Steuern in Osteuropa 2011 - Übersicht der wichtigsten Steuern in Osteuropa und Russland
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CMS_LawTax_CMYK_28-100.eps Steuern in Osteuropa 2011 Übersicht der wichtigsten Steuern in Osteuropa und Russland April 2011
I. Belastung der Unternehmen 3 II. Belastung der Anteilseigner 4 III. Einkommensteuer 6 IV. Lohnkosten Gesamt 8 V. Mehrwertsteuer 10 VI. Vermögenssteuer 12 VII. News 14 Kontakte 18
I. Belastung der Unternehmen Staat Unternehmen Erläuterungen Bosnien-Herzegowina —— Unternehmer (juristische Personen / —— Bosnien und Herzegowina (BiH) ist ein Körperschaftssteuer): a) FBiH: 10 %; komplexer Staat, der aus zwei Entitäten, b) RS: 10 %; c) BDBiH: 10 %. Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) —— Unternehmer (natürliche Personen / und Republika Srpska (RS), und dem Brčko Einkommensteuer – Einkommen aus Distrikt Bosnien und Herzegowina (BDBiH) selbständiger Erwerbstätigkeit): besteht. a) FBiH: 10 %; b) RS: 10 %; c) BDBiH: 10 %. Bulgarien —— 10 % —— Einheitskörperschaftsteuersatz Kroatien —— 20 % —— Auch für natürliche Personen möglich (Gewerbe) Polen —— 19 % —— Auch für natürliche Personen möglich (Gewerbe) Russland —— 20 % —— abweichend dazu: vereinfachtes Steuer system für kleine Unternehmen (jährliche Einnahmen von nicht mehr als umgerechnet EUR 1,2 Mio.); —— Steuer in Höhe von 6 % des gesamten Einkommens oder 15 % des Einkommens abzüglich abzugsfähiger Aufwendungen ersetzt Gewinn-, Vermögens- und Mehr- wertsteuer Slowakei —— 19 % —— einheitlicher Körperschaftssteuersatz Slowenien —— 20 % —— Möglichkeiten eines ermäßigten Steuer satzes (10 % und 0 %) unter bestimmten Bedingungen Tschechien —— 19 % —— Ab Januar 2010 Ukraine —— 25 % —— Für juristische Personen —— 15 % —— Für Privatunternehmer —— Vereinfachtes Besteuerungssystem: —— Vereinfachtes Besteuerungssystem: 6 % für Umsatzsteuerzahler; ∙∙ Für juristische Personen mit einem 10 % für nicht Umsatzsteuerzahler Jahresumsatz bis zu UAH 1 Million UAH 200 (ca. EUR 20) (ca. EUR 100.000)* ∙∙ Für Privatunternehmer mit einem Jahresumsatz bis zu UAH 500.000 (ca. EUR 50.000)* * zusätzliche Bedingungen sind einzuhalten Ungarn —— 10 % für Gewinne bis HUF 500 Mio. (EUR 1,7 Mio.), darüber hinaus 19 % 3
II. Belastung der Anteilseigner Staat Besteuerung von Zinseinkommen Dividendenbesteuerung Bosnien-Herzegowina —— FBiH, RS, BDBiH: Natürliche Personen —— FBiH, RS, BDBiH: Natürliche Personen siehe Steuersätze in Punkt I. (Einkommen im EStG ist eine Dividendenbesteuerung steuer – Einkommen aus Kapitalinvestitio von 10 % vorgesehen. nen). —— FBiH, RS, BDBiH: Juristische Personen —— FBiH, RS, BDBiH: Juristische Personen Einkommen aus Dividenden werden nicht Zinseinkommen werden bei der Bemessung bei der Bemessung der Besteuerungs der Besteuerungsgrundlage mitberücksich grundlage mitberücksichtigt und werden tigt und werden daher als Teil des Gewinnes daher nicht als Teil des Gewinnes der der juristischen Person in Form von