Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal

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Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein

                               24. Jahrgang               Freitag, den 11. Januar 2019                           Nummer 1/2
Aus dem Inhalt
LINUS WITTICH Medien KG
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                                                    Basaltsingers unter neuem Dirigat

                                              Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom
                                               Gesangverein „Eintracht“ 1875 Beilstein e.V.
                                              von Andreas Risse aus Bad Marienberg dirigiert.

                                           Nach über vier Jahren erfolgreicher Chorarbeit mit
                                            Anne Katzmarek und kurzfristiger Übernahme von
                                           Martin Becker wird nun der Stab an Andreas Risse
                                           weitergegeben. Wir freuen uns, von seiner jahrelangen
                                          Erfahrung in den verschiedensten Chören partizipieren zu
                                          können.
                                                    Unsere erste gemeinsame Probe:
                                                    Freitag, 11.01.2019, 18:30 Uhr
                                                   Dorfgemeinschaftshaus Beilstein
                                           Das bedeutet gleichzeitig für Neueinsteiger die ideale
                                           Möglichkeit, bei diesem frischen Chor mitzusingen,
                                          da sicher auch für die aktiven Sänger/innen viel Neues
                                          kommen wird.
                                              ● Wir freuen uns auf einen neuen Chorleiter
                                              ● Wir freuen uns auf neue Sänger/innen
                                              ● Wir freuen uns auf 2019.
    www.greifenstein.de
Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Greifensteiner Nachrichten                                      –2–                                                   Nr. 1/2/2019

                        Amtliche Bekanntmachungen
    Das Flurbereinigungsverfahren                                                                    §2
    Herborn-Seelbach                                                 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts-
                                                                     jahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-
Amt für Bodenmanagement Marburg                                      förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.800.000 €
- Flurbereinigungsbehörde -                                          festgesetzt. Hiervon sind ca. 378.600 € für Umschuldungen
Robert-Koch-Straße 1, 735037 Marburg                                 vorgesehen.
Az.: 2 - UF 1584 Verf.A.                                                                             §3
                       Schlussfeststellung
                                                                     Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haus-
Das Flurbereinigungsverfahren Herborn-Seelbach B255 - UF
1584 -, Lahn-Dill-Kreis, wird nach § 149 (1) Flurbereinigungs-       haltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jah-
gesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils       ren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
geltenden Fassung mit der Feststellung abgeschlossen, dass die       auf 2.590.000 € festgesetzt.
Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und dass                                        §4
den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Verfahren      Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr
hätten berücksichtigt werden müssen.                                 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch ge-
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.          nommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Gemäß § 149 (4) FlurbG erlischt die Teilnehmergemeinschaft                                           §5
Herborn-Seelbach B255 mit der Unanfechtbarkeit dieser                Im allen vier Einrichtungsgebieten wird eine gesplittete Abwas-
Schlussfeststellung.                                                 sergebühr erhoben. Diese Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:
                    Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach       Sinn-Edingen             1,97 € / m³ Frischwasser
Bekanntgabe Widerspruch bei dem Amt für Bodenmanagement              Sinn-Edingen             0,67 € / m² gebührenpflichtige Fläche
- Flurbereinigungsbehörde -, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Mar-       Greifenstein-Nenderoth   4,47 € / m³ Frischwasser
burg, eingelegt werden. Die Einlegung des Widerspruches ist in-
nerhalb vorgenannter Frist auch bei dem Hessischen Landesamt         Greifenstein-Nenderoth   0,74 € / m² gebührenpflichtige Fläche
für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereini-          Herborn-Seelbach         1,99 € / m³ Frischwasser
gungsbehörde -, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, zulässig.         Herborn-Seelbach         0,53 € / m² gebührenpflichtige Fläche
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der        Herborn-Guntersdorf      3,09 € / m³ Frischwasser
öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich         Herborn-Guntersdorf      0,61 € / m² gebührenpflichtige Fläche
einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
                                                                     Die Abwasserbeiträge für das Verschaffen einer erstmaligen
Marburg, den 12. Dezember 2018
Amt für Bodenmanagement Marburg                                      Anschlussmöglichkeit an eine Sammelleitung betragen für die
- Flurbereinigungsbehörde -                                          Einrichtungsgebiete:

gez. Flecke                          (Siegel)                        Sinn-Edingen           4,65 € / m² Grundstücksfläche       und
                                                                                            Geschossfläche
    Haushaltssatzung 2019                                            Greifenstein-Nenderoth 3,78 € / m² Grundstücksfläche       und
                                                                                            Geschossfläche
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
                                                                     Herborn-Seelbach       3,58 € / m² Grundstücksfläche       und
in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt
                                                                                            Geschossfläche
geändert durch Artikel 4 des Hessenkassengesetzes 2018 vom
25. April 2018 (GVBl. 2018 Nr. 5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Ge-    Herborn-Guntersdorf 3,53 € / m² Grundstücksfläche          und
setzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom                                Geschossfläche
28. Mai 2018 (GVBl. 2018 Nr. 9 S. 247 ff.) sowie Artikel 6 des       Die Abwasserbeiträge für das Verschaffen einer erstmaligen
Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften         Anschlußmöglichkeit an die öffentliche Behandlungsanlage be-
vom 21. Juni 2018 (GVBl. 2018 Nr. 12 S. 291 ff.) hat die Verbands-   tragen für die Einrichtungsgebiete:
versammlung am 22. November 2018 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:                                                         Sinn-Edingen           1,47 € / m² Geschossfläche
                              §1                                     Greifenstein-Nenderoth 1,02 € / m² Grundstücksfläche und
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird                                           Geschossfläche
im Ergebnishaushalt                                                  Herborn-Seelbach       4,13 € / m² Geschossfläche
   im ordentlichen Ergebnis                                          Herborn-Guntersdorf 1,51 € / m² Geschossfläche
   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf              6.319.150 €                                   §6
   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf         6.314.600 €     Die Umlagesätze für Investitionen betragen:
   mit einem Saldo von                                   4.550 €     Im Teilhaushalt 701 (Geschäftsstelle)
   im außerordentlichen Ergebnis
   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                   4.100 €    für die Stadt Herborn         74,08 %
   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.000 €    für die Gemeinde Sinn         20,48 %
   mit einem Saldo von                                    1.900 €    für die Gemeinde Greifenstein 5,44 %
   mit einem Überschuss von                               2.650 €    (inkl. Klinik Waldhof)
im Finanzhaushalt
                                                                     Im Teilhaushalt 702 (Einrichtungsgebiet Sinn-Edingen)
    mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
    Auszahlungen                                                     für die Stadt Herborn         73,46 %
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             765.350 €     für die Gemeinde Sinn         23,91 %
    und dem Gesamtbetrag der                                         für die Gemeinde Greifenstein 2,63 %
    Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf       2.093.500 €     (inkl. Klinik Waldhof)
    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf       3.598.000 €
    mit einem Saldo von                              1.504.500 €
    Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf      1.800.000 €     Im Teilhaushalt 703 (Einrichtungsgebiet Greifenstein-Nenderoth)
    Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf      1.036.000 €     für die Gemeinde Greifenstein 100 %
    mit einem Saldo von                                764.000 €     Im Teilhaushalt 704 (Einrichtungsgebiet Herborn-Seelbach)
    mit einem Finanzmittelüberschuss des Haus-          24.850 €     für die Stadt Herborn          100 %
    haltsjahres von                                                  Im Teilhaushalt 705 (Einrichtungsgebiet Herborn-Guntersdorf)
festgesetzt.                                                         für die Stadt Herborn          100 %
Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Nr. 1/2/2019                                                   –3–                                       Greifensteiner Nachrichten

