Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung - ENTWURF Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal
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Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberthal, Ortsteil Oberthal ENTWURF 26.01.2023
Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung Im Auftrag: Gemeinde Oberthal Poststraße 20 66649 Oberthal IMPRESSUM Stand: 26.01.2023, Entwurf Verantwortlich: Geschäftsführende Gesellschafter Dipl.-Ing. Hugo Kern, Raum- und Umweltplaner Dipl.-Ing. Sarah End, Stadtplanerin AKS Projektbearbeitung: Philipp Blatt Hinweis: Inhalte, Fotos und sonstige Abbildungen sind geistiges Eigentum der Kernplan GmbH oder des Auftraggebers und somit urheberrechtlich geschützt (bei gesondert gekenn- zeichneten Abbildungen liegen die jeweiligen Bildrechte/Nutzungsrechte beim Auftrag- geber oder bei Dritten). Sämtliche Inhalte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Kernplan GmbH bzw. des Auftraggebers (auch auszugsweise) vervielfältigt, verbreitet, weitergegeben oder auf sonstige Art und Weise genutzt werden. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben bei der Kernplan GmbH bzw. beim Auftraggeber. Kirchenstraße 12 · 66557 Illingen Tel. 0 68 25 - 4 04 10 70 Fax 0 68 25 - 4 04 10 79 www.kernplan.de · info@kernplan.de
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen 5 Begründungen der Darstellungen und weitere Planinhalte 9 Auswirkungen der Teiländerung, Abwägung 11 INHALT FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 3 www.kernplan.de
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung Die Gemeinde Oberthal plant aufgrund der Mit der Erstellung der Teiländerung des Flä- anhaltenden Nachfrage nach gewerblichen chennutzungsplanes wurde die Kernplan Bauflächen die Erweiterung des bestehen- GmbH, Gesellschaft für Städtebau und den Gewerbegebietes „Wallfeld“ im Orts- Kommunikation, Kirchenstraße 12, 66557 teil Oberthal in südwestlicher Richtung. Illingen, beauftragt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mit der Erstellung des Umweltberichtes ist Oberthal stellt für das Plangebiet einerseits die ARK - Umweltplanung und Consulting ein geplantes Gewerbegebiet und anderer- Partnerschaft, Paul-Marien-Straße 18, seits Flächen für die Landwirtschaft dar. 66111 Saarbrücken beauftragt. Aus diesem Grund wird der Flächennut- zungsplan der Gemeinde Oberthal im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert. Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,2 ha. Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstel- lung eines Gewerbegebiets. Eine ca. 1,5 ha große Teilfläche des Plangebietes befindet sich innerhalb eines Vorranggebietes für Landwirtschaft (Landesentwicklungsplan - Teilabschnitt „Umwelt“, 2004). Die zuständige Landesplanungsbehörde kann eine Abweichung gem. § 6 ROG zu- lassen, wenn diese aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raum- ordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und das Landesentwicklungsprogramm in seinen Grundzügen nicht berührt wird. Das Ergebnis des Zielabweichungsverfah- ren mündet in einen Zielabweichungsbe- scheid, der gegenüber dem Antragsteller abgegeben wird. Das Zielabweichungsverfahren zum Vor- haben „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erwei- terung“ wurde parallel zum vorliegenden Bauleitplanverfahren durchgeführt. Das Mi- nisterium für Inneres, Bauen und Sport hat mit dem Bescheid vom 05.01.2023, Az. OBB11-2023/Na der Zielabweichung zuge- stimmt. Parallel zur Teiländerung des Flächennut- zungsplanes ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Umweltbericht ist gesonderter Bestandteil der Begründung. FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 4 www.kernplan.de
