Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom - Gesangverein "Eintracht" 1875 Beilstein e.V - in Ulm und im schönen Ulmtal
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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein 24. Jahrgang Freitag, den 11. Januar 2019 Nummer 1/2 Aus dem Inhalt LINUS WITTICH Medien KG online lesen: www.wittich.de Basaltsingers unter neuem Dirigat Ab dem neuen Jahr werden die Basaltsingers vom Gesangverein „Eintracht“ 1875 Beilstein e.V. von Andreas Risse aus Bad Marienberg dirigiert. Nach über vier Jahren erfolgreicher Chorarbeit mit Anne Katzmarek und kurzfristiger Übernahme von Martin Becker wird nun der Stab an Andreas Risse weitergegeben. Wir freuen uns, von seiner jahrelangen Erfahrung in den verschiedensten Chören partizipieren zu können. Unsere erste gemeinsame Probe: Freitag, 11.01.2019, 18:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Beilstein Das bedeutet gleichzeitig für Neueinsteiger die ideale Möglichkeit, bei diesem frischen Chor mitzusingen, da sicher auch für die aktiven Sänger/innen viel Neues kommen wird. ● Wir freuen uns auf einen neuen Chorleiter ● Wir freuen uns auf neue Sänger/innen ● Wir freuen uns auf 2019. www.greifenstein.de
Greifensteiner Nachrichten –2– Nr. 1/2/2019 Amtliche Bekanntmachungen Das Flurbereinigungsverfahren §2 Herborn-Seelbach Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts- jahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitions- Amt für Bodenmanagement Marburg förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.800.000 € - Flurbereinigungsbehörde - festgesetzt. Hiervon sind ca. 378.600 € für Umschuldungen Robert-Koch-Straße 1, 735037 Marburg vorgesehen. Az.: 2 - UF 1584 Verf.A. §3 Schlussfeststellung Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haus- Das Flurbereinigungsverfahren Herborn-Seelbach B255 - UF 1584 -, Lahn-Dill-Kreis, wird nach § 149 (1) Flurbereinigungs- haltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jah- gesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils ren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird geltenden Fassung mit der Feststellung abgeschlossen, dass die auf 2.590.000 € festgesetzt. Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und dass §4 den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Verfahren Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr hätten berücksichtigt werden müssen. 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch ge- Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. nommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. Gemäß § 149 (4) FlurbG erlischt die Teilnehmergemeinschaft §5 Herborn-Seelbach B255 mit der Unanfechtbarkeit dieser Im allen vier Einrichtungsgebieten wird eine gesplittete Abwas- Schlussfeststellung. sergebühr erhoben. Diese Gebühr setzt sich wie folgt zusammen: Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Sinn-Edingen 1,97 € / m³ Frischwasser Bekanntgabe Widerspruch bei dem Amt für Bodenmanagement Sinn-Edingen 0,67 € / m² gebührenpflichtige Fläche - Flurbereinigungsbehörde -, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Mar- Greifenstein-Nenderoth 4,47 € / m³ Frischwasser burg, eingelegt werden. Die Einlegung des Widerspruches ist in- nerhalb vorgenannter Frist auch bei dem Hessischen Landesamt Greifenstein-Nenderoth 0,74 € / m² gebührenpflichtige Fläche für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereini- Herborn-Seelbach 1,99 € / m³ Frischwasser gungsbehörde -, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, zulässig. Herborn-Seelbach 0,53 € / m² gebührenpflichtige Fläche Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Herborn-Guntersdorf 3,09 € / m³ Frischwasser öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich Herborn-Guntersdorf 0,61 € / m² gebührenpflichtige Fläche einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Abwasserbeiträge für das Verschaffen einer erstmaligen Marburg, den 12. Dezember 2018 Amt für Bodenmanagement Marburg Anschlussmöglichkeit an eine Sammelleitung betragen für die - Flurbereinigungsbehörde - Einrichtungsgebiete: gez. Flecke (Siegel) Sinn-Edingen 4,65 € / m² Grundstücksfläche und Geschossfläche Haushaltssatzung 2019 Greifenstein-Nenderoth 3,78 € / m² Grundstücksfläche und Geschossfläche Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) Herborn-Seelbach 3,58 € / m² Grundstücksfläche und in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt Geschossfläche geändert durch Artikel 4 des Hessenkassengesetzes 2018 vom 25. April 2018 (GVBl. 2018 Nr. 5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Ge- Herborn-Guntersdorf 3,53 € / m² Grundstücksfläche und setzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom Geschossfläche 28. Mai 2018 (GVBl. 2018 Nr. 9 S. 247 ff.) sowie Artikel 6 des Die Abwasserbeiträge für das Verschaffen einer erstmaligen Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Anschlußmöglichkeit an die öffentliche Behandlungsanlage be- vom 21. Juni 2018 (GVBl. 2018 Nr. 12 S. 291 ff.) hat die Verbands- tragen für die Einrichtungsgebiete: versammlung am 22. November 2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Sinn-Edingen 1,47 € / m² Geschossfläche §1 Greifenstein-Nenderoth 1,02 € / m² Grundstücksfläche und Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Geschossfläche im Ergebnishaushalt Herborn-Seelbach 4,13 € / m² Geschossfläche im ordentlichen Ergebnis Herborn-Guntersdorf 1,51 € / m² Geschossfläche mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.319.150 € §6 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.314.600 € Die Umlagesätze für Investitionen betragen: mit einem Saldo von 4.550 € Im Teilhaushalt 701 (Geschäftsstelle) im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.100 € für die Stadt Herborn 74,08 % mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.000 € für die Gemeinde Sinn 20,48 % mit einem Saldo von 1.900 € für die Gemeinde Greifenstein 5,44 % mit einem Überschuss von 2.650 € (inkl. Klinik Waldhof) im Finanzhaushalt Im Teilhaushalt 702 (Einrichtungsgebiet Sinn-Edingen) mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen für die Stadt Herborn 73,46 % aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 765.350 € für die Gemeinde Sinn 23,91 % und dem Gesamtbetrag der für die Gemeinde Greifenstein 2,63 % Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.093.500 € (inkl. Klinik Waldhof) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.598.000 € mit einem Saldo von 1.504.500 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.800.000 € Im Teilhaushalt 703 (Einrichtungsgebiet Greifenstein-Nenderoth) Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.036.000 € für die Gemeinde Greifenstein 100 % mit einem Saldo von 764.000 € Im Teilhaushalt 704 (Einrichtungsgebiet Herborn-Seelbach) mit einem Finanzmittelüberschuss des Haus- 24.850 € für die Stadt Herborn 100 % haltsjahres von Im Teilhaushalt 705 (Einrichtungsgebiet Herborn-Guntersdorf) festgesetzt. für die Stadt Herborn 100 %
