Gemeinde Schweitenkirchen

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Gemeinde Schweitenkirchen
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                                                  NIEDERSCHRIFT
                                                 über die öffentliche

                                            Sitzung des Gemeinderates

                                                 vom 27. April 2021
                                                      V-Heim
____________________________________________________________________________

Teilnehmer:
1. Bürgermeister                  Heigenhauser Josef
2. Bürgermeisterin                Kaindl Gabriele
3. Bürgermeisterin                Lemle Katharina
Gemeinderat                       Bergmaier jun. Michael
Gemeinderat                       Brummer Andreas Josef
Gemeinderat                       Bügl Robert
Gemeinderat                       Federl Alois
Gemeinderat                       Geier Josef
Gemeinderätin                     Heilmeier Elfriede
Gemeinderat                       Huber Andreas
Gemeinderat                       Kaul Martin
Gemeinderat                       Kieferl Hermann                       (ab TOP 6)
Gemeinderat                       Knorr Johann
Gemeinderat                       Müller Franz
Gemeinderat                       Ostermeier Peter
Gemeinderätin                     Ostler Ulrike
Gemeinderat                       Reif Benedikt
Gemeinderat                       Vogler Christoph
Gemeinderat                       Wildmoser Fabian
Gemeinderätin                     Wimmer Stefanie

Entschuldigt:
Gemeinderat                       Siebler Dominik

Sonstige Anwesende:
Verwaltung                        Fischer Christian
Verwaltung                        Reichart Martin

 Gegen das mit der Einladung versandte Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden
 keine Einwände erhoben. Das Protokoll gilt damit als genehmigt. Von der Presse konnte Frau Schmid
 begrüßt werden. Bereits um 18:30 Uhr trat der Bau- und Umweltausschuss zur Vorberatung der
 Bauangelegenheiten zusammen.

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021   Seite 1 von 12
TOP Tagesordnung öffentliche Sitzung
    1. Aufstockung Betriebsgebäude Kläranlage Schweitenkirchen
   1.1 Vergabe Spenglerarbeiten - Aufstockung Betriebsgebäude Kläranlage Schweitenkirchen
   1.2 Vergabe Heizung- und Sanitärinstallation - Aufstockung Betriebsgebäude Kläranlage
       Schweitenkirchen
   1.3 Vergabe     Photovoltaikanlage                 -     Aufstockung     Betriebsgebäude   Kläranlage
       Schweitenkirchen
    2. Vergabe über die Installation der äußeren Blitzschutz- und Erdungsanlage, Sportzentrum
       Leitlhöhe, Leitlhöhe 1
    3. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten, Carport und
       Stellplätzen in Niederthann, Hs.Nr. 28 auf Fl.Nr. 1287/2 Gem. Schweitenkirchen
    4. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten, Garage und
       Stellplätzen in Niederthann, Hs.Nr. 29 auf Fl.Nr. 1287/1 Gem. Schweitenkirchen
    5. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung,
       Doppelgarage und Carport in Preinersdorf, Bergblick 7 auf Fl.Nr. 2134/5 Gem. Aufham
    6. Bauvoranfrage zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung (100 kW) mit Lager in
       Preinersdorf, Bergblick 7 auf Fl.Nr. 2134/5 Gem. Aufham
    7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage in Ampertshausen,
       Hs.Nr. 23 auf Fl.Nr. 1579/5 Gem. Aufham
    8. Bauantrag zur Errichtung eines Unterstandes für landwirtschaftliche Maschinen und
       Fahrzeuge in Hirschhausen, Hs.Nr. 7 1/2 auf Fl.Nr. 2443 Gem. Schweitenkirchen
    9. Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube und eines Treppenhausanbaus an das
       bestehende Gebäude in Schweitenkirchen, Flurstraße 14 auf Fl.Nr. 110/5 Gem.
       Schweitenkirchen
   10. Bauantrag zum Teilabriss und Erweiterung einer bestehenden Hopfenhalle in Schaching,
       Hs.Nr. 5 auf Fl.Nr. 1509 Gem. Schweitenkirchen
   11. Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses von einem Laden zur
       Wohnnutzung im Hanggeschoss in Geisenhausen, Kysostraße 27 auf Fl.Nr. 290/5 Gem.
       Geisenhausen
   12. Bauantrag zur Errichtung zweier Lagerhallen mit Stellplätzen in Schweitenkirchen, Otto-
       Hahn-Ring 4 auf Fl.Nr. 851/3 Gem Schweitenkirchen (Antrag auf Befreiungen)
   13. Teilgenehmigung zum Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle in
       Schweitenkirchen, Woelkestraße 15 auf Fl.Nr. 147 Gem. Schweitenkirchen
   14. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 "Güntersdorf - Ost I" - Billigungsbeschluss
   15. Bundestagswahl 2021- Situierung der Plakate auf der Plakatwand
   16. Bekanntgaben und Anregungen

