Gemüseerhebung Bodennutzung und Ernte - Metadaten - Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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Metadaten Bodennutzung und Ernte Gemüseerhebung EVAS: 41215 Berichtsjahr: 2021
Inhaltsverzeichnis A Erläuterungen B Qualitätsbericht C Erhebungsbogen D Datensatzbeschreibung Impressum Metadaten Gemüseerhebung EVAS: 41215 Berichtsjahr: 2021 Erschienen im März 2022 Herausgeber Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Steinstraße 104 - 106 14480 Potsdam info@statistik-bbb.de www.statistik-berlin-brandenburg.de Tel. 0331 8173 - 1777 Fax 0331 817330 - 4091 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2021 Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz vom Typ Namensnennung 3.0 Deutschland zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
Gemüseerhebung Zusätzlich können die Betriebe auch andere Erzeugnis- se und Dienstleistungen hervorbringen. Die Absicht Ge- A Erläuterungen winn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Rechtsgrundlagen Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Par- Allgemeine Angaben laments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sta- tistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Bezeichnung der Statistik Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 Gemüseerhebung des Rates (ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 1) in der je- weils geltenden Fassung. Berichtszeitpunkt Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforde- Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. rung zur Auskunftserteilung. Der Berichtszeitraum ist 3886) das abgelaufene Kalenderjahr. In Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) Berichtszeitraum vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in den jeweils Juni bis Dezember des Erhebungsjahres geltenden Fassungen. Periodizität Geheimhaltung Alle vier Jahre, zuletzt 2012, werden die Grund- und An- Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 bauflächen von Gemüse und Erdbeeren und deren je- BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrück- weiligen Jungpflanzen erhoben. In den Zwischenjahren lich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Ein- werden die Anbauflächen von Gemüse und Erdbeeren zelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adres- erhoben sowie bei den Jungpflanzen die Grundflächen. sen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte wei- Zur Ermittlung eines vorläufigen Ergebnisses für tergegeben. Spargel und Erdbeeren erfolgt jährlich eine Vorerhebung in der Zeit von Juni bis September. Die Haupterhebung wird jährlich in der Zeit von Okto- Zweck und Ziele der Statistik ber bis Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse sind seit dem Jahr 2012 aufgrund me- Inhaltliche Schwerpunkte thodischer Veränderungen (Anhebung der Erfassungs- In dieser Erhebung werden jährlich die Anbauflächen grenzen) nur eingeschränkt mit denen vorhergehender und Erntemengen von Gemüse und/oder Erdbeeren Erhebungen vergleichbar. nach Pflanzengruppen, Pflanzenarten, Kulturformen und Arten der Eindeckung, bei Spargel und Erdbeeren zu- Regionaler Gliederung sätzlich der Stand der Ertragsfähigkeit erhoben. Weiter- Die Ergebnisse werden auf Landes- und Kreisebene be- hin wird die ökologische Wirtschaftsweise erfasst. Alle 4 reitgestellt. Jahre (beginnend 2012) wird bei Gemüse zusätzlich die Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Grundfläche erhoben. Bei der Anzucht von Jungpflanzen Erhebungseinheiten wird jährlich die Grundfläche im Freiland und unter ho- Zur Grundgesamtheit der Gemüseerhebung gehören in hen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Brandenburg alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Flä- Gewächshäusern) erfragt. chen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder min- Nutzerbedarf destens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzab- Die Informationen aus der Gemüseerhebung dienen deckungen (einschl. Gewächshäusern), auf denen Ge- u. a. der Berechnung und Vorausschätzung der Ernte- müse oder Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen mengen und bilden die Grundlage für die Erstellung von angebaut werden. Versorgungsbilanzen. Des Weiteren stellen die aus der Die Erhebung aller Angaben erfolgt nach dem Ort des Gemüseerhebung gewonnenen Daten für Wirtschaft und Betriebssitzes, nicht nach der Belegenheit der vom Be- Politik eine wichtige Entscheidungshilfe dar. trieb bewirtschafteten Flächen. Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Gemüseer- Betriebssitz des gesamten Betriebes ist die Gemein- hebung zählen die Europäische Kommission, das Bun- de, in der sich die wichtigsten Wirtschaftsgebäude des desministerium für Ernährung und Landwirtschaft Betriebes befinden. (BMEL), die jeweiligen Landesministerien sowie wissen- Erhebungseinheiten schaftliche Institutionen. Erhebungseinheiten sind Betriebe, die eine der unter Des Weiteren wird die Statistik auch von Kommunen, Punkt „Grundgesamtheit“ definierten Erfassungsgrenzen Verbänden, Landwirtschaftskammern und -ämtern, Inte- erreichen oder überschreiten. ressenvertretungen, Beratungsverbänden sowie Privat- Betriebe sind technisch-wirtschaftliche Einheiten, die personen und interessierten Unternehmen genutzt. für Rechnung eines Inhabers bewirtschaftet werden, ei- ner einheitlichen Betriebsführung unterliegen und land-, forst- oder fischwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 3
Erhebungsmethodik Merkmale und Klassifikationen Konzept der Datengewinnung Grundfläche Die Gemüseerhebung ist eine dezentrale Bundesstatis- Zu den Grundflächen im Freiland zählen die Kulturflä- tik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe chen (einschließlich Frühbeetflächen) ohne Hofraum, der statistischen Landesämter. Die Daten werden im Dauerwege und andere nicht mit Gemüse genutzte Flä- Rahmen einer schriftlichen Befragung (Erhebungsbo- chen. gen) der Betriebe bzw. über einen Online-Fragebogen Anbaufläche (IDEV) erhoben. Für die Erhebung besteht Auskunfts- Zu den Anbauflächen gehören alle Flächen, die der Er- pflicht. Auskunftspflichtig sind Inhaber oder Leiter land- zeugung von Gemüse und Erdbeeren dienen und im lau- wirtschaftlicher Betriebe. fenden Kalenderjahr abgeerntet werden (einschließlich Durchführung der Datengewinnung Spargel und/oder Erdbeeren nicht im Ertrag). Flächen Die Auskunftspflichtigen füllen die vom Amt für Statistik mit einjährigen Kulturen, die erst im Folgejahr abgeerntet