Grundlagen und Rahmenbedingungen Lage und Begrenzung des • im Westen durch landwirtschaftliche Straße „Zum Bauerstall“ des Stadtteils räumlichen Geltungsbereiches Flächen. Bliesen. Das Gewerbegebiet Wallfeld liegt südöstlich Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Oberthaler Siedlungskörpers, nahe der sind der nachstehenden Abbildung und der Zielsetzung der Gemeinde Gemarkungsgrenze zum Stadtteil Bliesen Planzeichnung der Teiländerung des Flä- Oberthal der Kreisstadt St. Wendel. chennutzungsplanes zu entnehmen. Die Gemeinde Oberthal plant die nach Süd- Der Geltungsbereich der Teiländerung des westen gerichtete Erweiterung des be- Flächennutzungsplanes wird wie folgt be- Nutzung des Plangebietes und stehenden Gewerbegebietes „Wallfeld“. grenzt: Umgebungsnutzung • im Nordosten bzw. Osten durch das Ge- Das Plangebiet stellt sich aktuell als land- Berücksichtigung von werbegebiet Wallfeld (Bauhof und die wirtschaftliche Nutzfläche dar. Im Norden, Standortalternativen Firma ProChem GmbH), Süden und Westen schließen überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die Bei der Standortsuche sind flächenbezoge- • im Norden durch den Uferbereich des Weiheranlage im Nordwesten an das ne Bedingungen wie Flächengröße, Flä- Rombachs und im Nordwesten durch Plangebiet an. Die östliche Umgebung ist chenneigung/Relief, Flächenzuschnitt, eine Weiheranlage, durch die Betriebe des Gewerbegebietes Untergrundbeschaffenheit, die Erschlie- „Wallfeld“geprägt. Weiter im Südosten, ca. ßungssituation sowie ggf. vorhandene Vor- • im Süden durch einen belastungen zu beachten. Schließlich muss 220 m von der Grenze des Plangebietes Feldwirtschaftsweg und landwirtschaft- der Umwelt- und Naturschutz, insbesonde- entfernt, beginnt die Wohnbebauung der liche Flächen, Lage des Plangebietes; ohne Maßstab; Quelle: ZORA, Z – 026/05, LVGL; Bearbeitung: Kernplan FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 5 www.kernplan.de
re die Berücksichtigung bestehender Rest- Ziel ist daher die Erweiterung des bestehen- In der „Wohnbaulandstrategie Oberthal“ riktionen durch Schutzgebiete, landes- den Gewerbegebietes Wallfeld in südwestli- von 2018, bei der ergänzend auch mögliche planerische Vorgaben und bestehende Nut- cher Richtung. gewerbliche Entwicklungsflächen unter- zungen sowie die ökologische Wertigkeit sucht wurden, wurde als weitere Potenzial- des Gebietes bei der Standortwahl berück- Allerdings sind Flächengröße und -zuschnitt fläche eine rund 4 ha große Fläche westlich sichtigt werden. Zudem darf das der Gewerbegebietserweiterung, so wie der Siedlungslage von Gronig an der L134 Landschaftsbild nicht in erheblichem Maß bisher im Flächennutzungsplan dargestellt, identifiziert. Hierbei würde es sich jedoch überprägt werden. Wenn möglich sollten unzureichend für eine wirtschaftliche Er- um ein komplett neues Gewerbegebiet han- bereits anthropogen überprägte Standorte schließung und Herstellung sinnvoll nutzba- deln, was auch näher an der Wohnbebauung genutzt werden. Als weiterer Faktor spielen rer Grundstückszuschnitte, weshalb angren- liegt, weshalb der Erweiterung des Gewer- die Eigentumsverhältnisse, d.h. die zende Flächen, die im Flächennutzungsplan begebiets Wallfeld Vorrang eingeräumt Flächenverfügbarkeit eine entscheidende als Flächen für die Landwirtschaft darge- wird. Rolle. stellt sind, hinzugenommen werden sollen. Die geringsten Umweltwirkungen entste- Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Da diese im Landesentwicklungsplan als hen bei der Erweiterung eines bereits be- Oberthal stellt zwei geplante Gewerbege- Vorranggebiet für die Landwirtschaft fest- stehenden Gewerbegebietes, da zum einen biete dar:„Östlich des Friedhofes“ sowie gesetzt sind, ist parallel die Durchführung die notwendigen Infrastrukturen grundsätz- „Erweiterung Gewerbegebiet Wallfeld“ eines Zielabweichungsverfahrens erforder- lich bereits vorhanden sind und zum ande- (beide Ortsteil Oberthal). Die innerörtliche lich. Die Bedeutung dieser Flächen für die ren eine Konzentration von Belastungen auf Fläche östlich des Friedhofes ist zwischen- Landwirtschaft wird seitens der Landespla- wenige Flächen erfolgt. zeitlich weitgehend bebaut und steht nicht