Geschäftsordnung des Angelvereins Sommerhausen u. Umgebung e.V.

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Geschäftsordnung des Angelvereins Sommerhausen u. Umgebung e.V.

Aufgaben der Vorstandschaft:

1. Vorstand:
       Vertretung des Vereins nach Innen und nach außen.
       Einberufung und Leitung von Versammlungen.
       Erstellen und die Aktualisierung der Geschäftsordnung
       Erstellen eines Haushaltsplanes (und Überwachung)
       Verträge abschließen.
       Verantwortung für den Datenschutz gem. Art 30 Abs. 1DS-GVO
       Planung und Durchführung bzw. delegieren von Angelevents und Vereinsfeiern
       Öffentlichkeitsaufgaben (Empfänge usw.)
       Interessen des Vereins bei allen Institutionen vertreten.
       Krankenbesuche
       Beerdigungen
       Bei Ausfall von Aufgabenträger kommissarisch deren Tätigkeiten übernehmen bzw. an
       entsprechenden Mitglieder zu übertragen.
       Berichterstattung bei der Mitgliederjahreshauptversammlung

2. Vorstand:
       Unterstützung und Vertretung des 1. Vorstandes bei dessen Abwesenheit in allen
       Angelegenheiten.

Kassier:
      Führen der Vereinskasse
      Ein und Ausgangsrechnung bearbeiten
      Mitgliederbeiträge mit Ausgleichszahlungen einziehen.
      Absprache mit den Steuerberater und Konzepte entwickeln.
      Buchprüfung durch das Finanzamt vorbereiten.
      Vorlage für den Kassenprüfer
      Aufstellen der Jahresrechnung mit Kassenbericht

Schriftführer/Webmaster:
       Führung der Mitgliederdatei nach den Richtlinien der DS- GVO
       Stellvertretender Verantwortlicher für den Datenschutz gem. Art. 30 Abs. 1 DS-GVO
       Ausführung sämtlicher schriftlichen Arbeiten
       Protokollführer bei Versammlungen und Sitzungen
       Führung der Beschlussmappe
       Erstellen und Verteilung der Rundbriefe
       Bestückung des Schaukastens mit aktuellen Infos am See.
       Pressemitteilung (Soweit kein Pressewart bestellt ist)
       Homepage: Gestaltung und Aktualisierung
       Vortrag zurückliegenden Jahresbericht bei der Mitgliederjahreshauptversammlung

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Aufgaben erweiterte Vorstandschaft :

Pressewart:
      Informationsfluss bzw. Austausch mit den Medien. (Tageszeitung, Gemeindeblatt und
      sonstige Medien)

Jugendwart 1:
      Ausbildung im Bereich Fischerei und Naturpflege.
      Verantwortung und Planung von Angelausflügen für die Jugend, gegebenenfalls auch für die
      erwachsenen Mitglieder bei Teilnahme des Ausflugs.
      Selbstständige Kontaktpflege mit den Jugendlichen und deren Eltern.
      Jugendkasse führen.
      Aufstellen der Jahresrechnung und Kassenbericht.
      Berichterstattung bei der Mitgliederjahreshauptversammlung.

Jugendwart 2:
      Vertretung des 1. Jugendleiters bei dessen Abwesenheit und Unterstützung bei seinen
      Aufgaben.

Gewässerwart 1:
     Besatzmaßnahmen der Vorstandschaft vorschlagen und gegebenen falls durchführen.
     Organisieren des Arbeits-Seedienstes (Benachrichtigung der Mitglieder durch den
     Schriftführer)
     Dokumentierung der geleisteten Arbeitsstunden.
     Vorsorge für die Verpflegung der arbeiteten Mitglieder- Ausführung durch die
     Vergnügungswarte.
     Überprüfung der Wasserqualität, gegebenenfalls Einleitung von Maßnahmen bei kritischen
     Werten.
     Berichterstattung an die Vorstandschaft .
     Verwaltung und Wartung der Arbeitsgeräte.
     Berichterstattung bei der Mitgliederjahreshauptversammlung.

