"GESUNDE STRUKTUREN", "AUSGEGLICHENE FUNKTIONS-RÄUME" UND GLEICHWERTIGE LEBENSVERHÄLTNISSE - ARL-NET

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     Rainer Danielzyk, Axel Priebs

     „Gesunde Strukturen“,
     „ ausgeglichene Funktions-
     r äume“ und gleichwertige
     Lebensverhältnisse
     Fünf Jahrzehnte Engagement der ARL in der zentralen Diskussion
     zur Raumentwicklung in Deutschland

     Die Verpflichtung, gleichwertige Lebensverhältnisse zu        Konzeptionelle Debatten
     schaffen, ist nach der deutschen Vereinigung zum zentra-      zur Raumentwicklung in der Bundesrepublik
     len Thema der deutschen Raumordnungspolitik geworden          in den 1970er und 1980er Jahren
     und hat nicht zuletzt wegen der Wahlerfolge rechtspopulis-    In der Terminologie folgte die ARL in den 1960er Jahren
     tischer Parteien in (vermeintlich) „abgehängten Regionen“     dem Raumordnungsgesetz; beispielsweise sprechen Isbary/
     neue politische Aktualität und Aufmerksamkeit gewonnen        von der Heide/Müller eher von „gesunden Strukturen und
     (BMI 2019; Kühl 2018). Die Herausforderung, die diese         Lebensbedingungen“ (ARL 1969) als von „gleichwertigen
     Verpflichtung für Politik und Raumordnung darstellt, ist      Lebensverhältnissen“, die im 1970 erschienenen Handwör-
     aber sehr viel älter und war schon für die junge Bundesre-    terbuch der Raumforschung und Raumordnung (ARL
     publik prägend, auch wenn damals meist andere Begriff-        1970) weder als eigener Begriff noch im Stichwortver-
     lichkeiten verwendet wurden. Mit Bezug auf Art. 72 GG, der    zeichnis erscheinen. Lediglich an einer Stelle wird im Hand-
     die „Einheitlichkeit der Wirtschafts- und Lebensverhältnis-   wörterbuch kurz auf Art. 72 GG eingegangen.
     se“ ansprach, wurde verkürzt von der „Einheitlichkeit der           Während das Bundesraumordnungsprogramm 1975
     Lebensverhältnisse“ gesprochen; das für die Klärung der       klar „gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen
     Grundsatzfragen der Raumordnung in der jungen Bundes-         als eine wesentliche Grundlage der Chancengleichheit für
     republik sehr wesentliche SARO-Gutachten (SARO 1961)          alle Bürger“ betonte (MKRO 1975: 1), wurde in der ARL in
     sprach sogar von der „Gleichmäßigkeit der Lebensverhält-      den 1970er und 1980er Jahren eine Diskussion geführt, in
     nisse“. Auch der Begriff „räumliche Strukturen mit gesun-     der das Konzept der „ausgeglichenen Funktionsräume“
     den Lebens- und Arbeitsbedingungen“ hatte seinerzeit in       (ARL 1975) dem der „großräumigen Vorranggebiete“ (im
     der Raumordnungspolitik erhebliche Bedeutung, so im           Sinne einer funktionsräumlichen Arbeitsteilung) (ARL
     1965 in Kraft getretenen Raumordnungsgesetz. Dort ist         1981) gegenüberstand. Bis Mitte der 1980er Jahre blieb
     u. a. auch der Auftrag verankert, dass in allen Teilen des    diese Diskussion aktuell, wie eine Akademieveröffent-
     Zonenrandgebietes Lebens- und Arbeitsbedingungen so-          lichung über „Funktionsräumliche Arbeitsteilung und aus-
     wie eine Wirtschafts- und Sozialstruktur geschaffen wer-      geglichene Funktionsräume“ (ARL 1985) belegt. Obwohl
     den sollen, „die denen im gesamten Bundesgebiet mindes-       inhaltlich mit dem Konzept der „ausgeglichenen Funktions-
     tens gleichwertig sind“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 ROG 1965).          räume“ bereits die Schaffung und Sicherung gleichwertiger
            In diesem Beitrag wollen wir erstmals zumindest in     Lebensverhältnisse angestrebt wurde (Curdes/Lossau/
     den Grundzügen nachzeichnen, in welcher Tiefe und mit         Schütz 1985: 67), erfolgte eine umfassende Aufarbeitung
     welchen grundsätzlichen Positionierungen die ARL die De-      des Themas „gleichwertige Lebensverhältnisse“ im Auftrag
     batten um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse mit-    der ARL erst Ende der 1970er Jahre unter Leitung von Karl-
     gestaltet hat, und der Frage nachgehen, welche Bedeutung      Heinz Hübler in einem von mehreren Forschungsprojekten
     das Thema im Laufe der Jahrzehnte für die ARL gehabt und      zur Untersuchung von Grundsatzfragen der Raumordnung
     wie sie sich in die Diskussion eingebracht hat.               (ARL 1980). Drei Jahre später folgte dann als weitere Aka-
                                                                   demieveröffentlichung der Band „Gleichwertige Lebensbe-
                                                                   dingungen durch eine Raumordnungspolitik des mittleren
                                                                   Weges“ (ARL 1983).