juristischen Person in Form von Körper Körperschaftsteuer abgeführt. schaftsteuer abgeführt. Bulgarien —— Die Zinsen werden als regelmäßiges —— Dividenden, die von einer juristischen Einkommen steuerlich behandelt und Person mit Sitz im Inland oder in einem werden mit Körperschaftssteuer nach anderen EU-Mitgliedstaates erzielt werden, den allgemeinen Grundsätzen besteuert werden nicht besteuert. —— Anwendung von DBA —— Dividenden, die an natürliche Personen ausgeschüttet werden, sind Gegenstand der Besteuerung mit 5 % Quellensteuer. —— Besteuerung von Zahlungen an Personen mit Sitz in steuergünstigen Staaten mit 10 % Quellensteuer Kroatien —— Natürliche Personen: 40 % für Residenten, —— 0 % für Residenten, Regulierung durch DBA 40 % für Nichtresidenten inwieweit durch DBA nicht anders geregelt —— Juristische Personen: bei Residenten als regelmäßiges Einkommen durch Gewinnsteuer besteuert, 15 % für Nicht residenten inwieweit durch DBA nicht anders geregelt Polen —— Grundsätzlich 20 % (Ausnahmen in —— Grundsätzlich 19 % (Ausnahmen in Abkommen zur Vermeidung der Doppel Abkommen zur Vermeidung der Doppel besteuerung) besteuerung) —— 5 %; ab 1. Juli 2013 Befreiung, im Fall der —— Befreiung im Fall der Dividendezahlung Zinsenzahlung zugunsten Gesellschaften aus zugunsten Gesellschaften aus den den EU- und EWR-Staaten (Bedingungen: EU- und EWR-Staaten (Bedingungen: Mindestkapitalanteil 25 % ohne Pause für Mindestkapitalanteil: 10 % ohne Pause mindestens 2 Jahre) für mindestens 2 Jahre). Russland —— 20 % —— 9 % für russische Unternehmen —— Steuerbefreiung nach einigen DBA —— 15 % für ausländische juristische Personen —— Steuerbefreiung für Dividenden aus „strategischen Investitionen“ —— reduzierte Sätze nach einigen Doppelbe steuerungsabkommen (so Deutschland: 5 % bei Erreichen gewisser Schwellenwerte) Slowakei —— 19 % —— Einkünfte aus Dividenden werden nicht besteuert. 4 | Steuern in Osteuropa 2011
Staat Besteuerung von Zinseinkommen Dividendenbesteuerung Slowenien —— 20 % (natürliche Personen) —— 20 % (natürliche Personen) —— 15 % Quellensteuer für Nichtresidenten —— 15 % Quellensteuer für Nichtresidenten (bestimmte Ausnahmen für EU-Länder, (bestimmte Ausnahmen für EU-Länder, verbundene Unternehmen, DBA) verbundene Unternehmen, DBA) Tschechien —— 15 % —— 15 % Ukraine —— Zinseinkommen unterliegen den allgemeinen —— 0 % für ukrainische Gesellschaften auf Einkommensteuersätzen Dividenden von ukrainischen Gesellschaften und verbundenen (Beteiligungsgrad von 20 % oder mehr) ausländischen Gesell schaften (mit Ausnahme von Offshore- Gesellschaften) —— 25 % für ukrainische Gesellschaften auf Dividenden von nicht mit dem Steuersubjekt verbundenen ausländischen Gesellschaften und Offshore-Gesellschaften (falls nichts Anderes im relevanten DBA bestimmt ist) —— 15 % Quellensteuer für ausländische Gesellschaften (falls nichts Anderes im relevanten DBA bestimmt ist) —— 15 % Quellensteuer für natürliche Personen (betreffend ausländische Empfänger: falls nichts Anderes im relevanten DBA bestimmt ist) Ungarn —— 16 % —— für natürliche Personen: 16 % Einkommen steuer und 14 % Gesundheitsabgabe (max. EUR 1.600); —— für Gesellschaften: grundsätzlich 0 % 5