versendeten bzw. online zur Verfügung gestellten Erhe- werden, sind nicht einzubeziehen. Dabei ist auch die bungsbögen eigenständig aus und schicken diese an Mehrfachnutzung der Grundfläche im Laufe des Jahres das Amt für Statistik zurück. Nach Vorliegen des kom- durch Vor-, Zwischen- und Nachkulturen einzubeziehen, pletten plausibilisierten Einzelmaterials werden die Er- das heißt jegliche Erzeugung von Gemüse oder Erdbee- gebnisse im Amt für Statistik erstellt. ren auf der gleichen Grundfläche ist bei den jeweiligen Kulturen als Anbaufläche einzutragen. Dies gilt unab- Beantwortungsaufwand hängig davon, mit welchem Entwicklungsstand die Er- Die Belastung der Auskunftspflichtigen wird durch einen zeugnisse geerntet oder vermarktet werden. eingeschränkten Merkmalskatalog begrenzt. Erntemenge Die Erntemenge ist die marktfähige Ware, unabhängig Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem davon, ob die Ernte tatsächlich auf den Markt gelangt Runden der Einzelwerte. oder nicht. Der Eigenverbrauch und die Verluste, die erst nach der Ernte auftreten, sind somit einbezogen. Dage- gen ist der Teil der Ernte, der eventuell auf den Feldern verbleibt und Verluste, die bei der Ernte auftreten, nicht in der Erntemenge enthalten. 4 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Gemüseerhebung Anbau und Ernte von Gemüse und Erdbeeren 2021 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 21/02/2022 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:+49 (0) 611 / 75 2405 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Kurzfassung 1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3 • Grundgesamtheit: Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Gemüse oder Erdbeeren anbauen, mit Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland und/oder 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern. • Rechtsgrundlagen: Erhebung auf der Grundlage von § 11c Absatz 1 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG). • Statistische Einheiten: Landwirtschaftliche Betriebe. • Berichtszeitraum: Jährliche Erhebung, die in den Monaten Juni bis Dezember durchgeführt wird. 2 Inhalte und Nutzerbedarf Seite 4 • Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik: alle vier Jahre: Grundflächen, jährlich: Anbauflächen und Erntemengen von Gemüse und Erdbeeren und Grundflächen der jeweiligen Jungpflanzen, die Pflanzengruppen, Pflanzenarten, Kulturformen und die Art der Bewirtschaftung. • Nutzerbedarf: Gewinnung aktueller, konsistenter und vergleichbarer Informationen über die Gemüse- und Erdbeeranbauverhältnisse in der Landwirtschaft; zudem dienen die Ernteergebnisse der Erstellung von Versorgungsbilanzen. 3 Methodik Seite 4 • Konzept der Datengewinnung: Dezentrale Befragung (Auskunftspflicht nach § 93 AgrStatG). • Durchführung der Datengewinnung: Online-Meldung an das zuständige Statistische Amt des jeweiligen Bundeslandes. Ein Ausfüllen des Papierfragebogens ist nur im Härtefall möglich. Daten werden maschinell plausibilisiert und bei fehlerhaften und fehlenden Angaben beim Auskunftspflichtigen zurückgerufen. • Erhebungsinstrumente: Fragebogen (siehe Anhang) 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit Seite 5 • Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Relativ hohe Genauigkeit; bei bestimmten Merkmalen in einigen Bundesländern mit Einschränkungen. • Erhebungsbedingte Fehler: Antwortausfälle bzw. falsche Angaben, Kompensation durch Rückfragen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 7 •Veröffentlichung erster Ergebnisse: Ende Juli (nur Spargel und Erdbeeren); endgültige Ergebnisse auf Bundesebene Ende Februar des Folgejahres. 6 Vergleichbarkeit Seite 7 • Zeitlich: Durch Anhebung bzw. Änderung der Erfassungsgrenzen laut Agrarstatistikgesetz in den Jahren 1999, 2010 und 2012 und die Neukonzeptionierung ab der Gemüseerhebung 2012 ist die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse eingeschränkt. • Räumlich: Europäisch: Vergleich zwischen anderen EU-Mitgliedstaaten möglich; National: Vergleich zwischen Bundesländern ab 1991 möglich. 7 Kohärenz Seite 8 • Input für andere Statistiken: Die Ernteergebnisse der Gemüseerhebung gehen in die Landwirtschaftliche und die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ein und dienen der Berechnung von Versorgungsbilanzen. 8 Verbreitung und Kommunikation Seite 8 • Verbreitungswege: https://www.destatis.de/DE/Themen/_inhalt.html (unter: Branchen und Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Obst, Gemüse, Gartenbau). Veröffentlichungen stehen auch auf den jeweiligen Internetseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder als Download zur Verfügung. 9 Sonstige fachstatistische Hinweise Seite 9 • Ersetzt seit 2012 die frühere Gemüseanbauerhebung und die Ernte- und Betriebsberichterstattung über Gemüse und Erdbeeren. Seite 2
1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Grundgesamtheit Zur Grundgesamtheit gehören alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Gemüse, Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen anbauen und über entsprechende Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland und/oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern verfügen. Betriebe sind technisch- wirtschaftliche Einheiten, die einer einheitlichen Betriebsführung unterliegen und land-, forst- oder fischwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren. Zusätzlich können die Betriebe auch andere Erzeugnisse und Dienstleistungen hervorbringen. Die Absicht Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die Erhebung aller Angaben erfolgt nach dem Ort des Betriebssitzes, nicht nach der Belegenheit der vom Betrieb bewirtschafteten Flächen. Betriebssitz des gesamten Betriebes ist die Gemeinde, in der sich die wichtigsten Wirtschaftsgebäude des Betriebes befinden. 1.2 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind Betriebe mit Flächen, auf denen Gemüse, Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen angebaut werden, die mindestens eine der unter 1.1 definierten Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten. 1.3 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Gemüseerhebung werden von den statistischen Ämtern für das Bundesgebiet, Bundesländer, Regierungsbezirke, Kreise und Gemeinden/Verbandsgemeinden veröffentlicht, soweit mit den Geheimhaltungsvorschriften bzw. dem Stichprobendesign (Erntemengen und Hektarerträge für Gemeinden werden nur in einigen Ländern mit 100% Stichprobe veröffentlicht) vereinbar. 