                                 §7                                 2. Den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen habe
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.                ich nur in geminderter Form genehmigt und bezüglich der
                                 §8                                    Maßnahme „Sanierung Faulturm (1.210.000,00 €)“ unter Ein-
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushalts-        zelgenehmigungsvorbehalt gestellt.
plans beschlossene Stellenplan.                                     3. An Ihrem Berichtswesen im Sinne des § 28 GemHVO möchte
                                 §9                                    ich teilhaben und bitte Sie, mir die beiden Berichte mit den
Als erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO gelten Beträ-          Stichtagen 30. Juni und 30. September 2019 jeweils inner-
ge, die im Einzelfall 10 v.H. des betreffenden Budgets, bei über-      halb von sechs Wochen nach dem Stichtag vorzulegen. Un-
planmäßigen Ausgaben mindestens den Betrag von 100.000 €               terjährig bitte ich um eine zeitnahe, schriftliche Information,
und bei außerplanmäßigen Ausgaben den Betrag von 50.000 €              falls - widererwartend - die Planansätze durch Ertragsausfälle
überschreiten.                                                         und / oder Aufwandssteigerungen in Gefahr geraten. Bitte
                                § 10                                   integrieren Sie in den Bericht mit Stichtag 30. Juni 2019 auch
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, für die in § 2 der Haus-         den Stand der Umsetzung aller Investitionen oberhalb der
haltssatzung vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von In-             definierten Erheblichkeitsgrenze von 300 T€/pro Maßnahme
vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und in § 4             ab dem Haushaltsjahr 2017.
der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredite Angebote             4. Die Aufstellungsbeschlüsse für die Jahresabschlüsse 2016
einzuholen und entsprechende Kreditverträge abzuschließen.             und 2017 legen Sie mir bis zum 28. Februar 2019 und den
Der Verbandsversammlung ist in der nächsten Sitzung über die           Aufstellungsbeschluss für 2018 bis Ende April 2019 vor.
Kreditaufnahme zu berichten.                                        gez. Jochem, Verwaltungsoberrat
Herborn-Hörbach, 22. November 2018
Abwasserverband Mittlere Dill
Benner, Vorsitzender
                                                                        Sitzung des Ortsbeirats Ulm
Öffentliche Bekanntmachung                                          Zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirats Ulm am Montag, dem
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019         14.01.2019, um 18:00 im Gemeindehaus Ulm, an der Brücke lade
wird hiermit gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 HGO           ich hiermit ein.
öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung enthält in § 2     Tagesordnung
„Gesamtbetrag der Kredite“, § 3 „Verpflichtungsermächtigungen“
sowie in § 4 „Aufnahme von Liquiditätskredite“ genehmigungs-        1. Begrüßung OB-Mitglieder und Anlieger „Am Hohen Rain“
pflichtige Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnah-   2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Be-
me in der Zeit vom 14. Januar 2019 bis einschließlich 22. Januar        schlussfähigkeit
2019 während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des           3. Genehmigung der Tagesordnung
Abwasserverbandes Mittlere Dill, 35745 Herborn-Hörbach, Im          4. Anliegerversammlung „Am Hohen Rain“, hier: Beete zur Ver-
Breiten Boden 8, öffentlich aus.                                        kehrsberuhigung
Herborn-Hörbach, 07. Januar 2019                                    5. Protokoll der letzten Sitzung vom 05.11.2018
Abwasserverband Mittlere Dill
                                                                    6. Bericht der Ortsvorsteherin
gez. Benner, Vorsitzender
                                                                    7. Haushalt 2019
Aufsichtsbehördliche Genehmigung                                    8. Vorschau 2019 für Ulm
Mit Schreiben vom 27. Dezember 2018, Zeichen: 15.1. - VA -
232.1 teilte die Kommunalaufsicht des Lahn-Dill-Kreises, 35573      9. Verschiedenes
Wetzlar, folgendes mit:                                             B. Bovermann, Ortsvorsteherin Ulm
Gemäß § 18 Abs. 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsar-
beit (KGG) i. V. m. §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 u. 105 Abs. 2 der         Satzung über die Erhebung von
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.                  Tierseuchenkassenbeiträgen
April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel
4 des Hessenkassengesetzes 2018 vom 25. April 2018 (GVBl.           sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Besei-
2018 Nr.5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung     tigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2019
der Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28. Mai 2018 (GVBl.           Aufgrund des § 5 Abs. 2, 4, 5 und 6 und des § 12 des Hessi-
2018 Nr.9 S. 247 ff.), sowie Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur     schen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (HAG-
Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2018 (GV-      TierGesG) sowie des § 8 Abs. 3 und 4 des Hessischen Ausfüh-
Bl. 2018 Nr.12 S. 291ff.), erteile ich dem Verbandsvorstand des     rungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsge-
Zweckverbandes „Abwasserverband Mittlere Dill“ die                  setz (HAGTierNebG), jeweils in der Fassung vom 14. Dezember
                           Genehmigung                              2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 des HAGTierNebG vom
a) zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitions-    23. Juli 2015 sowie durch Artikel 5 HAGTierGesG vom 22. August
förderungsmaßnahmen im Rahmen des § 2 der Haushaltssat-             2018, hat der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse
zung 2019 im Gesamtbetrag von                                       folgende Satzung beschlossen:
                          1.800.000,00 €                                                             §1
        (in Worten: eine Million achthunderttausend Euro).          (1) Für die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für
b) zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Zah-      Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren ist maßgebend, wie
lung von Auszahlungen im Sinne von § 4 der Haushaltssatzung         viele Tiere am Tag der von der Tierseuchenkasse durchgeführten
2019 bis zu einem Höchstbetrag von                                  amtlichen Erhebung vorhanden waren.
                          1.000.000,00 €                            (2) Zum Stichtag der amtlichen Erhebung wird der 01.01.2019
                  (in Worten: eine Million Euro).                   bestimmt.
c) zur Inanspruchnahme der im Rahmen des § 3 der Haushalts-         (3) Halter von Einhufern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Bienen,
satzung für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagten Verpflich-        Geflügel und Gehegewild, die diese Tiere im Lande Hessen hal-
tungsermächtigungen gem. § 102 HGO im zunächst um 1,21              ten, sind verpflichtet
Mio.€ geminderten Gesamtbetrag bis zu                               a) der Tierseuchenkasse Name, Anschrift sowie die Art und die
                          1.380.000,00 €                            Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere -nach Tier-
    (in Worten: eine Million dreihundertachtzigtausend Euro)        arten gegliedert- innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag
Weitere genehmigungsbedürftige Aspekte im Sinne von § 97a           mitzuteilen. Die Meldung ist entweder auf dem von der Tierseu-
HGO beinhaltet die Haushaltssatzung 2019 nicht. Die Genehmi-        chenkasse ausgegebenen amtlichen Erhebungsbogen oder per
gung erfolgt im Sinne der §§ 102, 103 und 105 HGO Auflagen:         Internet unter www.hessischetierseuchenkasse.de vorzunehmen.
                              Auflagen:                             b) schriftlich oder online bei der Hessischen Tierseuchenkasse,
                                                                    Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden oder unter www.hessische-
1. Die Haushaltsbegleitverfügung ist in Anlehnung an § 50 Abs.      tierseuchenkasse.de ihre Tierhaltung anzuzeigen, wenn sie bis
   3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeig-          zum 10.01.2019 keinen Meldebogen erhalten haben.
   neter Weise bekannt zu machen; hierüber sowie über die           (4) Viehhändler melden 4 v.H. der Anzahl der im Vorjahr umge-
   Veröffentlichung sind gem. § 97 Abs. 5 HGO Nachweise bis         setzten Tiere als den für die Berechnung der Beiträge maßge-
   zum 28. Februar 2019 vorzulegen.                                 benden Tierbestand.
Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Greifensteiner Nachrichten                                       –4–                                                     Nr. 1/2/2019

(5) Die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für            derungen übernimmt die Tierseuchenkasse aus der Datenbank
Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren erfolgt aufgrund der      Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)
Angaben des Tierhalters.                                               (9) Für die in Hessen wohnhaften Mitglieder des Landesverban-
Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu    des Hessischer Imker e.V. (LHI) wird die Zahl der Bienenvölker
betreuen hat, mithin also die tatsächliche Verfügungsgewalt über       durch den LHI erfasst und gemeldet.
ein Tier hat.                                                          (10) Wird die Haltung einer Tierart zwischen zwei Stichtagen
(6) Liegt der Tierseuchenkasse bis zum 15.02.2019 keine Tierbe-        auf Dauer (mindestens zwölf Monate) aufgegeben, so endet auf
standsmeldung für das Beitragsjahr vor, so kann der Tierbestand        schriftlichen Antrag des Tierhalters die Beitragspflicht mit dem
des Vorjahres oder der jeweiligen Datenbank Herkunftssiche-            Ende des Monats, in dem der Antrag bei der Tierseuchenkasse
rungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) für die Beitrags-        eingeht. Der Antrag muss auch Angaben über den Verbleib der
veranlagung zugrunde gelegt werden.                                    Tiere enthalten. Bei Beträgen unter 5 € oder wenn die Beiträge
Die der Tierseuchenkasse durch Fristversäumnisse von Tierhal-
                                                                       durch Leistungen aufgebraucht sind, unterbleibt eine anteilige
tern im Melde- und Erhebungsverfahren entstehenden Kosten
                                                                       Rückerstattung.
werden dem Tierhalter auferlegt.
(7) Der Tierseuchenkasse ist weiterhin zum Zwecke der Veranla-         (11) Von der Erhebung von Beiträgen kann abgesehen werden,
gung unverzüglich mitzuteilen, wenn nach dem Stichtag                  wenn die Tiere nur vorübergehend oder saisonal in Hessen ge-
a) sich die Zahl der Tiere einer Tierart um mehr als 10 vom Hun-       halten werden und der Tierhalter nachweislich seiner Melde- und
dert, mindestens jedoch 5 Tiere, erhöht,                               Beitragspflicht in einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungs-
b) ein Tierbestand neu begründet wird oder                             bereich des deutschen Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr
c) Tiere einer anderen Art in den Bestand aufgenommen werden.          2019 nachgekommen ist. Tierhalter haben in diesem Fall für die
Die Veranlagung aus der Nachmeldung erfolgt anteilmäßig ab             Tiere, einschließlich deren Nachzucht, keinen Anspruch auf frei-
dem Monat, in dem die Veränderung eintritt.                            willige Leistungen der Hessischen Tierseuchenkasse.
(8) Halter von Rindern melden ihre Rinder zum Stichtag sowie                                          §2
bei Bestandsveränderungen nicht. Die Bestandszahlen der rin-           (1) Die Tierseuchenkassenbeiträge sowie die Kostenanteile für
derhaltenden Betriebe am Stichtag sowie die Bestandsverän-             die Beseitigung von Falltieren werden wie folgt festgesetzt:

