REGISTRIER-KASSEN-NEWS - REGISTRIERKASSEN NEWS - NoefV
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Die Verwendung von allgemeinen Sammel- terial, Eisenwaren, Bekleidung, Fachliteratur, Die Bezeichnung muss so gewählt sein, dass STEUERREFORM 2015/2016 – INFORMATIONEN ZUR KASSEN- UND begriffen oder Gattungsbezeichnungen wie Wäsche, Werkzeuge usw. ist aber auch im Sin- Waren und Dienstleistungen identifiziert zB. Speisen/Getränke, Obst, Lebensmittel, ne des § 132a BAO nicht zulässig. werden können. BELEGERTEILUNGSVERPFLICHTUNG Textil-, Reinigungs- und Putzmittel, Büroma- RECHTLICHER TEIL Beispiele für handelsübliche Warenbezeichnungen (lt. BMF): KASSENPFLICHT Stichtage Nicht mehr zulässig für die Ermittlung der Ab 1.1.2016 gelten Tageslosung sind Bisherige Regelung beim Kassieren von die Einzelaufzeichnungspflicht Strichliste Branche Zulässige Warenbezeichnung Zulässige Warenbezeichnung Keine zulässige Warenbezeich- Bareinnahmen Bis dato haben in Österreich keine Beleg- die Belegpflicht Strichliste mit Bezug auf Artikel nach § 11 UStG nach § 132a BAO nung nach § 132a BAO - AUS- pflicht, keine Registrierkassenpflicht und die Registrierkassenpflicht Standliste – Stockverrechnung SER die ÜBERGANGSREGELUNG keine Verpflichtung zur Verwendung eines Rechenmaschine mit Streifen ist ANWENDBAR! (siehe „Über- Sicherungsprogrammes bestanden. Es galt Ab 1.7.2016 gilt gangsregelung für die Sparte“ die Barbewegungsverordnung. die Anmeldung der Registrierkassa bei Ein zulässiger händischer Beleg ist ein Kas- im Anschluss an die Tabelle) FinanzOnline bzw. senblock mit fortlaufender Nummer. Grundsätzliche Regel: Alle Umsätze muss- die Abmeldung der Registrierkassa von Blumengeschäft Rosen, Tulpen, Nelken Schnittblumen, Topfblumen, Blumen ten einzeln und in ihrer Entstehung und FinanzOnline bei Wegfall Gehölze, Blumenstrauß, Gesteck Abwicklung nachvollziehbar aufgezeichnet BELEGPFLICHT werden. Es bestand keine Verpflichtung zur Ab 1.1.2017 gelten Notwendiger Inhalt eines Belegs ab 2016: Bekleidungsgeschäft Latzhose blau, Gr. 52 Hose Kleidung Verwendung einer Registrierkasse. Umsätze die Pflicht zur Implementierung der Name des leistenden/liefernden Windjacke grün, Gr. 50 Jacke konnten auch mit einer Strichliste doku- technischen Sicherheitslösung in die Unternehmens mentiert werden. Kassa (Manipulationsschutz lt. fortlaufende Nummer Elektronikgeschäft Marke und Typ des Handys, der Wasch- Mobiltelefon, Waschmaschine, Elektronikgerät, Haushaltsgerät, Registrierkassensicherheitsverordnung) Datum maschine, des TV-Gerätes, Kabel, Ste- TV-Gerät, Elektrozubehör, Audiogerät, Telefon, Lampe Vereinfachte Losungsermittlung die technische Umsetzung bei Menge sowie „handelsübliche cker, Schalter, Faxgerät einer bestimm- Faxgerät, Glühbirne (Kassasturz) „Neuautomaten“ (ab 1.1.2016 in Bezeichnung“ der Ware oder der ten Marke, LED Glühbirne Am Ende des Tages konnte der Umsatz Betrieb genommen) mit Dienstleistung mittels Kassasturz ermittelt werden: Einzelumsätzen über € 20 Betrag Obstgeschäft Golden Delicious Äpfel, Williams-Christ- Äpfel, Birne, Salat Obst, Gemüse Bei Unternehmen, deren Jahresumsatz birne, Eisbergsalat € 150.000 nicht überschritt EINZELAUFZEICHNUNGS- Angaben des Belegs aus Registrierkasse: Bei Unternehmen, deren Umsätze im (ab 1.1.2017) Friseur Herren-, Damen-, Junior-, Kinder-, Ma- Herrenhaarschnitt, Damenhaar- Haarpflegeprodukt Freien getätigt wurden (z.B. Markt- PFLICHT wie Beleg ab 2016 