Nr. 1/2/2019 –3– Greifensteiner Nachrichten §7 2. Den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen habe Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. ich nur in geminderter Form genehmigt und bezüglich der §8 Maßnahme „Sanierung Faulturm (1.210.000,00 €)“ unter Ein- Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushalts- zelgenehmigungsvorbehalt gestellt. plans beschlossene Stellenplan. 3. An Ihrem Berichtswesen im Sinne des § 28 GemHVO möchte §9 ich teilhaben und bitte Sie, mir die beiden Berichte mit den Als erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO gelten Beträ- Stichtagen 30. Juni und 30. September 2019 jeweils inner- ge, die im Einzelfall 10 v.H. des betreffenden Budgets, bei über- halb von sechs Wochen nach dem Stichtag vorzulegen. Un- planmäßigen Ausgaben mindestens den Betrag von 100.000 € terjährig bitte ich um eine zeitnahe, schriftliche Information, und bei außerplanmäßigen Ausgaben den Betrag von 50.000 € falls - widererwartend - die Planansätze durch Ertragsausfälle überschreiten. und / oder Aufwandssteigerungen in Gefahr geraten. Bitte § 10 integrieren Sie in den Bericht mit Stichtag 30. Juni 2019 auch Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, für die in § 2 der Haus- den Stand der Umsetzung aller Investitionen oberhalb der haltssatzung vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von In- definierten Erheblichkeitsgrenze von 300 T€/pro Maßnahme vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und in § 4 ab dem Haushaltsjahr 2017. der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredite Angebote 4. Die Aufstellungsbeschlüsse für die Jahresabschlüsse 2016 einzuholen und entsprechende Kreditverträge abzuschließen. und 2017 legen Sie mir bis zum 28. Februar 2019 und den Der Verbandsversammlung ist in der nächsten Sitzung über die Aufstellungsbeschluss für 2018 bis Ende April 2019 vor. Kreditaufnahme zu berichten. gez. Jochem, Verwaltungsoberrat Herborn-Hörbach, 22. November 2018 Abwasserverband Mittlere Dill Benner, Vorsitzender Sitzung des Ortsbeirats Ulm Öffentliche Bekanntmachung Zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirats Ulm am Montag, dem Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 14.01.2019, um 18:00 im Gemeindehaus Ulm, an der Brücke lade wird hiermit gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 HGO ich hiermit ein. öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung enthält in § 2 Tagesordnung „Gesamtbetrag der Kredite“, § 3 „Verpflichtungsermächtigungen“ sowie in § 4 „Aufnahme von Liquiditätskredite“ genehmigungs- 1. Begrüßung OB-Mitglieder und Anlieger „Am Hohen Rain“ pflichtige Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnah- 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Be- me in der Zeit vom 14. Januar 2019 bis einschließlich 22. Januar schlussfähigkeit 2019 während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des 3. Genehmigung der Tagesordnung Abwasserverbandes Mittlere Dill, 35745 Herborn-Hörbach, Im 4. Anliegerversammlung „Am Hohen Rain“, hier: Beete zur Ver- Breiten Boden 8, öffentlich aus. kehrsberuhigung Herborn-Hörbach, 07. Januar 2019 5. Protokoll der letzten Sitzung vom 05.11.2018 Abwasserverband Mittlere Dill 6. Bericht der Ortsvorsteherin gez. Benner, Vorsitzender 7. Haushalt 2019 Aufsichtsbehördliche Genehmigung 8. Vorschau 2019 für Ulm Mit Schreiben vom 27. Dezember 2018, Zeichen: 15.1. - VA - 232.1 teilte die Kommunalaufsicht des Lahn-Dill-Kreises, 35573 9. Verschiedenes Wetzlar, folgendes mit: B. Bovermann, Ortsvorsteherin Ulm Gemäß § 18 Abs. 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsar- beit (KGG) i. V. m. §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 u. 105 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. Tierseuchenkassenbeiträgen April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Hessenkassengesetzes 2018 vom 25. April 2018 (GVBl. sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Besei- 2018 Nr.5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung tigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2019 der Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28. Mai 2018 (GVBl. Aufgrund des § 5 Abs. 2, 4, 5 und 6 und des § 12 des Hessi- 2018 Nr.9 S. 247 ff.), sowie Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur schen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (HAG- Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2018 (GV- TierGesG) sowie des § 8 Abs. 3 und 4 des Hessischen Ausfüh- Bl. 2018 Nr.12 S. 291ff.), erteile ich dem Verbandsvorstand des rungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsge- Zweckverbandes „Abwasserverband Mittlere Dill“ die setz (HAGTierNebG), jeweils in der Fassung vom 14. Dezember Genehmigung 2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 des HAGTierNebG vom a) zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitions- 23. Juli 2015 sowie durch Artikel 5 HAGTierGesG vom 22. August förderungsmaßnahmen im Rahmen des § 2 der Haushaltssat- 2018, hat der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse zung 2019 im Gesamtbetrag von folgende Satzung beschlossen: 1.800.000,00 € §1 (in Worten: eine Million achthunderttausend Euro). (1) Für die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für b) zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Zah- Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren ist maßgebend, wie lung von Auszahlungen im Sinne von § 4 der Haushaltssatzung viele Tiere am Tag der von der Tierseuchenkasse durchgeführten 2019 bis zu einem Höchstbetrag von amtlichen Erhebung vorhanden waren. 1.000.000,00 € (2) Zum Stichtag der amtlichen Erhebung wird der 01.01.2019 (in Worten: eine Million Euro). bestimmt. c) zur Inanspruchnahme der im Rahmen des § 3 der Haushalts- (3) Halter von Einhufern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Bienen, satzung für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagten Verpflich- Geflügel und Gehegewild, die diese Tiere im Lande Hessen hal- tungsermächtigungen gem. § 102 HGO im zunächst um 1,21 ten, sind verpflichtet Mio.€ geminderten Gesamtbetrag bis zu a) der Tierseuchenkasse Name, Anschrift sowie die Art und die 1.380.000,00 € Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere -nach Tier- (in Worten: eine Million dreihundertachtzigtausend Euro) arten gegliedert- innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag Weitere genehmigungsbedürftige Aspekte im Sinne von § 97a mitzuteilen. Die Meldung ist entweder auf dem von der Tierseu- HGO beinhaltet die Haushaltssatzung 2019 nicht. Die Genehmi- chenkasse ausgegebenen amtlichen Erhebungsbogen oder per gung erfolgt im Sinne der §§ 102, 103 und 105 HGO Auflagen: Internet unter www.hessischetierseuchenkasse.de vorzunehmen. Auflagen: b) schriftlich oder online bei der Hessischen Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden oder unter www.hessische- 1. Die Haushaltsbegleitverfügung ist in Anlehnung an § 50 Abs. tierseuchenkasse.de ihre Tierhaltung anzuzeigen, wenn sie bis 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeig- zum 10.01.2019 keinen Meldebogen erhalten haben. neter Weise bekannt zu machen; hierüber sowie über die (4) Viehhändler melden 4 v.H. der Anzahl der im Vorjahr umge- Veröffentlichung sind gem. § 97 Abs. 5 HGO Nachweise bis setzten Tiere als den für die Berechnung der Beiträge maßge- zum 28. Februar 2019 vorzulegen. benden Tierbestand.
