Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung - ENTWURF Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal

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Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung - ENTWURF Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal
Gewerbegebiet Wallfeld,
3. Erweiterung
Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberthal,
Ortsteil Oberthal

ENTWURF

26.01.2023
Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung - ENTWURF Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal
Gewerbegebiet Wallfeld,
            3. Erweiterung

            Im Auftrag:

            Gemeinde Oberthal
            Poststraße 20
            66649 Oberthal

IMPRESSUM   Stand: 26.01.2023, Entwurf

            Verantwortlich:
            Geschäftsführende Gesellschafter
            Dipl.-Ing. Hugo Kern, Raum- und Umweltplaner
            Dipl.-Ing. Sarah End, Stadtplanerin AKS

            Projektbearbeitung:
            Philipp Blatt

            Hinweis:
            Inhalte, Fotos und sonstige Abbildungen sind geistiges Eigentum der Kernplan GmbH
            oder des Auftraggebers und somit urheberrechtlich geschützt (bei gesondert gekenn-
            zeichneten Abbildungen liegen die jeweiligen Bildrechte/Nutzungsrechte beim Auftrag-
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            Sämtliche Inhalte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Kernplan GmbH bzw. des
            Auftraggebers (auch auszugsweise) vervielfältigt, verbreitet, weitergegeben oder auf
            sonstige Art und Weise genutzt werden. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben bei der
            Kernplan GmbH bzw. beim Auftraggeber.

            Kirchenstraße 12 · 66557 Illingen
            Tel. 0 68 25 - 4 04 10 70
            Fax 0 68 25 - 4 04 10 79
            www.kernplan.de · info@kernplan.de
Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung - ENTWURF Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung                      4

                                                       Grundlagen und Rahmenbedingungen                                  5

                                                       Begründungen der Darstellungen und weitere Planinhalte            9

                                                       Auswirkungen der Teiländerung, Abwägung                         11

  INHALT

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal   3                                     www.kernplan.de
Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung - ENTWURF Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung

Die Gemeinde Oberthal plant aufgrund der               Mit der Erstellung der Teiländerung des Flä-
anhaltenden Nachfrage nach gewerblichen                chennutzungsplanes wurde die Kernplan
Bauflächen die Erweiterung des bestehen-               GmbH, Gesellschaft für Städtebau und
den Gewerbegebietes „Wallfeld“ im Orts-                Kommunikation, Kirchenstraße 12, 66557
teil Oberthal in südwestlicher Richtung.               Illingen, beauftragt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde                   Mit der Erstellung des Umweltberichtes ist
Oberthal stellt für das Plangebiet einerseits          die ARK - Umweltplanung und Consulting
ein geplantes Gewerbegebiet und anderer-               Partnerschaft, Paul-Marien-Straße 18,
seits Flächen für die Landwirtschaft dar.              66111 Saarbrücken beauftragt.
Aus diesem Grund wird der Flächennut-
zungsplan der Gemeinde Oberthal im
Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB
teilgeändert.

Der Geltungsbereich der Teiländerung des
Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche
von insgesamt ca. 3,2 ha.

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung
des Flächennutzungsplanes ist die Darstel-
lung eines Gewerbegebiets.

Eine ca. 1,5 ha große Teilfläche des
Plangebietes befindet sich innerhalb
eines Vorranggebietes für Landwirtschaft
(Landesentwicklungsplan - Teilabschnitt
„Umwelt“, 2004).

Die zuständige Landesplanungsbehörde
kann eine Abweichung gem. § 6 ROG zu-
lassen, wenn diese aufgrund veränderter
Tatsachen oder Erkenntnisse unter raum-
ordnerischen Gesichtspunkten vertretbar
ist und das Landesentwicklungsprogramm
in seinen Grundzügen nicht berührt wird.
Das Ergebnis des Zielabweichungsverfah-
ren mündet in einen Zielabweichungsbe-
scheid, der gegenüber dem Antragsteller
abgegeben wird.

Das Zielabweichungsverfahren zum Vor-
haben „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erwei-
terung“ wurde parallel zum vorliegenden
Bauleitplanverfahren durchgeführt. Das Mi-
nisterium für Inneres, Bauen und Sport hat
mit dem Bescheid vom 05.01.2023, Az.
OBB11-2023/Na der Zielabweichung zuge-
stimmt.

Parallel zur Teiländerung des Flächennut-
zungsplanes ist eine Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der
Umweltbericht ist gesonderter Bestandteil
der Begründung.