Gewässerwart 2:
     Unterstützung und Vertretung des 1. Gewässerwarts bei dessen Abwesenheit in allen
     Angelegenheiten.

Dammwart:
    Überprüfung des kompletten Damms. Insbesondere Biberschäden dokumentieren. Und
    regelmäßigen Bericht an den 1. Vorstand.

Vergnügungswart:
      Selbstständige Planung der Bewirtung bzw. Verpflegung bei Arbeitseinsatz am See und
      Veranstaltung für die Mitglieder.
      Einkauf und Verwaltung der Lebensmittel.
      Kostenabrechnung anhand von Belegen beim Kassier.
      Berichterstattung bei der Mitgliederjahreshauptversammlung.

Kassenprüfer:
      Jährliche Kassenprüfung und Revisionsbericht an der Mitgliederjahreshauptversammlung.
      Antrag stellen an Mitgliederjahreshauptversammlung für die Entlastung der Vorstandschaft.

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Zuständigkeit bei Abwesenheit vom1. Vorstand.
Der 2. Vorstand mit dem Schriftführer oder dem Kassier vertritt nach innen und nach außen laut
Satzung den Verein.

Zuständigkeit bei Sterbefällen von Mitglieder des Vereins.
Grundsätzlich ist die Vorstandschaft entsprechend der Anwesenheit zuständig.

Kostenabrechnung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein:
Tatsächlicher Aufwand wird nach einschlägigen Vorgaben bzw. nach Vorlage der Rechnung vom
Verein übernommen.

Gebühren und Beiträge ab 2021:
                Erwachsener      Erwachsener     Jungangler       Jungangler      Ehrenmitglied
                aktiv            passiv          aktiv            passiv
Mitglieds-           20,00€          20,00€          15,00€           15,00€           00,00€
Jahresbeitrag
Seekarte             58,00€          00,00€          38,00€           00.00€           58,00€
Aufnahme-           150,00€          00,00€          00,00 €          00,00€           00,00€
Gebühr
 Arbeits-Ersatz      20,00€            00.00€         00,00€           00,00€           00,00€
Die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr werden von der Mitgliederversammlung (Ziffer 5
Abs.1 unserer Vereinssatzung) festgelegt.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages, Seekarte und eventuelle Ersatzleistung für nicht erbrachte
Arbeitsleistung (Seedienst) erfolgt durch beleglosen Datenträgeraustausch über EDV
zum 15. Dezember für das Folgejahr.
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich! Rücklastschriften gehen zu Lasten des
Zahlungspflichtigen.
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die
personengeschützten Mitgliederdaten werden nach dem Datenschutzgesetz gespeichert.
Mitglieder, die am EDV Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis
spätestens 15. Dezember, für das Folgejahr auf das Konto. Volksbank- Raiffeisenbank
IBAN: DE 03 7909 0000 0003 716430 BIC: GENODEF1WU1
Jedes Mitglied hat umgehend dem Vorstand eine Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift
(Kontaktdaten) anzuzeigen.

Aufnahme neuer Mitglieder: (laut Satzung Ziffer 3)
Die Aufnahme in den Angelverein Sommerhausen ist ab Eintritts-Datum auf ein Jahr befristet.
Innerhalb dieser Zeit entscheidet der Vorstand nach schriftlichen Beitrittserklärung mit
Datenschutzerklärung über die endgültige Aufnahme. Abgewiesene Mitglieder auf Probe haben
keinen Anspruch auf Rückerstattung des Jahresbeitrages. Von der Aufnahmegebühr wird die Hälfte
zurückerstattet.
Abgelehnte Bewerber haben das Recht die nächste Mitgliederversammlung anzurufen, die mit
Mehrheitsbeschluß über die Aufnahme endgültig entscheidet.

Vereinsaustritt: (laut Satzung Ziffer 4)
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss schriftlich an den
1.Vorstand bis spätestens zum 30. September eines Kalenderjahres erklärt werden (Ziffer 4 Abs.1
unserer Vereinssatzung).