 1.     Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere und
        Maulesel)                                                6.     Bienen und Hummeln je Volk                        ausgesetzt

                    a)   Beitrag je Tier             0,36 €
                    b)   Kostenanteil je Tier        1,64 €      7.    Geflügel
                                                                                                                            10,00 €
 2.     Rinder (einschl. Bisons, Wisente und                           a) Beitrag je Bestand
        Wasserbüffel)
                                                                       b) Beitrag je Tier für
                                                     4,14 €
                    a) Beitrag je Tier                           7.1    Legehennen                                          0,05 €
                                                                                                                            0,015 €
                    b)   Kostenanteil je Tier        1,86 €      7.2 Masthühner

 3.     Schafe                                                   7.3    Puten                                               0,12 €

 3.1. unter 9 Monate alt                                         7.4    Gänse                                               0,09 €
                                                     0,07 €
                    a)   Beitrag je Tier                         7.5    Enten je Tier                                       0,06 €

                    b)   Kostenanteil je Tier        0,56 €      7.6    Laufvögel (Strauße, Emus u. Nandus)                 0,50 €

 3.2     über 9 Monate alt                                       7.7    Fasanen, Perl-/Rebhühner, Wachteln, Tauben          0,03 €

                    a)   Beitrag je Tier             0,26 €

                    b)   Kostenanteil je Tier        0,99 €      8.    Süßwasserfische                                    ausgesetzt
 4.      Schweine
 4.1     Ferkel (bis 30 kg Lebendgewicht)                        9.     Gehegewild
                    a)   Beitrag je Tier             0,08 €      9.1 unter 12 Monate alt
                                                     0,42 €
                    b)   Kostenanteil je Tier                    a)    Beitrag je Tier                                    beitragsfrei
 4.2     Schweine
                    a)   Beitrag je Tier             0,25 €      9.2 über 12 Monate alt

                    b)   Kostenanteil je Tier        0,80 €      a)    Beitrag je Tier                                      1,00 €
 5.      Ziegen
 5.1.    unter 9 Monate alt                                                       10. Mindestbeitrag je Bescheid

                    a)   Beitrag je Tier          beitragsfrei

                    b)   Kostenanteil je Tier        0,00 €            für Tierhalter                                       5,00 €
 5.2     über 9 Monate alt
                                                     1,79 €
                    a)   Beitrag je Tier                               für Viehhändler                                      50,00 €
                    b)   Kostenanteil je Tier        1,51 €
Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Nr. 1/2/2019                                                      –5–                                      Greifensteiner Nachrichten

(2) Gemäß § 5 Abs.4 HAGTierGesG wird für Bienen und Süßwas-            § 18 Abs. 1 und 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung
serfische die Erhebung von Beiträgen ausgesetzt.                       vom 22. Mai 2013 (BGBl. Teil I, Nr. 25, S. 1324) bleiben hiervon
(3) Die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Fall-      unberührt.
tieren wird zusammen mit den Beiträgen erhoben.                        (2) Ein schuldhafter Verstoß gegen die Melde- und Beitragspflicht
Eine Verrechnung erfolgt verursachergerecht mit den tatsäch-           zur Tierseuchenkasse liegt auch dann vor, wenn Fehler bei der
lich angefallenen Kostenanteilen bei den jeweiligen Tierhaltern        Meldung zum Stichtag nicht spätestens zwei Monate vor dem
im Wirtschaftsjahr mit der Beitragsforderung für das Jahr 2020.        Schadensfall berichtigt und die dann fälligen zusätzlichen Bei-
Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, erfolgt keine Nach-        träge nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der
forderung bzw. Rückvergütung -im Beitragsjahr- bei Beträgen            entsprechenden Beitragsbescheide entrichtet worden sind.
unter 5 €.                                                             (3) Eine Aufrechnung von Leistungsansprüchen des Tierhalters
(4) Die Kosten für die Entfernung von Falltieren zum Zwecke der        gegen Beitragsforderungen der Tierseuchenkasse wird ausge-
Sektion werden nach VO (EU) Nr. 702/2014 Artikel 27 Nr. 1c zu          schlossen.
100 % von der Hessischen Tierseuchenkasse getragen und gem.
                                                                       (4) Für zusätzlich notwendigen Personal- und Sachaufwand
§ 8 HAGTierNebG abgerechnet.
                                                                       durch schuldhaft nicht fristgerecht erfolgte Meldung des Tierbe-
(5) Für die Tierarten Ziegen (unter 9 Monate alt), Geflügel und
Gehegewild wird keine Vorauszahlung für Kostenanteile zur              stands wird von dem jeweiligen Tierhalter eine Verwaltungsge-
Beseitigung von Falltieren erhoben. Die angefallenen Kosten            bühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
für die Beseitigung von Falltieren werden -nach Abschluss des                                          §6
Wirtschaftsjahres- mit den jeweiligen Verursachern- vollständig        Die Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
abgerechnet.                                                           Wiesbaden, 31.10.2018
(6) Der Tierhalter ist an den Kosten der in Anspruch genom-                                       Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
menen Leistungen der Tierkennzeichnung nach VO (EU) Nr.                                               der Hessischen Tierseuchenkasse
702/2014 Artikel 14, Nr. 3a zu beteiligen.                                                                              Karsten Schmal
Den Eigenanteil des Tierhalters rechnet die Tierseuchenkasse
einmal jährlich mit dem Tierhalter ab.
(7) Der Beitragssatz für Viehhändler beträgt 10 % des Beitrags-
                                                                         Stellenausschreibung
satzes der jeweiligen Tierart.                                           Minijobber Ulmbachverband
                                §3                                       Der Ulmbachverband sucht zum 01.03.2019 eine/n Minijob-
Für Tiere, die dem Bund oder einem Bundesland gehören sowie              ber/in für Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an der Ulmbach-
für Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt           talsperre.
ist, werden keine Beiträge erhoben.                                      Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung mit
                                §4                                       7 Wochenstunden. Die Arbeitsstunden sind montags und
Die Beiträge an die Tierseuchenkasse werden mit Zugang des               dienstags abzuleisten.
Bescheides fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen.                Sollten Sie Interesse haben, senden Sie bitte Ihre Bewer-
                                §5                                       bungsunterlagen bis zum 31.01.2019 an den
(1) Der Anspruch auf eine Leistung der Tierseuchenkasse entfällt,        Ulmbachverband, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein
wenn schuldhaft fehlerhafte oder verspätete Angaben gemacht              oder an mail@greifenstein.de
oder Angaben unterlassen werden die nach § 1 vorgeschrieben              Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Weber unter Tel.:
sind, die Beitragspflicht nach § 2 nicht erfüllt wird, insbesondere      02779 / 9124-11 oder carina.weber@greifenstein.de gerne
die Beiträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt     zur Verfügung.
worden sind.