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Die Diskussion über gleichwertige                               teprinzip für die Grundversorgung mit Einrichtungen der
Lebensverhältnisse nach der deutschen                           Daseinsvorsorge betont wurde (Goppel 1995: 585). Auch
Vereinigung                                                     in die Novellierung des Raumordnungsrechts hat sich die
Mit der zum 3. Oktober 1990 erfolgten deutschen Vereini-        ARL in den folgenden Jahren mit zwei Stellungnahmen ein-
gung und dem aus sehr unterschiedlichen gesellschaft-           gebracht. Sie wandte sich im Januar 1996 mit dem Vor-
lichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen resultie-         schlag an die Gesetzgebungsorgane des Bundes und der
renden Nachholbedarf der östlichen Bundesländer zur             Länder, im ROG gleich eingangs in den „Aufgaben und Leit-
Angleichung der Lebensverhältnisse an den westdeutschen         vorstellungen der Raumordnung“ festzuschreiben, dass
Standard stand die deutsche Raumordnungspolitik vor ge-         eine Raumentwicklung anzustreben sei, die „gleichwertige
waltigen Herausforderungen, die von der ARL engagiert           Lebensbedingungen der Menschen in allen Teilräumen bie-
aufgegriffen wurden. Gleich im Jahr 1990 wurde ein Ad-          tet“ (ARL 1996: 29).
hoc-Arbeitskreis zur räumlichen Entwicklung Deutschlands
eingesetzt. Dieser plädierte mit Bezug auf das Sozialstaats-    Die Phase des neoliberalen Zeitgeistes
prinzip dafür, als Leitziel räumlicher Entwicklung gleichwer-   Das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts, vor allem die
tige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen Deutschlands        ersten Jahre, waren unverkennbar von einem neoliberalen
zu schaffen (ARL 1992a: 11). Auch das wichtigste Doku-          Zeitgeist bestimmt, das Staatsverständnis hatte sich „vom
ment der Raumordnung aus dieser Zeit, der 1992 von der          fürsorgenden Wohlfahrtsstaat zum vorsorgenden aktivie-
Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) zustimmend             renden Gewährleistungs- und Verantwortungsstaat“ verän-
zur Kenntnis genommene Raumordnungspolitische Orien-            dert (ARL 2006: 2). Die Politik orientierte sich sehr stark
tierungsrahmen, sieht sich dem Ziel verpflichtet, „einen        an – vermeintlich erfolgreichen – angelsächsischen Vorbil-
Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gerade      dern, Wahlen wurden mit Slogans wie „Privat vor Staat“
zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil Deutsch-         gewonnen. Im Hinblick auf Raumordnung und Regionalpo-
lands zu leisten“ (BMBau 1993: 21).                             litik brachte das besonders prägnant der damalige Bundes-
       Bundestag und Bundesrat hatten anlässlich der deut-      präsident Horst Köhler in einem Interview mit dem Magazin
schen Vereinigung eine gemeinsame Verfassungskommis-            Focus zum Ausdruck: „… gab und gibt es nun mal überall in
sion eingerichtet, um vereinigungsbedingte Fragen zur Än-       der Republik große Unterschiede in den Lebensverhältnis-
derung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu behandeln.           sen. Das geht von Nord nach Süd wie von West nach Ost.