sowie zusätzlich schinenschnitt, Dampfglättung, Auf- schnitt, Haarfärbung/Haarum- Friseurleistung fahrer, Maronibrater, Eisbars) Wer muss Bargeschäfte einzeln Kassen-Identifikationsnummer steckfrisur, Eindrehen, Dauerwelle, de- formung/Styling, Kosmetik, aufzeichnen? Uhrzeit korative Kosmetik, Rasur & Bartpflege, Bartrasur/-pfelge, Shampoo-/ Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 Bisher nur Unternehmen, die einen Jah- Aufsplittung des Betrags nach Färben, Styling, Schuppenshampoo Stylingprodukteverkauf wurden folgende gesetzliche Änderungen resumsatz über € 150.000 erzielten (siehe Steuersätzen beim Kassieren von Bareinnahmen oben: bisherige Regelung) QR-Code Bäcker Handsemmel, Grahamweckerl, Semmel oder Kleingebäck, Brot Backwaren beschlossen: ab 1.1.2016: alle Unternehmen Vollkornbrot Änderungen bei der Einzelauf- (Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- Alternativ zum kompakten QR-Code sind als zeichnung und Forstwirte) - unabhängig von der maschinenlesbarer Code auch ein Link zum Trafik Zigaretten oder Zigarren Zigaretten, Zigarren, Zeitung Rauchwaren, Druckwerk Änderungen bei der Belegausstellung Umsatzhöhe Abruf der Daten als Barcode oder eine Zei- bestimmter Marken, bestimmte Zeitung Einführung der Registrierkassenpflicht chenkette möglich. Art der Einzelaufzeichnung: Fleischerei/Bauernmarkt Salami, Beiried vom Rind Wurst, Rindfleisch Fleischwaren Die Neuerungen betreffen BAR Umsätze mittels Registrierkasse: zwingend bei Belegannahmepflicht Barumsätze sind Umsätze, bei denen das einem Jahresumsatz des Betriebes grö- Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen Schuhgeschäft Laufschuhe bestimmter Marken Sportschuhe, Damenschuhe, Schuhe, Entgelt bar geleistet wird aber auch Zahlun- ßer als € 15.000 UND Barumsätze und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkei- Pumps, Sneakers, Schuhspray bestim- Schuhspray, Schuhreperatur Schuhpflegeprodukt gen mit Bankomat- oder Kreditkarte, andere von mehr als € 7.500 ten aufzubewahren. Damit soll die Belegaus- mer Marke, genaue Bezeichnung der elektronische Zahlungsformen wie z.B. Mo- wenn keine Kassenpflicht besteht: stellungskultur gestärkt werden. Bei Nicht- Reparaturleistung biltelefon oder Paylife Quick. Ebenfalls als mittels händischem Beleg mitnahme besteht keine sanktionierbare Barzahlung gilt das Bezahlen mit Gutschei- Rechnung im Sinne des UStG Finanzordnungswidrigkeit. Baumarkt/Haushaltsfach- Holzschrauben Linsenkopf mit Schlitz Schrauben, Hammer, Motorsä- Eisenwaren, Werkzeug, Maschine/ nen, Bons und Geschenkmünzen. Keine Bar- Beleg im Sinne der Belegerteilungs- geschäft 3,5 x 16 mm, DIN 95, Messing, Holz- ge, Topf, Pfanne, Starterset, für Elektroartikel Geschirr, Küchenar- umsätze sind Zahlungen mittels E-Banking, pflicht Was bedeutet „handelsübliche Bezeich- hammer, Fäustel, Motorsäge einer Kleinteile: Küchenutensilien tikel Erlagscheinen. nung“? bestimmten Marke, Topf/Pfanne In Hinblick darauf, dass die Belegerteilungs- bestimmter Marke und Spezifikation pflicht auch für Geschäfte zwischen Unter- nehmen und Letztverbrauchern die Ausstel- Textilreiniger Anzahl Mantelreinigung, Anzahl An- Kleiderreinigung, Reinigung lung von Belegen verlangt, ist es zulässig, zugreinigung, Anzahl Hosenreinigung, Teppichreinigung dass die „handelsübliche Bezeichnung“ weni- Anzahl Teppichreinigung ger detailliert ist, als sie für eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, erforder- Würstelstand Käsekrainer, Orangensäfte bzw. Biere Würstel, Orangensaft, Bier, Wurstware, Getränk, Speise- lich ist. mit Markenbezeichnung, Salzgurkerl, Gurkerl beilage Essiggurkerl Gasthaus Frittatensuppe, Wiener Schnitzel mit Suppe, Schnitzel, Strudel (a Ia Vorspeise, Hauptspeise, Pommes Frites, Apfelstrudel carte), Mittagsmenü I oder II, Nachspeise, Essen Studentenmenü, Frühstück REGISTRIERKASSEN NEWS 2 3 REGISTRIERKASSEN NEWS
