Gemüseerhebung Bodennutzung und Ernte - Metadaten - Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

 
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Metadaten

Bodennutzung und Ernte

Gemüseerhebung

EVAS:           41215

Berichtsjahr:   2021
Inhaltsverzeichnis

                                                 A Erläuterungen

                                                 B Qualitätsbericht

                                                 C Erhebungsbogen

                                                 D Datensatzbeschreibung

Impressum

Metadaten
Gemüseerhebung
EVAS: 41215
Berichtsjahr: 2021

Erschienen im März 2022

Herausgeber
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Steinstraße 104 - 106
14480 Potsdam
info@statistik-bbb.de
www.statistik-berlin-brandenburg.de

Tel. 0331 8173 - 1777
Fax 0331 817330 - 4091

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg,
Potsdam, 2021

Dieses Werk ist unter einer
Creative Commons Lizenz vom Typ
Namensnennung 3.0 Deutschland zugänglich.
Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen,
konsultieren Sie
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
Gemüseerhebung                                              Zusätzlich können die Betriebe auch andere Erzeugnis-
                                                            se und Dienstleistungen hervorbringen. Die Absicht Ge-
A Erläuterungen                                             winn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
                                                            Rechtsgrundlagen
                                                            Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Par-
Allgemeine Angaben                                          laments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sta-
                                                            tistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der
Bezeichnung der Statistik                                   Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93
Gemüseerhebung                                              des Rates (ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 1) in der je-
                                                            weils geltenden Fassung.
Berichtszeitpunkt                                              Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der
Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforde-      Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S.
rung zur Auskunftserteilung. Der Berichtszeitraum ist       3886)
das abgelaufene Kalenderjahr.                                  In Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Berichtszeitraum                                            vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in den jeweils
Juni bis Dezember des Erhebungsjahres                       geltenden Fassungen.

Periodizität                                                Geheimhaltung
Alle vier Jahre, zuletzt 2012, werden die Grund- und An-       Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16
bauflächen von Gemüse und Erdbeeren und deren je-           BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrück-
weiligen Jungpflanzen erhoben. In den Zwischenjahren        lich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Ein-
werden die Anbauflächen von Gemüse und Erdbeeren            zelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adres-
erhoben sowie bei den Jungpflanzen die Grundflächen.        sen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte wei-
   Zur Ermittlung eines vorläufigen Ergebnisses für         tergegeben.
Spargel und Erdbeeren erfolgt jährlich eine Vorerhebung
in der Zeit von Juni bis September.
   Die Haupterhebung wird jährlich in der Zeit von Okto-    Zweck und Ziele der Statistik
ber bis Dezember durchgeführt.
   Die Ergebnisse sind seit dem Jahr 2012 aufgrund me-      Inhaltliche Schwerpunkte
thodischer Veränderungen (Anhebung der Erfassungs-          In dieser Erhebung werden jährlich die Anbauflächen
grenzen) nur eingeschränkt mit denen vorhergehender         und Erntemengen von Gemüse und/oder Erdbeeren
Erhebungen vergleichbar.                                    nach Pflanzengruppen, Pflanzenarten, Kulturformen und
                                                            Arten der Eindeckung, bei Spargel und Erdbeeren zu-
Regionaler Gliederung
                                                            sätzlich der Stand der Ertragsfähigkeit erhoben. Weiter-
Die Ergebnisse werden auf Landes- und Kreisebene be-
                                                            hin wird die ökologische Wirtschaftsweise erfasst. Alle 4
reitgestellt.
                                                            Jahre (beginnend 2012) wird bei Gemüse zusätzlich die
Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der               Grundfläche erhoben. Bei der Anzucht von Jungpflanzen
Erhebungseinheiten                                          wird jährlich die Grundfläche im Freiland und unter ho-
Zur Grundgesamtheit der Gemüseerhebung gehören in           hen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich
Brandenburg alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Flä-     Gewächshäusern) erfragt.
chen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder min-
                                                            Nutzerbedarf
destens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzab-
                                                            Die Informationen aus der Gemüseerhebung dienen
deckungen (einschl. Gewächshäusern), auf denen Ge-
                                                            u. a. der Berechnung und Vorausschätzung der Ernte-
müse oder Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen
                                                            mengen und bilden die Grundlage für die Erstellung von
angebaut werden.
                                                            Versorgungsbilanzen. Des Weiteren stellen die aus der
   Die Erhebung aller Angaben erfolgt nach dem Ort des
                                                            Gemüseerhebung gewonnenen Daten für Wirtschaft und
Betriebssitzes, nicht nach der Belegenheit der vom Be-
                                                            Politik eine wichtige Entscheidungshilfe dar.
trieb bewirtschafteten Flächen.
                                                              Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Gemüseer-
   Betriebssitz des gesamten Betriebes ist die Gemein-
                                                            hebung zählen die Europäische Kommission, das Bun-
de, in der sich die wichtigsten Wirtschaftsgebäude des
                                                            desministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betriebes befinden.
                                                            (BMEL), die jeweiligen Landesministerien sowie wissen-
Erhebungseinheiten                                          schaftliche Institutionen.
Erhebungseinheiten sind Betriebe, die eine der unter          Des Weiteren wird die Statistik auch von Kommunen,
Punkt „Grundgesamtheit“ definierten Erfassungsgrenzen       Verbänden, Landwirtschaftskammern und -ämtern, Inte-
erreichen oder überschreiten.                               ressenvertretungen, Beratungsverbänden sowie Privat-
  Betriebe sind technisch-wirtschaftliche Einheiten, die    personen und interessierten Unternehmen genutzt.
für Rechnung eines Inhabers bewirtschaftet werden, ei-
ner einheitlichen Betriebsführung unterliegen und land-,
forst- oder fischwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren.

                Amt für Statistik Berlin-Brandenburg                                                                 3
Erhebungsmethodik                                            Merkmale und Klassifikationen

Konzept der Datengewinnung                                   Grundfläche
Die Gemüseerhebung ist eine dezentrale Bundesstatis-         Zu den Grundflächen im Freiland zählen die Kulturflä-
tik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe         chen (einschließlich Frühbeetflächen) ohne Hofraum,
der statistischen Landesämter. Die Daten werden im           Dauerwege und andere nicht mit Gemüse genutzte Flä-
Rahmen einer schriftlichen Befragung (Erhebungsbo-           chen.
gen) der Betriebe bzw. über einen Online-Fragebogen
                                                             Anbaufläche
(IDEV) erhoben. Für die Erhebung besteht Auskunfts-
                                                             Zu den Anbauflächen gehören alle Flächen, die der Er-
pflicht. Auskunftspflichtig sind Inhaber oder Leiter land-
                                                             zeugung von Gemüse und Erdbeeren dienen und im lau-
wirtschaftlicher Betriebe.
                                                             fenden Kalenderjahr abgeerntet werden (einschließlich
Durchführung der Datengewinnung                              Spargel und/oder Erdbeeren nicht im Ertrag). Flächen
Die Auskunftspflichtigen füllen die vom Amt für Statistik    mit einjährigen Kulturen, die erst im Folgejahr abgeerntet
versendeten bzw. online zur Verfügung gestellten Erhe-       werden, sind nicht einzubeziehen. Dabei ist auch die
bungsbögen eigenständig aus und schicken diese an            Mehrfachnutzung der Grundfläche im Laufe des Jahres
das Amt für Statistik zurück. Nach Vorliegen des kom-        durch Vor-, Zwischen- und Nachkulturen einzubeziehen,
pletten plausibilisierten Einzelmaterials werden die Er-     das heißt jegliche Erzeugung von Gemüse oder Erdbee-
gebnisse im Amt für Statistik erstellt.                      ren auf der gleichen Grundfläche ist bei den jeweiligen
                                                             Kulturen als Anbaufläche einzutragen. Dies gilt unab-
Beantwortungsaufwand
                                                             hängig davon, mit welchem Entwicklungsstand die Er-
Die Belastung der Auskunftspflichtigen wird durch einen
                                                             zeugnisse geerntet oder vermarktet werden.
eingeschränkten Merkmalskatalog begrenzt.
                                                             Erntemenge
                                                             Die Erntemenge ist die marktfähige Ware, unabhängig
Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem             davon, ob die Ernte tatsächlich auf den Markt gelangt
Runden der Einzelwerte.                                      oder nicht. Der Eigenverbrauch und die Verluste, die erst
                                                             nach der Ernte auftreten, sind somit einbezogen. Dage-
                                                             gen ist der Teil der Ernte, der eventuell auf den Feldern
                                                             verbleibt und Verluste, die bei der Ernte auftreten, nicht
                                                             in der Erntemenge enthalten.