Die Arbeit dieser Kommission wurde durch die ARL mit            Wer sie einebnen will, zementiert den Subventionsstaat
zwei Stellungnahmen zur Fortentwicklung des Föderalis-          und legt der jungen Generation eine untragbare Schulden-
mus in Deutschland unterstützt. In der zweiten Stellung-        last auf. Wir müssen wegkommen vom Subventionsstaat“
nahme (ARL 1992b) lautete eine der Empfehlungen, den            (Focus 2004). Dieser geradezu paradigmatische Wechsel
Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse als Staatsziel-     der Orientierung im Vergleich zum sozialstaatlichen Raum-
bestimmung in das Grundgesetz aufzunehmen. Konkret              ordnungsverständnis der Jahrzehnte zuvor wurde auch in
sollte Art. 20 Abs. 1 GG um folgenden Satz ergänzt werden:      der ARL aufgegriffen und diskutiert: So behandelten am
„Bund und Länder sind verpflichtet, auf Gleichwertigkeit        18.03.2005 die seinerzeit bestehende Grundsatzkommissi-
der Lebensverhältnisse zwischen den Ländern hinzuwir-           on und das Präsidium der ARL das Thema „gleichwertige
ken.“ Allerdings wurde auch unterstrichen, dass dies ange-      Lebensverhältnisse“ und beschlossen ein Fachgespräch,
sichts der unterschiedlichen Finanzausstattung der Länder       das am 27.06.2005 in Hannover durchgeführt wurde. Das
ein „auf lange Sicht gesehenes“ Ziel war (ebd.). Obwohl         ARL-Präsidium veröffentlichte zudem ein Diskussionspa-
dieses Ziel bekanntlich nicht in das Grundgesetz, sondern       pier zu gleichwertigen Lebensverhältnissen (ARL 2005a).
1997 „nur“ als Grundsatz in das Raumordnungsgesetz auf-                Ein wesentlicher Anlass für diese vergleichsweise in-
genommen wurde, hat die ARL damit schon kurz nach der           tensiven raumordnungspolitischen Grundsatzdebatten
Wende eine Vorstellung entwickelt, die weiterhin aktuell ist    war – neben dem erwähnten Interview des damals amtie-
und vor kurzem etwa vom Beirat für Raumentwicklung              renden Bundespräsidenten – die über mehrere Jahre und
(2019: 6) wieder aufgegriffen wurde.                            in einem relativ breiten fachlichen Diskurs erfolgende Erar-
       In dem 1995 erschienenen Handwörterbuch der              beitung neuer „Leitbilder und Handlungsstrategien der
Raumordnung (ARL 1995) finden sich im Stichwortver-             Raumentwicklung“. Diese war von der MKRO auf den Weg
zeichnis mehrere Hinweise zu den „gleichwertigen Lebens-        gebracht worden, da gut ein Jahrzehnt nach der Verab-
verhältnissen“, doch wird diesen wiederum kein eigenes          schiedung des Raumordnungspolitischen Orientierungs-
Stichwort gewidmet. Schwerpunktmäßig bearbeitet wird            rahmens (1992) und des Raumordnungspolitischen Hand-
das Thema unter den Stichworten „Verfassungsgrundlagen          lungsrahmens (1995) eine neue Positionierung der
der Raumordnung“ und „Landesplanung“. Unter dem letzt-          Raumordnungspolitik für erforderlich gehalten wurde. Die
genannten Stichwort ist ein engagiertes Plädoyer für die        neuen Leitbilder begannen im Unterschied zur bisherigen
„wertgleichen Lebensbedingungen“ zu finden, die hier aus-       Praxis der Raumordnung mit einem Leitbild zur Wettbe-
drücklich als Gegenmodell zur oben angesprochenen               werbsfähigkeit, dem aber unmittelbar darauf auch ein Leit-
„funktionalräumlichen Gliederung“ genannt werden. Die           bild zur Daseinsvorsorge folgte, während es in einem drit-
Argumentation zielt auf die Eindämmung der Abwande-             ten Leitbild um Kulturlandschaftswandel und Ressourcen-
rung aus den ländlichen Räumen ab, wofür u. a. das Vorhal-      schutz ging (MKRO 2006). Diskussionswürdig ist, ob damit
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     ein paradigmatischer Wandel in der Raumordnungspolitik          Neuer Schub für
     im Sinne des Neoliberalismus und des erwähnten Inter-           „gleichwertige Lebensverhältnisse“ durch