Buch-/Papierfachhandel Genauer Buchtitel, genaue Bezeich- Buch, Zeitschrift, Magazin, Heft, Druckwerk, Büromaterial ACHTUNG: Die Verpflichtung gilt ab nicht rechtzeitig möglich oder die erforderli- kauf von Büchern im Rahmen von Buchaus- nung der Zeitung, DIN A4 Heft, liniert, Schreibmaterial 1.1.2016, wenn die Grenzen per 30.9.2015 che Einschulung des Unternehmers und sei- stellungen, Autorenlesungen, Vorträgen und Bleistift, Filzstift, Buntstift überschritten wurden. ner Erfüllungsgehilfen war nicht zeitgerecht sonstigen schulischen Veranstaltungen. Ende der Registrierkassenpflicht durchführbar). Metalltechniker, Sanitär-, Bezeichnung der Reparatur- bzw. Ser- erbrachte Dienstleistung (zB.: Reparatur, Service Die Verpflichtung zur Verwendung ei- Sonderregelung Geschlossene Gesamtsys- Heizungs- und Lüftungstech- vicearbeit und des bei Reparatur- und Service bei Heizungen, Waschma- ner Registrierkasse erlischt, wenn in AUSNAHMEN UND ERLEICH- teme niker, Elektro-, Gebäude-, Servicearbeiten verwendeten Klein-, schinenreparatur, Autoreparatur einem Folgejahr die Umsatzgrenzen Unternehmen, die mit Systemen arbeiten, TERUNGEN VON DER REGIST- Alarm- und Kommunikati- Hilfs- und Montagematerial, mit be- inkl. Klein-, Hilfs- und Montage- nicht überschritten werden und es auf bei denen Kassen-, Warenwirtschafts- und onstechniker, Mechatroniker, stimmter Spezifikation material) Grund besonderer Umstände abseh- RIERKASSENPFLICHT Buchhaltungssystem lückenlos miteinander Kraftfahrzeugtechniker, bar ist, dass diese Grenze auch „Kalte Hände“ Regelung verknüpft sind, müssen eine Registrierkasse Karosseriebautechniker und künftig nicht überschritten werden. Darunter werden Umsätze von Unternehmen verwenden, der Beleg muss jedoch nicht mit Vulkaniseure Die Verpflichtung fällt mit dem Beginn verstanden, die nicht in oder in Verbindung einer elektronischen Signatur unterschrieben des nächstfolgenden Kalenderjahres mit festumschlossenen Räumlichkeiten er- werden, die von außen kommt sondern die weg. zielt werden. Das sind Umsätze die von Haus Signatur kann intern generiert werden. Auf Wunsch des Kunden ist jedoch für um- Übergangsregelung für die Sparte bis auf 15 Warenbezeichnungen erfassen und zu Haus, auf öffentlichen Plätzen oder Stra- satzsteuerliche Zwecke eine Rechnung mit Einzelhandel sowie die Sparte Markt-, Stra- entsprechend dieser Erfassung auf den Bele- Zusätzlich zur Registrierkassenpflicht ab ßen erzielt werden. Nicht festumschlossene Verwenden mehrere selbstständige Unterneh- der handelsüblichen Bezeichnung im Sinne ßen- und Wanderhandel bzw. vergleichbare gen ausweisen. 