4                                                                                         Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
wissen.nutzen.                                                                      Statistisches Bundesamt

                                                                                         Qualitätsbericht

Gemüseerhebung

Anbau und Ernte von Gemüse und Erdbeeren

2021
Erscheinungsfolge: jährlich
Erschienen am 21/02/2022

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www.destatis.de/kontakt
Telefon:+49 (0) 611 / 75 2405

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Kurzfassung

1 Allgemeine Angaben zur Statistik                                                                        Seite 3
  • Grundgesamtheit: Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Gemüse oder Erdbeeren anbauen, mit
  Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland und/oder 0,1 Hektar unter hohen begehbaren
  Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern.
  • Rechtsgrundlagen: Erhebung auf der Grundlage von § 11c Absatz 1 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG).
  • Statistische Einheiten: Landwirtschaftliche Betriebe.
  • Berichtszeitraum: Jährliche Erhebung, die in den Monaten Juni bis Dezember durchgeführt wird.
2 Inhalte und Nutzerbedarf                                                                                Seite 4
  • Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik: alle vier Jahre: Grundflächen, jährlich: Anbauflächen und
  Erntemengen von Gemüse und Erdbeeren und Grundflächen der jeweiligen Jungpflanzen, die
  Pflanzengruppen, Pflanzenarten, Kulturformen und die Art der Bewirtschaftung.
  • Nutzerbedarf: Gewinnung aktueller, konsistenter und vergleichbarer Informationen über die
  Gemüse- und Erdbeeranbauverhältnisse in der Landwirtschaft; zudem dienen die Ernteergebnisse der
  Erstellung von Versorgungsbilanzen.
3 Methodik                                                                                                Seite 4
  • Konzept der Datengewinnung: Dezentrale Befragung (Auskunftspflicht nach § 93 AgrStatG).
  • Durchführung der Datengewinnung: Online-Meldung an das zuständige Statistische Amt des
  jeweiligen Bundeslandes. Ein Ausfüllen des Papierfragebogens ist nur im Härtefall möglich. Daten
  werden maschinell plausibilisiert und bei fehlerhaften und fehlenden Angaben beim
  Auskunftspflichtigen zurückgerufen.
  • Erhebungsinstrumente: Fragebogen (siehe Anhang)
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit                                                                         Seite 5
  • Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Relativ hohe Genauigkeit; bei bestimmten
  Merkmalen in einigen Bundesländern mit Einschränkungen.
  • Erhebungsbedingte Fehler: Antwortausfälle bzw. falsche Angaben, Kompensation durch Rückfragen.
5 Aktualität und Pünktlichkeit                                                                            Seite 7
  •Veröffentlichung erster Ergebnisse: Ende Juli (nur Spargel und Erdbeeren); endgültige Ergebnisse auf
  Bundesebene Ende Februar des Folgejahres.
6 Vergleichbarkeit                                                                                        Seite 7
  • Zeitlich: Durch Anhebung bzw. Änderung der Erfassungsgrenzen laut Agrarstatistikgesetz in den
  Jahren 1999, 2010 und 2012 und die Neukonzeptionierung ab der Gemüseerhebung 2012 ist die
  zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse eingeschränkt.
  • Räumlich: Europäisch: Vergleich zwischen anderen EU-Mitgliedstaaten möglich; National: Vergleich
  zwischen Bundesländern ab 1991 möglich.
7 Kohärenz                                                                                                Seite 8
  • Input für andere Statistiken: Die Ernteergebnisse der Gemüseerhebung gehen in die
  Landwirtschaftliche und die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ein und dienen der Berechnung
  von Versorgungsbilanzen.
8 Verbreitung und Kommunikation                                                                           Seite 8
  • Verbreitungswege: https://www.destatis.de/DE/Themen/_inhalt.html (unter: Branchen und
  Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Obst, Gemüse, Gartenbau). Veröffentlichungen
  stehen auch auf den jeweiligen Internetseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder als
  Download zur Verfügung.
9 Sonstige fachstatistische Hinweise                                                                      Seite 9
  • Ersetzt seit 2012 die frühere Gemüseanbauerhebung und die Ernte- und Betriebsberichterstattung
  über Gemüse und Erdbeeren.

                                                                                                                    Seite 2
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
1.1 Grundgesamtheit
Zur Grundgesamtheit gehören alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Gemüse, Erdbeeren oder deren jeweilige
Jungpflanzen anbauen und über entsprechende Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland und/oder mindestens 0,1
Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern verfügen. Betriebe sind technisch-
wirtschaftliche Einheiten, die einer einheitlichen Betriebsführung unterliegen und land-, forst- oder fischwirtschaftliche
Erzeugnisse produzieren. Zusätzlich können die Betriebe auch andere Erzeugnisse und Dienstleistungen hervorbringen.
Die Absicht Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die Erhebung aller Angaben erfolgt nach dem Ort des Betriebssitzes,
nicht nach der Belegenheit der vom Betrieb bewirtschafteten Flächen. Betriebssitz des gesamten Betriebes ist die
Gemeinde, in der sich die wichtigsten Wirtschaftsgebäude des Betriebes befinden.

1.2 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheiten sind Betriebe mit Flächen, auf denen Gemüse, Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen angebaut
werden, die mindestens eine der unter 1.1 definierten Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten.

1.3 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse der Gemüseerhebung werden von den statistischen Ämtern für das Bundesgebiet, Bundesländer,
Regierungsbezirke, Kreise und Gemeinden/Verbandsgemeinden veröffentlicht, soweit mit den
Geheimhaltungsvorschriften bzw. dem Stichprobendesign (Erntemengen und Hektarerträge für Gemeinden werden nur in
einigen Ländern mit 100% Stichprobe veröffentlicht) vereinbar.

1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Der Berichtszeitraum ist das laufende Kalenderjahr.

1.5 Periodizität
Die Gemüseerhebung findet in jedem Jahr auf repräsentativer Basis statt. Alle vier Jahre (zuletzt 2020) werden zusätzlich
die Anbauflächen sowie die Grundflächen des Gemüseanbaus allgemein erhoben.

1.6 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
• Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der
pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates (ABl. L
167 vom 29.6.2009, S. 1)
• Delegierte Verordnung (EU) 2015/1557 der Kommission vom 13. Juli 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung (ABl. L 244, S. 11).
• Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886)
• Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S.2394)
in den jeweils geltenden Fassungen.