     views mit dem Bundespräsidenten eingeleitet wurde oder          die globale Finanzkrise
     ob mit den umfangreichen textlichen Ausführungen zu den         Die globale Finanzkrise 2008/2009 führte zu einer tiefgrei-
     Leitbildern 1 und 2, die sich mit der Sicherung der Daseins-    fenden gesellschaftspolitischen Neuorientierung und der
     vorsorge, der Förderung des Strukturwandels in struktur-        Erfahrung, dass wenig regulierte Märkte und das extrem
     schwachen Regionen usw. befassten, nicht doch das tradi-        renditeorientierte, ja kriminelle Handeln einzelner Akteure
     tionelle Grundanliegen der Raumordnung erhalten werden          destabilisierend für große Unternehmen und ganze Staaten
     sollte. Zu dieser Unklarheit trägt auch das gelegentlich im     wirken können, letztlich sogar systemgefährdend sind. Das
     Sinne des Zeitgeistes veränderte Vokabular bei (vgl. BBR        führte ganz allgemein zu einem erneuten Bedeutungsge-
     2006 sowie Kühl 2018).                                          winn staatlicher Regulierung und ausgleichsorientierten
            Ein von der ARL eingerichteter Ad-hoc-AK unter der       Handelns. Das hatte nicht unmittelbar Auswirkungen im
     Leitung von Hans-Heinrich Blotevogel legte im September         Sinne einer gestärkten Raumordnung, aber beeinflusste
     2006 unter dem Titel „Gleichwertige Lebensverhältnisse:         z. B. die Diskussionen zur Überarbeitung der Leitbilder und
     eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe neu interpre-     Handlungsstrategien der Raumentwicklung, die 2016 abge-
     tieren!“ ein Positionspapier aus der ARL vor (ARL 2006).        schlossen wurden (MKRO 2016). Diese veränderte Diskus-
     Darin wurde, wie der Titel schon sagt, eine „Neuinterpreta-     sionslage konnte sich noch nicht in dem 2010 von Martin T.
     tion“ der gleichwertigen Lebensverhältnisse gefordert. Die      W. Rosenfeld und Dominik Weiß herausgegebenen Sam-
     Ausführungen zu den Herausforderungen einer „Neuinter-          melband zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwi-
     pretation des Gleichwertigkeitsprinzips“ (Wandel des            schen Politik und Marktmechanismus (ARL 2010) und
     Staatsverständnisses, demografischer Wandel, europäi-           auch nicht im langfristig geplanten und 2011 veröffentlich-
     sche Integration und Globalisierung) sprachen bestehende        ten „Grundriss der Raumordnung“ (ARL 2011) nieder-
     bzw. wachsende Probleme an, denen sich Raumordnung              schlagen, in dem es wiederum kein eigenes Kapitel zu der
     und Regionalpolitik mit Realitätssinn stellen sollten. Sicher   Thematik, allerdings zehn Erwähnungen im Stichwortver-
     waren dabei Glaube und Anspruch an die Wirksamkeit              zeichnis gab. Die Diskussion zu neuen Leitbildern wurde
     staatlichen Handelns mit dem Ziel eines räumlichen Aus-         intensiv von der ARL begleitet, wie etwa das Heft 2/2014
     gleiches nicht mehr so stark ausgeprägt wie in den Jahr-        der Nachrichten der ARL zeigt, in dem es sechs fachliche
     zehnten zuvor, ein grundsätzlicher Bruch mit der bisheri-       Beiträge zu der Thematik gab. Es verbindet die Diskurse
     gen Auffassung von Raumordnung seitens der ARL lässt            schon im Titel: „Gleichwertigkeit – Zwischenrufe zu den
     sich daraus aber nicht ableiten. Wichtige konkrete Vor-         neuen Leitbildern in der Raumordnung“. Zudem ist auf ei-
     schläge und Anregungen galten dem Finanzausgleich zwi-          nen im Oktober 2014 durchgeführten Expertenworkshop
     schen Bund, Ländern und Kommunen, der regionalen Wirt-          der ARL zu „Gleichwertigen Lebensverhältnissen zwischen
     schaftspolitik (im Sinne einer Straffung und Verzahnung         Anspruch und Wirklichkeit“ in Hannover hinzuweisen.