1.1.2016 muss ab 1.1.2017 jede Registrier- Räumlichkeiten sind z.B. freistehende Ver- men ein gemeinsames geschlossenes Gesamt- des § 11 UStG auszustellen. andere gewerblich tätige Unternehmer: Dies gilt nur insoweit sie am 31.12.2015 nicht kasse mit einem Sicherungssystem/Mani- kaufstische, offene Verkaufsbuden (Maroni- system, können auch diese die Erleichterung über ein Warenwirtschaftssystem verfügen. pulationsschutz ausgestattet sein. brater), offene Verkaufsfahrzeuge. in Anspruch nehmen und sich auf EIN Gut- Weiters ist er erlaubt, anstatt der handelsüb- Einzelhandelsunternehmer, insbesondere achten berufen. lichen Bezeichnung Symbole oder Schlüssel- auch Markt-, Straßen- und Wanderhändler, Unternehmen mit einem umfangreichen Wa- Abgabenrechtliche Überprüfungen Der Jahresumsatz des Betriebs darf € 30.000 z.B.: Selbstständige Kaufleute, die in einem zahlen zu verwenden, wenn ihre eindeutige und andere gewerblich tätige Unternehmer, rensortiment und keinem Warenwirtschafts- Die Finanzverwaltung trifft Maßnahmen nicht übersteigen. Es gilt der Gesamtumsatz vertikalen Vertriebssystem arbeiten, Unter- Bestimmung aus dem Beleg oder anderen bei die Waren verschiedener Hersteller beschaf- system können daher Warenbezeichnungen, in Form von verdeckten Erhebungen, Mys- des Betriebs (sämtliche Umsätze, nicht nur nehmen, die konzernmäßig miteinander ver- dem die Lieferung oder sonstige Leistung fen, zu einem Sortiment zusammenfügen wie in der letzten Spalte angeführt, durchaus tery-Shopping, in Form von Kassennach- die „Kalten Hände“ Umsätze). bunden sind. erbringenden Unternehmer vorhandenen Un- und an Endverbraucher verkaufen, erfüllen verwenden. schauen der Finanzpolizei und in Form von terlagen gewährleistet ist (z.B. ein Aushang in einer Übergangsphase bis 31.12.2020 die Beispiel: Elektronikgeschäft mit großem Außenprüfungen. Die Ausnahme gilt nicht nur für die Regist- Voraussetzungen: im Geschäft). Einzelaufzeichnungs- Registrierkassen- und Warensortiment: es sind mindestens 15 Wa- rierkassenpflicht, sondern auch für die Ein- das Unternehmen muss mindestens 30 Belegerteilungspflicht auch dann, wenn sie rengruppen zu definieren (Lampe, Telefon, Strenge Konsequenzen zelaufzeichnung und die Belegerteilung. Das Kassen im Einsatz haben die Warenbezeichnung in der zu verwenden- Audiogerät, Haushaltsgerät, Elektronikgerät Werden die gesetzlichen Bestimmungen nicht heißt, hier ist die Losungsermittlung mittels es muss ein Gutachten über Manipulat- den Registrierkasse eingeschränkt etc). eingehalten, drohen strenge Konsequenzen. Kassasturz zulässig. ionssicherheit eingeholt werden Die Umsätze der Unternehmen können ge- es muss ein Antrag auf Ausnahme schätzt werden (idR mit einem Sicherheits- Sollte die Umsatzgrenze von € 30.000 über- beim Finanzamt beantragt werden zuschlag) und es drohen Geldstrafen von bis schritten werden, muss der Unternehmer mit das Finanzamt muss einen Feststel- zu € 5.000 (Finanzordnungswidrigkeit, bei Beginn des viertfolgenden Monats nach Ab- lungsbescheid erlassen Beispiele für maschinlesbaren Code schweren Fällen droht eine Anzeige nach lauf des Voranmeldungszeitraums über ein dem Finanzstrafrecht). geeignetes Kassensystem verfügen. Sonderregelung für Automaten Der Code kann drei unterschiedliche Formen haben: Bei Warenausgabe- und Dienstleistungsauto- Für die ersten zwei Quartale 2016 besteht Sonderregelung Mobile Gruppen maten, die nach dem 31.12.2015 in Betrieb Signatur in OCR jedoch Straffreiheit: Unternehmer, die ihre Lieferung/Leistung genommen werden, kann eine vereinfachte außerhalb des Betriebes beim Kunden erbrin- Losungsermittlung in Anspruch genommen 1. Quartal 2016 gen und zur Führung einer Registrierkasse werden und es besteht weder eine Regist- Es werden von 1.1.2016 bis 31.3.2016 von verpflichtet sind, dürfen diese (Bar-)Umsätze rierkassenpflicht