nung künftig jedoch geringer eingestuft, mehr für eine weitere gewerbliche Entwick- wie die wegfallende Festlegung als lung zur Verfügung. Vorranggebiet für Landwirtschaft im Vor- Umweltbericht entwurf des Landesentwicklungsplans (No- vember 2017) belegt. Parallel zur Teiländerung des Flächennut- zungsplanes ist eine Umweltprüfung nach § Richtung Oberthal / BAB 1 Gewerbegebiet L1 „Wallfeld“ 34 Bauhof Weiheranlage ach mb Ro Richtung St. Wendel / B41 g dwe Fel Plangebiet Bliesen Zum Bauers tall Luftbild mit Plangebiet; ohne Maßstab; Quelle: Geobasisdaten @ LVGL; Bearbeitung: Kernplan FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 6 www.kernplan.de
2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Umweltbericht ist gesonderter Bestandteil der Begründung. FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 7 www.kernplan.de
Übergeordnete Planungsvorgaben der Raumordnung und Landesplanung; naturschutzrechtliche Be- lange; geltendes Planungsrecht Kriterium Beschreibung Landesentwicklungsplan (Siedlung und Umwelt) zentralörtliche Funktion Grundzentrum Oberthal Vorranggebiete • Ein Teil des Plangebiets befindet sich innerhalb eines Vorranggebietes für Landwirt- schaft (VL). Zur Realisierung des Vorhabens wurde daher seitens des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, der Zielabwei- chung wurde zugestimmt. zu beachtende Ziele und Grundsätze • (G 27) Mittel- und Grundzentren sollen u.a. als Wirtschaftsschwerpunkte gestärkt und weiterentwickelt werden: erfüllt Landschaftsprogramm • Das Plangebiet ist im LAPRO als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Es wer- den keine Funktionszuweisungen oder Entwicklungsvorschläge gegeben. Übergeordnete naturschutzrechtliche Belange Schutzgebiete • Der Planbereich liegt weder innerhalb von Schutzgebieten nach WHG/SWG (Wasser- schutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) noch innerhalb von Schutzgebieten n. BNatSchG • ca. 140 m westlich beginnt das LSG L 02 08 10 - LSG im LK St. Wendel - in der Stadt St. Wendel (VO v. 12.08.1976 (ABl.d.S. Nr. 41, S. 905ff.); Verbotstatbestände betref- fen die Gebietskulisse und sind somit nicht tatbeständig • die nächst gelegenen NATURA 2000-Gebiete beginnen ca. 1,6 km südwestlich (Naturschutzgroßvorhaben Ill, 6508-301) bzw. 2,2 km nördlich (NSG Südteil des Nohfeldener Rhyolith-Massivs, 6408-308); direkte Wirkungen in die Gebiete können aufgrund der großen Entfernung ausgeschlossen werden, Effekte auf den Erhaltungs- zustand der gemeldeten agilen Arten sind ebenfalls nicht zu erwarten, da auf der Planungsfläche weder in dieser Hinsicht essentiellen Habitate vorkommen noch im Fall aquatischer, hygrophiler oder silvicoler Arten ein entsprechender linearer Verbund über korrespondierende Gewässer, Auen oder Gehölzflächen besteht; von einer Ver- träglichkeit des Bebauungsplanes mit den Erhaltungszielen beider Gebiete kann da- her ausgegangen werden Informelle Fachplanungen • Auf der Grundlage der vorliegenden Geofachdaten (Quelle: Geoportal Saarland) be- stehen keine Hinweise auf das Vorkommen von i.S.d. besonderen Artenschutzes rele- vanten Arten innerhalb des Geltungsbereiches • gem. ABDS (Arten- und Biotopschutzdaten 2017 Saarland) sind in einem Umkreis von weniger als 1 km um den Planungsstandort der Große Feuerfalter (Lycaena di- spar) und die Zauneidechse registriert; beide Arten wurden im Rahmen einer Trans- ektbegehung zum Faltermonitoring westlich der Siedlungslage von Oberthal in eher untypischen Habitatstrukturen (Acker, Intensivgrünland) erfasst • das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) listet innerhalb eines 1 km-Radius um den Geltungsbereich unter den im Sinne des besonderen Artenschutz relevanten Ar- ten lediglich die Nachtigall und das Braunkehlchen auf; die Nachweise stammen aus den frühen 90er Jahren, zumindest für das im Umfeld der nahgelegen Teiche am Hollengraben nachgewiesene Braunkehlchen fehlen jedoch neuere Belege FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 