                     Aus dem Rathaus wird berichtet
    Informationen zur Bescheidschreibung                               Grundsteuer
                                                                       Für Objekte ohne Wasser- und Kanal-Abrechnung werden Jah-
    sowie Erhebung der Gemeindesteuern                                 resbescheide für Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstük-
    und Abgaben im Jahr 2019                                           ke) und Grundsteuer B (bebaute sowie unbebaute Grundstücke)
                                                                       mit Datum 21.01.2019 erstellt. Der Versand erfolgt direkt durch
Auslesung digitaler Wasserzähler (Funkzähler)                          das Rechenzentrum in Gießen.
Die Auslesung der installierten Funkzähler erfolgt in der 1. Ka-       Gewerbesteuer
lenderwoche 2019.                                                      Die Jahresbescheide mit Datum 03.01.2019 wurden bereits zu-
Da die digitalen Zähler den Zählerstand vom 31.12. speichern,          gestellt.
wird exakt mit diesem Stand abgerechnet.
                                                                       Hundesteuer
Wasser- und Kanalabrechnung                                            Die Jahresbescheide mit Datum 04.01.2019 wurden bereits zu-
Die diesjährigen Bescheide sind datiert auf den 21. Januar 2019.       gestellt.
Der Versand erfolgt sodann per Post direkt durch das Rechen-           Bei Ende der Steuerpflicht (Abmeldung eines Hundes bzw. Weg-
zentrum in Gießen.                                                     zug aus der Gemeinde Greifenstein) ist die zugeordnete Hunde-
Zahlen Sie zu den angegebenen Fälligkeitsterminen bitte aus-           steuermarke dem Steueramt zurückzugeben.
schließlich die unter „Fälligkeitstermine im laufenden Jahr“ aus-
gewiesenen Summen.                                                     Änderungen
Alle weiteren Daten sind Rechenwege oder rein informativ.              Sollten sich Besteuerungsgrundlagen ändern, ergehen entspre-
Wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung (Last-             chende Änderungsbescheide.
schriftmandat) erteilt haben, so erfolgt die Abbuchung zu den          Bis zur Erteilung eines Änderungsbescheides behält in jedem
angegebenen Terminen. Gutschriften werden berücksichtigt.              Fall der zuletzt erteilte Bescheid Gültigkeit.
Sollte Ihnen ausnahmsweise bis zur ersten Quartalsfälligkeit           Überweisung/Bankeinzug
am 15.02.2019 kein Bescheid zugestellt worden sein bitten wir          Beachten und verwenden Sie für Überweisungen unbedingt das
zu beachten, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Beschei-             im Bescheid rechts oben angegebene vollständige Kassenzei-
des Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten          chen.
Fälligkeit(en) zu leisten sind.                                        Wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt
Das bedeutet, dass jeder Veranlagungsbescheid bis zur Ertei-           haben, so erfolgt die Abbuchung zu den angegebenen Terminen.
lung eines neuen Bescheides Gültigkeit behält und die darin            Bitte nutzen Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens und er-
festgesetzten Beträge auch für die nachfolgenden Zeiträume             teilen Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung. Diese
fällig werden.                                                         Zahlungsweise hat sich seit langem als zuverlässig und unkom-
Nichtbeachtung würde eine Mahnung auslösen. Bei Abbuchern              pliziert bewährt und vermeidet das Mahnverfahren (Mahngebühr
stellt sich dieses Problem nicht.                                      mind. 6,00 €).
Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Greifensteiner Nachrichten                                     –6–                                                     Nr. 1/2/2019

Fragen? Infos?                                                      Weitere Kursangebote, Anmeldeformulare sowie die Nutzungs-
Für Fragen zur Zahlungsweise oder Ihrem Steuerkonto stehen          ordnung und Datenschutzbestimmungen finden Sie in den Pro-
Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse, Frau Werdnik       grammheften und auf der Homepage: www.lahn-dill-akademie.de.
und Frau Moser, Zimmer 20, gerne zur Verfügung.                     Die neuen Programmhefte erhalten Sie in Stadt- und Gemein-
Durchwahl 02779-912414 oder 02779-912415                            deverwaltungen, der Lahn-Dill-Akademie, bei Banken sowie der
pia.werdnik@greifenstein.de oder anette.moser@greifenstein.de       Kreisverwaltung in Dillenburg und Wetzlar.
Zu Fragen bezüglich der Wasser- und Kanalabrechnung bzw. der        Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Nur dadurch ist gewährlei-
Veranlagung Ihrer Grundbesitzabgaben wenden Sie sich bitte an       stet, dass der Kurs Ihrer Wahl auch zustande kommt. Nutzen Sie
unser Steueramt. Frau Schmidt und Frau Sedlaczek, Zimmer 22,        die kostenlose Beratung durch die pädagogischen Mitarbeiterin-
werden Ihnen gerne Auskunft erteilen.                               nen und Mitarbeiter.
Durchwahl 02779-912417 oder 02779-912418, heike.schmidt@            Geschäftsstelle: Bahnhofstraße 10, 35683 Dillenburg, Tel.: 02771
greifenstein.de oder christina.sedlaczek@greifenstein.de            407-750, Fax: 02771 407-830.
                                                                    Die Musikschule, Abt. der Lahn-Dill-Akademie, finden Sie im In-
    Vogelschutzgebiet „Hoher Westerwald“                            ternet unter: www.musikschule.lahn-dill-kreis.de

Informationsveranstaltung zu Artenschutzmaßnahmen                       Auch der Elektrohandel nimmt
Im Rahmen des Schutzgebietsmanagements für das Vogel-                   Altgeräte in vielen Fällen zurück
schutzgebiet „Hoher Westerwald“ sind dringend Maßnahmen
erforderlich, um die dort vorkommenden seltenen Wiesenbrüter,       E-Schrott: Drei Sammelstellen im Lahn-Dill-Kreis
wie Braunkehlchen und Wiesenpieper, zu schützen.
Die gefährdeten Vogelarten benötigen als Lebensraum große           Knapp 2000 Tonnen Elektroschrott werden jährlich im Lahn-
zusammenhängende Wiesenflächen ohne höheren Baumbe-                 Dill-Kreis gesammelt. Rund 660 Tonnen davon können der
wuchs. Vor diesem Hintergrund sollen Gehölze an Gewässern           Gruppe der sogenannten Haushaltskleingeräte, Telekom-
zurückgenommen und alte Hutungen entbuscht werden.                  munikationsgeräte und Unterhaltungselektronik zugeordnet
Mit der Abstimmung und Umsetzungsbegleitung der Maßnah-             werden. Für diese Kleingeräte ändert sich ab dem 1. Januar
men hat die Abteilung für den ländlichen Raum des Lahn-Dill-        2019 die Abgabepraxis im Lahn-Dill-Kreis, sie können nicht
Kreises die Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. (LPV)      mehr an allen Wertstoffhöfen abgegeben werden.
beauftragt. Um die auf dem Gebiet der Gemeinde Greifenstein         Für die Entsorgung von Elektroschrott stehen im Lahn-Dill-Kreis
in den Gemarkungen Arborn, Haiern, Nenderoth und Rodenroth          nach wie vor drei zentrale Sammelstellen zur Verfügung: Das
geplanten Maßnahmen zu erörtern, lädt die Abteilung für den         Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, das GWAB-Recyclingzentrum
ländlichen Raum gemeinsam mit der LPV Lahn-Dill zu einer In-        in Wetzlar und die mobile E-Schrott-Annahme, die am zweiten
formationsveranstaltung am                                          und vierten Samstag im Monat an der Altdeponie Schelderwald
        Donnerstag, dem 17. Januar 2019, um 19.00 Uhr,              in Dillenburg-Oberscheld steht. Dort können kleine und große
                 in das Dorfgemeinschaftshaus,                      Elektrogeräte von der Zahnbürste bis zur Gefriertruhe kostenlos
                  Im Tripp 4, Ortsteil Nenderoth,                   abgegeben werden. Die auf Kleingeräte beschränkte Annahme
herzlich ein.                                                       von E-Schrott an den kommunalen Wertstoffhöfen entfällt. Bei
Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der      der Abgabe von Grünschnitt, Altholz, Bauschutt, Altmetall und
Gemeinde Greifenstein, die Bewirtschafter der betroffenen Flä-      Altpapier ändert sich nichts.
chen, Ortslandwirte, Jagdpächter, Naturschutzverbände, die Ge-      „Die steigenden Anforderungen an die getrennte Erfassung und
meindevertretung und weitere zuständige Behörden.                   den Transport von E-Schrott - insbesondere die Sortierung der
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:                               Altgeräte bei der Annahme - ist nur noch an den großen Elek-
                                                                    troannahmestellen und durch geschultes Personal zu leisten“,
1. Begrüßung / Einführung                                           erklärt Wolfgang Pfeiffer, Technischer Betriebsleiter der Abfall-
2. Lahn-Dill-Kreis: Abstimmung und Umsetzung von Maßnah-            wirtschaft Lahn-Dill. Elektroschrott wird als gefährlicher Abfall
    men in FFH- und Vogelschutzgebieten (Natura 2000) durch         eingestuft, was einen besonderen Umgang mit dem Altgeräten
    die Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V.                erforderlich macht. Vor allem die zunehmende Zahl der Lithium-
3. LPV Lahn-Dill: Vorstellung der geplanten, möglichen Maß-         Ionen-Akkus sorgt für einen nicht unerheblichen Mehraufwand.
    nahmen im Gemeindegebiet                                        Bei falscher Lagerung oder Umladung kann es rasch zu Bränden
4. Diskussion / Aussprache                                          kommen.
                                                                    Der kreiseigene Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass
Die Abteilung für den ländlichen Raum des Lahn-Dill-Kreises und     die Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Ver-
die Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. würden sich        kaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern sowie Online-
über eine rege Teilnahme freuen.                                    Händler mit mehr als 400 Quadratmeter Lagerfläche im Falle
                                                                    eines Neukaufs zur kostenlosen Rücknahme eines im Wesentli-
    Lahn-Dill-Akademie (Volkshochschule)                            chen gleichen Gerätetyps verpflichtet sind. Bei den kleinen Elek-
                                                                    troaltgeräten, die in keiner Abmessung größer als 25 Zentimeter
Kursangebote im 1. Semester 2019 in der Gemeinde Grei-              sind, gilt: Auch ohne Kauf eines vergleichbaren neuen Produktes
fenstein                                                            ist das alte Gerät vom Handel zurückzunehmen.
In der ersten Jahreshälfte bietet die Lahn-Dill-Akademie die fol-
genden Kurse in der Gemeinde Greifenstein an:
91302011GN
Wirbelsäulengymnastik und Entspannung
In Greifenstein-Odersberg, Dorfgemeinschaftshaus, Kursleitung:
Katrin Funk
Di 29.01.2019 - Di 11.06.2019 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr, 17
Termine, 23 U.Std.
91302010GN
Wirbelsäulengymnastik und Entspannung
In Greifenstein-Odersberg, Dorfgemeinschaftshaus, Kursleitung:
Ingrid Heinrich
Mi 30.01.2019 - Mi 29.05.2019 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr, 15
Termine, 20 U.Std.
91302003GN
Wirbelsäulengymnastik und Entspannung am Vormittag
Die Wirbelsäule trainieren - den Rücken stärken
In Greifenstein-Arborn, Dorfgemeinschaftshaus, Kursleitung:
Jennifer Schleifer
Do 21.02.2019 - Do 23.05.2019 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, 12
Termine, 24 U.Std.
Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Nr. 1/2/2019                                                                                                –7–                                                                      Greifensteiner Nachrichten