noch eine Belegerteilungs- Signatur als QR Code den Abgabenbehörden und deren Organen nach Rückkehr in den Betrieb ohne unnöti- pflicht, wenn die Gegenleistung für die Ein- keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen gen Aufschub in der Registrierkasse erfassen. zelumsätze € 20 nicht übersteigt. und Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung Eine vereinfachte Losungsermittlung kann Signatur als Link der Registrierkassen- und Belegerteilungs- Voraussetzung ist, dass der Unternehmer dem bei diesen Automaten durch eine zumindest pflicht gesetzt. Kunden bei Zahlung einen Papierbeleg (z.B. im Abstand von sechs Wochen regelmäßig Paragon) - siehe oben Belegpflicht - aus- erfolgende Ermittlung und Aufzeichnung - 2. Quartal 2016 folgt und eine Kopie davon aufbewahrt. Die der Anzahl der verkauften Waren anlässlich Bis zum 30.6.2016 werden von den Abga- Nacherfassung der Belege kann, wenn etwa der Nachfüllung durch Bestandsverrechnung benbehörden und deren Organen bei bloßer nur mobile Leistungen erbracht werden und (Endbestand minus Anfangsbestand bzw. REGISTRIERKASSENPFLICHT Nichterfüllung der Registrierkassen- und keine Betriebstätte vorliegt, auch am Wohn- Nachfüllmenge) oder manuelle oder elekt- Belegerteilungspflicht keine finanzstraf- ort (Wohnung) des Unternehmers erfolgen. ronische Auslesung der Zählwerkstände bei Betroffen ist jeder Unternehmer (Gewerbe- viertfolgenden Monats nach Ablauf des Beispiel: Neugründung am 1.4.2016. Umsät- rechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen vorhandenen Zählwerken durchgeführt wer- treibender, Freiberufler, Land- und Forstwirt) Voranmeldezeitraums. ze 4 - 8/16 € 15.600 davon mehr als € 7.500 gesetzt, wenn der oder die Betroffenen be- Berufsgruppen, bei denen Umsätze au- den. Darüber hinaus sind anlässlich jeder der Umsätze von über 15.000 Euro im Jahr Barumsätze. sondere Gründe für die Nichterfüllung dieser ßerhalb der Betriebsstätte oft vorkom- Kassenentleerung, die zumindest einmal mo- und Betrieb hat UND davon Barumsätze von Beispiel: 1-11/15 € 16.000 Umsatz, davon UVA-Zeitraum Kalendermonat: Kassenpflicht Pflichten glaubhaft machen können (zB. die men: natlich zu erfolgen hat, die vereinnahmten über 7.500 Euro verzeichnet. mehr als € 7.500 bar. ab 1.12.2016 Anschaffung einer Registrierkasse war auf- Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider, Geldbeträge je Automat zu ermitteln und UVA-Zeitraum Kalendermonat: Kassenpflicht UVA-Zeitraum Quartal (oder Kleinunterneh- grund von Nichteinhaltung der Lieferfristen Ärzte, Tierärzte, Reiseleiter, Fremdenführer, aufzuzeichnen. Beginn der Registrierkassenpflicht ab 1.3.2016 mer): Kassenpflicht ab 1.1.2017 durch die Kassenhersteller nicht möglich Installateur, Gaifahrer, Schilehrer, Schäd- Die Verpflichtung zur Verwendung einer Re- UVA- Zeitraum Quartal (oder Kleinunterneh- oder die Installation der notwendigen Soft- lingsbekämpfer, Rauchfangkehrer, Fotogra- Für Automaten, die vor dem 1.1.2016 in Be- gistrierkasse beginnt ab dem erstmaligen mer): Kassenpflicht ab 1.4.2016 ware für die elektronische Festhaltung der fen, Fahrradkurier, Heizöllieferung beim trieb genommen werden, gelten die Regelun- Überschreiten der Grenzen mit Beginn des Umsätze war mangels notwendiger fachli- Kunden, Bäcker bei Auslieferung an den Kun- gen erst ab 1.1.2027. cher Beratung durch den IT-Servicefachmann den, Lieferservice bei Gastronomie sowie Ver- REGISTRIERKASSEN NEWS 4 5 REGISTRIERKASSEN NEWS