8 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Informelle Fachplanungen • der Planungsraum liegt innerhalb der ABSP-Fläche 6408-0191 (südlich Oberthal); hierbei handelt es sich um eine Entwicklungsfläche für Magergrünland und Hecken- strukturen; das vorgeschlagene Entwicklungsziel einer diversen Nutzungsstruktur aus Streuobstwiesen, artenreichem Magergrünland, Äckern und naturnahen Baumhe- cken/Gebüsche) wurde offenbar noch nicht aufgegriffen, jedenfalls zeichnet sich die ABSP-Fläche nicht durch eine Verdichtung von mageren Flachlandmähwiesen (LRT 6510) aus, die Grünländer und Ackerflächen (auch innerhalb der Planungsfläche) werden intensiv bewirtschaftet und aufgedüngt; die ABSP-Maßnahmenbeschreibung schlägt für das bestehende Gewerbegebiet eine abschließende Einbindung in die Landschaft (Randbepflanzung) ohne weitere Ausdehnung vor und widerspricht inso- fern den Zielen der FNP-Teiländerung • keine im GeoPortal als FFH-Lebensraum oder als n. § 30 BNatSchG geschützte Fläche betroffen; südlich gegenüber dem Feldwirtschaftsweg befindet sich ein schmaler baumbestandener Grünlandschlag, der im Rahmen der OBK als FFH-LRT 6510 erfasst wurde; der dort attestierte Erhaltungszustand B wird nicht floristisch, sondern struk- turell abgeleitet, wobei der Aufnahmezeitpunkt im späten August eine tatsächliche Qualifizierung sowohl in der einen als anderen Richtung möglich erscheinen lässt Beschreibung der Umwelt sowie Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung: siehe Umweltbericht FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 9 www.kernplan.de
Begründungen der Darstellungen und weitere Planinhalte Darstellungen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nachfolgend werden nur die Darstellungen aufgeführt, die gegenüber dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan ge- ändert werden. Art der baulichen Nutzung Fläche für die Landwirtschaft Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB Bisher stellt der Flächennutzungsplan einen ca. 1,5 ha großen Teilbereich als “Fläche für die Landwirtschaft“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar. Gewerbegebiet Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB Bisher stellt der Flächennutzungsplan eine ca. 1,7 ha große Teilfläche als geplantes Ge- werbegebiet gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO dar. Künftig wird der ca. 3,2 ha große Geltungs- bereich der Teiländerung des Flächennut- zungsplanes als Gewerbegebiet gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO dar- gestellt. Damit wird die nach Südwesten gerichtete Erweiterung des bestehenden Gewerbege- Ausschnitt der FNP-Teiländerung (oben Bestand, unten Änderung), ohne Maßstab; Quelle: Kernplan bietes vorbereitet. Konsequenzen für die Flächenbilanz innerhalb des geänderten Teilbereiches Flächenbilanz des FNP Flächenbilanz des FNP vor der Teiländerung nach der Teiländerung Fläche für die Landwirtschaft ca. 1,5 ha - Gewerbegebiet ca. 1,7 ha ca. 3,2 ha FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 10 www.kernplan.de
Auswirkungen der Teiländerung, Abwägung Abwägung der öffentlichen und Planung der Erweiterung des Gewerbege- Grünlandfläche aufgrund seiner floristi- privaten Belange bietes ausreichend beachtet. Konflikte zwi- schen Ausstattung als FFH-Lebensraum schen den störempfindlichen Nutzungen (FFH-LRT 6510) im Erhaltungszustand C Für jede städtebauliche Planung ist das (z.B. Wohnen) und dem geplanten Gewer- einzustufen und damit umwelthaftungsrele- Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB begebiet werden durch ausreichende Ab- vant. Der nördliche Abschnitt weist stand- von besonderer Bedeutung. Danach muss stände, Festsetzungen und Maßnahmen auf ortbedingt und/oder aufgrund höherer Dün- die Kommune als Planungsträgerin bei der Bebauungsplanebene vermieden. gergaben nicht das vollständige Kennarten- Teiländerung des Flächennutzungsplanes inventar auf. die öffentlichen und privaten Belange