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal         4                         www.kernplan.de
Grundlagen und Rahmenbedingungen

Lage und Begrenzung des                                • im Westen durch landwirtschaftliche          Straße „Zum Bauerstall“ des Stadtteils
räumlichen Geltungsbereiches                             Flächen.                                     Bliesen.

Das Gewerbegebiet Wallfeld liegt südöstlich            Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches
des Oberthaler Siedlungskörpers, nahe der              sind der nachstehenden Abbildung und der       Zielsetzung der Gemeinde
Gemarkungsgrenze zum Stadtteil Bliesen                 Planzeichnung der Teiländerung des Flä-        Oberthal
der Kreisstadt St. Wendel.                             chennutzungsplanes zu entnehmen.
                                                                                                      Die Gemeinde Oberthal plant die nach Süd-
Der Geltungsbereich der Teiländerung des                                                              westen gerichtete Erweiterung des be-
Flächennutzungsplanes wird wie folgt be-               Nutzung des Plangebietes und                   stehenden Gewerbegebietes „Wallfeld“.
grenzt:                                                Umgebungsnutzung
• im Nordosten bzw. Osten durch das Ge-                Das Plangebiet stellt sich aktuell als land-   Berücksichtigung von
  werbegebiet Wallfeld (Bauhof und die                 wirtschaftliche Nutzfläche dar. Im Norden,     Standortalternativen
  Firma ProChem GmbH),                                 Süden und Westen schließen überwiegend
                                                       landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die      Bei der Standortsuche sind flächenbezoge-
• im Norden durch den Uferbereich des                  Weiheranlage im Nordwesten an das              ne Bedingungen wie Flächengröße, Flä-
  Rombachs und im Nordwesten durch                     Plangebiet an. Die östliche Umgebung ist       chenneigung/Relief,      Flächenzuschnitt,
  eine Weiheranlage,                                   durch die Betriebe des Gewerbegebietes         Untergrundbeschaffenheit, die Erschlie-
                                                       „Wallfeld“geprägt. Weiter im Südosten, ca.     ßungssituation sowie ggf. vorhandene Vor-
• im        Süden      durch      einen                                                               belastungen zu beachten. Schließlich muss
                                                       220 m von der Grenze des Plangebietes
  Feldwirtschaftsweg und landwirtschaft-                                                              der Umwelt- und Naturschutz, insbesonde-
                                                       entfernt, beginnt die Wohnbebauung der
  liche Flächen,

Lage des Plangebietes; ohne Maßstab; Quelle: ZORA, Z – 026/05, LVGL; Bearbeitung: Kernplan

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal             5                                                 www.kernplan.de
re die Berücksichtigung bestehender Rest-                 Ziel ist daher die Erweiterung des bestehen-          In der „Wohnbaulandstrategie Oberthal“
riktionen durch Schutzgebiete, landes-                    den Gewerbegebietes Wallfeld in südwestli-            von 2018, bei der ergänzend auch mögliche
planerische Vorgaben und bestehende Nut-                  cher Richtung.                                        gewerbliche Entwicklungsflächen unter-
zungen sowie die ökologische Wertigkeit                                                                         sucht wurden, wurde als weitere Potenzial-
des Gebietes bei der Standortwahl berück-                 Allerdings sind Flächengröße und -zuschnitt           fläche eine rund 4 ha große Fläche westlich
sichtigt werden. Zudem darf das                           der Gewerbegebietserweiterung, so wie                 der Siedlungslage von Gronig an der L134
Landschaftsbild nicht in erheblichem Maß                  bisher im Flächennutzungsplan dargestellt,            identifiziert. Hierbei würde es sich jedoch
überprägt werden. Wenn möglich sollten                    unzureichend für eine wirtschaftliche Er-             um ein komplett neues Gewerbegebiet han-
bereits anthropogen überprägte Standorte                  schließung und Herstellung sinnvoll nutzba-           deln, was auch näher an der Wohnbebauung
genutzt werden. Als weiterer Faktor spielen               rer Grundstückszuschnitte, weshalb angren-            liegt, weshalb der Erweiterung des Gewer-
die Eigentumsverhältnisse, d.h. die                       zende Flächen, die im Flächennutzungsplan             begebiets Wallfeld Vorrang eingeräumt
Flächenverfügbarkeit eine entscheidende                   als Flächen für die Landwirtschaft darge-             wird.
Rolle.                                                    stellt sind, hinzugenommen werden sollen.
                                                                                                                Die geringsten Umweltwirkungen entste-
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde                      Da diese im Landesentwicklungsplan als                hen bei der Erweiterung eines bereits be-
Oberthal stellt zwei geplante Gewerbege-                  Vorranggebiet für die Landwirtschaft fest-            stehenden Gewerbegebietes, da zum einen
biete dar:„Östlich des Friedhofes“ sowie                  gesetzt sind, ist parallel die Durchführung           die notwendigen Infrastrukturen grundsätz-
„Erweiterung Gewerbegebiet Wallfeld“                      eines Zielabweichungsverfahrens erforder-             lich bereits vorhanden sind und zum ande-
(beide Ortsteil Oberthal). Die innerörtliche              lich. Die Bedeutung dieser Flächen für die            ren eine Konzentration von Belastungen auf
Fläche östlich des Friedhofes ist zwischen-               Landwirtschaft wird seitens der Landespla-            wenige Flächen erfolgt.
zeitlich weitgehend bebaut und steht nicht                nung künftig jedoch geringer eingestuft,
mehr für eine weitere gewerbliche Entwick-                wie die wegfallende Festlegung als
lung zur Verfügung.                                       Vorranggebiet für Landwirtschaft im Vor-              Umweltbericht
                                                          entwurf des Landesentwicklungsplans (No-
                                                          vember 2017) belegt.                                  Parallel zur Teiländerung des Flächennut-
                                                                                                                zungsplanes ist eine Umweltprüfung nach §