III. Einkommensteuer Staat Eingangssteuersatz Spitzensteuersatz Entlastungen Bosnien-Herzegowina —— Einkommen aus —— a) FBiH: Einheitlicher unselbständiger Tätigkeit: Steuersatz (10 %); a) FBiH: 10 %; b) RS: 8 %; b) RS: Einheitlicher c) BDBiH: 10 %. Steuersatz (10 %); c) BDBiH: Einheitlicher Steuersatz (10 %). Bulgarien —— Einheitseinkommen —— 10 % —— Bei Spenden zugunsten steuersatz 10 % bestimmten Personen —— Es gibt keinen Freibetrag —— Bei freiwilliger zusätzlicher Sozialversicherung —— Für junge Ehepaare für die bezahlten Hypothekarzins zahlungen Kroatien —— bis ca. EUR 5.940 —— ab ca. EUR 17.760 —— Persönlicher Freibetrag (HRK 43.200) jährlich: (HRK 129.600) jährlich: (variabler Faktor); diverse 12 % 40 % weitere Begünstigungen; Sachbezüge Polen —— bis EUR 21.382 —— Ab EUR 21.382, —— Abzüge von der Steuer (PLN 85.528): 18 % minus EUR 3.710 zzgl. 32 % basis: Sozialversicherungs EUR 139 (PLN 556,02) des Überschusses über beiträge, Schenkungen, EUR 21.382 manche Vergünstigungen (z. B. Rehabilitation, Internet); —— Abzüge vom Steuerbetrag: Zahlungen für staatliche Gesundheitsversicherung, Vergünstigungen für Kleinkindererziehung Russland —— Einheitlicher Steuersatz in Höhe von 13 % auf das gesamte —— vereinzelt Steuerabzüge Einkommen für Steuerinländer und ausländische „hoch und Steuerbefreiungen qualifizierte Fachleute“ —— 30 % auf in Russland erzieltes Einkommen für Steuer ausländer Slowakei —— Einheitlicher Steuersatz: —— Steuerfreibetrag bis zu 19 % EUR 3.559,30 —— Steuerbonus für unter haltsberechtigte Kinder EUR 19,32 monatlich —— Steuerbefreiung von manchen befreiungs fähigen Einkünften i. H. v. EUR 500 Slowenien —— 16 % (bis EUR 7.410,42) —— 41 % (ab EUR 14.820,83) —— Persönlicher Freibetrag (variabler Faktor); diverse weitere Begünstigungen; Sachbezüge 6 | Steuern in Osteuropa 2011
Staat Eingangssteuersatz Spitzensteuersatz Entlastungen Tschechien —— 15 % —— 15 % —— 0 % für Residenten, Regulierung durch DBA Ukraine —— 15 % für das Einkommen, —— 17 % für das Einkommen welches 10 Mindestlöhne welches 10 Mindestlöhne nicht übersteigt (derzeit übersteigt (derzeit UAH 9.410 ca. EUR 896) UAH 9.410 ca. EUR 896) Ungarn —— 16 % auf die sog. —— 16 % auf die Superbrutto- —— Abzüge von der Bemes Superbrutto-Bemessungs Bemessungsgrundlage sungsgrundlage: Familien grundlage (Bruttoeinkom (Bruttoeinkommen erhöht steuererleichterung men plus 27 % Lohnneben um 27 % Lohnneben (monatlich EUR 220 – kosten) kosten) EUR 740 pro Kind) —— Abzüge von der zu zahlenden Steuer: Steuergutschrift bis zu EUR 40 monatlich (nur bis zu einer Jahres bemessungsgrundlage von EUR 14.000) 7