Sonderregelung für Webshops fassen ist. Gesamtumsatzgrenze in Höhe von € 15.000 ANFORDERUNGEN AN DIE niedergelassenen Zertifizierungsdienstanbie- KONTROLLE UND PRÜFUNG Betriebe sind hinsichtlich ihrer Umsätze bei Für die Berechnung der Jahresumsatzgrenze überschritten wurde, allerdings nicht die SIGNATURERSTELLUNGS- ter, der qualifizierte Signaturzertifikate an- DER DATENSICHERHEIT denen keine Gegenleistung durch Bargeld er- von € 15.000 zur Registrierkassenpflicht Barumsatzgrenze von € 7.500. EINHEITEN bietet, erwerben. Die Kosten für die Beschaf- FÜR DIE REGISTRIER- folgt und das Geschäft auf einer Online-Platt- gelten die gesamten Umsätze des Betriebes. Als Signaturerstellungseinheiten sind fung der Signaturerstellungseinheit trägt der KASSEN form abgeschlossen wird, von der Registrier- In die Barumsatzgrenze von € 7.500 werden Unternehmer. Über FinanzOnline müssen die STEUERLICHE grundsätzlich für qualifizierte Signaturen erworbenen Signaturerstellungseinheiten ge- Auf Verlangen muss ein Barumsatz mit kassenpflicht befreit. die Umsätze des Onlineshops nicht einbezo- zulässige Geräte geeignet, die den Anforde- Betrag Null erstellt werden. Das Datener- gen. BEGÜNSTIGUNG meldet werden. rungen an Signaturerstellungseinheiten für Bei Außerinbetriebnahme oder Ausfall der Si- fassungsprotokoll muss für den vorgegeben Wird eine Vereinbarung im Wege einer On- Für die Anschaffung oder Umrüstung ist je qualifizierte Signaturen nach dem Signatur- Zeitraum auf einen vom Unternehmen zur line-Plattform abgeschlossen und erfolgt die Beispiel: Die Barumsätze des Onlineshops Kassensystem eine Prämie von € 200 geltend gnaturerstellungseinheit muss über gesetz entsprechen. FinanzOnline eine Meldung erfolgen. Das Verfügung gestellten Datenträger übergeben Bezahlung nicht über Online-Banking, son- betragen € 8.000 und die Gesamtumsätze zu machen (max. € 30 je Erfassungseinheit). Unternehmer müssen die erforderliche An- werden. dern wird in der Filiale des Unternehmers be- im Geschäftslokal betragen € 10.000, davon Die Investition ist im Jahr der Anschaffung BMF führt eine Datenbank über die Signatu- zahl von Signaturerstellungseinheiten bei ei- rerstellungseinheiten inkl. der Meldungen. zahlt, handelt es sich dabei um einen Barumsätze in Höhe von € 6.000. Es besteht voll abschreibbar. Die Investition muss bis nem im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz Barumsatz, der in der Registrierkasse zu er- keine Registrierkassenpflicht, weil zwar die zum 1.1.2017 getätigt werden. TECHNISCHER TEIL CHECKLISTE FÜR DEN 1.1.2017 REGISTRIERKASSEN- ein ihm zugeordnetes Zertifikat verwendet SICHERHEITSVERORDNUNG und die Registrierkasse für jeden Unterneh- SIGNATURERSTELLUNG (RKS-V) mer ein gesondertes Datenerfassungsproto- DURCH DIE SIGNATUR koll führen kann. ERSTELLUNGSEINHEIT Folgende Punkte muss eine Registrierkasse ab 1.1.2017 laut Registrierkassensicherheits- Inkrafttreten 1.1.2017 Die Registrierkassensicherheitsverordnung Zur Gewährleistung des Manipulationsschut- verordnung (RKS-V) erfüllen: Inbetriebnahme der Sicherheits- (RKS-V) mit den Erläuterungen regelt die zes müssen von der Registrierkasse über eine einrichtung für die Registrierkasse technischen Einzelheiten für Sicherheitsein- geeignete Schnittstelle zur Signaturerstel- Vor dem 1.1.2017 kann die Inbetriebnahme richtungen in der Registrierkasse. lungseinheit elektronische Signaturen an- der Sicherheitseinrichtung