                                                                                             Richtung Oberthal / BAB 1

                                                                                 Gewerbegebiet
                                                                                                              L1

                                                                                   „Wallfeld“
                                                                                                                34

                                                                 Bauhof

                  Weiheranlage                      ach
                                                mb
                                              Ro
                                                                                                                           Richtung St. Wendel / B41

                                                                                                            g
                                                                                                        dwe
                                                                                                    Fel
                                                          Plangebiet

                                                                                                                                          Bliesen

                                                                                                                                     Zum Bauers
                                                                                                                                                tall

Luftbild mit Plangebiet; ohne Maßstab; Quelle: Geobasisdaten @ LVGL; Bearbeitung: Kernplan

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal              6                                                           www.kernplan.de
2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der
Umweltbericht ist gesonderter Bestandteil
der Begründung.

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal   7   www.kernplan.de
Übergeordnete Planungsvorgaben der Raumordnung und Landesplanung; naturschutzrechtliche Be-
lange; geltendes Planungsrecht

 Kriterium                                             Beschreibung

 Landesentwicklungsplan (Siedlung und Umwelt)
 zentralörtliche Funktion                              Grundzentrum Oberthal

 Vorranggebiete                                        • Ein Teil des Plangebiets befindet sich innerhalb eines Vorranggebietes für Landwirt-
                                                         schaft (VL). Zur Realisierung des Vorhabens wurde daher seitens des Ministeriums für
                                                         Inneres, Bauen und Sport ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, der Zielabwei-
                                                         chung wurde zugestimmt.