1.7 Geheimhaltung
1.7.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich
geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adressen der Befragten werden in
keinem Fall an Dritte weitergegeben.
1.7.2 Geheimhaltungsverfahren
Um zu vermeiden, dass in den veröffentlichten Tabellen Einzelangaben von Betrieben offengelegt werden, unterliegen die
Ergebnisse einer abgestimmten, länderübergreifenden Geheimhaltung. Bei der Geheimhaltung wird u.a. berücksichtigt,
wie viele Fälle hinter jedem einzelnen Tabellenfeld stehen, in welchem Umfang einzelne Fälle zu den Werten in den
Tabellenfeldern beitragen (primäre Geheimhaltung) und ob durch Summen- oder Differenzbildung (sekundäre
Geheimhaltung) bereits geheim gehaltene Werte wieder aufgedeckt werden können. Wenn im Rahmen der Geheimhaltung
entsprechende Positionen ermittelt werden, werden diese Felder gesperrt und die Werte nicht veröffentlicht.

1.8 Qualitätsmanagement
1.8.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten
beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Hierzu zählen insbesondere die Pflege der
Grundgesamtheit und die Plausibilisierung der Rohdaten. Die Verfahrensschritte zur Aufbereitung der Daten werden
ebenfalls in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der
Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und
-sicherung ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen
Informationen zur Datenqualität zusammengefasst sind.

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1.8.2 Qualitätsbewertung
Die Qualität der Ergebnisse aus der Gemüseerhebung ist grundsätzlich gut; bei einzelnen Merkmalen in einzelnen
Bundesländern gibt es Einschränkungen.
Zu beachten ist auch, dass die Erntemenge in Regionen mit einem großem Anteil an Direktvermarktern tendenziell etwas
ungenauer ist als die Fläche, da die Erntemengen geschätzt werden müssen.

2 Inhalte und Nutzerbedarf
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
In der Gemüseerhebung werden jährlich der Anbau und die Ernte von Gemüse und Erdbeeren und deren jeweiligen
Jungpflanzen, die Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Kulturformen, bei Spargel und Erdbeeren außerdem der Stand der
Ertragsfähigkeit, erfasst.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Entfällt.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die Erhebung aller Angaben erfolgt nach dem Ort des Betriebssitzes (Betriebssitzprinzip), nicht nach der Belegenheit der
vom Betrieb selbst bewirtschafteten Flächen. Betriebssitz ist das Grundstück, auf dem sich die Wirtschaftsgebäude des
Betriebes befinden. Befinden sich Wirtschaftsgebäude des Betriebes auf mehreren Grundstücken, ist der Betriebssitz das
Grundstück, auf dem sich das wichtigste oder die in ihrer Gesamtheit wichtigsten Wirtschaftsgebäude befinden. Hat der
Betrieb kein Wirtschaftsgebäude, so ist das Grundstück Betriebssitz, von dem aus der Betrieb geleitet wird. Dies gilt auch
für Betriebe, deren Flächen teils im Inland, teils im Ausland liegen. Dies ist insbesondere bei räumlichen Vergleichen zu
beachten.
Bei der Anbaufläche wird die Mehrfachnutzung der Grundfläche durch Vor-, Zwischen- und Nachkulturen einbezogen.
Die Erntemenge ist die marktfähige Ware, unabhängig davon, ob die Ernte tatsächlich auf den Markt gelangt oder nicht.
Der Eigenverbrauch und die Verluste, die erst nach der Ernte auftreten, sind somit einbezogen. Dagegen ist der Teil der
Ernte, der eventuell auf dem Feld verbleibt und Verluste, die bei der Ernte auftreten, nicht in der Erntemenge enthalten.
Dies gilt auch für Flächen, die aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen (Wildschaden, Krankheiten etc.) nicht
abgeerntet werden.
Der Ertrag wird durch Dividieren der Erntemenge durch die Anbaufläche errechnet.

2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Gemüseerhebung zählen die Europäische Kommission, das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die jeweiligen Landesministerien sowie wissenschaftliche Institutionen. Des
Weiteren wird die Statistik auch von Kommunen, Verbänden, Landwirtschaftskammern und -ämtern,
Interessenvertretungen, Beratungsverbänden sowie Privatpersonen und interessierten Unternehmen genutzt.

2.3 Nutzerkonsultation
Von Datennutzern gewünschte Veränderungen am bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich für Folgeerhebungen
mittels Gesetzesänderung durch das fachlich zuständige Ministerium umsetzen.
Insofern finden auch die Interessen der Hauptnutzer Berücksichtigung bei der Datenerhebung. Auf nationaler Ebene
werden Erhebungsmerkmale und ihre Ausprägungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) umgesetzt, das wiederum über den beim BMEL eingerichteten Statistischen Ausschuss die
Länderministerien beteiligt. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die
kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach
§ 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.

3 Methodik
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Gemüseerhebung ist eine dezentrale Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung und -aufbereitung ist
Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder. Die Daten werden im Rahmen einer schriftlichen Befragung (Online- und in
Ausnahmefällen Papierfragebogen) bei den Betrieben erhoben. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht nach § 93
Absatz 2 Nummer 1 AgrStatG i.V.m. § 15 BStatG. Auskunftspflichtig sind die Inhaber(-innen) oder Leiter(-innen) der
landwirtschaftlichen Betriebe.

3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Der Fragebogen wird den Auskunftspflichtigen von den Statistischen Ämtern der Länder online zur Verfügung gestellt (in
Ausnahmefällen auch in Papierform). Die Auskunftspflichtigen senden ihre Daten im Normalfall online an das jeweilige

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Statistische Amt des Landes. Das Statistische Bundesamt stellt, nachdem die Statistischen Ämter der Länder ihre
Länderergebnisse geliefert haben, aus diesen das Bundesergebnis zusammen.
Die erfassten Online-Meldungen werden maschinell auf Unplausibilitäten und fehlende Informationen überprüft. Bei
fehlenden bzw. nicht plausiblen Angaben (Item-Non-Response) wird grundsätzlich bei den Auskunftspflichtigen
zurückgefragt. In Ausnahmefällen kann sorgfältig geschätzt werden. Eine Softwarelösung für eine automatische
Imputation wird zurzeit nicht eingesetzt.
Die Fragebogen für die Gemüseerhebung befinden sich neben den dazugehörigen Erläuterungen im Anhang des
Dokuments. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u. a. die hausinterne
Rechtsabteilung beteiligt.