Gegenseitige Beeinträchtigungen dieser gegeneinander und untereinander gerecht Nutzungen sind bisher keine bekannt und An der nordwestlichen Ecke greift eine eu- abwägen. Die Abwägung ist die eigentliche auch künftig nicht zu erwarten. traphente, als Brennnessel-Dominanzbe- Planungsentscheidung. Hier setzt die Kom- stand entwickelte Feuchtbrache auf dem Die Teiländerung des Flächennutzungspla- Niveau der angrenzenden Fischteiche in mune ihr städtebauliches Konzept um und nes kommt somit der Forderung, dass die den Geltungsbereich, die aufgrund der entscheidet sich für die Berücksichtigung Bevölkerung bei der Wahrung der Trophie lediglich in den Randbereichen als bestimmter Interessen und die Zurückstel- Grundbedürfnisse gesunde und sichere n. § 30 geschützte Fläche einzustufen ist. lung der dieser Lösung entgegenstehenden Wohn- und Arbeitsbedingungen vorfindet, Dieser Bereich wird von der geplanten Be- Belange. im vollem Umfang nach. bauung freigehalten. Die Durchführung der Abwägung impliziert eine mehrstufige Vorgehensweise, die aus Auswirkungen auf die Belange der [...] folgenden vier Arbeitsschritten besteht: Wirtschaft und der Erhaltung, Siche- rung und Schaffung von Arbeitsplät- Der Obstbaumbestand wird offenbar nur • Sammlung des Abwägungsmaterials zen noch partiell genutzt und geschnitten und weist insbesondere in der nördlichen Reihe • Gewichtung der Belange In der Bauleitplanung sind die wirtschaftli- einen hohen Totastanteil und insgesamt • Ausgleich der betroffenen Belange chen Belange in erster Linie durch ein aus- fünf Stamm- bzw. Asthöhlen auf. • Abwägungsergebnis reichendes, den wirtschaftlichen Bedürfnis- sen entsprechendes Flächenangebot zu be- Eine konkreter Brutnachweis konnte inner- rücksichtigen. halb des Planbereiches lediglich für die Am- Auswirkungen der Planung auf sel, die Blaumeise und die Mönchsgrasmü- die städtebauliche Ordnung und Die im Flächennutzungsplan bereits darge- cke erbracht werden, knapp außerhalb des Entwicklung sowie die natürlichen stellte geplante Gewerbegebietsfläche wird Geltungsbereiches ist ein Brutvorkommen Lebensgrundlagen vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage von Buchfink, Gartenrotschwanz, Hecken- nach neuen Gewerbeflächen, fehlenden braunelle, Rotkehlchen und Star wahr- Hinsichtlich der städtebaulichen Ordnung Flächenalternativen und wegen des un- scheinlich. Bei diesen verbreiteten und häu- und Entwicklung bzw. der natürlichen günstigen Flächenzuschnitts der bisherigen figen Arten darf eine Legalausnahme gem. Lebensgrundlagen (im Sinne des § 1 Abs. 6 Darstellung vergrößert. n. § 44 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG in Be- BauGB) sind insbesondere folgende mögli- zug auf die Fortpflanzungsstätten vorausge- che Auswirkungen beachtet und in die Auswirkungen auf die Belange des setzt werden. Wiesenbrüter oder anderen Teiländerung des Flächennutzungsplans Umweltschutzes, einschließlich des Vogelarten der Agrarlandschaft (z.B. Feld- eingestellt: Naturschutzes, der Landschaftspflege lerche) konnten nicht registriert werden. und des Landschaftsbildes Auswirkungen auf die allgemei- Die Planungsfläche ist somit in erster Linie nen Anforderungen an gesunde „Der ca. 3,8 ha große Planungsraum Teillebensraum, dem als äußerer siedlungs- Wohn- und Arbeitsverhältnisse [(=Geltungsbereich Bebauungsplan, Gel- naher Teil einer insgesamt großflächigen und die Sicherheit der Wohn- und tungsbereich FNP-Teiländerung 3,2 ha)] Offenlandschaft jedoch keine besondere Arbeitsbevölkerung schließt unmittelbar an die bestehende Ge- Bedeutung zukommt (z.B. als Nahrungs- werbefläche „Wallfeld“an und besteht aus raum für den bei nur einer Begehung beob- Die geplante Darstellung einer gewerbli- zwei mit Mais bestellten Ackerschlägen und achteten Rotmilan). chen Baufläche im Bereich der Teiländerung einer mit zwei Obstbaumreihen und einer hat keine negativen Auswirkungen auf die Schlehen-Weißdornhecke bestandenen Innerhalb des o.g. Baumbestandes