 zu beachtende Ziele und Grundsätze                    • (G 27) Mittel- und Grundzentren sollen u.a. als Wirtschaftsschwerpunkte gestärkt
                                                         und weiterentwickelt werden: erfüllt
 Landschaftsprogramm                                   • Das Plangebiet ist im LAPRO als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Es wer-
                                                         den keine Funktionszuweisungen oder Entwicklungsvorschläge gegeben.
 Übergeordnete naturschutzrechtliche Belange
 Schutzgebiete                                         • Der Planbereich liegt weder innerhalb von Schutzgebieten nach WHG/SWG (Wasser-
                                                         schutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) noch innerhalb von Schutzgebieten n.
                                                         BNatSchG
                                                       • ca. 140 m westlich beginnt das LSG L 02 08 10 - LSG im LK St. Wendel - in der Stadt
                                                         St. Wendel (VO v. 12.08.1976 (ABl.d.S. Nr. 41, S. 905ff.); Verbotstatbestände betref-
                                                         fen die Gebietskulisse und sind somit nicht tatbeständig
                                                       • die nächst gelegenen NATURA 2000-Gebiete beginnen ca. 1,6 km südwestlich
                                                         (Naturschutzgroßvorhaben Ill, 6508-301) bzw. 2,2 km nördlich (NSG Südteil des
                                                         Nohfeldener Rhyolith-Massivs, 6408-308); direkte Wirkungen in die Gebiete können
                                                         aufgrund der großen Entfernung ausgeschlossen werden, Effekte auf den Erhaltungs-
                                                         zustand der gemeldeten agilen Arten sind ebenfalls nicht zu erwarten, da auf der
                                                         Planungsfläche weder in dieser Hinsicht essentiellen Habitate vorkommen noch im
                                                         Fall aquatischer, hygrophiler oder silvicoler Arten ein entsprechender linearer Verbund
                                                         über korrespondierende Gewässer, Auen oder Gehölzflächen besteht; von einer Ver-
                                                         träglichkeit des Bebauungsplanes mit den Erhaltungszielen beider Gebiete kann da-
                                                         her ausgegangen werden
 Informelle Fachplanungen                              • Auf der Grundlage der vorliegenden Geofachdaten (Quelle: Geoportal Saarland) be-
                                                         stehen keine Hinweise auf das Vorkommen von i.S.d. besonderen Artenschutzes rele-
                                                         vanten Arten innerhalb des Geltungsbereiches
                                                       • gem. ABDS (Arten- und Biotopschutzdaten 2017 Saarland) sind in einem Umkreis
                                                         von weniger als 1 km um den Planungsstandort der Große Feuerfalter (Lycaena di-
                                                         spar) und die Zauneidechse registriert; beide Arten wurden im Rahmen einer Trans-
                                                         ektbegehung zum Faltermonitoring westlich der Siedlungslage von Oberthal in eher
                                                         untypischen Habitatstrukturen (Acker, Intensivgrünland) erfasst
                                                       • das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) listet innerhalb eines 1 km-Radius um
                                                         den Geltungsbereich unter den im Sinne des besonderen Artenschutz relevanten Ar-
                                                         ten lediglich die Nachtigall und das Braunkehlchen auf; die Nachweise stammen aus
                                                         den frühen 90er Jahren, zumindest für das im Umfeld der nahgelegen Teiche am
                                                         Hollengraben nachgewiesene Braunkehlchen fehlen jedoch neuere Belege

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal        8                                                       www.kernplan.de
Kriterium                                             Beschreibung
 Informelle Fachplanungen                              • der Planungsraum liegt innerhalb der ABSP-Fläche 6408-0191 (südlich Oberthal);
                                                         hierbei handelt es sich um eine Entwicklungsfläche für Magergrünland und Hecken-
                                                         strukturen; das vorgeschlagene Entwicklungsziel einer diversen Nutzungsstruktur aus
                                                         Streuobstwiesen, artenreichem Magergrünland, Äckern und naturnahen Baumhe-
                                                         cken/Gebüsche) wurde offenbar noch nicht aufgegriffen, jedenfalls zeichnet sich die
                                                         ABSP-Fläche nicht durch eine Verdichtung von mageren Flachlandmähwiesen (LRT
                                                         6510) aus, die Grünländer und Ackerflächen (auch innerhalb der Planungsfläche)
                                                         werden intensiv bewirtschaftet und aufgedüngt; die ABSP-Maßnahmenbeschreibung
                                                         schlägt für das bestehende Gewerbegebiet eine abschließende Einbindung in die
                                                         Landschaft (Randbepflanzung) ohne weitere Ausdehnung vor und widerspricht inso-
                                                         fern den Zielen der FNP-Teiländerung
                                                       • keine im GeoPortal als FFH-Lebensraum oder als n. § 30 BNatSchG geschützte Fläche
                                                         betroffen; südlich gegenüber dem Feldwirtschaftsweg befindet sich ein schmaler
                                                         baumbestandener Grünlandschlag, der im Rahmen der OBK als FFH-LRT 6510 erfasst
                                                         wurde; der dort attestierte Erhaltungszustand B wird nicht floristisch, sondern struk-
                                                         turell abgeleitet, wobei der Aufnahmezeitpunkt im späten August eine tatsächliche
                                                         Qualifizierung sowohl in der einen als anderen Richtung möglich erscheinen lässt
 Beschreibung der Umwelt sowie Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung: siehe
 Umweltbericht

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal        9                                                      www.kernplan.de
Begründungen der Darstellungen und
weitere Planinhalte
Darstellungen der Teiländerung
des Flächennutzungsplanes
Nachfolgend werden nur die Darstellungen
aufgeführt, die gegenüber dem derzeit
rechtswirksamen Flächennutzungsplan ge-
ändert werden.