1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist das laufende Kalenderjahr. 1.5 Periodizität Die Gemüseerhebung findet in jedem Jahr auf repräsentativer Basis statt. Alle vier Jahre (zuletzt 2020) werden zusätzlich die Anbauflächen sowie die Grundflächen des Gemüseanbaus allgemein erhoben. 1.6 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen • Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates (ABl. L 167 vom 29.6.2009, S. 1) • Delegierte Verordnung (EU) 2015/1557 der Kommission vom 13. Juli 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung (ABl. L 244, S. 11). • Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886) • Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S.2394) in den jeweils geltenden Fassungen. 1.7 Geheimhaltung 1.7.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adressen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. 1.7.2 Geheimhaltungsverfahren Um zu vermeiden, dass in den veröffentlichten Tabellen Einzelangaben von Betrieben offengelegt werden, unterliegen die Ergebnisse einer abgestimmten, länderübergreifenden Geheimhaltung. Bei der Geheimhaltung wird u.a. berücksichtigt, wie viele Fälle hinter jedem einzelnen Tabellenfeld stehen, in welchem Umfang einzelne Fälle zu den Werten in den Tabellenfeldern beitragen (primäre Geheimhaltung) und ob durch Summen- oder Differenzbildung (sekundäre Geheimhaltung) bereits geheim gehaltene Werte wieder aufgedeckt werden können. Wenn im Rahmen der Geheimhaltung entsprechende Positionen ermittelt werden, werden diese Felder gesperrt und die Werte nicht veröffentlicht. 1.8 Qualitätsmanagement 1.8.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Hierzu zählen insbesondere die Pflege der Grundgesamtheit und die Plausibilisierung der Rohdaten. Die Verfahrensschritte zur Aufbereitung der Daten werden ebenfalls in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengefasst sind. Seite 3
1.8.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Ergebnisse aus der Gemüseerhebung ist grundsätzlich gut; bei einzelnen Merkmalen in einzelnen Bundesländern gibt es Einschränkungen. Zu beachten ist auch, dass die Erntemenge in Regionen mit einem großem Anteil an Direktvermarktern tendenziell etwas ungenauer ist als die Fläche, da die Erntemengen geschätzt werden müssen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik In der Gemüseerhebung werden jährlich der Anbau und die Ernte von Gemüse und Erdbeeren und deren jeweiligen Jungpflanzen, die Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Kulturformen, bei Spargel und Erdbeeren außerdem der Stand der Ertragsfähigkeit, erfasst. 2.1.2 Klassifikationssysteme Entfällt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung aller Angaben erfolgt nach dem Ort des Betriebssitzes (Betriebssitzprinzip), nicht nach der Belegenheit der vom Betrieb selbst bewirtschafteten Flächen. Betriebssitz ist das Grundstück, auf dem sich die Wirtschaftsgebäude des Betriebes befinden. Befinden sich Wirtschaftsgebäude des Betriebes auf mehreren Grundstücken, ist der Betriebssitz das Grundstück, auf dem sich das wichtigste oder die in ihrer Gesamtheit wichtigsten Wirtschaftsgebäude befinden. Hat der Betrieb kein Wirtschaftsgebäude, so ist das Grundstück Betriebssitz, von dem aus der Betrieb geleitet wird. Dies gilt auch für Betriebe, deren Flächen teils im Inland, teils im Ausland liegen. Dies ist insbesondere bei räumlichen Vergleichen zu beachten. Bei der Anbaufläche wird die Mehrfachnutzung der Grundfläche durch Vor-, Zwischen- und Nachkulturen einbezogen. Die Erntemenge ist die marktfähige Ware, unabhängig davon, ob die Ernte tatsächlich auf den Markt gelangt oder nicht. Der Eigenverbrauch und die Verluste, die erst nach der Ernte auftreten, sind somit einbezogen. Dagegen ist der Teil der Ernte, der eventuell auf dem Feld verbleibt und Verluste, die bei der Ernte auftreten, nicht in der Erntemenge enthalten. Dies gilt auch für Flächen, die aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen (Wildschaden, Krankheiten etc.) nicht abgeerntet werden. Der Ertrag wird durch Dividieren der Erntemenge durch die Anbaufläche errechnet. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Gemüseerhebung zählen die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die jeweiligen Landesministerien sowie wissenschaftliche Institutionen. Des Weiteren wird die Statistik auch von Kommunen, Verbänden, Landwirtschaftskammern und -ämtern, Interessenvertretungen, Beratungsverbänden sowie Privatpersonen und interessierten Unternehmen genutzt. 2.3 Nutzerkonsultation Von Datennutzern gewünschte Veränderungen am bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich für Folgeerhebungen mittels Gesetzesänderung durch das fachlich zuständige Ministerium umsetzen. Insofern finden auch die Interessen der Hauptnutzer Berücksichtigung bei der Datenerhebung. Auf nationaler Ebene werden Erhebungsmerkmale und ihre Ausprägungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umgesetzt, das wiederum über den beim BMEL eingerichteten Statistischen Ausschuss die Länderministerien beteiligt. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. 3 Methodik 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Gemüseerhebung ist eine dezentrale Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung und -aufbereitung ist Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder. Die Daten werden im Rahmen einer schriftlichen Befragung (Online- und in Ausnahmefällen Papierfragebogen) bei den Betrieben erhoben. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht nach § 93 Absatz 2 Nummer 1 AgrStatG i.V.m. § 15 BStatG. Auskunftspflichtig sind die Inhaber(-innen) oder Leiter(-innen) der landwirtschaftlichen Betriebe. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Der Fragebogen wird den Auskunftspflichtigen von den Statistischen Ämtern der Länder online zur Verfügung gestellt (in Ausnahmefällen auch in Papierform). Die Auskunftspflichtigen senden ihre Daten im Normalfall online an das jeweilige Seite 4