IV. Lohnkosten Gesamt Staat Arbeitnehmer Arbeitgeber Anmerkungen Bosnien-Herzegowina a) FBiH: 10 % ESt, a) FBiH: 6 % Pensionsversiche —— Da keine Pensionsver 17 % Pensionsversicherung, rung, 4 % Krankenversiche sicherungsanstalt des 12,5 % Krankenversicherung, rung, 0,5 % Arbeitslosen BDBiH existiert, haben 1,5 % Arbeitslosenversiche versicherung; sich die Pensionsver rung; b) RS: keine Abgaben / Beiträge sicherten in BDBiH b) RS: 10 % ESt, 18 % Pensions zu Lasten des Arbeitgebers entweder dem versicherung, 12,5 % c) BDBiH: 6 % Pensionsver Pensionssystem der Krankenversicherung, sicherung (für jene Pensions FBiH (Vorteil: derzeit 1 % Arbeitslosenversicherung, versicherte, die dem höhere garantierte 1,5 % Kinderschutzbeitrag. Pensionssystem der FBiH Mindestpension) oder c) BDBiH: 10 % ESt, unterliegen) dem Pensionssystem 17 % Pensionsversicherung der RS (Vorteil: derzeit (für alle Pensionsversicherte, geringerer PensVers- unabhängig davon, ob sie Beitrag) zu unter dem Pensionssystem der FBiH werfen. oder RS unterliegen), 12 % Krankenversicherung. Bulgarien —— 10 % Einkommensteuer —— 2,1 % Arbeitsunfähigkeit —— Für die Kranken- und —— 1,4 % Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Sozialversicherung wegen Krankheit oder Mutterschaft gibt es für einige Mutterschaft —— 7,1 % Rentenversicherung Branchen eine —— 5,7 % Rentenversicherung —— 0,6 % Arbeitslosigkeit Mindestversicherungs —— 0,4 % Arbeitslosigkeit —— 4,8 % Krankenversicherung grenze; Allgemein gilt —— 3,2 % Krankenversicherung —— 0,4 % – 1,1 % Arbeitsunfall eine Höchstversiche oder Behinderung infolge rungsgrenze i. H. v. Arbeitsunfall BGN 2.000 pro Monat Kroatien —— 20 % (15 + 5) Rentenver —— 15 % Krankenversicherung —— Berechnung von sicherung —— 0,5 % Unfall- und Kranken Beiträgen für versicherung am Arbeitsplatz bestimmte Einkom —— 1,7 % Arbeitslosenversiche men, bis max. 6-fache rung des kroatischen Jahresdurchschnitts gehalts (für 2011: ca. EUR 75.000, d. h. HRK 551.304) Polen —— 9,76 % Altersversorgung —— 9,76 %, Altersversorgung —— 1,5 % Rentenversicherung —— 4,5 %, Rentenversicherung —— 2,45 % Krankenversicherung —— 0,40 % – 8,12 % Unfall —— 18 % oder 32 % Einkommen versicherung steuer —— 2,45 % Arbeitsfond —— 0,1 % Garantiefond Russland —— 13 % (bzw. 30 % EStG) Ab 2011: —— Berechnung aufgrund —— 26 % Föderaler Rentenfonds des jährlichen —— 2,9 % Föderaler Sozial Einkommens versicherungsfonds —— Einkommen über —— 2,1 % Föderaler Fonds für RUB 415.000 wird Krankenpflichtversicherung nicht berücksichtigt 8 | Steuern in Osteuropa 2011
Staat Arbeitnehmer Arbeitgeber Anmerkungen —— 3 % Regionaler Fonds für obligatorische Krankenversi cherung —— 0,2 % – 8,5 % Betriebsunfall versicherung (je nach Grad des Berufsrisikos) Slowakei —— 19 % Einkommensteuer —— 10 % Krankenversicherung, —— Krankenversicherung —— 4 % Krankenversicherung —— 25,2 % Sozialversicherung – Jahreseinkommen, —— 9,4 % Sozialversicherung (beinhaltend 1,4 % Kranken aber max. 36 × (beinhaltend 1,4 % Kranken geld-, 17 % Renten-, Durchschnittslohn geld-, 7 % Renten-, und 1 % Arbeitslosenversiche 1 % Arbeitslosenversiche rung, 0,25 % Garantiefonds, rung) bis max. EUR 