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021 Seite 2 von 12
TOP Öffentliche Sitzung

Der Vorsitzende eröffnete um 19:00 Uhr die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und
Beschlussfähigkeit fest.
Mit der vorgelegten Tagesordnung besteht Einverständnis.

  1.     Aufstockung Betriebsgebäude Kläranlage Schweitenkirchen

  1.1    Vergabe Spenglerarbeiten - Aufstockung Betriebsgebäude Kläranlage Schweitenkirchen

Sachverhalt:
Für die Spenglerarbeiten der Aufstockung des Betriebsgebäudes der Kläranlage
Schweitenkirchen wurde eine freihändige Vergabe vorgenommen. Es wurden 3 Firmen zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Wirtschaftlichster Bieter war dabei die Firma Heckmeier aus
Sünzhausen mit einer Bruttoangebotssumme von 6.954,81 €. Das nächstwirtschaftlichste
Angebot lag bei 7.106,20 €.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa.
Heckmeier aus Sünzhausen, zu.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

  1.2    Vergabe Heizung- und Sanitärinstallation - Aufstockung Betriebsgebäude Kläranlage
         Schweitenkirchen

Sachverhalt:
Für die Heizung- und Sanitärinstallation der Aufstockung des Betriebsgebäudes der Kläranlage
Schweitenkirchen wurde eine freihändige Vergabe vorgenommen. Es wurden 4 Firmen zur
Angebotsabgabe aufgefordert. 2 Firmen gaben ein Angebot ab. Wirtschaftlichster Bieter war
dabei die Firma SH-Tec GmbH aus Sünzhausen mit einer Bruttoangebotssumme von
27.223,21€. Das nächstwirtschaftlichste Angebot lag bei 34.902,95 €.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa.
SH-Tec GmbH aus Sünzhausen, zu.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

  1.3    Vergabe    Photovoltaikanlage               -       Aufstockung   Betriebsgebäude   Kläranlage
         Schweitenkirchen

Sachverhalt:
Für die Photovoltaikanlage der Aufstockung des Betriebsgebäudes der Kläranlage
Schweitenkirchen wurde eine freihändige Vergabe vorgenommen. Es wurden 4 Firmen zur
Angebotsabgabe aufgefordert. 3 Firmen gaben ein Angebot ab. Wirtschaftlichster Bieter war

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dabei die Firma SR ENERGIE aus Pfaffenhofen mit einer Bruttoangebotssumme von 16.065,00
€. Das nächstwirtschaftlichste Angebot lag bei 17.055,43 €.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. SR
ENERGIE aus Pfaffenhofen, zu.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

  2.     Vergabe über die Installation der äußeren Blitzschutz- und Erdungsanlage, Sportzentrum
         Leitlhöhe, Leitlhöhe 1

Sachverhalt:
Von der Firma Jörg Kirchner aus Langenbruck wurde ein Angebot über die Installation der
äußeren Blitzschutz- und Erdungsanlage für das Sportzentrum Leitlhöhe, Leitlhöhe 1 in
Schweitenkirchen abgegeben.
Diese Blitzschutz- und Erdungsanlage ist zwingend erforderlich und vom Landratsamt
Pfaffenhofen gefordert worden.
Aufgrund des Vergabevorschlags durch das ARCHITEKTURBÜRO Obereisenbuchner wird
vorgeschlagen den Auftrag an die Firma Jörg Kirchner zu einer Angebotssumme von 22.179,28
€ (brutto) zu vergeben.