3.3 Datenaufbereitung (einschl. Hochrechnung)
Fehlende Angaben zu den Merkmalen der Erhebung werden durch Rückfragen der Statistischen Ämter der Länder befüllt
und somit möglichst gering gehalten.
In den Jahren einer allgemeinen Gemüseerhebung (2012, 2016, 2020) werden nur die Erntemengen hochgerechnet, da die
Anbauflächen total erhoben werden. Als Hochrechnungsverfahren wird dabei je Bundesland eine kombinierte
Verhältnisschätzung angewendet.
Dabei werden zusätzlich vorhandene Informationen über ein anderes Merkmal (das sogenannte Bezugsmerkmal) genutzt,
um die Erhebungsdaten hochzurechnen. Durch die Verwendung eines Bezugsmerkmals kann die Präzision der
hochgerechneten Ergebnisse gegenüber einer freien Hochrechnung gesteigert werden. Voraussetzung ist, dass das
Erhebungsmerkmal und das Bezugsmerkmal ausreichend hoch korreliert sind. Bei der allgemeinen Gemüseerhebung
dienen die total erhobenen Anbauflächen als Bezugsmerkmal.
Für die Berichtsjahre, in denen eine repräsentative Erhebung stattfindet, werden neben den Erntemengen auch die
Anbauflächen repräsentativ erhoben, sodass für die kombinierte Verhältnisschätzung kein geeignetes Bezugsmerkmal zur
Verfügung steht. Daher werden sowohl die Anbauflächen als auch die Erntemengen frei hochgerechnet. Dabei entspricht
der Hochrechnungsfaktor dem Kehrwert der Auswahlwahrscheinlichkeit. Gelangt beispielsweise ein Betrieb mit der
Auswahlwahrscheinlichkeit von ½ (= 50%) in die Stichprobe, werden seine Merkmalswerte mit dem Faktor 2
hochgerechnet. Der Ertrag wird als Quotient aus frei hochgerechneter Erntemenge und frei hochgerechneter Anbaufläche
geschätzt.
In Baden-Württemberg wird bei der repräsentativen Erhebung für die Schätzung der Erntemenge eine Unterstichprobe
gezogen. Um die Präzision für Erntemengen und Erträge für Gemüsearten im Freiland zu verbessern, wird hier zunächst der
Ertrag aus der Erntemenge und der Anbaufläche als Quotient aus frei hochgerechneter Erntemenge und frei
hochgerechneter Anbaufläche aus der Unterstichprobe berechnet. Zur Berechnung der Erntemengen von Gemüsearten im
Freiland wird dann der berechnete Ertrag aus der Unterstichprobe mit der frei hochgerechneten Anbaufläche aus der (Ober-
)Stichprobe multipliziert.
Aufgrund der großen Bedeutung von Spargel und Erdbeeren, gibt es Ende Juli eines Berichtsjahres eine erste
Vorschätzung. Dabei werden die Stichprobenmittelwerte frei hochgerechnet.

3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren
Entfällt.

3.5 Beantwortungsaufwand
Durch die Änderung der Erfassungsgrenzen bei den Anbauflächen von Gemüse und Erdbeeren im Jahr 2012 wurden
insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe weiter entlastet. Die Belastung der Betriebe wurde durch die Durchführung von
Stichprobenerhebungen zur Ernteermittlung reduziert. Allerdings ließ sich der Bearbeitungsaufwand bei Betrieben, die ein
großes Spektrum an Gemüsearten anbauen nicht verringern.

4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Die Gemüseerhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse der
Erhebung können jedoch nur dann richtig beurteilt werden, wenn deren Genauigkeit bekannt oder abschätzbar ist.
Grundsätzlich wird zwischen stichprobenbedingten und nicht-stichprobenbedingten Fehlern unterschieden.

4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Die mit einer Stichprobe ermittelten Ergebnisse über eine Gesamtheit von Einheiten (hier Betriebe) sind in aller Regel mit
Zufallsfehlern behaftet, auch wenn sie mit größter Gründlichkeit durchgeführt werden. Diese stichprobenbedingten Fehler
entstehen dadurch, dass nicht alle Einheiten der zu untersuchenden Gesamtheit befragt werden und die Ergebnisse der
zufällig ausgewählten Stichprobenbetriebe vom "wahren Wert" der Gesamtheit abweichen können. Aus Stichproben
gewonnene Resultate erfordern daher für eine Beurteilung der Qualität der Ergebnisse eine statistische Bewertung durch
eine Fehlerrechnung.

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Zur besseren Einschätzung der Qualität der Ergebnisse wird der einfache relative Standardfehler für die repräsentativ
erhobenen Werte berechnet. Er ist ein Maß für den Stichprobenzufallsfehler und dient zur Beurteilung der Präzision von
Stichprobenergebnissen. Der einfache relative Standardfehler definiert ein Intervall um das Stichprobenergebnis, das den
tatsächlichen Wert in der Regel mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 68 % enthält. Der einfache relative Standardfehler
wird bei der Veröffentlichung von Ergebnissen mit Hilfe eines Qualitätskennzeichens dargestellt und durch einen
Buchstaben rechts neben dem zugehörigen Wert ausgewiesen. Bei einem einfachen relativen Standardfehler von mehr als
15 % wird der Wert nicht mehr ausgewiesen und durch einen Schrägstrich ersetzt, da der Schätzfehler dann zu groß und
der Wert damit nicht sicher genug ist. In diesen Fällen ist der Stichprobenumfang für die zu treffende Aussage zu gering.
Dies kann bei Merkmalen mit einer geringen Häufigkeit vorkommen.
In den Ergebnissen der Gemüseerhebungen, die durch eine Stichprobe ermittelt werden, sind die stichprobenbedingten
Fehler aufgrund der Art der Stichprobenziehung und des relativ hohen Auswahlsatzes in der Regel gering. Dennoch kommt
es in einigen Bundesländern für bestimmte Merkmale zu höheren Standardfehlern.
Die Standardfehler für alle Merkmale und die Bundesländer sind in der Veröffentlichung Fachserie 3, Reihe 3.1.3
Gemüseanbau und -ernte unter Branchen und Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Obst, Gemüse und Gartenbau
(https://www.destatis.de/DE/Themen/_inhalt.html) zu finden.