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Ausschluß: (laut Satzung Ziffer 4)

Ausgabe von Jahreserlaubnisscheine Vereinsgewässer für aktive Mitglieder.
Die Ausgabe des Jahreserlaubnisscheins erfolgt nach bezahlten Mitgliedsbeitrag bei der
Jahreshauptversammlung.
Die Gültigkeitsdauer des Jahreserlaubnisschein für den Vereinssee ist vom 1.Jan. bis 31.12. des
jeweiligen Jahres (Voraussetzung gültiger Bay. Fischereischein der immer bei Ausgabe vorzulegen
ist) Die ausgefüllte Fangliste vom Vorjahr ist vorzulegen.

Arbeitsdienste an den Vereinsgewässer
Jedes aktive Mitglied, welches einen Jahreserlaubnisschein für das Vereinsgewässer erworben
hat ist verpflichtet im Jahr 8 Arbeitsstunden an den Vereinsgewässer abzuleisten.
Es werden 2 feste Termine für den A- Dienst am See festgelegt. Dies sind Januar/Februar und
November/Dezember.
Unter dem Jahr wird der Gewässerwart, Mitglieder nach Bedarf gezielt ansprechen.
Die geleisteten Arbeitsstunden werden von dem jeweiligen Arbeitsdienstleiter dokumentiert und
sind vom Mitglied abzuzeichnen. Nicht dokumentierte Arbeitsstunden können nicht gutgeschrieben
werden.
Zusätzliche Gut bzw. Ausgleich - Stunden können erworben werden bei Mithilfe beim
Jugendangeln 3 Stunden
Bei Mithilfe von Voll- Verpflegung bei Veranstaltungen 3 Stunden.
Jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde ist mit 20€ zu vergüten. Der Fehlbetrag wird am 15 Dezember
mit den Jahreserlaubnisschein eingezogen.
Außerdem muß das Mitglied unter Umständen mit Sanktionen rechnen. So kann z.B. die Ausgabe
von einer Seekarte für das Folgejahr verwehrt werden.
Rentner ab den 65 Jahr, Jugendliche die in den entsprechende Jahr nicht die Volljährigkeit erreicht
haben, sowie nachweislich körperlich behinderte Aktive Angler sowie passive Mitglieder und die
Vorstandschaft sind vom Arbeitsdienst befreit.

Anfahrt zu unseren Vereinssee (Zigeunersee)
Die Anfahrt zu unseren Vereinssee ist mit der örtlichen Polizei geregelt und ist nur über die
Weinberge Sommerhausen möglich.
Die Berechtigung bzw. der Jahresfischereischein (Vereinssee) ist als Berechtigungsnachweis bei der
Anfahrt und während des angeln 's hinter der Frontscheibe des Fahrzeuges zu hinterlegen.

Angelbedingungen:
Die Angelbedingungen sind über die jeweilig gültige Seeordnung, den Jahresfischereischein und bei
besonderen Einladungen für Angelevents, im einzelnen geregelt.
Die Richtlinien des Fischereiverordnung und des Tierschutzes sind zu beachten.

Hege und Pflege der Vereinsgewässer:
Auf die oben genannten Angelbedingungen wird nochmals hingewiesen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Anlage an den Vereinsgewässers pfleglich zu behandeln. Die
Vorschriften des Natur,-und Landschaftsschutzes zu beachten und Verunreinigung zu vermeiden.

Es wird besonders auf die ordnungsgemäße Behandlung der Kreatur „Fisch“ hingewiesen und es ist
zu vermeiden einen gehackten oder gefangenen Fisch unnötig Schmerzen zu bereiten. Bei
Zuwiderhandlung sind Konsequenzen nach dem Tierschutzgesetz zu erwarten.

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Die Geschäftsordnung hat Gültigkeit bis zur Erscheinung einer neuen Geschäftsordnung.
Beschlossen auf der Vorstandsitzung am 20.02.2020.

1. Vorstand                 2.Vorstand           Schriftführer               Kassier

Maximilian Spuck            Jens Oechsner        Horst Fuchsstadt            Ray Brazier

  Geschäftsordnung AV S 02/2020 HF                                              Seite 5 von 5
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