Beschluss:
Der Gemeinderat Schweitenkirchen stimmt der Vergabe zum Angebot vom 08.04.2021 zu.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

  3.     Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten, Carport und
         Stellplätzen in Niederthann, Hs.Nr. 28 auf Fl.Nr. 1287/2 Gem. Schweitenkirchen

Sachverhalt:
Das geplante Bauvorhaben befindet sich in Umgriff der Außenbereichssatzung Nr. 3
„Niederthann – Rothloh“.
Die Bauvoranfrage wiederspricht der Festsetzung durch Text ist folgendes Punkte:
    -    Zulässig sind erdgeschossige Einzelhäuser, das Dachgeschoß darf ein zusätzliches
         Vollgeschoß werden (geplant: Einzelhaus mit Hanggeschoß, Erdgeschoß und
         Obergeschoß
    -    Aufgrund der Außenbereichslage sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig (geplant: 3
         Wohneinheiten)
    -    Dachneigung 35° - 45° (geplant: Dachneigung 20°)
    -    Überschreitung der Baugrenzen (geplant: Überschreitung durch Verschiebung des
         Gebäudes nach Norden)

Der Vorbescheid ist mit folgender Fragestellung verbunden:

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1. Kann auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1287/2 der Gemarkung Schweitenkirchen ein
       Wohngebäude mit 3 Geschoßen, abweichend von der Vorgabe durch die
       Außenbereichssatzung Nr. 3, errichtet werden?
    2. Ist es möglich, die Zahl der Wohneinheiten auf 3 anstatt 2 zu erhöhen?
    3. Kann die Dachneigung auf 20° reduziert werden, ähnlich Nachbargebäude?
    4. Darf das Wohngebäude aus der Baugrenze heraus um 4 m nach Norden verschoben
       werden?
    5. Darf anstatt im Norden des Gebäudes ein Carport an der Westseite des Gebäudes
       angebaut werden?
Nachbarunterschriften sind keine vorhanden.

Beschluss:
Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:
    1. Nein, hierbei sind die Grundzüge der Planung berührt.
    2. Nein, hierbei sind die Grundzüge der Planung berührt.
    3. Nein, das Nachbargebäude auf Fl.Nr. 1290 Gem. Schweitenkirchen kann nicht als
       Bezugsfall herangezogen werden, da dies im unbeplanten Innenbereich und nicht
       überplant ist.
    4. Nein, hierbei würde sich die Bebauung in Richtung des zu schützenden Außenbereichs
       verlagern.
    5. Ja.

Da hierbei die Grundzüge der Planung berührt sind kann keine Befreiung erteilt werden,
wodurch die Bauvoranfrage in dieser vorliegenden Form vom Gemeinderat abgelehnt wird.

Abstimmungsergebnis: 13 : 6

  4.     Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten, Garage und
         Stellplätzen in Niederthann, Hs.Nr. 29 auf Fl.Nr. 1287/1 Gem. Schweitenkirchen

Sachverhalt:
Das geplante Bauvorhaben befindet sich in Umgriff der Außenbereichssatzung Nr. 3
„Niederthann – Rothloh“.
Die Bauvoranfrage wiederspricht der Festsetzung durch Text ist folgendes Punkte:
    -    Zulässig sind erdgeschossige Einzelhäuser, das Dachgeschoß darf ein zusätzliches
         Vollgeschoß werden (geplant: Einzelhaus mit Hanggeschoß, Erdgeschoß und
         Obergeschoß
    -    Aufgrund der Außenbereichslage sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig (geplant: 3
         Wohneinheiten)
    -    Dachneigung 35° - 45° (geplant: Dachneigung 20°)
    -    Überschreitung der Baugrenzen (geplant: geringfügige Überschreitung durch Terrasse
         (1,50 m))

Der Vorbescheid ist mit folgender Fragestellung verbunden:
    1. Kann auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1287/1 der Gemarkung Schweitenkirchen ein
       Wohngebäude mit 3 Geschoßen, abweichend von der Vorgabe durch die
       Außenbereichssatzung Nr. 3, errichtet werden?
    2. Ist es möglich, die Zahl der Wohneinheiten auf 3 anstatt 2 zu erhöhen?

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021                         seite 5 von 12
3. Kann die Dachneigung auf 20° reduziert werden, ähnlich Nachbargebäude?
    4. Darf die Baugrenze durch Terrasse oder Balkon geringfügig überschritten werden?
Nachbarunterschriften sind keine vorhanden.

Beschluss:
Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:
    1. Nein, hierbei sind die Grundzüge der Planung berührt.
    2. Nein, hierbei sind die Grundzüge der Planung berührt.
    3. Nein, das Nachbargebäude auf Fl.Nr. 1290 Gem. Schweitenkirchen kann nicht als
       Bezugsfall herangezogen werden, da dies im unbeplanten Innenbereich und nicht
       überplant ist.
    4. Ja, eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen in Richtung Süden ist
       städtebaulich vertretbar.