4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Die nicht-stichprobenbedingten Fehler können durch Mängel in der Erhebungstechnik, in der Abgrenzung der Gesamtheit
der Betriebe und in der Aufbereitungstechnik auftreten. Diese Fehlerart weisen sowohl Total- als auch
Stichprobenstatistiken auf.
Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungsgrundlage:
Fehler in der Erfassungsgrundlage können durch die richtige Abgrenzung der Grundgesamtheit verringert werden.
Entscheidend dafür ist die umfassende Kenntnis über die Betriebe der Grundgesamtheit. Zur Bildung der Grundgesamtheit
werden in der Gemüseerhebung zum einen das Betriebsregister Landwirtschaft und zum anderen die Ergebnisse der
vorangegangenen Gemüseerhebung herangezogen. Das Betriebsregister wird von den Statistischen Ämtern der Länder
laufend aktualisiert, indem z. B. die Betriebe aus der vorhergehenden Erhebung gekennzeichnet werden. Regelmäßig wird
auch das Adressmaterial landwirtschaftlicher Versicherungsträger zur Komplettierung des Registers herangezogen.
Weiterhin können auch jährlich, nach § 2 Absatz 1 des InVeKoS-Daten-Gesetzes, das Adressmaterial und die Flächendaten
der Prämienbehörden, soweit vorhanden, zur Aktualisierung des Berichtskreises genutzt werden.
Erhebungseinheiten, die auf Grund der aktuellen Daten nicht zum Kreis der Zielgesamtheit gehören, werden als unechte
Antwortausfälle bezeichnet. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten die ihren
Hauptsitz ins Ausland verlegt haben oder unterhalb der Abschneidegrenze liegen. Die Quote der Überabdeckung
entspricht dem Verhältnis der Einheiten, die in der Erhebungsgrundlage enthalten sind, obwohl sie nicht zur Ziel-
/Grundgesamtheit gehören, zu der insgesamten Anzahl aller Einheiten der Erhebungsgrundlage. Bei der Gemüseerhebung
liegt diese Quote im Durchschnitt bei ca. 9 %.
Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale:
Erkennbar fehlende Angaben zu den Merkmalen der Erhebung werden durch Rückfragen der Statistischen Ämter der
Länder befüllt und somit möglichst gering gehalten. Eine weitere Ursache für nicht-stichprobenbedingte Fehler sind somit
falsche oder fehlende Angaben der Auskunftspflichtigen. Solche Angaben können durch die Plausibilitätskontrollen, die
sich im Aufbereitungs- und Plausibilisierungsprogramm der Gemüseerhebung befinden, im Allgemeinen erkannt und
durch Rückfragen korrigiert werden. Online-Meldungen, die nicht oder erst nach Ablauf der Aufbereitung vom
Auskunftspflichtigen zurückgesandt werden, gelten als fehlende Antwort. Aufgrund der gesetzlich geregelten
Auskunftspflicht werden fast alle Fragebogen ausgefüllt bzw. nahezu alle Angaben telefonisch oder durch wiederholtes
Anschreiben eingeholt.
In der Stichprobe befindliche Einheiten, die falsch zugeordnet sind, nicht melden wollen oder nicht melden können,
werden in unechte bzw. echte Antwortausfälle unterteilt. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene
Einheiten oder Einheiten, die die Erfassungsgrenzen unterschreiten. Da Erhebungseinheiten, die unechte Antwortausfälle
darstellen, nicht zur Auswahlgesamtheit der Erhebung gehören, bleiben diese auch in der Hochrechnung unberücksichtigt.
Daraus resultiert, dass bei Vorliegen unechter Antwortausfälle die hochgerechneten Ergebnisse der Erhebung in der
Fallzahl (Anzahl der Einheiten) immer niedriger als die der Auswahlgesamtheit sind. Das Auftreten von unechten
Antwortausfällen in den Schichten bewirkt eine Verstärkung der Merkmalsstreuung und damit ein Anwachsen von durch
die zufällige Auswahl der Stichprobeneinheiten bewirkten Schätzfehlern. Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei echten
Antwortausfällen um Erhebungseinheiten, die nicht oder nicht rechtzeitig Daten zur Verfügung stellen, obwohl sie
auskunftspflichtig sind. Echte Antwortausfälle werden im Rahmen der Hochrechnung durch Korrektur des
Hochrechnungsfaktors (Erhöhung) der Erhebungseinheiten der gleichen Ziehungsschicht eingeschätzt. Verzerrungsfrei ist
diese Vorgehensweise immer dann, wenn das Auftreten der echten Antwortausfälle innerhalb der Schicht als
Zufallsereignis angesehen werden darf. In diesem Fall führt die Zuschätzung echter Antwortausfälle zu einer
verzerrungsfreien Schätzung von Totalwerten der Zielgesamtheit.

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Die Quote der Antwortausfälle bei Einheiten entspricht dem Verhältnis der Anzahl der Einheiten, für die keine oder nur
nicht nutzbare Informationen eingeholt werden konnten zur Gesamtzahl der Einheiten, über die Informationen gesammelt
werden sollten. Es ist ein Maß für die echten Antwortausfälle (keine Datenlieferung trotz Auskunftspflicht) bei der Einheit.
Bei der Gemüseerhebung liegt diese Quote im Durchschnitt bei ca. 0,6 %.
Die Quote der Antwortausfälle bei Merkmalen ist für jedes Erhebungsmerkmal definiert als Verhältnis der Anzahl der
Einheiten, für die keine oder nur nicht nutzbare Informationen für das Merkmal eingeholt werden konnten, zur Gesamtzahl
der Einheiten, über die Informationen für dieses Merkmal gesammelt werden sollten. Bei der Gemüseerhebung liegt diese
Quote im Durchschnitt bei ca. 0,7 %.
Als Imputation wird der Vorgang bezeichnet, bei dem fehlende bzw. unplausible Werte in den Datensätzen der einzelnen
Einheiten ergänzt bzw. durch neue Werte ersetzt werden. Imputierte Werte sind damit Daten, die im Rahmen des
statistischen Produktionsprozesses verändert wurden (inkl. Antwortausfälle) unabhängig davon, ob die Imputation
maschinell oder manuell durchgeführt wurde. Die gewichtete Quote entspricht dem Anteil imputierter Werte am Ergebnis
und liegt bei der Gemüseerhebung im Durchschnitt bei ca. 0,9 %.

4.4 Revisionen
4.4.1 Revisionsgrundsätze
Entfällt.
4.4.2 Revisionsverfahren
Entfällt.
4.4.3 Revisionsanalysen
Entfällt.

5 Aktualität und Pünktlichkeit
5.1 Aktualität
Wegen der großen Bedeutung von Spargel und Erdbeeren, gibt es bereits Ende Juli des Berichtsjahres Ergebnisse einer
Vorschätzung. Endgültige Ergebnisse für alle Gemüsearten und Erdbeeren werden im Februar des Folgejahres
veröffentlicht.

5.2 Pünktlichkeit
Die Statistischen Ämter der Länder liefern die Länderergebnisse Mitte Juli des Berichtsjahres bzw. Anfang Februar des
Folgejahres, so dass - entsprechend dem Veröffentlichungsplan - das Bundesergebnis termingerecht Ende Juli des
Berichtsjahres bzw. Ende Februar des Folgejahres veröffentlicht werden kann.

6 Vergleichbarkeit
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die räumliche Vergleichbarkeit der nationalen Ergebnisse aus der Gemüseerhebung ist auf europäischer Ebene durch die
EU-Verordnung über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung gewährleistet. Allerdings bestehen Unterschiede bei der in
den einzelnen Mitgliedstaaten eingesetzten Methodik.

6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 durch das
Gesetz vom 4. Dezember 2011 sind für die Gemüseerhebung, die ab dem Berichtsjahr 2012 die Gemüseanbauerhebung
und die Ernte- und Betriebsberichterstattung Gemüse ersetzt, alle landwirtschaftlichen Betriebe auskunftspflichtig, die
Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland und/oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren
Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern bewirtschaften, auf denen Gemüse oder Erdbeeren oder deren jeweilige
Jungpflanzen angebaut werden.
In den Jahren 2010 und 2011 waren alle Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf
Hektar oder mit Anbau von Spezialkulturen oder Haltung von Tierbeständen, die festgelegte Mindestgrößen erreichen oder
überschreiten (z. B. 0,5 Hektar Gemüse oder Erdbeeren im Freiland) und Gemüse oder Erdbeeren anbauen,
auskunftspflichtig. Damit fallen ab 2012 Betriebe aus der Erhebung, die nur über sehr kleine Anbauflächen von Gemüse
oder Erdbeeren verfügen und in der Vergangenheit über eine andere Mindestgröße z. B. die Haltung von Tierbeständen
auskunftspflichtig waren. Nach den Jahren 1998 und 2010 wurden die Abschneidegrenzen erneut angehoben bzw.
verändert. Seit dem Jahr 2012 erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf die Erntemengen von Gemüse und Erdbeeren.
Bis einschließlich 2011 wurden die Hektarerträge im Rahmen der Ernte- und Betriebsberichterstattung über Gemüse und
Erdbeeren auf freiwilliger Basis erhoben worden.
Die Umstellung ist dadurch zu begründen, dass es in vielen Bundesländern immer schwieriger wurde, landwirtschaftliche
Betriebe bzw. Berichterstatterinnen und Berichterstatter für die Ertragsschätzung bei der Ernte- und
Betriebsberichterstattung über Gemüse und Erdbeeren zu finden, die über die Erträge im Betrieb oder Berichtsbezirk
Auskunft geben konnten bzw. wollten, so dass die Datenqualität spürbar nachgelassen hatte. Des Weiteren wurde für die