Greifensteiner Nachrichten –4– Nr. 1/2/2019 (5) Die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für derungen übernimmt die Tierseuchenkasse aus der Datenbank Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren erfolgt aufgrund der Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) Angaben des Tierhalters. (9) Für die in Hessen wohnhaften Mitglieder des Landesverban- Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu des Hessischer Imker e.V. (LHI) wird die Zahl der Bienenvölker betreuen hat, mithin also die tatsächliche Verfügungsgewalt über durch den LHI erfasst und gemeldet. ein Tier hat. (10) Wird die Haltung einer Tierart zwischen zwei Stichtagen (6) Liegt der Tierseuchenkasse bis zum 15.02.2019 keine Tierbe- auf Dauer (mindestens zwölf Monate) aufgegeben, so endet auf standsmeldung für das Beitragsjahr vor, so kann der Tierbestand schriftlichen Antrag des Tierhalters die Beitragspflicht mit dem des Vorjahres oder der jeweiligen Datenbank Herkunftssiche- Ende des Monats, in dem der Antrag bei der Tierseuchenkasse rungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) für die Beitrags- eingeht. Der Antrag muss auch Angaben über den Verbleib der veranlagung zugrunde gelegt werden. Tiere enthalten. Bei Beträgen unter 5 € oder wenn die Beiträge Die der Tierseuchenkasse durch Fristversäumnisse von Tierhal- durch Leistungen aufgebraucht sind, unterbleibt eine anteilige tern im Melde- und Erhebungsverfahren entstehenden Kosten Rückerstattung. werden dem Tierhalter auferlegt. (7) Der Tierseuchenkasse ist weiterhin zum Zwecke der Veranla- (11) Von der Erhebung von Beiträgen kann abgesehen werden, gung unverzüglich mitzuteilen, wenn nach dem Stichtag wenn die Tiere nur vorübergehend oder saisonal in Hessen ge- a) sich die Zahl der Tiere einer Tierart um mehr als 10 vom Hun- halten werden und der Tierhalter nachweislich seiner Melde- und dert, mindestens jedoch 5 Tiere, erhöht, Beitragspflicht in einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungs- b) ein Tierbestand neu begründet wird oder bereich des deutschen Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr c) Tiere einer anderen Art in den Bestand aufgenommen werden. 2019 nachgekommen ist. Tierhalter haben in diesem Fall für die Die Veranlagung aus der Nachmeldung erfolgt anteilmäßig ab Tiere, einschließlich deren Nachzucht, keinen Anspruch auf frei- dem Monat, in dem die Veränderung eintritt. willige Leistungen der Hessischen Tierseuchenkasse. (8) Halter von Rindern melden ihre Rinder zum Stichtag sowie §2 bei Bestandsveränderungen nicht. Die Bestandszahlen der rin- (1) Die Tierseuchenkassenbeiträge sowie die Kostenanteile für derhaltenden Betriebe am Stichtag sowie die Bestandsverän- die Beseitigung von Falltieren werden wie folgt festgesetzt: 1. Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel) 6. Bienen und Hummeln je Volk ausgesetzt a) Beitrag je Tier 0,36 € b) Kostenanteil je Tier 1,64 € 7. Geflügel 10,00 € 2. Rinder (einschl. Bisons, Wisente und a) Beitrag je Bestand Wasserbüffel) b) Beitrag je Tier für 4,14 € a) Beitrag je Tier 7.1 Legehennen 0,05 € 0,015 € b) Kostenanteil je Tier 1,86 € 7.2 Masthühner 3. Schafe 7.3 Puten 0,12 € 3.1. unter 9 Monate alt 7.4 Gänse 0,09 € 0,07 € a) Beitrag je Tier 7.5 Enten je Tier 0,06 € b) Kostenanteil je Tier 0,56 € 7.6 Laufvögel (Strauße, Emus u. Nandus) 0,50 € 3.2 über 9 Monate alt 7.7 Fasanen, Perl-/Rebhühner, Wachteln, Tauben 0,03 € a) Beitrag je Tier 0,26 € b) Kostenanteil je Tier 0,99 € 8. Süßwasserfische ausgesetzt 4. Schweine 4.1 Ferkel (bis 30 kg Lebendgewicht) 9. Gehegewild a) Beitrag je Tier 0,08 € 9.1 unter 12 Monate alt 0,42 € b) Kostenanteil je Tier a) Beitrag je Tier beitragsfrei 4.2 Schweine a) Beitrag je Tier 0,25 € 9.2 über 12 Monate alt b) Kostenanteil je Tier 0,80 € a) Beitrag je Tier 1,00 € 5. Ziegen 5.1. unter 9 Monate alt 10. Mindestbeitrag je Bescheid a) Beitrag je Tier beitragsfrei b) Kostenanteil je Tier 0,00 € für Tierhalter 5,00 € 5.2 über 9 Monate alt 1,79 € a) Beitrag je Tier für Viehhändler 50,00 € b) Kostenanteil je Tier 1,51 €
Nr. 1/2/2019 –5– Greifensteiner Nachrichten (2) Gemäß § 5 Abs.4 HAGTierGesG wird für Bienen und Süßwas- § 18 Abs. 1 und 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung serfische die Erhebung von Beiträgen ausgesetzt. vom 22. Mai 2013 (BGBl. Teil I, Nr. 25, S. 1324) bleiben hiervon (3) Die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Fall- unberührt. tieren wird zusammen mit den Beiträgen erhoben. (2) Ein schuldhafter Verstoß gegen die Melde- und Beitragspflicht Eine Verrechnung erfolgt verursachergerecht mit den tatsäch- zur Tierseuchenkasse liegt auch dann vor, wenn Fehler bei der lich angefallenen Kostenanteilen bei den jeweiligen Tierhaltern Meldung zum Stichtag nicht spätestens zwei Monate vor dem im Wirtschaftsjahr mit der Beitragsforderung für das Jahr 2020. Schadensfall berichtigt und die dann fälligen zusätzlichen Bei- Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, erfolgt keine Nach- träge nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der forderung bzw. Rückvergütung -im Beitragsjahr- bei Beträgen entsprechenden Beitragsbescheide entrichtet worden sind. unter 5 €. (3) Eine Aufrechnung von Leistungsansprüchen des Tierhalters (4) Die Kosten für die Entfernung von Falltieren zum Zwecke der gegen Beitragsforderungen der Tierseuchenkasse wird ausge- Sektion werden nach VO (EU) Nr. 702/2014 Artikel 27 Nr. 1c zu schlossen. 100 % von der Hessischen Tierseuchenkasse getragen und gem. (4) Für zusätzlich notwendigen Personal- und Sachaufwand § 8 HAGTierNebG abgerechnet. durch schuldhaft nicht fristgerecht erfolgte Meldung des Tierbe- (5) Für die Tierarten Ziegen (unter 9 Monate alt), Geflügel und Gehegewild wird keine Vorauszahlung für Kostenanteile zur stands wird von dem jeweiligen Tierhalter eine Verwaltungsge- Beseitigung von Falltieren erhoben. Die angefallenen Kosten bühr in Höhe von 10,00 € erhoben. für die Beseitigung von Falltieren werden -nach Abschluss des §6 Wirtschaftsjahres- mit den jeweiligen Verursachern- vollständig Die Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. abgerechnet. Wiesbaden, 31.10.2018 (6) Der Tierhalter ist an den Kosten der in Anspruch genom- Der Vorsitzende des Verwaltungsrates menen Leistungen der Tierkennzeichnung nach VO (EU) Nr. der Hessischen Tierseuchenkasse 702/2014 Artikel 14, Nr. 3a zu beteiligen. Karsten Schmal Den Eigenanteil des Tierhalters rechnet die Tierseuchenkasse einmal jährlich mit dem Tierhalter ab. (7) Der Beitragssatz für Viehhändler beträgt 10 % des Beitrags- Stellenausschreibung satzes der jeweiligen Tierart. Minijobber Ulmbachverband §3 Der Ulmbachverband sucht zum 01.03.2019 eine/n Minijob- Für Tiere, die dem Bund oder einem Bundesland gehören sowie ber/in für Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an der Ulmbach- für Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt talsperre. ist, werden keine Beiträge erhoben. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung mit §4 7 Wochenstunden. Die Arbeitsstunden sind montags und Die Beiträge an die Tierseuchenkasse werden mit Zugang des dienstags abzuleisten. Bescheides fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen. Sollten Sie Interesse haben, senden Sie bitte Ihre Bewer- §5 bungsunterlagen bis zum 31.01.2019 an den (1) Der Anspruch auf eine Leistung der Tierseuchenkasse entfällt, Ulmbachverband, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein wenn schuldhaft fehlerhafte oder verspätete Angaben gemacht oder an mail@greifenstein.de oder Angaben unterlassen werden die nach § 1 vorgeschrieben Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Weber unter Tel.: sind, die Beitragspflicht nach § 2 nicht erfüllt wird, insbesondere 02779 / 9124-11 oder carina.weber@greifenstein.de gerne die Beiträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt zur Verfügung. worden sind. Aus dem Rathaus wird berichtet Informationen zur Bescheidschreibung Grundsteuer Für Objekte ohne Wasser- und Kanal-Abrechnung werden Jah- sowie Erhebung der Gemeindesteuern resbescheide für Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstük- und Abgaben im Jahr 2019 ke) und Grundsteuer B (bebaute sowie unbebaute Grundstücke) mit Datum 21.01.2019 erstellt. Der Versand erfolgt direkt durch Auslesung digitaler Wasserzähler (Funkzähler) das Rechenzentrum in Gießen. Die Auslesung der installierten Funkzähler erfolgt in der 1. Ka- Gewerbesteuer lenderwoche 2019. Die Jahresbescheide mit Datum 03.01.2019 wurden bereits zu- Da die digitalen Zähler den Zählerstand vom 31.12. speichern, gestellt. wird exakt mit diesem Stand abgerechnet. Hundesteuer Wasser- und Kanalabrechnung Die Jahresbescheide mit Datum 04.01.2019 wurden bereits zu- Die diesjährigen Bescheide sind datiert auf den 21. Januar 2019. gestellt. Der Versand erfolgt sodann per Post direkt durch das Rechen- Bei Ende der Steuerpflicht (Abmeldung eines Hundes bzw. Weg- zentrum in Gießen. zug aus der Gemeinde Greifenstein) ist die zugeordnete Hunde- Zahlen Sie zu den angegebenen Fälligkeitsterminen bitte aus- steuermarke dem Steueramt zurückzugeben. schließlich die unter „Fälligkeitstermine im laufenden Jahr“ aus- gewiesenen Summen. Änderungen Alle weiteren Daten sind Rechenwege oder rein informativ. Sollten sich Besteuerungsgrundlagen ändern, ergehen entspre- Wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung (Last- chende Änderungsbescheide. schriftmandat) erteilt haben, so erfolgt die Abbuchung zu den Bis zur Erteilung eines Änderungsbescheides behält in jedem angegebenen Terminen. Gutschriften werden berücksichtigt. Fall der zuletzt erteilte Bescheid Gültigkeit. Sollte Ihnen ausnahmsweise bis zur ersten Quartalsfälligkeit Überweisung/Bankeinzug am 15.02.2019 kein Bescheid zugestellt worden sein bitten wir Beachten und verwenden Sie für Überweisungen unbedingt das zu beachten, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Beschei- im Bescheid rechts oben angegebene vollständige Kassenzei- des Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten chen. Fälligkeit(en) zu leisten sind. Wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt Das bedeutet, dass jeder Veranlagungsbescheid bis zur Ertei- haben, so erfolgt die Abbuchung zu den angegebenen Terminen. lung eines neuen Bescheides Gültigkeit behält und die darin Bitte nutzen Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens und er- festgesetzten Beträge auch für die nachfolgenden Zeiträume teilen Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung. Diese fällig werden. Zahlungsweise hat sich seit langem als zuverlässig und unkom- Nichtbeachtung würde eine Mahnung auslösen. Bei Abbuchern pliziert bewährt und vermeidet das Mahnverfahren (Mahngebühr stellt sich dieses Problem nicht. mind. 6,00 €).