Da hierbei die Grundzüge der Planung berührt sind kann keine Befreiung erteilt werden,
wodurch die Bauvoranfrage in dieser vorliegenden Form vom Gemeinderat abgelehnt wird.

Abstimmungsergebnis: 13 : 6

  5.     Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung,
         Doppelgarage und Carport in Preinersdorf, Bergblick 7 auf Fl.Nr. 2134/5 Gem. Aufham

Sachverhalt:
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in
Preinersdorf auf dem elterlichen Grundstück. Das Bauvorhaben befindet sich im Osten des
Grundstücks im Innenbereich der Ortschaft Preinersdorf.
Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0

  6.     Bauvoranfrage zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung (100 kW) mit Lager in
         Preinersdorf, Bergblick 7 auf Fl.Nr. 2134/5 Gem. Aufham

Sachverhalt:
Der Bauwerber plant die Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Lager im Westen seines
Grundstücks.
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich der Ortschaft Preinersdorf und soll mit den
Maßen 8,12 m x 24,06 m errichtet werden.
Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss:

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021                         seite 6 von 12
Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0

  7.     Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage in Ampertshausen,
         Hs.Nr. 23 auf Fl.Nr. 1579/5 Gem. Aufham

Sachverhalt:
Für dieses Bauvorhaben wurde die bestehende Satzung Nr. 15 Ampertshausen mittels der 1.
Änderung geändert.
Nachdem diese rechtskräftig ist, wurde aufgrund dessen dieser Bauantrag eingereicht.
Das beantrage Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht möglich, da es sich hierbei um
keinen qualifizierten Bebauungsplan handelt.
Das Bauvorhaben hält die Vorgaben der Einbeziehungssatzung ein.
Nachbarunterschriften sind keine Vorhanden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0

  8.     Bauantrag zur Errichtung eines Unterstandes für landwirtschaftliche Maschinen und
         Fahrzeuge in Hirschhausen, Hs.Nr. 7 1/2 auf Fl.Nr. 2443 Gem. Schweitenkirchen

Sachverhalt:
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich in Hischhausen.
Der Unterstand wird mit einer Fläche von 14 m auf 6 m beantragt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag unter der Vorgabe der landwirtschaftlichen
Privilegierung zu.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Abstimmungsbemerkung:
GR Kieferl hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung
und Abstimmung teilgenommen.

  9.     Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube und eines Treppenhausanbaus an das
         bestehende Gebäude in Schweitenkirchen, Flurstraße 14 auf Fl.Nr. 110/5 Gem.
         Schweitenkirchen

Sachverhalt:

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021                         seite 7 von 12
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 40
„Schweitenkirchen – südliche Flurstraße“. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer
Dachgaube und eines Treppenhausanbaus an das bestehende Gebäude. Hierbei muss von
folgenden Punkten vom Bebauungsplan abgewichen werden:
    -    Dachform des Anbaus wird ein Pultdach mit 9° (festgesetzt: Satteldach 33 - 40°)
Der Anbau befindet sich innerhalb der Baugrenzen.
Die Nachbarunterschriften sind teilweise vollständig.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauantrag samt der Befreiung zu. Es wird darauf hingewiesen,
dass keine zusätzliche Wohneinheit im Keller entstehen darf.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0

  10.    Bauantrag zum Teilabriss und Erweiterung einer bestehenden Hopfenhalle in Schaching,
         Hs.Nr. 5 auf Fl.Nr. 1509 Gem. Schweitenkirchen

Sachverhalt:
Der Bauwerber plant einen Teilabriss der bestehenden Hopfenhalle und Neuerrichtung eines
größeren Anbaus.
Der neue Anbau verlängert die bestehende Hopfenhalle im Süden um 7,55 m. Außerdem wird
der Neubau auch um 3,91 m höher als der Bestand.
Es handelt sich hier um ein Bauvorhaben im Außenbereich, dem aber aufgrund der
Privilegierung des Antragstellers zugestimmt werden kann.
Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Abstimmungsbemerkung:
GR Vogler hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung
und Abstimmung teilgenommen.