                                                                                                                                                                                                                      -Anzeige-

            Unsere Jubilare
                                  Wir gratulieren
                Die Gemeinde gratuliert nachstehend
            aufgeführten Einwohnern zu deren Ehrentag
               recht herzlich und wünscht alles Gute:
           12.Dezember
          23.  Januar 2019
                         2018
           Frau
          Frau  Christel
               Gisela    Györffy-Hormel,
                      Droß, OT Ulm,
           OT Allendorf, Dammweg
          Dianaburgstraße  24        5                                                85
                                                                                       70
           13. Marianne
          Frau Januar 2019
                         Burkl, OT Beilstein,
           Herrn Peter Reitz,
          Westendstraße  3a                                                             80
           OT Ulm, Erwin-Piscator-Straße 5        70
           Frau Renate Zachow,
           OT Beilstein, Wallendorf 12            75
           15. Januar 2019
                                                                                                                                             Lesen was los ist daheim!
              recht
           Frau     herzlich
                Helga  Heß,und wünscht alles Gute:
           OT Ulm, Bergstraße 1                  80
                                                                                                                           Ihr Amts- und Mitteilungsblatt!
          23.
           16.Dezember
               Januar 20192018
          Frau
           FrauGisela Droß,
                Delores      OT Ulm,
                          Greinacher,

                                                                                                                                                            Danksagung
          Dianaburgstraße   24
           OT Beilstein, Herborner   Straße 63     70
                                                  70
          Frau
           17. Marianne  Burkl, OT Beilstein,
               Januar 2019
          Westendstraße   3a
           Herrn Horst Biemer,                     80                                                                   Denken Sie
           OT Allendorf, Steinmal 15             80                                                                     rechtzeitig an Ihre:

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  Impressum: Greifensteiner Nachrichten
                            Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen
                            der Kommunalverwaltung
  Die Zeitung Greifensteiner Nachrichten mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, 36358 Herbstein, Industriestraße 9-11, Telefon 06643/9627-0, Telefax
  Redaktion 06643/9627-77, Telefax Anzeigen 06643/9627-78. Internet-Adresse: www.wittich.de, E-Mail-Adresse: info@wittich-herbstein.de, Geschäftsführung: Hans-Peter Steil, Produktionsleitung: Frank Vogel. Redaktionelle Beiträge:
  Typostudio Schmidt, 35753 Greifenstein, Brückenstraße 3, Tel. 06478/406, E-Mail: typostudio_schmidt@t-online.de oder greifenstein@wittich-herbstein.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil und die Rubrik „Aus dem Rathaus“: Der
  Bürgermeister, für den übrigen redaktionellen Teil: Raimund Böttinger, Tel. 06643/9627-0. Für den Anzeigenteil: David Galandt, Tel. 06643/9627-0, erreichbar unter der Anschrift des Verlages.
  Innerhalb des Verbreitungsgebietes wird die Zeitung kostenlos an jeden normal erreichbaren Haushalt zugestellt. Im Bedarfsfall Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MwSt.). Für unaufgefordert
  eingereichte Manuskripte, Fotos und/oder Datenträger übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht zurück. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Gekenn-
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Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Greifensteiner Nachrichten                                      –8–                                                         Nr. 1/2/2019

                                    Bereitschaftsdienste
    Sprechstunden der Gemeindeverwaltung                                 Apothekendienst
OT Beilstein, Herborner Straße 38                                    am 12.01.19    Elch-Apotheke, Katzenfurt, Tel.: 06449 / 230
                                                                     am 13.01.19    Westerwald-Apotheke, Herborn,
Montag – Freitag                   08.30 – 12.00 Uhr                                Tel.: 02772 / 53824
Montag und Dienstag                13.30 – 15.30 Uhr
                                                                     An Wochentagen außerhalb der normalen Geschäftszeiten kann
Donnerstag                         13.30 – 17.30 Uhr
                                                                     ebenfalls der Notdienst in Anspruch genommen werden.
Die Gemeindeverwaltung ist unter Tel. 02779 9124-0, Fax 02779
9124-40 sowie E-Mail: mail@greifenstein.de, zu erreichen.                Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Die Finanzabteilung sowie die Kasse sind nach vorheriger
Terminabsprache erreichbar
                                                                         für Groß- und Kleintiere
(Telefon-Nr. siehe Telefonverzeichnis).                              Den tierärztlichen Bereitschaftsdienst erfragen Sie bitte bei Ihrem
                                                                     Haustierarzt.
    Wichtige Rufnummern und Notrufe
                                                                         Forstdienstbereitschaft
Feuerwehr und Rettungsdienst      112
                                                                     Notfall-Nummer 0151 10860734
Polizei                           110
Gemeindeverwaltung                02779 9124-0
Nach Dienstschluss:
                                                                         Ortsgerichte
Bürgermeisterin Marion Sander     0151 62876510                      Greifenstein I
Bauhof:                                                              zuständig für den Ortsteil Allendorf
Leitung: Burkhard Fey             0177 2007419                       Vorsteher: Rainer Schleifer, Allendorf, Hasenohrweg 3,
Dennis Stahl                      0171 3828481                       Tel. 06478 277731
Polizeistation Herborn            02772 47050                        Stellvertr.: Maik Peter, Allendorf, Dammweg 18,
                                                                     Tel. 06478 4734913
DILL-KLINIKEN                     – Dillenburg 02771 396-0
Klinikum Wetzlar-Braunfels        – Standort Wetzlar 06441 791       Greifenstein II
                                  – Standort Braunfels 06442 302-0   zuständig für die Ortsteile Holzhausen und Ulm
                                                                     Vorsteher: Norbert Klumpp, Holzhausen, Auf Jakobsgarten 5,
Krankenhaus Ehringshausen         06443 8280                         Tel. 06478 440
Pneumologische Klinik Waldhof                                        Stellvertr.: Otto Schäfer, Ulm, Am Hang 6, Tel. 06478 2288
Elgershausen Greifenstein         06449 927-0
                                                                     Greifenstein III
Kreiskrankenhaus Weilburg         06471 313-0                        zuständig für die Ortsteile Beilstein, Greifenstein, Rodenberg und
Hebammen Weilburg –                                                  Rodenroth
24 Stunden erreichbar             06471 918881                       Vorsteher: Martin Koob, Beilstein, Friedhofstraße 16,
Entstörungsdienst Strom:                                             Tel. 02779 1402
Energienetz Mitte GmbH            0800 3410134                       Stellvertr.: Matthias Gimbel, Rodenberg, Hohler Weg 13,
*kostenfreie Rufnummer                                               Tel. 0151 25337300
                                                                     Greifenstein IV
                                                                     zuständig für die Ortsteile Arborn, Nenderoth und Odersberg
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                      Vorsteher: Manfred Tropp, Arborn, Schlagwiese 6,
 an Wochenenden, Feiertagen                                          Tel. 06477 1266
 sowie an Werktagen in der Zeit von 18.00 bis 07.00 Uhr              Beglaubigungen im Ortsgerichtsbezirk Greifenstein IV
 für alle Ortsteile der Gemeinde Greifenstein.                       können auch für den Ortsteil Nenderoth von Herrn Mark Schmidt-
 Ärztliche Dispositionszentrale Hessen, Kassel                       Conrad, Kastanienweg 5, Tel. 06477 1270, und für den Ortsteil
 Ärztlicher Notdienst Dillenburg                                     Odersberg von Herrn Mario Becker, In der Hofeck 4, Tel. 06477
 Dillkliniken, Rotebergstraße                                        911731, vorgenommen werden.
 Telefon 116 117
                                                                         Schiedsmänner
                                                                     Udo Becker, Mühlenweg 7, OT Holzhausen, Tel. 06478 1537,
 Zahnärztliche Notdienstzentrale                                     zuständig für die Ortsteile Allendorf, Holzhausen, Ulm, Greifenstein
                                                                     Karl Georg Jung-Seibel, Lindenstraße 17, OT Holzhausen, Tel.
 Tel. 01805 607011                                                   06478 607 zuständig für die Ortsteile Arborn, Beilstein, Nende-
                                                                     roth, Odersberg, Rodenberg, Rodenroth