Greifensteiner Nachrichten –6– Nr. 1/2/2019 Fragen? Infos? Weitere Kursangebote, Anmeldeformulare sowie die Nutzungs- Für Fragen zur Zahlungsweise oder Ihrem Steuerkonto stehen ordnung und Datenschutzbestimmungen finden Sie in den Pro- Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse, Frau Werdnik grammheften und auf der Homepage: www.lahn-dill-akademie.de. und Frau Moser, Zimmer 20, gerne zur Verfügung. Die neuen Programmhefte erhalten Sie in Stadt- und Gemein- Durchwahl 02779-912414 oder 02779-912415 deverwaltungen, der Lahn-Dill-Akademie, bei Banken sowie der pia.werdnik@greifenstein.de oder anette.moser@greifenstein.de Kreisverwaltung in Dillenburg und Wetzlar. Zu Fragen bezüglich der Wasser- und Kanalabrechnung bzw. der Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Nur dadurch ist gewährlei- Veranlagung Ihrer Grundbesitzabgaben wenden Sie sich bitte an stet, dass der Kurs Ihrer Wahl auch zustande kommt. Nutzen Sie unser Steueramt. Frau Schmidt und Frau Sedlaczek, Zimmer 22, die kostenlose Beratung durch die pädagogischen Mitarbeiterin- werden Ihnen gerne Auskunft erteilen. nen und Mitarbeiter. Durchwahl 02779-912417 oder 02779-912418, heike.schmidt@ Geschäftsstelle: Bahnhofstraße 10, 35683 Dillenburg, Tel.: 02771 greifenstein.de oder christina.sedlaczek@greifenstein.de 407-750, Fax: 02771 407-830. Die Musikschule, Abt. der Lahn-Dill-Akademie, finden Sie im In- Vogelschutzgebiet „Hoher Westerwald“ ternet unter: www.musikschule.lahn-dill-kreis.de Informationsveranstaltung zu Artenschutzmaßnahmen Auch der Elektrohandel nimmt Im Rahmen des Schutzgebietsmanagements für das Vogel- Altgeräte in vielen Fällen zurück schutzgebiet „Hoher Westerwald“ sind dringend Maßnahmen erforderlich, um die dort vorkommenden seltenen Wiesenbrüter, E-Schrott: Drei Sammelstellen im Lahn-Dill-Kreis wie Braunkehlchen und Wiesenpieper, zu schützen. Die gefährdeten Vogelarten benötigen als Lebensraum große Knapp 2000 Tonnen Elektroschrott werden jährlich im Lahn- zusammenhängende Wiesenflächen ohne höheren Baumbe- Dill-Kreis gesammelt. Rund 660 Tonnen davon können der wuchs. Vor diesem Hintergrund sollen Gehölze an Gewässern Gruppe der sogenannten Haushaltskleingeräte, Telekom- zurückgenommen und alte Hutungen entbuscht werden. munikationsgeräte und Unterhaltungselektronik zugeordnet Mit der Abstimmung und Umsetzungsbegleitung der Maßnah- werden. Für diese Kleingeräte ändert sich ab dem 1. Januar men hat die Abteilung für den ländlichen Raum des Lahn-Dill- 2019 die Abgabepraxis im Lahn-Dill-Kreis, sie können nicht Kreises die Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. (LPV) mehr an allen Wertstoffhöfen abgegeben werden. beauftragt. Um die auf dem Gebiet der Gemeinde Greifenstein Für die Entsorgung von Elektroschrott stehen im Lahn-Dill-Kreis in den Gemarkungen Arborn, Haiern, Nenderoth und Rodenroth nach wie vor drei zentrale Sammelstellen zur Verfügung: Das geplanten Maßnahmen zu erörtern, lädt die Abteilung für den Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, das GWAB-Recyclingzentrum ländlichen Raum gemeinsam mit der LPV Lahn-Dill zu einer In- in Wetzlar und die mobile E-Schrott-Annahme, die am zweiten formationsveranstaltung am und vierten Samstag im Monat an der Altdeponie Schelderwald Donnerstag, dem 17. Januar 2019, um 19.00 Uhr, in Dillenburg-Oberscheld steht. Dort können kleine und große in das Dorfgemeinschaftshaus, Elektrogeräte von der Zahnbürste bis zur Gefriertruhe kostenlos Im Tripp 4, Ortsteil Nenderoth, abgegeben werden. Die auf Kleingeräte beschränkte Annahme herzlich ein. von E-Schrott an den kommunalen Wertstoffhöfen entfällt. Bei Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der der Abgabe von Grünschnitt, Altholz, Bauschutt, Altmetall und Gemeinde Greifenstein, die Bewirtschafter der betroffenen Flä- Altpapier ändert sich nichts. chen, Ortslandwirte, Jagdpächter, Naturschutzverbände, die Ge- „Die steigenden Anforderungen an die getrennte Erfassung und meindevertretung und weitere zuständige Behörden. den Transport von E-Schrott - insbesondere die Sortierung der Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Altgeräte bei der Annahme - ist nur noch an den großen Elek- troannahmestellen und durch geschultes Personal zu leisten“, 1. Begrüßung / Einführung erklärt Wolfgang Pfeiffer, Technischer Betriebsleiter der Abfall- 2. Lahn-Dill-Kreis: Abstimmung und Umsetzung von Maßnah- wirtschaft Lahn-Dill. Elektroschrott wird als gefährlicher Abfall men in FFH- und Vogelschutzgebieten (Natura 2000) durch eingestuft, was einen besonderen Umgang mit dem Altgeräten die Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. erforderlich macht. Vor allem die zunehmende Zahl der Lithium- 3. LPV Lahn-Dill: Vorstellung der geplanten, möglichen Maß- Ionen-Akkus sorgt für einen nicht unerheblichen Mehraufwand. nahmen im Gemeindegebiet Bei falscher Lagerung oder Umladung kann es rasch zu Bränden 4. Diskussion / Aussprache kommen. Der kreiseigene Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass Die Abteilung für den ländlichen Raum des Lahn-Dill-Kreises und die Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Ver- die Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. würden sich kaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern sowie Online- über eine rege Teilnahme freuen. Händler mit mehr als 400 Quadratmeter Lagerfläche im Falle eines Neukaufs zur kostenlosen Rücknahme eines im Wesentli- Lahn-Dill-Akademie (Volkshochschule) chen gleichen Gerätetyps verpflichtet sind. Bei den kleinen Elek- troaltgeräten, die in keiner Abmessung größer als 25 Zentimeter Kursangebote im 1. Semester 2019 in der Gemeinde Grei- sind, gilt: Auch ohne Kauf eines vergleichbaren neuen Produktes fenstein ist das alte Gerät vom Handel zurückzunehmen. In der ersten Jahreshälfte bietet die Lahn-Dill-Akademie die fol- genden Kurse in der Gemeinde Greifenstein an: 91302011GN Wirbelsäulengymnastik und Entspannung In Greifenstein-Odersberg, Dorfgemeinschaftshaus, Kursleitung: Katrin Funk Di 29.01.2019 - Di 11.06.2019 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr, 17 Termine, 23 U.Std. 91302010GN Wirbelsäulengymnastik und Entspannung In Greifenstein-Odersberg, Dorfgemeinschaftshaus, Kursleitung: Ingrid Heinrich Mi 30.01.2019 - Mi 29.05.2019 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr, 15 Termine, 20 U.Std. 91302003GN Wirbelsäulengymnastik und Entspannung am Vormittag Die Wirbelsäule trainieren - den Rücken stärken In Greifenstein-Arborn, Dorfgemeinschaftshaus, Kursleitung: Jennifer Schleifer Do 21.02.2019 - Do 23.05.2019 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, 12 Termine, 24 U.Std.