  11.    Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses von einem Laden zur
         Wohnnutzung im Hanggeschoss in Geisenhausen, Kysostraße 27 auf Fl.Nr. 290/5 Gem.
         Geisenhausen

Sachverhalt:
Das geplante Vorhaben befindet sich im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 9 „Geisenhausen –
Kysostraße“.
Der Bauherr wurde durch Schreiben vom 21.12.2020 durch das Landratsamt Pfaffenhofen zur
Abgabe eines Bauantrages aufgefordert, da das ursprünglich ein Wohnhaus mit Laden
genehmigt wurde und aktuell die Nutzung bei zwei Wohneinheiten liegt.

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021                            seite 8 von 12
Laut des Bebauungsplanes spricht nichts gegen diese Nutzungsänderung, da hier keine
Wohneinheiten festgelegt sind.
Nachbarunterschriften sind keine vorhanden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsänderung unter Vorgabe der Einhaltung der
Stellplatzsatzung zu.

Abstimmungsergebnis: 18 : 2

  12.    Bauantrag zur Errichtung zweier Lagerhallen mit Stellplätzen in Schweitenkirchen, Otto-
         Hahn-Ring 4 auf Fl.Nr. 851/3 Gem Schweitenkirchen (Antrag auf Befreiungen)

Sachverhalt:
Dieser Bauantrag war bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 10.03.2020.
Im Laufe des Genehmigungsverfahrens des Landratsamtes wurden weitere Pläne durch den
Bauherrn eingereicht, wodurch weitere Befreiungen notwendig sind.

Hierbei wurden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 42 „Rastpark und
Gewerbegebiet Schweitenkirchen, Teilbereich II Gewerbegebiet“ erteilt:

    -    Errichtung von Stützwänden (festgesetzt: Stützwände unzulässig)
    -    Abgrabung bis ca. 3,65 m (festgesetzt: Abgrabung bis max. 2,0 m)

Nach Überprüfung durch das Landratsamt sind folgende weitere Befreiungen für das Vorhaben
nötig:
    -    Errichtung der Stellplätze außerhalb der für Stellplätze festgesetzten Flächen
    -    Überschreitung der Baugrenzen mit beiden Hallen

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den weiteren Befreiungen ebenfalls zu.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0

  13.    Teilgenehmigung zum Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle in
         Schweitenkirchen, Woelkestraße 15 auf Fl.Nr. 147 Gem. Schweitenkirchen

Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021 wurde bereits zu diesem Bauantrag das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Am 20.04.2021 wurde die Gemeinde Schweitenkirchen erneut durch das Landratsamt
Pfaffenhofen bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB angehört.

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021                                seite 9 von 12
Da die Genehmigung aufgrund der Prüfung durch das Landratsamt noch etwas Zeit in
Anspruch nehmen wird, liegt ein Antrag auf Teilgenehmigung für die Erdarbeiten vor.
Diese Teilgenehmigung erteilte der 1. Bürgermeister bereits im Eilverfahren.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt diese Eilentscheidung nachträglich zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0

  14.    Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 "Güntersdorf - Ost I" - Billigungsbeschluss

Sachverhalt:
Die Planentwürfe zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16“ Güntersdorf – Ost I“ wurden
in den Grundzügen vorgestellt. So soll das Grundstück Fl.Nr. 1467/5 Gem. Aufham aus dem
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 16 „Güntersdorf – Ost I“ entnommen
werden, um einer Innenraumverdichtung Rechnung zu tragen.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schweitenkirchen billigt die Planentwürfe zur Teilaufhebung
Nr. 16.1 des Bebauungsplans Nr. 16 „Güntersdorf – Ost I“ des Architekten Bernd Kieferl,
Rudelzhausen in der Fassung vom 16.04.2021.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0

  15.    Bundestagswahl 2021- Situierung der Plakate auf der Plakatwand

Sachverhalt:
Aufgrund von mehreren Anfragen bei der Verwaltung wurde durch den Vorsitzenden darauf
hingewiesen, dass für die Plakatierungsverordnung eine Dienstanweisung für die Aufstellung
bzw. Anbringung von Wahlwerbeplakaten erlassen werde.
Bei der Platzierung der Plakate hat man sich an den Wahlergebnissen der Bundestagswahl
2017 (Zweitstimme) in Bayern orientiert. Demnach ergibt sich die nachfolgende Belegung von
links nach rechts auf der Plakatwand:
1. CSU
2. SPD
3. AfD
4. FDP
Alle anderen Parteien/Gruppierungen dürfen max. 2 Plakate (DIN A1) unmittelbar neben den
jeweiligen Plakatwänden aufstellen.
Andere Plakatierungen sind nicht erlaubt (Ausnahme örtliche Wahlveranstaltungen – siehe § 3
Abs. 3 der Plakatierungsverordnung)

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021                          seite 10 von 12
Der Vorsitzende stellte nach längerer Diskussion einen Antrag auf sofortige Abstimmung zu
diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Deshalb wurde nach dem Antrag vom Vorsitzenden sofort über diesen Tagesordnungspunkt
abgestimmt.