bereits vor der Der Kasse muss eine unternehmensweit eindeutige Kassenidentifikationsnummer, die über FinanzOnline ge- gefordert und übernommen werden können. Registrierung (FinanzOnline) vorgenommen meldet werden muss, zugeordnet werden können. Die Sicherheitseinrichtung besteht aus der Jeder einzelne Barumsatz und Monats-, Jah- werden. Die Registrierung muss spätestens Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der res- und Schlussbeleg sowie jede Trainings- bis zum 1.1.2017 erfolgt sein. Die Kasse muss über eine geeignete Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung (HSM oder Chipkartenleser) elektronischen Signatur der Signaturerstel- und Stornobuchung sind elektronisch zu si- Wird eine Registrierung nach dem 31.12.2016 mit einer Signaturerstellungseinheit verfügen. lungseinheit. Die Verkettung wird durch die gnieren. vorgenommen, so hat die Inbetriebnahme- Einbeziehung von Elementen der zuletzt binnen einer Woche nach Registrierung der Jeder Beleg muss mit einem maschinenlesbaren Code, der die Daten laut §10(2) RKS-V zu enthalten hat, ver- vergebenen, im Datenerfassungsprotokoll ge- In die Signaturerstellung sind folgende Daten Signaturerstellungseinheit zu erfolgen. sehen werden. Trainings- und Stornobuchungen haben im maschinenlesbaren Code zusätzlich die Bezeichnung speicherten Signatur in die aktuell zu erstel- einzubeziehen: Kassenidentifikationsnum- „Trainingsbuchung“ oder „Stornobuchung“ zu enthalten. lende Signatur gebildet. mer, fortlaufende Nummer des Barumsatzes, Einrichtung des Datenerfassungsprotokolls Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, und der Ablage der Kassenidentifikations- Jeder einzelne Barumsatz, Monats-, Jahres- und Schlussbeleg sowie jede Trainings-und Stornobuchung sind Jede Registrierkasse muss über folgende Ei- Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuer- nummer als Bestandteil der zu signierenden elektronisch zu signieren. Dabei ist eine elektronische Signatur von der Signaturerstellungseinheit anzufordern genschaften verfügen: sätzen, verschlüsselter Stand des Umsatzzäh- Daten des ersten Barumsatzes mit Betrag Null und auf dem zugehörigen Beleg als Teil des maschinenlesbaren Codes anzudrucken. In die Signaturerstellung Datenerfassungsprotokoll lers, Seriennummer des Signaturzertifikates, (Startbeleg) im Datenerfassungsprotokoll. sind die Daten laut §9(2) RKS-V einzubeziehen. Drucker oder Vorrichtung zur Signaturwert des vorhergehenden Barumsat- elektronischen Übermittlung von zes des Datenerfassungsprotokolls (Verket- Der Unternehmer hat vor Inbetriebnahme die Sollte keine aufrechte Verbindung zu der Signaturerstellungseinheit bestehen, muss am Beleg der Hinweis „Si- Zahlungsbelegen tungswert). Erstellung der Signatur und die Verschlüsse- cherheitseinrichtung ausgefallen“ angebracht werden. Nach Wiederinbetriebnahme der Signaturerstellungsein- Schnittstelle zu einer Sicherheitsein- lung des Umsatzzählers unter Zuhilfenahme heit muss ein signierter Sammelbeleg mit Betrag Null erstellt und im Datenerfassungsprotokoll gespeichert richtung mit einer Signatur- Aufbereitung des maschinenlesbaren des Startbeleges zu überprüfen. werden. erstellungseinheit Codes Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 Die Registrierkasse muss für die Beleger- Summenspeicher Die Kasse muss einen Startbeleg, der eine Prüfung entsprechend §6(4) RKS-V ermöglicht, erzeugen können. eindeutige Kassenidentifikations- stellung