Nr. 1/2/2019 –7– Greifensteiner Nachrichten -Anzeige- Unsere Jubilare Wir gratulieren Die Gemeinde gratuliert nachstehend aufgeführten Einwohnern zu deren Ehrentag recht herzlich und wünscht alles Gute: 12.Dezember 23. Januar 2019 2018 Frau Frau Christel Gisela Györffy-Hormel, Droß, OT Ulm, OT Allendorf, Dammweg Dianaburgstraße 24 5 85 70 13. Marianne Frau Januar 2019 Burkl, OT Beilstein, Herrn Peter Reitz, Westendstraße 3a 80 OT Ulm, Erwin-Piscator-Straße 5 70 Frau Renate Zachow, OT Beilstein, Wallendorf 12 75 15. Januar 2019 Lesen was los ist daheim! recht Frau herzlich Helga Heß,und wünscht alles Gute: OT Ulm, Bergstraße 1 80 Ihr Amts- und Mitteilungsblatt! 23. 16.Dezember Januar 20192018 Frau FrauGisela Droß, Delores OT Ulm, Greinacher, Danksagung Dianaburgstraße 24 OT Beilstein, Herborner Straße 63 70 70 Frau 17. Marianne Burkl, OT Beilstein, Januar 2019 Westendstraße 3a Herrn Horst Biemer, 80 Denken Sie OT Allendorf, Steinmal 15 80 rechtzeitig an Ihre: Anzeigenannahme Tel. 06643-9627-0 oder www.anzeigen.wittich.de Impressum: Greifensteiner Nachrichten Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Die Zeitung Greifensteiner Nachrichten mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, 36358 Herbstein, Industriestraße 9-11, Telefon 06643/9627-0, Telefax Redaktion 06643/9627-77, Telefax Anzeigen 06643/9627-78. Internet-Adresse: www.wittich.de, E-Mail-Adresse: info@wittich-herbstein.de, Geschäftsführung: Hans-Peter Steil, Produktionsleitung: Frank Vogel. Redaktionelle Beiträge: Typostudio Schmidt, 35753 Greifenstein, Brückenstraße 3, Tel. 06478/406, E-Mail: typostudio_schmidt@t-online.de oder greifenstein@wittich-herbstein.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil und die Rubrik „Aus dem Rathaus“: Der Bürgermeister, für den übrigen redaktionellen Teil: Raimund Böttinger, Tel. 06643/9627-0. Für den Anzeigenteil: David Galandt, Tel. 06643/9627-0, erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Innerhalb des Verbreitungsgebietes wird die Zeitung kostenlos an jeden normal erreichbaren Haushalt zugestellt. Im Bedarfsfall Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MwSt.). Für unaufgefordert eingereichte Manuskripte, Fotos und/oder Datenträger übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht zurück. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Gekenn- zeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder andere durch den Verlag nicht zu verschuldender Ereignisse besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Greifensteiner Nachrichten –8– Nr. 1/2/2019 Bereitschaftsdienste Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Apothekendienst OT Beilstein, Herborner Straße 38 am 12.01.19 Elch-Apotheke, Katzenfurt, Tel.: 06449 / 230 am 13.01.19 Westerwald-Apotheke, Herborn, Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr Tel.: 02772 / 53824 Montag und Dienstag 13.30 – 15.30 Uhr An Wochentagen außerhalb der normalen Geschäftszeiten kann Donnerstag 13.30 – 17.30 Uhr ebenfalls der Notdienst in Anspruch genommen werden. Die Gemeindeverwaltung ist unter Tel. 02779 9124-0, Fax 02779 9124-40 sowie E-Mail: mail@greifenstein.de, zu erreichen. Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Die Finanzabteilung sowie die Kasse sind nach vorheriger Terminabsprache erreichbar für Groß- und Kleintiere (Telefon-Nr. siehe Telefonverzeichnis). Den tierärztlichen Bereitschaftsdienst erfragen Sie bitte bei Ihrem Haustierarzt. Wichtige Rufnummern und Notrufe Forstdienstbereitschaft Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Notfall-Nummer 0151 10860734 Polizei 110 Gemeindeverwaltung 02779 9124-0 Nach Dienstschluss: Ortsgerichte Bürgermeisterin Marion Sander 0151 62876510 Greifenstein I Bauhof: zuständig für den Ortsteil Allendorf Leitung: Burkhard Fey 0177 2007419 Vorsteher: Rainer Schleifer, Allendorf, Hasenohrweg 3, Dennis Stahl 0171 3828481 Tel. 06478 277731 Polizeistation Herborn 02772 47050 Stellvertr.: Maik Peter, Allendorf, Dammweg 18, Tel. 06478 4734913 DILL-KLINIKEN – Dillenburg 02771 396-0 Klinikum Wetzlar-Braunfels – Standort Wetzlar 06441 791 Greifenstein II – Standort Braunfels 06442 302-0 zuständig für die Ortsteile Holzhausen und Ulm Vorsteher: Norbert Klumpp, Holzhausen, Auf Jakobsgarten 5, Krankenhaus Ehringshausen 06443 8280 Tel. 06478 440 Pneumologische Klinik Waldhof Stellvertr.: Otto Schäfer, Ulm, Am Hang 6, Tel. 06478 2288 Elgershausen Greifenstein 06449 927-0 Greifenstein III Kreiskrankenhaus Weilburg 06471 313-0 zuständig für die Ortsteile Beilstein, Greifenstein, Rodenberg und Hebammen Weilburg – Rodenroth 24 Stunden erreichbar 06471 918881 Vorsteher: Martin Koob, Beilstein, Friedhofstraße 16, Entstörungsdienst Strom: Tel. 02779 1402 Energienetz Mitte GmbH 0800 3410134 Stellvertr.: Matthias Gimbel, Rodenberg, Hohler Weg 13, *kostenfreie Rufnummer Tel. 0151 25337300 Greifenstein IV zuständig für die Ortsteile Arborn, Nenderoth und Odersberg Ärztlicher Bereitschaftsdienst Vorsteher: Manfred Tropp, Arborn, Schlagwiese 6, an Wochenenden, Feiertagen Tel. 06477 1266 sowie an Werktagen in der Zeit von 18.00 bis 07.00 Uhr Beglaubigungen im Ortsgerichtsbezirk Greifenstein IV für alle Ortsteile der Gemeinde Greifenstein. können auch für den Ortsteil Nenderoth von Herrn Mark Schmidt- Ärztliche Dispositionszentrale Hessen, Kassel Conrad, Kastanienweg 5, Tel. 06477 1270, und für den Ortsteil Ärztlicher Notdienst Dillenburg Odersberg von Herrn Mario Becker, In der Hofeck 4, Tel. 06477 Dillkliniken, Rotebergstraße 911731, vorgenommen werden. Telefon 116 117 Schiedsmänner Udo Becker, Mühlenweg 7, OT Holzhausen, Tel. 06478 1537, Zahnärztliche Notdienstzentrale zuständig für die Ortsteile Allendorf, Holzhausen, Ulm, Greifenstein Karl Georg Jung-Seibel, Lindenstraße 17, OT Holzhausen, Tel. Tel. 01805 607011 06478 607 zuständig für die Ortsteile Arborn, Beilstein, Nende- roth, Odersberg, Rodenberg, Rodenroth Annahmeschluss Greifensteiner Pflegedienst Mobil Nachrichten: Montags, 12 Uhr Mobiler Häuslicher Pflegedienst GmbH 35753 Greifenstein-Odersberg Sohlweg 10 Es wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus für die ärztliche Notversorgung die Telefon: 06477-1426 Telefax: 06477-911081 Klinik Waldhof Elgershausen, Tel. 06449 927-0, E-Mail: pd-mobil@web.de Wochenenddienste Januar 2019 mit ihrem Ärztepersonal sowie den dazugehörigen Einrichtungen in Anspruch genommen werden kann. Telefon: 0171-4626385 05.01. + 06.01.2019 Eva Lorenz Telefon: 0171-4626385 Pflegedienst Mobil 12.01. + 13.01.2019 Telefon: 0171-4626385 Sarah Müh Heike Lang 19.01. + 20.01.2019 Eva Lorenz Telefon: 0171-4626385 exam. Krankenschwester, Tel. 06477 1426 26.01. + 27.01.2019 Ina Müller
