Gesetzgeber beschließt Jahressteuergesetz 2020 - Allen ...
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Gesetzgeber beschließt Jahressteuergesetz 2020 23. Dezember 2020 Nachdem der Bundestag am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestags) beschlossen hatte, stimmte der Bundesrat dem Gesetz in seiner letzten Sitzung des Jahres am 18. Dezember 2020 gleichfalls zu. Das JStG 2020 sieht in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts Änderungen vor: zum einen aufgrund von Anpassungen an EU-Recht sowie als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, zum anderen zur Umsetzung von steuerpolitischen Entscheidungen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen je Steuerrechtsgebiet vor, welche mit wenigen Ausnahmen am Tag nach der Verkündung des JStG 2020 im Bundesgesetzblatt Anwendung finden. 1. Lohnsteuerrecht gezwungen sind, ihre beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz in ihrer Wohnung Einführung einer Homeoffice-Pauschale nachzugehen und hierdurch beruflich oder Zu den prominentesten Änderungen des JStG 2020 betrieblich veranlasste Mehraufwendungen gehört die Einführung der sog. Homeoffice- entstehen. Diese Mehraufwendungen waren für Pauschale, welche im Vorfeld von mehreren steuerliche Zwecke bislang nur abziehbar, wenn es politischen Parteien und Verbänden wiederholt sich bei dem Homeoffice um ein sog. häusliches gefordert wurde. Dies, weil aufgrund der Corona- Arbeitszimmer handelt. In vielen Fällen erfüllten die Pandemie eine Vielzahl von Arbeitnehmern, Steuerpflichtigen hingegen nicht die gesetzlich Gewerbetreibenden und Selbständigen dazu normierten Voraussetzungen für einen Abzug von allenovery.com
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 EStG Beendigung des Dienstverhältnisses“ geleistete (siehe hierzu auch BMF-Schreiben vom 6.10.2017), Beratungsleistungen für die betroffenen Arbeit- da sie beispielsweise über keinen separaten Raum nehmer steuerfrei sein. verfügen oder dieser Raum nicht ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt 2. Umsatzsteuerrecht wird. Für diese Fälle gewährt die Homeoffice- Das JStG 2020 setzt insbesondere das EU- Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 (vgl. § 52 Mehrwertsteuer-Digitalpaket um, welches u.a. für E- Abs. 6 Satz 13 EStG) für jeden Kalendertag, an dem Commerce Unternehmen die Erweiterung der Mini- die berufliche oder betriebliche Tätigkeit One-Stop-Shop-Regelung zum One-Stop-Shop ausschließlich im Homeoffice ausgeübt wird, einen beinhaltet. Aber auch weitere Änderungen wie z.B. Werbungskostenabzug in Höhe von EUR 5. Die verfahrensrechtliche Neuerungen bei der Homeoffice-Werbungskosten sind auf EUR 600 im Rechnungsberichtigung sind von hoher Praxis- Kalender- oder Wirtschaftsjahr begrenzt und werden relevanz. nicht zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag i.S. des § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG in Höhe Fernverkäufe und One-Stop-Shop von EUR 1.000 gewährt. Die bisherigen länderspezifischen Lieferschwellen in Corona-Maßnahmen Höhe von EUR 35.000 - EUR 100.000 bestimmten, ab welcher jährlichen Umsatzhöhe in einem Absatz- Die durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom Staat ein deutscher Versandhändler bei Versand an 19. Juni 2020 eingeführten Steuerbefreiungen von Verbraucher im EU-Ausland nicht mehr die deutsche Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in Höhe Umsatzsteuer, sondern die jeweilige Mehrwertsteuer von EUR 1.500 (§ 3 Nr. 11a EStG) sowie des Bestimmungslandes ausweisen und abführen Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld (§ 3 muss. § 3c UStG enthält in seiner neuen Fassung Nr. 28a EStG) waren bislang auf den