Statistische Amt des Landes. Das Statistische Bundesamt stellt, nachdem die Statistischen Ämter der Länder ihre Länderergebnisse geliefert haben, aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Die erfassten Online-Meldungen werden maschinell auf Unplausibilitäten und fehlende Informationen überprüft. Bei fehlenden bzw. nicht plausiblen Angaben (Item-Non-Response) wird grundsätzlich bei den Auskunftspflichtigen zurückgefragt. In Ausnahmefällen kann sorgfältig geschätzt werden. Eine Softwarelösung für eine automatische Imputation wird zurzeit nicht eingesetzt. Die Fragebogen für die Gemüseerhebung befinden sich neben den dazugehörigen Erläuterungen im Anhang des Dokuments. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u. a. die hausinterne Rechtsabteilung beteiligt. 3.3 Datenaufbereitung (einschl. Hochrechnung) Fehlende Angaben zu den Merkmalen der Erhebung werden durch Rückfragen der Statistischen Ämter der Länder befüllt und somit möglichst gering gehalten. In den Jahren einer allgemeinen Gemüseerhebung (2012, 2016, 2020) werden nur die Erntemengen hochgerechnet, da die Anbauflächen total erhoben werden. Als Hochrechnungsverfahren wird dabei je Bundesland eine kombinierte Verhältnisschätzung angewendet. Dabei werden zusätzlich vorhandene Informationen über ein anderes Merkmal (das sogenannte Bezugsmerkmal) genutzt, um die Erhebungsdaten hochzurechnen. Durch die Verwendung eines Bezugsmerkmals kann die Präzision der hochgerechneten Ergebnisse gegenüber einer freien Hochrechnung gesteigert werden. Voraussetzung ist, dass das Erhebungsmerkmal und das Bezugsmerkmal ausreichend hoch korreliert sind. Bei der allgemeinen Gemüseerhebung dienen die total erhobenen Anbauflächen als Bezugsmerkmal. Für die Berichtsjahre, in denen eine repräsentative Erhebung stattfindet, werden neben den Erntemengen auch die Anbauflächen repräsentativ erhoben, sodass für die kombinierte Verhältnisschätzung kein geeignetes Bezugsmerkmal zur Verfügung steht. Daher werden sowohl die Anbauflächen als auch die Erntemengen frei hochgerechnet. Dabei entspricht der Hochrechnungsfaktor dem Kehrwert der Auswahlwahrscheinlichkeit. Gelangt beispielsweise ein Betrieb mit der Auswahlwahrscheinlichkeit von ½ (= 50%) in die Stichprobe, werden seine Merkmalswerte mit dem Faktor 2 hochgerechnet. Der Ertrag wird als Quotient aus frei hochgerechneter Erntemenge und frei hochgerechneter Anbaufläche geschätzt. In Baden-Württemberg wird bei der repräsentativen Erhebung für die Schätzung der Erntemenge eine Unterstichprobe gezogen. Um die Präzision für Erntemengen und Erträge für Gemüsearten im Freiland zu verbessern, wird hier zunächst der Ertrag aus der Erntemenge und der Anbaufläche als Quotient aus frei hochgerechneter Erntemenge und frei hochgerechneter Anbaufläche aus der Unterstichprobe berechnet. Zur Berechnung der Erntemengen von Gemüsearten im Freiland wird dann der berechnete Ertrag aus der Unterstichprobe mit der frei hochgerechneten Anbaufläche aus der (Ober- )Stichprobe multipliziert. Aufgrund der großen Bedeutung von Spargel und Erdbeeren, gibt es Ende Juli eines Berichtsjahres eine erste Vorschätzung. Dabei werden die Stichprobenmittelwerte frei hochgerechnet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Durch die Änderung der Erfassungsgrenzen bei den Anbauflächen von Gemüse und Erdbeeren im Jahr 2012 wurden insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe weiter entlastet. Die Belastung der Betriebe wurde durch die Durchführung von Stichprobenerhebungen zur Ernteermittlung reduziert. Allerdings ließ sich der Bearbeitungsaufwand bei Betrieben, die ein großes Spektrum an Gemüsearten anbauen nicht verringern. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Gemüseerhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse der Erhebung können jedoch nur dann richtig beurteilt werden, wenn deren Genauigkeit bekannt oder abschätzbar ist. Grundsätzlich wird zwischen stichprobenbedingten und nicht-stichprobenbedingten Fehlern unterschieden. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Die mit einer Stichprobe ermittelten Ergebnisse über eine Gesamtheit von Einheiten (hier Betriebe) sind in aller Regel mit Zufallsfehlern behaftet, auch wenn sie mit größter Gründlichkeit durchgeführt werden. Diese stichprobenbedingten Fehler entstehen dadurch, dass nicht alle Einheiten der zu untersuchenden Gesamtheit befragt werden und die Ergebnisse der zufällig ausgewählten Stichprobenbetriebe vom "wahren Wert" der Gesamtheit abweichen können. Aus Stichproben gewonnene Resultate erfordern daher für eine Beurteilung der Qualität der Ergebnisse eine statistische Bewertung durch eine Fehlerrechnung. Seite 5
Zur besseren Einschätzung der Qualität der Ergebnisse wird der einfache relative Standardfehler für die repräsentativ erhobenen Werte berechnet. Er ist ein Maß für den Stichprobenzufallsfehler und dient zur Beurteilung der Präzision von Stichprobenergebnissen. Der einfache relative Standardfehler definiert ein Intervall um das Stichprobenergebnis, das den tatsächlichen Wert in der Regel mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 68 % enthält. Der einfache relative Standardfehler wird bei der Veröffentlichung von Ergebnissen mit Hilfe eines Qualitätskennzeichens dargestellt und durch einen Buchstaben rechts neben dem zugehörigen Wert ausgewiesen. Bei einem einfachen relativen Standardfehler von mehr als 15 % wird der Wert nicht mehr ausgewiesen und durch einen Schrägstrich ersetzt, da der Schätzfehler dann zu groß und der Wert damit nicht sicher genug ist. In diesen Fällen ist der Stichprobenumfang für die zu treffende Aussage zu gering. Dies kann bei Merkmalen mit einer geringen Häufigkeit vorkommen. In den Ergebnissen der Gemüseerhebungen, die durch eine Stichprobe ermittelt werden, sind die stichprobenbedingten Fehler aufgrund der Art der Stichprobenziehung und des relativ hohen Auswahlsatzes in der Regel gering. Dennoch kommt es in einigen Bundesländern für bestimmte Merkmale zu höheren Standardfehlern. Die Standardfehler für alle Merkmale und die Bundesländer sind in der Veröffentlichung Fachserie 3, Reihe 3.1.3 Gemüseanbau und -ernte unter Branchen und Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Obst, Gemüse und Gartenbau (https://www.destatis.de/DE/Themen/_inhalt.html) zu finden. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die nicht-stichprobenbedingten Fehler können durch Mängel in der Erhebungstechnik, in der Abgrenzung der Gesamtheit der Betriebe und in der Aufbereitungstechnik auftreten. Diese Fehlerart weisen sowohl Total- als auch Stichprobenstatistiken auf. Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungsgrundlage: Fehler in der Erfassungsgrundlage können durch die richtige Abgrenzung der Grundgesamtheit verringert werden. Entscheidend dafür ist die umfassende Kenntnis über die Betriebe der Grundgesamtheit. Zur Bildung der Grundgesamtheit werden in der Gemüseerhebung zum einen das Betriebsregister Landwirtschaft und zum anderen die Ergebnisse der vorangegangenen Gemüseerhebung herangezogen. Das Betriebsregister wird von den Statistischen Ämtern der Länder laufend aktualisiert, indem z. B. die Betriebe aus der vorhergehenden Erhebung gekennzeichnet werden. Regelmäßig wird auch das Adressmaterial landwirtschaftlicher Versicherungsträger zur Komplettierung des Registers herangezogen. Weiterhin können auch jährlich, nach § 2 Absatz 1 des InVeKoS-Daten-Gesetzes, das Adressmaterial und die Flächendaten der Prämienbehörden, soweit vorhanden, zur Aktualisierung des Berichtskreises genutzt werden. Erhebungseinheiten, die auf Grund der aktuellen Daten nicht zum Kreis der Zielgesamtheit gehören, werden als unechte Antwortausfälle bezeichnet. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten die ihren Hauptsitz ins Ausland verlegt haben oder unterhalb der Abschneidegrenze liegen. Die Quote der Überabdeckung entspricht dem Verhältnis der Einheiten, die in der Erhebungsgrundlage enthalten sind, obwohl sie nicht zur Ziel- /Grundgesamtheit gehören, zu der insgesamten Anzahl aller Einheiten der Erhebungsgrundlage. Bei der Gemüseerhebung liegt diese Quote im Durchschnitt bei ca. 9 %. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Erkennbar fehlende Angaben zu den Merkmalen der Erhebung werden durch Rückfragen der Statistischen Ämter der Länder befüllt und somit möglichst gering gehalten. Eine weitere Ursache für nicht-stichprobenbedingte Fehler sind somit falsche oder fehlende Angaben der Auskunftspflichtigen. Solche Angaben können durch die Plausibilitätskontrollen, die sich im Aufbereitungs- und Plausibilisierungsprogramm der Gemüseerhebung befinden, im Allgemeinen erkannt und durch Rückfragen korrigiert werden. Online-Meldungen, die nicht oder erst nach Ablauf der Aufbereitung vom Auskunftspflichtigen zurückgesandt werden, gelten als fehlende Antwort. Aufgrund der gesetzlich geregelten Auskunftspflicht werden fast alle Fragebogen ausgefüllt bzw. nahezu alle Angaben telefonisch oder durch wiederholtes Anschreiben eingeholt. In der Stichprobe befindliche Einheiten, die falsch zugeordnet sind, nicht melden wollen oder nicht melden können, werden in unechte bzw. echte Antwortausfälle unterteilt. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten oder Einheiten, die die Erfassungsgrenzen unterschreiten. Da Erhebungseinheiten, die unechte Antwortausfälle darstellen, nicht zur Auswahlgesamtheit der Erhebung gehören, bleiben diese auch in der Hochrechnung unberücksichtigt. Daraus resultiert, dass bei Vorliegen unechter Antwortausfälle die hochgerechneten Ergebnisse der Erhebung in der Fallzahl (Anzahl der Einheiten) immer niedriger als die der Auswahlgesamtheit sind. Das Auftreten von unechten Antwortausfällen in den Schichten bewirkt eine Verstärkung der Merkmalsstreuung und damit ein Anwachsen von durch die zufällige Auswahl der Stichprobeneinheiten bewirkten Schätzfehlern. Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei echten Antwortausfällen um Erhebungseinheiten, die nicht oder nicht rechtzeitig Daten zur Verfügung stellen, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Echte Antwortausfälle werden im Rahmen der Hochrechnung durch Korrektur des Hochrechnungsfaktors (Erhöhung) der Erhebungseinheiten der gleichen Ziehungsschicht eingeschätzt. Verzerrungsfrei ist diese Vorgehensweise immer dann, wenn das Auftreten der echten Antwortausfälle innerhalb der Schicht als Zufallsereignis angesehen werden darf. In diesem Fall führt die Zuschätzung echter Antwortausfälle zu einer verzerrungsfreien Schätzung von Totalwerten der Zielgesamtheit. Seite 6
Die Quote der Antwortausfälle bei Einheiten entspricht dem Verhältnis der Anzahl der Einheiten, für die keine oder nur nicht nutzbare Informationen eingeholt werden konnten zur Gesamtzahl der Einheiten, über die Informationen gesammelt werden sollten. Es ist ein Maß für die echten Antwortausfälle (keine Datenlieferung trotz Auskunftspflicht) bei der Einheit. Bei der Gemüseerhebung liegt diese Quote im Durchschnitt bei ca. 0,6 %. Die Quote der Antwortausfälle bei Merkmalen ist für jedes Erhebungsmerkmal definiert als Verhältnis der Anzahl der Einheiten, für die keine oder nur nicht nutzbare Informationen für das Merkmal eingeholt werden konnten, zur Gesamtzahl der Einheiten, über die Informationen für dieses Merkmal gesammelt werden sollten. Bei der Gemüseerhebung liegt diese Quote im Durchschnitt bei ca. 0,7 %. Als Imputation wird der Vorgang bezeichnet, bei dem fehlende bzw. unplausible Werte in den Datensätzen der einzelnen Einheiten ergänzt bzw. durch neue Werte ersetzt werden. Imputierte Werte sind damit Daten, die im Rahmen des statistischen Produktionsprozesses verändert wurden (inkl. Antwortausfälle) unabhängig davon, ob die Imputation maschinell oder manuell durchgeführt wurde. Die gewichtete Quote entspricht dem Anteil imputierter Werte am Ergebnis und liegt bei der Gemüseerhebung im Durchschnitt bei ca. 0,9 %. 4.4 Revisionen 4.4.1 Revisionsgrundsätze Entfällt. 4.4.2 Revisionsverfahren Entfällt. 4.4.3 Revisionsanalysen Entfällt. 5 Aktualität und Pünktlichkeit 5.1 Aktualität Wegen der großen Bedeutung von Spargel und Erdbeeren, gibt es bereits Ende Juli des Berichtsjahres Ergebnisse einer Vorschätzung. Endgültige Ergebnisse für alle Gemüsearten und Erdbeeren werden im Februar des Folgejahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Die Statistischen Ämter der Länder liefern die Länderergebnisse Mitte Juli des Berichtsjahres bzw. Anfang Februar des Folgejahres, so dass - entsprechend dem Veröffentlichungsplan - das Bundesergebnis termingerecht Ende Juli des Berichtsjahres bzw. Ende Februar des Folgejahres veröffentlicht werden kann. 6 Vergleichbarkeit 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die räumliche Vergleichbarkeit der nationalen Ergebnisse aus der Gemüseerhebung ist auf europäischer Ebene durch die EU-Verordnung über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung gewährleistet. Allerdings bestehen Unterschiede bei der in den einzelnen Mitgliedstaaten eingesetzten Methodik. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 durch das Gesetz vom 4. Dezember 2011 sind für die Gemüseerhebung, die ab dem Berichtsjahr 2012 die Gemüseanbauerhebung und die Ernte- und Betriebsberichterstattung Gemüse ersetzt, alle landwirtschaftlichen Betriebe auskunftspflichtig, die Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland und/oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern bewirtschaften, auf denen Gemüse oder Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen angebaut werden. In den Jahren 2010 und 2011 waren alle Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar oder mit Anbau von Spezialkulturen oder Haltung von Tierbeständen, die festgelegte Mindestgrößen erreichen oder überschreiten (z. B. 0,5 Hektar Gemüse oder Erdbeeren im Freiland) und Gemüse oder Erdbeeren anbauen, auskunftspflichtig. Damit fallen ab 2012 Betriebe aus der Erhebung, die nur über sehr kleine Anbauflächen von Gemüse oder Erdbeeren verfügen und in der Vergangenheit über eine andere Mindestgröße z. B. die Haltung von Tierbeständen auskunftspflichtig waren. Nach den Jahren 1998 und 2010 wurden die Abschneidegrenzen erneut angehoben bzw. verändert. Seit dem Jahr 2012 erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf die Erntemengen von Gemüse und Erdbeeren. Bis einschließlich 2011 wurden die Hektarerträge im Rahmen der Ernte- und Betriebsberichterstattung über Gemüse und Erdbeeren auf freiwilliger Basis erhoben worden. Die Umstellung ist dadurch zu begründen, dass es in vielen Bundesländern immer schwieriger wurde, landwirtschaftliche Betriebe bzw. Berichterstatterinnen und Berichterstatter für die Ertragsschätzung bei der Ernte- und Betriebsberichterstattung über Gemüse und Erdbeeren zu finden, die über die Erträge im Betrieb oder Berichtsbezirk Auskunft geben konnten bzw. wollten, so dass die Datenqualität spürbar nachgelassen hatte. Des Weiteren wurde für die Seite 7
Erntemenge das Stichprobenkonzept in der Gemüseerhebung systematisiert, so dass die Ergebnisse nur noch eingeschränkt mit der Ernte- und Betriebsberichterstattung über Gemüse und Erdbeeren vergleichbar sind. Weiterhin werden - gemäß der EU-Verordnung über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung - Kräuter wie Petersilie oder Schnittlauch seit 2010 nicht mehr in der Gemüseanbau- bzw. Gemüseerhebung erfasst, sondern nur noch in der Bodennutzungshaupterhebung unter Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen erhoben. Daher ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von 1998, 2010 und 2012 mit denen vorangegangener Erhebungen nicht in vollem Umfang gegeben. Daraus lässt sich der Qualitätsindikator "Längen der Zeitreihen mit vergleichbaren Werten" wie folgt berechnen: 2021 - 2012 + 1 = 10. Dieser entspricht der Anzahl der Referenzperioden in Zeitreihen seit dem letzten Bruch. Die Referenzperiode korrespondiert mit der Periodizität der Ergebnisveröffentlichung, die bei der Gemüseerhebung jährlich ist. 7 Kohärenz 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Abweichungen zu Ergebnissen anderer Agrarstatistiken (z. B. Bodennutzungshaupterhebung) beruhen auf methodischen und konzeptionellen Unterschieden, die vor allem durch unterschiedliche Erfassungsgrenzen hervorgerufen werden. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Gemüseerhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ernteergebnisse der Gemüseerhebung gehen in die Landwirtschaftliche und die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ein und dienen der Berechnung von Versorgungsbilanzen. 8 Verbreitung und Kommunikation 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen Die ersten Ergebnisse der Spargel- und Erdbeerernte werden Ende Juli des Jahres in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die endgültigen Ergebnisse zu allen Gemüsearten liegen Ende Februar des Folgejahres vor. Veröffentlichungen Die Fachserie 3, Reihe 3.1.3 Gemüseanbau und -ernte steht als kostenloser Download, unter Branchen und Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Obst, Gemüse und Gartenbau im Publikationsangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung (https://www.destatis.de/DE/Themen/_inhalt.html). Das Statistische Bundesamt bietet zudem aktuelle Tabellen zum Thema Gemüseerhebung an https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Obst-Gemuese- Gartenbau/_inhalt.html#sprg238422. Online-Datenbank Über das Datenbanksystem GENESIS-Online > 41215 Gemüseerhebung können Ergebnisse der Gemüseerhebung ab dem Jahr 1950 direkt abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten Entfällt. Sonstige Verbreitungswege Eigene Veröffentlichungen der Statistischen Ämter der Länder sind gegebenenfalls über die Webseite des jeweiligen Amt des Landes zugänglich. Die entsprechenden Internet-Links sind verfügbar unter: http://statistikportal.bwl.doi- de.net/de/statistische-aemter 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Entfällt. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt gemäß des mit den Statistischen Ämtern der Länder abgestimmten Arbeits-und Zeitplans. Der Veröffentlichungstermin der Pressemitteilung wird in der kurzfristigen Wochenvorschau angekündigt. Jeden Freitag um 10 Uhr kündigt die Pressestelle des Statistischen Bundesamtes mittels einer wöchentlichen Terminvorschau alle Presseveröffentlichungen der Folgewoche an. Seite 8
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender https://www.destatis.de/DE/Presse/Termine/Veroeffentlichungstabelle/_inhalt.html Zugangsmöglichkeiten der Nutzer/-innen Alle Nutzer/-innen haben gleichen Zugang zu den Ergebnissen der Gemüseerhebung, die als Download auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung stehen. 9 Sonstige fachstatistische Hinweise Keine. Seite 9
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Gemüseerhebung 2021 (S) GES Rücksendung bitte bis Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Referat 35 Alt-Friedrichsfelde 60 einschließlich Erdbeeren 10315 Berlin Ansprechperson für Rückfragen Sie erreichen uns über ( freiwillige Angabe ) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 10306 Berlin (Postanschrift) Telefon: Name: Herr Dr. Hänke 030 9021-3215 Telefax: 030 9021-3041 E-Mail: agrar@statistik-bbb.de Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Telefon oder E-Mail: Bitte beachten Sie bei der Beantwor- tung der Fragen die Erläuterungen zu 1 bis 8 auf Seite 6 und 7 in dieser Unterlage. Kennnummer: ( bei Rückfragen bitte angeben ) r Im Rahmen der Gemüseerhebung 2021 werden ausgewählte Betriebe in kräuter) und/oder Erdbeeren einschließlich deren jeweilige Jungpflanzen im Freiland te Deutschland befragt, die Gemüse, Erdbeeren oder deren Jungpflanzen erzeugen und über mindestens eine der folgenden Flächen verfügen: • 0,5 ha Fläche für den Anbau von Gemüse (ohne Speise- • 0,1 ha Fläche für den Anbau von Gemüse (ohne Speise- kräuter) und/oder Erdbeeren einschließlich deren jeweilige Jungpflanzen unter hohen begeh- baren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern) us Wenn mindestens eines der genannten Kriterien auf Ihren Betrieb zutrifft, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens und beginnen Sie anschließend mit dem Ausfüllen. Senden Sie den Fragebogen auch dann an den Absender zurück, wenn Ihr Betrieb die genannten Kriterien nicht erfüllt. Tragen Sie den Grund im Feld Bemerkungen auf Seite 2 ein. Nicht zur Gemüsefläche gehören: Flächen für die Gemüsesamengewinnung, für Kartoffeln, Speiseerbsen M und -bohnen zum Ausreifen, Zierkürbisse, Speisekräuter (z. B. Petersilie, Schnittlauch), Speisepilze, Haus- und Nutzgärten. Bitte gehen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens wie folgt vor: Beantworten Sie die Fragen, indem Sie ... ... die zutreffenden Antworten ankreuzen .............................................................. X ha a m2 ... die zutreffenden Flächen in ha, a und m² rechtsbündig eintragen, z. B. .................................................... 