Nr. 1/2/2019 –9– Greifensteiner Nachrichten Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Greifenstein Ab ca. 12 Uhr: Verbrennung der Bäume auf dem Zeltplatz des CVJM-Freizeitzentrums mit dem gleichzeitigen Angebot, das Wort der Woche: Mittagessen ausfallen zu lassen und sich dort mit Würstchen, Das einzig Faszinierende am Christsein ist Jesus Christus! Pommes und Kinderpunsch zu stärken Hans Peter Royer Sonntag, 13. Januar 2019 Samstag, 12. Januar 2019 09.30 Uhr Gottesdienst in der ev. Schlosskirche in Beilstein Aktion Christbaum der ev. Jugend Edingen 10.45 Uhr Gottesdienst in der ev. Kirche in Rodenroth Auch in diesem Jahr gehen die Jugendlichen der Kirchengemein- Montag, 14. Januar 2019 de von Haus zu Haus, klingeln vormittags ab 10.30 Uhr und neh- 19.30 Uhr Allianzgebetswoche im Martin-Luther-Haus men Ihren abgeschmückten Weihnachtsbaum zum Entsorgen in Beilstein (mit Pfarrer i.R. Dietmar Balschun aus mit, wenn Sie möchten. Wir freuen uns über eine Spende, die Driedorf) zur Hälfte für die eigene Jugendarbeit und zur anderen Hälfte für Dienstag, 15. Januar 2019 die Unterstützung unserer Partner von Celebrate Hope Ministries 09.30 Uhr Krabbelgruppe „Windelflitzer“ im Martin-Luther- in Uganda bestimmt ist. Haus in Beilstein Sonntag, 13. Januar 2019 17.15 Uhr Jungschar im Martin-Luther-Haus in Beilstein 09.30 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche 19.30 Uhr Allianzgebetswoche im Martin-Luther-Haus mit Pfr. Dr. Armin Kistenbrügge in Beilstein (mit Pfarrer Jäkel) Die Predigt hält Pfr. Aurel Everling, Wetzlar Mittwoch, 16. Januar 2019 Montag, 14. Januar 2019 17.00 Uhr Bürostunde im Gemeindebüro, Herrenpferchstraße 19.30 Uhr Bibelwoche zum Jahresbeginn 9 (bis 18.30 Uhr) im ev. Gemeindehaus Edingen zu Texten aus dem 17.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Martin-Luther-Haus Philipperbrief. Mit Pastorin Kerstin Offermann. in Beilstein Wir wollen das Jahr gemeinsam mit der Bibel 19.30 Uhr Allianzgebetswoche im Martin-Luther-Haus beginnen. in Beilstein (mit Pfarrer Jäkel) Dienstag, 15. Januar 2019 Donnerstag, 17. Januar 2019 19.30 Uhr Zweiter Abend der Bibelwoche 19.30 Uhr Allianzgebetswoche im Martin-Luther-Haus im ev. Gemeindehaus Edingen zu Texten aus dem in Beilstein (mit Kurt Ludwig aus Liebenscheid) Philipperbrief. Mit Pastorin Kerstin Offermann Freitag, 18. Januar 2019 Mittwoch, 16. Januar 2019 10.00 Uhr Bürostunde im Gemeindebüro, Herrenpferchstraße 19.30 Uhr Dritter Abend der Bibelwoche 9 (bis 12 Uhr) im ev. Gemeindehaus Edingen zu Texten aus dem 19.30 Uhr Kirchenvorstandssitzung im ev. Gemeindehaus Hohenlied. Mit Pfr. Dr. Armin Kistenbrügge in Rodenroth Donnerstag, 17. Januar 2019 Samstag, 19. Januar 2019 16.45 Uhr Katechumenenunterricht im ev. Gemeindehaus 14.30 Uhr Spiele-Nachmittag (nicht nur für Senioren!) Greifenstein im Martin-Luther-Haus in Beilstein 19.30 Uhr Vierter Abend der Bibelwoche Vertretungsdienste für Pfarrer Jäkel im ev. Gemeindehaus Edingen zu Texten aus dem Am 12. und 13. Januar hat Pfarrer Jäkel zwei Tage Urlaub. Seine Hohenlied. Mit Prädikant Lothar Lippert Vertretung in dringenden Fällen hat dann Pfarrer Reiner Lepper Freitag, 18. Januar 2019 aus Nenderoth (Tel.: 06477/435). Die beiden Gottesdienste am Ab 12 Uhr Freitagstreff im ev. Gemeindehaus Edingen 13. Januar hält Johannes Knoll. Mittagessen für Jung und Alt, Fahrdienst möglich, Anmeldung und Infos: Besuchen Sie uns online: Irene Krieger (Tel. 1337) www. kirche-beilstein-rodenroth.ekhn.de und Bianka Hedrich (Tel. 71282) Kontakte: Hausaufgabenbetreuung und Hilfe beim Lernen Pfarrer Ralf Peter Jäkel, Gemeindebüro, Herrenpferchstraße 9, für Kids und Teens. 35753 Greifenstein-Beilstein, Tel.: 02779/331, Mail: ev-kirche- Bei allen Menüs ist eine Vorsuppe und ein Dessert beilstein@t-online.de im Preis. (Erw. 4,-€ / Kinder 2,- € ) Anmeldungen bitte bis Weitere wichtige Kontaktadressen in der Gemeinde: Donnerstag (13.00 Uhr) unter den o.g. Tel-Num- - Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands: mern. Johannes Knoll, Beilstein, Tel.: 0160 1883493 15.30 Uhr Jungschar im ev. Gemeindehaus Edingen - Organistin: Martha Schmidt, Beilstein, Tel.: 02779/256 Ansprechpartner in der Gemeinde: - Küsterin Schlosskirche Beilstein: Renate Eckert, Beilstein, Tel.: 02779/1306 - Ev. Pfarramt: Pfarrer Dr. Armin Kistenbrügge 06449/802 - Küsterin Kirche/Gemeindehaus Rodenroth: Siegrid Mehl, - Gemeindepädagoge: Christoph Buskies 06449/921457 Rodenroth, Tel.: 02779/911122 - Kirchmeisterin: Carola Reese 06449/6713 - Hausmeister Martin-Luther-Haus Beilstein: Michael Fleck, - Küster: Tamara Becker-Warter und Hans Peter Warter 6346 Beilstein, Tel.: 02779/510801 - Ansprechpartnerin für Vermietungen des Gemeindehauses - Posaunenchor: Klaus-Peter Henrich, Beilstein, und der Schlosskirche für Trauungen: Carola Reese (s.o.) Tel.: 02779/1584 Besuchen Sie unsere Gemeinde auch im Internet: www.kirche- - Ev. Kindertagesstätte Beilstein, Westerwaldstraße 30, greifenstein.de Beilstein, Tel.: 02779/477, Fax 02779/510843, Mail: ev.kita.beilstein@ekhn-net.de Evangelische Kirchengemeinde Beilstein-Rodenroth Evangelische Kirchengemeinde Ulmtal Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen in der Woche vom Ein gutes Wort 12.-19.01.2019: Wie können Worte dich preisen, dich, der du durch kein Wort auszusagen bist? Wie können Gedanken dich erreichen, dich, Samstag, 12. Januar 2019 der du durch kein Denken zu greifen bist? Du Einziger, Unaus- 09.30 Uhr Weihnachtsbaum-Einsammelaktion der Jungschar sprechlicher, bei dir allein bleibt alles bewahrt, auf dich hofft alles, Beilstein/Rodenroth und der Rodenrother Jugend- du bist das Ziel von allem. Sei mir gnädig. feuerwehr in Rodenroth Gregor von Nazianz, griechischer Kirchenlehrer im 4. Jahrhundert