     der Instrumente) und der Raumordnungspolitik (hier ins-                In der Mitte des Jahrzehnts war ein Ad-hoc-AK zu
     besondere einer realitätsgerechten Anpassung der Sied-          „Daseinsvorsorge und gleichwertigen Lebensbedingun-
     lungs- und Infrastrukturen infolge des demografischen           gen“ unter Leitung von Rainer Danielzyk aktiv, der seine
     Wandels) (ebd.).Von Interesse ist an dieser Stelle also we-     Ergebnisse unter dem Titel „Daseinsvorsorge und gleich-
     niger die Frage nach einem fundamentalen Wandel der             wertige Lebensverhältnisse neu denken“ 2016 vorlegte
     raumordnungspolitischen Orientierung im Allgemeinen             (ARL 2016). Dieses Positionspapier wollte das Verständnis
     und der ARL im Besonderen. Hingegen könnte man schon            von Gleichwertigkeit zeitgemäß weiterentwickeln und jen-
     berechtigt fragen, welche – möglicherweise sozial „beruhi-      seits von Fragen der reinen Verteilung von Infrastrukturen
     gende“ – Funktion ein quasi kontrafaktischer Gleichwertig-      stärker den „Outcome“ (Bildung, Gesundheit, Mobilität
     keits-Diskurs in Zeiten eines ganz anders, d. h. neoliberal     usw.) als den infrastrukturellen Input (Schulen, Arztpra-
     und fast ausschließlich am Wettbewerbsprinzip, ausgerich-       xen/Krankenhäuser, Bahnhöfe usw.) zum Maßstab der
     teten politischen Handelns hatte (vgl. dazu auch Kühl           Gleichwertigkeit machen. Das Positionspapier knüpfte aus-
     2018).                                                          drücklich an Gerechtigkeitsdiskurse an, wie sie etwa im
            Etwas irritierend aus heutiger Sicht ist, dass auch im   Hinblick auf „Umweltgerechtigkeit“ oder im Rahmen einer
     2005 erschienenen Handwörterbuch der Raumordnung                Enquete-Kommission des Bayerischen Landtages über
     (ARL 2005b) der Gleichwertigkeit immer noch kein eige-          räumliche Gerechtigkeit geführt wurden (Koppers/Miosga/
     nes Stichwort gewidmet wurde. Es finden sich lediglich drei     Sträter et al. 2018). Es betonte zugleich wieder stärker als
     Verweise zu gleichwertigen bzw. wertgleichen Lebensbe-          zuvor die staatliche Verantwortung, wie sie etwa in der er-
     dingungen im Stichwortverzeichnis, die aber keine grund-        neuten Forderung nach der Verankerung der Gleichwertig-
     sätzliche Auseinandersetzung mit der Thematik darstellen.       keit als Staatsziel im Grundgesetz zum Ausdruck kommt
     Allerdings stand die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnis-     (ARL 2016).
     se Anfang 2007 im Mittelpunkt des Raumwissenschaft-
     lichen Kolloquiums der 4R-Institute in Berlin. Dabei wurden
     u. a. die bisherigen Positionen der ARL zusammenfassend
     vorgestellt (Kalcher/Klee 2007).
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Die aktuelle Diskussion                                        Heft 2/2020, insbes. Erbguth 2020). Die im November
Im Jahr 2018, in dem das von der ARL herausgegebene            2019 in Berlin von der ARL durchgeführte Fachtagung
„Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung“ (ARL           „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – der Beitrag von
2018) die „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ erst-      Raumordnung und Raumentwicklung“ (Muarrawi/Torkler
mals als eigenes Stichwort aufführte, welches von M. T. W.     2019) fand ein sehr großes Echo in der Fachöffentlichkeit.
Rosenfeld bearbeitet wurde (Rosenfeld 2018), erhielt das       Beiträge zu der Diskussion wurden auch im Heft 3/2019 der
Thema in der Politik noch stärkere Bedeutung. Seit der         ARL-Nachrichten veröffentlicht (Mäding 2019; LAG Sach-
Neubildung der Bundesregierung im März 2018 ressortiert        sen/Sachsen-Anhalt/Thüringen 2019).
die Raumordnung im Bundesministerium des Innern, für                  Anfang 2020 legte die ARL zudem ein Positionspapier
Bau und Heimat. Im Zuge der „Heimatstrategie“ dieses Mi-       mit dem Titel „Raumordnung – Anwalt für gleichwertige Le-
nisteriums hat auch die Raumordnung auf Bundesebene            bensverhältnisse und regionale Entwicklung – eine Positi-
neuen Schub bekommen. Schon im Juli 2018 fasste das            onsbestimmung“ vor. Darin wurden gleichwertige Lebens-
Bundeskabinett den Beschluss zur Einsetzung einer Regie-       verhältnisse ausdrücklich als Voraussetzung für gesell-
rungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die        schaftlichen Zusammenhalt und sozialen Frieden bezeich-
den Auftrag erhielt, gemeinsam mit den Ländern „Hand-          net, das Zentrale-Orte-System als wesentliches Instrument
lungsempfehlungen mit Blick auf unterschiedliche regiona-      der Gleichwertigkeit betont und die Bedeutung von Min-
le Entwicklungen und den demografischen Wandel in              deststandards unterstrichen (ARL 2020).