wurden allgemeinen Anforderungen an gesunde Grünlandfläche. bei einer endoskopischen Prüfung innerhalb Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Si- der Höhlen keine Anzeichen einer Brut oder cherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung. Die Ackerschläge nehmen nahezu die Hälfte einer Quartiernutzung durch Fledermäuse des Geltungsbereiches ein. Trotz der Dün- entdeckt. Mit anderen artenschutzrechtlich Sicherheitsrisiken sind nicht bekannt. Si- gung mit Flüssigmist ist der ca. 0,5 ha gro- planungsrelevanten Arten oder Artengrup- cherheitsrelevante Aspekte werden bei der ße zentrale bzw. südliche Abschnitt der pen ist auf der Fläche nicht zu rechnen. Die FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 11 www.kernplan.de
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände Tätigkeit dadurch auch nicht gefährdet, da Gebiet nicht ausgewiesen. Zudem ist der sind daher nicht einschlägig. ihm noch ausreichend Alternativflächen ver- Standort durch das östlich angrenzende Ge- gleichbarer Bodenqualität zur Verfügung werbegebiet bereits durch Lärm und Luft- Durch Überbauung des erfassten FFH- stehen. Auch ist der Zuschnitt des Vorrang- schadstoffe deutlich vorbelastet. Lebensraumes wird jedoch die Möglichkeit gebietes innerhalb des Geltungsbereiches eines Biodiversitätsschadens i.S. von § 19 ungewöhnlich, was auf eine zeichnerische Erheblich negative Auswirkungen auf die BNatSchG i.V. mit dem Umwelthaftungsge- Ungenauigkeit zurückzuführen ist. Weiter- Belange des Klimas können somit insge- setz eröffnet. Um eine Freistellung von der hin ist im 1. Entwurf des neuen Landesent- samt ausgeschlossen werden. Umwelthaftung zu ermöglichen, wird der wicklungsplans Saarland (Stand November notwendige Ausgleich durch die Entwick- 2017) die Fläche nicht mehr als Auswirkungen auf private Belange lung einer adäquaten Ersatzfläche im Na- Vorranggebiet für Landwirtschaft enthalten. turraum realisiert. Vorgesehen ist die Maß- Durch die Planung ergeben sich für die pri- nahme „Entwicklung einer mageren Flach- Bei Gegenüberstellung der wirtschaftlichen vaten Grundstückseigentümer keine negati- landmähwiese in der Gemarkung Merch- Belange ist die Inanspruchnahme der land- ven Folgen. weiler, Flur 8, Flurstück 17/1“. Träger der wirtschaftlichen Flächen vor dem Hinter- Maßnahme ist die ÖkoFlächenManagement grund der fehlenden freien Gewerbeflächen GmbH. Die Maßnahme dient gleichzeitig in der Gemeinde Oberthal vertretbar. Die Auswirkungen auf alle sonstigen dem partiellen Ausgleich des Eingriffes i.S.d. Gemeinde Oberthal hatte daher eine Ab- Belange § 14 ff BNatSchG. weichung von den im Landesentwicklungs Alle sonstigen bei der Aufstellung von plan, Teilabschnitt Umwelt festgelegten Zum vollständigen Ausgleich des Bilanzdefi- Bauleitplänen laut § 1 Abs. 6 BauGB zu be- Zielsetzungen im Vorranggebiet für Land- zites wurde eine Maßnahme auf gemeinde- rücksichtigenden Belange werden nach jet- wirtschaft beantragt. Diesem Antrag hat eigenen Forstflächen zugewiesen, bei der zigem Kenntnisstand durch die Planung das Ministerium für Inneres, Bauen zuge- Ficht- und/oder Lärchenreinbestände in nicht berührt. stimmt. standortangepasste Buchenmischbestände umgebaut werden sollen. Insbesondere die Die Belange der Forstwirtschaft sind durch Gewichtung des zweitgenannte Maßnahme ist auch als Aus- die Planung nicht direkt betroffen. gleich für die Beeinträchtigung bzw. den Abwägungsmaterials Wegfall der Bodenfunktionen anrechenbar. Auswirkungen auf die Belange des Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Verkehrs und auf die Belange der Ver- Unter den weiteren abiotischen Schutzgü- Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) wur- und Entsorgung tern lässt sich keine besondere qualitätsbe- den die bei der Abwägung zu berücksichti- zogene Disposition oder erhebliche Wir- Das Plangebiet ist verkehrsgünstig in kurzer genden öffentlichen und privaten Belange kung durch das Planungsvorhaben ablei- Entfernung zur L 134 und außerhalb der ge- gegeneinander und untereinander gerecht ten.