253,87 0,8 % Unfallversicherung und 4,75 % Reservefonds) bis max. EUR 695,91 Slowenien —— 15,5 % Rentenversicherung —— 8,85 % Rentenversicherung —— 6,36 % Krankenversicherung —— 7,09 % Krankenversicherung —— 0,14 % Arbeitslosenversiche —— 0,06 % Arbeitslosenversiche rung rung —— 0,1 % Mutterschaftsurlaub —— 0,1 % Mutterschaftsurlaub Tschechien —— 15 % Einkommensteuer —— 25 % Rentenversicherung —— Steuer wird aus der —— 6,5 % Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung Gesamtzahl der und Arbeitslosenversicherung —— 9 % Krankenversicherung Lohnkosten des —— 4,5 % Krankenversicherung Arbeitgebers, d. h. 134 % des Bruttoloh nes („Superbrutto lohn“) berechnet. Ukraine —— 3,6 % Sozialversicherungs —— 36,76 % – 49,7 %Sozial —— Beiträge werden vom beitrag, aufgegliedert in: versicherungsbeitrag, Einkommen bis zu ∙∙ 2 % Rentenversicherung aufgegliedert in: einer Beitragsbe ∙∙ 1 % Krankenversicherung ∙∙ 33,2 % Rentenversiche messungsgrenze von ∙∙ 0,6 % Arbeitslosen rung derzeit UAH 13.830 versicherung ∙∙ 1,4 % Krankenversiche (ca. EUR 1.317) rung bezahlt. ∙∙ 1,6 % Arbeitslosenver sicherung ∙∙ 0,56 % – 13,5 % Unfallver sicherung (je nach der Art der Tätigkeit) Ungarn —— 16 % (effektiv 20,32 %) —— 1 % Arbeitsmarktbeitrag Einkommensteuer —— 10 % Rentenversicherung —— 1,5 % Arbeitsmarktbeitrag —— 1,5 % Fachausbildungs beitrag 9
V. Mehrwertsteuer Staat Steuersatz Ermäßigter Steuersatz Anmerkungen Bosnien-Herzegowina —— BiH: 17 % —— BiH: Einheitlicher Steuersatz (17 %) Bulgarien —— 20 % —— Bis zum 31.03.2011: 7 % für Hoteldienst- leistungen als Teil einer organisierten Reisedienstleistung; ab dem 01.04.2011: 9 % für alle Hoteldienstleistungen Kroatien —— 23 % —— 0 % (Milchprodukte, Brot, Medikamente, Bücher, medizinische Implantate und orthopädische Hilfsmittel, usw.); —— 10 % (Zeitschriften / Zeitungen und touristische Unterkunftsleistungen) Polen —— 23 % —— 8 % (ausgewählte Waren und Leistungen) —— Die erhöhten Steuer- —— 5 % (einfache Nahrungsmittel, Bücher und sätze gelten im spezialisierte Zeitschriften) Prinzip vom —— 0 % (Schiffe, Flugzeuge und verbundene 1. Januar 2011 bis Leistungen) 31. Dezember 2013, —— Befreiung mancher Leistungen (insb. mit der Möglichkeit finanzielle Leistungen) einer weiteren Erhöhung falls die wirtschaftlichen Ziele nicht erreicht sind. Russland —— 18 % —— 10 % (Bücher, Zeitschriften, medizinische Güter, bestimmte Nahrungsmittel, Kinderkleidung) —— 0 % (Exportgeschäfte) —— steuerbefreite Leistungen, v. a. im Finanzsektor —— bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems durch einheitliche Sonder steuer ersetzt Slowakei —— 20 % —— 10 % (Medikamente, Sanitätsware, Bücher —— Die Erhöhung des u. a.) Steuersatzes ab 1. Januar 2011 von 19 % auf 20 % ist zeitlich befristet. Wenn das Haushalts defizit der Slowakei die Grenze von 3 % des BIP erreicht hat, wird der Steuersatz wieder auf 19 % gesenkt werden. Slowenien —— 20 % —— 8,5 % für katalogisch aufgezählte Leistungen Tschechien —— 20 % —— 10 % (Lebensmittel, Kulturdienste, Unterkunft, Bücher und Zeitschriften u. A. m.) 10 | Steuern in Osteuropa 2011
