin Bundesministerin Beate Hartinger-Klein T: 01 71100 862456 elke.nebenfuehr@sozialministerium.at Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Dieter Holzweber, Pressesprecher T: 01 71132-1120 presse@sozialversicherung.at Österreichische Ärztekammer Mag. Bernhard Salzer Öffentlichkeitsarbeit - Senior PR Consultant T: 01 51406-3316 b.salzer@aerztekammer.at Österreichische Apothekerkammer Mag.a Elisabeth Ort Presse und Kommunikation T: 01 404 14 - 613 elisabeth.ort@apothekerkammer.at Seite 10 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation CHRONOLOGIE E-MEDIKATION Februar 2007: Start Pilotprojekt „Arzneimittelsicherheitsgurt mit e-card in Ihrer Apotheke“ ▪ in 71 Apotheken im Bundesland Salzburg ▪ freiwillige Teilnahme von 9.218 Patienten ▪ Prüfung abgegebener Medikamente auf Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen ▪ nach einem Jahr: 26.182 relevante Warnungen (14.588 Interaktionen zwischen Medikamenten, 4.212 Doppelmedikationen, 7.382 Probleme bei Therapietreue) ▪ 383 schwere Wechselwirkungen April-Dezember 2011:Pilotbetrieb e-Medikation ▪ in Wien (21. u. 22. Bezirk), Tirol (Reutte) und Oberösterreich (Wels-Grieskirchen) ▪ freiwillige Teilnahme von 5.431 Patienten, 85 Ärzten, 50 Apotheken, ▪ 4 Krankenanstalten 1.Quartal 2012: Wissenschaftliche Evaluierung des Pilotbetriebes ▪ durch Medizinische Universität Wien ▪ bei 5.431 teilnehmenden Patienten mehr als 10.500 Wechselwirkungswarnungen, davon 110 schwere Wechselwirkungen ▪ klare Empfehlungen ▪ „..e-Medikation flächendeckend weiter zu verfolgen..“ ▪ „…e-Medikation wäre zudem bei verpflichtender Beteiligung aller betroffenen Gesundheitseinrichtungen und Berufsgruppen am wirksamsten.“ Dezember 2012: Beschluss des Gesundheitstelematikgesetzes im Nationalrat ▪ rechtliche Grundlage für österreichweite Umsetzung der e-Medikation im Rahmen von ELGA ▪ gesetzliche Beauftragung an Hauptverband für Errichtung und Betrieb von e-Medikation 2012 bis Ende 2015: ▪ Spezifikation der ELGA Architektur ▪ Spezifikation der Implementierungsleitfäden (für e-Befund, e-Medikation) ▪ Umsetzung der Kernkomponenten (ZP-I, GGDA-I, Berechtigungssystem, Zugangsportal) und der ersten ELGA-Bereiche ▪ Umsetzung von e-Medikation Mai 2016: Start Probebetrieb e-Medikation im Bezirk Deutschlandsberg ▪ freiwillige Teilnahme von 30 Ärzten, 9 Apotheken, 1 Krankenhaus, 1 Pflegeheim Seite 11 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation Sept. 2016: Technische Verfügbarkeit von e-Medikation ist gegeben 2017: Vorarbeiten zur österreichweiten Einführung ▪ Nachweis erbracht, dass bundesweit mindestens 80% der Ärzte (mit e-card und integrierter Softwareausstattung) mit den Funktionen e-Medikation (schreiben/lesen) und e-Befund lesen ausgestattet werden können ▪ Erstellung und Abstimmung des Rolloutplans mit Interessens- und Standesvertretungen (Österreichische Ärztekammer, Pharmazeutische Gehaltskasse in Vertretung für die Österreichische Apothekerkammer, FEEI, WKÖ, ELGA Gmbh, Ländervertretern) ▪ „friendly user“ Betrieb in Vorarlberg/Dornbirn von September bis Oktober 2017. Entscheidung der e-Medikation vorgezogen auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung flächendeckend in Vorarlberg einzuführen. Dezember 2017: ELGA-Verordnung 2017 wird erlassen Jänner 2018 bis September 2019: Österreichweite Einführung Seite 12 von 13 sozialministerium.at
Pressegespräch e-Medikation BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ Stubenring 1, 1010 Wien Tel.: +43 1 711 00-0 Seite 13 von 13 sozialministerium.at sozialministerium.at
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