und die Speicherung im Datener- Die in der Registrierkasse erfassten Barum- nummer fassungsprotokoll einen maschinenlesbaren sätze sind laufend aufzusummieren (Umsatz- Ein Datenerfassungsprotokoll (DEP), in dem jeder einzelne Barumsatz inkl. der elektronischen Signatur zu erfas- Code mit folgenden Daten ausgeben: Kasse- zähler). sen und abzuspeichern ist, ist zu führen. Dabei sind zumindest die Belegdaten gemäß § 132a(3) BAO festzuhalten. Die Nutzung einer Registrierkasse durch nidentifikationsnummer, fortlaufende Num- mehrere Unternehmer ist nur unter der Vor- mer des Barumsatzes, Datum und Uhrzeit Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstän- Die in der Registrierkasse erfassten Barumsätze werden laufend aufsummiert (Umsatzzähler). Trainingsbu- aussetzung zulässig, dass jeder Unternehmer der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung de des Umsatzzählers zu chungen dürfen sich dabei nicht auf den Umsatzzähler auswirken. Am Monatsende ist der Zwischenstand des getrennt nach Steuersätzen, verschlüsselten ermitteln (Monatszäh- Umsatzzählers als Barumsatz mit Betrag Null und elektronischer Signatur der Signaturerstellungseinheit (Mo- Stand des Umsatzzählers, Seriennummer des ler). natsbeleg) im Datenerfassungsprotokoll zu speichern. Signaturzertifikates, Signaturwert des vor- hergehenden Barumsatzes des Datenerfas- Mit Ablauf jedes Start- und Monatsbeleg müssen ausgedruckt werden können. sungsprotokolls (Verkettung). Kalenderjahres ist der Monatsbeleg, der den Der Umsatzzähler muss mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselt werden können. BELEGERSTELLUNG Zählerstand zum Jahres- ende enthält (Jahresbe- Neben den Belegdaten (siehe Belegpflicht) Das Datenerfassungsprotokoll muss jederzeit entsprechend der in der RKS-V enthaltenen Detailspezifikation leg), auszudrucken, zu müssen folgende Daten ausgewiesen werden: exportiert werden können. prüfen und sieben Jahre Kassenidentifikationsnummer, Datum und aufzubewahren. Uhrzeit, Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen, Inhalt des maschinenles- baren Codes. REGISTRIERKASSEN NEWS 6 7 REGISTRIERKASSEN NEWS
Die Kasse muss im Falle einer planmäßigen Außerbetriebnahme der Registrierkasse einen Schlussbeleg mit Betrag Null erstellen können. Eine quartalsweise Sicherungsfunktion, die es ermöglicht die Daten des Datenerfassungsprotokolls auf einen externen Datenträger zu speichern, muss zur Verfügung stehen. Um die Unveränderbarkeit des gesamten Date- nerfassungsprotokolls im Wege der Signatur zu gewährleisten, muss bei dieser Sicherung der Monatsbeleg des letzten Monats des Quartals als letzter Beleg enthalten sein. Die Registrierkasse darf keine Vorrichtungen enthalten, über die das Ansteuern der Sicherheitseinrichtung um- gangen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass dies nicht für die Erfassung von Geschäftsvorfällen, die keine Barumsätze darstellen (z.B. Lieferscheine, Banküberweisungen und -einzug, durchlaufende Posten) gilt. NOTIZEN IMPRESSUM NOVEMBER 2015 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger): Wirtschaftskammer Wien, Stubenring 8-10, 1010 Wien Redaktion: Abteilung Finanzpolitik Layout & Satz: Referat Organisationsmanagement Fotos: © ROBERT HOETINK, ifeelstock, BillionPhotos.com – Fotolia.com; Druck: Druckerei Piacek GesmbH, Wien Offenlegung: wko.at/wien/offenlegung REGISTRIERKASSEN NEWS 8
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