Zeitraum bis nunmehr unter dem neuen Begriff „Fernverkauf“ eine zum 31. Dezember 2020 befristet. Diese Frist wird Regelung, wonach der umsatzsteuerliche hinsichtlich der Corona-Sonderzahlungen bis zum Leistungsort innergemeinschaftlicher Fernverkäufe 30. Juni 2021 sowie der Arbeitgeberzuschüsse zum dort liegt, wo sich die Ware bei Beendigung des Kurzarbeitergeld sogar bis zum 31. Dezember 2021 Transports befindet. Voraussetzung hierfür ist, dass verlängert. der Lieferant die neue EU-einheitliche, Outplacement-Beratungsleistungen länderübergreifende Schwelle in Höhe von EUR 10.000 jährlich überschreitet oder auf deren Bislang war fraglich, ob unter die Anwendung verzichtet. Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 19 EStG für Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers auch Bislang konnten Unternehmer für wenige, Leistungen in Form von Outplacement-Beratungen ausgewählte Umsätze das sog. „Mini-One-Stop- fallen. Diese Frage wurde entsprechend der Shop“ („MOSS“)-Verfahren in Anspruch nehmen. Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Nordrhein- Hierdurch konnte die im EU-Ausland geschuldete Westfalen vom 4. August 2020 auf Ebene der Mehrwertsteuer zentral im eigenen Lohnsteuer-Referatsleiter der obersten Ansässigkeitsstaat abgeführt werden, so dass eine Finanzbehörden des Bundes und der Länder für gleichzeitige Registrierung in mehreren EU- grundsätzlich denkbar erachtet. Der Gesetzgeber Mitgliedstaaten nicht notwendig war. Das JStG 2020 nimmt nunmehr eine gesetzliche Klarstellung zur sieht nun eine Ausweitung zum „One-Stop-Shop“- einkommensteuerlichen Steuerbefreiung von Besteuerungsverfahren vor (§§ 18i, 18j und 18k Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung UStG-E). Dieses erfasst innerhalb der EU (sog. Outplacement- bzw. Newplacement-Beratung) Warenlieferungen per elektronischer Schnittstelle, für ausscheidende Arbeitnehmer vor. Hiernach innergemeinschaftliche Fernverkäufe (siehe oben) sollen zukünftig „auch Beratungsleistungen des und alle Dienstleistungen an Verbraucher, die am Ort Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von 2 allenovery.com
des Verbrauchs ausgeführt werden. Die neuen Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und § 233a Abs. 2a AO Regelungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft. darstellt (BMF-Schreiben vom 18.9.2020), gesetzlich festgeschrieben. Eine wirksame Online-Marktplätze als Steuerschuldner Rechnungsberichtigung bleibt damit zwar auch Im Online-Handel versuchte der Gesetzgeber dem weiterhin mit Wirkung für die Vergangenheit zulässig, Vollzugsdefizit bei der Erhebung der Umsatzsteuer jedoch nur innerhalb der Grenzen der regulären von im Drittland ansässigen Händlern bislang mittels Bestandskraft. Eine sorgfältige Rechnungseingangs- Haftung der Marktplatzbetreiber gemäß § 25e UStG kontrolle ist somit weiterhin entscheidend. entgegenzutreten. Künftig werden Online- Marktplätze jedoch nicht mehr nur als 3. Steuerstrafrecht Haftungsschuldner herangezogen, sondern in Verlängerung der Verfolgungs- und bestimmten Fällen selbst zum Steuerschuldner. So Festsetzungsverjährung bei besonders bestimmt der neue § 3 Abs. 3a UStG-E, dass Online- Marktplätze, die als sog. „elektronische Schnittstelle“ schwerer Steuerhinterziehung die Infrastruktur zwischen Händler und Verbraucher Anfang Dezember 2020 verkündete die bereitstellen, so behandelt werden, als ob sie die Bundesregierung, die Verjährungsfrist für besonders Ware selbst vom Händler eingekauft und im schwere Fälle der Steuerhinterziehung aufgrund des Anschluss an den Verbraucher verkauft hätten. Die Cum/Ex-Skandals verlängern zu wollen. Sie neue Regelung tritt gleichfalls erst am 1. Juli 2021 