Deutschland“ zu erarbeiten (https://www.bmi.bund.de/                  Um der Debatte zu den Themen „(räumliche) Ge-
SharedDocs/topthemen/DE/topthema-kommission-gleich             rechtigkeit“ und „Gleichwertigkeit“ angemessenen Raum
wertige-lebensverhaeltnisse/kom-gl-artikel.html). Die Er-      zu geben, beide Perspektiven stärker zu verbinden sowie
gebnisse der von der Kommission eingesetzten Arbeits-          diese inhaltlichen Diskussionen intern und extern fortzu-
gruppen lagen im Mai 2019 vor, doch kam kein gemeinsames       setzen und zu vertiefen, wurden der ARL-Kongress 2020
Kommissionsergebnis zustande. Stattdessen hat die Bun-         und das vorliegende Heft 1-2/2020 der ARL-Nachrichten
desregierung ihre eigenen Schlussfolgerungen im Juli 2019      initiiert. Da der Kongress wegen der Corona-Pandemie
im Dokument „Unser Plan für Deutschland – Gleichwertige        nicht stattfinden konnte, wurde ein Themendossier zu
Lebensverhältnisse überall“ präsentiert und darin die          räumlicher Gerechtigkeit auf der ARL-Webseite veröffent-
Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur „prioritä-     licht, welches die geplanten Keynote-Vorträge sowie einen
ren Aufgabe der Politik der nächsten Dekade“ erklärt (BMI      Teil der Fachbeiträge dauerhaft digital zugänglich macht
2019).                                                         (https://www.arl-net.de/de/gerechtigkeit).
      In die darauffolgende intensive öffentliche Debatte
zur Arbeit der Gleichwertigkeitskommission und zum „Plan       Fazit
für Deutschland“ hat sich die ARL aktiv eingebracht. Unmit-    Dem Begriff der Gleichwertigkeit wird gelegentlich unter-
telbar nach der Vorlage des Plans begrüßte das Präsidium       stellt, im Sinne Ernesto Laclaus ein „leerer Signifikant“ zu
der ARL die darin zum Ausdruck kommende politische Be-         sein, der letztlich inhaltsleer sei und je nach Zeitgeist mit
deutung des Themas in einer eigenen Stellungnahme und          Bedeutung gefüllt werde (Kühl 2018). Das mag in man-
Pressemitteilung als wichtiges und erfreuliches Signal (ARL    chem politischen und medialen Diskurs so sein. Die ARL hat
2019). Allerdings betrachtete das Präsidium mit Sorge,         im Laufe der letzten Jahrzehnte alle Debatten und Aktivitä-
dass der „Plan für Deutschland“ kein Gemeinschaftspro-         ten dazu aktiv begleitet und möglicherweise auch beein-
dukt der Kommission war und sah darin eine Schwäche des        flusst. Eine Wirkungsforschung dazu wäre von Interesse,
kooperativen Föderalismus, sich pragmatisch auf gemein-        steht aber noch aus. Dabei hat sie grundsätzlich und zentral
same Grundlinien bundesweiter Politik zu verständigen.         immer den Ausgleichsanspruch der Raumordnung vertre-
Neben der in dem Plan zum Ausdruck kommenden Wieder-           ten – wenn auch gelegentlich mit unterschiedlichem Voka-
belebung der Raumordnungspolitik auf Bundesebene hob           bular und modifiziertem Anspruch an und Vertrauen auf
das Präsidium positiv hervor, dass in dem Plan nicht mit       die Handlungsfähigkeit und Wirksamkeit des Sozialstaats
vereinfachten Klischees von Ost und West sowie Stadt und       sowie der Politik zur Raumentwicklung. Wäre das anders,
Land argumentiert wird und wohltuend differenziert auf         würde das bislang basale Selbstverständnis der Raumord-
die große Spannweite regionaler Entwicklungsstände in          nung und Regionalpolitik infrage gestellt.
Deutschland hingewiesen wird. Positiv sah das Präsidium
unter anderem auch die Empfehlung zur Stärkung der Zen-
tralen Orte, kritisierte jedoch, dass diese noch nicht mit     Literatur
konkreten Maßnahmen untersetzt war und auch nicht auf          ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)
Mindeststandards für deren Ausstattung einging.                (1969): Gebiete mit gesunden Strukturen und Lebensbedingungen.
      Über die zeitnah erschienene Pressemitteilung hinaus     Hannover. = Veröffentlichungen der ARL 57.