Art der baulichen Nutzung

Fläche für die Landwirtschaft

Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB

Bisher stellt der Flächennutzungsplan einen
ca. 1,5 ha großen Teilbereich als “Fläche für
die Landwirtschaft“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a
BauGB dar.

Gewerbegebiet

Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB

Bisher stellt der Flächennutzungsplan eine
ca. 1,7 ha große Teilfläche als geplantes Ge-
werbegebiet gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i.V.m. § 8 BauNVO dar.

Künftig wird der ca. 3,2 ha große Geltungs-
bereich der Teiländerung des Flächennut-
zungsplanes als Gewerbegebiet gem. § 5
Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO dar-
gestellt.

Damit wird die nach Südwesten gerichtete
Erweiterung des bestehenden Gewerbege-                 Ausschnitt der FNP-Teiländerung (oben Bestand, unten Änderung), ohne Maßstab; Quelle: Kernplan
bietes vorbereitet.

                                                       Konsequenzen für die
                                                       Flächenbilanz innerhalb des
                                                       geänderten Teilbereiches

                                                                                                       Flächenbilanz des FNP         Flächenbilanz des FNP
                                                                                                        vor der Teiländerung         nach der Teiländerung

                                                        Fläche für die Landwirtschaft                         ca. 1,5 ha                          -

                                                        Gewerbegebiet                                         ca. 1,7 ha                    ca. 3,2 ha