in begründete dies damit, dass aktuell weiterhin Kraft. umfangreiche Ermittlungen im Cum/Ex-Skandal notwendig seien. Presseberichten zufolge ermitteln Rechnungsberichtigung kein die Staatsanwaltschaften u.a. in Köln, Frankfurt am rückwirkendes Ereignis Main und München mittlerweile in mehr als 100 Unternehmen können, wenn diese den Verfahren gegen circa 1.000 Beschuldigte und Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nahezu 100 involvierte Banken aus dem In- und UStG geltend machen, formell nicht ordnungs- Ausland. Die aktuelle Verjährungsfrist gemäß § 376 gemäße Eingangsrechnungen vom Lieferanten Abs. 1 AO von zehn Jahren biete den Ermittlungsbe- nachträglich berichtigen lassen (§ 31 Abs. 5 UStDV). hörden insoweit keinen ausreichenden Zeitraum für Seit der EuGH-Entscheidung in der Rs. „Senatex“ eine rechtzeitige und vollumfängliche Ermittlung der (EuGH, Urteil vom 15.9.2016 – C-518/14, BFH/NV jeweiligen Sachverhalte. Zum Jahresende 2020 2016, 1870) ist dies auch mit Wirkung für die drohte bei einzelnen Cum/Ex-Fällen daher eine Vergangenheit möglich, was Nachzahlungszinsen in Verjährung. Der Gesetzgeber ist einer möglichen Höhe von 6 % p.a. ersparen kann. Bisher war Verjährung nun mit einer Verlängerung der in § 376 umstritten, wie lange betroffenen Unternehmen für AO normierten Verfolgungsverjährungsfrist für die Rechnungsberichtigung Zeit bleibt, da besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung Rechnungsmängel mitunter erst nach dem von zehn auf 15 Jahre zuvorgekommen. Voranmeldungszeitraum des Rechnungseingangs Die Verlängerung der Verjährungsfrist ist festgestellt werden. Während eine solche insbesondere daher relevant, da nach der Berichtigung grundsätzlich innerhalb der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, vgl. verfahrensrechtlichen Grenzen der Bestandskraft zuletzt Urteil vom 25.4.2017 – 1 StR 606/16, wistra möglich ist, war strittig, ob eine Rechnungs- 2017, 400 mwN) besonders schwere Fälle der berichtigung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des Steuerhinterziehung bereits bei einem Steuer- § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt. In diesem Fall schaden in Höhe von EUR 50.000 („in großem würde die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Ausmaß“) vorliegen können. Aufgrund der in § 171 Kalenderjahres der Rechnungsberichtigung Abs. 7 AO normierten Ablaufhemmung verlängert beginnen (§ 175 Abs. 1 Satz 2 AO). In § 14 Abs. 4 sich die Festsetzungsverjährung bei besonders Satz 4 UStG-E wird nun allerdings die bisherige schwerer Steuerhinterziehung gleichfalls auf 15 Verwaltungsauffassung, dass eine Rechnungsbe- Jahre. Damit verbunden ist auch ein verlängerter richtigung kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 allenovery.com 3
Betrachtungszeitraum von 15 Jahren im Rahmen begründet (vgl. § 214 Abs. 1 BGB), führt die einer strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 Verjährung im Steuerrecht nach § 47 AO zu einem Abs. 1 Satz 2 AO. Erlöschen des Anspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.2019 – 1 StR 173/19, wistra 2020, 107). Durch Die verlängerte Verjährungsfrist ist auf alle noch die Einführung des § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB kam es nicht verjährten Taten anzuwenden, so dass es insoweit zu einer Abschöpfungslücke hinsichtlich keiner Übergangsregelung bedarf. Der Gesetzgeber verjährter Ansprüche aus dem Steuerschuld- begründet dies damit, dass Täter einer besonders verhältnis. Diese Lücke hat der Gesetzgeber schweren Steuerhinterziehung keinen Anspruch auf nunmehr durch § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB-E Vertrauensschutz im Hinblick auf die bisherige geschlossen, so