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Erntemenge das Stichprobenkonzept in der Gemüseerhebung systematisiert, so dass die Ergebnisse nur noch
eingeschränkt mit der Ernte- und Betriebsberichterstattung über Gemüse und Erdbeeren vergleichbar sind.
Weiterhin werden - gemäß der EU-Verordnung über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung - Kräuter wie Petersilie oder
Schnittlauch seit 2010 nicht mehr in der Gemüseanbau- bzw. Gemüseerhebung erfasst, sondern nur noch in der
Bodennutzungshaupterhebung unter Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen erhoben. Daher ist die Vergleichbarkeit der
Ergebnisse von 1998, 2010 und 2012 mit denen vorangegangener Erhebungen nicht in vollem Umfang gegeben.
Daraus lässt sich der Qualitätsindikator "Längen der Zeitreihen mit vergleichbaren Werten" wie folgt berechnen: 2021 -
2012 + 1 = 10.
Dieser entspricht der Anzahl der Referenzperioden in Zeitreihen seit dem letzten Bruch. Die Referenzperiode
korrespondiert mit der Periodizität der Ergebnisveröffentlichung, die bei der Gemüseerhebung jährlich ist.

7 Kohärenz
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Abweichungen zu Ergebnissen anderer Agrarstatistiken (z. B. Bodennutzungshaupterhebung) beruhen auf methodischen
und konzeptionellen Unterschieden, die vor allem durch unterschiedliche Erfassungsgrenzen hervorgerufen werden.

7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Gemüseerhebung ist intern kohärent.

7.3 Input für andere Statistiken
Die Ernteergebnisse der Gemüseerhebung gehen in die Landwirtschaftliche und die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
ein und dienen der Berechnung von Versorgungsbilanzen.

8 Verbreitung und Kommunikation
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen
Die ersten Ergebnisse der Spargel- und Erdbeerernte werden Ende Juli des Jahres in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Die endgültigen Ergebnisse zu allen Gemüsearten liegen Ende Februar des Folgejahres vor.
Veröffentlichungen
Die Fachserie 3, Reihe 3.1.3 Gemüseanbau und -ernte
steht als kostenloser Download, unter Branchen und Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Obst, Gemüse und
Gartenbau im Publikationsangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung
(https://www.destatis.de/DE/Themen/_inhalt.html).
Das Statistische Bundesamt bietet zudem aktuelle Tabellen zum Thema Gemüseerhebung an
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Obst-Gemuese-
Gartenbau/_inhalt.html#sprg238422.
Online-Datenbank
Über das Datenbanksystem GENESIS-Online > 41215 Gemüseerhebung können Ergebnisse der Gemüseerhebung ab dem
Jahr 1950 direkt abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten
Entfällt.
Sonstige Verbreitungswege
Eigene Veröffentlichungen der Statistischen Ämter der Länder sind gegebenenfalls über die Webseite des jeweiligen Amt
des Landes zugänglich. Die entsprechenden Internet-Links sind verfügbar unter: http://statistikportal.bwl.doi-
de.net/de/statistische-aemter

8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Entfällt.

8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt gemäß des mit den Statistischen Ämtern der Länder abgestimmten Arbeits-und
Zeitplans. Der Veröffentlichungstermin der Pressemitteilung wird in der kurzfristigen Wochenvorschau angekündigt. Jeden
Freitag um 10 Uhr kündigt die Pressestelle des Statistischen Bundesamtes mittels einer wöchentlichen Terminvorschau
alle Presseveröffentlichungen der Folgewoche an.

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Zugriff auf den Veröffentlichungskalender
https://www.destatis.de/DE/Presse/Termine/Veroeffentlichungstabelle/_inhalt.html
Zugangsmöglichkeiten der Nutzer/-innen
Alle Nutzer/-innen haben gleichen Zugang zu den Ergebnissen der Gemüseerhebung, die als Download auf der
Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung stehen.

9 Sonstige fachstatistische Hinweise
Keine.

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Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Gemüseerhebung 2021 (S)
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                                                                                                          bitte bis
                                                                                                                                                Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
                                                                                                                                                Referat 35
                                                                                                                                                Alt-Friedrichsfelde 60
einschließlich Erdbeeren                                                                                                                        10315 Berlin

                                                                                                          Ansprechperson für Rückfragen         Sie erreichen uns über
                                                                                                          ( freiwillige Angabe )
    Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 10306 Berlin (Postanschrift)                                                                           Telefon:
                                                                                                          Name:
                                                                                                                                                Herr Dr. Hänke 030 9021-3215
                                                                                                                                                Telefax: 030 9021-3041
                                                                                                                                                E-Mail: agrar@statistik-bbb.de

                                                                                                                                                Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
                                                                                                          Telefon oder E-Mail:
                                                                                                                                                Bitte beachten Sie bei der Beantwor-
                                                                                                                                                tung der Fragen die Erläuterungen zu
                                                                                                                                                 1 bis 8 auf Seite 6 und 7 in dieser
                                                                                                                                                Unterlage.

                                                                                                                                                Kennnummer:
                                                                                                                                                ( bei Rückfragen bitte angeben )

                                                                                                          r
Im Rahmen der Gemüseerhebung 2021 werden ausgewählte Betriebe in

          kräuter) und/oder Erdbeeren einschließlich deren
          jeweilige Jungpflanzen im Freiland
                                                               te
Deutschland befragt, die Gemüse, Erdbeeren oder deren Jungpflanzen
erzeugen und über mindestens eine der folgenden Flächen verfügen:

 • 0,5 ha Fläche für den Anbau von Gemüse (ohne Speise-                                                 • 0,1 ha Fläche für den Anbau von Gemüse (ohne Speise-
                                                                                                                 kräuter) und/oder Erdbeeren einschließlich
                                                                                                                 deren jeweilige Jungpflanzen unter hohen begeh-
                                                                                                                 baren Schutzabdeckungen (einschließlich
                                                                                                                 Gewächshäusern)
 us
Wenn mindestens eines der genannten Kriterien auf Ihren Betrieb
zutrifft, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise zum Ausfüllen des
Fragebogens und beginnen Sie anschließend mit dem Ausfüllen.
Senden Sie den Fragebogen auch dann an den Absender zurück,
wenn Ihr Betrieb die genannten Kriterien nicht erfüllt. Tragen Sie den
Grund im Feld Bemerkungen auf Seite 2 ein.

Nicht zur Gemüsefläche gehören:
Flächen für die Gemüsesamengewinnung, für Kartoffeln, Speiseerbsen
M

und -bohnen zum Ausreifen, Zierkürbisse, Speisekräuter (z. B. Petersilie,
Schnittlauch), Speisepilze, Haus- und Nutzgärten.

Bitte gehen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens wie folgt vor:
Beantworten Sie die Fragen, indem Sie ...
... die zutreffenden Antworten ankreuzen                     ..............................................................   X
                                                                                                                                  ha       a    m2
... die zutreffenden Flächen
    in ha, a und m² rechtsbündig eintragen, z. B.                      ....................................................
                                                                                                                                   2 1     7 6 2 4
                                                                                                                                       t        kg
... die zutreffenden Erntemengen
    in t und kg rechtsbündig eintragen, z. B. .............................................................                            4 9 5   3 7 0

... eine Klartextangabe eintragen, z. B.                ...................................................................
                                                                                                                              Knollenfenchel

Falls Sie eine Antwort korrigieren müssen,
nehmen Sie die Korrektur deutlich sichtbar vor, z. B.                           ...........................................   x

Erläuterungen zu einzelnen Fragen entnehmen Sie der Seite 6 der Unter-
lage. Diese sind im Text mit einem Verweis (z. B. 1 ) gekennzeichnet.