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal            10                                                               www.kernplan.de
Auswirkungen der Teiländerung, Abwägung
Abwägung der öffentlichen und                          Planung der Erweiterung des Gewerbege-         Grünlandfläche aufgrund seiner floristi-
privaten Belange                                       bietes ausreichend beachtet. Konflikte zwi-    schen Ausstattung als FFH-Lebensraum
                                                       schen den störempfindlichen Nutzungen          (FFH-LRT 6510) im Erhaltungszustand C
Für jede städtebauliche Planung ist das                (z.B. Wohnen) und dem geplanten Gewer-         einzustufen und damit umwelthaftungsrele-
Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB                   begebiet werden durch ausreichende Ab-         vant. Der nördliche Abschnitt weist stand-
von besonderer Bedeutung. Danach muss                  stände, Festsetzungen und Maßnahmen auf        ortbedingt und/oder aufgrund höherer Dün-
die Kommune als Planungsträgerin bei der               Bebauungsplanebene vermieden.                  gergaben nicht das vollständige Kennarten-
Teiländerung des Flächennutzungsplanes                                                                inventar auf.
die öffentlichen und privaten Belange                  Gegenseitige Beeinträchtigungen dieser
gegeneinander und untereinander gerecht                Nutzungen sind bisher keine bekannt und        An der nordwestlichen Ecke greift eine eu-
abwägen. Die Abwägung ist die eigentliche              auch künftig nicht zu erwarten.                traphente, als Brennnessel-Dominanzbe-
Planungsentscheidung. Hier setzt die Kom-                                                             stand entwickelte Feuchtbrache auf dem
                                                       Die Teiländerung des Flächennutzungspla-       Niveau der angrenzenden Fischteiche in
mune ihr städtebauliches Konzept um und
                                                       nes kommt somit der Forderung, dass die        den Geltungsbereich, die aufgrund der
entscheidet sich für die Berücksichtigung
                                                       Bevölkerung bei der Wahrung der                Trophie lediglich in den Randbereichen als
bestimmter Interessen und die Zurückstel-
                                                       Grundbedürfnisse gesunde und sichere           n. § 30 geschützte Fläche einzustufen ist.
lung der dieser Lösung entgegenstehenden
                                                       Wohn- und Arbeitsbedingungen vorfindet,        Dieser Bereich wird von der geplanten Be-
Belange.
                                                       im vollem Umfang nach.                         bauung freigehalten.
Die Durchführung der Abwägung impliziert
eine mehrstufige Vorgehensweise, die aus               Auswirkungen auf die Belange der               [...]
folgenden vier Arbeitsschritten besteht:               Wirtschaft und der Erhaltung, Siche-
                                                       rung und Schaffung von Arbeitsplät-            Der Obstbaumbestand wird offenbar nur
•   Sammlung des Abwägungsmaterials                    zen                                            noch partiell genutzt und geschnitten und
                                                                                                      weist insbesondere in der nördlichen Reihe
•   Gewichtung der Belange
                                                       In der Bauleitplanung sind die wirtschaftli-   einen hohen Totastanteil und insgesamt
•   Ausgleich der betroffenen Belange                  chen Belange in erster Linie durch ein aus-    fünf Stamm- bzw. Asthöhlen auf.
•   Abwägungsergebnis                                  reichendes, den wirtschaftlichen Bedürfnis-
                                                       sen entsprechendes Flächenangebot zu be-       Eine konkreter Brutnachweis konnte inner-
                                                       rücksichtigen.                                 halb des Planbereiches lediglich für die Am-
Auswirkungen der Planung auf                                                                          sel, die Blaumeise und die Mönchsgrasmü-
die städtebauliche Ordnung und                         Die im Flächennutzungsplan bereits darge-      cke erbracht werden, knapp außerhalb des
Entwicklung sowie die natürlichen                      stellte geplante Gewerbegebietsfläche wird     Geltungsbereiches ist ein Brutvorkommen
Lebensgrundlagen                                       vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage        von Buchfink, Gartenrotschwanz, Hecken-
                                                       nach neuen Gewerbeflächen, fehlenden           braunelle, Rotkehlchen und Star wahr-
Hinsichtlich der städtebaulichen Ordnung               Flächenalternativen und wegen des un-          scheinlich. Bei diesen verbreiteten und häu-
und Entwicklung bzw. der natürlichen                   günstigen Flächenzuschnitts der bisherigen     figen Arten darf eine Legalausnahme gem.
Lebensgrundlagen (im Sinne des § 1 Abs. 6              Darstellung vergrößert.                        n. § 44 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG in Be-
BauGB) sind insbesondere folgende mögli-                                                              zug auf die Fortpflanzungsstätten vorausge-
che Auswirkungen beachtet und in die                   Auswirkungen auf die Belange des               setzt werden. Wiesenbrüter oder anderen
Teiländerung des Flächennutzungsplans                  Umweltschutzes, einschließlich des             Vogelarten der Agrarlandschaft (z.B. Feld-
eingestellt:                                           Naturschutzes, der Landschaftspflege           lerche) konnten nicht registriert werden.
                                                       und des Landschaftsbildes
Auswirkungen auf die allgemei-                                                                        Die Planungsfläche ist somit in erster Linie
nen Anforderungen an gesunde                           „Der ca. 3,8 ha große Planungsraum             Teillebensraum, dem als äußerer siedlungs-
Wohn- und Arbeitsverhältnisse                          [(=Geltungsbereich Bebauungsplan, Gel-         naher Teil einer insgesamt großflächigen
und die Sicherheit der Wohn- und                       tungsbereich FNP-Teiländerung 3,2 ha)]         Offenlandschaft jedoch keine besondere
Arbeitsbevölkerung                                     schließt unmittelbar an die bestehende Ge-     Bedeutung zukommt (z.B. als Nahrungs-
                                                       werbefläche „Wallfeld“an und besteht aus       raum für den bei nur einer Begehung beob-
Die geplante Darstellung einer gewerbli-               zwei mit Mais bestellten Ackerschlägen und     achteten Rotmilan).
chen Baufläche im Bereich der Teiländerung             einer mit zwei Obstbaumreihen und einer
hat keine negativen Auswirkungen auf die               Schlehen-Weißdornhecke         bestandenen     Innerhalb des o.g. Baumbestandes wurden
allgemeinen Anforderungen an gesunde                   Grünlandfläche.                                bei einer endoskopischen Prüfung innerhalb
Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Si-                                                             der Höhlen keine Anzeichen einer Brut oder
cherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung.             Die Ackerschläge nehmen nahezu die Hälfte      einer Quartiernutzung durch Fledermäuse
                                                       des Geltungsbereiches ein. Trotz der Dün-      entdeckt. Mit anderen artenschutzrechtlich
Sicherheitsrisiken sind nicht bekannt. Si-             gung mit Flüssigmist ist der ca. 0,5 ha gro-   planungsrelevanten Arten oder Artengrup-
cherheitsrelevante Aspekte werden bei der              ße zentrale bzw. südliche Abschnitt der        pen ist auf der Fläche nicht zu rechnen. Die