dass strafrechtswidrig erlangte Verjährungsfrist von zehn Jahren haben. Nach der Steuervorteile auch bei Verjährung des Auffassung des Gesetzgebers haben diese Täter Steueranspruchs eingezogen werden können. aufgrund der Schwere der Straftaten gerade kein schutzwürdiges Interesse, die Dauer ihrer Die bisherige Regelung des § 375a AO galt für alle Verfolgbarkeit schon vor der Tatbegehung am 1. Juli 2020 noch nicht verjährten Steuer- abschätzen zu können. Sie können sich daher nicht ansprüche (Art. 97 § 34 EGAO). Diese Anwendungs- darauf verlassen, dass sie nach Ablauf der zum regelung gilt grundsätzlich auch bei § 73e Abs. 1 Zeitpunkt der Tatbegehung geltenden, aber nach der Satz 2 StGB-E. Für den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 jetzigen Verlängerung auf 15 Jahre noch nicht AO genannten Fall der besonders schweren abgelaufenen Frist nicht zur Verantwortung gezogen Steuerhinterziehung sieht das JStG 2020 hingegen werden. eine Ausnahmeregelung vor, wonach § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB-E bei besonders schwerer Steuer- Wegfall von § 375a AO aufgrund § 73e hinterziehung auch rückwirkend Anwendung findet. Abs. 1 Satz 2 StGB-E Hierdurch wird die Einziehung von Taterträgen oder Der durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz mit des Wertes von Taterträgen rückwirkend erweitert. Wirkung zum 1. Juli 2020 eingeführte § 375a AO wird Dies bedeutet, dass in diesen Fällen anders als noch nunmehr nach weniger als sechs Monaten durch das nach der zwischenzeitlichen Rechtslage unter JStG 2020 wieder aufgehoben. Nach dieser § 375a AO der Erlöschensgrund steuerlicher bisherigen Regelung steht einer strafrechtlichen Verjährung nicht mehr entgegensteht, da der Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach Gesetzgeber die Einziehungsmöglichkeit den §§ 73 bis 73c StGB das Erlöschen eines unabhängig davon einräumt, ob dieser Erlöschens- Steueranspruchs nach § 47 AO durch Verjährung grund vor oder nach dem Inkrafttreten des § 73e nicht entgegen. Die Regelung wird durch die Abs. 1 Satz 2 StGB-E eingetreten ist. Somit wird im weitestgehend inhaltsgleiche strafrechtliche Bereich der besonders schweren Steuer- Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB-E hinterziehung wegen eines „gesteigerten substituiert. Einziehungsinteresses“ zur Wahrung des Allgemeinwohls unabhängig von der steuerlichen § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB-E führt dazu, dass der in Verjährung eine Einziehungsmöglichkeit geschaffen. § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB normierte Ausschluss der Abschöpfung strafrechtswidrig erlangter 4. Investmentsteuerrecht Vermögenswerte durch Einziehung des Tatertrags Qualifikation als Investmentfonds oder des Wertersatzes im Fall der Verjährung keine Anwendung findet. Die Ausnahmeregelung des Im Bereich des Investmentsteuerrechts möchten wir § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB wurde durch das Gesetz zum einen auf eine Neuregelung hinweisen, die für zur Reform der strafrechtlichen Vermögens- den allgemeinen Anwendungsbereich des abschöpfung vom 13. April 2017 eingeführt und sieht Investmentsteuergesetzes relevant ist. Hier wurde einen Ausschluss der Einziehung vor, soweit der die bestehende Auffassung der Finanzverwaltung Anspruch erloschen ist. Während die Verjährung im zum alten Investmentsteuerrecht, dass keine Zivilrecht lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht Bindungswirkung an die Entscheidung der BaFin über das Vorliegen eines „Investmentvermögens“ 4 allenovery.com