  Annahmeschluss Greifensteiner                                          Pflegedienst Mobil
  Nachrichten: Montags, 12 Uhr                                       Mobiler Häuslicher Pflegedienst GmbH
                                                                     35753     Greifenstein-Odersberg
                                                                               Sohlweg 10
Es wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus für die ärztliche
Notversorgung die                                                    Telefon: 06477-1426
                                                                     Telefax: 06477-911081
      Klinik Waldhof Elgershausen, Tel. 06449 927-0,                 E-Mail: pd-mobil@web.de
                                                                     Wochenenddienste Januar 2019
mit ihrem Ärztepersonal sowie den dazugehörigen Einrichtungen
in Anspruch genommen werden kann.                                    Telefon: 0171-4626385
                                                                     05.01. + 06.01.2019                       Eva Lorenz
                                                                     Telefon: 0171-4626385
 Pflegedienst Mobil                                                  12.01. + 13.01.2019
                                                                     Telefon: 0171-4626385
                                                                                                               Sarah Müh

 Heike Lang                                                          19.01. + 20.01.2019                       Eva Lorenz
                                                                     Telefon: 0171-4626385
 exam. Krankenschwester, Tel. 06477 1426
                                                                     26.01. + 27.01.2019                       Ina Müller
Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Nr. 1/2/2019                                                   –9–                                          Greifensteiner Nachrichten

                                 Kirchliche Nachrichten
    Ev. Kirchengemeinde Greifenstein                                Ab ca. 12 Uhr: Verbrennung der Bäume auf dem Zeltplatz des
                                                                    CVJM-Freizeitzentrums mit dem gleichzeitigen Angebot, das
Wort der Woche:                                                     Mittagessen ausfallen zu lassen und sich dort mit Würstchen,
Das einzig Faszinierende am Christsein ist Jesus Christus!          Pommes und Kinderpunsch zu stärken
Hans Peter Royer                                                    Sonntag, 13. Januar 2019
Samstag, 12. Januar 2019                                            09.30 Uhr     Gottesdienst in der ev. Schlosskirche in Beilstein
Aktion Christbaum der ev. Jugend Edingen                            10.45 Uhr     Gottesdienst in der ev. Kirche in Rodenroth
Auch in diesem Jahr gehen die Jugendlichen der Kirchengemein-       Montag, 14. Januar 2019
de von Haus zu Haus, klingeln vormittags ab 10.30 Uhr und neh-      19.30 Uhr     Allianzgebetswoche im Martin-Luther-Haus
men Ihren abgeschmückten Weihnachtsbaum zum Entsorgen                             in Beilstein (mit Pfarrer i.R. Dietmar Balschun aus
mit, wenn Sie möchten. Wir freuen uns über eine Spende, die                       Driedorf)
zur Hälfte für die eigene Jugendarbeit und zur anderen Hälfte für   Dienstag, 15. Januar 2019
die Unterstützung unserer Partner von Celebrate Hope Ministries
                                                                    09.30 Uhr     Krabbelgruppe „Windelflitzer“ im Martin-Luther-
in Uganda bestimmt ist.
                                                                                  Haus in Beilstein
Sonntag, 13. Januar 2019                                            17.15 Uhr     Jungschar im Martin-Luther-Haus in Beilstein
09.30 Uhr     Gottesdienst in der Schlosskirche                     19.30 Uhr     Allianzgebetswoche im Martin-Luther-Haus
              mit Pfr. Dr. Armin Kistenbrügge                                     in Beilstein (mit Pfarrer Jäkel)
              Die Predigt hält Pfr. Aurel Everling, Wetzlar         Mittwoch, 16. Januar 2019
Montag, 14. Januar 2019                                             17.00 Uhr     Bürostunde im Gemeindebüro, Herrenpferchstraße
19.30 Uhr     Bibelwoche zum Jahresbeginn                                         9 (bis 18.30 Uhr)
              im ev. Gemeindehaus Edingen zu Texten aus dem         17.30 Uhr     Konfirmandenunterricht im Martin-Luther-Haus
              Philipperbrief. Mit Pastorin Kerstin Offermann.                     in Beilstein
              Wir wollen das Jahr gemeinsam mit der Bibel           19.30 Uhr     Allianzgebetswoche im Martin-Luther-Haus
              beginnen.                                                           in Beilstein (mit Pfarrer Jäkel)
Dienstag, 15. Januar 2019                                           Donnerstag, 17. Januar 2019
19.30 Uhr     Zweiter Abend der Bibelwoche                          19.30 Uhr     Allianzgebetswoche im Martin-Luther-Haus
              im ev. Gemeindehaus Edingen zu Texten aus dem                       in Beilstein (mit Kurt Ludwig aus Liebenscheid)
              Philipperbrief. Mit Pastorin Kerstin Offermann        Freitag, 18. Januar 2019
Mittwoch, 16. Januar 2019                                           10.00 Uhr     Bürostunde im Gemeindebüro, Herrenpferchstraße
19.30 Uhr     Dritter Abend der Bibelwoche                                        9 (bis 12 Uhr)
              im ev. Gemeindehaus Edingen zu Texten aus dem         19.30 Uhr     Kirchenvorstandssitzung im ev. Gemeindehaus
              Hohenlied. Mit Pfr. Dr. Armin Kistenbrügge                          in Rodenroth
Donnerstag, 17. Januar 2019                                         Samstag, 19. Januar 2019
16.45 Uhr     Katechumenenunterricht im ev. Gemeindehaus            14.30 Uhr     Spiele-Nachmittag (nicht nur für Senioren!)
              Greifenstein                                                        im Martin-Luther-Haus in Beilstein
19.30 Uhr     Vierter Abend der Bibelwoche
                                                                    Vertretungsdienste für Pfarrer Jäkel
              im ev. Gemeindehaus Edingen zu Texten aus dem
                                                                    Am 12. und 13. Januar hat Pfarrer Jäkel zwei Tage Urlaub. Seine
              Hohenlied. Mit Prädikant Lothar Lippert
                                                                    Vertretung in dringenden Fällen hat dann Pfarrer Reiner Lepper
Freitag, 18. Januar 2019
                                                                    aus Nenderoth (Tel.: 06477/435). Die beiden Gottesdienste am
Ab 12 Uhr     Freitagstreff im ev. Gemeindehaus Edingen
                                                                    13. Januar hält Johannes Knoll.
              Mittagessen für Jung und Alt, Fahrdienst möglich,
              Anmeldung und Infos:                                  Besuchen Sie uns online:
              Irene Krieger (Tel. 1337)                             www. kirche-beilstein-rodenroth.ekhn.de
              und Bianka Hedrich (Tel. 71282)                       Kontakte:
              Hausaufgabenbetreuung und Hilfe beim Lernen           Pfarrer Ralf Peter Jäkel, Gemeindebüro, Herrenpferchstraße 9,
              für Kids und Teens.                                   35753 Greifenstein-Beilstein, Tel.: 02779/331, Mail: ev-kirche-
              Bei allen Menüs ist eine Vorsuppe und ein Dessert     beilstein@t-online.de
              im Preis.
              (Erw. 4,-€ / Kinder 2,- € ) Anmeldungen bitte bis     Weitere wichtige Kontaktadressen in der Gemeinde:
              Donnerstag (13.00 Uhr) unter den o.g. Tel-Num-        -   Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands:
              mern.                                                     Johannes Knoll, Beilstein, Tel.: 0160 1883493
15.30 Uhr     Jungschar im ev. Gemeindehaus Edingen                 -   Organistin: Martha Schmidt, Beilstein, Tel.: 02779/256
Ansprechpartner in der Gemeinde:                                    -   Küsterin Schlosskirche Beilstein: Renate Eckert, Beilstein,
                                                                        Tel.: 02779/1306
-  Ev. Pfarramt: Pfarrer Dr. Armin Kistenbrügge 06449/802           -   Küsterin Kirche/Gemeindehaus Rodenroth: Siegrid Mehl,
-  Gemeindepädagoge: Christoph Buskies 06449/921457                     Rodenroth, Tel.: 02779/911122
-  Kirchmeisterin: Carola Reese 06449/6713                          -   Hausmeister Martin-Luther-Haus Beilstein: Michael Fleck,
-  Küster: Tamara Becker-Warter und Hans Peter Warter 6346              Beilstein, Tel.: 02779/510801
-  Ansprechpartnerin für Vermietungen des Gemeindehauses            -   Posaunenchor: Klaus-Peter Henrich, Beilstein,
   und der Schlosskirche für Trauungen: Carola Reese (s.o.)             Tel.: 02779/1584
Besuchen Sie unsere Gemeinde auch im Internet: www.kirche-          -   Ev. Kindertagesstätte Beilstein, Westerwaldstraße 30,
greifenstein.de                                                         Beilstein, Tel.: 02779/477, Fax 02779/510843,
                                                                        Mail: ev.kita.beilstein@ekhn-net.de
    Evangelische Kirchengemeinde
    Beilstein-Rodenroth                                                  Evangelische Kirchengemeinde Ulmtal
Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen in der Woche vom          Ein gutes Wort
12.-19.01.2019:                                                     Wie können Worte dich preisen, dich, der du durch kein Wort
                                                                    auszusagen bist? Wie können Gedanken dich erreichen, dich,
Samstag, 12. Januar 2019                                            der du durch kein Denken zu greifen bist? Du Einziger, Unaus-
09.30 Uhr   Weihnachtsbaum-Einsammelaktion der Jungschar            sprechlicher, bei dir allein bleibt alles bewahrt, auf dich hofft alles,
            Beilstein/Rodenroth und der Rodenrother Jugend-         du bist das Ziel von allem. Sei mir gnädig.
            feuerwehr in Rodenroth                                  Gregor von Nazianz, griechischer Kirchenlehrer im 4. Jahrhundert
Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
Greifensteiner Nachrichten                                       – 10 –                                                    Nr. 1/2/2019