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal        11                                                      www.kernplan.de
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände               Tätigkeit dadurch auch nicht gefährdet, da      Gebiet nicht ausgewiesen. Zudem ist der
sind daher nicht einschlägig.                          ihm noch ausreichend Alternativflächen ver-     Standort durch das östlich angrenzende Ge-
                                                       gleichbarer Bodenqualität zur Verfügung         werbegebiet bereits durch Lärm und Luft-
Durch Überbauung des erfassten FFH-                    stehen. Auch ist der Zuschnitt des Vorrang-     schadstoffe deutlich vorbelastet.
Lebensraumes wird jedoch die Möglichkeit               gebietes innerhalb des Geltungsbereiches
eines Biodiversitätsschadens i.S. von § 19             ungewöhnlich, was auf eine zeichnerische        Erheblich negative Auswirkungen auf die
BNatSchG i.V. mit dem Umwelthaftungsge-                Ungenauigkeit zurückzuführen ist. Weiter-       Belange des Klimas können somit insge-
setz eröffnet. Um eine Freistellung von der            hin ist im 1. Entwurf des neuen Landesent-      samt ausgeschlossen werden.
Umwelthaftung zu ermöglichen, wird der                 wicklungsplans Saarland (Stand November
notwendige Ausgleich durch die Entwick-                2017) die Fläche nicht mehr als                 Auswirkungen auf private Belange
lung einer adäquaten Ersatzfläche im Na-               Vorranggebiet für Landwirtschaft enthalten.
turraum realisiert. Vorgesehen ist die Maß-                                                            Durch die Planung ergeben sich für die pri-
nahme „Entwicklung einer mageren Flach-                Bei Gegenüberstellung der wirtschaftlichen      vaten Grundstückseigentümer keine negati-
landmähwiese in der Gemarkung Merch-                   Belange ist die Inanspruchnahme der land-       ven Folgen.
weiler, Flur 8, Flurstück 17/1“. Träger der            wirtschaftlichen Flächen vor dem Hinter-
Maßnahme ist die ÖkoFlächenManagement                  grund der fehlenden freien Gewerbeflächen
GmbH. Die Maßnahme dient gleichzeitig                  in der Gemeinde Oberthal vertretbar. Die        Auswirkungen auf alle sonstigen
dem partiellen Ausgleich des Eingriffes i.S.d.         Gemeinde Oberthal hatte daher eine Ab-          Belange
§ 14 ff BNatSchG.                                      weichung von den im Landesentwicklungs­
                                                                                                       Alle sonstigen bei der Aufstellung von
                                                       plan, Teilabschnitt Umwelt festgelegten
Zum vollständigen Ausgleich des Bilanzdefi-                                                            Bauleitplänen laut § 1 Abs. 6 BauGB zu be-
                                                       Zielsetzungen im Vorranggebiet für Land-
zites wurde eine Maßnahme auf gemeinde-                                                                rücksichtigenden Belange werden nach jet-
                                                       wirtschaft beantragt. Diesem Antrag hat
eigenen Forstflächen zugewiesen, bei der                                                               zigem Kenntnisstand durch die Planung
                                                       das Ministerium für Inneres, Bauen zuge-
Ficht- und/oder Lärchenreinbestände in                                                                 nicht berührt.
                                                       stimmt.
standortangepasste Buchenmischbestände
umgebaut werden sollen. Insbesondere die               Die Belange der Forstwirtschaft sind durch
                                                                                                       Gewichtung des
zweitgenannte Maßnahme ist auch als Aus-               die Planung nicht direkt betroffen.
gleich für die Beeinträchtigung bzw. den                                                               Abwägungsmaterials
Wegfall der Bodenfunktionen anrechenbar.               Auswirkungen auf die Belange des
                                                                                                       Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten
                                                       Verkehrs und auf die Belange der Ver-
Unter den weiteren abiotischen Schutzgü-                                                               Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) wur-
                                                       und Entsorgung
tern lässt sich keine besondere qualitätsbe-                                                           den die bei der Abwägung zu berücksichti-
zogene Disposition oder erhebliche Wir-                Das Plangebiet ist verkehrsgünstig in kurzer    genden öffentlichen und privaten Belange
kung durch das Planungsvorhaben ablei-                 Entfernung zur L 134 und außerhalb der ge-      gegeneinander und untereinander gerecht
ten.“                                                  schlossenen Ortslage gelegen. Es ist davon      abgewogen und entsprechend ihrer Bedeu-