Staat Steuersatz Ermäßigter Steuersatz Anmerkungen Ukraine —— 20 % (es gibt —— 0 % eine umfang ∙∙ Exportgeschäfte reiche Liste der ∙∙ Betreuung von Schiffen, Flugzeugen Waren und sowie verbundene Leistungen Leistung, die von ∙∙ grenzüberschreitende Beförderung von der Mehrwert Reisenden und Gepäck steuer befreit ∙∙ Bearbeitung der importierten Waren sind) unter Bedienung ihrer weiteren Ausfuhr ins Ausland Ungarn —— 25 % —— 18 % (Milch- und Mehlprodukte, Beher bergung) —— 5 % (Bücher, Medikamente, Fernheizung u. a.) 11
VI. Vermögenssteuer Staat Steuersatz Anmerkungen Bosnien-Herzegowina RS: Vermögenssteuer bzgl. verschiedener b) RS: Die Vermögenssteuer wird in RS im Rechte an Liegenschaften (Höhe ist Vermögenssteuergesetz der RS geregelt. abhängig von der Fläche der Liegenschaf c) FBiH: Die Vermögens-, Erbschafts- und ten); Erbschafts- und Schenkungssteuer Schenkungssteuer fallen in die Kompetenz (3 % für Liegenschaften; 10 % für Bargeld, der Kantone und werden daher in kantona Geldforderungen, Rechte am geistigen len Gesetzen (z. B. Liegenschaftsverkehrs- Eigentum, Eigentumsrecht an genutzten und Rechteübertragungsgesetz des KS; Motorfahrzeugen, Schiffen, usw. mit Wert Steuergesetz des KS) geregelt. über BAM 5.000); Liegenschaftsverkehrs- und Rechteübertragungssteuer (3 %). a) FBiH – Beispiel Kanton Sarajevo (KS): Liegenschaftsverkehrs- und Rechteübertra gungssteuer (5 %); Vermögenssteuer bzgl. Eigentumsrechte an bestimmten Bauten, PKWs, Motorrädern, Schiffen, usw. (Höhe ist abhängig von der Fläche der Bauten, des Alters und der Leistung der PKWs, usw.); Erbschafts- und Schenkungssteuer (5 % für unbewegliches Vermögen; 10 % für bewegli ches Vermögen mit Wert über BAM 2.000). Bulgarien —— Grund- und Wohnungsbesitzsteuer: —— Der Steuersatz wird von der jeweiligen zwischen 0,1 und 4,5 ‰ des Steuerwertes Gemeinde bestimmt, mit Ausnahme des —— Steuer bei Übertragung einer Immobilie: Steuersatzes für Zigaretten, Alkohol und zwischen 0.1 und 3 % vom höheren aus dem Treibstoffe, der vom Staat bestimmt wird . Steuerwert oder Ankaufspreises —— Die Steuergrundlage ist die Steuerschätzung —— Erbschaftssteuer zwischen 0,4 % – 6,6 % oder der Buchwert. Der Steuerwert wird —— PKW mit hoher Leistung durch Beschluss des Gemeinderats —— Waren wie Zigaretten, Alkohol, Treibstoffe bestimmt. u. a. —— keine Erbschaftssteuer zwischen Eheleuten und Verwandten gerader Linie Kroatien —— Wochenendhäuser werden zwischen EUR 0,68 – 2,06 (HRK 5 – 15) pro m² Nutzungsfläche besteuert. Geplant für 2011: Besteuerung nach dem Wert der Immobilie und andere Arten der Vermögensbesteue rung Polen —— Immobilien, LKW —— Immobilien: je nach der Fläche, —— Steuersätze auf der lokalen Ebene durch die LKW: je nach dem Gewicht Gemeinde festgelegt (Obergrenzen sind gesetzlich definiert). Russland —— für natürliche Personen: Lokale Steuer auf —— bei Anwendung des vereinfachten Steuer unbewegliches Vermögen von bis zu 2 % systems durch einheitliche Sondersteuer —— für juristische Personen: Regionale Steuer ersetzt auf das gesamte Anlagevermögen von bis zu 2,2 % 12 | Steuern in Osteuropa 2011