Freitag, 11. Januar 2019                                              Wochenspruch
18.00 Uhr     Männertreff in Ulm                                      Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.
              Wir sehen den Film: die Hütte.                          Römer 8,14
Sonntag, 13. Januar 2019                                              Konfirmandenfreizeit
10.00 Uhr     Gottesdienst in Holzhausen                              Vom 17. bis 20. Januar 2019 in der Klostermühle Obernhof
Dienstag, 15. Januar 2019                                             Die Vertretung während dieser Zeit übernimmt Pfarrer Ralf Peter
15.30 Uhr     Katechumenen Holzhausen                                 Jäkel, Beilstein, Herrenpferchstraße 9, Tel.: 02779 - 33 1
16.30 Uhr     Katechumenen Allendorf/Ulm
19.30 Uhr     Gebetsabend in Holzhausen                               Donnerstag, 10. Januar 2019
              Thema: Der Berufung würdig leben                        19:00 Uhr    Probe GC Hoffnung Nenderoth
Mittwoch, 16. Januar 2019                                             20:00 Uhr    Probe Male Attack
10.00 Uhr     Krümelkiste in Ulm                                      Sonntag,13. Januar 2019 1. Sonntag nach Epiphanias
19.30 Uhr     Gebetsabend in Allendorf                                10:00 Uhr    Kindergottesdienst im Konfi-Saal, Nenderoth
              Thema: In Liebe ertragen                                10:30 Uhr    Gottesdienst in Nenderoth
Donnerstag, 17. Januar 2019                                           Montag, 14. Januar 2019
15.30 Uhr     Konfirmanden in Ulm                                     18:30 Uhr    Feldenkrais im Ev. Gemeindehaus Arborn
19.30 Uhr     Gebetsabend in Ulm                                      Dienstag, 15. Januar 2019
              Thema: Alles Gnade                                      19:00 Uhr    Frauentreff im Pfarrhaus Nenderoth, „Wir kochen
                                                                                   gemeinsam“
Hinweise:
                                                                                   Anmeldung bis 11.01.2019 erforderlich!
Männertreff                                                           Mittwoch, 16. Januar 2019
Am Freitag, dem 11.01. lädt der Männertreff ein zu einem Film-        15:00 Uhr    Frauenstunde in Arborn,
abend im evangelischen Gemeindehaus in Ulm. Beginn ist um                          es fährt der Bus ab 14:45 Uhr an der jeweiligen
18.00 Uhr. Der Film heißt: Die Hütte- Ein Wochenende mit Gott.                     Haltestelle.
Das berührende Drama basiert auf dem gleichnamigen Bestsel-
                                                                      Donnerstag, 17. Januar 2019
ler des kanadischen Autoren William Paul Young, der in seinem
Buch die Bewältigung von Trauer thematisiert. Wie kann es sein,       16:30 Uhr    Probe „Singflöhe“ Nenderoth ab 3 Jahre -
dass Gott die Menschen liebt und trotzdem so viel Leid und Un-                     1. Schuljahr
recht auf der Erde geschehen lässt? Diese Frage beschäftigt           17:00 Uhr    Probe „Singions“ Nenderoth - 2. - 5. Schuljahr
viele Gläubige.                                                       17:45 Uhr    Probe „The Voice of Nizza” Nenderoth - ab 6.
                                                                                   Schuljahr
Ulmtaler Gebetsabende
Gemeinsam mit der Evangelischen freien Gemeinde Allendorf             19:00 Uhr    Probe GC Hoffnung Nenderoth
feiern wir Gebetsabende vom 15.01.-17.01.2019. Wir beginnen am        Unser Gottesdienstort: Nenderoth, Schulgasse 3
15.01. in der Kirche Holzhausen. Am 16.01. sind wir in Allendorf
und am 17.01. in der Ulmer Kirche. Die Themen lauten: Der Be-             Pfarrei St. Petrus, Herborn/
rufung würdig leben; in Liebe ertragen; alles Gnade! Die Abende
beginnen um 19.30 Uhr. Herzliche Einladung!                               Kath. Kirche St. Michael, Sinn
Mitarbeiterfeier                                                      Sonntag, 13. Januar 2019
Am Freitag, dem 25.01. sind die Mitarbeitenden der evang. Kir-        9:00 Uhr     Hl. Messe
chengemeinde Ulmtal zu einer Mitarbeiterfeier um 19.00 Uhr im
                                                                                   Kollekte: für Afrika
evang. Gemeindehaus herzliche eingeladen. Zwecks Planung
bitten wir, sich spätestens bis zum 14.01.2019 bei Annegret Bur-      Kontakt:
kert oder Pfr. Weiß zu melden.                                        Kath. Pfarrbüro Sinn, Hochstr. 11, 35764 Sinn
Geburtsläuten                                                         Tel 02772 51862, E-Mail st.michael-sinn@web.de
Wenn in unserer Kirchengemeinde ein Kind zur Welt gekommen            Bürozeiten: Mo. und Fr. 10 - 12 Uhr
ist, bieten wir an, anlässlich der Geburt zu läuten. Die jeweiligen
Eltern werden gebeten, sich bei den Küsterinnen zu melden.                Ev. Kirchengemeinde Driedorf-Rodenberg
Hausbesuch
Wer einen Hausbesuch des Pfarrers wünscht, wird gebeten, sich         Wochenspruch:
entweder an Pfr. Weiß, die Presbyterinnen und Presbyter, die          Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.
Besuchsdienstkreismitarbeiter oder die Küsterinnen zu wenden.         Römer 8,14
Bürozeit                                                              Sonntag, 13. Januar
Donnerstags von 09.00-11.00 Uhr.
                                                                      09:00 Uhr    Gottesdienst in Rodenberg (Schütz)
Kontakte:                                                             09:30 Uhr    Gottesdienst in Gusternhain (Theiß)
-   Pfarrer Jochen Weiß, Kirchstr.8, Greifenstein-Ulm, Tel. 721       10:15 Uhr    Gottesdienst in Driedorf (Schütz)
-   Mitarbeiterin in der Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen Eva      10:45 Uhr    Gottesdienst in Waldaubach (Theiß)
    Meis, 0170/ 5216748                                               Dienstag, 15. Januar
-   Küsterin Annegret Burkert, Ulmbachstr. 4, Ulm, Tel.: 681          15:30 Uhr    Konfi-Unterricht im Konfi-Saal Pfarrhaus 2, Drie-
                                                                                   dorf
-   Küsterin Susanne Schmidt, Taunussstr.1, Holzhausen,
    Tel.: 26 74                                                       Mittwoch, 16. Januar
-   Küsterin Katrin Gras, Fliederstr. 5, Allendorf, Tel.: 276 8833    14:30 Uhr    Frauenkreis im Betsaal Driedorf
                                                                      Donnerstag, 17. Januar
                                                                      16:00 Uhr    Jungschar im Betsaal Driedorf
     Evangelische Kirchengemeinde
     Nenderoth                                                        Gemeindebüro
                                                                      Das Gemeindebüro ist am Dienstag, 15. Januar von 16:00 bis
Arborn, Mengerskirchen, Nenderoth, Odersberg und Winkels              17:00 und am Donnerstag, 17. Januar von 15:00 bis 16:00 Uhr
Kontakte: Pfarrer Reiner Lepper, Ev. Pfarramt Nenderoth,              geöffnet. Tel. 02775/261, Fax: 02775/577920
Hauptstr. 47, 35753 Greifenstein-Nenderoth, Tel.: 06477 - 4 35,       E.Mail: pfarrbuero@evkirchengemeindedriedorf.de
Fax: 06477 - 91 14 98, Mail: ev.kirchengemeinde.nenderoth@            Homepage: www.evkirchengemeindedriedorf.de
ekhn-net.de
Öffnungszeiten Gemeindebüro: Frau Franz, Donnerstag von 9:00          Urlaub
Uhr bis 12:00 Uhr und Freitag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr             - Pfarrer Sell hat bis 13. Januar Urlaub.
Stellvertretende Vorsitzende: Frau Mahr, 06477 - 12 79                Die Vertretung übernimmt Pfarrerin Theiß.
Küster: Arborn und Nenderoth: Frau Diebel, Tel.: 06477 - 12 43        - Pfarrerin Theiß hat vom 14. - 25. Januar Urlaub.
Odersberg: Herr Klees, Tel.: 06477 - 3 79                             Die Vertretung übernimmt Pfarrer Sell.
Nr. 1/2/2019                                                – 11 –                                    Greifensteiner Nachrichten