                                                               ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)
wurde auch in den folgenden Monaten die Gleichwertig-
                                                               (1970): Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung.
keitsdebatte von der ARL intensiv vorangetrieben: Im Sep-      3 Bde. Hannover.
tember 2019 befasste sich das Forum Planungsrecht der          ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)
ARL mit dem Thema „Gleichwertige Lebensverhältnisse“           (1975): Ausgeglichene Funktionsräume: Grundlagen für die Regional-
(siehe dazu die Beiträge in der Zeitschrift für Umweltrecht,   politik des mittleren Weges. Hannover. = Forschungs- und Sitzungs-
                                                               berichte der ARL 94.
50   thema                                                                                          01- 02 / 2 02 0 _ N ac h r i c h t e n d er AR L

     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             Beirat für Raumentwicklung beim Bundesministerium des Innern, für
     (1980): Zur Problematik der Herstellung gleichwertiger Lebensver-      Bau und Heimat (Hrsg.) (2019): Räume entwickeln – Heimat gestal-
     hältnisse. Hannover. = Veröffentlichungen der ARL 80.                  ten! Empfehlung des Beirats für Raumentwicklung vom 15.01.2019.
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             Berlin.
     (1981): Funktionsräumliche Arbeitsteilung. Hannover. = Forschungs-     BMBau – Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und
     und Sitzungsberichte der ARL 138.                                      Städtebau (Hrsg.) (1993): Raumordnungspolitischer Orientierungs-
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             rahmen. Leitbild für die räumliche Entwicklung der Bundesrepublik
     (1983): Gleichwertige Lebensbedingungen durch eine Raumordnungs-       Deutschland. Bonn.
     politik des mittleren Weges. Hannover. = Forschungs- und Sitzungs-     BMI – Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.)
     berichte der ARL 140.                                                  (2019): Unser Plan für Deutschland – Gleichwertige Lebensverhältnis-
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             se überall. Berlin.
     (1985): Funktionsräumliche Arbeitsteilung und ausgeglichene Funk-      Curdes, G.; Lossau, H.; Schütz, U. (1985): Raumordnungskonzepte in
     tionsräume in Nordrhein-Westfalen. Hannover. = Forschungs- und         der Bundesrepublik Deutschland. Bonn. = Referateblatt zur Raument-
     Sitzungsberichte der ARL 163.                                          wicklung, Sonderheft 4.
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             Erbguth, W. (2020): Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – Steue-
     (1992a): Konzeptionelle Überlegungen zur räumlichen Entwicklung in     rung durch räumliche Planung. In: Zeitschrift für Umweltrecht (2), 65-
     Deutschland. Hannover.                                                 66
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             Focus (2004): „Einmischen statt abwenden“. Interview mit Bundes-
     (1992b): Stellungnahme des Präsidenten der ARL vom 29.12.1992 an       präsident Horst Köhler. In: Focus (38), 20-24.
     die Vorsitzenden der Verfassungskommission von Bundestag und           Goppel, K. (1995): Landesplanung. In: ARL – Akademie für Raumfor-
     Bundesrat. In: Nachrichten der ARL 1/1993, 13-18.                      schung und Landesplanung (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumord-
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             nung. Hannover, 579-586.
     (1995): Handwörterbuch der Raumordnung. Hannover.                      Kalcher, C.; Klee, A. (2007): Raumwissenschaftliches Kolloquium
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             2007: Gleichwertige Lebensverhältnisse? In: Nachrichten der ARL (1),
     (1996): Vorschläge des Ad-hoc-Arbeitskreises „Überprüfung der          13-15.
     Grundsätze der Raumordnung im ROG“ zur Neufassung der Aufgaben,        Koppers, L.; Miosga, M.; Sträter, D.; Höcht, V.; Hafner, S.; Koschny,
     Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung. In: Nachrichten      W.; War, S. (2018): Räumliche Gerechtigkeit – Konzept zur Herstellung
     der ARL (2), 28-33.                                                    gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             Bayern. Eine Studie im Auftrag des Bayerischen Landtags im Rahmen
     (2005a): Gleichwertige Lebensverhältnisse. Diskussionspapier des       der Enquete-Kommission zur Herstellung gleichwertiger Lebensver-
     Präsidiums der Akademie für Raumforschung und Landesplanung. In:       hältnisse und Arbeitsbedingungen.
     Nachrichten der ARL (2), 1-3.                                          https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/Internet_Dokumente/
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             Sonstiges_P/EK-Lebensverhaeltnisse-Auftragsstudie_raeuml._
     (2005b): Handwörterbuch der Raumordnung. Hannover.                     Gerechtigkeit.pdf (14.07.2020).