Staat Steuersatz Anmerkungen Slowakei —— Kraftfahrzeugsteuer auf Kraftfahrzeuge, —— Steuersatz: PKW – abhängig vom Hubraum; die zu unternehmerischen Zwecken in der andere Fahrzeuge – abhängig von der Slowakei verwendet werden Anzahl der Achsen und des Gesamtgewichts —— Immobiliensteuer auf Gebäude, Grundstücke des Fahrzeuges und Wohnungen —— Steuersatz hängt von der Lokalität der Immobilie und deren Fläche ab Slowenien —— je nach Typus und Wert der Immobilie —— Verschiedene Immobilien, derzeit ist ein neues Immobiliensteurgesetz in Vorberei tung, das sich am Marktwert der Immobilie orientiert —— Boote und Kraftfahrzeuge Tschechien —— Immobilien —— Einkommen der Stadthaushalten – kann in einzelnen Städten unterschiedlich sein Ukraine —— Derzeit gibt es keine Vermögenssteuern. Für Anfang 2011 ist die Einführung einer Vermögenssteuer im Gespräch. Ungarn —— keine Besteuerung von Vermögenswerten 13
VII. News Staat Neuerungen Bosnien-Herzegowina —— Am 01.01.2011 sind in BDBiH zwei neue Steuergesetze, deren Regelungsgegenstände vor diesem Zeitpunkt in einem einheitlichen Steuergesetz geregelt waren, in Kraft getreten: Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz. —— Am 01.02.2011 sind in RS die Novellen des EStG sowie des SV-BeiträgeG in Kraft getreten. Mit diesen wurde der einheitliche EStG-Steuersatz von 8 % auf 10 % erhöht. Erstmals werden auch Dividenden, die natürlichen Personen ausgezahlt werden, besteuert. Zudem wurden die SV-Beiträge von 30,6 % auf 33 % erhöht. Bulgarien —— Der Steuersatz für Quellensteuer hinsichtlich erzielter Zinsen oder Lizenzgebühren von bestimmten EU-ansässigen Personen wurde von 10 % auf 5 % gemindert. —— Ab 01.04.2011 wird der Umsatzsteuerstaz für Hoteldienstleistungen auf 9 % erhöht. —— Ab 01.01.2011 wurden Quellensteuern auf Einnahmen von Unternehmen mit Sitz in steuer günstigen Staaten (offshore zones) eingeführt. —— Ab 01.01.2011 wurden die Sozialversicherungsbeiträge erhöht. Kroatien —— Die „Krisensteuer“ von 2 % auf Löhne, Renten und andere Einkommen wurde Mitte 2010 abgeschafft, der Steuersatz von 4 % wurde am 31.10.2010 abgeschafft. —— Die „Krisensteuer“ von 2 % bzw. 4 % auf Einkommen aus selbständiger Tätigkeit wurde am 31.08. bzw. Ende 2010 abgeschafft. —— Mitte 2010 neue Steuersätze der Einkommenssteuer: Anstelle der bisherigen 15 %, 25 %, 35 % und 45 %, sind die neuen Steuersätze von 12 %, 25 % und 40 % in Anwendung. Polen —— Ab 2011 Einkommenssteuerbefreiung der Investment- und Pensionfonds von EU- und EWR- Staaten —— Ab 1. Juli 2013 keine Besteuerung der Zinseinkommen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaf ten aus den EU- und EWR-Staaten; Bedingungen: mindestens 25 % Kapitalanteil ohne Pause für mindestens 2 Jahre —— Ab 2. April 2010 