“ schlossenen Ortslage gelegen. Es ist davon abgewogen und entsprechend ihrer Bedeu- (Quelle: Umweltbericht mit grünordnerischem Fachbei- auszugehen, dass der Verkehr durch die Er- tung in der vorliegenden Teiländerung des trag und artenschutzrechtlicher Prüfung zum Bebau- weiterung des Gewerbegebietes Wallfeld Flächennutzungsplans eingestellt. ungsplan und zur Teiländerung des Flächennutzungs- zunehmen wird. Das zusätzliche Verkehrs- planes „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“ Ge- aufkommen kann durch Erweiterung der Argumente für die Teiländerung meinde Oberthal, Ortsteil Oberthal; ARK Umweltpla- nung und-consulting, Paul-Marien-Straße 18, 66111 Straße „Wallfeld“ aufgenommen und im des Flächennutzungsplanes Saarbrücken). weiteren Verlauf über die L 134 abgeführt werden. Folgende Argumente sprechen für die Ver- Weitere Ausführungen zu den Auswirkun- wirklichung der Teiländerung des Flächen- gen auf umweltschützende Belange sowie Die notwendige Ver- und Entsorgungsinfra- nutzungsplanes: die Durchführung der Ausgleichsmaßnah- struktur und Anschlusspunkte sind auf- men sind dem Umweltbericht zu entneh- grund der angrenzend bestehenden Bebau- • planerische Vorbereitung zur Erweite- men. ung grundsätzlich im Umfeld des Plange- rung des Gewerbegebietes Wallfeld bietes vorhanden und müssen im Rahmen • langfristige Sicherung eines bestehen- Auswirkungen auf die Belange der der Realisierung des Planvorhabens ausge- den Gewerbestandortes Land- und Forstwirtschaft baut werden. • Schaffung neuer Arbeitsplätze und Stär- Die Gemeinde reduziert mit der vorliegen- kung der Wirtschaftsstruktur in der Ge- Auswirkungen auf Belange des den Teiländerung des Flächennutzungspla- meinde Oberthal Klimas nes die dargestellte Fläche für die Landwirt- • keine erheblichen, nicht ausgleichbaren schaft um ca. 1,5 ha zugunsten einer ge- Im Zuge der Realisierung der vorgesehenen Auswirkungen auf die Belange der Um- werblichen Baufläche. Die Fläche ist im Planung kommt es zu neuen Versiegelun- welt Landesentwicklungsplan - Teilabschnitt gen, was voraussichtlich zu einer Verände- • keine negativen Auswirkungen auf das „Umwelt“ (2004) als Vorranggebiet für rung des Mikroklimas führen wird. Es han- Orts- und Landschaftsbild Landwirtschaft dargestellt. delt sich jedoch nicht um ein dicht besiedel- • keine erheblich negativen Auswirkun- tes Gebiet, in dem sich derartige Verände- Allerdings ist der betroffene Landwirt des gen auf die Belange der Landwirtschaft rungen in erheblicherem Ausmaß auf das Osenbacher Hofes zur Aufgabe der Fläche lokale Klima auswirken könnten. Luftaus- • keine negativen Auswirkungen auf die bereit und sieht seine landwirtschaftliche tauschbahnen oder Wirkräume sind für das Belange des Verkehrs FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 12 www.kernplan.de
• keine negativen Auswirkungen auf die Ver- und Entsorgung • keine Beeinträchtigung privater Belan- ge Argumente gegen die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Die Gemeinde reduziert mit der vorliegen- den Teiländerung des Flächennutzungspla- nes die Fläche für die Landwirtschaft um ca.1,5 ha. Aus Sicht der Gemeinde über- wiegt die Schaffung neuer Gewerbeflächen, was der Stärkung der Wirtschaftsstruktur dient, als Belang des öffentlichen Interes- ses. Landwirtschaftliche Betriebe sind nicht existenziell betroffen. Darüber hinaus sind keine Argumente be- kannt, die gegen die Teiländerung des Flä- chennutzungsplanes sprechen. Fazit Die Gemeinde Oberthal hat die zu beach- tenden Belange in ihrer Gesamtheit gegen- einander und untereinander abgewägt. Auf- grund der genannten Argumente, die für die Planung sprechen, kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, die Teiländerung umzuset- zen. FNP-Teiländerung „Gewerbegebiet Wallfeld, 3. Erweiterung“, Oberthal 13 www.kernplan.de
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