GES 2021                                                                                                                                                                           Seite 1
                      Gemeinde-Kennziffer:                                                                               Kennnummer:
Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich.
                                                                                        Name und Anschrift

                                                                                        Bemerkungen
                                                                                        Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie
    Amt für Statistik Berlin-Brandenburg                                                hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen,
                                                                                        die Einfluss auf Ihre Angaben haben.
    Referat 35
    10306 Berlin

Abschnitt 1:        Ökologische Produktion von Gemüse und / oder

                                                                                       r
                    Erdbeeren 2021

 Unterliegt die Bewirtschaftung der Flächen mit                                    ja, vollständig         ..........        1

 Gemüse und / oder Erdbeeren in Ihrem Betrieb
 dem Kontrollverfahren zum ökologischen Land-
 bau nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ?

Abschnitt 2:
                                                       te
                    Anbauflächen und Erntemengen für Erdbeeren 2021
                                                                            Code
                                                                            1700   ja, teilweise ..............

                                                                                   nein   ...........................
                                                                                                                             2

                                                                                                                             3

                                                                                                                                          Erntemenge
                                                                                           Anbaufläche                  1
 us
 Erdbeeren                                                                  Code                                                 Code   (Feldabfuhr) 2
                                                                                        ha                  a               m2            t              kg

 Erdbeeren im Freiland (im Ertrag)      .................................   1250                                                 4253

 Erdbeeren im Freiland (nicht im Ertrag)          .................. 3      1251

 Erdbeeren unter hohen begehbaren Schutzab-
 deckungen (einschließlich Gewächshäusern) .......                    4     1252                                                 4254
M

Abschnitt 3:        Grundflächen für Jungpflanzen 2021
                                                                                           Grundfläche                  5
 Jungpflanzen                                                               Code
                                                                                        ha                  a               m2

 Jungpflanzenanzucht von
 Gemüse und Erdbeeren im Freiland ........................            6     1262

 Jungpflanzenanzucht von Gemüse und Erdbeeren
 unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen
 (einschließlich Gewächshäusern) ....................... 4 6                1111

Seite 2                                                                                                                                               GES 2021
                  Gemeinde-Kennziffer:                                                               Kennnummer:
Abschnitt 4:                                  Anbauflächen und Erntemengen für Gemüse im Freiland 2021
                                              (einschließlich Flachfolien- oder Vlieseindeckung, unter Berücksichtigung
                                              der Mehrfachnutzung)
 Gemüseart                                                                                                                                                  Erntemenge
                                                                                                                            Anbaufläche   1
                                                                                                                    Code                           Code   (Feldabfuhr) 2
                                                                                                                           ha      ar         m2            t              kg

                            Blumenkohl            ......................................................... 7       1030                           4150

                            Brokkoli       ................................................................ 7       1031                           4151

                            Chinakohl         ...................................................................   1032                           4152
 Kohlgemüse

                            Grünkohl         ....................................................................   1033                           4153

                            Kohlrabi       ...............................................................    7     1034                           4154

                            Rosenkohl .................................................................. 1035                                      4155

                            Rotkohl       ................................................................. 7       1036                           4156

                            Weißkohl         .............................................................. 7       1037                           4157

                                                                                                                           r
                            Wirsing       ................................................................. 7       1038                           4158

                            Chicoréewurzeln

                            Eichblattsalat
                                                                                              te
                                                           ......................................................

                                                     ...................................................... 7

                            Eissalat .................................................................        7
                                                                                                                    1040

                                                                                                                    1041

                                                                                                                    1042
                                                                                                                                                   4161

                                                                                                                                                   4162

                            Endiviensalat            ...................................................... 7       1043                           4163
 us
                            Feldsalat        ....................................................................   1044                           4164

                            Kopfsalat        .............................................................. 7       1045                           4165
 Blatt- und Stängelgemüse

                            Lollosalat ..............................................................         7     1046                           4166

                            Radicchio         ............................................................. 7       1047                           4167
M

                            Romanasalat (alle Sorten) ...............................                         7     1048                           4168

                            Rucolasalat           ......................................................... 7       1049                           4169

                            Sonstige Salate              ........................................................   1050                           4170

                            Spinat      .........................................................................   1051                           4171

                            Rhabarber           .................................................................   1052                           4172

                            Porree (Lauch)              ................................................... 7       1053                           4173

                            Spargel (im Ertrag)                ..................................................   1054                           4174

                            Spargel (nicht im Ertrag)                    .................................. 3       1055

                            Stauden-/Stangensellerie ................................                         7     1056                           4176

GES 2021                                                                                                                                                                   Seite 3
                                            Gemeinde-Kennziffer:                                                                 Kennnummer:
noch Abschnitt 4:                                         Anbauflächen und Erntemengen für Gemüse im Freiland 2021
                                                          (einschließlich Flachfolien- oder Vlieseindeckung, unter Berücksichtigung
                                                          der Mehrfachnutzung)
                                                                                                                                                           Erntemenge
                                                                                                                           Anbaufläche   1
 Gemüseart                                                                                                         Code                           Code   (Feldabfuhr) 2
                                                                                                                          ha       a         m2            t              kg

                             Knollensellerie          .................................................... 7       1060                           4180
 Wurzel- und Knollengemüse

                             Möhren und Karotten                  ..............................................   1061                           4181

                             Radies      .................................................................. 7      1062                           4182

                             Rettich (alle Sorten außer Meerrettich) ........                                7     1063                           4183

                             Rote Rüben (Rote Bete)                    .........................................   1064                           4184

                             Bundzwiebeln (Frühlingszwiebeln)                              ............... 7       1065                           4185

                             Speisezwiebeln (Trockenzwiebeln
                             einschließlich Schalotten) ...................................... 1066                                               4186

                                                                                                                          r
                             Einlegegurken            ..........................................................   1070                           4190

                             Salatgurken         ......................................................... 7       1071                           4191
 Fruchtgemüse

                             Speisekürbisse (z. B. Hokkaido, Butternuss,                     te
                             Riesenkürbis) ......................................................            7

                             Zucchini ...................................................................... 1073
                                                                                                                   1072                           4192

                                                                                                                                                  4193

                             Zuckermais ..........................................................           7     1074                           4194
 us
                             Buschbohnen ............................................................ 1080                                        4200
 Hülsenfrüchte

                             Stangenbohnen               .......................................................   1081                           4201

                             Dicke Bohnen            ...........................................................   1082                           4202

                             Frischerbsen zum Drusch (ohne Hülsen)                                    ..........   1083                           4203
M

                             Frischerbsen zum Pflücken (mit Hülsen)                                  ...........   1084                           4204

                             Sonstige Gemüsearten                      8

                             Bitte die sonstigen Gemüsearten mit den
                             größten Erntemengen aufführen.
 Sonstige Gemüsearten

                             1089                                                                                  1090                           4210

                             Sonstige zuvor nicht aufgeführte
                             Gemüsearten ............................................................ 1094                                        4214

 Gemüseanbau im Freiland insgesamt                                                         ....................    1100

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                                            Gemeinde-Kennziffer:                                                                Kennnummer:
Abschnitt 5:              Anbauflächen und Erntemengen für Gemüse unter hohen begehbaren
                          Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern) 2021
                                                                                                                                           Erntemenge
                                                                                                       Anbaufläche   1   4
 Gemüseart                                                                                      Code                              Code   (Feldabfuhr) 2
                                                                                                       ha       a            m2            t              kg

 Feldsalat     ..............................................................................   1120                              4220

 Kopfsalat     ..............................................................................   1121                              4221

 Sonstige Salate           ..................................................................   1122                              4222

 Paprika    .................................................................................   1123                              4223

 Radies    ..................................................................................   1124                              4224

 Salatgurken        .........................................................................   1125                              4225

 Tomaten      ...............................................................................   1126                              4226

 Sonstige Gemüsearten                     8

                                                                                                       r
 Bitte die sonstigen Gemüsearten mit den
 größten Erntemengen aufführen.