Greifensteiner Nachrichten – 10 – Nr. 1/2/2019 Freitag, 11. Januar 2019 Wochenspruch 18.00 Uhr Männertreff in Ulm Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Wir sehen den Film: die Hütte. Römer 8,14 Sonntag, 13. Januar 2019 Konfirmandenfreizeit 10.00 Uhr Gottesdienst in Holzhausen Vom 17. bis 20. Januar 2019 in der Klostermühle Obernhof Dienstag, 15. Januar 2019 Die Vertretung während dieser Zeit übernimmt Pfarrer Ralf Peter 15.30 Uhr Katechumenen Holzhausen Jäkel, Beilstein, Herrenpferchstraße 9, Tel.: 02779 - 33 1 16.30 Uhr Katechumenen Allendorf/Ulm 19.30 Uhr Gebetsabend in Holzhausen Donnerstag, 10. Januar 2019 Thema: Der Berufung würdig leben 19:00 Uhr Probe GC Hoffnung Nenderoth Mittwoch, 16. Januar 2019 20:00 Uhr Probe Male Attack 10.00 Uhr Krümelkiste in Ulm Sonntag,13. Januar 2019 1. Sonntag nach Epiphanias 19.30 Uhr Gebetsabend in Allendorf 10:00 Uhr Kindergottesdienst im Konfi-Saal, Nenderoth Thema: In Liebe ertragen 10:30 Uhr Gottesdienst in Nenderoth Donnerstag, 17. Januar 2019 Montag, 14. Januar 2019 15.30 Uhr Konfirmanden in Ulm 18:30 Uhr Feldenkrais im Ev. Gemeindehaus Arborn 19.30 Uhr Gebetsabend in Ulm Dienstag, 15. Januar 2019 Thema: Alles Gnade 19:00 Uhr Frauentreff im Pfarrhaus Nenderoth, „Wir kochen gemeinsam“ Hinweise: Anmeldung bis 11.01.2019 erforderlich! Männertreff Mittwoch, 16. Januar 2019 Am Freitag, dem 11.01. lädt der Männertreff ein zu einem Film- 15:00 Uhr Frauenstunde in Arborn, abend im evangelischen Gemeindehaus in Ulm. Beginn ist um es fährt der Bus ab 14:45 Uhr an der jeweiligen 18.00 Uhr. Der Film heißt: Die Hütte- Ein Wochenende mit Gott. Haltestelle. Das berührende Drama basiert auf dem gleichnamigen Bestsel- Donnerstag, 17. Januar 2019 ler des kanadischen Autoren William Paul Young, der in seinem Buch die Bewältigung von Trauer thematisiert. Wie kann es sein, 16:30 Uhr Probe „Singflöhe“ Nenderoth ab 3 Jahre - dass Gott die Menschen liebt und trotzdem so viel Leid und Un- 1. Schuljahr recht auf der Erde geschehen lässt? Diese Frage beschäftigt 17:00 Uhr Probe „Singions“ Nenderoth - 2. - 5. Schuljahr viele Gläubige. 17:45 Uhr Probe „The Voice of Nizza” Nenderoth - ab 6. Schuljahr Ulmtaler Gebetsabende Gemeinsam mit der Evangelischen freien Gemeinde Allendorf 19:00 Uhr Probe GC Hoffnung Nenderoth feiern wir Gebetsabende vom 15.01.-17.01.2019. Wir beginnen am Unser Gottesdienstort: Nenderoth, Schulgasse 3 15.01. in der Kirche Holzhausen. Am 16.01. sind wir in Allendorf und am 17.01. in der Ulmer Kirche. Die Themen lauten: Der Be- Pfarrei St. Petrus, Herborn/ rufung würdig leben; in Liebe ertragen; alles Gnade! Die Abende beginnen um 19.30 Uhr. Herzliche Einladung! Kath. Kirche St. Michael, Sinn Mitarbeiterfeier Sonntag, 13. Januar 2019 Am Freitag, dem 25.01. sind die Mitarbeitenden der evang. Kir- 9:00 Uhr Hl. Messe chengemeinde Ulmtal zu einer Mitarbeiterfeier um 19.00 Uhr im Kollekte: für Afrika evang. Gemeindehaus herzliche eingeladen. Zwecks Planung bitten wir, sich spätestens bis zum 14.01.2019 bei Annegret Bur- Kontakt: kert oder Pfr. Weiß zu melden. Kath. Pfarrbüro Sinn, Hochstr. 11, 35764 Sinn Geburtsläuten Tel 02772 51862, E-Mail st.michael-sinn@web.de Wenn in unserer Kirchengemeinde ein Kind zur Welt gekommen Bürozeiten: Mo. und Fr. 10 - 12 Uhr ist, bieten wir an, anlässlich der Geburt zu läuten. Die jeweiligen Eltern werden gebeten, sich bei den Küsterinnen zu melden. Ev. Kirchengemeinde Driedorf-Rodenberg Hausbesuch Wer einen Hausbesuch des Pfarrers wünscht, wird gebeten, sich Wochenspruch: entweder an Pfr. Weiß, die Presbyterinnen und Presbyter, die Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Besuchsdienstkreismitarbeiter oder die Küsterinnen zu wenden. Römer 8,14 Bürozeit Sonntag, 13. Januar Donnerstags von 09.00-11.00 Uhr. 09:00 Uhr Gottesdienst in Rodenberg (Schütz) Kontakte: 09:30 Uhr Gottesdienst in Gusternhain (Theiß) - Pfarrer Jochen Weiß, Kirchstr.8, Greifenstein-Ulm, Tel. 721 10:15 Uhr Gottesdienst in Driedorf (Schütz) - Mitarbeiterin in der Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen Eva 10:45 Uhr Gottesdienst in Waldaubach (Theiß) Meis, 0170/ 5216748 Dienstag, 15. Januar - Küsterin Annegret Burkert, Ulmbachstr. 4, Ulm, Tel.: 681 15:30 Uhr Konfi-Unterricht im Konfi-Saal Pfarrhaus 2, Drie- dorf - Küsterin Susanne Schmidt, Taunussstr.1, Holzhausen, Tel.: 26 74 Mittwoch, 16. Januar - Küsterin Katrin Gras, Fliederstr. 5, Allendorf, Tel.: 276 8833 14:30 Uhr Frauenkreis im Betsaal Driedorf Donnerstag, 17. Januar 16:00 Uhr Jungschar im Betsaal Driedorf Evangelische Kirchengemeinde Nenderoth Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist am Dienstag, 15. Januar von 16:00 bis Arborn, Mengerskirchen, Nenderoth, Odersberg und Winkels 17:00 und am Donnerstag, 17. Januar von 15:00 bis 16:00 Uhr Kontakte: Pfarrer Reiner Lepper, Ev. Pfarramt Nenderoth, geöffnet. Tel. 02775/261, Fax: 02775/577920 Hauptstr. 47, 35753 Greifenstein-Nenderoth, Tel.: 06477 - 4 35, E.Mail: pfarrbuero@evkirchengemeindedriedorf.de Fax: 06477 - 91 14 98, Mail: ev.kirchengemeinde.nenderoth@ Homepage: www.evkirchengemeindedriedorf.de ekhn-net.de Öffnungszeiten Gemeindebüro: Frau Franz, Donnerstag von 9:00 Urlaub Uhr bis 12:00 Uhr und Freitag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Pfarrer Sell hat bis 13. Januar Urlaub. Stellvertretende Vorsitzende: Frau Mahr, 06477 - 12 79 Die Vertretung übernimmt Pfarrerin Theiß. Küster: Arborn und Nenderoth: Frau Diebel, Tel.: 06477 - 12 43 - Pfarrerin Theiß hat vom 14. - 25. Januar Urlaub. Odersberg: Herr Klees, Tel.: 06477 - 3 79 Die Vertretung übernimmt Pfarrer Sell.