Beschluss:
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Abstimmungsergebnis: 17 : 3

    16.   Bekanntgaben und Anregungen

Sachverhalt:
Bekanntgaben und Anregungen des 1. Bürgermeisters

    Verein „Hospitzverein Pfaffenhofen“ e.V.
     Der Vorsitzende informierte das Gremium über das „Vergelts Gott“ Schreiben vom Verein
     „Hospitzverein Pfaffenhofen e.V.“. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 86 Begleitungen im
     Landkreis Pfaffenhofen übernommen und dabei trotz Einschränkungen durch Corona wieder
     etwa 2.500 ehrenamtliche Stunden geleistet. Auch für 2021 fördert die Gemeinde
     Schweitenkirchen den Verein wieder mit 400,00 €.

    KDBH Station „Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH“
     Der Vorsitzende informierte das Gremium über das „Vergelts Gott“ Schreiben von der KDBH
     Station Pfaffenhofen. Bei der Arbeit der Dorf- und Betriebshelfer handelt es sich ausnahmslos
     um sozialpflichtige Einsätze, sowohl in landwirtschaftlichen Betrieben als auch in
     Privathaushalten. 2020 wurden von den Dorfhelferinnen und Betriebshelfer insgesamt
     6.237,75 Stunden (Schweitenkirchen = 382,75 Stunden) bei Familien abgeleistet, die in Not
     geraten sind. Auch für 2021 fördert die Gemeinde Schweitenkirchen den Verein wieder mit
     0,10 € je Bürger (= 536,80 €).

    Investitionen für Spielplätze
             o Güntersdorf: 2 neue Jugend-Fußballtore (Bolzplatz) für 958,01 € Brutto
             o Kinderpark (Pfarrheim Schweitenkirchen): Rutsche für 670,00 € Brutto
             o Frickendorf: Sechseckturm mit Dach und Kletternetz für 6.300,00 € Brutto

    Dank für den Spielplatz und Spielgeräte in Güntersdorf
     Einige Eltern haben sich per Mail bei Herrn Heigenhauser und dem Gemeinderat bezüglich
     der neu aufgestellten Spielgeräte herzlich bedankt.

    Klarstellung Kostenschätzung Betriebsgebäude Kläranlage durch WipflerPlan
     Der Vorsitzende wollte nochmals ausdrücklich klarstellen, dass die für das Betriebsgebäude
     der Kläranlage Schweitenkirchen vom Planungsbüro WipflerPlan aufgestellten Kosten in der
     Baugenehmigung nur grob geschätzt wurden und keine genauen Berechnungen zugrunde
     gelegt wurden. Der Vorsitzende erläuterte, dass die Berichterstattung in den örtlichen Medien
     negativ zu Lasten des Planungsbüro WipflerPlan stattfand und er betonte, dass die Gemeinde

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Schweitenkirchen sehr zufrieden mit dem Planungsbüro WipflerPlan ist und eine langjährige
    sehr gute Zusammenarbeit besteht.

Bekanntgaben und Anregungen aus dem Gremium
GR Kaul und GR Müller erkundigten sich nach dem Radweg von Güntersdorf nach Nörting. Der
Vorsitzende erläuterte hierzu den aktuellen Sachstand und gab bekannt, dass er versuchen
werde – falls möglich – auch einen Teilabschnitt des Radweges zu ermöglichen. Dies ist jedoch
alles abhängig vom Grunderwerb. GR Kieferl wollte wissen, ob es sich bei den aufgestellten
Gerätschaften am Kreisel beim Eurorastpark um Messstellen handelt. Dies wird durch das
Bauamt abgeklärt. GR Heilmeier erkundigte sich nach dem Kinderpark beim Pfarrheim in
Schweitenkirchen. GR Federl sprach das Thema Selbsttest vor den Gemeinderatssitzungen an
und plädierte hierfür, da es in den Kreistagssitzungen bereits so gehandhabt wird.

 Josef Heigenhauser                                          Martin Reichart
 1. Bürgermeister                                            Schriftführer

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