besteht, nun gesetzlich festgeschrieben (§ 1 Abs. 2 5. Grunderwerbsteuerrecht Satz 2 InvStG-E). Dies war erforderlich, da der klare Wortlaut von § 1 Abs. 2 Satz 1 InvStG mit dem Vorab ist anzumerken, dass das JStG 2020 keine bloßen Verweis auf die aufsichtsrechtlichen Regelungen in Bezug auf die bereits länger Regelungen des KAGB hier keinen wirklichen andauernde Diskussion zur etwaigen Bekämpfung Spielraum lasse. Die Finanzverwaltung möchte von sog. „Share Deals“ enthält. Dem Vernehmen allerdings eine Auslegung vornehmen können, die nach konnte noch keine Einigung zwischen den sich am Zweck der „Sicherung des Koalitionsparteien über den Umfang einer solchen Besteuerungssubstrats“ und der „Verhinderung von grundlegenden Reformierung des Grunderwerb- Steuersparmodellen“ orientiert. Obwohl dies steuerrechts, (insbesondere) der grunderwerb- grundsätzlich nachvollziehbar ist, dürfte das steuerlichen Ersatztatbestände, erzielt werden. zukünftig zu nicht unerheblicher Rechtsunsicherheit Nichtsdestotrotz sind zwei Neuregelungen von führen. praktischer Relevanz. Doppelte Transparenz von Dach- Verspätungszuschlag /Zielfondsstrukturen Zum einen werden durch Einführung des § 19 Abs. 6 GrEStG-E die Regelungen zum Verspätungs- Zum anderen ist eine gesetzliche Anpassung in § 37 zuschlag angepasst. Hier will der Gesetzgeber nicht InvStG praktisch relevant. Hier wird nunmehr bei mehr hinnehmen, dass insbesondere bei Dach-/ Zielfondsstrukturen die bestehende Finanz- gesonderter Feststellung der grunderwerb- verwaltungsauffassung gesetzlich verankert, steuerlichen Besteuerungsgrundlagen (was vor wonach die Qualifikation der Einkünfte auf Ebene allem im Rahmen der Ersatztatbestände des § 1 des Zielfonds auch an den Dachfonds (und von dort Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG sehr häufig der Fall ist) nur an die Anleger) weitergereicht wird (sog. doppelte pauschal EUR 25 pro Monat festgesetzt werden Transparenz). Dies ist zu begrüßen, wenngleich dies (§ 152 Abs. 6 Satz 2 AO). Zukünftig soll der bereits „gängige Praxis“ ist. Zu beachten ist insoweit Verspätungszuschlag vielmehr einheitlich 0,25 % allerdings, dass Zurechnungsbeträge des Zielfonds der festzusetzenden Steuer pro Monat betragen und gem. § 37 Abs. 3 Satz 2 InvStG-E ihren Status nicht darüber hinaus der Höchstbetrag von bisher behalten und in der „Substanz“ des Dachfonds EUR 25.000 (§ 152 Abs. 10 AO) nicht gelten, was verloren gehen. Sie verlieren daher ihre insbesondere bei größeren Transaktionen durchaus Privilegierung und können erst nach Ausschüttung eine relevante Größe werden könnte. sämtlicher Erträge ausgeschüttet werden. Kapitalertragsteuerabzug durch Brexit-Regelung Investmentfonds Darüber hinaus werden die Begünstigungs- vorschriften der §§ 5, 6 GrEStG um eine „Brexit- Zuletzt sei im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelung“ ergänzt. Hintergrund hierfür ist die Sorge, Neuregelungen der Investmentbesteuerung auch dass z.B. britische Limiteds mit Geschäftsleitung im noch auf § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 5 EStG-E Inland bei Austritt Großbritanniens aus der EU nicht hingewiesen. Hier wird eine bisher bestehende mehr von der Gründungstheorie profitieren können, Erhebungslücke geschlossen, wenn die Anteile an sondern nach der dann anwendbaren Sitztheorie Investmentfonds keiner inländischen Depot- nach deutschem Gesellschaftsrecht ggf. als verwahrung unterliegen. Zukünftig soll in diesen aufgelöst gelten. Dies könnte zu einer Verletzung der Fällen der Investmentfonds selbst zum Kapitalertrag- Haltefristen der §§ 5, 6 GrEStG führen, was durch steuerabzug auf entsprechende Investmenterträge Einführung von § 5 Abs. 3 Satz 2 GrEStG-E sowie verpflichtet sein. § 6 Abs. 3 Satz 3 GrEStG-E vermieden werden soll. allenovery.com 5
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