(Quelle: Umweltbericht mit grünordnerischem Fachbei-   auszugehen, dass der Verkehr durch die Er-      tung in der vorliegenden Teiländerung des
trag und artenschutzrechtlicher Prüfung zum Bebau-     weiterung des Gewerbegebietes Wallfeld          Flächennutzungsplans eingestellt.
ungsplan und zur Teiländerung des Flächennutzungs-     zunehmen wird. Das zusätzliche Verkehrs-
planes „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“ Ge-
                                                       aufkommen kann durch Erweiterung der            Argumente für die Teiländerung
meinde Oberthal, Ortsteil Oberthal; ARK Umweltpla-
nung und-consulting, Paul-Marien-Straße 18, 66111      Straße „Wallfeld“ aufgenommen und im            des Flächennutzungsplanes
Saarbrücken).                                          weiteren Verlauf über die L 134 abgeführt
                                                       werden.                                         Folgende Argumente sprechen für die Ver-
Weitere Ausführungen zu den Auswirkun-                                                                 wirklichung der Teiländerung des Flächen-
gen auf umweltschützende Belange sowie                 Die notwendige Ver- und Entsorgungsinfra-       nutzungsplanes:
die Durchführung der Ausgleichsmaßnah-                 struktur und Anschlusspunkte sind auf-
men sind dem Umweltbericht zu entneh-                  grund der angrenzend bestehenden Bebau-         • planerische Vorbereitung zur Erweite-
men.                                                   ung grundsätzlich im Umfeld des Plange-           rung des Gewerbegebietes Wallfeld
                                                       bietes vorhanden und müssen im Rahmen           • langfristige Sicherung eines bestehen-
Auswirkungen auf die Belange der                       der Realisierung des Planvorhabens ausge-         den Gewerbestandortes
Land- und Forstwirtschaft                              baut werden.
                                                                                                       • Schaffung neuer Arbeitsplätze und Stär-
Die Gemeinde reduziert mit der vorliegen-                                                                kung der Wirtschaftsstruktur in der Ge-
                                                       Auswirkungen auf Belange des
den Teiländerung des Flächennutzungspla-                                                                 meinde Oberthal
                                                       Klimas
nes die dargestellte Fläche für die Landwirt-                                                          • keine erheblichen, nicht ausgleichbaren
schaft um ca. 1,5 ha zugunsten einer ge-               Im Zuge der Realisierung der vorgesehenen         Auswirkungen auf die Belange der Um-
werblichen Baufläche. Die Fläche ist im                Planung kommt es zu neuen Versiegelun-            welt
Landesentwicklungsplan - Teilabschnitt                 gen, was voraussichtlich zu einer Verände-      • keine negativen Auswirkungen auf das
„Umwelt“ (2004) als Vorranggebiet für                  rung des Mikroklimas führen wird. Es han-         Orts- und Landschaftsbild
Landwirtschaft dar­gestellt.                           delt sich jedoch nicht um ein dicht besiedel-
                                                                                                       • keine erheblich negativen Auswirkun-
                                                       tes Gebiet, in dem sich derartige Verände-
Allerdings ist der betroffene Landwirt des                                                               gen auf die Belange der Landwirtschaft
                                                       rungen in erheblicherem Ausmaß auf das
Osenbacher Hofes zur Aufgabe der Fläche                lokale Klima auswirken könnten. Luftaus-        • keine negativen Auswirkungen auf die
bereit und sieht seine landwirtschaftliche             tauschbahnen oder Wirkräume sind für das          Belange des Verkehrs

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal         12                                                     www.kernplan.de
• keine negativen Auswirkungen auf die
  Ver- und Entsorgung
• keine Beeinträchtigung privater Belan-
  ge

Argumente gegen die Teiländerung
des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde reduziert mit der vorliegen-
den Teiländerung des Flächennutzungspla-
nes die Fläche für die Landwirtschaft um
ca.1,5 ha. Aus Sicht der Gemeinde über-
wiegt die Schaffung neuer Gewerbeflächen,
was der Stärkung der Wirtschaftsstruktur
dient, als Belang des öffentlichen Interes-
ses. Landwirtschaftliche Betriebe sind nicht
existenziell betroffen.

Darüber hinaus sind keine Argumente be-
kannt, die gegen die Teiländerung des Flä-
chennutzungsplanes sprechen.

Fazit
Die Gemeinde Oberthal hat die zu beach-
tenden Belange in ihrer Gesamtheit gegen-
einander und untereinander abgewägt. Auf-
grund der genannten Argumente, die für die
Planung sprechen, kommt die Gemeinde zu
dem Ergebnis, die Teiländerung umzuset-
zen.

FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal   13   www.kernplan.de
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