 1129
                                                                           te                   1130                              4230
 us
 Sonstige zuvor nicht aufgeführte Gemüsearten                                        ........   1134                              4234

 Gemüseanbau unter hohen begehbaren
 Schutzabdeckungen (einschließlich
 Gewächshäusern) insgesamt .....................................                                1140

Bemerkungen über besondere Ereignisse, die auf die Ernte (menge)
Einfluss hatten:
M

(z. B. ungünstige Witterung, Hagel oder Schädlingsbefall)

GES 2021                                                                                                                                                  Seite 5
                        Gemeinde-Kennziffer:                                                                 Kennnummer:
Erläuterungen zum Fragebogen
1   Anzugeben sind grundsätzlich alle Anbauflächen, die            4   Zu den Grund- und Anbauflächen unter hohen begehbaren
    der Erzeugung von Gemüse und Erdbeeren dienen und im               Schutzabdeckungen zählen die Flächen für Kulturen, die
    laufenden Kalenderjahr abgeerntet werden (einschließlich           die ganze oder den überwiegenden Teil der jeweiligen
    Spargel und / oder Erdbeeren nicht im Ertrag). Flächen mit         Anbauzeit in/unter festen oder beweglichen Gewächs-
    einjährigen Kulturen, die erst im Folgejahr (2022) abge-           häusern oder anderen hohen begehbaren Schutzab-
    erntet werden, sind nicht einzubeziehen. Dabei ist auch            deckungen (Glas, fester Kunststoff, Folie) angebaut
    die Mehrfachnutzung der Grundfläche im Laufe des Jahres            werden. Dazu zählen Flächen unter Schutz- und
    durch Vor-, Zwischen- und Nachkulturen einzubeziehen,              Schattennetzen mit einem sehr dichten Gewebe und
    d. h. jegliche Erzeugung von Gemüse oder Erdbeeren auf             einem Beschattungsgrad von 80 % und mehr. Bei Flächen,
    der gleichen Grundfläche ist bei den jeweiligen Kulturen als       die mehrmals im Jahr genutzt werden oder im Falle von
    Anbaufläche einzutragen. Dies gilt unabhängig davon, mit           Etagenanbau zählt die Grundfläche nur einmal. Wege
    welchem Entwicklungsstand die Erzeugnisse im Jahr 2021             zwischen den Beeten gehören dazu. Bei Dach- und Steh-
    geerntet oder vermarktet werden.                                   wandeindeckung aus unterschiedlichen Materialien gilt
                                                                       die Dacheindeckung. Nicht begehbare Einrichtungen, wie
    Beispiel:
                                                                       tragbare Aufzuchtkästen, niedrige Tunnel usw. gehören
    Eine Freilandfläche mit 50 Ar wird zuerst mit Frischerbsen         ebenso wie Schattennetze mit einem Schattenwert von
    bestellt und nach deren Aberntung mit Rosenkohl.                   unter 80 %, Hagelschutznetze, vorübergehende Regen-
    Bei jeder dieser Gemüsearten ist eine Fläche von 50 Ar             schutzsysteme und Insektennetze nicht zu den hohen
    anzugeben.                                                         begehbaren Schutzabdeckungen; diese sind zu Kulturen
    Auch die im Wechsel mit landwirtschaftlichen Feld-                 im Freiland zu zählen. Anzugeben sind die o. g. Flächen,
    früchten (Wintergetreide, Frühkartoffeln usw.) für Ge-             die in 2021 überwiegend für den Gemüseanbau genutzt
    müse und Erdbeeren genutzten Flächen sind anzugeben.               werden (Abschnitt 6 und 7), die Grundflächen für Jung-
    Bei allen Kulturen ist, auch wenn nicht besonders darauf           pflanzen (Abschnitt 3; Code 1111) und die Anbauflächen
    hingewiesen wird, der für 2021 noch beabsichtigte Anbau            für Erdbeeren (Abschnitt 2; Code 1252).

                                                                   r
    anzugeben. Wachsen mehrere gleichzeitig reifende
                                                                   5   Die Grundfläche beschreibt die Fläche eines landwirt-
    Gemüsearten auf derselben Fläche, so ist diese wie folgt
                                                                       schaftlichen Betriebes, die für den Anbau von Kulturen
    auf die einzelnen Gemüsearten aufzuteilen.
    Beispiel:                                te
    In einem Gewächshaus mit 90 m² nutzbarer Fläche
    werden in normalen Abständen Tomaten angebaut.
    Zwischen den Reihen werden noch Radies gesät. Da die
    Tomaten die Hauptnutzung darstellen, ist bei dieser Kultur
    die gesamte Fläche von 90 m² anzugeben. Bei der
                                                                       genutzt wird. Zu den Grundflächen beim Gemüse zählen
                                                                       somit sämtliche Gemüsekulturen (einschließlich Frühbeet-
                                                                       flächen) ohne Hofraum, Dauerwege und andere nicht mit
                                                                       Gemüse genutzte Flächen. Die Grundfläche berücksichtigt
                                                                       nicht die mögliche Mehrfachnutzung der zugrunde-
                                                                       liegenden Fläche (im Gegensatz zur Anbaufläche, siehe
                                                                       Erläuterung 1 ).
    Position Radies ist nur die Teilfläche einzusetzen, die mit
    einem Drittel (30 m²) angenommen werden kann.                      Beispiel:
 us
                                                                       Ein Betrieb verfügt über eine Grundfläche für Gemüse von
2   Anzugeben ist die marktfähige Ware (Feldabfuhr), unab-             100 Ar. Diese wird im Laufe des Jahres zweimal genutzt,
    hängig davon, ob die Ernte tatsächlich auf den Markt               z. B. für Frischerbsen nach Radies. Die gesamte Anbau-
    gelangt oder nicht. Der Eigenverbrauch und Verluste, die           fläche ist somit größer als die Grundfläche, und beträgt
    erst nach der Ernte auftreten, sind somit einzubeziehen.           dann 200 Ar, je 100 Ar für Radies bzw. Frischerbsen.
    Dagegen ist der Teil der Ernte, der eventuell auf dem Feld
    verbleibt sowie Verluste, die bei der Ernte auftreten, nicht
    hinzuzurechnen.
M

3   Neuanpflanzungen von Spargel oder Erdbeeren, die auf
    der endgültigen Anbaufläche wachsen und im Berichts-
    zeitraum noch nicht beerntet werden, sind als „nicht im
    Ertrag“ anzugeben.

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