2 1 7 6 2 4 t kg ... die zutreffenden Erntemengen in t und kg rechtsbündig eintragen, z. B. ............................................................. 4 9 5 3 7 0 ... eine Klartextangabe eintragen, z. B. ................................................................... Knollenfenchel Falls Sie eine Antwort korrigieren müssen, nehmen Sie die Korrektur deutlich sichtbar vor, z. B. ........................................... x Erläuterungen zu einzelnen Fragen entnehmen Sie der Seite 6 der Unter- lage. Diese sind im Text mit einem Verweis (z. B. 1 ) gekennzeichnet. GES 2021 Seite 1 Gemeinde-Kennziffer: Kennnummer:
Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben haben. Referat 35 10306 Berlin Abschnitt 1: Ökologische Produktion von Gemüse und / oder r Erdbeeren 2021 Unterliegt die Bewirtschaftung der Flächen mit ja, vollständig .......... 1 Gemüse und / oder Erdbeeren in Ihrem Betrieb dem Kontrollverfahren zum ökologischen Land- bau nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ? Abschnitt 2: te Anbauflächen und Erntemengen für Erdbeeren 2021 Code 1700 ja, teilweise .............. nein ........................... 2 3 Erntemenge Anbaufläche 1 us Erdbeeren Code Code (Feldabfuhr) 2 ha a m2 t kg Erdbeeren im Freiland (im Ertrag) ................................. 1250 4253 Erdbeeren im Freiland (nicht im Ertrag) .................. 3 1251 Erdbeeren unter hohen begehbaren Schutzab- deckungen (einschließlich Gewächshäusern) ....... 4 1252 4254 M Abschnitt 3: Grundflächen für Jungpflanzen 2021 Grundfläche 5 Jungpflanzen Code ha a m2 Jungpflanzenanzucht von Gemüse und Erdbeeren im Freiland ........................ 6 1262 Jungpflanzenanzucht von Gemüse und Erdbeeren unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern) ....................... 4 6 1111 Seite 2 GES 2021 Gemeinde-Kennziffer: Kennnummer:
Abschnitt 4: Anbauflächen und Erntemengen für Gemüse im Freiland 2021 (einschließlich Flachfolien- oder Vlieseindeckung, unter Berücksichtigung der Mehrfachnutzung) Gemüseart Erntemenge Anbaufläche 1 Code Code (Feldabfuhr) 2 ha ar m2 t kg Blumenkohl ......................................................... 7 1030 4150 Brokkoli ................................................................ 7 1031 4151 Chinakohl ................................................................... 1032 4152 Kohlgemüse Grünkohl .................................................................... 1033 4153 Kohlrabi ............................................................... 7 1034 4154 Rosenkohl .................................................................. 1035 4155 Rotkohl ................................................................. 7 1036 4156 Weißkohl .............................................................. 7 1037 4157 r Wirsing ................................................................. 7 1038 4158 Chicoréewurzeln Eichblattsalat te ...................................................... ...................................................... 7 Eissalat ................................................................. 7 1040 1041 1042 4161 4162 Endiviensalat ...................................................... 7 1043 4163 us Feldsalat .................................................................... 1044 4164 Kopfsalat .............................................................. 7 1045 4165 Blatt- und Stängelgemüse Lollosalat .............................................................. 7 1046 4166 Radicchio ............................................................. 7 1047 4167 M Romanasalat (alle Sorten) ............................... 7 1048 4168 Rucolasalat ......................................................... 7 1049 4169 Sonstige Salate ........................................................ 1050 4170 Spinat ......................................................................... 1051 4171 Rhabarber ................................................................. 1052 4172 Porree (Lauch) ................................................... 7 1053 4173 Spargel (im Ertrag) .................................................. 1054 4174 Spargel (nicht im Ertrag) .................................. 3 1055 Stauden-/Stangensellerie ................................ 7 1056 4176 GES 2021 Seite 3 Gemeinde-Kennziffer: Kennnummer:
noch Abschnitt 4: Anbauflächen und Erntemengen für Gemüse im Freiland 2021 (einschließlich Flachfolien- oder Vlieseindeckung, unter Berücksichtigung der Mehrfachnutzung) Erntemenge Anbaufläche 1 Gemüseart Code Code (Feldabfuhr) 2 ha a m2 t kg Knollensellerie .................................................... 7 1060 4180 Wurzel- und Knollengemüse Möhren und Karotten .............................................. 1061 4181 Radies .................................................................. 7 1062 4182 Rettich (alle Sorten außer Meerrettich) ........ 7 1063 4183 Rote Rüben (Rote Bete) ......................................... 1064 4184 Bundzwiebeln (Frühlingszwiebeln) ............... 7 1065 4185 Speisezwiebeln (Trockenzwiebeln einschließlich Schalotten) ...................................... 1066 4186 r Einlegegurken .......................................................... 1070 4190 Salatgurken ......................................................... 7 1071 4191 Fruchtgemüse Speisekürbisse (z. B. Hokkaido, Butternuss, te Riesenkürbis) ...................................................... 7 Zucchini ...................................................................... 1073 1072 4192 4193 Zuckermais .......................................................... 7 1074 4194 us Buschbohnen ............................................................ 1080 4200 Hülsenfrüchte Stangenbohnen ....................................................... 1081 4201 Dicke Bohnen ........................................................... 1082 4202 Frischerbsen zum Drusch (ohne Hülsen) .......... 1083 4203 M Frischerbsen zum Pflücken (mit Hülsen) ........... 1084 4204 Sonstige Gemüsearten 8 Bitte die sonstigen Gemüsearten mit den größten Erntemengen aufführen. Sonstige Gemüsearten 1089 1090 4210 Sonstige zuvor nicht aufgeführte Gemüsearten ............................................................ 1094 4214 Gemüseanbau im Freiland insgesamt .................... 1100 Seite 4 GES 2021 Gemeinde-Kennziffer: Kennnummer:
Abschnitt 5: Anbauflächen und Erntemengen für Gemüse unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern) 2021 Erntemenge Anbaufläche 1 4 Gemüseart Code Code (Feldabfuhr) 2 ha a m2 t kg Feldsalat .............................................................................. 1120 4220 Kopfsalat .............................................................................. 1121 4221 Sonstige Salate .................................................................. 1122 4222 Paprika ................................................................................. 1123 4223 Radies .................................................................................. 1124 4224 Salatgurken ......................................................................... 1125 4225 Tomaten ............................................................................... 1126 4226 Sonstige Gemüsearten 8 r Bitte die sonstigen Gemüsearten mit den größten Erntemengen aufführen. 1129 te 1130 4230 us Sonstige zuvor nicht aufgeführte Gemüsearten ........ 1134 4234 Gemüseanbau unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern) insgesamt ..................................... 1140 Bemerkungen über besondere Ereignisse, die auf die Ernte (menge) Einfluss hatten: M (z. B. ungünstige Witterung, Hagel oder Schädlingsbefall) GES 2021 Seite 5 Gemeinde-Kennziffer: Kennnummer:
Erläuterungen zum Fragebogen 1 Anzugeben sind grundsätzlich alle Anbauflächen, die 4 Zu den Grund- und Anbauflächen unter hohen begehbaren der Erzeugung von Gemüse und Erdbeeren dienen und im Schutzabdeckungen zählen die Flächen für Kulturen, die laufenden Kalenderjahr abgeerntet werden (einschließlich die ganze oder den überwiegenden Teil der jeweiligen Spargel und / oder Erdbeeren nicht im Ertrag). Flächen mit Anbauzeit in/unter festen oder beweglichen Gewächs- einjährigen Kulturen, die erst im Folgejahr (2022) abge- häusern oder anderen hohen begehbaren Schutzab- erntet werden, sind nicht einzubeziehen. Dabei ist auch deckungen (Glas, fester Kunststoff, Folie) angebaut die Mehrfachnutzung der Grundfläche im Laufe des Jahres werden. Dazu zählen Flächen unter Schutz- und durch Vor-, Zwischen- und Nachkulturen einzubeziehen, Schattennetzen mit einem sehr dichten Gewebe und d. h. jegliche Erzeugung von Gemüse oder Erdbeeren auf einem Beschattungsgrad von 80 % und mehr. Bei Flächen, der gleichen Grundfläche ist bei den jeweiligen Kulturen als die mehrmals im Jahr genutzt werden oder im Falle von Anbaufläche einzutragen. Dies gilt unabhängig davon, mit Etagenanbau zählt die Grundfläche nur einmal. Wege welchem Entwicklungsstand die Erzeugnisse im Jahr 2021 zwischen den Beeten gehören dazu. Bei Dach- und Steh- geerntet oder vermarktet werden. wandeindeckung aus unterschiedlichen Materialien gilt die Dacheindeckung. Nicht begehbare Einrichtungen, wie Beispiel: tragbare Aufzuchtkästen, niedrige Tunnel usw. gehören Eine Freilandfläche mit 50 Ar wird zuerst mit Frischerbsen ebenso wie Schattennetze mit einem Schattenwert von bestellt und nach deren Aberntung mit Rosenkohl. unter 80 %, Hagelschutznetze, vorübergehende Regen- Bei jeder dieser Gemüsearten ist eine Fläche von 50 Ar schutzsysteme und Insektennetze nicht zu den hohen anzugeben. begehbaren Schutzabdeckungen; diese sind zu Kulturen Auch die im Wechsel mit landwirtschaftlichen Feld- im Freiland zu zählen. Anzugeben sind die o. g. Flächen, früchten (Wintergetreide, Frühkartoffeln usw.) für Ge- die in 2021 überwiegend für den Gemüseanbau genutzt müse und Erdbeeren genutzten Flächen sind anzugeben. werden (Abschnitt 6 und 7), die Grundflächen für Jung- Bei allen Kulturen ist, auch wenn nicht besonders darauf pflanzen (Abschnitt 3; Code 1111) und die Anbauflächen hingewiesen wird, der für 2021 noch beabsichtigte Anbau für Erdbeeren (Abschnitt 2; Code 1252). r anzugeben. Wachsen mehrere gleichzeitig reifende 5 Die Grundfläche beschreibt die Fläche eines landwirt- Gemüsearten auf derselben Fläche, so ist diese wie folgt schaftlichen Betriebes, die für den Anbau von Kulturen auf die einzelnen Gemüsearten aufzuteilen. Beispiel: te In einem Gewächshaus mit 90 m² nutzbarer Fläche werden in normalen Abständen Tomaten angebaut. Zwischen den Reihen werden noch Radies gesät. Da die Tomaten die Hauptnutzung darstellen, ist bei dieser Kultur die gesamte Fläche von 90 m² anzugeben. Bei der genutzt wird. Zu den Grundflächen beim Gemüse zählen somit sämtliche Gemüsekulturen (einschließlich Frühbeet- flächen) ohne Hofraum, Dauerwege und andere nicht mit Gemüse genutzte Flächen. Die Grundfläche berücksichtigt nicht die mögliche Mehrfachnutzung der zugrunde- liegenden Fläche (im Gegensatz zur Anbaufläche, siehe Erläuterung 1 ). Position Radies ist nur die Teilfläche einzusetzen, die mit einem Drittel (30 m²) angenommen werden kann. Beispiel: us Ein Betrieb verfügt über eine Grundfläche für Gemüse von 2 Anzugeben ist die marktfähige Ware (Feldabfuhr), unab- 100 Ar. Diese wird im Laufe des Jahres zweimal genutzt, hängig davon, ob die Ernte tatsächlich auf den Markt z. B. für Frischerbsen nach Radies. Die gesamte Anbau- gelangt oder nicht. Der Eigenverbrauch und Verluste, die fläche ist somit größer als die Grundfläche, und beträgt erst nach der Ernte auftreten, sind somit einzubeziehen. dann 200 Ar, je 100 Ar für Radies bzw. Frischerbsen. Dagegen ist der Teil der Ernte, der eventuell auf dem Feld verbleibt sowie Verluste, die bei der Ernte auftreten, nicht hinzuzurechnen. M 3 Neuanpflanzungen von Spargel oder Erdbeeren, die auf der endgültigen Anbaufläche wachsen und im Berichts- zeitraum noch nicht beerntet werden, sind als „nicht im Ertrag“ anzugeben. Seite 6 GES 2021
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