Nr. 1/2/2019 – 11 – Greifensteiner Nachrichten Vertretung Pfarramt 1 Die Vertretung im Pfarramt 1 hat Pfr. Johannes Sell, Sprechzeiten in der Kontaktstelle Tel. 02777/912452, Handy-Nr. 0171/1774722 oder per Mail: Montag u. Freitag 14.00 - 16.00 Uhr (Frau Weier) johannes.sell@t-online.de Unsere Adresse: Zum Rosengarten 13, 35759 Driedorf Kontakt: Unsere Telefon-Nr: 02772/5839324 Ev. Pfarramt 1, Pfr. Johannes Sell (Kontaktdaten s. oben) Unsere Adresse www.maria-himmelfahrt-driedorf.de Ev. Pfarramt 2, Pfrin. Kathleen Theiß, Am Wallgraben 10, im Internet: 35759 Driedorf, Tel. 02775/291 Unsere E-Mail Adresse: Pastoralreferentin Ursula Dörner - Bramer Tel. 02772 583930 Katholische Kirchengemeinde u.doerner-bramer@ St. Anna Braunfels, herborn.bistumlimburg.de , e.weier@herborn.bistumlimburg.de, Kirchort: Maria Himmelfahrt Leun Notfallnummer für dringende seelsorgliche Notfälle z. B. Samstag, 12. Januar 2019 Krankensalbung, Sterbebegleitung oder Beerdigungsdienst: 18.00 Uhr WORTGOTTESFEIER Tel. 02772/ 5839321 Kollekte für AFRIKA Der Bus fährt auf Anforderung! Rufen Sie bitte bis Freitagmittag 12 Uhr im Pfarrbüro an, um sich zur Ev.-Luth. St. Paulsgemeinde Allendorf Mitfahrt anzumelden! Danke! Das Pfarrbüro in Leun ist am 11.01. geschlossen! Selbständige Ev.-Luth. Kirche (SELK) Am 17. und 18.01. ist das Pfarrbüro in Leun von 10 bis 12 Uhr Sonntag, 13. Januar 2019 - 1. Sonntag nach Trinitatis geöffnet! 10.00 Uhr Gottesdienst Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen auch an das zentrale Montag 14. Januar 2019 Pfarrbüro in Braunfels! 19.00 Uhr Kirchenvorstand Kontakt: Dienstag, 15. Januar 2019 Adalbert-Stifter-Str. 2, 35638 Leun Telefon 06442 9535323 16.30 Uhr Kinderunterricht Email: M.Menge@braunfels.bistumlimburg.de 19.30 Uhr Posaunenchor A.Ferincevic@braunfels.bistumlimburg.de Donnerstag, 17. Januar 2019 Öffnungszeiten des zentralen Pfarrbüros in Braunfels, 19.00 Uhr Eine Stunde mit der Bibel Hubertusstr. 8 Hinweis „Gottesdienst zum Nachhören“ Mo. - Fr. 10 - 12 Uhr Predigten können über unsere Homepage www.selk-allendorf- In den Ferien ist das Pfarrbüro nachmittags geschlossen! ulm.de im Internet „nachgehört“ werden. Ab dem 14.01. ist das zentrale Pfarrbüro von Montag bis Don- nerstag auch wieder nachmittags von 14 - 16 Uhr geöffnet! Geistliches Wort: Tel. 06442 953530 Fax 06442 9535319 Und ich habe es gesehen und bezeugt: Dieser ist Gottes Sohn Email: (Johannes 1, 34) st.anna@braunfels.bistumlimburg.de Kontakt: Homepage: Pfarrer Sebastian Anwand, Fußgarten 9, 35753 Greifenstein- www.st-anna-braunfels.de Allendorf, Tel: 06478/2266, Mail: allendorf.ulm@selk.de, Homepage: www.selk-allendorf-ulm.de Katholische Pfarrgemeinde „St. Petrus Herborn, Evangelische Freie Gemeinde Allendorf Kirchort Maria Himmelfahrt“ Driedorf Heimlingstrasse 3 Freitag, 11. Januar Sonntag, 13. Januar 2019 8.30 Uhr Hl. Messe in Herborn - Krypta 10.00 Uhr Gottesdienst mit Alexander Seibel (Abendmahl) Samstag, 12. Januar Es findet eine Kinderbetreuung statt. 17.30 Uhr Hl. Messe in Breitscheid Dienstag, 15. Januar 2019 Sonntag, 13. Januar - Taufe des Herren 17.00 Uhr Wilde Füchse Jungschar 9.00 Uhr Heilige Messe in Driedorf 19.30 Uhr Ulmtaler Gebetsabend (Kirche Holzhausen) Kollekte für die Priesterausbildung in Afrika Thema: Der Berufung würdig leben! 9.00 Uhr Hl. Messe in Sinn Leitung: Thomas Höke 10.30 Uhr Hl. Messe in Herborn u. Bicken Mittwoch, 16. Januar 2019 Dienstag, 15. Januar 19.30 Uhr Ulmtaler Gebetsabend (Evangelische Freie Ge- 16.30 Uhr Wortgottesdienst im Haus des Lebens in Driedorf meinde Allendorf) Freitag, 18. Januar Thema: In Liebe ertragen! 8.30 Uhr Hl. Messe Herborn - Krypta Leitung: Andreas Genz Samstag, 19. Januar Donnerstag, 17. Januar 2019 17.30 Uhr Hl. Messe in Breitscheid 16.15 Uhr Knallerbsen Jungschar Sonntag, 20. Januar - 2. Sonntag im Jahreskreis 19.30 Uhr Ulmtaler Gebetsabend (Kirche Ulm) 9.00 Uhr Heilige Messe in Driedorf Thema: Alles Gnade! für † Elisabeth Heinisch Leitung: Pfarrer Jochen Weiß Kollekte für die Ehe- und Familienarbeit im Bistum Freitag, 18. Januar 2019 9.00 Uhr Hl. Messe in Sinn 19.00 Uhr Teenkreis Crossroad 10.30 Uhr Hl. Messe in Herborn u. Bicken 19.00 Uhr Jugendkreis Crossroad Plus Kirchenchor Internet macht`s möglich: Der Kirchenchor probt in der Regel MITTWOCH 20.00 Uhr im Unter www.eg-allendorf.de finden Sie allgemeine Infos zu den Pfarrsaal einzelnen Gruppen und den aktuellen Veranstaltungsplan.
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