Befreiung von Einbringung eines Unternehmens oder eines organisierten Unternehmensteils (insb. Betrieb) in eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage von der Trans aktionssteuer (Stempelsteuer) Russland —— die einheitliche Sozialsteuer von 26 % wurde Anfang 2010 abgeschafft. —— die Bußgelder für Steuerrechtsverstöße wurden erheblich erhöht. Slowakei —— Möglichkeit der Umsatzsteuer – Gruppenregistrierung, —— Pflicht der Erstellung der Dokumentation zur Transferbewertung im Fall der Verrechnung zwischen ausländischen verbundenen Unternehmen —— die Steuerverluste können innerhalb von 7 aufeinander folgenden Besteuerungsperioden geltend gemacht werden (die Periode wurde von 5 auf 7 Besteuerungsperioden verlängert) —— Einführung der Möglichkeit der Verlängerung der Frist zur Vorlegung der Est.-Erklärung um 3 Monate —— neue Steuerregelungen beim Verkauf und Einbringung von Unternehmen, Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen —— Möglichkeit der Abschreibung von Sachanlagen nach einzelnen Komponenten —— Die Geltendmachung des persönlichen Freibetrages wird nur auf sogenannte aktive Einkünfte beschränkt —— Geltendmachung der persönlichen Freibeträge in Höhe von EUR 398.33 für die Zusatzrenten versicherung, Finanzmitteln für Zwecksparen und Lebensversicherung wird nicht mehr möglich —— Einführung der Emissionsquotensteuer (Steuersatz 80 %) —— Abschaffung der Pflicht der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Taschengeld bei Auslandsdienst reisen zu leisten (falls solches Taschengeld geleistet wird, wird dieses als steuerbare Einnahme betrachtet) 14 | Steuern in Osteuropa 2011
Staat Neuerungen —— Neuerungen im Bereich der Kranken- und Sozialversicherung: Erweiterung der Bemessungs grundlagen um weitere Einkommen, von denen die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Sozialver sicherung zu leisten sind, und Erweiterung des Kreises der Versicherungszahler (Einnahmen von Dividenden werden der Krankenversicherung unterliegen – betrifft Gewinnanteile erworben nach 1. Januar 2011) Tschechien —— „Hochwassersteuer“, d.h. eine Minderung der Lohnsteuerermäßigung zwecks Einholung von Mitteln zur Beseitigung der Hochwasserschäden, sollte 2011 eingeleitet werden —— Erhöhung der MwSt. geplant —— Grundlegende Änderung des Steuersystems soll 2011 vorgestellt werden —— In den nächsten drei Jahren (2011 – 2013) werden die Erträge aus Solaranlagen mit 26 % besteuert. Ukraine —— im Laufe der nächsten Monate wird in der Ukraine das geltende Steuerrecht umfangreich novelliert werden Ungarn —— ab Januar 2011 wird eine Einkommensteuer Flat-Tax von 16 % in Kombination mit der Familien steuererleichtertung eingeführt —— neue Abgabe für Banken und Versicherungen, welche mindestens für die nächsten 3 Jahre gilt —— In drei Wirtschaftssektoren (Einzelhandel, Telekommunikation, Energie) wurde eine Sondersteuer für die Steuerjahre 2010, 2011 und 2012 eingeführt. 15
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