Vertretung Pfarramt 1
Die Vertretung im Pfarramt 1 hat Pfr. Johannes Sell,                 Sprechzeiten in der Kontaktstelle
Tel. 02777/912452, Handy-Nr. 0171/1774722 oder per Mail:             Montag u. Freitag        14.00 - 16.00 Uhr (Frau Weier)
johannes.sell@t-online.de                                            Unsere Adresse:          Zum Rosengarten 13, 35759 Driedorf
Kontakt:                                                             Unsere Telefon-Nr:       02772/5839324
Ev. Pfarramt 1, Pfr. Johannes Sell (Kontaktdaten s. oben)            Unsere Adresse           www.maria-himmelfahrt-driedorf.de
Ev. Pfarramt 2, Pfrin. Kathleen Theiß, Am Wallgraben 10,             im Internet:
35759 Driedorf, Tel. 02775/291                                       Unsere E-Mail Adresse:   Pastoralreferentin
                                                                                              Ursula Dörner - Bramer
                                                                                              Tel. 02772 583930
    Katholische Kirchengemeinde                                                               u.doerner-bramer@
    St. Anna Braunfels,                                                                       herborn.bistumlimburg.de ,
                                                                                              e.weier@herborn.bistumlimburg.de,
    Kirchort: Maria Himmelfahrt Leun
                                                                     Notfallnummer für dringende seelsorgliche Notfälle z. B.
Samstag, 12. Januar 2019                                             Krankensalbung, Sterbebegleitung oder Beerdigungsdienst:
18.00 Uhr   WORTGOTTESFEIER                                                             Tel. 02772/ 5839321
            Kollekte für AFRIKA
            Der Bus fährt auf Anforderung! Rufen Sie bitte bis
            Freitagmittag 12 Uhr im Pfarrbüro an, um sich zur          Ev.-Luth. St. Paulsgemeinde Allendorf
            Mitfahrt anzumelden! Danke!
Das Pfarrbüro in Leun ist am 11.01. geschlossen!                 Selbständige Ev.-Luth. Kirche (SELK)
Am 17. und 18.01. ist das Pfarrbüro in Leun von 10 bis 12 Uhr    Sonntag, 13. Januar 2019 - 1. Sonntag nach Trinitatis
geöffnet!
                                                                 10.00 Uhr    Gottesdienst
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen auch an das zentrale
                                                                 Montag 14. Januar 2019
Pfarrbüro in Braunfels!
                                                                 19.00 Uhr    Kirchenvorstand
Kontakt:                                                         Dienstag, 15. Januar 2019
Adalbert-Stifter-Str. 2, 35638 Leun Telefon 06442 9535323        16.30 Uhr    Kinderunterricht
Email: M.Menge@braunfels.bistumlimburg.de                        19.30 Uhr    Posaunenchor
A.Ferincevic@braunfels.bistumlimburg.de                          Donnerstag, 17. Januar 2019
Öffnungszeiten des zentralen Pfarrbüros in Braunfels,            19.00 Uhr    Eine Stunde mit der Bibel
Hubertusstr. 8                                                   Hinweis „Gottesdienst zum Nachhören“
Mo. - Fr. 10 - 12 Uhr                                            Predigten können über unsere Homepage www.selk-allendorf-
In den Ferien ist das Pfarrbüro nachmittags geschlossen!         ulm.de im Internet „nachgehört“ werden.
Ab dem 14.01. ist das zentrale Pfarrbüro von Montag bis Don-
nerstag auch wieder nachmittags von 14 - 16 Uhr geöffnet!        Geistliches Wort:
Tel. 06442 953530 Fax 06442 9535319                              Und ich habe es gesehen und bezeugt: Dieser ist Gottes Sohn
Email:                                                           (Johannes 1, 34)
st.anna@braunfels.bistumlimburg.de                               Kontakt:
Homepage:                                                        Pfarrer Sebastian Anwand, Fußgarten 9, 35753 Greifenstein-
www.st-anna-braunfels.de                                         Allendorf, Tel: 06478/2266, Mail: allendorf.ulm@selk.de,
                                                                 Homepage: www.selk-allendorf-ulm.de
    Katholische Pfarrgemeinde
    „St. Petrus Herborn,                                               Evangelische Freie Gemeinde Allendorf
    Kirchort Maria Himmelfahrt“ Driedorf                         Heimlingstrasse 3
Freitag, 11. Januar                                              Sonntag, 13. Januar 2019
8.30 Uhr       Hl. Messe in Herborn - Krypta                     10.00 Uhr     Gottesdienst mit Alexander Seibel (Abendmahl)
Samstag, 12. Januar                                              Es findet eine Kinderbetreuung statt.
17.30 Uhr      Hl. Messe in Breitscheid                          Dienstag, 15. Januar 2019
Sonntag, 13. Januar - Taufe des Herren                           17.00 Uhr     Wilde Füchse Jungschar
9.00 Uhr       Heilige Messe in Driedorf                         19.30 Uhr     Ulmtaler Gebetsabend (Kirche Holzhausen)
Kollekte für die Priesterausbildung in Afrika                    Thema:        Der Berufung würdig leben!
9.00 Uhr       Hl. Messe in Sinn                                 Leitung:      Thomas Höke
10.30 Uhr      Hl. Messe in Herborn u. Bicken                    Mittwoch, 16. Januar 2019
Dienstag, 15. Januar                                             19.30 Uhr     Ulmtaler Gebetsabend (Evangelische Freie Ge-
16.30 Uhr      Wortgottesdienst im Haus des Lebens in Driedorf                 meinde Allendorf)
Freitag, 18. Januar                                              Thema:        In Liebe ertragen!
8.30 Uhr       Hl. Messe Herborn - Krypta                        Leitung:      Andreas Genz
Samstag, 19. Januar                                              Donnerstag, 17. Januar 2019
17.30 Uhr      Hl. Messe in Breitscheid                          16.15 Uhr     Knallerbsen Jungschar
Sonntag, 20. Januar - 2. Sonntag im Jahreskreis                  19.30 Uhr     Ulmtaler Gebetsabend (Kirche Ulm)
9.00 Uhr       Heilige Messe in Driedorf                         Thema:        Alles Gnade!
               für † Elisabeth Heinisch                          Leitung:      Pfarrer Jochen Weiß
Kollekte für die Ehe- und Familienarbeit im Bistum               Freitag, 18. Januar 2019
9.00 Uhr       Hl. Messe in Sinn                                 19.00 Uhr     Teenkreis Crossroad
10.30 Uhr      Hl. Messe in Herborn u. Bicken                    19.00 Uhr     Jugendkreis Crossroad Plus
Kirchenchor                                                      Internet macht`s möglich:
Der Kirchenchor probt in der Regel MITTWOCH 20.00 Uhr im         Unter www.eg-allendorf.de finden Sie allgemeine Infos zu den
Pfarrsaal                                                        einzelnen Gruppen und den aktuellen Veranstaltungsplan.
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