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (2006):             Kühl, C. (2018): Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Die neue
     Gleichwertige Lebensverhältnisse: eine wichtige gesellschaftspoli-     Aktualität eines alten Themas. In: Lange, J.; Junkernheinrich, M.
     tische Aufgabe neu interpretieren! Hannover. = Positionspapier aus     (Hrsg.): Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse: Zwischen produk-
     der ARL 69.                                                            tiver Vielfalt und problematischer Ungleichheit. Loccum, 11-22. =
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             Loccumer Protokolle 80/2018.
     (2010): Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Politik und   LAG Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen der ARL (2019): Unser Plan
     Marktmechanismus – Empirische Befunde aus den Ländern Sachsen,         für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In: Nachrichten der ARL
     Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hannover. = Arbeitsmaterial der ARL      49 (03), 41-42.
     351.                                                                   Mäding, H. (2019): Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – ein
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             notwendiger Nachtrag zur ARL-Fachtagung am 20. November 2019. In:
     (2011): Grundriss der Raumordnung und Raumentwicklung. Hannover.       Nachrichten der ARL 49 (03), 38-40.
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             MKRO – Ministerkonferenz für Raumordnung (1975): Raumord-
     (2014): Gleichwertigkeit. Zwischenrufe zu den neuen Leitbildern der    nungsprogramm für die großräumige Entwicklung des Bundesgebietes
     Raumordnung. Hannover. = Nachrichten der ARL 2/2014.                   (Bundesraumordnungsprogramm). Bonn. = Schriftenreihe „Raumord-
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             nung“ des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städte-
     (2016): Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse neu       bau 06.002.
     denken. Hannover. = Positionspapier aus der ARL 108.                   MKRO – Ministerkonferenz für Raumordnung (Hrsg.) (2006): Leit-
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)             bilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutsch-
     (2018): Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung. 4 Bde.          land. Verabschiedet von der Ministerkonferenz für Raumordnung am
     Hannover.                                                              30.06.2006. Berlin.
     ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (2019):             MKRO – Ministerkonferenz für Raumordnung (Hrsg.) (2016): Leit-
     „Unser Plan für Deutschland – Gleichwertige Lebensverhältnisse         bilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutsch-
     überall“. Pressemitteilung vom 15.07.2019.                             land. Verabschiedet von der Ministerkonferenz für Raumordnung am
     https://www.arl-net.de/de/blog/unser-plan-f%C3%BCr-deutschland         9. März 2016. Berlin.
     (18.11.2020).                                                          Muarrawi, F.; Torkler, R. (2019): Gleichwertigkeit der Lebensverhält-
     ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft         nisse – der Beitrag von Raumordnung und Raumentwicklung. In: Nach-
     (Hrsg.) (2020): Raumordnung – Anwalt für gleichwertige Lebens-         richten der ARL 49 (03), 35-37.
     verhältnisse und regionale Entwicklung – eine Positionsbestimmung.     Rosenfeld, M. T. W. (2018): Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.
     Hannover. = Positionspapier aus der ARL 115.                           In: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.):
     BBR – Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.) (2006):           Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung. Hannover, 837-
     Neue Leitbilder der Raumentwicklung in Deutschland. = IzR – Infor-     849.
     mationen zur Raumentwicklung 11/12.2006.                               SARO – Sachverständigenausschuß für Raumordnung (1961): Die
                                                                            Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart.
01- 02 / 2 02 0 _ N ac h r i c h t e n d er AR L                                                                                             thema      51

                         P r o f. D r . R a i n e r Da n i e lz y k ,                                    P r o f. D r . A x e l P ri e bs ,
                         seit 2013 Generalsekretär der ARL sowie seit                                    seit 2019 Vizepräsident der ARL, war bis 2018
                         2010 Professor für Landesplanung und Raum-                                      Dezernent für Umwelt, Planung und Bauen
                         forschung im Institut für Umweltplanung der                                     sowie Erster Regionsrat der Region Hannover.

                                                                        © Region Hannover / Chr. Stahl
                         Leibniz-Universität Hannover. Er ist zudem                                      Seitdem lehrt er am Institut für Geographie
                         u. a. Vorsitzender des Beirates für Raum-                                       und Regionalforschung der Universität Wien.
                         entwicklung beim Bundesministerium des                                          Darüber hinaus ist er als Honorarprofessor
                         Innern, für Bau und Heimat.                                                     am Geographischen Institut der Christian-
                                                                                                         Albrechts-Universität zu Kiel tätig.
                         Tel. +49 511 34842-36
                         danielzyk@arl-net.de                                                            Tel. +49 178 6917538
                                                                                                         priebs@geographie.uni-kiel.de
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